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Informationsblatt Rechtsprechung Verwaltungsgerichtsbarkeit
Datenschutzrechtliche Informationen
nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Das Gericht erhebt und verarbeitet im Rahmen seiner Rechtsprechungstätigkeit personen-
bezogene Daten der betroffenen Person(en) zur Durchführung von jedem hier anhängig ge-
machten Verfahren.
Hierzu wird mitgeteilt:
1.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verwaltungsgericht Chemnitz
Zwickauer Straße 56
09112 Chemnitz
E-Mail:
verwaltung@vgc.justiz.sachsen.de
2.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter des Verwaltungsgerichts Chemnitz
Zwickauer Straße 56
09112 Chemnitz
E-Mail:
verwaltung@vgc.justiz.sachsen.de
3.
Allgemeine Informationen zu Datenerhebung und -verarbeitung:
a) Das Gericht erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, soweit es zur Erfüllung
einer rechtlichen Verpflichtung, der das Gericht unterliegt, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1
Satz 1 Buchst. c) EU-DSGVO) und soweit es für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im
öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Gericht übertragen
wurde, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) EU-DSGVO in Verbindung mit der je-
weils zugehörigen rechtlichen Bestimmung).
Dies betrifft die Durchführung von verwaltungsrechtlichen Streitverfahren einschließlich der
Vollstreckungs- und der Prozesskostenhilfeverfahren insbesondere auf Grundlage der Verwal-
tungsgerichtsordnung (VwGO). Nach Abschluss der Verfahren werden personenbezogene
Daten zudem für Archivzwecke aufbewahrt.
b) Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten)
werden auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. f) EU-DSGVO in Verbindung mit den
Verfahrensordnungen verarbeitet, soweit dies erforderlich ist.
c)
Soweit erforderlich, verarbeitet das Gericht auf der Grundlage von Art. 10 Abs. 1 EU-
DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensordnungen auch Daten über strafrechtliche Verur-
teilungen und Straftaten.
d) Innerhalb des Gerichts erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezo-
genen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken
betraut sind (z.B. Richter, Rechtspfleger, Geschäftsstellen oder Schreibkräfte).
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An Dritte werden personenbezogene Daten vom Gericht nur aufgrund einer entsprechenden
gesetzlichen Regelung weitergeleitet, aus der sich auch der jeweilige Zweck der Datenüber-
mittlung ergibt. Dies betrifft insbesondere die Übermittlung personenbezogener Daten an
Verfahrensbeteiligte, an die mit der Abrechnung gerichtlicher Verfahren befassten Stellen
wie die Landesjustizkasse, an die von der Justizverwaltung eingesetzten IT-Dienstleister
sowie, soweit erforderlich, an Sachverständige, Dolmetscher/Übersetzer und Zeugen.
An andere Gerichte und Behörden werden personenbezogener Daten im Rahmen von Rechts-
mittel-, Beschwerde- und Amtshilfeverfahren sowie zur Erfüllung gesetzlicher Veröffentlichungs-
oder Auskunftspflichten übermittelt.
e) Die Dauer der Speicherung der erhobenen personenbezogenen Daten hängt von der Art
der Aufgabe ab, zu deren Erfüllung sie im Gericht erfolgt. Sie ergeben sich aus der Verord-
nung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Aufbewahrung von Schriftgut
der Justiz (Sächsische Justizschriftgutverordnung – SächsJSchriftgVO) vom 17. Dezember
2014, SächsGVBl. 2015, S. 199, in der jeweils aktuellen Fassung.
f)
Im Gericht erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.
4.
Rechte der betroffenen Person:
Vorbehaltlich besonderer Vorschriften oder Einschränkungen durch gesetzliche Regelungen
auf Grundlage von Art. 23 EU-DSGVO stehen der betroffenen Person die nachfolgend unter
a) bis d) beschriebenen Rechte zu:
a)
Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft vom Verantwortlichen, ob sie betref-
fende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat die betroffene Per-
son weitere Auskunftsrechte, die aber durch Rechte anderer beschränkt sein können (Art. 15
Abs. 1 EU-DSGVO).
b) Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die unverzügliche Berichtigung sie
betreffender unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten verlangen (Art. 16
EU-DSGVO).
c)
Die betroffene Person kann vom Verantwortlichen die unverzügliche Löschung sie be-
treffender personenbezogener Daten verlangen, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie
erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 EU-DSGVO). Das ist insbesondere
nach Ablauf der oben unter 3.e) genannten Aufbewahrungsfristen der Fall, wobei die Daten
nach Fristablauf durch das Gericht selbständig gelöscht werden; der Geltendmachung des
Löschungsrechts bedarf es nicht.
d) Die betroffene Person kann zudem der Datenverarbeitung widersprechen (Art. 21 EU-
DSGVO) oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 18 EU-DSGVO).
e) Soweit das Gericht die personenbezogenen Daten nicht im Rahmen seiner rechtsprechen-
den Tätigkeit verarbeitet, steht der betroffenen Person ein Beschwerderecht zum Sächsischen
Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde zu:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Kontor am Landtag
Devrientstraße 1
01067 Dresden