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Effektive Schwarzwildbejagung zur Reduzierung
von Wildschäden – Praxistauglichkeit
verschiedener Jagdmethoden
- Projektbericht 2018 -
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät -
Institut für Biowissenschaften

Bearbeiter:
Universität Rostock
Mathematisch-Naturwissenschaftlich Fakultät
Institut für Biowissenschaften
Prof. Dr. Stefan Richter
Wissenschaftsbereich: Allgemeine & Spezielle Zoologie
Universitätsplatz 2
18055 Rostock
Tel.: 0381-4986261
Fax: 0381-4986262
Projektleiter: Dr. Hinrich Zoller (†)
Projektmitarbeiter: Mark Nitze, Dr. Egbert Gleich
Kontakt:
mark.nitze@gmail.com
___________________________________________
Mittelgeber:
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft; Staatsbetrieb Sachsenforst
Vertreten durch: Obere Jagdbehörde
Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa
Zitiervorschlag:
Z
OLLER H., NITZE M., GLEICH E.: Effektive Schwarzwildbejagung zur Reduzierung von
Wildschäden – Praxistauglichkeit verschiedener Jagdmethoden. - Projektbericht 2018 -
Allgemeine und Spezielle Zoologie, Universität Rostock.
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Speichermedien zu speichern, mittels EDV-Technik zu verändern, zu manipulieren oder in irgendeiner anderen
Form zu verwenden, mit Ausnahme der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Autors.

 
Inhalt
Inhalt
Inhalt ........................................................................................................................... 3
1
Vorwort ................................................................................................................ 5
2
Untersuchungsgebiete ......................................................................................... 5
2.1
Oberlausitz .................................................................................................... 7
2.1.1
Landwirtschaft ....................................................................................... 10
2.1.2
Jagdbetrieb ........................................................................................... 11
2.2
Mittleres Erzgebirge ..................................................................................... 13
2.2.1
Landwirtschaft ....................................................................................... 14
2.2.2
Jagdbetrieb ........................................................................................... 15
2.3
Oberes Vogtland.......................................................................................... 16
2.3.1
Landwirtschaft ....................................................................................... 17
2.3.2
Jagdbetrieb ........................................................................................... 18
3
Material und Methoden ...................................................................................... 19
3.1
Jagdstreckenerfassung ............................................................................... 19
3.2
Erfassung von Wildschäden ........................................................................ 19
3.3
Wildschadensabwehr .................................................................................. 20
3.4
Bejagungsstrategien .................................................................................... 21
3.4.1
Einzeljagdstrategien .............................................................................. 21
3.4.2
Bewegungsjagd .................................................................................... 25
3.4.3
Fallenfang ............................................................................................. 25
4
Ergebnisse und Diskussion ............................................................................... 32
4.1
Jagdstreckenerfassung ............................................................................... 32
4.2
Wildschäden ................................................................................................ 37
4.2.1
Drohnenbefliegung ................................................................................ 39
4.3
Wildschadensabwehr .................................................................................. 44
4.3.1
Zaunbau ................................................................................................ 44
4.3.2
Sonstige Maßnahmen ........................................................................... 49
4.4
Bejagungsstrategien .................................................................................... 55
4.4.1
Einzeljagdstrategien .............................................................................. 55

Schwarzwildprojekt Sachsen
4
4.4.2
Bewegungsjagd .................................................................................... 70
4.4.3
Fallenfang ............................................................................................. 73
4.4.4
Spezielle Erfahrungen aus dem Fallenfang .......................................... 79
4.5
Wirkfaktoren im Problemfeld Schwarzwild ................................................... 86
4.5.1
Einstellung der Jägerschaft ................................................................... 86
4.5.2
Sonstige jagdliche Einflussfaktoren ...................................................... 86
4.6
Empfohlene Maßnahmen ............................................................................ 87
5
Fazit ................................................................................................................... 88
6
Literaturverzeichnis ........................................................................................... 89
7
Abbildungsverzeichnis ....................................................................................... 92
8
Tabellenverzeichnis ........................................................................................... 95
9
Anhang .............................................................................................................. 96

 
Einleitung
1 Vorwort
Ziel dieses Projektes war die Optimierung der Schwarzwildbewirtschaftung in
ausgesuchten Jagdbezirken des Landes Sachsen. Dabei sollte die bis zu
Projektbeginn vollzogene Bewirtschaftungspraxis analysiert sowie
Schlussfolgerungen und Lösungswege zur Verbesserung der Bejagungsstrategie
erarbeitet werden.
Während der aktiven Bearbeitung dieser Aufgabenstellung verstarb im Januar 2017
unerwartet der Projektverantwortliche Dr. Hinrich Zoller. Begonnene und damit noch
unvollständige Erarbeitungen mussten zwangsläufig abgebrochen werden. Auf der
Suche nach einem vollwertigen Ersatz für Hinrich Zoller verging wertvolle Projektzeit
ohne Bearbeitung. Notwendige Arbeiten und Erhebungen wurden nicht weitergeführt
und durch den Verlust der Koordination und Kontrolle der Arbeitsaufgaben gingen
auch wertvolle, bereits erarbeitete Erkenntnisse verloren. Erst einige Monate nach
dem Tod von Dr. Zoller ist es dem Unterzeichner gelungen, Herrn Dr. Egbert Gleich
vom Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde zu gewinnen, um zusammen mit
dem Projektmitarbeiter, Herrn Mark Nitze das Projekt zu einem bestmöglichen
Abschluss zu bringen.
Trotz der tragischen Umstände waren nun Voraussetzungen gegeben, aus den
vorhandenen Erkenntnisfragmenten eine Berichterstattung zu realisieren. Das eine
unter diesen Umständen erfolgte Bearbeitung wohl hinter den Erwartungen der
Projektgeber zurückbleiben muss, bedarf keiner weiteren Begründung.
Rostock, den 22.11.18, Prof. Dr. Stefan Richter
2 Untersuchungsgebiete
Für die Durchführung des Projektes wurden 2015 in drei Regionen in Sachsen
Gebiete ausgewählt, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet waren:
- landwirtschaftliche Nutzung im Untersuchungsgebiet, mit entsprechender
Belastung durch Schwarzwildschäden
-
freiwillige Unterstützung des Projektes

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Material und Methoden
6
- umliegende, z.T. einschließende Waldhabitate (mit Schwarzwildbestand), die
andere Eigentumsverhältnisse und somit ggf. andere Bewirtschaftungsziele
bzw. Nutzungsinteressen aufweisen
Nach örtlichen Begehungen wurden 2015 durch den Auftraggeber (Obere Jagdbe-
hörde) und den Auftragnehmer (Dr. H. ZOLLER) gemeinsam folgende Gebiete
ausgewählt (Abb. 1):
-
Oberlausitz (Landkreis Görlitz):
Niederschlesische Agrargenossenschaft Reichwalde eG (Reichwalde)
Viereichener Rindfleisch e.G. (Rietschen)
-
Mittleres Erzgebirge (Landkreis Mittelsachsen):
Agrar GmbH „Am Kunnerstein“ (Augustusburg, OT Kunnersdorf)
-
Oberes Vogtland (Vogtlandkreis):
Agro-Dienst-Marktfrucht GmbH (Markneukirchen)
Abb. 1
Lage der Untersuchungsgebiete (UG)
in Sachsen.
(1) UG Oberlausitz
(2) UG Mittleres Erzgebirge
(3) UG Oberes Vogtland
2
3
1

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Material und Methoden
7
2.1 Oberlausitz
Das ländliche Untersuchungsgebiet (133-143 m NN) besteht aus Flächen der Nieder-
schlesische Agrargenossenschaft Reichwalde eG (kurz: AG Reichwalde) und der
Viereichener Rindfleisch e.G. (kurz: AG Viereichen). Es befindet sich im Nordosten
des Landkreises Görlitz inmitten des Naturraumes Oberlausitzer Heide- und
Teichgebiet (Wikipedia Oberlausitz), ca. 5 km westlich der Gemeinde Rietschen
(Sachsen). Die Oberflächengestalt wird durch eiszeitlich geformte flachwellige Tal-
sandflächen geprägt. Weiterhin sind die Niederungsgebiete des Weißen und des
Schwarzen Schöbs sowie die ausgedehnten Teichgebiete der Fischwirtschaft als
prägende Elemente zu nennen. Die Ränder der Fischteiche sind oft von schmalen
Schilfgürteln gesäumt. Direkt im Norden befindet sich der aktive Tagebau Reich-
walde, im Süden schließt sich das Biosphärenreservat Oberlausitzer Teich- und
Heidelandschaft an. Das Klima ist schwach kontinental. Die jährliche Niederschlags-
menge liegt bei 570 mm, die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 8,7°C. Die
Waldvegetation stellen Kiefernwälder und vereinzelt Kiefern-Birken-Stieleichen-
wälder, in Auen Erlen-Eschenwälder. In diese eingestreut findet man die Acker- und
Teichflächen (BUTHGE & MELCHER, 2012).
Die jagdliche Untergliederung des Untersuchungsgebietes erfolgt in die Flächen des
Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Reichwalde (kurz: GJB Reichwalde) und die des
GJB Viereichen. Beide Jagdpachtgebiete grenzen direkt aneinander (Abb. 2).
Abb. 2
Untersuchungsgebiet in der Oberlausitz.
(
Kartengrundlage Google Earth
)
rot = Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Reichwalde
grün = Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Viereichen

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Material und Methoden
8
Die Jagdflächen bestehen im Wesentlichen aus den landwirtschaftlichen Nutzflächen
der jeweiligen Agrargenossenschaften und einem geringen, eigenen Waldanteil.
Der GJB Reichwalde hat eine bejagbare Fläche von ca. 760 ha (ca. 300 ha Acker-
und 90 ha Grünland, 310 ha Wald;), Der GJB Viereichen (725 ha Jagdfläche) besteht
aus Wald (278 ha), landwirtschaftlichen Flächen (ca. 220 ha Acker, 160 ha
Dauergrünland) und Fischzuchtteichen (ca. 70 ha) (Abb. 3, Abb. 4).
Abb. 3
Flächenanteile in den
Jagdbezirken Reichwalde
(oben) und Viereichen
(unten).

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Material und Methoden
9
Abb. 4
Räumliche Verteilung der Landnutzungstypen in den Jagdbezirken Reichwalde und
Viereichen (s.a. Abb.2).
Der Großteil der umliegenden Waldhabitate befindet sich jagdlich und forstlich in der
Bewirtschaftung durch Dritte. Diese Waldhabitate bilden den Schwerpunkt für die
Ruheeinstände des Schwarzwildes in der kalten Jahreszeit bzw. wenn die landwirt-
schaftlichen Kulturen dem Schwarzwild keinen ausreichenden Sichtschutz bieten.
Dadurch beschränkt sich die jagdliche Einflussnahme im Untersuchungsgebiet vor-
rangig auf die Nachtzeit, wenn das Schwarzwild die landwirtschaftlichen Flächen zur
Nahrungssuche aufsucht.
Beide Jagdgebiete grenzen im nördlichen Bereich an den Braunkohletagebau Reich-
walde (LEAG, ehemals Vattenfall) und seine Folgelandschaften, gekennzeichnet
durch eine intensive Umformung der Landschaft. Gerade hier sind in den letzten
Jahren Rückzugsgebiete durch temporäre Ruderalflächen oder Aufforstungsflächen
mit großflächigen Jungwäldern entstanden. Der nördliche Bereich verteilt sich auf
verschieden große Eigenjagdbezirke (EJB), die jagdlich durch die LEAG, die Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben (Bundesforst - Truppenübungsplatz Oberlausitz)
sowie drei Privatpersonen bewirtschaftet werden. Im westlichen und östlichen Be-
reich schließen sich Gemeinschaftliche Jagdbezirke an, die teilweise bewaldet sind
oder weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen enthalten. Südlich befindet sich
wiederum Privatwald in Form eines EJB sowie ein geringer Grenzabschnitt mit
Landeswaldflächen (Sachsenforst, Biosphärenreservat).

 
Material und Methoden
10
2.1.1 Landwirtschaft
Beide Agrargenossenschaften werden konventionell bewirtschaftet. Der
Grundwasserhaushalt wird durch den nahen Braunkohletagebau maßgeblich
beeinflusst (Grundwasserspiegel z.T. bei 25 m Tiefe). Basierend auf eher minder-
wertige Böden (Bodenpunktzahl 15-28) erfolgt ein Anbau von Mais, Gerste, Roggen
und Feldgras sowie die Nutzung von Dauergrünland (Tab. 1). Kulturen wie Raps,
Triticale und in geringem Umfang Hafer werden auf den besseren Böden oder not-
wendigerweise zur Auflockerung der Fruchtfolge angebaut. Aufgrund der Wild-
schadenssituation hat die AG Viereichen in den letzten drei Jahren gänzlich auf den
Anbau von Raps verzichtet. Die gleiche Entscheidung zum Rapsanbau traf die AG
Reichwalde 2017. Die durchschnittlichen Erträge liegen bei ca. 300 dt/ha Silomais,
45 dt/ha Winterroggen und 150-300 dt/ha Feldgras sowie eine Frischmasse von 50-
300 dt/ha vom Dauergrünland. In den letzten Jahren wurden im Rahmen von Agrar-
umweltmaßnahmen weiterhin Blühflächen, Ackerrandstreifen und ökologische Vor-
rangflächen in die Bewirtschaftung aufgenommen.
Beide Agrargenossenschaften betreiben Rinderhaltung – in der AG Reichwalde
Milchproduktion mit eigener Nachzucht und in der AG Viereichen Mastrinder (mit
temporärem Weidegang, 15 ha) und eine Mutterkuhhaltung. Außerdem arbeitet in
der AG Viereichen eine Biogasanlage (240 kWh).
Die Pflanzenproduktion dient vorrangig der Bereitstellung von Futtermitteln für die ei-
gene Rinderhaltung sowie der Versorgung der Biogasanlage. Ein Marktfruchtanbau
(Roggen, Gerste) erfolgt nur in sehr geringem Maße (PIESKER mdl., TUSCHE mdl.).
Tab. 1
Flächenanteile landwirtschaftlicher Kulturen laut Anbauplan (2019) im
GJB Reichwalde (PIESKER mdl).
Ackerfrucht (2019)
Fläche [ha]
Mais
140
Winterroggen
50
Wintertriticale
40
Wintergerste
30
Feldgras
28
Grünland
38
Blühflächen
64
Gesamt
390 ha

 
Material und Methoden
11
Die im Untersuchungsgebiet aufgetretenen Wildschäden 2015 - 2018 (Raps, Mais,
Getreide, Wühlschäden) wurden nicht über Gutachten erfasst oder reguliert. Die
Schwarzwildbestände verursachen neben der Fraßtätigkeit in Feldkulturen auch in-
tensive Wühlschäden auf den Grünlandflächen. Im Winter 2014/15 traten in der ge-
samten AG Viereichen beispielsweise auf ca. 100 ha Grünland Wühlschäden mit 80-
100% Schädigung der Grasnarbe auf (TUSCHE mdl.).
2.1.2 Jagdbetrieb
Der GJB Reichwalde wurde bisher von einem Jagdpächter und der GJB Viereichen
von zwei Jagdpächtern geführt. In beiden Jagdbezirken ist jeweils ein Jagdpächter
auch gleichzeitig Angestellter in der örtlichen Agrargenossenschaft. Daher war be-
züglich der Schwarzwildschäden in beiden Jagdgebieten aus jagdlicher als auch aus
landwirtschaftlicher Sicht von einer hohen Motivation bei der Schwarzwildreduktion
auszugehen.
Im GJB Reichwalde erfolgte die Jagdausübung bis Frühjahr 2018 im Wesentlichen
als Einzeljagd, hin und wieder mit Unterstützung von Gastjägern. Seit dem Jagdjahr
2018/19 werden Revierteile (Pirschbezirke) eigenverantwortlich durch zwei weitere
Begehungsscheininhaber bejagt. Es werden mehrere ortsfeste Kirrungen
unterhalten. Fotofallen kommen nicht zum Einsatz. Revierinterne oder
revierübergreifende Bewegungsjagden werden nicht durchgeführt. Bei der
Anbauplanung werden besonders exponierte Flächen (z.B. Waldrandbereiche) von
vornherein als Pufferzonen vorgesehen und deren Schädigung einkalkuliert. Diese
Flächen unterliegen einem geringeren Jagddruck und sollen nahrungssuchendes
Wild binden. In gefährdeten Landwirtschaftskulturen werden frühzeitig
Bejagungsschneisen eingerichtet. Elektrische Zäunung wird zur Schadensabwehr
nicht eingesetzt (PIESKER mdl.).
Im GJB Viereichen werden neben der Einzeljagd (zwei Pirschbezirke) auch regel-
mäßig Gruppenansitze mit 2-5 Jägern durchgeführt. Bei entsprechender Wild-
schadensgefahr werden die beiden Pirschbezirke gemeinsam und „grenzüber-
greifend“ bejagt. Dabei unterstützt auch ein „Pool“ von ca. 20 befreundeten Jägern,
die bei Bedarf angefragt werden können. Bewegungsjagden finden in Viereichen
aufgrund fehlender Waldbestände mit Tageseinständen weder intern noch revier-
übergreifend statt. Stattdessen werden bei der Maisernte Erntejagden organisiert.
Dauerhafte Kirrungen im klassischen Sinne wurden weitgehend aufgegeben und
durch „mobiles Kirren“ ersetzt. Dabei werden zur Überwachung Fotofallen und z.T.
sogenannte „Sauhandys“ eingesetzt (s. Kap. 4.4.1). Zur Abwehr von Schwarzwild-
schäden in besonders gefährdeten Landwirtschaftsflächen dienen dauerhaft sta-

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Material und Methoden
12
tionäre, elektrische Zäune. Selten werden olfaktorische Vergrämungsmittel einge-
setzt. Bejagungsschneisen werden bisher kaum oder nur kurzfristig (Vorbereitung
Erntejagd) eingerichtet.
Neben Schwarzwild tritt in einigen Revierbereichen Rotwild als Wechselwild auf, wo-
bei dieses im GJB Reichwalde inzwischen auch zu Standwild konditioniert wurde.
Rehwild ist flächendeckend in beiden Jagdgebieten vorhanden. Beide Jagdgebiete
liegen im sächsischen Wolfsgebiet und werden seit vielen Jahren regelmäßig von
Wölfen frequentiert (Abb. 5).
Abb. 5
Das Untersuchungsgebiet Oberlausitz
gehört seit vielen Jahren zum
Kerngebiet des sächsischen
Wolfsvorkommens.
oben: Schwarzwildkirrung mit Kirrschacht
unten: Schwarzwildfang

 
Material und Methoden
13
2.2 Mittleres Erzgebirge
Das Untersuchungsgebiet liegt im südöstlichen Teil des Landkreises Mittelsachsen,
etwa 10 km östlich von Chemnitz. Das Gebiet gehört zum Naturraum Sächsisches
Bergland und Mittelgebirge (Landesdirektion Sachsen 2018).
Das Relief ist formen- und abwechslungsreich (z.T. schmale, intensiv zertalte Hoch-
flächen und Riedelgebiete). Großklimatisch betrachtet wirkt im Untersuchungsgebiet
das Sächsische Berg- und Hügelland-Klima mit seinen häufigen Wechseln zwischen
maritimen und kontinentalen Einflüssen. Durch den südlich gelegenen Erzge-
birgskamm sind je nach Windausrichtung trübes, regnerisches Wetter (Steigungs-
niederschläge, Nebelaufkommen in Tallagen) oder aber auch ein Föneinfluss und
vermehrte Sonneneinstrahlung möglich. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 7,0 -
7,6 °C. Der Jahresniederschlag beträgt 870 mm/Jahr (sächsischer Landesdurch-
schnitt ca. 600 mm/Jahr).
Der ländliche Charakter des Untersuchungsgebietes um den Ort Erdmannsdorf
(Ortsteil der Stadt Augustusburg) mit seinen Wald- und landwirtschaftlichen Flächen
(inkl. heckendurchzogenen Wiesen oder Gehölzgruppen) ist durch die nördlichen
Ausläufer des unteren Mittelerzgebirges und das Flusstal der Zschopau und deren
Nebentäler (inkl. Auen, Nebenflüsse und Bäche) geprägt.
In den Wäldern ist vor allem die Fichte bestandsbildend, während Rotbuche, Eiche
und Kiefer nur in geringerem Maße vorkommen. Die Strauchschicht (Baumartenjung-
wuchs, Holunder, Heidelbeere) ist überwiegend gering ausgebildet. Naturnahe,
standorttypische Waldbestände (z.B. Naturnahe Buchenwälder oder Erlen-Eschen-
bestände, Bruchwald mit Schwarzerle, Weide oder Zitterpappel) sind nur noch in
wenigen Bereichen (Waldbäche) vorhanden. Der Tourismus stellt im gesamten
Jahresverlauf einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar (LOHSE & HEINRICH 2013).
Das Untersuchungsgebiet umfasst die Flächen der Agrar GmbH „Am Kunnerstein“
(kurz AB Kunnersdorf) im jagdlichen Bereich des GJB Erdmannsdorf-Kunnersdorf-
Hennersdorf. Die Jagdfläche beträgt ca. 750 ha (Abb. 6). Südlich grenzt GJB
Dittmannsdorf an. Diese Jagdgrenze stellt die einzige Grenze mit landwirtschaftlichen
Flächen dar (ZOLLER, mdl.).

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Material und Methoden
14
Abb. 6
Untersuchungsgebiet im Mittleren Erzgebirge.
(Quelle: Kurzbericht 2017, Kartengrundlage Google Earth)
2.2.1 Landwirtschaft
Im Agrarbetrieb (AB) Kunnersdorf werden Acker- und Grünlandflächen (ca. 750 ha /
ca. 250 ha) konventionell bewirtschaftet. Die Fruchtbarkeit der Böden ist sehr hetero-
gen verteilt, aber durch mittlere Bodenzahlen gekennzeichnet (33-43 Bodenpunkte,
HÖTZEL mdl.) Die steinreichen Böden (Pseudogley / Pseudogley-Braunerden) sowie
das stark kupierte Geländeprofil (bis 30 % Hangneigung) erschweren die landwirt-
schaftliche Bewirtschaftung. In Hanglagen kann es zur verstärkten Bodenerosion
durch Wasser kommen. Angebaut werden Raps, Weizen, Wintergerste, Mais (jeweils
ca. 150 ha) sowie Sommergerste und Triticale. Der AB Kunnersdorf führt neben der
Futtermittelproduktion weiterhin Mutterkuhhaltung durch. Es fallen jährlich erhebliche
Einbußen durch Wildschäden an, wie z.B. Wühlschäden, die zu einem hohen Roh-
aschegehalt im Schnittgut führen und somit die Silagequalität negativ beeinträchtigen
(HÖTZEL mdl.).
GJB Erdmannsdorf
GJB
GJB
GJB
EJB
EJB
Landesforst
Landesforst
Landesforst
Landesforst
Landesforst

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Material und Methoden
15
2.2.2 Jagdbetrieb
Der GJB Erdmannsdorf-Kunnersdorf-Hennersdorf (750 ha) wird von fünf Pächtern
bewirtschaftet, die streng abgegrenzte Pirschbezirke nutzen. Die pirschbezirksüber-
greifende Bejagung wird zwischen den Jägern sehr unterschiedlich gehandhabt. Alle
fünf Pächter haben Begehungsscheine vergeben. Primär erfolgt die Bejagung im
GJB als Ansitzeinzeljagd. Kirrungen werden teilweise genutzt, es erfolgt dabei aller-
dings kein Fotofallenmonitoring. Bei der Raps- und Maisernte wird durch den Land-
wirt entsprechendes jagdliches Engagement erwartet, so dass die jeweiligen Jagd-
pächter und Jagdgäste die Flächen absetzen (ZOLLER, mdl.).
Das Gebiet ist durch einen hohen Feldanteil geprägt. Nur wenige Bereiche an den
bewaldeten Reviergrenzen fungieren als Tageseinstand für das Schwarzwild. Der
Schwerpunkt der Tageseinstände ist in angrenzenden Landesforsten zu finden. Die
Grenze zum benachbarten Jagdrevier Dittmannsdorf wird dagegen durch landwirt-
schaftliche Flächen gebildet. Mit dem südlichen Nachbarrevier GJB Dittmannsdorf
(Erzgebirgskreis) wird jährlich eine revierübergreifende Bewegungsjagd organisiert.
Drückjagdtermine des angrenzenden Landesforstes wurden bis Projektbeginn von
den meisten Revierteilen in der Regel nur für „Abstauberansitze“ genutzt (ZOLLER,
mdl.).
Bei der Abwehr von Wildschäden ist eine koordinierte Wildschadensverhinderung im
Spektrum genauso vertreten wie „Alleinjagd“. Der AB Kunnersdorf lässt sich aufgrund
der auftretenden Schwarzwildschäden die vertraglich festgelegte Wildschadenspau-
schale auszahlen. Diese deckt den tatsächlich entstandenen Wildschaden jedoch
nicht ab. An Wald angrenzende Grünflächen und Maisfelder waren 2015 zu annä-
hernd 100% geschädigt (Abb. 7). Aufgrund des hohen Steinanteils der Böden kommt
es nach Wühlschäden regelmäßig zu Materialschäden an Erntemaschinen (ZOLLER,
mdl.)
Abb. 7
Geschädigte Maisfläche (100%) im
Untersuchungsgebiet Mittleres
Erzgebirge im Oktober 2014.
(Quelle: ZOLLER, Projektantrag 2015)

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Material und Methoden
16
2.3 Oberes Vogtland
Im Südwesten Sachsens befindet sich die Region Sächsisches Vogtland. Das Unter-
suchungsgebiet (500 - 560 m über NN, Wikipedia Erlbach) ist naturräumlich dem
Oberen Vogtland zuzuordnen und liegt im Umfeld der Stadt Markneukirchen (Vogt-
landkreis, ca. 25 km südöstlich der Stadt Plauen) an der Grenze zur Tschechischen
Republik (Abb. 8). Es liegt im Elstergebirge zwischen der Westabdachung des Erz-
gebirges und dem Fichtelgebirge. Das ländliche Gebiet wird geprägt durch das Tal
des Schwarzbaches, einem Nebenfluss der Weißen Elster, mit seinen weit ge-
schwungenen Höhenzügen und stellt eine typische Kuppenlandschaft im Mittelge-
birge dar. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 6 °C, die Niederschlagsmenge bei
641 - 766 mm (Wikipedia Markneukirchen, Homepage Agro-Dienst-Marktfrucht
GmbH). Die Waldflächen sind vorrangig mit Fichte in Monokultur bestockt (Wikipedia
Oberes Vogtland). Die Region wird ganzjährig touristisch genutzt.
Das eigentliche Kerngebiet des Untersuchungsgebietes lag aufgrund der Wild-
schadenssituation ursprünglich im GJB Erlbach (ca. 860 ha). Die angrenzenden GJB
Markneukirchen I und II sowie der GJB Obere und Untere Landwüst wurden jedoch
aufgrund der örtlichen Erfahrungen dann ebenfalls mit einbezogen (Abb. 8).
Abb. 8
Untersuchungsgebiet im Oberen Vogtland.
(Quelle: Kurzbericht 2017, Kartengrundlage Google Earth)
Erlbach
O. Landwüst
EJB
Landesforst
Landesforst
Landesforst
U. Landwüst
Markneukirchen 1
Tschechien
Markneukirchen 2
Landesforst
Landesforst
EJB

 
Material und Methoden
17
2.3.1 Landwirtschaft
Der Agrarbetrieb (AB) Markneukirchen ist ein Betriebsverbund von wirtschaftlich
selbständigen Einzelbetrieben und bewirtschaftet insgesamt 2.230 ha
landwirtschaftliche Nutzfläche, darunter ca. 1.100 ha Acker- und 1.100 ha Grünland,
im Wesentlichen konventionell. Die Standortverhältnisse werden als schwierig
eingestuft, da die Böden (sandiger Lehm bis lehmiger Sand, Ausgangsgestein ist
Schiefer) einem Steingehalt von bis zu 30 % aufweisen. Die Ackerzahlen liegen
zwischen 18 - 26. Das Bewirtschaftungsgebiet besteht zu mehr als zwei Drittel aus
Waldflächen, die teilweise sehr zerstreut liegenden, kleinstrukturierten Restflächen
verteilen sich zu etwa gleichen Teilen auf Acker- und Grünland. Diese Flächen sind
stark kupiert und insbesondere die Grünlandflächen z.T. nicht mit Maschinen zu
bewirtschaften. Im Ackerbau werden im wesentlichen Winterweizen, Winterraps,
Sommergerste und Mais angebaut (Tab. 2). Durch reduzierte Bodenbearbeitung,
gezielte Ausnutzung von Vorfruchteffekten mancher Ackerfrüchte sowie
Zwischenfruchtanbau wird neben einer optimalen Bodenbedeckung auch die
Vermeidung von Bodenerosion in den Hanglagen angestrebt (Homepage Agro-
Dienst-Marktfrucht GmbH).
Tab. 2
Anbaukulturen 2018 (Ackerbau) der Agro-Dienst-Marktfrucht GmbH.
(Quelle Homepage).
Ackerfrucht
Fläche [ha]
Winterweizen
371
Winterraps
233
Sommergerste
194
Mais
148
Ganzpflanzensilage
30
Grasvermehrung
23
Blühflächen
13
Wildpflanzenvermehrung
11
Hafer
6
Kurzumtriebsplantage
1
Sonstige
2
Ackerfutter (bio)
15
Winterweizen (bio)
14
Dinkel (bio)
11
Hafer (bio)
11
Sommertriticale (bio)
7
Wintertriticale (bio)
6
Gesamt
1.096 ha

 
Material und Methoden
18
Weiterhin wird im Betriebsverbund eine ökologische Mutterkuhhaltung mit Angus-
zucht betrieben, die die Grünlandflächen als Dauerweide nutzt (Homepage Landwirt-
schaft René Jacob).
Jährliche Wildschäden werden aus Mitteln der Jagdgenossenschaft (Wildschadens-
pauschale, Rücklagen) reguliert (ZOLLER mdl.)
2.3.2 Jagdbetrieb
Das gesamte Gebiet ist durch eine starke Heterogenität in der Wald-Feld-
Flächenverteilung gekennzeichnet. Die Tab. 3 zeigt die Flächenaufteilung der
beteiligten Reviere (GJB ohne EJB). Durch die zusätzliche Integration von drei
Eigenjagdbezirken (Anpachtung) können im gesamten Revierverbund einige
bedeutende Waldareale mitbejagt werden. Dies ergibt im Gegensatz zu den beiden
anderen Untersuchungsgebieten einen deutlich höheren Waldflächenanteil, der
jagdlich beeinflusst werden kann. Trotzdem fanden keine revierübergreifenden
Drückjagden statt. Die Bejagungsmöglichkeiten auf Schwarzwild sollen maßgeblich
durch dessen grenzübergreifende Raumnutzung in die Tschechische Republik
beeinflusst sein. Auch das Geländeprofil im Grenzbereich erschwert bzw. verhindert
z.B. die Durchführung von Drückjagden. Lediglich die anstehenden Jagden im
Landesforst, dessen Flächen ebenso primäre Schwarzwildeinstände beherbergen,
wurden durch die Jagdpächter für zusätzliche Ansitze im eigenen Revier
(„Abstauberjagd“) genutzt. In einigen Revieren kommen Fotofallen und Kirrautomaten
als technische Hilfsmittel bei der Schwarzwildbejagung zum Einsatz, in anderen
finden derartige Mittel keine Verwendung (ZOLLER mdl.).
Tab. 3
Zusammensetzung des Revierverbundes (nur GJB) im UG Oberes Vogtland.
Revier
Größe
Anzahl Pächter
GJB Erlbach
866 ha
2
Markneukirchen I
450 ha
2
Markneukirchen II
470 ha
2
Obere Landwüst
350 ha
3
Untere Landwüst
345 ha
3
2.481 ha (ohne
EJB)

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Material und Methoden
19
3 Material und Methoden
3.1 Jagdstreckenerfassung
Die Jagdstreckendaten zur Einschätzung der Ausgangssituation wurden über die
Unteren Jagdbehörden der Landkreise oder direkt bei den Jagdpächtern bezogen.
Wenn möglich wurde eine detaillierte Dokumentation nach Geschlecht und Alters-
klasse durchgeführt.
3.2 Erfassung von Wildschäden
Seit 2012 ist die Anmeldepflicht von Wildschäden bei der Unteren Jagdbehörde in
Sachsen entfallen und diese sind auch nicht an der Regulation beteiligt. Daher exis-
tieren keine Daten zu Wildschäden oder deren Regulation bei den Behörden.
Wildschäden sind bei der als ersatzpflichtig in Anspruch zu nehmenden Person (i. d.
R. Jagdgenossenschaft aber auch Jagdpächter bei entsprechender Jagdpachtver-
traglicher Regelung) und beim Jagdausübungsberechtigten nach § 31 Abs. 3
SächsJagdG anzumelden. Diese regulieren den Schaden eigenständig (gütlich), not-
falls mit Hilfe der Gerichte (KNORN, schr. Mitteilung).
Durch den Einsatz von zwei Drohnen (DJI Phantom 3 Professional – Eigentümer H.
Zoller; DJI Phantom 4 – Eigentümer Jagdgenossenschaft Viereichen) wurden ab
2016 in allen drei Untersuchungsgebieten landwirtschaftliche Kulturen beflogen um
den aktuellen Stand bzw. die Entwicklung von Schäden zu dokumentieren (Abb. 9).
Dazu erfolgte anfangs noch eine autonome, fotografische Erfassung während GPS-
gesteuerter Rasterflüge auf den relevanten Feldflächen.
Abb. 9
Drohnenbefliegung zur Wildschadenserfassung.
links: Drohne Phantom 3 Professional mit Steuerung
rechts: Planung eines automatischen Transektfluges am Bildschirm mit Live-Luftbild

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Material und Methoden
20
Aufgrund verschiedener Softwareprobleme bei der Erstellung bzw. beim Absolvieren
der errechneten Flugpläne/-routen wurden die Flüge und Aufnahmen später manuell
gesteuert. Während des Fluges in konstanter Höhe (max. 100 m über Grund) wurden
dazu fortlaufend senkrecht ausgerichtete Digitalfotos aufgenommen. Da jedes dieser
Einzelfotos mit einer Georeferenz getaggt ist, lassen sich diese „Mosaikbilder“ einer
Feldfläche mit einer Software (hier Agisoft PhotoScan, BRÜSEHABER mdl.) im An-
schluss am PC zusammenfügen und ermöglichen weiterhin die Einbindung / Verar-
beitung in GIS-gestützten PC-Systemen (Abb. 10).
Außerdem war es durch Befliegungen generell möglich, zeitnah und kurzfristig einen
Überblick über die aktuelle Schadsituation oder deren Entwicklung zu erhalten. Diese
Basisinformationen wurden in den Untersuchungsgebieten dann auch den Jagdpäch-
tern zur weiteren Planung ihrer aktuellen Wildschadensabwehr bzw. Schwarzwildbe-
jagung kommuniziert und zur Verfügung gestellt.
Abb. 10
Luftbild einer Maisanbaufläche, welches aus mehreren Luftbildkacheln
erstellt wurde (UG Oberlausitz).
3.3 Wildschadensabwehr
Im GJB Viereichen (Untersuchungsgebiet Oberlausitz) wurde das praktizierte
Zäunungskonzept (stationär, temporär, elektrisch) und dessen Wirksamkeit beobach-
tend begleitet und dokumentiert. Dabei ging es vorrangig um eine erste Dokumenta-
tion der örtlichen Erfahrungen – die Planung und Durchführung der Maßnahme er-
folgte durch die Jagdpächter / AG Viereichen.

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Material und Methoden
21
3.4 Bejagungsstrategien
3.4.1 Einzeljagdstrategien
Kirrjagd
Die Kirrjagd ist eine bewährte Jagdmethode auf Schwarzwild. Aufgrund der Kirrjagd-
Erfahrungen bei der Bestandsreduktion in urbanen Lebensräumen (ZOLLER 2015)
sollte im Projekt dieses Hilfsmittel in Verknüpfung mit den Modulen
„Bachenbejagung“ und „Fallenfang“ ebenfalls genutzt werden. Jedoch wirkt eine
falsche Anwendung der Kirrung kontraproduktiv zum ursprünglichen Zweck.
Um vorhandene Kirrjagdansätze zu überprüfen bzw. ein koordiniertes, revierüber-
greifendes Kirrjagdkonzept zu etablieren, wurden zunächst vorhandene Kirrungen
erfasst (Befragung Jagdpächter). Dann wurden gemeinsam mit den Jagdpächtern
Kirrstandorte ausgewählt oder neu eingerichtet und diese mit Fotofallen vom Typ
Seissinger S108 (SC3-Classic) überwacht (Abb. 11). Diese Kamera speichert die
Ereignisse als Foto (*.jpg) oder Videoclip (*.avi). Die Fotofallen sollten möglichst
diebstahlsicher in einer Höhe von 3-5 m installiert werden. Die Fotofallenbilder dien-
ten dem Monitoring an den Kirrungen und der Planung der jagdlichen Aktivitäten zur
Schwarzwildbejagung. Sie wurden vor Ort gesichtet und dann zentral an der Univer-
sität Rostock gesammelt, um anschließend weiter themenbezogen auszuwerten (z.B.
mondphasenabhängige Nutzung). Zusätzlich gingen auch die Daten privater Foto-
fallen (Hersteller Minox, DoerrBolyguard, Moultrie, Maginon, Browning, Wildgame)
der Jagdpächter in das Kirrmonitoring ein.
Abb. 11
Fotofalle vom Typ Seissinger S108.

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Material und Methoden
22
Folgende, zeitgesteuerte Kirrautomaten wurden im Rahmen des Projektes an Jagd-
pächter ausgegeben (Abb. 12):
- Kirrautomat Typ 1: tonnenförmiger Behälter mit Wurfeinrichtung (Wildgame
Innovation, Poly Barrel Feeder Kit PB-LKX 1, Dgital Power Control Unit Model
# T6DC), Dreibein-freistehend
- Kirrautomat Typ 2: tonnenförmiger Behälter mit Wurfeinrichtung (Wildgame
Innovation, Dgital Power Control Unit Model # TH-6VA), Installation am Baum
- Kirrautomat Typ 3: ca. 1m braunes KG-Rohr und Wurfeinrichtung (Fa.
unbekannt, Wildfutterautomat digital Art.Nr. 31254), Installation am Baum
Die Kirrautomaten wurden über 6V-Bleigel-Batterien (4 - 4,5 Ah) stromversorgt. Die
Streuzeit und –dauer eines Automaten ist frei, auch über mehrere Zeiträume im 24h-
Tagesverlauf variabel konfigurierbar.
Abb. 12
Verschiedene Kirrautomatentypen kamen
zur Anwendung.
Typ 1: tonnenförmiger Behälter mit Wurfein-
richtung, freistehend
Typ 2: tonnenförmiger Behälter mit Wurfein-
richtung , Bauminstallation
Typ 3: KG-Rohr mit Wurfeinrichtung, Baum-
installation
Typ 1
Typ 2
Typ 3

Material und Methoden
23
Bachenbejagung
Um eine Reduktion überhöhter Schwarzwildbestände zu erreichen, ist neben der Ab-
schöpfung des Reproduktionszuwachses (Frischlinge) auch eine Reduzierung der
Reproduktionsträger (Bachen) nötig. ZOLLER (2015) führte verschiedene Untersuch-
ungen (Raumnutzung, Habitatpräferenz, Gefahrenabwehr, Reduktionsvorhaben, Stö-
rungstelemetrie) in einem Schwarzwildprojekt im urbanen Siedlungs- und siedlungs-
nahen Bereich der Stadt Rostock durch. Er kam dabei zu dem Ergebnis, dass insbe-
sondere bei Reduktionsvorhaben durch die gezielte Entnahme von alten, erfahrenen
Bachen ein „Traditionsbruch“ im Feinvermeidungsverhalten einer Rotte hervorge-
rufen und die weitere Bejagung der restlichen Rotte erleichtert wird. So konnte nach-
gewiesen werden, das Rotten nach Verlust der Führungsbache bestimmte Schad-
areale nicht mehr aufsuchten, die Streifgebiete der Rotte zunächst deutlich kleiner
wurden und eine erneute Tradierung der unerwünschten Raumnutzungsgewohn-
heiten verhindert wurde.
Daher waren die Jagdpächter in den drei Untersuchungsgebieten aufgefordert, unter
Beachtung der jagdrechtlichen Rahmenbedingungen (Schutz der Elterntiere ent-
sprechend §
22
Abs. 4 BJagdG) auch gezielt einen Bachenabschuss anzustreben.
Dabei sollten vor und nach der Erlegung einer Bache auch die Erkenntnisse aus dem
Fotofallenmonitoring der Kirrjagd für die Bejagung genutzt werden.
Von Bachen der Altersklasse II (2 Jahre und älter) sollten möglichst die Häupter bzw.
Unterkiefer gesammelt und später anhand der Zahnentwicklung/-abnutzung eine
genaue Altersbestimmung vorgenommen werden.
Wärmebildgestützte Schwarzwildbejagung
Im GJB Viereichen (UG Oberlausitz) wird seit 2010 Wärmebildtechnologie unterstüt-
zend bei der Bejagung von Schwarzwild verwendet. Aus diesem Grund wurde spe-
ziell im GJB Viereichen diese Methode nachträglich in die Betrachtungen des Pro-
jektes aufgenommen. Die Idee entstand aufgrund beeindruckender Erfahrungen bei
der störungsfreien Wildtierbeobachtung in einem Rotwild-Forschungsprojekt (Nitze,
2012) mit einer Kamera vom Typ Flir P620. Im Laufe der Jahre wurde vor Ort daraus
eine „Jagdmethode“ abgeleitet, welche allein, besser jedoch im Zweier-Team bei der
Schwarzwildjagd erfolgreich angewendet wird. Da leistungsfähige Wärmebildkame-
ras (WBK) inzwischen auch für Privatpersonen finanzierbar sind, kommt seit 2015 ein
Gerät vom Typ Pulsar Quantum HD38S (38mm-Objektiv, Abb. 13) regelmäßig zur
Anwendung. Im Jagdeinsatz wird die Wärmebildkamera zum Auffinden und zur An-
sprache des Schwarzwildes genutzt. Dabei ist die WBK aufgrund ihrer Funktions-
weise anderen optischen Hilfsmitteln (Fernglas, Nachtsichtgerät) besonders nachts,
in der Dämmerung oder bei Nebel überlegen.

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Material und Methoden
24
Die Kamera wird als Handgerät unterstützend bei der klassischen Ansitzjagd einge-
setzt, aber das Haupteinsatzgebiet liegt in der nächtlichen Pirschfahrt. Dabei wird die
WBK entweder handgeführt oder beweglich auf dem Autodach montiert (Abb. 13).
Während einer Suchfahrt wird das Revier über das Straßen- und Wegenetz abgefah-
ren und dabei die landwirtschaftlichen Flächen oder bestimmte Waldbestände (Bu-
chen, Eichen u.ä.) vom fahrenden Fahrzeug aus abgesucht. Dazu ist es nicht unbe-
dingt nötig jeden befahrbaren Weg zu nutzen, da aufgrund der Wärmebildtechnologie
Wild oft auf größere Entfernungen (z.T. bis 1 km) bemerkt wird. Wird Schwarzwild
gesichtet, wird die Fahrt zunächst fortgesetzt und das Fahrzeug dann in „sicherer“
Entfernung abgestellt. So wird die Verknüpfung „Fahrzeug = Gefahr“ vermieden.
Entsprechend den üblichen Pirschregeln versucht man das gesichtete Schwarzwild
anzugehen.
Abb. 13
Die Wärmebildkamera (hier Pulsar Quantum HD38S mit 38mm-Objektiv) wird bei
der Suche handgeführt oder beweglich auf dem Fahrzeug montiert.
Dabei wird die WBK im günstigsten Fall vom zweiten Mann geführt, damit die Augen
des Schützen durch das Bildschirmlicht (Okular) nicht ihre „Nachtsehfähigkeit“ ver-
lieren, denn die Erlegung eines Stückes erfolgt entsprechend den gesetzlichen Re-
gelungen Sachsens ohne Verwendung von montierten Scheinwerfern, Nachtsichtge-
räten oder gar Nachtzielgeräten. Das heißt, dass der Schütze nur mit Hilfe seines
Zielfernglases letztendlich über die Schussabgabe entscheidet. Der Beobachter kann
ihm aber ständig wertvolle Zusatzinformationen über die Jagdsituation, Rottenstruk-
tur, Verhalten vor und nach dem Schuss etc. übermitteln. Der Beobachter mit WBK
steht unmittelbar hinter dem Schützen, der Schütze verwendet ein Dreibein (X3M1
Dreibein-Zielstock HP-32) als Anschlaghilfe, um auch über längere Zeit den günstigs-
ten Moment für eine Schussabgabe ohne Kraftaufwand abwarten zu können. In der
Regel werden Schüsse auf eine Entfernung unter 50 m abgegeben.

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Material und Methoden
25
Abb. 14
Mit Wärmebildgeräten kann Schwarzwild lichtunabhängig im Bestand (links) und
im Offenland auf große Entfernungen (rechts) entdeckt werden.
3.4.2 Bewegungsjagd
Im Rahmen der Erfassung der Ausgangssituation sollte in den Untersuchungsgebie-
ten eine Begutachtung der Bewegungsjagdpraxis erfolgen und gegebenenfalls Ver-
besserungsoptionen aufgezeigt werden. Die Ausführungen zum Thema Bewegungs-
jagd stammen weitgehend nur aus Gesprächen mit H. ZOLLER, da er in den ent-
sprechenden Gebieten allein tätig war.
Im Untersuchungsgebiet Oberlausitz wurden keine Bewegungsjagden durchgeführt.
3.4.3 Fallenfang
Für die Anwendung in der Breite, also auch für die Jäger, die Jagd in ihrer Freizeit
ausüben, werden vorrangig Kleinfänge empfohlen. Für den Bau bzw. die
Wildmanipulation in größeren und damit meist stationären Fanganlagen eignet sich
aus mehreren Gründen ein Jäger im Freizeitbereich weniger. Voraussetzung für den
Bau größerer Fanganlagen ist eine größere Jagdfläche. Darüber hinaus ist der
Betreuungs- und Materialaufwand höher als bei mobilen Fanganlagen. Die Erlegung
in größeren Fanganlagen erfordert ein sehr hohes Maß an Schussfertigkeit. Für den
Fall, dass in kurzer Zeit spezielle Areale leer gefangen werden müssen, sind
derartige stationäre Fänge geeignet. Hier ist absolute Jagdruhe auf großer Fläche
eine wesentliche Voraussetzung für den Fangerfolg.
Für den Fang als effiziente Ergänzung zu den anderen Jagdarten eignen sich
sogenannte mobile Frischlings- bzw. Käfigfanganlagen oder auch die sog. Lotinfalle
(Abbildung 18) aus Schweden. Bei diesen ist der Aufwand in jeglicher Hinsicht bei
weitem geringer als bei den stationären Fanganlagen.

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Material und Methoden
26
Für den Fallenfang im Projekt wurden mobile Kleinfänge mit einer Dimension von
2 x 2 x 1 m (L x B x H) und einem Falltor verwendet. Die Fänge wurden in
Segmentbauweise aus den einzelnen Wandelementen zusammengesetzt, so dass
weiterhin ein Transport oder Umsetzen an andere Fangstandorte mit wenig
Personalaufwand realisierbar war (Abb. 15). Als Material wurden Doppelstab-
Drahtgittermatten 8/6/8 (Maschung 50/200 mm) verwendet, die entweder miteinander
verdrahtet oder verschraubt wurden. Die Fallen hatten keine Bodenplatte und waren
oben geschlossen. Das Tor wurde in einem Torrahmen aus U-Profil geführt. Die
Auslösung war manuell als eine Zugseil-Fangschloss-Kombination konzipiert. Die
Wandkonstruktion blieb unverblendet (ungedeckt).
Abb. 15
Mobiler Kleinfang aus Doppelstab-Drahtgittermatten (UG Oberlausitz).
Weiterhin wurde über der Falle eine Videoüberwachungskamera mit Infrarotschein-
werfer installiert, die entweder über eine Kabel- oder über eine Funkverbindung das
Bild live auf einen Bildschirm beim Fänger übertrug (Abb. 16, Tab. 4).
Abb. 16
Kameraüberwachung am Fang.

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Material und Methoden
27
links:
Funkkamerasystem
unten: Live-Überwachungsbild beim Fänger
rechts: Infrarotlicht-Ausleuchtung durch die
Vidoanlage an der Fanganlage
(Fotofallenaufnahme)
In den Fangrevieren wurden möglichst mehrere Fallenstandorte durch die örtlichen
Jäger ausgewählt ( Abb. 17, Tab. 5). An jedem Fangstandort wurde eine Kirrung be-
trieben, die entweder manuell oder mittels Kirrautomat beschickt und per Fotofalle
überwacht wurde.
Als Lockmittel für Schwarzwild ist von den zur Wildfütterung zugelassenen
Futtermitteln Körnermais am geeignetsten. Darüber hinaus können auch andere
Getreidearten wie Weizen, Hafer, Gerste und Roggen zur Anwendung kommen.
Walnüsse, Äpfel, Zuckerrüben und Kartoffeln eignen sich auch. Eicheln, Bucheckern
und Kastanien sind von den im Wildlebensraum vorkommenden natürlichen
Waldfrüchten ebenso begehrte Nahrungskomponenten des Schwarzwildes. Als
zusätzlicher Lockstoff diente aufgrund seiner olfaktorischen Wirkung Buchenteer
(Malbaum), um das Schwarzwild auf einen Standort aufmerksam zu machen.
Durch die unverblendeten Seitenwände aus lichten Doppelstabmatten konnten die
Fanganlagen möglichst „durchsichtig“ am Standort integriert werden (Abb. 17). Da
der Fang unmittelbar nach einer Auslösung geräumt wurde, wurde auf eine Verblen-
dung verzichtet, deren Anwendung oftmals zur Stressreduktion für gefangenes Wild
dienen soll. Außerdem konnte so zügig, von allen Seiten an der Falle gewirkt werden.

Material und Methoden
28
Tab. 4
Technische Ausrüstung zur Fangüberwachung
System
Komponenten
Hersteller
Kamera-
system 1
(Funkkamer
asystem)
Sender:
CCD-Kamera (MONACOR, Viewex
670WDR) + Videosender inkl.
Senderantenne (2,4GHz)
Stromversorgung: 12V
Bleigelbatterie 17Ah
Empfänger:
LCD-Bildschirm (MONACOR,
720COL), 2,4GHz-Videoempfänger
("MONACOR DVA-2400 Set") inkl.
Empfängerantenne (DVA-2400ANT)
Stromversorgung: 12V (Kfz)
Fa. Comtechnik Funk
GmbH
Kamera-
system 2,
(Funkkamer
asystem)
Sender:
CCD-Kamera (Hersteller unbekannt)
+ Videosender inkl. Senderantenne
(2,4GHz)
Stromversorgung: 12V
Bleigelbatterie 17Ah
Empfänger:
LCD-Bildschirm (renkforce, T-701B),
2,4GHz-Videoempfänger "Multi 4-
channel-receiver" inkl. Empfänger-
antenne (Hersteller unbekannt)
Stromversorgung: 12V (Kfz)
Fa. Comtechnik Funk
GmbH
Kamera-
system 3,
(kabelge-
bundene
Übertragun
g)
Sender:
HDCVI-Kamera (Lupusnight
LE139HD, Objektiv 3,6 mm) mit
max. 100 m Koaxialkabel
Stromversorgung: 12V
Bleigelbatterie
Empfänger:
LCD-Monitor (Hersteller unbekannt)
Stromversorgung: 12V (Kfz)
Fa. LUPUS-Electronics
GmbH

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Material und Methoden
29
Tab. 5
Fangplätze in den Untersuchungsgebieten.
Standort
Fallentyp
Fangbetrieb
UG Oberlausitz
insgesamt 5 Standorte
3 Kleinfänge (GJB)
(Bauart Doppelstabmatte)
Ende 2016- Ende 2017
UG Mittleres Erzgebirge
Insgesamt 4 Standorte
2 Kleinfänge (Landesforst)
1 Kleinfang (EJB)
(Bauart Doppelstabmatte)
Ende 2016- Ende 2017
UG Oberes Vogtland
2 Kleinfänge (Landesforst)
(Bauart Doppelstabmatte)
1 Kleinfang (GJB)
(Bauart Doppelstabmatte)
1 Mittelfang (GJB)
(ovale Bauart,
geschlossene Holzwände)
Herbst 2017
Abb. 17
Fangbereiter Saufang mit Kirrautomat und
Funkkamerasystem (UG Oberlausitz).
Abb. 18
Zweitüriger Kleinfangtyp der Fa. Lotin (Schweden), rechts: direkter Sichtvergleich
mit Kleinfang aus unverblendeten Doppelstabmatten.

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Material und Methoden
30
In Anlehnung an eine Fangform aus dem Nationalpark Bayerischer Wald wurde in
einem Revier im UG Oberes Vogtland auch ein stationärer Mittelfang in ovaler Bau-
form aus geschlossenen Wandelementen und ohne Abdeckung aufgebaut. Der
Mittelfang besitzt dieselbe Torkonstruktion wie die Kleinfänge und hat eine Größe
von ca. 9 x 3 x2 m (L x B x H).
Es gibt eine Vielzahl von Fallentypen mit unterschiedlichsten Konstruktionsmerkma-
len. Grundsätzlich sollte sich die Wahl nach den örtlichen Bedingungen und der prak-
tischen Handhabbarkeit einer Falle richten. Kleinere Fänge sind mobiler einsetzbar
und verursachen geringere Materialkosten. Größere Fänge bieten die Fangoption für
größere, u.U. vollzählige Rottenverbände. Modifizierungen vorhandener Fangsys-
teme sind immer sinnvoll, wenn sie der Optimierung des Handling und einem tier-
schonenden Fang dienen (Abb. 19, Abb. 21). Die öffentliche Sicherheit (Fangkon-
struktion, Schussabgabe) und Unfallsicherheit ist in jedem Fall zu gewähren.
Abb. 19
Gedeckte Variante eines mobilen Kleinfanges mit Falltor und Selbstauslösung
(Schwarzwildmanagement im Nationalpark Bayerischer Wald)

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Material und Methoden
31
Abb. 20
Gedeckte Variante eines stationären Mittelfanges (oval) mit Falltür und Kirrautomat
(UG Oberes Vogtland)
Abb. 21
Gedeckte Variante eines stationären Mittelfanges mit Schwenktür und Selbst-
auslösung.
(Schwarzwildmanagement im Nationalpark Bayerischer Wald)

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Ergebnisse und Diskussion
32
4 Ergebnisse und Diskussion
4.1 Jagdstreckenerfassung
Die Schwarzwildstrecke in Sachsen ist den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen.
Dabei hat sie sich seit 1991 mit ca. 13.700 Stück auf über 45.300 Stück im Jagdjahr
2017/18 verdreifacht. Seit 2012 sind die Jagdausübungsberechtigten im Freistaat
Sachsen verpflichtet, bei der systematischen Beobachtung, Erfassung und Überwa-
chung bestimmter Wildarten mitzuwirken. Dazu steht seit 2013 die webbasierte An-
wendung „Sächsisches Wildtiermonitoring“
(www.wildmonitoring.de)
zur flächen-
deckenden Präsenzerfassung, Abschussplanung und Streckenerfassung zur Verfü-
gung, die auf der Ebene von Jagdbezirken, Hegegemeinschaften, Landkreisen oder
landesweit arbeitet. Dieses Monitoring soll durch systematische Erfassung Informa-
tionen zum Vorkommen von Wildarten, zur Höhe und Verbreitung von Wildbeständen
sowie zu deren Entwicklung bereitstellen (STAATSBETRIEB SACHSENFORST 2018).
Abb. 22
Entwicklung der Schwarzwildstrecke in Sachsen 1991-2018.
*
Streckendaten 2013-2018 aus dem Sächsischen Wildtiermonitoring
(Datengrundlage:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/219109
Anzahl

Ergebnisse und Diskussion
33
Die Jagdausübungsberechtigten können so behördlich geforderte Abschusspläne
und Streckenlisten entsprechend den amtlich geforderten Angaben elektronisch
erstellen und bei der Jagdbehörde einreichen. Die Verwaltung der sächsischen
Web-Anwendung erfolgt durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (Obere Jagdbehör-
de). Eine Kommunikation der Jagdausübungsberechtigten untereinander oder mit
anderen Landnutzern (z.B. für revierübergreifendes Schadensmonitoring, gemein-
same Jagdplanung, Kirrkonzeptionen u.ä.) oder eine kartografische Unterstützung für
jagdliche Belange ist über die Plattform nicht möglich.
Solch ein sinnvolles Hilfsmittel entstand in Bayern im Rahmen eines Projektes (HAHN
2014). Dieses praxistaugliche, anwenderfreundliche, sog. Schwarzwildinformations-
system (SIS) lässt die webbasierte Erfassung und Visualisierung der verschieden-
sten Informationen zu, die für ein regionales, revierübergreifende Schwarzwildma-
nagement und eine Wildschadenserfassung nötig sind (Wildschäden, Beobachtun-
gen, Wechsel, Kirrungen etc.). Dabei bestimmen alle registrierten SIS-Beteiligten
(Landwirte, Jagdgenossen, Jäger, Förster, Waldbesitzer, Behördenvertreter etc.)
selbst, welche Informationen in ihrem Wirkungsbereich (Revier, landwirtschaftliche
Fläche etc.) gesammelt und gemeinsam analysiert werden sollen. Dies bietet dann
eine transparente und korrekte Informationserfassung und dient der gemeinsamen
Abstimmung und Lösungsfindung bei Schwarzwildmanagementfragen (HAHN 2014).
Die Jagdstreckendaten der drei Untersuchungsgebiete wurden bei den Unteren
Jagdbehörden angefragt, allerdings sind diese teilweise unvollständig, da z.B. frü-
here Änderungen in der Revierstruktur nicht immer im neuen Wildmonitoringsystem
erfasst wurden oder Streckenmeldungen unvollständig bzw. in Papierform an die
Jagdbehörde übermittelt wurden. Ein körperlicher Nachweis des erlegten Wildes ist
für die Jagdstreckenerfassung nicht vorgesehen.
Generell bilden Jagdstrecken nur den jagdlichen Erfolg und nicht den tatsächlich vor-
handenen Wildbestand ab. Der jagdliche Erfolg wiederum ist nicht nur das Ergebnis
der jagdlichen Bemühungen eines Jägers, sondern weiterhin von einer Vielzahl wei-
terer Faktoren (Wetter, Wilddichte, Habitatausstattung etc.) abhängig.
Die sächsische Verwaltungsvorschrift des SMUL über Schalenwild (VwV Schalen-
wild, 01.03.2013) verweist darauf, dass die Abschusspläne unter Beachtung der ört-
lichen Gegebenheiten u.a. so auszurichten sind, dass in den regionalen Populatio-
nen ein natürlicher Altersaufbau und ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis vor-
herrscht. Dazu ist folgende Gliederung der Abschussplanung für Schwarzwild vorge-
sehen:
-
Frischlinge (AK 0, m/w)
70 %
-
Überläufer
(AK I m/w)
15 %
-
AK II Bachen (ab 2 J.), Keiler (ab 2 J.)
15 %

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Ergebnisse und Diskussion
34
Im Folgenden werden die verfügbaren Jagdstreckendaten aus den drei Unter-
suchungsgebieten aufgeführt.
Untersuchungsgebiet Oberlausitz (725 ha + 760 ha):
Abb. 23
Schwarzwildstrecke des GJB Viereichen.
Abb. 24
Schwarzwildstrecke des GJB Reichwalde.
2015/16
Anzahl
%
%
%
2016/17
2017/18
Anzahl
%
%
%
2015/16
2016/17
2017/18

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Ergebnisse und Diskussion
35
Untersuchungsgebiet Mittleres Erzgebirge (750 ha):
Abb. 25
Schwarzwildstrecke des GJB Erdmannsdorf-Kunnersdorf-Hennersdorf.
Untersuchungsgebiet Oberes Vogtland (2.481 ha ohne EJB):
Abb. 26
Schwarzwildstrecke des UG Oberes Vogtland 1992/93 – 2017/18
(Gesamtstrecke der 5 GJB mit 3 zugepachteten EJB)
%
%
2015/16
Anzahl
2014/15
2016/17
2017/18
%
%
Anzahl

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Ergebnisse und Diskussion
36
Abb. 27
Prozentuale Aufteilung der Altersklassen der Schwarzwildstrecke des
UG Oberes Vogtland 1992/93 – 2017/18.
Betrachtet man die AK II und AK I als die Hauptreproduktionsklassen, so haben
nur drei Jagdbezirke über den Zeitraum von 25 Jahren mehr weibliches als männliches
Schwarzwild erlegen können. Den empfohlenen Frischlingsanteil von 70 % erreichte kein
Jagdbezirk.
Diagramm unten: Verteilung der absoluten Streckenzahlen zum Vergleich.
In keinem der Reviere konnte der in der Verwaltungsvorschrift empfohlene Frisch-
lingsanteil von 70 % erreicht werden. Lediglich 2017/18 gelang im GJB Reichwalde
unter Einsatz der Saufänge mit 67 % eine Annäherung. Die prozentuale Aufteilung
allgemein sagt aber immer noch nichts über den Grad der Eingriffstärke und damit
über den tatsächlichen Reduktionserfolg. Ebenso gibt die einfache Erfassung der
Altersklassen AK I und AK 0 ohne Geschlechteraufschlüsselung keine Kontrollmög-
lichkeit über die Eingriffstärke in den weiblichen Schwarzwildbestand. In den UG
Oberlausitz und Mittleres Erzgebirge lag das Geschlechterverhältnis der vorliegen-
den Streckendaten von männlich zu weiblich jeweils bei annähernd 50 : 50.
%
Anzahl

 
Ergebnisse und Diskussion
37
4.2 Wildschäden
Als energiereichste Anbaupflanze Sachsens eignet sich Mais hervorragend als
Grundfutter für die Milchviehhaltung sowie bei der energetischen Nutzung als Subs-
trat für Biogasanlagen. Seit der Jahrtausendwende wurde die sächsische Anbau-
fläche zwar erweitert (2016: Anbaufläche für Silomais und Körnermais ca.
94.000 ha), liegt jedoch weit unter dem Bundesdurchschnitt. In Nordsachsen gab es
die deutlichsten Flächenzuwächse mit fast 8.000 ha (>70 %). Im Gebirgsvorland und
in der Oberlausitz stieg der Flächenanteil um 3.400 - 3.900 ha (Zuwachsrate ca. 30
bis 36 %). In den Kammlagen der sächsischen Mittelgebirge blieb der
Maisflächenanteil aufgrund der standörtlichen Bedingungen dagegen sehr begrenzt
und über Jahre auf niedrigem Niveau konstant. Insgesamt gesehen schwanken die
jährlichen Anbauflächen und Erträge aber je nach klimatischen Bedingungen und
Bestandshöhe der Milchviehbestände
(S
ÄCHSISCHES
L
ANDESAMT
FÜR
U
MWELT
,
L
ANDWIRTSCHAFT
UND
G
EOLOGIE
2018).
Schwarzwildschäden in der freien Landschaft lassen sich nicht komplett vermeiden.
In den Untersuchungsgebieten kommen Schwarzwildschäden in den Mais- und
Grünlandflächen (Wühlschäden) die größte Bedeutung zu. Sie entstehen, wenn
Schwarzwild auf der Nahrungssuche die eigentlichen Anbaufruchten frisst oder
wühlend nach Eiweißträgern wie etwa Pflanzenwurzeln, Regenwürmer, Engerlingen,
Larven oder Mäusen sucht. Während man den Schaden an einer Ackerfrucht theo-
retisch vor der Ernte recht genau erfassen könnte, sieht es auf Dauergrünland pro-
blematischer aus. Dort finden in der Regel mehrere Nutzungen pro Jahr statt – eben-
so können Wühlschäden fast im gesamten Jahresverlauf auftreten. Die Schäden
entstehen einmal durch direkte Bodenaufbrüche (Aufwuchszerstörung, Keimfenster
für andere Pflanzenarten) und gleichzeitig durch Verschmutzung des Erntegutes mit
Boden (Minderung der Futterqualität, Probleme bei der Silierung u.a.). Hinzu kom-
men allgemein der höhere Maschinenverschleiß durch Erd- und Steinanteile in der
Vegetation sowie gerade in steileren Geländepassagen eine Beeinträchtigung der
Maschinenbefahrbarkeit betroffener Flächen. Zur Beseitigung der Schäden müssen
die Flächen erneut befahren werden (zusätzliche Bewuchsbeeinträchtigung) und ggf.
sind Nachsaaten nötig.
In keinem der drei Untersuchungsgebiete findet jedoch eine systematische Erfassung
der Schäden statt. Oft wird in den Agrarbetrieben zwar intern ein einfacher Vergleich
der jährlichen Erträge vorgenommen, doch diese Differenzbetrachtung kann den tat-
sächlichen Schadanteil durch Schwarzwild meist nicht realistisch und überprüfbar
darstellen. Gutachterliche Aufnahmen von Wildschäden werden kaum zur Erfassung
oder Regulierung herangezogen. Einige wenige Gutachten für Bereiche der AG
Reichwalde und AG Viereichen (UG Oberlausitz) konnten eingesehen werden,
jedoch bezogen sich diese auf Flächen außerhalb des UG und stammen z.T. aus

Ergebnisse und Diskussion
38
Zeiten außerhalb des Projektzeitraumes. Diese Gutachten dienten lediglich als „Dis-
kussionsgrundlage“ mit den Jagdpächtern, führten allerdings in einigen Fällen zu
einer Änderung der Jagdpachtverträge hinsichtlich der zukünftigen Regulierung von
Wildschäden. Dabei lagen z.B. folgende Einschätzungen vor:
AG Reichwalde (2011): ca. 6.000 € für Wühlschäden (3,7 ha) auf 16 ha-Fläche,
AG Reichwalde (2011): ca. 4.700 € für Wühlschäden (4,7 ha) auf 35 ha-Fläche,
AG Viereichen (2017): ca. 11.800 € für Wühlschäden (13,5 ha) auf 24,8 ha-Fläche.
Meist erfolgt die Schadensregulierung in den Untersuchungsgebieten nur im Rahmen
der vertraglich vereinbarten Wildschadenspauschalen oder aus Rücklagen dieser
Pauschalen. In der Regel reichen diese jedoch nicht für einen vollen Schadensaus-
gleich aus oder können jährlich wiederkehrende Schadsituationen dauerhaft puffern.
Dies schürt bestehende Konflikte und führt fortlaufend zu Diskussionen zwischen
verschiedenen Interessenparteien. In den Untersuchungsgebieten reicht die
Handlungsweise von grundsätzlich jährlicher Beanspruchung der Wildschadens-
pauschale, zeitweiser Regulation bis hin zur Nicht-Regulation (aufgrund erbrachter
Leistungen). Im GJB Viereichen (UG Oberlausitz) gibt es beispielsweise die Überein-
kunft, dass Wildschäden bisher nicht reguliert werden, solange durch die örtlichen
Jäger neben jagdlichem auch arbeitstechnischer Einsatz erbracht wird. So bauen
und pflegen die Jagdpächter die Elektrozäune, während die Agrargenossenschaft
das Zaunmaterial bereitstellt.
Alle Einigungen zu Wildschäden erfolgten in den Untersuchungsgebieten bisher
außergerichtlich, jedoch nicht immer zur Zufriedenheit aller beteiligten Konfliktpar-
teien. Kritisch wurde auch angemerkt, dass nicht alle Jäger eine Notwendigkeit zur
Regulation bzw. Reduktion der Schwarzwildbestände sehen und der private Jagdge-
nuss über alle anderen Belange gestellt wird. Oftmals scheint es dabei nicht nur am
Willen, sondern auch an wildbiologischem Wissen und jagdhandwerklichen Können
zu fehlen. Mancher Jäger interpretiert die Pflicht zur Wildhege nach § 1 des BJG
recht einseitig für sein Interesse an einem guten Wildbestand. Jedoch beinhaltet
diese Pflicht auch die Anpassung der Wildbestände auf ein für alle Naturnutzer ver-
trägliches Maß, um so unter anderem Wildschäden an landwirtschaftlichen Flächen
möglichst zu vermeiden oder den Gesundheitszustand der Wildtierpopulationen zu
fördern. Daher sind überhöhte Bestände nicht nur vor dem drohenden Seuchen-
szenario der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu reduzieren (ZOLLER mdl).

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Ergebnisse und Diskussion
39
4.2.1 Drohnenbefliegung
Im Rahmen der Drohnenbefliegung wurden von 2016 - 2018 insgesamt mind. 109
Flächenbefliegungen in den Untersuchungsgebieten vorgenommen (Tab. 6,
Abb.
28). Dabei entstanden mind. 23.000 Luftbilder - je nach räumlicher Flächenanord-
nung und flugtechnischen Voraussetzungen 1,5 - 2,5 Bilder / Hektar. Eine genaue
Aufsplittung im Nachgang gelang aufgrund der organisatorischen Umstände nicht für
jedes Untersuchungsgebiet. Durch die softwaretechnische Bearbeitung von Einzel-
bildern entstanden insgesamt 60 georeferenzierte Flächenfotos, die eine weitere Gis-
gestützte Auswertung ermöglichen würden (Abb. 29).
Tab. 6
Übersicht zur Verteilung der Drohnenbefliegung in den drei Untersuchungsgebieten
(UG).
UG Oberlausitz
UG Mittleres
Erzgebirge
UG Oberes
Vogtland
2016
22 Befliegungen
mind. 9 Befliegungen mind. 2 Befliegungen
2017
67 Befliegungen
mind. 7 Befliegungen
2018
2 Befliegungen
vorliegende
Software-
bearbeitung
(Agisoft
PhotoScan)
41 Flächenfotos
17 Flächenfotos
2 Flächenfotos
Abb. 28
Flugplan für das Untersuchungs-
gebiet Mittleres Erzgebirge (2017).
(Kartengrundlage Google Earth)
grün = Mais
gelb = Winterraps

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Ergebnisse und Diskussion
40
Abb. 29
Zwei Mosaikbilder
einer Fläche, aus
insgesamt 419 ein-
zelnen Luftbildern
erstellt.
Um den Jägern vor Ort die Entwicklung und das Ausmaß der tatsächlich auftreten-
den Wildschäden zu vergegenwärtigen, konnten sie Einblick in die Luftbilder der
Drohnenbefliegung nehmen. Diese Informationen gewähren die Option jagdliche
Strategien aktuell der Schadsituation anzupassen. So zeigte sich beispielsweise,
dass sich der Ist-Zustand in Maisflächen noch innerhalb weniger Wochen vor der
Ernte dramatisch verändern kann.
Auch die Landwirte könnten bereits aus einer einfachen Befliegung (ohne weitere
Ausstattung mit Spezialkameras/-sensoren) Informationen über den Ist-Zustand ihrer
Anbaukultur erhalten (Saatausfälle, Reifezustand, Düngeeinsatz, Schäden). Es
konnte aufgezeigt werden, dass z.B. ein Mix von verschiedenen Maissorten auf einen
Schlag zu sehr starken Schadbildern führen kann (Abb. 30). Vermutlich ist dies auf
die unterschiedlichen Reifegrade oder eventuell die Zusammensetzung der In-
haltsstoffe zurückzuführen. Reift eine Sorte früher, lockt sie das Wild vorzeitig auf die
Teilfläche und wird unter Umständen aufgrund ihrer temporären „Alleinstellung“ total-
geschädigt. An den Rändern dieser „Löcher“ reift der freigestellte Mais vermutlich
ebenfalls früher und wird dadurch nun seinerseits „attraktiv“.
Ähnliches kann durch Fehlstellen oder Fahrspuren (Maschinenwege) initiiert werden.
So erschließt sich Schwarzwild z.B. Rapsschläge offenbar gern über die Maschinen-
wege und beginnt von dort mit der ersten Schädigung der Anbaukultur. Diese Schad-
stellen werden dann im Laufe der Zeit zunehmend erweitert (Abb. 31). Ehemalige
Fehlstellen (z.B. durch Saatausfall) sind im späteren Schadbild als ursprüngliche Ur-
sache oft nur noch schwer erkennbar. Wild meidet meist „gefährliche“ Bereiche an

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Ergebnisse und Diskussion
41
häufig genutzten Wegen oder Bejagungsschneisen, so dass der Schaden bei Kon-
trollfahrten von „außen“ oft erst viel später erkannt werden kann (Abb. 33). Eine Kon-
trolle durch Begehung ist aufgrund der Schlaggrößen meist kaum realisierbar.
Abb. 30
Selektive Schädigung verschiedener Maissorten (August 2017).
(Punkte zur Orientierung)

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Ergebnisse und Diskussion
42
Abb. 31
Schwarzwildschäden
im Raps (Mosaikbild
aus einzelnen Luft-
bildern erstellt).
Beachte: Schadstellen
oft entlang der Maschi-
nenwege oder davon
ausgehend. Daraus
entwickeln sich dann
Flächenfraßbilder.
Mosaikbild aus
730 einzelnen Luft-
bildern erstellt.
Hier zeigen sich die Vorteile einer Befliegung für Prävention und Dokumentation
deutlich. Da in der Praxis Jagdausübungsberechtigte, Flächeneigentümer und Land-
wirte miteinander klären müssen, wie mit auftretenden Wildschäden umgegangen
wird, stellt eine gemeinsam organisierte Datenerfassung eine gute Möglichkeit für
eine objektive Beurteilung dar (Abb.
32
). Bereits einfache Überflüge können zeigen,
wo Gegenmaßnahmen (z.B. Ansitzleiter, Bejagungsschneise) nötig werden oder wie
wirkungsvoll Maßnahmen waren.
Abb. 32
Lagergetreide in
einer Weizenfläche.
Mosaikbild aus
291 einzelnen Luft-
bildern erstellt.

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Ergebnisse und Diskussion
43
Abb. 33
Schadensentwicklung auf einer Maisfläche mit Jagdschneisen (2017).
Bild A (Juni):
Fehlstellen (rote /weiße Pfeile) durch Saatgutausfall oder technische Probleme beim
Drillen
Bild B (Juli):
Fehlstellen (roter Pfeil) durch Saatgutausfall oder technische Probleme beim
Drillen
Bild C (August): deutliche Wildschäden (roter Pfeil, blaues Kreuz, oranges Kreuz)
Bild D (Oktober): massive Wildschäden (roter Pfeil, blaues Kreuz - Teilfläche wurde bereits gemulcht,
oranges Kreuz - Teilfläche am Waldrand vollgeschädigt
Bild E (Oktober): Blick von der Kanzel
Bild F (Oktober): Blick zur Kanzel (oranger Punkt), Wildschäden abseits der Jagdschneise - vgl.
Bild A (weißer Pfeil)
A
B
C
D
E
F
x
x
x
x

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Ergebnisse und Diskussion
44
4.3 Wildschadensabwehr
4.3.1 Zaunbau
Im GJB Viereichen (UG Oberlausitz) werden seit 2015 neben temporären Elektro-
zäunen verstärkt dauerhaft installierte Zäune zur Abwehr von Schwarzwildschäden
eingesetzt. Neben der eigentlichen Schadabwehr auf Grünland- und Ackerflächen,
galt es außerdem in einigen Bereichen stabilere Zäune zu installieren, da Weide-
zauninstallationen für die Rinderhaltung durch Wildwechsel regelmäßig beschädigt
wurden (z.T. täglich Reparatureinsätze). Die ursprünglichen Zäune bestanden aus
ein- und zweidrahtigen Koppelzaun (Höhe 80-100 cm) mit Eck- und Streckenpfählen
(d = 8-15 cm) aus Eichenholz. Als Leitermaterial wurden transparente Monolitze
(1,4 mm Nylonkern, Bruchlast 45 kg) mit zwei außenliegenden, verzinkten Eisen-
drähten verwendet (elektrischer Widerstand 0,33 Ohm/m). Damit waren Zäune bis
max. 3 km Länge konzipierbar. Die vorhandenen Pfähle standen teilweise bereits seit
25 Jahren und waren meist in desolatem Zustand (TUSCHE, mdl).
Bei Zaunneubau und Reparatur wurden Kunststoff-Recyclingpfähle (Streckenpfähle,
d = 45 mm) und Eichen- bzw. Robinienholz (Eckpfähle) in einem Abstand von 10 m
sowie handelsübliche Ringisolatoren (6 mm Stütze, Holzgewinde) verwendet. Die
Zaunhöhe wurde für die rindersicheren Weidezäune auf 90 cm und für die Schwarz-
wildschutzzäune auf 60 cm begrenzt (Abb. 34). Diese Höhen werden von Reh- und
Rotwild leicht im Sprung überwunden und reichen für die Abwehr von Schwarzwild in
der Regel vollständig aus.
Abb. 34
Streckenpfahl aus Kunststoff-Recyclingmaterial und Eckpfahl aus Holz
(Eiche, Robine), Verdrahtung 2x Bandlitze + 1x Stahldraht, Höhe 60 cm.
Zukünftig wird die untere Bandlitze durch Stahldraht ersetzt, da diese oft zu sehr ein
wächst und Reparaturen erschwert. Die Höhe von 60 cm reicht für Schwarzwild aus.

Ergebnisse und Diskussion
45
Um den Mindestschutz von Vieh gegen Wolfsübergriffe (hier Kälberschutz) zu ge-
währleisten, wurden die Koppelzäune für Rinder entsprechend Empfehlung (Kontakt-
büro „Wölfe in Sachsen“) mit 4 Zaunleitern ausgerüstet (Abstand erster Leiter zum
Boden sowie erste drei Leiter untereinander 20 cm). Die Schwarzwildzäune führten
nur 3 elektrische Leiter. Neben Stahldrähten (SD) wurde Breitbandlitze (BL) einge-
setzt, die den Koppelzaun für Wild als Hindernis sichtbarer macht. Es wurden ver-
schiedene Festzaunvarianten getestet:
- 4 verzinkte Stahldrähte (d = 2,5 mm, elektr. Widerstand 0,035 Ohm/m, max.
Zaunlänge 30 km):
SD 20 cm + SD 40 cm + SD 60 cm + SD 90 cm Höhe
- 3 verzinkte Stahldrähte (d = 2,5 mm) und 1 Breitbandlitze (weiß-rot, Breite
12,5 mm, elektr. Widerstand 0,12 Ohm/m, Reißfestigkeit 75 kg, 2x 0,3 mm
Kupferdrähte + 5x 0,2 mm Edelstahldrähte):
SD 20 cm + SD 40 cm + BL 60 cm + SD 90 cm Höhe
- 1 verzinkter Stahldraht (2,5 mm, elektr. Widerstand 0,035 Ohm/m, max.
Zaunlänge 30 km) und 2 Breitbandlitzen (weiß-rot, Breite 12,5 mm, elektr.
Widerstand 0,12 Ohm/m, Reißfestigkeit 75 kg, 2x 0,3 mm Kupferdrähte + 5x
0,2 mm Edelstahldrähte):
BL 20 cm + SD 40 cm + BL 60 cm Höhe
Da der Aufbau eines stationären Zaunes aufwendig ist, wurden die Fertigungs- und
Montagearbeiten so geplant, dass sie auch mit 1-2 Personen vollzogen werden
können.
Die Recyclingpfähle wurden vor dem Ausbringen fertig „konfektioniert“. Sie wurden
mittels Bohrschablone einheitlich vorgebohrt, so dass die Ringisolatoren an-
schließend problemlos per Akkuschrauber und Einschraubhilfe (Adapter) gesetzt
werden konnten. An den Eckpfählen wurden Abspannisolatoren mit Drahtanbindung
oder neuartige Einschraub-Eckisolatoren (8 mm Stütze) verwendet (ebenfalls vorge-
bohrt). Diese Einschraubisolatoren sollten vollständig eingeschraubt werden, damit
die Stützen bei Belastung nicht übermäßig belastet werden und abbrechen.
Beim Zaunaufbau wurde ein Erdbohrer mit Zapfwellenantrieb genutzt. Problematisch
gestaltete sich das Pfahlsetzen auf sandigen Böden, wenn die Löcher nach dem
Bohren schnell wieder einfielen. Zum Drahtaufbau wurde eine Abrollhaspel ver-
wendet, um ein „Schlingenwerfen“ des Stahldrahtes zu vermeiden, da Knickstellen
die Reißfestigkeit (650 kg) stark verringern. Der Draht wurde direkt nach dem Ab-
rollen von einer mitlaufenden Person in die Isolatoren eingehangen. Wenn nötig,
wurden Lücken für Weidetore mit einer Breite von 6 m eingebaut und diese Bereiche
mit hochspannungsfestem, doppelt isolierten Erdkabeln (Stahldrahtkern 2,5 mm) und
Schraubverbindern überbrückt. Wege werden nicht verbaut und bleiben offen. Dabei

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Ergebnisse und Diskussion
46
wird der Zaun noch ca. 20 m um die Wegeinmündung geführt. Wild wechselt kaum in
solche „verbauten“ Wege ein und die Sperrfunktion bleibt erhalten. Der Strom wird
mittels Erdkabel oder per Überführung zur anderen Wegseite weitergeleitet.
Abb. 35
Bei Wegen wird der Zaun ca. 20 m in die
Einmüdung geführt.
Das Wild wechselt kaum in solche „Gassen“,
der Weg bleibt benutzbar und die Fläche ge-
schützt.
Die Stromversorgung erfolgt über ein Netzweidegerät (Euroguard N 15500) mit einer
elektrischen Spannung von ca. 4.000-6.000 V, je nach Entfernung zum Weidegerät.
Diese Leistung wird für „weideerfahrene“ Mutterkuhherden ohne mitlaufenden Bullen
als ausreichend sicher eingestuft. An allen Eck- und Endpfählen wurden elektrisch
leitende Querverbindungen zwischen allen Leitern hergestellt, da so bei Bruch eines
Leiters weiterhin eine Spannung am übrigen Zaun sichergestellt werden kann. Auch
Zuleitungen wurden zur Absicherung der Spannungsversorgung bei Leiterbruch
zweidrähtig (50 und 80 cm Höhe) eingerichtet. Am Zaunanschluss wurde ein Schalter
installiert, um bei Fehlersuche oder Reparatur stromfrei arbeiten zu können (TUSCHE,
mdl.). In Tab. 7 ist beispielhaft der Arbeitsaufwand für das Stellen eines Weidezau-
nes mit 4 Leitern (1.000 m Zaunlänge) dokumentiert (TUSCHE, mdl).
Ein Elektrozaun kann keinen 100% Schutz bieten. Allerdings waren in der AG Vier-
eichen auf Grünland nach Errichtung der Elektrozäune seit 2 Jahren keine Schwarz-
wildschäden mehr zu verzeichnen.
Wichtig ist, dass besonders die tieferen Zaunleiter gut spannungsversorgt sind und
wirken können. Ein Zaunleiter, der schnell unterlaufen werden kann und nur über den
Rücken streift, hat weniger Blockadewirkung als Leiter auf Gebrechhöhe. Außerdem
erreicht die Wirkung dann auch die Frischlinge, die sonst unbeschadet passieren
können und die Bache ihnen irgendwann beherzt folgt. Durch die tiefe Lage des er-
sten Leiters ist auch darauf zu achten, dass der Pflanzenbewuchs nicht zu stark wird.
Diese Ableitung würde die Zaunspannung ebenfalls zu stark schwächen (3.000 V).
Der Effekt wird durch feuchte Witterung noch weiter verstärkt.

Ergebnisse und Diskussion
47
Tab. 7
Aufstellung zum Arbeitsaufwand für Weidezaunbau (1.000 m, AG Viereichen).
Arbeits-
schritt
Zeitauf-
wand
Arbeits-
kräfte (Ak)
Tätigkeit
Kosten
100
Zaunpfähle
vorbereiten
3,7 h
1 Ak
400 Isolatoren setzen
Arbeitskraft-
stunden +
Maschinen-
stunden
100
Zaunpfähle
setzen
1,75 h
1 Ak
2 Ak
Zugmaschine mit Erdlochbohrer.
Zugmaschine mit Anhänger,
Pfähle setzen
(gesamt)
ca. 350 €
Material-
kosten
ca. 630 €
Zaunleiter
einziehen
2,3 h
1 Ak
1 Ak
1 Ak
Zugmaschine mit Drahthaspel,
Draht einhängen.
Draht spannen, elektr.
Verbindung
1 Weidetor
1,5 h
1 Ak
Eingraben, elektr. Verbindung
1 Weide-
zaungerät
500 €
Das Breitband führt sicher zur einer höheren Sichtbarkeit und Schreckwirkung des
Zaunes. Es kann bei starkem Wind zwischen den Pfosten seitlich ausgelenkt oder
komplett aus den Isolatoren ausgehängt werden, sich dabei dauerhaft z.B. an Ästen
von Büschen verhaken, auf Vegetation legen und so ebenfalls Strom in den Boden
ableiten. Daher ist eine regelmäßige Zaunkontrolle (Spannungsmessung an ver-
schiedenen Stellen, ggf. Begehung) sinnvoll und ein Freimähen des Zaunes nötig.
Nach nunmehr 2-3 Jahren zeigte sich, dass die Litzen im Breitband mit der Zeit durch
die ständige Biegebelastung bei Wind brechen und Breitband ersetzt werden muss.
Daher werden Breitbandlitzen zukünftig auch nicht mehr als unterster Leiter verbaut,
denn trotz Mähens wachsen die Bänder so stark ein, dass ein schneller Rückbau
oder das Auswechseln zu stark behindert wird.
Wenn Schalenwild dauerhafte Zäune als schmerzhafte Barriere erlebt hat und als
Hindernis akzeptiert, kann man vermutlich das Breitband durch zugfesteren Stahl-
draht ersetzen. Sind Elektrozäune erstmalig eingerichtet und noch unbekannt, wer-
den sie oft beim Anwechseln in der Dämmerung und Nacht übersehen und aus Ge-
wohnheit vom Schwarzwild förmlich „überrannt“. Die schmerzhafte Erfahrung lässt
die Stücke in der Regel trotzdem erschrocken nach vorn „durchbrechen“.

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Ergebnisse und Diskussion
48
Abb. 36
Regelmäßige Zaunkontrolle und –pflege ist
für eine ordnungsgemäße Funktion wichtig.
Zu hoher Pflanzenbewuchs oder aufliegende
Mähreste erhöhen die Ableitung des Stroms in
den Boden und mindern die Wirksamkeit des
Zaunes (oben).
Durchhängende Drähte weisen auf Beschädi-
gungen im Zaunsystem hin (links).
Beim morgendlichen Auswechseln sind die Stücke dann sehr vorsichtig und wollen
die gezäunte Fläche mit ausreichender Deckung oft nicht verlassen. Somit würde
also zunächst der gegensätzliche Effekt erzielt (Flächen ohne Deckung werden am
Morgen allerdings immer verlassen).
Aufgrund der bisherigen Beobachtungen und Erfahrungen ist aber davon auszu-
gehen, dass die Elektrozäune im weiteren Zeitverlauf einen Lerneffekt bewirken und
sich daher wirksam zur Schadabwehr und bei der jagdlichen Planung einsetzen las-
sen. So konnte beobachtet werden, wie eine Rotte nach Beschuss auf der Flucht
ohne Deckung trotzdem vor einem geladenen Zaun stoppte, am Zaun entlang nach
einem Weg suchte, ein Teil der Rotte klagend den Zaun durchbrach und der Rest der
Rotte zunächst wieder zurückwich und dann ebenfalls mit Stromkontakt die ge-
schützte Fläche verließ. Danach waren über Wochen keine Rotten im Schlag anzu-
treffen. Wichtig ist, dass Zäune rechtzeitig vor einem erwarteten Schadereignis in Be-
trieb genommen werden, am besten dauerhaft von Anfang an (beim Mais z.B. mit
Legen der Körner). Dies bedeutet allerdings einen höheren Pflegeaufwand. „Zaun-
erfahrene“ Sauen lassen sich so abhalten, unerfahrene Stücke können noch Erfah-
rungen sammeln ohne das die Schadsituation sofort eskaliert. Natürlich können Rot-
ten irgendwann auch in gezäunte Flächen eindringen, da das Nahrungsangebot zu

 
Ergebnisse und Diskussion
49
verlockend ist. Doch auch dann muss weiterhin Jagddruck aufgebaut werden. So
konnte regelmäßig festgestellt werden, dass Schwarzwild gezäunte Flächen auch
wieder verlassen möchte, wenn diese jagdlich beunruhigt werden oder z.B. nicht op-
timal als dauerhafter Tageseinstand geeignet sind (z.B. fehlende Wasserstellen,
fehlende Deckung). Oft werden dann in der Morgendämmerung Zäune auf der Innen-
seite nach Öffnungen abgesucht. Die Sauen brauchen keinen direkten Kontakt, um
festzustellen, ob der Zaun unter Strom steht. Werden sie bei diesen Kontrollgängen
beschossen oder die Flächen nochmals nachträglich mit einem Stromzaun unterteilt,
steigert dies offenbar den Druck und kann zum Verlassen des Schlages führen. So
kann es durchaus Sinn machen, nach einem erfolgreichen Beschuss einer Rotte im
Anschluss den Zaun für die restliche Nacht abzuschalten. Zur Kontrolle eignen sich
Fotofallen, kleine „Probekirrungen“ und Abfährten der äußeren Maisreihen.
Manchmal ist es sinnvoll, Freiflächen wie Wiesen u.ä. mit einzuzäunen, da diese
dann aufgrund der geringeren Deckung später als „Bejagungsfläche“ für eingezäun-
tes Schwarzwild dienen kann. Sind Flächen zu groß für eine Komplettzäunung, so
kann es schon helfen z.B. nur die schwer bejagbare Hauptfront einer Wald-Feld-
Grenze abzusichern. Wenn das Wild dann über eine benachbarte Wiese in einen
Schlag wechseln will, ist es dort wieder besser sicht- und bejagbar. Zäune haben
immer auch eine Lenkungsfunktion, deren Wirkung man bei der Wildschadensver-
hütung beachten und nutzen sollte (z.B. für Standorte mobiler oder stationärer An-
sitzeinrichtungen).
4.3.2 Sonstige Maßnahmen
In der AG Viereichen wurde 2017 unabhängig vom Schwarzwild-Projekt ein Versuch
unternommen, auf einer stark geschädigten Grünlandfläche durch Einsatz von
Depot-Schwefeldünger Wühlschäden zu verringern (Fläche außerhalb des
Untersuchungsgebietes). Auf der Fläche (13,5 ha) waren zuvor laut gutachterlicher
Schätzung Schäden in Höhe von ca. 11.800 € entstanden.
Hersteller solcher Dünger geben an, dass nach dem Ausbringen die behandelten
Flächen von Wildschweinen für die Nahrungsaufnahme gemieden werden. Durch die
kontinuierliche bakterielle Umwandlung des speziellen Schwefeldüngers entsteht Sul-
fatschwefel. Diese Prozesse bzw. dabei freigesetzte Stoffe sollen dazu führen, dass
eine Fläche monatelang als minderwertiger Futterstandort durch das Schwarzwild
eingestuft und gemieden werden soll, selbst Problemflächen an Waldrändern. Die
betroffene Grünlandfläche, drei Seiten von Wald umgeben, wurde in zwei Sektoren
geteilt und ein Sektor mit Schwefeldünger behandelt (HACKEL mdl).
Die Luftbilder der Drohnenbefliegungen belegten keine Verminderung der Wühltätig-
keit auf der behandelten Fläche (Abb. 37), so dass anschließend eine elektrische

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Ergebnisse und Diskussion
50
Zäunung installiert werden mußte. Diese Maßnahme wiederum zeigte dagegen eine
sehr deutliche Abwehrwirkung (Abb. 38).
Abb. 37
Erfolgloser Schwefeldünger-Versuch zur Vermeidung von Wühlschäden (2017).
links: Flächenbereich mit Schwefeldünger behandelt,
rechts: Flächenbereich ohne
Behandlung (rot = Trennlinie)
Abb. 38
Elektrische Zäunung als wirksamer Schutz einer Grünlandfläche vor Wühlschäden
(2017).
blau = gezäunter Bereich (vergleiche mit Abb. 37)
Im UG Oberes Vogtland wurde ebenfalls mit einem Schwefelpräparat gearbeitet
(„Schwefellinsen“). Da beim ersten Anlauf die Witterung zu trocken war (Mindest-
feuchtigkeit im Boden), wurde der Versuch zunächst abgebrochen. Im zweiten
Durchgang wurden Probeflächen auf einer Fläche behandelt. Danach sollen deut-
liche sichtbare Unterschiede in der Schädigung zwischen behandelten und unbe-
handelten Teilflächen existieren (THOMAE mdl.). Eine abschließende Bewertung kann
hier anhand der vorliegenden Daten nicht vorgenommen werden.

Ergebnisse und Diskussion
51
Weiterhin wurden im Vogtland Maisflächen mit einer eingearbeiteten Stöberhund-
gruppe beunruhigt und die Flächen außen mit Schützen abgesetzt. Diese Beun-
ruhigung hatte ebenfalls längere Zeit erfolgreich eine vergrämende Wirkung auf
Schwarzwild und minderte den Wildschaden.
Außerdem kommen 4 akustische Störgeräte zum Einsatz, die arteigene Wildschwein-
laute und Gefahr suggerierenden Geräusche als Abschreckung kombiniert ver-
wenden. Die Geräte werden von Zeit zu Zeit auf der Fläche umgesetzt. Auch diese
Methode wird vor Ort als sehr wirkungsvoll eingeschätzt (THOMAE mdl.). In der Ober-
lausitz als auch im Vogtland kamen zeitweise olfaktorische Störmittel (menschliches
Haar, Hukinol u.ä.) zum Einsatz, allerdings ist deren Wirkung zeitlich begrenzt und
das Schwarzwild gewöhnt sich offenbar sehr schnell daran.
In der AG Reichwalde wurden im August 2018 erstmals abgeerntete Maisflächen
noch einige Zeit bewusst als Stoppelacker belassen. Da diese dann von Graugans-
schwärmen zur Nahrungssuche genutzt werden, ist die Hoffnung, dass der verbliebe-
ne „Abfall-Körnermais“ gefressen und nicht anschließend in den Böden eingeackert
wird. Somit würde Schwarzwild im weiteren Verlauf eventuell weniger Wühlaktivität
auf diesen Flächen zeigen. Durch das Projektende war eine Auswertung dieses An-
satzes nicht mehr möglich.
Bejagungsschneisen werden als weiteres Mittel zu Abwehr von Schwarzwildschäden
angeführt. Sie können allerdings nur in den Monaten Juni – September zur Schwarz-
wildbejagung genutzt werden. Auf einer Bejagungsschneise ist erfahrenes Schwarz-
wild sehr vorsichtig. Oftmals hält es sich von den Schneisen fern und schädigt trotz-
dem den Schlag (Abb. 39, s.a. Abb. 33E+F). Der Jäger kann sich in der Regel vor
dem Schuss nur selten ein Bild von der Größe, der sozialen Struktur und dem Ver-
halten einer Rotte machen. Entweder bleiben Wildschweine deshalb unbehelligt oder
werden als Einzelstücke beschossen – letzteres wäre aus Tierschutzgründen nicht
akzeptabel. Auch das Verhalten nach dem Schuss, für mögliche Nachsuchen wichtig,
kann oft nicht hinreichend beobachtet werden. Bejagungsschneisen können daher
nur zur Minimierung von Wildschäden (Vergrämungseffekte) dienen – einen wirk-
samen Beitrag zur Bestandsreduktion können sie nicht liefern.

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Ergebnisse und Diskussion
52
Abb. 39
Schwarzwildschäden in Maisflächen trotz Bejagungsschneisen (UG Oberlausitz,
GJB Reichwalde – Quelle: Projektantrag 2015).
(Kartengrundlage Google Earth - Die Aufnahmen entstanden vor Projektstart.)
Während in AG Reichwalde Bejagungsschneisen regelmäßig angelegt bzw. einge-
arbeitet werden (ohne zusätzliche Einsaat von z.B. Kleegrasgemisch o.ä.), hat die
AG Viereichen bisher weitgehend darauf verzichtet. Die Anlage von Bejagungs-
schneisen ist immer mit dem Verlust von Wirtschaftsfläche verbunden. Je enger das
Schneisennetz, umso mehr suggeriert dies die vermeintliche Kontrolle der Situation,
aber umso größer ist der Verlust an Wirtschaftsfläche. Auf kleinen Schlägen ist daher
eine Anwendung in der Regel unrentabel. Dabei ist also abzuwägen, ob dieser
Verlust oder der tatsächlich zu erwartende Wildschaden die größere Einbuße aus-
macht. Werden Schneisen erst später angelegt, ist zudem der zusätzliche Maschi-
neneinsatz einzukalkulieren.
Abb. 40
Dichtes Schneisensystem aus Jagd- und Bewässerungsschneisen in einem Mais-
feld (UG Oberlausitz, 2018)

Ergebnisse und Diskussion
53
Alternativ können Schneisen bereits in die Anbauplanung einbezogen werden. Die
AG Reichwalde hat u.a. auch zu diesem Zweck eine GPS-Steuereinheit für einen
Traktor angeschafft, der eine exakte, zeitsparende Umsetzung der Planung ermög-
licht, Saatgut einspart und spätere Schnittmaßnahmen sich erübrigen. Allerdings
müssen die Schneisen trotzdem jagdtauglich von Vegetation freigehalten werden.
Für die Vorbereitung von Erntejagden sind Bejagungsschneisen natürlich hilfreich.
Durch eine sinnvolle Einweisung der Erntefahrzeuge zu Beginn des Ernteeinsatzes
lassen sich große Schläge frühzeitig unterteilen und gewähren den Jäger Eingriffs-
möglichkeiten. Wird ein Schlag nicht am selben Tag abgeerntet, sollten Restbestän-
de so verbleiben, dass sie beim Abendansitz sinnvoll genutzt werden können (Abb.
41). Schwarzwild versucht oft nach Einkehr der „Ernteruhe“ die Schläge nachts zu
verlassen oder auch frühzeitig zwischen verbliebenen „Resteinseln“ zu wechseln.
Gerade jüngere Stücken scheinen eine geringere Verknüpfung zwischen neuen, un-
bekannten Freistellen (z.B. Schneisen) und Jagdgefahr zu besitzen oder sind da-
durch verunsichert und zögerlich beim Überqueren. Auch hier entscheidet sicher das
tradierte Feindvermeidungsverfahren älterer, erfahrener Stücken über den Erfolg
bzw. die Streckenhöhe einer Erntejagd.

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Ergebnisse und Diskussion
54
Abb. 41
Kooperation zwischen Agrarbetrieb
und Jägern ist wichtig.
(UG Oberlausitz, GJB Viereichen).
Der Maisschlag konnte nicht an einem Tag
abgeerntet werden und wurde daher für den
Gruppenansitz am Abend an den Rändern ab
geerntet und mit Jagdschneisen versehen.
Eine andere Option könnte das manuelle Anlegen eines „Bejagungsfensters“ sein.
Die Idee entstand in der AG Viereichen, nachdem existierende Schadlöcher im Raps
oder Mais gezielt mit einer hohen Ansitzleiter (Abb. 42) ausgestattet wurden, um dort
Schwarzwild bejagen zu können. Das „Bejagungsfenster“ könnte motormanuell
(Motorsense, Rasenmäher) in entsprechender Größe angelegt werden, bevor der
Pflanzenbewuchs über 20 cm Höhe erreicht – dies erspart einen späteren Maschi-
neneinsatz wie bei Schneisen und ist z.B. auch vom Jagdpächter selbst durchführ-
bar. Diese Fläche wird mit einer windunabhängigen Ansitzeinrichtung versehen, die
auch später bei voller Vegetationshöhe einen Einblick in das „Bejagungsfenster“ er-
möglicht. In einem solchen Fenster könnte bei aktueller Schädigung dann gezielt
Schwarzwild angekirrt und bejagt werden – wichtig ist, dass das Wild nicht schon
vorher durch Kirrung in die Anbaukultur gelockt wird. Die Maßnahme muss vom
Landwirt trotz ihrer geringen Dimension als „Mais mit Bejagungsschneise“ im Agrar-
förderantrag erfasst werden. Ein solches „Bejagungsfenster“ könnte auch als tempo-
rärer Sommerstandort für einen mobilen Saufang dienen.

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Ergebnisse und Diskussion
55
Abb. 42
Wildschweinbejagung in geschädigten Flächen (UG Oberlausitz).
Im GJB Viereichen wurde „die Himmelsleiter“ (
Höhe 9 m, einklapp- und fahrbar) gezielt für eine
windunabhängige Bejagung an vorhandenen Schadlöchern (
) konzipiert (die sichtbaren Schneisen
wurden erst zur Unterstützung der Erntejagd eingebracht).
4.4 Bejagungsstrategien
4.4.1 Einzeljagdstrategien
Kirrjagd
Bereits vor Projektbeginn kam die Kirrjagd in allen Revieren in unterschiedlicher
Intensität und Ausführung zur Anwendung. Dabei reichte die Bandbreite von dauer-
haften Kirrstandorten mit intensiver Futtergabe bis hin zu temporären „Spotan-
kirrungen“. In der Regel gibt es keine revierübergreifenden Absprachen oder Infor-
mationsaustausch über Anlage, Betrieb und Nutzungsintensität der vorhandenen
Kirrungen. Vom Prinzip her kirrt jeder für sich in der Hoffnung damit Schwarzwild an-
zulocken und gegebenenfalls zu erlegen. Den wenigsten Jägern ist bewusst, dass
die eigene Kirrung mitunter weiträumige Auswirkungen auf Raum- und Zeitnutzungs-
muster mehrerer Rottenverbände haben. Ein Überangebot an Standorten verringert
zum einen die Attraktivität der Kirrung und eröffnet dem Schwarzwild außerdem eine
Vielzahl von Ausweichoptionen bei jagdlicher Bedrohung. Dies steht einer effizienten
Bejagung entgegen. Auch die Qualität und Quantität der dargebotenen
Kirrmaterialien war sehr heterogen. Mitunter wurden regelmäßig gesetzliche
Vorgaben missachtet und Kirrungen als Fütterung missbraucht, obwohl zum
Anlocken von Schalenwild nur Getreide, Baumfrüchte, Obsttrester oder Mais bis zu
einer Gesamtmenge von drei Kilogramm ausgebracht werden dürfen (§7 Sächsische
Jagdverordnung). Es ist nicht auszuschließen, dass ein Angebot von besonders
attraktivem Kirrfutter dazu führt, dass an anderen Stellen im Revier herkömmliches
Kirrmaterial (wie z.B. Körnermais) seine Lockwirkung verliert.

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Ergebnisse und Diskussion
56
Das Kirrmaterial wurde auf unterschiedliche Weise angeboten (Tab. 8).
Tab. 8
Formen der Darbietung von Kirrmaterial in den Untersuchungsgebieten.
Angebot
Form
Verfügbarkeit (Vfbk.)
manuelle
Ausbringung
manuelles Ausbringen
(z.B. täglich)
freie Vfbk.,
in offener Darbietung (Verteilen,
haufenweises Abkippen) oder
gedeckter Darbietung (z.B.
Steinplatten, Baumscheiben, in den
Boden eingearbeitet)
automatische
Ausbringung
Kirrautomaten
regulierte Vfbk. in Zeit und Menge,
offene Darbietung
„Selbstbedienung“ sonst. Vorratsbehälter
(Kirrtonne/Schüttelfass;
Kirrschacht),
freie Vfbk. in Zeit und Menge,
gedeckte Darbietung
Insgesamt wurden in Gesprächen mit den beteiligten Personen und bei Begehungen
verschiedene Abweichungen vom geplanten Vorhaben festgestellt:
- Kirrungen wurden z.T. nur unregelmäßig betrieben und überwacht,
- mehrere Kirrungen in unmittelbarer Nähe zueinander (im gleichen oder zum
angrenzenden Revier),
- Verwendung von Kirrgut in unerlaubter Menge oder Qualität (Küchenabfälle,
Backwaren, Maissilage)(Abb. 43),
- fehlerhafte Batterien führten zum Funktionsausfall von Kirrautomaten über
mehrere Tage.
- die Fotofallen wurden nicht mit einer einheitlichen Systemkonfiguration (Alarm-
zeit, Bildfrequenz, Blickwinkel, Befestigungshöhe) betrieben, so dass eine zu-
sammenfassende Auswertung schwer realisierbar ist
Abb. 43
Unerlaubte Kirrmengen und –mittel kontra Jagdstrategie und Seuchenprophylaxe.

Ergebnisse und Diskussion
57
Bei der Standortwahl von Kirrungen ist auf eine störungsfreie Erreichbarkeit (Kon-
trolle, Jagd) während des Jagdzeitraumes (oftmals nur Herbst- und Wintermonate) zu
achten. Die Kirrung sollte daher nicht direkt im Ruheeinstand, sondern auf den
Wechseln in dessen Umgebung. Liegen die Standorte jedoch weit von den Ruheein-
ständen entfernt, sind damit lange Anmarschwege/-zeiten für das Schwarzwild ver-
bunden. Damit erhöht sich die Chance auf Störeinflüsse, die eine Rotte von ihrer
gewohnten Route abbringen kann und somit die Bejagung zusätzlich erschwert. Bei
der Anlage einer Kirrung sind die Licht- und Windverhältnisse bei Nacht / bei
Mondphasen zu berücksichtigen. Wenn möglich, sollten zwei Ansitzoptionen für
wechselnde Windverhältnisse eingeplant werden, da sich dadurch die Nutzungs-
optionen verbessern. Beobachtungen mit der Wärmebildkamera zeigten allerdings,
dass erfahrene Sauen Gefahrenorte weiträumig umrunden und dabei den Wind
prüfen, bis sie sich in Sicherheit wiegen oder den Standort in dieser Nacht meiden.
Meistens ist dieses Verhalten für den ansitzenden Jäger, vor allem im Wald, gar nicht
wahrnehmbar, da die Prüfung oft nur von einer einzelnen Bache vorgenommen wird,
die sich dazu abseits der restlichen Rotte bewegt. Neben dem eigentlichen Kirrma-
terial erhöhen olfaktorische Lockmittel (Buchenteer u.ä.) die Attraktivität eines Stand-
ortes. Malbäume veranlassen Schwarzwild, Standorte regelmäßig aufzusuchen und
somit auch immer wieder Kirrungen zu frequentieren. Selbst wenn das Kirrmaterial
nicht genutzt wird, können über Fotofallen Informationen zum aktuellen
Schwarzwildbestand gesammelt werden (Monitoring). Wurden Kirrstandorte vom
Schwarzwild erstmalig entdeckt, sollte, wenn möglich, zunächst noch einige Tage
Jagdruhe herrschen. Dadurch nutzen nicht nur die „verfressenen“, „ahnungslosen“
oder „schnellsten“ Schweine die Kirrung, sondern oft fassen auch die „erfahrenen“
„vorsichtigeren“ oder „schüchternen“ Rottenmitglieder durch Gewöhnung / Kondi-
tionierung eine weitere Vertrautheit. An einer Nahrungsquelle bestimmt die soziale
Hierarchie, „wer-wann-neben-wem-wie-lange-frisst“. Je mehr Rottenmitglieder oder –
verbände eine ergiebige Kirrung nutzen können, umso regelmäßiger und häufiger
werden Kirrungen auch nach jagdlicher Störung wieder genutzt. Werden besonders
vorsichtige / misstrauische Stücken zuerst entnommen, können sich Vermeidungs-
strategien in der Rotte langsamer ausprägen oder entfallen zeitweise vollständig
(Informationen vorab aus dem Fotofallenmonitoring, Nachtsicht- oder Wärmebild-
beobachtungen). Dazu zählt auch wie sehr menschliche Anwesenheit / jagdliches
Verhalten (Abbaumen, verfrühte Nachsuche, Lärm u.ä.) mit einem Schuss (klagen-
des Stück usw.) verknüpft werden kann.
In einigen Revieren wurde aufgrund der praktischen Erfahrungen die dauerhafte
Kirrjagd auch komplett eingestellt, da das natürliche Futterangebot durch die fast
jährlich auftretenden Baummasten so gut war, dass die Kirrungen nur unregelmäßig
oder gar nicht angenommen wurden (Abb. 44).

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Ergebnisse und Diskussion
58
Abb. 44
In den letzten drei Jahren haben Baummasten den erfolgreichen Einsatz von
Kirrmais bei der Ansitzjagd und beim Fallenfang bis zum Jahreswechsel erschwert
oder vereitelt.
Hinzu kommt, dass von etwa Juni bis September je nach Verfügbarkeit landwirt-
schaftlicher Kulturen die Attraktivität von Kirrungen saisonal stark zurückgeht (oft
besonders in Waldrevieren). Somit bleiben als „wirksame“ Kirrzeiträume oft nur die
wenigen Monate des Winters bis etwa April (Rapsblüte).
Im GJB Viereichen (UG Oberlausitz) wird daher das Kirrkonzept flexibel gehalten.
Nachdem dauerhafte Kirrungen oft nicht ihren jagdlichen Nutzen erbrachten, wird
Kirrmaterial zeitweise nur noch räumlich temporär angeboten. Dazu orientiert man
sich an der aktuellen Raumnutzung der Sauen (Information aus der nächtlichen
Wärmebildsuche), an aktuellen Schadflächen oder Tageseinständen. Dort kirrt man
an den Wirkplätzen der nächtlichen Aktivität oder auf den dazu genutzten Wechseln
um die Sauen gezielt zu lenken, beim nächsten Mal zum längeren Verweilen zu
bringen und so bejagen zu können. Eine solche Kirrstelle wurde dann in der
nächsten Nacht gezielt bejagt (Ansitz, Pirsch). War der Versuch erfolglos, wurde
nach einer neuen Stelle gesucht. Je nach Situation wurden bei der Bejagung dieser
Kirrstellen neben dem klassischen Ansitz zwei weitere Variationen angewendet:
(A) Wenn eine störungsfreie Erreichbarkeit einer Kirrung bei Nacht gegeben ist,
wurde ein sog. „Sauhandy“ eingesetzt. Diese umgebauten Mobilfunktelefone star-
ten einen Anruf, wenn der Auslöser auf der Kirrung aktiviert wird. Der alarmierte
Jäger pirscht dann die Kirrung an. Der Vorteil ist, dass die Sauen je nach aktueller
Windrichtung auf der Kirrung angegangen werden können ohne sie vorher durch
ungünstigen Wind zu vergrämen. Das Kirrmaterial wird dabei offen auf mehrere
„Häufchen“ verteilt, so dass sich der Rottenverband entzerrt und Unruhe aufgrund
sozialer Streitigkeiten vermindert wird. Außerdem erhöht sich die Chance, dass
sich ungünstig stehende Stücken bei einem „Haufenwechsel“ besser positionieren
und dann doch beschossen werden können.

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Ergebnisse und Diskussion
59
(B) Befinden sich Kirrungen an Standorten, die aufgrund ihrer Lage nachts nicht
unbemerkt erreichbar sind oder die Windverhältnisse oft wechseln, wurde an ge-
deckter, sicherer Stelle ein Kirrautomat installiert. Dieser warf täglich seine Ration.
War die Kirrung regelmäßig angenommen (Fotofalle), wurde die Kirrmenge am
Automaten reduziert und gleichzeitig manuell eine Futterspur an eine gut
bejagbare Stelle (bis zu 30 m Entfernung) gelegt. Wenn das Schwarzwild diese
„Nebenkirrung“ ebenfalls angenommen hatte, wurde dort gejagt. Der Vorteil ist,
dass die eigentliche, gut gedeckte Kirrung ihren „Sicherheitsstatus“ nach einem
Schuss nicht verliert und weiterhin recht vertraut angenommen wird.
Bereiche, die vom Schwarzwild im Jahresverlauf wiederholt aber nicht regelmäßig
aufgesucht wurden, wurden mit Kirrschächten ausgerüstet. Der Großteil der täglichen
Kirrmenge wird dort dann gedeckt angeboten. Ein Kirrschacht besteht aus einem sta-
bilem PVC-Rohr (D = 40cm), welches eine Länge von 50 cm hat und dementsprech-
end eingegraben wird. Dadurch wird der Schacht nicht von Mäusen, Dachsen und
Sauen unter- oder ausgegraben. Das Rohr ist bis auf ca. 15 - 20 cm verfüllt und wird
durch eine schwere Baumscheibe abgedeckt (Abb. 45).
Abb. 45
Schwarzwild am Kirrschacht
(UG Oberlausitz, GJB Viereichen).

Ergebnisse und Diskussion
60
Diese verhindert in der Regel, dass Waschbären und Dachse von oben an das
Kirrmaterial herankommen. Unter Umständen muss anfangs auch außerhalb des
Schachtes gekirrt werden, da nicht alle Sauen sofort den Deckel zur Seite schieben.
Ob dies aus Vorsicht nicht passiert, konnte nicht ermittelt werden.
Im Gegensatz zu den im Projekt verwendeten Kirrautomaten ist bei Kirrschächten
eine Nutzung durch andere Tierarten weitgehend ausgeschlossen. Allerdings ist der
Betreuungsaufwand für Kirrschächte aufgrund der täglichen Kontrolle und des klei-
neren Kirrmengendepots höher. Eine Auswertung der Fotofallenbilder (Kirrautoma-
ten, Fänge) aus verschiedenen Schwarzwild-Untersuchungsgebieten von ZOLLER (3
Bundesländer, ca. 31.400 Bilder, Tab. 9) durch KURTH (2017) zeigte, dass neben
Schwarzwild regelmäßig nicht nur 8 Säugetier- sondern auch 26 Vogelarten offen
angebotenes Kirrungmaterial nutzten oder dort nach angelockten Beutetieren (z.B.
Mäuse, Kleinvögel) suchten (Abb. 46).
Bei einer offenen Kirrung führt eine intensive Nutzung durch weitere Tierarten zu
einem erhöhten Verbrauch an Kirrmaterial und einer Verminderung der Verfügbarkeit
für das Schwarzwild. Dachse und Waschbären sind dabei die Arten, die zum einen
eine gewisse Robustheit / Dreistigkeit gegenüber anderen Arten beweisen und auch
die körperliche Stärke oder Geschicklichkeit besitzen, um „konstruktive Hindernisse“
zu bewältigen (Kirrautomaten, Kirrtonnen u.ä.).
Tab. 9
Datenbasis der Fotofallenbilder-Auswertung von Kurth (2017).
Bundesland
Standort
Anzahl ausgewerteter
Bilder
Mecklenburg-
Vorpommern
„Verbindungsweg“
„Pilzfarm“
„Backbordweg“
4.651
4.333
176
Brandenburg
„Zollstation“
„Teerofenbrücke“
6.732
533
Sachsen
Vogtland „unterer Landwüst“
Vogtland „Tockengrün“
Vogtland „Marktneuenkirchener
Berg“/
„Marktneuenkirchen“
Vogtland Forst Johannes
„Hoenslaar“
Vogtland „Forst Buchen“
Augustusburg „Forst“
Augustusburg „Forst Struth“/ „Struth“
Augustusburg „Struth 2“
5.577
2.805
3.385
1.716
471
254
749
22
Insgesamt:
31.404

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Ergebnisse und Diskussion
61
Abb. 46
Relative Häufigkeit von Säugetierarten und Vögeln auf Fotofallenbildern aus
drei Schwarzwild-Untersuchungsgebieten (vgl. Tab. 9 Datenbasis der
Fotofallenbilder-Auswertung von Kurth (2017)., Abbildung aus K
URTH 2017).
Abb. 47
Waschbären und Dachse sind häufig
Futtergäste an Kirrungen.
Waschbären zeigen viel Ausdauer und Ge-
schick bei der Futtersuche – das Batteriege-
häuse und die Zeitschaltuhr wurden untersucht.

Ergebnisse und Diskussion
62
Anderes Schalenwild (insbesondere tagaktives Reh- und Damwild) sowie ganztägig
futtersuchende Vögel können das verfügbare, offen angebotene Kirrmaterial deutlich
reduzieren, so dass das nachtaktive Schwarzwild nur noch wenig Lockfutter vor-
findet. Während man Vögel über die Zeitsteuerung eines Automaten noch ausgren-
zen kann, passen sich Dam- und Rehwild, Hase, Dachs, Marderhund oder Waschbär
schnell an veränderte Streuzeiten an. Erscheinen Sauen nachts nicht an der Kirrung,
nutzen Vögel dann am nächsten Tag das unverbrauchte Futter. Für welche Form der
Darbietung man sich also entscheidet, hängt von den örtlichen Bedingungen ab
(Form der Bejagung, räumliche Ausstattung, realisierbarer Betreuungsaufwand, son-
stige Tierarten). Für alle Kirrungen sollte ein entsprechendes Monitoring (Fotofalle,
Wilduhr, Sauhandy etc.) zum Standard gehören. Nur so lässt sich eine jagdliche
Planung durchführen und die Kirrung effektiv nutzen. Ansonsten dient eine Kirrung
dann nur dem Schwarzwild als weitere sichere Nahrungsquelle und verbraucht Zeit
und Ressourcen.
Weiterhin ist man im GJB Viereichen dazu übergegangen, auch in Raps- und Mais-
flächen mit temporären Kirrungen zu arbeiten. Dazu werden Saatausfallstellen (vgl.
Kap. 4.3.2), Randbereiche oder z.B. Strukturen innerhalb der Flächen (Graben-
böschung, Heckenreihe u.ä.) genutzt. Von der Blüte bis zur Milchreife angrenzender
Getreidefelder werden diese oft sehr gut frequentiert, also, wenn in den Flächen
selbst wenig Nahrung aber bereits gute Deckung, Schatten oder zusätzlich Wasser-
stellen zu finden sind. Ein Beschuss auf diesen Flächen hat unter Umständen zusätz-
lich einen vergrämenden Effekt für mehrere Tage bis Wochen auf die restliche Rotte.
Allerdings sollte erst mit einer Kirrung gearbeitet werden, nachdem das Schwarzwild
die Flächen bereits dauerhaft als Einstand vereinnahmt hat. Besonders die vorjäh-
rigen Frischlinge / Überläufer lassen sich hier leichter erlegen, da sie nicht mehr strikt
unter der erfahrenen Betreuung des Muttertieres stehen. Eine Bachenbejagung kann
dagegen nur mit äußerster Vorsicht vorgenommen werden. Hier hat sich Wärmebild-
technik hervorragend bewährt, da bei führenden Bachen deutlich das Gesäuge an
der Bauchlinie (selbst nur einzeln angesaugte Zitzen) erkennbar ist. Auch kleine,
diesjährige Frischlinge sind in höherer Vegetation (Gras / Unkraut, Ackerrandstreifen)
sicherer erkennbar als mit anderen Hilfsmitteln (Fernglas, Nachtsichtgeräte). Ein Ver-
meiden von Tierschutzvergehen (Muttertierschutz) muss höchste Priorität haben – im
Zweifel hat eine Bachenerlegung unter diesen Umständen zu unterbleiben.

Ergebnisse und Diskussion
63
Bachenbejagung
Im Rahmen der örtlichen Projektbesprechungen zeigte sich, dass in den UG Mittleres
Erzgebirge und Oberes Vogtland von Seiten der Jagdpächter die gezielte Bachenbe-
jagung weitgehend abgelehnt wird. Als Ursache ist einerseits eine tradierte, persön-
liche Einstellung gegen diese Bejagungsmethode anzusehen, andererseits spielt der
Druck aus der eigenen Jägerschaft eine gewichtige Rolle, denn das gezielte Entneh-
men von Bachen wird von vielen als grundsätzlich „unweidmännisch“ bezeichnet. Be-
sonders junge Jäger, die neuen jagdlichen Ansätzen gegenüber offen sind, beklagen
gerade diesen Punkt (ZOLLER 2017).
Die gezielte Bachenbejagung wurde über viele Jahre, basierend auf subjektiven An-
nahmen als hochproblematisch angesehen und somit direkt oder indirekt verboten.
Eine Bachenbejagung wird dabei fast immer mit der Bejagung der sogenannten „Leit-
bache“ verbunden und gleichgesetzt. Dabei wird oft auf die hohe Bedeutung dieser
Bachen für soziale Rottenstruktur und –funktion hingewiesen und ist in vielen Bewirt-
schaftungrichtlinien festgeschrieben worden. Zweifelsohne haben diese meist älte-
ren, erfahrenen, reproduktiven Bachen eine wichtige und „führende“ Funktion in einer
Rotte, aber nach wissenschaftlicher Meinung wird diese Bedeutung in der Jäger-
schaft deutlich überschätzt. Die sogenannte „Leitbache“ ist ein Konstrukt, über die
Auswirkungen ihrer Erlegung existieren keine wissenschaftlichen Untersuchungen.
Die sozialen Funktionen der "Leitbache" – oder besser Führungsbache einer Rotte -
sind bei einer nötigen Bestandsreduktion jedoch keine Begründung für jagdliche Ein-
schränkungen – damit ist jedoch nicht eine Missachtung des Elterntierschutzes ge-
meint. Für die jagdliche Praxis heißt dies, dass Bachen für die Aufzucht der Frisch-
linge ab einem Alter von drei bis vier Monaten (Verlust der Frischlingsstreifen) nicht
mehr notwendig sind. Die soziale Führungsrolle einer Bache ist natürlich weiterhin
gegeben, aber für die Beachtung des § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (Schutz der
Elterntiere) nicht relevant. ZOLLER verweist im Rahmen der Leitbachendisskussion im
internen Zwischenbericht (2017) auf ein „11 Punkte-Statement“ von HOHMANN (2010,
s. Anhang) und eigene Ergebnisse seiner Schwarzwildstudien (ZOLLER 2015). Eine
weitere, anschauliche und ausführliche Darstellung zum Thema Leitbachendiskus-
sion findet man auf dem Online-Portal
„Wildtierportal Bayern“
(https://www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/102546/index.php).
Im UG Oberlausitz wurden Bachen schon vor dem Projektstart regulär bejagt, aller-
dings nicht forciert, sondern vorrangig unter dem Druck der Wildschadenssituation.
Im GJB Viereichen begann dann mit den ersten Projektvorbereitungen 2015 in den
Herbst- und Wintermonaten allerdings eine gezielte Bachenbejagung entsprechend
den Vorgaben des Schwarzwildprojektes (strikte Beachtung §22 BJG). Im Jagdjahr

Ergebnisse und Diskussion
64
2016/17 waren von den im GJB Viereichen 72 erlegten Stücken Schwarzwild 14
Bachen der AK II (19%). Hinzu kommen an weiblichen Stücken 12 Überläuferbachen
(AK I, 17%) und 13 Frischlingsbachen (AK 0, 18%). Dies erfolgte vor allem bei der
wärmebildgestützten Jagd. Der Ansatz einer gezielten Bachenbejagung wird auch
zum Projektende 2018 als wichtig und zielführend eingestuft und soll zukünftig beibe-
halten werden, wenn es die Populations- und Schadsituation erfordert. Dabei geht es
den Jagdpächtern nicht um einen rigorosen Bachenabschuss per se, sondern um die
Nutzung als ein weiteres Werkzeug bei der Bestandskontrolle.
Bei Jagdstrecke 2016/17 im GJB Reichwalde waren von 42 erlegten Stücken 9
Bachen (21 %), 5 Überläuferbachen (12 %) und 12 Frischlingsbachen (29 %).
Im UG Oberes Vogtland wurde die Erlegung von Bachen in den Pachtrevieren weit-
gehend nicht als zielführend angesehen und durchgeführt. Die beteiligten Sachsen-
forstreviere stimmten einer Durchführung im Rahmen des Projektes zu und schufen
dafür ein Netz an Standorten mit Kirrautomaten und Fotofallenmonitoring. Im ersten
Jahr (2016) gab es allerdings eine starke Buchenmast, die sämtliche Kirranstreng-
ungen vereitelte. Das Schwarzwild kam selten und meist nur bei schlechtem Büchs-
enlicht. Damit war auch das gesamte Kirrjagdkonzept hinfällig. Es konnte kaum
Schwarzwild an den Kirrungen erlegt werden. Im zweiten Jahr gab es nur wenig
Buchenmast und auch in den hellen Mondphasen ermöglichte das Wetter häufiger
eine Jagdausübung an den Kirrungen in den Waldbeständen als im Vorjahr. Dabei
zeigten sich aber nach dem Abschuss von Bachen jagdpraktisch andere Ergebnisse
als bei H. ZOLLER im urbanen Raum der Stadt Rostock. Die verbliebenen Frischlinge
/ Überläufer einer Rotte erschienen nach dem Abschuss von Bachen nicht mehr oder
nur sehr unregelmäßig bei fehlendem Büchsenlicht an der „Schusskirrung“
(LÜTTSCHWAGER mdl.). Damit gestaltete sich die geplante Erlegung schwierig.
THOMAE (mdl.) berichtet von einer ähnlichen Beobachtung, bei der zwar nach der
Bache auch einige Frischlinge erlegt werden konnten, aber die restlichen vier
Frischlinge überlebten und dann extrem vorsichtig und unstet waren. Diese wären
eventuell nicht erlegbar gewesen, wenn man die Bache zuerst geschossen hätte.
Ohne telemetrische Beobachtung solcher Stücke ist nur schwer erkennbar, inwieweit
und wie grundlegend sich die Raumnutzung der überlebenden Stücke veränderte.
Der Verbund von Rotten ist dahingehend variabel, dass sich einzelne Stücken (z.B. 1
Bache mit ihren Frischlingen) von einer Rotte für eine Nacht oder ein paar Tage löst,
später wieder mit dieser zusammentrifft und gemeinsam weiterzieh. Es kann also
auch sein, dass die führungslosen Frischlinge ihnen bekannte Orte im Streifgebiet
aufsuchen und dort auf eine andere, bekannte Bache / Rotte trifft, die diese Kirrung

Ergebnisse und Diskussion
65
von vornherein nicht nutzte. Dann wäre nicht eine nachhaltige „Traumatisierung“ der
Grund für die Veränderung, sondern lediglich das Raumnutzungsmuster einer ande-
ren Bache / Rotte.
Aber allein die deutliche Meidung der „Schusskirrung“ hat jagdpraktisch eine hohe
Relevanz. Das Kirrungsangebot in Rostock war klar definiert und jede dieser
Kirrungen wurde beobachtet. Eine Art Zwangssituation (Kirrangebot) ermöglichte die
Erlegung der restlichen Rottenmitglieder an bekannten Punkten. Im UG sind aber
nicht alle belaufenen Kirrungen einer Rotte bekannt und zudem auch noch zeitgleich
unter jagdlicher Beobachtung. Schlussfolgerung aus den Beobachtungen war dann,
dass eventuell erst möglichst viele Frischlinge an einer Kirrung erlegt werden sollten,
da eine andere Bache trotz Frischlingsabschuss ihre „Schusskirrung“ irgendwann
wieder aufsuchte (LÜTTSCHWAGER mdl.). Eine andere Option wäre die Erlegung einer
Bache davon abhängig zu machen, ob sich eine weitere Bache im Rottenverband
aufhält (THOMAE mdl). Allerdings wird eine Bache durch „ständigen Beschuss“ wiede-
rum individuell mal stärker, mal schwächer in ihrem Verhalten konditioniert – und
schon sitzt man im „jagdlichen Hamsterrad von Ursache und Wirkung“.
Ein Gegenbeispiel: Im UG Oberlausitz wurde die Führungsbache einer kopfstarken
Rotte direkt beim Auswechseln in das Nachbarrevier von einem Fahrzeug erfasst
und getötet. 14 Tage später konnte bei einer nächtlichen Pirsch aus vermutlich dieser
kopfstarken Rotte dann eine Bache und eine Überläuferbache erlegt werden. Der
Rest der Rotte verließ den Feldschlag in dieser Nacht nicht und wurde am nächsten
Tag bei einer kurzfristig organisierten Gruppenjagd vollständig zur Strecke gebracht.
War diese Rotte die ganze Zeit nach dem Unfall im Nachbarrevier oder kehrte sie
zurück? Blieb die Rotte nach dem Schuss auf der hochbewachsenen
Zwischenfruchtfläche, weil sie sich sicher fühlte oder weil sie führungslos war?
Es zeigt sich, dass einerseits die Datenerhebung eines solchen Projektes von vielen
natürlichen und anthropogenen Faktoren (Wetter, Baummasten, menschliches Ver-
halten etc.) beeinflusst wird und andererseits die verbleibende Projektlaufzeit viel zu
kurz ist, um allgemeingültige Aussagen oder Empfehlungen zu geben. Für Antworten
auf viele Fragen fehlen oft auch noch die wissenschaftlichen Fakten, wie z.B. sich
hier die Raumnutzung bei einer direkten Bejagung tatsächlich verändert.
Trotzdem sollte auch die Erlegung von adulten Bachen (Reproduktionspotenzial,
Feindvermeidungsverhalten) kein Tabu bei der Bewirtschaftung von Schwarzwild
sein.

Ergebnisse und Diskussion
66
Wärmebildgestützte Schwarzwildbejagung
Mit Ausnahme der Bewegungsjagden beschränkt sich die Bejagung des Schwarz-
wildes mehrheitlich auf die Dämmerungs- und Nachtstunden. Vor allem in Waldre-
vieren wird damit das verfügbare Schusslicht schon frühzeitig der primär entschei-
dende Faktor für eine erfolgreiche und tierschutzgerechte Schussabgabe.
Eine Wärmebildkamera bietet aufgrund der Unabhängigkeit von natürlichem oder
künstlichem Licht völlig neue Möglichkeiten bei der Wildtierbeobachtung und den sich
daraus ableitenden Optionen für die Jagd. So kann man beim Annähern an Kirrun-
gen oder Ansitzeinrichtungen wesentlich besser verdeckt stehendes Wild wahrneh-
men. Beim Ansitz ist anwechselndes Wild oft deutlich früher zu erkennen, so dass
man einen Zeitgewinn vor der Schussabgabe hat und z.B. besser enge Vegetations-
lücken für eine sichere Schussabgabe nutzen kann oder der Jäger schussbereit auf
den günstigsten Moment warten kann. Das Verhalten des Wildes vor und nach dem
Schuss kann besser beobachtet werden. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass Wild auch
unter schwachen Lichtverhältnissen und sogar bei Nebel wesentlich besser ange-
sprochen oder Jagdsituationen eingeschätzt werden können. Dies bedeutet, dass
Schüsse weid- und tierschutzgerecht abgegeben werden oder eine Schussabgabe
eben nicht in Erwägung kommt. Weiterhin werden Hintergrundgefährdungen besser
erkannt oder eingeschätzt (Abb. 48).
Die Flucht von beschossenem Wild kann lichtunabhängig verfolgt werden und somit
wichtige Informationen für die Planung der folgenden Handlungsabläufe (Bergung,
Nachsuche) erbringen. Oft kann tödliches getroffenes Fluchtwild ohne Nachsuche
sicher geborgen werden, was besonders bei der Schwarzwildbejagung von Be-
deutung ist. Trotzdem muss ganz klar festgehalten werden, dass eine Wärmebild-
kamera kein Ersatz für Nachsuchengespanne sind, sondern in diesem Fall nur ein
zusätzliches Hilfsmittel für die zeitnahe Wildbergung.
Als saisonale Einsatzzeit eignen sich besonders Monate in denen die Vegetation
eine geringe Deckung bietet – niedriger Wuchs auf Feldern, blattfreie Zeit in Wäldern.
Dadurch verlängern sich insbesondere die „Jagdfenster“ an Tagen vor und nach Voll-
mond. Schwarzwild, welches im „Schatten“ von Bäumen oder Waldrändern ausharrt,
kann gut gefunden und vorab beobachtet werden, um dann in einem, oft nur sehr
kurzem „hellen Moment“ sicher beschossen zu werden. Doch auch in dichter
Vegetation bringt eine Wärmebildkamera noch wertvolle Vorteile, weil man z.B. Wild
sonst gar nicht bemerkt hätte. So kann vielleicht wenigstens die Bewegungsrichtung
einer Rotte erfasst und die ursprüngliche Jagdplanung noch abgeändert werden, um
das Wild dann später an einer anderen Stelle im Jagdgebiet doch noch erfolgreich zu
bejagen.

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Ergebnisse und Diskussion
67
Abb. 48
Schwarzwildbejagung mit Wärmebildunterstützung.
Die Rotte wurde erfolgreich gesucht und angepirscht. Das beschossene Stück lag im Feuer (beachte:
Rotwild im Hintergrund).
Bild rechts unten:
Sauen beidseitig an einem Weg auf Nahrungssuche – für
den Schützen im Schlagschatten der Hecke nicht ansprechbar, außerdem kein Kugelfang im
Hintergrund (Tagebaubagger) – Konsequenz: keine Schussabgabe!
Der Nutzen und das Potenzial einer solchen speziellen, bildgebenden Technologie
bei Anwendung in der breiten Masse zeigt sich auch, wenn man die Ergebnisse einer
projektbezogenen Bachelorarbeit von ANDERS (2017) hinzuzieht. ANDERS wertete
18.352 Erlegungen (davon 16.127 Datensätze aus sächsischen Forstämtern
2013/14 - 2016/17) und 42.052 Fotofallenbilder (davon SN 16.523 Fotos, 2012 -
2017) aus. Dabei zeigte die Auswertung der Erlegungsdaten aus verschiedenen
Untersuchungsgebieten, dass im Winterhalbjahr in der Phase des zunehmenden
Halbmondes bis zum Vollmond die Schwarzwildstrecke doppelt bis dreifach so hoch
war als in den anderen Mondphasen. Währenddessen ergab die Auswertung zur
Aktivität des Schwarzwildes anhand von Fotofallenbildern keine Unterschiede im Ver-
gleich mit den anderen Mondphasen. Die Aktivität der Jäger konzentriert sich dem-
nach auf die Mondphasen mit der hellsten Lichtintensität sowie auf die erste Nacht-
hälfte bis etwa Mitternacht. Dies ermöglicht einerseits ausreichend Licht für eine er-
folgreiche Ansprache des Wildes und eine Schussabgabe sowie andererseits eine

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Ergebnisse und Diskussion
68
bessere Koordinierung mit dem Zeitmanagement vieler Jäger (Berufstätigkeit, per-
sönlicher Aktivitätsrhythmus).
Abb. 49
Schwarzwild wird vorrangig in der
1.Nachthälfte bei zunehmenden oder
Vollmond erfolgreich bejagt – sonst
reicht oft das Büchsenlicht nicht.
Es zeigt sich deutlich, dass die Mondphasen mit unzureichender Lichtintensität für
die Schwarzwildbejagung weniger oder weniger erfolgreich genutzt werden. Hier gibt
es also noch Steigerungspotential, wenn man die lichtschwächeren Phasen ebenfalls
erfolgreich nutzen könnte. Zu ähnlichen Erkenntnissen kam eine Studie in Bayern
(HAHN 2014), bei der Jäger testweise Jagdwaffen mit Nachtzielgeräten zur Schwarz-
wildbejagung einsetzen durften. Bei 83 % der protokollierten Erlegungen war eine
sichere Ansprache nur durch die Nachtsichttechnik möglich, 85 % der Abschüsse
konnten ohne Mondlicht oder trotz Schattenwurfs (Bewuchs) realisiert werden. Auch
hier erfolgten 63 % der Abschüsse (n = 163 Stck.) in der ersten Nachthälfte.
Die Jagdstrecke 2015/16 im GJB Viereichen (UG Oberlausitz) betrug 56 Stück
Schwarzwild und stellte zu den Vorjahren eine neue Höchstmarke dar. Nach Mei-
nung der Jagdpächter war dies eindeutig auf den regelmäßigen Einsatz der Wärme-
bildkamera zurückzuführen. Dabei wurden folgende Erfolgsfaktoren klassifiziert:
-
sicheres Erkennen führender Stücke (Elternschutz)
- sicheres Erkennen der optimalen Körperausrichtung des zu beschießenden
Stückes
-
allgemeine Sicherheitsaspekte bei der Nachtjagd (Hintergrundgefährdung)
- mehr Erlegungssituationen erkannt und genutzt, teilweise Mehrfach-
erlegungen pro Jagdeinsatz möglich
-
gezielte Erlegung von adulten Bachen konnte deutlich forciert werden.
Im Jagdjahr 2016/17 wurde die Jagdstrecke nochmals auf 72 Stück Schwarzwild
erhöht. Obwohl 2017/18 mit weiterhin hoher Intensität auf Schwarzwild gejagt wurde,
fiel die Jagdstrecke deutlich geringer aus (Abb. 50). Auffallend war, dass nächtliche
Suchfahrten regelmäßig ohne Anblick von Rotten endeten. Offenbar war es tatsäch-

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Ergebnisse und Diskussion
69
lich gelungen die Schwarzwilddichte des Jagdbezirkes erstmals zu reduzieren. Dies
führte bei den Jagdpächtern zu einer deutlichen Entspannung in der Wahrnehmung
ihrer Jagdaktivität, die nicht mehr nur noch eine „Pflichtaufgabe“ zur Vermeidung von
Wildschäden war. Mehrere Vollmondphasen wurde nach nächtlichen Kontrollfahrten
nicht mehr Nacht für Nacht für die Schwarzwildbejagung verplant.
Abb. 50
Anteil der Erlegungen von Schwarzwild unter Einsatz einer Wärmebildkamera im
GJB Viereichen.
Die Wildschäden des Jahres 2017 wurden von der Agrargenossenschaft als absolut
tolerierbar und akzeptabel eingestuft (HACKEL mdl.). Aufgrund der kurzen Projekt-
phase kann bei einer Beurteilung nicht ausgeschlossenen werden, dass aufgrund
des intensiven Jagddruckes nicht auch Verdrängungseffekte eine Wirkung auf die
Raumnutzung von Rotten hatte. Im angrenzenden GJB Reichwalde war wie die
Jahre zuvor auf etlichen Flächen hoher Wildschaden entstanden, obwohl auch dort
die Jahresstrecke durch den Schwarzwildfang deutlich erhöht wurde. Im aktuellen
Jagdjahr 2018/19 lag im GJB Viereichen die Schwarzwildstrecke im August bereits
wieder bei 25 Stück. Von der räumlichen Lage der Abschüsse betrachtet, drängte
hier vor allem Schwarzwild aus Richtung der benachbarten AG Reichwalde in das
Revier. Dies geschah vor allem, nachdem dort Maisschläge aufgrund der hohen
Trockenheit bereits abgeerntet waren, während in der AG Viereichen eine Maisfläche
noch Deckung und Futter bot. Aus Sicht der Jagdpächter zeigt sich nun, dass man
sich auf den Erfolgen eines Jagdjahres nicht ausruhen darf, sondern ständig seinen
Erkenntnisstand über das Schwarzwild im Revier überprüfen und aktualisieren muss
– „…man beim Schwarzwild ständig am Ball bleiben muss“ (TUSCHE, mdl.).
Anzahl

 
Ergebnisse und Diskussion
70
4.4.2 Bewegungsjagd
Drückjagd
Die Heterogenität der Untersuchungsgebiete in Bezug auf die Landschafts- und
Revierstrukturen sowie die derzeitige Wildschadenssituation zeigen, dass beim
Thema Drückjagd offenbar großes Potential verschenkt wird (ZOLLER mdl.). Dabei
geht es meist jedoch eher um organisatorische Aspekte, als um die grundsätzliche
Sinnhaftigkeit von Bewegungsjagden. Wie in vielen anderen Bereichen Deutschlands
schmälerte offenbar die hohe Anpassung- und Lernfähigkeit des Schwarzwildes zu
oft den Erfolg der örtlichen Bewegungsjagden. Oft entscheiden kleine
Unzulänglichkeiten bei der Jagdplanung oder bei der Umsetzung durch die
verfügbaren Treiber und eingesetzten Hunde über den Erfolg einer Bewegungsjagd.
Das Schwarzwild nutzt dann solche Fehler geschickt, um dem Jagddruck zu
entgehen.
Daher nahm H. ZOLLER in den Untersuchungsgebieten im Mittleren Erzgebirge und
im Vogtland an Besprechungen und als Beobachter an Bewegungsjagden teil. Für
das Untersuchungsgebiet Mittleres Erzgebirge konnten einige Fakten und Erfah-
rungen aus Präsentationen und Gesprächen nachträglich zusammengetragen wer.
Dabei handelt es sich um 2 revierübergreifende Drückjagden im November / Dezem-
ber 2016 und 2 revierübergreifende Drückjagden im November / Dezember 2017 im
Bereich Struth und Sternmühltal (ZOLLER Präsentation 2017, MARSCHNER mdl.,
STOLL, mdl.).
Schon vor dem Projekt fanden jährlich im Herbst im Landesforstrevier Kleinolbersdorf
Drückjagden statt. Der Waldbereich Struth ist auf verschiedene Eigentümer verteilt
und wird dementsprechend auch jagdlich unterschiedlich bewirtschaftet. H. ZOLLERs
Verdienst besteht darin, dass er als externer, neutraler Partner die Pächter der Ge-
meinschaftlichen und Eigenjagdbezirke sowie den Landesforst in Kooperation mit der
Agrargenossenschaft gemeinsam für die Organisation revierübergreifender Drück-
jagden gewinnen konnte. In den Jahren zuvor führten die Jagdpächter keine eigenen
Drückjagden durch, so dass für die dortigen Waldbereiche kaum Erfahrungen
vorlagen. Deshalb war es wichtig, die Erfahrungen gemeinsam, revierübergreifend
auszuwerten und entsprechend Anpassungen in der Strategie vorzunehmen. So
wurde auf vorbereitenden Veranstaltungen mit allen umliegenden Pächtern erörtert,
in wie weit Optimierung möglich ist. In Vorbesprechungen wurde gemeinsam geplant,
in Nachbesprechungen gemeinsam ausgewertet. Dazu wurden z.B. an die Teilneh-
mer der beiden Treiben Standkarten verteilt. Diese wurden später von H. ZOLLER
ausgewertet (2017 konnte er nicht mehr selbst auswerten) und in Kartendarstellun-
gen für die Nachbesprechung visualisiert (Abb. 51, Abb. 52).

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Ergebnisse und Diskussion
71
Abb. 51
Auszug aus der Präsentation zur Auswertung der Drückjagd am 05.11.16, 1.
Treiben in Bereich Struth (UG Mittleres Erzgebirge).
Zeitl. Verlauf der Schwarzwildsichtungen (links) und Rottenbewegungen während der Jagd (rechts)
Abb. 52
Auszug aus der Präsentation zur Auswertung der Drückjagd am 08.12.16, 2.
Treiben in Bereich Sternmühltal (UG Mittleres Erzgebirge).
Zeitl. Verlauf der Schwarzwildsichtungen (links) und Rottenbewegungen während der Jagd (rechts)
Hier zeigte sich u.a., dass wichtige Tageseinstände im Bereich der Eigenjagd bisher
nicht einbezogen werden konnten, welche aber wesentlich für den Erfolg der Jagd im
gesamten Waldbereich sind. Durch die Sichtungen konnte hinterher nachvollzogen
werden, wie sich das Schwarzwild in den beiden Treiben bewegte, wo Schützen
sinnvoll abgestellt waren oder was beim nächsten Mal noch verändert werden muss.
Es zeigte sich auch, wo die Sauen geschickt der Bejagung entgingen. So konnten
Flächen in einem kleinen Privatwaldbereich erkannt werden, die in der Vergangen-
heit keine Beachtung fanden und dem Schwarzwild als Fluchtkorridor oder Rück-
zugsgebiet dienten. Diese Sauen waren dadurch während der Treiben sprichwörtlich
„unsichtbar“ geworden.
Weiterhin müssen mehr Hunde für die Treiberwehr und für Nachsuchen bereitgehal-
ten werden. Schwarzwild muss aus der Deckung gebracht und in Bewegung ge-
bracht werden, damit Schützen erfolgreich agieren können. Grundstein dafür sind die
richtigen Hunde, da jagderfahrenes Schwarzwild die Deckung nicht verlässt, auch
wenn Treiber oder bellende Hunde sich in unmittelbarer Nähe befinden. Es werden
Hunde benötigt, die die entsprechende Schwarzwildschärfe besitzen, verweisen, ver-
bellen oder mit entsprechender Vorsicht beunruhigen können. Ein jeder, der ausführ-

Ergebnisse und Diskussion
72
lich an der Organisation von Bewegungsjagden beteiligt ist, weiß um den Mangel an
Hunden mit diesen Eigenschaften und Erfahrungen.
Im Anschluss folgen noch einige Verbesserungen, die vor Ort für die kommenden
Jagden ebenfalls für sinnvoll erachtet wurden:
- Änderung der Verteilung der Schützenstände oder Erhöhung der
Schützenanzahl
-
Treiberkoordination und -führung,
-
Treiben räumlich und zeitlich der aktuellen Tagessituation anpassen,
-
Verkehrssicherung
Insgesamt wurde das gemeinsame, revierübergreifende Jagen von allen Beteiligten
als positiv und richtig eingestuft.
Im UG Oberes Vogtland gab es vor dem Projektstart keine revierübergreifenden
Drückjagden innerhalb des Revierverbundes oder mit dem angrenzenden Landes-
forstbetrieb. Regelmäßige Drückjagderfolge in den Waldflächen des SBS werden als
sehr anstrengende Aufgabe beschrieben, da trotz hohem Aufwand das Schwarzwild
schwer in Bewegung zu bringen ist (LÜTTSCHWAGER mdl.). Außerdem hat es gelernt
sich im umfangreichen Unterwuchs und schwierigen Gelände erfolgreich dem Jagd-
druck zu entziehen. Mit der Vorstellung des Projektes durch H. ZOLLER war zeitgleich
auch bei der Hegegemeinschaft die Erkenntnis gereift, dass nur ein gemeinsames
Handeln zukünftig Veränderungen schaffen kann. Inzwischen finden jährlich, bis auf
den GJB Erlbach, in allen anderen Jagdrevieren mind. eine revierübergreifende
Drückjagd mit den jeweilig angrenzenden Landesforstrevieren statt (THOMAE mdl.).
Erntejagd
Eine weitere Form der Bewegungs- und Gruppenjagd stellen Jagdeinsätze während
der Erntemaßnahmen dar. Erntejagden bedürfen einer sorgsamen Vorbereitung und
Durchführung, da durch Unübersichtlichkeit, Unbeteiligte und Schaulustige oft ein
hohes Sicherheitsrisiko gegeben ist. Hier können nur Streckendaten aus dem GJB
Viereichen (OG Oberlausitz) vorgestellt werden, da aus den anderen Gebieten / Re-
vieren keine Daten vorliegen oder verloren gingen (Tab. 10). Die Jagden werden je
nach Verfügbarkeit mit einer unterschiedlichen Anzahl an Schützen durchgeführt. Da-
bei wird die Erntestrategie durch die Agrargenossenschaft auf die jeweilige Fläche
abgestimmt, so dass mobile Ansitzeinrichtungen sinnvoll positioniert und die verfüg-
baren Schützen während der Arbeiten entsprechend sicher wirken können. In der
Regel werden die Flächen auch abends nach Ende der Feldarbeiten abgesetzt.

 
Ergebnisse und Diskussion
73
Tab. 10
Jagdstrecke der Gruppenjagden im GJB Viereichen.
Zeitraum
Jagdstrecke
Maisernte 09-2016
1 ÜBache
6 Frischlinge
(3,3)
Zwischenfruchtfläche 01-
2017
1 Bache
1 ÜBache
14 Frischlinge
(9,5)
Maisernte 08-2017
1 ÜBache
6 Frischlinge
(3,3)
Maisernte 09-2017
2 ÜKeiler
1 Frischling (0,1)
Maisernte 08-2018
2 Bachen
7 ÜKeiler, 1 ÜBache
Maisernte 08-2018
2 ÜKeiler, 1 ÜBache
Auch im UG Oberen Vogtland finden Erntejagden und Gruppenansitze an bedrohten
oder geschädigten Anbauflächen statt. Dazu werden auch regelmäßig untereinander
und mit der Agrargenossenschaft informelle Gespräche oder Treffen durchgeführt
(THOMAE mdl.).
4.4.3 Fallenfang
Die Benutzung von Geräten und Vorrichtungen zum Fang von Wildtieren ist eine der
ältesten Jagdmethoden überhaupt. In der heutigen Zeit ist diese historische Form der
Jagd jedoch für die meisten Wildarten überhaupt nicht mehr im Bewusstsein und
handwerklichen Geschick der Jägerschaft verankert. Am ehesten findet sie noch in
der wildbiologischen Freilandforschung für wissenschaftliche Zwecke und bei der
Raubwildjagd Anwendung. Dabei bietet sie unter Beachtung zeitgemäßer Erkennt-
nisse (Tierschutz, Technik etc.) heute Anwendungsmöglichkeiten, die nicht mehr mit
ursprünglichen, altertümlichen Bedingungen vergleichbar ist. So ist der Fang insbe-
sondere dann geeignet, wenn eine normale Jagdausübung mit der Waffe nicht oder
nur eingeschränkt möglich ist (urbane Bereiche, Naturschutzgebiete, große, schwer
begehbare Vegetationsflächen u.a.) oder auch nicht mehr zum gewünschten Erfolg
führt. Genaugenommen ist der Schwarzwildfang vergleichbar mit der Jagd an der
Kirrung, nur, dass eine Falle das Gewehr als unmittelbares Jagdgerät ersetzt. Mit
einem Fang kann genauso selektiv gejagt werden, jedoch eröffnet er einem Jäger die
Option mit einer Aktion eine höhere Jagdstrecke zu erzielen als beim regulären Jagd-
ansitz. Durch die Entnahme einer kompletten Rotte lassen sich außerdem Lern-
effekte vermeiden, die letztendlich bei allen bejagten Wildarten die Verhaltensweisen
prägend beeinflussen.

Ergebnisse und Diskussion
74
Im Rahmen der örtlichen Projektbesprechungen stellte H. Zoller fest, dass in den
Kerngebieten der UG Mittleres Erzgebirge und Oberes Vogtland von Seiten der
Jagdpächter der Schwarzwildfang jedoch weitgehend abgelehnt wird. Obwohl keine
persönlichen Erfahrungen vorliegen, wird der Schwarzwildfang aufgrund überlieferter
Berichte und fehlendem Wissen als inakzeptabel angesehen (ZOLLER 2017). Da hier
auch Informationsarbeit keine Veränderung der Ansichten erbrachte, wurden im
Herbst 2017 Fanganlagen in kooperationsbereiten, angrenzenden Waldrevieren
aufgebaut.
Vier Kleinfänge standen in Landesforstflächen des SBS und waren regelmäßig vom
Schwarzwild angenommen. Aufgrund organisatorischer Engpässe verzögerte sich
jedoch der Ersteinsatz unter Anleitung von H. ZOLLER. Im UG Mittleres Erzgebirge
wurde ein Fangversuch unternommen, der aber wahrscheinlich aufgrund eines mas-
siven Wetterumschwungs erfolglos blieb. Ein erfolgreicher Fangversuch im Novem-
ber im UG Oberes Vogtland brachte 15 Stücken Schwarzwild zur Strecke. Danach
dauerte es bis zum Januar 2018, bis sich erneut Schwarzwild am Fang einstellte. In
den folgenden Monaten wurde dieser Fang regelmäßig aufgesucht (LÜTTSCHWAGER
mdl.), allerdings war zu dieser Zeit die gesamte Freilandarbeit in den drei Untersuch-
ungsgebieten stillgelegt. Trotz der wenigen praktischen Fangerfahrungen wird unter
Berücksichtigung der sonstigen jagdlichen Möglichkeiten und Erfolge (Kirrjagd,
Drückjagd) der Einsatz von Schwarzwildfängen auf den Landesforstflächen im UG
Oberes Vogtland in der Schwarzwildthematik als zielführender Methodenbaustein
angesehen (LÜTTSCHWAGER mdl.).
Drei weitere Kleinfänge aus Doppelstabmatten standen in verschiedenen EJB (UG
Mittleres Erzgebirge / Oberes Vogtland) und waren noch in der Eingewöhnungs-
phase. Dort konnten jedoch keine Fangversuche mehr durch H. ZOLLER organisiert
werden.
Im UG Oberes Vogtland (1 GJB) war auch eine Fanganlage in runder Holzbauweise
(Durchmesser 5-6 m) mit geschlossenen Wänden konstruiert worden. Das Schwarz-
wild inspizierte diesen Fang während der Eingewöhnungsphase nur bis zum Tor, hat
ihn jedoch nie betreten. Daher kam es auch hier nicht zu Fangaktionen.
Im UG Oberlausitz wurden vom Sommer 2016 bis Dezember 2017 drei mobile
Schwarzwildfänge an insgesamt 5 verschiedenen Standorten betrieben (Abb. 53).
Die Standorte waren gemeinsam mit dem Jagdpächter so gewählt, dass die Fänge
einerseits gedeckt standen, gleichzeitig aber für die Betreuung (Kirrung, Fotofallen,
Wildbergung) logistisch gut erreichbar waren.

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Ergebnisse und Diskussion
75
Abb. 53
Im UG Oberlausitz wurden während des
Projektzeitraumes 5 Fangstandorte
getestet. 2017 konnte an drei Standorten
aktiv gefangen werden.
Zunächst wurde um und in der gesicherten Falle so lange mit Körnermais gekirrt, bis
das Schwarzwild sich an den Fangstandort gewöhnt hatte. Ziel war es, den Standort
als regelmäßige und sichere Nahrungsquelle beim Schwarzwild zu tradieren. Später
kamen die Kirrautomaten hinzu, an die sich das Schwarzwild schnell gewöhnte, da
die Streuzeit außerhalb der Schwarzwildanwesenheit gelegt wurde. Anhand der
Fotofallenbilder konnte überprüft werden, ab wann sich beim Schwarzwild eine Fang-
vertrautheit und regelmäßige Nutzung eingestellt hatte. Dann wurde die Falle für eine
Fangaktion vorbereitet und gefangen. Direkt nach dem Fang wurde das Schwarzwild

Ergebnisse und Diskussion
76
im Fang auf kurze Distanz geschossen (2 m, Kopfschuss), im näheren Umfeld aufge-
brochen und dann abtransportiert.
Die reguläre Schwarzwildstrecke 2015/16 des GJB Reichwalde (Fangrevier) betrug
48 Stück, im Jagdjahr 2016/17 42 Stück Schwarzwild. Im Jagdjahr 2017/18 hatte die
Strecke eine ähnliche Dimension und betrug 30 Stücken (Abb. 55). Dazu kamen wei-
tere 48 Stück Schwarzwild (27m, 21w), die in den drei Fallen gefangen wurden (Tab.
11, Abb. 54, Abb. 56). Dies entspricht 62 % der Jahresjagdstrecke 2017/18.
Aufgrund der Ereignisse im Projektumfeld / -management wurde der Fang im De-
zember 2017 vorübergehend und im Januar 2018 endgültig eingestellt. Gemeinsam
mit den Jagdpächtern wurde anhand der nächtlichen Beobachtungen und des aktu-
ellen Wildschadensszenarios eingeschätzt, dass trotz der deutlichen Gesamt-Jagd-
streckensteigerung 2017/18 im Jagdbezirk nur zusätzlich verstärkt aus dem Repro-
duktionspool abgeschöpft wurde. Die tatsächlich nötige Eingriffsstärke zur Reduktion
des örtlichen Wildschweinbestandes wurde aber immer noch nicht erreicht. Die aktu-
elle Jagdstrecke lag im August 2018 wieder bereits bei 18 Stück Schwarzwild.
Tab. 11
Übersicht der Fangversuche im GJB Reichwalde (UG Oberlausitz).
Datum
Standort Anzahl Zusammensetzung
08.01.17
3
-
8 Streifenfrischlinge ohne Bache (3 Min. anwesend),
keine Fangauslösung vorgenommen
04.05.17
2
6
1 Bache, 1ÜKeiler, 4 Frischlinge (3m, 1w)
18.06.17
3
14
1ÜKeiler, 13 Frischlinge (7m, 6w)
04.07.17
1
19
19 Frischlinge (10m, 9w)
27.07.17
1
9
9 Frischlinge (5m, 4w)
Summe
48

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Ergebnisse und Diskussion
77
Abb. 54
Strecke von zwei Fangeinsätzen (links 04.05.2017, rechts 04.07.2017).
Abb. 55
Jagdstreckenzusammensetzung 2015/16 - 2017/18 im GJB Reichwalde.
Abb. 56
Verteilung der Jagd- und Fangstrecke 2017/18 im GJB Reichwalde.
männl.
weibl.
Überläufer
männl.
weibl.
Frischlinge
Keiler
Bachen
Anzahl
2015/16
2016/17
2017/18
Anzahl

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Ergebnisse und Diskussion
78
Der Einsatz von Fängen beeinträchtigt den regulären Jagdbetrieb nicht, wenn man
von der regelmäßigen Betreuung (Kirren, Fotofallen) absieht. Weder für Schwarzwild
noch für andere Wild- und Tierarten wurde ein zusätzlicher Jagddruck (Schuss,
Nachsuche) oder Störpotenzial aufgebaut. Wurde der Standort gut gewählt, kann
Schwarzwild am Fang sehr vertraut sein und ist sogar tagsüber dort anzutreffen
(Abb. 53, 54). Dagegen können jagdliche Aktivitäten im Umfeld eines Fanges
Schwarzwild zur Änderung ihres Raum-Zeit-Muster drängen und damit tagelange
Fangvorbereitungen zunichtemachen. Auch andere Kirrungen im Umfeld wirken sich
negativ auf die regelmäßige Nutzung eines Fangstandortes aus.
Abb. 57
Gute Eingewöhnung am Fang erhöht den
späteren Fangerfolg.
Zwei Bachen säugen vertraut ihre Frischlinge
unmittelbar neben dem Fang.
Weiterhin war die Nutzung der Fangkirrung durch Rehwild, Waschbären, Dachse
sowie verschiedene Vogelarten (besonders Ringeltauben, Eichelhäher) speziell bei
einer direkten Fangvorbereitung hinderlich.
Der einjährige Fangeinsatz im UG Oberlausitz wurde im jagdlichen Umfeld kritisch
beäugt. Bemerkenswert ist die Einschätzung von Nachbarjagdrevieren, dass seit
dem Fangeinsatz im GJB Reichwalde die eigenen Schwarzwildstrecken einge-
brochen seien. Wenn man bedenkt, dass lediglich eine adulte Bache und zwei Über-
läuferkeiler aus den höheren Altersklassen gefangen wurden, ist diese Einschätzung
nicht nachvollziehbar. Es zeigt sehr deutlich, wie irrational die Wahrnehmung des
Schwarzwildfangs in weiten Teilen der Jägerschaft ist. Daher ist für den Einsatz von
Schwarzwildfängen als ein weiteres Werkzeug ein rigoroses Umdenken in der Jäger-
schaft nötig. Die Fanganwendung sollte nur Personen genehmigt werden, die tat-
sächlich willens sind und keine Vorbehalte gegen eine freiwillige, sachgerechte An-
wendung haben.

 
Ergebnisse und Diskussion
79
4.4.4 Spezielle Erfahrungen aus dem Fallenfang
Fallenbeköderung
Da im vorliegenden Projekt nur wenige verwertbare Unterlagen vorliegen und der
Fangbetrieb nur in einem sehr kurzen Zeitraum erfolgte, sollen hier zusätzliche
Erkenntnisse aus Projekten mit größerer Fangaktivität einfließen. Insbesondere im
Nationalpark Unteres Odertal in Brandenburg konnten umfassendere Erkenntnisse
erarbeitet werden. An diesen Arbeiten hatte Dr. Zoller einen sehr großen Anteil.
Als Lockmittel hat sich besonders Körnermais in Verbindung mit Buchenholzteer als
zusätzlichen Lockstoff bewährt. In Mastjahren wird oft eine Abkehr des
Schwarzwildes von den Kirrstellen beklagt. Daraus wird oft geschlossen, dass
Eicheln bzw. Bucheckern besser vom Schwarzwild angenommen werden. Es kann
sich aber auch um eine Feindvermeidungsreaktion handeln. Da an Kirrstellen durch
den Abschuss an bzw. in der Nähe dieser das Wild vergrämt wird, wendet sich
dieses den anderen Nahrungskomponenten zu, die ohne in Gefahr zu geraten,
erreichbar sind. Diese Hypothese leitet sich aus folgender Beobachtung ab: Ein
Käfigfang wurde unter einer Solitäreiche aufgestellt. Im Frühjahr und Frühsommer
wurde in vier aufeinander folgenden Fangaktionen 26 Sauen gefangen. Danach
erfolgte nur noch der sporadische Besuch eines einzelnen mittelalten Keilers. Der
Fallenbetrieb wurde eingestellt. Mit Beginn des Herbstes und einer außergewöhnlich
ergiebigen Eichelmast, sollte der Fangbetrieb wiederaufgenommen werden. Der
Fallenboden war flächendeckend mit Eichel bedeckt. In der Annahme, dass diese
Eicheln zur Fangbeköderung ausreichen würden erfolgte anfänglich keine
Maisbefütterung. Eine Fotofalle bestätigte einen nur sehr sporadischen
Schwarzwildbesuch. Die Eicheln im Falleninnenraum wurden nicht zielgerichtet
angelaufen. Bestenfalls der Fang einzelner Stücke wäre eventuell möglich gewesen.
Eine berechenbare stetige Annahme der Falle konnte nicht erreicht werden. Aus
diesem Grund wurde Mais hinzugegeben. Wenn Eicheln die höhere
Nahrungspräferenz aufweisen würden, müsste der Mais weitgehend liegen bleiben.
Zielgerichtet wurde jedoch der Mais regelmäßig bis auf das letzte Korn
aufgenommen. Der größte Teil der Eicheln verblieb sehr lange im Falleninnenraum
und wurde nach und nach mitgefressen. Das Schwarzwild wechselte nun die Falle
regelmäßig an und ein Fangansitz wurde möglich.
Obwohl auch sehr gut angenommen, ist die Beköderung mit Zuckerrüben in zweierlei
Hinsicht nachteilig. Erstens werden ganze Rüben vom Fallenboden aufgenommen,
aus der Falle getragen und in der sicheren Deckung gefressen. Das ist auch oft der
Fall bei ganzen Maiskolben. Darüber hinaus können größere

 
Ergebnisse und Diskussion
80
Nahrungskomponenten, die vom Schwarzwild am Fallenboden bewegt werden, den
Verschluss der Falltür am Boden unterbinden. Wenn dadurch der Totpunkt der
Falltorsicherung nicht erreicht wird, ist es möglich, dass das gefangene Schwarzwild
mit dem Gebrech das Falltor ausheben bzw. verbiegen kann.
Jegliches Köderfutter sollte besonders am Fangtag so weit wie möglich an der dem
Falltor gegenüberliegenden Seite abgelegt werden.
Anwesenheit anderer Wild- bzw. Tierarten
In den meisten Wildlebensräumen kommen mehrere Wildarten nebeneinander vor.
Da es sich bei Schwarzwild um einen Nahrungsgeneralisten handelt, konkurriert
diese in einem breiten Spektrum mit den anderen Tierarten im gleichen Lebensraum.
Auch die Nahrungskomponente Maiskorn wird von einem breiten Tierartenspektrum
als Nahrung frequentiert.
Aus diesem Grund kommt es oft, insbesondere bei den Wildarten Waschbär,
Marderhund, Dachs und Fuchs zu erheblicher Nutzung der Ködernahrung. Das kann
soweit führen, dass bei Erscheinen der Sauen nur noch sehr wenig bzw. gar kein
Köderfutter mehr bereitliegt. Entweder muss die Ködermenge so ergiebig
ausgebracht werden, dass genug für alle und zu jeder Besuchszeit da ist, oder man
fängt die angeführten Wildarten ebenso in den Fallen. Bei Gebieten mit
Prozessschutz muss versucht werden, durch Futterpausen (2-3 Wochen) die
Attraktivität des Fallstandortes zu unterbrechen. Danach kann man wieder
versuchen, das Schwarzwild vordergründig anzuködern.
Erlegung, Tötung und Wildversorgung
Die Anwendung von Käfigfanganlagen bzw. Lotinfang ermöglicht bei kontrollierter
Fangauslösung die Zeit vom Fangzeitpunkt bis zur Tötung und Entnahme der
Schweine ausgesprochen gering zu halten. Auf Grund der kurzen Schussdistanz ist
es möglich, Schüsse auf den Gehirnschädel anzutragen. Damit wird die eine
Betäubung durch das Eindringen in das Großhirn und eine Tötung bei zeitgleichem
Vordringen in den Gehirnstamm erwirkt. Eine schnelle und sichere Erlegung ist das
Ergebnis. Fehlschüsse können augenblicklich korrigiert werden. Nachsuchen mit
größeren schmerzhaften Zeiträumen durch nicht umgehend tödliche Schusslagen
sind ausgeschlossen.
Der Zeitraum von der Fangauslösung bis zur Tötung ist in erster Linie von der
Schussfertigkeit, der Einstellung der Waffentechnik und der Verfassung des
Schützen abhängig. In Fanganlagen findet man unterschiedliche Erregungszustände
vor. Das reicht von relaxten beinahe ruhigen bis hin zu erregten aggressiven

 
Ergebnisse und Diskussion
81
gefangenen Tieren. Eine sichere Tötung kann in jedem Fall gewährleistet werden.
Der eingeschränkte Bewegungsraum ermöglicht den Sauen weder größere
Fluchtstrecken noch den Anlauf für starkes Anflüchten der Fanganlagenbegrenzung.
Es wird von stark nach schwach erlegt. Dabei erweckte es bei mehreren
Fangaktionen den Eindruck, als würde das Ablegen der getöteten Bachen bei den
mitgefangenen Frischlingen eher Beruhigung als höhere Erregung erzeugen. Der
Schussknall sollte, auch im Hinblick auf den Erregungszustand der gefangenen
Sauen, durch Schalldämpfer verringert werden.
Das Wild wird unaufgebrochen vom Fallenstandort abtransportiert. An einem selbst
bestimmten Ort im Revier erfolgt die Entblutung durch Bruststich und die weitere
Versorgung. Selbst bei größeren Fangmengen (10-20 Stücken) dauert bei normaler
handwerklicher Fertigkeit der gesamte Vorgang nicht länger als ein bis maximal 2
Stunden im Anschluss. Eine Übergabe an die Kühlkette kann somit umgehend
erfolgen.
Kleinstmögliches Kaliber
Durch die Konstruktion der Fanganlagen, ergibt sich eine Erlegungsdistanz, die
ausschließlich Kopfschüsse (Gehirnschädel) ermöglicht. Damit wird bei der Fangjagd
der höchste Standard zur Tötung von Tieren anwendbar. Durch das Eindringen des
Geschosskörpers in das Großhirn und darauf folgend in den Gehirnstamm wird
Betäubung und Tötung in Bruchteilen von Sekunden annähernd zeitgleich erzeugt.
Die Distanz zum zu erlegenden Tier spielt aber nicht nur bei der sicheren
Treffpunklage eine Rolle. Die Eindringwirkung des Geschosses auf nahe Distanz ist
bei weitem stärker, als bei jagdlich üblichen Distanzschüssen. Aus diesem Grund ist
bei Schüssen auf größerer Entfernung eine höhere Auftreffenergie der Geschosse
notwendig. Der Gesetzgeber schreibt für diese Erlegungsdistanzen einen
Mindestwert von 2000 Joule folgerichtig vor.
Für die Erlegung auf nahe Distanz, wie zum Beispiel bei Fangschussanwendungen,
kann die Anwendung von geringer kalibrierter und laborierter Munition erfolgen. Hier
erlaubt der Gesetzgeber Munition, die eine Mindestenergie von 200 Joule an der
Laufmündung besitzen.
Da bei der Fangjagd ausschließlich auf Distanzen erlegt wird, die unter der
Fangschussentfernung liegen, wird somit die Anwendung derartiger Munition
begründbar.
Darüber hinaus sind bei der Fangjagd noch weitere Aspekte von Wichtigkeit. Der
Schussknall bei größeren Kalibern erzeugt in der Fanganlage eine größere Erregung
der noch nicht in der Fanganlage erlegten Tiere. Dieser Umstand wird momentan
durch Schalldämpferanwendung in geringem Maße kompensiert. Die Verminderung

Ergebnisse und Diskussion
82
des Schussgeräuschpegels ist bei Geschossen geringeren Kalibers unstrittig.
Darüber hinaus verringert sich bei der Anwendung von kleineren Geschosskalibern
die Gefahr von abgeprallten Geschossteilen. Restkörper von kleineren Geschossen
sind in ihrer Wirkung nachweislich gefahrloser. Darüber hinaus ist die Anwendung
von Geschossen, die keine Zerlegungseigenschaften aufweisen, möglich. Bei
Kopfschüssen ist die Notwendigkeit, möglichst viel Energie durch die Zerlegung im
Wildkörper anzubringen, nicht erforderlich. Das mechanische Durchdringen und die
irreparable Zerstörung von lebensnotwendigen Gehirnarealen wird durch die
Einwirkung des kompakten Geschosskörpers erreicht.
Um für die Fangarbeit die methodische Sicherheit zu erarbeiten, dass auf geringer
Schussdistanz und bei Anwendung von Kopfschüssen, Munition im geringer
kalibrierten Bereich sicher und tierschutzgerecht anwendbar ist, macht sich eine
Abklärung des für diese Arbeiten erforderlichen geringstmöglichen
Munitionsspektrums erforderlich.
Bedenkt man, dass bei der Erlegung von Weiderindern auf eine Höchstdistanz von
30 m die Anwendung von Munition im Bereich .22 Win Mag bzw.. 22 Hornet legitim
ist, so ergibt sich hieraus die Frage, warum auf Schwarzwild in Fanganlagen auf
Entfernungen die deutlich unter 15 m liegen mit Geschossen über 2000 Joule
Mündungsenergie getötet werden soll. Die DEVA hat in der Vergangenheit bereits
entsprechende Versuche im Münsteraner Zoo durchgeführt und dabei festgestellt,
dass geringere Kaliber zur Tötung von Wildtieren aus Nahdistanz ausreichend sind.
Da diese Versuche leider nicht an Schwarzwild erfolgten, macht sich eine
Überprüfung an Schwarzwildschädeln erforderlich.
Mittels Beschusstest müssen belastbare Ergebnisse zur geringstmöglichen
Dimensionierung der anwendbaren Munition erarbeitet werden. Dabei ist es wichtig,
Grenzwerte für die Munition und die Schussdistanz zu ermitteln.
Methodisch wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
(Testschädel von adulten Wildschweinen AK 2)
1. Theoretische Eingrenzung der Munition die Mündungsenergie betreffend,
2. Beschuss eines Knochenschädels, dessen Gehirninnenraum zur
Simulation des Gehirnwiderstandes mit ballistischer Seife gefüllt wird
(Distanz 3 m),
3. Beschuss der theoretisch ermittelten kleinstmöglichen Munition –
Abklärung der Wirkung (Test nach sicher Abklärung des
Geschossverbleibes bis zum sicheren Austritt aus dem Hinterhauptschädel
fortführen); die so ermittelte Mindestkalibrierung bzw.- laborierung wird als
Testmunition an unverletzten Schwarzwildschädeln angewandt,

 
Ergebnisse und Diskussion
83
4. Beschuss von Schwarzwildschädeln aus verschiedenen Distanzen
(Feststellung der Höchstdistanz),
5. Untersuchung der Wirkung des Geschosskörpers durch Prosektur.
Ziel ist es, das Munitionsspektrum und die Höchstbeschussdistanz in diesem
Spektrum festzulegen und als anwendbar für die Arbeit an Schwarzwild in
Fanganlagen zu bestätigen.
Wildverhalten in Fanganlagen
Wenn das Falltor den Ausgang der Fanganlage geschlossen hat, tritt zunächst eine
kurze Aufregungsphase ein. Bereits nach sehr kurzer Zeit beruhigt sich die Mehrheit
der gefangenen Wildschweine. Mit der Annäherung durch den Menschen in die Nähe
der Fanganlage erfolgt eine Feindvermeidungsreaktion durch die gefangenen
Stücke. Dabei treten die unterschiedlichsten Erregungszustände auf. Teilweise
kommt es zu eher relaxten Reaktionen. Meist weichen die Tiere dem Schützen aus
und konzentrieren sich in einer Ecke der Fanganlage. Ein sicherndes Ablaufen des
Falleninnenraumes ist bei den meisten Stücken die Regel. Der Beschuss und die
Erlegung der Stücke in der Folge „stark vor schwach“ erzeugt teilweise sogar eine
Beruhigung der gefangenen Stücke. Diese Verhaltensweise konnte auch oft bei den
Immobilisationen zur Besenderung beobachtet werden. Lag die Bache narkotisiert in
der Falle, beruhigten sich die zugehörigen Frischlinge.
Es kommt aber auch zum erregten Anflüchten des Fallenmaterials und auch zu
aggressiven Angriffen.
Die Tötung von Mengen zwischen 3 und 20 Sauen erfolgte in Zeitabständen von 2-
max. 10 min. Einzeln gefangene Wildschweine lassen sich, durch ihren größeren
Bewegungsfreiraum hervorgerufen, meist nicht schneller erlegen als kopfstarke
Fänge. Die Erregungszeiträume liegen bei weitem unter denen von
Bewegungsjagden und Nachsuchen.
Die Dimensionierung der Falleninnenbereiche (2x2 m) lassen keine Bewegungen zu,
die mit größerem Anlauf verbunden sind. Dem zur Folge ist auch die Gewalt, mit der
es den Tieren möglich ist gegen den Falleninnenraum anzuflüchten und die damit
verbundene Verletzungsgefahr gering.
Fallen- und Fangplatzvergrämung
Anders als bei Kirrungen findet beim Fallenfang keine Vergrämung des Fanggerätes
bzw. des Fangplatzes statt. Der Grund dafür ist, dass bei der Fangarbeit alle

 
Ergebnisse und Diskussion
84
gefangenen Stücke endgültig entnommen werden. Somit tritt weder eine Tradierung
noch eine Konditionierung bezüglich der Fanggeräte und Fangplätze auf.
Bei der Fangarbeit im Nationalpark Unteres Odertal war es z.B. möglich, in kurzer
Folge (2 Monate) vier erfolgreiche Fänge mit insgesamt 26 Stücken mit dem gleichen
Fanggerät auf demselben Fangplatz zu realisieren.
In einer Lotinfanganlage wurde etwa 30 min nach erfolgreichem Fang- und
Erlegungsvorgang bereits die nächsten Wildschweine beobachtet, die die Falle trotz
ausgetretenem Schweiß in der Falle und der Anwesenheit der Fänger längere Zeit
annahmen. Bei allen bisher erfolgten Fängen konnten bis zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine nachhaltige Vergrämungen beobachtet werden.
Die Effizienz des Fallenfangs am Beispiel eines Telemetrieprojektes im
Nationalpark „Unteres Odertal“ im Jagdjahr 2016/17
Zur Besenderung von Schwarzwild haben sich mobile Drahtkastenfallen bewährt. Es
geht dabei um den Fang von Schwarzwild, das den Halsbandsender nicht mehr
durch konditionelle Schwankungen durch Abstreifen verlieren kann bzw. bei denen
es nicht zum Einwachsen des Halsbandsenders kommen kann. Somit können für
diese Methode nur adulte Stücke in Betracht gezogen werden, die weitgehend das
Körperwachstum abgeschlossen haben. Die besenderungsfähigen Stücke werden im
Fang immobilisiert. Gleichzeitig werden bei diesen Fangaktionen Frischlinge,
Überläufer und auch ältere Sauen einer Rotte mitgefangen. Die mitgefangenen
Stücke Schwarzwild wurden lebend in die Wildbahn entlassen. Dieser sogenannte
Beifang wurde dokumentiert. Die Ergebnisse der Berechnungen geben dabei
wertvolle Hinweise zur Effizienz des Fallenfangs.
Insgesamt wurden 8 Keiler und 10 Bachen mit Halsbandsendern versehen. Dabei
wurden 96 Frischlingen und 14 Überläufern mitgefangen. Die Fangzeit erstreckte
sich über 6 Monate. Es erfolgten 32 Fangansitze an 8 Fallen durch 3 Fänger.
Die Jagdstrecke (erlegte Stücke) des Jagdjahres 2016/17 im Nationalpark betrug 575
Stücke Schwarzwild und wurde aus 26 Jagdbezirken erbracht.
Wären die gefangenen Stücke Schwarzwild in die Strecke eingegangen, hätte sich
diese um 128 Stücken auf 703 erhöht. Damit hätte der Fallenfang eine
Streckensteigerung um ca. 18 Prozent in der Hälfte der Zeit und mit einem Zehntel
an Personalaufwand erbracht.
Bei den Ansitzen, während denen keine besenderungsfähigen Stücke in die
Fanganlage zogen, hätten in mehreren Fällen Frischlinge und Überläufer noch
zusätzlich gefangen werden können. In die Berechnung gehen diese Stücken nicht
ein.

Ergebnisse und Diskussion
85
Berechnet wurden nur die wirklich gefangenen Stücke. Je Fanganlage wurden im
Mittel 16 Stücke Schwarzwild gefangen.
Zeitaufwand
Berechnet man den Zeitaufwand der zum Fang dieser 16 Stücken je Fanganlage
erforderlich war ergibt sich folgende Berechnung:
1 Falle = 16 Stücke:
Anlegen der Fangfütterung
4 h
Fangaufbau
20 min
Befütterung/Überwachung (14 Tage je 4 h)
56 h
Fangvorbereitung/Fangdurchführung (4 Fänge je 10 h)
40 h
Tötung 4 x 4 Stücken SW
20 min
100 h :40 min
Der Aufwand zur Erlegung von
16 Stücken
Schwarzwild
im Einzelansitz
ergibt:
16 Stücke SW (diese erfordern mind. 8 Ansitze je Stück*) x 4 h Ansitzzeit
=
512 h
*Quelle DBV/DJV/BMELV-(2007)
Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft - Probleme und Maßnahmen.
Stellt man die etwa 100 Stunden, die zur Erlegung von 16 Stücken beim Fallenfang
notwendig sind, den 512 Stunden jagdlichen Aufwand bei der Ansitzjagd gegenüber,
ist ein deutlicher Vorteil zu Gunsten der Fangarbeit erkennbar.

 
Ergebnisse und Diskussion
86
4.5 Wirkfaktoren im Problemfeld Schwarzwild
In den internen Zwischenberichten (2016, 2017), e-mails und Projektgesprächen mit
dem Auftraggeber teilte Projektleiter Dr. H. ZOLLER regelmäßig den Projektstand und
auch seine persönliche Einschätzung über Vorgänge, Aktivitäten, Hemmnisse und
Einstellung der örtlichen Akteure in den Jagdbezirken, Agrar- und Jagdgenossen-
schaften sowie im angrenzenden Landesforst- und Privatwaldrevieren dar.
Diese Daten, Mitteilungen, Fakten oder persönlichen Mitteilungen im Nachgang
richtig zu erfassen, zu zuordnen und zu bewerten ist nicht möglich. Daher sollen hier
nur einige allgemeine Ansichten zusammenfassend aufgeführt werden.
4.5.1 Einstellung der Jägerschaft
- Waldreviere / -flächen (z.B. Landesforst-, Bundesforstflächen, Eigenjagden)
stellen wichtige Rückzugsräume des Schwarzwildes dar, trotzdem wird dort
einer Reduktion der Schwarzwildbestände meist keine jagdliche Priorität
zugeordnet, da es im Wald keine Schwarzwildschäden gibt; hier haben Reh-
und Rotwild den Vorrang
- in landwirtschaftlich bewirtschafteten Jagdrevieren ist die Wildschadens-
situation z.T. drastisch, bewirkt aber keine jagdpraktischen Konsequenzen
- realistische Einschätzung zur Höhe der Schwarzwildpopulation / Entwicklung
der Schwarzwildstrecke und der damit verbundenen Gefahren (z.B. ASP-
Problematik) ist kaum vorhanden
- oftmals kein Reduktionswille vorhanden, denn persönliche, jagdliche Erfüllung
hat Vorrang
- revierübergreifende Absprachen oder Jagdstrategien (z. B. gemeinsames
Wildschadensmonitoring) sind selten, am ehesten noch bei Gesellschaft-
jagden zu finden
- kaum Kirrjagdkonzepte (Monitoring, Verteilung / Dichte), Verwendung von
Kirrgut in unerlaubter Menge oder Qualität (Küchenabfälle, Silage, Drusch-
abfälle)
- oft Diskrepanz zwischen aktuellen wildbiologischen Erkenntnissen und
jagdlicher Praxis (z.B. Leitbachendisskusion),
- tradierte Jagdeinstellungen und „gefühltes“ Wissen kontra Veränderungen /
Umdenken (z.B. Einsatz von Fangjagd, Bachenbejagung)
4.5.2 Sonstige jagdliche Einflussfaktoren
- Kirrjagd als Hilfsmittel z.T. zeitlich nur begrenzt anwendbar (je nach
Nahrungsangebot im Offenland, regelmäßige Baummasten)

 
Ergebnisse und Diskussion
87
-
Monate Juni – September oft Zeitraum mit geringster jagdlicher Einflussnahme
auf Schwarzwild aufgrund der natürlichen Nahrungsverfügbarkeit (außer
Erntejagden), durch Baummasten im Herbst kann sich die Zeitspanne noch
deutlich verlängern
- in Waldrevieren Bejagung von dämmerungs- und nachtaktivem Schwarzwild
oft unter schwierigen Lichtverhältnissen, im Offenland in der Regel nur Nacht-
jagd möglich
- reguläre Jagd (Schuss, Kirrung) im Umfeld einer Fanganlage vermindert in der
Regel die Effizienz dieses Fangstandortes
4.6 Empfohlene Maßnahmen
-
wildbiologische (Leitbachendiskussion, ASP) und jagdmethodische Weiter-
bildung (Fangjagd, Bachenbejagung, revierübergreifendes Wildschadens-
monitoring, Monitoring / technisches Knowhow) in der Jägerschaft und bei der
Jagdausbildung forcieren
-
Überprüfung der juristischen und praktischen Machbarkeit des Einsatzes von
Nachtsicht- und Wärmebildtechnik zur tierschutzgerechten Bejagung von
nachtaktivem Schwarzwild in Reduktionsphasen
-
Schwarzwildfang in der Jägerschaft und Öffentlichkeit kommunizieren, Schu-
lungs- und Aufklärungsarbeit (Technik, Durchführung, Stress, Verletzungs-
gefahr usw.), Betrieb: antrags- und schulungspflichtig (z.B. Teilnahmebeschei-
nigung)
-
Konstruktionsvielfalt an Fangtypen (Klein-, Mittel-, Großfänge) und auch
Auslösevarianten (manuelle Auslösung, Selbstauslösung) entsprechend den
örtlichen Bedingungen (Lage, Fangtechnik, Betreuung, Materialkosten) nutzen
-
Monitoring / Beratung vorhandener Fanganlagen (Vermeidung von
Missbrauch, strikte Einhaltung von Sicherheits-und Tierschutzbestimmungen /
-vorgaben sowie Grundlage zur Überprüfung jagdpraktischer, -politischer,
seuchenprophylaktischer Zielvereinbarungen)
-
jagd- und waffenrechtliche Ausnahmeregelungen für den Waffeneinsatz am
Fang (Waffentyp- und Kaliberempfehlungen /-vorgaben, Schalldämpfer, Ziel-
hilfen, Lampeneinsatz etc.)
-
Integration von Waldrevieren in die Wildschadensproblematik (gemeinsame
Jagdstrategien, Kirrkonzepte etc.) und in Reduktionsvorhaben (Fangjagd,
Bachenbejagung)
-
Überprüfung und ggf. Überarbeitung von Jagdpachtverträgen / Wildschadens-
pauschalen in Bezug auf schadensdeckende Regulierung der Wildschäden,
gemeinsames Wildschadensmonitoring / neutrale Begutachtung

 
Fazit
88
5 Fazit
Das Projekt versuchte verschiedene Methoden und neue Wege in der Schwarz-
wildbejagung zu gehen, zur Vermeidung / Verminderung von Wildschäden zu er-
fassen und örtliche Anregungen und Erfahrungen zu sammeln. Ein Zeitraum von
knapp zwei Jahren aktiver Freilandarbeit ist zu kurz, um bei der Fülle von natür-
lichen und anthropogenen Einflussfaktoren ausreichend Daten zu sammeln und
erschöpfende Antworten geben zu können. Da nicht alle Methoden mit gleichem
Erfolg in den verschiedenen Untersuchungsgebieten angewandt werden konnten,
ist auch ein Vergleich nur begrenzt möglich. Über langfristige Auswirkungen kann
das Projekt keine Aussagen treffen und nicht jede Methode funktioniert überall
gleich gut. Dass die Methoden als weitere Werkzeuge helfen können, haben sie -
wenn auch nur in den jeweiligen Untersuchungsgebieten - zeigen können. Ein
Verdienst ist sicherlich, Menschen mit gleichen Zielen zusammengebracht und
inspiriert zu haben. Allgemein kann man aber sagen, dass sich die Einstellung
und Ansichten zur aktuellen Schwarzwildsituation (Populationshöhe, Wildschä-
den, Reduktion, ASP) in breiten Kreisen der Jägerschaft – egal ob in Wald- oder
Feldjagden – gravierend ändern muss, wenn die Thematik tatsächlich ange-
gangen werden soll. Vielfach scheiterte oder verzögerte sich die Umsetzung von
Ideen und Methodenansätzen nicht an natürlichen Gegebenheiten, sondern
einfach am Faktor Mensch und dem Unwillen für Veränderungen. Es bleibt zu
hoffen, dass einige der Ansätze wie Fallenfang, Bachenbejagung oder technische
Hilfsmittel zukünftig nicht zusätzlich durch bürokratische Strukturen behindert
werden.

 
Literaturverzeichnis
89
6 Literaturverzeichnis
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auf die Mondphase. Bachelorarbeit, Universität Rostock, 59 S.
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Verwaltungsgemeinschaft Rietschen mit den Gemeinden Rietschen und
Kreba-Neudorf Stand: 17.12.1 2012, Teil B – Entwurf. Rietschen. 79 S.
DBV, DJV, BMELV (Hrsg.) (2007): Schwarzwildbewirtschaftung in der
Agrarlandschaft - Probleme und Maßnahmen. Abschlussbericht
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regionaler Konzepte. Abschlussbericht, 253 S.
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Universität Rostock, 33 S.
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Rostock. Hansestadt Rostock - Stadtforstamt Rostock, unveröffentlichter
Zwischenbericht, 84 S.
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Zwischenbericht.

 
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Notwendigkeit der Bachenbejagung in 11 Punkten. (WWW-Seite, Abgerufen 09.09.
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Abgerufen 15.08.2018). URL:
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Wikipedia Oberlausitz: Seite „Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet“. In: Wikipedia,
Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 19. September 2016, 17:34 UTC. URL:
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Oberlausitzer_Heide-
_und_Teichgebiet&oldid=158054327
(Abgerufen: 14. August 2018, 13:10 UTC)
Wikipedia Markneukirchen: Seite „Markneukirchen“. In: Wikipedia, Die freie
Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. Juli 2018, 16:03 UTC. URL:
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Markneukirchen&oldid=179232987
(Abgerufen: 14. August 2018, 13:10 UTC)
Wikipedia Erlbach: Seite „Erlbach (Markneukirchen)“. In: Wikipedia, Die freie
Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 24. Mai 2018, 14:14 UTC. URL:

Literaturverzeichnis
91
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Erlbach_(Markneukirchen)&oldid=1777115
54
(Abgerufen: 14. August 2018, 13:10 UTC)
Wikipedia Oberes Vogtland: Seite „Oberes Vogtland“. In: Wikipedia, Die freie
Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. April 2018, 15:25 UTC. URL:
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Oberes_Vogtland&oldid=176609158
(Abgerufen: 14. August 2018, 13:12 UTC)

 
Abbildungsverszeichnis
92
7 Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Lage der Untersuchungsgebiete (UG) in Sachsen
6
Abb. 2 Untersuchungsgebiet in der Oberlausitz.
7
Abb. 3 Flächenanteile in den Jagdbezirken Reichwalde und Viereichen.
8
Abb. 4 Räumliche Verteilung der Landnutzungstypen in den Jagdbezirken
Reichwalde und Viereichen.
9
Abb. 5 Das Untersuchungsgebiet Oberlausitz gehört seit vielen Jahren zum
Kerngebiet des sächsischen Wolfsvorkommens.
12
Abb. 6 Untersuchungsgebiet im Mittleren Erzgebirge.
14
Abb. 7 Geschädigte Maisfläche im Untersuchungsgebiet Mittleres Erzgebirge im
Oktober 2014..
15
Abb. 8 Untersuchungsgebiet im Oberen Vogtland.
16
Abb. 9 Drohnenbefliegung zur Wildschadenserfassung.
19
Abb. 10 Luftbild einer Maisanbaufläche, welches aus mehreren Luftbildkacheln
erstellt wurde.
20
Abb. 11 Fotofalle vom Typ Seissinger S108.
21
Abb. 12 Verschiedene Kirrautomaten kamen zur Anwendung.
22
Abb. 13 Die Wärmebildkamera (hier Pulsar Quantum HD38S mit 38mm-Objektiv)
wird bei der Suche handgeführt oder beweglich auf dem Fahrzeug montiert.
24
Abb. 14 Mit Wärmebildgeräten kann Schwarzwild lichtunabhängig im Bestand und
im Offenland auf große Entfernungen endeckt werden.
25
Abb. 15 Mobiler Kleinfang aus Doppelstab-Drahtgittermatten (UG Oberlausitz).
26
Abb. 16 Kameraüberwachung am Fang.
26
Abb. 17 Fangbereiter Saufang mit Kirrautomat und Funkkamerasystem
29
Abb. 18 Zweitüriger Kleinfangtyp der Fa. Lotin (Schweden), rechts: direkter
Sichtvergleich mit Kleinfang aus unverblendeten Doppelstabmatten.
29
Abb. 19 Gedeckte Variante eines mobilen Kleinfanges mit Falltor und
Selbstauslösung.
30
Abb. 20 Gedeckte Variante eines stationären Mittelfanges (oval) mit Falltür und
Kirrautomat.
31
Abb. 21 Gedeckte Variante eines stationären Mittelfanges mit Schwenktür und
Selbstauslösung.
31
Abb. 22 Entwicklung der Schwarzwildstrecke in Sachsen 1991-2018.
32
Abb. 23 Schwarzwildstrecke des GJB Viereichen.
34
Abb. 24 Schwarzwildstrecke des GJB Reichwalde.
34
Abb. 25 Schwarzwildstrecke des GJB Erdmannsdorf-Kunnersdorf-Hennersdorf. 35

Abbildungsverzeichnis
93
Abb. 26 Schwarzwildstrecke des UG Oberes Vogtland 1992/93 – 2017/18
35
Abb. 27 Prozentuale Aufteilung der Altersklassen der Schwarzwildstrecke des UG
Oberes Vogtland 1992/93 – 2017/18.
36
Abb. 28 Flugplan für das Untersuchungsgebiet Mittleres Erzgebirge (2017).
39
Abb. 29 Zwei Mosaikbilder einer Fläche, aus insgesamt 419 einzelnen Luftbildern
erstellt.
40
Abb. 30 Selektive Schädigung verschiedener Maissorten (August 2017).
41
Abb. 31 Schwarzwildschäden im Raps
42
Abb. 32 Lagergetreide in einer Weizenfläche.
42
Abb. 33 Schadensentwicklung auf einer Maisfläche mit Jagdschneisen (2017).
43
Abb. 34 Streckenpfahl aus Kunststoff-Recyclingmaterial und Eckpfahl aus Holz
44
Abb. 35 Bei Wegen wird der Zaun ca. 20 m in die Einmündung geführt.
46
Abb. 36 Regelmäßige Zaunkontrolle und –pflege ist ffür eine ordnugsgemäße
Funktion wichtig.
48
Abb. 37 Erfolgloser Schwefeldünger-Versuch zur Vermeidung von Wühlschäden
(2016).
50
Abb. 38 Elektrische Zäunung als wirksamer Schutz einer Grünlandfläche vor
Wühlschäden (2017).
50
Abb. 39 Schwarzwildschäden in Maisflächen trotz Bejagungsschneisen (UG
Oberlausitz, GJB Reichwalde)
52
Abb. 40 Dichtes Schneisensystem aus Jagd- und Bewässerungsschneisen in einem
Maisfeld.
52
Abb. 41 Kooperation zwischen Agrarbetrieb und Jägern ist wichtig.
54
Abb. 42 Wildschweinbejagung in geschädigten Flächen (UG Oberlausitz).
55
Abb. 43 Unerlaubte Kirrmengen und –mittel kontra Jagdstrategie und
Seuchenprophylaxe.
56
Abb. 44 In den letzten drei Jahren haben Baummasten den erfolgreichen Einsatz
von Kirrmais bei der Ansitzjagd und bei der Fallenjagd bis zum
Jahreswechsel erschwert.
58
Abb. 45 Schwarzwild am Kirrschacht.
59
Abb. 46 Relative Häufigkeit von Säugetierarten und Vögeln auf Fotofallenbildern
aus drei Schwarzwild-Untersuchungsgebieten (vgl. Tab. 9, Abbildung aus
KURTH 2017).
61
Abb. 47 Waschbären und Dachse sind häufig Futtergäste an Kirrungen.
61
Abb. 48 Schwarzwildbejagung mit Wärmebildunterstützung.
67
Abb. 49 Schwarzwild wird vorrangig in der ersten Nachthälfte bei zunehmenden
oder Vollmond erffolgreich bejagt – sonst ist reicht oftdas Büchsenlicht
nicht.
68

Abbildungsverzeichnis
94
Abb. 50 Anteil der Erlegungen von Schwarzwild unter Einsatz einer
Wärmebildkamera im GJB Viereichen.
69
Abb. 51 Auszug aus Präsentation zur Auswertung der Drückjagd am 05.11.16, 1.
Treiben in Bereich Struth (UG Mittleres Erzgebirge).
71
Abb. 52 Auszug aus Präsentation zur Auswertung der Drückjagd am 08.12.16, 2.
Treiben in Bereich Sternmühltal (UG Mittleres Erzgebirge).
71
Abb. 53 Im UG Oberlausitz wurden während des Projektzeitraumes 5 Fangstand-
orte getestet.
75
Abb. 54 Strecke von zwei Fangeinsätzen.
77
Abb. 55 Jagdstreckenzusammensetzung 2015/16 - 2017/18 im GJB Reichwalde. 77
Abb. 56 Verteilung der Jagd- und Fangstrecke 2017/18 im GJB Reichwalde.
77
Abb. 57 Gute Eingewöhnung am Fang erhöht den späteren Fangerfolg.
78

 
Tabellenverzeichnis
95
8 Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Flächenanteile landwirtschaftlicher Kulturen laut Anbauplan (2019) im GJB
Reichwalde
10
Tab. 2 Anbaukulturen 2018 (Ackerbau) der Agro-Dienst-Marktfrucht GmbH.
17
Tab. 3 Zusammensetzung des Revierverbundes im UG Oberes Vogtland.
18
Tab. 4 Technische Ausrüstung zur Fangüberwachung
28
Tab. 5 Fangplätze in den Untersuchungsgebieten.
29
Tab. 6 Übersicht zur Verteilung der Drohnenbefliegung in den drei Untersuchungs-
gebieten
39
Tab. 7 Aufstellung zum Arbeitsaufwand für Weidezaunbau (1.000 m, AG
Viereichen).
47
Tab. 8 Formen der Darbietung von Kirrmaterial in den Untersuchungsgebieten.
56
Tab. 9 Datenbasis der Fotofallenbilder-Auswertung von Kurth (2017).
60
Tab. 10 Jagdstrecke der Gruppenjagden im GJB Viereichen.
73
Tab. 11 Übersicht der Fangversuche im GJB Reichwalde (UG Oberlausitz).
76

 
Anhang
96
9 Anhang
(Quelle:
https://www.bundesforste.at/fileadmin/jagd/2010_02_Hohmann_Bachenbejagung.pdf)
Reduktion der Schwarzwildbestände - ein Statement zur
Notwendigkeit der Bachenbejagung in 11 Punkten
von Dr. Ulf Hohmann, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft,
Trippstadt, Rheinland-Pfalz (18.2.2010)
1.
Schwarzwild verursacht Wildschäden und überträgt die Schweinepest. Nach den
Streckenstatistiken ist von einer ungebremsten Ausbreitung und Verdichtung in
den Kernräumen auszugehen. Eine Reduktion der Bestände ist daher gewollt
und wird hier als Konsens vorausgesetzt. Die Reduktion der derzeitigen
Schwarzwildbestände in Deutschland ist ungeachtet einer Ursachenanalyse nach
§ 1 BJG vorrangig eine Aufgabe der Jägerschaft.
2.
Ein Streitpunkt in der aktuellen Debatte hinsichtlich einer effektiven Reduktions-
abschussgestaltung ist die Bachenbejagung. Konkret geht es um die Hinter-
fragung derzeit gängiger ethisch/rechtlicher Beschränkungen bei der Erlegung
von Bachen.
3.
Hier sind zwei wesentliche Bachenabschusseinschränkungen zu nennen:
a) Schutz von Muttertieren, die abhängige Jungtiere führen
b) Schutz von Leitbachen, d. h. der dominanten Bache einer Rotte
Während ersteres nicht in Frage gestellt wird, wird der Schutz von Leitbachen
zunehmend kritisch debattiert.
4.
Die Leitbachenschonung ist ein bedeutendes jagdethisches Paradigma der
Schwarzwildhege im vorrangig deutschsprachigen Raum. 6 von 13 Flächen-
ländern in Deutschland haben nach einer Befragung der FAWF aus dem Jahr
2009 dieses Paradigma in ihren Hegerichtlinien oder Bejagungsempfehlungen
verankert.
5.
Eine Rechtfertigung dieser Abschusseinschränkung bezieht sich im Wesent-
lichen auf folgende Annahme: Die Leitbache (dominantes Weibchen) in einer
Gruppe schränkt die Fortpflanzung rangniedriger Weibchen, insbesondere von
Frischlingsbachen, ein. Die damit verbundene und derzeit gewollte Minderung

Anhang
97
der Geburtenrate (Zuwachsbremse) insbesondere bei den Frischlingsbachen,
soll durch eine Schonung von dominanten Bachen aufrechterhalten werden.
6.
Die Wahrung anderer sozialer, aber nicht reproduktionsmindernder bzw. nicht-
reduktionsrelevanter Funktionen von Leitbachen, wie Führung der Rotte zur
Minderung des Mortalitätsrisikos, die Förderung des Rottenzusammenhalts oder
die Bestimmung des Tagesablaufs u. a. m., sind vor dem Hintergrund der beab-
sichtigten Bestandesreduktion keine hinreichende Begründung für eine Bachen-
abschusseinschränkung. Die Störung von familiären Sozialstrukturen wird auch
im Rahmen der sonstigen weidgerechten Jagdausübung auf soziallebendes Wild
wie z. B. die Erlegung von Jungtieren bei Arten mit enger Mutter-Kind-Bindung
wie beim Rotwild oder Fuchs, Erlegung von Gruppenmitglieder aus Sozialver-
bänden von Gänsen, Kaninchen oder Murmeltieren etc. akzeptiert und steht nicht
im Widerspruch zum Tierschutzgesetz § 4 Abs. 1. Hierzu zählt auch eine von
Leitbachen bewirkte Rauschesynchronisierung bei anderen Rottenmitgliedern.
Sie wirkt im Übrigen kaum auf pubertierende Frischlingsbachen, da diese in
Abhängigkeit von ihrer körperlichen Entwicklung geschlechtsreif werden, was
selten mit der synchronen Rausche adulter Bachen zeitlich zusammentrifft, und
wirkt ansonsten sogar reproduktionssteigernd. Die oft verwendete verein-
fachende Begründungsformulierung „Wahrung des Sozialverbandes“ ist daher
nicht nur unscharf, sondern auch unzureichend.
7.
Die Annahme einer durch Leitbachen bewirkten Zuwachsdrosselung ist aller-
dings entgegen der gängigen Ansicht bisher nicht wissenschaftlich untersucht
worden (siehe Literaturstudie in
Die Pirsch
16, 2005, Seite 5 – 9). Sie ist nach
dem bisherigen Wissenstand in ihrer Pauschalität sogar unplausibel. Ein solches
in der Zoologie auch als „reproductive skew“ (Reproduktionsasymmetrie zum
Vorteil dominante Gruppenmitglieder) bezeichnetes sozioethologisches und
populationsökologisches Phänomen wurde bei einigen Säugerarten unter
besonderen ökologischen Rahmenbedingungen nachgewiesen (z. B. Zwerg-
mungo, Murmeltier, Dachs, Nacktmull). Sie ist für einen auf gepulste, fluktuie-
rende Nahrungsressourcen angepassten und auf schnelle Zuwachsmaximierung
getrimmten r-Strategen, wie das Schwarzwild, zumindest in Zeiten guter Lebens-
bedingungen, eher unwahrscheinlich.
8.
Auch eine internationale Expertenbefragung der FAWF aus dem Jahr 2008/2009
erbrachte, dass außerhalb Deutschlands diese Annahme weitgehend unbekannt
ist und ebenfalls als unplausibel beurteilt wird. Auf den nationalen Wikipedia-
Seiten (interaktive Internetenzyklopädie) findet sich unter dem Suchbegriff „
Sus
scrofa
“ diese Annahme lediglich auf der deutschsprachigen Seite, nicht aber auf
den kürzlich ebenfalls untersuchten tschechisch-, polnisch-, russisch-,
schwedisch-, französisch-, italienisch-, ungarisch-, englisch- oder spanisch-

Anhang
98
sprachigen Seiten (S. Cellina schriftlich). Darüber hinaus wird sie auch von Prof.
Arnold in Wien als unzutreffend beurteilt.
9.
Da die in Deutschland geforderten Bachenabschussquoten von 10 – 20 % auf
Länderebene nirgends auch nur annähernd erreicht werden, die Schwarzwild-
bestände und ihre Schäden weiter ansteigen, bedürfen Bachenabschuss-
einschränkungen einer soliden Begründung. Der „Leitbachenschonung“ fehlt
unserer Ansicht nach eine solide Begründung und auch die Plausibilität.
10.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Debatte um optimale
Selektionskriterien einer effektiven Schwarzwildjagd (Stichwort Streckenzu-
sammensetzung oder Freigaben) die Bedeutung von Bachenabschussein-
schränkungen noch aus einer anderen Überlegung heraus aufgreift: Aufgrund
des nachweislich hohen Einflusses der Jungbachen auf das Gesamtzuwachs-
geschehen wird oft behauptet, die Diskussion um Leitbachen, Altbachenbe-
jagung und Freigaben sei nachrangig. Dem ist allerdings klar zu widersprechen.
Die in vielen Managementplänen propagierte Forcierung der Frischlings- und
Überläuferabschüsse hat in den meisten Fällen den weiteren langfristigen
Bestandesanstieg bisher nicht verhindern können. Unter diesen Umständen ist
ein Altbachenabschuss sogar unverzichtbar, da er hinsichtlich der beabsichtigten
Reduktion weitaus effektiver ist. Aufgrund einer weitaus höheren „Lebens-
reproduktionsrate“ von älteren Bachen werden mit der Erlegung einer Altbache
wesentlich mehr Nachkommen verhindert als mit der Erlegung einer Frischlings-
bache. Hier eine Beispielrechnung:
Eine Altbache würde bei einer Überlebenswahrscheinlichkeit von 70 %, einer
Fruchtbarkeit von 95 % und einer Wurfgröße von 8 allein im kommenden Jahr
statistisch 5,32 Jungtiere frischen (0,7 x 0,95 x 8), eine Frischlingsbache
produziert hingegen nur ca. 1,1 Nachgeborene (50 % Überlebenswahr-
scheinlichkeit x 50 % Fruchtbarkeit x Wurfgröße 4,5).
In dieser Rechnung blieben die besseren Überlebenschancen der Nachkommen
erfahrener Altbachen ebenso unberücksichtigt wie die Wahrscheinlichkeit bei der
Erlegung eines Frischlings (weniger ausgeprägte Geschlechtsmerkmale) statt
einer Frischlingsbache einen Frischlingskeiler zu erlegen.
11.
Unsere Schlussfolgerungen aus diesen Überlegungen lauten daher:
Wer bei gegebener Wahlchance wegen der Erlegung eines Frischlings eine
Altbache schont, deren Junge keine Streifen mehr haben, d. h. nicht mehr
gesäugt werden, handelt hinsichtlich eine beabsichtigten Bestandesreduktion
kontraproduktiv.

Anhang
99
Daraus folgt: Die deutliche Verstärkung des Frischlingsklassenabschusses ist
nur dann zielkonform, wenn diese nicht zu Lasten des Bachenabschusses
geht.
Die in 8 von 13 Flächenländern in Deutschland empfohlene vorrangige Erhöhung
der Frischlingsanteile in der Gesamtstrecke (Stichwort „Streckenkorrektur“) geht
daher am Kern des Problems vorbei. Entsprechende Hegerichtlinien oder Be-
jagungsempfehlungen der Länder sind dringend zu überarbeiten und Bachenab-
schusseinschränkungen auf den Muttertierschutz zu beschränken, der so lange
gilt wie die Frischlinge noch auf Muttermilch angewiesen sind.
Verfügbar auch im Internet unter
www.fawf.wald-rlp.de