Europapolitische Schwerpunkte
Europapolitische Schwerpunkte
der Sächsischen Staatsregierung in der 7. Wahlperiode
des Sächsischen Landtags
Brüssel, den 10. Mai 2022
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Inhaltsverzeichnis
Einleitung: Sachsen – dort liegt Europa.… … ………………………………………………..2
I.
Europäischer Grüner Deal .............................................................................................6
Klimaschutz und Energie ...............................................................................................6
Wirtschaft und Technologie ...........................................................................................9
Forschung und Innovation ........................................................................................... 10
Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohleregionen – gerechter Übergang
in ein postfossiles Zeitalter der Klimaneutralität ........................................................... 11
Umwelt und Biodiversität ............................................................................................. 14
Kreislaufwirtschaft und natürliche Ressourcen ............................................................ 16
Bauen und Wohnen ..................................................................................................... 18
Mobilität und Verkehr – Transformation des Verkehrsbereiches zu einer
klimafreundlichen Mobilität .......................................................................................... 20
II.
Resilienzfähigkeit, wirtschaftliche Prosperität und Innovationskraft .............................23
Strategische Souveränität und Wettbewerbspolitik ...................................................... 23
Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik ....................................................... 25
Förderpolitik (Strukturfonds, ETZ, GAP) ...................................................................... 27
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz ..................................................................... 32
III.
Grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit ........................................35
Beziehungen zu den europäischen Nachbarn ............................................................. 35
Bildungskooperationen ................................................................................................ 38
Transeuropäische Netze – Digitalisierung ................................................................... 40
Transeuropäische Netze – Energie ............................................................................. 41
Transeuropäische Netze – Verkehr ……..................................................................... 43
IV.
Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Kultur und Teilhabe ..................................................47
Rechtsstaatlichkeit ...................................................................................................... 47
Europa der Bürgerinnen und Bürger ............................................................................ 49
Soziale Rechte ............................................................................................................ 51
Gleichstellung .............................................................................................................. 55
Kultur........................................................................................................................... 57
Bildungsarbeit zur Förderung der Europakompetenz und des Europagedankens ....... 60
Öffentlichkeitsarbeit ..................................................................................................... 61
V.
Asyl und Migration .......................................................................................................64
Gemeinsames europäisches Asylsystem und Migration .............................................. 64
Schlussbemerkungen und Kanäle der Interessenvertretung ........................................67
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Einleitung: Sachsen – dort liegt Europa
Die Sächsische Staatsregierung beschließt ihre neuen europapolitischen Schwerpunkte in
einer historischen Umbruchsituation; erstmals seit dem Ende der Jugoslawienkriege in den
1990er Jahren herrscht wieder Krieg in Europa. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der
Russischen Föderation gegen die Ukraine erinnert daran, welche Bedeutung der
Europäischen Union als Garant für Frieden, Sicherheit und Wohlstand in Europa auch
weiterhin
zukommt.
Sie
schafft
durch
grenzübergreifende
Zusammenarbeit
und
wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und sozialen Austausch die Voraussetzungen für das
friedliche Zusammenleben der Menschen in Europa. Das gemeinsame Werteverständnis der
Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten gegen jegliche Formen der Aggression
entschieden zu verteidigen, erfährt angesichts der russischen Invasion in der Ukraine eine
neue Dringlichkeit und Qualität.
Vor diesem Hintergrund setzt sich die Sächsische Staatsregierung für einen stärkeren
Zusammenhalt in Europa ein und will die EU sozialer, gerechter, ökologischer, demokratischer
und effizienter gestalten. Da erfolgreiche Europapolitik eine Querschnittsaufgabe ist, hat sich
die Sächsische Staatsregierung gemeinsam auf die nachstehenden Schwerpunkte
verständigt. Auf ihrer Grundlage wird sich der Freistaat Sachsen einerseits aktiv in aktuelle
europapolitische Debatten einbringen und den Dialog mit seinen Bürgerinnen und Bürgern zur
Zukunft Europas führen. Andererseits bilden die nachfolgenden Schwerpunkte aber auch den
strategischen Rahmen für die europapolitische Interessenvertretung des Freistaates Sachsen
gegenüber dem Bund und der EU.
Eines der wichtigsten Vorhaben im Freistaat Sachsen wird dabei die Umsetzung des
Europäischen Grünen Deals (EGD) sein. Schließlich soll nicht nur der Ausstoß von
Treibhausgasen beträchtlich gesenkt, sondern auch die EU bis 2050 klimaneutral gemacht
werden. Dieser Prozess birgt große Chancen – nicht nur für den Klimaschutz und die
Biodiversität. Auch, was die Wirtschaft und die Forschung angeht, kann sich Sachsen hier für
die Zukunft wappnen. Um den EGD umzusetzen, brauchen wir nicht nur einen schnelleren
Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern auch technologischen Fortschritt.
Der Wandel wird auch vor den sächsischen Braunkohlerevieren nicht haltmachen. Aus ihnen
sollen nachhaltig orientierte Wirtschafts- und Energieregionen werden, die für Innovation und
Leistungsfähigkeit stehen. Um das möglich zu machen, entwickelt Sachsen gemeinsam mit
anderen europäischen Kohleregionen neue Ideen. Wissenschaftliche Innovation und
Wirtschaftlichkeit sind das Eine – die Energiewende muss aber auch sozialverträglich gestaltet
werden, und diejenigen mitnehmen, die direkt vom Strukturwandel betroffen sind.
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Auch beim Thema Biodiversität will Sachsen eigene Akzente setzen. Das globale Artensterben
muss aufgehalten, Lebensräume und Ökosystemfunktionen müssen wiederhergestellt
werden. Sachsen möchte dazu beitragen, dass dies gelingt und dass die Erhaltung der
biologischen Vielfalt im Einklang mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung
steht.
Sachsen soll als Standort energieeffizienter und umweltfreundlicher Mobilitäts- und
Verkehrslösungen weiterentwickelt werden. Seine Stellung als europaweit führende
Produktionsstätte von Fahrzeugen mit elektrifizierten Antrieben will es dabei weiter behaupten
und ausbauen. Damit das so bleibt, arbeitet Sachsen an Mobilitäts- und Verkehrslösungen,
die energieeffizient und umweltfreundlich sind. Auch beim Übergang ins Wasserstoffzeitalter
möchte Sachsen eine Vorreiterrolle in Europa spielen. Bei der Erreichung seiner klima- und
energiepolitischen Ziele spielen außerdem der Ausbau des ÖPNVs und des Radverkehrs eine
wichtige Rolle.
Der Strukturwandel stellt die sächsische Wirtschaft vor große Herausforderungen. Die
Sächsische Staatsregierung macht sich deshalb für eine Förderung der hiesigen Forschungs-
und Innovationslandschaft stark, damit der Freistaat Sachsen auch in Zukunft ein international
wettbewerbsfähiger Industrie- und Innovationsstandort bleibt.
Uns liegt am Herzen, dass alle sächsischen Bürgerinnen und Bürger Europa erleben können
und dass hier im Freistaat das europäische Gemeinschaftsgefühl gestärkt wird. Sachsen
profitiert nicht nur von den Fördermitteln der EU, sondern auch von der kulturellen Vielfalt und
der europäischen Demokratie. Rechtsstaatlichkeit wird durch Europa garantiert, und dieses
hohe Gut muss immer wieder aufs Neue verteidigt und gepflegt werden.
Sachsen macht sich auch für eine enge Zusammenarbeit mit seinen europäischen Nachbarn
stark. Besonders wichtig sind die grenzüberschreitenden Kontakte mit den unmittelbaren
Nachbarn in Tschechien und Polen. Die gegenseitigen Beziehungen mit ihnen beleben u. a.
unsere Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft. Sächsische Schülerinnen und Schüler,
Studierende, Lehrkräfte und Auszubildende können dank des Erasmus+-Programms selbst
die Vorzüge von Europa mit eigenen Augen erleben.
Das wohl wichtigste Verkehrsprojekt Sachsens im grenzüberschreitenden Verkehr ist die
Neubaustrecke der Bahnverbindung Dresden – Prag, die die Fahrzeit zwischen den beiden
Städten deutlich verringern wird. Zugleich steigt damit die Kapazität im Güterverkehr. Wir
arbeiten eng mit Tschechien und der Europäischen Kommission zusammen, um dieses
Vorhaben optimal umzusetzen.
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Sachsen bereichert Europa mit seiner vielfältigen Kulturlandschaft – und Europa fördert die
sächsische Kultur im Gegenzug mit zahlreichen Programmen und Vernetzungsangeboten.
Chemnitz wird als Kulturhauptstadt Europas 2025 im Zentrum stehen. Im Zeichen des
europäischen Gedankens wird dabei kultureller Austausch in ganz neuen Größenordnungen
möglich. Diese Chance will auch die Sächsische Staatsregierung nutzen, um einen Dialog zur
Zukunft Europas anzustoßen und damit kulturelle Brücken in Europa zu bauen.
Sachsen orientiert sich an der Europäischen Gleichstellungsstrategie, um für mehr Teilhabe
und Chancengleichheit zu sorgen. Außerdem baut der Freistaat das Gewaltschutzsystem
gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention aus und kümmert sich um eine enge
Vernetzung zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft – innerhalb seiner Grenzen wie
auch darüber hinaus.
Die Sächsische Staatsregierung unterstützt die europapolitische Bildung und fördert die
interkulturelle Europakompetenz in allen Altersgruppen, um ein Bewusstsein dafür zu
schaffen, dass der Freistaat nicht nur finanziell von der EU profitiert.
Mit einer vielfältigen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit begleitet die Sächsische
Staatsregierung ihre europapolitischen Aktivitäten und sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und
Bürger auf unterschiedlichste Art und Weise über die Rolle Europas für Sachsen und über
Sachsens Aufgaben in Europa informiert werden.
Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Europäischen Union gilt der Grundsatz der
Subsidiarität. Die Sächsische Staatsregierung wirkt in ihrer europapolitischen Arbeit auf die
Wahrung dieses Grundsatzes hin.
Die europapolitischen Schwerpunkte haben keine Auswirkungen auf die in der
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung und ergänzenden Absprachen
geregelten Zuständigkeiten und Geschäftsbereiche der Sächsischen Staatsregierung. Diese
werden durch die Schwerpunkte nicht berührt.
Haushaltsvorbehalt
Die europapolitischen Schwerpunkte entfalten keine Bindung für den Landeshaushalt. Soweit
Ziele und Maßnahmen vorgesehen sind, die Mittel aus dem Landeshaushalt erfordern, stehen
diese Maßnahmen ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Haushaltsgesetzgebers.
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Bei der Verwirklichung der europapolitischen Schwerpunkte gilt es, angesichts großer
finanzieller Herausforderungen, die gegebenen haushalterischen Spielräume zu wahren. Alle
Maßnahmen sind im Lichte der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter
vordergründiger Ausschöpfung externer Finanzierungsquellen (auch privater) zu beurteilen.
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I.
Europäischer Grüner Deal
Der Europäische Grüne Deal (European Green Deal, EGD) ist die zentrale Dachstrategie der
Europäischen Kommission, welche die EU in eine nachhaltige und wirtschaftlich wie sozial
erfolgreiche Zukunft führen soll. Ziel ist es, den gerechten Übergang der EU in ein postfossiles
Zeitalter der Klimaneutralität in Europa und den Transformationsprozess hin zu einer
modernen,
ressourceneffizienten
und
wettbewerbsfähigen
Wirtschaft
gerecht
und
wohlstandswahrend zu gestalten.
Die im EGD angekündigte umfassende Umgestaltung der EU-Politik und des EU-
Rechtsrahmens wird die Aufgabenwahrnehmung und Handlungsspielräume der Sächsischen
Staatsregierung erheblich beeinflussen und Auswirkungen auf Behörden, Bürger und
Unternehmen haben. Die Sächsische Staatsregierung verfolgt das Ziel, die Möglichkeiten des
Grünen Deals für eine nachhaltige Entwicklung im Freistaat Sachsen entschlossen zu nutzen.
Im Fokus des Handelns in Sachsen stehen dabei die Bereiche Klimaschutz und Energie,
Wirtschaft und Technologie, Forschung und Innovation, Strukturentwicklung in den
sächsischen Braunkohleregionen, Umwelt und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und natürliche
Ressourcen, Bauen und Wohnen sowie Mobilität und Verkehr.
Klimaschutz und Energie
Sachstand
Mit Blick auf die Themen Klimaschutz und Energie sind im Zuge der Umsetzung des EGD im
Jahr 2021 zwei wichtige Meilensteine erreicht worden. Erstens erlangte im Sommer das
EU-Klimagesetz Rechtsverbindlichkeit mit den Zielen, die Treibhausgasemissionen bis 2030
um 55 % gegenüber 1990 zu reduzieren und die EU bis 2050 klimaneutral zu gestalten.
Zweitens wurde durch die Europäische Kommission das „Fit-für-55“-Paket vorgestellt, mit
welchem die bereits existierenden Instrumente an die neuen Ziele angepasst und weitere
Instrumente ergänzt werden sollen. Dabei setzt die Europäische Kommission in den
Verordnungen
und
Richtlinien
auf
einen
kohärenten
Mix
aus
Zielvorgaben,
marktwirtschaftlichen
Anreizen,
ordnungsrechtlichen
Vorgaben
sowie
Unterstützungsmaßnahmen. Gleichzeitig werden alle relevanten Sektoren, insbesondere
Industrie, Energiewirtschaft, Gebäude, Mobilität sowie Land- und Forstwirtschaft, adressiert.
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Da es sich um ein Gesamtpaket handelt, bedeutet ein „Weniger“ in einem Bereich automatisch
ein „Mehr“ in einem anderen Bereich. Die Legislativvorschläge des Pakets werden noch bis
mindestens 2023 verhandelt und müssen danach in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Bedeutung für Sachsen
Das EU-Klimagesetz und das „Fit-für-55“-Paket setzen langfristige Leitplanken auch für die
wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation in Sachsen. Die Sächsische
Staatsregierung begrüßt die klimapolitischen Zielsetzungen und Vorschläge, um bis zum Jahr
2030 und darüber hinaus einen gerechten, ökologischen und wettbewerbsorientierten Wandel
herbeizuführen.
Auch wenn dies ein Umdenken und eine Neugestaltung in vielen Bereichen erfordert sowie
enorme Herausforderungen mit sich bringt, ist das Paket eine Chance für die dringend
gebotene Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft – es fördert Klimaschutz, aber auch
Innovation und langfristige Wettbewerbsfähigkeit und schafft damit auch wirtschaftliche
Impulse sowie Chancen. Im Erfolgsfall verhindert es sehr hohe zusätzliche Kosten, die für die
Bewältigung von Klimawandelfolgen aufgebracht werden müssten.
Der Freistaat Sachsen hat beste Voraussetzungen für Wertschöpfungsmöglichkeiten gerade
auch im Bereich der Wasserstoffwirtschaft, da er über Kompetenzen im Bereich Elektrolyse-
und Brennstoffzellentechnologie, einen gut aufgestellten Maschinen- und Anlagenbau sowie
eine hervorragende Wissenschafts- und Industrielandschaft verfügt.
Da die Wirtschaft zunehmend CO
2
-freien Strom nachfragt, wird dieser auch in Sachsen immer
mehr zum Standortfaktor. Daher ist ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien,
gemäß den Zielen auf EU- und Bundesebene sowie im Energie- und Klimaprogramm Sachsen
2021, Voraussetzung, damit Sachsen Energie- und Industrieland bleibt
.
Ziele
Die Sächsische Staatsregierung will dazu beitragen, dass im Rahmen des EGD
Erforschung, Entwicklung und Einsatz von Technologien, die zur Umsetzung des Grünen
Deals notwendig sind und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft langfristig
gewährleisten, unterstützt werden.
finanzielle Anstrengungen und strukturelle Reformen sowohl das Umsteuern in Richtung
der Klimaneutralität als auch die Ansiedlung bzw. den Aufbau neuer klimafreundlicher
Wertschöpfungsmöglichkeiten in Sachsen unterstützen.
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der durch Klimawandel und Kohleausstieg beeinträchtigte Wasserhaushalt stabilisiert und
Wasserressourcen so gesteuert werden, dass ausreichend und sauberes Wasser für die
Versorgung der Menschen (Trinkwasser) und die industrielle Nutzung (u. a. grüner
Wasserstoff) sowie für Gewässer- und Naturschutzbelange verfügbar ist.
die europäische und nationale Energiewende sozialverträglich gestaltet wird.
das EU-Gesamtziel für die CO
2
-Minderung auch durch den Erhalt und den Ausbau
natürlicher Senken sowie die Umsetzung emissionsarmer Bewirtschaftungsverfahren
bspw. in den Bereichen Landnutzung, Forstwirtschaft und Landwirtschaft erreicht werden
kann.
die Interessen von Ländern und Regionen sowie Wirtschafts- und Lebensbereichen
ausbalanciert werden.
die nationalen Gesetzgebungen und Maßnahmen mit der europäischen Ebene richtig
verzahnt und die Klimapolitik international geschlossen im Interesse einer globalen
Wirksamkeit und Wettbewerbsfähigkeit verfolgt werden.
Maßnahmen
Für die Erreichung der Ziele sind folgende Maßnahmen von Bedeutung:
beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien gemäß den Zielen auf EU- und
Bundesebene und im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021.
Austausch und Zusammenarbeit gerade auch mit Nachbarstaaten, um mit diesen nach
möglichen Synergien/gemeinsamen Vorteilen hinsichtlich der Umsetzung des „Fit-für-55“-
Pakets zu suchen, z. B. im Rahmen von Workshops und hochrangigen Besuchen in Polen
und Tschechien.
Integration des Themas Wassermanagement in den weiteren Umsetzungsprozess und in
neue Förderinstrumente.
Waldumbau, Walderhaltung und Waldmehrung zur Verbesserung der Quantität, Qualität
und Resilienz der Wälder in Sachsen, Unterstützung von Forstbetrieben und
Waldbesitzern im Sinne einer nachhaltigen Holznutzung und des Erhalts der biologischen
Vielfalt.
Prüfung, inwieweit auch die thematisch passenden „EU-Missionen“, z. B. „Anpassung an
den Klimawandel“, für den Freistaat Sachsen nutzbar gemacht werden können.
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Wirtschaft und Technologie
Sachstand
Mit dem EGD hat die Europäische Union die Wirtschaft vor die zentrale Aufgabe einer sozial
verträglichen und nachhaltigen Transformation hin zur Klimaneutralität gestellt. Das Emittieren
von Treibhausgasen und Schadstoffen soll auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden.
Die Wirtschaft soll zukünftig weitgehend zirkulär gestaltet werden, um Ressourcen zu
schonen. Die Transformation der Wirtschaft macht zusätzliche massive Investitionen in
Innovation, neue Technologien und Produktionsmethoden/-anlagen notwendig.
Bedeutung für Sachsen
Der EGD ist Herausforderung und Chance für die sächsische Wirtschaft zugleich. Für viele
Unternehmen der sächsischen Wirtschaft bedeutet der EGD die Neuausrichtung oder
Weiterentwicklung von Technologien und Geschäftsmodellen. Vom strukturellen Wandel sind
zahlreiche Unternehmen betroffen, insbesondere in den zwei Braunkohlerevieren in Sachsen -
der Lausitz und dem Mitteldeutschen Revier. Hinzu kommt, dass der mit dem EGD
einhergehende Strukturwandel eine besondere Herausforderung für kleine und mittlere
Unternehmen darstellt, welche die Wirtschaftsstruktur im Freistaat im besonderen Maße
prägen.
Gleichzeitig bietet die gesamte Forschungs- und Innovationslandschaft inklusive der Vielzahl
FuE-betreibender Unternehmen und innovativer – teils disruptiver – Start-ups in Sachsen
Chancen
für
die
hiesige
Wirtschaft,
branchenübergreifend
die
technologische
Marktführerschaft in einer neuen Ära anzustreben.
Insgesamt ergeben sich Herausforderungen und Chancen für die in der Innovationsstrategie
des Freistaates genannten branchenübergreifenden Bereiche mit strategischer Bedeutung für
Sachsen: Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie und Mobilität.
Ziele
Systematische und strategische Unterstützung der innovationsbasierten Transformation
der sächsischen Wirtschaft mit dem Ziel eines ökonomisch und ökologisch nachhaltigen
sowie sozial inklusiven Wachstums sowie zur Sicherung qualifizierter und zukunftsfähiger
Arbeitsplätze. Hier ist von einer sehr weitgehenden Definition des Innovationsbegriffs
auszugehen.
Dabei ist dem Leitprinzip der Technologieoffenheit und der intelligenten Diversifizierung
zu folgen. So soll auch künftig die Stabilität/Resilienz und die langfristige
Leistungsfähigkeit des Innovationssystems gewährleistet werden. In der Praxis bedeutet
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dies die Berücksichtigung unterschiedlicher Technologiepfade. Zum einen können
verschiedene Lösungsansätze verfolgt und auf aktuelle und künftige Herausforderungen
proaktiv reagiert werden. Zum anderen entstehen bahnbrechende Innovationen häufig an
den Schnittstellen unterschiedlicher Technologien.
Maßnahmen
Nutzung der aus den europäischen Strukturfonds EFRE und ESF Plus, dem
Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa und dem Fonds für einen gerechten
Übergang (
Just Transition Fund
, JTF) verfügbaren Mittel für eine branchen- und
technologieoffene Stärkung der Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft. Dazu zählen
beispielsweise die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und die
Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers in sächsische Unternehmen.
Durch die Unterstützung der Antragstellung sollen die vorhandenen Möglichkeiten des
Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ genutzt werden
(siehe dazu auch Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik).
Forschung und Innovation
Sachstand
Bei der Erreichung der Ziele des EGD spielen Forschung und Innovation eine große Rolle. Die
Europäische Kommission selbst bezeichnet diese Bereiche als „Key Enabler“ für den EGD.
Alle europäischen Vorschläge zur Umsetzung des EGD beinhalten daher Maßnahmen in den
Bereichen Forschung und Innovation. Insgesamt will die EU mindestens 35 % der Mittel des
Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ für die Unterstützung bei
der Erreichung der Ziele des EGD aufwenden. Bereits zum Ende des Vorgängerprogramms
„Horizont 2020“ gab es Ausschreibungen zu diesem Thema in Höhe von 1 Mrd. Euro.
Bedeutung für Sachsen
Innerhalb der ausdifferenzierten sächsischen Forschungs- und Innovationslandschaft spielen
die Themenbereiche, die direkt oder mittelbar im Zusammenhang mit dem EGD stehen, eine
wichtige Rolle. So nennt die Innovationsstrategie in diesem Zusammenhang folgende, für
Sachsen strategisch bedeutsame Bereiche: Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie und
Mobilität.
Ein Anteil von 35 % der Mittel für „Horizont Europa“ erscheint der Relevanz des Themas
angemessen. Für Einrichtungen und Unternehmen in Sachsen ergeben sich daraus neue
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Möglichkeiten, mit EU-Förderung die Forschungs- und Innovationslandschaft weiter auf- und
auszubauen.
Ziele
Aus sächsischer Sicht müssen die Aufwendungen zur Unterstützung bei der Erreichung
der Ziele des EGD in die längerfristigen Ziele des Programms „Horizont Europa“
eingebunden bleiben. Dabei ist von einer sehr weitgehenden Definition des Begriffs EGD
auszugehen. Um bestmögliche Lösungsansätze für die mit dem EGD assoziierten
Herausforderungen zu verfolgen, ist auf die Freiheit und Offenheit der Forschungs- und
Innovationsaktivitäten zu achten. Einzubeziehen sind sowohl Maßnahmen der
Grundlagenforschung wie auch Förderungen zur Umsetzung von Forschungsergebnissen
in der Praxis.
Maßnahmen
Akteure in Sachsen werden ermuntert, sich an den für den EGD zur Verfügung stehenden
nationalen und europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen zu beteiligen.
Die Relevanz der EU-Förderung von Forschung und Innovation in diesem Bereich zeigt
noch einmal die generelle Notwendigkeit, sächsische Antragsteller bei dem
wettbewerblich orientierten Programm „Horizont Europa“ zu unterstützen (siehe dazu
auch Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik).
Sachsen wird darauf hinwirken, dass das Thema EGD einen festen und planbaren
Niederschlag in „Horizont Europa“ findet und behält.
Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohleregionen – gerechter Übergang in
ein postfossiles Zeitalter der Klimaneutralität
Sachstand
Die auf europäischer und nationaler Ebene formulierten Klimaziele führen zu einem regionalen
Strukturwandel, auch in den sächsischen Braunkohleregionen. Deshalb fördert die
Bundesregierung mit bis zu 40 Mrd. Euro auf der Grundlage des Strukturstärkungsgesetzes
(StStG) drei Braunkohlereviere in vier Bundesländern, die vom geplanten Kohleausstieg bis
spätestens zum Jahr 2038 wirtschaftlich besonders betroffen sind.
Die Landkreise Bautzen und Görlitz im Lausitzer Revier sowie die Landkreise Nordsachsen,
Leipzig und die kreisfreie Stadt Leipzig im Mitteldeutschen Revier sind Teil des sächsischen
Fördergebietes.
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Für diese Regionen wurden struktur- und energiepolitische Leitbilder erarbeitet, aus denen
sich konsistente Entwicklungsstrategien ableiten lassen. Das Lausitzer Revier soll zu einer
europäischen Modellregion für den Strukturwandel weiterentwickelt werden. Inhaltlicher
Schwerpunkt für das Mitteldeutsche Revier ist die Entwicklung zu einem europäischen
Logistik- und Innovationshub.
Die nationale Förderung aus dem StStG wird in Einzelbereichen um eine europäische
Förderung ergänzt. Als Teil des Investitionsplanes zur Umsetzung des Europäischen Grünen
Deals und zur Unterstützung der Transformation der EU zu einer klimaneutralen Wirtschaft
wurde der JTF eingerichtet. Dieser verfolgt das spezifische Ziel, Regionen und Menschen in
die Lage zu versetzen, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des
Strukturwandels
zu
bewältigen.
Anders
als
das
StStG
sieht
der
JTF
auch
Unternehmensförderung vor und stellt insoweit eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zur
nationalen Förderung dar. Zudem soll sich die Fördergebietskulisse des JTF auch auf die
kreisfreie Stadt Chemnitz als Standort eines mit Braunkohle befeuerten Kraftwerks erstrecken.
Ergänzend wird auf die Ausführungen im Kapitel „Förderpolitik“ verwiesen.
Neben
der
Implementierung
der
nationalen
und
europäischen
Förderung
zur
Strukturentwicklung begleitet der Freistaat Sachsen aktiv die Initiativen der Europäischen
Kommission zur Vernetzung europäischer Kohleregionen. Sachsen wirkt seit Gründung der
Plattform für einen gerechten Übergang im Juni 2020 sowie darüber hinaus bereits seit
Gründung der EU-Kohleplattform im Dezember 2017 daran mit, den Übergang europäischer
Kohleregionen in ein postfossiles Zeitalter der Klimaneutralität bis 2050 mitzugestalten. Die im
Kontext der EU-Kohleplattform konstituierte trilaterale Arbeitsgruppe mit polnischen und
tschechischen Vertretern sowie Vertretern Sachsens und Brandenburgs verständigt sich
regelmäßig über gemeinsame Fachthemen und projektbasierte Fördermöglichkeiten.
Bedeutung für Sachsen
Die Strukturentwicklung in den sächsischen Braunkohleregionen stellt eine der größten
Herausforderungen für den Freistaat Sachsen in dieser Legislaturperiode und darüber hinaus
dar. Zugleich sind damit die Chancen verbunden, sich als beispielgebende Modellregionen im
europäischen Kontext zu etablieren und als „Best Practice“ für den europäischen Raum zu
dienen. Ein erfolgreich gestalteter Strukturwandel kann ein Impuls für andere europäische
Staaten und Regionen sein, ebenfalls die Ziele des EGD umzusetzen.
Ziele
Die beiden Braunkohlereviere sollen zu innovativen und leistungsfähigen europäischen
Wirtschafts- und Wissenschaftsregionen und andererseits zu modernen sowie nachhaltig
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orientierten Energieregionen entwickelt werden. Dies erfolgt in länderübergreifender
Zusammenarbeit mit Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
Die kreisfreie Stadt Chemnitz soll mithilfe des JTF als Oberzentrum der Region
weiterentwickelt werden. Dies ist wichtig für die Aufrechterhaltung der Wirtschaftsstruktur
in der gesamten Region, da Wechselwirkungen zwischen Stadt und Land bestehen.
Für die Bewältigung der sozioökonomischen Herausforderungen des Übergangs bedarf
es eines intelligenten, integrativen und effektiven Einsatzes vorhandener nationaler und
europäischer Förderinstrumente. Der JTF soll den Strukturwandel insbesondere durch
geeignete Maßnahmen zur Diversifizierung und Transformation der Wirtschaft
unterstützen und durch eine direkte Förderung von Unternehmen bestmöglich mit der
Förderung der Strukturstärkung nach dem StStG verzahnt werden.
Der eingeschlagene Weg Sachsens, mit anderen europäischen Kohleregionen in einer
ganzheitlichen und partizipativen Betrachtung neuartige Potenziale zu entwickeln, soll
fortgesetzt und ausgebaut werden. Diese Kontakte sind Grundlage dafür, neben dem JTF
den sächsischen Regionen und den Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen auch
ganz gezielt direkte Förderinstrumentarien der EU zur Begleitung des Wandels in
Kooperation mit europäischen Partnern zugänglich zu machen.
Maßnahmen
Die Umsetzung und Weiterentwicklung der für die sächsischen Braunkohleregionen
vorhandenen Leitbilder und Strategien erfolgt unter Berücksichtigung der europäischen
Dimension des Strukturwandels.
Programmierung, Umsetzung und Evaluierung des JTF, wobei das bei den
EU-Strukturfonds übliche Partnerschaftsprinzip unter Einbeziehung der Regionen und
einschlägigen Partner (Wirtschafts- und Sozialpartner, Zivilgesellschaft sowie weitere
Interessengruppen) gepflegt wird. Der Territoriale Plan für einen gerechten Übergang
stellt hierbei das strategische Planungsdokument für den Förderzeitraum 2021 bis 2027
dar. Im Sinne einer übergreifenden Förderstrategie ist die Kohärenz mit anderen
europäischen,
nationalen
und
regionalen
Strategien
und
Förderinstrumenten
sicherzustellen.
Die Kontakte zu europäischen Kohleregionen werden gepflegt und weiter ausgebaut.
Initiativen der Europäischen Kommission werden durch den Freistaat Sachsen begleitet
sowie zur Vernetzung und Vertretung sächsischer Interessen genutzt.
Es erfolgt eine regelmäßige und aktive Teilnahme an Arbeitsgruppensitzungen und
Jahrestagungen der EU-Kohleplattform und der Plattform für den gerechten Übergang.
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Umwelt und Biodiversität
Sachstand
Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und der EU-Aktionsplan für Schadstofffreiheit von Luft,
Wasser und Boden aus den Jahren 2020 und 2021 sind Strategiepapiere der Europäischen
Kommission zu den Themen Umwelt und Biodiversität im Rahmen des EGD. Mit der Strategie
„Vom Hof auf den Tisch“ legte die EU im Jahr 2020 zudem eine Strategie für eine nachhaltige
Lebensmittelerzeugung vor, welche – unter Hervorhebung von Ernährungs- und
Lebensmittelsicherheit als Prioritäten – ebenfalls zum Schutz der Natur und der biologischen
Vielfalt Europas beitragen soll. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000
regelt mit Zielerreichungsdatum Ende 2027 maßgeblich den qualitativen und mengenmäßigen
Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers. In Umsetzung des Aktionsplans
für Schadstofffreiheit ist für 2022 eine Überarbeitung der Listen von Oberflächen- und
Grundwasserschadstoffen geplant.
Die Biodiversität umfasst die Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten, Lebensräumen und
Ökosystemen. Sie „liefert“ uns Nahrung, Heilmittel und Baumaterial, ist an Umweltprozessen
wie Bodenbildung, Gewässerreinigung, Speicherung von Treibhausgasen beteiligt und ist
Voraussetzung für die naturbezogene Erholung. Biodiversität ist also einerseits unverzichtbar
für unsere Lebensqualität und unseren Wohlstand. Sie hat aber andererseits auch einen Wert
an sich, und wir Menschen haben eine ethische Verantwortung, unsere Fähigkeiten so
einzusetzen, dass unsere Mitgeschöpfe bewahrt bleiben.
Das Artensterben hat eine in der Erdgeschichte nie da gewesene Dimension erreicht. Der im
Jahr 2019 vom Weltbiodiversitätsrat (IPBES) vorgelegte Bericht über den globalen Zustand
der Artenvielfalt sieht mehr als eine Million Arten vom Aussterben bedroht.
Bedeutung für Sachsen
Auch für Sachsen stellt die Sicherung der Vielfalt des Lebens in der Natur eine
Herausforderung für die Zukunft dar. Derzeit befinden sich annähernd zwei Drittel der
europäisch bedeutsamen Pflanzen- und Tierarten in einem ungünstigen oder schlechten
Erhaltungszustand.
Dabei ist es ein zentrales Anliegen der sächsischen Umweltpolitik, die weitere Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu beschleunigen, weil damit maßgeblich Erhalt und
Wiederherstellung der Biodiversität in sächsischen Fließgewässern als Lebensraum,
Verbundsystem und Hot Spots der Biodiversität erreicht werden können.
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Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und der EU-Aktionsplan für Schadstofffreiheit von Luft,
Wasser und Boden setzen sehr ambitionierte Ziele, deren Verwirklichung, unter Wahrung des
Kooperationsprinzips, an die regional unterschiedlichen Gegebenheiten angepasst werden
muss.
Gesunde, widerstandsfähige, faire und nachhaltige Ernährungssysteme, wie sie die
Europäischen Kommission im Rahmen des EGD anstrebt, erfordern eine Begleitung der
Landwirtschaft, da dieser Wandel mit Anpassungskosten verbunden sein kann, die nicht
immer vom Markt ausgeglichen werden. Die neue Gemeinsame Agrarpolitik für den Zeitraum
2023 bis 2027 wird hierbei einen entscheidenden Beitrag für die Landwirtschaft leisten.
Fundierte wissenschaftliche Folgenabschätzungen müssen Zielkonflikte benennen, Lösungen
aufzeigen und Grundlagen für die Vermeidung von „Leakage“-Effekten liefern (bspw. im
Zusammenhang mit den angestrebten Reduktionen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln).
Auch zum Erreichen der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind zusätzliche
Anstrengungen erforderlich. Derzeit befindet Sachsen sich im Vergleich der Bundesländer im
Mittelfeld. Bis Ende 2027 werden die WRRL-Ziele voraussichtlich noch nicht erfüllt werden.
Vor diesem Hintergrund ist es ein zentrales Anliegen der sächsischen Umweltpolitik, die
weitere Umsetzung der WRRL zu beschleunigen – um eine Anlastung seitens der EU zu
vermeiden und weil damit maßgeblich Erhalt und Wiederherstellung der Biodiversität in
sächsischen Fließgewässern als Lebensraum, Verbundsystem und Hot Spots der Biodiversität
erreicht werden können.
Ziele
Im europäischen Mehrebenensystem aus Kommune, Landkreis, Land, Bund und EU
werden wir aktiv für eine Realisierung nachhaltiger, verhältnismäßiger und praktikabler
Maßnahmen des EGD, insbesondere seine überragenden Ziele, Erhalt der biologischen
Vielfalt sowie Schutz und Erhalt der Umwelt, werben und über Erfolge und Hemmnisse
berichten.
Bei der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität werden wir nach Möglichkeit
mit gutem Beispiel vorangehen, eigene landesspezifische Akzente setzen und aktiv
mitwirken,
das
globale
Artensterben
aufzuhalten
und
Lebensräume
und
Ökosystemfunktionen wiederherzustellen.
Wir werden die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Einklang bringen mit
der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Der Schutz der Natur wird vorrangig auf
kooperativem Weg realisiert.
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Maßnahmen
Die konkrete Umsetzung für den Freistaat Sachsen der Regularien für die Wirtschaft zum
Schutz der Umwelt und der Biodiversität wird nach Vorlage der einzelnen legislativen und
nicht-legislativen Maßnahmen durch die Europäische Kommission untersetzt.
Das Programm zur biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen wird unter Beteiligung der
Zivilgesellschaft weiterentwickelt und mit ehrgeizigen Zielen, die bis zum Jahr 2030
erreicht werden sollen, ausgestattet.
Der sächsische Anteil des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“ wird
konsolidiert und in seiner Wirksamkeit für die Erhaltung und Wiederherstellung von
Lebensräumen und Artvorkommen verbessert.
Das Sächsische Auenprogramm mit Maßnahmen zur Auenreaktivierung und
Fließgewässerrenaturierung wird fortgeschrieben und soll gemeinsam mit regionalen und
lokalen Akteuren schrittweise umgesetzt werden. Die Planung von Maßnahmen zur
Umsetzung der WRRL wird methodisch-instrumentell weiterentwickelt. Sachsen strebt
eine bessere Darstellung und Kommunikation der bisher erzielten Fortschritte bei der
Umsetzung der WRRL an.
Die weitere Umsetzung der WRRL sowie der Naturschutzrichtlinien der EU wird auch
durch nutzungsintegrierte Ansätze erfolgen, die auf die Etablierung regionaler
Wirtschaftskreisläufe setzen. In diesem Zusammenhang setzt sich Sachsen für eine
Weiterentwicklung der Agrarförderung in Abstimmung mit anderen Ländern und dem
BMEL ein.
Wertschöpfungsketten in der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft sowie der
Forst- und Holzwirtschaft werden gestärkt, regionale Wirtschaftskreisläufe gefördert und
der Ausbau regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrategien unterstützt.
Der Anteil ökologisch produzierender Betriebe soll weiter erhöht werden. Mit einer
verlässlichen Förderung wird ein ausgewogenes, marktgerechtes Wachstum des Sektors
unterstützt.
Kreislaufwirtschaft und natürliche Ressourcen
Sachstand
Der EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft aus dem Jahr 2020 will einen Rahmen für die
Produktpolitik
schaffen,
durch
den
nachhaltige
Produkte,
Dienstleistungen
und
Geschäftsmodelle zur Norm werden. Verbrauchsmuster sollen so verändert werden, dass von
vornherein kein Abfall erzeugt wird. Ziel des Aktionsplans ist es, durch nachhaltigere
Produktionsprozesse, langlebigere Produkte und sauberes Recycling einen nachhaltigeren
Umgang mit Ressourcen zu fördern. Zur Verwirklichung einer klimaneutralen und
Seite 17 von 71
kreislauforientierten Wirtschaft muss die gesamte Kette von Herstellern, Händlern,
Konsumenten und Entsorgern mobilisiert werden. Die vorgesehenen Maßnahmen sind
wichtige Schritte, mehr Abfall zu vermeiden und Stoffkreisläufe zu schließen.
Bedeutung für Sachsen
Hinsichtlich der wissenschaftlichen Durchdringung der mit dem Aktionsplan aufgeworfenen
Fragen ist der Freistaat Sachsen mit seinen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen kompetent aufgestellt. Ebenso bieten sich für den Freistaat Sachsen
insbesondere in den Bereichen Rohstoffe, Batterien und Recycling wirtschaftliche Chancen
bei der Umsetzung.
Die Umsetzung des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft – bis 2023 sind 35 legislative und
nicht-legislative Maßnahmen angekündigt – wird Auswirkungen auf Wirtschaftsakteure,
Behörden und Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Europa und entsprechend auch in
Sachsen haben. Viele der angekündigten bzw. bereits vorgelegten Maßnahmen sind äußerst
ambitioniert und werden bei den Herstellern, Händlern sowie Recyclern und sonstigen
Entsorgern erhebliche, kostenaufwändige Anpassungen erfordern und zusätzliche
bürokratische Lasten mit sich bringen (z. B. durch Dokumentationspflichten).
Ziele
Der Freistaat Sachsen setzt sich auf regionaler Ebene und im Mehrebenensystem der EU
für eine gelingende Umsetzung nachhaltiger, verhältnismäßiger und praktikabler
Maßnahmen der o. g. Strategien und Pläne ein.
Wertschöpfungskreisläufe müssen mit höchstmöglicher Ressourceneffizienz und
möglichst regional geschlossen werden, um resilienter zu werden. Wir wollen die
Kreislaufwirtschaft als innovativen Wirtschaftszweig stärken.
Die sich aus dem EGD ergebenden Chancen für eine nachhaltige Standortentwicklung
des Freistaats Sachsen als Wirtschafts-, Wissenschafts- und Innovationsstandort werden
wir nutzen. Unverhältnismäßige und überbürokratische Anforderungen müssen
vermieden, Spielräume für Innovationen und flexibel anpassbare Lösungen sollen
hingegen erhalten oder eröffnet werden.
Technologieoffenheit von Vorgaben und Transparenz der Verfahren zur Bestimmung von
Anforderungen sowie die Berücksichtigung fachlichen Inputs im Dialog mit Akteuren aus
der Praxis sind essentiell, um fachlich richtige und nachhaltig zielführende Lösungen zu
finden.
Seite 18 von 71
Maßnahmen
Der Freistaat Sachsen wird sich beim Bund und bei der Europäischen Kommission dafür
einsetzen, dass Produkte wie Elektronik- und Elektrogeräte und Fahrzeuge, soweit in der
Gesamtbilanz sinnvoll, eine längere Lebensdauer haben. Dazu sind deutlich längere
Gewährleistungsfristen der Hersteller und Vertreiber notwendig. Produkte müssen
reparierbar und Ersatzteile langfristig verfügbar sein.
Wir werden auch innerhalb der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen und des
simul
+
Innovation Hub die Kreislaufwirtschaft in den Fokus nehmen, durch spezielle
Projekte
die
Entwicklung
innovativer
Technologien,
Geschäftsmodelle
und
Dienstleistungen sowie deren Einführung in die Praxis unterstützen.
Bauen und Wohnen
Sachstand
Um das Ziel der Europäischen Union zu erreichen, den Treibhausgasausstoß in der EU
gegenüber 1990 bis 2030 um mindestens 55 % zu verringern, hat die Europäische
Kommission vor allem mit dem Legislativpaket „Fit-für-55“ eine Reihe von Maßnahmen auf
den Weg gebracht bzw. angekündigt, von denen wesentliche Auswirkungen auch auf den
Gebäudesektor und damit auf das Bauen und Wohnen zu erwarten sind. Einfluss auf den
Gebäudesektor dürften nach gegenwärtigem Stand besonders die folgenden Regelungen
haben:
Neufassung der Richtlinie zur Energieeffizienz
(Energy Efficiency Directive
, EED).
Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (
Renewable Energy Directive
, RED
[III]).
Neufassung
der
Vorschriften
zum
System
für
den
Handel
mit
Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union (
European Union Emissions Trading
System
, EU ETS).
Erlass einer Verordnung zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds (
Social Climate Fund
–
SCF).
Neufassung der Gebäudeeffizienzrichtlinie (
Energy Performance of Buildings Directive
,
EPBD).
Mit einem Teil der Vorschläge der Europäischen Kommission hat sich der Bundesrat bereits
im Herbst 2021 befasst und Stellungnahmen hierzu abgegeben. Der Vorschlag der
Seite 19 von 71
Europäischen Kommission zur Änderung der EPBD wurde erst am 15. Dezember 2021
veröffentlicht.
Bedeutung für Sachsen
Mit dem Legislativpaket "Fit-für-55" werden ordnungsrechtliche Vorgaben für den
Gebäudesektor verbunden sein, die – soweit europäisches Recht nicht unmittelbar gilt – in
nationales Recht umzusetzen sein werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Länder hierzu
Vollzugsregelungen zu treffen haben. Insbesondere stehen zusätzliche und verschärfte bzw.
erstmals quantitativ definierte Anforderungen sowie an einigen Stellen auch neue
systematische Ansätze im Raum. Angesichts der sozioökonomischen Situation im Freistaat
Sachsen dürfte für eine Akzeptanz der Klimaschutzpolitik der Klima-Sozialfonds und dessen
nationale Umsetzung durch Klima-Sozialpläne besonders bedeutsam sein.
Ziele
Der Freistaat Sachsen
unterstützt
die
europäischen
Initiativen
zur
Erreichung
eines
klimaneutralen
Gebäudebestands und
achtet dabei auf die Praktikabilität der Vorgaben insbesondere unter Berücksichtigung der
landesspezifischen
sozioökonomischen
Rahmenbedingungen,
des
besonderen
Reichtums an baulichen Denkmälern sowie der Anforderungen der nachhaltigen,
integrierten Stadtentwicklung.
Maßnahmen
Für zusätzliche Beurteilungsmöglichkeiten müssen zunächst weitergehende Angaben in
Erfahrung gebracht werden, insbesondere
zum von der Europäischen Kommission beabsichtigten Wirkmechanismus im
Zusammenspiel der einzelnen Maßnahmen im Rahmen des EGD.
über die von der Europäischen Kommission im Vorfeld angestellten Folgeabschätzungen,
insbesondere über das Maß als zumutbar erachteter zusätzlicher Belastungen der
Mitgliedstaaten.
zu den Überlegungen der Europäischen Kommission zum Vermeiden von Kollisionen mit
weiteren europäischen Zielen etwa in den Bereichen Finanzen, soziale Stabilität (u. a. im
Hinblick auf die Belastbarkeit von Personen, die nicht vom vorgesehenen Klima-
Sozialfonds
profitieren
würden),
sonstige
Ressourcenverfügbarkeit
(Energie,
Baumaterialien, Fachkräfte etc.) und Klimaanpassung.
Seite 20 von 71
Es könnten nach Vorliegen ausreichender Informationen – soweit aufgrund der eingeschätzten
Komplexität überhaupt möglich – Prüfungen angezeigt sein, inwieweit das vorgesehene
Vorschriftengefüge
in sich stimmig ist, insbesondere Doppelregelungen oder -belastungen vermeidet.
geeignet ist, solide Entwicklungspfade zur Zielerreichung abzubilden.
im Hinblick auf bezahlbares Bauen und Wohnen mit den von der Bauministerkonferenz
gestellten Forderungen vereinbar ist, dass Klimaschutzziele im Gebäudebereich im
Einklang mit niedrigen Bau- und Betriebskosten stehen sollen.
Weitere Maßnahmen auf Landesebene umfassen beispielsweise die Ausgestaltung und
Vergabe von Fördermitteln, die Fachkräftequalifizierung, die Erhebung von Daten, den
verstärkten
Einsatz
von
Holz
im
Gebäudesektor,
den
Ausbau
effizienter
Versorgungsstrukturen sowie Informations- und Beratungsangebote für Bürgerinnen und
Bürger. Als Leitschnur dient dabei grundsätzlich das Ziel, entsprechend dem EGD, Bauen
und Wohnen klimaneutral und sozialverträglich zu gestalten sowie wirtschaftliche
Chancen für Sachsen zu nutzen.
Mobilität
und
Verkehr
–
Transformation
des
Verkehrsbereiches
zu
einer
klimafreundlichen Mobilität
Sachstand
Die die Sächsische Staatsregierung tragenden Parteien haben vereinbart, die Mobilitätspolitik
an den Klimazielen auszurichten. So stehen neben der Erstellung moderner Mobilitäts- und
Verkehrskonzepte
auch
neue
klimafreundliche
Mobilitätsformen
und
Mobilitätsdienstleistungen im Fokus. Dieser ganzheitliche Ansatz schließt alle Verkehrsträger
ein, ganz im Sinne des EGD der Europäischen Kommission.
Sachsen setzt verstärkt auf klimafreundliche Verkehrsträger wie den ÖPNV, SPNV, Rad- und
Fußverkehr. Hier werden schrittweise sowohl infrastrukturelle als auch betriebliche
Vorrausetzungen verbessert oder neu geschaffen, um den Zugang und das Angebot weiter zu
attraktiveren und um eine hohe Nutzerakzeptanz und Nutzeranzahl zu erzeugen. Auch die
Umsetzung der
Clean Vehicles Directive
(CVD) wird konsequent vorangetrieben.
Sachsen blickt auch auf eine lange Tradition als „Autoland" zurück und gehört heute zu den
führenden Produktionsstandorten vollelektrischer Automobile in Europa. Neben den
Antriebssystemen liegen die Entwicklungsschwerpunkte auf intelligenten, vollvernetzten und
multimodalen Verkehrssystemen in Vorbereitung des autonomen Fahrens auf Straße und
Schiene.
Seite 21 von 71
Zur Abbildung der Vielschichtigkeit in den Anforderungen an eine nachhaltige Mobilität unter
Nutzung
aller Verkehrsträger setzt der Freistaat auf Technologieoffenheit. Das
Zusammenspiel aus Elektromobilität, Wasserstoffantrieben und CO
2
-neutralen Kraftstoffen
stellt die effiziente Erfüllung verschiedener Anforderungen sicher.
Bedeutung für Sachsen
Sachsen geht die Herausforderungen aus der europäischen Klimapolitik und der Mobilitäts-
und Verkehrswende zielgerichtet an. Der Kohleausstieg und der damit einhergehende
Strukturwandel eröffnen Chancen, Sachsen nachhaltig zu einem attraktiven und robusten
Wirtschaftsstandort moderner Technologien zu entwickeln.
Durch die Umsetzung der CVD zum einen und durch die im Rahmen des neuen Operationellen
Programms (OP) EFRE geplante Förderung einer nachhaltigen Mobilität trägt Sachsen zur
Umsetzung des EGD bei.
Auf Grund der geographischen Lage des Freistaates im Verflechtungsraum Deutschland-
Polen-Tschechien ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Mobilität ein
entscheidender Beitrag zur wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung der sächsischen
Grenzregionen und leistet seinerseits einen wichtigen Beitrag zur europäischen Einheit.
Ziele
Sachsen als Standort energieeffizienter und umweltfreundlicher Mobilitäts- und
Verkehrslösungen entwickeln.
Sachsen ist E-Auto-Land Nummer 1 in Europa. Ziel ist es, diese Stellung in Europa zu
behaupten und weiter auszubauen.
Sachsen ist ebenfalls dabei, den Übergang ins Wasserstoffzeitalter vorzubereiten und
auch hier führend in Europa zu werden.
Der ÖPNV soll mit Blick auf die Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes eine
Vorreiterrolle einnehmen und weiterwachsen.
Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr im Freistaat soll weiter gesteigert werden.
Durch Ausbau der Fahrradinfrastruktur wird die Sicherheit und Attraktivität des
Radfahrens erhöht.
Maßnahmen
Das Voranschreiten der Mobilitätswende hängt maßgeblich von der Akzeptanz gegenüber
der E-Mobilität ab, welche wiederum mit dem Ladeinfrastrukturausbau gekoppelt ist. Hier
setzt sich der Freistaat auf unterschiedlichen Wegen für einen schnellen Ausbau der
Ladeinfrastruktur ein.
Seite 22 von 71
Beim Thema Batterie setzt Sachsen auf Industrieinvestitionen entlang der gesamten
Wertschöpfungskette: Vom Rohstoffabbau über Aufbereitung, Batteriezell- und Modul-
fertigung bis hin zum Recycling unterstützt der Freistaat die Etablierung entsprechender
industrieller Produktion.
Den ÖPNV sieht Sachsen als gewichtigen Baustein zur Erreichung der Klimaziele. Das
künftige OP für den EFRE-Strukturfonds konzentriert sich beispielsweise ausschließlich
auf die Förderung nachhaltiger Mobilität mit dem Ziel der CO
2
-Einsparung als Beitrag zum
EGD. Das künftige Interreg-Projekt trägt zur Verbesserung des grenzüberschreitenden
ÖPNV bei und damit zum weiteren Zusammenwachsen Europas.
Sachsen setzt auf den Einsatz von Elektrofahrzeugen im landeseigenen Fuhrpark und hat
die Anzahl der Ladesäulen an landeseigenen Liegenschaften deutlich erhöht.
Die Umsetzung der Radverkehrskonzeption Sachsen 2019 wird weiterhin fortgesetzt.
Sachsen setzt sich für den Anschluss an internationale Verbindungen der
Wasserstoffinfrastruktur (Transport-Gasnetze) in ein europäisches Wasserstoff-
Transportnetz (European Hydrogen Backbone) ein. Mit dem Referenzkraftwerk Lausitz
soll zukünftig auch grüner Wasserstoff im Freistaat Sachsen selbst produziert werden, der
auch für Mobilitäts- und Verkehrsanwendungen verwendet werden kann.
Seite 23 von 71
II.
Resilienzfähigkeit, wirtschaftliche Prosperität und Innovationskraft
Strategische Souveränität und Wettbewerbspolitik
Sachstand
Die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, insbesondere für
sächsische KMU, auf dem EU-Binnenmarkt ist von entscheidender Bedeutung zur
Bewältigung des durch Klimawandel und den fortschreitenden Digitalisierungsprozess
ausgelösten Strukturwandels.
Die sächsische Wirtschaftspolitik stellt sich den globalen, nationalen und regionalen
Herausforderungen des Strukturwandels. Sie unterstützt die Verwirklichung der Klimaziele der
Union für 2030 beziehungsweise der Erfüllung des globalen Ziels der Klimaneutralität bis 2050
unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der sächsischen KMU. Die russische Invasion in der
Ukraine verdeutlicht, dass die Reduzierung fossiler Energieimporte mit dem Ziel der
Energiesouveränität nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern genauso auch aus
sicherheits- und wettbewerbspolitischen Gründen notwendig ist. Unterbrochene Lieferketten
zeigen darüber hinaus die Abhängigkeit großer Teile der Wirtschaft von der Versorgung mit
Produkten von strategischer Bedeutung, wie zum Beispiel Halbleiter oder eine Reihe von
pharmazeutischen Grundstoffen, Arzneimitteln, Generika und Schutzausrüstung. Vor diesem
Hintergrund ist die Integration der Volkswirtschaften der Union und der Aufbau von
Produktions- und Entwicklungskapazitäten in strategisch bedeutsamen Bereichen weiter zu
fördern.
Bedeutung für Sachsen
Die sächsische Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik berücksichtigt mit dem Energie- und
Klimaprogramm Sachsen 2021 nationale, europäische und internationale Vorgaben und
Strategien wie den Beschluss der Bundesregierung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung,
das EGD-Ziel Klimaneutralität bis 2050 oder das Pariser Übereinkommen für einen wirksamen
Klimaschutz und mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten.
Aus ökonomischer Sicht ist aktiver Klimaschutz ein Erfordernis, um künftig zu erwartende hohe
Schadens- und Anpassungskosten aufgrund des Klimawandels zu vermeiden. Er dient der
Entwicklung neuer umweltfreundlicher Technologien, der Einführung von Innovationen und der
Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und wirkt sich damit positiv auf die gesamtwirtschaftliche
Produktivität aus.
Seite 24 von 71
Abhängigkeiten von internationalen Lieferketten bei strategisch bedeutsamen Produkten
können durch die Herstellung in der EU verringert werden. Der Freistaat Sachsen trägt zum
Beispiel
durch
den
Ausbau
seines
Mikroelektronikstandortes
auf
Basis
seiner
ausgezeichneten Forschungs- und Entwicklungslandschaft auch in Zukunft zur Verfügbarkeit
von Halbleitern und weiteren Produkten bei.
Ziele
Sachsen soll sich weiter als ein international wettbewerbsfähiger Industrie- und
Innovationsstandort etablieren und weiterentwickeln. Mit klimaneutralen Produkten und
Technologien sowie einer modernen Mobilität wollen wir Standards setzen und die
Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen.
Die sächsische Industriepolitik, gekennzeichnet durch das Merkmal Technologieoffenheit,
wird durch selektive Elemente wie die europäischen IPCEI-Vorhaben (Important Project
of Common European Interest) zum Beispiel in den Bereichen Mikroelektronik,
Batteriezellenfertigung und der Wasserstoffstrategie ergänzt.
Teil der Wettbewerbspolitik ist ein EU-Beihilfenregime, durch das Unternehmen in
ausreichendem Maße entsprechend der europäischen und nationalen Ziele gefördert
werden können. Dadurch werden der Aufbau und die Resilienz der sächsischen Wirtschaft
maßgeblich gestärkt.
Maßnahmen
Die Sächsische Staatsregierung stellt sich den internationalen und strukturellen
Herausforderungen mit strategischen Konzepten wie der Innovations-, Fachkräfte-,
Gründer-, Digitalisierungs- oder Außenwirtschaftsstrategie. Dabei werden gezielte
Impulse gesetzt, die soziale und technische Innovationen hervorbringen.
Durch die Förderung von Wissenschaft und Forschung, durch stetige Investitionen in eine
moderne Infrastruktur, durch aktive Förderung der Regionen im Wandel und durch die
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger werden Anpassungen an aktuelle Entwicklungen
ermöglicht und adäquate Maßnahmen zur Gestaltung des wirtschaftlichen und
technologischen Wandels ergriffen.
Das wirtschaftliche Potenzial sächsischer Unternehmen wird durch ein unterstützendes
Förderangebot
in
Form
einer
umfassenden
Mittelstands-,
Technologie-
und
Investitionsförderung, einer Förderung der beruflichen Qualifizierung sowie der Aus- und
Weiterbildungsförderung
gestärkt
–
insbesondere
im
Bereich
digitaler
und
klimaschonender Zukunftstechnologien.
Im Rahmen der aktuellen und anstehenden Überarbeitung der Regelungen zum
Europäischen Beihilferecht wird sich Sachsen weiter dafür einsetzen, dass die
Rahmenbedingungen für eine attraktive Forschungs- und Innovationsförderung sowie für
Seite 25 von 71
Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Steigerung von
Energieeffizienz und Energieeinsparung, Investitionen in Zukunftstechnologien und für die
Umsetzung von Klimaschutzzielen weiter verbessert bzw. geschaffen werden und dass
den besonderen Anforderungen der im Strukturwandel befindlichen Kohleregionen
Rechnung getragen wird.
Die Sächsische Staatsregierung unterstützt die Mitteilung der EU-Kommission vom
8. März 2022 „RePowerEU“: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere,
sichere und nachhaltige Energie“. Sachsen wird zur angestrebten Diversifizierung der
Gasversorgung und schnelleren Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen beitragen.
Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird die Steigerung von Energieeffizienz
und Energieeinsparung
politisch flankiert und auch auf diese Weise die europäische
Energiesouveränität gestärkt.
Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik
Sachstand
Sachsen ist ein Forschungs- und Innovationsland. Es kann in vielen Bereichen mit
internationaler Spitzenforschung aufwarten. In vergleichenden internationalen Studien belegt
Sachsen sehr gute Platzierungen in den Bereichen Forschung, Innovation und Technologie.
Die Wissenschafts- und Forschungslandschaft im Freistaat Sachsen ist mit 14 staatlichen und
einer Reihe nichtstaatlicher Hochschulen sowie einer großen Anzahl leistungsfähiger öffentlich
finanzierter außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, davon eine zusammen mit Polen,
sehr gut aufgestellt. Hinzu kommen gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen
und die Forschungs- und Innovationskraft zahlreicher kleiner, mittlerer und großer
Unternehmen.
Sachsen
setzt
bei
Innovationen
auf
eine
nachfrageorientierte
Branchen-
und
Technologieoffenheit und folgt somit dem Prinzip der intelligenten Diversifizierung der
Europäischen Kommission. Damit will Sachsen auch künftig die Stabilität und die langfristige
Leistungsfähigkeit des Innovationssystems gewährleisten. In der Praxis bedeutet dies die
Berücksichtigung unterschiedlicher Innovationspfade. Zum einen können verschiedene
Lösungsansätze verfolgt, bei aktuellen und künftigen Herausforderungen kann proaktiv
gehandelt werden. Bahnbrechende Innovationen entstehen zudem häufig an den
Schnittstellen unterschiedlicher Technologien.
Zum anderen ermöglicht die Diversifizierung, auf die spezifischen Stärken und Schwächen
sächsischer Regionen (
place based strategies
) einzugehen.
Seite 26 von 71
Bedeutung für Sachsen
Auf europäischer Ebene wird die Forschungs- und Innovationslandschaft in Sachsen seit
langem sowohl durch die Kohäsionspolitik wie auch das jeweilige Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation (derzeit „Horizont Europa“) unterstützt. Dazu kommen
Einzelprogramme wie „Digitales Europa“.
Es war seit Wiedergründung des Freistaates Sachsen das Bestreben der Sächsischen
Staatsregierung, einen großen Anteil der zur Verfügung stehenden Kohäsionsmittel für ein
modernes, innovatives und technologisch gut aufgestelltes Sachsen aufzuwenden. Ein
Synergieeffekt dieses Vorgehens war und ist, dass der Einsatz der Kohäsionsmittel für
Forschung
und
Innovation
dazu
beigetragen
hat,
den
Erfolg
Sachsens
beim
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation stetig zu verbessern.
Während die Kohäsionspolitik als Programm in geteilter Mittelverwaltung in seiner Auswirkung
auf das Land nicht unerheblich von Sachsen mitgestaltet werden kann, ist das Programm
„Horizont Europa“ wettbewerblich ausgerichtet, die Beteiligung sächsischer Einrichtungen
hängt sehr stark von Anzahl und Qualität der eingereichten Anträge ab.
Im abgelaufenen Programm „Horizont 2020“ ist es Einrichtungen und Unternehmen aus
Sachsen gelungen, durch 1.148 erfolgreiche Projektbeteiligungen Mittel in Höhe von mehr als
545 Mio. Euro einzuwerben. Was die Beteiligung an „Horizont 2020“ angeht, gibt es zwar eine
für den Standort Sachsen tragbare Aufteilung zwischen Hochschulen, außeruniversitären
Forschungseinrichtungen und Unternehmen, jedoch große Unterschiede innerhalb dieser
Gruppen. Insofern kann man derzeit noch nicht von einem vergleichbaren Zugang aller
möglichen Antragsteller sprechen.
Im 2021 angelaufenen Programm „Horizont Europa“ müssen diese Anstrengungen zur
Beteiligung fortgesetzt und ausgebaut werden. Neben einer Erhöhung der Finanzmittel enthält
das Programm darüber hinaus neue Zielstellungen und Instrumente, die auch in Sachsen
berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören das neue Instrument der „Missionen“, die
Neuordnung und Ausweitung von „Partnerschaften“ im Programm und der stärkere Fokus auf
die Übertragung von Forschungsergebnissen in die Praxis durch die Einrichtung eines mit
erheblichen Mitteln ausgestatteten „Europäischen Innovationsrates“.
Ziele
Auch langfristig sollen Kohäsionsmittel zur Förderung von Forschung und Innovation
eingesetzt werden, um die Forschungs- und Innovationslandschaft Sachsens erhalten und
Seite 27 von 71
auszubauen und Synergien zum Rahmenprogramm für Forschung und Innovation zu
schaffen (siehe auch Förderpolitik).
Der Anteil sächsischer Antragstellerinnen und Antragsteller am Programm „Horizont
Europa“ soll durch Beratung und finanzielle Unterstützung bei der Antragstellung erhöht
werden. Sachsen setzt sich dafür ein, dass die immer noch sehr komplexe und
aufwändige Antragstellung möglichst weiter vereinfacht wird.
Maßnahmen
Um eine hohe Beteiligung sächsischer Akteure zu ermöglichen, gewährleistet Sachsen
die Beratung möglicher Antragsteller durch Weiterführung der Zentralen EU-
Serviceeinrichtung Sachsen (ZEUSS) und weitere Unterstützung der Enterprise Europe
Network (EEN) Sachsen, auch gemeinsam mit Einrichtungen wie FutureSax, WfS,
SAENA, simul
+
Innovation Hub.
Demselben Ziel dient die finanzielle Unterstützung der Antragstellung in „Horizont Europa“
durch die Anschubfinanzierung in der RL EuProNet (SMWK) und die HORIZON-Prämie
(SMWA).
Auf Grund der Relevanz der Partnerschaften im Programm „Horizont Europa“ wird
Sachsen auch zukünftig einen Teil seiner Landesforschungsförderung in gemeinsam
verwalteten kofinanzierten Partnerschaften einsetzen, um die Forschungslandschaft in
Sachsen weiter zu europäisieren und internationalisieren.
Sachsen wird sich dafür einsetzen, dass es im Verlauf der Förderperiode nicht zu
unvertretbaren finanziellen Verschiebungen innerhalb des Programms „Horizont Europa“
oder zur Nutzung von dem Programm zur Verfügung stehenden Mitteln für andere
Aufgaben kommt.
Förderpolitik (Strukturfonds, ETZ, GAP)
Sachstand
Die Regional- und die Agrarpolitik der Europäischen Union haben großen Anteil daran, dass
sich die Wirtschaftskraft des Freistaats Sachsen seit 1990 sukzessive und erfolgreich an den
EU-Durchschnitt angleicht. Ohne die Mittel der EU hätten viele Vorhaben in Sachsen nicht
realisiert werden können, insbesondere die Investitionsquote wäre deutlich niedriger
ausgefallen. Für den Freistaat ist und bleibt die EU-Förderung deshalb ein wichtiger Baustein
für Wachstum, Wohlstand, Beschäftigung und Konvergenz. Die Fördermittel der EU sind
zugleich wichtiger Impulsgeber für Forschung, Entwicklung und Innovation in Sachsen. In
diesem Zusammenhang besonders zu erwähnen sind jenseits der Regional- und Agrarpolitik
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die von der EU selbst verwalteten Programme wie das Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation, Erasmus+, Kreatives Europa oder neue Programme wie InvestEU und Digitales
Europa.
Auch mithilfe dieser Mittel ist es dem Freistaat in den zurückliegenden 30 Jahren gelungen,
seine Wirtschaftsleistung überproportional zu steigern. Nachdem die Regionen Dresden und
Leipzig bereits in der Förderperiode 2007 bis 2013 aus der Höchstförderkulisse herausgefallen
sind, waren diese beiden Regionen im Förderzeitraum 2014 bis 2020 als Übergangsregionen
und die Region Leipzig erstmals als stärker entwickelte Region kategorisiert. Auch in der
angelaufenen Förderperiode 2021 bis 2027 werden die sächsischen Regionen unter diesen
Gebietskategorien gefördert, wobei die Region Leipzig im Referenzzeitraum beim BIP pro Kopf
als erste ostdeutsche Region über dem EU-Durchschnitt lag. Das „Regional Innovation
Scoreboard 2021“ der Europäischen Kommission belegt überdies eindrucksvoll, dass
Sachsen auch wegen des gezielten Einsatzes von EU-Mitteln für Forschung und Technologie
zu den 67 überdurchschnittlich stark entwickelten Innovationsregionen in der EU aufgestiegen
ist.
Der Freistaat wird aber auch durch seinen lebendigen ländlichen Raum geprägt. Bei der
Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und aus dem Europäischen
Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) setzt Sachsen auf eine an den
Erfordernissen der Nachhaltigkeit orientierte Land- und Fischwirtschaft und – wie kein anderes
deutsches Land – auf das Instrument LEADER zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Der
Transformationsprozess der Land- und Fischwirtschaft hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz,
zu mehr Schutz der Artenvielfalt, mehr Tierwohl und regionaler Wertschöpfungsketten ist ihm
dabei ein wichtiges Anliegen.
Bedeutung für Sachsen
Europa fördert Sachsen: In wenigen Bereichen ist die Europäische Union im Freistaat so
präsent wie in der Strukturfondsförderung. Aus dem Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) einschließlich Interreg und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sind
Sachsen seit 1990 mehr als 14 Mrd. Euro zugeflossen.
Allein in der laufenden Förderperiode 2021 bis 2027 stehen dem Freistaat aus beiden
Strukturfonds (EFRE und ESF Plus) insgesamt rund 2,54 Mrd. Euro zur Verfügung. Hinzu
kommen rund 645 Mio. Euro aus dem in der laufenden Förderperiode neu eingeführten JTF.
Aufgrund des Beschlusses des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums für den Strukturwandel
in den Kohlregionen vom 1. April 2021 werden jedoch 85 % der JTF-Mittel auf den sog. 2. Arm
Seite 29 von 71
des Strukturstärkungsgesetzes (Bundesmaßnahmen) angerechnet und verringern das dort
verfügbare Budget.
Die Mittel der EU-Kohäsionspolitik sind weiterhin eine maßgebliche Unterstützung, um
strukturelle Defizite und andere Herausforderungen adressieren zu können (bspw.
Auswirkungen der Demografie, Kleinteiligkeit der sächsischen Wirtschaft, Klimaanpassung
und Strukturwandel sowie Innovation) und somit den Konvergenzprozess fortzuführen.
Außerdem helfen sie dabei, mit Hilfe der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit
grenzübergreifende Entwicklungshemmnisse abzubauen.
Der durch die Kohäsionsmittel entstehende europäische Mehrwert wird außerdem in der
transnationalen Zusammenarbeit sichtbar, indem die EU auch diesbezügliche Projekte
finanziell fördert und unterstützt. Zusammen mit Partnern in Mitteleuropa arbeiten in diesem
Zusammenhang
sächsische
Unternehmen,
Kommunen,
Wissenschaftlerinnen
und
Wissenschaftler, als auch Ministerien an der Umsetzung der aktuellen EU-Ziele für ein
intelligenteres, grüneres und besser vernetztes Europa.
Darüber hinaus sollen die vom Übergang in ein postfossiles Zeitalter der Klimaneutralität in
Europa besonders geforderten Kohleregionen im sächsischen Teil der Lausitz und in
Mitteldeutschland finanzielle Unterstützung erfahren. Der JTF wird hierzu einen wichtigen
Beitrag leisten. Wie schon in der vorherigen Förderperiode verfügt Sachsen damit erneut über
die höchste Strukturfondsfördersumme aller deutschen Länder.
Für die ELER-Förderung (GAP 2. Säule) stehen Sachsen im Zeitraum 2021 bis 2027 rund 886
Mio. Euro (einschließlich 64 Mio. Euro aus dem Wiederaufbauinstrument Next Generation EU)
zur Verfügung; weitere 17,7 Mio. Euro fließen aus dem EMFAF nach Sachsen. Die
Direktzahlungen (GAP 1. Säule) werden für Deutschland einheitlich auf Basis von
Bundesgesetzen und/oder -verordnungen gewährt. Die nationale Obergrenze für die
Direktzahlungen liegt im Zeitraum 2021 bis 2027 bei jährlich rund 5 Mrd. Euro. Bedingt durch
eine ansteigende Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die 2. Säule korrigiert sich diese
Obergrenze auf 4,4 Mrd. Euro (2023) bis 4,2 Mrd. Euro (2027). Im Jahr 2021 flossen rund 235
Mio. Euro Direktzahlungen nach Sachsen. Hinzu kommen jährliche EU-Mittel für
sektorspezifische Interventionen (Obst und Gemüse, Wein, Bienenzucht, Hopfen) im niedrigen
einstelligen Millionenbereich.
Allerdings werden auch die Kofinanzierungsbedarfe für den Freistaat Sachsen insgesamt
deutlich steigen. Bei EFRE und ESF Plus sinkt der EU-seitige Finanzierungsanteil in den
Übergangsregionen Dresden und Chemnitz auf 60 %, in der stärker entwickelten Region
Seite 30 von 71
Leipzig auf 50 %. Im vergangenen Förderzeitraum galt noch Regionen übergreifend ein EU-
Kofinanzierungssatz von 80 %. Auch für die Interreg-Programme ist im aktuellen
Förderzeitraum der maximale EU-Kofinanzierungssatz im Vergleich zum vorangegangenen
Förderzeitraum abgesenkt worden. Er beträgt nunmehr 80 % anstelle von max. 85 % in der
Förderperiode 2014 bis 2020.
Beim JTF wird der EU-Anteil in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz 70 % und in
der stärker entwickelten Region Leipzig 50 % betragen.
Die EU-Beteiligung am ELER sinkt in den Übergangsregionen Dresden und Chemnitz
ebenfalls auf 60 %, in der stärker entwickelten Region Leipzig sogar auf 43 %. Da im
Gegenzug die EU-Beteiligung in einigen Förderbereichen aber steigt (z. B. Ökolandbau,
Agrarumweltmaßnahmen), bleibt die durchschnittliche EU-Finanzierung beim ELER in
Sachsen jedoch annähernd konstant. Im Bereich des EMFAF sinkt die EU-Beteiligung leicht
von 75 % auf 70 %.
Auch als Ergebnis der positiven wirtschaftlichen Entwicklung Sachsens dürften die EU-Gelder
in der nächsten Förderperiode zurückgehen. Denn die Höhe der Mittelzuweisung hängt neben
der Ausgestaltung der Maßstäbe für die Mittelzuweisung maßgeblich von der regionalen
Wirtschaftskraft und der Dotierung der Strukturfonds ab. Gleichzeitig wird der wirtschaftliche
Aufholprozess in Sachsen auch bis Ende der 20er Jahre voraussichtlich noch nicht
abgeschlossen sein. In Vorbereitung der Förderperiode 2028 bis 2034 wird die Sächsische
Staatsregierung daher einen kohärenten Politikansatz verfolgen, der neben einer optimalen
Mittelausstattung attraktive EU-Beteiligungssätze und flexible und breite Einsatzmöglichkeiten
für die EU-Fonds in den Mittelpunkt der Interessenvertretung gegenüber EU und
Bundesregierung stellt.
Ziele
Unser Bestreben ist und bleibt es, nachhaltiges Wachstum, innovative Ideen und gute
Beschäftigung durch ein breites Förderspektrum mit Unterstützung der EU zu ermöglichen.
Dabei wird die Sächsische Staatsregierung von folgenden
Zielstellungen
für die laufende
Förderperiode 2021 bis 2027 und für die Förderperiode 2028 bis 2034 geleitet:
Für die angelaufene Förderperiode 2021 bis 2027:
Die sehr gut verhandelte Mittelausstattung in Sachsen für den Förderzeitraum 2021 bis
2027 sinnvoll, zielführend und unter Wahrung haushalterischer Spielräume einsetzen
sowie die sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Strukturfonds
EFRE/JTF, ESF Plus und ETZ sowie in der 2. Säule der GAP nutzen. Ziel sollte es
entsprechend dem Koalitionsvertrag sein, EU-Mittel unter Berücksichtigung eines
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Mehrwerts für Sachsen möglichst vollständig auszuschöpfen, auch um eine gute
Argumentationsgrundlage für die Verhandlungen der EU-Förderperiode 2028 bis 2034 zu
schaffen.
Strukturfondsförderung auf nachhaltige und besonders wirksame Bereiche und Projekte,
die den relevanten Entwicklungsbedarfen Sachsens entsprechen und mit den gültigen
fachlichen Entwicklungsstrategien übereinstimmen, ausrichten.
Investitionsförderung über den EFRE und die Möglichkeit zur Finanzierung
beschäftigungspolitischer und sozialer Aufgaben auch weiterhin landesweit über den ESF
Plus unter Berücksichtigung der europäischen Säule sozialer Rechte umsetzen.
JTF zielgerichtet zur Bewältigung des Strukturwandels in den sächsischen
Braunkohleregionen und der Stadt Chemnitz einsetzen und klug mit der nationalen
Förderung im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes verzahnen.
Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen und Stärkung der grenzüberschreitenden
Verflechtungen durch Einsatz von EU-Fördermitteln mit dem Ziel einer abgestimmten
Entwicklung der Grenzregionen zu Polen und Tschechien.
Die Rolle von Forschung und Innovation als Zukunftsfelder in Sachsen erhalten und im
Hinblick auf die Unterstützung durch die EU weiterhin maßgeblich berücksichtigen.
Sächsische Akteure, insbesondere KMU und kleine sächsische Hochschulen und
Forschungseinrichtungen, an den europäischen Förderprogrammen, wie z. B. „Horizont
Europa“, noch besser beteiligen.
Strategische Ansätze zur besseren Nutzung von Fördermöglichkeiten außerhalb der
Strukturfonds und der GAP, insbesondere im Bereich der Forschungs-, Entwicklungs- und
Innovationsförderung sowie im Bereich Digitales, evaluieren und notwendige Schlüsse
ziehen.
Für die künftige Förderperiode 2028 bis 2034:
Optimale Mittelausstattung für Sachsen, attraktive Beteiligungssätze sowie flexible und
breite Einsatzmöglichkeiten, insbesondere bei den Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds (ESI-Fonds) und in der GAP im Förderzeitraum nach 2028 bis 2034
vorbereiten und einwerben sowie einer erneuten Verrechnung der JTF-Mittel mit den
Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz durch den Bund frühzeitig entgegenwirken.
Verlässlichen und angemessenen finanziellen und gestalterischen Rahmen für die weitere
Stärkung der ländlichen Räume, insbesondere durch eine auskömmliche Finanzierung
der Gemeinsamen Agrarpolitik, inklusive LEADER, im Förderzeitraum 2028 bis 2034
schaffen.
Eine ihrem besonderen europäischen Mehrwert angemessene finanzielle Ausstattung der
Europäischen
Territorialen
Zusammenarbeit
(ETZ),
insbesondere
ihrer
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grenzübergreifenden und transnationalen Komponenten, auch in Zukunft ermöglichen
und ETZ-Regularien vereinfachen.
Sachsen wird auch in der kommenden Förderperiode einen Beitrag zur Erreichung der
Ziele des Grünen Deals durch die EU-Programme leisten und dies bereits bei der
Vorbereitung der Förderperiode berücksichtigen.
Verwaltungs- und Bürokratieaufwand im Bereich der EU-Förderung, insbesondere auf
Ebene der EU-Regelungen, durch frühzeitige Einbindung der Mitgliedstaaten und
Regionen reduzieren.
Maßnahmen
Abschluss der Programmplanung der EU-Strukturfonds EFRE/JTF und ESF Plus,
Einreichung der Programme bei der Europäischen Kommission.
Nationale und europäische Allianzen und Netzwerke für eine optimale Mittelausstattung
der oben genannten Finanzinstrumente aktivieren und inhaltlich positionieren.
Breite Anwendung des ELER und EMFAF mit Ausrichtung auf die Förderschwerpunkte
Ökologie, Umwelt, Tierwohl, regionale Wertschöpfung und ländliche Entwicklung
(LEADER); Nutzung der diesbezüglichen Möglichkeiten auch im Rahmen des nationalen
GAP-Strategieplans ab 2023.
Vorbereitung des Übergangs von flächengebundenen Zahlungen zu dem Ziel, öffentliches
Geld nur noch für das Erbringen öffentlicher Leistungen zu zahlen, Gemeinwohlprämie
als Ziel für die GAP nach 2027.
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz
Sachstand
Die Europäische Kommission hat das Thema Digitalisierung als eine ihrer sechs Prioritäten
für die Amtszeit bis 2024 „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ benannt. Die Europäische
Kommission strebt dabei insbesondere einen digitalen Wandel an, bei dem die
demokratischen Werte Europas gestärkt und die Grundrechte geachtet werden. In diesem
Zusammenhang hat die Europäische Kommission Anfang 2020 drei Strategiepapiere für den
Bereich Digitalisierung veröffentlicht: Die Digitalisierungsstrategie „Gestaltung der digitalen
Zukunft Europas“ [KOM (2020) 67], eine europäische Datenstrategie [KOM (2020) 66] und das
Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz – ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen
[KOM 2020 (65)].
Des Weiteren wurde die übergeordnete Digitalisierungsstrategie „Gestaltung der digitalen
Zukunft Europas“ [KOM (2020) 67] vorgestellt, sie sieht dabei vier Hauptziele vor: Technologie
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im Dienste der Menschen; eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft; eine offene,
demokratische und nachhaltige Gesellschaft; die EU als globaler Akteur mit digitaler
Souveränität. Die Strategien und Ziele wurden Anfang 2021 durch den „Digitalkompass 2030“
der Europäischen Kommission ergänzt. Flankiert werden die digitalpolitischen Ziele der EU
erstmals durch ein eigenes Digitalbudget – das „Digital Europe Programme“.
Legislative Schlüsselmaßnahmen sind der Digital Services Act, der Digital Markets Act, der
Data Governance Act und der Artificial Intelligence Act.
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sind ebenfalls wichtige Themen der europäischen
Forschungs- und Innovationsförderung.
Bedeutung für Sachsen
Die Digitalisierung einschließlich des Einsatzes künstlicher Intelligenz (KI) hat erheblichen
Einfluss auf die Menschen in der EU und im Freistaat Sachsen. Die in den vorgenannten
Strategien der Europäischen Kommission geplanten Maßnahmen haben größte Bedeutung
für die sächsische Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere auch für die im europäischen
Vergleich erfolgreiche sächsische Forschungs- und Technologieentwicklung im Bereich
Digitales und deren produktive Umsetzung. Die digitalpolitischen Ziele der EU stehen in engem
Bezug zur sächsischen Digitalstrategie „Sachsen Digital“. Mit einer gelingenden digitalen
Transformation wird ein wichtiger Beitrag geleistet, Sachsen zu einer modernen, innovativen
und
zukunftsfähigen
europäischen
Region
zu
entwickeln.
Mit
entscheidenden
Innovationsclustern,
branchenübergreifenden
Netzwerken,
der
universitären
Forschungslandschaft und einer aktiven Start-up-Szene bietet der Freistaat hervorragende
Potentiale den digitalen Wandel maßgeblich in vielen Gesellschaftsbereichen voranzubringen.
Ziele
Die Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Institutionen vorantreiben: Die
Verwaltung im Freistaat Sachsen muss bürgernahe, leistungsfähige und verlässliche,
aber auch wirtschaftliche Strukturen ermöglichen. Der Freistaat Sachsen wird die
Potenziale der IT umfassend nutzen. Zum einen sollen verwaltungsinterne Prozesse
digitalisiert, Arbeitsabläufe damit effizienter gestaltet und die Arbeitsbedingungen der
Bediensteten verbessert werden. Zum anderen soll dem berechtigten Anspruch von
Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen entsprochen werden, alle geeigneten
Verwaltungsleistungen online und medienbruchfrei beantragen zu können.
Die
Digitalisierungsmaßnahmen
der
EU
und
sächsische
Maßnahmen
mit
europapolitischem Bezug evaluieren und begleiten: Der Digital Services Act und der
Digital Markets Act werden auf die Medienvielfalt und Medienlandschaft im Internet auch
in Sachsen erhebliche Auswirkungen haben. Dabei muss sichergestellt werden, dass
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diese nicht in Widerspruch zu den Regelungen des Medienstaatsvertrags stehen.
Gleichzeitig setzt sich der Freistaat Sachsen dafür ein, dass die großen
Internetplattformen besser reguliert und kontrolliert werden.
Den rechtlichen Rahmen in den Bereichen Datenschutz, Datennutzung und
-verwendung absichern: Mithilfe der europäischen Datenstrategie will die EU bessere
Entscheidungen treffen und das Leben aller EU-Bürgerinnen und -Bürger verbessern.
Den rechtlichen Rahmen des Einsatzes von KI absichern: Mithilfe des Gesetzes über
Künstliche Intelligenz will die EU die Entwicklung und Nutzung der KI fördern, die mit KI
einhergehenden Gefahren eindämmen und sicherstellen, dass nur vertrauenswürdige KI-
Systeme zum Einsatz kommen.
Wir unterstützen die europäischen und nationalen Bestrebungen, einen guten
Rechtsrahmen für KI zu schaffen.
Fördermittel der EU für Digitalisierung und KI bestmöglich durch den Freistaat Sachsen
abnehmen: Der Freistaat soll insbesondere vom neuen „Digital Europe Programme“ sowie
dem Programm „Horizont Europa“ profitieren.
Maßnahmen
Die Sächsische Staatsregierung will den Freistaat Sachsen als geeigneten Standort für
Investitionsvorhaben der Europäischen Kommission im Bereich Digitalisierung ins Spiel
bringen – beispielsweise im Rahmen der Förderungen des von der EU im MFR 2021 bis
2027 aufgelegten „Digital Europe Programme“. Für Sachsen als Digitalstandort könnte
insbesondere der Aufbau und Einsatz europäischer digitaler Spitzenkapazitäten in den
Bereichen
KI,
Cybersicherheit,
HPC,
Quantencomputer,
Chip-Design,
Quantenkommunikation und Blockchain relevant werden.
Wo möglich und sinnvoll wird die Sächsische Staatsregierung die sächsische
Digitalstrategie und entsprechende Maßnahmen weiter mit den digitalpolitischen
Strategien und Maßnahmen der EU verzahnen.
Die
Sächsische
Staatsregierung
wird
die
digitalpolitischen
legislativen
Schlüsselmaßnahmen – dort wo für den Freistaat möglich – kritisch begleiten und
mitgestalten.
Seite 35 von 71
III.
Grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit
Beziehungen zu den europäischen Nachbarn
Sachstand
Der Freistaat Sachsen ist eine Region in der Mitte Europas mit dem Selbstverständnis, als
Brücke zwischen den westlichen und den mittel- und osteuropäischen Staaten zu vermitteln,
mit denen er viele historische Gemeinsamkeiten hat. Die grenzüberschreitende regionale
Zusammenarbeit zum Ausbau nachbarschaftlicher Beziehungen und zur Förderung des
Zusammenwachsens in Europa ist daher nach Artikel 12 der Sächsischen Verfassung
Staatsziel für den Freistaat. Eine besondere Verbindung gibt es durch die gemeinsame Grenze
mit den Nachbarländern Polen und Tschechien.
Sachsen unterhält mit fünf Regionen (Niederschlesien und Lebuser Land in Polen, Latium in
Italien, Nieder- und Oberösterreich) und einem Staat (Tschechien) auf dem Gebiet der EU
formalisierte Partnerschaften. Hinzu kommt eine vertiefte Zusammenarbeit unterhalb einer
formalen Partnerschaft u. a. mit den Niederlanden, Ungarn, Estland und der Slowakei sowie
den Regionen Steiermark, Flandern, Auvergne-Rhône-Alpes, Okzitanien und Schlesien. Im
Bereich der interregionalen Partnerschaften wurde die Zusammenarbeit mit Latium 2021
erneuert und eine Arbeitsgruppe zur Koordinierung dieser Kooperation eingesetzt. Mit
französischen Regionen, insbesondere mit Okzitanien, finden gegenwärtig Sondierungen für
eine mögliche Regionalpartnerschaft statt.
Der besondere Stellenwert der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wird durch die 2012
eingerichteten Verbindungsbüros in Prag und Wrocław deutlich. Mit der Eröffnung des Büros
der Woiwodschaft Niederschlesien 2021 in Dresden wurden die Kooperationsmöglichkeiten
noch einmal erweitert. Koordiniert wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch die
bilateralen Arbeitsgruppen mit Tschechien sowie den Woiwodschaften Lebuser Land und
Niederschlesien. Weiterhin werden die entsprechenden Themen durch die Mitarbeit Sachsens
im Rahmen des Deutsch-Tschechischen Strategischen Dialogs, der Deutsch-Polnischen
Regierungskommission und dem informellen interregionalen Netzwerk Oderpartnerschaft
behandelt.
Aktuell erarbeitet die Sächsische Staatsregierung eine Tschechien-Konzeption, in deren
Ergebnis die Bevölkerung beider Regionen in eine enge Zusammenarbeit einbezogen werden
soll. Angedacht ist die Einrichtung eines grenzüberschreitenden Regionalrats.
Wichtige Akteure der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sind die Euroregionen. Sie
unterstützen grenzüberschreitende Partnerschaften und die Begleitung grenzüberschreitender
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Projekte vor Ort. Weiterhin leisten die Interreg-Kooperationsprogramme Polen-Sachsen und
Sachsen-Tschechien einen wichtigen finanziellen Beitrag zur Förderung größerer
grenzüberschreitender Projekte. Der bei den Euroregionen angesiedelte Kleinprojektefonds
zielt auf die unbürokratische Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements ab.
Auch im Bereich der Östlichen Partnerschaft der EU ist die Sächsische Staatsregierung an
interregionaler Zusammenarbeit interessiert. Insbesondere sollten durch die perspektivisch
geplante Einrichtung eines Regionalbüros des Freistaates Sachsen in Kiew engere
Beziehungen zur Ukraine aufgebaut werden. An diesem Vorhaben hält die Sächsische
Staatsregierung trotz des russischen Krieges gegen die Ukraine weiterhin fest.
Bedeutung für Sachsen
Eine enge vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn und intensive
grenzüberschreitende und interregionale Verflechtung und Kooperationen sind eine
wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft des Freistaates Sachsen im vereinten
Europa. Mit Polen und Tschechien ist Sachsen gesellschaftlich eng verbunden. Es sind die
beiden wichtigsten sächsischen Importpartner; auch bei den Zielländern sächsischer Exporte
belegen sie vordere Plätze. Arbeitskräfte aus den beiden Nachbarländern haben einen
signifikanten Anteil an den Beschäftigten im Freistaat, einige Branchen sind auf
Grenzpendlerinnen und -pendler zwingend angewiesen. Diese Situation wird sich aufgrund
des demografischen Wandels in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Die
Verflechtungen in Wissenschaft und Kultur sind eng. Die gemeinsamen UNESCO-
Welterbestätten
Muskauer
Park/Park
Mużakowski
mit
Polen
und
Montanregion
Erzgebirge/Krušnohoří mit Tschechien bieten großes Potenzial. Insbesondere die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit macht den Mehrwert der europäischen Integration für
die sächsischen Bürgerinnen und Bürger erlebbar und stärkt damit die Akzeptanz der EU in
Sachsen. Mit den Grenzraumstudien für den sächsisch-niederschlesischen und sächsisch-
tschechischen Grenzraum liegt eine gute Handlungsgrundlage für die Bewältigung
gemeinsamer Herausforderungen im jeweiligen Nachbarschaftsraum vor. Die noch gezieltere
Nutzung der Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten im deutsch-polnischen-tschechischen
Verflechtungsraum stehen dabei im Vordergrund.
Ziele
Die bestehenden formalisierten und themenbezogenen Regionalpartnerschaften und
-kooperationen sollen verstetigt und ausgebaut werden, u. a. unter Nutzung der
EU-Kooperationsprogramme.
Die Arbeitsfähigkeit der Euroregionen soll sichergestellt werden.
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Sachsen wird sich dafür einsetzen, dass die Interreg-A-Kooperationsprogramme in der
Förderperiode ab 2028 auskömmlich ausgestattet werden.
Die regionale sächsisch-französische Zusammenarbeit soll vertieft und durch eine
Regionalpartnerschaft mit Okzitanien formalisiert werden.
Sachsen will gemeinsame Ziele zusammen mit den Nachbarländern und Partnerregionen
gegenüber der EU vertreten.
Die Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft soll verstärkt,
insbesondere soll die europäische Integration der Ukraine unterstützt werden.
Die Zusammenarbeit im deutsch-polnisch-tschechischen Verflechtungsraum, der
Austausch und die gegenseitige Unterstützung bei der Bewältigung gemeinsamer
Herausforderungen sollen vertieft werden, u. a. durch die Einrichtung eines
institutionalisierten Regionalrats Sachsen-Tschechien.
Wir wollen die trilaterale Wissenschaftskonferenz zu einem Format unter Beteiligung
weiterer Länder Mittel- und Osteuropas weiterentwickeln.
Maßnahmen
Die Sächsische Staatsregierung prüft die bestehenden Regionalpartnerschaften
regelmäßig im Hinblick auf ihre Qualität, den tatsächlich stattfindenden Austausch und die
Zusammenarbeit.
Die Aufnahme neuer Regionalpartnerschaften bei ausreichenden Anknüpfungspunkten
wird ebenfalls geprüft; Vorrang soll dabei die themen- oder projektbezogene
Zusammenarbeit unterhalb einer institutionalisierten Kooperation haben.
Die Vorbereitung einer formalisierten Partnerschaft mit einer französischen Region wird
weiter intensiviert.
Die Euroregionen sollen weiterhin gefördert werden.
Erneuerung der gemeinsamen Erklärung mit Tschechien, u. a. zur Neuaufstellung der
institutionalisierten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Wir führen gemeinsame Veranstaltungen mit den Partnerregionen auf EU-Ebene durch.
In Kiew soll perspektivisch ein Verbindungsbüro des Freistaates Sachsen eingerichtet
werden.
Die projektbezogene Zusammenarbeit unter Nutzung der Interreg-Programme.
Regelmäßige Informationen der Sächsische Staatsregierung über die raumplanerischen
Entwicklungen im Grenzraum und Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in die
Planungsprozesse.
Wir veranstalten eine jährliche Wissenschaftskonferenz für die Staaten Mittel- und
Osteuropas.
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Bildungskooperationen
Sachstand
Die Bildungssysteme der Europäischen Union sind so vielfältig wie Europa selbst. Diese
Diversität der Systeme gehört zu den Stärken der Bildung in der EU. Wie in der deutschen
Verfassungsordnung mit der festgeschriebenen Bildungshoheit der Länder liegt auch auf
Ebene der EU die inhaltliche und organisatorische Gestaltungskompetenz im Bereich der
allgemeinen Bildung (Schul- und Hochschulbereich) und der beruflichen Bildung in erster Linie
bei den Mitgliedstaaten. Die EU trägt zur Entwicklung einer qualitativ hohen Bildung dadurch
bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der
Mitgliedstaaten unterstützt. Basierend auf dem Prinzip der freiwilligen Kooperation nimmt die
EU damit eine ergänzende Rolle wahr. Wichtigstes Förderinstrument der EU in diesem
Zusammenhang ist das Programm Erasmus+.
Für Sachsen kommt die wünschenswerte verstärkte europäische Kooperation vor allem im
Austausch mit den Mitgliedstaaten und besonders den Regionen zu aktuellen Bildungsfragen
und Herausforderungen zum Tragen. Darüber hinaus sind Europa und die Europäische Union
wichtige Themen im Rahmen des Bildungsauftrags der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Bedeutung für Sachsen
Der Grundgedanke einer intensivierten europäischen Kooperation bildet sich im
EU-Bildungsprogramm Erasmus+ ab, welches deshalb auch für Sachsen von maßgeblichem
Interesse ist. Darüber hinaus gilt es für Sachsen mit der unmittelbaren Lage zu unseren
europäischen Nachbarn, die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit
weiterzuführen und auszubauen. Im Fokus stehen die Beziehungen zu unseren direkten
Nachbarn Polen und Tschechien sowie den Partnerregionen. In den Bereichen der
allgemeinen wie beruflichen Bildung sind dabei auch die Möglichkeiten der EU-Finanzierung
von Belang: Geförderte Mobilitätsprogramme ermöglichen Lernenden, Lehrenden und
Ausbildungspersonal den direkten Austausch mit anderen Einrichtungen und Regionen in
Europa.
Ziele
Sächsische Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sollen durch das Erasmus+-
Programm den europäischen Bildungsraum ganz maßgeblich erleben und erfahren
können. Wie das neue Erasmus+-Programm selbst soll es auch in Sachsen noch
inklusiver gestaltet und bisher benachteiligte Gruppen verstärkt einbezogen werden. In
der begonnenen Programmgeneration von 2021 bis 2027 sollen noch mehr sächsische
Schulen vom Programm profitieren.
Seite 39 von 71
Der Austausch im Rahmen des Erasmus+-Programms ermöglicht Studierenden und
Lehrenden den direkten Austausch mit anderen Einrichtungen und Regionen in Europa.
Ziel ist auch hier, dass möglichst viele in Sachsen von diesem Programm profitieren.
Das Erasmus+-Programm fördert auch die Kooperation von Hochschulen, vor allem durch
die Initiative „Europäische Hochschulallianzen“. Dies liegt im Interesse von Sachsen,
allerdings muss vermieden werden, dass die Allianzen zu einer Beeinträchtigung der
Bildungshoheit der Mitgliedstaaten, d. h. in unserem Falle Sachsens, führen.
Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit strebt Sachsen eine
Verbesserung der Kooperation von Hochschulen mit Einrichtungen in Polen und
Tschechien inkl. der trilateralen Zusammenarbeit an.
Erhaltung und Ausbau der internationalen Mobilität von Lernenden und Personal in der
beruflichen Bildung um zusätzliches Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln.
Transparenz zwischen allen einschlägigen Austauschprogrammen, wie z. B. „Erasmus+“,
„AusbildungWeltweit“ (BMBF-Förderprogramm für weltweite Auslandsaufenthalte in der
Berufsbildung) oder bilateralen Austauschkooperationen wie z. B. der Deutsch-
Französischen Agentur für den Austausch in der beruflichen Bildung „Pro Tandem“ oder
das Lehrlingsaustauschprogramm „X-Change“.
Maßnahmen
Im schulischen Bereich ist das Landesamt für Schule und Bildung für die gesamte
Programmlaufzeit bis 2027 im Erasmus+-Programm akkreditiert und kann für sächsische
Schulen verstärkt Maßnahmen umsetzen.
Die Hochschulen unterstützen Studierende und Lehrende bei der Inanspruchnahme der
im Rahmen des Erasmus+-Programms möglichen Leistungen.
Sächsische Hochschulen engagieren sich stark im Rahmen der Initiative „Europäische
Hochschulallianzen“. Dies wird von der Sächsischen Staatsregierung unterstützt.
Gleichzeitig beobachtet sie die Auswirkungen auf die Bildungspolitik.
Bei den internationalen Schulpartnerschaften sächsischer Schulen nehmen Tschechien
und Polen seit Jahren die ersten beiden Plätze ein. Kooperationen und Begegnungen
junger Menschen aus Sachsen und den Nachbarländern werden im Rahmen der
Förderrichtlinien des SMK und der SK sowie im Rahmen der beiden Interreg-Programme
gefördert.
Der Austausch von Hochschulen im Grenzgebiet soll im Rahmen der beiden Interreg-
Programme gefördert werden. Da gemeinsame Projekte der beiden Programme nicht
möglich sind, sollte Sachsen darauf achten, dass abgestimmte Einzelprogramme
ermöglicht werden.
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Verbesserung
der
Sichtbarkeit
aller
einschlägigen
Austauschprogramme
und
Sensibilisierung der ausbildenden Unternehmen über den Mehrwert einer Nutzung. Hier
sind als Multiplikator in erster Linie die sächsischen Industrie- und Handelskammern und
Handwerkskammern in ihrer Funktion als zuständige Stellen gefragt.
Transeuropäische Netze – Digitalisierung
Sachstand
Mit dem Ziel, alle Regionen der EU zu verbinden, wurde das Konzept der Transeuropäischen
Netze (TEN) in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation im Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert. Durch die Einführung der Fazilität
„Connecting Europe“ (CEF) 2013 wurden die TEN bereichsübergreifend reformiert.
CEF
wurde
2021
durch
Connecting
Europe
Facility
2
(CEF2)
abgelöst.
Ziel von CEF2 ist es, grenzüberschreitende Verbindungen zu fördern, größere wirtschaftliche,
soziale und territoriale Kohäsion zu erreichen sowie zur Wettbewerbsfähigkeit und zum
nachhaltigen Wachstum der EU beizutragen.
CEF2 ist für den Zeitraum 2021 bis 2027 das zentrale EU-Förderinstrument zur
Kofinanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Für den Bereich CEF2-Digital sollen
2,07 Mio. Euro bereitgestellt werden (s. Verordnung (EU) 2021/1153). Zuwendungsempfänger
sind öffentliche und private Einrichtungen. Erste Förderaufrufe unter CEF2-Digital finden 2022
statt.
Die Schwerpunkte von CEF2-Digital können in zwei Bereiche gegliedert werden: zum einen in
den Aufbau von 5G-Infrastruktur (ca. 75 % der Mittel): 5G-Korridore (Verkehrswege, die
lückenlos mit 5G abgedeckt sind), 5G für sozioökonomische Treiber und lokale
Innovationsprojekte
(5G
communities);
zum
anderen
in
grenzüberschreitende
Dateninfrastruktur (ca. 25 % der Mittel): Terabit-Konnektivität für Supercomputer, Backbone-
Netze, Synergie-Projekte wie bspw. digitale Plattformen für den Verkehrs- und Energiesektor.
Bedeutung für Sachsen
CEF2-Digital kann es öffentlichen und privaten Akteurinnen und Akteuren im Freistaat
Sachsen ermöglichen, Vorhaben gemeinsam mit europäischen Partnerinnen und Partnern
durchzuführen.
Seite 41 von 71
Ziele
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den Nachbarländern soll gestärkt werden.
Sachsen will die digitale Infrastruktur weiterentwickeln (s. Digitalstrategie „Sachsen
Digital“).
Sachsen will die digitale Innovationskraft stärken (s. Digitalstrategie „Sachsen Digital“).
Maßnahmen
Prüfung von Förderaufrufen.
Die Sächsische Staatsregierung unterstützt die Bereitstellung bzw. Weitergabe von
Informationen zu Fördermöglichkeiten für sächsische Akteurinnen und Akteure.
Transeuropäische Netze – Energie
Sachstand
Eine leistungsfähige Stromnetzinfrastruktur bildet eine unverzichtbare infrastrukturelle
Voraussetzung
im
europäischen
Kontext.
So
sorgen
grenzüberschreitende
Stromtransportkapazitäten für eine reibungslose Funktionsfähigkeit des europäischen
Strombinnenmarkts
und
gewährleisten
den
überregionalen
Ausgleich
EU-weiter
Stromerzeugungskapazitäten und damit eine sehr hohe Versorgungssicherheit.
Insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Energie- und Klimawende
sind im Zuge der im Jahr 2013 in Kraft getretenen EU-Verordnung zu Leitlinien für die
transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E VO EU Nr. 347/2013) eine Reihe sogenannter
Projects of Common Interest (PCI) u. a. auch im Strombereich definiert.
Eine leistungsstarke und modernisierte grenzüberschreitende Gasinfrastruktur wird bei der
Dekarbonisierung des Gassektors durch erneuerbare und CO
2
-arme Gase wie grüner
Wasserstoff wirksam zur Entwicklung eines stärker integrierten Energiesystems beitragen
können. Zugleich stärkt die etablierte Reverse-Flow-Technik die allseitige Handelsfähigkeit für
Gase in der EU. Die Europäische Kommission hat eine europäische Wasserstoffstrategie im
Sommer 2020 verabschiedet, um den Weg für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft zu
ebnen und Wasserstoff als Bindeglied für die Sektoren Strom und Gas zu nutzen.
Ein konkretes kommunales Vorhaben im Bereich grenzüberschreitende Energienetze ist das
Projekt von Görlitz und der polnischen Nachbarstadt Zgorzelec „Klimaneutrale Fernwärme für
die Europastadt“.
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Bedeutung für Sachsen
Unmittelbar betroffen ist Sachsen im Strombereich durch das auch im Bundesbedarfsplan
enthaltene Vorhaben „SuedOstLink“ auf einem kurzen Teilstück im Vogtland. Unabhängig von
dieser vergleichsweise geringen räumlichen Betroffenheit bleibt die grundsätzliche Bedeutung
der Thematik leistungsfähiger internationaler Stromverbindungskapazitäten unbenommen.
Wasserstoff ist ein Zukunftsthema, welches auch in Sachsen von zentraler Bedeutung sein
wird. Dafür wird in der sächsischen Wasserstoffstrategie, welche im Januar 2022 beschlossen
wurde,
das
Fundament
für
eine
Wasserstoffwirtschaft
entlang
der
gesamten
Wertschöpfungskette gelegt. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist insbesondere bei
der Wasserstoffinfrastruktur wichtig. Mit dem Ziel, ein European Hydrogen Backbone
aufzubauen, bedarf es insbesondere eines Zusammenwirkens mit den Nachbarländern
Tschechien und Polen. In den nächsten Jahrzehnten sollen über 20 Länder in Europa über
eine gemeinsame Wasserstoffinfrastruktur vernetzt werden.
Das Projekt „Klimaneutrale Fernwärme“ ist ein wegweisendes Beispiel für Sachsen und
darüber hinaus, wie Kommunen eine CO
2
-freie Energieversorgung gestalten können. Des
Weiteren zeigt es, dass Klimaschutz über Grenzen hinweg nötig und möglich ist und adressiert
mit der Wärmeversorgung einen Sektor mit großem noch ungenutzten Potenzial.
Ziele
Entsprechend den Zielsetzungen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2021,
einen konsequenten schnellen Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungskapazitäten
voranzutreiben und in Verbindung damit synchron deren Integration in die Stromnetze zu
gewährleisten, wird sich Sachsen für eine konsequente Realisierung der geplanten und
ggf. Fortentwicklung der europäischen Stromtransportkapazitäten einsetzen.
Des
Weiteren
hat
der
Freistaat
Sachsen
das
Ziel,
den
Aufbau
einer
Wasserstoffinfrastruktur gemeinsam mit den Nachbarländern voranzutreiben. Dafür soll
ein regulatorischer Rahmen geschaffen werden, um eine Planungssicherheit für die Fern-
und Verteilnetzbetreiber zu gewähren. Die Netzplanung soll die angedachten
Erzeugungs- und Verbraucherdaten berücksichtigen, damit eine bedarfsgerechte
Infrastruktur aufgebaut wird. Des Weiteren soll der Fokus auf dem Umbau und der
Modernisierung der Gasnetze liegen, die für die Integration erneuerbarer und
CO
2
-armer Gase erforderlich sind.
Ziel des Projekts „Klimaneutrale Fernwärme für die Europastadt Görlitz/Zgorzelec" ist eine
gemeinsame, klimaneutrale, grenzüberschreitende Fernwärmeversorgung der beiden
Städte Görlitz und Zgorzelec bis 2030. Dafür wird aufgrund des grenzüberschreitenden
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Charakters des Projektes das Einwerben einer direkten Förderung seitens der EU
angestrebt.
Maßnahmen
Im Rahmen der Beteiligung bei der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für
die Stromnetzinfrastruktur wird sich Sachsen entsprechend der oben genannten
Zielsetzungen in den jeweiligen Bundesratsverfahren einbringen. Entsprechendes gilt für
Beteiligungen
in
Planungs-
und
Genehmigungsprozessen,
die
konkrete
Leitungsbauvorhaben zum Gegenstand haben.
Im Bereich Wasserstoff wird Sachsen weiterhin gemeinsam mit den Nachbarstaaten im
regelmäßigen Austausch sein, damit konkrete Inhalte und Zeitpläne umgesetzt und dafür
notwendige Kooperation mit den Nachbarländern eingegangen werden. Die Regulatorik
und dazugehörige Gesetzesnovellierungen werden aktiv über Bundesratsinitiativen
mitgestaltet.
Für das Projekt „Klimaneutrale Fernwärme“ wird aktuell eine detaillierte Projektstudie
erstellt, die aus Mitteln des SMEKUL im Programm „Nachhaltig aus der Krise“ gefördert
wird. Ziel ist die fachliche Vorbereitung sowie Erstellung aller notwendigen Unterlagen für
einen Fördermittelantrag bei der EU. Ein nächster Schritt ist die gemeinsame Präsentation
dieses Vorhabens durch die beiden Oberbürgermeister in Brüssel. Parallel wird für das
Projekt in Brüssel der Status „Cross-Border Renewable Energy (CB RES) Project“ als
Voraussetzung für eine Projektumsetzungsförderung mit europäischen Mitteln aus dem
Förderprogramm Fazilität „Connecting Europe“ beantragt. Begleitet wird das Vorhaben
durch SMR und SMEKUL im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe.
Praktisch geplant ist in einem ersten Schritt der Ersatz der teilweise alten Kohlekessel
durch neue Erdgas-Blockheizkraftwerke im Heizwerk in Zgorzelec, um so die
Emissionswerte kurzfristig zu senken. Mittelfristige Ziele sind eine grenzüberschreitende
Verbindung, und der weitere Ausbau der bestehenden Fernwärmenetze beider Städte und
der Aufbau eines Biomasseheizwerkes auf polnischer Seite.
Transeuropäische Netze – Verkehr
Sachstand
Die
Europäische
Union
hat
die
für
den
europäischen
Binnenmarkt
wichtigen
Verkehrsinfrastrukturen als Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V) definiert. Das TEN-V
setzt sich aus einem Gesamtnetz und einem Kernnetz zusammen. Das Gesamtnetz, dessen
Fertigstellung bis 2050 erfolgen soll, umfasst Schienenverkehrs-, Binnenschifffahrts-,
Straßenverkehrs-
und
Seeverkehrsinfrastrukturen
sowie
Meeresautobahnen,
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Luftverkehrsinfrastruktur und Infrastrukturen für den multimodalen Verkehr. Das Kernnetz ist
Bestandteil des Gesamtnetzes und beinhaltet dessen strategisch wichtigste Knoten und
Verbindungen (u. a. Wasserstraßennetz). Seine Fertigstellung soll spätestens 2030 erfolgen.
Im Zuge des 2013 abgeschlossenen TEN-V-Revisionsprozesses hat die Europäische
Kommission insgesamt neun Kernnetzkorridore gebildet. Hiervon verläuft der Korridor
„Orient/East-Med“ entlang der Verbindung Rostock – Berlin – Dresden – Ústí nad Labem –
Prag – Südosteuropa
direkt
durch
den
Freistaat
Sachsen.
Die
geplante
Eisenbahnneubaustrecke Dresden – Prag stellt einen bedeutenden Abschnitt innerhalb dieses
Korridors dar.
Der Freistaat Sachsen wird weiterhin von den Kernnetzkorridoren „Scandinavian-
Mediterranean“ im Abschnitt Bitterfeld (ST) – Delitzsch – Leipzig – Plauen – Hof (BY) und
„North Sea – Baltic“ im Abschnitt Elsterwerda/Ruhland (BB) – Hoyerswerda – Horka – Grenze
D/PL tangiert.
Aktuell liegt der Entwurf einer neuen TEN-T-Verordnung den europäischen Gremien zur
Beschlussfassung vor.
Er berücksichtigt einerseits den Stand der technischen Weiterentwicklungen sowie die
Erfordernisse des Grünen Deals. Andererseits werden die Netzbestandteile und Korridore neu
definiert.
Neben dem Kernnetz und dem Gesamtnetz wird die Kategorie des Erweiterten Kernnetzes
eingeführt. Diese Änderung berücksichtigt den tatsächlichen Projektfortschritt in mehreren
Bereichen. Projekte, die bis 2040 fertiggestellt werden, kommen in diese Kategorie und sollen
damit auch günstigere Förderbedingungen erhalten.
Diese Novelle der TEN-T-Verordnung kommt unmittelbar der Neubaustrecke Dresden-Prag
zugute, die zuvor wegen des avisierten Fertigstellungstermins nur im Rahmen des
Gesamtnetzes gefördert werden konnte. Es kann davon ausgegangen werden, dass die
regelmäßigen Konsultationen der Sächsischen Staatsregierung mit zuständigen europäischen
Entscheidungsträgern zu diesem Fortschritt beigetragen haben, so z. B. am 25. September
2021 beim Connecting Europe Express in Prag. Die zuständigen EU-Vertreterinnen und -
Vertreter sicherten anlässlich dieses Treffens mit dem tschechischen und dem sächsischen
Verkehrsminister zu, dass auch nach Ablauf der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027
seitens der Union die bestmögliche Unterstützung des Bahnprojekts – ggf. mit einem
Programm CEF III – angestrebt wird.
Für die Neubaustrecke Dresden – Prag haben die DB Netz AG und die tschechische
Eisenbahninfrastrukturverwaltung Správa železnic (SŽ) den Auftrag für die
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Vorplanungsleistungen (Leistungsphase I und II HOAI) im Grenzabschnitt im August 2021
vergeben.
Auf Grundlage des Raumordnungsverfahrens in Sachsen werden zwei Trassen für eine
Variantenentscheidung untersucht. Das Ergebnis wird für 2024 erwartet. Die DB Netz AG
schöpft aus dem Förderprogramm CEF Planungsmittel aktuell in Höhe von 3,375 Mio. Euro.
Ein Antrag zum aktuellen CEF-II-Förderaufruf folgt.
Die „erste Bohrkampagne“ der Baugrunduntersuchungen in Heidenau und im Bereich der
beiden möglichen Trassenkorridore wurde 2021 abgeschlossen. Eine weitere Bohrkampagne
ist im Gange.
Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) mit Sitz im SMWA
unterstützt die DB Netz AG und deren tschechisches Gegenüber als Partner bei der Planung
der Neubaustrecke und in der Öffentlichkeitsarbeit.
Bedeutung für Sachsen
Die Gemeinsame Absichtserklärung zwischen Deutschland, Tschechien und Österreich hat
zum Ziel, den gemeinsamen Personen- und Güterverkehr zu verbessern. Der Ausbau der
Strecke Berlin – Dresden und der Bau der neuen Eisenbahnverbindung Dresden – Prag sind
dort als konkrete Projekte benannt. Eine seit 1995 bestehende Arbeitsgruppe befasst sich in
diesem Rahmen mit der Umsetzung.
Für Sachsen ist das grenzüberschreitende Vorhaben ein zentrales Anliegen seiner
Verkehrspolitik und die bedeutendste Investition des Bundes in das Verkehrsnetz des
Freistaates. Die Eisenbahnneubaustrecke Dresden – Prag verringert die Reisezeit für
Fahrgäste zwischen Dresden und Prag von aktuell über zwei Stunden auf etwa die Hälfte. Sie
stellt weiterhin eine deutliche Kapazitätssteigerung für den Güterverkehr dar und führt zu einer
signifikanten Reduzierung von Lärm und Luftverschmutzung im Elbtal. Darüber hinaus wird
mit der Neubaustrecke eine hochwassersichere Bahnverbindung in die Tschechische Republik
gewährleistet.
Ziele
Der Freistaat ist am optimalen Fortschritt bei der Planung und Vorbereitung der
Neubaustrecke Dresden – Prag interessiert.
Das Vorhaben soll durch die EU bestmöglich unterstützt werden, u. a. durch CEF-
Finanzierung.
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Für eine bestmögliche Akzeptanz in der Öffentlichkeit soll diese frühzeitig informiert und
einbezogen werden.
Maßnahmen
Die Sächsische Staatsregierung wirkt aktiv in der EU-Arbeitsgruppe Kernnetzkorridor
Orient/Östliches Mittelmeer mit.
Die Sächsische Staatsregierung steht in ständigem Kontakt mit BMVI und DB Netz AG, der
Europäischen Kommission und den zuständigen Abgeordneten.
Die Sächsische Staatsregierung unterstützt die DB Netz AG und Správa železnic z. B. bei
der Behördenkoordinierung und im Sachverständigen-Fachbeirat.
Das SMWA leitet das EVTZ als länderübergreifendes Projektgremium.
Die Sächsische Staatsregierung unterstützt die internationale wie die regionale
Öffentlichkeitsarbeit.
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IV.
Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Kultur und Teilhabe
Rechtsstaatlichkeit
Sachstand
Der Rechtsstaatsgrundsatz ist einer der in Artikel 2 Satz 1 des Vertrages über die Europäische
Union genannten grundlegenden Rechtswerte mit objektivem Geltungscharakter, die das
Wesen einer demokratischen Gesellschaft benennen und zum Ausgangspunkt der
Europäischen Union machen. Der Beitritt zur Europäischen Union und der Status als
vollberechtigtes Mitglied sind davon abhängig, dass der jeweilige Mitgliedstaat dauerhaft den
Rechtsstaatlichkeitsgrundsatz wahrt und die Rechtsstaatlichkeit der Union fördert.
Der Schutz der Rechtsstaatlichkeit ist zu einem der kontroversen Themen auf der Agenda der
Europäischen Union geworden. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen der Europäischen
Union und einigen ihrer Mitgliedstaaten haben eine tiefgreifende Dimension angenommen.
Dabei wird durch die aktuellen Regierungen in Ungarn und Polen der Grundsatz des Vorrangs
des Unionsrechts verfassungsgerichtlich in Frage gestellt. Dies zeigt, wie schwierig es für die
Europäische Union künftig werden könnte, angemessene Maßnahmen zur Wahrung der
Rechtsstaatlichkeit auf nationaler Ebene zu ergreifen. Es werden in europäischen
Mitgliedstaaten Grundwerte wie Diskriminierungsfreiheit und das Leben in Vielfalt angegriffen.
Diese Werte gilt es zu verteidigen und zu wahren.
Die Europäische Union ist eine Rechts- und Wertegemeinschaft, die alle Mitgliedstaaten der
Europäischen Union mit ihrem Beitritt im Jahr 2004 anerkannt haben. Sie kann nur auf der
Grundlage der Achtung des Grundsatzes des Vorrangs des EU-Rechts und dem
gegenseitigen Vertrauen fortbestehen, dass die Richterinnen und Richter der Mitgliedstaaten
bei der Anwendung des EU-Rechts unabhängig und objektiv entscheiden und im Rahmen von
Vorabentscheidungsverfahren uneingeschränkt mit dem Gerichtshof der Europäischen Union
interagieren können.
Bedeutung für Sachsen
Für den Freistaat Sachsen, insbesondere für die Menschen im deutsch-polnisch-
tschechischen Verflechtungsraum, ist der gemeinsame europäische Rechtsrahmen, die
justizielle Zusammenarbeit und das Streben nach einem diskriminierungsfreien Miteinander
Grundlage für die multilaterale Entwicklung auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens.
Polen ist zudem nach Tschechien der wichtigste Handelspartner des Freistaates Sachsen. Ein
rechtssicheres Investitionsumfeld ist daher für die sächsische Wirtschaft von herausragender
Bedeutung.
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Aufgrund der langjährigen und ausgeprägten Regionalpartnerschaften des Freistaates zu den
angrenzenden polnischen Nachbarregionen Niederschlesien und Lebuser Land kommt
Sachsen eine besondere Rolle als Bindeglied im europäischen Rechtsstaatlichkeitsdiskurs zu.
Gleichzeitig sind konstruktive Beziehungen zu den Nachbarländern ein hohes Gut für den
Freistaat, daher kann ein Dialog über konfliktbehaftete Themen nur auf Augenhöhe und in
Anerkennung historisch gewachsener unterschiedlicher sozialer, weltanschaulicher und
gesellschaftspolitischer Prägungen stattfinden.
Ziele
Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union als unantastbaren gemeinsamen Wert
schützen und fördern.
Zivilgesellschaftliches Bewusstsein und Aktivitäten hinsichtlich des Wertes und Schutzes
der Rechtsstaatlichkeit und Antidiskriminierung als Grundwert stärken.
Die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der Rechtsstaatlichkeit in der EU,
insbesondere mit unseren Nachbarn (Polen und Tschechien) u. a. durch Austausch und
Zusammenarbeit in der Justiz.
Maßnahmen
Die Sächsische Staatsregierung wird in geeigneten Gremien Beschlussvorschläge
unterbreiten, um an die effektive Umsetzung des Rechtsstaatsmechanismus zu
appellieren und diesen weiter zu entwickeln. Im Rahmen des sächsischen Vorsitzes der
EMK ist das Thema "Rechtsstaatlichkeit" eines unserer fünf Schwerpunktthemen.
Die Sächsische Staatsregierung wird die politische Aufmerksamkeit für die nicht
verhandelbaren
Wertentscheidungen
der
Europäischen
Union
im
Bereich
Antidiskriminierung erhöhen. Dazu werden u. a. Diskussionen mit Expertinnen und
Experten zum EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020 bis 2025 der Europäischen
Kommission stattfinden.
Mit Blick auf die Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ in der EU soll ein bereits durch
das SMJusDEG initiierter ständiger trinationaler zivilgesellschaftlicher Austausch mit
Polen und Tschechien fortgesetzt werden. Dieser hat besonders den Schutz von LGBTIQ-
Personen vor Hassdelikten, Hetze und Gewalt und die Verbesserung der Situation von
„Regenbogen-Familien“ in Sachsen und bei unseren europäischen Nachbarn im Blick.
Im Januar 2022 fand die erste Trinationale Rechtsstaatskonferenz des Freistaates
Sachsen mit Polen und Tschechien (TriCon Sachsen) statt. Dies war der Auftakt für eine
jährliche Dialogplattform, die das gegenseitige Verständnis für die Sichtweisen des
jeweiligen Nachbarn mehren soll. Im Kern geht es um ein gemeinsames europäisches
Rechtsstaatsverständnis als Basis für eine erfolgreiche Mittlerfunktion des Freistaates
Sachsen im gesamteuropäischen Rechtsstaatsdiskurs.
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Im Rahmen der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 wird es gemeinsam mit
Partnerinnen und Partnern aus dem Bereich der politischen Bildung partizipative
Ausstellungen, Veranstaltungen und Vorträge zu wechselnden Themen, die in
rechtsstaatlichen Kulturen teilweise unterschiedlich betrachtet werden, geben. Damit soll
ein Beitrag für einen aktiven Diskurs über die Grundwerte der EU geleistet werden.
Europa der Bürgerinnen und Bürger
Sachstand
Die Unionsbürgerschaft ist in Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union geregelt und damit fester Bestandteil der europäischen Verträge. Sie bildet die
rechtliche und identitätsstiftende Grundlage für ein Zusammengehörigkeitsgefühl der
Bürgerinnen und Bürger im europäischen Gemeinwesen. Das Zusammengehörigkeitsgefühl
der Europäerinnen und Europäer durch Information, Austausch und Begegnung zu stärken,
steht im Mittelpunkt sächsischer Europapolitik.
Im Koalitionsvertrag für Sachsen 2019 bis 2024 wurde vereinbart, das Bewusstsein für die
europäische Einigung und die Unionsbürgerschaft zu stärken und die Bedeutung der
Europäischen Union noch besser zu vermitteln. Darin heißt es wörtlich:
„Der Austausch und
die Begegnungen der Menschen sind für ein lebendiges und bürgernahes Europa
unverzichtbar
."
Die Demokratie in Sachsen, Deutschland und Europa wird durch das große Engagement
ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürgern gestärkt und gefördert.
Das politische Ehrenamt findet sich vornehmlich im kommunalen Bereich und ist insbesondere
vor dem Hintergrund, dass den kommunalen Institutionen oft mehr Vertrauen
entgegengebracht wird als den Institutionen von Land, Bund und Europäischer Union, von
besonderer Bedeutung. Das Vertrauen in die Verantwortlichen ist umso größer, je näher sie
an den Menschen sind.
Bedeutung für Sachsen
Der Freistaat Sachsen versteht sich als Brückenbauer zu den Nachbarstaaten in Mittel- und
Osteuropa.
Durch seine Lage in der Mitte Europas und seine Einbindung in den deutsch-polnisch-
tschechischen
Verflechtungsraum
hat
Sachsen
beste
Voraussetzungen,
die
grenzüberschreitende und grenzübergreifende Zusammenarbeit z. B. in den Bereichen
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Bildung, Kultur, Nachbarsprachen, Strukturentwicklung, Infrastruktur oder Energieversorgung
mit Leben zu erfüllen und neu zu denken. Grenzüberschreitende Dialog- und
Beteiligungsformate als Formen der partizipativen und deliberativen Beteiligung ermöglichen
den Bürgerinnen und Bürgern im Verflechtungsraum an politischen Willensbildungsprozessen
aktiv teilzuhaben.
Da Grenzregionen Nahtstellen Europas sind, sind sowohl die Vorzüge, als auch die
Herausforderungen der europäischen Integration hier tagtäglich erlebbar. Deshalb ist es
wichtig, dass die immer enger werdenden Verflechtungen der Grenzregionen einen höheren
Stellenwert in der nationalen Politik erhalten.
Die Ideen und Impulse, die Europa in eine gute Zukunft führen können, sollen verstärkt von
den Bürgerinnen und Bürgern ausgehen. Deshalb machen wir uns für ein stärkeres
bürgerschaftliches Engagement und Bürgerbeteiligung in Sachsen, Deutschland und Europa
stark.
Jenes bürgerschaftliche Engagement ist grundlegend für die Festigung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts in Europa. Die COVID-19-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, dass
stabile ehrenamtliche Strukturen – gerade in Krisenzeiten – von unschätzbarer Bedeutung für
das soziale Miteinander sind.
Momentan engagieren sich etwa ein Drittel der in Sachsen lebenden Frauen und Männer für
das Gemeinwohl. Ihr ehrenamtliches Engagement ist im Regelfall an einen bestimmten Ort
oder eine Umgebung gebunden. Gleichwohl wird auch für andere und in anderen Regionen
auf vielfältige Weise großes ehrenamtliches Engagement gezeigt, nicht nur in
Katastrophenfällen. Die Sächsische Staatsregierung begrüßt in diesem Zusammenhang neue
europäische Initiativen für die Beseitigung von Hindernissen für die grenzüberschreitende
Freiwilligentätigkeit des Europäischen Solidaritätskorps.
Ziele
Das Bewusstsein für die Bedeutung und die Aktivitäten in Richtung eines
demokratischeren, gerechteren und partizipativeren Europas sollen gesteigert werden.
Das europäische Gemeinschaftsgefühl soll z. B. durch Dialogformate bzw. direkte
Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern und Formen des grenzübergreifenden und
interregionalen Austausches gestärkt werden.
Das Bewusstsein für die Unionsbürgerschaft soll gesteigert werden.
Formen des grenzüberschreitenden bürgerschaftlichen Engagements sollen gestärkt
werden.
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Maßnahmen
Dialog- und Beteiligungsformate mit Bürgerinnen und Bürgern aus Sachsen, den
angrenzenden Regionen in Polen und Tschechien und ggf. darüber hinaus werden
umgesetzt. Themen sind z. B. Wege zur Förderung der Demokratie und Teilhabe in der
EU, u. a. anlässlich der Konferenz zur Zukunft Europas, oder die Aufwertung von
Verflechtungsräumen
über
die
Beteiligung
an
transeuropäischen
Infrastrukturmaßnahmen.
Ein Beschluss zur Unionsbürgerschaft wurde im Rahmen des sächsischen EMK-Vorsitzes
2021/2022 gefasst.
Kultur verbindet Menschen. Daher wollen wir den Dialog über die Zukunft Europas
zwischen den Bürgerinnen und Bürgern auch über Kunst- und Kulturprojekte ermöglichen.
Unter dem Motto „C – the unseen“ bietet der Titel Europäische Kulturhauptstadt Chemnitz
2025 für den Freistaat Sachsen und seine europäischen Nachbarn große Chancen und
bietet Raum für die Entwicklung von Ideen zur Wiedereinbeziehung von sich der
politischen und kulturellen Teilhabe abwendenden Teilen der Gesellschaft.
Die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeiten und gesellschaftliches
Engagement sollen gefördert und erweitert werden.
Soziale Rechte
Sachstand
Die „Europäische Säule sozialer Rechte" (ESSR) mit ihren wesentlichen Grundsätzen zu
Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, fairen Arbeitsbedingungen und einem
angemessenen nachhaltigen Sozialschutz ist Richtschnur für die Anstrengungen der EU,
soziale Rechte auf dem Gebiet der Arbeits(markt)- und Beschäftigungspolitik besser
umzusetzen und anzuwenden.
Die aus der ESSR stammenden arbeits- und sozialpolitischen Paradigmen beeinflussen neben
den europarechtlichen Rahmenbedingungen auch die Förderinstrumente wie den ESF Plus.
Die ESSR wird zunehmend mit Strategien anderer EU-Politikbereiche verkoppelt.
Die Bundesregierung unterstützt die Stärkung der sozialen Dimension der EU. Sie begrüßt die
von der Europäischen Kommission angekündigten Maßnahmen zur Umsetzung der ESSR mit
dem Ziel der sozialen Aufwärtskonvergenz.
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Aus der 2017 proklamierten ESSR entstehen zusehends bedeutsame Initiativen und
Rechtsakte im Bereich der Arbeits(markt)- und Beschäftigungspolitik der EU und der
Kohäsionspolitik. Bis mindestens 2024 zeichnet sich eine weitere Zunahme der Bedeutung ab,
insbesondere mit Blick auf den am 4. März 2021 vorgelegten Aktionsplan zur Umsetzung der
ESSR in Verbindung mit dem am 7./8. Mai 2021 durchgeführten Sozialgipfel in Porto.
Anknüpfend an die Grundsätze der ESSR im Aktionsplan bedarf es laut Europäischer
Kommission im Hinblick auf die langfristigen Umwälzungen der Arbeitsmärkte und
Volkswirtschaften
aufgrund
von
Klimawandel,
Digitalisierung,
Globalisierung
und
demografischen Trends und die (wohl eher) kurzfristigen drastischen Veränderungen, die die
Pandemie für Arbeitsplätze, Bildung, Wirtschaft, Sozialsysteme und das gesellschaftliche
Leben mit sich gebracht hat, einer Aktualisierung des sozialen Regelwerkes.
Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf hochwertigen Arbeitsplätzen und Kompetenzen
sowie einem angemessenen sozialen Netzwerk für alle Schutzbedürftigen, um eine gerechte,
inklusive und robuste Erholung und einen gerechten Übergang zu umweltfreundlicheren und
digitaleren Volkswirtschaften zu ebnen. Im Lichte dieser Leitgedanken schlägt die Europäische
Kommission im Aktionsplan vor:
- Maßnahmen zur Beschleunigung der Grundsätze der ESSR und
- Kernziele mit Zieltermin 2030 in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und
Sozialschutz:
Mind. 78 % der Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren sollen einen Arbeitsplatz haben.
Mind. 60 % aller Erwachsenen sollen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen.
Die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll um
mind.15 Mio. sinken.
Laut Europäischer Kommission ist es erforderlich, schrittweise von den in der Pandemie
ergriffenen Sofortmaßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen zu Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik auf der Basis der im Aktionsplan gesetzten 2030 Ziele überzugehen.
Bedeutung für Sachsen
Die ESSR, die Pandemie und zunehmend auch die mit dem grünen und digitalen Übergang
angestrebte Klimaneutralität der EU bis zum Jahr 2050 und die Verringerung der
Nettoemissionen um mind. 55 % bis 2030 haben die arbeits(markt-) und
beschäftigungspolitische Agenda der Europäischen Kommission beeinflusst.
Bestimmungen auf dem Gebiet der Arbeits(markt)- und Beschäftigungspolitik der EU, soweit
sie kein unmittelbares Recht setzen bzw. teilweise „nur“ empfehlenden Charakter haben,
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beeinflussen den Regelungsrahmen der Bundesrepublik im Bereich der Arbeits(markt)- und
Beschäftigungspolitik.
Ein frühzeitiges Einbeziehen der Länder in das Umsetzungsgeschehen der EU-Richtlinien,
Mitteilungen und Empfehlungen u. a. durch den Bundesrat, den Ausschuss der Regionen
(AdR) und die ASMK Länderarbeitsgruppe Europäische Arbeits- und Sozialpolitik ist wichtig.
Hinsichtlich konkreter Umsetzungsmaßnahmen müssen zudem die Prinzipien der
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit – auch und gerade bei der Bewältigung der Pandemie
– gewahrt bleiben, da die Europäische Arbeits(markt)‐ und Beschäftigungspolitik unter der
gemischten Zuständigkeit (Artikel 153 AEUV) von EU und Mitgliedstaaten steht.
Ziele
Die Sächsische Staatsregierung begleitet aktiv die den sächsischen Interessen nicht
zuwiderlaufende Arbeits(markt)- und Beschäftigungspolitik der EU, deren normative
(legislative und nichtlegislative) Umsetzung und Entwicklung derzeit stark von der Politik
der ESSR geprägt wird.
Maßnahmen
Zu den bedeutsamen Initiativen im Kontext der ESSR zählen aus sächsischer Sicht derzeit die
Mitteilung der Europäischen Kommission vom 4. März 2021 über den Aktionsplan. Daraus
wiederum ragen die Maßnahmen für die „Arbeitsnormen für die Zukunft“ heraus:
EU-Mindestlohnrahmen
Vorschlag der Europäischen Kommission vom 28. Oktober 2020 für eine Richtlinie über
angemessene Mindestlöhne in der EU, mit dem sich die Ressorts im Rahmen des
Bundesrats- und des AdR-Verfahrens befasst haben.
Das SMWA hatte sich dazu im Bundesrat mit einem sächsischen Stellungnahme-Antrag
eingebracht.
Das Europäische Parlament hat sein Verhandlungsmandat für den Trilog am
25. November 2021 und der Rat am 6. Dezember 2021 angenommen; Deutschland – dem
Vernehmen nach wegen der zu dieser Zeit andauernden Regierungsbildung und der
unterschiedlichen Einschätzungen innerhalb der geschäftsführenden Bundesregierung –
enthielt sich.
Deutschland verkündete in der Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen am 20. Dezember 2021 –
nach bisheriger Enthaltung – seine grundsätzliche Unterstützung der allgemeinen
Ausrichtung.
Zu Beginn der französischen Ratspräsidentschaft wurden Trilogverhandlungen
aufgenommen. Deutschland kündigte ein Positionspapier zu den Verhandlungen an.
Eckpunkte seien die Definition von „fair“ bei Mindestlöhnen. Aufgrund einer hieraus
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möglicherweise erwachsenden rechtlichen Unsicherheit würde man die Aufnahme kritisch
sehen. Sensibel sei auch die Ergänzung von „all“ vor „workers“ beim Anwendungsbereich
der Richtlinie. Deutschland befürworte zudem eine Ersetzung von „workers organisations“
durch „trade unions“ und eine Zählung lediglich von Tarifverträgen, die Reglungen zum
Entgelt beinhalteten. Als Kompromisslinie regte Deutschland an, einige der
Änderungswünsche des Europäischen Parlaments und mögliche Klärungen in die
Erwägungsgründe der Richtlinie aufzunehmen. Zurzeit liegt der Schwerpunkt der
Diskussion auf dem Artikel der Richtlinie, der sich mit der Angemessenheit der
Mindestlöhne befasst. Deutschland begrüße einen baldigen sowie gut ausgewogenen
Abschluss der Trilogverhandlungen und brachte schriftlich die deutsche Position für eine
Verhandlungslinie ein. Zudem berichtete Deutschland von der in Deutschland nun
angestrebten Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro.
Plattformarbeit
Vorschlag der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2021 für eine Richtlinie zur
Verbesserung
der
Arbeitsbedingungen
von
Plattformarbeitnehmerinnen
und
-arbeitnehmern, mit dem sich die Ressorts im Rahmen des Bundesratsverfahrens befasst
haben.
Das SMWA hatte sich dazu im Bundesrat mit einem sächsischen Stellungnahmeantrag
mit der Intention der Gewährleistung gerechter Arbeitsbedingungen und von Sozialschutz
in der Plattformwirtschaft und der digitalen Arbeitswelt eingebracht.
Bereits am 16. September 2021 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zu
den Rechten von Plattformbeschäftigten angenommen. In dieser wird als eine Art
Obersatz gefordert, dass Menschen, die für digitale Plattformen wie Essenslieferdienste
arbeiten, die gleichen Rechte haben sollen wie traditionelle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer.
Lieferketten
Vorschlag der Europäischen Kommission vom 23. Februar 2022 für eine Richtlinie über
Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen.
Der
Vorschlag
ziele
darauf
ab,
ein nachhaltiges und
verantwortungsvolles
unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern.
Unternehmen spielten eine Schlüsselrolle beim Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaft und
Gesellschaft. Mit der Richtlinie sollen sie verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, durch
eigene Tätigkeit versursachte Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit und
Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Umweltschäden zu
vermeiden.
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Gleichstellung
Sachstand
Die Europäische Kommission hat im März 2020 in ihrer Vorlage einer Europäischen Strategie
„Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für die Jahre 2020
bis 2025" den Stellenwert des Gleichstellungsgrundsatzes im Primärrecht und zugleich die
Aufgabe der Europäischen Union beschrieben, „
bei all ihren in den Verträgen vorgesehenen
Tätigkeiten die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Die Gleichstellung der
Geschlechter ist ein Grundwert der EU, ein Grundrecht und ein Grundprinzip der europäischen
Säule sozialer Rechte.“
Übergeordnetes Ziel ist es, „
ein Europa der Gleichstellung zu schaffen,
in dem geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und
strukturelle Ungleichheit zwischen Frauen und Männern der Vergangenheit angehören. Ein
Europa, in dem Frauen und Männer, Mädchen und Jungen in all ihrer Vielfalt gleichberechtigt
sind."
Die Europäische Kommission hat als erste Schritte zur Umsetzung der Strategie
beispielsweise einen Vorschlag für die Einführung verbindlicher Maßnahmen zur
Lohntransparenz (März 2021) und den Entwurf einer neuen Richtlinie zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (März 2022) vorgelegt.
Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häusliche Gewalt" (Istanbul-Konvention) wurde von Deutschland 2017 ratifiziert
und seither schrittweise umgesetzt.
Bedeutung für Sachsen
Der Freistaat Sachsen folgt dem ganzheitlichen Ansatz der Europäischen Gleichstellungs-
strategie, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern und auf allen Ebenen,
politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich umzusetzen und institutionell zu verankern,
insbesondere durch Rechtsvorschriften zur Gleichstellung und besondere Maßnahmen für die
Förderung von Gleichstellung. Die Europäische Gleichstellungsstrategie setzt somit für die
nächsten Jahre auch die maßgeblichen Leitplanken und Impulse für die Sächsische
Gleichstellungpolitik, die sich z. B. in der Stärkung der demokratischen Teilhabe, den
Maßnahmen
zur
Verringerung
des
Fachkräftemangels
durch
Förderung
der
Erwerbsbeteiligung von Frauen, der Verbesserung der Sicherheitslage von Frauen bezogen
auf geschlechtsspezifische Gewalt sowie der Berücksichtigung der Geschlechterperspektive
in der Gesundheitsförderung der sächsischen Bevölkerung wiederfinden.
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Insbesondere durch die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann
nicht nur die Fachkräftesituation in Sachsen, sondern auch die demographische Entwicklung
positiv beeinflusst werden. Dazu werden europäische Mittel über die „
Richtlinie des
SMJusDEG zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus im Förderzeitraum
2021 – 2027 mitfinanzierten Projekten zur Förderung der gleichberechtigten Beteiligung am
Erwerbsleben"
bereitgestellt. Die Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit des
SMJusDEG sichert den Erhalt und den schrittweisen Ausbau des Gewaltschutzsystems
gemäß Istanbul-Konvention. Darüber hinaus ermöglicht sie die Förderung bi- und trinationaler
Vernetzung europäischer Akteurinnen und Akteure.
Durch die Vernetzung Sachsens mit seinen unmittelbaren Nachbarn gilt es, insbesondere
auch grenzüberschreitend, binational und trinational zusammenzuarbeiten. Dies ist bereits
durch zahlreiche Vernetzungen, Treffen und Online-Formate der Zivilgesellschaft, Politik und
der Verwaltung geschehen. Gemeinsam mit anderen europäischen regionalen Netzwerken
erfolgt der Austausch mit den europäischen Institutionen. Wenn sich polnische, tschechische
und sächsische Gleichstellungsaktive und Frauenrechtsaktivistinnen und -aktivisten
zusammensetzen, werden die Idee und der Ansatz der europäischen Gleichstellungsstrategie
umgesetzt. An dieser Stelle wird sie greifbar.
Ziele
Zur Umsetzung der Ziele der Europäischen Union setzt sich die Sächsische Staatsregierung
für eine umfassende Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter ein:
Sie setzt als Arbeitgeber Standards in der Förderung weiblicher Beschäftigter, in der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen.
Sie unterstützt Frauen explizit bei der Erhöhung der wirtschaftlichen Teilhabe durch
direkte frauenspezifische Förderung und die Förderung der Pluralisierung der Rollenbilder
der Geschlechter und trägt so zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei.
Zugleich fördert sie die Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen, die einen Beitrag
zur Verringerung des Fachkräftemangels in Sachsen leisten kann.
Sie unterstützt die Gleichstellungsarbeit in den Kommunen ideell durch entsprechende
Regelungen in der Gemeinde- und Landkreisordnung, um auch dort auf dem Weg der
Umsetzung der europäischen Ziele voranzuschreiten.
Sie sichert zusammen mit den Kommunen und Landkreisen den Schutz von Frauen und
Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und ihren Folgen, insbesondere bei
häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie bei Zwangsprostitution und Menschenhandel.
Sie unterbreitet Vorschläge und unterstützt Initiativen für eine bessere politische Teilhabe
von Frauen.
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Maßnahmen
Förderung der trinationalen Vernetzung der Frauen- und Gleichstellungs-organisationen
in Sachsen, Polen und Tschechien zum Wissens- und Erfahrungsaustausch (Förderung
des Europagedankens und der Europäischen Integration).
Fortlaufende
Implementierung
des
Gleichstellungsgrundsatzes
in
sächsischen
Rechtsnormen (vgl. Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 EUV, Artikel 157 AEUV).
Die Gleichstellung der Geschlechter in der Erwerbstätigkeit, insbesondere der berufliche
Aufstieg von Frauen, sollen gezielt im Rahmen des ESF Plus gefördert werden.
Förderung der Gründungsaktivitäten von Frauen (u. a. avisiert über den Europäischen
Sozialfonds Plus).
Erhöhung der Entgelttransparenz durch die Erarbeitung eines Entgeltatlas für Sachsen
(vgl. Artikel 157 AEUV).
Kultur
Sachstand
Europa ist neben einem Wirtschafts- auch ein Kulturraum, der im Bereich der kreativen und
künstlerischen Zusammenarbeit durch die Europäische Union unterstützt und gefördert wird.
Insbesondere auf dem Gebiet der Kultur wird ein wesentlicher Beitrag zur europäischen
Integration,
zur
interkulturellen
Verständigung
und
zur
grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit geleistet. Kulturschaffende sind hier oft Pioniere für nachfolgende politische
und wirtschaftliche Aktivitäten, von denen zahlreiche Unternehmen und Menschen in Sachsen
profitieren.
Durch europäische Förder- und Kooperationsprogramme wurden die Kulturschaffenden in
Sachsen in der Förderperiode 2014 bis 2020 mit über 10 Mio. Euro jährlich unterstützt. Trotz
anstehender Kürzungen in den Programmen aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen
Entwicklung Sachsens konnten die Unterstützung für Kulturschaffende in der Förderperiode
2021 bis 2027 in etwa gehalten werden. Im Programm „Kreatives Europa“ wurde das
Gesamtbudget um 63 % gesteigert. Dies alles ist auch Folge der Bereitschaft der
Europäischen Union, Kulturschaffende bei der Bewältigung der Corona-Pandemiefolgen zu
unterstützen.
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Die europäischen Förderprogramme sind ein wichtiger Impulsgeber für die nationale und
internationale Vernetzung und Bekanntmachung sächsischer Kulturschaffender und
Einrichtungen.
Neben dem Programm „Kreatives Europa“ können Kulturschaffende viele andere europäische
Kooperations- und Förderprogramme direkt und indirekt nutzen, dazu zählen u. a. „Horizont
Europa“, die grenzüberschreitenden Interreg-A-Kooperationsprogramme Sachsens mit Polen
und Tschechien, die LEADER-Förderung, das Programm "Digitales Europa" oder die
Strukturfonds.
Ein besonderer europäischer Schwerpunkt wird in den kommenden Jahren auf Chemnitz als
Kulturhauptstadt Europas 2025 liegen. Dieser Titel wurde Chemnitz am 11. Januar 2021,
ausgehend von der Auswahlempfehlung einer europäischen Expertenjury, zuerkannt. Im Kern
zielt das Programm darauf ab, Europäerinnen und Europäer durch eine „Kultur des Machens“
näher zusammenzubringen und durch das Teilen der Erfahrungen Lösungen für lokale,
regionale und europäische Probleme zu finden.
Seit der Wahl Chemnitz zur Kulturhauptstadt hat der Aufbau von Strukturen vor Ort begonnen.
Die Sächsische Staatsregierung hat mit der Stadt Chemnitz und der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 2. Juli 2021 ein Finanzierungsabkommen
zur Unterstützung der Kulturhauptstadt geschlossen. Darüber hinaus wurde in der SK ein
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz
2025 ernannt und eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) eingerichtet. In Chemnitz und
im Umland haben Planung und Umsetzung der ersten Projekte schon im Jahre 2021
begonnen.
Bedeutung für Sachsen
Europäische Förder- und Kooperationsprogramme bieten wichtige Vernetzungs- und
Unterstützungsmöglichkeiten für sächsische Kulturschaffende und -einrichtungen. Bei der
Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie sind europäische Fördermöglichkeiten
für sie eine wichtige Hilfe. Unabhängig davon tragen die europaweiten Aktivitäten sächsischer
Kulturschaffender und -einrichtungen dazu bei, die sächsische Kulturlandschaft zu bewahren,
weiterzuentwickeln, international bekannt zu machen und ihre Bedeutung zu steigern. Davon
profitieren auch die sächsische Wirtschaft und der sächsische Tourismus. Kultureller
Austausch und der europäische Integrationsprozess werden dadurch in Sachsen ebenfalls
gefördert.
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Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 hat eine Bedeutung weit über die Stadt
Chemnitz hinaus. Sie verfolgt das Ziel, die „Stille Mitte“ der Gesellschaft durch den kulturellen
Dialog verstärkt aktiv werden zu lassen. Auch bis heute marginalisierte, ungehörte und
diskriminierte Perspektiven sollen als Teil der „Stillen Mitte“ sichtbar gemacht werden. So kann
eine Gesellschaft wieder miteinander ins Gespräch gebracht werden und gemeinsames
demokratisches Handeln mit lokalen aber auch europäischen Agenden ermöglichen.
Damit wird die Kulturhauptstadt in den nächsten Jahren zahlreiche kulturelle Aktivitäten in die
Bewältigung der aktuellen politischen Umwälzungen und gesellschaftlichen Spannungen in
Sachsen und Europa einbringen. Kulturhauptstädte haben außerdem das Potenzial, einen
erheblichen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung – auch im Hinblick
auf die Tourismuswirtschaft – zu leisten und sich verstetigende wirtschaftliche Zuwächse und
Dynamiken in der Region zu erzeugen. Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 ist daher
eine prioritäre Aufgabe der gesamten Sächsischen Staatsregierung.
Ziele
Die vielfältige Kulturlandschaft Sachsens und der gesamte europäische Kulturraum sollen
sich gegenseitig bereichern, vernetzen und stärken.
Europäische Förder- und Kooperationsprogramme sollen im Sinne sächsischer
Kulturschaffender und -einrichtungen gemäß deren aktuellen Herausforderungen
(Pandemiefolgen, Resilienz, Klimawandel/-schutz, Digitalisierung, etc.) gestaltet werden.
Der Freistaat fördert die Nutzung europäischer Förder- und Kooperationsprogramme
durch sächsische Kulturschaffende und -einrichtungen.
Der Freistaat stellt die Durchführung und Finanzierung der Projekte der Kulturhauptstadt
Europas Chemnitz 2025 im Rahmen des Finanzierungsabkommens sicher. Die Erstellung
eines Gesamtkonzepts einschließlich entsprechender Finanzplanung zur Umsetzung des
Bidbook II hat derzeit höchste Priorität.
Maßnahmen
Das SMWK_KT wird bei den sächsischen Kulturschaffenden und -einrichtungen intensiv
für die Nutzung europäischer Förder- und Kooperationsprogramme werben und sie durch
verstärkte Beratung, Unterstützung und Vermittlung von Ansprechpartnern unterstützen.
Die Sächsische Staatsregierung unterstützt die lokalen Akteure bei der Planung und
Durchführung der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025.
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Bildungsarbeit zur Förderung der Europakompetenz und des Europagedankens
Sachstand
Ein Großteil der auf europäischer Ebene getroffenen Entscheidungen hat direkt oder indirekt
Einfluss auf die Menschen in Sachsen. Unter anderem bedingt durch Unkenntnis über die
Inhalte und Verfahren haben jedoch viele Sächsinnen und Sachsen Studien zufolge wenig
Vertrauen in Europäische Institutionen. Die Schulen und Hochschulen bilden dabei einen
zentralen Ort, an dem neben der Vermittlung von Wissen über Europa, seiner Geschichte,
Werte und den Grundlagen der Europäischen Union auch der europäische Gedanke vermittelt
wird. Im Sinne des lebenslangen Lernens muss das Thema jedoch breiter betrachtet werden,
so dass neben den Angeboten des formalen Lernens in den Bildungseinrichtungen auch nicht-
formale und informelle Angebote und Möglichkeiten berücksichtigt werden. Dazu gehören vor
allem vielfältige europapolitische Maßnahmen der freien Träger. Deren Angebot zum Thema
Europa ist zwar umfangreich, erreicht jedoch häufig vor allem bereits stark europainteressierte
Menschen, so dass auch hier im Hinblick auf noch bestehende Vorbehalte eine
Weiterentwicklung von Angeboten und Maßnahmen sinnvoll ist.
Bedeutung für Sachsen
Sachsen als mitteleuropäische Region in direkter Nachbarschaft zu Polen und Tschechien hat
ein besonderes Interesse daran, dass der Europagedanke in der gesamten Bevölkerung
verwurzelt ist. Sachsen profitiert von der EU, kulturell, finanziell und in vielfältiger Weise auch
immateriell. Die EU ist nicht nur ein Fördermittelgeber, sondern auch Garant für inneren
Frieden, Demokratie, Freiheit, wirtschaftliche Prosperität, Toleranz, Gleichstellung und weitere
Werte. Es liegt im Interesse Sachsens, wenn seine Bürgerinnen und Bürger die Bedeutung
der EU kennen und schätzen. Die EU fördert den Frieden und die Rechtsstaatlichkeit, tritt für
gemeinsamen Umweltschutz ein und fördert soziale Gerechtigkeit.
Ziele
Wesentliches Ziel ist, dass den Menschen in Sachsen Kenntnisse über den Wert und die
Bedeutung des europäischen Einigungsprozesses für sie selbst, Sachsen und Europa
vermittelt werden.
Sächsinnen und Sachsen unterschiedlicher Altersgruppen sollen dazu Kompetenzen
vermittelt werden, die helfen, europapolitische Prozesse kundig zu reflektieren und
Hintergründe politischer Entscheidungen zu analysieren.
Europabildung ist ein Querschnittsthema und als Teil des lebenslangen Lernens zu
verstehen.
Die europapolitische Bildungsarbeit soll durch ein weltbürgerliches und weltoffenes
„Klima“ geprägt werden.
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Die interkulturelle Europa- und Fremdsprachenkompetenz soll weiterentwickelt werden.
Maßnahmen
Es soll ein Gesamtkonzept zur Europabildung im Freistaat Sachsen erarbeitet und
umgesetzt werden. Zur Bewertung der gegenwärtigen Bildungsarbeit jenseits von Schule
und Hochschule wird ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Freie Träger sollen bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich Europabildung eine
wichtige Säule darstellen.
Die europaweite Mobilität von Lernenden, Lehrenden und aller anderen Menschen in
Sachsen soll erhöht werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Sachstand
Der Freistaat Sachsen hat von 1990 bis heute in erheblichem Umfang und in vielfältiger Art
und Weise von der EU profitiert. Dessen ungeachtet deuten Befragungs- und
Umfrageergebnisse in Sachsen (vgl. Sachsen-Monitor 2018) auf in Teilen der Bevölkerung
gering ausgeprägtes Vertrauen in die europäischen Institutionen und den europäischen
Einigungs- und Integrationsprozess hin.
Ob in den (sozialen) Medien oder im gemeinsamen Austausch vor Ort: Die Sächsische
Staatsregierung setzt auf eine aktive und vielfältige europapolitische Öffentlichkeitsarbeit.
Alljährlich stattfindende Ereignisse wie die Europawoche im Mai, der EU-Projekttag an
Schulen, das Offene Regierungsviertel oder der „Tag der Sachsen“, die erstmals 2022
veranstaltete Rechtsstaatskonferenz „TriCon Sachsen“ wie auch die Auslobung von Preisen
bieten Gelegenheit, mit den Bürgerinnen und Bürgern zur Bedeutung und zu den Vorzügen
Europas für Sachsen und Sachsens Rolle in Europa in den Dialog zu treten. In der
europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit wird generell verstärkt auf partizipative Dialog- und
Beteiligungsformate, Planspiele und Workshops mit den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat
gesetzt.
Zudem macht sich die Sächsische Staatsregierung für die Wahrung und Stärkung der Presse-
und Medienfreiheit in Europa stark. Das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit
in Leipzig leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Meinungsvielfalt in Europa
und der Welt.
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Sachsen versteht sich auch als kultureller Brückenbauer in Europa. Die Entscheidung für
Chemnitz als Kulturhauptstadt Europas 2025 verleiht dem Freistaat und der Sächsischen
Staatsregierung in dieser Hinsicht weiteren Rückenwind.
Bedeutung für Sachsen
Sachsen und Deutschland profitieren von einer positiven Grundhaltung der Bürgerinnen und
Bürger gegenüber der EU. Der Sächsischen Staatsregierung ist es daher ein besonderes
Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat die Vorzüge der europäischen Integration
für Sachsen mit guten Beispielen anschaulich und nachvollziehbar näher zu verdeutlichen.
Durch eine breit gefächerte europapolitische Öffentlichkeitsarbeit will die Sächsische
Staatsregierung einen aktiven Beitrag dazu leisten, das Verständnis für die EU als Union
wirtschaftlicher Stärke, gemeinsamer unverrückbarer Werte und kulturellen Reichtums zu
stärken und dies als große Chance für Sachsen zu verstehen.
Ziele
Die Sächsische Staatsregierung möchte das Verständnis und das Wissen über die EU
und die Aufgaben, Ziele und Arbeitsweise ihrer Institutionen stärken. Den Bürgerinnen
und Bürgern sollen auf verschiedenen Kommunikationswegen Informationen über die
Zuständigkeiten der EU und daraus abgeleitet über ihre politischen Schwerpunkte, Werte,
kulturellen wie wirtschaftlichen Verflechtungsräume nähergebracht werden. Sächsische
Europaakteurinnen und -akteure nehmen beim Erreichen der Ziele eine zentrale Rolle ein.
Das Verständnis für europapolitische Prozesse soll bei möglichst vielen Bürgerinnen und
Bürgern im Freistaat gestärkt werden. Sie sollen für ein größeres europapolitisches
Engagement gewonnen werden.
Europa muss in Sachsen noch sichtbarer werden. Dabei geht es vor allem darum, den
Bürgerinnen und Bürgern und vor allem jungen Menschen (z. B. durch Interrail) noch
besser erlebbar zu machen, wie sehr die EU ihren Alltag prägt und an vielen Stellen
erleichtert.
Die Informationen über die EU-Förderprogramme, insbesondere die Mittel aus den
Strukturfonds EFRE/JTF und ESF Plus im Förderzeitraum 2021 bis 2027, der möglichst
einfache Zugang zur Förderung für potenziell Begünstigte, die Kommunikation und
Information über das Engagement der EU in und für Sachsen sind dabei von großer
Bedeutung.
Maßnahmen
Die Sächsische Staatsregierung organisiert Veranstaltungen zu europapolitischen und
europarechtlichen Themen, nimmt an Dialog- und Beteiligungsformaten mit Bürgerinnen
und Bürgern, Fachveranstaltungen, öffentlichen Veranstaltungen und Aktionen,
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Planspielen und Workshops teil – möglichst in Kooperation bzw. enger Abstimmung mit
sächsischen, polnischen und/oder tschechischen Europaakteuren, insbesondere der
Zivilgesellschaft.
Die Sächsische Staatsregierung verstetigt den Austausch und die Zusammenarbeit mit
den sächsischen Europaakteuren aus Bildung, Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik,
Verwaltung und Zivilgesellschaft.
Für die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit nutzt und erweitert die Sächsische
Staatsregierung
verschiedene
Kommunikationskanäle
(Broschüren
und
Informationsmaterial, Social Media und Informationsportale im Internet).
Das
Online-Informationsportal
und
neue
Informationsmöglichkeiten über europäische Förderprogramme wie den „Förderfinder“
von „Europa fördert Kultur“
werden noch
bekannter gemacht.
Das SMJusDEG wirkt aktiv an der Unterarbeitsgruppe (UAG) „europapolitische
Kommunikation“ im Rahmen der EMK mit; während des sächsischen Vorsitzes der EMK
gestaltete Sachsen die Arbeit der UAG proaktiv.
Die Sächsische Staatsregierung unterstützt die Arbeit des Europäischen Zentrums für
Presse- und Medienfreiheit in Leipzig.
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V.
Asyl und Migration
Gemeinsames europäisches Asylsystem und Migration
Sachstand
Der Bundesrepublik Deutschland ist es in den vergangenen Jahren gelungen, ein gutes
Gleichgewicht zwischen Humanität und gezielter Steuerung der Zuwanderung herzustellen.
Kein anderes Land in Europa hat in den vergangenen Jahren mehr Geflüchtete aufgenommen
als
Deutschland.
Damit
wurde
für
die
nach
den
Grundsätzen
der
Genfer
Flüchtlingskonvention
1
anerkannten Asylsuchenden eine große humanitäre Leistung
vollbracht. Auch die Sächsische Staatsregierung bekennt sich uneingeschränkt zu ihren
humanitären Verpflichtungen.
Neben gegenwärtig wieder steigenden Migrationszahlen und Asylanträgen und der
erheblichen Verstärkung der Sekundärmigration, besonders aus Griechenland, stellt die
Unterbringung der vielen Vertriebenen durch den Krieg in der Ukraine eine besondere
Herausforderung dar.
In diesem Zusammenhang kommt dem von der Europäischen Kommission im Herbst 2020
vorgelegten Asyl- und Migrationspaket eine besondere Bedeutung zu, das maßgeblich eine
Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorsieht. Der Freistaat
Sachsen hat sich in den letzten Jahren auf Bundesebene für die Fortführung der Reform des
GEAS eingesetzt. Es besteht weiterhin erheblicher Reformbedarf, vor allem hinsichtlich einer
Neuregelung der Dublin-III-Verordnung.
Bedeutung für Sachsen
Vor dem Hintergrund auch perspektivisch zunehmender Migrationsbewegungen sind für die
Sächsische Staatsregierung die regelbasierte Steuerung der Migration und der europaweit
humanitäre Umgang mit Geflüchteten zentrale Zukunftsfragen, für die überzeugende
Antworten gefunden werden müssen.
Ziele
Die Sächsische Staatsregierung wirkt auf eine menschenrechtskonforme europäische
Asylpolitik mit ausgewogenen Solidaritätsmechanismen hin.
1
Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht vor, Geflüchteten Asyl zu gewähren, die u. a. aufgrund ihrer
politischen Weltanschauung, religiösen Zugehörigkeit, Nationalität, Ethnie oder sexueller Orientierung
schutzbedürftig sind.
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Die Reform des GEAS muss weiter vorangetrieben werden und den Grundsätzen der
Solidarität und Verantwortung folgen. Dabei ist insbesondere die Reform des Dublin-
Verfahrens unter Berücksichtigung der Maßgaben einer eineindeutig geregelten
Zuständigkeit und die Etablierung eines gerechten Solidaritätsmechanismus zur
Gewährleistung einer fairen Lastenverteilung anzustreben.
Gegenüber allen Staaten, die bei systematischen Schleuseraktivitäten mitwirken, müssen
konsequent Maßnahmen ergriffen werden, um diese Aktivitäten zu beenden. In diesem
Kontext ist auch die wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen zu gewährleisten.
Gleichzeitig müssen die Menschen vor Ort in den Blick genommen werden, der Zugang
für humanitäre Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten muss jederzeit
garantiert sein.
Die Vollzugstauglichkeit der von der Europäischen Kommission vorgelegten
Gesetzgebungsvorschläge muss geprüft werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Asyl-
und Rückkehrgrenzverfahren mit rechtsstaatlichen Standards in Einklang gebracht
werden.
Der Sekundärmigration aus Griechenland ist durch eine weitgehende Angleichung der
Aufnahmebedingungen in den Mitgliedstaaten zu begegnen.
Es bedarf eines weiteren Ausbaus und der Verstärkung der Zusammenarbeit mit den
Drittländern, insbesondere den Herkunfts- und Transitländern, um die Ursachen
irregulärer Migration nicht erst entstehen zu lassen oder früher erkennen und darauf
reagieren zu können. Die Bekämpfung der Fluchtursachen ist der wirksamste Weg,
Bleibe- und Zukunftsperspektiven für die Menschen vor Ort zu schaffen. Hierfür bedarf es
seitens des Bundes einer erheblichen, nachhaltigen und mit den betroffenen Ländern
gemeinsam erarbeiteten Form einer Unterstützung, insbesondere Investitionen in
Infrastruktur und Bildung sowie Beschäftigungsmöglichkeiten. Daneben ist eine stärkere
Kooperation der Herkunftsländer bei der Rücknahme von Staatsangehörigen, deren
Asylverfahren erfolglos verlaufen ist, erforderlich.
Maßnahmen
Die Sächsische Staatsregierung wird einerseits darauf hinwirken, dass ausreisepflichtige
Personen auch rasch wieder in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden, soweit keine
anderen Gründe einer Abschiebung oder freiwilligen Ausreise entgegenstehen.
Andererseits wird sich die Sächsische Staatsregierung gegenüber dem Bund dafür
einsetzen, dass die humanitären Standards an den EU-Außengrenzen eingehalten
werden und den Betroffenen ein effektiver Rechtsschutz zuteilwird.
Gegenüber dem Bund wird die Sächsische Staatsregierung darauf hinwirken, gegenüber
Luftfahrtunternehmen, die Migrantinnen und Migranten im Kontext von systematischen
Schleusungsaktivitäten befördern, Sanktionen in Kraft zu setzen, insbesondere
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Landeverbote auf allen Flughäfen innerhalb der EU, Einflugverbote in den europäischen
Luftraum
und
Sanktionen
gegen
die
Luftfahrtinfrastruktur
in
den
an
den
Schleusungsaktivitäten beteiligten Ländern.
Die Sächsische Staatsregierung unterstützt stärkere Bemühungen auf europäischer
Ebene in Bezug auf nicht kooperative Herkunftsländer, damit diese ihren
Rücknahmeverpflichtungen in Bezug auf ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
nachkommen.
Der Sekundärmigration aus Griechenland lässt sich aus Sicht der Sächsischen
Staatsregierung u. a. dadurch begegnen, die griechische Regierung weiterhin zur
Unterzeichnung der „ISBIG-Erklärung“ (Integration Support for Beneficiaries of
International Protection in Greece) zu motivieren, damit die Lücken bei der Unterbringung,
der medizinischen Grundversorgung und der Versorgung des Grundbedarfs von
anerkannten Schutzberechtigten geschlossen werden.
Im Zusammenhang mit den in der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung (AMMVO)
vorgesehenen Asyl- und Rückkehrgrenzverfahren sowie der Durchführung eines
Screenings an den EU-Außengrenzen wird die Sächsische Staatsregierung gegenüber
dem Bund besonderen Wert auf praktikable Verfahren und die Wahrung von
Rechtsschutzgarantien und Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit (u. a. freier Zugang zu
unabhängigen Asylverfahrensberatungen oder zu Anwältinnen und Anwälten) legen.
Die Sächsische Staatsregierung setzt sich für den Schutz von LGBTIQ-Geflüchteten ein.
Diese sollten im Rahmen der „EU-Aufnahmerichtlinie" als vulnerable Gruppe
Berücksichtigung finden.
Die Sächsische Staatsregierung will auf den Ausbau regulärer Migrationswege hinwirken,
insbesondere durch Verabschiedung der Resettlement-Verordnung und Prüfung weiterer
Möglichkeiten zur humanitären Aufnahme Geflüchteter aus Drittstaaten und innerhalb der
EU.
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Schlussbemerkungen und Kanäle der Interessenvertretung
Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel
Das Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel (SVB) ist ein Ort der politischen Mitwirkung für
Sachsen in der EU und vertritt sächsische Interessen und wirkt bei der Umsetzung der
europapolitischen Schwerpunkte auf europäischer Ebene mit.
Das SVB ist zum einen eine wichtige Informationsquelle für aktuelle europapolitische
Entwicklungen. Es verfolgt neben aktuellen EU-Themen insbesondere die in diesen
europapolitischen Schwerpunkten formulierten Prioritäten aufmerksam und informiert die
Ressorts frühzeitig und umfassend. Zum anderen unterstützt es die Sächsische
Staatsregierung mit seiner breiten europa- und fachpolitischen Expertise.
Im Zentrum der EU-Institutionen gelegen, ist das SVB der ideale Ort, um im Rahmen von
Veranstaltungen oder Gesprächskreisen sächsische Interessen zu vertreten und darüber
hinaus die Stärken und vielfältigen Schätze Sachsens zu präsentieren. Das SVB ist vielfach
Treffpunkt
für
Menschen
aus
Politik,
Wirtschaft,
Kultur
und
Medien,
die
zu
Podiumsdiskussionen und Regionalpräsentationen eingeladen werden. Kunst und Kultur, der
Wirtschaftsstandort Sachsen oder touristische Attraktionen aus Sachsen werden im
Verbindungsbüro vorgestellt. Zudem ist es Gastgeber für sächsische Besuchergruppen, die
sich in Brüssel über die politische Arbeit informieren möchten.
Im Koalitionsvertrag für Sachsen 2019 bis 2024 ist vereinbart, das SVB zu einer Vertretung
des Freistaates Sachsen bei der EU aufzuwerten.
Das SVB möchte die Netzwerke Sachsens in die EU-Institutionen und zu anderen
europäischen Akteurinnen und Akteuren weiter ausbauen, Ansprechpartner und Mittler sein
und als operative Plattform die Belange des Freistaates Sachsen gezielt auf dem Brüsseler
Parkett vertreten. Dies gilt insbesondere für sachsenspezifische Belange oder Bereiche, in
denen sich der Freistaat durch Alleinstellungsmerkmale abhebt.
Verbindungsbüro in Wrocław
Hauptaufgabe des Verbindungsbüros Wrocław ist es, den Freistaat Sachsen in seiner
Partnerregion Niederschlesien als vielseitigen Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturstandort
zu präsentieren. Darüber hinaus dient das Büro als Anlaufstelle für sächsische und polnische
Bürgerinnen, Bürger und Institutionen. Das Verbindungsbüro in Wrocław ist in vielen
bilateralen Veranstaltungen aktiv und hat ein großes Netzwerk an Akteuren der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geschaffen. Es arbeitet eng mit niederschlesischen
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und Regierungs- und Selbstverwaltungsorganen, Universitäten, Verbänden, Institutionen aus
Wrocław zusammen.
Weiterhin befasst sich das Verbindungsbüro Wrocław durch eigene Veranstaltungen und die
Vernetzung staatlicher wie auch zivilgesellschaftlicher Akteure mit Themen der Gesellschafts-
und Integrationspolitik und dient als Anlaufstelle für die Zivilgesellschaft. Mit Bezug zur
Rechtsstaatlichkeitsdebatte soll durch rechtsvergleichende Veranstaltungen der Dialog mit der
polnischen Justiz gesucht werden. Der grenzüberschreitende Austausch auf Augenhöhe
schafft gegenseitiges Verständnis und berücksichtigt die unterschiedlichsten Sichtweisen, um
letztlich Europas Einheit zu stärken.
Verbindungsbüro in Prag
Das Verbindungsbüro in Prag arbeitet ähnlich wie die Büros in Brüssel und Wrocław und hat
zahlreiche Kontakte und Netzwerke vor Ort zur Pflege und zum Ausbau der bilateralen
Beziehungen zwischen Sachsen und Tschechien. Es unterhält gute Kontakte zu politischen
und zivilgesellschaftlichen Akteuren.
Das Verbindungsbüro pflegt Beziehungen zu Institutionen wie der Deutschen Botschaft, der
Bayerischen Repräsentanz, dem Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds, der Deutsch-
Tschechischen Handelskammer und dem Goethe-Institut, die im weiteren Sinne sächsische
Interessen vertreten können. Es unterstützt fachlich oder regional orientierte Partnerschaften
zwischen Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, von Euroregionen und
Kommunen, deren Erfahrungen im allgemeinen Interesse des Freistaates Sachsen sind.
Darüber hinaus setzt sich das Büro in besonderem Maße für den Grenzraum und für die
zahlreichen Pendlerinnen und Pendler zwischen Tschechien und Sachsen ein. Es versteht
sich als Plattform für den Austausch verschiedener Akteure der Zivilgesellschaft.
Bundesrat
Eine wichtige Möglichkeit der europapolitischen Interessenvertretung für den Freistaat
Sachsen stellt der Bundesrat dar. Einerseits werden hier wichtige EU-Vorlagen direkt erörtert,
anderseits ist der Bundesrat auch an der nationalen Umsetzung europäischer Vorlagen in
Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Neben Artikel 50 des Grundgesetzes, der allgemein die Aufgaben des Bundesrates
beschreibt, ist für die Mitwirkungsrechte des Bundesrates in Angelegenheiten der
Europäischen Union Artikel 23 des Grundgesetzes entscheidend. Die Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union ist darüber hinaus
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in weiteren Normen geregelt, wobei das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und
Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) besonders zu erwähnen ist.
Gleichzeitig spiegelt sich die Europapolitik als Querschnittsthema aller sächsischen Ressorts
in der Befassung des Bundesrates wider. Die EU-Vorlagen werden im Bundesrat grundsätzlich
unter der Federführung des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union und in den
zuständigen weiteren Ausschüssen separat und eigenständig fachlich beraten.
Soweit ein Vorhaben die ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des
Bundes betrifft, Interessen der Länder jedoch berührt werden, berücksichtigt die
Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Betrifft ein Vorhaben dagegen im
Schwerpunkt die Gesetzgebungskompetenzen der Länder oder die Einrichtung ihrer
Behörden oder das Verwaltungsverfahren, so ist die Stellungnahme des Bundesrates
maßgeblich zu berücksichtigen, also im Zweifel entscheidend bei der Festlegung der
deutschen Verhandlungsposition.
Europäischer Ausschuss der Regionen
Zur aktiven Mitarbeit und Vertretung des Freistaates Sachsen auf europäischer Ebene gehört
auch der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR), über den der Freistaat Sachsen in die
Entscheidungsprozesse der EU beratend mit einbezogen ist. Europäische Kommission und
Europäischer Rat müssen Stellungnahmen des AdR als Vertretung der Städte und Regionen
in Europa bei Fragen der allgemeinen und beruflichen Bildung und Jugend, der Kultur, des
Gesundheitswesens, der transeuropäischen Netze für Verkehr, Telekommunikation und
Energie sowie des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts einholen. Der AdR hat zudem
die Möglichkeit, Initiativstellungnahmen abzugeben.
Über den AdR besteht die Möglichkeit, frühzeitig sächsische Erfahrungen und Interessen
einzubringen. Das Engagement Sachsens ist gerade im Hinblick auf den Strukturwandel und
die Schaffung prosperierender Regionen wichtig. Beide Bereiche finden sich auch in den
politischen Prioritäten für die 7. Mandatsperiode des AdR 2020 bis 2025:
die EU bürgernäher gestalten und die Demokratie stärken,
die Resilienz lokaler und regionaler Gemeinschaften steigern,
mit der Kohäsionspolitik den Zusammenhalt vor Ort fördern.
Der sächsische Vertreter im AdR, Herr Staatsminister Schmidt, und seine Vertreterin, Frau
Staatsministerin Meier, bringen sich dazu im Plenum, in den Fachkommissionen für Wirtschaft
(Commission for Economic Policy, ECON) und für Umwelt, Klimawandel und Energie
(Commission for Environment, Climate Change and Energy, ENVE) sowie in der
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interregionalen Gruppe zur Zukunft der Automobilindustrie (CoRAI) aktiv ein. Ein Beispiel ist
die Berichterstattung zum European Chips Act (ECA) in der ECON.
Konferenz der Europaministerinnen und -minister der Länder (EMK)
Die EMK ermöglicht den Ländern Mitsprache in europapolitischen Angelegenheiten.
Wesentliche
Aufgaben
der
EMK
sind
die
Interessenvertretung
der
Länder
in
Europaangelegenheiten gegenüber dem Bund und der EU sowie die Abstimmung der
europapolitischen Aktivitäten der Länder. Die EMK fördert den Geist der europäischen
Integration und harmonisiert die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit. Die in der EMK
gemeinsam erarbeiteten Beschlüsse und Stellungnahmen zu aktuellen europapolitischen
Themen und längerfristigen europapolitischen Grundsatzfragen werden in der Folge an die
zuständigen Institutionen in Brüssel und Berlin übermittelt.
Mitglieder der EMK sind jeweils die für Europafragen zuständigen Ministerinnen und Minister,
Senatorinnen und Senatoren, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Staatsrätinnen
und Staatsräte der 16 deutschen Länder. Dabei wechselt der Vorsitz der EMK jährlich in
alphabetischer Reihenfolge zwischen den 16 Ländern. Der Freistaat Sachsen hat am 1. Juli
2021 vom Saarland für ein Jahr den Vorsitz der EMK übernommen. Die Schwerpunkte des
sächsischen Vorsitzes waren Unionsbürgerschaft, deutsch-tschechische Zusammenarbeit,
Rechtsstaatlichkeit, Europäischer Grüner Deal sowie Asyl und Migration.
Die Beschlüsse der EMK bilden häufig die Grundlage entsprechender Beschlüsse der
Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) der Länder oder des
Bundesrates.
Für eine effektive Wahrnehmung europapolitischer Interessen der Länder auf Bundes- und
EU-Ebene arbeitet die EMK zudem eng mit dem Bundesrat, der MPK, den Konferenzen der
Fachministerinnen und Fachminister, dem Ausschuss der Regionen sowie den zuständigen
EU-Institutionen und -Vertretungen in der Bundesrepublik zusammen.
Herausgeber:
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Redaktion:
Stabsstelle Europa, Referat EU.2
Gestaltung und Satz:
Leitungsbereich, Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Stabsstelle Europa, Referat EU.2
Bildquelle:
Adobe Stock I Alterfalter
Redaktionsschluss:
Juli 2022