1
Germany - Rural Development Programme
(Regional) - Saxony
CCI
2014DE06RDRP019
Programmart
Programme zur Entwicklung des ländlichen
Raums
Land
Deutschland
Region
Sachsen
Programmplanungszeitraum
2014 - 2020
Verwaltungsbehörde
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und
Landwirtschaft, Referat 23
Version
6.1
Version Status
Von der Europäischen Kommission angenommen
Zuletzt geändert am
22/01/2020 - 11:29:31 CET
2
Inhaltsangabe
1. TITEL DES PROGRAMMS ZUR ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS .........................13
1.1. Änderung...............................................................................................................................................13
1.1.1. Art der Änderung (Verordnung 1305/2013)......................................................................................13
1.1.2. Änderung zur Modifizierung der in der Partnerschaftsvereinbarung angegebenen
Informationen.................................................................................................................................13
1.1.3. Änderung im Rahmen von Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung 808/2014 (nicht
verrechnet mit den Obergrenzen in diesem Artikel):.....................................................................13
1.1.4. Konsultation des Begleitausschusses (Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung 1303/2013) .................13
1.1.5. Beschreibung der Änderung – Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung 808/2014...................................13
2. MITGLIEDSTAAT ODER VERWALTUNGSREGION.......................................................................15
2.1. Vom Programm abgedecktes geografisches Gebiet..............................................................................15
2.2. Einstufung der Region ..........................................................................................................................15
3. EX-ANTE-BEWERTUNG......................................................................................................................17
3.1. Beschreibung der Vorgehensweise, einschließlich des Zeitplans der wichtigsten Ergebnisse und
Zwischenberichten, in Bezug auf die wichtigsten Phasen der Entwicklung der Programme zur
Entwicklung des ländlichen Raums ...................................................................................................17
3.2. Strukturierte Tabelle mit den Empfehlungen der Ex-ante-Bewertung und Maßnahmen zur
Umsetzung der Empfehlungen...........................................................................................................19
3.2.1. Anpassung des Indikators der Teilmaßnahme "Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer"
(Art. 14)..........................................................................................................................................20
3.2.2. Ergänzung Kontextindikatoren ..........................................................................................................20
3.2.3. Interventionslogik ..............................................................................................................................20
3.2.4. Kohärenz Indikatoren und Indikatorplan...........................................................................................21
3.2.5. Kohärenz zu anderen EU-Programmen des Freistaates Sachsen.......................................................21
3.2.6. Leistungsrahmen................................................................................................................................22
3.2.7. Prämienkalkulation für flächenbezogene Maßnahmen......................................................................22
3.2.8. Publizität ............................................................................................................................................23
3.2.9. Quantifizierung des Indikators "Anzahl geförderte Kooperationen" (Teilmaßnahme:
Waldbewirtschaftungspläne)..........................................................................................................23
3.2.10. Quantifizierung des Zielwerts..........................................................................................................24
3.2.11. Rückblick Programmzeitraum 2007 - 2013.....................................................................................24
3.2.12. SWOT-Analyse - Bedarfsanalyse....................................................................................................25
3.2.13. Umsetzung der Teilmaßnahme "Gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte [...]" .......................25
3.2.14. Umsetzung der Teilmaßnahme "Unterstützung in Investitionen in die Infrastruktur" (Art. 17) .....26
3.2.15. Umsetzung der Teilmaßnahme EIP (Art. 35) ..................................................................................26
3.3. Bericht Ex-ante-Bewertung...................................................................................................................27
4. SWOT UND BEDARFSERMITTLUNG................................................................................................28
3
4.1. SWOT ...................................................................................................................................................28
4.1.1.
Umfassende
allgemeine
Beschreibung
der
gegenwärtigen
Situation
des
Programmplanungsgebiets, basierend auf gemeinsamen und programmspezifischen
Kontextindikatoren und anderen aktuellen qualitativen Angaben.................................................28
4.1.2. Im Programmplanungsgebiet ermittelte Stärken................................................................................48
4.1.3. Im Programmplanungsgebiet ermittelte Schwächen..........................................................................50
4.1.4. Im Programmplanungsgebiet ermittelte Möglichkeiten ....................................................................52
4.1.5. Im Programmplanungsgebiet ermittelte Bedrohungen ......................................................................53
4.1.6. Gemeinsame Kontextindikatoren.......................................................................................................56
4.1.7. Programmspezifische Kontextindikatoren.........................................................................................67
4.2. Bedarfsermittlung .................................................................................................................................68
4.2.1. B01 Unterstützung der Suche nach alternativen Einkommen durch entsprechende
Weiterbildungs- und Informationsmaßnahmen .............................................................................73
4.2.2. B02 Verbreitung wissenschaftlich fundierten Wissens betreffend die Bereiche Land-, Forst-
und Ernährungswirtschaft ..............................................................................................................73
4.2.3. B03 Stärkung der Risikowahrnehmung und des besseren Umgangs mit Risiken durch
Information zu Gefahren und Schutzmöglichkeiten......................................................................75
4.2.4.
B04
Aufbau
und
Stärkung
von
Verbindungen
zwischen
Land-,
Forst-
und
Nahrungsmittelwirtschaft mit öffentlicher Forschung...................................................................75
4.2.5. B05 Unterstützung der Zusammenarbeit von Waldbesitzern bei der Erstellung von
Waldbewirtschaftungsplänen .........................................................................................................76
4.2.6. B06 Bereitstellung bedarfsorientierter Weiterbildungsangebote in Land- u. Forstwirtschaft...........77
4.2.7. B07 Unterstützung des gesunden Strukturwandels/Unterstützung von Investitionen in
marktorientierte landwirtschaftliche Betriebe................................................................................77
4.2.8. B08 Vorantreiben des quantitativen und qualitativen Kapitalstockaufbaus bei hochwertigen
innovativen, emissionsarmen Anlagen ..........................................................................................78
4.2.9. B09 Bindung von Investitionsförderung an berufliche Qualifikation ...............................................79
4.2.10. B10 Qualifizierung von Landwirten sowie KMU der Ernährungswirtschaft zur Teilnahme an
Qualitätsregelungen .......................................................................................................................80
4.2.11. B11 vorbeugender Schutz des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials in sensiblen
Bereichen .......................................................................................................................................80
4.2.12. B12 Unterstützung der Bewahrung und Verbesserung der natürlichen Potenziale.........................81
4.2.13. B13 Unterstützung von Bewirtschaftungsformen mit besonderer Bedeutung für die
Biologische Vielfalt .......................................................................................................................82
4.2.14. B14 Unterstützung spezifischer Artenschutz- und Biotopgestaltungsmaßnahmen inklusive
Technik/Ausstattung und Präventionsmaßnahmen........................................................................83
4.2.15. B15 Unterstützung planungsgestützten Naturschutzes zum Erhalt der Biologischen Vielfalt........84
4.2.16. B16 Entwicklung/Durchführung gemeins. Konzepte f. Umweltprojekte u. gegenwärtig
angewendete ökol. Verfahren ........................................................................................................85
4.2.17. B17 Unterstützung d. Information, Qualifizierung und Öffentlichkeitsarbeit/Umweltbildung
zum Schutz der Biologischen Vielfalt ...........................................................................................85
4.2.18. B18 Verhinderung der Nutzungsaufgabe von ertragsarmen Flächen, ungünstigen Standorten
und traditioneller Bewirtschaftungsformen ...................................................................................86
4
4.2.19. B19 Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme und Rückführung von Flächen in die
Primärproduktion ...........................................................................................................................87
4.2.20.
B20
Unterstützung
Vorhaben
zur
Verjüngung
nat.
gebietsheimischer
Waldgesellschaften/vorbeugende Maßnahmen gegen Waldschäden ............................................88
4.2.21. B21 Sanierung von Trockenmauern als Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen .......................89
4.2.22. B22 weitere Reduktion der Schadstoffeinträge in die Oberflächen- und Grundwasserkörper
im Sinne der Ziele der WRRL .......................................................................................................90
4.2.23. B23 Unterstützung einer Nutzungsoptimierung im Hinblick auf den Einsatz von
Düngemitteln..................................................................................................................................90
4.2.24. B24 Unterstützung des ökologischen/biologischen Landbaus.........................................................91
4.2.25.
B25
Unterstützung
bodenschonender,
erosionsmindernder
Bewirtschaftungsformen,
Reduzierung des Grünlandumbruchs.............................................................................................92
4.2.26. B26 Unterstützung angepasster Technologien, Nutzung von Innovationen vor dem
Hintergrund einer effizienten Ressourcennutzung.........................................................................93
4.2.27. B27 nachhaltiger Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch....94
4.2.28. B28 Abbau der Infrastrukturdefizite in der Forstwirtschaft zur Mobilisierung der Potenziale
zur Holzvermarktung .....................................................................................................................94
4.2.29. B29 Unterstützung angepasster Technologien und Bewirtschaftungsmethoden zur
Vermeidung von THG- und Ammoniakemissionen......................................................................95
4.2.30. B30 langfristige Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Agrar- und Forstökosysteme an
klimatische Veränderungen............................................................................................................96
4.2.31. B31 Unterstützung der Waldflächenerhaltung durch Waldumbau zur langfristigen Kohlen-
stoffbindung ...................................................................................................................................97
4.2.32. B32 Unterstützung der langfristigen Minderung der Bodenversauerung in den Wäldern ..............98
4.2.33. B33 Unterstützung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte nach
Anhang I des EG-Vertrages...........................................................................................................99
4.2.34. B34 Unterstützung privatwirtschaftlicher, kleingewerblicher Investitionen...................................99
4.2.35. B35 Unterstützung der Schaffung und Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze durch die
Förderung von Investitionen........................................................................................................100
4.2.36.
B36
Unterstützung
zur
Diversifizierung
landwirtschaftlicher
Betriebe
hin
zu
nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten..........................................................................................100
4.2.37. B37 lokalspezifische Anpassung der Infrastrukturen auf sich ändernde Nachfrage- und
Bedarfsstrukturen für KMU.........................................................................................................101
4.2.38. B38 Unterstützung eines lokalspezifischen Ausbaus der ländlichen Wegeinfrastruktur ..............102
4.2.39. B39 Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen für die Erhaltung qualifizierter
Arbeitsplätze und Erleichterung der Mobilität.............................................................................102
4.2.40.
B40
Anpassung
der
kommunalen/dörflichen
Infrastrukturausstattung
an
die
Herausforderungen des demografischen Wandels.......................................................................103
4.2.41. B41 Unterstützung der Restrukturierung und lokalspezifische Bedarfsanpassung sozio-
kultureller Einrichtungen .............................................................................................................104
4.2.42. B42 Erhaltung und angepasste Nutzung des ländlichen Kulturerbes ............................................105
4.2.43. B43 Unterstützung von Investitionen in die qualitative Verbesserung des Tourismus .................105
5
4.2.44. B44 Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale
Entwicklung .................................................................................................................................106
4.2.45. B45 Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für Akteure und Sensibilisierung im
Bereich lokaler Entwicklungskonzepte........................................................................................106
4.2.46. B46 Unterstützung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen unter
Beachtung lokalspezifischer Bedarfe...........................................................................................107
5. BESCHREIBUNG DER STRATEGIE .................................................................................................108
5.1. Eine Begründung der Auswahl der im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen
Raums
zu
berücksichtigenden
Bedürfnisse
und
Wahl
der
Ziele,
Prioritäten,
Schwerpunktbereiche und Zielsetzungen, untermauert durch Ergebnisse der SWOT-Analyse
und der Bedürfnisbewertung. Soweit relevant, eine Begründung der in das Programm
einbezogenen themenspezifischen Teilprogramme. Die Begründung dient insbesondere dem
Nachweis, dass die Anforderungen von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern i und iv der
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erfüllt sind...................................................................................108
5.2. Die Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums,
einschließlich der Begründung der Mittelzuweisungen für die Maßnahmen und die
Angemessenheit der Finanzmittel für die gesetzten Ziele gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe
c Ziffern ii und iii der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Die auf der Interventionslogik
beruhende Maßnahmenkombination basiert auf den Ergebnissen der SWOT-Analyse sowie
auf der Begründung und Priorisierung der Bedürfnisse gemäß Nummer 5.1..................................117
5.2.1. P1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den
ländlichen Gebieten......................................................................................................................117
5.2.2. P2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der
Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung
innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung...........120
5.2.3. P3: Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich Verarbeitung und
Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der
Landwirtschaft .............................................................................................................................123
5.2.4. P4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft
verbundenen Ökosysteme ............................................................................................................125
5.2.5. P5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und
Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft .........132
5.2.6. P6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen
Entwicklung in ländlichen Gebieten............................................................................................138
5.3. Eine Beschreibung des Verfahrens für das Erreichen der Querschnittsziele einschließlich der
spezifischen Erfordernisse gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer v der Verordnung
(EU) Nr. 1305/2013. ........................................................................................................................143
5.4. Eine zusammenfassende Tabelle der Interventionslogik, die die für das Programm zur
Entwicklung des ländlichen Raums ausgewählten Prioritäten und Schwerpunktbereiche, die
quantifizierten Ziele und die Maßnahmenkombination, mit der diese erreicht werden sollen,
einschließlich der geplanten Ausgaben, ausweist (automatisch anhand der Informationen in
den Abschnitten 5.1 und 11 generierte Tabelle). .............................................................................148
5.5. Eine Beschreibung der Beratungskapazität, die gewährleistet, dass ausreichende Beratung und
Unterstützung für die rechtlichen Anforderungen und die innovationsbezogenen Aktionen
6
bereitstehen, um nachzuweisen, dass die Maßnahmen, wie in Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c
Ziffer vi der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 gefordert, ergriffen wurden....................................150
6. BEWERTUNG DER EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN................................................................152
6.1. Zusätzliche Informationen ..................................................................................................................152
6.2. Ex-ante-Konditionalitäten...................................................................................................................153
6.2.1. Liste der für allgemeine Ex-ante-Konditionalitäten erforderlichen Aktionen.................................168
6.2.2. Liste der mit einer Priorität verknüpften Ex-ante-Konditionalitäten erforderlichen Aktionen .......169
7. BESCHREIBUNG DES LEISTUNGSRAHMENS..............................................................................170
7.1. Indikatoren ..........................................................................................................................................170
7.1.1. P2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der
Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung
innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung...........173
7.1.2. P4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft
verbundenen Ökosysteme ............................................................................................................173
7.1.3. P5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und
Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft .........174
7.1.4. P6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen
Entwicklung in ländlichen Gebieten............................................................................................174
7.2. Alternative Indikatoren .......................................................................................................................176
7.2.1. P5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und
Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft .........177
7.2.2. P6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen
Entwicklung in ländlichen Gebieten............................................................................................177
7.3. Reserve................................................................................................................................................178
8. BESCHREIBUNG DER AUSGEWÄHLTEN MAßNAHMEN...........................................................179
8.1. Beschreibung der allgemeinen Bedingungen, die für mehrere Maßnahmen gelten, soweit
relevant einschließlich Definition des ländlichen Gebiets, Referenzniveau (Baseline), Cross-
Compliance,
voraussichtlicher
Inanspruchnahme
von
Finanzierungsinstrumenten,
voraussichtlicher Inanspruchnahme von Vorschüssen, gemeinsamer Investitionsvorschriften,
einschließlich der Bestimmungen der Artikel 45 und 46 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.....179
8.2. Beschreibung aufgeschlüsselt nach Maßnahme..................................................................................190
8.2.1. M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14) ................................................190
8.2.2. M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17)....................................................228
8.2.3. M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20).................272
8.2.4. M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der
Lebensfähigkeit von Wäldern (Artikel 21-26).............................................................................289
8.2.5. M10 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28)................................................................326
8.2.6. M11 – Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29).................................................................446
8.2.7. M13 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte
Gebiete (Artikel 31) .....................................................................................................................464
8.2.8. M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35) ...............................................................................................487
7
8.2.9. M19 – Unterstützung für der lokalen Entwicklung LEADER (CLLD – von der örtlichen
Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) (Artikel 35 der Verordnung
(EU) Nr. 1303/2013)....................................................................................................................511
9. BEWERTUNGSPLAN..........................................................................................................................553
9.1. Ziele und Zweck..................................................................................................................................553
9.2. Verwaltung und Koordinierung ..........................................................................................................553
9.3. Bewertungsthemen und ‑aktivitäten..................................................................................................557
9.4. Daten und Informationen ....................................................................................................................559
9.5. Zeitplan ...............................................................................................................................................561
9.6. Kommunikation ..................................................................................................................................561
9.7. Ressourcen ..........................................................................................................................................562
10. FINANZIERUNGSPLAN ...................................................................................................................564
10.1. Jährliche ELER-Beiträge (EUR).......................................................................................................564
10.2. Einheitlicher Beteiligungssatz des ELER für alle Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach
Regionenart, wie in Artikel 59 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 angeführt..............566
10.3. Aufschlüsselung nach Maßnahme oder Art des Vorhabens mit spezifischem ELER-
Beitragssatz (in EUR, Gesamtzeitraum 2014-2020)........................................................................567
10.3.1. M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14) ..............................................567
10.3.2. M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17)..................................................570
10.3.3. M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20)...............573
10.3.4. M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der
Lebensfähigkeit von Wäldern (Artikel 21-26).............................................................................575
10.3.5. M10 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28)..............................................................578
10.3.6. M11 – Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29)...............................................................580
10.3.7. M13 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte
Gebiete (Artikel 31) .....................................................................................................................582
10.3.8. M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35) .............................................................................................584
10.3.9. M19 – Unterstützung für der lokalen Entwicklung LEADER (CLLD – von der örtlichen
Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) (Artikel 35 der Verordnung
(EU) Nr. 1303/2013)....................................................................................................................587
10.3.10. M20 – Technische Hilfe Mitgliedstaaten (Artikel 51-54) ...........................................................590
10.4. Als Richtwert dienende Aufschlüsselung nach Maßnahme für jedes Teilprogramm.......................592
11. INDIKATORPLAN.............................................................................................................................593
11.1. Indikatorplan.....................................................................................................................................593
11.1.1. P1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den
ländlichen Gebieten......................................................................................................................593
11.1.2. P2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der
Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung
innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung...........596
8
11.1.3. P3: Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich Verarbeitung und
Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der
Landwirtschaft .............................................................................................................................598
11.1.4. P4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft
verbundenen Ökosysteme ............................................................................................................600
11.1.5. P5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und
Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft .........605
11.1.6. P6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen
Entwicklung in ländlichen Gebieten............................................................................................610
11.2. Überblick über den geplanten Output und die geplanten Ausgaben, aufgeschlüsselt nach
Maßnahme und nach Schwerpunktbereich (automatisch generiert)................................................614
11.3. Nebenwirkungen: Feststellung, inwieweit Maßnahmen/Teilmaßnahmen für die Entwicklung
des ländlichen Raums, die innerhalb eines bestimmten Schwerpunktbereichs vorgesehen sind,
möglicherweise Beiträge zu anderen Schwerpunktbereichen/Zielen leisten...................................617
11.4. Tabelle zur Veranschaulichung: Ausrichtung geplanter Umweltschutzmaßnahmen/-projekte
auf die Erreichung eines oder mehrerer Umwelt-/Klimaziele .........................................................619
11.4.1. Landwirtschaftliche Fläche............................................................................................................619
11.4.2. Forstwirtschaftliche Flächen..........................................................................................................622
11.5. Programmspezifische Ziele und Outputs..........................................................................................623
12. ZUSÄTZLICHE NATIONALE FINANZIERUNG............................................................................625
12.1. M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14) .................................................625
12.2. M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17).....................................................625
12.3. M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20)..................626
12.4. M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der
Lebensfähigkeit von Wäldern (Artikel 21-26).................................................................................626
12.5. M10 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28).................................................................626
12.6. M11 – Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29)..................................................................626
12.7. M13 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte
Gebiete (Artikel 31) .........................................................................................................................626
12.8. M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35) ................................................................................................626
12.9. M19 – Unterstützung für der lokalen Entwicklung LEADER (CLLD – von der örtlichen
Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) (Artikel 35 der Verordnung
(EU) Nr. 1303/2013)........................................................................................................................627
12.10. M20 – Technische Hilfe Mitgliedstaaten (Artikel 51-54) ..............................................................627
13. FÜR DIE BEWERTUNG DER STAATLICHEN BEIHILFE BENÖTIGTE ELEMENTE ..............628
13.1. M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14) .................................................630
13.2. M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17).....................................................631
13.3. M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20)..................631
13.4. M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der
Lebensfähigkeit von Wäldern (Artikel 21-26).................................................................................632
13.5. M10 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28).................................................................634
13.6. M11 – Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29)..................................................................634
9
13.7. M13 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte
Gebiete (Artikel 31) .........................................................................................................................634
13.8. M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35) ................................................................................................635
13.9. M19 – Unterstützung für der lokalen Entwicklung LEADER (CLLD – von der örtlichen
Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) (Artikel 35 der Verordnung
(EU) Nr. 1303/2013)........................................................................................................................637
14. INFORMATIONEN ZUR KOMPLEMENTARITÄT........................................................................639
14.1. Beschreibung der Mittel zur Sicherstellung der Komplementarität und Kohärenz mit:...................639
14.1.1. anderen Unionsinstrumenten, insbesondere mit den ESI-Fonds und Säule 1, einschließlich
Ökologisierungsmaßnahmen, und anderen Instrumenten der Gemeinsamen Agrarpolitik .........639
14.1.2. Hat ein Mitgliedstaat ein nationales wie auch regionale Programme wie in Artikel 6 Absatz 2
der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 angeführt vorgelegt, Informationen zu deren
Komplementarität.........................................................................................................................648
14.2. Soweit relevant, Angaben zur Komplementarität mit anderen Instrumenten der Union,
einschließlich LIFE..........................................................................................................................648
15. VORKEHRUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS..............................................650
15.1. Die Benennung aller Behörden durch die Mitgliedstaaten nach Artikel 65 Absatz 2 der
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und eine Beschreibung (Zusammenfassung) der
Verwaltungs- und Kontrollstruktur des Programms wie in Artikel 55 Absatz 3 Buchstabe i der
Verordnung (EU) Nr.1303/2013 und den Bestimmungen aus Artikel 74 Absatz 3 der
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gefordert .....................................................................................650
15.1.1. Behörden........................................................................................................................................650
15.1.2. Beschreibung (Zusammenfassung) der Verwaltungs- und Kontrollstruktur des Programms
und Vorkehrungen für die unabhängige Untersuchung bei Beschwerden...................................650
15.2. Vorgesehene Zusammensetzung des Begleitausschusses.................................................................653
15.3. Bestimmungen zur Gewährleistung der Veröffentlichung des Programms, auch im Rahmen des
nationalen Netzwerks für den ländlichen Raum, unter Verweis auf die Informations- und PR-
Strategie gemäß Artikel 13 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 .............................654
15.4. Beschreibung der Mechanismen zur Sicherstellung der Kohärenz mit den lokalen
Entwicklungsstrategien
im
Rahmen
von
LEADER,
den
im
Rahmen
der
Kooperationsmaßnahme gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 geplanten
Tätigkeiten, den Maßnahmen zur Grundversorgung und Dorferneuerung in ländlichen
Gebieten gemäß Artikel 20 der Verordnung und anderen ESI-Fonds;............................................657
15.5. Beschreibung der Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die
Begünstigten gemäß Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.............................658
15.6. Beschreibung der Inanspruchnahme technischer Hilfe, einschließlich Maßnahmen zur
Ausarbeitung, zur Verwaltung, zur Begleitung, zur Bewertung, zur Information und zur
Kontrolle des Programms und seiner Durchführung, sowie Maßnahmen betreffend vorherige
und nachfolgende Programmplanungszeiträume gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 1303/2013 .........................................................................................................................660
16. LISTE DER MAßNAHMEN ZUR EINBINDUNG VON PARTNERN............................................662
16.1. 01. Veranstaltung am 18.05.2011 .....................................................................................................662
16.1.1. Thema der entsprechenden Anhörung ...........................................................................................662
10
16.1.2. Zusammenfassung der Ergebnisse.................................................................................................662
16.2. 02. Information am 18.07.2011 per E-Mail ......................................................................................662
16.2.1. Thema der entsprechenden Anhörung ...........................................................................................662
16.2.2. Zusammenfassung der Ergebnisse.................................................................................................662
16.3. 03. Information am 12.10.2011 per E-Maiil .....................................................................................662
16.3.1. Thema der entsprechenden Anhörung ...........................................................................................662
16.3.2. Zusammenfassung der Ergebnisse.................................................................................................663
16.4. 04. Veranstaltung am 09.12.2011 .....................................................................................................663
16.4.1. Thema der entsprechenden Anhörung ...........................................................................................663
16.4.2. Zusammenfassung der Ergebnisse.................................................................................................663
16.5. 05. Informationsveranstaltung zur Agrarumweltflächenförderung im Freistaat Sachsen ab 2014
am 15.12.2011..................................................................................................................................663
16.5.1. Thema der entsprechenden Anhörung ...........................................................................................663
16.5.2. Zusammenfassung der Ergebnisse.................................................................................................664
16.6. 06. Veranstaltung am 16.04.2012 .....................................................................................................664
16.6.1. Thema der entsprechenden Anhörung ...........................................................................................664
16.6.2. Zusammenfassung der Ergebnisse.................................................................................................664
16.7. 07. Veranstaltung am 24.05.2012 .....................................................................................................664
16.7.1. Thema der entsprechenden Anhörung ...........................................................................................664
16.7.2. Zusammenfassung der Ergebnisse.................................................................................................664
16.8. 08. Informationsveranstaltung zur Agrarumweltflächenförderung im Freistaat Sachsen ab 2014
am 05.06.2012..................................................................................................................................665
16.8.1. Thema der entsprechenden Anhörung ...........................................................................................665
16.8.2. Zusammenfassung der Ergebnisse.................................................................................................665
16.9. 09. öffentlicher Aufruf zur Beteiligung an der Erstellung des EPLR 2014 – 2020 im Internet
unter
foerderung/238.htm ab 15.06.2012...................................................665
16.9.1. Thema der entsprechenden Anhörung ...........................................................................................665
16.9.2. Zusammenfassung der Ergebnisse.................................................................................................665
16.10. 10. Veröffentlichung der sozioökonomischen Analyse am 20.06.2012 per E-Mail und im
Internet unter
foerderung/2788.htm ...........................................................666
16.10.1. Thema der entsprechenden Anhörung .........................................................................................666
16.10.2. Zusammenfassung der Ergebnisse...............................................................................................666
16.11. 11. Veranstaltung am 17.10.2012 ...................................................................................................666
16.11.1. Thema der entsprechenden Anhörung .........................................................................................666
16.11.2. Zusammenfassung der Ergebnisse...............................................................................................666
16.12. 12. Informationsveranstaltung mit WiSo-Partnern zur Agrarumweltförderung 2014-2020 in
Sachsen am 12.12.2012...................................................................................................................666
16.12.1. Thema der entsprechenden Anhörung .........................................................................................666
16.12.2. Zusammenfassung der Ergebnisse...............................................................................................667
16.13. 13. Veranstaltung am 15.04.2013 ...................................................................................................667
16.13.1. Thema der entsprechenden Anhörung .........................................................................................667
11
16.13.2. Zusammenfassung der Ergebnisse...............................................................................................667
16.14. 14. Veröffentlichung des Rohentwurfs des EPLR 2014 – 2020 am 17.09.2013 unter
foerderung/3068.htm ........................................................................667
16.14.1. Thema der entsprechenden Anhörung .........................................................................................667
16.14.2. Zusammenfassung der Ergebnisse...............................................................................................668
16.15. 15. Veranstaltung am 26.09.2013 ...................................................................................................668
16.15.1. Thema der entsprechenden Anhörung .........................................................................................668
16.15.2. Zusammenfassung der Ergebnisse...............................................................................................668
16.16. 16. Veranstaltung am 15.10.2013 ...................................................................................................668
16.16.1. Thema der entsprechenden Anhörung .........................................................................................668
16.16.2. Zusammenfassung der Ergebnisse...............................................................................................668
16.17. 17. Veranstaltung zur zukünftigen Förderung von Naturschutzmaßnahmen mit Vertretern von
Naturschutzverbänden am 06.12.2013.............................................................................................669
16.17.1. Thema der entsprechenden Anhörung .........................................................................................669
16.17.2. Zusammenfassung der Ergebnisse...............................................................................................669
16.18. 18. Information per E-Mail am 20.12.2013 und im Internet unter
foerderung/2165.htm (für ELER einschlägige EU-Verordnungen).................................................669
16.18.1. Thema der entsprechenden Anhörung .........................................................................................669
16.18.2. Zusammenfassung der Ergebnisse...............................................................................................669
16.19. 19. Information per E-Mail am 06.01.2014 und im Internet unter
foerderung/3075.htm........................................................................................................................669
16.19.1. Thema der entsprechenden Anhörung .........................................................................................669
16.19.2. Zusammenfassung der Ergebnisse...............................................................................................670
16.20. 20. Veröffentlichung des Entwurfs des EPLR 2014 – 2020 (Stand: 06.03.2014) am
11.03.2014 unter
foerderung/2165.htm ............................................670
16.20.1. Thema der entsprechenden Anhörung .........................................................................................670
16.20.2. Zusammenfassung der Ergebnisse...............................................................................................670
16.21. 21. Veranstaltung am 24.03.2014 ...................................................................................................670
16.21.1. Thema der entsprechenden Anhörung .........................................................................................670
16.21.2. Zusammenfassung der Ergebnisse...............................................................................................670
16.22. (optional) Erläuterungen oder zusätzliche Informationen zur Ergänzung der Maßnahmenliste ....671
17. NATIONALES NETZWERK FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM ...................................................672
17.1. Vorgehensweise und Zeitplan für die Einrichtung des nationalen Netzwerks für den ländlichen
Raum................................................................................................................................................672
17.2. Geplante Organisationsstruktur des Netzwerks und Art, wie die an der ländlichen Entwicklung
beteiligten Organisationen und Verwaltungen einschließlich der Partner wie in Artikel 54
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 angegeben involviert sein werden und wie die
Netzwerkaktivitäten vereinfacht werden .........................................................................................672
17.3. Beschreibung (Zusammenfassung) der Hauptkategorien der Aktivitäten des nationalen
Netzwerks für den ländlichen Raum im Einklang mit den Zielen des Programms .........................673
17.4. Zur Verfügung stehende Ressourcen für Einrichtung und Betrieb des nationalen Netzwerks für
den ländlichen Raum........................................................................................................................673
12
18. EX-ANTE-BEWERTUNG DER ÜBERPRÜFBARKEIT, DER KONTROLLIERBARKEIT
UND DES FEHLERRISIKOS...........................................................................................................674
18.1. Erklärung der Verwaltungsbehörde und der Zahlstelle zur Überprüfbarkeit und
Kontrollierbarkeit der im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums
unterstützten Maßnahmen................................................................................................................674
18.2. Erklärung der von den für die Programmdurchführung zuständigen Behörden funktionell
unabhängigen Stelle zur Bestätigung, dass die Berechnungen der Standardkosten, zusätzlichen
Kosten und Einkommensverluste angemessen und korrekt sind .....................................................674
19. ÜBERGANGSVORKEHRUNGEN....................................................................................................680
19.1. Beschreibung der Übergangsbedingungen aufgeschlüsselt nach Maßnahme...................................680
19.2. Indikative Übertragtabelle.................................................................................................................683
20. THEMATISCHE TEILPROGRAMME..............................................................................................685
Dokumente .................................................................................................................................................686
13
1. TITEL DES PROGRAMMS ZUR ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS
Germany - Rural Development Programme (Regional) - Saxony
1.1. Änderung
1.1.1. Art der Änderung (Verordnung 1305/2013)
c) Beschluss Artikel 11 Buchstabe b
1.1.2. Änderung zur Modifizierung der in der Partnerschaftsvereinbarung angegebenen Informationen
a) Änderungen im Rahmen von Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung 1303/2013
1.1.3. Änderung im Rahmen von Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung 808/2014 (nicht
verrechnet mit den Obergrenzen in diesem Artikel):
1.1.4. Konsultation des Begleitausschusses (Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung 1303/2013)
1.1.4.1. Datum
18-06-2019
1.1.4.2. Stellungnahme des Begleitausschusses
1.1.5. Beschreibung der Änderung – Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung 808/2014
1.1.5.1. vgl. Dokument "5. Änderung des EPLR 2014-2020)
1.1.5.1.1. Gründe für die Änderung und/oder die sie rechtfertigenden Durchführungsprobleme
vgl. Dokument "5. Änderung des EPLR 2014-2020)
14
1.1.5.1.2. Erwartete Wirkungen der Änderung
vgl. Dokument "5. Änderung des EPLR 2014-2020)
1.1.5.1.3. Auswirkung der Änderung auf Indikatoren
vgl. Dokument "5. Änderung des EPLR 2014-2020)
1.1.5.1.4. Zusammenhang zwischen der Änderung und der Partnerschaftsvereinbarung
vgl. Dokument "5. Änderung des EPLR 2014-2020)
15
2. MITGLIEDSTAAT ODER VERWALTUNGSREGION
2.1. Vom Programm abgedecktes geografisches Gebiet
Geografisches Gebiet:
Sachsen
Beschreibung:
Geographisches Gebiet
Programmgebiet ist die gesamte Landesfläche des Freistaates Sachsen. Der Freistaat Sachsen ist ein Land
des Mitgliedstaates Bundesrepublik Deutschland.
Der Freistaat Sachsen ist das östlichste deutsche Land und grenzt an die Länder Bayern (Länge der Grenze
41 km), Thüringen (274 km), Sachsen-Anhalt (206 km), Brandenburg (242 km), die Republik Polen (123
km) und die Tschechische Republik (454 km).
Die ehemals drei Regierungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig wurden im Zuge der Verwaltungs- und
Funktionalreform zum 01.08.2008 in Direktionsbezirke umbenannt und mit Wirkung zum 01.03.2012 zur
Landesdirektion Sachsen mit Hauptsitz in Chemnitz zusammengeführt.
Diese Änderung wird für das EPLR 2014 – 2020 unter Berücksichtigung der gemeinsamen Klassifikation
der Gebietseinheiten in der Europäischen Union (EU) außer Acht gelassen. Die ehemaligen
Regierungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig in den Grenzen vor dem 01.08.2008 sind der NUTS 2-
Region gem. VO (EG) Nr. 105/2007 zugeordnet. In Bezug auf die NUTS 3-Regionen gliedert sich der
Freistaat Sachsen in drei Kreisfreie Städte und zehn Landkreise.
Definition des ländlichen Gebiets
Zum ländlichen Gebiet gehört das gesamte Programmgebiet (Freistaat Sachsen) ohne die Gemeindegebiete
der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Ausgeschlossen sind grundsätzlich auch Gemeinden mit mehr
als 60.000 Einwohnern. In diesen können ländlich geprägte Orte gefördert werden, sofern sie innerhalb ihrer
Gemarkung entweder nicht mehr als 150 Einwohner pro Quadratkilometer haben oder zu mind. zwei
Dritteln aus landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Fläche bestehen. Weiterhin muss eine
Verbindung zum ländlichen Gebiet bestehen.
Die Definition des ländlichen Gebietes ergibt sich aus der siedlungsstrukturellen Entwicklung und den
erfolgten großräumigen Eingemeindungen nach 1989. Für einzelne im EPLR 2014 – 2020 programmierte
Maßnahmen bzw. Vorhaben werden spezifische Festlegungen in Bezug auf die Gebietskulisse
vorgenommen. Sie sind in den Maßnahmebeschreibungen unter Kap. 8.2 dargestellt.
2.2. Einstufung der Region
Beschreibung:
16
Der FSN besteht gem. dem Durchführungsbeschluss der KOM (2014/99/EU) aus den Übergangsregionen
DED1 C und DED2 DD sowie der stärker entwickelten Region DED3 L. In der FP 2007 – 2013 wurde die
Klassifizierung gem. der Entscheidung der KOM(2006/595/EG) zu Grunde gelegt. Demnach waren die
Regionen DED1 C und DED2 DD dem Ziel „Konvergenz“ und die Region DED3 L ebenfalls dem Ziel
„Konvergenz“ mit besonderer Übergangsunterstützung zugeordnet. Alle drei Gebiete erhielten die gleiche
Beteiligung des ELER. Damit ist für die FP 2014 – 2020 der Anwendungsbereich des gesamten Gebiets des
FSN mit Ausnahme des eRB L der Klassifikation gem. Art. 59 Abs. 3b) ELER-VO eröffnet. Der eRB L
gehört zu den übrigen Regionen gem. Art. 59 Abs. 3d) ELER-VO.
Mit der Erweiterung der EU auf 27 MS stieg der Durchschnitt des BIP des eRB L auf knapp über 90 % der
EU-27 an. Die Situation des eRB L ist geprägt durch die leistungsfähige Großstadt L mit modernen
Industrieansiedlungen (z. B. BMW, Porsche) und einem vergleichsweise schwach strukturierten LR. Bei
Betrachtung des eRB L ergeben sich keine wesentl. Unterschiede zu den LR der eRB C und DD. Die
Erwerbstätigenquote lag 2011 bei 74,2 % für L, für DD bei 76,6 % und C bei 75,6 %.[1] Die
Steuereinnahmekraft der Gemeinden im eRB L liegt mit 538 EUR/Kopf nur geringfügig über den eRB DD
(514 EUR/Kopf) und C (509 EUR/Kopf). Zwar ist der LR im eRB L mit 132 EW/km² etwas dünner
besiedelt als die eRB DD mit 145 EW/km² und C mit 207 EW/km², insgesamt ist der LR aber ebenso
heterogen geprägt.[2] Diese Heterogenität ergibt sich aus der Entfernung von den jeweiligen zentralen
Großstädten. In den heutigen Landkreisen L und Nordsachsen, die das Gebiet des eRB L im Wesentlichen
umfassen, bestehen keine wesentl. Diskrepanzen zu den strukturschwachen Landkreisen der eRB DD und C.
So lagen die Arbeitslosenquoten 2010 des Landkreises L im Landesdurchschnitt und Nordsachsen mit 13,4
% sogar um 1,6 % darüber.
Im Rahmen der SWOT werden daher Unterschiede nicht zwischen den eRB herausgearbeitet, sondern
zwischen den strukturschwächeren und strukturstärkeren Landkreisen. Die Landkreise L und Nordsachsen
sind aufgrund ihrer Parameter den strukturschwächeren Landkreisen zugeordnet.
Im Ergebnis liegen demnach keine Gründe vor, für das EPLR 2014 – 2020 besondere Maßnahmen oder
Förderkonditionen im eRB L in seinen Grenzen vor dem 01.08.2008 zu entwickeln.
17
3. EX-ANTE-BEWERTUNG
3.1. Beschreibung der Vorgehensweise, einschließlich des Zeitplans der wichtigsten Ergebnisse und
Zwischenberichten, in Bezug auf die wichtigsten Phasen der Entwicklung der Programme zur
Entwicklung des ländlichen Raums
Die Ex-ante-Bewertung einschließlich der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für das EPLR 2014 – 2020
wurde durch externe Dienstleister erstellt. Nach öffentlicher Ausschreibung wurde am 13.04.2012 der
Zuschlag zur Erstellung der Ex-ante-Bewertung einschließlich SUP an das Institut für Strukturpolitik und
Wirtschaftsförderung gGmbH (isw), Halle (Saale) erteilt. Beteiligt waren zudem die Landgesellschaft
Sachsen-Anhalt mbH (LGSA) und das Private Institut für Nachhaltige Landbewirtschaftung (INL GmbH).
Beteiligt wurden zudem die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (LGSA) für die Erstellung der
Gutachten nach Art. 62 ELER-VO und das Private Institut für Nachhaltige Landbewirtschaftung (INL
GmbH) für die Erstellung der SUP.
Die Ex-ante-Bewertung entspricht den Vorgaben gem. Art. 55 ESIF-VO und erfolgte als Prozess zur
Begleitung der Erstellung des EPLR 2014 – 2020.
Die Bearbeitung der Ex-ante-Bewertung begann mit dem Auftaktgespräch zwischen Vertretern der
Verwaltungsbehörde und den Bewertern. Im Mittelpunkt standen Methodik, Zeitplan und zu verwendende
Daten.
Ein erster Zwischenbericht wurde der Verwaltungsbehörde (VB) am 31.05.2012 vorgelegt. Er beinhaltet
eine Grobgliederung des Berichts zur Ex-ante-Bewertung und eine erste Einschätzung zum Entwurf der
sozioökonomischen Analyse einschließlich SWOT.
Der zweite Zwischenbericht wurde der VB am 25.01.2013 übermittelt. Darin wurden u. a. die bis dahin
vorgenommenen Bewertungstätigkeiten eingearbeitet sowie die Gliederung des Berichts entsprechend der
„Guidelines for the Ex ante Evaluation of 2014 – 2020 RDP`s“ angepasst.
Ein dritter Zwischenbericht wurde der VB am 30.09.2013 zugeleitet. Dieser fasst die bis Ende Juni 2013
erarbeiteten und an das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
übermittelten Ergebnisse zur Ex-ante-Bewertung bzgl. einzelner Bestandteile des EPLR-Entwurfs
zusammen.
Am 07.03.2014 wurde ein vierter Zwischenbericht vorgelegt, welcher die Bewertung des EPLR-Entwurfs
Stand 07.02.2014 umfasst.
Nachfolgend wurde am 12.05.2014 ein weiterer Entwurf vorgelegt, aus dem – nach vornehmlich formalen
Korrekturen – der Endbericht entstand (Vorlage am 21.05.2014).
Die enge und frühzeitige Zusammenarbeit zwischen Bewerter und Verwaltungsbehörde erfolgte auf
verschiedenen Ebenen. So wurde u. a. ein erster Sachstand vom Bewerter auf der Veranstaltung mit den
Wirtschafts- und Sozialpartnern (WSP) am 17.10.2012 präsentiert.
Zudem fand am 10.12.2012 unter Teilnahme der Ex-ante-Bewerter im Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Berlin eine Sitzung der
Programmkoordinierungsreferenten statt.
18
Am 24.03.2014 wurde auf der Veranstaltung zur Beteiligung der WSP der aktuelle Sachstand inkl.
wesentlicher Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung durch den Bewerter vorgestellt und mit den Partnern
diskutiert.
Die SUP begann am 22.04.2013 mit dem Scoping-Termin, zur Diskussion und Festlegung des
Untersuchungsrahmens. Das vom Bewerter vorgelegte Scoping-Papier wurde mit Vertretern beteiligter
Ministerien und Fachabteilungen des SMUL diskutiert. Im Ergebnis wurde u. a. festgelegt, neben den
Synergien bzw. Wechselwirkungen des EPLR 2014 – 2020 mit EFRE und ESF auch den EMFF zu
berücksichtigen. Anschließend wurden dem Bewerter weitere bewertungsrelevante Dokumente
bereitgestellt.
Zwischen dem 13.06.2013 und dem 21.05.2014 wurden durch den Bewerter verschiedene Entwürfe des
Umweltberichts an die VB übermittelt und erörtert. Vom 06.03. bis zum 03.04.2014 wurden der
Umweltbericht und der Entwurf des EPLR 2014 – 2020 im Internet veröffentlicht und in den Dienststellen
der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie im SMUL öffentlich ausgelegt. Die
Ankündigung dazu erfolgte am 06.03.2014 im Sächsischen Amtsblatt. Zusätzlich wurden die WSP auf der
Veranstaltung am 24.03.2014 über die Öffentlichkeitsbeteiligung der SUP informiert. Bis zum 02.05.2014
konnten Stellungnahmen abgegeben werden. In dieser Zeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Umweltbericht durch den Bewerter überarbeitet
und in den Endbericht der Ex-ante-Bewertung (vgl. Anlage 1) integriert.
Im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Genehmigung des EPLR wurde das Teilvorhaben „Klima- und
Gewässerschonende N-Düngung“ im Code 10.1 gestrichen, daher sind Ausführungen in den Dokumenten
der Ex-ante-Bewertung bzgl. dieser Teilmaßnahme für die Umsetzung des EPLR nicht relevant.
19
3.2. Strukturierte Tabelle mit den Empfehlungen der Ex-ante-Bewertung und Maßnahmen zur
Umsetzung der Empfehlungen
Bezeichnung (oder Bezug) der Empfehlung
Kategorie der Empfehlung
Datum
Anpassung
des
Indikators
der
Teilmaßnahme
"Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer" (Art. 14)
Zielsetzung,
Verteilung
der
Zuweisung der Finanzmittel
07/03/2014
Ergänzung Kontextindikatoren
SWOT-Analyse,
Bedarfsbewertung
06/07/2012
Interventionslogik
Aufbau der Interventionslogik
13/09/2012
Kohärenz Indikatoren und Indikatorplan
Zielsetzung,
Verteilung
der
Zuweisung der Finanzmittel
09/05/2014
Kohärenz zu anderen EU-Programmen des Freistaates
Sachsen
Aufbau der Interventionslogik
07/03/2014
Leistungsrahmen
Zielsetzung,
Verteilung
der
Zuweisung der Finanzmittel
09/05/2014
Prämienkalkulation für flächenbezogene Maßnahmen
Sonstiges
27/03/2013
Publizität
Vorkehrungen
zur
Durchführung des Programms
02/08/2012
Quantifizierung
des
Indikators
"Anzahl
geförderte
Kooperationen"
(Teilmaßnahme:
Waldbewirtschaftungspläne)
Zielsetzung,
Verteilung
der
Zuweisung der Finanzmittel
07/03/2014
Quantifizierung des Zielwerts
Zielsetzung,
Verteilung
der
Zuweisung der Finanzmittel
07/03/2014
Rückblick Programmzeitraum 2007 - 2013
Sonstiges
12/10/2012
SWOT-Analyse - Bedarfsanalyse
SWOT-Analyse,
Bedarfsbewertung
06/07/2012
Umsetzung der Teilmaßnahme "Gemeinsame Konzepte für
Umweltprojekte [...]"
Aufbau der Interventionslogik
07/03/2014
Umsetzung
der
Teilmaßnahme
"Unterstützung
in
Investitionen in die Infrastruktur" (Art. 17)
SUP-spezifische Empfehlungen
09/05/2014
Umsetzung der Teilmaßnahme EIP (Art. 35)
Aufbau der Interventionslogik
07/03/2014
20
3.2.1. Anpassung des Indikators der Teilmaßnahme "Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer" (Art. 14)
Kategorie der Empfehlung: Zielsetzung, Verteilung der Zuweisung der Finanzmittel
Datum: 07/03/2014
Thema: WT Naturschutz
Beschreibung der Empfehlung
Umstellung des Indikators für die Teilmaßnahme von "Schulungstagen" auf "Teilnehmer"
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
berücksichtigt (in überarbeiteter Fassung April 2014 erfolgt)
3.2.2. Ergänzung Kontextindikatoren
Kategorie der Empfehlung: SWOT-Analyse, Bedarfsbewertung
Datum: 06/07/2012
Thema: SÖA
Beschreibung der Empfehlung
1. Ergänzung ausgewählter Kontextindikatoren
2. Ergänzung EU-/nationale Referenzwerte zu ausgewählten Indikatoren
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
zu 1.: Im Zuge der Bereitstellung der gemeinsamen Kontextindikatoren durch die Europäische Kommission
erledigt
zu 2.: berücksichtigt
3.2.3. Interventionslogik
Kategorie der Empfehlung: Aufbau der Interventionslogik
Datum: 13/09/2012
Thema: Interventionslogik
Beschreibung der Empfehlung
21
Interventionlogik sollte stärker für das sächsische Programm spezifiziert sein
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
berücksichtigt
3.2.4. Kohärenz Indikatoren und Indikatorplan
Kategorie der Empfehlung: Zielsetzung, Verteilung der Zuweisung der Finanzmittel
Datum: 09/05/2014
Thema: Kohärenz
Beschreibung der Empfehlung
Die Zielwerte für den Indikator "Anteil geförderter landwirtschaftlicher Flächen mit Beitrag zur
Verbesserung der Wasserwirtschaft (ha)" in Tabelle 5-2 (42%) und im Indikatorplan (46%) sind in
Übereinstimmung zu bringen.
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
berücksichtigt (in überarbeiteter Fassung Mai 2014 erfolgt)
3.2.5. Kohärenz zu anderen EU-Programmen des Freistaates Sachsen
Kategorie der Empfehlung: Aufbau der Interventionslogik
Datum: 07/03/2014
Thema: Kohärenz
Beschreibung der Empfehlung
Nach Verabschiedung der operationellen Programme (EFRE, ESF, ETZ) sollte gegenüber den Akteuren der
LAG transparent gemacht werden, auf welche Maßnahmen der EFRE- bzw. ESF-Fachprogramme das
Vorrangprinzip zur Förderung von Vorhaben, die zur Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien geeignet
sind, Anwendung findet.
22
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der Programmumsetzung
3.2.6. Leistungsrahmen
Kategorie der Empfehlung: Zielsetzung, Verteilung der Zuweisung der Finanzmittel
Datum: 09/05/2014
Thema: Leistungsrahmen
Beschreibung der Empfehlung
Die in den Leistungsrahmen für die UP 3 aufgenommenen Etappenziele für 2018 sind nach Einschätzung
der Ex-ante-Bewertung nicht plausibel. Sachgerecht wäre es, die Etappenziele 2018 für die UP 3 mit "0"
auszuweisen.
Auch für die übrigen materiellen Zielindikatoren im Leistungsrahmen sollte bei den Etappen-Zielwerten auf
die Angabe von Nachkommastellen verzichtet werden.
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
berücksichtigt (UP 3 wurde mit „0“ausgewiesen in überarbeiteter Fassung Mai 2014 erfolgt)
die Nachkommastellen werden von SFC2014 so vorgegeben und sind daher nicht durch die VB
beeinflussbar
3.2.7. Prämienkalkulation für flächenbezogene Maßnahmen
Kategorie der Empfehlung: Sonstiges
Datum: 27/03/2013
Thema: Prämienkalkulation
Beschreibung der Empfehlung
1. Klarstellung in der Beschreibung zur Methodik, dass die Kalkulationen zinsansatzfrei erfolgt sind
2. Vorschlag, bei den einzelnen Kalkulationen abgestufte Schlaggrößen zu unterstellen, da einzelne
Maßnahmen eine bestimmte Mindest- oder auch Höchstgröße voraussetzen
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
23
zu 1.: berücksichtigt
zu 2.: Erläuterung durch VB ELER gegenüber den Ex-ante-Bewertern, bei welchen Maßnahmen bzw.
Untermaßnahmen in den Kalkulationen unterschiedliche Schlaggrößen unterstellt worden sind, ist erfolgt
3.2.8. Publizität
Kategorie der Empfehlung: Vorkehrungen zur Durchführung des Programms
Datum: 02/08/2012
Thema: Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung der Empfehlung
1. Ergänzung des Ziels „Information über die Ergebnisse und Wirkungen der Förderung"
2. Ergänzung der Zielgruppe „interessierte Bürger“
3. stärkere Herausstellung des Stellenwerts Internet als Kommunikationsmedium
4. Absatz zum Online-Angebot um den Aspekt „Barrierefreiheit“ ergänzen
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
zu 1. bis 4. berücksichtigt
3.2.9. Quantifizierung des Indikators "Anzahl geförderte Kooperationen" (Teilmaßnahme:
Waldbewirtschaftungspläne)
Kategorie der Empfehlung: Zielsetzung, Verteilung der Zuweisung der Finanzmittel
Datum: 07/03/2014
Thema: Indikatoren
Beschreibung der Empfehlung
Anpassung des Zielwertes von "Teilnehmern" auf "Kooperationen"
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
berücksichtigt
24
3.2.10. Quantifizierung des Zielwerts
Kategorie der Empfehlung: Zielsetzung, Verteilung der Zuweisung der Finanzmittel
Datum: 07/03/2014
Thema: Quantifizierung
Beschreibung der Empfehlung
Überprüfung des quantifizierten Zielwerts für den Flächenumfang der zu fördernden natürlich
benachteiligten Gebiete
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
Im Programmierungsprozess erfolgt; es wurden zusätzliche Informationen übermittelt, anhand derer die Ex-
ante-Bewerter die Quantifizierung des Zielwerts als plausibel einschätzen
3.2.11. Rückblick Programmzeitraum 2007 - 2013
Kategorie der Empfehlung: Sonstiges
Datum: 12/10/2012
Thema: Bewertung vorangegangene Förderperiode
Beschreibung der Empfehlung
1. Straffung der Darstellung
2. Ergänzung einer Erläuterung zu Startschwierigkeiten bei der Umsetzung der Code-323-Maßnahme
„Natürliches Erbe"
3. Ergänzung von Aussagen zu Wirkungen auf Ebene des Gesamtprogramms
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
zu 1.: nicht berücksichtigt, da die VB eine detailliertere Darstellung des Umsetzungsstandes anhand
finanzieller und materieller Indikatoren auf Maßnahmenebene für geboten hält
zu 2. und 3.: berücksichtigt
25
3.2.12. SWOT-Analyse - Bedarfsanalyse
Kategorie der Empfehlung: SWOT-Analyse, Bedarfsbewertung
Datum: 06/07/2012
Thema: SÖA
Beschreibung der Empfehlung
1. Überprüfung der Klassifizierung „strukturschwache Räume"
2. Überprüfung der Interpretation der BIP-Wachstumsraten in unterschiedlichen Regionstypen
3. gliederungssystematische Neuzuordnung des Themas „Unternehmensgründungen"
4. Relativierung der Daten zur BWS im Sektor Handel/ Gastgewerbe/Verkehr als Indikator der
Tourismuswirtschaft
5. analytische Untersetzung des Themas „energetische Gebäudesanierung"
6. Vertiefung der Analyse zur Lage der Kommunalfinanzen
7. Interpretation der Daten zum Arbeitsplatzrückgang in der Landwirtschaft überprüfen
8. Überprüfung der Daten zum Kapitalstock im landwirtschaftlichen Sektor
9. stärkere Strukturierung der SWOT-Tabellen entlang einzelner Handlungsfelder
10. Priorisierung/Gewichtung der identifizierten „Herausforderungen" für den Freistaat Sachsen
(Anlagendokument zur sozioökonomischen Analyse/SWOT)
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
zu 1. bis 8.: berücksichtigt
zu 9.: nach Strukturvorgaben der Europäischen Kommission im Working Paper „Elements of strategic
programming for the period 2014 – 2020", Stand: 18.01.2013 „Template" verzichtbar
zu 10.: berücksichtigt (erfolgte im Rahmen der weiteren Programmierungsschritte)
3.2.13. Umsetzung der Teilmaßnahme "Gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte [...]"
Kategorie der Empfehlung: Aufbau der Interventionslogik
Datum: 07/03/2014
Thema: Konzepte für Umweltprojekte
Beschreibung der Empfehlung
Aus der Beschreibung der Teilmaßnahme geht nicht hervor, in welchem Verhältnis das Förderangebot zu
bereits bestehenden vielfältigen Aktivitäten und Strukturen der Zusammenarbeit im Themenfeld "Schutz der
biologischen Vielfalt" steht. Dies erscheint insbesondere mit Blick auf den gebotenen Mehrwert des EPLR-
Förderangebots erforderlich.
26
Im Sinne einer nachvollziehbaren Interventionslogik sollte die Ausrichtung der Teilmaßnahme im EPLR
entsprechend konkretisiert werden.
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
berücksichtigt (in überarbeiteter Fassung April 2014 erfolgt)
3.2.14. Umsetzung der Teilmaßnahme "Unterstützung in Investitionen in die Infrastruktur" (Art. 17)
Kategorie der Empfehlung: SUP-spezifische Empfehlungen
Datum: 09/05/2014
Thema: SUP
Beschreibung der Empfehlung
Bei forstlicher Infrastruktur sollte in den Fördervoraussetzungen auf die Verwendung wasserdurchlässiger
Bodenbeläge abgestellt werden.
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
berücksichtigt
3.2.15. Umsetzung der Teilmaßnahme EIP (Art. 35)
Kategorie der Empfehlung: Aufbau der Interventionslogik
Datum: 07/03/2014
Thema: EIP
Beschreibung der Empfehlung
Mit Blick auf die Erfahrungen/Schwierigkeiten der Umsetzung der Maßnahme "Zusammenarbeit" in der
Förderperiode 2007 - 2013 (Code 124) sollte in der Anlaufphase der Förderperiode 2014 – 2020 eine
intensive Begleitung der Teilmaßnahme EIP – einschließlich gezielter Aktivitäten zur Bekanntmachung des
Förderangebots – erfolgen.
Wie wurde die Empfehlung umgesetzt bzw. warum wurde sie nicht berücksichtigt?
27
Einrichtung einer Fachstelle EIP im LfULG
3.3. Bericht Ex-ante-Bewertung
Siehe Dokumente im Anhang
28
4. SWOT UND BEDARFSERMITTLUNG
4.1. SWOT
4.1.1. Umfassende allgemeine Beschreibung der gegenwärtigen Situation des Programmplanungsgebiets,
basierend auf gemeinsamen und programmspezifischen Kontextindikatoren und anderen aktuellen
qualitativen Angaben
4.1.1.1 Sozioökonomische und ländliche Situation
Im Jahr 2012 lebten rund 4,14 Mio. EW im Freistaat Sachsen. Der Anteil der Bevölkerung des Freistaates
Sachsen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland liegt bei 5,1 %.
Analyse des ländlichen Raums
Die Raumkategorien „ländlicher Raum" und „Verdichtungsräume" werden für das Gebiet des Freistaates
Sachsen im Landesentwicklungsplan (LEP 2013) unter landesplanerischen Gesichtspunkten
ausgewiesen.[1] Gem. § 3 Abs. 2 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG vom 11.06.2010)
enthält der LEP die landesweit bedeutsamen Festlegungen zur Raumstruktur. Im LEP sind die
Raumkategorien „ländlicher Raum" und „Verdichtungsräume" siedlungsstrukturell abgegrenzt, d. h. es
erfolgt eine gemeindescharfe Festlegung der Raumkategorien. Dabei werden in Abgrenzung zum ländlichen
Raum die Verdichtungsräume wie folgt charakterisiert:
Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche (im Jahr 2010) größer als 11,6 %,
Einwohnerdichte größer als 200 EW/km²,
Siedlungsdichte > 2.000 EW/km² Siedlungsfläche.
Mindestens zwei dieser Kriterien müssen erfüllt werden. Voraussetzung zur Abgrenzung eines
Verdichtungsraumes ist ein zusammenhängender Raum mit mindestens 150.000 EW.
Verdichtungsräume sind großflächige Gebiete um die Oberzentren, wobei die Oberzentren Chemnitz und
Zwickau einen gemeinsamen Verdichtungsraum bilden. Neben den Kernstädten und städtisch geprägten
Ortsteilen befinden sich in den Verdichtungsräumen auch Ortsteile mit dörflichen Siedlungsstrukturen.
Vollständig von verdichteten Gemeinden umschlossene, selbst aber geringer verdichtete Gemeinden werden
aus Gründen des raumstrukturellen Zusammenhangs dem Verdichtungsraum zugeordnet. Dagegen werden
Gemeinden im Randbereich, die die Kriterien nicht erfüllen, dem ländlichen Raum zugeordnet. Alle übrigen
Gebiete werden ebenfalls dem ländlichen Raum zugeordnet.[2] Das im LEP 2013 vorgegebene
Gebietsraster begründet eine Orientierung für alle regionalpolitisch wirksamen Programme, für die
räumliche Bewertung von Entwicklungsprozessen und für die Ableitung landeseinheitlicher
raumordnerischer Maßstäbe.
Folgt man der Gebietsabgrenzung des LEP 2013, lebten Ende 2010 ca. 45 % der Bevölkerung im ländlichen
Raum, der etwa 83 % der Landesfläche umfasst (vgl. Abb. 4-1). Von den für Ende 2010 in der
Gemeindestatistik insgesamt ausgewiesenen 470 Gemeinden, kreisgebundenen und kreisfreien Städten
können 382 Gemeinden zum ländlichen Raum gezählt werden.
Die sozioökonomische Entwicklung verläuft innerhalb des ländlichen Raums sehr unterschiedlich.
Ländlichen Gemeinden, die ihre ökonomischen, soziokulturellen sowie ökologische Potenziale nutzen
29
können, stehen Gemeinden gegenüber, deren Strukturschwäche weiter anzuwachsen droht. Obwohl der
ländliche Raum des Freistaates Sachsen aus einem funktional verbundenen Netz von städtisch und dörflich
geprägten Gemeinden mit einer relativ gleichmäßigen Verteilung von Ober- und Mittelzentren besteht,
weist er bei kleinräumiger Betrachtung eine heterogene Strukturentwicklung auf. Einerseits können weite
Teile des ländlichen Raums aufgrund der Wahrnehmung zentralörtlicher Aufgaben durch die Kleinstädte
und der funktionalen Verflechtungen dieser zentralen Orte mit ihrem Umland in ihrer sozioökonomischen
Entwicklung unterstützt werden. Andererseits bestehen aber v. a. in dünn besiedelten Gemeinden, Dörfern
oder Ortsteilen zunehmend kleinräumige Defizite in der Ausstattung mit notwendigen physischen,
wirtschaftlichen und sozialen Infrastrukturen, die nicht durch Leistungsangebote der zentralen Orte
ausgeglichen werden können. Deshalb wird für einige sozioökonomische Indikatoren eine differenzierte
Betrachtung innerhalb des ländlichen Raums vorgenommen. Dabei wird zwischen eher (klein-)städtisch
geprägten und dörflich geprägten Gemeinden unterschieden. Die Auswahl erfolgt aufgrund der
Einwohnerzahl und Bevölkerungsdichte. Die Raumstruktur wird in Abb. 4-2 wiedergegeben.
Rund 80 % der im LEP 2013 als ländlich bezeichneten Gemeinden sind überwiegend dörflich geprägt und
weisen eine niedrige sowie weiterhin abnehmende durchschnittliche Bevölkerungsdichte von unter
80 EW/km² auf. In diesen Gebieten lebt rund die Hälfte der ländlichen Bevölkerung. 16 % dieser dörflich
geprägten Gemeinden in denen über 10 % der ländlichen Bevölkerung lebt, haben eine Bevölkerungsdichte
von unter 50 EW/km2 und sind in besonderem Ausmaß von zunehmenden strukturellen
Versorgungsdefiziten betroffen.
Die kleinräumig ausgeprägte Strukturschwäche ländlicher Gemeinden lässt sich nicht durchgängig und
flächendeckend erfassen, da eine Reihe von statistischen Indikatoren, insbesondere die Daten der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (wie Bruttoinlandsprodukt (BIP), Bruttowertschöpfung (BWS) etc.)
nicht in gemeindestatistischer Untergliederung vorliegen. Weiterhin sind eine Reihe von Indikatoren, die die
Ausstattung mit zentralörtlichen Einrichtungen repräsentieren (z. B. überregionale
Versorgungseinrichtungen) oder die sozioökonomische Strukturen mit überregionaler Bedeutung (Wirkung)
beschreiben, ebenfalls nicht auf gemeindestatistischer Basis erfassbar bzw. sinnvoll interpretierbar. Für
diesen Bereich werden die Daten auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (NUTS 3) analysiert.
Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit EUROSTAT Ende 2010 eine neue Methodik für
die Bestimmung der Typologie von Regionen vorgestellt (Festlegung von Raumkategorien auf
verschiedenen Ebenen administrativ abgegrenzter Raumstrukturen)[3], die auf einer Abwandlung der bisher
verwendeten OECD Methodik beruht.[4] Es wird zukünftig weiterhin zwischen überwiegend ländlichen,
intermediären und überwiegend städtischen Regionen unterschieden. Dabei wird erstmals im Jahr 2013 mit
der Veröffentlichung der gemeinsamen Kontextindikatoren für die ländlichen Entwicklungsprogramme
2014 – 2020[5] der durch die Kreisgebietsreform von 2008 erfolgte neue Zuschnitt der Landkreise
berücksichtigt. Nach der neuen EUROSTAT-Klassifizierung werden die kreisfreien Städte Dresden und
Chemnitz sowie der Landkreis Meißen als überwiegend städtisch klassifiziert. Alle anderen Landkreise
sowie die kreisfreie Stadt Leipzig werden der EUROSTAT-Analyse zufolge als intermediäre Regionen
eingestuft. Da die EUROSTAT-Methode als Hauptkriterium die Bevölkerungsdichte verwendet, können
sozioökonomische und landesplanerische Gesichtspunkte nur bedingt berücksichtigt werden. Im Hinblick
auf die regionalpolitische Zielsetzung des LEP 2013 werden in der sozioökonomischen Analyse mit
geringfügiger Abweichung zur Klassifizierung in den Tabellen der EU Kontextindikatoren alle Landkreise
des Freistaates Sachsen als ländlicher Raum (intermediate) sowie die drei kreisfreien Städte Chemnitz,
Dresden und Leipzig als Verdichtungsraum (predominantly urban) eingestuft.
Eine durchgängige Analyse dieser durch Kreisgrenzen festgelegten Raumkategorisierung ist angesichts der
30
im Jahr 2008 geschaffenen großen Kreisgebiete problematisch. Bei einigen Landkreisen ist ein nicht
unerheblicher Teil des Kreisgebietes als Verdichtungsraum einzustufen.[6] Daraus ergibt sich eine
statistische Verzerrung in der Analyse von wirtschaftlichen Potenzialen, sozioökonomischen
Entwicklungstendenzen und Problemlagen zwischen dem ländlichen Raum und dem Verdichtungsraum.
Um das Risiko daraus resultierender möglicher Fehleinschätzungen zu verringern, wird für Daten, die nur
auf der Kreisebene (NUTS 3-Ebene) ausgewertet werden können, eine Unterteilung in zwei Gruppen von
Landkreisen vorgenommen:
Landkreise mit einer relativ größeren Anzahl von Ober- und Mittelzentren sowie gem. LEP 2013 als
Verdichtungsraum eingestufte Gemeinden: hierzu zählen die Landkreise Zwickau, Erzgebirgskreis
und Mittelsachsen (nachfolgend als LR 1 bezeichnet)
Landkreise, die statistisch eine geringe Zahl von verdichteten Gemeinden bzw. Ober- und
Mittelzentren enthalten: hierzu zählen alle übrigen Landkreise[7] (nachfolgend als LR 2 bezeichnet).
Demografische Situation
Der Lebensraum „ländlicher Raum“ ist wie der Freistaat Sachsen insgesamt durch einen fortdauernden
Bevölkerungsrückgang gekennzeichnet. Bezogen auf die Raumkategorien nach der Gebietsabgrenzung des
LEP 2013 ist die Bevölkerung im ländlichen Raum im Zeitraum von 1990 bis 2010 um insgesamt rund
18 % und im Verdichtungsraum um etwas mehr als 10 % zurückgegangen. Dieser Trend wird sich für den
Freistaat Sachsen im Prognosezeitraum bis zum Jahr 2025 fortsetzen.[8]
Volkswirtschaftliche Situation
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des ländlichen Raums für den Freistaat Sachsen kann anhand der
Anteile am BIP sowie an den Wertschöpfungsanteilen für die Hauptsektoren dargestellt werden. In den fast
ausschließlich ländlich geprägten Landkreisen (LR 2) wird rund 38 % des BIP des Freistaates Sachsen
erwirtschaftet. Hier leben auch knapp 38 % der Erwerbstätigen (vgl. Abb. 4-4).
Das BIP zu Marktpreisen des Freistaates Sachsen ist zwischen 2000 und 2010 mit einer durchschnittlichen
jährlichen Wachstumsrate von fast 2 % gewachsen. Die drei kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und
Leipzig sind mit jährlich durchschnittlich 2,5 % relativ schneller gewachsen als die Landkreise mit jährlich
durchschnittlich 1,6 %. Die Unterschiede verdeutlichen eine kontinuierliche Vergrößerung der Divergenz
zwischen ländlichem und Verdichtungsraum. Signifikante Unterschiede ergeben sich auch zwischen den
zwei genannten Gruppen von Landkreisen: Die eher städtisch geprägten bzw. strukturell stärkeren
Landkreise (LR 1) sind durchschnittlich mit jährlich 1,8 % und die strukturschwachen Landkreise (LR 2)
nur mit 1,4 % gewachsen.[9]
Für die wirtschaftliche Entwicklung und die Erwerbstätigkeit im ländlichen Raum (v. a. LR 2) sind nach wie
vor das Baugewerbe und bestimmte Segmente des Dienstleistungsgewerbes (wie Handel, Gaststätten,
Beherbergungsgewerbe) von großer Bedeutung. Im Vergleich zum Verdichtungsraum ist eine günstigere
wirtschaftliche Entwicklung zu beobachten (vgl. Abb. 4-5).
Ein Indikator für die gewerbliche Entwicklung ist auch das Gründungsgeschehen. Der Saldo von Ab- und
Anmeldungen betrug im ländlichen Raum 1.177 und entspricht 33,3 % des sächsischen Gesamtwertes. 77 %
dieses Überschusses bezieht sich innerhalb des ländlichen Raums auf die dörflich geprägten Gemeinden und
verdeutlicht den dort ausgeprägten Unternehmergeist.[10]
31
Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit
Die Wirtschaftsleistung des Freistaates Sachsen wird von 1,97 Mio. Erwerbstätigen (2012) erbracht, von
denen über 71,4 % im tertiären (Deutschland: 73,7 %) und über 27,1 % im sekundären (Deutschland:
24,7 %) Sektor tätig sind. Mit 1,5 % liegt der Anteil der Erwerbstätigen im primären Sektor an allen
Erwerbstätigen etwa im nationalen Durchschnitt (1,6 %).
Unter Berücksichtigung der Gebietseinteilung des LEP 2013 waren 37 % der Beschäftigten im ländlichen
Raum tätig. 46 % aller Beschäftigten wohnen im ländlichen Raum, woraus deutlich wird, dass es eine große
Zahl von Berufspendlern (über die Gemeindegrenze hinweg) gibt.
Die Arbeitslosenquote lag mit 9,4 % im Jahr 2012 immer noch deutlich über dem Bundesdurchschnitt von
5,5 %.[11] Die Arbeitslosigkeit im Verdichtungsraum unterliegt eher konjunkturellen Schwankungen. Im
ländlichen Raum besteht ein größerer Anteil an struktureller Arbeitslosigkeit. Die Langzeitarbeitslosenquote
lag im Jahr 2010 im Freistaat Sachsen mit 5,8 % deutlich sowohl über dem nationalen Wert von 3,3 % als
auch über dem EU-27 Wert von 3,8 %.[12]
Weiterbildungs- und Forschungsinfrastruktur
Das SMUL unterhält eine eigene Ressortforschung im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
(LfULG). Neben der Ressortforschung des SMUL sind weitere acht öffentliche[13] (u. a. Staatsbetrieb
Sachsenforst (SBS)) und 19 private Forschungseinrichtungen[14] sowie sechs forschende NGO[15] im
Freistaat Sachsen mit Forschungsaufgaben aus dem Bereich Land- und Forstwirtschaft und Ernährung
befasst.[16] Das LfULG mit seinen Außenstellen und Fachschulen bietet die am breitesten in Anspruch
genommenen Weiterbildungen an. Daneben wirken unabhängig von staatlichen Stellen landwirtschaftliche
Berufsverbände, Fach- und Hochschulen sowie private Bildungsträger. Zunehmend sind in einigen
Bereichen auch Einzelpersonen (Experten) sowie Firmen aktiv.
Spezifische Bedingungen im ländlichen Raum
Die demografische Entwicklung vollzieht sich im ländlichen Raum sehr heterogen.[17] Demzufolge sind
die Hausforderungen sehr differenziert. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird ein Strukturwandel
mit negativen Auswirkungen auf die Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
erwartet. Besonders kleinräumige Versorgungsstrukturen haben sich in regional und lokal unterschiedlicher
Ausprägung reduziert, während sich größere Handelsgeschäfte im Einzugsbereich kleinerer und mittlerer
Städte etabliert haben.[18] Dies führt dazu, dass es in Ortsteilen von etwa 20 – 25 % der sächsischen
Gemeinden im ländlichen Raum nicht oder nur teilweise möglich ist, Waren des täglichen Bedarfs im Ort zu
erwerben. Die flächendeckende Versorgung und notwendige infrastrukturelle Mindestausstattung ist in
Dörfern der dünn besiedelten Gemeinden nicht mehr gewährleistet. Auch ist ein Rückzug aller Arten von
sozialen Dienstleistungsangeboten sowie kommunalen Dienstleistungen und Einrichtungen feststellbar.
Im ländlichen Raum ist in vielen Fällen der ältere Gebäudebestand der Kindertageseinrichtungen und
Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft v. a. aus energetischen Gesichtspunkten
sanierungsbedürftig.
Für die in Trägerschaft der Gemeinden befindlichen Straßen besteht unverändert ein hoher Nachholbedarf
an Sanierungen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels rücken darüber hinaus die
Anforderungen bzgl. Barrierefreiheit und Sicherheit der Verkehrsinfrastruktur immer stärker in den
32
Vordergrund.
Die Internetversorgung im Freistaat Sachsen im Bandbreitenbereich bis 2 Mbit/s entspricht dem
bundesdeutschen Durchschnitt, liegt bei einem Versorgungsgrad ab 6 Mbit/s jedoch v. a. aufgrund von lokal
unterschiedlich ausgeprägten Versorgungslücken beim schnellen Breitband im ländlichen Raum oft noch
erheblich unter dem deutschen Vergleichswert.
Der Tourismus ist auf lokaler Ebene von unterschiedlicher Bedeutung und Ausprägung. Schwerpunkte sind
im ländlichen Raum die Gebirgsregionen und das Elbtal. Von den im Jahr 2010 insgesamt im Freistaat
Sachsen geöffneten 2.124 Beherbergungsstätten[19] befinden sich rund 66 % im ländlichen Raum. Sie
stellen rund 56 % der gesamten Bettenkapazität zur Verfügung. Von den Beherbergungsstätten des
ländlichen Raums befinden sich rund 70 % in den kleineren, dörflich geprägten Gemeinden. Insgesamt lag
die Auslastung der Bettenkapazität im ländlichen Raum im Jahr 2010 bei rund 37 %. Diese Quote wird in
der Tourismusstrategie Sachsen 2020[20] im Vergleich als sehr hoch bestätigt. Allerdings sind die
Beherbergungs- und Freizeitangebote qualitativ und hinsichtlich ihrer Zielgruppenausrichtung noch nicht
ausreichend marktgerecht, zu viele touristische Betriebe im ländlichen Raum weisen eine mangelnde
Profilierung auf.[21]
Die kulturelle Identität und die Unverwechselbarkeit der Ortsbilder sächsischer Städte und Gemeinden
werden entscheidend von deren historischer Bausubstanz geprägt. Über 100.000 regionaltypische
Kulturdenkmale sind Ausdruck dieser Identität. Jährlich besuchen etwa 2 Mio. Gäste allein die unter
staatlicher Verwaltung stehenden Schlösser, Burgen und Gärten. Vielfach sind die privaten oder
öffentlichen Eigentümer der Kulturdenkmale nur begrenzt in der Lage, aus eigener finanzieller Kraft die
Bausubstanz zu erhalten und eine adäquate Nutzungen zu garantieren.
Der praktizierte ganzheitliche Ansatz in der Politik der Dorfentwicklung und den Maßnahmen der
Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE), der in weiten Teilen nach den Zielen und Grundsätzen des
LEADER-Ansatzes umgesetzt wurde, hat nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Standortattraktivität des
gesamten Freistaates Sachsen geleistet, die positiven Wirkungen liegen auch in einer Verminderung
arbeitsplatzbedingter Abwanderung v. a. junger Menschen sowie in einem Beitrag für die Landeskultur und
die Lebensqualität aller Einwohner im Freistaat Sachsen.[22] Fast im gesamten ländlichen Raum werden
seit 2006 durch 35 anerkannte LEADER- und ILE-Gebiete Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte
(ILEK) entwickelt und umgesetzt. Die ILEK haben im ländlichen Raum auf lokaler Ebene andere
informelle Planungsinstrumente ersetzt und Förderprogramme zusammengeführt. Die Finanzierung der
Projekte erfolgt sowohl aus dem ELER als auch über einen Vorrang von ILE-Projekten in
23 Fachförderrichtlinien des Freistaates Sachsen außerhalb des ELER.
Es ist den lokalen Aktionsgruppen (LAG) der LEADER- und ILE-Gebiete gleichermaßen gelungen,
umfangreiche Kapazitäten für lokale Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse aufzubauen und über die
LEADER-Projekte hinaus den gesamten Bereich der Dorfentwicklung fast flächendeckend auf Basis der
ILEK koordiniert umzusetzen. Insgesamt sind 673 ehrenamtliche Mitglieder in Koordinierungskreisen für
lokale Entwicklung aktiv tätig. Im Durchschnitt sind über 50 % der Mitglieder der LAG Vertreter der
Wirtschafts- und Sozialpartner. In der Gruppe der zivilgesellschaftlichen Vertreter sind etwa 60 % der
privaten Wirtschaft und 40 % den sozialen und Umweltorganisationen zuzurechnen. Alle wichtigen
Akteursgruppen sind gleichmäßig und entsprechend ihrer Bedeutung für den ländlichen Raum vertreten.[23]
In den Regionen wurden bis Ende 2012 705 Veranstaltungen mit über 23.500 Teilnehmern zur
Sensibilisierung/Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.
33
Aus den jährlichen Berichterstattungen der LEADER-Gebiete geht auch hervor, dass es zahlreiche
Aktivitäten der Zusammenarbeit sächsischer LAG gab und dass auch Interesse für Zusammenarbeit auf
transnationaler bzw. überregionaler Ebene besteht. (vgl. Anlage 2 - Auswirkungen des vorangegangenen
Programmzeitraums)
4.1.1.2 Landwirtschafts-/sektorbezogene Analyse
Produktionsfaktoren, Betriebsgrößen
Im Jahr 2010[24] bewirtschafteten insgesamt 6.287 Betriebe im Freistaat Sachsen eine landwirtschaftlich
genutzte Fläche (LF) im Umfang von 912.742 ha. Die durchschnittliche Betriebsgröße beträgt 145 ha
(Deutschland: 55,8 ha). 612 juristische Personen mit ca. 495.000 ha bewirtschaften mehr als 54 % der LF.
Über 82 % der Betriebe sind Einzelunternehmen, die ca. 29 % der LF bewirtschaften, mit einer
durchschnittlichen LF pro Betrieb von 52 ha. Über die Hälfte aller Betriebe betreiben Landwirtschaft im
Nebenerwerb (vgl. Abb. 4-6).
Mit 2,6 AK-E je 100 ha LF liegt die Arbeitsintensität in der sächsischen Landwirtschaft unter dem
nationalen Durchschnitt von 3,3 AK-E je 100 ha. Fast ein Drittel der Arbeitskräfte arbeiten in Betrieben
unter 50 ha, wo die Arbeitsintensität besonders hoch ist. Erst ab einer Flächenausstattung der Betriebe
zwischen 50 – 100 ha liegt die Arbeitsintensität etwa im nationalen Durchschnitt und erst ab 200 ha wird
mit 1,8 AK-E pro ha mit der gleichen Arbeitsintensität gewirtschaftet wie im Durchschnitt der neuen
Bundesländer insgesamt.[25] Erst in Größenklassen über 250.000 EUR Standartoutput (SO) (Ø LF pro
Betrieb: 219 ha) wird ein mit den anderen neuen Bundesländern vergleichbares Einkommen pro
Arbeitskraft erreicht.
Das Bruttoanlagevermögen[26] des primären Sektors im Freistaat Sachsen ist seit Beginn der
gesamtrechnerischen Erfassung (1995) stetig gewachsen, in den letzten Jahren seit 2007 mit erhöhten
Wachstumsraten von 5 % (Deutschland 2009: 3,4 %). Die hohen Investitionen im primären Sektor haben zu
einer höheren Kapitalausstattung pro ha LF geführt als in anderen neuen Bundesländern, bleiben aber immer
noch deutlich hinter den Durchschnittswerten ganz Deutschlands zurück. Gleichzeitig liegt die für die
Arbeitsproduktivität und damit Wettbewerbsfähigkeit des primären Sektors entscheidende
Kapitalausstattung pro Arbeitsplatz in den kleineren Betriebsgrößenklassen im Freistaat Sachsen mit
200.015 EUR pro Erwerbstätigen deutlich niedriger als im bundesdeutschen Durchschnitt (2008:
281.471 EUR).[27]
Bei dem Anteil der Betriebsleiter landwirtschaftlicher Betriebe, die mindestens über eine landwirtschaftliche
berufliche Grundausbildung verfügen ist v. a. unter Einbeziehung des Alters ein zunehmender
Qualifizierungsbedarf zu erwarten. Im Jahr 2010 verfügten nur 60,6 % der unter 35-jährigen Betriebsleiter
und nur 61 % der Hofnachfolger bei Einzelunternehmen über eine berufliche Grundausbildung. Dabei
korreliert das Qualifikationsniveau stark sowohl mit der flächenmäßigen als auch mit der wirtschaftlichen
Betriebsgröße (vgl. Abb. 4-7). Eine Ausnahme bilden die Betriebsleiter von Gartenbaubetrieben unter 5 ha,
hier weisen 73 % einen landwirtschaftlichen Berufsabschluss auf.
Insgesamt ist auch eine geringe Teilnahme an Weiterbildungen v. a. bei den kleineren landwirtschaftlichen
Betrieben feststellbar. Die Ausnahme bilden auch hier die Betriebsleiter der spezialisierten
Garbenbaubetriebe unter 5 ha.[28]
Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 konnten nur 30 % der Betriebsleiter von Einzelunternehmen
im Freistaat Sachsen über 45 Jahre einen Hofnachfolger benennen. Je größer der Betrieb ist, umso größer ist
34
die Bereitschaft, den Hof zu übernehmen.[29]
Landnutzung und Viehhaltung
Mit etwa 79 % wurde im Jahr 2011 der größte Anteil der LF des Freistaates Sachsen als Ackerland genutzt.
Auf den Ackerlandflächen dominiert mit 56,3 % der Getreide- und Körnermaisanbau, gefolgt vom
Ackerfutteranbau mit 18,5 % und dem Ölfruchtanbau mit 18,2 %. Außerdem werden auf rund 3 % der
Ackerfläche Hackfrüchte angebaut, auf 1,2 % Hülsenfrüchte und auf ca. 2 % Spezialkulturen und
Gemüse.[30] Dauerkulturen (Obst und Wein) nehmen einen Anteil an der LF des Freistaates Sachsen von
unter 1 % ein (Deutschland: 1,2 %). Die meisten sächsischen Obstbaubetriebe sind in den Landkreisen
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Nordsachsen, Meißen und Leipzig zu finden. Der Weinbau ist im
Freistaat Sachsen hauptsächlich entlang des Elbtals zum größten Teil im Verdichtungsraum Dresden
verbreitet. 447 ha Ertragsrebflächen werden von über 2.500 Winzern bewirtschaftet, mehr als die Hälfte der
Fläche befindet sich in Steil- und Hanglagen.[31] Entsprechend dem hohen Anteil an Ackerflächen ist der
Anteil an Dauergrünland mit etwa 20 % im Freistaat Sachsen gegenüber etwa 28 % in ganz Deutschland
gering. Die größten Grünlandanteile liegen in den sächsischen Mittelgebirgen und deren Vorland.
Von 4.737 (2010) viehhaltenden Betrieben im Freistaat Sachsen halten 3.532 Betriebe Rinder und
1.116 Betriebe Schweine. Der Anteil Rinder haltender Betriebe ist mit 56 % deutlich höher als im
nationalen Durchschnitt (48,4 %)[32]. Der Produktionswertanteil lag 2010 sowohl bei Rindern und Kälbern
mit 4,5 % als auch bei Schweinen mit 6,8 % unter den nationalen Vergleichswerten (Deutschland: Rinder
und Kälber: 6,8 %, Schweine: 12,5 %). Daher hat der Freistaat Sachsen gemessen am bundesdeutschen
Durchschnitt (79 GV je 100 ha LF) mit 55 GV je 100 ha LF einen niedrigen Gesamtviehbesatz.[33]
Die Milchviehhaltung wird im Freistaat Sachsen in deutlich höheren Bestandsgrößen als im nationalen
Durchschnitt betrieben. Der Produktionswertanteil von Milch mit 22,6 % (2010) am gesamten
landwirtschaftlichen Produktionswert zeichnet die Milchviehhaltung als den wichtigsten tierischen
Produktionszweig im Freistaat Sachsen aus (Produktionswertanteil Milch in Deutschland: 19,6 %).[34]
Entsprechend hoch spezialisiert und leistungsstark stellt sich die sächsische Milchproduktion im nationalen
Vergleich dar. Mit 8.927 kg Milch pro Kuh und Jahr lag die Durchschnittsleistung im Freistaat Sachsen im
Jahr 2011 über dem nationalen Durchschnitt des gleichen Jahres in Höhe von 8.173 kg.[35] Die Rentabilität
der Milchproduktion leidet allerdings an hohen Produktionskosten, die sich aus einer geringen
Lebensleistung und damit Nutzungsdauer von durchschnittlich 32,4 Monaten (2,4 Laktationen), ergeben.
Ökologische Landwirtschaft, Qualitätserzeugung und Zusammenarbeit
Im Freistaat Sachsen wirtschafteten im Jahr 2011 insgesamt 479 Betriebe auf 35.517 ha (2010: 27.468 ha
zertifiziert, 6.094 ha in Umstellung[36]) nach den Grundsätzen der ökologischen Landwirtschaft, der
Flächenanteil mit 3,9 % liegt weit unter dem Durchschnitt von Deutschland (6,1 %).[37]
Das landesweit verwendete sächsische Herkunfts- und Qualitätszeichen[38] ist das Dachzeichen für die
Direktvermarkter „Qualität – Direkt vom Hof” unter dem derzeit etwa 200 (darunter 29 Bio-
Landwirtschaften) der etwa 500 sächsischen Direktvermarkter im Freistaat Sachsen organisiert sind. Auch
wird der Informations- und Erfahrungsaustausch über die Landesgrenzen des Freistaates Sachsen hinaus mit
anderen Bundesländern und der Bundesregierung gepflegt.[39]
Im Freistaat Sachsen waren Ende 2010 36 Erzeugergemeinschaften nach dem Marktstrukturgesetz
anerkannt, die größten Anteile der in Erzeugergemeinschaften gebündelten an den insgesamt erzeugten
35
Mengen liegen bei Schweinefleisch, Rindfleisch und bei Milch.[40]
Unter den Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und
Lebensmittel der EU fielen im Jahr 2012 von 82 deutschen Produkten vier aus dem Freistaat Sachsen:
Altenburger Ziegenkäse, Meißner Fummel, Lausitzer Leinöl und Dresdener Christstollen.[41]
Bruttowertschöpfung, Volatilität der landwirtschaftlichen Märkte und Klimafolgenrisiko
Insgesamt erwirtschaftete die sächsische Landwirtschaft im Jahr 2010 eine BWS in Höhe von 709
Mio. EUR[42] und konnte ihren Anteil an der BWS der Landwirtschaft ganz Deutschlands von 3,5 % im
Jahr 1991 auf 5 % im Jahr 2010 stetig ausbauen. Jedoch ist die BWS in der Landwirtschaft in allen
Bundesländern Schwankungen unterworfen. Die Schwankungen liegen im Freistaat Sachsen mit einer
Standardabweichung in Höhe von 16,3 % (2000 bis 2010) deutlich über dem nationalen Vergleichswert
(13,8 %). Die Schwankungen der BWS bedingen Schwankungen im verfügbaren Einkommen der Landwirte
und führen in ihrer Folge ebenfalls zu Schwankungen bei den Bruttoinvestitionen.
Sowohl das weitmaschige Wegenetz in großen Schlägen als auch die kleinflächigen und zersplitterten
landwirtschaftlichen Flächen kleinerer Betriebe sind ursächlich für erhebliche Defizite in der
landwirtschaftlich genutzten Infrastruktur[43], die zumeist im Verantwortungsbereich der Gemeinden
liegen.
Extreme Erlösschwankungen durch erhebliche Ernteausfälle werden auch durch global zunehmende
Wetterextreme verursacht. Die stärksten Beeinträchtigungen durch den künftigen Klimawandel sind im
Pflanzenbau auf den diluvialen Standorten mit geringer Wasserspeicherkapazität in der Oberlausitz und
Nordsachsen und im Obst- und Weinbau durch erhöhte Spätfrostgefahr, Sonnenbrandschäden und
Trockenheit zu erwarten.
Neben Vorsorgemaßnahmen gegen Extremwetterereignisse werden Anpassungsstrategien an den
Klimawandel verfolgt. Die fachlichen Grundlagen für Anpassungsstrategien der Landwirtschaft an den
Klimawandel sind erarbeitet und in der Strategie zur Anpassung der sächsischen Landwirtschaft an den
Klimawandel festgehalten.[44]
Vor dem Hintergrund global zunehmender Wetterextreme wurde eine Änderung beim
Verkehrssteueränderungsgesetz (seit 2013 in Kraft) in Form einer Steuersenkung für
Mehrgefahrenversicherungen umgesetzt. Es besteht nun die Möglichkeit, dass sich landwirtschaftliche
Betriebe betriebsspezifisch wesentlich preisgünstiger als bisher gegen viele Risiken – auch Starkregen und
Überflutung – versichern können.
Forstwirtschaft
Der Freistaat Sachsen verfügte zum 01.01.2012 über eine Waldfläche von 523.782 ha[45]. Mit 45,9 % ist
der Anteil der privaten Waldbesitzer (inklusive Treuhandrestwald) höher als der Anteil des Landes- und
Bundeswaldes mit 44,0 %. Weitere 10,1 % der Waldfläche sind Kirchen- und Kommunalwald.
Im Freistaat Sachsen gibt es insgesamt ca. 75.000 Waldbesitzer, davon sind knapp 73.000
Privatwaldbesitzer.[46] Diese hohe Anzahl ergibt sich auch aus der seit 1992 an die Eigentümer
rückübertragenen, zuvor von den staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben bewirtschafteten privaten Wälder.
Dadurch ist insbesondere der Privatwald sehr kleinstrukturiert, mit allen damit verbundenen Nachteilen. So
konnte z. B. durch den langjährigen Entzug des Eigentums tradiertes Wissen nicht an die Erben der
36
Waldbesitzer weitergereicht werden, so dass nunmehr ein erhebliches Wissensdefizit bei den privaten
Waldbesitzern vorhanden ist.[47] Über 90 % der privaten Waldbesitzer bewirtschaften Flächen bis max.
5 ha, die durchschnittliche Betriebsgröße im Privatwald liegt bei nur 3,3 ha. In den derzeit bestehenden 28
forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen sind nur ca. 2.300 Waldbesitzer organisiert.[48]
Privatwaldbesitzer, die weniger als 50 ha bewirtschaften und bestehende forstwirtschaftliche
Zusammenschlüsse verfügen in den seltensten Fällen über Bewirtschaftungspläne oder vergleichbare
Instrumente einer planmäßigen Waldbewirtschaftung. Erst ab einer Betriebsgröße von 50 ha kann damit
gerechnet werden, dass regelmäßig Bewirtschaftungspläne vorliegen (z. B. aus steuerlichen Gründen oder
weil beim Kauf des Waldes von der Treuhand-Gesellschaft nach 1990 ein Betriebsplan vorgelegt werden
musste). Es wird eingeschätzt, dass ab dieser Betriebsgröße ca. 80 % der Waldbesitzer über einen
Bewirtschaftungsplan verfügen.
Die Erschließung der sächsischen Wälder mit der erforderlichen Infrastruktur für die Holznutzung ist im
Vergleich zur Situation in anderen Bundesländern unterdurchschnittlich. Im Freistaat Sachsen beträgt die
Wegedichte für Fahrwege 23,6 m/ha, während sie im Durchschnitt der neuen Bundesländern 28,6 m/ha – in
den alten Bundesländern sogar 54,4 m/ha – beträgt.[49] Im kleinstrukturierten Privatwald sind die
Erschließungsdefizite besonders groß.[50]
Die Holzindustrie ist durch eine starke Nachfragekonzentration in Deutschland und damit auch im Freistaat
Sachsen gekennzeichnet. Es gibt im Freistaat Sachsen zwei große Betriebe der holzbe- und -verarbeitenden
Industrie[51], deren Einschnittskapazitäten höher sind als der Holzeinschlag[52] im Freistaat Sachsen von
1,3 Mio. m³ im Jahr 2011. Hinzu kommen rund 100 kleinere stationäre und mobile Sägewerke, deren
Einschnittskapazitäten jedoch deutlich geringer sind.
4.1.1.3 Natürliche Ressourcen und Klimaschutz
Die natürlichen Ressourcen des Freistaates Sachsen weisen vielfältige Stärken auf, sind aber auch teilweise
belastet oder Risiken ausgesetzt. Mehr als 55 % der Fläche des Freistaates Sachsen sind als LF ausgewiesen,
28,4 % sind von Wald bedeckt und 12,4 % der Landesfläche nehmen Siedlungs- und Verkehrsflächen ein.
[53] Von den LF im Freistaat Sachsen wurden 2010 79,0 % als Ackerland, 20,4 % als Grünland und 0,6 %
mit Dauerkulturen genutzt.
Rund 60 % der Ackerflächen im Freistaat Sachsen sind potenziell durch Wasser- und 15 % durch
Winderosion gefährdet. Von der Winderosion stärker betroffen ist der nördliche Teil des Freistaates
Sachsen, Wassererosion tritt v. a. im ackerbaulich genutzten Lösshügelland und teilweise im Mittelgebirge
auf. Mit der vermuteten Zunahme an Extremwetterereignissen ist mit einer steigenden Wassererosion zu
rechnen. Die Häufung von Trockenperioden begünstigt dagegen die Winderosionsgefährdung der Böden.
483 der insgesamt 617 Fließgewässer-Wasserkörper und 32 der 34 Standgewässer-Wasserkörper befinden
sich in einem guten chemischen Zustand[54] entsprechend den Kriterien der EU-Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL). Die vorrangig nachgewiesenen Schadstoffe, die zu einer Minderung der Wasserqualität führen,
sind DDT, Nitrat, Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe und Cadmium. Der ökologisch gute
Zustand nach der WRRL wurde bisher nur bei 23 Fließgewässer-Wasserkörpern und bei 13 Standgewässer-
Wasserkörpern erreicht. Ursächlich für den bisher schlechten Zustand sind v. a. Defizite der
Gewässerstruktur. Nach Schätzungen des LfULG gibt es an kleineren Gewässern einen erheblichen Bedarf
an standortgerechter Uferbepflanzung. Eine standortgerechte Ufervegetation bietet Lebensraum für
zahlreiche Arten und festigt die Uferböschungen. Dies ist auch im Zusammenhang mit
37
Hochwasserereignissen von Bedeutung.
Bei den Grundwasserkörpern weisen 33 von insgesamt 70 einen chemisch schlechten Zustand auf. Sie sind
hauptsächlich durch Stoffeinträge aus diffusen Quellen belastet. Darunter v. a. Nitrat (17
Grundwasserkörper) aus landwirtschaftlichen Nutzungen und Ammonium.[55]
Die Stickstoff-Bilanz der landwirtschaftlich genutzten Böden im Freistaat Sachsen hat sich in den letzten
Jahren nach ungünstigen Werten zu Beginn des Jahrtausends wesentlich verbessert. Im Durchschnitt der
Jahre 2007 bis 2010 lag der Wert bei rund 5 kg/ha.[56] Der Restnitratgehalt der Böden im Herbst ist in den
Jahren 2008 bis 2010 kontinuierlich zurückgegangen. 2010 betrug der Wert 52 kg/ha. Im Vergleich der
Werte Anfang der 1990er Jahre mit den Durchschnittswerten der letzten Jahre lässt sich hinsichtlich des
Restnitrats ein positiver Trend, d. h. ein abnehmender Nitratgehalt, beobachten.[57]
Die Landwirtschaft ist durch die Freisetzung von Methan- und Lachgas mit rund 5 % (2,7 Mio. t CO2äq pro
Jahr) an den Treibhausgas-Emissionen im Freistaat Sachsen beteiligt und ist Hauptverursacher für den
Ausstoß von Ammoniak, hier bestehen noch Reduzierungspotenziale. Durch den steigenden Flächendruck
in der Landwirtschaft könnte es zum häufigeren Grünlandumbruch kommen, der jedoch auch aus Gründen
der Reduktion von Treibhausgasen (THG) zu vermeiden ist. Die Fläche zur Produktion von
nachwachsenden Rohstoffen betrug 2010 ca. 110.500 ha zur energetischen und rund 19.500 ha zur
stofflichen Verwertung. Im Jahr 2010 stammten 37,3 % des Stroms aus erneuerbaren Energien aus
Biomasse. Der Anteil regenerativ erzeugten Stroms am gesamten Stromverbrauch im Freistaat Sachsen
erhöhte sich seit 2000 jährlich um etwa 1,2 % und betrug 2010 17 %.
Im Vergleich zu anderen Wirtschaftssektoren entstehen in der Landwirtschaft nur wenige THG durch den
Energieverbrauch. Am energieintensivsten, abgesehen vom Kraftstoffverbrauch, sind Prozesse in Ställen der
Masttierhaltung und Milchkühlung. Darüber hinaus haben Betriebe des Gartenbaus mit beheizten
Unterglasflächen einen hohen Energiebedarf.[58] Im Rahmen von Untersuchungen bei
Zierpflanzenbetrieben im Freistaat Sachsen wurde festgestellt, dass die eingesetzte Technik teilweise nicht
mehr dem Stand der Technik entspricht. Durch eine Modernisierung der Betriebe könnte ein
Energiesparpotenzial bei Wärme im Mittel von mehr als 35 % und beim Stromverbrauch um ca. 30 %
erreicht werden.[59]
Nach der VO (EG) Nr. 1185/2009 über Statistiken zu Pestiziden sind in Fünf-Jahres-Abständen von
Deutschland Berichte an die Europäische Kommission über die Verwendung von Pestiziden vorzulegen.
Der erste Bericht ist bis 31.12.2016 vorzulegen. In diesen Bericht werden auch Erhebungen sächsischer
Verwender einfließen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird im Freistaat Sachsen behördlich
risikobezogen überwacht. Dabei sind keine nennenswerten Verstöße aufgetreten. Pflanzenschutzmittel-
Belastung stellt im Freistaat Sachsen kein großflächiges Problem dar. Neben dem Nationalen Aktionsplan
zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) wird bis 2015 im Freistaat Sachsen eine
Strategie zur Umsetzung des NAP erarbeitet.
Der integrierte Pflanzenschutz wird im Rahmen der CC-Vorgaben (GAB 10) abgeprüft durch:
- Aufzeichnungspflichten gem. Art. 55 und Art 3 Ziff. 18 der VO (EG) Nr. 1107/2009 i. V. m. § 11
PflSchG;
- Zuwiderhandlung gegen behördliche Anordnungen zur Erfüllung der Anforderungen der guten fachlichen
Praxis (§ 3 Abs. 1 Satz 3 PflSchG)
- PSM-Anwendung auf Freilandflächen ohne landwirtschaftliche Nutzung (§12 Absatz 2 PflSchG)
- PSM-Anwendung ohne Zulassung oder Genehmigung (§ 12 Abs. 1 und Abs. 4, § 22 Abs. 2 PflSchG)
38
- Nichteinhaltung der bei der Zulassung oder Genehmigung festgesetzten Anwendungsgebiete (§12 Abs. 1
Nr. 1 und Abs. 4 , § 22 Abs. 2 PflSchG)
- Nichteinhaltung von Anwendungsbestimmungen (§12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 PflSchG)
- Nichteinhaltung von Anwendungsbestimmungen (§12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4, § 22 Abs. 2 PflSchG)
- PSM-Anwendung, die einen in Anlage 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV)
aufgeführten Stoff enthält (§ 1 PflSchAnwV)
- PSM-Anwendung, die einen in Anlage 2 der PflSchAnwV aufgeführten Stoff enthält, außerhalb der
zulässigen Anwendungen (§ 2 Abs. 1 PflSchAnwV)
- PSM-Anwendung, die einen in Anlage 3 Abschnitt A der PflSchAnwV aufgeführten Stoff enthält, in den
jeweils verbotenen Anwendungen (§ 3 Abs. 1 PflSchAnwV)
- PSM-Anwendung, die einen in Anlage 3 Abschnitt B der PflSchAnwV aufgeführten Stoff enthält, in WSG
oder Heilquellenschutzgebieten (soweit keine Ausnahme vorliegt) (§ 3 Abs. 2 PflSchAnwV)
- PSM-Anwendung, die einen in Anlage 2 oder 3 der PflSchAnwV aufgeführten Stoff enthält, in
Naturschutzgebieten.(§ 4 PflSchAnwV)
- Anwendung bienengefährlicher PSM an blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen (Ausnahme:
Kartoffeln/Hopfen) (§ 2 Abs. 1 der Bienenschutzverordnung (BienSchV))
- Anwendung bienengefährlicher PSM, so dass blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen mit getroffen
werden (§ 2 Abs. 2 BienSchV)
- Anwendung bienengefährlicher PSM 60 m um Bienenstand während des Bienenfluges ohne Zustimmung
des Imkers (§ 2 Abs. 3 BienSchV)
- Umgang mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln, so dass Bienen mit diesen in Berührung kommen
können (§ 2 Abs. 4 BienSchV)
Die Gebietskulisse der benachteiligten Gebiete umfasst bisher mit einer Fläche von 353.085 ha LF im
Freistaat Sachsen einen Anteil von 38,7 % an der gesamten LF des Freistaates Sachsen. Die benachteiligten
Gebiete konzentrieren sich auf die Vorgebirgs- und Mittelgebirgslagen im Süden und die Heidegebiete im
Norden des Landes.
Landwirtschaftliche Flächen mit besonderem Wert für den Naturschutz (HNV-Flächen) nehmen im
Freistaat Sachsen 13 % der gesamten Landwirtschaftsfläche ein. Der Anteil der mit Stufe I (äußerst hoher
Naturwert) bewerteten Fläche liegt mit 2,9 % höher als in Deutschland (2,2 %).[60]
Die Natura 2000-Gebiete umfassen 15,9 % der Landesfläche und entsprechen damit dem deutschlandweiten
Anteil mit 15,4 % im Jahr 2011, liegen aber deutlich unter dem Anteil der ausgewiesenen Flächen in Europa
(EU-27: 17,9 %).[61] Davon sind im Freistaat Sachsen 248.961 ha Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete),
168.665 ha FFH-Gebiete und 292.805 ha nach beiden Richtlinien ausgewiesene Schutzgebiete.[62]
Insgesamt kommen im Freistaat Sachsen 47 FFH-Lebensraumtypen vor.
Dabei ist die Kulturlandschaft jedoch von intensiver Landnutzung geprägt. Die Gefährdungen der
biologischen Vielfalt ergeben sich sowohl aus Flächenverlusten als auch aus qualitativen Veränderungen.
So haben unter anderem die frühere Beseitigung von Strukturelementen , Entwässerung in Auengebieten,
Eutrophierung, Nutzungsänderung, Siedlungsentwicklung und Bergbau sowie Beeinträchtigungen durch
Freizeitaktivitäten dazu geführt, dass 56 % der Biotoptypen des Freistaates Sachsen gefährdet sind, auch
befinden sich nur ca. 32 % der FFH-Lebensraumtypen in einem günstigen Zustand. Neben der
Intensivierung hat auch die Nutzungsaufgabe für viele Agrarbiotoptypen Flächen- oder Qualitätsverlust zur
Folge. Betroffen sind damit auch die von diesen Lebensräumen abhängigen Tier- und Pflanzenarten.
39
Im Freistaat Sachsen treten 82 FFH-Tierarten auf. Der Erhaltungszustand ist nur bei 22 Arten günstig.[63]
Im Freistaat Sachsen wurden 177 Vogelarten mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung
definiert. Der Erhaltungszustand dieser Arten wird bei 86 Arten als unzureichend bis schlecht eingeschätzt.
55 dieser Vogelarten kommen auf Landwirtschaftsflächen[64] oder deren Umfeld vor, 24 Vogelarten
besiedeln den Wald. Bislang liegen von 42 Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
Brutnachweise vor.[65] Für diese Vogelarten, 16 weitere vom Aussterben bedrohte oder stark gefährdete
Brutvogelarten sowie für eine Reihe weiterer Gastvogelarten wurden europäische Vogelschutzgebiete
gemeldet[66] und durch Grundschutzverordnungen rechtlich gesichert.[67]
Der Anteil der Waldflächen in Natura 2000-Gebieten an der Gesamtwaldfläche im Freistaat Sachsen ist mit
29,5 % überdurchschnittlich im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit 25,7 % und dem EU-27-
Durchschnitt mit 22,9 %.[68] Insgesamt 99.062 ha der als FFH-Gebiet ausgewiesenen Areale sind
Waldfläche. Dies entspricht einem Anteil von ca. 19 % an der Gesamtwaldfläche. Darin enthalten sind ca.
13.600 ha Wald, in denen eine von Bewirtschaftungseinflüssen ungestörte Waldentwicklung (Totalreservate
im Nationalpark, Naturwaldzellen u. a.) möglich ist. Die SPA-Gebiete mit Waldfläche nehmen 128.296 ha
ein (ca. 51 % der als SPA ausgewiesenen Flächen). Auch sind ca. 69 % der sächsischen Naturschutzgebiete
und 39 % der Landschaftsschutzgebiete Wald.
Der Waldanteil im Freistaat Sachsen betrug im Jahr 2012 lediglich 28,4 % und ist somit im Vergleich zum
Bundesdurchschnitt von 31 % unterdurchschnittlich. Die Waldverteilung ist sehr heterogen. Waldreich sind
das Erzgebirge, die Sächsische Schweiz und die nordöstlichen Landesteile. Geringer bewaldet sind die
intensiv landwirtschaftlich genutzten Lössgebiete, deren Schwerpunkt im zentralen und westlichen Teil des
Freistaates Sachsen liegt.
Im Freistaat Sachsen dominieren Nadelbäume mit ca. 70 % an der Gesamtwaldfläche, Fichte und Kiefer
bestimmen zu beinahe gleichen Anteilen das Bild. Bei dem Anteil von ca. 30 % Laubbaumarten überwiegen
die Arten mit geringer Lebensdauer, wie z. B. Birke und Pappel. Der Wald ist historisch bedingt durch
gleichaltrige Reinbestände geprägt. Die überwiegend naturferne und wenig strukturierte Waldbestockung
führt zu einer erhöhten Disposition gegenüber biotischen und abiotischen Schadfaktoren.[69] Die Elastizität
der Waldböden gegenüber Säurestress ist gering und es besteht ein starkes bis sehr starkes
Säurebelastungsrisiko. In vielen Gebieten liegt der ph-Wert unter 4,2. 90 % aller Waldböden weisen im
Hauptwurzelbereich zwischen 10 und 60 cm Tiefe nur niedrige und mittlere effektive
Kationenaustauschkapazitäten auf.[70]
[1] Vgl. SMI (Hrsg.): Landesentwicklungsplan 2012, geänderter Entwurf für das Beteiligungsverfahren
gemäß §§ 9 und 10 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 SächsLPlG (Kabinettsbeschluss vom 25. September
2012), Dresden, 2012, S. 24 ff. und Karte 1 „Raumstruktur"
[2] Die Raumkategorien „Verdichtungsräume“ und „ländlicher Raum“ sind nicht per se
Fördergebietskulissen.
[3] Europäische Kommission (Hrsg.), Eurostat Jahrbuch der Regionen 2010, Kap. 15: Eine revidierte Stadt-
Land-Typologie, S. 239 ff, Luxemburg 2010; In diesem Kapitel wird die Methode und die Konsequenzen
ihrer Einführung für das Verhältnis von ländlichen zu städtischen Gebieten ausführlich dargestellt.
[4] OECD-Prüfbericht zur Politik für ländliche Räume: Deutschland, OECD 2007, OECD Rural Policy
Reviews: Germany, Examens de l'OCDE de la politique rurale: Allemagne, Übersetzung durch den
40
Deutschen Übersetzungsdienst der OECD, S. 34
[5] European Commission, DG Agriculture and Rural Development, Unit L.4, Context indicators for 2014-
2020 RDPs (including CAP impact indicators), Brüssel, Juli 2013, Excel Tabellen mit den jeweils
aktualisierten Indikatorenwerten verfügbar über die Download - Links des Informationsdienstes des
Monitoring- und Evaluierungsnetzwerkes – MEN-D
Newsletter Ausgabe 11 – Juli 2013
[6] Vgl. SMI (Hrsg.): Landesentwicklungsplan 2012, geänderter Entwurf für das Beteiligungsverfahren
gemäß §§ 9 und 10 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG (Kabinettsbeschluss vom 25. September 2012),
Dresden, 2012, Karte 1 „Raumstruktur"
[7] Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Meißen, Nordsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
Vogtlandkreis
[8] Vgl. Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen (Hrsg.): 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose
für den Freistaat Sachsen bis 2025,
26.06.2013
[9] Berechnungen der Wachstumsraten von BonnEval auf Grundlage von: "Arbeitskreis
"Volkswirtschaftliche Gesamtrrechnungen der Länder" im Auftrag der Statistischen Ämter der 16
Bundesländer, des Statistischen Bundesamtes und des Bürgeramtes Statistik und Wahlen, Frankfurt a. M.
(Hrsg.): (a) Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in den kreisfreien Städten und Landkreisen
Deutschlands 1992 und 1994 bis 2009, Reihe 2, Bd. 1, Stuttgart 2011 und (b) Bruttoinlandsprodukt,
Bruttowertschöpfung in den kreisfreien Städten und Landkreisen Deutschlands 2008 bis 2010, Reihe 2, Bd.
1, Stuttgart 2013
[10] Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Sächsische Gemeindestatistik,
Ausgewählte Strukturdaten 2011, Statistischer Bericht Z II 1 – j/11, Kamenz 2011 und Daten zu
Gewerbean- und -abmeldungen für das Jahr 2010 nach Gemeinden, Statistischer Bericht D I 1,
Berechnungen BonnEval auf Grundlage der Datenbank
[11] Vgl. Europäische Kommission: Common context indicators for rural development programs (2014 –
2020), April 2013 (Daten zu Erwerbstätigenquote und Arbeitslosenquote)
[12] Vgl. European Commission, Directorate-General Regional Policy. Analysis Unit C3: Country Fact
Sheet Deutschland, Februar 2012
[13] Deutsches BiomasseForschungsZentrum (DBFZ), Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(HTW), Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR), Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS), TU
Bergakademie Freiberg, TU Chemnitz, TU Dresden, Universität Leipzig
[14] BioChem agrar GmbH, c-LEcta GmbH, ceresan Erfurt GmbH – Markranstädt, Erzgebirgische Flachs
GmbH, GICON-Großmann Ingenieur Consult GmbH – Niederlassung Leipzig, Green Sugar GmbH,
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, Umwelt- und Biotechnologisches Zentrum (UBZ),
hf sensor Gmbh, Hugo Stiehl GmbH – Kunststoffverarbeitung (HSK), Isowood GmbH (ISOWOOD),
Kunststoff-Zentrum in Leipzig gemeinnützige Gesellschaft mbH, Lehmann – UMT GmbH (LEHMANN
UMT), Linotech GmbH&Co.KG, Mühlenmontagen GmbH Dresden (MMD), Ralle Landmaschinen GmbH,
SachsenLeinen GmbH, SAW COMPONENTS Dresden GmbH, Schneider Elektronik GmbH & Co.KG,
UVR-FIA Verfahrensentwicklung-Umweltschutztechnik-Recycling GmbH (UVR-FIA GmbH)
41
[15] Albrecht-Daniel-Thaer-Institut; EkoConnect – Internationales Zentrum für Ökologischen Landbau
Mittel- und Osteuropas e. V.; GRÜNE LIGA Osterzgebirge e. V.; Institut für Dendrochronologie,
Baumpflege und Gehölzmanagement Tharandt e. V.; Kurt-Schwabe-Institut für Mess- und Sensortechnik
e. V. Meinsberg; Sächsisches Textilforschungsinstitut e. V. (STFI)
[16] Vgl. BLE (Hrsg.): Forschungsinformationssystem Agrar/Ernährung, Informationsportal des Bundes
und der Länder,
12.07.2013
[17] Interaktive Karte von 5. Regionale Bevölkerungsprognose
eingesehen am 27.01.2014
[18] Vgl. LfULG (Hrsg.): Ländliche Versorgung. Eine Erhebung alltäglicher Versorgung in sechs
sächsischen Dörfern, Schriftenreihe, Heft 18/2010
[19] Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Beherbergungsstätten, Gästebetten,
Auslastung sowie Ankünfte und Übernachtungen im Freistaat Sachsen bis 2011, Kamenz, November 2011,
05.03.2014
[20] SMWA (Hrsg.): Tourismusstrategie 2020, Dresden, 2012
[21] Vgl. Ostdeutscher Sparkassenverband (Hrsg.): Tourismusbarometer – Jahresberichte 2010 und 2011,
Berlin 2010 und 2011
[22] Vgl. SMI (Hrsg.): Landesentwicklungsbericht 2010, Dresden 2011, S. 117 ff.
[23] Vgl. AFC Management Consulting AG, BonnEval, entera, TSS Forstplanung: Bericht zur
Halbzeitbewertung des EPLR im Freistaat Sachsen 2007 – 2013, o. O. 2010, S. 143ff. und 147ff.
[24] Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010
[25] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Arbeitskräfte
Landwirtschaftszählung 2010, Fachserie 3, H. 2, Wiesbaden 2011
[26] Vgl. Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" im Auftrag der Statistischen
Ämter der 16 Bundesländer, des Statistischen Bundesamtes und des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen,
Frankfurt a. M.(Hrsg.): Anlagevermögen in den Ländern und Ost-West-Großraumregionen Deutschlands
1991 bis 2009, Reihe 1, Bd. 4, Stuttgart 2011
[27] Berechnungen BonnEval auf Grundlage von: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
der Länder" im Auftrag der Statistischen Ämter der 16 Bundesländer, des Statistischen Bundesamtes und
des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen, Frankfurt a. M.(Hrsg.): Anlagevermögen in den Ländern und Ost-
West-Großraumregionen Deutschlands 1991 bis 2009, Reihe 1, Bd. 4, Stuttgart 2011 und Arbeitskreis
"Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" im Auftrag der Statistischen Ämter der 16
Bundesländer, des Statistischen Bundesamtes und des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen, Frankfurt a. M.
(Hrsg.): Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in den Ländern und Ost-West-Großraumregionen
Deutschlands 1991 bis 2010, Reihe 1, Bd. 1, Stuttgart XX und Daten zur LF aus: Landwirtschaftszählung
2010
[28] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Landwirtschaftliche
42
Berufsbildung der Betriebsleiter/Geschäftsführer. Landwirtschaftszählung/Agrarstrukturerhebung 2010,
Fachserie 3, H. 1, Wiesbaden 2011
[29] Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Landwirtschaftszählung 2010,
Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben im Freistaat Sachsen, Statistischer Bericht C/LZ 2010-3,
Kamenz 2011
[30] Vgl. SMUL (Hrsg.): Agrarbericht in Zahlen 2011, Dresden 2012, S. 11
[31] Vgl. SMUL (Hrsg.): Lagenzuordnung nach Weinbaukartei zum Stichtag 31.07.2013
[32] Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hrsg.): Agrarstrukturen in Deutschland, Einheit in
Vielfalt, Regionale Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010, Stuttgart 2011
[33] Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Viehbestand und tierische
Erzeugung, Fachserie 3, Reihe 4, Wiesbaden 2011
[34] Berechnung BonnEval auf Grundlage von: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Hrsg.):
Regionale landwirtschaftliche Gesamtrechnung, Stuttgart 2011
[35] Vgl. SMUL (Hrsg.): Sächsischer Agrarbericht 2011 in Zahlen, Dresden 2012
[36] Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Landwirtschaftszählung 2010, Bodennutzung
im Freistaat Sachsen, Kamenz Juni 2011
[37] Vgl. BMELV (Hrsg.): Ökologischer Landbau in Deutschland, Stand: Januar 2013,
schland.html, 09.07.2013
[38] „Bewährte Qualität! – Neutral geprüft” wird seit etwa 4 Jahren in der Praxis nicht mehr genutzt und
voraussichtlich nicht wieder aufgenommen (vgl. Verbraucherzentralen im Rahmen der Gemeinschaftsaktion
„Nachhaltige Ernährung“ (Hrsg.): Transparenzerhebung der regionalen Landesprogramme für Lebensmittel
– Ergebnisbericht, Frankfurt/Main 2009)
[39] Vgl. Direktvermarktung in Sachsen e. V.,
08.07.2013
[40] Vgl. SMUL (Hrsg.): Agrarmarketing – Erzeugerzusammenschlüsse,
28.01.2011
[41] Vgl. Europäische Kommission: Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung, DOOR,
12.07.2013
[42] Vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Hrsg.): Bruttowertschöpfung der Landwirtschaft –
in jeweiligen Preisen – in Deutschland 1991 bis 2010 nach Bundesländern, Stuttgart 2013
[43] Vgl. Thiemann, K.-H. (2004), Flurneuordnung und Landwirtschaft. In: Ministerium des Innern des
Landes Brandenburg, Vermessung Brandenburg, Nr. 2/2004, 9. Jahrgang
[44] Vgl. SMUL (Hrsg.): Klimawandel und Landwirtschaft Strategie zur Anpassung der sächsischen
43
Landwirtschaft an den Klimawandel, Dresden 2009
[45] Vgl. SMUL (Hrsg.): Wald und Forstwirtschaft – Daten zum Wald,
22.08.2013
[46] Vgl. SMUL (Hrsg.): Waldbesitzer,
22.08.2013
[47] Vgl. Köpf, E. U. (1995), Privatwalduntersuchung in Sachsen - Abschlussbericht. Institut für
Forstökonomie und Forsteinrichtung der Technischen Universität Dresden, Professur Forstpolitik, Tharandt
1999 sowie Köpf, E. U.; Gerber, W.; Kunze, W.-D., Waldbesitzer in Sachsen – Untersuchungen über
Problemlage und Motivationen bei privaten Waldbesitzern in Sachsen. Forschungsbericht, Institut für
Forstökonomie und Forsteinrichtung der Technischen Universität Dresden, Professur Forstpolitik. Tharandt
[48] Vgl. SMUL (Hrsg.): Waldbesitzer,
22.08.2013
[49] Vgl. Landesforstpräsidium (Hrsg.): Der Wald in Sachsen. Ergebnisse der zweiten Bundeswaldinventur
für den Freistaat Sachsen, Dresden 2005
[50] Vgl. Landesforstpräsidium (Hrsg.): Der Wald in Sachsen. Ergebnisse der zweiten Bundeswaldinventur
für den Freistaat Sachsen, Dresden 2005
[51] Klausner Holz Sachsen GmbH, Kodersdorf sowie HIT Holzindustrie Torgau OHG, Torgau
[52] Vgl. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Hrsg.): 21. März – Tag des Waldes. Deutlicher
Anstieg des Holzeinschlags in Sachsen, Medieninformation 60/2012 vom 20.03.2012,
09.07.2013
[53] Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bodenfläche (tatsächliche Nutzung): Bundesländer, Stichtag
31.12.2010, Nutzungsarten. Die Begriffsbestimmungen sind dem 'Verzeichnis der flächenbezogenen
Nutzungsarten im Liegenschaftskataster und ihrer Begriffsbestimmungen' (Stand: 1991) der
Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-
Nutzungsartenverzeichnis) entnommen. Wiesbaden, Stand: 06.06.2012
[54] Vgl. LfULG (Hrsg.): Bericht zum Zustand der sächsischen Wasserkörper 2009, Europäische
Wasserrahmenrichtlinie, Dresden 2010, Maßnahmenumsetzung WRRL in Sachsen - Zwischenbericht gem.
Art. 15 Abs. 3 der WRRL zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme – Sächsisches Hintergrunddokument
2012 (Die Ausführungen in diesem Bericht wurden aus den „Berichten über die sächsischen Beiträge zu den
Bewirtschaftungsplänen der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder“ zusammengestellt.)
[55] Vgl. LfULG (Hrsg.): Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Neue Impulse für Sachsen, Dresden 2008
(Kap. 3.2: Zustandsbewertung)
[56] Vgl. LfULG: Umweltstatus – Schutzgut Boden,
12.07.2013
[57] Vgl. SMUL: Landwirtschaft und Gewässerschutz – Handlungsbedarf durch die WRRL und
Umsetzungskonzept, Präsentation auf der Tagung am 22.10.2010 in Dresden-Pillnitz, Dresden 2010
[58] Vgl. Frauenhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Lehrstuhl für Energiewirtschaft und
44
Anwendungstechnik (lfE), GfK Marketing Services GmbH & Co. KG. Karlsruhe, München, Nürnberg 2009
[59] Vgl. Landesverband Gartenbau Sachsen e. V.: Erarbeitung von allgemeinen Empfehlungen zur
Verbesserung der Energieeffizienz in sächsischen Zierpflanzenbaubetrieben (Abschlussbericht), Zwickau
2011, S. 104
[60] Vgl. BfN (Hrsg.): Monitoring von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert,
09.07.2013
[61] Vgl. Europäische Kommission: Common context indicators for rural development programs (2014 –
2020), April 2013
[62] SPA: Nachmeldung der Europäischen Vogelschutzgebeite (SPA) in Sachsen vom November 2006
sowie Anpassung und Meldung der Gebietsgrenze SPA DE 5437-451 im Juni 2010
FFH: 7. Fortschreibung der kontinentalen Liste der FFH-Gebiete (Stand 05/2005)
Überschneidung: GIS-Auswertung der zur jeweiligen Meldung gehörenden Geodaten
[63] Vgl. LfULG (Hrsg.): Bericht nach Artikel 17 FFH-Richtlinie 2007-2012: Erhaltungszustand der Arten
im Freistaat Sachsen mit Vorkommensschätzungen und Bewertungen im Vergleich zur Bewertung in
Deutschland, Fassung: 10.04.2014
[64] Arten der Habitate Heiden, Magerrasen, Grünland, Grünanlagen, Feuchtgrünland/-staudenfluren, Äcker
und Sonderkulturen, Ruderalfluren und Brachen
[65] Berechnung entera auf Grundlage von: LfULG (Hrsg.): Arbeitshilfen für artenschutzrechtliche
Bewertungen, Regelmäßig in Sachsen auftretende Vogelarten, Excel-Tabelle „Vogelarten“, Version:
1.0_100303, 2010,
17.07.2013
[66] Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie), Amtsblatt der Europäischen Union vom
26.01.2010, L 20/7
[67] Vgl. auch LfULG (Hrsg.): Natura 2000, Umsetzung in Sachsen,
17.07.2013
[68] Vgl. Europäische Kommission: Common context indicators for rural development programs (2014 –
2020), April 2013
[69] SMUL (Hrsg.): Waldstrategie 2050 für den Freistaat Sachsen, Dresden 05.03.2013
[70] Vgl. Landesforstpräsidium (Hrsg.): Bodenzustandserhebung II (BZE) (2006 - 2008),
45
Abbildung 4-1:
Räumliche Verteilung der Bevölkerung, Fläche und Zahl der Gemeinden/kreisfreien Städte auf die beiden Raumkategorien gem. LEP
2013
Abbildung 4-3: Räumliche Verteilung der Bevölkerung und Fläche der kreisfreien Städte und Landkreise auf die Raumkategorien gem. Kreisstatistik
46
Abbildung 4-2: Räumliche Verteilung der Bevölkerung, Fläche und Zahl der Gemeinden innerhalb des ländlichen Raums
47
Abbildung 4-4: Anteile am BIP und der BWS 2010 nach Hauptsektoren sowie Erwerbstätige insgesamt der kreisfreien Städte und Landkreise gem.
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung
Abbildung 4-5: Durchschnittliche jährliche Wachstumsraten der BWS und der Erwerbstätigen (EWT) nach Hauptwirtschaftsbereichen (Zeitraum 2000 bis
2010 und 2008 bis 2010)
48
Abbildung 4-6: Betriebliche Agrarstruktur 2010 im Freistaat Sachsen
Abbildung 4-7: Anteil der Betriebsleiter/Geschäftsführer mit landwirtschaftlicher Grund- oder Vollausbildung in Betrieben bis 200 ha
4.1.2. Im Programmplanungsgebiet ermittelte Stärken
Unionspriorität 1
1-S-1
vielfältige Forschungslandschaft für die Land- und Forstwirtschaft und Umweltforschung, eigene
Ressortforschungsanstalt des SMUL (LfULG und SBS)
1-S-2
hohe Weiterbildungsbeteiligung von Betriebsleitern in großen landwirtschaftlichen
Betriebsgrößenklassen und Gartenbaubetrieben
1-S-3
flächendeckendes, breit gefächertes Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten im Sektor Land-,
Forst- und Ernährungswirtschaft durch sowohl staatliche Institutionen, Berufsverbände als auch private
49
Bildungsträger
Unionspriorität 2
2-S-1
steigender Anteil des Freistaates Sachsen an der BWS der Land- und Forstwirtschaft in
Deutschland
2-S-2
hohe Investitionsfreudigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmer bei hohem Modernitätsgrad
2-S-3
hoch spezialisierte und leistungsstarke Milchproduktion
2-S-4
Gartenbaubetriebe mit gut ausgebildeten Betriebsleitern
Unionspriorität 3
3-S-1
hohe Anteile der in Erzeugergemeinschaften gebündelten an den insgesamt erzeugten Mengen bei
Schweinefleisch, Rindfleisch und bei Milch
3-S-2
hohe Wahrnehmung von Existenz- und Armutsrisiken durch zunehmende Extremwetterereignisse
Unionspriorität 4
4-S-1
landschaftliche Vielfalt mit hohem Anteil an HNV-Farmland-Flächen birgt hohes Potenzial zur
Erhaltung der Artenvielfalt
4-S-2
knapp 1/5 der Gesamtwaldfläche liegt innerhalb von FFH-Gebieten, nahezu alle FFH-Gebiete
liegen teilweise im Wald und sind damit i. d. R. geringeren Belastungen als in der Agrarlandschaft
ausgesetzt
4-S-3
Trend zur Verringerung des Nitratgehalts der Böden
4-S-4
überwiegend guter chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper und Trend zur Minderung
von Stoffeinträgen in die Grundwasserkörper
Unionspriorität 5
5-S-1
hoher Anteil an LF mit konservierender Bodenbearbeitung mit positiven Wirkungen auf die
Kohlenstoffbindung im Boden
5-S-2
Waldflächenzunahme durch Aufforstungen
Unionspriorität 6
6-S-1
lebhaftes Gründungsgeschehen im Kleingewerbe und bei allen Arten von Dienstleistungen/hohes
Maß an Unternehmergeist
6-S-2
Existenz entwickelter und wirtschaftlich rentabler/wettbewerbsfähiger Branchen – gesunde Struktur
bei der Ausstattung mit Kleinbetrieben, lokalem Handwerk, Dienstleistungen
50
6-S-3
hohe Erwerbsbeteiligung der ländlichen Bevölkerung und hohe Mobilitätsbereitschaft
6-S-4
hoher Bestand an Kulturgütern und erhaltenswerten Kulturdenkmälern
6-S-5
umfangreiche gute Erfahrungen und Potenziale zur Entwicklung kleinräumiger lokaler
Entwicklungskonzepte und Investitionsstrategien und hoher Grad an zivilgesellschaftlicher Beteiligung und
Selbstorganisation
4.1.3. Im Programmplanungsgebiet ermittelte Schwächen
Unionspriorität 1
1-W-1 geringe Weiterbildungsbeteiligung in der Landwirtschaft bei kleineren Betrieben
1-W-2 betriebsbedingt geringerer Anteil an kontinuierlich FuE betreibenden Unternehmen der Land-,
Forst- und Ernährungswirtschaft
1-W-3 hohes Wissensdefizit und geringes Weiterbildungsinteresse bei Privatwaldbesitzern
Unionspriorität 2
2-W-1 überdurchschnittlich hohe Arbeitsintensität in Betrieben bis 50 ha LF
2-W-2 unterdurchschnittliche Kapitalausstattung pro Arbeitsplatz insbesondere in kleineren
Betriebsgrößenklassen
2-W-3 erhöhte Ertragsrisiken v. a. auf diluvialen Standorten und im Obst- und Weinbau
2-W-4 kleinflächiger und zersplitterter Bestand an land- und forstwirtschaftlichen Eigentumsflächen
Unionspriorität 3
3-W-1 geringer Anteil an Produkten (Lebensmitteln) mit geografischen und geschützten
Ursprungsangaben
Unionspriorität 4
4-W-1 unzureichende Vernetzung von Lebensräumen, was zur Minderung von Artenvielfalt durch
mangelnde Ausbreitungsmöglichkeiten führt
4-W-2 unzureichender bis schlechter Erhaltungszustand vieler Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume
4-W-3 überwiegend schlechter ökologischer Zustand der Oberflächenwasserkörper und schlechter
chemischer Zustand der Grundwasserkörper
4-W-4 Defizite bei standortgerechter Uferbepflanzung an kleinen Gewässern
51
4-W-5 geringer Anteil ökologisch/biologisch bewirtschafteter Flächen und somit ökologisch/biologisch
erzeugter Produkte
4-W-6 hoher Anteil an Nadelbaumreinbeständen auf der Gesamtwaldfläche
4-W-7 hoher Anteil an LF mit naturbedingten Nachteilen
4-W-8 hoher Anteil LF mit potenzieller Gefährdung durch Wasser- bzw. auch Winderosion
4-W-9 geringer Anteil an Grünlandflächen
4-W-10 über die Hälfte der Biotoptypen des Freistaates Sachsen sind gefährdet
4-W-11 Defizit an Kleinstrukturen und Landschaftselementen in der Agrarlandschaft
Unionspriorität 5
5-W-1 schwankende THG- und Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft trotz sinkender Tierbestände
5-W-2 geringer Anteil an ökologisch/biologisch bewirtschafteten Flächen, deren Bewirtschaftung in
vielerlei Hinsicht klimafreundlicher ist als die konventionelle Landbewirtschaftung
5-W-3 hoher Energieverbrauch im Gartenbau, Masttierhaltung und Milchkühlung
5-W-4 hoher Anteil von Privatwaldbesitzern mit Waldflächengröße unter 5 ha, dort insbesondere
strukturell bedingte Defizite in der Walderschließung und im Nutzungspotenzial
5-W-5 teilweise stark ausgeräumte LF, dadurch erhöhte Bodenerosion und CO2-Freisetzung durch
Humusabbau
Unionspriorität 6
6-W-1 unzureichend angepasste Kapazitäten in Bezug auf die demografische Entwicklung und damit
schlechte Wirtschaftlichkeit vieler soziokultureller Einrichtungen
6-W-2 fehlende Mobilitätskonzepte und entsprechende Infrastrukturausstattung/ Dienstleistungsangebote
bezogen auf Personen- und Warentransport
6-W-3 teilweise schlechter baulicher Zustand kommunaler Infrastrukturen auch im Hinblick auf die
Notwendigkeit zur Barrierefreiheit insbesondere bei Beachtung der demografischen Entwicklung
6-W-4 unzureichende Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologien, unzureichende
Hochgeschwindigkeits-Breitbandversorgung im ländlichen Raum
6-W-5 mangelnde Profilierung vieler touristischer Betriebe
6-W-6 fehlende bzw. unzureichende Erschließung landwirtschaftlicher Flächen, geringer Ausbaugrad
landwirtschaftlicher Wege
52
6-W-7 unzureichende Nutzung innovativer Ansätze (z. B. angepasste Dienstleistungen)
6-W-8 unterdurchschnittlich wenige landwirtschaftliche Betriebe mit Einkommen aus
nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
6-W-9 unzureichende wirtschaftliche Ausschöpfung bestehender ökonomischer Potenziale
4.1.4. Im Programmplanungsgebiet ermittelte Möglichkeiten
Unionspriorität 1
1-O-1
hohe Innovationskraft im Freistaat Sachsen
1-O-2
Strategien zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel vorhanden
Unionspriorität 2
2-O-1
deutlicher Anstieg der Erfolgskennziffern in Betrieben ab 250.000 EUR Standardoutput
2-O-2
erwartbar Investitionen vermindern die Arbeitsintensität und erhöhen die Arbeitsproduktivität
2-O-3
Nachfrage nach heimischen ökologisch/biologisch erzeugten Produkten ist größer als das Angebot,
ökologisch/biologisch erzeugte Produkte vermindern Erlös- und damit Einkommensschwankungen
2-O-4
Know-how für Qualitätserzeugung (Qualitätssicherungssysteme, Qualitätsprogramme) vorhanden,
Qualitätserzeugung vermindert Erlös- und damit Einkommensschwankungen
Unionspriorität 3
3-O-1
trockenstressresistente tiefgründige Lössstandorte lassen auch künftig relativ hohe und stabile
Erträge erwarten
3-O-2
angepasste Bewirtschaftungsformen in den sächsischen Mittelgebirgen schützen vor
Klimawandelfolgen in der Landwirtschaft
Unionspriorität 4
4-O-1
zusammenhängende Waldflächen ermöglichen einen effektiven Naturschutz auf großer Fläche
4-O-2
der Strukturwandel in der Landwirtschaft beinhaltet Chancen hinsichtlich einer
Nutzungsoptimierung mit positiven Umweltwirkungen
Unionspriorität 5
5-O-1
Potenzial zur Senkung von THG- und Ammoniakemissionen durch Modernisierung und
Rationalisierung der Landwirtschaft
53
5-O-2
steigender Anteil erneuerbarer Energien am Primärverbrauch insbesondere aus nachwachsenden
Rohstoffen und Biogas
5-O-3
steigende Nachfrage nach Holz für die stoffliche und energetische Verwertung
Unionspriorität 6
6-O-1
gute Ausstattung mit natürlichen Potenzialen (Umwelt, Landschaft, Naturraum)
6-O-2
Infrastruktur für die Zusammenarbeit im Einkauf, der Erzeugung und Vermarktung sind
sachsenweit vorhanden
6-O-3
vergleichsweise gute Entwicklung des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte
6-O-4
Potenzial zur gebietsübergreifenden oder transnationalen Kooperation vorhanden
6-O-5
Vorhandensein touristischer Infrastruktur, gute Ausstattung mit historisch bedeutsamen
Kulturgütern und Denkmälern
6-O-6
Vorhandensein unternehmerischen Potenzials in der Landwirtschaft zur Schaffung
außerlandwirtschaftlicher Beschäftigungsmöglichkeiten
6-O-7
gut entwickelte kulturpolitische Potenziale, gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt, ausgeprägtes
Vereinsleben, hohe Bereitschaft zum Verbleiben im ländlichen Raum und zu dessen Erhaltung als
Lebensraum
6-O-8
Vorhandensein qualifizierter Arbeitskräfte der gewerblichen Branchen und Dienstleistungssektoren
6-O-9
derzeit (2010) rückläufige und im nationalen Vergleich geringere Verschuldung der Kommunen
6-O-10 fast flächendeckende gut arbeitende Bottom-up-Strukturen auf lokaler Ebene
6-O-11 noch ungenutztes privates Entwicklungspotenzial vorhanden, da noch viele Ideen im bisherigen
LEADER-Prozess nicht realisiert
4.1.5. Im Programmplanungsgebiet ermittelte Bedrohungen
Unionspriorität 1
1-T-1
geringe Lebensleistung und damit Nutzungsdauer der Milchkühe
1-T-2
gestiegene Volatilität der Agrarmärkte, Abbau der klassischen Marktordnungsinstrumente als
erhöhte Existenz-, Einkommens- und Investitionsrisiken für die Landwirtschaft
Unionspriorität 2
2-T-1
zunehmende Dequalifizierung des Humankapitals (berufliche Qualifikation) in kleineren Betrieben
54
in der Landwirtschaft gefährdet Steigerungen der Arbeits- und Gesamtfaktorproduktivität (technischer
Fortschritt)
2-T-2
trotz hoher Investitionen sinkt der Modernitätsgrad des Anlagekapitals
2-T-3
Rentabilität der Milchproduktion leidet an hohen Produktionskosten
2-T-4
erwartbar geringe Bereitschaft zur Hofübernahme insbesondere bei kleineren landwirtschaftlichen
Betrieben
Unionspriorität 3
3-T-1
zunehmende Extremwetterereignisse mit negativen Folgen (z. B. Spätfrostgefahr,
Sonnenbrandschäden und Trockenheit) v. a. auf diluvialen Standorten und im Obst- und Weinbau sowie
auch durch Überschwemmungen
Unionspriorität 4
4-T-1
zunehmende Nutzungsaufgabe von ertragsarmen Flächen und traditioneller
Bewirtschaftungsformen, Verlust des durch diese Formen der Bewirtschaftung entstandenen Artenreichtums
4-T-2
Zunahme von Wetterextremen als erhöhte Existenz-, Einkommens- und Investitionsrisiken sowohl
in Land- und Forstwirtschaft als auch außerhalb der Landwirtschaft
4-T-3
Zunahme biotischer und abiotischer Waldschäden durch Klimaveränderung mit Häufung von
Wetterextremen
4-T-4
Flächenneuinanspruchnahme meist zu Lasten von Land- und Forstwirtschaft
4-T-5
klimatische Veränderungen mit negativen Folgen für Ökosysteme
4-T-6
steigende Nachfrage nach Waldholz zur energetischen Verwertung kann zu einer intensivierten
Waldnutzung führen mit negativen Folgen auf die Bodengüte durch Nährstoffentzug
Unionspriorität 5
5-T-1
steigende Wassernutzung in der Bewirtschaftung und zunehmende Bodenerosion infolge
klimatischer Veränderungen
5-T-2
zunehmende Konzentration im Bereich der holzbe- und verarbeitenden Industrie beeinträchtigt die
Wettbewerbsfähigkeit in der Forstwirtschaft
5-T-3
anhaltende Bodenversauerung in den Wäldern
Unionspriorität 6
6-T-1
zukünftiger Mangel an ausgebildeten Fachkräften in den nächsten Jahren
6-T-2
zunehmende wirtschaftliche Disparität zwischen ländlichem und Verdichtungsraum und auch
55
innerhalb des ländlichen Raums
6-T-3
verschlechterte Daseinsvorsorge und Verteuerung der Lebenshaltungskosten der Landbevölkerung
6-T-4
allgemeiner Bevölkerungsrückgang, ungünstige Veränderung der demografischen Struktur,
Alterung der Gesellschaft, langfristig abnehmende Erwerbsbeteiligung, regionale
Bevölkerungskonzentration in den kreisfreien Städten und deren Peripherie
6-T-5
zunehmende Mobilitätskosten für die Bevölkerung aufgrund drastisch steigender Energiekosten
und erwartbar weiterer Anfahrtswege
6-T-6
hohe Langzeitarbeitslosenquote, hohes Armutsgefährdungspotenzial
6-T-7
zunehmende Folgekosten für Überkapazitäten sowie steigende Energiekosten bei kommunalen
(physischen) Infrastrukturen
56
4.1.6. Gemeinsame Kontextindikatoren
I Sozioökonomische Situation und Lage im ländlichen Raum
1 Bevölkerung
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
Einwohner
4.137.051
2012
Ländlicher Raum
% des Gesamtwerts
NA
Zwischenregion
% des Gesamtwerts
75,2
2012
Städtisch
% des Gesamtwerts
24,8
2012
spezifische Definition für ländliche Räume für Ziele Z21, Z22 und
Z24 (ggf.)
% des Gesamtwerts
2 Altersstruktur
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt < 15 Jahre
% der
Gesamtbevölkerung
11,7
2012
Insgesamt 15-64 Jahre
% der
Gesamtbevölkerung
63,8
2012
Insgesamt > 64 Jahre
% der
Gesamtbevölkerung
24,5
2012
Ländlicher Raum < 15 Jahre
% der
Gesamtbevölkerung
13,5
2012
Comment:
DE-Wert gesamt
Ländlicher Raum 15-64 Jahre
% der
Gesamtbevölkerung
65,8
2012
Comment:
DE-Wert gesamt
Ländlicher Raum > 64 Jahre
% der
Gesamtbevölkerung
20,8
2012
Comment:
DE-Wert gesamt
3 Gebiet
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
km2
18.420
2012
Ländlicher Raum
% der Gesamtfläche
NA
Zwischenregion
% der Gesamtfläche
89,1
2012
Städtisch
% der Gesamtfläche
10,9
2012
4 Bevölkerungsdichte
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
Einwohner / km2
224,9
2011
Ländlicher Raum
Einwohner / km2
142
2011
Comment:
Einteilung nach LEP 2013 - vgl. Kap. 4.1.1.1
5 Beschäftigungsquote
57
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt (15-64 Jahre)
%
73,6
2012
Männlich (15-64 Jahre)
%
76,2
2012
Weiblich (15-64 Jahre)
%
70,7
2012
* Ländlicher Raum (dünn besiedelt) (15-64 Jahre)
%
75,6
2012
Comment:
DE-Wert gesamt
Insgesamt (20-64 Jahre)
%
76,1
2012
Männlich (20-64 Jahre)
%
78,7
2012
Weiblich (20-64 Jahre)
%
73,4
2012
6 Quote der Selbständigen
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt (15-64 Jahre)
%
11,4
2012
7 Arbeitslosenquote
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt (15-74 Jahre)
%
8,2
2012
Jugendliche (15-24 Jahre)
%
9,2
2012
Ländlicher Raum (dünn besiedelt) (15-74 Jahre)
%
4,1
2012
Comment:
DE-Wert gesamt
Jugendliche (15-24 Jahre)
%
6
2012
Comment:
DE-Wert gesamt
8 BIP pro Kopf
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
Index KKS (EU-27 =
100)
86
2010
* Ländlicher Raum
Index KKS (EU-27 =
100)
99,4
2012
Comment:
DE-Wert gesamt
9 Armutsquote
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
% der
Gesamtbevölkerung
19,9
2011
* Ländlicher Raum (dünn besiedelt)
% der
Gesamtbevölkerung
21,5
2011
10 Wirtschaftsstruktur (Bruttowertschöpfung)
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
Mio. EUR
82.101,7
2010
Primärsektor
% des Gesamtwerts
1,1
2010
Sekundärsektor
% des Gesamtwerts
30,4
2010
58
Teritärsektor
% des Gesamtwerts
68,5
2010
Ländlicher Raum
% des Gesamtwerts
13,8
2010
Comment:
DE-Wert gesamt
Zwischenregion
% des Gesamtwerts
70,4
2010
Städtisch
% des Gesamtwerts
29,6
2010
11 Beschäftigungsstruktur
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
1000 Personen
1.952
2010
Primärsektor
% des Gesamtwerts
1,6
2010
Sekundärsektor
% des Gesamtwerts
26,3
2010
Teritärsektor
% des Gesamtwerts
72,1
2010
Ländlicher Raum
% des Gesamtwerts
15,2
2010
Comment:
DE-Wert gesamt
Zwischenregion
% des Gesamtwerts
71,4
2010
Städtisch
% des Gesamtwerts
28,6
2010
12 Arbeitsproduktivität aufgeschlüsselt nach Wirtschaftssektor
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
EUR/Person
42.060,3
2010
Primärsektor
EUR/Person
28.119,4
2010
Sekundärsektor
EUR/Person
48.566,8
2010
Teritärsektor
EUR/Person
39.991,1
2010
Ländlicher Raum
EUR/Person
49.631,7
2010
Comment:
DE-Wert gesamt
Zwischenregion
EUR/Person
41.497,8
2010
Städtisch
EUR/Person
43.471,3
2010
59
II Landwirtschaft/Branchenanalyse
13 Beschäftigung aufgeschlüsselt nach Wirtschaftssektor
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
1000 Personen
1.940,8
2012
Landwirtschaft
1000 Personen
28,1
2012
Landwirtschaft
% des Gesamtwerts
1,4
2012
Forstwirtschaft
1000 Personen
2,7
2012
Forstwirtschaft
% des Gesamtwerts
0,1
2012
Lebensmittelindustrie
1000 Personen
37,2
2012
Lebensmittelindustrie
% des Gesamtwerts
1,9
2012
Tourismus
1000 Personen
79,1
2012
Tourismus
% des Gesamtwerts
4,1
2012
14 Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
EUR/landwirtschaftliche
Arbeitseinheiten
29.582,8
2009
-
2011
15 Arbeitsproduktivität in der Forstwirtschaft
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
EUR/landwirtschaftliche
Arbeitseinheiten
52.322
2008
Comment:
DE-Wert gesamt (Durchschnittswert 2008 - 2010)
16 Arbeitsproduktivität in der Lebensmittelindustrie
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
EUR/Person
38.796,9
2010
17 Landwirtschaftliche Betriebe
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
Zahl
6.290
2010
Größe des landwirtschaftlichen Betriebs < 2 ha
Zahl
470
2010
Größe des landwirtschaftlichen Betriebs 2-4,9 ha
Zahl
300
2010
Größe des landwirtschaftlichen Betriebs 5-9,9 ha
Zahl
1.190
2010
Größe des landwirtschaftlichen Betriebs 10-19,9 ha
Zahl
1.180
2010
Größe des landwirtschaftlichen Betriebs 20-29,9 ha
Zahl
520
2010
Größe des landwirtschaftlichen Betriebs 30-49,9 ha
Zahl
510
2010
Größe des landwirtschaftlichen Betriebs 50-99,9 ha
Zahl
650
2010
Größe des landwirtschaftlichen Betriebs > 100 ha
Zahl
1.490
2010
landwirtschaftlicher Betrieb, Wirtschaftsgröße < 2000
Standardoutput (SO)
Zahl
20
2010
landwirtschaftlicher Betrieb, Wirtschaftsgröße 2000-3999
Standardoutput (SO)
Zahl
200
2010
60
landwirtschaftlicher Betrieb, Wirtschaftsgröße 4000-7999
Standardoutput (SO)
Zahl
830
2010
landwirtschaftlicher Betrieb, Wirtschaftsgröße 8000-14999
Standardoutput (SO)
Zahl
1.010
2010
landwirtschaftlicher Betrieb, Wirtschaftsgröße 15000-24999
Standardoutput (SO)
Zahl
750
2010
landwirtschaftlicher Betrieb, Wirtschaftsgröße 25000-49999
Standardoutput (SO)
Zahl
760
2010
landwirtschaftlicher Betrieb, Wirtschaftsgröße 50000-99999
Standardoutput (SO)
Zahl
670
2010
landwirtschaftlicher Betrieb, Wirtschaftsgröße 100000-249999
Standardoutput (SO)
Zahl
880
2010
landwirtschaftlicher Betrieb, Wirtschaftsgröße 250000-499999
Standardoutput (SO)
Zahl
470
2010
landwirtschaftlicher Betrieb, Wirtschaftsgröße > 500000
Standardoutput (SO)
Zahl
690
2010
Durchschnittsgröße
ha an landwirtschaftlicher
Nutzfläche/Betrieb
145,1
2010
Durchschnittliche Wirtschaftsgröße
EUR Standardoutput/Betrieb
286.666,3
2010
Durchschnittsgröße in Arbeitskrafteinheiten (Personen)
Personen/Betrieb
4,4
2010
Durchschnittsgröße in Arbeitskrafteinheiten
(landwirtschaftliche Arbeitseinheit)
Landwirtschaftliche
Arbeitseinheiten/Betrieb
3,8
2010
18 Landwirtschaftliche Fläche
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt
ha
912.740
2010
Ackerland
% der landwirtschaftlichen
Nutzfläche insgesamt
79
2010
Dauergrünland und Wiesen
% der landwirtschaftlichen
Nutzfläche insgesamt
20,4
2010
Dauerkulturen
% der landwirtschaftlichen
Nutzfläche insgesamt
0,6
2010
19 Landwirtschaftliche Fläche im Rahmen des ökologischen/biologischen Landbaus
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Zertifiziert
ha an landwirtschaftlicher
Nutzfläche
27.470
2010
In Umstellung
ha an landwirtschaftlicher
Nutzfläche
6.090
2010
Anteil landwirtschaftliche Nutzfläche (sowohl zertifiziert als
auch Umstellung)
% der landwirtschaftlichen
Nutzfläche insgesamt
3,7
2010
20 Bewässertes Land
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
ha
3.260
2010
Anteil landwirtschaftliche Nutzfläche
% der landwirtschaftlichen
Nutzfläche insgesamt
0,4
2010
21 Großvieheinheiten
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
GVE
634.350
2010
22 Landwirtschaftliche Arbeitskräfte
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Regelmäßig beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte
Personen
27.710
2010
61
insgesamt
Regelmäßig beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte
insgesamt
Landwirtschaftliche
Arbeitseinheiten
22.320
2010
23 Altersstruktur der landwirtschaftlichen Führungskräfte
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Landwirtschaftliche Führungskräfte insgesamt
Zahl
6.300
2010
Anteil < 35 Jahre
% der Führungskräfte insgesamt
8,1
2010
Verhältnis < 35 Jahre zu >= 55 Jahre
Zahl der jungen Führungskräfte
pro 100 älteren Führungskräften
21,8
2010
24 Landwirtschaftliche Ausbildung der landwirtschaftlichen Führungskräfte
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Anteil Führungskräfte insgesamt mit landwirtschaftlicher
Grundausbildung und vollständiger landwirtschaftlicher
Ausbildung
% des Gesamtwerts
67,9
2010
Anteil Führungskräfte < 35 Jahre mit landwirtschaftlicher
Grundausbildung und vollständiger landwirtschaftlicher
Ausbildung
% des Gesamtwerts
60
2010
25 Faktoreinkommen in der Landwirtschaft
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
EUR/landwirtschaftliche
Arbeitseinheiten
29.943,1
2010
Insgesamt (Messzahl)
Index 2005 = 100
115,7
2010
26 Landwirtschaftlicher Unternehmensgewinn
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Lebensstandard von Landwirten
EUR/landwirtschaftliche
Arbeitseinheiten
6.506
2010
Lebensstandard von Landwirten als Anteil Lebensstandards
von Personen, die in anderen Sektoren beschäftigt sind
%
NA
27 Faktorproduktivität in der Landwirtschaft insgesamt
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt (Messzahl)
Index 2005 = 100
95,5
2009
-
2011
28 Bruttoanlageinvestitionen in der Landwirtschaft
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Bruttoanlageinvestition
Mio. EUR
328,88
2010
Anteil der Bruttowertschöpfung an der Landwirtschaft
% der Bruttowertschöpfung an der
Landwirtschaft
37,7
2010
29 Wälder und sonstige bewaldete Flächen (in Tausend)
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
1000 ha
523,8
2012
Comment:
Waldstrategie 2020 Freistaat Sachsen
Anteil Landfläche insgesamt
% der Landfläche insgesamt
28,4
2012
Comment:
Waldstrategie 2020 Freistaat Sachsen
30 Tourismusinfrastruktur
62
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Betten in Beherbergungsbetrieben
Zahl der Betten
138.557
2011
Ländlicher Raum
% des Gesamtwerts
29,2
2011
Comment:
DE-Wert gesamt
Zwischenregion
% des Gesamtwerts
75,9
2011
Städtisch
% des Gesamtwerts
24,1
2011
63
III Umwelt/Klima
31 Bodenbedeckung
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Anteil landwirtschaftliche Fläche
% der Gesamtfläche
60,1
2006
Anteil natürliches Grasland
% der Gesamtfläche
0,3
2006
Anteil forstwirtschaftliche Fläche
% der Gesamtfläche
25,3
2006
Anteil Wald-Strauch-Übergangsstadien
% der Gesamtfläche
1,5
2006
Anteil naturbelassene Fläche
% der Gesamtfläche
0,4
2006
Anteil künstlich angelegte Fläche
% der Gesamtfläche
11
2006
Anteil andere Gebiete
% der Gesamtfläche
1,4
2006
32 Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
% der landwirtschaftlichen Nutzfläche
insgesamt
52
2005
354960
2019
Comment:
DE-Wert gesamt;
aktualisierter Wert 2019 in Hektar für Sachsen als Gegenstand des 5. Änderungsantrages zum EPLR
Gebirge
% der landwirtschaftlichen Nutzfläche
insgesamt
2,1
2005
0
2018
Comment:
DE-Wert gesamt;
aktualisierter Wert 2018 in Hektar für Sachsen,
Ab 2018 wurde die Kategorie „Berggebiete“ mit Umsetzung der Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete nicht mehr
ausgewiesen.
Sonstiges
% der landwirtschaftlichen Nutzfläche
insgesamt
48,9
2005
314060
2018
Comment:
DE-Wert gesamt; aktualisierter Wert 2019 in Hektar für Sachsen als Gegenstand des 5. Änderungsantrages zum
EPLR
Spezifisch
% der landwirtschaftlichen Nutzfläche
insgesamt
1
2005
40900
2019
Comment:
DE-Wert gesamt; aktualisierter Wert 2019 in Hektar für Sachsen als Gegenstand des 5. Änderungsantrages zum
EPLR
33 Bewirtschaftungsintensität
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
geringe Intensität
% der landwirtschaftlichen Nutzfläche
insgesamt
7
2007
mittlere Intensität
% der landwirtschaftlichen Nutzfläche
insgesamt
41,1
2007
hohe Intensität
% der landwirtschaftlichen Nutzfläche
insgesamt
51,9
2007
Weideland
% der landwirtschaftlichen Nutzfläche
insgesamt
0
2010
64
34 Natura-2000-Gebiete
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Anteil Gebiet
% des Gebiets
15,9
2011
Anteil landwirtschaftliche Nutzfläche (einschließlich
natürliches Grasland)
% der landwirtschaftlichen Nutzfläche
11,1
2011
Anteil forstwirtschaftliche Fläche insgesamt
% der Waldfläche
29,5
2011
35 Feldvogelindex
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt (Messzahl)
Index 2000 = 100
75,7
2008
Comment:
DE-Wert gesamt
36 Erhaltungszustand landwirtschaftlicher Habitate (Grasland)
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Günstig
% der Bewertung von Habitaten
13,3
2006
Comment:
DE-Wert gesamt (Durchschnittswert 2001 - 2006)
Ungünstig – nicht ausreichend
% der Bewertung von Habitaten
60
2006
Comment:
DE-Wert gesamt (Durchschnittswert 2001 - 2006)
Ungünstig – schlecht
% der Bewertung von Habitaten
26,7
2006
Comment:
DE-Wert gesamt (Durchschnittswert 2001 - 2006)
Unbekannt
% der Bewertung von Habitaten
3,3
2006
Comment:
DE-Wert gesamt (Durchschnittswert 2001 - 2006)
37 Landbau von hohem Naturschutzwert
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
% der landwirtschaftlichen Nutzfläche
insgesamt
13
2011
38 Waldschutzgebiet
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Klasse 1.1
% der Waldfläche und der sonstigen
bewaldeten Fläche
0
2011
Comment:
DE-Wert gesamt
Klasse 1.2
% der Waldfläche und der sonstigen
bewaldeten Fläche
2
2011
Comment:
DE-Wert gesamt
Klasse 1.3
% der Waldfläche und der sonstigen
bewaldeten Fläche
27,9
2011
Comment:
DE-Wert gesamt
Klasse 2
% der Waldfläche und der sonstigen
bewaldeten Fläche
41,7
2011
65
Comment:
DE-Wert gesamt
39 Wasserentnahme in der Landwirtschaft
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Insgesamt
1000 m3
2.027,1
2010
40 Wasserqualität
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Potenzieller Stickstoffüberschuss auf Agrarland
kg N/ha/Jahr
85,5
2010
Comment:
DE-Wert gesamt (Durchschnittswert 2007 - 2010)
Potenzieller Phosphorüberschuss auf Agrarland
kg P/ha/Jahr
1
2008
Comment:
DE-Wert gesamt (Durchschnittswert 2005 - 2008)
Nitrate in Süßwasser – Oberflächenwasser: gute
Qualität
% der Überwachungsstellen
20,1
2010
Comment:
DE-Wert gesamt
Nitrate in Süßwasser – Oberflächenwasser: mittlere
Qualität
% der Überwachungsstellen
72,4
2010
Comment:
DE-Wert gesamt
Nitrate in Süßwasser – Oberflächenwasser: schlechte
Qualität
% der Überwachungsstellen
7,5
2010
Comment:
DE-Wert gesamt
Nitrate in Süßwasser – Grundwasser: gute Qualität
% der Überwachungsstellen
67,5
2010
Comment:
DE-Wert gesamt
Nitrate in Süßwasser – Grundwasser: mittlere Qualität
% der Überwachungsstellen
17,2
2010
Comment:
DE-Wert gesamt
Nitrate in Süßwasser – Grundwasser: schlechte
Qualität
% der Überwachungsstellen
15,3
2010
Comment:
DE-Wert gesamt
41 Gehalt des Bodens an organischer Materie in Ackerland
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Schätzungen Gehalt an organisch gebundenem
Kohlenstoff insgesamt
Mio. t
221,6
2009
Comment:
DE-Wert gesamt
Mittlerer Gehalt an organisch gebundenem
Kohlenstoff
g/kg
12,4
2009
Comment:
DE-Wert gesamt
42 Wasserbedingte Bodenerosion
66
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Menge des Erdabtrags durch Wassererosion
Tonnen/ha/Jahr
2,2
2006
Betroffene landwirtschaftliche Fläche
1000 ha
3.200
2006 -
2007
Betroffene landwirtschaftliche Fläche
% der landwirtschaftlichen Fläche
0,3
2006 -
2007
43 Erzeugung erneuerbarer Energien aus Land- und Forstwirtschaft
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Aus der Landwirtschaft
1000 t RÖE
8.944,5
2010
Aus der Forstwirtschaft
1000 t RÖE
12.230
2010
44 Energienutzung in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Lebensmittelindustrie
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Land- und Forstwirtschaft
1000 t RÖE
774
2011
Nutzung pro ha (Land- und Forstwirtschaft)
kg Rohöläquivalent pro ha der
landwirtschaftlichen Nutzfläche
27,8
2011
Lebensmittelindustrie
1000 t RÖE
4.922
2011
45 Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft
Indikatorbezeichnung
Einheit
Wert
Jahr
aktualisierter
Wert
aktualisiertes
Jahr
Landwirtschaft insgesamt (CH4 und N2O und
Bodenemissionen/-abhebungen)
1000 t Kohlendioxidäquivalent
2.725
2010
Anteil Treibhausgasemissionen insgesamt
% der Nettoemissionen insgesamt
5,2
2010
67
4.1.7. Programmspezifische Kontextindikatoren
Sektor
Code
Indikatorbezeichnung
Wert
Einheit
Jahr
68
4.2. Bedarfsermittlung
P1
P2
P3
P4
P5
P6
Übergreifende Zielsetzungen
Bezeichnung (oder Bezug) des Bedarfs
1A
1B
1C
2A
2B
3A
3B
4A
4B
4C
5A
5B
5C
5D
5E
6A
6B
6C
Umwelt
Eindämmung
des
Klimawandels
und
Anpassung an
seine
Auswirkungen
Innovation
B01 Unterstützung der Suche nach alternativen
Einkommen durch entsprechende Weiterbildungs-
und Informationsmaßnahmen
X
X
X
B02 Verbreitung wissenschaftlich fundierten
Wissens betreffend die Bereiche Land-, Forst- und
Ernährungswirtschaft
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
B03 Stärkung der Risikowahrnehmung und des
besseren Umgangs mit Risiken durch Information
zu Gefahren und Schutzmöglichkeiten
X
X
X
X
B04 Aufbau und Stärkung von Verbindungen
zwischen Land-, Forst- und
Nahrungsmittelwirtschaft mit öffentlicher
Forschung
X
X
X
X
X
B05 Unterstützung der Zusammenarbeit von
Waldbesitzern bei der Erstellung von
Waldbewirtschaftungsplänen
X
X
X
X
X
B06 Bereitstellung bedarfsorientierter
Weiterbildungsangebote in Land- u.
Forstwirtschaft
X
B07 Unterstützung des gesunden
Strukturwandels/Unterstützung von Investitionen
in marktorientierte landwirtschaftliche Betriebe
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
B08 Vorantreiben des quantitativen und
qualitativen Kapitalstockaufbaus bei hochwertigen
innovativen, emissionsarmen Anlagen
X
X
X
X
X
X
X
69
B09 Bindung von Investitionsförderung an
berufliche Qualifikation
X
X
B10 Qualifizierung von Landwirten sowie KMU
der Ernährungswirtschaft zur Teilnahme an
Qualitätsregelungen
X
X
X
B11 vorbeugender Schutz des landwirtschaftlichen
Produktionspotenzials in sensiblen Bereichen
X
X
B12 Unterstützung der Bewahrung und
Verbesserung der natürlichen Potenziale
X
X
X
X
X
B13 Unterstützung von Bewirtschaftungsformen
mit besonderer Bedeutung für die Biologische
Vielfalt
X
X
X
X
X
X
B14 Unterstützung spezifischer Artenschutz- und
Biotopgestaltungsmaßnahmen inklusive
Technik/Ausstattung und Präventionsmaßnahmen
X
X
X
X
X
X
B15 Unterstützung planungsgestützten
Naturschutzes zum Erhalt der Biologischen
Vielfalt
X
X
X
X
B16 Entwicklung/Durchführung gemeins.
Konzepte f. Umweltprojekte u. gegenwärtig
angewendete ökol. Verfahren
X
X
X
X
X
B17 Unterstützung d. Information, Qualifizierung
und Öffentlichkeitsarbeit/Umweltbildung zum
Schutz der Biologischen Vielfalt
X
X
X
X
B18 Verhinderung der Nutzungsaufgabe von
ertragsarmen Flächen, ungünstigen Standorten und
traditioneller Bewirtschaftungsformen
X
X
X
X
X
B19 Minimierung der
Flächenneuinanspruchnahme und Rückführung
von Flächen in die Primärproduktion
X
X
X
X
X
X
B20 Unterstützung Vorhaben zur Verjüngung nat.
gebietsheimischer
Waldgesellschaften/vorbeugende Maßnahmen
gegen Waldschäden
X
X
X
X
X
X
70
B21 Sanierung von Trockenmauern als
Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen
X
X
B22 weitere Reduktion der Schadstoffeinträge in
die Oberflächen- und Grundwasserkörper im Sinne
der Ziele der WRRL
X
X
X
X
X
B23 Unterstützung einer Nutzungsoptimierung im
Hinblick auf den Einsatz von Düngemitteln
X
X
X
X
B24 Unterstützung des ökologischen/biologischen
Landbaus
X
X
X
X
X
X
X
X
B25 Unterstützung bodenschonender,
erosionsmindernder Bewirtschaftungsformen,
Reduzierung des Grünlandumbruchs
X
X
X
X
X
X
B26 Unterstützung angepasster Technologien,
Nutzung von Innovationen vor dem Hintergrund
einer effizienten Ressourcennutzung
X
X
X
X
X
X
X
B27 nachhaltiger Ausbau des Anteils der
erneuerbaren Energien am
Gesamtenergieverbrauch
X
X
X
X
X
X
B28 Abbau der Infrastrukturdefizite in der
Forstwirtschaft zur Mobilisierung der Potenziale
zur Holzvermarktung
X
X
B29 Unterstützung angepasster Technologien und
Bewirtschaftungsmethoden zur Vermeidung von
THG- und Ammoniakemissionen
X
X
X
X
X
X
X
B30 langfristige Verbesserung der
Anpassungsfähigkeit der Agrar- und
Forstökosysteme an klimatische Veränderungen
X
X
X
X
X
X
B31 Unterstützung der Waldflächenerhaltung
durch Waldumbau zur langfristigen Kohlen-
stoffbindung
X
X
X
X
X
X
B32 Unterstützung der langfristigen Minderung
der Bodenversauerung in den Wäldern
X
X
X
X
X
B33 Unterstützung der Verarbeitung und
Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte nach
X
X
X
71
Anhang I des EG-Vertrages
B34 Unterstützung privatwirtschaftlicher,
kleingewerblicher Investitionen
X
X
B35 Unterstützung der Schaffung und Sicherung
hochwertiger Arbeitsplätze durch die Förderung
von Investitionen
X
X
B36 Unterstützung zur Diversifizierung
landwirtschaftlicher Betriebe hin zu
nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
X
X
B37 lokalspezifische Anpassung der
Infrastrukturen auf sich ändernde Nachfrage- und
Bedarfsstrukturen für KMU
X
X
X
B38 Unterstützung eines lokalspezifischen
Ausbaus der ländlichen Wegeinfrastruktur
X
X
B39 Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen
für die Erhaltung qualifizierter Arbeitsplätze und
Erleichterung der Mobilität
X
B40 Anpassung der kommunalen/dörflichen
Infrastrukturausstattung an die Herausforderungen
des demografischen Wandels
X
B41 Unterstützung der Restrukturierung und
lokalspezifische Bedarfsanpassung sozio-
kultureller Einrichtungen
X
B42 Erhaltung und angepasste Nutzung des
ländlichen Kulturerbes
X
B43 Unterstützung von Investitionen in die
qualitative Verbesserung des Tourismus
X
B44 Unterstützung der von der örtlichen
Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale
Entwicklung
X
B45 Unterstützung von
Qualifizierungsmaßnahmen für Akteure und
Sensibilisierung im Bereich lokaler
Entwicklungskonzepte
X
72
B46 Unterstützung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen unter
Beachtung lokalspezifischer Bedarfe
X
73
4.2.1. B01 Unterstützung der Suche nach alternativen Einkommen durch entsprechende Weiterbildungs-
und Informationsmaßnahmen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
1a) Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen
Gebieten
6A) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und
Schaffung von Arbeitsplätzen
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (1-S-3, 6-S-1, 1-W-1, 2-W-1, 6-O-6, 6-T-1, 2-T-1, 2-T-4) bedarf es der
Unterstützung der Suche nach alternativen Einkommen durch entsprechende Weiterbildungs- und
Informationsmaßnahmen bzw. auch der Unterstützung des Gründungsverhaltes durch
Informationsveranstaltungen und Weiterbildung für KMU im ländlichen Raum.
Beschreibung:
Das Erfordernis an umfassender Information und Wissensvermittlung erstreckt sich auch
auf die Unterstützung der Suche nach alternativen Einkommensmöglichkeiten im ländlichen Raum im Fall
von Beschäftigungslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit. Im Landwirtschaftssektor kann es zum einen
aus wirtschaftlichen Gründen zur Freisetzung von Arbeitskräften kommen, zum anderen besteht bei –
insbesondere kleineren – landwirtschaftlichen Betrieben geringe Bereitschaft zur Hofübernahme. Um
drohende Abwanderung zu vermeiden ist das Aufzeigen von Beschäftigungsalternativen, die auch die
Möglichkeit einer beruflichen Selbstständigkeit (Gründung und Weiterbildung von KMU) im ländlichen
Raum mit einbezieht, notwendig.
4.2.2. B02 Verbreitung wissenschaftlich fundierten Wissens betreffend die Bereiche Land-, Forst- und
Ernährungswirtschaft
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
1a) Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen
Gebieten
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
3A) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die
Nahrungsmittelkette
durch
Qualitätsregelungen,
die
Erhöhung
der
Wertschöpfung
von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze
Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
74
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5a) Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft
5b)
Effizienzsteigerung
bei
der
Energienutzung
in
der
Landwirtschaft
und
der
Nahrungsmittelverarbeitung
5C) Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien,
Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer
Lebensmitteln für die Biowirtschaft
5d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen
5e) Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Innovation
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (1-S-1, 2-S-3, 4-W-3, 4-W-5, 5-W-1, 5-W-2, 5-W-3, 2-O-3, 2-O-4, 5-O-
1, 5-O-2, 1-T-1, 1-T-2, 2-T-3, 4-T-5) bedarf es der Verbreitung wissenschaftlich fundierten Wissens in den
Bereichen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Beschreibung:
Die qualifizierte Wissensvermittlung, der Austausch von aktuellem Wissen und
Informationen in Bezug auf die Vielzahl von Herausforderungen im Bereich der Land-, Forst- und
Ernährungswirtschaft sowie die Stärkung der Wissensbasis in den ländlichen Gebieten sind die Basis für
eine erfolgreiche Umsetzung aller Unionsprioritäten. Der Freistaat Sachsen weist mit insgesamt 34
Forschungseinrichtungen gut 5 % der insgesamt 678 deutschen Forschungseinrichtungen auf und bietet
damit die Voraussetzung, Innovationen in den entsprechenden Bereichen voranzutreiben.
Der Bedarf an Wissensvermittlung ist in Bezug auf die Themen breit gefächert und eng an die
Querschnittsziele Innovation, Umweltschutz und Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine
Folgen geknüpft. Bei der Verbreitung wissenschaftlich fundierten Wissens bedarf es der Unterstützung
insbesondere bei landwirtschaftsnahen Themen, wie Informationen zu betriebsmittelreduzierenden
Produktionsweisen und zur Minderung der THG- und Ammoniakemissionen, Möglichkeiten der Nutzung
von Innovationen zur Ressourcenschonung und Energieeffizienz und somit auch zur Steigerung der
Wirtschaftlichkeit aber auch zum Klimaschutz und geeignete Anpassungsstrategien an den Klimawandel.
Auch die Forschung selbst bedarf der Unterstützung, hier auch in Bezug auf die in der SWOT-Analyse als
Risiko festgestellte geringe Lebensleistung der Milchkühe.
Der Anteil an ökologisch bewirtschafteten Flächen im Freistaat Sachsen ist im Vergleich zu
Gesamtdeutschland unterdurchschnittlich. Zur Anregung der Umstellung und Beibehaltung der Produktion
75
nach ökologischen/biologischen Grundsätzen besteht daher auch Bedarf der umfassenden Information zum
Mehrwert des ökologischen/biologischen Landbaus, seiner Realisierung und der Vermarktung der Produkte.
4.2.3. B03 Stärkung der Risikowahrnehmung und des besseren Umgangs mit Risiken durch Information zu
Gefahren und Schutzmöglichkeiten
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
1a) Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen
Gebieten
3b) Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen
Betrieben
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (3-S-2, 3-O-1, 3-O-2, 1-T-2) bedarf es der Stärkung der
Risikowahrnehmung und des besseren Umgangs mit Risiken zu Gefahren und Schutzmöglichkeiten.
Beschreibung:
Gerade Land- und Forstwirtschaft sind von den Extremwetterereignissen und deren
Häufung in den letzten Jahren verstärkt betroffen. Die hohe Wahrnehmung von Existenz- und Armutsrisiken
im Zusammenhang mit den zunehmenden Extremwetterereignissen sollte für umfassende
Wissensvermittlung zu Gefahren, Vorsorge-, Schutz- und Gegenmaßnahmen genutzt werden.
4.2.4. B04 Aufbau und Stärkung von Verbindungen zwischen Land-, Forst- und Nahrungsmittelwirtschaft
mit öffentlicher Forschung
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
1b) Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und
Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem zu dem Zweck eines besseren
Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
3A) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die
Nahrungsmittelkette
durch
Qualitätsregelungen,
die
Erhöhung
der
Wertschöpfung
von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze
76
Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Innovation
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (1-S-1, 1-S-3, 2-S-2, 1-O-1,1-W-2) bedarf es der Unterstützung beim
Aufbau und Stärkung von Verbindungen zwischen Land-, Forst- und Nahrungsmittelwirtschaft mit
öffentlicher Forschung.
Beschreibung:
Für die erfolgreiche Umsetzung der Unionsprioritäten ist neben der Vermittlung von
wissenschaftlich fundiertem, aktuellem Wissen und Information auch die Kooperation der Akteursgruppen
notwendig. Daher bedarf es auch der Unterstützung der Bildung und des Betriebs von operationellen
Gruppen (OG) im Rahmen von EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ bzw. auch der
Unterstützung von Pilotprojekten, um den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die
landwirtschaftliche Praxis zu fördern und im Umkehrschluss die Erfahrungen aus der Praxis für die
angewandte Forschung zu nutzen.
4.2.5. B05 Unterstützung der Zusammenarbeit von Waldbesitzern bei der Erstellung von
Waldbewirtschaftungsplänen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
1b) Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und
Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem zu dem Zweck eines besseren
Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
5C) Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien,
Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer
Lebensmitteln für die Biowirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-W-6, 2-W-4, 5-W-4, 5-O-3, 4-T-6) bedarf es der Unterstützung der
77
Zusammenarbeit von Waldbesitzern bei der Erstellung von Waldbewirtschaftungsplänen.
Beschreibung
: In der SWOT-Analyse des Freistaates Sachsen wird insbesondere die
Eigentumszersplitterung im Privatwaldbesitz als Schwäche identifiziert. Diese führt zu strukturellen und
wirtschaftlichen Nachteilen und damit zu einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit bei der nachhaltigen,
erwerbsorientierten Waldbewirtschaftung. Eine Unterstützung bei der Erstellung von
Waldbewirtschaftungsplänen kann zum einen dazu beitragen, wirkungsvoll die ökologische Entwicklung
von Waldflächen zu fördern und zum anderen eine Verbesserung von Holzabsatzmöglichkeiten erreichen.
4.2.6. B06 Bereitstellung bedarfsorientierter Weiterbildungsangebote in Land- u. Forstwirtschaft
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
1c) Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und
Forstwirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (1-S-2, 2-S-4, 1-W-1, 1-W-3, 2-W-4) bedarf es der Bereitstellung
bedarfsorientierter Weiterbildungsangebote für Betriebsleiter in Land- und Forstwirtschaft.
Beschreibung:
In der SWOT-Analyse wurde eine Korrelation zwischen Betriebsgröße und
Weiterbildungsinteresse festgestellt. 2010 hat fast ein Fünftel der Betriebsleiter landwirtschaftlicher
Betriebe im Freistaat Sachsen an einer landwirtschaftlichen Weiterbildung teilgenommen (Deutschland:
22,4 %), dabei ist die Teilnahme der Betriebsleiter der großen Betriebe im Freistaat Sachsen mit 46,4 %
gegenüber der Weiterbildungsbeteiligung in kleineren Betriebsgrößenklassen (z. B. 5 – 10 ha: 9 %) analog
zur beruflichen Qualifikation wesentlich größer. Eine Ausnahme bilden die Betriebsleiter spezialisierter
Gartenbaubetriebe unter 5 ha mit einer Weiterbildungsbeteiligung von 15 %. Im Freistaat Sachsen besteht
somit Bedarf spezifischer Angebote von Weiterbildungsmöglichkeiten im primären Sektor, um einerseits
bestehendes Interesse an Weiterbildungen zu befriedigen, andererseits aber auch um Interesse an
Weiterbildungen – insbesondere bei Betriebsleitern und Mitarbeitern kleinerer landwirtschaftlicher und
Nebenerwerbsbetriebe sowie Privatwaldbesitzern – zu wecken.
4.2.7. B07 Unterstützung des gesunden Strukturwandels/Unterstützung von Investitionen in marktorientierte
landwirtschaftliche Betriebe
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
2B) Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und
78
insbesondere des Generationswechsels
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5a) Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft
5b)
Effizienzsteigerung
bei
der
Energienutzung
in
der
Landwirtschaft
und
der
Nahrungsmittelverarbeitung
5d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Innovation
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (2-S-1, 2-S-2, 2-S-3, 2-W-1, 4-W-5, 2-O-1, 2-O-2, 2-O-3, 3-O-1, 3-O-2,
1-T-1, 2-T-3) bedarf es der Unterstützung des gesunden Strukturwandels und Unterstützung von
Investitionen in marktorientierte landwirtschaftliche Betriebe und der weiteren Erhöhung des Anteils des
Freistaates Sachsen an der Bruttowertschöpfung in der Land- und Forstwirtschaft im nationalen Vergleich.
Beschreibung:
Zur Stärkung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe ist die
Verbesserung der Wirtschaftsleistung unter Beachtung der gestiegenen Anforderungen an
Ressourceneffizienz und Klimaschutz sowie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels notwendig.
Auch die gesellschaftlich befürworteten erhöhten Anforderungen an Tierwohl und -gesundheit sind Motor
für einen Strukturwandel innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe und bedürfen der Unterstützung.
Besonderes Augenmerk liegt dabei unter Bezug auf die SWOT-Analyse auf der Unterstützung der
marktorientierten Milchvieh-, Gartenbau-, Weinbau- und Ackerbaubetriebe bzw. der Unterstützung der
ökologisch/biologischen Landwirtschaft.
4.2.8. B08 Vorantreiben des quantitativen und qualitativen Kapitalstockaufbaus bei hochwertigen
innovativen, emissionsarmen Anlagen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
5a) Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft
5b)
Effizienzsteigerung
bei
der
Energienutzung
in
der
Landwirtschaft
und
der
Nahrungsmittelverarbeitung
79
5d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Innovation
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (2-S-1, 2-S-2, 2-S-3, 2-W-2, 5-W-3, 5-O-1, 2-T-2) bedarf es der
Unterstützung des qualitativen und quantitativen Kapitalstockaufbaus bei hochwertigen, innovativen und
emissionsarmen Anlagen in der Landwirtschaft.
Beschreibung:
Trotz anhaltend überdurchschnittlicher Investitionstätigkeit ist die für die
Arbeitsproduktivität wichtige Kapitalausstattung pro Arbeitsplatz immer noch vergleichsweise gering.
Steigerungspotenziale der Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionsförderung marktorientierter Ackerbau-,
Gartenbau- und Milchviehbetriebe sind möglich. Neben dem quantitativen Aufbau des produktiven
Kapitalstocks bedarf es qualitativ hochwertiger, innovativer Anlagen, die auch anderen Herausforderungen
wie der notwendigen Anpassung an den Klimawandel oder der Verbesserung der Tiergesundheit in der
Milchproduktion begegnen.
Die Erhöhung der ökonomischen und ökologischen Leistungsfähigkeit und die Steigerung der Rentabilität
der landwirtschaftlichen Betriebe ist daher insbesondere über Investitionen in den qualitativen und
quantitativen Kapitalstock zu realisieren. Bei den Investitionen in Anlagen stehen Innovation,
Ressourceneffizienz, Reduktion von THG-Emissionen und tierartgerechte Landwirtschaft im Vordergrund.
4.2.9. B09 Bindung von Investitionsförderung an berufliche Qualifikation
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
2B) Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und
insbesondere des Generationswechsels
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (1-S-2, 2-T-1) bedarf es bei der Investitionsförderung der Bindung an
eine berufliche Qualifikation, um der zunehmenden Dequalifizierung des Humankapitals zu begegnen.
Beschreibung:
Aufgrund der günstigeren Wirkungsprognose ist die Bindung der Investitionsförderung an
80
eine berufliche Qualifizierung geboten.
4.2.10. B10 Qualifizierung von Landwirten sowie KMU der Ernährungswirtschaft zur Teilnahme an
Qualitätsregelungen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
1a) Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen
Gebieten
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
3A) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die
Nahrungsmittelkette
durch
Qualitätsregelungen,
die
Erhöhung
der
Wertschöpfung
von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze
Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (3-W-1, 2-O-4, 1-T-2) bedarf es der Qualifizierung von Landwirten
sowie KMU der Ernährungswirtschaft zur Teilnahme an Qualitätsregelungen der EU und des Freistaates
Sachsen und der Unterstützung von Aufbau und Beteiligung an neuen Qualitätsprogrammen zur
Verminderung von Einkommensschwankungen.
Beschreibung:
Qualitätsprogramme sind ein Garant für eine gesicherte Herkunft und Qualität, für den
vertikalen Verbund von Erzeuger, Verarbeiter und Handel/Handwerk auf vertraglicher Basis und für eine
durchgängige neutrale Kontrolle auf allen Stufen. Qualitätsprogramme mit einem konsequent umgesetzten
schlüssigen Marketingkonzept können dazu beitragen, sächsische Produkte auch über die Landesgrenzen
erfolgreich zu vermarkten und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und
Ernährungswirtschaft des Freistaates Sachsen fördern. Daher besteht Unterstützungsbedarf bei dem Aufbau
von Qualitätsprogrammen und bei der Qualifizierung von Landwirten und KMU der Ernährungswirtschaft
zur Teilnahme an Qualitätsregelungen der EU und des Freistaates Sachsen.
4.2.11. B11 vorbeugender Schutz des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials in sensiblen Bereichen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
3b) Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen
Betrieben
Übergreifende Zielsetzungen
81
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (3-S-2, 3-T-1, 4-T-2) besteht Bedarf des vorbeugenden Schutzes
landwirtschaftlichen Produktionspotenzials in sensiblen Bereichen, v. a. in überschwemmungefährdeten
Bereichen (Hochwasserschutz) und auf diluvialen Standorten.
Beschreibung:
Extreme Erlösschwankungen durch erhebliche Ernteausfälle werden durch zunehmende
Wetterextreme verursacht. Die stärksten Beeinträchtigungen durch den künftigen Klimawandel sind im
Pflanzenbau auf den diluvialen Standorten mit geringer Wasserspeicherkapazität in der Oberlausitz und
Nordsachsen und im Obst- und Weinbau durch erhöhte Spätfrostgefahr, Sonnenbrandschäden und
Trockenheit zu erwarten. Vor dem Hintergrund zu erwartender Änderungen in der
Jahresniederschlagsverteilung und der auf den leichten diluvialen Standorten in Nord- und Ostsachsen
verminderten Wasserspeicherkapazität gewinnt die Bewässerung und die Verbesserung der Wassereffizienz
weitere Bedeutung.
Auch in überschwemmungsgefährdeten Bereichen ergibt sich das Erfordernis des vorbeugenden Schutzes
landwirtschaftlicher Flächen.
4.2.12. B12 Unterstützung der Bewahrung und Verbesserung der natürlichen Potenziale
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5e) Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-S-1, 4-W-1, 4-W-2, 4-W-10, 4-W-11, 4-O-1, 6-O-1, 4-T-1, 4-T-5)
bedarf es der Bewahrung und Verbesserung der natürlichen Potenziale, insbesondere der Sicherung der
landschaftlichen Vielfalt und Erhalt des Anteils an HNV-Flächen und der Sicherung und Erhaltung des
natürlichen Erbes.
Beschreibung:
Die SWOT-Analyse zeigt für den Freistaat Sachsen eine gute Ausstattung mit natürlichen
82
Potenzialen auf. Gleichwohl ist die Kulturlandschaft von intensiver Landnutzung geprägt. Unterschiedliche
Faktoren haben dazu geführt, dass 56 % der Biotoptypen im Freistaat Sachsen gefährdet sind, 2 % werden
in der Vorwarnliste aufgeführt. Der Schwund und die Veränderung von Lebensräumen sind Hauptursachen
für den Bestandsrückgang vieler Tier- und Pflanzenarten. So weist z. B. ein erheblicher Anteil der
Vogelarten der Agrarlandschaft einen unzureichenden bis schlechten Erhaltungszustand der Population auf.
Von den insgesamt 47 im Freistaat Sachsen vorkommenden FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) befinden
sich 27 in einem günstigen, elf in einem unzureichenden und sechs in einem schlechten Zustand (von drei
FFH-LRT ist der Zustand unbekannt).
Es bedarf daher fortdauernder konsequenter und bedarfsorientierter Maßnahmen zur Sicherung und
Verbesserung der natürlichen Potenziale. Entsprechende Maßnahmen tragen insbesondere zur Umsetzung
der Einzelziele 1 und 2 der Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 bei.
4.2.13. B13 Unterstützung von Bewirtschaftungsformen mit besonderer Bedeutung für die Biologische
Vielfalt
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5e) Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-S-1, 4-W-1, 4-W-2, 4-W-7, 4-W-10, 4-W-11, 5-W-5, 4-T-1) bedarf es
der Unterstützung von Bewirtschaftungsformen mit besonderer Bedeutung für die Biologische Vielfalt und
zur Verbesserung der strukturellen Vielfalt/Biodiversität und der stärkeren Entwicklung von Kleinstrukturen
und Landschaftselementen in der Agrarlandschaft.
Beschreibung:
Insbesondere auf Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung sind in Bezug auf den Schutz
der Biologischen Vielfalt unterschiedliche Wirkungen zu berücksichtigen. Denn sowohl die Intensivierung
der Landnutzung als auch die Aufgabe der Bewirtschaftung extensiv bewirtschafteter Flächen kann zu
Verlusten an Biologischer Vielfalt führen. Es besteht Bedarf für die Unterstützung angepasster
naturschutzgerechter Bewirtschaftungsweisen sowie für die Entwicklung von Kleinstrukturen (z. B.
83
Brachflächen) in der Agrarlandschaft. Diese Maßnahmen dienen der Verbesserung der Biologischen Vielfalt
und helfen die Bestände der heimischen Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Darüber hinaus
können Kleinstrukturen wichtige Trittsteinbiotope des Biotopverbunds darstellen.
Entsprechende Maßnahmen tragen insbesondere zur Umsetzung der Einzelziele 1, 2 und 3 der EU-
Biodiversitätsstrategie bei.
4.2.14. B14 Unterstützung spezifischer Artenschutz- und Biotopgestaltungsmaßnahmen inklusive
Technik/Ausstattung und Präventionsmaßnahmen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5e) Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-S-1, 4-S-2, 4-W-1, 4-W-2, 4-W-10, 4-W-11, 4-O-1, 6-O-1, 4-T-1)
bedarf es der Sicherung, Wiederherstellung und Verbesserung des Erhaltungszustands von Biotopen,
Lebensräumen und Arten durch spezifische Artenschutz- und Biotopgestaltungsmaßnahmen, der
Unterstützung zur Verbesserung des Biotopverbunds, der Unterstützung der Anschaffung von Technik und
Ausstattungsgegenständen als Voraussetzung zur Aufrechterhaltung traditioneller Landnutzungsweisen mit
besonderer Bedeutung für die Biologische Vielfalt sowie der Unterstützung von Präventionsmaßnahmen vor
Schäden durch geschützte Arten.
Beschreibung:
Zum Erhalt, der Verbesserung und Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt sind
zahlreiche und differenzierte Anstrengungen notwendig. Insbesondere zur Sicherung und Wiederherstellung
des Erhaltungszustands gefährdeter Arten und Lebensräume bedarf es spezifischer Artenschutz- und
Biotopgestaltungsmaßnahmen. Daneben sind auch Investitionen zur Anschaffung, Errichtung und
Installation von Technik und Ausstattung erforderlich, um z. B. Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung
traditioneller Landnutzungsweisen zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk liegt zudem auf der
Unterstützung von Präventionsmaßnahmen vor Schäden durch geschützte Arten zur Vermeidung von
Konflikten. Zu den im Freistaat Sachsen vorkommenden Arten, die ein besonderes Konfliktpotenzial mit
84
verschiedenen Formen der Landnutzung aufweisen, gehören u. a. der Biber und der Wolf.
Entsprechende Maßnahmen tragen insbesondere zur Umsetzung der Einzelziele 1, 2 und 3 der EU-
Biodiversitätsstrategie bei.
4.2.15. B15 Unterstützung planungsgestützten Naturschutzes zum Erhalt der Biologischen Vielfalt
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
1a) Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen
Gebieten
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-S-1, 4-S-2, 4-W-1, 4-W-2, 4-W-10, 4-W-11, 4-T-1) bedarf es der
Unterstützung des planungsgestützten Naturschutzes zum Erhalt der Biologische Vielfalt sowie der
Unterstützung der Dokumentation von Artenvorkommen.
Beschreibung:
Grundlage für die erfolgreiche Sicherung von Lebensraumtypen und Arten ist eine genaue
Kenntnis der jeweiligen Vorkommen, eine Einschätzung der Gefährdungen und Erhaltungspotenziale sowie
häufig eine detaillierte Planung der erforderlichen Handlungen. Für die 270 FFH-Gebiete wurden
Managementpläne erarbeitet, die eine solide Basis für die Umsetzung zielgerichteter
Naturschutzmaßnahmen im Hinblick auf die konkreten Erhaltungsziele des jeweiligen Gebietes bieten.
Darüber hinaus werden jedoch ergänzende Planungsunterlagen sowie aktuelle Informationen zu den
Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten benötigt, um die naturschutzfachlichen Zielstellungen
erreichen zu können. Schwerpunkte stellen die Dokumentation von Artenvorkommen, die Erarbeitung und
Aktualisierung von Fachgutachten und Planungen für Schutzgebiete und die Untersetzung des landesweiten
Biotopverbunds mit Verbindungsflächen bzw. Biotopverbundflächen sowie der landesweiten Konzeption
für den Artenschutz im Freistaat Sachsen dar.
Entsprechende Maßnahmen tragen insbesondere zur Umsetzung der Einzelziele 1 und 2 der EU-
Biodiversitätsstrategie bei.
85
4.2.16. B16 Entwicklung/Durchführung gemeins. Konzepte f. Umweltprojekte u. gegenwärtig angewendete
ökol. Verfahren
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
1a) Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen
Gebieten
1b) Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und
Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem zu dem Zweck eines besseren
Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-S-1, 4-S-2, 4-W-1, 4-W-2, 4-W-10, 4-W-11, 6-O-1, 4-T-1) bedarf es
der Entwicklung und Umsetzung von gemeinsamen Konzepten für Umweltprojekte sowie gegenwärtig
angewendete ökologische Verfahren zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der natürlichen
Biologischen Vielfalt.
Beschreibung:
Die Sicherung der Biologischen Vielfalt ist eine Aufgabenstellung von hoher Komplexität.
Vielfältige Einflussfaktoren wirken sich negativ auf die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume
aus. Für die Lösung dieser Probleme ist daher vielfach die Einbindung und Zusammenarbeit zahlreicher
unterschiedlicher Akteure erforderlich. Insbesondere für viele besonders gefährdete und/oder geschützte
Arten besteht im Freistaat Sachsen aufgrund einer europäischen oder nationalen Schutzverantwortung und -
verpflichtung ein dringender Bedarf zur Initiierung, Koordinierung, Unterstützung und Durchführung
gemeinsamer Projekte und Aktivitäten. Zu den relevanten Akteuren zählen dabei insbesondere Landnutzer,
Naturschutzverbände und -vereine sowie Naturschutzbehörden.
Entsprechende Maßnahmen tragen insbesondere zur Umsetzung des Einzelziels 3 der EU-
Biodiversitätsstrategie bei.
4.2.17. B17 Unterstützung d. Information, Qualifizierung und Öffentlichkeitsarbeit/Umweltbildung zum
Schutz der Biologischen Vielfalt
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
1a) Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen
86
Gebieten
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (1-S-1, 4-S-1, 4-W-1, 4-W-2, 4-W-10, 4-W-11, 1-O-2, 4-O-1, 4-O-2, 6-
O-1, 4-T-1, 4-T-2, 4-T-3, 4-T-5) bedarf es der Unterstützung der Information, der Öffentlichkeitsarbeit,
Umweltbildung und Qualifizierung der Landnutzer, Waldbesitzer und Bevölkerung zum Schutz der
Biologischen Vielfalt.
Beschreibung:
Die Biologische Vielfalt im Freistaat Sachsen ist eng mit den jeweiligen Formen der
Landnutzung verbunden. Eine erfolgreiche Umsetzung von Naturschutzzielen setzt die Akzeptanz von
Landnutzern bzw. Flächeneigentümern voraus. Bestehende Akzeptanzdefizite sind u. a. durch mangelnde
Information und eine fehlende Sensibilisierung der Landnutzer für den Naturschutz hervorgerufen. Die
Sicherung der Biologischen Vielfalt kann im Freistaat Sachsen nur gelingen, wenn die Ziele des
Naturschutzes durch die verschiedenen Landnutzer und Bevölkerungsgruppen anerkannt und notwendige
Maßnahmen akzeptiert, angenommen und fachgerecht umgesetzt werden. Grundlage hierfür ist, dass das
Wissen über ökologische Zusammenhänge und über die Bedeutung der Biologischen Vielfalt verbreitet wird
und allen Teilen der Bevölkerung zugänglich ist. Die Themen Information, Qualifizierung,
Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung sowie die Verbesserung des Kenntnisstandes über den Schutz und
die Bedeutung der Biologischen Vielfalt sind daher auch als wichtige Bestandteile im Handlungsprogramm
zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen verankert. Die Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung in
Naturschutzangelegenheiten ist daher zu unterstützen. Auch muss die Kooperationsbereitschaft über eine
aktive schutzgutbezogene Vor-Ort-Information und Aufklärung der Landnutzer zum Erfordernis der
Naturschutzmaßnahmen hergestellt werden. Landnutzer sind dahingehend zu qualifizieren, dass sie in der
Lage sind, naturschutzfachliche Erfordernisse zu bewerten, Anforderungen an die Erhaltung und
Verbesserung der Biologischen Vielfalt in ihre Flächennutzung zu integrieren und Förderangebote zur
Umsetzung konkreter naturschutzfachlicher Anforderungen gezielt zu nutzen.
Entsprechende Maßnahmen tragen insbesondere zur Umsetzung der Einzelziele 1 und 3 der EU-
Biodiversitätsstrategie bei.
4.2.18. B18 Verhinderung der Nutzungsaufgabe von ertragsarmen Flächen, ungünstigen Standorten und
traditioneller Bewirtschaftungsformen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
87
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-W-7, 4-W-10, 4-T-1) bedarf es der Verhinderung der
Nutzungsaufgabe von ertragsarmen Flächen, ungünstigen Standorten und traditioneller
Bewirtschaftungsformen.
Beschreibung:
Neben der Intensivierung der Landnutzung hat auch die Nutzungsaufgabe für viele
Agrarbiotoptypen Flächen- oder Qualitätsverluste zur Folge. Betroffen sind damit auch die von diesen
Lebensräumen abhängigen Tier- und Pflanzenarten. So weist z. B. ein erheblicher Anteil der Vogelarten der
Agrarlandschaft einen unzureichenden bis schlechten Erhaltungszustand der Population auf. Zur Sicherung
der Biologischen Vielfalt aber auch zur Erhaltung von Kulturlandschaften bedarf es Anstrengungen
hinsichtlich der Verhinderung der Nutzungsaufgabe von LF, die teilweise landwirtschaftlich wenig rentabel
sind, aber naturschutzfachlich hoch relevant. Die Unterstützung dient auch der Aufrechterhaltung
traditioneller Bewirtschaftungsmethoden.
Entsprechende Maßnahmen tragen insbesondere zur Umsetzung des Einzelziels 3 der EU-
Biodiversitätsstrategie bei.
4.2.19. B19 Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme und Rückführung von Flächen in die
Primärproduktion
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
88
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-T-1, 4-T-4) bedarf es der Begrenzung von
Flächenneuinanspruchnahmen bzw. der Unterstützung bei einer Rückführung von Flächen in die
Primärproduktion.
Beschreibung:
Die Verfügbarkeit von Flächen für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung wird
zunehmend durch bauliche Tätigkeiten eingeschränkt. Im Jahr 2011 waren 12,6 % des Gebietes im Freistaat
Sachsen Siedlungsfläche. Das vom Siedlungsbereich eingenommene Areal steigt jährlich weiterhin an –
meist zum Nachteil der Landwirtschaftsfläche. Der Flächenverbrauch in den letzten elf Jahren war stark
volatil. So schwankte die Flächenneuinanspruchnahme im Jahresdurchschnitt zwischen 3 und 11 ha pro
Tag. Die höchste Zunahme der Siedlungsfläche im Jahr 2010 fand in der Region Chemnitz statt (3 ha pro
Tag), die geringste in der Region Dresden (1,6 ha pro Tag). Im Rahmen von Flächenrecycling wäre eine
landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung von Siedlungsbrachen möglich. Im Freistaat Sachsen eignen
sich nach ersten Erhebungen schätzungsweise 400 bis 1.000 ha Fläche für eine solche Umnutzung. Bauliche
Flächeninanspruchnahmen sind insbesondere durch Innenentwicklung der Orte und Umnutzung
vorhandener Gebäudesubstanz zu vermeiden bzw. Möglichkeiten der Rückführung von Flächen in die
Primärproduktion zu unterstützen.
4.2.20. B20 Unterstützung Vorhaben zur Verjüngung nat. gebietsheimischer
Waldgesellschaften/vorbeugende Maßnahmen gegen Waldschäden
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5e) Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
89
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-S-2, 4-W-6, 4-T-2, 4-T-3) bedarf es der Unterstützung von Vorhaben
zur Verjüngung natürlicher gebietsheimischer Waldgesellschaften in Schutzgebieten und der Unterstützung
von vorbeugenden Maßnahmen gegen biotische und abiotische Waldschäden.
Beschreibung:
Der Wald hat vielfältige Schutzfunktionen, die auch für die Erreichung der Querschnittziele
Umweltschutz und Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen besonders
relevant sind. Die SWOT-Analyse zeigt einen unter dem Bundesdurchschnitt liegenden Anteil an
Waldfläche auf. Bei der Bestockung dominieren naturferne Nadelbaumreinbestände, die nicht der
natürlichen Baumartenausstattung entsprechen. Dadurch sind diese Waldökosysteme nur bedingt stabil und
elastisch. Infolge der Zunahme der Extremwetterereignisse sind diese sowohl gegenüber biotischen als auch
abiotischen Schäden – insbesondere Waldbrand – hoch gefährdet. Daher besteht Bedarf, die Verjüngung
natürlicher, gebietsheimischer Waldgesellschaften zu unterstützen, um somit in besonderer Weise zur
Erhaltung und Wiederherstellung gefährdeter Waldlebensräume und der Verbesserung der Biologischen
Vielfalt beizutragen und auch die Waldökosysteme im Hinblick auf die Anpassung an die Folgen der
Klimaänderung zu stärken. Auch bedarf es der Unterstützung von Landwirten sowie Waldbesitzern bzw.
deren Zusammenschlüssen bei physischen Vorsorgemaßnahmen mit Gemeinwohlinteresse im
Zusammenhang mit dem Schutz des Waldes.
4.2.21. B21 Sanierung von Trockenmauern als Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-S-1, 6-O-1, 4-T-1) bedarf es der Unterstützung der Sanierung von
Trockenmauern als Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen.
Beschreibung
: Trockenmauern als Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen stellen häufig die Grundlage
für die Nutzbarkeit von Steil- und Hanglagen dar. Insbesondere für den Weinbau im Freistaat Sachsen sind
Trockenmauern von herausgehobener Bedeutung. Gleichzeitig besitzen Weinbergmauern als unverfugte
Natursteinmauern als Biotoptyp eine hohe landschaftsökologische Bedeutung. Als
kulturlandschaftsprägende Elemente kommen sie im Freistaat Sachsen vorwiegend im sächsischen Elbtal
und hier auch in Stadtgebieten der Agglomeration Dresden als Weinbergmauern vor. Deren Erhalt bzw.
90
Sanierung bedarf daher der Unterstützung im gesamten Programmgebiet.
4.2.22. B22 weitere Reduktion der Schadstoffeinträge in die Oberflächen- und Grundwasserkörper im Sinne
der Ziele der WRRL
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-S-3, 4-S-4, 5-S-1, 4-W-3, 4-W-4, 4-W-8, 4-O-2) bedarf es der
kontinuierlich weiteren Reduktion der Schadstoffeinträge in die Oberflächen- und Grundwasserkörper im
Sinne der Ziele der WRRL, der verstärkten Reduzierung der Boden- und Nährstoffeinträge aus der
Landwirtschaft in Gewässer sowie der Verbesserung der standortgerechten Uferbepflanzung insbesondere
bei kleinen Gewässern.
Beschreibung:
Laut SWOT-Analyse haben die Oberflächenwasserkörper im Freistaat Sachsen
überwiegend einen guten chemischen Zustand, gleichwohl sind Schadstoffe nachgewiesen, die zu einer
Minderung der Wasserqualität führen. Die stoffliche Belastung der Gewässer durch Stickstoff und Phosphat
ist v. a. eine Folge von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft. Die Schwermetallbelastung resultiert als
Hinterlassenschaften des Steinkohle- und Erzaltbergbaus. Auch hinsichtlich des ökologischen Zustands sind
die Oberflächenwasserkörper stark verbesserungswürdig. Bei den Grundwasserkörpern befindet sich ein
erheblicher Teil in einem schlechten chemischen Zustand. Es bedarf daher der Unterstützung von
Flächenmaßnahmen die sowohl die Verhinderung von Stoffeinträgen in Grund- und
Oberflächenwasserkörper als auch die Verringerung des Gebrauchs von Betriebsmitteln zum Inhalt haben.
Für eine ökologische Verbesserung der Oberflächenwasser besteht insbesondere Bedarf an Vorhaben, die
die bestehenden strukturellen Defizite der Gewässer verringern.
4.2.23. B23 Unterstützung einer Nutzungsoptimierung im Hinblick auf den Einsatz von Düngemitteln
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
91
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (1-S-3, 4-W-3, 4-O-2, 5-W-2) bedarf es der Unterstützung einer
Nutzungsoptimierung im Hinblick auf den Einsatz von Düngemitteln.
Beschreibung:
Da Stoffeinträge (insbesondere Nitrat) aus der Landwirtschaft hauptursächlich für die
Belastung der Grundwasserkörper sind, besteht Bedarf der Unterstützung von Vorhaben mit dem Ziel, eine
Reduzierung von Stoffeinträgen in Grund- und Oberflächenwasser und eine Verbesserung der Bodenqualität
zu erreichen.
4.2.24. B24 Unterstützung des ökologischen/biologischen Landbaus
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen
5e) Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
92
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-S-4, 2-O-3, 2-O-4, 4-O-2, 4-W-5, 5-W-2) bedarf es der Unterstützung
des ökologischen/biologischen Landbaus.
Beschreibung:
Grundsätzlich haben nach ökologisch/biologischen Grundsätzen bewirtschaftete Flächen
positive Wirkungen auf den Erhalt der Biologischen Vielfalt in der Kultur-/Agrarlandschaft, auf Wassergüte
und Boden. Die Umstellung und der Betrieb des ökologischen/biologischen Landbaus ist daher zu
unterstützen.
Insgesamt ist die Nachfrage nach einheimischen ökologisch/biologisch erzeugten Produkten in Deutschland
größer als das Angebot. Verarbeiter und Händler sind gezwungen ausländische Ware zu kaufen, obwohl
regionale Ware sich durch einen geringeren ökologischen Fußabdruck auszeichnen. Der deutsche Handel
hat im Wirtschaftsjahr 2009/2010 – je nach Produkt – 2 bis 95 % der abgesetzten Rohstoffe und
Frischprodukte importiert. Insofern besteht ein erheblicher Entwicklungsbedarf, um zum einen die
gestiegene Nachfrage nach ökologisch/biologisch erzeugten Produkten zu befriedigen und zum anderen die
potenziell positiven Auswirkungen auf die Güte von Wasser- und Bodenkörpern zu erreichen und somit
auch die Landwirtschaft zu stärken. Bei großer Nachfrage und mangelndem regionalen Angebot sind die
Preise für Produkte aus ökologischem Anbau deutlich höher und darüber hinaus auch stabiler als die Preise
für konventionelle Produkte. Eine Unterstützung des ökologischen/biologischen Landbaus ist daher auch im
Sinne der Förderung seiner Wirtschaftlichkeit.
Der Verzicht auf chemisch-synthetische PSM und das niedrige Düngeniveau fördern die Vielfalt des Tier-
und Pflanzenlebens in der Agrarlandschaft, daher wird durch eine Unterstützung des
ökologischen/biologischen Landbaus auch ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt und zur Sicherung der
Biologischen Vielfalt geleistet.
4.2.25. B25 Unterstützung bodenschonender, erosionsmindernder Bewirtschaftungsformen, Reduzierung
des Grünlandumbruchs
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen
5e) Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Beschreibung
93
Basierend auf der SWOT-Analyse (5-S-1, 4-W-8, 4-W-9, 3-O-1, 3-O-2, 4-O-2) bedarf es der Unterstützung
bodenschonender, erosionsmindernder Bewirtschaftungsformen, der Auflockerung der Fruchtfolge und der
Vermeidung von Grünlandumbruch.
Beschreibung:
Durch Wasser- bzw. Winderosion geht humoser Boden besonders auf ackerbaulich
genutzten Flächen verloren. Im Freistaat Sachsen sind über die Hälfte der Ackerflächen potenziell
erosionsgefährdet. Wirksame Maßnahmen zur Minderung von Bodenerosion und -verdichtung sind die
durchgängig pfluglose Bodenbearbeitung, Direktsaat, Zwischenfruchtanbau und Mulchsaat. Im Jahr 2012
wurden 34 % der Ackerfläche mit Förderung aus dem EPLR 2007 – 2013 dauerhaft pfluglos bewirtschaftet.
Es bedarf weiterhin der Unterstützung erosionsverhindernder Vorhaben in der Landwirtschaft.
4.2.26. B26 Unterstützung angepasster Technologien, Nutzung von Innovationen vor dem Hintergrund einer
effizienten Ressourcennutzung
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5a) Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft
5b)
Effizienzsteigerung
bei
der
Energienutzung
in
der
Landwirtschaft
und
der
Nahrungsmittelverarbeitung
5d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen
Übergreifende Zielsetzungen
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Innovation
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (2-S-2, 2-W-3, 5-W-1, 5-W-3, 4-O-2, 5-T-1) bedarf es der Unterstützung
angepasster Technologien, Bewirtschaftungsformen und Nutzung von Innovationen vor dem Hintergrund
einer effizienten Ressourcennutzung sowie der Unterstützung einer Nutzungsoptimierung in der
Landwirtschaft im Hinblick auf Bewässerung und Steigerung der Energieeffizienz.
Beschreibung
: Im Hinblick auf die Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft ist die
Einführung angepasster Technologien und Nutzung von Innovationen zu unterstützen. Im Jahr 2010 wurden
3.260 ha (0,4 %) landwirtschaftliche Fläche im Freistaat Sachsen bewässert. 2009 entfielen 1.299 ha auf
landwirtschaftliche Kulturen (ohne Bewässerung im Gemüseanbau und die Bewässerung von
Dauerkulturen). Im Jahr 2002 erfolgte eine Bewässerung auf 727 ha (0,25 %) landwirtschaftlicher Fläche
(ohne Gemüseanbau und Dauerkulturen). Es ist daher eine steigende Wassernutzung in der Bewirtschaftung
festzustellen. Es bedarf daher der Unterstützung einer Nutzungsoptimierung in der Landwirtschaft im
94
Hinblick auf Bewässerung.
Des Weiteren sind Investitionen in ressourcenschonende und energieeffiziente Anlagen als auch
bodenschonende Bewirtschaftungsmethoden auch unter dem Aspekt der Anpassung an die Folgen des
Klimawandels zu unterstützen.
4.2.27. B27 nachhaltiger Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
5b)
Effizienzsteigerung
bei
der
Energienutzung
in
der
Landwirtschaft
und
der
Nahrungsmittelverarbeitung
5C) Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien,
Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer
Lebensmitteln für die Biowirtschaft
5e) Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (5-O-2, 5-O-3, 4-T-6) bedarf es der Unterstützung eines nachhaltigen
Ausbaus des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch.
Beschreibung
: Im Sinne der Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch
sind Vorhaben zu unterstützen, die hierzu einen Beitrag leisten. Dabei ist die Produktion von
nachwachsenden Rohstoffen und alternativen Energiepflanzen umweltfreundlich und in Abwägung mit
negativen Folgen zu gestalten.
4.2.28. B28 Abbau der Infrastrukturdefizite in der Forstwirtschaft zur Mobilisierung der Potenziale zur
Holzvermarktung
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
1b) Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und
Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem zu dem Zweck eines besseren
95
Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung
5C) Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien,
Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer
Lebensmitteln für die Biowirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (2-W-4, 5-W-4, 5-O-3, 5-T-2) bedarf es der Unterstützung beim Abbau
von Infrastrukturdefiziten in der Forstwirtschaft zur Mobilisierung der Potenziale zur Holzvermarktung
Begründung:
Die SWOT-Analyse zeigt auch die infolge der kleinparzelligen Eigentumsverhältnisse an
Waldflächen auffälligen Defizite im Hinblick auf Infrastruktur und daraus resultierender wirtschaftlicher
Nachteile auf. Durch die Schaffung der notwendigen Infrastruktur soll v. a. den Kleinprivatwaldbesitzern
die Rohholzvermarktung erleichtert werden. Es bedarf daher einer Unterstützung zum Abbau der
Infrastrukturdefizite. Dies erleichtert außerdem den Bezug von Holz als nachwachsendem Rohstoff und
damit die Versorgung mit erneuerbaren Energien.
4.2.29. B29 Unterstützung angepasster Technologien und Bewirtschaftungsmethoden zur Vermeidung von
THG- und Ammoniakemissionen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5C) Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien,
Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer
Lebensmitteln für die Biowirtschaft
5d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Innovation
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-O-2, 5-O-1, 5-W-1, 5-W-5) bedarf es der Unterstützung angepasster
Technologien und Bewirtschaftungsmethoden zur Vermeidung von THG-Emissionen sowie
Ammoniakemissionen und der Unterstützung des nachhaltigen Ausbaus des Anteils der erneuerbaren
96
Energien.
Beschreibung:
Zu den aus der Landwirtschaft stammenden THG-Emissionen zählen hauptsächlich
Lachgas, das bei der Düngung und Bodenbearbeitung emittiert wird, und Methan aus der Viehhaltung. Ca.
42 % der THG-Emissionen aus der Landwirtschaft wurden 2010 durch die Tierhaltung (Verdauung und
Wirtschaftsdünger-Management) verursacht. In den letzten 20 Jahren verringerten sich die Rinderbestände
im Freistaat Sachsen um rund 20 %. Die gesamten THG-Emissionen der Landwirtschaft pendeln seit 1992
zwischen etwa 2,6 und 3 Mio. t CO2äq, wobei in den Jahren 2007 bis 2009 Höchstwerte erreicht wurden.
Zur Minderung der THG-Emissionen trägt auch der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen bei. Die Fläche
zur Produktion von nachwachsenden Rohstoffen im Freistaat Sachsen betrug 2010 ca. 110.500 ha zur
energetischen und rund 19.500 ha zur stofflichen Verwertung. Im Jahr 2010 stammten 37,3 % des Stroms
aus erneuerbaren Energien aus Biomasse. Der Anteil regenerativ erzeugten Stroms am gesamten
Stromverbrauch im Freistaat Sachsen erhöhte sich seit 2000 jährlich um etwa 1,2 % und betrug 2010 17 %.
Einsparpotenziale bei den landwirtschaftlichen THG-Emissionen werden deutschlandweit bei bis zu 2,5
Mio. t CO2äq durch Anpassung der Fütterung gesehen.
Es bedarf daher der Unterstützung bei der Modernisierung von Gebäuden, Anlagen- und Maschinentechnik,
die einen Beitrag zur Verringerung der durch tierische Verdauung, Lagerung und Ausbringung von Dünger
verursachten Emissionen beitragen. Hierin eingeschlossen sind auch Vorhaben zur Verringerung der
Ammoniakemissionen. Des Weiteren ist die Vermeidung von Grünlandumbruch für eine Reduktion der
THG von großer Bedeutung und bedarf der Unterstützung, da die Qualität hinsichtlich der CO2-Bindung
nicht im gleichen Maß durch eine Neueinsaat wiederhergestellt werden kann. Auch ist der Anbau von
nachwachsenden Rohstoffen im Sinne der Minderung der THG-Emissionen zu unterstützen.
4.2.30. B30 langfristige Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Agrar- und Forstökosysteme an
klimatische Veränderungen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5e) Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
97
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-W-6, 4-O-2, 3-T-1, 4-T-3, 4-T-5) bedarf es der langfristigen
Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Agrar- und Forstökosysteme an klimatische Veränderungen.
Beschreibung:
In den Zeiträumen 1961 bis 1990 und 1991 bis 2005 zeigt sich im Freistaat Sachsen eine
Änderung der Witterungsbedingungen. Im Mittel ist die Temperatur um 0,7°C gestiegen, wobei hier
regionale Unterschiede festzustellen sind. Ferner sind Änderungen des Niederschlagsgeschehens zu
beobachten. Diese veränderten klimatischen Bedingungen haben weitreichenden Einfluss auf die
Vegetation. So führen Temperaturerhöhungen zu einem früher beginnenden und insgesamt längeren
Vegetationszeitraum. Weiterhin zeigt sich auch trotz der gestiegenen Niederschlagsmengen eine Zunahme
der Waldbrandgefahr in fast allen Regionen des Freistaates aufgrund der langanhaltenden Trockenperioden.
Gleichzeitig ist eine Zunahme der jahreszeitlichen Anomalien der Lufttemperatur – vorwiegend
Wärmerekorde – zu beobachten. Es wird angenommen, dass das Auftreten von Extremereignissen wie
Trockenperioden, Spätfröste, Überschwemmungen und Hagel in Zukunft zu einer Ertragsinstabilität in allen
sächsischen Regionen führen wird. Es sind daher Vorhaben zur langfristigen Verbesserung der
Anpassungsfähigkeit der Agrar- und Forstökosysteme an klimatische Veränderungen zu unterstützen.
4.2.31. B31 Unterstützung der Waldflächenerhaltung durch Waldumbau zur langfristigen Kohlen-
stoffbindung
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5e) Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (5-S-2, 4-W-6, 4-O-1, 3-T-1, 4-T-3, 4-T-5) bedarf es der Unterstützung
des Waldumbaus und von Aufforstungen zur langfristigen Kohlenstoffbindung und für einen effektiven
Naturschutz.
Beschreibung
: Positiven Einfluss auf die Minderung von THG hatte in den letzten Jahren die Zunahme der
Waldfläche und insbesondere der Holzvorräte. Der Holzvorrat in den sächsischen Wäldern beträgt mehr als
98
126 Mio. m³. Damit werden rund 31,5 Mio. t CO2 allein im aufstockenden Waldbestand gebunden. Hinzu
kommen Kohlenstoffvorräte im Boden und in der toten Biomasse. Walderhaltung durch Waldumbau und
Aufforstungen in Hochwasserentstehungsgebieten dienen auch effektiv dem Hochwasserschutz. In
standortgerechten, ökologisch vielfältigen und somit stabilen und klimaangepassten Wäldern sind diese
Effekte langfristig wirksam. Der Waldumbau unter Beachtung der besseren Anpassungsfähigkeit an die
klimatischen Veränderungen ist mithin auch unter dem Gesichtspunkt von Hochwasserschutz und der
Kohlenstoffbindung zu unterstützen.
4.2.32. B32 Unterstützung der langfristigen Minderung der Bodenversauerung in den Wäldern
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-
Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen
Landschaften
4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
5e) Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
Übergreifende Zielsetzungen
Umwelt
Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (4-W-6, 4-T-3, 5-T-3) sind Vorhaben zur langfristigen Minderung der
Bodenversauerung in den sächsischen Wäldern zu unterstützen.
Beschreibung:
Waldökosysteme werden stark durch atmosphärische Stoffeinträge beeinflusst. Nähr- und
Schadstoffgehalte verändern insbesondere den Zustand nährstoffarmer Waldökosysteme. Im Ergebnis der
Bodenzustandserhebung können insbesondere die anhaltend hohen, über die kritische Belastungsgrenze
hinausgehenden Stickstoffeinträge als problematisch für die weitere Entwicklung des Waldzustands
eingeschätzt werden. Darüber hinaus besteht eine großflächig ausgeprägte Bodenversauerung in den
sächsischen Wäldern, deren negative Auswirkungen für das gesamte Waldökosystem v. a. auf den Einfluss
durch Immissionen zurückzuführen sind. Die Elastizität der Waldböden gegenüber Säurestress ist gering
und es besteht ein starkes bis sehr starkes Säurebelastungsrisiko. Der Waldumbau wirkt sich positiv auf die
Humusentwicklung und die Nährstoffverfügbarkeit und somit durch die beschleunigten Stoffumsätze
mindernd auf die Bodenacidität aus. Zur wirksamen und langfristigen Minderung sind jedoch zusätzlich
Bodenschutzkalkungen zu unterstützen.
99
4.2.33. B33 Unterstützung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte nach Anhang I
des EG-Vertrages
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
3A) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die
Nahrungsmittelkette
durch
Qualitätsregelungen,
die
Erhöhung
der
Wertschöpfung
von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze
Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände
6A) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und
Schaffung von Arbeitsplätzen
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (3-W-1, 2-O-3, 2-O-4, 6-O-2) bedarf es der Unterstützung der
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte nach Anhang I des EG-Vertrages und der
Weiterentwicklung von neuen Vermarktungskonzepten und -strukturen (auch infrastruktureller, investiver
Art).
Beschreibung
: Die SWOT-Analyse zeigt für den Freistaat Sachsen vorhandene, gut organisierte, jedoch
noch ausbaufähige Infrastrukturen im Zusammenhang mit Einkauf, der Erzeugung und Vermarktung von
Anhang I-Produkten auf. Unter Beachtung sich verschärfender Wettbewerbsbedingungen und
Marktverhältnisse besteht Bedarf, die Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher
Erzeugnisse zu unterstützen. Dies soll v. a. dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der
landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch Verbesserung und Rationalisierung der Verarbeitung und
Vermarktung zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die positiven Auswirkungen auf die Qualität der Produkte
und damit auf die Nachfrage nach regionalen qualitativ hochwertigen Erzeugnissen genutzt werden. Dabei
gilt des zwischen den lokalen Akteuren der Wertschöpfungskette eine stärkere Vernetzung herzustellen.
4.2.34. B34 Unterstützung privatwirtschaftlicher, kleingewerblicher Investitionen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
6A) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und
Schaffung von Arbeitsplätzen
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-S-1, 6-S-2, 6-W-1, 6-W-2, 6-W-7, 6-T-2, 6-T-4) bedarf es der
100
Unterstützung privatwirtschaftlicher, kleingewerblicher Investitionen sowie der Unterstützung von
Konzepten und innovativen Ansätzen zur Modernisierung von Produktions- und Dienstleistungsstrukturen.
Beschreibung:
Die SWOT-Analyse identifiziert für den Freistaat Sachsen als Stärke das lebhafte
Gründungsgeschehen im Kleingewerbe und bei allen Arten von Dienstleistungen sowie das hohe Maß an
Unternehmergeist. Unter Beachtung des Anpassungsbedarfs der Infrastrukturausstattung in den Orten des
ländlichen Raums an die Herausforderungen des demografischen Wandels und den damit verbunden
zukünftigen Anforderungen der Versorgung mit Dienstleistungen und Gütern sind Konzepte und innovative
Ansätze zur Modernisierung von Produktions- und Dienstleistungsstrukturen und privatwirtschaftliche,
kleingewerbliche Investitionen im ländlichen Raum zu unterstützen. Zudem fehlt es bei KMU an
hinreichender Vernetzung.
4.2.35. B35 Unterstützung der Schaffung und Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze durch die Förderung
von Investitionen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
6A) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und
Schaffung von Arbeitsplätzen
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-W-1, 6-W-7, 6-T-1, 6-T-6) bedarf es der Unterstützung der Schaffung
und Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze durch die Förderung lokalspezifischer Investitionen im
Kleingewerbe, Handwerk, Tourismus, Handel und Dienstleistungen und für die Aufnahme selbstständiger
gewerblicher Tätigkeit im ländlichen Raum.
Beschreibung:
Wohnortnahe Arbeitsplätze sind die entscheidende Voraussetzung, um Abwanderung
vorzubeugen. Dabei sind die konkreten Bedarfe für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in den
ländlichen Gebieten durch deren starke strukturelle Unterschiede geprägt (z. B. im Arbeitsplatzangebot und
der Unternehmensstruktur, den Anforderungen des demografischen Wandels, bei bestehenden
Versorgungsdefiziten, bei Nutzungspotenzialen der vorhandenen Bausubstanz, der Nähe zu städtischen
Zentren). Die Entwicklung bestehender und Schaffung neuer wettbewerbsfähiger KMU in ländlichen
Gebieten ist für die Sicherung der Einkommen und der Arbeitsplätze von ausschlaggebender Bedeutung. Es
fehlt an hinreichender Vernetzung und an innovativen Ansätzen zur Schaffung zusätzlicher hochwertiger
Arbeitsplätze.
4.2.36. B36 Unterstützung zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe hin zu
nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
101
6A) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und
Schaffung von Arbeitsplätzen
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-S-1, 1-W-1, 6-W-7, 6-W-8, 6-O-6, 2-T-4, 6-T-1) bedarf es der
Unterstützung zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe hin zu nichtlandwirtschaftlichen
Tätigkeiten bei lokalspezifischer Ausprägung der Betriebe und des wirtschaftlichen Umfelds.
Beschreibung:
Die Schaffung von Beschäftigungsalternativen im ländlichen Raum außerhalb der
Landwirtschaft ist im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung sowie Erhaltung und
Anpassung des haushaltsnahen Dienstleistungsgewerbes v. a. vor dem Hintergrund der sozialen Inklusion,
der Armutsbekämpfung für die im ländlichen Raum lebende Bevölkerung und der Förderung der lokalen
Entwicklung der ländlichen Gebiete unter Beachtung des demografischen Wandels bedeutsam.
Gemäß der SWOT-Analyse wird in kleineren Betriebsgrößenklassen der Landwirtschaftsbetriebe der zu
erwartende Lohndruck größere strukturelle Veränderungen nach sich ziehen, die zu
Arbeitskräftefreisetzungen führen können. Im Zuge der Betriebsaufgaben und insbesondere des
demografischen Wandels werden kontinuierlich viele bestehende, teils ortsbildprägende Gebäude mit
entsprechendem Potenzial für die Schaffung von existenzsichernden selbstständigen Tätigkeiten zur
Verfügung stehen. Die für den wirtschaftlichen Erfolg einer Diversifizierung hin zu
nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten notwendige Vernetzung ist nicht hinreichend ausgeprägt.
4.2.37. B37 lokalspezifische Anpassung der Infrastrukturen auf sich ändernde Nachfrage- und
Bedarfsstrukturen für KMU
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
6A) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und
Schaffung von Arbeitsplätzen
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Innovation
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-S-1, 6-S-2, 6-W-9, 6-O-3, 6-O-8, 6-T-2, 6-T-7) bedarf es der
lokalspezifischen Anpassung der Infrastrukturen auf sich ändernde Nachfrage- und Bedarfsstrukturen für
lokales Handwerk, Handel, Kleingewerbe, Dienstleistungen und KMU allgemein.
Beschreibung:
Die SWOT-Analyse zeigt für den ländlichen Raum funktionierende Strukturen insbesondere
102
für das verarbeitende Gewerbe, das Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie bestimmte Segmente des
Dienstleistungsgewerbes auf. Unter Beachtung sich verändernder Nachfrage- und Bedarfsstrukturen
insbesondere mit Blick auf die lokal sehr unterschiedlichen Auswirkungen des demografischen Wandels
aber auch sich verschärfender Wettbewerbsbedingungen besteht ein auf lokale Bedarfe abgestimmter
Unterstützungsbedarf der öffentlichen und privaten Infrastruktur für KMU im Handwerk, Handel,
Kleingewerbe und bei Dienstleistungen.
4.2.38. B38 Unterstützung eines lokalspezifischen Ausbaus der ländlichen Wegeinfrastruktur
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-W-6, 6-T-5) bedarf es der Unterstützung eines lokalspezifischen
Ausbaus der ländlichen Wegeinfrastruktur.
Beschreibung:
Die SWOT-Analyse weist auf lokalspezifische Defizite der landwirtschaftlich genutzten
Infrastruktur hin, die meist in Baulast der Gemeinde liegen. Die sichtbare Nutzungsstruktur in großen
Schlägen und in einem weitmaschigen Wegenetz ist oft nur durch komplizierte Pachtverhältnisse und
Pflugtausch möglich. Hinzu kommt, dass sich die vorhandenen landwirtschaftlichen Wege oft in einem
schlechten baulichen Zustand oder in einem zu geringen Ausbaugrad befinden, so dass sie wichtige
Erschließungsfunktionen für die landwirtschaftliche Produktion nicht mehr erfüllen können. Zum Teil
behindern zu geringe Wegebreiten den Einsatz effizienter Technik. Das Problem der fehlenden oder
unzureichenden Erschließung landwirtschaftlicher Flächen besteht bei lokal unterschiedlicher Ausprägung
nahezu flächendeckend im Freistaat Sachsen. Dies belegt der in der Vergangenheit kontinuierliche Bedarf
für den Ausbau von jährlich ca. 30 km ländlichen Wegen außerhalb der ländlichen Neuordnung an jährlich
etwa 24 unterschiedlichen Standorten. Daher besteht Bedarf, den Neu- und Ausbau oder die grundhafte
Instandsetzung ländlicher Wege einschließlich der notwendigen Anbindung an Ortsstraßen zur Erschließung
der landwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale landwirtschaftlicher Betriebe dort zu
unterstützen, wo ein lokaler Bedarf besteht. Hierzu bedarf es einer Vernetzung zwischen Gemeinden und
den landwirtschaftlichen Unternehmen.
4.2.39. B39 Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen für die Erhaltung qualifizierter Arbeitsplätze und
Erleichterung der Mobilität
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
103
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-S-3, 6-W-2, 6-O-8) bedarf es der Schaffung lokalspezifischer
infrastruktureller Voraussetzungen für die Erhaltung qualifizierter Arbeitsplätze und die weitere
Erleichterung der Mobilität und Senkung der Mobilitätskosten sowie der Unterstützung der Entwicklung
und Umsetzung lokalspezifischer alternativer Mobilitätskonzepte bezogen auf Personen- und
Warentransport.
Beschreibung:
Die SWOT-Analyse zeigt auf, dass die Erwerbstätigkeit oft eine hohe Bereitschaft zu
alltäglichem Pendeln der berufstätigen Bevölkerung im ländlichen Raum erfordert. Zu den insgesamt rund
130.000 Auspendlern gehören fast ausschließlich die Berufstätigen, die in kleinen ländlichen Gemeinden
wohnen und täglich teils erhebliche Entfernungen zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Dies betrifft zu
etwa 75 % männliche Arbeitnehmer.
Analog zu den Arbeitswegen haben sich in den letzten Jahren auch die Schulwege verlängert. Konnten
Anfang der 1990er Jahre noch fast alle Schüler im Freistaat Sachsen eine Schule im Umkreis von 10 km
besuchen, waren es 2008 nur noch 83 %. Auch hiervon sind überwiegend Schüler betroffen, die in kleineren
Gemeinden des ländlichen Raums leben.
Für die Straßen in Trägerschaft der Gemeinden ergibt sich unverändert ein hoher Nachholbedarf an
Sanierungen. In Anbetracht der zu erwartenden erheblichen Steigerung der Mobilitätskosten ist die
Bereitstellung einer bedarfsgerechten kommunalen Straßeninfrastruktur Voraussetzung für die Erhaltung
von Arbeitsplätzen und unterstützt die Attraktivität des ländlichen Raums für Familien mit Kindern. Im
schwach besiedelten ländlichen Raum besteht v. a. für Bevölkerungsgruppen, die keinen Pkw nutzen
können, ein Bedarf für die Entwicklung und Umsetzung alternativer Mobilitätskonzepte für Personen- und
Warentransport. Mobilitätsbezogene Infrastrukturen und alternative Mobilitätskonzepte bedürfen dabei
gemeindeübergreifender Abstimmung unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung.
4.2.40. B40 Anpassung der kommunalen/dörflichen Infrastrukturausstattung an die Herausforderungen des
demografischen Wandels
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-W-3, 6-W-7, 6-O-9, 6-T-2, 6-T-3, 6-T-4, 6-T-7) bedarf es mit Blick
auf den demografischen Wandel der Unterstützung der Entwicklung angepasster lokalspezifischer
Grundversorgungsstrukturen und der Unterstützung der Restrukturierung der infrastrukturellen kommunalen
Leistungen zur Daseinsvorsorge im ländlichen Raum.
104
Beschreibung:
Die SWOT-Analyse belegt und prognostiziert für die ländlich geprägten Gebiete im
Freistaat Sachsen eine lokal differenzierte Abnahme der Bevölkerungsdichte bei zunehmender Alterung der
Gesellschaft. Derzeit beträgt der Anteil der über 65-jährigen im ländlichen Raum 24,3 % und wird bis 2025
auf 33,4 % ansteigen. Die Bevölkerungsdichte wird im ländlichen Raum von derzeit 161 auf 140 EW/km²
sinken, wobei die Landkreise sehr unterschiedlich vom demografischen Wandel betroffen sein werden. In
schon jetzt dünn besiedelten Gemeinden des ländlichen Raums mit durchschnittlich 78 EW/km² wird dies
gravierende Auswirkungen haben und zu existenziellen Problemen führen. Die Veränderung der
Altersstruktur und die daraus resultierenden Veränderungen für bestimmte Grundversorgungsarten führt zu
erhöhten Anforderungen und Anpassungsbedarfen sowohl bei Versorgungseinrichtungen als auch bei der
Ausstattung vorhandener gemeinnütziger Infrastrukturen. So besteht ein lokalspezifischer Bedarf für die
Erhaltung und bedarfsgerechte Anpassung von vorhandenen gemeinnützigen Infrastrukturen und
Basisdienstleistungen wie Kindergärten, Grund- und Oberschulen (Mittelschulen), Einrichtungen der
medizinischen Grundversorgung, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Lebensmittelgeschäften etc. In vielen
Fällen ist der ältere Gebäudebestand bei Kindertageseinrichtungen und Schulen insbesondere aus
energetischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels rücken darüber hinaus die Anforderungen bzgl.
Barrierefreiheit und Sicherheit der Verkehrsinfrastruktur immer stärker in den Vordergrund und sind zu
unterstützen. Eine erfolgreiche und gemeindeübergreifend an den lokalen Bedarfen orientierte abgestimmte
Anpassung der dörflichen Infrastruktur setzt dabei die Vernetzung aller Akteure der lokalen Entwicklung
voraus.
4.2.41. B41 Unterstützung der Restrukturierung und lokalspezifische Bedarfsanpassung sozio-kultureller
Einrichtungen
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-W-1, 6-O-7, 6-T-4) bedarf es der Unterstützung lokalspezifischer
soziokultureller Strukturen einschließlich Infrastrukturen sowie die Verbreitung der kulturellen
Errungenschaften.
Beschreibung:
Der demografische Wandel und steigende Unterhaltskosten bedingen einen hohen
Anpassungs- und Investitionsbedarf im Bereich der soziokulturellen Einrichtungen. Gemeinden und Vereine
als Träger der Einrichtungen sind ohne konzeptionelle und finanzielle Unterstützung nicht in der Lage, die
Anpassungen und Investitionen zur Wiederherstellung bedarfsgerechter Nutzungen und eines langfristigen
wirtschaftlichen Betriebs zu gewährleisten. Eine bedarfsgerechte Unterstützung der Vorhaben setzt eine
erforderliche Abstimmung der lokalen Akteure voraus.
105
4.2.42. B42 Erhaltung und angepasste Nutzung des ländlichen Kulturerbes
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-S-4, 6-O-3) bedarf es der Anregung zu einer lokalspezifischen
Investitionstätigkeit für den Erhalt des ländlichen Kulturerbes.
Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen verfügt über 12.000 Kulturdenkmäler im ländlichen Raum. Ein
bedeutender Teil davon sind Wohngebäude, darunter etwa 400 denkmalgeschützte Bauernhöfe. Aber auch
nicht unter Denkmalschutz stehende Hofanlagen und Einzelgebäude, welche bis zur ersten Hälfte des
20. Jahrhunderts erbaut wurden, sind Teil des ländlichen Kulturerbes und ortsbildprägend für die
historischen Siedlungsstrukturen. Bedingt durch den demografischen Wandel und fehlende finanzielle
Möglichkeiten zur ortsbildgerechten Sanierung bleibt der historische Gebäudebestand durch Leerstand oder
Sanierungsstau gefährdet. Sofern die Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden können, besteht
Bedarf einer Unterstützung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung, um das ländliche Kulturerbe zu
erhalten und zu entwickeln. Aufgrund der lokalspezifisch unterschiedlichen Ausprägungen des
demografischen Wandels sind Art und Höhe des Bedarfs lokal unterschiedlich.
4.2.43. B43 Unterstützung von Investitionen in die qualitative Verbesserung des Tourismus
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-W-5, 6-O-5) bedarf es der Unterstützung von Investitionen in die
qualitative Verbesserung des Tourismus (einschließlich Naherholung) sowie der Unterstützung landesweiter
Vermarktung des Tourismus im ländlichen Raum.
Beschreibung:
Der Tourismus im ländlichen Raum schafft und sichert wohnortnahe Beschäftigung
insbesondere für Frauen und hat daher in geeigneten Gebieten eine hohe Bedeutung für die Entwicklung des
ländlichen Raums. Während es auf der einen Seite einer konzertierten Vermarktung der touristischen
Destinationen und Angebote bedarf, die erfolgreich nur auf der Landesebene koordiniert und umgesetzt
werden kann, ist es auf der anderen Seite wichtig, den Bereich der konkreten Investitionen in die qualitative
Verbesserung des ländlichen Tourismus einschließlich der Naherholung auf lokaler Ebene entsprechend der
lokalspezifischen Bedarfe zu unterstützen. Die Tourismusstrategie Sachsen 2020 regelt die
Aufgabenverteilung der touristischen Strukturen auf den verschiedenen Ebenen. Lokale Maßnahmen sind in
die notwendigen Marktstrategien einzubinden. Eine qualitative Verbesserung bedarf innovativer Ansätze
und Synergien mit anderen lokalen Angeboten.
106
4.2.44. B44 Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-S-5, 6-O-4, 6-O-10, 6-O-11) bedarf es der weiteren Stärkung der
zivilgesellschaftlichen Beteiligungen, der Unterstützung der weiteren Kapazitätsentwicklung von
Regionalmanagements und der Unterstützung gebietsübergreifender und transnationaler Kooperationen.
Begründung:
In der Förderperiode 2007 – 2013 wurde der LEADER-Ansatz auf breiter inhaltlicher und
flächenbezogener Ebene umgesetzt. Die Vorhaben der Gebiete wurden auf die Umsetzung der ILEK
ausgerichtet. Neben kommunalen Vorhaben wurden auch viele Maßnahmen von Privaten, Unternehmen,
Vereinen und anderen nichtkommunalen Antragstellern abgestimmt und umgesetzt (ca. 50 % der Anträge).
In der Zwischenevaluierung haben alle Regionen festgestellt, dass der LEADER-Ansatz zu einer besseren
interkommunalen Kooperation und zu einer besseren Aktivierung privaten Entwicklungspotenzials
beigetragen hat. In der Halbzeitevaluierung des EPLR 2007 – 2013 wurde darüber hinaus festgestellt, dass
die breite Umsetzung des LEADER-Ansatzes auch maßgeblich zum Erreichen der sächsischen
Programmziele beigetragen hat.
4.2.45. B45 Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für Akteure und Sensibilisierung im Bereich
lokaler Entwicklungskonzepte
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-S-5, 6-O-4, 6-O-7, 6-O-10, 6-O-11, 6-T-3) bedarf es der
Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für Akteure im Bereich lokaler Entwicklungskonzepte.
Beschreibung
: Für die erfolgreiche Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie im Freistaat Sachsen
besteht Bedarf für eine Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen für Akteure im Bereich der lokalen
Entwicklungsstrategien. Des Weiteren besteht Bedarf für die Sensibilisierung potenzieller Begünstigter und
neuer Akteure für die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien auf strategischer und materieller
Ebene.
107
4.2.46. B46 Unterstützung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen unter Beachtung
lokalspezifischer Bedarfe
Prioritäten/Schwerpunktbereiche
6C) Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres
Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten
Übergreifende Zielsetzungen
Beschreibung
Basierend auf der SWOT-Analyse (6-W-4) bedarf es der Unterstützung des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen unter Beachtung lokalspezifischer Bedarfe.
Begründung:
Zur Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen
besteht ein Bedarf insbesondere im Bereich der Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsinternet in nicht oder
unterversorgen Orten. Ursache hierfür sind die immer noch großen Versorgungslücken beim schnellen
Breitband im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des
unterschiedlichen Ausbaustandes auch innerhalb des ländlichen Raums eine sehr heterogene
Versorgungslage besteht. V. a. weil die Schließung der Lücken beim leitungsgebundenen Breitbandangebot
mit höheren Übertragungsraten privatwirtschaftlich nicht rentabel ist, besteht das Risiko, dass insbesondere
ländliche Räume in der Versorgung zurückbleiben.
Die Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsinternet dient neben der ökonomischen Entwicklung und dem
Ausgleich von Versorgungsdefiziten auch der Implementierung von telemedizinischen Angeboten. Die
Versorgungslücken orientieren sich hierbei nicht an Gemeindegrenzen.
108
5. BESCHREIBUNG DER STRATEGIE
5.1. Eine Begründung der Auswahl der im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen
Raums zu berücksichtigenden Bedürfnisse und Wahl der Ziele, Prioritäten, Schwerpunktbereiche
und Zielsetzungen, untermauert durch Ergebnisse der SWOT-Analyse und der Bedürfnisbewertung.
Soweit relevant, eine Begründung der in das Programm einbezogenen themenspezifischen
Teilprogramme. Die Begründung dient insbesondere dem Nachweis, dass die Anforderungen von
Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern i und iv der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erfüllt sind.
Die ELER-Mittel sollen im FSN in Ergänzung zu anderen Instrumenten der GAP und in Kohärenz mit den
anderen ESI-Fonds des GSR gem. ESIF-VO verwendet werden und zur Verwirklichung der Kernziele der
Strategie EUROPA 2020 beitragen.
Mit der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und Deutschland werden die
strategischen Rahmenbedingungen aufgezeigt, um eine abgestimmte Umsetzung und Inanspruchnahme aller
ESI-Fonds zu erreichen.
Für den Einsatz der ESI-Fonds in der Programmperiode 2014 – 2020 sieht der Freistaat Sachsen die im
strategischen Rahmen der PV gewählte Schwerpunktsetzung vor: Mit dem EFRE werden vorrangig
wirtschafts- und regionalpolitische Zielsetzungen analog den thematischen Zielen 1, 3, 4 der ESIF-VO
angesprochen. Der ESF dient der Entwicklung der Humanressourcen und sozialen Aspekten, analog den
thematischen Zielen 8, 9 und 10 der ESIF-VO. Der ELER wird neben der Unterstützung der wirtschaftlichen
und sozialen Entwicklung des ländlichen Raums (thematische Ziele 3 und 9) auch vorrangig für die
Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und der Klimaschutzpolitik in
Anspruch genommen, analog den thematischen Zielen 4, 5 und 6 der ESIF-VO.
Im FSN wird den Erfordernissen der EU-Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie insbesondere mit der
Umsetzung flussgebietsbezogener Hochwasserschutzkonzepte, als wesentliches Element von
Risikomanagementplänen, entsprochen. Dabei erfolgt eine intensive länder- und
mitgliedstaatenübergreifende Zusammenarbeit im Bereich des Hochwasserschutzes. Während die investiven
Hochwasserschutzprojekte der Landestalsperrenverwaltung des FSN in die Förderung über den EFRE
eingeordnet wurden, sollen über den ELER flankierende Maßnahmen der hochwasserangepassten
Flächenbewirtschaftung im Rahmen der Agrarumweltprogramme unterstützt werden. Insbesondere die
Agrarumweltprogramme sind gleichzeitig ein wichtiges Umsetzungsinstrument für die von der Europäischen
Bodenschutzstrategie definierten Schwerpunktthemen wie Begrenzung der Erosion, Erhaltung und
Vermehrung organischer Substanzen und Vermeidung von Verdichtung. Die im Programm definierten
Maßnahmen wurden kohärent zu den Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) an eine
nachhaltige Sicherung der Funktionen des Bodens entwickelt. Ergänzend dazu können im Rahmen der
Unterstützung von Maßnahmen zur lokalen Entwicklung in Orten bis 5.000 Einwohner auch Vorhaben zur
Inwertsetzung von Brachflächen unterstützt werden, um so zur Verminderung der
Flächenneuinanspruchnahme beizutragen. Darüber hinaus trägt das EPLR in erheblichem Maß zur
Umsetzung weiterer im 7. UAP genannten Strategien und Richtlinien bei (insb. EU-Biodiversitätsstrategie,
WRRL, Aktionsrahmen der Gemeinschaft zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, EU-
Bodenschutzstrategie) (für weitere Erläuterungen siehe Kapitel 5.3.4).“
Aus der SÖA des ländlichen Raums sowie der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft und den Ergebnissen
der daraus resultierenden SWOT-Analyse wird deutlich, dass der ländliche Raum im FSN durch eine große
strukturelle Vielfalt, lokal unterschiedliche Ressourcen, Herausforderungen und Entwicklungschancen
geprägt ist. Unter Beachtung der Zielstellungen der Strategie EUROPA 2020 und der für die Entwicklung
109
des ländlichen Raums definierten Ziele der GAP gem. Art. 4 VO (EU) Nr. 1305/2013 (im Folgenden ELER-
VO) ist die sächsische Strategie des EPLR 2014 – 2020 primär auf folgende Hauptanliegen ausgerichtet:
1) Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums unter Beachtung der spezifischen und lokalen
Bedürfnisse insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels durch
verstärkte Entscheidungskompetenz und Verantwortung auf lokaler Ebene
2) Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft und anderer Landbewirtschafter im Kontext mit umwelt-
und klimafreundlicher sowie naturschutzgerechter Bewirtschaftung, um so einen wesentlichen Beitrag
sowohl zu Umweltzielen als auch zur Wiederherstellung und Sicherung der Biologischen Vielfalt zu leisten
3) Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft bei der Umstellung zu energieeffizienten, emissionsarmen
Bewirtschaftungsweisen und der Implementierung von Innovationen, um so die Wettbewerbsfähigkeit zu
erhalten und zu verbessern.
Für die Verwirklichung der Hauptanliegen werden im EPLR 2014 – 2020 – unter Außerachtlassung der
Unionspriorität (UP) 1 – elf SPB der UP gem. Art. 5 ELER-VO primär programmiert: 2a), 3a), 4a), 4b), 4c),
5b), 5c), 5d), 5e), 6a), 6b).
Für die ausgewählten SPB werden Maßnahmen angeboten, die hauptsächlich auf die Ziele des jeweiligen
SPB gerichtet sind und primäre Wirkungen zu diesen Zielen erwarten lassen.
Die übrigen SPB der UP sind für die Umsetzung des sächsischen EPLR 2014 – 2020 nicht prioritär (2b),
3b), 5a), und 6c)). Die Ziele dieser SPB werden gleichwohl über Vorhaben, die anderen UP zugeordnet
werden oder durch Maßnahmen anderer ESI-Fonds, unterstützt.
Eine Besonderheit bilden die Vorhaben im Bereich Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen und EIP
„Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP AGRI), die zwar strategisch den UP 1a) und
1b) beigeordnet werden müssen, in der Umsetzung jedoch den jeweiligen fachlichen SPB der UP
zuzuordnen sind.
Mit der 4. Änderung des EPLR soll im Zusammenhang mit einer Verstärkung beim Ökologischen /
Biologischen Landbau und im Forstbereich (Prioritäten 4 und 5) eine Korrektur der Zielwerte im
Leistungsrahmen vorgenommen werden. Die Interventionsmöglichkeit nach Priorität 3 wird beendet (vgl.
Abschnitt 5.2.3.1.2).
Für Bedarfe, die für den FSN festgestellt wurden, aber nicht mit Maßnahmen unterlegt sind und folglich
auch keinem SPB zugeordnet werden sowie für im ELER angebotene, aber nicht im EPLR programmierte
Maßnahmen (Codes), wird auf die Ausführungen unter Kap. 5.2 und auf Anlage 2 (Rückblick) verwiesen.
Hauptanliegen 1
Der gesamte ländliche Raum im FSN unterliegt in unterschiedlicher Ausprägung einem teils erheblichen
Bevölkerungsrückgang, einer fortschreitenden Überalterung und einem Mangel an jungen, gut ausgebildeten
Menschen. Die Folge ist ein unausweichlicher, kontinuierlicher Strukturwandel, den der ländliche Raum des
Freistaates Sachsen im privaten, gewerblichen und kommunalen Bereich vollziehen muss, welcher mit Hilfe
der Instrumente des EPLR 2014 – 2020 unterstützt werden soll. Im Sinne der Kernziele „Beschäftigung“,
„FuE und Innovation“ sowie „Armutsbekämpfung“ der Strategie EUROPA 2020 und der UP 6 soll im
Rahmen des sächsischen EPLR 2014 – 2020 ein inhaltlich weitreichender und finanziell umfangreicher
LEADER-Ansatz verfolgt werden. Innovative Lösungen und Vernetzungen gemäß den analysierten
110
Bedarfen können damit umfassend und themenübergreifend umgesetzt werden. Angesichts der lokal
unterschiedlichen Ausprägungen können Lösungen nur lokalspezifisch und nur durch die lokale
Bevölkerung entwickelt und priorisiert werden. Ein landesweit gleichmäßiger Maßstab wird diesen
differenzierten Bedingungen nicht gerecht. Nur so lassen sich die ab 2007 aufgebauten Kapazitäten für
ländliche Entwicklungsprozesse nachhaltig verstetigen. Angesichts der begrenzt zur Verfügung stehenden
öffentlichen Mittel sind zudem privates Kapital und privates Entwicklungsengagement zu aktivieren. Zur
Stärkung des privaten Engagements und damit eines wesentlichen Mehrwerts der Realisierung wichtiger
Vorhaben über den LEADER-Ansatz werden alle nicht öffentlichen Vorhaben durch den FSN kofinanziert.
Der LEADER-Ansatz bietet hier das geeignete Instrumentarium. Mit dieser Ausrichtung werden v. a. die
thematischen Ziele 9 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher
Diskriminierung“, 3 „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, des Agrarsektors“, 8 „Förderung von
nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte“ sowie 2
„Verbesserung der Barrierefreiheit sowie der Nutzung und Qualität von IKT“ gem. Art. 9 ESIF-VO
unterstützt.
LEADER-Ansatz
Das LEADER-System soll im ländlichen Gebiet zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt, dass die sich
bewerbenden Gebiete im Ergebnis der Auswahl der Strategien für lokale Entwicklung die entsprechenden
Leistungsanforderungen erfüllen. Ein Multifondsansatz mit dem EFRE und ESF wird nicht verfolgt. Sofern
auf lokaler Ebene relevant, können LEADER-Gebiete bzw. LEADER-LAG jedoch Aufgaben der
Fischwirtschaftsgebiete bzw. FLAG mit wahrnehmen, insofern wird ein Multifondsansatz mit dem EMFF
verfolgt.
Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen im Freistaat Sachsen in 2007 – 2013 im Bereich der ländlichen
Entwicklung, bei der neben dem LEADER-Schwerpunkt auch weite Bereiche des Schwerpunktes 3
„Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ auf Basis der von der
örtlichen Bevölkerung entwickelten Strategien umgesetzt wurden, sowie im Ergebnis der dabei erworbenen
Kapazitäten der örtlichen Bevölkerung, soll der LEADER-Ansatz 2014 – 2020 konsequent ausgeweitet und
weiterentwickelt werden. Damit wird eine verstärkte Entscheidungskompetenz und Verantwortung auf die
lokale Ebene übertragen.
Der demografische Wandel und die damit im Zusammenhang stehenden gemeindeübergreifenden
Herausforderungen in ihren lokalspezifischen Ausprägungen erfordern lokal spezifizierte Strategien und
Vernetzungen der Akteure, um den in der SWOT-Analyse formulierten Bedarfen gerecht zu werden, die vor
Ort essenziellen Aktionen zu planen und umzusetzen, Synergien und Innovationspotenziale durch die
Zusammenarbeit von Gemeinden und Akteuren lokaler Wertschöpfungsketten oder sozialer Netzwerke zu
erschließen sowie die örtliche Bevölkerung in die Prozesse einzubinden und zu aktivieren. Das EPLR 2014 –
2020 soll hierfür in voller Breite und ohne starre inhaltliche Vorgaben für LEADER genutzt werden können.
Die Hauptzielrichtung für LEADER ist entsprechend der Bedarfe und der Zuordnung von LEADER gem.
ELER-VO, Anhang VI auf den SPB 6b) ausgerichtet. Entsprechend dem offenen Charakter von LEADER
können auch alle weiteren UP des ELER sekundär angesprochen werden. Z. B. können die Unterstützung
der nachhaltigen Tätigkeit von KMU und die Verbesserung der Breitbandversorgung in den lokalen
Strategien entsprechend der SWOT-Analyse in der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) wichtige
Themen sein.
Im Einzelnen sind nachstehend die Bedarfe aufgelistet, die über das EPLR angesprochen und dem SPB 6b)
zugeordnet werden: (B44), (B45).
111
Im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung können unter
anderem folgende Bedarfe sekundär angesprochen werden: (B19), (B34), (B35), (B36), (B37), (B38),
(B39), (B40), (B41), (B42), (B43), (B46).
Gem. SWOT-Analyse werden diese Bedarfe besonders effektiv mit dem LEADER-Ansatz, und damit am
realen Bedarf orientiert und unter Beteiligung privaten Entwicklungsengagements sowie Kapitals,
umgesetzt. Im Rahmen der LES können entsprechend der Bedarfe vor Ort inhaltliche und finanzielle
Schwerpunkte gesetzt werden. Im Sinne der nachhaltigen Verwendung der ELER-Mittel erfolgt daher eine
ausschließliche Umsetzung über den LEADER-Ansatz.
Bedingung ist die Kohärenz mit der LES, den Zielen des ELER, dem EPLR 2014 – 2020 und ggf. anderen
ESI-Fonds sowie den allgemeinen gesetzlichen Regelungen und der Ausschluss der Doppelförderung.
Sofern Standardmaßnahmen im EPLR 2014 – 2020 programmiert sind und diese zur Umsetzung der LES
durch die LAG herangezogen werden, sind bei diesen LEADER-Vorhaben die Beträge und Höhe der
Fachförderung maßgebend, wobei die Vorhabensauswahl immer auf Ebene der LAG durch das
Entscheidungsgremium der LAG erfolgt. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds
EMFF (außer Art. 60-64 EMFF-VO), EFRE und ESF kann für geeignete Maßnahmen auch nach dem
Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds erfolgen, um die Umsetzung der Strategien
der örtlichen Bevölkerung über die Mittel des LEADER-Budgets hinaus zu unterstützen. Die Durchführung
von flächenbezogenen Maßnahmen ist nicht möglich.
Gem. dem offenen Charakter von LEADER können entsprechend der SWOT-Analyse der jeweiligen
Strategie für lokale Entwicklung weitere im EPLR 2014 – 2020 identifizierte sowie weitere Bedarfe
angesprochen werden, sofern diese in Übereinstimmung mit den Zielen des ELER, dem EPLR 2014 – 2020
und ggf. anderen ESI-Fonds stehen.
Für die Unterstützung im SPB b) der UP 6 sind rund 41,5 % der ELER-Mittel vorgesehen.
Hauptanliegen 2
Die Anpassung der ländlichen Gebiete an den Klimawandel und der Erhalt von Ökosystemen soll durch eine
nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie durch die Sicherung und Entwicklung der
Biodiversität und des Natürlichen Erbes als auch durch eine intelligente Klimaschutzpolitik im Sinne des
Kernziels „Klimawandel und Energie“ der Strategie EUROPA 2020, der Leitthemen der GAP „Umwelt,
Klimawandel und Innovation“ und der EU-Forststrategie befördert werden. Sie leisten damit einen
bedeutenden Beitrag zu den UP 4 und 5 entsprechend Art. 5 ELER-VO. Zudem unterstützen sie die
Erreichung der thematischen Ziele 5 „Förderung der Anpassungen an den Klimawandel sowie die
Risikoprävention und des Risikomanagements“, 6 „Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der
Ressourceneffizienz“ sowie 4 „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen
Branchen der Wirtschaft“ gem. Art. 9 ESIF-VO. Ein erheblicher Wirkungsbeitrag wird v. a. über die
flächenbezogene Förderung im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme sowie des
ökologischen/biologischen Landbaus erwartet. Auch Waldumbauvorhaben sollen mit ihren Beiträgen das
Wirkungsspektrum insbesondere hinsichtlich der CO2-Bindung ergänzen.
Im Einzelnen werden nachstehend die Bedarfe aufgelistet, welche über das EPLR angesprochen werden und
welchen SPB der UP sie jeweils primär zugeordnet sind:
4a)
112
(B12), (B13), (B14), (B15), (B16), (B17), (B18), (B20), (B21)
4b)
(B22), (B23), (B24)
4c)
(B25)
5c)
(B05), (B27), (B28)
5e)
(B31), (B32).
Für die Unterstützung in der UP 4 sind rund 39,4 % einschließlich der Umschichtungsmittel aus der 1. Säule
der GAP und in der UP 5 rund 2,7 % der ELER-Mittel vorgesehen. Das Budget umfasst auch die geplanten
Maßnahmen zum Wissenstransfer zu den angesprochenen SPB. Im Juni 2017 hat der Freistaat Sachsen den
Aktionsplan zur Stärkung des ökologischen Landbaus im Freistaat Sachsen verabschiedet. Mit der
3. Änderung des EPLR 2014 – 2020 soll der ökologische / biologische Landbau (Maßnahme11) ausgebaut
werden, um „einerseits von den positiven Umweltleistungen des Ökolandbaus vor Ort zu profitieren und
andererseits die derzeitigen Marktchancen, die der wachsende Ökomarkt bietet, nutzen zu können“
Dazu soll der Anteil in der UP 4 auf 41,9
% erhöht werden.
Hauptanliegen 3
Um langfristig wettbewerbsfähig zu sein, muss der Agrarsektor einerseits Schwächen überwinden im
Hinblick auf Innovationsfähigkeit, der Anpassung an den Strukturwandel und der Rentabilität der
Produktion sowie der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Andererseits müssen
die Herausforderungen des Klimawandels gemeistert und die natürlichen Ressourcen auf nachhaltige Weise
genutzt werden. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, müssen die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe in der Lage sein, Innovationen voranzutreiben, zu investieren und sich auf die Entwicklung des
Marktes einzustellen. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors mittels Investitionen und im
Sinne der Kernziele „Beschäftigung“, „Armutsbekämpfung“ sowie „FuE und Innovation“ der Strategie
EUROPA 2020 und der UP 2 soll im Rahmen des sächsischen EPLR 2014 – 2020 die Land- und
Forstwirtschaft unterstützt werden. Mit dieser Ausrichtung wird auch das thematische Ziel 3 „Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit von KMU, des Agrarsektors“ gem. Art. 9 ESIF-VO verfolgt.
Im Einzelnen werden nachstehend die Bedarfe aufgelistet, welche über das EPLR angesprochen werden und
welchen SPB der UP sie jeweils primär zugeordnet sind:
2a)
(B04), (B07), (B08), (B09)
6a)
113
(B33).
Für die Unterstützung in der UP 2 sind rund 13,7 %, in der UP 6 rund 0,3 % und in der UP 3 rund 0,05 %
der ELER-Mittel vorgesehen. Das Budget umfasst auch die geplanten Maßnahmen zum Wissenstransfer zu
den angesprochenen SPB. Mit der 3. bis 5. Änderung des EPLR 2014 – 2020 soll den geänderten
Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft, wie z. B. der Agrarpreiskrise und der daraus resultierenden
geringeren Investitionsbereitschaft, Rechnung getragen werden. Durch Mittelumschichtung wird der Anteil
in der UP 2 dementsprechend auf 12,1 % abgesenkt.
Die UP 1 ist eine horizontale Priorität und wird nicht primär programmiert. Die Ziele der SPB dieser UP
sollen auf dem Gebiet der Land-, Forst,- und Ernährungswirtschaft neben der grundlegenden
Wissensvermittlung als Basis der erfolgreichen Umsetzung der Ziele der SPB der UP u. a. durch die
Umsetzung der EIP AGRI und in den ländlichen Gebieten durch die Strategien zur lokalen Entwicklung
verfolgt werden. Somit werden auch das Kernziel der Strategie EUROPA 2020 „FuE und Innovation“ sowie
das thematische Ziel 1 „Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation“ gem. Art. 9
ESIF-VO erfüllt.
Auf nachfolgend aufgelistete Bedarfe wird über das EPLR sekundär eingewirkt:
(B02), (B03), (B10), (B11 - AUKM flankierend), (B26), (B29), (B30).
Im EPLR nicht abgedeckte Bedarfe
Die nicht im EPLR abgedeckten Bedarfe (B01), (B06), (B11 teilweise) werden wie folgt angesprochen:
(B01): Weiterbildungs– und Informationsmaßnahmen zu alternativen Einkommensmöglichkeiten
bietet der ESF bzw. die Bundesagentur für Arbeit;
(B06): bedarfsorientierte Angebote zur individuellen bzw. unternehmensbezogenen beruflichen
Weiterbildung, Umorientierung u. Höherqualifizierung in der Land- und Forstwirtschaft bietet der
ESF, während durch den ELER die Förderung des Transfers von Fachinformationen in der Land- u.
Forstwirtschaft unterstützt wird;
(B11): vorbeugender Schutz des landwirtschaftlichen Produktionspotentials erfolgt durch investive
technische Maßnahmen zum Hochwasserschutz über den EFRE, während im ELER flankierende
Maßnahmen der hochwasserangepassten Flächenbewirtschaftung gefördert werden.
Zusammenfassende Darstellung
Die Verbindung zwischen Bedarfen, Prioritäten, gewählten Maßnahmen und zu erwartenden Ergebnissen im
EPLR ist in den Abbildungen 5-14_I und 5-14_II zusammenfassend dargestellt.
Technische Hilfe
Für die Aufgaben gem. Art. 59 Abs. 1 ESIF-VO i. V. m. Art. 51 ELER-VO und dem thematischen Ziel 11
gem. Art. 9 ESIF-VO werden aus ELER-Mitteln rund 2,4 % für die Technische Hilfe veranschlagt.
Maßnahmen zur Abflussregulierung und Gewässermorphologie
Investive Maßnahmen in den Bereichen Abflussregulierung und Gewässermorphologie entsprechend der
Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete Elbe und Oder werden in erster Linie aus Mitteln des EFRE
und nationalen Mitteln im Rahmen der GAK umgesetzt. Sofern mit einem Vorhaben überwiegend
114
naturschutzfachliche Ziele verfolgt werden oder das Vorhaben den Rückbau morphologischer
Veränderungen an Gewässern betrifft, die auf landwirtschaftliche Aktivitäten zurückzuführen sind, ist eine
Förderung an Gewässern in M04, Untermaßnahme f), M08, Untermaßnahme e) und M16, Untermaßnahme
c) mit positiven Effekten an der Gewässermorphologie möglich.
Umschichtung gemäß Art. 14 Absatz 1 der VO (EU) Nr. 1307/2013
Der Freistaat Sachsen nutzt die Möglichkeit einer Mittelumschichtung von der 1. in die 2. Säule der GAP i.
H. v. 62,1 Mio. EUR.
115
Abbildung 5-14_I: Verbindung zwischen Bedarfen, Schwerpunktbereichen, gewählten Untermaßnahmen und zu erwartenden Ergebnissen
116
Abbildung 5-14_II: Verbindung zwischen Bedarfen, Schwerpunktbereichen, gewählten Untermaßnahmen und zu erwartenden Ergebnissen
117
5.2. Die Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums,
einschließlich der Begründung der Mittelzuweisungen für die Maßnahmen und die Angemessenheit
der Finanzmittel für die gesetzten Ziele gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern ii und iii der
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Die auf der Interventionslogik beruhende Maßnahmenkombination
basiert auf den Ergebnissen der SWOT-Analyse sowie auf der Begründung und Priorisierung der
Bedürfnisse gemäß Nummer 5.1.
5.2.1. P1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den
ländlichen Gebieten
5.2.1.1. 1a) Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in
ländlichen Gebieten
5.2.1.1.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14)
M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35)
5.2.1.1.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 1a) werden Teilmaßnahmen von Art. 14 ELER-VO und Art. 35
ELER-VO berücksichtigt, die primär anderen Schwerpunktbereichen der UP zugeordnet werden.
Die UP 1 ist eine horizontale Priorität und hat Wirkungen auf alle Schwerpunktbereiche der UP. Eine
umfassende Wissensvermittlung ist die Basis für den Erfolg der Förderangebote des EPLR 2014 – 2020. Im
Rahmen dieses Schwerpunktbereichs werden sowohl Weiterbildungsmaßnahmen und der Erwerb von
Qualifikationen (im Bereich Naturschutz) als auch Demonstrations- und Informationsmaßnahmen im Sektor
Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft unterstützt. Diese können auch anverwandte Themen, die im
Zusammenhang mit den Schwerpunktbereichen der UP stehen, betreffen. Das jeweilige Vorhaben des
Wissenstransfers ist primär dem betreffenden Schwerpunktbereich der UP zugeordnet, zu dem ein
wesentlicher Beitrag zur Zielerreichung erwartet wird.
Auch die Zusammenarbeit von Akteuren im Bereich Biologische Vielfalt gem. Art. 35 ELER-VO – primär
dem Schwerpunktbereich 4a) zugeordnet – soll unterstützt werden.
118
Interventionslogik UP 1
5.2.1.2. 1b) Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und
Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem zu dem Zweck eines besseren
Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung
5.2.1.2.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35)
5.2.1.2.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 1b) werden Teilmaßnahmen von Art. 35 ELER-VO berücksichtigt, die
primär anderen Schwerpunktbereichen der UP zugeordnet werden.
Die Einrichtung und der Betrieb von OG der EIP AGRI soll gefördert bzw. auch die qualitativ verbesserte
Strukturierung bereits bestehender Netzwerke zwischen moderner Forschung und Technologie und den
verschiedenen Interessengruppen erreicht werden. Über die Förderung von Pilotprojekten können speziell
die Wirtschaftlichkeit und das Marktpotenzial oder die technische Optimierung sowie die Akzeptanz
innovativer Aktionen erprobt werden. Das Förderangebot wird im Rahmen der Schwerpunktbereiche der UP
themenoffen ausgestaltet. Daher ist vorab nicht absehbar, zu welchen Themen sich OG konstituieren
119
werden. Ziel ist grundsätzlich die Intensivierung der Zusammenarbeit der Produktion mit Forschung und
Verarbeitung/Vermarktung, die zu praktisch umsetzbaren und wirtschaftlich verwertbaren Lösungen führen
soll.
Des Weiteren soll im Bereich der Zusammenarbeit auch die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen
unterstützt werden.
Interventionslogik UP 1
5.2.1.3. 1c) Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und
Forstwirtschaft
5.2.1.3.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14)
5.2.1.3.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Es sind keine Vorhaben geplant, die den SPB 1c) betreffen.
120
Die ident. Bedarfe z. Unterstützung d. Suche nach alternativen Einkommen durch entspr. Weiterbildungs- u.
Informationsmaßnahmen (B01) u. Bereitstellung bedarfsorientierter Weiterbildungsangebote in Land- und
Forstwirtschaft (B06) werden nicht im EPLR 2014 – 2020 thematisiert.
Die SWOT-Analyse weist insb. für d. Zukunft eine zunehmende Dequalifizierung d. Betriebsleiter insb.
kleiner landw. Betriebe aus u. identifiziert daher Bedarf z. Unterstützung in Bildung. Für d. berufl. Aus- u.
Weiterbildung bestehen im FSN Fördermöglichkeiten i. R. d. ESF-Fonds. Daher erfolgt diesbezügl. kein
Angebot i. R. d. ELER-Förderung.
Begründung für Nichtprogr. des Code 2:
In Bezug auf Beratungsleistungen wird auf d. im FSN gut funktionierende Beratungsstruktur verwiesen. Die
land- u. forstw. Beratung wird durch d. LfULG u. d. SBS durchgeführt u. richtet sich an land- u. forstw.
Unternehmen aller Rechtsformen. Das Angebot umfasst u.a. folgende Inhalte:
Fachrechtsberatung z. Absicherung d. Pflichtaufgaben im Pflanzenbau, Gartenbau, Tierhaltung,
Naturschutz, CC, Greening usw.,
Fachrechtsberatung z. Umsetzung v. Fachzielen (Klimaschutz, WRRL, Erosionsschutz, Natura 2000
usw.).
Hierbei erfolgt eine eigenverantw. u. enge Zus.-arbeit mit and. Behörden. Das SMUL nimmt d. Fachaufsicht
u. d. Koordinierungsaufgaben wahr. Beratungsaufgaben, die nicht der Fachaufsicht d. SMUL unterliegen,
wie z. B. Tierschutz o. Futter- u. Lebensmittelsicherheit, werden durch d. zust. Behörden in eigener
Verantw. bearbeitet.
Das gut funkt. System der Beratung i. V. m. and. Trägern v. Beratung u. Information wird als ausreichend
erachtet, um Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten um d. Eigenverantw. d. Beratungssuchenden zu stärken. Die
Entscheidung über d. Inanspruchnahme d. land- u. forstw. Beratung ist freiwillig u. obliegt ausschl. dem
Beratungssuchenden. Die Berater sind Bedienstete d. LfULG u. d. SBS u. teilw. langjährig in d. Beratung
tätig. Die Qualität d. Beratungen o. Informationen wird durch d. üblichen laufbahnrechtl.
Zugangsvoraussetzungen, die vorh. Erfahrungen u. Kenntnisse sowie die entspr. Fortbildungen/
Dienstberatungen sichergestellt. Die notwendigen personellen u. sachlichen Kapazitäten sind im LfULG u.
SBS vorhanden u. werden bedarfsgerecht bereitgestellt.
5.2.2. P2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der
Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer
landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
5.2.2.1. 2A) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der
Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der
Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung
5.2.2.1.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14)
121
M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17)
M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35)
5.2.2.1.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 2a) werden primär Teilmaßnahmen gem. Abb. 5-1 angeboten:
Die in der SWOT ermittelten Bedarfe, die der UP 2 zuzuordnen sind, betreffen hauptsächlich den
Schwerpunktbereich 2a) und sollen über Art. 17 Abs. 1 a) und Art. 35 ELER-VO realisiert werden. Das
Förderspektrum über Art. 17 ELER-VO umfasst Investitionsförderung in den Bereichen Nutztierhaltung und
pflanzliche Erzeugung. Vorrangiges Ziel der Förderung im Bereich der UP 2 ist es, die landwirtschaftlichen
Betriebe unter den gestiegenen Anforderungen an Ressourcen- und Energieeffizienz langfristig
wettbewerbsfähig zu erhalten und auch der gesellschaftlich gewünschten tierschutzgerechten
Nutztierhaltung zu entsprechen. Die Lage der landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten
soll berücksichtigt werden. Mit der Unterstützung im Rahmen der UP 2 werden auch positive Wirkungen in
der UP 5, hier insbesondere bei den Schwerpunktbereichen a), b) und d) erzielt. Darüber hinaus ist auch die
Einrichtung und der Betrieb von OG der EIP AGRI sowie die Realisierung von Pilotprojekten primär dem
Schwerpunktbereich 2a) zugeordnet, da davon auszugehen ist, dass OG der EIP AGRI generell zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft beitragen werden.
Vorhaben des Wissenstransfers nach Art. 14 ELER-VO, die zur Zielerreichung des Schwerpunktbereiches
beitragen, werden ebenfalls unterstützt.
Begründung für Nichtprogrammierung des Code 3:
Bezüglich des festgestellten Bedarfs zum Aufbau und Beteiligung an neuen Qualitätsprogrammen (B10)
erfolgt über die ausgestalteten Vorhaben im Rahmen des Wissenstransfers und Informationsmaßnahmen zur
Kompetenzbildung hinaus kein Angebot, da das Förderangebot im Rahmen des EPLR 2007 – 2013 zur
Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen (Code 132) von den potenziellen Zielgruppen
nicht in Anspruch genommen wurde. EIP AGRI steht für Aktionspläne, die diesen Bereich berühren, offen.
Zur Vermeidung eines hohen Verwaltungsaufwandes im Vergleich zu einer zu geringen Anzahl potenziell
Begünstigter wird daher auf eine erneute Ausgestaltung eines diesbezüglichen Förderangebotes verzichtet.
Abbildung 5-1: Teilmaßnahmen im Schwerpunktbereich 2a)
122
Interventionslogik UP 2
5.2.2.2. 2B) Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und
insbesondere des Generationswechsels
5.2.2.2.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
5.2.2.2.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Vorhaben, die primär dem Schwerpunktbereich b) der UP 2 zuzuordnen sind, sind nicht geplant.
Die SWOT-Analyse weist Probleme bei der Benennung von Hofnachfolgern insbesondere bei kleineren
landwirtschaftlichen Betrieben aus. Eine zielgerichtete Junglandwirte-Förderung erfolgt im Rahmen der 1.
Säule GAP, im EPLR 2014 – 2020 wurde daher kein Bedarf formuliert und ein diesbezügliches Angebot im
Rahmen der ELER-Förderung erfolgt im Freistaat Sachsen nicht.
123
5.2.3. P3: Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich Verarbeitung und
Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
5.2.3.1. 3A) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in
die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege,
Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände
5.2.3.1.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
5.2.3.1.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 3a) werden primär Teilmaßnahmen gem. Abb. 5-2 angeboten.
Es werden Vorhaben des Wissenstransfers nach Art. 14 ELER-VO,, die zur Zielerreichung des
Schwerpunktbereichs beitragen, unterstützt. Darüber hinaus sind weitere Vorhaben, die primär dem
Schwerpunktbereich a) der UP 3 zuzuordnen sind, nicht geplant.
Da trotz Verfahrensvereinfachung und Öffentlichkeitsarbeit Anträge in diesem Bereich ausblieben, soll mit
der 4. Änderung des EPLR 2014 – 2020 die Interventionsmöglichkeit in diesem Bereich beendet werden. Es
ist mittelfristig nicht mit einer Änderung der Situation zu rechnen. Die weiterhin bestehenden Bedarfe
betreffend Schwerpunktbereich 3A werden im Rahmen der Maßnahmen 1 und 4 abgedeckt..
Begründung für Nichtprogrammierung der Code 9 und 14:
Die SWOT-Analyse weist für den Freistaat Sachsen eine gute Beteiligung an Erzeugergemeinschaften für
die Bereiche Erzeugung von Schweine- und Rindfleisch sowie Milch aus, was im Umkehrschluss einen
Bedarf zur Gründung von Erzeugergemeinschaften in anderen Bereichen vermuten ließe. Ein Bedarf zur
Gründung von Erzeugergruppierungen wird im Freistaat Sachsen gleichwohl wegen ausbleibender
Inanspruchnahme in der vorangegangenen Förderperiode (Code 133 in Förderperiode 2007 – 2013) nicht
gesehen. Dementsprechend wird in diesem Bereich kein Förderangebot programmiert.
Im Freistaat Sachsen werden im Rahmen der investiven Förderung (Code 4) Vorhaben der besonders
tiergerechten Haltung bei Überschreitung der gesetzlichen Mindestanforderungen mit einer Erhöhung der
Regelförderung um 15 % akkreditiert. Bedarf für die zusätzlichen Programmierung des Code 14 (Art. 33
ELER-VO) wird auch unter Beachtung der SWOT-Analyse, die einen insgesamt niedrigeren
Gesamtviehbesatz ausweist, nicht gesehen.
Abbildung 5-2: Teilmaßnahmen im Schwerpunktbereich 3a)
124
Interventionslogik UP 3
5.2.3.2. 3b) Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen
Betrieben
5.2.3.2.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
5.2.3.2.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Vorhaben, die primär dem Schwerpunktbereich b) der UP 3 zuzuordnen sind, sind nicht geplant.
Begründung für die Nichtprogrammierung der Codes 5 und 17:
Der identifizierte Bedarf zum vorbeugenden Schutz des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials in
sensiblen Bereichen (B11) wird teilweise im EPLR 2014 – 2020 thematisiert. Das Hauptgewicht der
Schäden durch Naturkatastrophen liegt im Freistaat Sachsen im Siedlungs- und Infrastrukturbereich und
nicht beim landwirtschaftlichen Produktionspotenzial. Präventive Maßnahmen des technischen
Hochwasserschutzes, die auch einen vorbeugenden Schutz des landwirtschaftlichen Produktionspotentials
bewirken, werden im Rahmen des EFRE gefördert. Über den ELER werden flankierende Maßnahmen der
hochwasserangepassten Flächenbewirtschaftung im Rahmen der Agrarumweltprogramme unterstützt. Die in
der SWOT festgestellten Erfordernisse insbesondere im Zusammenhang mit Extremwetterereignissen
125
werden zum Teil über Vorhaben berücksichtigt, die anderen UP (insbesondere UP 4) zugeordnet werden.
In Bezug auf Risikovorsorge besteht im Freistaat Sachsen eine hohe Wahrnehmung von Existenzrisiken
durch Extremwetterereignisse auch im Landwirtschaftssektor. Die daraus resultierende Eigenverantwortung
zur Vorsorge wurde durch Anpassung von Gesetzen unterstützt und so dem Subsidiaritätsprinzip gefolgt. Im
Falle von Naturkatastrophen sind entsprechend prioritär die Versicherungen der landwirtschaftlichen
Betriebe heranzuziehen. Soweit zusätzliche staatliche Unterstützung geboten ist, werden nationale Mittel
zur Verfügung gestellt. Im Falle von großen Naturkatastrophen ist eine Unterstützung durch den
Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) zu prüfen. Die zusätzliche Anwendung der in der ELER-
VO vorgesehenen Risikovorsorge- bzw. –managementmaßnahmen ist im Freistaat Sachsen nicht geplant.
5.2.4. P4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft
verbundenen Ökosysteme
5.2.4.1. 4A) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-
2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt
sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften
5.2.4.1.1. Maßnahmen für landwirtschaftliche Flächen
M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14)
M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17)
M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20)
M10 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28)
M11 – Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29)
M13 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
(Artikel 31)
M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35)
5.2.4.1.2. Maßnahmen für forstwirtschaftliche Flächen
M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit
von Wäldern (Artikel 21-26)
5.2.4.1.3. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 4a) werden primär Teilmaßnahmen gem. Abb. 5-3 angeboten.
Die Realisierung der Schwerpunktbereiche der UP 4 ist ein Kernpunkt im Rahmen des sächsischen EPLR
126
2014 – 2020. Zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Biologischen Vielfalt sowie der
Erhaltung der Kulturlandschaft wird ein umfangreiches Maßnahmespektrum gem. ELER-VO eingesetzt. Das
Maßnahmenpaket ist breit angelegt und bedarfsorientiert ausgestaltet. Es umfasst flächenbezogene
Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Sektor, Investiv-, Vorsorge-, Informations- und
Qualifizierungsmaßnahmen, den planungsgestützten Naturschutz und die Erfassung von Artvorkommen
sowie Möglichkeiten zur Zusammenarbeit im Bereich der Biologischen Vielfalt. Damit steht ein
umfassendes Angebot zum Erhalt und zur Entwicklung der Biodiversität sowie zur Erhaltung der
Kulturlandschaften im Freistaat Sachsen bereit.
Auch über Förderangebote des Wissenstransfers gem. Art. 14 ELER-VO und der Zusammenarbeit gem. Art.
35 ELER-VO soll durch Sensibilisierung, Information und die Entwicklung innovativer Lösungen zur
Realisierung der Ziele des Schwerpunktbereiches 4a) beigetragen werden.
Begründung für Nichtprogrammierung des Code 12 (Teil Natura 2000):
Die Wahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der für die Natura 2000-Gebiete
relevanten LRT und Arten wird im Freistaat Sachsen im Rahmen freiwilliger Verpflichtungen nach Art. 28
ELER-VO gewährleistet. Ziel ist es, die sich aus der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie ergebenden
Anforderungen an die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands der relevanten LRT und Arten in
Kooperation mit den Landnutzern zu erfüllen. Daher soll im Rahmen eines kooperativen Ansatzes mit den
Landnutzern über entsprechende Förderangebote ein Management vereinbart werden, dass nicht nur
Unterlassung, sondern auch aktives Bewirtschaften beinhaltet. Ein Bedarf für eine zusätzliche Förderung in
Form von Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 nach Art. 30 ELER-VO kann daher im Freistaat Sachsen
nicht identifiziert werden.
127
Interventionslogik UP 4
128
Abbildung 5-3: Teilmaßnahmen im Schwerpunktbereich 4a)
5.2.4.2. 4b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
5.2.4.2.1. Maßnahmen für landwirtschaftliche Flächen
M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14)
M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17)
M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20)
M10 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28)
M11 – Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29)
M13 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
(Artikel 31)
M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35)
129
5.2.4.2.2. Maßnahmen für forstwirtschaftliche Flächen
M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit
von Wäldern (Artikel 21-26)
5.2.4.2.3. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 4b) werden primär Teilmaßnahmen gem. Abb. 5-4 angeboten:
Ein Teil der Vorhaben gem. Art. 28 ELER-VO ist gezielt darauf ausgerichtet, einen Beitrag zur
Verbesserung der Grund- und Oberflächenwasser im Sinne der WRRL zu leisten. Ebenso hat der
ökologische/biologische Landbau gem. Art. 29 ELER-VO viele positive Wirkungen sowohl auf die Wasser-
als auch auf die Bodenqualität. Er soll in Übereinstimmung mit den agrarrelevanten Zielsetzungen der
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie unterstützt werden. Daher sind einige Vorhaben von Art. 28 und Art. 29
ELER-VO primär dem Schwerpunktbereich 4b) zuzuordnen.
Vorhaben des Wissenstransfers nach Art. 14 ELER-VO, die zur Zielerreichung des Schwerpunktbereiches
beitragen, werden ebenfalls unterstützt.
Begründung für Nichtprogrammierung des Code 12 (Teil WRRL):
Die Erfordernisse in Bezug auf die WRRL betreffen hauptsächlich die Oberflächenwasserkörper. Im
Freistaat Sachsen wurde ein überwiegend guter chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper
festgestellt. Für den Fortbestand dieses positiven Trends und auch zur Verbesserung der Grundwasserkörper
sind Vorhaben im Art. 28 ELER-VO verankert, die hauptsächlich dem Schwerpunktbereich 4b) zuzurechnen
sind. Ein Bedarf für eine zusätzliche Förderung in Form von Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 unter
Art. 30 ELER-VO kann daher im Freistaat Sachsen nicht identifiziert werden.
130
Interventionslogik UP 4
Abbildung 5-4: Teilmaßnahmen im Schwerpunktbereich 4b)
5.2.4.3. 4C) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung
5.2.4.3.1. Maßnahmen für landwirtschaftliche Flächen
M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14)
M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17)
M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20)
M10 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28)
131
M11 – Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29)
M13 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
(Artikel 31)
M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35)
5.2.4.3.2. Maßnahmen für forstwirtschaftliche Flächen
M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit
von Wäldern (Artikel 21-26)
5.2.4.3.3. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 4c) werden primär Teilmaßnahmen gem. Abb. 5-5 angeboten.
Ein Teil der Vorhaben von Art. 28 ELER-VO hat die Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der
Bodenbewirtschaftung zum Inhalt und wird primär dem Schwerpunktbereich 4c) zugeordnet.
Vorhaben des Wissenstransfers nach Art. 14 ELER-VO, die zur Zielerreichung des Schwerpunktbereiches
beitragen, werden ebenfalls unterstützt.
Es werden des Weiteren positive Wirkungen in Bezug auf die Erreichung der Ziele des Schwerpunktbereichs
4c) bei weiteren Vorhaben gem. Art. 28 und bei Art. 29 ELER-VO erwartet.
Abbildung 5-5: Teilmaßnahmen im Schwerpunktbereich 4c)
132
Interventionslogik UP 4
5.2.5. P5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und
Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
5.2.5.1. 5a) Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft
5.2.5.1.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
5.2.5.1.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Dem Schwerpunktbereich 5a) sind keine Vorhaben primär zugeordnet. Gleichwohl werden positive
Wirkungen in Bezug auf die Erreichung der Ziele des Schwerpunktbereichs 5a) insbesondere bei Vorhaben,
die im Rahmen des Art. 17 ELER-VO realisiert werden, erwartet.
133
5.2.5.2. 5b) Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der
Nahrungsmittelverarbeitung
5.2.5.2.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14)
5.2.5.2.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 5b) werden primär Teilmaßnahmen gem. Abb. 5-6 angeboten.
Es werden Vorhaben des Wissenstransfers nach Art. 14 ELER-VO, die zur Zielerreichung des
Schwerpunktbereiches beitragen, unterstützt. Darüber hinaus sind dem Schwerpunktbereich 5b) keine
Vorhaben primär zugeordnet. Gleichwohl werden positive Wirkungen in Bezug auf die Erreichung der Ziele
des Schwerpunktbereiches 5b) insbesondere bei Vorhaben, die im Rahmen des Art. 17 ELER-VO realisiert
werden, erwartet.
Abbildung 5-6: Teilmaßnahmen im Schwerpunktbereich 5b)
Interventionslogik UP 5
134
5.2.5.3. 5C) Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien,
Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für
die Biowirtschaft
5.2.5.3.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17)
M16 – Zusammenarbeit (Artikel 35)
5.2.5.3.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 5c) werden primär Teilmaßnahmen gem. Abb. 5-7 angeboten.
Dem Schwerpunktbereich 5c) sind primär Vorhaben gem. Art. 17 Abs. 1 c) ELER-VO im Hinblick auf die
Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen zugeordnet. Mit dem Neu- und Ausbau bzw. der grundhaften
Instandsetzung von forstlichen Wegen und der Errichtung von Holzlagerplätzen und -konservierungsanlagen
soll eine Erleichterung der Rohholzversorgung der holzbe- und -verarbeitenden Industrie und für die
Versorgung mit erneuerbaren Energien erreicht werden, wobei Absatzmöglichkeiten vor allem im
Privatwald verbessert werden.
Waldbewirtschaftungspläne bilden die Grundlage für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, daher soll die
Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und so auch die besitzübergreifende Zusammenarbeit im
forstwirtschaftlichen Bereich unterstützt werden. Auch sie dienen primär den Zielen des
Schwerpunktbereichs 5c).
Abbildung 5-7: Teilmaßnahmen im Schwerpunktbereich 5c)
135
Interventionslogik UP 5
5.2.5.4. 5d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen
5.2.5.4.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14)
5.2.5.4.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 5d) werden primär Teilmaßnahmen gem. Abb. 5-8 angeboten.
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 5d) werden Vorhaben des Wissenstransfers nach Art. 14 ELER-VO,
die zur Zielerreichung des Schwerpunktbereiches beitragen, unterstützt. Darüber hinaus sind dem
Schwerpunktbereich 5d) keine Vorhaben primär zugeordnet. Gleichwohl werden positive Wirkungen in
Bezug auf die Erreichung der Ziele des Schwerpunktbereichs 5d) insbesondere bei Vorhaben, die im
Rahmen der Art. 17 und Art. 28 ELER-VO realisiert werden, erwartet.
Der identifizierte Bedarf zur Unterstützung angepasster Technologien und Bewirtschaftungsmethoden zur
Vermeidung von THG- und Ammoniakemissionen (B29) wird im EPLR 2014 – 2020 thematisiert, jedoch
nicht primär dem Schwerpunktbereich 5d) zugeordnet. Im Rahmen der Investitionsförderung – primär
136
programmiert unter dem Schwerpunktbereich 2a) – wird Unterstützung bei der Modernisierung von
Anlagen- und Maschinentechnik gewährt.
Abbildung 5-8: Teilmaßnahmen im Schwerpunktbereich 5d)
Interventionslogik UP 5
5.2.5.5. 5e) Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
5.2.5.5.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
M01 – Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14)
M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit
von Wäldern (Artikel 21-26)
137
5.2.5.5.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 5e) werden primär Teilmaßnahmen gem. Abb. 5-9 angeboten:
Bäume speichern beim Wachstum Kohlenstoff und entfernen somit Kohlendioxid aus der Atmosphäre. Der
Erhalt und die Aufforstung von stabilen, standortgerechten und klimatoleranten Wäldern sind daher wichtige
Beiträge zum Klimaschutz. Mit einer Unterstützung von Waldumbaumaßnahmen mit standortgerechten
Baumarten außerhalb von Schutzgebieten wird daher ein wichtiger Beitrag zur Zielerreichung des
Schwerpunktbereichs 5e) geleistet, entsprechend erfolgt die primäre Zuordnung zum Schwerpunktbereich
5e). Des Weiteren soll der in den sächsischen Wäldern deutlich ausgeprägten Bodenversauerung gezielt
durch Bodenschutzkalkungen begegnet werden. Die Waldkalkungen können wegen der Großflächigkeit und
besitzübergreifenden Dimension nur zentral umgesetzt werden. Da neben dem Kohlenstoff-
Speichervermögen der Waldbestände auch in den Waldböden Kohlenstoff gespeichert wird, ist auch dieses
Vorhaben primär dem Schwerpunktbereich 5e) zugeordnet.
Vorhaben des Wissenstransfers nach Art. 14 ELER-VO, die zur Zielerreichung des Schwerpunktbereiches
beitragen, werden ebenfalls unterstützt.
Begründung für Nichtprogrammierung der Codes 8.1, 8.2 und 15
Die Maßnahmen Errichtung von Agrarforstsystemen (Art. 23 ELER-VO) sowie Waldumwelt- und -
klimadienstleistungen (Art. 34 ELER-VO) sollen im Interesse einer schwerpunktorientierten und effektiven
Förderpolitik nicht angeboten werden. Für die effektive und wirksame Umsetzung der forstfachlichen (EU-
Forststrategie, Waldstrategie 2050 für den Freistaat Sachsen) und der landesplanerischen Ziele (LEP 2013)
und ermittelten Bedarfe werden die investiven Förderangebote z. B. gem. Art. 25 ELER-VO genutzt. Ein
flächenbezogenes Förderangebot nach Art. 34 ELER-VO wird wegen der kleinteiligen Betriebsstrukturen als
nicht zielführend angesehen.
Aufforstungsmaßnahmen gem. Art. 22 ELER-VO werden im Rahmen der GAK unterstützt. Unterstützungen
im Rahmen des EPLR 2014 – 2020 für Aufforstungen und die Anlage von Wäldern sind daher nicht geplant,
auch weil ein diesbezügliches Förderangebot in der Förderperiode 2007 – 2013 nur zögerlich angenommen
wurde.
Abbildung 5-9: Teilmaßnahmen im Schwerpunktbereich 5e)
138
Interventionslogik UP 5
5.2.6. P6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung
in ländlichen Gebieten
5.2.6.1. 6A) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und
Schaffung von Arbeitsplätzen
5.2.6.1.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
M04 – Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17)
5.2.6.1.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereiches 6a) werden primär Teilmaßnahmen gem. Abb. 5-10 angeboten.
Die geplanten Vorhaben unter Art. 17 Abs. 1 b) ELER-VO – Investitionen in materielle Vermögenswerte,
Teil: Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse – sind primär dem
Schwerpunktbereich 6a) zuzuordnen. Im Freistaat Sachsen ist unter Beachtung der ermittelten Bedarfe gem.
SWOT-Analyse eine Unterstützung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte für
landwirtschaftliche Unternehmen vorgesehen, um eine Diversifizierung für die Schaffung von
139
Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft zu unterstützen.
Begründung für Nichtprogrammierung des Code 6
Die identifizierten Bedarfe zur Unterstützung privatwirtschaftlicher, kleingewerblicher Investitionen (B34),
zur Unterstützung der Schaffung und Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze durch die Förderung von
Investitionen (B35) und zur Unterstützung zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe hin zu
nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (B36) werden im EPLR 2014 – 2020 nicht primär thematisiert. Der für
die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen vorgesehene Art. 19 ELER-
VO (Code 6) wurde nicht programmiert. Dies resultiert v. a. aus der zu geringen Inanspruchnahme des
Förderangebotes in der Förderperiode 2007 – 2013 (Code 311). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die
identifizierten lokalspezifischen Bedarfe in diesem Bereich im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung von
LEADER-Entwicklungsstrategien innovativeren und nachhaltigeren Lösungen zugeführt werden können.
Abbildung 5-10: Teilmaßnahmen im Schwerpunktbereich 6a)
Interventionslogik UP 6
140
5.2.6.2. 6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
5.2.6.2.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
M19 – Unterstützung für der lokalen Entwicklung LEADER (CLLD – von der örtlichen
Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr.
1303/2013)
5.2.6.2.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 6b) werden primär Teilmaßnahmen gem. Abb. 5-11 angeboten.
Entsprechend den mit der SWOT-Analyse festgestellten Bedarfen im Freistaat Sachsen liegt der Fokus der
Unterstützungen im Rahmen des EPLR 2014 – 2020 auf dem Schwerpunktbereich 6b). Unter Hinzuziehung
der für die Umsetzung der UP 6 maßgebenden Möglichkeiten der ELER-VO und ESIF-VO wird dabei ein
inhaltlich weitgehend und finanziell umfangreicher LEADER-Ansatz unter Berufung auf zahlreiche positive
Erfahrungen aus der vorangegangenen Förderperiode 2007 – 2013 verfolgt.
Begründung für die teilweise Nichtprogrammierung des Code 7
Die identifizierten Bedarfe (B19), (B37 – B43) werden im EPLR 2014 – 2020 nicht primär thematisiert. Im
Rahmen des für die Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten vorgesehenen Art. 20
ELER-VO werden im EPLR 2014 – 2020 ausschließlich Vorhaben im Bereich Naturschutz programmiert.
Angesichts der lokal unterschiedlich ausgeprägten Herausforderungen im Freistaat Sachsen können
Lösungen nur lokalspezifisch und nur durch die lokale Bevölkerung entwickelt und priorisiert werden, d. h.
ein landesweit gleichmäßiger Maßstab würde diesen differenzierten Bedingungen nicht gerecht. Es wird
davon ausgegangen, dass die identifizierten lokalspezifischen Bedarfe in diesem Bereich im Rahmen der
Erarbeitung und Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien innovativeren und nachhaltigeren sowie
passgenauen Lösungen zugeführt werden können, als lokal unabgestimmte Einzelförderungen.
141
Interventionslogik UP 6
Abbildung 5-11: Teilmaßnahmen im Schwerpunktbereich 6b)
142
5.2.6.3. 6C) Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres
Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten
5.2.6.3.1. Auswahl der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
5.2.6.3.2. Kombination und Begründung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Vorhaben, die primär dem Schwerpunktbereich c) der UP 6 zuzuordnen sind, sind nicht geplant.
Der identifizierte Bedarf zur Unterstützung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandanschlüssen
unter Beachtung lokalspezifischer Bedarfe (B46) wird im EPLR 2014 – 2020 nicht primär thematisiert und
nicht im Art. 20 ELER-VO programmiert, da im Freistaat Sachsen eine Breitbandförderung sowohl über
den EFRE als auch über Landesmittel möglich ist.
Entsprechend dem offenen Charakter von LEADER kann jedoch die Verbesserung der Breitbandversorgung
im Sinne eines Lückenschlusses in den LEADER-Entwicklungsstrategien entsprechend deren SWOT-
Analysen thematisiert werden.
143
5.3. Eine Beschreibung des Verfahrens für das Erreichen der Querschnittsziele einschließlich der
spezifischen Erfordernisse gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer v der Verordnung (EU) Nr.
1305/2013.
5.3.1 Innovation einschließlich EIP AGRI