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IMPRESSUM
Autoren:
Stephanie Drössler (Dr. phil. Dipl.-Psych.)
Reingard Seibt (Dr. rer. nat. Dipl.-Psych.)
unter Mitarbeit von
Ingolf Matz (Lehrer-Hauptpersonalrat)
Annelies Groß (Hauptschwerbehindertenvertretung)
Ulrike Bernhardt (Bezirksschwerbehindertenvertretung Regionalstelle Dresden)
Beate Liebig (Referentin, Regionalstelle Bautzen)
Elke Naumann (Stabsstelle für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement bei der Sächsischen
Bildungsagentur)
Gefördert durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen des Projektes
„Im Lehrerberuf gesund und motiviert bis zur Rente –
Wege der Prävention und Personalentwicklung“
(Projektleitung und Koordination: Dr. Reingard Seibt)
Kontakt:
Reingard Seibt (Dr. rer. nat. Dipl.-Psych.)
Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden
Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin (Institutsdirektor: Univ.-Prof. Dr. Andreas Seid-
ler, MPH)
Fetscherstraße 74, D-01307 Dresden
Telefon:
(03 51) 31 77 - 452
Fax:
(03 51) 31 77 - 459
E-Mail: reingard.seibt@mailbox.tu-dresden.de
Herausgeber:
Technische Universität Dresden
1. Auflage, Februar 2015
Dresden 2015
INHALT
EINLEITUNG ................................................................................................................................................................ 4
1 ZIELE UND NUTZEN DES BEM ...................................................................................................................... 5
2 TEAMARBEIT: BETEILIGTE AM BEM UND IHRE AUFGABEN .............................................................. 5
3. VERFAHRENSSCHRITTE UND MAßNAHMEN DES BEM .................................................................... 9
3.1 Das BEM-Gespräch ................................................................................................................................... 11
3.2 BEM-Maßnahmen ...................................................................................................................................... 15
4 MATERIALIEN, MUSTERVORLAGEN, KONTAKTADRESSEN ............................................................. 19
Abkürzungen
BEM = Betriebliches Eingliederungsmanagement
ÖSBV = Örtliche Schwerbehindertenvertretungen
BSBV = Bezirksschwerbehindertenvertretung
LPR = Lehrerpersonalrat
RST = Regionalstelle(n) der SBA
SL = Schulleiter
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1 ZIELE UND NUTZEN DES BEM
Die Gesundheit der Beschäftigten ist ein zunehmend wichtiges Gut an den Schulen. Nur
gesunde Beschäftigte können auf Dauer den stetig wachsenden beruflichen Anforderun-
gen gerecht werden. Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten
muss deshalb ein stärkerer Bestandteil der schulischen Qualitäts- und Personalentwick-
lung werden. Wenn dennoch gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgetreten sind, geht
es darum, diese durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen oder zumindest eine Ver-
schlechterung zu verhindern sowie die Beschäftigten für den beruflichen Alltag zu stär-
ken. Mit dem BEM (geregelt in der Dienstvereinbarung) werden die Beschäftigten in den
Mittelpunkt gestellt, die der besonderen Fürsorge bedürfen. Konkret werden folgende
strategische Ziele verfolgt:
Überwindung von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Vorbeugung erneuter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Erhalt des Arbeitsplatzes.
Die Ziele sollen durch Maßnahmen, Leistungen oder Hilfen erreicht werden, die die indi-
viduellen Bedürfnisse der Lehrkraft und die Erfordernisse entsprechend der Art der Belas-
tungseinschränkung berücksichtigen.
2 TEAMARBEIT: BETEILIGTE AM BEM UND IHRE
AUFGABEN
Damit die Ziele des BEM erreicht werden, müssen eine Reihe unterschiedlicher Akteure
gleichermaßen in den BEM-Prozess involviert werden. Das Team für ein erfolgreiches BEM
sind der Schulleiter, der Lehrerpersonalrat, bei Schwerbehinderten und ihnen Gleichge-
stellten die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsarzt. Es bestehen weitere Un-
terstützungsmöglichkeiten außerhalb der Dienststelle.
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7
Weitere interne Beteiligte
Ständiges Integrationsteam an der Regionalstelle
zuständig, wenn der Langzeiterkrankte das schulische Integrationsteam ablehnt
zuständig, wenn der SL selbst langzeiterkrankt ist
Betriebsarzt
Beurteilung der individuellen Leistungsfähigkeit und möglicher (erwartbarer) Einschrän-
kungen der Arbeitsfähigkeit
Möglichkeit des Arztgesprächs unter Datenschutzbestimmungen (Schweigepflicht als
positiver Aspekt für den Beschäftigten)
Zuordnung der Anforderungen aus der beruflichen Tätigkeit zum Leistungsbild
Kontaktherstellung zu anderen Ärzten (insbesondere zum Hausarzt) unter Wahrung
des Datenschutzes
Möglichkeit einer zielgerichteten Betreuung durch Maßnahmen der Verhältnis- und
Verhaltensprävention
Einleitung von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation
Externe Ansprechpartner und Fachleute als Unterstützung im BEM
Stellt sich im Laufe des BEM-Verfahrens heraus, dass Leistungen zur Teilhabe oder beglei-
tende Hilfen im Arbeitsleben angezeigt erscheinen, sind an dieser Stelle die
Rehabilitati-
onsträger
(Rentenversicherungsträger, Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Unfallversiche-
rungsträger) hinzuzuziehen, für schwerbehinderte Beschäftigte darüber hinaus das Integ-
rationsamt
( Anhang Unterstützungsangebote)
.
Rentenversicherung
Medizinische und berufliche Rehamaßnahmen
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur beruflichen Anpassung und Weiterbil-
dung
Beratung bei Arbeitsunfähigkeit
Krankenkasse
Information und Beratung zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Kurse zur Gesundheitsförderung
Individuelle und betriebliche Gesundheitsanalyse (betrieblicher Gesundheitsbericht)
Frühintervention (z. B. bei Minderung bzw. Gefährdung der Erwerbstätigkeit)
Beratungsangebot zur Gesundheitsförderung (§ 20 SGB V)
Beratung zur Arbeitsgestaltung
8
Unfallversicherung
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, am Leben in
der Gemeinschaft, unterhaltssichernde und andere Leistungen
Eingliederung von Versicherten im Bereich der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
bzw. bei drohenden Berufskrankheiten; Unterstützung der Beschäftigten i. S. eines
Reha-Managements
Agentur für Arbeit
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere Leistungen
Integrationsamt
(bei schwerbehinderten Beschäftigten)
Beratung von Arbeitgebern bei BEM-Einführung; Bereitstellung von Handlungshilfen
Vergabe von Leistungen im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben
Auszeichnung von vorbildlichen Einrichtungen für die Einführung eines BEM (Prämie)
Hausarzt/behandelnder Arzt
Zeitnaher Kontakt zum zuständigen Betriebsarzt möglich, z.B. bei Verdacht, dass be-
triebliche, d. h. schulische Faktoren das Krankheitsbild beeinflussen (nur mit Zustim-
mung des Beschäftigten)
Übermittlung von medizinischen Befunden an Betriebsarzt bei Bedarf (nur mit Zustim-
mung des Beschäftigten)
Hausarzt/behandelnder Arzt erhält vom Betriebsarzt Hinweise zum individuellen BEM-
Verfahren – Zielstellung: Kompatibilität (zeitlich und inhaltlich) zwischen kurativen Be-
treuungsmaßnahmen und Maßnahmen des BEM
Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung
Fachberater
Unterstützung bei der Einarbeitung in fachfremden Unterricht oder bei einem Wechsel
der Schulart
Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragte der Schule
Einbeziehung, wenn bauliche Mängel an der Schule Ursache für Langzeiterkrankung
sind
Sucht- und Sozialberatungsstellen/Mobbingberatungsstellen
Unterstützung bei der Beantragung entsprechender Therapien oder Begleitung von
Wiedereingliederungen
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SL: Kollegium von der Dienstvereinbarung zum BEM (nach § 84 SGB IX) in Kenntnis setzen
(z.B. einmal jährlich in Lehrerkonferenz, danach Aushang an exponierter Stelle)
1. Frühzeitiges Erkennen
Erfassung der Arbeitsunfähigkeitstage der Lehrkräfte durch den SL im Schulportal
System informiert per E-Mail den SL, den LPR und bei schwerbehinderten Kollegen die
ÖSBV, wenn ein Kollege innerhalb der letzten 12 Monate 6 Wochen wiederholt oder unun-
terbrochen erkrankt war
SL ist verpflichtet, dem Beschäftigten ein BEM anzubieten (Angebot dokumentieren)
Bildung eines schulischen Integrationsteams und Vorbereitung der Kontaktaufnahme
Hinweis: auch vor Ablauf der 6-Wochen-Frist ist ein Gesprächsangebot möglich
2. Kontaktaufnahme mit dem Langzeiterkrankten
schulisches Integrationsteam entscheidet, wer den Erstkontakt aufnimmt (kollegiale Kontak-
te nutzen, sensibles Vorgehen)
Angebot zu persönlichem Gespräch unterbreiten (auf Freiwilligkeit hinweisen, Datenschutz),
evtl. Informationen an den langzeiterkrankten Kollegen schicken
( Anhang Informationen
zum BEM – Fragen und Antworten)
Dokumentation des Gesprächsangebotes und Annahme/Ablehnung
( Anhang Dokumen-
tation)
stimmt Kollege BEM-Gespräch zu: Vereinbarung eines Erstgesprächs mit dem schu-lischen
(oder bei Bedarf ständigen) Integrationsteam (Zusammensetzung Integrationsteam im Ein-
vernehmen mit dem Beschäftigten vereinbaren)
3. Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Zustimmung des Beschäftigten zum BEM einholen (schriftlich)
Führen des Erstgesprächs: Erfassung der Ausgangssituation und Erstellung eines Maßnah-
menplans
Dokumentation der Maßnahmen
( Anhang Gesprächsprotokolle)
und Anlegen einer ge-
sonderten Sachakte
Vereinbarung und Dokumentation von Folgegesprächen (abhängig vom Verlauf des BEM
und Erfolg der Maßnahmen)
( Anhang Gesprächsprotokolle)
4. Evaluation und Dokumentation
regelmäßige Prüfung der Maßnahmenumsetzung und wenn nötig Anpassung
spätestens nach 1 Jahr Auswertungsgespräch (Teilnehmer wie im Erstgespräch sinnvoll)
12 Monate nach Beendigung des BEM: Vernichtung der Sachakte oder Aushändigung an
Beschäftigten
11
3.1 DAS BEM-GESPRÄCH
Ziel des Erstgespräches ist es, den Beschäftigten über das BEM zu informieren und ein
Hilfsangebot zu ermitteln. Dabei soll dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden,
vertrauensvoll über seine Situation zu sprechen und hilfreiche Maßnahmen vorzuschlagen.
Eventuelle beschäftigungsbezogene Gründe und Auswirkungen der Erkrankung werden
diskutiert sowie Wünsche und Anregungen zur Minimierung der Belastungsfaktoren am
Arbeitsplatz werden erfragt. Wichtig ist es, Ressourcen und Kompetenzen herauszuarbei-
ten.
Weiterhin soll das Erstgespräch auch über Grenzen und Möglichkeiten des BEM informie-
ren. Es sollten erste Lösungsansätze mit dem Beschäftigten entwickelt und Hilfsangebote
und deren Akzeptanz erörtert werden. Schließlich werden die Wünsche des Langzeiter-
krankten nach Beteiligung weiterer Personen (externe Helfer, z. B. Integrationsfachdienst)
erfragt, um sie im weiteren Verlauf des BEM-Prozesses berücksichtigen zu können.
Mögliche Schritte im Gespräch und Hinweise zur Gesprächsführung
3
Die nachfolgenden Hinweise stellen Vorschläge und Anregungen für Schulleiter und an-
dere Verantwortliche dar, die die Gesprächsleitung im BEM-Gespräch innehaben.
Vorbereitung:
Machen Sie sich im Vorfeld Notizen, z. B. eine Gliederung oder Punkte, die
Sie gern ansprechen möchten. Schaffen Sie eine angenehme und störungsfreie Gespräch-
satmosphäre (Telefon umstellen, Besprechungsschild an die Tür etc.).
Begegnen Sie Ihrem Kollegen verständnisvoll und wertschätzend. Bedenken Sie: Eine
Krankheit ist häufig mit einer Verschiebung von Prioritäten und Werten verbunden. Auch
können Langzeiterkrankte durch eine Erkrankung ein Gefühl von Kontrollverlust erlebt
haben, sich darum sorgen, nicht mehr „auf dem Stand“ zu sein, was die Situation an der
Schule angeht oder darum, welche Veränderungen sich aus der Vertretung der eigenen
Aufgaben durch andere ergeben haben. Diese Aspekte beeinflussen Erleben und Verhal-
ten des erkrankten Kollegen und können somit auch Auswirkungen auf das Gespräch
haben.
Verweisen Sie auf Ihre Funktion als Vorgesetzter und zeigen Sie sowohl Handlungsspiel-
räume als auch -grenzen auf. Ihre Aufgabe ist es, arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogene
3
nachfolgende Hinweise zum Vorgehen und Formulierungsvorschläge sind zu großen Teilen folgendem Dokument entnommen bzw. daran
angelehnt: Betriebliches Eingliederungsmanagement. Informationsbroschüre für Vorgesetzte zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
der BSB. Hamburg: Behörde für Schule und Berufsbildung.
12
Unterstützungsmöglichkeiten zu finden. Bei medizinischen „Problemfällen“ sollte zusätz-
lich zum Betriebsarzt der behandelnde Arzt „fallbezogen“ konsultiert werden, was die Zu-
stimmung des Beschäftigten voraussetzt. Für therapeutische Diagnosen und Unterstüt-
zungsmaßnahmen sind Experten zuständig, deren Hinzuziehung Sie bei Bedarf mit dem
Langzeiterkrankten gemeinsam in Erwägung ziehen sollten.
Beachten Sie bitte, dass Diagnosen von den Beschäftigten nicht genannt werden müssen.
Die Verwendung heraustrennbarer Blätter oder Muster zur Gesprächsdokumentation er-
leichtert Ihnen die Anlage einer BEM-Akte ( Anhang Dokumentation; Gesprächsprotokol-
le).
Einstieg:
Schaffen Sie einen positiven Einstieg. Erkundigen Sie sich nach dem Befinden
Ihres Kollegen und machen Sie deutlich, dass Sie seine Einwilligung zum Gespräch schät-
zen.
Wenn erforderlich, gehen Sie auf die wichtigsten As-
pekte des BEM ein, wie Ziele, Zweck und Ablauf, Mög-
lichkeiten und Grenzen. An dieser Stelle können Sie
noch einmal auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hin-
weisen (keine personalrechtlichen Konsequenzen bei
Ablehnung; Einwilligungserklärung einholen
(
An-
hang Dokumentation)
und Informationen zur Verwen-
dung der erhobenen Daten und zum Datenschutz ge-
ben
( Kasten Hinweise zum Datenschutz).
Geben Sie einen Überblick über die Gesprächsstruktur, die Sie geplant haben (Ziele, Zeit-
rahmen, Ablauf, Regeln). Fragen Sie den Kollegen, welche Wünsche und Anliegen er in
das Gespräch mitgebracht hat und nehmen Sie diese in die Gesprächsstruktur mit auf.
Spätestens an dieser Stelle sollte der langzeiterkrankte Kollege mitteilen, ob er grundsätz-
lich Interesse an einem BEM hat. Holen Sie sein Einverständnis schriftlich ein
( Anhang).
Positiven Einstieg schaf-
fen
Wie geht es Ihnen heute,
allgemein?
Ich freue mich, dass Sie mit
mir/uns dieses Gespräch
führen wollen.
13
Analyse der aktuellen Situation:
Beide
Seiten erläutern nacheinander ihren In-
formationsstand und wie sie den Stand
der Erkrankung und eine mögliche Ein-
gliederung bewerten. Der Langzeiter-
krankte sollte die Möglichkeit erhalten,
mögliche krankheitsauslösende oder -
verstärkende Bedingungen zu benennen,
die er in seiner Wahrnehmung im Ar-
beitsumfeld begründet sieht. Möglicher-
weise ergeben sich daraus Ziele und
Maßnahmen, die beide Seiten befürwor-
ten. Sammeln Sie zunächst im Sinne eines
Brainstormings mögliche Maßnahmen
und Ziele.
Entwicklung von gemeinsamen Perspektiven:
Fassen Sie die gefundenen Ideen und
Vorschläge zusammen und prüfen Sie für sich und gemeinsam mit dem erkrankten Kolle-
gen, welche der Maßnahmen akzeptabel und realisierbar sind. Hier sind möglicherweise
Kompromisse auf beiden Seiten erforderlich.
Wichten Sie, sofern nötig, die Maßnah-
men, legen Sie Verantwortlichkeiten und
zeitliche Fristen fest.
Sobald Sie sich auf Maßnahmen verstän-
digt haben, versichern Sie sich noch ein-
mal, ob der langzeiterkrankte einverstan-
den ist. Dokumentieren Sie die Vereinba-
rungen schriftlich
( Anhang Ge-
sprächsprotokolle).
Die Maßnahmen er-
fordern auch die Zustimmung von Leh-
rerpersonalrat/ggf. ÖSBV.
Zurzeit sind Sie noch krankgeschrieben.
Was denken Sie, wann Sie wieder zu-
rückkommen können? Welche Abspra-
chen gibt es dazu mit Ihrem Arzt?
Welche Art der Unterstützung wünschen
Sie sich, wenn Sie wiederkommen?
Was würde Ihnen den Wiedereinstieg
erleichtern?
Inwiefern vermuten Sie Ihre Arbeit und
die Arbeitsbedingungen als ursächlich für
Ihre Erkrankung bzw. Ihrer Genesung
hinderlich?
Welche Tätigkeiten können Sie aktuell
ausüben? Was ist schwierig?
Gemeinsame Perspektiven entwickeln
Ihren Vorschlag finde ich grundsätzlich
gut, möchte aber folgendes zu bedenken
geben …
Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, ob
wir nicht einen Kompromiss finden, wenn
…
Einbeziehung Dritter
Wer kann/soll Ihre Wiedereingliederung
begleiten? Von wem wünschen Sie sich
Unterstützung?
Wer, denken Sie, könnte als Unterstützer
noch hilfreich sein/in Frage kommen?
14
Prüfen Sie, welche Maßnahmen die Mitwirkung Dritter erforderlich machen (SBA, Be-
triebsarzt, externe Berater wie Reha-Träger). Beachten Sie, dass für deren Einbeziehung
das Einverständnis des Kollegen eingeholt werden muss.
Ist der
Betriebsarzt
involviert, sind Aussagen zu Ressourcen und Kompetenzen des Be-
schäftigten hilfreich. Benannt werden sollte das, was der Langzeiterkrankte noch leisten
kann und in welchem Umfang (positives Leistungsbild).
Vereinbaren Sie für das weitere Vorgehen ggf. weitere Gesprächstermine und die Mög-
lichkeit, Dritte hinzu zu ziehen. Nicht alles lässt sich in einem ersten Gespräch klären,
auch ergibt sich mitunter noch die Notwendigkeit von Feinjustierungen oder Anpassun-
gen der Maßnahmen.
Gesprächsabschluss:
Beenden Sie das
Gespräch mit gegenseitigem Feedback.
Heben Sie die positiven Aspekte des Ge-
sprächs hervor und wertschätzen Sie den
Kollegen und seine Bereitschaft, das BEM
anzugehen, vor allem, wenn er dabei
Kompromisse eingeht. Weisen Sie darauf
hin, dass Sie sich für den Kollegen einset-
zen und alles in Ihren Möglichkeiten ste-
hende tun werden, um ihn und seinen
Wiedereinstieg zu unterstützen.
Signalisieren Sie Offenheit für weiteren Gesprächsbedarf des Kollegen.
Händigen Sie dem langzeiterkrankten Kollegen eine Kopie der Gesprächsdokumentation
aus. Dies erleichtert beiden Seiten, die vereinbarten Maßnahmen und Absprachen im
Blick zu behalten.
Positives Feedback als Gesprächsab-
schluss
Vielen Dank für Ihre Offenheit und Ihre
guten Vorschläge. Ich freue mich darauf,
sie nach Ihrer Rückkehr mit Ihnen umzu-
setzen.
Ich werde Sie mit allen mir möglichen
Mitteln unterstützen.
Sprechen Sie mich bitte sofort an, wenn
Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben.
3.2 B
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Arbeitsräume und Arbeitsmittel
‐
raumakustische/-klimatische Änderungen
‐
Einsatz elektroakustischer Systeme zur Sprachverstärkung
‐
ergonomische Maßnahmen (Stehhilfen, spezielle Sitzmöbel, …)
‐
Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben/begleitenden Hilfen im
Arbeitsleben über die Rentenversicherung (Sehhilfen, Hörgerät, spezieller Bürostuhl)
‐
Schaffung von Zugriffsfreiheiten für Lehrmittel
‐
Unterstützung beim Transport von Unterrichtsmaterialien
‐
Aushändigung von Fahrstuhlschlüsseln
‐
Schaffung von Parkmöglichkeiten; Behindertenparkplatz
‐
rutschsicherer Fußboden, stabiler Handlauf an Treppen
Arbeitsorganisation
‐
Entlastung von Aufgaben, z.B. Klassenleitertätigkeit, Aufsichten, Betreuung von Prak-
tika, Exkursionen bzw. Klassenfahrten, Vertretungsunterricht, Sonderämter
‐
Berücksichtigung bei Stundenplangestaltung (z. B. Überprüfung der Fächerverteilung
am Tag und über die Woche, zeitlich: Pausen, Stundenrhythmus, Freistunden)
‐
Veränderungen in der Stoffverteilung
‐
Raumänderungen (z.B. ständiger Unterrichtsraum, Unterricht auf nur einer Etage/in
nur einem Schulgebäude/nahe Lehrertoilette)
‐
Teambildung, Hilfspartner
Arbeitszeit
‐
Reduzierung der Unterrichtsstunden (Einsatz über Ergänzungsbereich in anderen
Aufga-ben, freiwillige Teilzeit - arbeitsvertragliche Änderung)
‐
Alternative: stufenweise Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX bzw. 74 SGB V
‐
Verlagerung von Unterrichtsstunden
‐
Hinweis auf die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung zur Aufklärung über Grad
der Behinderung, Erwerbsminderungsrente, …
‐
Arbeitsversuch/Beurlaubung (nur für Beamte)
17
Weitere Maßnahmen
‐
kollegiale Beratung, Supervision, Coaching, Anti-Mobbing-Maßnahmen
‐
psychosoziale Betreuung durch den Integrationsfachdienst
‐
Teilnahme an Fortbildungen (Zeit- bzw. Stressmanagement, Stimmbildung, Didaktik)
‐
Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu Bewegung, Ernährung, Stress und Kon-
sum- bzw. Sucht-Management
‐
Vernetzung des Betriebsarztes mit behandelnden Ärzten (z. B. bei Depressionen)
‐
Inanspruchnahme von Beratung durch Lehrerpersonalrat/Schwerbehindertenvertre-
tung, Schulpsychologen und/oder Personalsachbearbeiterin in der SBA
‐
Einbeziehung externer Rehabilitationsträger (Krankenkasse, Unfallkasse, Rentenver-
sicherung, Agentur für Arbeit, Integrationsamt)
‐
Einleitung gesundheitlicher/therapeutischer Maßnahmen (z. B. Beantragung Reha;
Suchtbekämpfung, …)
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Folgende Hilfen und Hinweise können Sie zur Umsetzung des BEM nutzen.
Informationen zum BEM – Fragen und Antworten (z. B. als
Dokumentation
-
Einleitung der Eingliederungsmaßnahme
Gesprächsprotokolle (Erstgespräch, Folgegespräche)
Unterstützungsangebote – Ansprechpartner, Kontakte und Internetadressen
20
Informationen zum BEM – Fragen und Antworten
Was ist BEM?
Seit dem 01.05.2004 ist nach § 84 SGB IX jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verfahren zum
betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Danach muss er allen Be-
schäftigten, die innerhalb der vergangenen 12 Monate mehr als 6 Wochen (am Stück oder
wiederholt) erkrankt waren, ein Eingliederungsgespräch anbieten. Der Langzeiterkrankte ent-
scheidet, ob das BEM-Verfahren durchgeführt wird.
Mit welchem Ziel wurde BEM eingeführt?
Nur gesunde Beschäftigte können auf Dauer stetig wachsenden beruflichen Anforderungen
gerecht werden. Wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen bereits aufgetreten sind, geht es
darum, diese durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen oder zumindest eine Verschlechte-
rung des Gesundheitszustandes zu verhindern. Ziel ist die möglichst dauerhafte Arbeitsfähig-
keit nach überstandener Krankheit.
Wer ist zuständig?
Der Schulleiter (SL) ist für die Umsetzung des BEM verantwortlich. Er erfasst die AU-Tage über
das Schulportal. Sobald für einen Kollegen aus seiner Schule die 6-Wochen-Regelung zutrifft,
erhält er die Aufforderung, ein BEM anzubieten. Ebenso erhalten der Lehrerpersonalrat (LPR)
und bei Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten die örtliche Schwerbehindertenvertre-
tung (ÖSBV) diese Information. Der SL ist verpflichtet, das Gesprächsangebot sowie dessen
Annahme/Ablehnung zu dokumentieren. Er ist weiterhin verpflichtet, jährlich im Rahmen einer
Berichterstattung die Anzahl der BEM-Verfahren zu melden.
Wer kann BEM einfordern?
Nur der Langzeiterkrankte selbst kann ein BEM einfordern, bei Bedarf auch vor Ablauf der
6-Wochen-Frist. Anregen können das BEM auch der LPR, die ÖSBV, der behandelnde Arzt
oder Betriebsarzt.
Wer sind Ansprechpartner für Eingliederungsgespräche?
Schulleiter
Lehrerpersonalrat
Betriebsarzt
Örtliche Schwerbehindertenvertretung
Wer ist beteiligt?
An der Schule:
schulisches Integrationsteam – die Mitglieder des schulischen Integrations-
teams werden in Abstimmung mit dem Langzeiterkrankten festgelegt (i.d.R.: SL, LPR, ggf.
ÖSBV). Der Langzeiterkrankte kann darüber hinaus eine Person seines Vertrauens benennen.
21
Eine Hinzuziehung des Betriebsarztes wird empfohlen, weiterhin können Integrationsfach-
dienst, Reha-Träger etc. hinzugezogen werden. Dies bedarf jedoch der Zustimmung des Lang-
zeiterkrankten.
An der Regionalstelle:
ständiges Integrationsteam - zuständig, wenn der Langzeiterkrankte
das schulische Integrationsteam ablehnt oder wenn SL selbst langzeiterkrankt ist.
Wie läuft BEM ab?
1. Erfassen der AU-Tage durch SL im Schulportal; Information an SL, LPR und ÖSBV, wel-
chem Kollegen ein BEM angeboten werden muss
Auch vor Ablauf der 6 Wochen kann ein erkrankter oder von Langzeiterkrankung bedrohter Beschäftig-
ter ein BEM einfordern.
2. Bildung des schulischen Integrationsteams (SL, LPR, ggf. ÖSBV) und Vorbereitung der
Kontaktaufnahme
3. Kontaktaufnahme mit Langzeiterkranktem durch schulisches Integrationsteam
4. Bei Ablehnung des BEM durch Langzeiterkrankten: Ende des Verfahrens
5. Bei Zustimmung zum BEM durch Langzeiterkrankten: Erstgespräch – Erfassen der Aus-
gangssituation und Festlegung von Maßnahmen (diese bedürfen der Zustimmung aller
Beteiligten)
6. Weitere Gespräche nach Bedarf und Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen
7. Auswertungsgespräch (spätestens nach 12 Monaten)
8. 12 Monate nach Abschluss BEM: Übergabe der Sachakte an Langzeiterkrankten oder Ver-
nichtung
Alle Beteiligten im BEM-Prozess unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.
Muss das BEM vom Langzeiterkrankten angenommen werden?
Die Annahme des Gesprächsangebotes ist freiwillig. Dem Langzeitkranken entstehen keine
Nachteile, wenn er das Angebot ablehnt. Er kann auch um eine Vertagung des BEM auf einen
späteren Zeitpunkt bitten. Wird das BEM-Gespräch abgelehnt, ist das Verfahren abgeschlos-
sen. Der Langzeitkranke kann das BEM auch jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen.
Was muss der Langzeiterkrankte preisgeben?
Er muss keine Krankheitsdiagnosen oder Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung der Ar-
beitsunfähigkeit berichten und entscheidet selbst, welche Informationen er dem Integrations-
team offenlegt. Er sollte jedoch äußern, wenn die gesundheitlichen Probleme auch im Zu-
sammenhang mit der Arbeit stehen. Die individuellen Leistungseinschränkungen des langzeit-
erkrankten Beschäftigten am Arbeitsplatz und daraus resultierende Vorschläge bilden die
Grundlage für den BEM-Maßnahmeplan. Der Gesprächsinhalt muss vertraulich behandelt wer-
den.
22
Dokumentation Eingliederungsmaßnahme (BEM)
Name der/des Beschäftigten: __________________________________________________
Angebot eines BEM wurde unterbreitet am: ______________________________________
Das Angebot eines BEM wurde abgelehnt
4
.
Das Angebot eines BEM wurde für einen späteren Zeitpunkt erbeten. Eine Wiederholung
des Angebots soll erfolgen bis zum: __________________________________________
Das Angebot eines BEM wurde angenommen.
Einwilligung der/des Beschäftigten
Unterschrift
Leiter/in Integrationsteam
Mitglied Lehrerpersonalrat
Schwerbehindertenvertretung
sonstige Mitglieder Integrationsteam
(können vom Beschäftigten benannt werden)
Zeitliche Befristung der Maßnahme:
von
bis
Weitere Gesprächstermine
Alle Beteiligten verpflichten sich zum Schutz der personenbezogenen Daten zur Verschwiegenheit.
Der Inhalt aller Gespräche sowie der Maßnahmeplan und dessen Umsetzung werden in einer ge-
sonderten Sachakte dokumentiert. Diese wird 12 Monate nach Abschluss der Maßnahme an den
Beschäftigten ausgehändigt oder vernichtet. Eine Aufnahme in die Personalakte erfolgt nicht.
Leiter/in Integrationsteam Beschäftigte/r
Mitglieder Integrationsteam
4
Lehnt der Beschäftigte ein BEM ab, ist keine Unterschrift von ihm erforderlich. Eine Unterschrift des Schulleiters ist ausreichend, um zu
dokumentieren, dass ein BEM-Angebot erfolgt ist.
23
Gesprächsprotokoll Erstgespräch – Maßnahmeplan BEM
Mit der Kollegin/dem Kollegen ______________________________ wurde am __________ ein Gespräch
gemäß „Dienstvereinbarung zur Einführung und Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsma-
nagements“ vom 10. April 2007 geführt.
I. Erfassung der Ausgangssituation
II. Festlegung von Maßnahmen an der Schule (Beschreibung Maßnahmen, Umsetzung bis)
III. Maßnahmen, die die Einbeziehung Dritter erforderlich machen (Beschreibung Maßnahmen,
Umsetzung bis)
Dieser Maßnahmeplan ist Bestandteil der Dokumentation des BEM.
Leiter/in Integrationsteam Beschäftigte/r
Mitglieder Integrationsteam
24
Gesprächsprotokoll Folgegespräche – Maßnahmeplan BEM
Gespräch Nr. __________
Mit der Kollegin/dem Kollegen ______________________________ wurde am __________ ein Gespräch
gemäß „Dienstvereinbarung zur Einführung und Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsma-
nagements“ vom 10. April 2007 geführt.
I. Erfassung der aktuellen Situation / Überprüfung des bisherigen Maßnahmeplans
II. Festlegung von Maßnahmen an der Schule (Beschreibung Maßnahmen, Umsetzung bis)
III. Maßnahmen, die die Einbeziehung Dritter erforderlich machen (Beschreibung Maßnahmen,
Umsetzung bis)
Dieser Maßnahmeplan ist Bestandteil der Dokumentation des BEM.
Leiter/in Integrationsteam Beschäftigte/r
Mitglieder Integrationsteam
25
Unterstützungsangebote – Ansprechpartner und Links
Betriebsärzte
Den für Ihre Schule zuständigen Betriebsarzt finden Sie im Schulportal (Rubrik SAG).
Zentrum für Arbeit und Gesundheit (ZAGS)
Aufgaben
Kontakt
‐
Schulbegehungen und Gefährdungsbeurteilun-
gen
‐
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
‐
Belehrungen und Unterweisungen
‐
Maßnahmen der Wiedereingliederung
‐
Schwangerschaftsvorsorge
‐
Beratung zu allen gesundheitsrelevanten Fragen
(für Schulleiter, Mitarbeiter, Personalvertretun-
gen)
Zentrum für Arbeit und Gesundheit Sachsen
(ZAGS GmbH)
Kompetenzzentrum für Lehrberufe
Fiedlerstr. 4
01307 Dresden
Mandy Lakawe/Team Office:
Tel.: 0351 440366-0
Fax: 0351 440366-18
m.lakawe@zags-dresden.de
Ständige Integrationsteams in den Regionalstellen
Die Kontaktdaten der Ansprechpartner in Ihrer Regionalstelle finden Sie im Schulpor-
tal oder erhalten Sie über Ihren Schulreferenten.
Lehrerbezirkspersonalrat
Die Kontaktdaten des Lehrerbezirkspersonalrates erhalten Sie über Ihren örtlichen
Lehrerpersonalrat.
Schwerbehindertenvertretung
Eine Liste der Ansprechpartner in Ihrer Regionalstelle finden Sie unter
26
Stabstelle für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (SAG)
Ansprechpartnerin: Frau Naumann
Tel.: 0371 5366 117
E-Mail:
sag@sba.smk.sachsen.de
Fortbildungsangebote der SBA und des SBI
Kontakt zu Rehabilitationsträgern
Verzeichnis der Gemeinsamen Reha-Servicestellen, gegliedert nach Trägern, Ort oder
Bundesland: