Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen
01099 Dresden, Jägerstraße 8/10 - Tel. (0351) 8144-0 - Fax (0351) 8144-1020 - Web:
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Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und
sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen
Stand: Februar 2020, in Überarbeitung
(Auf der Grundlage des 6. Abschnittes des Infektionsschutzgesetzes und in Anlehnung an die aktuellen Emp-
fehlungen des Robert Koch-Institutes sowie die aktuellen Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten im Freistaat Sachsen)
§ 34 IfSG regelt die zu ergreifenden Maßnahmen der Gesundheitsämter bei Auftreten bestimmter übertragbarer
Krankheiten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat zu die-
sen übertragbaren Krankheiten eine Orientierung für die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen veröffentlicht
Die vorliegenden Empfehlungen bieten ergänzend zu den Empfehlungen des RKI sowie
zu anderen gehäuft auftretenden übertragbaren Krankheiten eine erweiterte Orientierung.
Infektiöse Gastroenteritis
Außer den Empfehlungen des RKI zu beachten:
-
„Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von bakteriellen Darminfektionen beim Menschen im
Freistaat Sachsen“
-
„Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von parasitären Darminfektionen beim Menschen im
Freistaat Sachsen“
-
„Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von viralen Darminfektionen beim Menschen im Frei-
staat Sachsen“
Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis oder –Epiglottitis
Außer den Empfehlungen des RKI zu beachten:
-
„Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung invasiver Meningokokken- und Haemophilus in-
fluenzae b-Erkrankungen einschließlich Meningitiden im Freistaat Sachsen
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Hand-Fuß-Mund-Krankheit
(hauptsächlich Enteroviren der Gruppe A: u. a. Coxsackie-Virus A, Humanes Enterovirus 71)
Inkubationszeit
2–10 Tage (1–30 Tage)
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
Solange Erreger im Speichel, Stuhl bzw. den respiratorischen Sekreten ausge-
schieden werden (nach Abklingen der Symptome im Stuhl noch über mehrere
Wochen). Hochkontagiös ist der Bläscheninhalt nach Ulzeration.
Zulassung nach
Krankheit/Ausscheider
Nach klinischer Genesung und Abheilung der Bläschen (nach ärztlicher Entschei-
dung in der Regel nach 7–10 Tagen).
Schriftliches ärztliches Attest
nicht
erforderlich.
Ausschluss von
Kontaktpersonen
Nicht erforderlich.
Postexpositionelle
Chemo-/Impfprophylaxe
Keine wirksame postexpositionelle Prophylaxe bekannt.
Hepatitis A
Außer den Empfehlungen des RKI zu beachten:
-
„Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Hepatitis A im Freistaat Sachsen“
Hepatitis B
(Hepatitis-B-Virus (HBV))
Inkubationszeit
45–180 Tage (Durchschnitt: 60-120 Tage)
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
So lange HBsAg, HBeAg oder HBV-DNA nachweisbar sind.
Zulassung nach
Krankheit/Ausscheider
Nach Abklingen der klinischen Symptome. Schriftliches ärztliches Attest
nicht
erforderlich.
Zulassung von Carriern; Ausnahme: bei ungewöhnlich aggressivem Verhalten,
bei Blutungsneigung oder Dermatitis individuelle Entscheidung erforderlich.
Ausschluss von
Kontaktpersonen
Nicht erforderlich.
Postexpositionelle
Chemo-/Impfprophylaxe
Aktive und passive Schutzimpfung nach den aktuellen Empfehlungen der SIKO.
Hepatitis C
(Hepatitis-C-Virus (HCV))
Inkubationszeit
2–26 Wochen, in der Regel 7–8 Wochen
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
Solange HCV-RNA im Blut und anderen Körperflüssigkeiten nachweisbar ist.
Zulassung nach
Krankheit/Ausscheider
Nach Abklingen der klinischen Symptome. Schriftliches ärztliches Attest
nicht
erforderlich.
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Zulassung von Carriern; Ausnahme: bei ungewöhnlich aggressivem Verhalten,
bei Blutungsneigung oder Dermatitis individuelle Entscheidung erforderlich.
Ausschluss von
Kontaktpersonen
Nicht erforderlich.
Postexpositionelle
Chemo-/Impfprophylaxe
Keine wirksame postexpositionelle Prophylaxe bekannt.
Hepatitis E
Außer den Empfehlungen des RKI zu beachten:
-
„Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Hepatitis E im Freistaat Sachsen“
Herpes zoster (Gürtelrose)
(Varizella-Zoster-Virus)
Inkubationszeit
Reaktivierung des Virus nach Jahren (endogenes Rezidiv).
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
Ab 2 Tage vor Ausbruch bis ca. 5–7 Tage nach Auftreten bzw. bis zur Verkrus-
tung der Bläschen, aber: geringe Kontagiosität, da nur die virushaltige Bläschen-
flüssigkeit infektiös ist.
Zulassung nach
Krankheit/Ausscheider
Nach Eintrocknen der Bläschen oder deren zuverlässiger Abdeckung. Schriftli-
ches ärztliches Attest
nicht
erforderlich.
Ausschluss von
Kontaktpersonen
Nicht erforderlich.
Postexpositionelle
Chemo-/Impfprophylaxe
Keine wirksame postexpositionelle Prophylaxe bekannt. (Präexpositionelle
Schutzimpfung gemäß SIKO-Empfehlungen bei Personen > 50 Jahre.)
Infektiöse Mononucleose (Pfeiffersches Drüsenfieber)
(Epstein-Barr-Virus (EBV))
Inkubationszeit
10 Tage–7 Wochen
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
Solange Erreger im Speichel und Rachensekret ausgeschieden werden. Wäh-
rend der akuten Infektion und während des sich anschließenden Latenzstadiums
ist eine permanente oder vorübergehende Ausscheidung des Virus im Speichel
möglich.
Zulassung nach
Krankheit/Ausscheider
Nach klinischer Genesung. Schriftliches ärztliches Attest
nicht
erforderlich.
Ausschluss von
Kontaktpersonen
Nicht erforderlich.
Postexpositionelle
Chemo-/Impfprophylaxe
Keine wirksame postexpositionelle Prophylaxe bekannt.
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Keratoconjunctivitis epidemica
(Adenoviren)
Inkubationszeit
5–12 Tage
Dauer der
Ansteckungfähigkeit
Solange der Erreger in Sekreten nachweisbar ist, in der Regel bis 2–3 Wochen
nach Erkrankungsbeginn.
Zulassung nach
Krankheit/Ausscheider
Nach klinischer Genesung und ärztlichem Urteil.
Ausschluss von
Kontaktpersonen
Nicht erforderlich, solange keine Symptome einer Konjunktivitis auftreten.
Postexpositionelle
Chemo-/Impfprophylaxe
Keine wirksame postexpositionelle Prophylaxe bekannt. Strenges Hygieneregime
beachten!
Keuchhusten (Pertussis/Parapertussis)
Außer den Empfehlungen des RKI zu beachten:
-
„Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Keuchhusten im Freistaat Sachsen“
Masern
Außer den Empfehlungen des RKI zu beachten:
-
„Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von Masern im Freistaat Sachsen“ (in Überarbei-
tung)
Meningokokken-Infektionen
Außer den Empfehlungen des RKI zu beachten:
-
„Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung invasiver Meningokokken- und Haemophilus in-
fluenzae b-Erkrankungen einschließlich Meningitiden im Freistaat Sachsen“
Ringelröteln (Erythema infectiosum)
(Parvovirus B19)
Inkubationszeit
5–14 Tage (4–20 Tage)
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
7 Tage vor bis zum Auftreten des Exanthems.
Zulassung nach
Krankheit/Ausscheider
Nach Auftreten des Exanthems. Da Infektionen während der Schwangerschaft
zum Hydrops fetalis und intrauterinen Fruchttod führen können, sind seronegati-
ve schwangere Frauen von Erkrankten und Krankheitsverdächtigen abzuson-
dern. Schriftliches ärztliches Attest
nicht
erforderlich.
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Ausschluss von
Kontaktpersonen
Nicht erforderlich. Schwangere sollten einen Arzt konsultieren.
Postexpositionelle
Chemo-/Impfprophylaxe
Keine wirksame postexpositionelle Prophylaxe bekannt.
Shigellose (Bakterienruhr)
Außer den Empfehlungen des RKI zu beachten:
-
„Empfehlungen zur Verhütung und Bekämpfung von bakteriellen Darminfektionen beim Menschen
im Freistaat Sachsen“
Tuberkulose (ansteckungsfähige Lungentuberkulose)
Außer den Empfehlungen des RKI zu beachten:
-
„Empfehlungen für Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei Tuberkulose“ der AG Tu-
berkulose am Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)
Typhus (abdominalis) und Paratyphus
Außer den Empfehlungen des RKI zu beachten:
-
„Empfehlung zur Verhütung und Bekämpfung von Typhus abdominalis und Paratyphus A, B, C im
Freistaat Sachsen“
Bearbeiter: Dr. med. Ingrid Ehrhard
(LUA Dresden)
Dr. med. Katrin Flohrs
(LUA Dresden)
Dr. med. Tilo Hackel
(LUA Dresden)
Dr. med. Axel Hofmann
(LUA Chemnitz)
Dr. med. Sophie-S. Merbecks (LUA Chemnitz)
AG Infektionsschutz des Landesverbandes Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des ÖGD
(Lt. Dipl.-Med. Simone Bertuleit)