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Haushaltsplan 2015/2016
Einzelplan 05
Staatsministerium für Kultus

2

Inhalt
Seite
Vorwort
7
Übersicht über Bauausgaben
11
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
12
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
14
Kapitel 05 01
Ministerium (Einnahmen)
17
Kapitel 05 01
Ministerium (Ausgaben)
18
Kapitel 05 01
Ministerium (Abschluss)
24
Kapitel 05 01
Ministerium (Stellenplan)
25
Kapitel 05 01
Ministerium (Abschluss Stellenplan)
35
Kapitel 05 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05 (Einnahmen)
37
Kapitel 05 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05 (Ausgaben)
39
Kapitel 05 02 Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05 (Abschluss)
52
Kapitel 05 03
Allgemeine Bewilligungen (Einnahmen)
53
Kapitel 05 03
Allgemeine Bewilligungen (Ausgaben)
57
Kapitel 05 03
Allgemeine Bewilligungen (Abschluss)
80
Kapitel 05 07
Sächsische Bildungsagentur (Vorwort)
81
Kapitel 05 07
Sächsische Bildungsagentur (Einnahmen)
83
Kapitel 05 07
Sächsische Bildungsagentur (Ausgaben)
85
Kapitel 05 07
Sächsische Bildungsagentur (Abschluss)
94
Kapitel 05 07
Sächsische Bildungsagentur (Stellenplan)
95
Kapitel 05 07 Sächsische Bildungsagentur (Abschluss Stellenplan)
114
Kapitel 05 08
Sächsisches Bildungsinstitut (Vorwort)
115
Kapitel 05 08
Sächsisches Bildungsinstitut (Einnahmen)
117
Kapitel 05 08
Sächsisches Bildungsinstitut (Ausgaben)
119
Kapitel 05 08
Sächsisches Bildungsinstitut (Abschluss)
131
Kapitel 05 08
Sächsisches Bildungsinstitut (Stellenplan)
133
Kapitel 05 08 Sächsisches Bildungsinstitut (Abschluss Stellenplan)
137
Kapitel 05 20
Förderung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Vorwort)
139
Kapitel 05 20
Förderung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Einnahmen)
141
Kapitel 05 20
Förderung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Ausgaben)
143
Kapitel 05 20
Förderung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Abschluss)
150
Kapitel 05 35
Grundschulen (Einnahmen)
151
Kapitel 05 35
Grundschulen (Ausgaben)
152
Kapitel 05 35
Grundschulen (Abschluss)
156
Kapitel 05 35
Grundschulen (Stellenplan)
157
3

Kapitel 05 35 Grundschulen (Abschluss Stellenplan)
165
Kapitel 05 36 Mittel-/Oberschulen (Einnahmen)
167
Kapitel 05 36 Mittel-/Oberschulen (Ausgaben)
168
Kapitel 05 36 Mittel-/Oberschulen (Abschluss)
172
Kapitel 05 36 Mittel-/Oberschulen (Stellenplan)
173
Kapitel 05 36 Mittel-/Oberschulen (Abschluss Stellenplan)
182
Kapitel 05 37 Gymnasien (Einnahmen)
183
Kapitel 05 37 Gymnasien (Ausgaben)
184
Kapitel 05 37 Gymnasien (Abschluss)
188
Kapitel 05 37 Gymnasien (Stellenplan)
189
Kapitel 05 37 Gymnasien (Abschluss Stellenplan)
196
Kapitel 05 38 Berufsbildende Schulen (Einnahmen)
197
Kapitel 05 38 Berufsbildende Schulen (Ausgaben)
198
Kapitel 05 38 Berufsbildende Schulen (Abschluss)
206
Kapitel 05 38 Berufsbildende Schulen (Stellenplan)
207
Kapitel 05 38
Berufsbildende Schulen (Abschluss Stellenplan)
214
Kapitel 05 39 Förderschulen (Einnahmen)
215
Kapitel 05 39 Förderschulen (Ausgaben)
216
Kapitel 05 39 Förderschulen (Abschluss)
220
Kapitel 05 39 Förderschulen (Stellenplan)
221
Kapitel 05 39 Förderschulen (Abschluss Stellenplan)
229
Kapitel 05 45 Allgemeine Schulangelegenheiten (Vorwort)
231
Kapitel 05 45 Allgemeine Schulangelegenheiten (Einnahmen)
233
Kapitel 05 45 Allgemeine Schulangelegenheiten (Ausgaben)
237
Kapitel 05 45 Allgemeine Schulangelegenheiten (Abschluss)
264
Kapitel 05 45 Allgemeine Schulangelegenheiten (Stellenplan)
265
Kapitel 05 45 Allgemeine Schulangelegenheiten (Abschluss Stellenplan)
266
Kapitel 05 51 Sächsisches Landesgymnasium für Musik Carl Maria von Weber Dresden (Vorwort)
267
Kapitel 05 51 Sächsisches Landesgymnasium für Musik Carl Maria von Weber Dresden (Einnahmen)
269
Kapitel 05 51 Sächsisches Landesgymnasium für Musik Carl Maria von Weber Dresden (Ausgaben)
270
Kapitel 05 51 Sächsisches Landesgymnasium für Musik Carl Maria von Weber Dresden (Abschluss)
278
Kapitel 05 51 Sächsisches Landesgymnasium für Musik Carl Maria von Weber Dresden (Stellenplan)
279
Kapitel 05 51 Sächsisches Landesgymnasium für Musik Carl Maria von Weber Dresden (Abschluss Stellenplan)
281
Kapitel 05 52 Sächsisches Landesgymnasium St. Afra zu Meißen (Vorwort)
283
Kapitel 05 52 Sächsisches Landesgymnasium St. Afra zu Meißen (Einnahmen)
285
Kapitel 05 52 Sächsisches Landesgymnasium St. Afra zu Meißen (Ausgaben)
287
Kapitel 05 52 Sächsisches Landesgymnasium St. Afra zu Meißen (Abschluss)
295
4

Kapitel 05 52
Sächsisches Landesgymnasium St. Afra zu Meißen (Stellenplan)
297
Kapitel 05 52
Sächsisches Landesgymnasium St. Afra zu Meißen (Abschluss Stellenplan)
298
Kapitel 05 53
Sächsisches Landesgymnasium für Sport Leipzig (Vorwort)
299
Kapitel 05 53
Sächsisches Landesgymnasium für Sport Leipzig (Einnahmen)
301
Kapitel 05 53
Sächsisches Landesgymnasium für Sport Leipzig (Ausgaben)
302
Kapitel 05 53
Sächsisches Landesgymnasium für Sport Leipzig (Abschluss)
308
Kapitel 05 53
Sächsisches Landesgymnasium für Sport Leipzig (Stellenplan)
309
Kapitel 05 53
Sächsisches Landesgymnasium für Sport Leipzig (Abschluss Stellenplan)
310
Kapitel 05 54
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Förderzentrum Chemnitz / Landeszentrum zur Betreuung Blinder und
Sehbehinderter (Vorwort)
311
Kapitel 05 54
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Förderzentrum Chemnitz / Landeszentrum zur Betreuung Blinder und
Sehbehinderter (Einnahmen)
313
Kapitel 05 54
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Förderzentrum Chemnitz / Landeszentrum zur Betreuung Blinder und
Sehbehinderter (Ausgaben)
315
Kapitel 05 54
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Förderzentrum Chemnitz / Landeszentrum zur Betreuung Blinder und
Sehbehinderter (Abschluss)
328
Kapitel 05 54
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Förderzentrum Chemnitz / Landeszentrum zur Betreuung Blinder und
Sehbehinderter (Stellenplan)
329
Kapitel 05 54
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Förderzentrum Chemnitz / Landeszentrum zur Betreuung Blinder und
Sehbehinderter (Abschluss Stellenplan)
343
Kapitel 05 55 Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig - Förderzentrum Samuel Heinicke (Vorwort)
345
Kapitel 05 55 Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig - Förderzentrum Samuel Heinicke (Einnahmen)
347
Kapitel 05 55 Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig - Förderzentrum Samuel Heinicke (Ausgaben)
349
Kapitel 05 55 Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig - Förderzentrum Samuel Heinicke (Abschluss)
360
Kapitel 05 55 Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig - Förderzentrum Samuel Heinicke (Stellenplan)
361
Kapitel 05 55
Sächsische Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig - Förderzentrum Samuel Heinicke (Abschluss Stellenplan)
369
Kapitel 05 60
Landeszentrale für politische Bildung (Vorwort)
371
Kapitel 05 60
Landeszentrale für politische Bildung (Einnahmen)
373
Kapitel 05 60
Landeszentrale für politische Bildung (Ausgaben)
374
Kapitel 05 60
Landeszentrale für politische Bildung (Abschluss)
380
Kapitel 05 60
Landeszentrale für politische Bildung (Stellenplan)
381
Kapitel 05 60
Landeszentrale für politische Bildung (Abschluss Stellenplan)
384
Staatsministerium für Kultus (Abschluss)
385
Übersicht über die im Haushalt 2015 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen
386
Übersicht über die im Haushalt 2016 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen
396
Staatsministerium für Kultus (Abschluss Stellenplan)
405
5

6

Vorwort
Vorwort zum Einzelplan 05
Staatsministerium für Kultus
A. Aufgaben und Aufbau
Das Staatsministerium für Kultus hat nach dem Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung
der Geschäftsbereiche
der Staatsministerien vom 17. Dezember 2014 (SächsGVBl. S. 686) folgende Aufgaben
wahrzunehmen:
Angelegenheiten von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, soweit nicht die Staatskanzlei zustän­
dig ist,
Religionsunterricht;
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 1 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über Kinder­
tageseinrichtungen
sowie Betreuungsangebote und Heime an Förderschulen;
Schulische Bildung und Erziehung, insbesondere
allgemeinbildende Schulen,
berufsbildende Schulen,
Schulen des zweiten Bildungsweges,
Bildungsplanung, Bildungsinformation,
Lehreraus- und -fortbildung einschließlich der behördlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Fach­
kunde im Strahlenschutz für Lehrer,
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrerausbildung und Durchführung der Lehramtsprüfun­
gen,
Anerkennung und Bewertung ausländischer Schulabschlüsse,
Feststellung der Gleichwertigkeit von inländischen Bildungsabschlüssen, soweit nicht das Staatsministe­
rium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr oder das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig
ist;
Prüfung und Anerkennung von Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer,
Förderung der deutschen Sprache im Ausland einschließlich der Lehrerentsendung,
überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten,
schulische Angelegenheiten der Sorben;
Weiterbildung, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
Landeszentrale für politische Bildung;
Schuljugendarbeit, Schultheater;
Heimatpflege, Laienmusik;
sonstige Angelegenheiten im Bereich von Kultus, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
Recht der sozialen und sozialpflegerischen Berufe.
Zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus gehören:
Sächsische Bildungsagentur Chemnitz mit Regionalstellen in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwick­
au,
Sächsisches Bildungsinstitut Radebeul,
Landeszentrale für politische Bildung in Dresden.
Die Sächsische Bildungsagentur führt die Aufsicht über die Schulen in den nachstehenden Schularten:
1. Grundschulen,
2. Mittel-/Oberschulen,
3. Gymnasien,
4. berufsbildende Schulen,
5. Förderschulen
sowie
über die Schulen in Landesträgerschaft.
7

B.
Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr
1. Personalhaushalt
Der Doppelhaushalt 2015/2016 sieht in Umsetzung des Koalitionsvertrages sowie des Gesamtpakets zur Gestal­
tung
des Generationenwechsels im Schulbereich vom 27. November 2013 umfangreiche Änderungen in den
Schulkapiteln 05 35 bis 05 39 vor.
1.1 Lehrerstellen/Lehrerarbeitsvermögen
Der Haushaltsplan
sichert den Generationenwechsel im Lehrerbereich und die Herausforderungen im
Schulbereich, insbesondere hinsichtlich
des Schülerzahlanstiegs,
der verstärkten Zuwanderung von Migranten, die der Schulpflicht unterliegen, und dem daraus folgenden er­
höhten
Bedarf für Deutsch als Zweitsprache,
einer weiter steigenden Anzahl von integrativ beschulten Schülern und einer schrittweisen Umgestaltung des
Schulwesens
in Richtung Inklusion sowie
der deutlich erhöhten Ausbildungsverpflichtung der Schulen ab.
Hierzu wird der Lehrerstellenplan auf 28.011 Stellen angehoben. Weitere 100 verfügbare Stellen des Vorberei­
tungsdienstes
können ab dem Schuljahr 2015/2016 auch mit Lehrern besetzt werden. Schließlich werden zusätz­
lich bedarfsorientiert unbefristete Einstellungen über den Stellenplan hinaus zugelassen.
Durch diese Maßnahmen können bis 2019 mindestens 6.100 neue Lehrerinnen und Lehrer unbefristet eingestellt
werden.
Die so vorgesehene Personalausstattung im Schulbereich, bestehend aus Stellen und zusätzlichen Vollzeitäqui­
valenten
(VZÄ), wird von 28.011 Stellen im Schuljahr 2014/2015 über ca. 28.500 Stellen und VZÄ im Schuljahr
2015/2016 und ca. 28.600 Stellen und VZÄ im Schuljahr 2016/2017 auf ca. 29.000 Stellen und VZÄ im Schuljahr
2019/2020 erhöht. Für den finanziellen Mehrbedarf wird auch die Entlastung aus der Übernahme des Schüler-
BAföG durch den Bund eingesetzt.
Ergänzend dazu werden der Vertretungslehrerpool fortgeführt und die Honorarmittel in vergleichbarer Höhe fort­
geschrieben,
um die Unterrichtsversorgung weiter zu verbessern.
1.2 Gesamtpaket zur Gestaltung des Generationenwechsels im Schulbereich
Das im Herbst 2013 zwischen SMK und SMF mit den Lehrergewerkschaften und Verbänden vereinbarte Ge­
samtpaket
zur Gestaltung des Generationenwechsels wird im Haushaltsplan vollständig umgesetzt:
Grundschule: Hebung von 300 Stellen der EntgeltGr. E 10 nach EntgeltGr. E 11 zum 1. Januar 2015
Mittel-/Oberschule: Hebungen entsprechend der vereinbarten Quote der Stellenobergrenze der EntgeltGr.
E 13
an den Lehrerstellen:
Quote Stellen
EntgeltGr. E 13
EntgeltGr. E 13 EntgeltGr. E 11
1. Januar 2015 55% 3.586 2.934
1. August 2015
70% 4.564 1.956
1. August 2016
85% 5.542 978
Gymnasium: Hebung von 132 Stellen der EntgeltGr. E 13 nach EntgeltGr. E 14 zum 1. Januar 2016
Förderschule: Hebung von 531 Stellen der EntgeltGr. E 11 nach EntgeltGr. E 13 zum 1. Februar 2015
Berufsschule: Hebung von 63 Stellen der EntgeltGr. E 13 nach EntgeltGr. E 14 zum 1. Januar 2016
1.3 Verstärkte Ausbildung von Lehrkräften
1.3.1 Universitäre Ausbildungsphase
Die Kapazität für Studienanfänger im Lehramt bleibt, wie mit den Hochschulen vereinbart, entsprechend dem
schulart- und
fächerspezifischem Bedarf bei mindestens 1.700. Für den Lehrerberuf wird weiterhin schulart- und
8

fachspezifisch gezielt geworben. Zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs im ländlichen Raum wird ein
Sachsen-Stipendium eingeführt.
Zur Absicherung der im Studium vorgesehenen schulpraktischen Studien sind weiterhin gesonderte Mittel vorge­
sehen.
1.3.2 Vorbereitungsdienst
Die Stellenzahl des Vorbereitungsdienstes wird auf einem Niveau von 1.780 Stellen fortgeschrieben. Darüber
hinaus
können bei Bedarf weitere 270 Lehrerstellen für den Vorbereitungsdienst genutzt werden, so dass insge­
samt - wie bisher - bis zu 2.050 Stellen für den Vorbereitungsdienst verfügbar sind.
2. Sachhaushalt
2.1 Förderung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Der für die Kindertagesbetreuung in § 12 Abs. 2 SächsKitaG festgelegte Personalschlüssel für das Verhältnis
einer
pädagogischen Fachkraft zur Anzahl der betreuten Kinder wird ab 1. September 2015 schrittweise verbes­
sert:
Kindergarten: vom derzeitigen Personalschlüssel 1:13
zum
1.September 2015 auf den Personalschlüssel 1:12,5 und
zum 1.September 2016 auf den Personalschlüssel 1:12,0
Kinderkrippe: vom derzeitigen Personalschlüssel 1:6
zum
1. September 2017 auf den Personalschlüssel 1:5,5 und
zum 1. September 2018 auf den Personalschlüssel 1:5,0.
Der Freistaat Sachsen übernimmt durch entsprechende Erhöhung des Landeszuschusses die Kosten für die Per­
sonalschlüsselverbesserung.
Unter Berücksichtigung der weiteren Anhebung um 135 EUR für die gestiegenen
Personal- und Sachkosten der Kindertagesbetreuung steigt der Landeszuschuss nach § 18 Abs. 1 SächsKitaG
gemessen an der derzeitigen Höhe von 1.875 EUR pro betreuten Kind, berechnet auf eine tägliche neunstündige
Betreuungszeit, wie folgt an:
zum 1. Januar 2015
um 135 EUR
auf 2.010 EUR
zum 1. September 2015
um 210 EUR
auf 2.085 EUR
zum 1. September 2016
um 290 EUR
auf 2.165 EUR
zum 1. September 2017
um 420 EUR
auf 2.295 EUR
zum 1. September 2018
um 580 EUR
auf 2.455 EUR
2.2 Ausgaben für die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft
Aufgrund der vorgesehenen Neuregelung der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft sind Mehrausga­
ben von
über einem Viertel gegenüber der Finanzplanung aufgrund der bisherigen gesetzlichen Regelung ge­
plant. Darüber hinaus stehen im Jahr 2015 für freie Schulträger 25 Mio. € an Übergangsfinanzierung zur Verfü­
gung, mit denen die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neu­
regelung abgesichert wird.
2.3 Schulhausbau
Für die Förderung von Schulbaumaßnahmen sieht der Einzelplan
05 in den Jahren 2015 und 2016 Landesmittel
in Höhe von insgesamt 80 Mio. € vor, die aus Mitteln des Sondervermögens „Zukunftssicherungsfonds Sachsen“
bereitgestellt werden. Ergänzt werden diese Ausgaben durch Veranschlagung von Mitteln aus dem SächsFAG,
zweckbestimmt für Investitionen in Schulgebäude, in Höhe von jeweils 15,0 Mio. € in 2015 und 2016. Für Schulen
in Orten unter 5.000 Einwohner stehen zudem Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwick­
lung des Ländlichen Raumes (ELER) zur Verfügung. Schließlich stehen in der EU-Förderperiode 2014-2020 EF­
RE-Mittel von insgesamt 23 Mio. € für Energieeffizienzmaßnahmen im Schulhausbau zur Verfügung.
2.4 Inklusion
Für Maßnahmen zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention an allgemeinbildenden und berufsbilden­
den Schulen
sieht der Einzelplan 05 insbesondere im Jahr 2016 eine erhebliche Mittelsteigerung vor. Die Mittel
sollen insbesondere für die Finanzierung von zusätzlichem pädagogischen Personal zur Unterstützung von In­
tegration und Inklusion verwendet werden.
9

2.5 Ganztagsangebote
Die Mittelausstattung für die Bezuschussung von Ganztagsangeboten wird mit 22,4 Mio. € pro Jahr beibehalten.
Die Mittel
werden seit dem Schuljahr 2013/2014 auf Grundlage des Sächsischen Gesetzes zur Stärkung der Ei­
genverantwortung an Schulen im Bereich der Ganztagsangebote (Sächsisches Ganztagsangebotsgesetz) als
pauschalierte Finanzzuweisungen an Schulträger und Schulfördervereine ausgereicht. Dieses deutlich verein­
fachte Verfahren wird bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 fortgeführt.
C.
Ausgaben nach wichtigen Schwerpunkten
IST 2013
(Mio. €)
SOLL 2014
(Mio. €)
2015
(Mio. €)
2016
(Mio. €)
a)
Personalausgaben für Lehrkräfte und pädagogische Unterrichtshilfen
(05 35 bis
05 39/422 01, 428 01, 428 04/428 11)
1.763,0 1.874,6 1.906,8 1.977,9
b)
Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
(05 03/684 15) einschl.
Übergangsfinanzierung (05 03/684 16, 893 16)
225,7 240,2 298,0 327,0
c)
Kirchenleistungen
(05 03/684 01)
23,3 24,0 25,3 25,9
d)
Schulhausbau - Landesmittel
(05 03/TG 91)
25,0 35,0 40,0 40,0
e)
Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Mittel einschließ­
lich Kofinanzierung)
(05 03/TG 51, 83)
28,3 41,1 22,9 19,9
f)
Förderung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
(Kapitel 05
20 – konsumtive Ausgaben)
423,1 438,4 485,1 514,5
g)
Förderung von Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsangeboten
(05 45/TG 73)
23,8 22,4 22,4 22,4
D.
Verwendung von Einnahmen aus dem Glückspielstaatsvertrag
Bei 15 21/123 01 veranschlagte Einnahmen aus Staatslotterieveranstaltungen werden im Einzelplan
wie folgt
verwendet:
Kapitel
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2015
in T€
Soll 2016
in T€
Staatslotte-
riemittel
2015 in T€
Staatslotte-
riemittel
2016 in T€
Bereich
gemäß § 10
SächsGlüStVAG
05 03
547 04 Ausgaben für die Finanzierung des Schulsports
870,0
870,0
10,0
10,0 Sport
Summe:
10,0
10,0
10

Übersicht über Bauausgaben
Baumaßnahmen,
Ausgaben für Mieten, Pachten, Bauhaushalt und
Grundstücksbewirtschaftung
Im Einzelplan 14 – Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung sind für den Einzelplan 05 Ausga­
ben wie folgt veranschlagt:
2015 2016
in T€
Bewirtschaftung der Grundstücke,
Gebäude und Räume
4.847,8 5.000,6
Kapitel 14 05
Gruppe 517
Mieten und Pachten für Grundstücke,
Gebäude und Räume
2.051,9 2.096,6
Kapitel 14 05
Gruppe 518
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
1.051,5 1.051,5
Kapitel 14 05
Gruppe 519
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
mit Gesamtbaukosten
bis zu 1.000,0 T€
400,0
400,0
Kapitel 14 05
Gruppe 711
Große Baumaßnahmen mit
Gesamtbaukosten über 1.000,0 T€
200,0 500,0
Kapitel 14 05
Gruppe 712 ff.
11

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushalts-
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Kapitel
Bezeichnung
Einnahmen
0
Einnahmen aus
Steuern und
steuerähnli­
chen Abgaben
1
Verwaltungsein­
nahmen, Ein­
nahmen aus
Schuldendienst
und dergleichen
2
Einnahmen aus
Zuweisungen
und Zuschüs­
sen mit Aus­
nahme für
Investitionen
3
Einnahmen aus
Schuldenauf­
nahmen, aus
Zuweisungen
und Zuschüs­
sen für Investiti­
onen,
besondere
Finanzierungs­
einnahmen
Gesamtein­
nahmen
4
Personalausga­
ben
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
05 01
Ministerium
6,0
6,0
12.614,5
05 02
Sammelansätze für den
Gesamtbereich des Epl. 05
2,0
1.308,2
1.310,2
25.646,8
05 03
Allgemeine Bewilligungen
1.000,0
1.000,0
5.212,8
05 07
Sächsische Bildungsagentur
133,0
5,0
138,0
58.499,9
05 08
Sächsisches Bildungsinstitut
91,3
0,0
91,3
6.192,1
05 20
Förderung der Kindertagesein­
richtungen und Kindertages­
pflege
4.200,0
4.200,0
2,0
05 35
Grundschulen
0,2
0,2
463.175,3
05 36
Mittel-/Oberschulen
11,1
11,1
485.572,4
05 37
Gymnasien
20,8
20,8
465.670,3
05 38
Berufsbildende Schulen
16,8
270,0
286,8
270.437,6
05 39
Förderschulen
0,1
0,1
231.506,5
05 45
Allgemeine Schulangelegenhei­
ten
500,0
679,6
1.179,6
4.719,3
05 51
Sächsisches Landesgymna­
sium für Musik Carl Maria von
Weber Dresden
5,5
40,0
45,5
897,3
05 52
Sächsisches Landesgymna­
sium St. Afra zu Meißen
0,4
182,4
182,8
2.016,0
05 53
Sächsisches Landesgymna­
sium für Sport Leipzig
0,8
77,0
77,8
822,7
05 54
Landesschule für Blinde und
Sehbehinderte Förderzentrum
Chemnitz / Landeszentrum zur
Betreuung Blinder und Sehbe­
hinderter
2.759,2
2.759,2
4.281,0
05 55
Sächsische Landesschule für
Hörgeschädigte Leipzig - För­
derzentrum Samuel Heinicke
1,7
1.381,5
1.383,2
2.352,9
05 60
Landeszentrale für politische Bil­
dung
83,0
0,0
83,0
1.394,3
Summe 2015
Summe 2014
1.872,7
1.763,9
6.702,9
5.836,2
4.200,0
13.308,4
12.775,6
20.908,5
2.041.013,7
2.034.046,6
2015 mehr(+)/weniger(-)
+108,8
+866,7
-9.108,4
-8.132,9
+6.967,1
12

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushalts-
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
Ausgaben
+ Überschuss
-Zuschuss
(Gesamtein­
nahmen -
Gesamtausga­
ben)
Verpflich­
tungsermäch­
tigungen
Kapitel
5
Sächliche Ver­
waltungsausga­
ben und
Ausgaben für
den Schulden­
dienst
6
Ausgaben für
Zuweisungen
und Zuschüsse
mit Ausnahme
für Investitionen
7
Baumaßnah­
men
8
Sonstige Aus­
gaben für Inves­
titionen und
Investitionsför­
derungsmaß­
nahmen
9
Besondere
Finanzierungs­
ausgaben
Gesamtausga­
ben
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
1.236,8
2.236,7
157,0
16.245,0
-16.239,0
05 01
3.055,9
522,0
29.224,7
-27.914,5
984,1
05 02
3.051,9
349.103,6
41.996,1
399.364,4
-398.364,4
90.400,0
05 03
2.585,3
3.643,2
627,0
65.355,4
-65.217,4
05 07
1.465,5
356,6
140,0
8.154,2
-8.062,9
41,0
05 08
485.099,5
9.200,0
494.301,5
-490.101,5
30.590,0
05 20
245,8
13.021,7
476.442,8
-476.442,6
1,2
05 35
401,9
13.266,6
499.240,9
-499.229,8
109,6
05 36
412,6
8.099,2
474.182,1
-474.161,3
112,2
05 37
475,6
6.247,2
277.160,4
-276.873,6
1.541,8
05 38
267,4
2.342,8
234.116,7
-234.116,6
1,3
05 39
6.265,6
26.674,4
142,5
37.801,8
-36.622,2
18.343,4
05 45
259,3
52,5
40,0
1.249,1
-1.203,6
05 51
312,3
17,5
85,0
2.430,8
-2.248,0
05 52
386,8
135,0
1.344,5
-1.266,7
05 53
848,4
10,0
161,8
5.301,2
-2.542,0
05 54
392,8
1,4
99,0
2.846,1
-1.462,9
05 55
887,5
0,0
60,0
2.341,8
-2.258,8
05 60
22.551,4
20.049,6
910.694,9
803.174,2
52.843,4
74.980,7
-592,0
3.027.103,4
2.931.659,1
-3.014.327,8
-2.910.750,6
142.124,6
239.832,9
+2.501,8
+107.520,7
-22.137,3
+592,0
+95.444,3
-103.577,2
-97.708,3
13

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushalts-
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Kapitel
Bezeichnung
Einnahmen
0
Einnahmen aus
Steuern und
steuerähnli­
chen Abgaben
1
Verwaltungsein­
nahmen, Ein­
nahmen aus
Schuldendienst
und dergleichen
2
Einnahmen aus
Zuweisungen
und Zuschüs­
sen mit Aus­
nahme für
Investitionen
3
Einnahmen aus
Schuldenauf­
nahmen, aus
Zuweisungen
und Zuschüs­
sen für Investiti­
onen,
besondere
Finanzierungs­
einnahmen
Gesamtein­
nahmen
4
Personalausga­
ben
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
05 01
Ministerium
6,0
6,0
12.894,8
05 02
Sammelansätze für den
Gesamtbereich des Epl. 05
2,0
1.706,1
1.708,1
8.181,0
05 03
Allgemeine Bewilligungen
1.000,0
1.500,0
2.500,0
5.205,8
05 07
Sächsische Bildungsagentur
133,0
5,0
138,0
59.874,4
05 08
Sächsisches Bildungsinstitut
101,3
0,0
101,3
6.271,8
05 20
Förderung der Kindertagesein­
richtungen und Kindertages­
pflege
17.000,0
17.000,0
2,0
05 35
Grundschulen
0,2
0,2
480.167,8
05 36
Mittel-/Oberschulen
11,1
11,1
509.285,2
05 37
Gymnasien
20,8
20,8
481.618,5
05 38
Berufsbildende Schulen
16,8
270,0
286,8
277.840,3
05 39
Förderschulen
0,1
0,1
237.214,7
05 45
Allgemeine Schulangelegenhei­
ten
450,0
679,6
1.129,6
11.967,2
05 51
Sächsisches Landesgymna­
sium für Musik Carl Maria von
Weber Dresden
7,5
40,0
47,5
916,8
05 52
Sächsisches Landesgymna­
sium St. Afra zu Meißen
0,4
182,4
182,8
2.065,2
05 53
Sächsisches Landesgymna­
sium für Sport Leipzig
0,8
77,0
77,8
840,9
05 54
Landesschule für Blinde und
Sehbehinderte Förderzentrum
Chemnitz / Landeszentrum zur
Betreuung Blinder und Sehbe­
hinderter
2.759,2
2.759,2
4.389,5
05 55
Sächsische Landesschule für
Hörgeschädigte Leipzig - För­
derzentrum Samuel Heinicke
1,7
1.407,3
1.409,0
2.464,0
05 60
Landeszentrale für politische Bil­
dung
83,0
0,0
83,0
1.429,4
Summe 2016
Summe 2015
1.834,7
1.872,7
8.626,6
6.702,9
17.000,0
4.200,0
27.461,3
12.775,6
2.102.629,3
2.041.013,7
2016 mehr(+)/weniger(-)
-38,0
+1.923,7
+12.800,0
+14.685,7
+61.615,6
14

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushalts-
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2016
Ausgaben
+ Überschuss
-Zuschuss
(Gesamtein­
nahmen -
Gesamtausga­
ben)
Verpflich­
tungsermäch­
tigungen
Kapitel
5
Sächliche Ver­
waltungsausga­
ben und
Ausgaben für
den Schulden­
dienst
6
Ausgaben für
Zuweisungen
und Zuschüsse
mit Ausnahme
für Investitionen
7
Baumaßnah­
men
8
Sonstige Aus­
gaben für Inves­
titionen und
Investitionsför­
derungsmaß­
nahmen
9
Besondere
Finanzierungs­
ausgaben
Gesamtausga­
ben
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
- Tsd. EUR ­
1.252,8
2.292,5
130,0
16.570,1
-16.564,1
05 01
3.083,0
969,0
12.233,0
-10.524,9
669,0
05 02
3.201,9
378.133,1
41.982,1
428.522,9
-426.022,9
72.450,0
05 03
2.640,8
3.734,3
630,0
66.879,5
-66.741,5
05 07
1.485,2
365,4
145,0
8.267,4
-8.166,1
41,0
05 08
100,0
514.494,6
22.000,0
536.596,6
-519.596,6
12.600,0
05 20
245,8
14.013,6
494.427,2
-494.427,0
1,2
05 35
406,6
13.705,5
523.397,3
-523.386,2
114,7
05 36
412,6
8.392,5
490.423,6
-490.402,8
118,2
05 37
475,6
6.361,3
284.677,2
-284.390,4
1.541,8
05 38
267,4
2.467,7
239.949,8
-239.949,7
1,3
05 39
6.839,1
27.362,8
150,0
46.319,1
-45.189,5
16.952,9
05 45
253,8
53,8
127,0
1.351,4
-1.303,9
05 51
314,0
17,5
95,0
2.491,7
-2.308,9
05 52
209,8
53,0
1.103,7
-1.025,9
05 53
848,4
10,0
192,0
5.439,9
-2.680,7
05 54
390,5
1,4
119,5
2.975,4
-1.566,4
05 55
884,5
0,0
55,0
2.368,9
-2.285,9
05 60
23.311,8
22.551,4
972.375,0
910.694,9
65.678,6
52.843,4
3.163.994,7
3.027.103,4
-3.136.533,4
-3.014.327,8
104.490,1
142.124,6
+760,4
+61.680,1
+12.835,2
+136.891,3
-122.205,6
-37.634,5
15

16

Kapitel 05 01Ministerium (Einnahmen)
05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Einnahmen
111 01
- 2
011
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus
Schuldendienst und dergleichen
Gebühren und tarifliche Entgelte
3,5
5,0
5,0
5,0
119 49
- 8
011
Vermischte Einnahmen
0,5
1,4
1,0
1,0
132 01
- 7
011
Erlöse aus der Veräußerung von bewegli­
chen Sachen
--­
0,0
***
***
132 03
- 5
011
Erlöse aus der Veräußerung von bewegli­
chen Sachen
--­
0,0
***
***
Gesamteinnahmen
4,0
6,4
6,0
6,0
17

Kapitel 05 01Ministerium (Ausgaben)
05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Ausgaben
Personalausgaben
421 01
- 7
Bezüge des Staatsministers/der Staats­
156,7
152,6
156,4
011
ministerin
146,7
Erläuterungen:
2015
2016
T€
T€
1.
Amtsgehalt (sowie ggf. Familienzuschlag)
146,5
150,3
2.
Aufwandsentschädigung
6,1
6,1
Summe
152,6
156,4
422 01
- 6
Bezüge der planmäßigen Beamten und
9.305,7
9.459,6
9.696,1
Richter (einschl. Abordnungen)
011
5.551,6
Erläuterungen:
Der Titel dient dem Nachweis von Besoldung und Aufwandsentschädigungen.
422 41
- 8
Mehrarbeitsvergütungen für Beamte
---
***
***
011
0,0
424 01
- 4
Zuführungen an die Versorgungsrück-
34,0
32,4
33,2
lage
850
30,8
Erläuterungen:
Zuführungen an das Sondervermögen nach § 20 Sächsisches Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005)
aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage für aktive Beamte.
427 01
- 1
Entgelte und sonstige Aufwendungen für
60,0
20,0
20,0
nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
011
7,9
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
40,0 T€ weniger
Veranschlagt sind Mittel zur Finanzierung von Aushilfskräften während eines Beschäftigungsverbotes/einer Mutterschutzfrist.
427 04
- 8
Ausgaben für geringfügig entlohnte
13,0
---
--­
Beschäftigungen
011
0,0
Erläuterungen:
Der Titel dient dem Nachweis von Ausgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungen i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (tarifliche
Tabellenentgelte, sonstige Entgeltbestandteile, ggf. Pauschalabgaben des Arbeitgebers).
427 05
- 7
Ausgaben für kurzfristige Beschäftigun-
3,5
---
--­
gen und sonstige Aushilfstätigkeiten
011
0,0
18

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 427 05
427 11
- 9
011
428 01
- 0
011
428 03
- 8
011
428 04
- 7
129
428 07
- 4
011
428 21
- 6
011
511 01
- 8
011
511 02
- 7
011
Erläuterungen:
Der Titel dient dem Nachweis von Aufwendungen für kurzfristige Beschäftigungen i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV und sonstige Aus­
hilfstätigkeiten (Arbeitsentgelte, ggf. Pauschalabgaben des Arbeitgebers).
Entgelte für Leistungen sonstiger
--­
--­
--­
Beschäftigter
0,0
Entgelte für Arbeitnehmerinnen und
2.926,4
2.889,8
2.927,6
Arbeitnehmer
5.669,5
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
36,6 T€ weniger
2016 gegenüber 2015
37,8 T€ mehr
Der Titel dient dem Nachweis von:
- Tariflichen Tabellenentgelten und sonstigen Entgeltbestandteilen der Beschäftigten entsprechend der geltenden Tarifverträge
einschließlich Aufstockungsbeträgen bei Altersteilzeit und Abfindungen,
- Entgelten und sonstigen Entgeltbestandteilen der Beschäftigten, die wegen eines über die Entgeltgruppe 15 TV-L hinausgehenden
Tabellenentgeltes außertariflich beschäftigt werden,
- Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung sowie Umlagen und Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung (VBL).
Entgelte für Überstunden und Mehrarbeit
7,0
5,9
5,9
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­
5,9
mern
Entgelte für Arbeitnehmerinnen und
--­
--­
Arbeitnehmer aus Technischer Hilfe
Die Verbuchung der Personalausgaben erfolgt bei 07 07/428 04, 07 15/428 04, 07 20/428 04, 07 20/428 66.
Entgelte für Arbeitnehmerinnen und
54,2
55,6
Arbeitnehmer in einem Ausbildungsver­
hältnis
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
54,2 T€ mehr
Der Titel dient dem Nachweis von Bezügen, Ausbildungsvergütungen und Ausbildungsentgelten für die in § 7 Abs. 3 Haushaltsgesetz
2015/2016 genannten Beschäftigten.
Entgelte für Auszubildende in tariflichen
Ausbildungsverhältnissen
Sächliche Verwaltungsausgaben und
Ausgaben für den Schuldendienst
Geschäftsbedarf, Geräte und Ausstat­
tungsgegenstände (außer IT und E-
Government)
Brief- und Paketgebühren, sonstige
Fernmeldegebühren
78,2
***
***
68,7
111,0
***
***
90,0
20,0
***
***
15,7
19

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
514 02
- 4
011
Persönliche Ausrüstungsgegenstände
und Verbrauchsmittel
--­
0,0
***
***
518 02
- 0
011
Mieten und Pachten für Maschinen, Fahr­
zeuge und Geräte
50,0
21,3
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
38,0 T€ weniger
Veranschlagt sind Ausgaben für Miete einschließlich Wartungskosten für Geräte und Maschinen.
12,0
12,0
527 01
- 0
011
Reisekostenvergütungen
95,0
92,2
Gegenseitig deckungsfähig mit 05 01/546 49.
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
10,0 T€ mehr
Reisekostenvergütungen sind veranschlagt für:
1.
Inlandsdienstreisen
2.
Auslandsdienstreisen
3.
Reisen in Angelegenheiten der Personal- und Schwerbehindertenvertretung
4.
Auslagen gem. § 12 Abs. 2 Sächs. Frauenförderungsgesetz (SächsFFG)
Summe
105,0
2015
T€
94,0
10,0
0,5
0,5
105,0
105,0
2016
T€
94,0
10,0
0,5
0,5
105,0
529 01
- 8
Zur Verfügung des Staatsministers/der
5,8
5,8
5,8
Staatsministerin für außergewöhnlichen
011
5,4
Aufwand aus dienstlicher Veranlassung
in besonderen Fällen
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig.
546 49
- 1
Vermischte Verwaltungsausgaben
3,0
10,0
10,0
011
0,0
Vgl. Vermerk bei 05 01/527 01.
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
7,0 T€ mehr
Der Titel dient dem Nachweis der Ausgaben für Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Aus­
lagen für Vorstellungsreisen (soweit keine Dienstreise), Unfallrenten, Entschädigungen an Dritte sowie sonstige vermischte Verwal­
tungsausgaben.
(Einschließlich Kosten im Zusammenhang SächsKhilfVO)
20

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitio­
nen
685 01
- 8
Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände
3,4
3,4
3,4
und Gesellschaften
011
3,0
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Mitgliedsbeiträge des SMK bei der Sächs. Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. und die Mitglied­
schaft in der Ständigen Internationalen Konferenz der Inspektorate (SICI).
685 20
- 5
Zuführungen an den Generationenfonds
2.354,8
2.233,3
2.289,1
850
1.984,3
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
121,5 T€ weniger
2016 gegenüber 2015
55,8 T€ mehr
Gemäß § 5 Generationenfondsgesetz vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725, 726) führt der Freistaat Sachsen zur Finanzierung
der Versorgung und Beihilfe künftiger Versorgungsempfänger einen prozentualen Anteil der jeweiligen Besoldungsausgaben dem
Generationenfonds zu. Der konkrete Prozentsatz richtet sich nach der Generationenfonds-Zuführungsverordnung vom 13. Dezember
2012 (SächsGVBl. S. 725, 734), geändert durch Artikel 20 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530, 567).
Sonstige Ausgaben für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
812 01
- 4
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und
5,0
***
***
Ausrüstungsgegenständen
011
0,0
Titelgruppe(n)
99
Informationstechnik (IT) und E-
Government
Erläuterungen:
Insbesondere sind die Mittel veranschlagt für:
- die Entwicklung, Einführung und den Betrieb von SaxSVS (Sächsische Schulverwaltungssoftware),
- den Aufbau einer IT-Sicherheitsorganisation (IT-Sicherheitspolicy),
- die Bereitstellung der Kommunikationsdienste Internet und E-Mail,
- die Nutzung von Juris bzw. einer äquivalenten Lösung,
- die Wartung der Hardware und der aktiven Datennetzkomponenten,
- die Beschaffung von PC-, Druck- und Servertechnik,
- die externe Unterstützung bei Wartungs- u. Migrationsleistungen,
- die Erweiterung der Verfahren LPDK (Landespersonaldatenbank Kultus), STBW (Stellenbewirtschaftung),
- die Sicherstellung des Verfahrens der Schriftgutverwaltung und Schriftgutverfolgung und seine Weiterentwicklung zur IT-gestützten
Vorgangsbearbeitung VIS.SAX,
- die Weiterentwicklung und den Betrieb der Schuldatenbank/des Schulporträts,
- die Absicherung des Projektes Fördermittelverwaltung (FöMiSax),
- Datenerfassungsleistungen.
427 99
- 4
Entgelte und sonstige Aufwendungen für
---
---
--­
nebenberufliche Tätigkeiten und Aus­
011
0,0
hilfstätigkeiten im Bereich IT und E-
Government
511 99
- 1
Geschäftsbedarf, Geräte und Ausstat-
325,0
470,0
475,0
tungsgegenstände für IT und E-Govern­
011
420,5
ment
21

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 511 99
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
145,0 T€ mehr
1.
2.
3.
4.
Geschäftsbedarf
Beschaffung von Geräten und Ausstattungsgegenständen
Unterhaltung und Wartung
Sonstiges
Summe
2015
T€
60,0
150,0
250,0
10,0
470,0
2016
T€
65,0
150,0
250,0
10,0
475,0
514 99
- 8
011
Verbrauchsmittel für IT und E-Govern­
ment
25,0
24,8
24,0
24,0
518 99
- 4
011
Mieten und Leasing für IT-Infrastruktur
und IT-Verfahren
5,0
1,8
--­
--­
525 99
- 5
011
Aus- und Fortbildung für IT und E-
Government
10,0
0,7
--­
--­
526 99
- 4
011
Ausgaben für Sachverständige für IT und
E-Government
30,0
1,0
--­
--­
527 99
- 3
011
Reisekostenvergütungen für IT und E-
Government
5,0
0,1
--­
--­
Erläuterungen:
Der Titel dient dem Nachweis von Reisekosten für IT-Personal bei IT-Reisen.
534 99
- 4
011
Sonstige Dienstleistungen für IT und E-
Government
200,0
174,8
210,0
191,0
545 99
- 1
011
Ausgaben für Leistungen des Staatsbe­
triebes Sächsische Informatik Dienste
(SID)
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
180,0 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
30,0 T€ mehr
220,0
18,0
400,0
430,0
812 99
- 7
011
Erwerb von IT-Infrastruktur und IT-Ver­
fahren
240,0
291,7
157,0
130,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
2016 gegenüber 2015
83,0 T€ weniger
27,0 T€ weniger
22

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 812 99
1.
2.
3.
4.
IT-Infrastruktur (Hardware)
IT-Infrastruktur (Software)
IT-Verfahren
Sonstiges
Summe
2015
T€
40,0
100,0
17,0
157,0
2016
T€
70,0
50,0
10,0
130,0
Summe der Titelgruppe
Gesamtausgaben
1.060,0
933,5
16.292,5
14.626,6
1.261,0
16.245,0
1.250,0
16.570,1
23

Kapitel 05 01Ministerium (Abschluss)
05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Abschluss
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus
Schuldendienst und dergleichen
4,0
6,4
6,0
6,0
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüs­
sen mit Ausnahme für Investitionen
***
0,0
***
***
Gesamteinnahmen
4,0
6,4
6,0
6,0
Personalausgaben
12.584,5
11.481,1
12.614,5
12.894,8
Sächliche Verwaltungsausgaben (51-54)
1.104,8
866,5
1.236,8
1.252,8
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
mit Ausnahme für Investitionen
2.358,2
1.987,3
2.236,7
2.292,5
Sonstige Sachinvestitionen (81-82)
245,0
291,7
157,0
130,0
Gesamtausgaben
16.292,5
14.626,6
16.245,0
16.570,1
Überschuss (+) / Zuschuss (-)
-16.239,0
-16.564,1
24

Kapitel 05 01Ministerium (Stellenplan)
05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
FKZ
Zweckbestimmung
Stellen 2014
Stellen 2015
Stellen 2016
422 01
Stellenpläne
- 6
Bezüge der planmäßigen Beamten und
Richter (einschl. Abordnungen)
011
Stellenplan:
Amtsbezeichnung
BesGr.
LG
Personalsoll A:
Staatssekretär
B 9
L2
1
1
1
Ministerialdirigent
B 6
L2
4
4
4
Ministerialrat
B 3
L2
15
15
15
Ministerialrat
B 2
L2
1
1
1
Ministerialrat
A 16
L2
14
11
11
Regierungsdirektor
A 15
L2
30
33
33
Regierungsoberrat
A 14
L2
24
22
22
davon ku:
2 nach E 14 L2
nach Ausscheiden des Stelleninhabers
Regierungsrat
A 13
L2
0
20
20
Oberamtsrat
A 13 gD
L2
20
0
0
Amtsrat
A 12
L2
16
16
16
Regierungsamtmann
A 11
L2
7
7
7
Regierungsoberinspektor
A 10
L2
2
2
2
Regierungsinspektor
A 9
L2
3
3
3
davon kw:
1 im Jahr 2016
Amtsinspektor
A 9+AZ
L1
4
4
4
Regierungshauptsekretär
A 8
L1
1
0
0
Summe
142
139
139
Leerstellen:
Ministerialrat
A 16
L2
1
1
1
davon kw:
1 im Jahr 2017
Beurlaubung ohne Dienstbezüge gemäß § 14 SächsUrl-
MuEltVO bis 06/2017
Regierungsdirektor
A 15
L2
0
1
1
davon kw:
1
Elternzeit
Regierungsoberrat/Regierungsschulrat im Schul­
aufsichtsdienst
A 14
L2
1
1
0
davon kw:
1 im Jahr 2015
Beurlaubung ohne Dienstbezüge gemäß § 14 SächsUrl-
MuEltVO bis 07/2015
25

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
FKZ
Zweckbestimmung
Stellen 2014
Stellen 2015
Stellen 2016
noch zu 422 01
Regierungsoberinspektor
A 10
L2
0
1
1
davon kw:
1
Elternzeit
Summe
2
4
3
Abordnungsleerstellen
A 16
L2
1
1
1
A 15
L2
1
1
1
A 14
L2
1)
3
3
3
Summe (Abordnungsleerstellen)
5
5
5
Zusammen:
7
9
8
Summe Titel 422 01 (ohne Leerstellen)
142
139
139
Begründung der Änderungen
im Stellenplan
2015
2016
Personalsoll A:
Abgänge:
Vollzug konkreter kw-Vermerk (mit Jahr und/oder stellenkonkret)
1
0
A 16
Ministerialrat
Umsetzung Stellenabbau­
begleitgesetz, vorzeitiger
Vollzug eines für 2019 fest­
gelegten kw-Vermerks im
Jahr 2014
1
0
Vollzug konkreter kw-Vermerk (mit Jahr und/oder stellen-
konkret)
1
0
Stellen Abgänge insgesamt
-1
0
Stellen Zugänge / Abgänge (-)
Umwandlung/Umsetzung
Zugänge:
Umwandlung / Umsetzung
1
0
A 14
Regierungsoberrat
Umwandlung / Umsetzung
von 05 07 / 422 01 in 2015
Umw./Ums. von 05 07 / 422
01 nach 05 01 / 422 01 aus
personalwirtschaftlichen
Gründen
20
0
A 13
Regierungsrat
Umwandlung / Umsetzung
von 05 01 / 422 01 in 2015
Umsetzung aufgrund Dienst­
rechtsneuordnungsgesetz
21
0
Umwandlungen / Umsetzungen
21
0
Stellen Zugänge insgesamt
26

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
FKZ
Zweckbestimmung
Stellen 2014
Stellen 2015
Stellen 2016
noch zu 422 01
Abgänge:
Umwandlung / Umsetzung
1
0
A 16
Ministerialrat
Umwandlung / Umsetzung
nach 03 01 / 422 01 in
2015
Umsetzung gem. § 50 Abs. 1
SäHO im Haushaltsvollzug
2013
1
0
A 16
Ministerialrat
Umwandlung / Umsetzung
nach 05 01 / 428 01 in
2015
Vollzug ku-Vermerk 2014
20
0
A 13 gD
Oberamtsrat
Umwandlung / Umsetzung
nach 05 01 / 422 01 in
2015
Umsetzung aufgrund Dienst­
rechtsneuordnungsgesetz
1
0
A 8
Regierungshauptsekretär
Umwandlung / Umsetzung
nach 04 01 / 422 01 in
2015
Umsetzung gem. § 50 Abs. 1
SäHO im Haushaltsvollzug
2014
23
0
Umwandlungen / Umsetzungen
23
0
Stellen Abgänge insgesamt
-2
0
Stellen Zugänge / Abgänge (-)
Stellenhebungen:
Neue Hebungen
3
0
von A 14
Regierungsoberrat
nach A 15
Regierungsdirektor
Hebung aus personalwirt­
schaftlichen Gründen
3
0
Neue Hebungen insgesamt
3
0
Stellenhebungen insgesamt
Leerstellen:
Zugänge:
Neue Stellen
1
0
A 16
Ministerialrat
Im Haushaltsvollzug 2013/
2014 ausgebrachte Leer­
stelle
1
0
A 15
Regierungsdirektor
Im Haushaltsvollzug 2013/
2014 ausgebrachte Leer­
stelle
1
0
A 14
Regierungsoberrat/Regierungsschulrat
im Schulaufsichtsdienst
Im Haushaltsvollzug 2013/
2014 ausgebrachte Leer­
stelle
1
0
A 10
Regierungsoberinspektor
Im Haushaltsvollzug 2013/
2014 ausgebrachte Leer­
stelle
4
0
Zugänge neue Stellen
4
0
Stellen Zugänge insgesamt
27

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
FKZ
Zweckbestimmung
Stellen 2014
Stellen 2015
Stellen 2016
noch zu 422 01
Abgänge:
Vollzug konkreter kw-Vermerk (mit Jahr und/oder stellenkonkret)
1
0
A 16
Ministerialrat
Vollzug kw-Vermerk 2014
0
1
A 14
Regierungsoberrat/Regierungsschulrat
im Schulaufsichtsdienst
Vollzug kw-Vermerk 2015
1
0
A 14
Regierungsoberrat/Regierungsschulrat
im Schulaufsichtsdienst
Vorzeitiger Vollzug kw-Ver­
merk 2015
2
1
Vollzug konkreter kw-Vermerk (mit Jahr und/oder stelle
konkret)
2
1
Stellen Abgänge insgesamt
2
-1
Stellen Zugänge / Abgänge (-)
Sonstige Vermerke
Personalsoll A:
Leerstellen:
1)
1 Abordnung aus dem Verwaltungsbereich
428 01
- 0
Entgelte für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer
011
Stellenplan:
EntgeltGr.
LG
Personalsoll A:
AT
L2
0
1
1
E 15Ü
L2
1
1
1
E 15
L2
2
2
2
E 14
L2
3
3
3
E 13
L2
0
1
1
E 11
L2
2
2
2
E 10
L2
5
5
5
E 9
L2
4
4
4
davon kw:
1 im Jahr 2016
E 8
L1
23
22
22
E 6
L1
5
5
5
E 5
L1
4
4
4
davon kw:
1 im Jahr 2016
davon kw:
1
kw mit Ausscheiden des Stelleninhabers
E 3
L1
2
1
0
davon kw:
1 im Jahr 2015
28

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
FKZ
Zweckbestimmung
Stellen 2014
Stellen 2015
Stellen 2016
noch zu 428 01
4-PKP
L1
2
2
2
Summe
53
53
52
Leerstellen:
E 15
L2
2
2
2
davon kw:
1 im Jahr 2016
Beurlaubung ohne Dienstbezüge gemäß § 28 TV-L bis
02/2016
davon kw:
1 im Jahr 2019
mit Beendigung Wahlmandat für Sächsischen Landtag, 6.
Legislaturperiode
E 14
L2
0
1
1
davon kw:
1
Elternzeit
E 13
L2
1
1
1
davon kw:
1 im Jahr 2019
mit Beendigung Wahlmandat für Sächsischen Landtag, 6.
Legislaturperiode
E 9
L2
1
0
0
4-PKP
L1
1
0
0
Summe
5
4
4
Abordnungsleerstellen
E 14
L2
1)
6
8
8
E 13
L2
16
10
10
E 11
L2
2
1
1
E 10
L2
1)
0
2
2
Summe (Abordnungsleerstellen)
24
21
21
Zusammen:
29
25
25
Summe Titel 428 01 (ohne Leerstellen)
53
53
52
Infolge Anspruchsberechtigung aus bisherigen „Zeit- und Bewäh­
rungsaufstiegen“ erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
in einer Stelle der EG
Entgelt nach EG
E 8
L1
E 9
L2
15
8
8
E 6
L1
E 8
L1
5
1
1
E 5
L1
E 6
L1
3
3
3
E 3
L1
E 5
L1
2
0
0
29

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
FKZ
Zweckbestimmung
Stellen 2014
Stellen 2015
Stellen 2016
noch zu 428 01
Begründung der Änderungen
im Stellenplan
2015
2016
Personalsoll A:
Abgänge:
Vollzug kw-Vermerk ohne Jahr
0
1
E 3
Vollzug kw-Vermerk 2015
0
1 Vollzug kw-Vermerk ohne Jahr
0
1
Stellen Abgänge insgesamt
0
-1
Stellen Zugänge / Abgänge (-)
Umwandlung/Umsetzung
Zugänge:
Umwandlung / Umsetzung
1
0
AT
Umwandlung / Umsetzung
von 05 01 / 422 01 in 2015
Vollzug ku-Vermerk 2014
1
0
E 13
Umwandlung / Umsetzung
von 05 08 / 428 01 in 2015
Umsetzung gem. § 50 Abs. 2
SäHO im Haushaltsvollzug
2014
2
0
Umwandlungen / Umsetzungen
2
0
Stellen Zugänge insgesamt
Abgänge:
Umwandlung / Umsetzung
1
0
E 8
Umwandlung / Umsetzung
nach 04 01 / 428 01 in
2015
Umsetzung gem. § 50 Abs. 1
SäHO im Haushaltsvollzug
2013
1
0
E 3
Umwandlung / Umsetzung
nach 04 01 / 428 01 in
2015
Umsetzung gem. § 50 Abs. 1
SäHO im Haushaltsvollzug
2014
2
0
Umwandlungen / Umsetzungen
2
0
Stellen Abgänge insgesamt
0
0
Stellen Zugänge / Abgänge (-)
30

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
FKZ
Zweckbestimmung
Stellen 2014
Stellen 2015
Stellen 2016
noch zu 428 01
Leerstellen:
Zugänge:
Neue Stellen
1
0
E 15
Im Haushaltsvollzug 2013/
2014 ausgebrachte Leer­
stelle
1
0
E 14
Im Haushaltsvollzug 2013/
2014 ausgebrachte Leer­
stelle
1
0
E 13
Im Haushaltsvollzug 2013/
2014 ausgebrachte Leer­
stelle
3
0
Zugänge neue Stellen
3
0
Stellen Zugänge insgesamt
Abgänge:
Vollzug konkreter kw-Vermerk (mit Jahr und/oder stellenkonkret)
1
0
E 15
Vollzug kw-Vermerk 2014
1
0
E 13
Vollzug kw-Vermerk 2014
2
0
Vollzug konkreter kw-Vermerk (mit Jahr und/oder stellen-
konkret)
Vollzug kw-Vermerk ohne Jahr
1 0E 9
1
0
4-PKP
2
0
Vollzug kw-Vermerk ohne Jahr
4
0
Stellen Abgänge insgesamt
-1
0
Stellen Zugänge / Abgänge (-)
Abordnungsleerstellen
Zugänge:
Neue Stellen
2 0 E 14
2 0 E 10
4
0
Zugänge neue Stellen
4
0
Stellen Zugänge insgesamt
Abgänge:
Sonstige Abgänge
6 0 E 13
1 0 E 11
7
0
Sonstige Abgänge
7
0
Stellen Abgänge insgesamt
-3
0
Stellen Zugänge / Abgänge (-)
31

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
FKZ
Zweckbestimmung
Stellen 2014
Stellen 2015
Stellen 2016
noch zu 428 01
Sonstige Vermerke
Personalsoll A:
Leerstellen:
1)
2 Abordnung aus dem Verwaltungsbereich
428 04
- 7
Entgelte für Arbeitnehmerinnen und
--­
--­
129
Arbeitnehmer aus Technischer Hilfe
Stellenplan:
EntgeltGr.
LG
Personalsoll A:
E 13
L2
0
1
1
E 9
L2
0
1
1
Summe
0
2
2
Summe Titel 428 04
0
2
2
Begründung der Änderungen
im Stellenplan
2015
2016
Personalsoll A:
Umwandlung/Umsetzung
Zugänge:
Umwandlung / Umsetzung
1
0
E 13
Umwandlung / Umsetzung
Umsetzung für aus Techni­
von 05 07 / 428 21 in 2015
scher Hilfe finanziertes Per­
sonal
1
0
E 9
Umwandlung / Umsetzung
Umsetzung für aus Techni­
von 05 07 / 428 21 in 2015
scher Hilfe finanziertes Per­
sonal
2
0
Umwandlungen / Umsetzungen
2
0
Stellen Zugänge insgesamt
2
0
Stellen Zugänge / Abgänge (-)
428 07
- 4
Entgelte für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in einem Ausbildungsver­
hältnis
011
Stellenplan:
EntgeltGr.
LG
Personalsoll B:
AUSZUBI
L1
0
4
4
Summe
0
4
4
Summe Titel 428 07
0
4
4
32

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
FKZ
Zweckbestimmung
Stellen 2014
Stellen 2015
Stellen 2016
noch zu 428 07
Begründung der Änderungen
im Stellenplan
2015
2016
Personalsoll B:
Umwandlung/Umsetzung
Zugänge:
Umwandlung / Umsetzung
4
0
AUSZUBI
Umwandlung / Umsetzung
von 05 01 / 428 21 in 2015
Umsetzung aufgrund Neude­
finition Personalsoll A und B
4
0
Umwandlungen / Umsetzungen
4
0
Stellen Zugänge insgesamt
4
0
Stellen Zugänge / Abgänge (-)
428 21
- 6
Entgelte für Auszubildende in tariflichen
Ausbildungsverhältnissen
011
***
***
Stellenplan:
EntgeltGr.
LG
Personalsoll B:
AUSZUBI
L1
6
0
0
Summe
6
0
0
Summe Titel 428 21
6
0
0
Begründung der Änderungen
im Stellenplan
2015
2016
Personalsoll B:
Abgänge:
Vollzug konkreter kw-Vermerk (mit Jahr und/oder stellenkonkret)
1
0 AUSZUBI
Vollzug kw-Vermerk 2014
1
0
Vollzug konkreter kw-Vermerk (mit Jahr und/oder stellen-
konkret)
1
0
Stellen Abgänge insgesamt
-1
0
Stellen Zugänge / Abgänge (-)
33

05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
FKZ
Zweckbestimmung
Stellen 2014
Stellen 2015
Stellen 2016
noch zu 428 21
Umwandlung/Umsetzung
Abgänge:
Umwandlung / Umsetzung
1
0
AUSZUBI
Umwandlung / Umsetzung
nach 05 07 / 422 01 in
2015
Umsetzung aufgrund Neude­
finition Personalsoll A und B
und Umw./Ums. von AUS­
ZUBI nach 05 07 / 422 01 A
15 aus personalwirtschaftli­
chen Gründen
4
0
AUSZUBI
Umwandlung / Umsetzung
nach 05 01 / 428 07 in
2015
Umsetzung aufgrund Neude­
finition Personalsoll A und B
5
0
Umwandlungen / Umsetzungen
5
0
Stellen Abgänge insgesamt
-5
0
Stellen Zugänge / Abgänge (-)
34

Kapitel 05 01Ministerium (Abschluss Stellenplan)
05
Staatsministerium für Kultus
05 01
Ministerium
Titel
FKZ
Zweckbestimmung
Stellen 2014
Stellen 2015
Stellen 2016
Gesamtübersicht
422 01
Planmäßige Beamte
142
139
139
428 01
Beschäftigte
53
53
52
428 04
Beschäftigte
2
2
Personalsoll A (ohne Leerstellen)
195
194
193
428 07
Beschäftigte
4
4
428 21
Beschäftigte
6
0
0
Personalsoll B
6
4
4
Leerstellen
36
34
33
darunter Abordnungsleerstellen
29
26
26
35

36

Kapitel 05 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05 (Einnahmen)
05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Zur Umsetzung des Stellenabbaus sind im Einzelplan 05 insgesamt 99 kw-Vermerke im Verwaltungsbereich
pauschal verbindlich ausgebracht:
kw 2017: 18
kw 2018: 22
kw 2019: 28
kw 2020: 31
Die Anzahl der gesamten Stellen der Schulkapitel 05 35 bis 05 39 wird auf 28.011 Stellen angehoben und bis
zum Schuljahr 2019/2020 festgeschrieben.
Zusätzlich können ab 1. August 2015 bis zu 100 verfügbare Stellen für den Vorbereitungsdienst mit Lehrern
besetzt werden.
Darüber hinaus werden unbefristete Einstellungen über den Stellenplan hinaus gemäß jeweiligem Haushalts­
gesetz in folgendem Umfang zugelassen:
ab 1. August 2015: 385 Vollzeitäquivalente
ab 1. August 2016: 500 Vollzeitäquivalente
ab 1. August 2017: 500 Vollzeitäquivalente
ab 1. August 2018: 695 Vollzeitäquivalente
ab 1. August 2019: 895 Vollzeitäquivalente
Für den Vorbereitungsdienst werden ab 1. Januar 2015 insgesamt 1.780 Stellen veranschlagt. Darüber hinaus
können bis zu 270 verfügbare Lehrerstellen mit Lehramtsanwärtern und Studienreferendaren besetzt werden.
Damit stehen im Bedarfsfall 2.050 Stellen für den Vorbereitungsdienst bereit. Die im Haushaltsplan 2013/2014
ursprünglich vorgesehenen 650 kw-Vermerke entfallen.
Bis zu 63 Stellen der Kapitel 05 01, 05 07, 05 08, 05 35, 05 36, 05 37, 05 38 und 05 39 der Wertigkeit BesGr. A
13/ EntgeltGr. E 13 und höher können kapitelübergreifend besetzt werden.
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus
Schuldendienst und dergleichen
119 49
- 6
Vermischte Einnahmen
862
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitio­
nen
235 10
- 0
Zuweisungen der Bundesagentur für
Arbeit im Rahmen der aktiven Arbeits­
253
marktförderung
Erläuterungen:
2,0
2,0
2,0
0,3
2,0
1,0
1,0
0,0
Der Titel dient dem Nachweis von Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von aktiven arbeitsmarktpolitischen Förderin­
strumenten. Hierunter fallen zum Beispiel Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen gem. §
73 SGB III, Zuschüsse zur Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung für förderungsbedürftige junge Menschen gem. § 74
SGB III, Eingliederungszuschüsse gem. § 88 SGB III, pauschalierte Zuschüsse für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten gem. §
16d SGB II, Zuschüsse für zugewiesene Personen gem. § 16e SGB II.
281 08
- 7
Erstattungen des Generationenfonds
510,0
1.307,2
1.705,1
850
676,6
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
797,2 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
397,9 T€ mehr
37

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 281 08
Im Rahmen der Vollfinanzierung erstattet der Generationenfonds gemäß § 6 Abs. 1 Generationenfondsgesetz vom 13. Dezember 2012
(SächsGVBl. S. 725, 726) dem Freistaat Sachsen angefallene Versorgungsausgaben für die ab dem 1. Januar 1997 begründeten
Dienstverhältnisse.
281 09
- 6
Erstattungen von Versorgungszuschlä-
---
---
--­
gen
018
0,0
Erläuterungen:
Bei Abordnungen, die nicht mit dem Ziel der Versetzung erfolgen, ist ein Versorgungszuschlag zu erheben, der dem Ausgleich für spä­
tere Versorgungslasten dient.
282 01
- 3
Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
---
---
--­
862
0,0
Gesamteinnahmen
514,0
1.310,2
1.708,1
676,9
38

Kapitel 05 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05 (Ausgaben)
05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Ausgaben
Personalausgaben
422 03
- 2
Zuschläge zur Personalgewinnung
---
--­
011
Erläuterungen:
Der Titel dient dem Nachweis von Zuschlägen zur Personalgewinnung nach § 63 Sächsisches Besoldungsgesetz.
422 06
- 9
Leistungsorientierte Besoldung
118,8
269,5
269,5
011
196,9
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
150,7 T€ mehr
422 44
- 3
Übergangsgelder und Ausgleiche nach
---
---
--­
dem SächsBeamtVG
018
0,0
Erläuterungen:
Ein Beamter oder Richter mit Dienstbezügen, der nicht auf eigenen Antrag entlassen wird, erhält ein Übergangsgeld nach §§ 52 und 53
SächsBeamtVG. Beamte im Sinne des § 91 SächsBeamtVG, die vor Erreichen der Altersgrenze nach § 46 Abs. 1 oder 2 SächsBG
wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand treten, erhalten neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich nach § 91
SächsBeamtVG.
Der Leertitel dient dem Nachweis von etwaigen Ausgaben für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus ohne den Schul­
bereich.
422 45
- 2
Übergangsgelder und Ausgleiche nach
---
---
--­
dem SächsBeamtVG
118
0,0
Erläuterungen:
Ein Beamter oder Richter mit Dienstbezügen, der nicht auf eigenen Antrag entlassen wird, erhält ein Übergangsgeld nach §§ 52 und 53
SächsBeamtVG. Beamte im Sinne des § 91 SächsBeamtVG, die vor Erreichen der Altersgrenze nach § 46 Abs. 1 oder 2 SächsBG
wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand treten, erhalten neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich nach § 91
SächsBeamtVG.
Der Leertitel dient dem Nachweis von etwaigen Ausgaben für den Schulbereich.
429 03
- 5
Stellenzulagen
900,0
900,0
129
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
900,0 T€ mehr
Aus diesen Mitteln werden Stellenzulagen nach § 46 Abs. 1 Satz 3 Sächsisches Besoldungsgesetz geleistet.
429 05
- 3
Zahlungen an Personal mit auslaufender
36.000,0
18.000,0
--­
Beschäftigung (Ruhephase ATZ)
129
0,0
Die Ausgaben sind abweichend von der Regelung in § 9 Abs. 5 Haushaltsgesetz 2015/2016 ausschließlich ein­
seitig deckungsfähig zu Gunsten 05 35/429 05, 05 36/429 05, 05 37/429 05, 05 38/429 05, 05 39/429 05.
Die Ausgaben sind übertragbar.
39

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 429 05
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
18.000,0 T€ weniger
432 01
- 2
Ruhegehälter
2.263,4
2.326,7
2.639,2
018
1.740,3
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
63,3 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
312,5 T€ mehr
Beamte, deren Beamtenverhältnis durch Eintritt in den Ruhestand im Sinne des § 21 Nr. 4 BeamtStG endet, erhalten ein Ruhegehalt.
Beamten auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf, deren Beamtenverhältnis durch Entlassung endet, kann bei Vorliegen
der Voraussetzungen ein Unterhaltsbeitrag nach §§ 17, 41 und 61 Abs. 5 SächsBeamtVG bewilligt werden.
Darüber hinaus sind Leistungen im Rahmen eines durchgeführten Versorgungsausgleiches aufgrund des § 225 SGB VI in Verbindung
mit der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung (BGBl. I 2001, S. 2628) zu erstatten.
Veranschlagt sind die Ausgaben für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus ohne den Schulbereich.
432 02
- 1
Witwen- und Waisengeld, Witwenabfin-
125,8
153,5
174,1
dung sowie Sterbegeld
018
114,8
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
27,7 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
20,6 T€ mehr
Aus diesen Mitteln werden an die Hinterbliebenen der von Titel 432 01 erfassten Beamten folgende Arten der Hinterbliebenenversor­
gung geleistet:
- Witwengeld nach §§ 21, 22 SächsBeamtVG,
- Waisengeld nach §§ 24, 25 SächsBeamtVG,
- Witwenabfindung nach § 23 SächsBeamtVG,
- Unterhaltsbeiträge nach §§ 21 Abs. 2, 86 Abs. 1 und 2, 27 und 45 SächsBeamtVG,
- Sterbegeld nach § 20 SächsBeamtVG.
Veranschlagt sind die Ausgaben für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus ohne den Schulbereich.
432 03
- 0
Ruhegehälter
1.750,7
1.190,4
1.350,4
118
890,4
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
560,3 T€ weniger
2016 gegenüber 2015
160,0 T€ mehr
Vgl. Erläuterungen bei 05 02/432 01.
Veranschlagt sind die Ausgaben für den Schulbereich.
432 04
- 9
Witwen- und Waisengeld, Witwenabfin-
111,9
136,0
154,3
dung sowie Sterbegeld
118
101,7
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
24,1 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
18,3 T€ mehr
Vgl. Erläuterungen bei 05 02/432 02.
Veranschlagt sind die Ausgaben für den Schulbereich.
40

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
434 01
- 0
Zuführungen an die Versorgungsrück­
57,2
62,2
70,5
850
lage
49,9
Erläuterungen:
2016 gegenüber 2015
8,3 T€ mehr
Zuführungen an das Sondervermögen nach § 20 Sächsisches Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005)
aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage für Versorgungsempfänger.
Veranschlagt sind die Ausgaben für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus ohne den Schulbereich.
434 02
- 9
Zuführungen an die Versorgungsrück­
44,5
33,4
37,9
850
lage
26,8
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
11,1 T€ weniger
Zuführungen an das Sondervermögen nach § 20 Sächsisches Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005)
aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage für Versorgungsempfänger.
Veranschlagt sind die Ausgaben für den Schulbereich.
443 01
- 9
Unterstützungen auf Grund der Unter­
1.950,0
1.950,0
1.950,0
840
stützungsgrundsätze, Fürsorgemaßnah­
men sowie Ausgaben nach dem
1.743,3
Arbeitssicherheitsgesetz
Erläuterungen:
Gemäß § 32 Abs. 1 SächsBeamtVG wird Unfallfürsorge gewährt, wenn Beamte und Richter durch einen Dienstunfall verletzt wurden.
Entsprechendes gilt für Mitglieder der Staatsregierung (§ 19 Abs. 1 Sächsisches Ministergesetz). Zu den veranschlagten Unfallfürsorge­
leistungen gehören z. B. die Erstattungen der Kosten eines Heilverfahrens, der Ersatz von Sachschäden sowie die Gewährung von
Unfallausgleich und einmaligen Unfallentschädigungen.
Veranschlagt sind die Kosten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Lehrkräfte an Schulen und der ande­
ren Bediensteten in den Schulaufsichtsbehörden.
Außerdem werden aus diesen Mitteln alle im Geschäftsbereich des SMK anfallenden amtsärztlichen Gutachten, Stellungnahmen u. ä.
für die Beamten, Angestellten, Arbeiter, Referendare und Lehramtsanwärter sowie Maßnahmen auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes
gezahlt.
Die Ausgaben sind hier zentral für alle Kapitel des Epl. 05 veranschlagt.
453 01
- 6
Trennungsgeld und Umzugskostenver­
1.330,4
400,0
400,0
012
gütungen
354,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
930,4 T€ weniger
Trennungsgeld (bei Bedarf: Auslandstrennungsgeld) sowie Umzugskostenvergütungen einschl. Zahlungen nach der Richtlinie über die
Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Bundesbeamte in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltführung bei Versetzungen
und Abordnungen vom Inland ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland (AER) vom 15. Dezember 1997 (GMBl. S. 27), geän­
dert durch die Richtlinie vom 29. März 2000 (GMBl. S. 373), in der jeweils geltenden Fassung.
Veranschlagt sind Mittel für den gesamten Geschäftsbereich.
459 04
- 7
Ausgaben für das Jobticket
140,0
40,0
40,0
011
31,2
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
100,0 T€ weniger
41

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 459 04
Veranschlagt sind Mittel für den Arbeitgeberanteil zum Jobticket im Bereich des VVO.
459 49
- 4
Vermischte Personalausgaben
1,0
0,1
0,1
011
0,1
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Ausgaben für Verbesserungsvorschläge nach der VwV Vorschlagswesen.
461 01
- 6
Zur Verstärkung der Personalausgaben
---
---
--­
des Einzelplanes
880
0,0
Sächliche Verwaltungsausgaben und
Ausgaben für den Schuldendienst
511 03
- 4
Sächsisches Verwaltungsnetz
1.000,0
1.195,0
1.195,0
011
-0,3
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
195,0 T€ mehr
Veranschlagt sind für das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) die volumenabhängigen Fernsprechkosten zu externen Teilnehmern, die
ab Beginn des SVN beauftragten Zusatzleistungen (Netzerweiterungen, Routermieten, etc.) und alle Mobilfunkkosten (Grundgebühren
für Sprach- und Datenanschlüsse, Gebühren der Gespräche und für die mobile Datenübertragung). Der Titel dient der Deckung der bei
Kapitel 03 25 zentral verausgabten Kosten.
Die Veranschlagung der Pauschalkomponente (Kosten der Sprach- und Datenkommunikation zwischen den Landesbehörden, die
Bereitstellung zentraler Dienste wie E-Mail und Internet, der zentrale Mobilfunkübergang) des SVN erfolgt zentral im Wirtschaftsplan des
Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienste.
2015
2016
T€
T€
1.
Volumenabhängige Fernsprechkosten zu externen Teilnehmern
50,0
50,0
2.
Zusatzleistungen
1.105,0
1.105,0
3.
Mobilfunkkosten
40,0
40,0
Summe
1.195,0
1.195,0
517 01
- 0
Bewirtschaftung der Grundstücke,
120,0
135,0
135,0
Gebäude und Räume
011
123,4
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
15,0 T€ mehr
Veranschlagt ist der Bedarf für kleinere Ausgaben im Zusammenhang mit der Grundstücksbewirtschaftung, soweit die Bewirtschaftung
nicht dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement obliegt und die Ausgaben im Einzelplan 14 zu veranschlagen
sind.
519 01
- 8
Unterhaltung der Grundstücke und bauli-
40,0
35,0
35,0
chen Anlagen
011
23,5
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
5,0 T€ weniger
Ausgabemittel zur Erledigung kleinerer dringender Instandsetzungsarbeiten, die sich ohne technische Sachkunde beurteilen lassen und
die Strukturen eines Gebäudes nicht verändern.
42

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
525 01
- 0
011
Aus- und Fortbildung, Umschulung
80,0
100,0
66,0
Gegenseitig deckungsfähig mit 05 02/TG 69.
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
20,0 T€ mehr
Veranschlagt sind Mittel für den gesamten Geschäftsbereich (ohne Lehrer), einschließlich Reisekosten.
100,0
526 01
- 9
011
Gerichts- und ähnliche Kosten
Einseitig deckungsfähig zu Gunsten 05 02/533 01.
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
20,0 T€ mehr
Veranschlagt sind Gerichts-, Anwalts- und Beratungskosten.
110,0
85,8
130,0
130,0
526 03
- 7
011
Beratungsleistungen der Auftragsbera­
tungsstelle
7,7
10,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
7,7 T€ mehr
Veranschlagt sind Mittel für Beratungsleistungen der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V.
529 02
- 5
Zur Verfügung des Staatsministeriums
6,9
10,2
10,2
011
für außergewöhnlichen Aufwand aus
dienstlicher Veranlassung in besonderen
6,3
Fällen (einschließlich nachgeordneter
Bereich)
Erläuterungen:
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen, eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig.
531 01
- 2
013
Ausgaben für Veröffentlichungen, Doku­
mentationen und Öffentlichkeitsarbeit
200,0
197,5
225,0
225,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
25,0 T€ mehr
Veranschlagt sind Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit in der Bildungspolitik, insbesondere für Informationen der Eltern, der Schüler
und Lehrer sowie für die speziellen Informationsschriften und Informationsveranstaltungen.
532 01
- 1
Umzugs- und Verlegungskosten von
25,0
20,0
20,0
011
Dienststellen
6,7
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
5,0 T€ weniger
Veranschlagt sind Umzugskosten aufgrund von Zuweisungen anderer Dienstgebäude durch die Staatliche Liegenschaftsverwaltung.
43

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
533 01
- 0
Leistungen auf Grund von gerichtlichen
5,0
5,0
5,0
Entscheidungen oder Prozessverglei­
011
0,0
chen sowie außergerichtlichen Verglei­
chen oder Anerkenntnissen im
Zusammenhang mit der Vertretung des
Staates in Prozessangelegenheiten
Einseitig deckungsfähig zu Lasten 05 02/526 01.
536 10
- 6
Ausgaben für die Durchführung von
5,0
5,0
5,0
Arbeitsgelegenheiten - Zusatzjobs
253
0,0
Erläuterungen:
Die Ausgaben für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II umfassen insbesondere Ausgaben für Unfall- und
Haftpflichtversicherung, Betreuung, Arbeitskleidung und Sachmittel.
537 04
- 3
Ausgaben zur Durchführung überregio-
60,0
65,0
65,0
naler Konferenzen und Veranstaltungen
862
31,5
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Mittel u. a. für Fahrt- und Übernachtungskosten und Rahmenprogramme (soweit bei derartigen Veranstaltungen
üblich) für:
2015
2016
T€
T€
1.
Kongresse
25,0
25,0
2.
Beratungen, Tagungen, Arbeitskreise
40,0
40,0
Summe
65,0
65,0
542 01
- 9
Künstlersozialabgabe
---
5,0
5,0
229
3,6
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
5,0 T€ mehr
Gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 18 des Gesetzes
vom 30. Juli 2014 (BGBl. I S. 1311) geändert worden ist, sind Unternehmen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, wenn sie
nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für eigene Zwe­
cke zu nutzen.
546 02
- 4
Schadensersatzleistungen an Dritte
4,0
5,0
5,0
862
1,4
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Mittel für sämtliche Schadensersatzleistungen an Dritte, die im Geschäftsbereich des SMK anfallen.
547 02
- 3
Aufwendungen für die Veranstaltungen
---
***
***
zur Ehrung ehrenamtlich Tätiger
862
0,0
44

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitio­
nen
671 10
- 1
Ausgleichsabgabe nach SGB IX
---
---
--­
290
0,0
Erläuterungen:
Gemäß § 77 Abs. 1 SGB IX haben Arbeitgeber, solange sie die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen,
für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Sie ist jährlich mit der Erstattung der Anzeige nach §
80 Abs. 2 SGB IX an das zuständige Integrationsamt abzuführen. Da der Freistaat Sachsen gemäß § 77 Abs. 8 SGB IX hinsichtlich der
Entrichtung der Ausgleichsabgabe als ein Arbeitgeber gilt, können Überbesetzungen mit Unterbesetzungen auch ressortübergreifend
ausgeglichen werden. Den anteiligen Ausgleichsabgabebetrag ermittelt das Landesamt für Steuern und Finanzen.
685 01
- 6
Pauschale Abgeltung urheberrechtlicher
20,0
15,0
15,0
Ansprüche
011
12,8
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
5,0 T€ weniger
Veranschlagt sind die Zahlungen für Lizenzen und Nutzungsrechte des elektronischen Pressespiegels auf der Grundlage eines Rah­
menvertrages des Freistaates Sachsen an die Presse-Monitor GmbH entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.
Besondere Finanzierungsausgaben
972 02
- 7
Globale Minderausgabe in den Haupt-
-592,0
***
***
gruppen 5 und 6
880
0,0
Titelgruppe(n)
51
Personalgewinnung und -entwick­
lung im Lehrerbereich
Erläuterungen:
Veranschlagt sind insbesondere Mittel für folgende Zwecke:
- Ansprache und Gewinnung von potenziellen Bewerbern für den Lehrerberuf,
- Auswahl von Führungskräften im Schulbereich.
427 51
- 8
Entgelte und sonstige Aufwendungen für
2,6
---
--­
nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
129
10,9
525 51
- 9
Aus- und Fortbildung, Umschulung
---
***
***
155
0,0
526 51
- 8
Ausgaben für Sachverständige und Mit-
15,0
---
--­
glieder von Fachbeiräten u. ä. Ausschüs­
129
0,0
sen
527 51
- 7
Reisekostenvergütungen
5,0
---
--­
129
0,0
45

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
547 51
- 3
129
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs­
ausgaben
100,3
173,2
215,7
215,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
115,4 T€ mehr
Wegen des hohen Bedarfs an Lehrernachwuchs in Sachsen durch den Generationenwechsel in der Lehrerschaft sind Maßnahmen zur
Lehrergewinnung durch das SMK notwendig. Schwerpunkte der Aktivitäten werden dabei speziell auf Studieninteressierte, Studierende
und fertig ausgebildete Lehrkräfte zugeschnittene Informations- und Werbemaßnahmen in Sachsen sowie in anderen Bundesländern
sein.
633 51
- 8
129
Zuschüsse an öffentliche Schulträger zur
Förderung des FSJ an Schulen
252,0
0,0
***
***
681 51
- 9
129
Sachsenstipendium für Lehramtsstudie­
rende
150,0
450,0
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
540,1
375,0
davon fällig:
2016 bis zu
270,0
2017 bis zu
157,5
120,0
2018 bis zu
78,8
120,0
2019 ff. bis zu
33,8
135,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
150,0 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
300,0 T€ mehr
Im Rahmen der Lehrernachwuchsgewinnung sollen künftige Lehrkräfte gefördert und an Sachsen gebunden werden. Lehramtsstudie­
rende aus Bedarfsstudiengängen, die regional in den sächsischen Landkreisen verortet sind, haben die Möglichkeit, ein solches Stipen­
dium zu erhalten.
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
Soll VE 2015
540,1
270,0
157,5
78,8
33,8
Soll VE 2016
375,0
120,0
120,0
135,0
Verpfl. aus VE
270,0
277,5
198,8
168,8
684 51
- 6
Zuschüsse an FSJ Träger zur Refinanzie­
357,0
504,0
129
rung des Eigenbeitrages von öffentli­
chen Schulen
111,8
46

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 684 51
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
294,0
294,0
davon fällig:
2016 bis zu
294,0
2017 bis zu
294,0
2018 bis zu
2019 ff. bis zu
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
357,0 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
147,0 T€ mehr
Im Bereich des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) Pädagogik soll jungen Menschen der Einsatz im Schulbetrieb ermöglicht und eine
Vorstellung vom Beruf des Lehrers vermittelt werden. Es können ggf. Interessenten für den Lehrerberuf gewonnen werden.
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
Soll VE 2015
294,0
294,0
Soll VE 2016
294,0
294,0
Verpfl. aus VE
294,0
294,0
Summe der Titelgruppe
374,9
722,7
1.169,0
295,8
53
Ausgaben für die Weiterentwick­
lung der Lehrerbildung
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Mittel im Rahmen der Begleitung der ersten Phase der Lehrerausbildung einschließlich von Forschungsprojekten mit
den Universitäten. Veranschlagt sind außerdem Mittel für die wissenschaftliche Evaluation des 12-monatigen Vorbereitungsdienstes
sowie die technische Absicherung der Zweiten Staatsprüfung.
427 53
- 6
Entgelte und sonstige Aufwendungen für
11,0
40,0
40,0
nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
154
0,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
29,0 T€ mehr
526 53
- 6
Ausgaben für Sachverständige und Mit-
10,0
150,0
150,0
glieder von Fachbeiräten u. ä. Ausschüs­
154
22,4
sen
47

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 526 53
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
davon fällig:
2016 bis zu
2017 bis zu
150,0
150,0
2018 bis zu
2019 ff. bis zu
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
140,0 T€ mehr
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
Soll VE 2015
150,0
150,0
Soll VE 2016
Verpfl. aus VE
150,0
527 53
- 5
Reisekostenvergütungen
5,0
10,0
10,0
154
0,8
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
5,0 T€ mehr
547 53
- 1
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs­
10,0
50,0
50,0
154
ausgaben
60,3
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
40,0 T€ mehr
685 53
- 3
Zuschüsse für laufende Zwecke an
--­
--­
--­
154
öffentliche Körperschaften
0,0
812 53
- 9
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und
8,0
--­
--­
154
Ausrüstungsgegenständen
0,0
Summe der Titelgruppe
44,0
83,5
250,0
250,0
54
Wissenschaftliche Beratung und
Prozessmanagementprojekte im
Geschäftsbereich des SMK
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Mittel für externe Beratung und Evaluation, die Erstellung von Gutachten durch Sachverständige sowie Prozessma­
nagementprojekte (einschl. IT-Umsetzungslösungen) im Geschäftsbereich des SMK.
48

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
427 54
- 5
011
Entgelte und sonstige Aufwendungen für
nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
10,0
0,0
5,0
5,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
5,0 T€ weniger
526 54
- 5
011
Ausgaben für Sachverständige und Mit­
glieder von Fachbeiräten u. ä. Ausschüs­
sen
15,0
0,0
35,0
35,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
20,0 T€ mehr
527 54
- 4
011
Reisekostenvergütungen
--­
0,0
--­
--­
534 54
- 5
011
Vergabe von Aufträgen
50,0
50,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
50,0 T€ mehr
547 54
- 0
011
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs­
ausgaben
--­
0,0
--­
--­
Summe der Titelgruppe
25,0
90,0
90,0
0,0
55
Ausgaben für Sicherheitskonzepte
und Schutzanalysen im SMK-
Bereich
Erläuterungen:
Die veranschlagten Mittel dienen dem Aufbau und der Umsetzung einer geeigneten Sicherheitsorganisation für den gesamten
Geschäftsbereich des SMK.
427 55
- 4
Entgelte und sonstige Aufwendungen für
130,0
110,0
120,0
nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
862
0,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
20,0 T€ weniger
547 55
- 9
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs-
40,0
50,0
60,0
ausgaben
862
149,6
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
10,0 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
10,0 T€ mehr
49

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Summe der Titelgruppe
170,0
160,0
180,0
149,6
56
Ausgaben für Projekt “Lehrerge­
sundheit“
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Mittel für ein Präventionsprojekt zur Lehrergesundheit.
427 56
- 3
Entgelte und sonstige Aufwendungen für
15,0
20,0
20,0
129
nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
24,5
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
5,0 T€ mehr
429 56
- 1
Nicht aufteilbare Personalausgaben
--­
--­
--­
129
0,0
526 56
- 3
Ausgaben für Sachverständige und Mit­
6,0
5,0
5,0
129
glieder von Fachbeiräten u. ä. Ausschüs­
0,0
sen
527 56
- 2
Reisekostenvergütungen
0,5
--­
--­
129
0,0
547 56
- 8
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs­
3,5
--­
--­
129
ausgaben
0,0
685 56
- 0
Zuschüsse für laufende Zwecke an
--­
--­
--­
129
öffentliche Körperschaften
0,0
Summe der Titelgruppe
25,0
24,5
25,0
25,0
68
Ausgaben für Personalräte und der
Vertrauensleute der Schwerbehin­
derten
Erläuterungen:
Veranschlagt sind insbesondere Mittel für die Tätigkeit der Lehrerpersonalräte an den Schulen, der Lehrer-Bezirkspersonalräte und des
Lehrer-Hauptpersonalrates im SMK gemäß § 67 SächsPersVG. Weiterhin sind Mittel für Sachausgaben für die Frauenbeauftragten an
den Schulen veranschlagt.
427 68
- 9
Entgelte und sonstige Aufwendungen für
---
---
--­
nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
129
0,0
527 68
- 8
Reisekostenvergütungen
186,4
282,8
337,8
129
220,2
50

05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 527 68
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
96,4 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
55,0 T€ mehr
547 68
- 4
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs-
119,5
261,5
222,0
ausgaben
129
87,8
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
142,0 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
39,5 T€ weniger
Summe der Titelgruppe
305,9
544,3
559,8
308,0
69
Ausgaben für die Personalentwick­
lung
Gegenseitig deckungsfähig mit 05 02/525 01.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Mittel für die Umsetzung des Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzeptes sowie die Organisationsentwicklung
für den Geschäftsbereich des SMK.
427 69
- 8
Entgelte und sonstige Aufwendungen für
15,0
10,0
10,0
nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
011
0,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
5,0 T€ weniger
525 69
- 9
Aus- und Fortbildung, Umschulung
5,0
3,0
3,0
011
0,6
547 69
- 3
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs-
5,0
---
--­
ausgaben
011
1,9
Summe der Titelgruppe
25,0
13,0
13,0
2,5
Gesamtausgaben
45.947,4
29.224,7
12.233,0
6.671,3
51

Kapitel 05 02Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05 (Abschluss)
05
Staatsministerium für Kultus
05 02
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 05
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Abschluss
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus
Schuldendienst und dergleichen
2,0
0,3
2,0
2,0
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüs­
sen mit Ausnahme für Investitionen
512,0
676,6
1.308,2
1.706,1
Gesamteinnahmen
514,0
676,9
1.310,2
1.708,1
Personalausgaben
44.077,3
5.284,7
25.646,8
8.181,0
Sächliche Verwaltungsausgaben (51-54)
Verpflichtungsermächtigung
2.182,1
1.262,1
3.055,9
150,0
3.083,0
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
mit Ausnahme für Investitionen
Verpflichtungsermächtigung
272,0
124,5
522,0
834,1
969,0
669,0
Sonstige Sachinvestitionen (81-82)
8,0
0,0
--­
--­
Besondere Finanzierungsausgaben
-592,0
0,0
***
***
Gesamtausgaben
45.947,4
6.671,3
29.224,7
12.233,0
Verpflichtungsermächtigung
984,1
669,0
Überschuss (+) / Zuschuss (-)
-27.914,5
-10.524,9
52

Kapitel 05 03Allgemeine Bewilligungen (Einnahmen)
05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus
Schuldendienst und dergleichen
119 06
- 5
Rückerstattungen von Zuschüssen aus
---
---
--­
129
Mitteln des Europäischen Fonds für regi­
onale Entwicklung - Förderzeitraum
0,0
1994-1999
Vgl. Vermerk bei 07 03/676 01.
Erläuterungen:
Der Leertitel dient dem Nachweis von Rückerstattungen von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
- Förderzeitraum 1994-1999.
119 07
- 4
Rückerstattungen von Zuschüssen und
--­
--­
--­
129
Zinsen aus Mitteln des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung - För­
derzeitraum 2000-2006
0,0
Vgl. Vermerk bei 07 03/676 04.
Erläuterungen:
Der Leertitel dient dem Nachweis von Rückerstattungen von Zuschüssen und Zinsen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung - Förderzeitraum 2000-2006. Vgl. Erläuterungen zu 07 03/676 04. Der Kopplungsvermerk gilt für die Rückerstattung von
Zuschüssen (EU-Anteil), die nach Übermittlung der letzten Ausgabeerklärung und des letzten Zahlungsantrages an die Kommission
vereinnahmt werden.
119 08
- 3
129
Rückerstattungen von Zuschüssen und
Zinsen aus Mitteln des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung - För­
derzeitraum 2007-2013
--­
--­
Erläuterungen:
Der Leertitel dient dem Nachweis von Rückerstattungen von Zuschüssen und Zinsen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung - Förderzeitraum 2007-2013.
119 09
- 2
129
Rückerstattungen (EU-Anteil) von
Zuschüssen und Zinsen aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds - Förderzeit­
raum 2007-2013
--­
--­
Erläuterungen:
Der Leertitel dient dem Nachweis von Rückerstattungen (EU-Anteil) von Zuschüssen und Zinsen aus Mitteln des Europäischen Sozial­
fonds - Förderzeitraum 2007-2013.
119 10
- 9
129
Rückerstattungen (Landesmittelanteil)
von Zuschüssen und Zinsen aus Mitteln
des Europäischen Sozialfonds - Förder­
zeitraum 2007-2013
--­
--­
Erläuterungen:
Der Leertitel dient dem Nachweis von Rückerstattungen (Landesmittelanteil) von Zuschüssen und Zinsen aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds - Förderzeitraum 2007-2013.
53

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
119 22
- 5
Rückerstattungen von Zuschüssen für
--­
--­
--­
129
Modellversuche
0,0
Vgl. Vermerk bei 05 03/631 01.
Erläuterungen:
Der Leertitel dient dem Nachweis von Rückflüssen von Zuschüssen für Modellversuche.
119 23
- 4
Rückerstattungen von Zuschüssen aus
--­
--­
--­
129
Mitteln des Investitionsprogramms
“Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003
bis 2007
11,9
Vgl. Vermerk bei 05 03/631 03.
Erläuterungen:
Der Leertitel dient dem Nachweis von Rückflüssen von Zuschüssen aus Mitteln des Investitionsprogramms “Zukunft Bildung und
Betreuung“ 2003 bis 2007.
119 24
- 3
129
Rückerstattungen aus Zuwendungen für
Investitionen
200,0
200,0
Vgl. Vermerk bei 05 03/TG 91.
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
200,0 T€ mehr
Der Titel dient dem Nachweis von Rückeinnahmen aus nicht verbrauchten und nicht zweckentsprechend verwendeten Zuweisungen
und Zuschüssen des Landes für den Schulhausbau der Vorjahre.
119 49
- 4
129
Vermischte Einnahmen
800,0
837,7
800,0
800,0
Erläuterungen:
Veranschlagt sind u. a. Einnahmen aus Rückforderungen von Zuwendungen und Rückflüssen aus der Finanzierung der Schulen in
freier Trägerschaft.
162 01
- 6
Verzugszinsen (EU-Anteil) aus Rücker­
--­
--­
--­
129
stattungen von Zuschüssen aus Mitteln
des Europäischen Fonds für regionale
0,0
Entwicklung - Förderzeitraum 2000-2006
Vgl. Vermerk bei 07 03/676 04.
Erläuterungen:
Der Leertitel dient dem Nachweis von Zinseinnahmen (EU-Anteil) aus Rückerstattungen von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung - Förderzeitraum 2000-2006. Vgl. Erläuterungen zu 07 03/676 04. Der Kopplungsvermerk gilt für Ver­
zugszinsen (EU-Anteil), die nach Übermittlung der letzten Ausgabenerklärung und des letzten Zahlungsantrages an die Kommission
vereinnahmt werden.
162 05
- 2
Verzugszinsen (EU-Anteil) aus Rücker­
--­
--­
--­
stattungen von Zuschüssen aus Mitteln
129
0,0
des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung - Förderzeitraum 2007-2013
54

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
162 06
- 1
129
162 07
- 0
129
162 08
- 9
129
162 09
- 8
129
162 10
- 5
129
231 12
- 0
129
231 14
- 8
199
233 02
- 0
199
Verzugszinsen (EU-Anteil) aus Rücker­
--­
--­
--­
stattungen von Zuschüssen aus Mitteln
des Europäischen Sozialfonds - Förder­
6,2
zeitraum 2007-2013
Verzugszinsen (Landesmittelanteil) aus
--­
--­
--­
Rückerstattungen von Zuschüssen aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds -
47,6
Förderzeitraum 2007-2013
Verzugszinsen (EU-Anteil) aus Rücker­
--­
--­
--­
stattungen von Zuschüssen aus Mitteln
des Europäischen Fonds für regionale
0,0
Entwicklung - Förderzeitraum 2014-2020
Verzugszinsen (EU-Anteil) aus Rücker­
--­
--­
--­
stattungen von Zuschüssen aus Mitteln
des Europäischen Sozialfonds - Förder­
0,0
zeitraum 2014-2020
Verzugszinsen (Landesmittelanteil) aus
--­
--­
--­
Rückerstattungen von Zuschüssen aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds -
0,0
Förderzeitraum 2014-2020
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitio­
nen
Kompensationszahlungen des Bundes
699,0
***
***
für laufende Vorhaben der Bildungspla­
nung und für neue länderübergreifende
699,0
Projekte bzw. KMK-Projekte
Erläuterungen:
Wegfall des Titels, künftig zentral bei 15 28/331 01 veranschlagt.
Zuschüsse des Bundes für den 100.
--­
500,0
Deutschen Katholikentag 2016 in Leipzig
Vgl. Vermerk bei 05 03/684 05.
Erläuterungen:
2016 gegenüber 2015
500,0 T€ mehr
Zuschuss des Bundes für den 100. Deutschen Katholikentag 2016 in Leipzig.
Zuschüsse der Stadt Leipzig für den 100.
--­
1.000,0
Deutschen Katholikentag 2016 in Leipzig
Vgl. Vermerk bei 05 03/684 05.
Erläuterungen:
2016 gegenüber 2015
1.000,0 T€ mehr
55

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 233 02
Zuschuss der Stadt Leipzig für den 100. Katholikentag 2016 in Leipzig.
235 03
- 7
Zuweisungen der Bundesagentur für
---
--­
Arbeit im Zusammenhang mit der Förde­
253
rung aus Mitteln des Europäischen Sozi­
alfonds - Förderzeitraum 2007-2013
Vgl. Vermerk bei 05 03/684 83.
Erläuterungen:
Der Leertitel dient dem Nachweis von Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Finanzierung von Berufsorientierungsmaßnah­
men.
235 04
- 6
Zuweisungen der Bundesagentur für
---
--­
Arbeit im Zusammenhang mit der Förde­
253
rung aus Mitteln des Europäischen Sozi­
alfonds - Förderzeitraum 2014-2020
Vgl. Vermerk bei 05 03/633 51, 05 03/684 51.
Erläuterungen:
Der Leertitel dient dem Nachweis von Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit.
282 03
- 9
Zweckgebundene Einnahmen zur Förde-
---
---
--­
rung des Einsatzes neuer Medien in der
129
6,0
Bildung
Vgl. Vermerk bei 05 03/TG 88.
Erläuterungen:
Zweckgebundene Einnahmen (Spenden, Sponsoring) für die Förderung des Einsatzes neuer Medien im Unterricht. Ohne Ansatz, weil
Aufkommen ungewiss ist.
282 04
- 8
Zweckgebundene Einnahmen zur Finan-
---
---
--­
zierung des Schulsports
129
35,2
Vgl. Vermerk bei 05 03/547 04.
Erläuterungen:
Der Leertitel dient dem Nachweis von zweckgebundenen Einnahmen (Spenden, Sponsoring) für die Bundeswettbewerbe der Schulen
JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS sowie für gleichgestellte schulsportliche Wettbe­
werbe.
Gesamteinnahmen
1.499,0
1.000,0
2.500,0
1.643,6
56

Kapitel 05 03Allgemeine Bewilligungen (Ausgaben)
05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben und
Ausgaben für den Schuldendienst
547 02
- 1
Ausgaben für die Abwicklung staatlicher
1.109,0
1.130,0
1.300,0
Zuwendungen
129
2.291,0
Einseitig deckungsfähig bis zur Höhe von 500,0 T€ zu Lasten 05 03/TG 91.
Erläuterungen:
2016 gegenüber 2015
170,0 T€ mehr
Veranschlagt sind Mittel zur Vergütung der Aufwendungen der Sächsischen Aufbaubank für die Durchführung von Förderprogrammen
im Bereich des SMK.
547 03
- 0
Ausgaben im Zusammenhang mit dem
16,5
18,0
20,0
Reformationsjubiläum 2017 - Lutherde­
kade
199
8,1
Gegenseitig deckungsfähig mit 05 03/684 03.
Erläuterungen:
Im Jahr 2017 wird der 500. Jahrestag der Reformation begangen. Die Lutherdekade 2008 bis 2017 bereitet dieses Ereignis inhaltlich vor
und führt darauf hin. Aufgrund der historischen Gegebenheiten werden die Aktivitäten von den Ländern Sachsen-Anhalt, Freistaat Thü­
ringen und Freistaat Sachsen gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
verantwortet und koordiniert.
Der Freistaat Sachsen ist durch den Ministerpräsidenten als Mitglied im Kuratorium der Lutherdekade in die Strukturen der Aktivitäten
anlässlich des Gedenkens zu 500 Jahren Reformation eingebunden.
Das SMK ist für den Bereich Bildung und Schule zuständig. Die Arbeitsgruppe Schule und Bildung hat die Aufgabe, eine vielfältige
Beschäftigung mit der Reformation und ihrer Wirkungsgeschichte in Sachsen in möglichst vielen Bereichen anzuregen. Die Lutherde­
kade ist nach Themenjahren gegliedert, in denen verschiedene Projekte durchgeführt werden.
Das Projekt “RiM. Reformation in Mitteldeutschland - ein virtuelles Museum“ des Landesgymnasiums St. Afra ist für den Zeitraum 2011
bis 2015 konzipiert. Weitere Projekte von Schulen sind u. a.:
- Musiktheaterprojekt,
- fächerverbindender Wahlgrundkurs,
- Schülerwettbewerbe,
- Beiträge der Schulen am sächsischen Lutherweg.
547 04
- 9
129
Ausgaben für die Finanzierung des
850,0
870,0
870,0
Schulsports
884,8
Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Mehreinnahme bei 05 03/282 04.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind insbesondere Mittel für:
- Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA,
- Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS,
- gleichgestellte schulsportliche Wettbewerbe,
- Schülerassistentenausbildung,
- Sicherheit im Schulsport.
57

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
631 01
- 9
129
631 03
- 7
129
684 01
- 5
199
684 03
- 3
199
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitio­
nen
Rückzahlung nicht verbrauchter Bundes­
--­
--­
--­
zuschüsse für Modellversuche
0,0
Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Mehreinnahme bei 05 03/119 22.
Erläuterungen:
Leertitel zur Abwicklung nicht verbrauchter Zuschüsse.
Rückzahlung nicht verbrauchter Bundes-
---
---
--­
mittel des Investitionsprogramms
0,0
“Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003
bis 2007
Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Mehreinnahme bei 05 03/119 23.
Erläuterungen:
Leertitel zur Abwicklung nicht verbrauchter Zuschüsse.
Leistungen an die evangelischen Kir-
24.017,9
25.307,2
25.921,7
chen, die katholische Kirche und die
23.311,1
jüdischen Gemeinden
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
1.289,3 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
614,5 T€ mehr
Mehr aufgrund der vertraglich geregelten Anpassung der Leistungen an die evangelischen Kirchen und die katholische Kirche an die
Entwicklung der Besoldung der Beamten im Staatsdienst (vgl. benannte Staatsverträge).
Rechtsgrundlagen:
RL-Nr. 07750
- Vertrag des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen (Evangelischer Kirchenvertrag Sachsen)
vom 24. März 1994 (SächsGVBl. S. 1253) i. V. m. dem Gesetz zum Vertrag mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen
vom 24. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1252)
- Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Sachsen vom 2. Juli 1996 (SächsGVBl. S. 18) i. V. m. dem Gesetz zum Ver­
trag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Sachsen vom 24. Januar 1997 (SächsGVBl. S. 17)
- Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 17. Januar
2006 (SächsGVBl. S. 386) i. V. m. dem Gesetz zum Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemein­
den vom 18. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 386)
Zuschüsse im Zusammenhang mit dem
Reformationsjubiläum 2017 - Lutherde­
kade
Vgl. Vermerk bei 05 03/547 03.
Erläuterungen:
2016 gegenüber 2015
5,0 T€ weniger
32,5
30,0
25,0
16,9
Bezüglich der allgemeinen Informationen wird auf die Erläuterungen bei 05 03/547 03 hingewiesen.
Weitere Projekte sollen durchgeführt werden u. a.:
- Jugendbildungsprojekt “Torgau als Stadt der Reformation in Mitteldeutschland“,
- Wettbewerbe, Partnerschaften, Begegnungen,
- Durchführung von jährlich 5 religionsphilosophischen Projektwochen.
58

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
684 05
- 1
Zuschüsse für den 100. Katholikentag
1.000,0
3.500,0
2016 in Leipzig
199
Die Ausgabebefugnis erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Mindereinnahme bei 05 03/231 14, 05 03/
233 02.
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
3.500,0
davon fällig:
2016 bis zu
3.500,0
2017 bis zu
2018 bis zu
2019 ff. bis zu
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
1.000,0 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
2.500,0 T€ mehr
Insgesamt stellt der Freistaat Sachsen 3,0 Mio. € zur Verfügung (davon 1,0 Mio. € im Jahr 2015 und 2,0 Mio. € im Jahr 2016).
Für das Jahr 2016 werden durch den Bund 0,5 Mio. € und durch die Stadt Leipzig 1,0 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
Soll VE 2015
3.500,0
3.500,0
Soll VE 2016
Verpfl. aus VE
3.500,0
684 15
- 9
Förderung von Schulen in freier Träger-
230.200,0
273.000,0
327.000,0
schaft
129
225.741,3
Einseitig deckungsfähig bis zur Höhe von 1.000,0 T€ in 2015 und bis zur Höhe von 4.000,0 T€ in 2016 zu
Gunsten 08 06/681 70.
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
42.800,0 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
54.000,0 T€ mehr
Mehr aufgrund der ab dem Schuljahr 2015/2016 vorgesehenen Neuregelung der Finanzierung sowie aufgrund der Steigerung der Schü­
lerzahlen im allgemein bildenden Bereich.
Rechtsgrundlage:
RL-Nr. 01620, Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft vom 4. Februar 1992 (SächsGVBl. S. 37) zuletzt geändert durch Artikel 10 des
Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 396) i. V. m. der VO des SMK über die Gewährung von Zuschüssen für Schu­
len in freier Trägerschaft (Zuschussverordnung - ZuschussVO) vom 16. Mai 2007 (SächsGVBl. S. 176) in der jeweils geltenden Fassung
bzw. Neufassung.
684 16
- 8
Zuschüsse für die Übergangsfinanzie-
25.000,0
***
rung zur Förderung von Schulen in freier
129
Trägerschaft
Einseitig deckungsfähig zu Gunsten 05 03/893 16.
59

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 684 16
686 01
- 3
129
893 16
- 5
011
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
25.000,0 T€ mehr
Rechtsgrundlage:
RL-Nr. 01621, Förderrichtlinie des SMK zur zusätzlichen finanziellen Unterstützung der freien Träger von Ersatzschulen (Förderrichtlinie
freie Träger von Ersatzschulen - FöriSchFrTr) vom 22. Mai 2014 (SächsABl. S. 820).
Anteil des Freistaates Sachsen an
630,0
810,0
730,0
gemeinsamen Projekten und Einrichtun­
371,2
gen der KMK und länderübergreifenden
Projekten im Bildungssektor
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
180,0 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
80,0 T€ weniger
Mehr aufgrund KMK-Beschlüsse und wegen Übernahme der KMK-Präsidentschaft im Jahr 2015.
Veranschlagt sind u. a. Mittel für:
- den Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen, die Höhe der Verpflichtung des Freistaates Sachsen an der Finanzierung der Zent­
ralstelle richtet sich nach dem Königsteiner Schlüssel,
- den Anteil des Freistaates Sachsen am Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU),
- die Anteile des Freistaates Sachsen an den aktuellen Projekten der KMK nach dem Königsteiner Schlüssel (z. B. PISA, PIRLS/IGLU,
TIMMS, IQB, Bildungsberichterstattung, Überprüfung der Einhaltung von Standards durch Kompetenztests u. a.).
Sonstige Ausgaben für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Zuschüsse für Investitionen für die Über-
---
***
gangsfinanzierung zur Förderung von
Schulen in freier Trägerschaft
Einseitig deckungsfähig zu Lasten 05 03/684 16.
Erläuterungen:
Rechtsgrundlage:
RL-Nr. 01621, Förderrichtlinie des SMK zur zusätzlichen finanziellen Unterstützung der freien Träger von Ersatzschulen (Förderrichtlinie
freie Träger von Ersatzschulen - FöriSchFrTr) vom 22. Mai 2014 (SächsABl. S. 820).
Titelgruppe(n)
51
Förderung aus Mitteln des Europäi­
schen Sozialfonds - Förderzeit­
raum 2014-2020
Vgl. Vermerk bei 05 45/TG 72.
Einseitig deckungsfähig zu Gunsten 08 06/683 21 in 2016 bis zur Höhe von 8.000,0 T€ EU-Mittel.
60

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Erläuterungen:
Ziele der Förderung:
- Ausschöpfen individueller Bildungspotenziale von Kindern und Jugendlichen,
- Verbesserung der Berufsorientierung,
- Verbesserung der Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe für Benachteiligte.
Instrumente:
Im Förderzeitraum 2014 - 2020 sollen folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Vorhaben zur Erhöhung der Quote von Schülern, die einen Abschluss erreichen,
- Schülercamps,
- Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen,
- Maßnahmen im Bereich der Inklusion, insbesondere für das Projekt “Inklusionsassistent“,
- Vorhaben zur Berufsorientierung,
- Praxisberater zur Optimierung der Berufsorientierung und individuellen Förderung der einzelnen Schüler,
- Vorhaben zur Alphabetisierung funktionaler Analphabeten für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Verbesse­
rung ihrer möglichen Eingliederung in das Erwerbsleben bzw. Verbesserung ihrer Erwerbssituation ausgerichtet sind.
Übersicht über die voraussichtlichen Ausgaben (T€):
Ausgaben
gesamt
EU-Mittel
Landesmittel EU-Einnahmen*
2014 (Soll)
28.662,0
21.429,0
7.233,0
21.429,0
2014 (Vollzugsänderung)
678,3
678,3
2015 (Soll)
19.929,1
17.551,6
2.377,5
17.551,6
2016 (Soll)
19.929,1
17.551,6
2.377,5
17.551,6
2017 (Mipla)
19.929,1
17.551,6
2.377,5
17.551,6
2018 (Mipla)
19.929,1
17.551,6
2.377,5
17.551,6
2019
19.929,1
17.551,6
2.377,5
17.551,6
2020
19.929,1
17.551,6
2.377,5
17.551,6
2021 (n+3 Regel)
19.929,1
17.551,4
2.377,7
17.551,4
2022 (n+3 Regel)
2023 (n+3 Regel)
Summe:
168.844,0
144.290,0
24.554,0
144.290,0
* bei 07 20/271 66 veranschlagt
FZR 2014-2020
2015
2016
Prioritäts­
achse
Einsatz-
feld(er)
gesamt
EU-Mittel
Landes­
mittel
gesamt
EU-
Mittel
Landes­
mittel
gesamt
EU-
Mittel
Landes­
mittel
B
4.1.1
15.000,0
12.000,0
3.000,0
1.542,2
1.377,1
165,1
1.542,2
1.377,1
165,1
C
1.1.1
44.362,1
35.490,0
8.872,1
5.502,7
4.443,9
1.058,8
5.502,7
4.443,9
1.058,8
C
1.1.2
9.975,0
8.400,0
1.575,0
1.069,7
976,5
93,2
1.069,7
976,5
93,2
C
1.1.3
68.750,0
60.000,0
8.750,0
9.060,7
8.159,3
901,4
9.060,7
8.159,3
901,4
C
2.1.1
16.756,9
14.400,0
2.356,9
1.876,2
1.717,2
159,0
1.876,2
1.717,2
159,0
C
2.1.2
14.000,0
14.000,0
0,0
877,6
877,6
0,0
877,6
877,6
0,0
∑:
168.844,0 144.290,0
24.554,0 19.929,1 17.551,6
2.377,5 19.929,1 17.551,6
2.377,5
Rechtsgrundlage:
RL-Nr. 01421, 01422 und 01423, RL des SMK zur Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds 2014-2020 mitfinanzierten Vorhaben
(SMK-ESF-Richtlinie 2014-2020) vom 7. Juli 2014 (SächsABl. S. 937).
428 51
- 5
Drittmittelfinanzierte Personalausgaben
5.843,1
5.185,8
5.185,8
253
0,0
61

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 428 51
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
4.500,0
5.300,0
davon fällig:
2016 bis zu
2.000,0
2017 bis zu
1.000,0
2.300,0
2018 bis zu
1.000,0
2.000,0
2019 ff. bis zu
500,0
1.000,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
657,3 T€ weniger
Veranschlagt sind Personalausgaben für Maßnahmen im Bereich der Inklusion, insbesondere für das Projekt “Inklusionsassistent“. Die­
ses Projekt zielt darauf ab, im schulischen Bereich Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. einer Behin­
derung die gleichberechtigte Teilhabe am Bildungssystem und damit eine höhere Chancengerechtigkeit bezüglich des schulischen
Erfolgs zu ermöglichen.
Veranschlagt sind Entgelte für befristete Beschäftigungsverhältnisse aufgrund einer überwiegenden Finanzierung aus Förderprogram­
men der EU gemäß § 7 Abs. 5 Nr. 3 b) Haushaltsgesetz 2015/2016.
Die Soll VE 2014 wurde nicht in Anspruch genommen.
Ausgaben aufgrund aufgelaufener VE der Vorjahre, welche den Ansatz 2016 übersteigen, werden aus Ausgaberesten der Vorjahre
geleistet.
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
33.214,2
5.535,7
5.535,7
5.535,7
5.535,7
11.071,4
Soll VE 2015
4.500,0
2.000,0
1.000,0
1.000,0
500,0
Soll VE 2016
5.300,0
2.300,0
2.000,0
1.000,0
Verpfl. aus VE
5.535,7
7.535,7
8.835,7
8.535,7
12.571,4
429 51
- 4
Nicht aufteilbare Personalausgaben
---
***
***
253
0,0
Erläuterungen:
Wegfall des Titels, da hierfür keine Ausgaben vorgesehen sind.
547 51
- 1
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs-
---
316,9
316,9
ausgaben
253
0,0
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
600,0
1.200,0
davon fällig:
2016 bis zu
100,0
2017 bis zu
100,0
300,0
2018 bis zu
100,0
300,0
2019 ff. bis zu
300,0
600,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
316,9 T€ mehr
62

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 547 51
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
Soll VE 2015
600,0
100,0
100,0
100,0
300,0
Soll VE 2016
1.200,0
300,0
300,0
600,0
Verpfl. aus VE
100,0
400,0
400,0
900,0
633 51
- 6
253
Sonstige Zuweisungen an Gemeinden
und Gemeindeverbände
2.281,9
0,0
8.562,8
8.562,8
Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die anteilige Mehreinnahme bei 05 03/235 04.
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
davon fällig:
2016 bis zu
2017 bis zu
2018 bis zu
2019 ff. bis zu
14.600,0
6.500,0
4.000,0
2.500,0
1.600,0
10.500,0
4.500,0
4.000,0
2.000,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
6.280,9 T€ mehr
Die Soll VE 2014 wurde nicht vollständig in Anspruch genommen.
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
7.162,8
1.193,8
1.193,8
1.193,8
1.193,8
2.387,6
Soll VE 2015
14.600,0
6.500,0
4.000,0
2.500,0
1.600,0
Soll VE 2016
10.500,0
4.500,0
4.000,0
2.000,0
Verpfl. aus VE
1.193,8
7.693,8
9.693,8
7.693,8
5.987,6
636 51
- 3
Zuweisungen im Rahmen von ESF-Pro­
7.857,1
877,6
877,6
253
jekten
0,0
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
5.900,0
3.950,0
davon fällig:
2016 bis zu
2.500,0
2017 bis zu
1.300,0
1.450,0
2018 bis zu
1.100,0
1.400,0
2019 ff. bis zu
1.000,0
1.100,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
6.979,5 T€ weniger
Die Soll VE 2014 wurde nicht vollständig in Anspruch genommen.
63

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 636 51
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
46.466,1
7.857,1
7.180,6
7.857,1
7.857,1
15.714,2
Soll VE 2015
5.900,0
2.500,0
1.300,0
1.100,0
1.000,0
Soll VE 2016
3.950,0
1.450,0
1.400,0
1.100,0
Verpfl. aus VE
7.857,1
9.680,6
10.607,1
10.357,1
17.814,2
684 51
- 4
253
Zuschüsse für laufende Zwecke an sozi­
ale oder ähnliche Einrichtungen
12.679,9
0,0
4.986,0
4.986,0
Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die anteilige Mehreinnahme bei 05 03/235 04.
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
davon fällig:
2016 bis zu
2017 bis zu
2018 bis zu
2019 ff. bis zu
19.500,0
8.000,0
4.500,0
3.000,0
4.000,0
20.000,0
8.000,0
6.000,0
6.000,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
7.693,9 T€ weniger
Die Soll VE 2014 wurde nicht vollständig in Anspruch genommen.
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
23.320,8
3.886,8
3.886,8
3.886,8
3.886,8
7.773,6
Soll VE 2015
19.500,0
8.000,0
4.500,0
3.000,0
4.000,0
Soll VE 2016
20.000,0
8.000,0
6.000,0
6.000,0
Verpfl. aus VE
3.886,8
11.886,8
16.386,8
12.886,8
17.773,6
Summe der Titelgruppe
28.662,0
19.929,1
19.929,1
0,0
53
Förderung der Schulinfrastruktur
aus Mitteln des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung -
Förderzeitraum 2014-2020
Erläuterungen:
Die EU stellt ab dem Jahr 2014 Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für Investitionen in die Energieeffizienz
der Hochschulbauten, der Bildungsinfrastruktur der allgemein bildenden, berufsbildenden und der Schulen des zweiten Bildungsweges
und der landeseigenen Liegenschaften zur Verfügung. Gefördert werden im Einzelplan 05 Vorhaben zur weiteren Verbesserung der
schulischen Infrastruktur.
Daneben stehen im Einzelplan 09 (09 09/883 01, 09 09/893 01) durch die RL des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Land­
wirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER - RL LEADER/2014) Mittel zur Verfügung, die
u. a. auch für die Förderung von Schulhausbaumaßnahmen und Investitionen an Kindertagesstätten in Orten mit bis zu 5.000 Einwoh­
nern eingesetzt werden können.
64

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Übersicht über die voraussichtlichen Ausgaben (T€):
Ausgaben
gesamt
EU-Mittel
Landesmittel EU-Einnahmen*
2014 (Soll)
2015 (Soll)
2016 (Soll)
2017 (Mipla)
2018 (Mipla)
2019
2020
2021 (n+3 Regel)
2022 (n+3 Regel)
2023 (n+3 Regel)
10.000,0
1.857,1
1.857,1
1.857,1
1.857,1
1.857,1
1.857,1
1.857,4
10.000,0
1.857,1
1.857,1
1.857,1
1.857,1
1.857,1
1.857,1
1.857,4
10.000,0
1.857,1
1.857,1
1.857,1
1.857,1
1.857,1
1.857,1
1.857,4
Summe:
23.000,0
23.000,0
0,0
23.000,0
* bei 07 20/346 11 veranschlagt
883 53
- 1
Zuweisungen für Investitionen an
10.000,0
1.357,1
1.357,1
129
Gemeinden und Gemeindeverbände
0,0
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
davon fällig:
2016 bis zu
2017 bis zu
2018 bis zu
2019 ff. bis zu
6.000,0
3.000,0
3.000,0
6.000,0
3.000,0
3.000,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
8.642,9 T€ weniger
Die Soll VE 2014 wurde nicht in Anspruch genommen.
Ausgaben aufgrund aufgelaufener VE der Vorjahre, welche den Ansatz 2016 übersteigen, werden aus Ausgaberesten der Vorjahre
geleistet.
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
15.000,0
10.000,0
5.000,0
Soll VE 2015
6.000,0
3.000,0
3.000,0
Soll VE 2016
6.000,0
3.000,0
3.000,0
Verpfl. aus VE
10.000,0
8.000,0
6.000,0
3.000,0
893 53
- 9
Zuschüsse für Investitionen an Sonstige
---
500,0
500,0
im Inland
129
0,0
65

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 893 53
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
500,0
500,0
davon fällig:
2016 bis zu
250,0
2017 bis zu
250,0
250,0
2018 bis zu
250,0
2019 ff. bis zu
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
500,0 T€ mehr
Ausgaben aufgrund aufgelaufener VE der Vorjahre, welche den Ansatz 2016 übersteigen, werden aus Ausgaberesten der Vorjahre
geleistet.
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
Soll VE 2015
500,0
250,0
250,0
Soll VE 2016
500,0
250,0
250,0
Verpfl. aus VE
250,0
500,0
250,0
Summe der Titelgruppe
10.000,0
1.857,1
1.857,1
0,0
65
Laufende Vorhaben der Bildungs­
planung und neue länderübergrei­
fende Projekte bzw. KMK-Projekte
Erläuterungen:
Abfinanzierung noch laufender Vorhaben, finanziert aus den nach § 2 Abs. 1 Entflechtungsgesetz alter Fassung bereitgestellten Mitteln,
die bis Ende 2015 verwendet werden dürfen. Für die ab 2014 zur Verfügung gestellten Mittel gilt nach Entflechtungsgesetz neuer Fas­
sung eine investive Zweckbindung.
429 65
- 8
Nicht aufteilbare Personalausgaben
---
---
***
129
28,6
547 65
- 5
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs-
699,0
---
***
ausgaben
129
914,7
684 65
- 8
Zuschüsse für laufende Zwecke an sozi-
---
---
***
ale oder ähnliche Einrichtungen
129
0,0
812 65
- 3
Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und
---
---
***
Ausrüstungsgegenständen
129
0,0
Summe der Titelgruppe
699,0
---
***
943,3
66

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
66
Demokratieerziehung - Politische
Bildung
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Ausgaben zur Umsetzung von Aktivitäten der Demokratieerziehung im Rahmen der schulischen Bildung und Erzie­
hung.
Vorgesehen sind u. a. folgende Maßnahmen und Projekte:
- Beteiligung am bundesweiten Förderprogramm “Demokratisch Handeln“,
- Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten,
- Fortführung der Arbeit mit Zeitzeugen mit Schwerpunktsetzung auf die Thematik “Flucht, Vertreibung, DDR-Diktatur“,
- Zusammenarbeit mit dem Bundes- bzw. Landesbeauftragten der Stasi-Unterlagen der ehemaligen DDR,
- Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung für die Aufarbeitung der SED-Diktatur.
429 66
- 7
Nicht aufteilbare Personalausgaben
25,0
17,0
10,0
129
16,4
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
8,0 T€ weniger
2016 gegenüber 2015
7,0 T€ weniger
547 66
- 4
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs-
125,0
158,0
118,0
ausgaben
129
156,7
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
33,0 T€ mehr
2016 gegenüber 2015
40,0 T€ weniger
633 66
- 9
Sonstige Zuweisungen an Gemeinden
---
---
--­
und Gemeindeverbände
129
0,0
684 66
- 7
Zuschüsse für laufende Zwecke an sozi-
---
---
--­
ale oder ähnliche Einrichtungen
129
0,0
Summe der Titelgruppe
150,0
175,0
128,0
173,1
67

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
74
Heimatpflege und Laienmusik
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Zuschüsse an juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche Personen oder gemeinnützige juristische Per­
sonen des Privatrechts. Darüber hinaus stehen Mittel für den “Sächsischen Landespreis für Heimatforschung“ zur Verfügung sowie für
ehrenamtliche Arbeit in Vereinen, Kantoreien und anderen Musikvereinigungen, die mit der “Zelter-Plakette“, der “PRO Musica-Plakette“
oder der “Eichendorff-Plakette“ des Bundespräsidenten ausgezeichnet wurden.
Ziele:
- Pflege des heimischen Brauchtums auf dem Gebiet der Heimatpflege und Laienmusik (Sitten und Bräuche, Mundart, Kleidung, altes
Handwerk und andere Formen der Volkskultur, Laienmusik, Tanz, Pflege traditionellen Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik),
- Bewahrung gesellschaftlicher Kulturwerte sowie der damit verbundenen Identifikation sächsischer Bürgerinnen und Bürger mit ihrer
Heimat sowie Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den genannten Bereichen.
Instrumente:
- gezielte Förderung wertvoller Heimatpflege- und Laienmusikaktivitäten mit überregionaler Bedeutung,
- Förderung von Publikationen zur Darstellung und Erhaltung von Heimatkunde und Heimatgeschichte,
- Stiftung eines “Sächsischen Landespreises für Heimatforschung“.
Rechtsgrundlage:
RL-Nr. 08410, RL des SMK zur Förderung von Heimatpflege und Laienmusik vom 19. Februar 2008 (SächsABl. S. 469).
547 74
- 4
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs-
20,0
26,0
26,0
ausgaben
187
33,1
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
6,0 T€ mehr
633 74
- 9
Sonstige Zuweisungen an Gemeinden
20,0
5,0
5,0
und Gemeindeverbände
187
8,9
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
15,0 T€ weniger
684 74
- 7
Zuschüsse für laufende Zwecke an sozi-
80,0
75,0
75,0
ale oder ähnliche Einrichtungen
187
69,8
685 74
- 6
Zuschüsse für laufende Zwecke an
---
***
***
öffentliche Einrichtungen
187
0,0
Summe der Titelgruppe
120,0
106,0
106,0
111,8
81
Förderung von Einrichtungen der
Weiterbildung
Erläuterungen:
Ziele der Förderung:
- Schaffung von Möglichkeiten zur Teilnahme am Prozess des Lebenslangen Lernens für die Bürger im Freistaat Sachsen,
- Steuerung eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Angebots in der Weiterbildung,
- Schaffung eines innovationsfreundlichen Klimas und Setzen von nachhaltigen Impulsen für die Weiterbildungslandschaft,
- verstärkte Unterstützung von Maßnahmen der Alphabetisierung und Grundbildung.
Instrumente:
- gezielte Steuerung des Bildungsangebots,
- Förderung von innovativen Ansätzen,
- Fortbildung für die Mitarbeiter der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen.
68

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Darüber hinaus stehen Mittel in Höhe von jährlich bis zu 150,0 T€ für die Kofinanzierung von Mitteln des europäischen Asyl-, Migrations-
und Integrationsfonds (AMIF) für zusätzliche Sprachkurse für Flüchtlinge und Asylbewerber zur Verfügung.
Rechtsgrundlage:
RL-Nr. 01640, Gesetz über die Weiterbildung im Freistaat Sachsen (Weiterbildungsgesetz - WBG) vom 29. Juni 1998 (SächsGVBl. S.
270) i. V. m. VO des SMK zur Förderung der Weiterbildung (Weiterbildungsförderungsverordnung - WbFöVO) vom 15. Oktober 2008
(SächsGVBl. S. 614).
429 81
- 8
Nicht aufteilbare Personalausgaben
---
---
--­
153
1,2
547 81
- 5
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs-
63,0
63,0
63,0
ausgaben
153
51,9
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Mittel für die Aufwendungen für den Landesbeirat für Erwachsenenbildung, die Pflege der Homepage des Landesbei­
rates für Erwachsenenbildung, die Verleihung des Innovationspreises Weiterbildung des Freistaates Sachsen, die Weiterentwicklung
des Informationssystems für Planungs-, Realisierungs- und Abrechnungsprozesse (IPRA) sowie Fachveranstaltungen.
633 81
- 0
Sonstige Zuweisungen an Gemeinden
2.500,0
2.950,0
2.950,0
und Gemeindeverbände
153
2.441,5
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
450,0 T€ mehr
Veranschlagt sind Mittel für Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft (Volkshochschulen), die eine Förderung in Form
von Grundzuschuss sowie Unterkunfts- und Verpflegungszuschuss, für die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter
anerkannter Einrichtungen und Landesorganisationen sowie für die Förderung besonderer Einzelvorhaben (Innovationszuschuss)
erhalten.
684 81
- 8
Zuschüsse für laufende Zwecke an sozi-
3.500,0
3.500,0
3.500,0
ale oder ähnliche Einrichtungen
153
3.554,8
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
davon fällig:
2016 bis zu
2017 bis zu
2018 bis zu
300,0
150,0
150,0
2019 ff. bis zu
Erläuterungen:
Veranschlagt sind Mittel für Weiterbildungseinrichtungen wie Einrichtungen und Landesorganisationen in freier Trägerschaft, Volkshoch­
schulen in freier Trägerschaft, Heimbildungsstätten und Landesorganisationen in kirchlicher Trägerschaft, Einrichtungen und Landesor­
ganisationen der ländlichen Bildung und Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung. Diese erhalten eine Förderung in Form von
Grundzuschuss sowie Unterkunfts- und Verpflegungszuschuss. Veranschlagt sind Mittel für die Durchführung von Fortbildungsmaßnah­
men für Mitarbeiter anerkannter Einrichtungen und Landesorganisationen sowie für die Förderung besonderer Einzelvorhaben (Innova­
tionszuschuss).
69

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 684 81
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
Soll VE 2015
300,0
150,0
150,0
Soll VE 2016
Verpfl. aus VE
150,0
150,0
883 81
- 7
Zuweisungen für Investitionen an
---
---
--­
Gemeinden und Gemeindeverbände
153
0,0
893 81
- 5
Zuschüsse für Investitionen an Sonstige
---
---
--­
im Inland
153
0,0
Summe der Titelgruppe
6.063,0
6.049,3
6.513,0
6.513,0
83
Förderung aus Mitteln des Europäi­
schen Sozialfonds - Förderzeit­
raum 2007-2013
Erläuterungen:
Ziele der Förderung:
- Ergänzende Unterstützung der sächsischen Bildungspolitik mittels neuer Lösungsansätze zur gezielten Unterstützung der Schüler
beim Lernen,
- Erhöhung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Schülern,
- Verbesserung der Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe für Benachteiligte,
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten in Unternehmen im Bereich der Kindertagesbetreuung durch berufsbe­
gleitende Qualifizierung.
Instrumente:
Im Rahmen der Richtlinie können folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Komplexe schul- und schulartübergreifende Vorhaben mit Kooperationspartnern, Durchführung von Schülercamps und Ferienakade­
mien, Vorhaben zur Erhöhung der Quote von Schülern, die einen Abschluss erreichen und Vorhaben zum Erwerb eines internationalen
Abschlusses für Schüler an allgemein bildenden Gymnasien zwecks Verbesserung des Schulerfolgs,
- Vorhaben zur Berufs- und Studienorientierung zwecks Verbesserung der Berufs- und Studienwahlkompetenz,
- Vorhaben zur Alphabetisierung funktionaler Analphabeten zwecks Verbesserung der Eingliederung in das Erwerbsleben und sozialen
Integration,
- Auslandspraktika für Berufsfachschüler zwecks Verbesserung der Einstellungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt,
- Vorhaben zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Berufsfachschüler zwecks Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem ersten
Arbeitsmarkt,
- Vorhaben zur Vermittlung von Sprachkenntnissen in Tschechisch und Polnisch an Grund- und Mittelschullehrer zwecks Verbesserung
der interkulturellen Kompetenzen,
- Berufsbegleitende Qualifizierung im Bereich der Kindertagesbetreuung.
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift können folgende Projekte in den Bereichen Verbesserung des Schulerfolgs und der
Berufs- und Studienorientierung finanziert werden:
- Unterstützung des Qualitätsmanagements an allgemein bildenden Schulen,
- Unterstützung des Qualitätsmanagements an berufsbildenden Schulen,
- Potentialanalyse und
- Innovative Projekte.
70

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Übersicht über die voraussichtlichen Ausgaben (T€) zum Stand Finanzierungsplan Okt. 2013:
Ausgaben
gesamt
EU-Mittel
Landesmittel EU-Einnahmen*
2007 (Ist)
50,0
39,5
10,5
1.923,6
2008 (Ist)
2.889,8
2.269,5
620,3
2.885,4
2009 (Ist)
10.858,6
8.705,9
2.152,7
2.405,4
2010 (Ist)
12.236,7
9.693,6
2.543,1
7.445,6
2011 (Ist)
21.092,7
16.531,6
4.561,1
8.843,1
2012 (Ist)
21.009,2
18.150,2
2.859,0
4.070,3
2013 (Ist)
28.345,7
24.594,5
3.751,2
14.401,9
bewilligter Ausgaberest aus 2013
19.105,2
13.941,8
5.163,4
2014 (Soll)
12.486,8
10.714,5
1.772,3
10.714,5
2015 (Soll)
3.000,0
2.574,1
425,9
2.574,1
rechnerischer Einnahmerest
51.951,3
Summe:
131.074,7
107.215,2
23.859,5
107.215,2
* bei 07 07/271 07 veranschlagt
FZR 2007-2013
2015
Prioritäts­
achse
Einsatz-
feld(er)
Ausgaben
gesamt
EU-Mittel
Landes­
mittel
Ausgaben
gesamt
EU-Mittel
Landes­
mittel
A
1
1.080,0
1.012,5
67,5
B
3
108.678,8
89.344,5
19.334,3
3.000,0
2.574,1
425,9
4
430,7
340,0
90,7
C
6
127,7
119,7
8,0
7
15.459,5
11.658,2
3.801,3
E
5.298,0
4.740,3
557,7
∑:
131.074,7
107.215,2
23.859,5
3.000,0
2.574,1
425,9
Rechtsgrundlage:
RL-Nr. 07461, 07462, 07465, 07466 und 07467, RL des SMK zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten
Projekten im Geschäftsbereich des SMK (SMK-ESF-Richtlinie) vom 13. Juni 2012 (SächsABl. S. 747), geändert durch Richtlinie vom 7.
Oktober 2013 (SächsABl. S. 1075) und die VwV des SMK zur Finanzierung von Projekten öffentlicher Einrichtungen mit Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (VwV SMK-ESF) vom 3. Juli 2012 (SächsABl. S. 854).
428 83
- 7
Drittmittelfinanzierte Personalausgaben
2.546,4
---
***
253
10.647,8
Vgl. Kapitelvermerke Nr. 4 bei 05 36, 05 37, 05 38, 05 39.
Erläuterungen:
Der Titel dient dem Nachweis von Personalausgaben für die sachsenweiten ESF-Projekte in Trägerschaft der Bildungsagentur, die das
Ziel verfolgen, durch schulisches Qualitätsmanagement an Oberschulen, allgemein bildenden Gymnasien, beruflichen Schulzentren
und Förderschulen, die zu einem Abschluss im Sekundarbereich I führen, in öffentlicher Trägerschaft die Unterrichtsentwicklung voran­
zubringen und dadurch Schülerleistungen zu verbessern. Hierzu wird an den teilnehmenden Schulen je ein Team für Qualitätsmanage­
ment gebildet, dass Aufgaben der Qualitätsverbesserung an der jeweiligen Schule wahrnimmt mit dem Ziel, dieses erhöhte Niveau auf
Dauer zu etablieren. Die Teammitglieder sind Lehrer der jeweiligen Schule, deren Aufwand durch Verrechnungsstunden abgegolten
wird. Der mit dem Projekt zusammenhängende Personal- und Sachaufwand wird aus Mitteln des ESF finanziert. Zur Gewährleistung
der Unterrichtsversorgung werden Ersatzeinstellungen in dem Umfang ermöglicht, in dem vorhandene Lehrer in den Projekten einge­
setzt und über den Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Damit wird dem im ESF zu beachtenden Grundsatz der Additionalität
Rechnung getragen.
429 83
- 6
Nicht aufteilbare Personalausgaben
---
***
***
253
0,0
71

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
547 83
- 3
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs­
150,5
--­
***
253
ausgaben
239,5
633 83
- 8
Sonstige Zuweisungen an Gemeinden
3.054,7
1.000,0
***
253
und Gemeindeverbände
1.683,2
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
2.054,7 T€ weniger
636 83
- 5
Zuweisungen im Rahmen von ESF-Pro­
1.865,4
--­
***
253
jekten
552,3
684 83
- 6
Zuschüsse für laufende Zwecke an sozi­
4.869,8
2.000,0
***
253
ale oder ähnliche Einrichtungen
15.222,9
Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Mehreinnahme bei 05 03/235 03.
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
2.869,8 T€ weniger
Summe der Titelgruppe
12.486,8
3.000,0
***
28.345,7
85
Beseitigung von Hochwasserschä­
den an Schulen und Einrichtungen
der Weiterbildung
Vgl. Vermerk bei 15 04/883 21.
Erläuterungen:
Bei dieser Titelgruppe erfolgte der rechnungsmäßige Nachweis der Mittel zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Kommunen von
öffentlichen und nichtöffentlichen Trägern in den Bereichen Schulhausbau und Weiterbildung nach dem Hochwasser 2002.
Ggf. anfallende Rückerstattungen aus Verwendungsnachweisprüfungen werden richtlinienbezogen bei 05 03/TG 85 verbucht.
633 85
- 6
Sonstige Zuweisungen an Gemeinden
---
---
--­
und Gemeindeverbände
861
0,0
684 85
- 4
Zuschüsse für laufende Zwecke an sozi-
---
---
--­
ale oder ähnliche Einrichtungen
861
0,0
883 85
- 3
Zuweisungen für Investitionen an
---
---
--­
Gemeinden und Gemeindeverbände
861
0,0
893 85
- 1
Zuschüsse für Investitionen an Sonstige
---
---
--­
im Inland
861
0,0
Summe der Titelgruppe
---
---
--­
0,0
72

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
88
Förderung des Einsatzes neuer
Medien in der Bildung
Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Mehreinnahme bei 05 03/282 03.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind u. a. Ausgaben für:
- den weiteren Auf- und Ausbau des Sächsischen Bildungsservers einschließlich Kita-Bildungsserver als Informations- und Kommunika­
tionsplattform,
- zentrale Maßnahmen zur Absicherung der Medienoffensive Schule (z. B. Landeslizenzen, themenbezogene Veranstaltungen und
Dokumentationen) und deren wissenschaftliche Begleitung,
- den Auf- und Ausbau des Projektes MeSax - elektronische Mediendistribution,
- Pilotprojekt zur Weiterentwicklung des interaktiven Klassenzimmers,
- Durchführung von Wettbewerben zur Weiterentwicklung von Medienbildung und Medienkompetenz.
427 88
- 3
Entgelte und sonstige Aufwendungen für
40,0
---
--­
nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
129
0,0
Erläuterungen:
Vergütung von Fachkräften für Leistungen am Sächsischen Bildungsserver (insb. E-Learning und Wissensmanagement).
429 88
- 1
Nicht aufteilbare Personalausgaben
10,0
10,0
10,0
129
0,7
547 88
- 8
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs-
235,0
470,0
488,0
ausgaben
129
426,4
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
235,0 T€ mehr
633 88
- 3
Sonstige Zuweisungen an Gemeinden
---
---
--­
und Gemeindeverbände
129
0,0
684 88
- 1
Zuschüsse für laufende Zwecke an sozi-
---
---
--­
ale oder ähnliche Einrichtungen
129
10,0
812 88
- 6
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und
250,0
139,0
125,0
Ausrüstungsgegenständen
129
101,6
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
111,0 T€ weniger
2016 gegenüber 2015
14,0 T€ weniger
883 88
- 0
Zuweisungen für Investitionen an
---
---
--­
Gemeinden und Gemeindeverbände
129
0,0
893 88
- 8
Zuschüsse für Investitionen an sonstige
---
***
***
im Inland
129
0,0
73

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Summe der Titelgruppe
535,0
619,0
623,0
538,6
89
Förderung der Ausstattung der
Schulen mit Informations- und
Kommunikationstechnik aus Mit­
teln des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung - Förderzeit­
raum 2007-2013
Vgl. Vermerk bei 05 03/TG 95.
Erläuterungen:
Ziele der Förderung:
- nachhaltige Sicherung des technischen Ausstattungsgrades der Schulen auf dem erreichten Niveau und die langfristige Nutzung der
Computer durch die Förderung der Beschaffung einheitlich konfigurierter und leistungsstarker Server und Terminalserver für Schulen
und Medienpädagogische Zentren,
- Förderung mobiler Medienecken für den Einsatz digitaler Medien in allen Unterrichtsfächern,
- Schaffung eines Software- und Medienportfolios durch die Förderung zur Beschaffung geeigneter pädagogischer Software in Schulen
und digitaler Medien für den lehrplankonformen Einsatz in Medienpädagogischen Zentren.
Indikatoren:
- Erfassung der Zahl der Server und Erfassung der angestrebten Effekte (z. B. Übergang zur Fernwartung, Einführung einer zentralen
Firewall, Übergang zu Terminal-Server-Lösungen),
- Erfassung der beschafften Software und Medien.
Übersicht über die voraussichtlichen Ausgaben (T€) zum Stand Finanzierungsplan 4. ÄA:
Ausgaben
gesamt
EU-Mittel
Landesmittel EU-Einnahmen*
2007 (Ist)
178,9
2008 (Ist)
268,4
2009 (Ist)
223,6
2010 (Ist)
1.108,3
1.108,3
0,0
2011 (Ist)
2.180,2
2.180,2
1.151,7
2012 (Ist)
1.792,0
1.792,0
2.207,7
2013 (Ist)
1.936,6
1.936,6
1.764,2
bewilligter Ausgaberest aus 2013
2014 (Soll)
2015 (Soll)
1.928,9
1.928,9
rechnerischer Einnahmerest
3.151,5
Summe:
8.946,0
8.946,0
0,0
8.946,0
* bei 07 15/346 01 veranschlagt
Rechtsgrundlage:
RL-Nr. 01750, RL des SMK zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur (Förderrichtlinie Schulische Infrastruktur - Föri SIF)
vom 10. Mai 2012 (SächsABl. S. 638).
547 89
- 7
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs-
---
***
***
ausgaben
129
0,0
883 89
- 9
Zuweisungen für Investitionen an
---
---
***
Gemeinden und Gemeindeverbände
129
1.801,8
74

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
893 89
- 7
129
Zuschüsse für Investitionen an Sonstige
im Inland
--­
134,7
--­
***
Summe der Titelgruppe
--­
1.936,6
--­
***
91
Zuschüsse an Schulträger zur
Schaffung des erforderlichen
Schulraums
Die Mittel stehen grundsätzlich für Maßnahmen zur Verfügung, die in Orten über 5.000 Einwohner durchgeführt
werden.
Förderfähig sind auch Schulhorte, die in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit einer Grund-
oder Förderschule stehen sowie im Bedarfsplan des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe aufgenom­
men sind und wenn sich Schule und Hort in ein und derselben Trägerschaft befinden.
Einseitig deckungsfähig bis zur Höhe von 500,0 T€ zu Gunsten 05 03/547 02.
Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Mehreinnahme bei 05 03/119 24.
883 91
- 5
129
Vgl. Vermerk bei 05 45/TG 72.
Erläuterungen:
Ausgaben in Höhe von je 40,0 Mio. € in 2015 und 2016 werden aus Mitteln des Sondervermögens “Zukunftssicherungsfonds Sachsen“
finanziert. Die entsprechenden Entnahmen aus dem Sondervermögen sind bei 15 03/356 02 veranschlagt.
Veranschlagt sind Zuschüsse an freie und öffentliche Träger zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur.
Daneben stehen im Einzelplan 09 (09 09/883 01, 09 09/893 01) durch die RL des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Land­
wirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER - RL LEADER/2014) Mittel zur Verfügung, die
u. a. auch für die Förderung von Schulhausbaumaßnahmen und Investitionen an Kindertagesstätten in Orten mit bis zu 5.000 Einwoh­
nern eingesetzt werden können.
Rechtsgrundlage:
RL-Nr. 01500, RL des SMK zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur (Förderrichtlinie Schulische Infrastruktur - Föri SIF)
vom 10. Mai 2012 (SächsABl. S. 638).
Zuweisungen an Gemeinden und
Gemeindeverbände zur Förderung des
Baus von allgemein bildenden und
berufsbildenden Schulen
35.000,0
39.000,0
39.000,0
24.605,2
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
davon fällig:
2016 bis zu
2017 bis zu
2018 bis zu
2019 ff. bis zu
33.000,0
9.000,0
24.000,0
24.000,0
24.000,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
4.000,0 T€ mehr
Die Soll VE 2014 wurde nicht vollständig in Anspruch genommen.
75

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
noch zu 883 91
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
10.000,0
10.000,0
Soll VE 2014
95.000,0
45.000,0
50.000,0
Soll VE 2015
33.000,0
9.000,0
24.000,0
Soll VE 2016
24.000,0
24.000,0
Verpfl. aus VE
55.000,0
59.000,0
24.000,0
24.000,0
893 91
- 3
129
Zuschüsse an private Träger zur Förde­
rung des Baus von allgemein bildenden
und berufsbildenden Schulen
--­
412,0
1.000,0
1.000,0
Verpflichtungsermächtigungen:
2015 T€
2016 T€
Gesamtbetrag:
davon fällig:
2016 bis zu
2017 bis zu
2018 bis zu
2019 ff. bis zu
2.000,0
1.000,0
1.000,0
1.000,0
1.000,0
Erläuterungen:
2015 gegenüber 2014
1.000,0 T€ mehr
Gesamt
Davon noch abzudecken:
2015 T€
2016 T€
2017 T€
2018 T€
2019 ff. T€
Ist VE bis 2013
Soll VE 2014
Soll VE 2015
2.000,0
1.000,0
1.000,0
Soll VE 2016
1.000,0
1.000,0
Verpfl. aus VE
1.000,0
1.000,0
1.000,0
Summe der Titelgruppe
35.000,0
40.000,0
40.000,0
25.017,2
95
Zuschüsse an Schulträger zum Bau
von allgemein bildenden Schulen
aus Mitteln des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung -
Förderzeitraum 2007-2013
Untereinander gegenseitig deckungsfähig mit 05 03/TG 89, 05 03/TG 96.
Erläuterungen:
Die EU stellt auf Grund der in den Leitlinien der Europäischen Kommission enthaltenen Ziele ab dem Jahr 2007 Mittel aus dem Europä­
ischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu Gunsten der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Freistaates Sachsen zur
Verfügung. Gefördert werden im Einzelplan 05 Vorhaben zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur.
Daneben stehen im Einzelplan 09 (09 08/TG 63) im Rahmen des Schwerpunktes 3 des “Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent­
wicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) Mittel für die Förderung von Schulhausbaumaßnahmen in Orten mit weniger als 5.000 Ein­
wohnern zur Verfügung.
76

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Übersicht über die voraussichtlichen Ausgaben (T€) zum Stand Finanzierungsplan 4. ÄA:
Ausgaben
gesamt
EU-Mittel
Landesmittel EU-Einnahmen*
2007 (Ist)
4.008,9
2008 (Ist)
5.834,7
5.834,7
6.013,3
2009 (Ist)
24.978,5
24.978,5
13.584,7
2010 (Ist)
47.044,9
47.044,9
2.209,9
2011 (Ist)
32.409,0
32.409,0
82.766,9
2012 (Ist)
38.622,3
38.622,3
8.050,1
2013 (Ist)
31.518,7
31.518,7
10.237,7
bewilligter Ausgaberest aus 2013
2014 (Soll)
2015 (Soll)
20.035,4
20.035,4
rechnerischer Einnahmerest
73.572,0
Summe:
200.443,5
200.443,5
0,0
200.443,5
* bei 07 15/346 01 veranschlagt
Rechtsgrundlage:
RL-Nr. 01500, RL des SMK zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur (Förderrichtlinie Schulische Infrastruktur - Föri SIF)
vom 10. Mai 2012 (SächsABl. S. 638).
883 95
- 1
Zuweisungen für Investitionen an
---
---
***
Gemeinden und Gemeindeverbände
129
31.518,7
893 95
- 9
Zuschüsse für Investitionen an Sonstige
---
---
***
im Inland
129
0,0
Summe der Titelgruppe
---
---
***
31.518,7
96
Zuschüsse an Schulträger zum Bau
von berufsbildenden Schulen aus
Mitteln des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung - Förderzeit­
raum 2007-2013
Vgl. Vermerk bei 05 03/TG 95.
Erläuterungen:
Die EU stellt auf Grund der in den Leitlinien der Europäischen Kommission enthaltenen Ziele ab dem Jahr 2007 Mittel aus dem Europä­
ischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu Gunsten der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Freistaates Sachsen zur
Verfügung. Gefördert werden im Einzelplan 05 Vorhaben zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur.
77

05
Staatsministerium für Kultus
05 03
Allgemeine Bewilligungen
Titel
Zweckbestimmung
Soll 2014
Ist 2013
Soll 2015
Soll 2016
FKZ
T€
Übersicht über die voraussichtlichen Ausgaben (T€) zum Stand Finanzierungsplan 4. ÄA:
Ausgaben
gesamt
EU-Mittel
Landesmittel EU-Einnahmen*
2007 (Ist)
326,0
2008 (Ist)
973,6
973,6
489,0
2009 (Ist)
1.551,1
1.551,1
1.534,0
2010 (Ist)
1.460,3
1.460,3
0,0
2011 (Ist)
1.517,2
1.517,2
3.345,8
2012 (Ist)
3.266,7
3.266,7
0,0
2013 (Ist)
3.572,9
3.572,9
249,3
bewilligter Ausgaberest aus 2013
2014 (Soll)
2015 (Soll)
4.708,2
4.708,2
rechnerischer Einnahmerest
11.105,9
Summe:
17.050,0
17.050,0
0,0
17.050,0
* bei 07 15/346 01 veranschlagt
Rechtsgrundlage:
RL-Nr. 01500, RL des SMK zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur (Förderrichtlinie Schulische Infrastruktur - Föri SIF)
vom 10. Mai 2012 (SächsABl. S. 638).
883 96
- 0
Zuweisungen an Gemeinden und
---
---
***
Gemeindeverbände
129
3.530,2
893 96
- 8
Zuschüsse für Investitionen an Sonstige
---
---
***
im Inland
129
42,7