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Freistaat
Sachsen
Staatsministerium des Innern
Landesentwicklungsbericht
2002

Landesentwicklungsbericht
2002

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
2
Impressum
Herausgeber:
Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI)
Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden
Telefax: (0351) 564 3199
e-mail:
poststelle@smi.sachsen.de
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.
Redaktion und
Koordination:
Referat Landesstruktur, Raumbeobachtung des SMI
Kartengrundlage:
Übersichtskarte Freistaat Sachsen 1:200 000
mit Erlaubnis des Landesvermessungsamtes Sachsen; Erlaubnis-Nr. 205/03-B.
Datengrundlage:
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (sofern nicht anders angegeben)
Druck:
Druckhaus Dresden GmbH
Dresden
Auflage:
1. Auflage, Juli 2003
5.000 Exemplare
Bestelladresse:
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30, 01127 Dresden
Telefon: (0351) 210 36 71 und –72
Telefax: (0351) 210 36 81
E-Mail: broschuerenversand@itl.justiz.sachsen.de
Diese Veröffentlichung wird kostenlos abgegeben.
Verteilerhinweis:
Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Sächsischen Staatsregierung herausgegeben. Sie
darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Auch ohne einen zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise
verwendet werden, die als Parteinahme des SMI zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den
Parteien ist es gestattet, diese Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden
.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist im Internet:
www.smi.sachsen.de

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
3
Vorwort
Die Vorlage eines Landesentwicklungsberichtes war und ist Pflichtaufgabe der Staatsregie-
rung gemäß sächsischem Landesplanungsrecht. Maßgeblich dafür ist § 21 Abs. 1 des im
Dezember 2001 beschlossenen neuen Sächsischen Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG):
"Der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde obliegt die landesweite Raumbe-
obachtung. Auf dieser Grundlage berichtet sie dem Landtag in jeder Legislaturperiode über
den Stand der Landesentwicklung, über die Verwirklichung der Raumordnungspläne und über
die Entwicklungstendenzen. ..."
Der letzte Landesentwicklungsbericht des Freistaates Sachsen zum Berichtszeitraum 1994 bis
1998 erschien im Mai 1999. Der hiermit vorgelegte Landesentwicklungsbericht bezieht sich
im Wesentlichen auf die Jahre 1998 bis 2001. Der Bezugszeitraum für die den Aussagen zu-
grunde gelegten statistischen Daten umfasst in Abhängigkeit von den Erhebungszeiträumen
bzw. Stichtagen etwa den Zeitraum 31.12.1997 - 31.12.2001. Einzelne Fachbereiche mussten
auf andere Vergleichsdaten zurückgreifen, wenn für die entsprechenden Stichtage keine Daten
vorlagen.
Der vorliegende Landesentwicklungsbericht 2002 wurde unter Einbeziehung aller Ressorts
der Sächsischen Staatsregierung erstellt. Ausgerichtet an den Inhalten des seit 1994 geltenden
Landesentwicklungsplanes wird nicht nur über die Ergebnisse und Entwicklungen im Bereich
der Raumordnung, Landesentwicklung und Regionalplanung, sondern auch über wesentliche
Ergebnisse der raumbedeutsamen Fachplanungen berichtet.
Viele Bereiche, deren Entwicklung hier dargestellt wird, waren direkt oder indirekt von der
Jahrhundertflut im August 2002 betroffen, so dass sich einzelne Ergebnisse teilweise als nicht
mehr aktuell erweisen. Dies betrifft insbesondere Angaben zu Infrastruktureinrichtungen, zu
Verkehrswegen, aber auch Angaben z. B. zu Unternehmen. Um den Landesentwicklungsbe-
richt für den Zeitraum 1998 bis 2001 nicht generell in Frage zu stellen, dennoch aber auf die
Flutschäden einzugehen, werden am Ende des Berichtes eine Kurzfassung des Schadensbe-
richtes der Staatsregierung sowie ein kurzer Sachstandsbericht zu den bisherigen raumord-
nungsrelevanten Aktivitäten in Auswertung des Augusthochwassers 2002 als zusätzliche
Kapitel angefügt.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
4

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
5
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort
3
1 Eckdaten der Landesentwicklung 1997/98 - 2001/02
11
1.1
Entwicklung des Freistaates Sachsen im Überblick
11
1.2
Gemeindegebietsreform
14
1.3
Öffentliche Verwaltung
18
1.3.1
Verwaltungsreform / Funktionalreform
18
1.3.2
Einsatz neuer Medien
19
1.3.3 E-Government
24
1.4
Sachsen in Europa
28
1.4.1
Sachsens Positionsveränderung von der Randlage in den Kern Europas
28
1.4.2
Europäische Metropolregion Sachsendreieck
29
2
Raumordnung und Landesplanung
33
2.1
Aufbau und Struktur der Raumordnung und Landesplanung
33
2.2
Gesetzliche Grundlagen und Instrumente der Raumordnung und
Landesplanung
35
2.2.1 Landesplanungsgesetz
35
2.2.2 Landesentwicklungsplan
36
2.2.3 Regionalplanung
39
2.2.3.1 Regionalpläne
39
2.2.3.2 Braunkohlenpläne
41
2.2.4 Raumordnungskataster
45
2.2.5 Regionalentwicklung
47
2.2.5.1
Stand der Herausbildung und Entwicklung von Aktionsräumen der Regio-
nalentwicklung
47
2.2.5.2 Ergebnisse des Fachförderprogramms „FR-Regio“
50
2.2.5.3
Verstetigung des REK-Prozesses
52
2.3
Zusammenarbeit mit den benachbarten Bundesländern
53
2.3.1
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung
53
2.3.2
Zusammenarbeit im Bereich der Braunkohlensanierung
54
2.3.3
Zusammenarbeit im Bereich der Regionalentwicklung
54

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
6
2.4
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
55
2.4.1
Zusammenarbeit mit der Republik Polen
55
2.4.2
Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik
57
2.4.3
Förderung der lokalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
58
2.4.4
INTERREG II C / III B
59
3 Entwicklung räumlicher Strukturen
(überfachlicher Teil)
63
3.1
Raumstruktur
63
3.1.1 Gebietskategorien
64
3.1.2
Überregionale und regionale Achsen
65
3.1.3 Zentrale Orte
66
3.1.4 Siedlungsstruktur
68
3.2
Bevölkerungsstruktur / Bevölkerungsprognose
70
3.2.1
Bevölkerungsstand / Bevölkerungsdichte
70
3.2.2 Bevölkerungsentwicklung
71
3.2.2.1 Natürliche Bevölkerungsentwicklung
72
3.2.2.2 Räumliche Bevölkerungsentwicklung
73
3.2.3 Bevölkerungsstruktur
76
3.2.4 Pendlerverhalten
78
3.2.5 Bevölkerungsprognose bis 2020
81
3.2.6
Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe
87
3.3
Wirtschaftsentwicklung
88
3.3.1 Wirtschaftskraft
88
3.3.2
Einkommen
90
3.3.3 Sektorale Wirtschaftsstruktur
92
3.3.4
Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit
93
3.3.4.1 Erwerbstätigkeit
93
3.3.4.2 Arbeitslosigkeit
94
3.3.5
Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft
99
3.4
Gebiete mit besonderen Entwicklungs-, Sanierungs- und Förderungs-
aufgaben
101
3.4.1 Grenznahe Gebiete
101
3.4.2 Bergbausanierung, Bergbaufolgelandschaften
104
3.4.2.1 Braunkohlensanierung
104
3.4.2.2 Wismutsanierung
105
3.4.3
Gebiete mit besonderen Entwicklungsaufgaben (GmbE)
107
3.5
Flächennutzung
109

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
7
4 Raumbedeutsame Fachplanungen (fachlicher Teil)
113
4.1
Gewerbliche Wirtschaft
113
4.1.1 Verarbeitendes Gewerbe
113
4.1.1.1
Gesamtüberblick und Branchenstruktur
113
4.1.1.2
Betriebe, Umsatz und Beschäftigtenentwicklung
114
4.1.1.3
Investitionen im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe
117
4.1.2 Baugewerbe
118
4.1.3 Dienstleistungen
120
4.1.4 Mittelstand und Handwerk
121
4.1.5
Forschung und Entwicklung im Hochtechnologiebereich
125
4.1.6
Informations-, Kommunikations- und Medienwirtschaft
127
4.2
Entwicklung ländlicher Räume / Land- und Forstwirtschaft
129
4.2.1 Entwicklung ländlicher Räume
129
4.2.2 Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung
130
4.2.3
Entwicklung ländlicher Freiräume
131
4.2.4
Dorfentwicklung, ländliches Kulturerbe
134
4.2.5 Landwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei
139
4.2.6 Forstwirtschaft
143
4.3
Städtebau und Wohnungswesen
147
4.3.1 Stadtentwicklung
147
4.3.2 Wohnungsbestand und Wohnungsleerstand
147
4.3.3
Städte- und Wohnungsbauförderung
150
4.4
Großflächiger Einzelhandel
156
4.4.1 Überblick Einzelhandel insgesamt
156
4.4.2 Großflächiger Einzelhandel
156
4.4.3
Verkaufsflächenstruktur im Einzelhandel
157
4.4.4 Großflächige Einzelhandelseinrichtungen über 5000 m²
158
4.5
Verkehr
160
4.5.1 ÖPNV
160
4.5.2
Straßenverkehr / Straßenbau
162
4.5.3 Schienenverkehr
165
4.5.4 Transrapid
168
4.5.5 Luftverkehr
169
4.5.6
Wasserstraße Elbe / Sächsische Binnenhäfen
171
4.6
Technische Infrastruktur
173
4.6.1 Energieversorgung
173
4.6.2
Regenerative Energien
175
4.6.3 Wasserversorgung
176
4.6.4 Abwasserbeseitigung
178
4.6.5
Telekommunikation / Neue Medien
181
4.7
Bildungswesen
183
4.7.1 Schulnetzplanung
183
4.7.2 Bauzustand der Schulen
184

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
8
4.7.3 Außerschulische Bildungsangebote
184
4.7.4 Hochschulen
185
4.7.5 Berufsakademie
190
4.7.6 Studentenwerke
191
4.8
Forschung
192
4.8.1 Hochschulforschung
192
4.8.2 Außeruniversitäre Forschung
193
4.9
Kultur
196
4.9.1 Kulturräume
196
4.9.2
Theater, Orchester, Museen und Freie Künste
197
4.9.3
Bibliotheken und Archive
200
4.9.4
Sorbische Sprache und Kultur
204
4.10
Tourismus
205
4.10.1
Organisationsstrukturen im Tourismus
205
4.10.2 Beherbergungsangebot
206
4.10.3 Nachfrageentwicklung im Tourismus
208
4.10.4
Kurorte / Erholungsorte
209
4.10.5 Städtetourismus
210
4.10.6 Erlebnistourismus
211
4.10.7 Naherholung
213
4.11
Sozial- und Gesundheitswesen
214
4.11.1 Kindertageseinrichtungen
214
4.11.2
Senioren, soziale Betreuung und Pflege
214
4.11.3 Krankenhäuser
216
4.11.4
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
218
4.11.5
Niedergelassene Ärzte
219
4.11.6 Rettungswesen
220
4.11.7
Einrichtungen zur Versorgung von psychisch Kranken und Suchtkranken
222
4.11.8
Einrichtungen der Behindertenhilfe
224
4.11.9
Einrichtungen der Familienhilfe
226
4.11.10
Einrichtungen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
und des Veterinärwesens
227
4.12
Naturschutz und Landschaftspflege
228
4.12.1
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft
228
4.12.2 Schutzgebiete
228
4.12.2.1 Naturschutzgebiete
228
4.12.2.2 Landschaftsschutzgebiete
229
4.12.2.3 Großschutzgebiete
229
4.12.3
Natura 2000-Gebiete – Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und
der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union
231
4.12.4 Landschaftspflege
233
4.12.5 Landschaftsplanung
234
4.12.5.1
Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenpläne
235
4.12.5.2
Landschaftspläne und Grünordnungspläne
236

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
9
4.13
Wasserwirtschaft
237
4.13.1 Gewässerschutz
237
4.13.2 Grundwasserbeschaffenheit
239
4.13.3 Wasserschutzgebiete
241
4.13.4 Talsperren, Wasserspeicher und Hochwasserrückhaltebecken 243
4.13.5 Wasserkraftanlagen
245
4.14
Luftreinhaltung
246
4.15
Abfall, Altlasten
249
4.15.1 Abfall
249
4.15.2 Altlasten
251
4.16
Bodenschutz
253
4.17
Abbau oberflächennaher Rohstoffe
256
4.17.1
Steine und Erden
256
4.17.2 Braunkohle
258
5
Anhang
Überblick über die im Freistaat Sachsen durch das Augusthochwasser
2002 eingetretenen Schäden
263
6
Sachstandsbericht zu den bisherigen Erkenntnissen und raumord-
nungsrelevanten Aktivitäten in Auswertung des Augusthochwassers
2002
271
Kartenverzeichnis
275
Abbildungsverzeichnis
278
Tabellenverzeichnis
281
Abkürzungsverzeichnis
284

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
10

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
11
1 Eckdaten der Landesentwicklung 1997/98 - 2001/02
1.1
Entwicklung des Freistaates Sachsen im Überblick
Der vorliegende Landesentwicklungsbericht umfasst im Wesentlichen den Berichtszeitraum
vom 01.01.1998 bis 31.12.2001. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit statistischer Daten
oder um eine Vergleichbarkeit aktueller Entwicklungen zu ermöglichen, können bei einzelnen
Themen die Betrachtungszeiträume abweichen. In den meisten Fällen wird zu Vergleichszwe-
cken auch das Jahr 1997 in die statistischen Auswertungen einbezogen
.
Soweit der Bericht Ausblick auf künftige Entwicklungen gibt, gilt der allgemeine Haushalt-
vorbehalt.
Lage, Größe
Der Freistaat Sachsen gehört mit einer Fläche von 18.413 km² zu den kleineren Flächenlän-
dern der Bundesrepublik Deutschland (Rang 10 mit einem Flächenanteil von 5,16 %).
Sachsen grenzt im Osten mit einer Länge von 112 km an die Republik Polen und im Süden
mit 454 km an die Tschechische Republik. Diese Grenzen bilden gleichzeitig die Landesgren-
ze der Bundesrepublik Deutschland und die Außengrenze der Europäischen Union.
Administrative Gliederung
Im Freistaat Sachsen gibt es 3 Regierungsbezirke mit Regierungspräsidien in Chemnitz,
Dresden und Leipzig. Der Freistaat ist administrativ in 22 Landkreise mit insgesamt 530
kreisangehörigen Gemeinden sowie 7 Kreisfreie Städte untergliedert (Gebietsstand 01.01.
2002). Durch die Gemeindegebietsreform verringerte sich die Zahl der Gemeinden von 787
am 31.12.1997 auf 537 am 01.01.2002.
Die kommunalen Gebietskörperschaften weisen hinsichtlich ihrer Fläche starke Unterschiede
auf. Während die Stadt Dresden unter den Kreisfreien Städten mit 32.831 ha über die größte
Flächenausdehnung verfügt, beschränkt sie sich bei der Stadt Görlitz auf 6.722 ha. Der Land-
kreis Kamenz umfasst mit 134.030 ha das größte Territorium, der Landkreis Stollberg weist
lediglich eine Fläche von 26.649 ha auf. Diese Differenzierung setzt sich auch in den Ge-
meinden fort. Der mit 12.668 ha größten Gemeinde Elsterheide im Landkreis Kamenz steht
als kleinste Gemeinde mit 357 ha der Kurort Rathen im Landkreis Sächsische Schweiz ge-
genüber.
Bezogen auf die Einwohnerzahl ist Leipzig die größte Kreisfreie Stadt mit 493.052 Einwoh-
nern, die Stadt Hoyerswerda ist mit 47.917 Einwohnern die kleinste.
Bei den kreisangehörigen Gemeinden differiert die Einwohnerzahl von 45.228 (Freiberg) bis
175 (Heuersdorf).

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
12
Regierungsbezirk Dresden
Regierungsbezirk Leipzig
Regierungsbezirk Chemnitz
Land
Hoyerswerda
Görlitz
Zwickau
Plauen
Chemnitzer
Land
Chemnitz
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Aue-
Schwarzenberg
Stollberg
Zwickauer
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Dresden
Leipzig
Sächsische
Schweiz
Riesa-Großenhain
Annaberg
Leipziger
Land
Weißeritzkreis
Löbau-Zittau
Döbeln
Muldentalkreis
Torgau-Oschatz
Mittweida
Meißen
Delitzsch
Vogtlandkreis
Freiberg
Bautzen
Kamenz
(537 Gemeinden)
Landesgrenze
Grenze eines Regierungsbezirkes
Administrative Gliederung am 01.01.2002
Grenze einer Gemeinde
Grenze eines Landkreises / einer Kreisfreien Stadt
Karte 1: Administrative Gliederung des Freistaates Sachsen am 01.01.2002
Bevölkerung
Sachsen hatte am 31. Dezember 2001 4.384.192 Einwohner. Das sind 5,32 % der Bevölke-
rung der Bundesrepublik. Damit bleibt Sachsen nach der Bevölkerungszahl das sechstgrößte
Bundesland und das bevölkerungsreichste der neuen Bundesländer.
Die Bevölkerungsdichte von 238 Einwohnern je km² liegt deutlich über der Bevölkerungs-
dichte der Bundesrepublik (231 EW/km²) und wird außer von den Stadtstaaten nur noch von
Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Baden-Württemberg und Hessen übertroffen.
Die höchste Bevölkerungsdichte weist nach wie vor die Region Chemnitz-Zwickau auf
(Landkreis Chemnitzer Land: 417 EW/km²), die geringste Bevölkerungsdichte ist in den
traditionell ländlich geprägten Regionen der Lausitz (Niederschlesischer Oberlausitzkreis: 77
EW/km²) sowie im nördlichen Teil des Regierungsbezirkes Leipzig (Landkreis Torgau-
Oschatz: 86 EW/km²) zu verzeichnen.
Der Bevölkerungsrückgang hält unvermindert an. Im Zeitraum von 1997 bis 2001 verlor
Sachsen rund 138.220 Einwohner bzw. 3,06 % seiner Bevölkerung. Sachsen wird dabei nur
noch von Sachsen-Anhalt mit –4,48 % übertroffen.
Im Zeitraum vom 3. Oktober 1990 bis 31. Dezember 2001 betrug der Rückgang in Sachsen
sogar 423.343 Einwohner, bzw. 8,81 %.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
13
Bruttoinlandsprodukt
Mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 72 Mrd. € im Jahr 2000 ist Sachsen das wirtschaft-
lich stärkste neue Bundesland und rangiert im gesamtdeutschen Vergleich mit einem Anteil
von 3,57 % auf Rang 8 – etwa gleichauf mit den Stadtstaaten Berlin und Hamburg.
Der prozentuale Anteil am BIP der Bundesrepublik Deutschland ist gegenüber 1997 um 0,17
Prozentpunkte gesunken.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
14
1.2 Gemeindegebietsreform
Ausgangspunkt für die Gebietsreform war – ähnlich wie in anderen Bundesländern – die
Feststellung, dass die kommunalen Gebietsstrukturen nicht mehr den Anforderungen an eine
moderne Kommunalverwaltung entsprachen. Der Aufgabenschwerpunkt der Kommunalver-
waltungen hatte sich von der Ordnungs- und Eingriffsverwaltung vor allem auf die Schwer-
punkte Daseinsvorsorge, öffentliche Dienstleistungen und öffentliche Planung verlagert.
Mit Verabschiedung des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
(SächsKomZG), der Sächsischen Gemeindeordnung und der Sächsischen Landkreisordnung
im Jahre 1993 wurden die Voraussetzungen für die Gemeindegebietsreform geschaffen. Die
im November 1991 veröffentlichten „Grundsätze des Sächsischen Staatsministeriums des
Innern zur Aufstellung einer kommunalen Zielplanung und Verfahrensgrundsätze zur Durch-
führung von freiwilligen Maßnahmen der Gemeindereform“ (Entwurf), die die Freiwillig-
keitsphase gebietsstruktureller Neugliederungen einleiteten, wurden weiterentwickelt. Sie
fanden Eingang in die 1994 veröffentlichten Grundsätze für die kommunale Zielplanung im
Freistaat Sachsen. In der Freiwilligkeitsphase der Gemeindegebietsreform, die erst unmittel-
bar vor Beschlussfassung der Gesetze zur Eingliederung von Gemeinden und Gemeindeteilen
in die Kreisfreien Städte (23. Juli 1998) und der Gesetze zur Gemeindegebietsreform in den
Planungsregionen (27. Oktober 1998) endete, hat sich die Zahl der Städte und Gemeinden von
1.626 am 3. Oktober 1990 auf 787 am 1. Januar 1998 verringert.
Regierungsbezirk Chemnitz
Regierungsbezirk Leipzig
Regierungsbezirk Dresden
Torgau
Eilenburg
Weißwasser
Delitzsch
Hoyerswerda
Wurzen
Niesky
Riesa
Leipzig-Land
Oschatz
Kamenz
Leipzig
Großenhain
Bautzen
Görlitz-
Land
Grimma
Meißen
Dresden-Land
Borna
Döbeln
Görlitz
Bischofswerda
Löbau
Geithain
Dresden
Rochlitz
Sebnitz
Freital
Hainichen
Freiberg
Pirna
Zittau
Dippoldis-
walde
Chemnitz-
Land
Flöha
Glauchau
Chemnitz
Brand-
Erbisdorf
Hohenstein-
Ernsttal
Werdau
Zwickau-Land
Zschopau
Stollberg
Marienberg
Zwickau
Reichenbach
Aue
Annaberg
Schwarzen-
berg
Plauen-
Land
Auer-
Plauen
bach
Klingenthal
Oelsnitz
(1626 Gemeinden)
Landesgrenze
Bezirksgrenze
Administrative Gliederung am 03.10.1990
Gemeindegrenze
Kreisgrenze
Karte 2: Administrative Gliederung des Freistaates Sachsen 1990

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
15
Die Gemeindevereinigungen und Eingliederungen sind primär nicht auf eine zentrale Steue-
rung zurückzuführen. Sie sind vielmehr Resultat dezentraler Entscheidungsprozesse, für die
letztlich nur die Restriktion galt, die Einzelentscheidungen für eine spätere Gesamtlösung
passfähig zu halten. Dabei musste das Staatsministerium des Innern in 22 Fällen die Zustim-
mung versagen, in denen die Vorhaben der Gemeinden zur Bildung von Einheitsgemeinden
mit den Grundsätzen für die kommunale Zielplanung nicht vereinbar waren.
Nach Abschluss der Freiwilligkeitsphase musste der Gesetzgeber in weniger als 20 % aller
regelungsbedürftigen Fälle abschließend befinden.
Am 1. Juli 1998 existierten im Freistaat Sachsen 82 Verwaltungsgemeinschaften und 26
Verwaltungsverbände nach dem SächsKomZG, in denen sich insgesamt 331 Gemeinden mit
Zustimmung des Staatsministeriums des Innern organisiert hatten. In 28 Fällen musste die
Zustimmung ganz und in drei Fällen bezüglich einzelner Gemeinden versagt werden.
Die gesetzlichen Regelungen zur Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen, die am 1.
Januar 1999 in Kraft getreten sind, wurden von der Mehrzahl der unmittelbar betroffenen
Kommunen auch inhaltlich zeitnah umgesetzt und mit Leben erfüllt. Das betrifft sowohl die
Gründung und Erweiterung von Verwaltungsgemeinschaften als auch die Bildung von
Einheitsgemeinden.
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
1100
1200
1300
1400
1500
1600
1700
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002
Entwicklung der Anzahl der Gemeinden nach Größenklassen
> 50.000 EW
10.001 bis 50.000 EW
5.001 bis 10.000 EW
3.001 bis 5.000 EW
1.001 bis 3.000 EW
< 1.000 EW
Jahr
Anzahl
Abb.1: Entwicklung der Verteilung der Gemeinden auf Gemeindegrößenklassen 1990-2002

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
16
Von den 81 Normenkontrollverfahren, mit denen sich die betreffenden Gemeinden gegen die
gesetzliche Regelung gewandt hatten, hat der Verfassungsgerichtshof nur in zwei Fällen
zugunsten der Gemeinden entschieden. In zwei weiteren Fällen wurden lediglich Details,
nicht jedoch die Neugliederungsentscheidung an sich, beanstandet.
Die Gemeindegebietsreform war einer der komplexesten und wichtigsten Bausteine der bishe-
rigen Reform- und Strukturpolitik der Sächsischen Staatsregierung für ein zukunftsfähiges
Sachsen. Ausdruck dafür ist nicht nur die Reduzierung der Anzahl der Städte und Gemeinden
von 1.626 im Jahre 1990 auf 535 am Ende des Jahres 2002. Die angestrebte Verbesserung der
Leistungsfähigkeit und der Effizienz der kommunalen Selbstverwaltung wurde – trotz Kritik
an einzelnen Folgen der Gemeindegebietsreform (z. B. Verringerung der Anzahl kommunaler
Mandatsträger) – in der Mehrzahl der Fälle erreicht. Etwa die Hälfte der insgesamt bis Ende
2002 vollzogenen Gemeindegebietsveränderungen erfolgte auf freiwilliger Basis. Die einge-
tretenen Einsparungen allein bei Personal- und Sachkosten kommen in vielfältiger Weise
neuen Vorhaben der Kommunen zugute.
Zu den immateriellen Ergebnissen der Gemeindegebietsreform zählen auch eine deutlich
gestiegene Qualität der Arbeit der Kommunalverwaltungen, der Stadt-, Gemeinde- und Ort-
schaftsräte sowie das hohe Engagement ehrenamtlicher Bürger, die aktiv an der erfolgreichen
Entwicklung ihrer Kommune mitwirken. Die Zentralen Orte wurden deutlich gestärkt und
damit besser in die Lage versetzt, Aufgaben für die Gemeinden ihres Einzugsbereiches in der
erforderlichen Quantität und Qualität zu erbringen. Diese Steigerung der Leistungskraft der
kommunalen Gebietskörperschaften bringt besonders vor dem Hintergrund des sich verschär-
fenden Standortwettbewerbs positive Effekte mit sich.
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West
Markneukirchen
Klingenthal
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Oelsnitz
Waldgebiet Vogtland
Jägerswald
Weischlitz
Breitenbrunn
Falkenstein
Rosenbach
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Markersbach-Pöhla
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Rund um den
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Lichtenberg
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Waldenburg
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Bad Schandau
Freiberg
Großschönau-
Waltersdorf
Dippoldiswalde
Königstein
Halsbrücke
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Dohna-
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Hirschfelde
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Tharandt
Sebnitz
Pirna
Herrnhut
Reinsberg
Ober-
Rochlitz
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Geithain
Nossen
Neusalza-
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Waldheim
Borna
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Regis-
Breitingen
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Beiersdorf
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Triebischtal
Bad Lausick
Ketzerbachtal
Hartha-Gersdorf
Großharthau
Bischofs-
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Döbeln
Großröhrsdorf
Pegau
Großpostwitz
Ostrau
Neukieritzsch
Pulsnitz
Rötha
Reichenbach
Grimma
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Malschwitz
Neschwitz
Naunhof
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Weißer Schöps/
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Thiendorf
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Bobersen
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
Sitz einer Verwaltungsgemeinschaft /
eines Verwaltungsverbandes
Löbau
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S
Verwaltungsgemeinschaften und
Verwaltungsverbände am 01.01.2002
Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsverband
Karte 3: Administrative Gliederung mit Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbänden 2002

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
17
Die Gemeindegebietsreform schafft günstige Voraussetzungen für weitere Schritte der Re-
form der öffentlichen Verwaltung. Dazu gehört die Kommunalisierung staatlicher Aufgaben
ebenso wie die Einführung neuer Steuerungsmodelle oder die Schaffung wirkungsvoller
Aktions- und Kooperationsfelder auf der kommunalen Ebene.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
18
1.3 Öffentliche Verwaltung
1.3.1 Verwaltungsreform / Funktionalreform
Der Freistaat Sachsen hat nach der Wende innerhalb kürzester Zeit seine Landesverwaltung
aufgebaut und für zahlreiche Lebensbereiche die erforderlichen gesetzlichen Regelungen
geschaffen. Nach Abschluss dieser Aufbauphase müssen diese Strukturen und Prozesse stän-
dig hinterfragt und optimiert werden, um die Verwaltung den sich verändernden Anforderun-
gen anzupassen. Zu diesem Zweck wurde im Staatsministerium des Innern im Jahr 1996 eine
Stabsstelle Verwaltungsreform gebildet, die ressortübergreifend eine Analyse der staatlichen
Aufgabenbestände und Verwaltungsstrukturen erstellt und Verbesserungsvorschläge unter-
breitet hat.
Maßgebliche Ziele hierbei waren insbesondere
-
die Senkung der Staatsausgaben,
-
die Schaffung transparenter Strukturen und
-
die Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit.
Dabei wurde von folgenden Leitlinien ausgegangen:
1. Verzicht auf Aufgaben, die von der öffentlichen Verwaltung nicht wahrgenommen wer-
den müssen.
2. Vorrang der Privatisierung von Aufgaben, soweit dies für die öffentliche Hand nicht zu
Mehrausgaben führt, die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt, eine Monopolbildung
vermieden und der Bürger die Leistung gegen (sozialverträgliche) Entgelte weiterhin in
Anspruch nehmen kann.
3. Vorrang der Kommunalisierung, wenn es sich um erstinstanzliche/örtliche und
publikumsintensive Aufgaben handelt, die von der kommunalen Ebene zweckmäßig
erfüllt werden könnten und deren effektive Wahrnehmung durch die Leistungsfähigkeit
der kommunalen Ebene gewährleistet ist.
4. Verwaltungsinterne Delegation auf nachgeordnete Behörden, um oberste Landesbehörden
von Vollzugs- und Einzelaufgaben zu entlasten.
5. Zusammenführung von Fach- und Vollzugsverantwortung, um Zuständigkeiten transpa-
renter und überschaubarer zu machen.
In den letzten Jahren konnten mehrere Reformvorhaben umgesetzt werden, von denen im
Folgenden einige beispielhaft genannt werden:
Zum 01.01.1999 wurde die Schulaufsicht neu strukturiert, indem die 20 Schulämter mit den
drei Oberschulämtern zu fünf Regionalschulämtern verschmolzen wurden.
Zum 01.07.1999 wurden die Staatlichen Liegenschaftsämter in Bautzen, Dresden und Leipzig
sowie die Staatshochbauämter Bautzen, Dresden I, Leipzig I und Radeberg zu Staatlichen
Vermögens- und Hochbauämtern fusioniert.
Im Rahmen der Novellierung der Sächsischen Bauordnung wurden diverse Baumaßnahmen
anzeige- bzw. genehmigungsfrei gestellt. Durch diese Deregulierungsmaßnahme konnten die
Verfahren wesentlich beschleunigt werden.

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Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
19
Im Jahr 2000 hat sich das Kabinett erneut mit einzelnen Maßnahmen und Prüfaufträgen zur
Verwaltungsreform befasst, die sich derzeit in der Umsetzung befinden. Ein wesentliches
Anliegen ist dabei die Eingliederung von Sonderbehörden in die allgemeine Verwaltung. Dies
betrifft unter anderem die Staatlichen Umweltfachämter und die Gewerbeaufsichtsämter, die
in die Regierungspräsidien eingegliedert werden sollen.
Weiterhin hat die Staatsregierung beschlossen, die Vermessungsverwaltung umzustrukturie-
ren. Wesentliche Ziele der Reform sind die weitgehende Verlagerung von Katastervermes-
sungen und Abmarkungen auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, die diese Aufga-
ben mit eigenem wirtschaftlichem Risiko durchführen, die Reduzierung der Dienststellen der
Vermessungsverwaltung sowie die effizientere Gestaltung der Geschäftsprozesse durch den
Einsatz automatisierter Verfahren. Darüber hinaus wurden durch Umstrukturierungen die 18
Staatlichen Vermessungsämter mit ihren 30 Außenstellen auf 12 Vermessungsämter reduziert.
1.3.2 Einsatz neuer Medien
InfoHighway Landesverwaltung Sachsen
Den Behörden des Freistaates Sachsen steht seit Anfang 2001 eine der modernsten Kommu-
nikationsinfrastrukturen Europas zur Verfügung. Nach einer einmalig kurzen Aufbauphase
von nur 18 Monaten wurden mit dem InfoHighway Landesverwaltung Sachsen alle über 850
Landesbehörden an fast 1.000 Standorten komplett vernetzt. Die Beschäftigten können da-
durch so telefonieren und Daten elektronisch versenden, als säßen sie alle in ein und demsel-
ben Gebäude. Der Freistaat Sachsen ist das bisher einzige Bundesland mit einer derart umfas-
senden behördlichen Netzinfrastruktur.
Kommunikation
wie in einem
einzigen Gebäude
Kommunikation
wie in einem
einzigen Gebäude
Landesbehörden
Sachsen
Bundes-
länder
Öffentliches
Fernsprechnetz
Öffentliches
Fernsprechnetz
*
Internet
Abb. 2: InfoHighway der Landesverwaltung

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
20
Seit Anfang 1996 hat ein Arbeitskreis unter Leitung der Koordinierungs- und Beratungsstelle
Informationstechnik (KoBIT) bei der Staatskanzlei ein Gesamtkonzept „InfoHighway Lan-
desverwaltung“ erarbeitet, in dem es um eine Kommunikationsinfrastruktur für Datentrans-
port und Sprachvermittlung geht, die alle Ressorts gemeinsam nutzen und in die alle Landes-
behörden eingebunden werden sollen.
Die Deutsche Telekom (DTAG) hat im Juli 1999 den Auftrag erhalten, eine „Plattform Info-
Highway Landesverwaltung“ als flächendeckende und zugleich kostengünstige Kommunika-
tionsinfrastruktur aufzubauen. Bei der KoBIT wurde eine Leitstelle InfoHighway eingerichtet.
Innerhalb von nur 12 Monaten konnte die DTAG den Aufbau des Backbone mit seinen 14
Vermittlungsknoten erfolgreich abschließen. In den folgenden sechs Monaten wurden über
850 Behörden daten- und sprachseitig angebunden.
Zur Plattform InfoHighway gehören auch die Zentralen Dienste mit einem zentralen Internet-
Zugang für alle Landesbehörden inklusive Firewall, ein Internet-Server für Informationen, die
sowohl im Intranet der Landesverwaltung als auch gleichzeitig im öffentlich zugänglichen
Internet angeboten werden sollen und ein zentraler Übergang zum TESTA-Netz (Netzverbund
von Kommunen, Bundesländern, Bund) mit Firewall. Weitere wichtige Komponenten sind
u. a. ein zentrales E-Mail- und Antiviren-System sowie ein Verzeichnisdienst mit inzwischen
ca. 15.000 Nutzern. Um den hohen, aber auch differenzierten Sicherheitsanforderungen der
Ressorts Rechnung zu tragen, wurden unterschiedliche Maßnahmen realisiert. So hat inzwi-
schen jedes Ressort seine eigene Firewall in Betrieb genommen.
Mit dem InfoHighway hat der Freistaat Sachsen die Infrastruktur geschaffen, um der Vision
eines direkten Zugriffs zu den erforderlichen Informationen von jedem Arbeitsplatz in der
Landesverwaltung aus, unabhängig von Behördenhierarchien und Behördenstandorten, ein
großes Stück näher zu kommen.
Intranet der Landesverwaltung
Unter der Bezeichnung LandesWeb wird ein Intranet der Landesbehörden aufgebaut, in dem
alle Ressorts ausgewählte Inhalte ihres jeweiligen internen Intranetangebots allen Mitarbei-
tern der Landesverwaltung zugänglich machen.
Der zentrale LandesWeb-Server wird zunächst in der Staatskanzlei betrieben. Über ein Portal
auf diesem Server, das die Struktur der Inhalte abbildet und der Navigation dient, wird allen
Mitarbeitern der Landesverwaltung über Links der Zugang zu den Informationsangeboten der
Ressorts ermöglicht. Die Inhalte des LandesWeb werden dezentral in den Ressorts bereitge-
stellt und gepflegt.

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Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
21
Abb. 3: Portal des Intranets der Landesverwaltung
Geographische Informationssysteme (GIS)
Neben der Bereitstellung der Geobasisdaten durch das Landesvermessungsamt werden in der
Landesverwaltung Geo(fach)daten insbesondere vom
-
Landesamt für Umwelt und Geologie,
-
den Staatlichen Umweltfachämtern,
-
den Bereichen Raumordnung bei den Regierungspräsidien,
-
den Regionalen Planungsstellen,
-
den Ämtern für Ländliche Neuordnung,
-
der Landesanstalt für Forsten,
-
dem Oberbergamt,
-
der Straßenbauverwaltung und
-
dem Landesamt für Archäologie
erzeugt. In weiteren Behörden werden diese Daten bereits mit Geoinformationssystemen
verarbeitet
Die Koordinierungsaktivitäten der KoBIT und der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Geo-
daten richten sich vorrangig auf die Sicherung der ressortübergreifenden „Passfähigkeit“ und
weiteren Verwendbarkeit von Geodaten. Mehrfacherfassungen sollen vermieden und durch
geregelten Datenbezug und Datenfortschreibung ersetzt werden.
Wichtige Grundlage hierfür ist der kostengünstige, unbürokratische und technisch möglichst
einfache Bezug der Geobasisdaten des Landesvermessungsamtes. Mit dem Inkrafttreten des 4.
Sächsischen Kostenverzeichnisses, das den Stellen der unmittelbaren Landesverwaltung
weiterhin 100 % und kommunalen Stellen 90 % Kostenrabatt beim Bezug von Geobasisdaten
einräumt, wurde eine wichtige Erleichterung erzielt. Notwendige weitere Schritte in Richtung

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
22
Entbürokratisierung der Datenbereitstellung und Datennutzung werden im Zusammenhang
mit der Novellierung des Vermessungsgesetzes zu entscheiden sein.
Das Sächsische Kabinett hat die Bedeutung des Bereichs der Geographischen Informations-
systeme für die Landesverwaltung mehrfach unterstrichen. Auf dieser Grundlage wurden
seither unter anderem folgende Projekte mit ressortübergreifender Bedeutung gestartet:
-
Digitale Sachsen-Karte
-
Metainformationssystem für Geodaten
-
GIS Gesamtstraßennetz (GSN)
Geoportal der Sächsischen Landesverwaltung
Die Konzepte der Projekte Digitale Sachsen-Karte und Metainformationssystem wurden
inzwischen mit den bei der Landesvermessungsverwaltung ebenfalls in der Konzeptionsphase
befindlichen Projekten Vertriebssystem und Katasterauskunft in ein einheitliches Grobkon-
zept für ein „Geoportal der Sächsischen Landesverwaltung“ zusammengeführt mit folgenden
funktionalen Komponenten:
Auskunftssystem Digitale Sachsen-Karte:
- führt die in Form verschiedenster Geodaten bei den Verwaltungen vorliegenden raumbe-
zogenen Sachverhalte und Planungen als übergreifendes Auskunftssystem zusammen
- wird vorerst ausschließlich innerhalb der staatlichen und kommunalen Verwaltung Sach-
sens verfügbar sein, primär für Mitarbeiter der Verwaltung, die sich schnell und einfach
einen Überblick zu raumrelevanten Sachverhalten und Planungen verschaffen wollen, bis-
her aber keinen Zugang zu GIS mit dem entsprechenden Datenbestand hatten
Metadateninformationssystem:
-
informiert über Verfügbarkeit und Verwendungsmöglichkeiten von Geodaten der Verwal-
tung durch Führung von Metadaten, die Angaben über die Eigenschaften der Geodaten
enthalten, wie z. B. Aktualität, Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit, Herkunft,
Preis und Verwendungsmöglichkeit
- soll jedermann offenstehen, der Öffentlichkeit, der Wirtschaft und der Verwaltung sowie
allen Stellen, die raumbezogene Daten benötigen; Zugangsbeschränkungen sind gegen-
wärtig nicht vorgesehen
Amtliche Katasterauskunft:
- stellt amtliche Daten und Auszüge aus den digital geführten Nachweisen des Liegen-
schaftskatasters (Automatisierte Liegenschaftskarte – ALK, Automatisiertes Liegen-
schaftsbuch – ALB, vermessungstechnische Unterlagen – Dokumenten-Management-
System - DMS) bereit und verknüpft diese für kombinierte Abfragen und Auskunftsertei-
lung
-
Nutzer sind die entsprechend dem Vermessungsgesetz berechtigten Personen und öffentli-
che Stellen
Vertriebssystem:
-
unterstützt den Vertrieb der analogen und digitalen Geobasisdaten und sonstigen Produkte
des Landesvermessungsamtes mit Internet-Technologien (E-Commerce-Funktionen)
-
vereinfacht und verkürzt Bestell- und Vertriebsvorgänge

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
23
Informationssystem Gesamtstraßennetz Sachsen
Das Informationssystem Gesamtstraßennetz (IS GSN) verknüpft Geobasisdaten der sächsi-
schen Landesvermessung (z.B. ATKIS) mit Sachdaten der staatlichen und kommunalen Ver-
waltungen. Es soll folgende Aufgaben unterstützen:
- Aufbau und Verwaltung eines landesweiten Verzeichnisses georeferenzierter Gebäude-
adressen. Hierbei werden Straßennamen und Adressangaben u. a. durch kommunale An-
wender erfasst und dem Straßennetz zugeordnet.
- IT-gestütztes Führen des gemeindlichen Straßen- und Bestandsverzeichnisses nach der
Verordnung des SMWA über die Straßen- und Bestandsverzeichnisse – StraBeVerzBO.
Für das Erfassen, Ändern und Darstellen der Verzeichnisdaten und der Straßenverläufe
stellt das IS GSN die erforderlichen Funktionen bereit.
- Verwaltung und georeferenzierte Darstellung straßennaher Denkmaldaten. Daten des
Landesamtes für Denkmalpflege werden verortet und im IS GSN abgelegt, so dass die
Darstellung des jeweiligen Denkmals im konkreten Raumbezug erfolgen kann.
- Zuordnung und georeferenzierte Darstellung von Bestandsdaten klassifizierter Straßen.
Bestandsdaten aus der TTSIB-Datenbank der staatlichen Straßenbauverwaltung werden
den Straßenabschnitten des IS GSN zugeordnet und raumbezogen dargestellt.
-
Zuordnung und Darstellung von Daten des Regionalregisters des Statistischen Landesam-
tes auf kartografischer Grundlage. Das Regionalregister enthält allgemeine Angaben der
sächsischen Verwaltung wie administrative Gebiete, Namen und Adressen von Behörden
usw.
Die Konzeptionsphase für das IS GSN wurde bereits abgeschlossen und erste Pilotvarianten
laufen in verschiedenen staatlichen und kommunalen Behörden. Die Endnutzer greifen mittels
Internet-Browsertechnologie auf die zentral gehaltenen Daten des IS GSN zu. Anwender
werden zukünftig Mitarbeiter der staatlichen und kommunalen Verwaltungen sein. Darüber
hinaus ist vorgesehen, auch Dritten den Zugriff auf ausgewählte landesweite Daten zu gewäh-
ren.
Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank
Auf der Basis des InfoHighway wird ein ressortübergreifendes Informationssystem aufgebaut,
das zeitnahe und qualitativ hochwertige Informationen über das Fördergeschehen im Freistaat
Sachsen ermöglicht. Die einzelnen Ressorts waren bislang nur mit erheblichem Verwaltungs-
aufwand in der Lage, eine Übersicht über das Fördergeschehen in Sachsen zu liefern. Auf
Grund der überaus komplexen Bearbeitungstätigkeit gibt es kaum aktuell verfügbare Zahlen,
die aber oftmals benötigt werden, um kurzfristig auf bestimmte Entwicklungen reagieren zu
können. Dies war der Ansatzpunkt für das Konzept einer Landeseinheitlichen Fördermittelda-
tenbank – FÖMISAX. Insgesamt wird FÖMISAX die Förderaktivitäten aller Ressorts zu-
sammenfassend darstellen und auswerten. Es wird daher als Analyse- und Steuerungsinstru-
ment die Effizienz der Vergabe der Fördermittel erhöhen und den Verwaltungsaufwand ver-
mindern helfen. Im April 2000 wurde die Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank mit
zunächst 50 integrierten Förderrichtlinien in Betrieb genommen. Die Vorteile der Datenbank
liegen auf der Hand:
-
Gesamtüberblick mit hoher Qualität und hoher Aktualität der Daten
-
verbesserte politische aber auch räumliche Steuerungsmöglichkeiten
-
flexible und schnelle Reaktion der Staatsregierung auf neue Entwicklungen, Verbesserung
der Ressortkoordinierung
-
Verhinderung von rechtswidriger Mehrfachförderung

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
24
-
verbesserte Rechts- und Fachaufsicht der Ressorts über die Fördermittelvergabe
-
Verringerung der Berichtspflichten nachgeordneter Behörden an die Ressorts
-
Vereinfachung der Berichtspflichten des Freistaates Sachsen an Bund und EU
-
schnellere Beantwortung von Landtagsanfragen mit geringerem Verwaltungsaufwand
Die Auswertung der Finanzflüsse ist dabei auch nach räumlichen Gesichtspunkten möglich.
So sieht die Rechercheoberfläche der Datenbank FÖMISAX z. B. eine Auswertung nach
Zentralen Orten oder Planungsregionen, Verdichtungsräumen und weiteren landesplaneri-
schen Kategorien vor. Die Datenbank wird damit zukünftig nicht nur für interministerielle
Abstimmungen zur Förderpolitik, sondern unter anderem auch für die landesweite Raumbeo-
bachtung als ein Analyseinstrument zur Verfügung stehen.
Elektronisches Grundbuch
Mit einem Pilotprojekt begann im August 1995 die Einführung des elektronischen Grund-
buchs bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte Hoyerswerda und Dresden. Die flächende-
ckende Umstellung, die mit Unterstützung eines privaten Investors finanziert wurde, erfolgte
ab November 1997. Bis zum Frühjahr 2002 wurde ein Gesamtbestand von rund 1,6 Mio.
Grundbüchern elektronisch erfasst.
Das Programm ermöglicht es dem Rechtspfleger, beantragte Rechtsänderungen in Bezug auf
ein Grundstück am Computer unmittelbar in das Grundbuch einzutragen. Auf geschützten
Datenleitungen des InfoHighway Sachsen gelangen die Eintragungen an die zentrale Grund-
buchstelle beim Oberlandesgericht Dresden (ZGBS), wo sie inhaltlich unverändert gespei-
chert werden. Der aufwendige Ausdruck und das Abheften der Grundbuchblätter durch den
Urkundsbeamten sowie deren Unterzeichnung durch den Rechtspfleger sind entfallen. Die
Rationalisierung der Arbeitsabläufe hat erheblich dazu beigetragen, die Bearbeitungszeiten zu
verkürzen.
Ein weiterer Vorteil des elektronischen Grundbuchs besteht in der erleichterten Möglichkeit
der Einsichtnahme. Nunmehr können Personen, denen aufgrund eines berechtigten Interesses
eine Nutzungserlaubnis erteilt wurde, sich mittels eines automatisierten Abrufverfahrens über
den aktuellen Inhalt des Grundbuchs sowie über den Bearbeitungsstand vorliegender Anträge
unterrichten. Außerdem ermöglicht ein Suchverzeichnis, unter den Ordnungsbegriffen "Ge-
markung/Flurstück", "Straße/Hausnummer" und "Eigentümer" nach einem bestimmten
Grundbuchblatt zu recherchieren.
1.3.3 E-Government
Bürger und Unternehmen erwarten, dass die öffentliche Verwaltung in vielfältiger Form
Möglichkeiten schafft, damit Dienstleistungen der Verwaltungen online über das Internet in
Anspruch genommen werden können. E-Government umfasst dabei elektronische Angebote
auf mindestens drei Ebenen:
-
Informationsdienste in Form von Präsentationen im Internet und Intranet
-
Kommunikationsdienste, z. B. E-Mail über Internet und Intranet
- Transaktionsdienste, also die elektronische Abwicklung von Verwaltungsvorgängen über
das Internet und Intranet mit oder ohne elektronischer Signatur

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
25
Die ersten Schritte in Richtung E-Government hat der Freistaat Sachsen bereits vor Jahren
getan, als unter dem Namen „Sachsen-Online“ Informationen der Staatsregierung und ver-
schiedener Landesbehörden im Internet angeboten wurden. Seit dem Jahre 2000 präsentiert
der Freistaat Sachsen unter
www.sachsen.de
seine Informationen in einem neuen Layout. Alle
Ministerien sowie eine Anzahl nachgeordneter Behörden sind hier mit Informationen vertre-
ten.
Mehrere nachgeordnete Landesbehörden wie z. B. die Regierungspräsidien betreiben eigene
Internet-Server. Über den Internet-Server des Statistischen Landesamtes kann eine Fülle
statistischer Daten abgerufen werden. Informationen zu den Bereichen Umwelt (einschließ-
lich Boden und Geologie), Landwirtschaft und Forsten, in denen auch thematische Karten
enthalten sind, werden über den Server des Umweltministeriums (
www.smul.sachsen.de
)
angeboten. Auch Staatsunternehmen wie die Sächsische Entwicklungsgesellschaft für Tele-
matik (SET) haben inzwischen interessante Angebote, in diesem Fall für die Privatwirtschaft.
Ein neueres Beispiel für webbasiertes E-Government ist die Sächsische Förderfibel, ein Ser-
vice der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH und der Sächsischen Staatskanzlei. Damit steht
erstmals ein konsolidierter und kompletter Überblick über die Möglichkeiten der Förderung
für Kommunen, Unternehmen und Bürger zur Verfügung (
www.foerderfibel.sachsen.de
).
Mögliche weitere Angebote sind z. B. der Staatshaushaltsplan, Gesetze und Verordnungen,
Informationen zu geographischen Daten der Verwaltung, Handelsregister oder Vereinsregis-
ter.
Durch die Vernetzung aller Landesbehörden über den InfoHighway Landesverwaltung sind
Basisdienste wie elektronische Post und Internetzugang für alle Landesbehörden verfügbar.
Von den damit gegebenen Möglichkeiten wird in erheblichem Maße Gebrauch gemacht. E-
Mail-Sendungen werden von Bürgern oder Unternehmen an die Behörden übermittelt und
größtenteils auch auf diesem Wege beantwortet.
Durch die Verknüpfung mit dem geplanten Kommunalen Datennetz (KDN) wird der erforder-
liche Datenaustausch zwischen staatlichen und kommunalen Behörden sichergestellt und die
notwendige Planungssicherheit für E-Government-Projekte, die Staat und Kommunen ge-
meinsam betreffen, hergestellt.
Im Bereich der Transaktionsdienste sind die Verwaltungen der Kommunen sehr viel stärker
gefordert als die Landesverwaltung, weil Bürger und Unternehmen weit häufiger mit kommu-
nalen als mit Landesbehörden in Kontakt treten.
Eine erste Phase für ein IT-Verfahren im Bereich der Steuerverwaltung mit Außenkontakt
wurde für die Abgabe von elektronischen Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuerjahres-
erklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmel-
dungen und Kraftfahrzeugzulassungsdaten gestartet. Dabei handelt es sich um das vom Bun-
desfinanzministerium initiierte Projekt ELSTER mit dazugehöriger Software, die auch von
der sächsischen Finanzverwaltung im Internet angeboten wird.
Auch die sächsischen Kommunen haben die Möglichkeiten der neuen Medien erkannt und
begonnen, insbesondere das Internet für eine Verbesserung ihres Dienstleistungsangebotes zu
nutzen. Die meisten Kommunen bieten Informationen an und präsentieren sich im Internet als
Sozial-, Wirtschafts- und Kulturstandort. Einige Städte und Landkreise bieten darüber hinaus
bereits Online-Dienstleistungen der Kommunalverwaltungen an, wie z. B.
-
Interaktive Stellen- und Auftragsbörsen,

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
26
-
Buchungsmöglichkeiten für Kultur, Gastronomie und Touristik,
-
E-Mail-Dienst,
-
Herunterladen von Formularen,
-
Suche unter Verwendung eines Thesaurus,
-
Meldewesen und
-
Gewerbewesen.
Um die Kommunen bei der Einführung von E-Government zu unterstützen, wurden Förder-
projekte aufgesetzt, die innovative Pilotprojekte unterstützen. Das Sächsische Staatsministeri-
um für Wirtschaft und Arbeit fördert in Teilbereichen zusammen mit der Deutschen Telekom
AG im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative „Virtuelle Netze“ eine Reihe von kommunalen
Vorhaben aus dem Bereich des E-Government.
Dieses Projekt umfasst u. a. folgende Komplexe:
- Bürgerbüro mit vier bis fünf Arbeitsplätzen für Informationsaufgaben, Antragsbearbei-
tung und Beratungsdienste
- Telearbeitsplätze für latente Routineaufgaben und für zeitweilige Projektteams (virtuelle
Projektteams) für Projektierungsleistungen
-
Stadtratsinformationssystem gekoppelt mit elektronischem Dokumentenmanagement und
Ratssitzungsdienst, wobei die Stadtratsmitglieder mit Laptops ausgestattet sind und über
Internet Zugriff auf die benötigten Dokumente haben
-
Bürgerforum – per E-Mail können die Bürger sich an Entscheidungen beteiligen
-
Telekooperation mit anderen Behörden und Unternehmen
-
Stadtinformationssystem, u.a. Einführung eines internetgestützten Presseservice für Jour-
nalisten, Bürger und Verwaltungen
- Elektronischer Ticketverkauf, Abwicklung von Zahlungsleistungen (E-Cash) aller Art,
elektronische Beschaffung (E-Procurement)
Im Rahmen des EU-Pilotprojektes SalZ –
Sa
chsens
l
ebendige
Z
ukunft/Telematik im ländli-
chen Raum – wurden vom SMUL mit Teilprojekten zwei sächsische Kommunen beim Auf-
bau multimedialer Dienste für ihre Bürger unterstützt.
Es handelt sich dabei um
- das Teilprojekt „Die Virtuelle Kommune“, bei dem in der erzgebirgischen Kleinstadt
Geyer unter Nutzung eines vorhandenen Breitbandkabelnetzes kommunale und kommer-
zielle Dienstleistungen angeboten werden und
- das Teilprojekt „Virtuelles Rathaus - Intranet und Bürgernetz Mildenau“, bei dem neben
der Rationalisierung von Verwaltungsvorgängen in der Gemeindeverwaltung und Schaf-
fung eines Intranets auch ein Bürgernetz mit einer Vielzahl von multimedialen Diensten
erstellt wurde.
Beide Projekte sind Pilotmaßnahmen, die zur Sammlung von Erfahrungen dienen und gleich-
zeitig für andere sächsische Kommunen im ländlichen Raum als Know-how-Träger zur Ver-
fügung stehen.
Die sächsischen Kommunen werden bei der Einführung und Nutzung der neuen Medien,
insbesondere von E-Government-Lösungen (Virtuelles Rathaus) vor allem in strategischer
Hinsicht vom SMI und der KoBIT unterstützt. Es werden Leitfäden erarbeitet und Pilotpro-
jekte initiiert. Als Abstimmungspartner wurden die Sächsische Anstalt für Kommunale Da-
tenverarbeitung (SAKD), der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Sächsische Land-
kreistag hinzugezogen.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
27
Im Jahr 2001 konnten sich sächsische Städte und Gemeinden sowie Landkreise erstmals an
dem Website-Wettbewerb „digiSAX“ beteiligen. Unter den 113 teilnehmenden sächsischen
Kommunen wurden die Städte Flöha
(www.floeha.de),
Hohenstein-Ernstthal
(www.hohenstein-ernstthal.de),
Herrnhut
(www.herrnhut.de)
und Zwönitz
(www.zwoenitz.de)
sowie die Gemeinde Mildenau
(www.mildenau.de)
und der Vogtland-
kreis
(www.vogtlandkreis.de)
als Sieger benannt.
Alle sächsischen Behörden stehen vor der Aufgabe, ihre vorhandenen IT-Verfahren zu über-
prüfen, inwieweit durch Nutzung der neuen Möglichkeiten der Kommunikationstechnik das
Verwaltungshandeln spürbar effizienter und für die Öffentlichkeit transparenter gestaltet
werden kann. Bürger und Unternehmen erwarten von der öffentlichen Verwaltung eine abge-
stimmte Gesamtdienstleistung, bei der die Trennung der Aufgaben nach staatlichen oder kom-
munalen Zuständigkeiten in den Hintergrund tritt. Aus diesem Grunde ist für E-Government-
Konzepte eine enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Kommunen erforderlich.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
28
1.4
Sachsen in Europa
1.4.1 Sachsens Positionsveränderung von der Randlage in den Kern Europas
Mit der Aufnahme der Republik Polen und der Tschechischen Republik in die Europäische
Union (EU) wird sich die wirtschaftsgeographische Lage Sachsens verändern. Entsprechend
muss sich der sächsische Grenzraum zu einer Region entwickeln, die die Vorteile der unmit-
telbaren Nachbarschaft zu den neuen EU-Mitgliedstaaten nutzen kann.
Die Grenzregionen werden vom Zusammenwachsen der zuvor getrennten Wirtschaftsräume –
abhängig unter anderem von ihrer Besiedlungsdichte – in unterschiedlichem Maße profitieren.
Von der EU-Osterweiterung geht allerdings auch ein zusätzlicher struktureller Anpassungs-
druck aus, von dem wiederum die Grenzregionen besonders betroffen sind, da hier der Auf-
bau wettbewerbsfähiger regionaler Wirtschaftsstrukturen noch nicht abgeschlossen ist. Dies
zeigt sich in einer unterdurchschnittlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere
im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur, in der hohen Arbeitslosigkeit und einer un-
günstigen sektoralen Wirtschaftsstruktur.
EU-Mitgliedstaaten
Beitrittskandidaten
Freistaat Sachsen
Karte 4: Lage des Freistaates Sachsen in Bezug auf die EU-Osterweiterung
Aus landesplanerischer Sicht stellen vor allem die Defizite bei der überregionalen und lokalen
Verkehrsinfrastruktur einen Engpass für die künftig neu auszurichtende wirtschaftliche Ent-
wicklung der Grenzregionen dar. Insbesondere in den letzten Jahren wurden vom Freistaat

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
29
Sachsen – unterstützt durch den Bund und die EU – große Anstrengungen zur Stärkung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zum Abbau von Standortnachteilen unternommen.
In Vorbereitung und in Begleitung der EU-Erweiterung sollen die transnationale Zusammen-
arbeit und die Entwicklung der grenzübergreifenden Verflechtungs- und Kommunikationsbe-
ziehungen ausgebaut werden. Für die wirtschaftliche Entwicklung und Annäherung der be-
nachbarten Regionen der Beitrittsländer an das durchschnittliche Niveau der EU-
Mitgliedstaaten ist die Mittlerfunktion Sachsens zwischen West- und Mittelosteuropa beson-
ders zu stärken.
Dazu müssen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau funktionaler Verflechtungen
der grenznahen Gebiete mit den Nachbarregionen in der Republik Polen und der Tschechi-
schen Republik geschaffen werden. Die Raumentwicklung im Freistaat Sachsen soll dazu
beitragen, dass lage- und wirtschaftsbedingte Nachteile in einem zusammenwachsenden
Europa überwunden werden und Sachsen sich zu einer dynamischen, eigenständigen und
weltoffenen Region in Europa entwickelt.
1.4.2 Europäische Metropolregion Sachsendreieck
Das Wachstum der EU und die zunehmende Globalisierung rücken großstädtisch geprägte
Siedlungsräume in ihrer Funktion als Knoten des internationalen Verkehrs, der Wirtschafts-
und Handelsverflechtungen sowie der Finanz- und Informationsströme immer stärker in das
Zentrum des weltweiten Wettbewerbs. Sie bieten insbesondere großen Betrieben, For-
schungseinrichtungen und Dienstleistungseinrichtungen erhebliche Agglomerationsvorteile
auf Grund ihrer guten Anbindung im Fernverkehr, insbesondere im Luftverkehr, sowie ihrer
Ausstattung mit staatlichen wirtschaftsrelevanten Einrichtungen, Universitäten und einer
hochwertigen sozialen und kulturellen Infrastruktur.
Die deutschen Metropolregionen haben sich aus den vor hundert Jahren wirtschaftlich füh-
renden Städten entwickelt und dabei ein weites Umland in die Entwicklung einbezogen. Als
Folge des zweiten Weltkrieges hat sich die Rangfolge dabei erheblich verändert. Um 1900
hatte Berlin eine herausragende Stellung vor Hamburg mit deutlichem Abstand zu Dresden,
Leipzig, München, Frankfurt und Köln als Metropolen von regionaler Bedeutung.
Infolge der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere der Enteignung des
Privatbesitzes, haben Dresden und Leipzig – wie Ostdeutschland insgesamt – weltbekannte
Industriestandorte und Dienstleistungsfunktionen verloren. Sie konnten zwar ihre Stellung
innerhalb der DDR erhalten, haben aber seit 1990 keine eigene wirtschaftliche Grundlage
erringen können, die einen schnellen Anschluss an ehemals vergleichbare europäische Metro-
polen ermöglicht hätte.
Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) hat 1995 sieben deutsche Metropolregio-
nen ausgewiesen. Im Unterschied zu Paris und London fehlt in Deutschland eine überragende
hauptstädtische Metropole. Berlin hat sich – nicht zuletzt durch die Übernahme von Bundes-
behörden – in die Gruppe der großen Metropolregionen Rhein-Main, Rhein-Ruhr, Hamburg,
München und Stuttgart eingeordnet. Von den sächsischen Stadtregionen ist weder Dresden
noch Leipzig allein mit vergleichbaren Funktionen ausgestattet. Um dem sächsischen Wirt-
schaftsraum langfristig eine Zielstellung und eine Chance zu geben, wurden die Regionen
Dresden, Leipzig-Halle und Chemnitz-Zwickau gemeinsam als potenzielle europäische Met-
ropolregion ausgewiesen und damit die Zielstellung des Sachsendreiecks aus dem Landes-
entwicklungsplan 1994 übernommen.

image
Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
30
Die angestrebte Entwicklung setzt voraus, dass die Städte als funktionierende Oberzentren
eine breite und enge Zusammenarbeit mit dem Umland aufbauen, um sich dann gemeinsam
zu einer europäischen Metropolregion zu entwickeln. Dieser Weg ist besonders schwierig,
weil für diesen Raum keine gemeinsame Verwaltungsstruktur und damit auch keine finanziel-
le Grundlage zur Umsetzung von Zielen und Interessen vorhanden ist. In den meisten deut-
schen Metropolregionen übernehmen Regional- und Wirtschaftsverbände diese Funktion. Die
vier sächsischen Städte gehören dagegen vier Regionalen Planungsverbänden an.
Der Abstand in der Zentralität zu den sechs deutschen Metropolregionen ist erheblich. Große
Unternehmensleitungen, Banken, Versicherungen u. ä. fehlen in den sächsischen Städten
weitgehend. Vorwiegend in den Bereichen Verwaltung, Kultur und bei Hochschulen sind
ähnliche Funktionen vorhanden. Erhebliche Nachteile bestehen noch in der überregionalen
Verkehrsanbindung, insbesondere im Hochgeschwindigkeitsverkehr der Bahn.
Für das Sachsendreieck als Metropolregion gibt es bisher im Unterschied zu den anderen
Regionen keine räumliche Abgrenzung. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR) verwendet eine mit den westdeutschen Regionen vergleichbare Fläche, um wichtige
Kennziffern für alle deutschen Metropolregionen erarbeiten zu können. Dabei wird teilweise
Halle (Sachsen-Anhalt) mit in die Metropolregion einbezogen.
Karte 5: Abgrenzung der deutschen Metropolregionen (Quelle: BBR)

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
31
Angelehnt an diese unverbindliche Abgrenzung ergeben sich für das Sachsendreieck (ohne
Halle) im Vergleich zur kleinsten festgelegten Metropolregion Stuttgart und zu der bisher
nicht aufgenommenen Stadtregion Hannover folgende Größen:
Kennziffernvergleich
Stuttgart
Sachsendreieck
Hannover
Fläche (km²)
3.654 12.505 7.770
Kernstadt
207 949* 204
Umland
3.447 11.556 7.570
Einwohner ges.
2.634.000 3.440.000 1.115.050
Kernstadt
587.180 1.330.000* 515.150
Umland
2.110.000 599.900
Soz.vers.pflichtig
Beschäftigte
1.072.000 1.226.000 435.000
* Summe für Dresden, Leipzig, Chemnitz und Zwickau
Tab. 1: Kennziffernvergleich der Regionen Stuttgart, Sachsendreieck, Hannover
Im sich verschärfenden europäischen und globalen Wettbewerb müssen die vier Städte des
Sachsendreiecks die Standortvorteile der Metropolregion insgesamt bei der Werbung um
Investoren, große Dienstleistungseinrichtungen und europa- oder weltweit zu vergebende
Veranstaltungen einbringen. Ein erstes Beispiel dafür ist die gemeinsame Bewerbung um die
Olympischen Spiele 2012, die, auch wenn der überwiegende Teil der Veranstaltungen in
Leipzig stattfinden würde, erheblichen ökonomischen Nutzen und eine Erhöhung des Be-
kanntheitsgrades für die gesamte Region bringen könnte.
Ein gemeinsames Auftreten nach außen könnte auch im universitären und Forschungsbereich
die Attraktivität der Region erhöhen. Die Universitäten in Dresden, Leipzig, Chemnitz und
Freiberg, ergänzt um die Hochschulen für Technik und Wirtschaft und die Kunsthochschulen,
bieten nahezu alle Ausbildungsmöglichkeiten in dieser Region. Durch ein unkompliziertes
Belegen von spezialisierten Lehrveranstaltungen gleicher oder ähnlicher Studiengänge an
einer Hochschule der Partnerstädte könnte die Anziehungskraft jeder Bildungseinrichtung
erhöht werden. Die unterschiedliche Wirtschaftsstruktur der Städte bietet verschiedenste
Spezialisierungsmöglichkeiten in einem Hochschul- und Forschungsdreieck.
Auch Konkurrenzsituationen, wie z. B. die Ansiedlung von Betrieben des Automobilbaus,
nutzen der Region insgesamt, weil Zulieferbetriebe bessere Chancen im weiteren Umland
finden, ohne nur an einen speziellen Betrieb gebunden zu sein. Die Impulse reichen bis in den
ostsächsischen Raum.
Mit der EU-Osterweiterung wird für jede Stadt die Schaffung einer leistungsfähigen Ver-
kehrsanbindung in Richtung Polen und Tschechien immer dringender. Eine solche gemein-
same Zielstellung kann eine Grundlage für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Städten
des Sachsendreiecks und der Region insgesamt mit den benachbarten Metropolregionen
werden.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
32

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
33
2
Raumordnung und Landesplanung
2.1
Aufbau und Struktur der Raumordnung und Landesplanung
Aufbau und Struktur der Raumordnung und Landesplanung wurden bereits im ersten Landes-
entwicklungsbericht 1994 ausführlich dargestellt. Im Berichtszeitraum hat es hierbei zwei
wesentliche Änderungen gegeben:
- Mit Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsberei-
che der Staatsministerien vom 2. November 1999 wurde der Bereich Landesentwicklung,
Raumordnung, Landes- und Regionalplanung aus dem Geschäftsbereich des bisher zu-
ständigen Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft herausgelöst
und dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zugewiesen.
Der Wechsel der Ressortzuständigkeit trat am 3. Dezember 1999 in Kraft.
-
Mit Inkrafttreten des neuen Sächsischen Landesplanungsgesetzes am 29. Dezember 2001
ist der bisherige dreistufige Aufbau der Raumordnungsbehörden im Freistaat Sachsen
durch ein zweistufiges Modell abgelöst worden. Die bisher bei den Landkreisen angesie-
delten unteren Raumordnungsbehörden sind entfallen. Oberste Raumordnungs- und Lan-
desplanungsbehörde ist das Staatsministerium des Innern. Höhere Raumordnungsbehör-
den sind die Regierungspräsidien.
Abb. 4: Raumordnungsbehörden im Freistaat Sachsen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde
Regierungspräsidium
Chemnitz
Höhere Raumordnungs-
behörde
Regierungspräsidium
Leipzig
Höhere Raumordnungs-
behörde
Regierungspräsidium
Dresden
Höhere Raumordnungs-
behörde

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
34
(*Fachlicher Entwicklungsplan Verkehr nicht enthalten)
Abb. 5: Raumordnungspläne im Freistaat Sachsen
%
U
%
U
%
U
%
U
%
U
S
#
S
#
S
#
S
#
S
#
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
Bautzen
Annaberg-B.
Aue
Grimma
Radebeul
%
U
Sitz einer Regionalen Planungsstelle
S
#
Geschäftsstelle eines Regionalen Planungsverbandes
Westsachsen
Südwestsachsen
Oberlausitz-Niederschlesien
Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Chemnitz-Erzgebirge
Planungsregionen
Karte 6: Regionale Planungsverbände im Freistaat Sachsen
Raumordnungspläne im Freistaat Sachsen*
LANDESENTWICKLUNGSPLAN
Staatsregierung unter Federführung der Obersten Raumordnungs- und
Landesplanungsbehörde (SMI)
Regionalplan
Südwest-
sachsen
Regionaler
Planungsverband
mit RPS Plauen
Regionalplan
Westsachsen
Regionaler
Planungsverband
mit RPS Leipzig
Regionalplan
Chemnitz-
Erzgebirge
Regionaler
Planungsverband
mit RPS Chemnitz
Regionalplan
Oberes Elbtal/
Osterzgebirge
Regionaler
Planungsverband
mit RPS Radebeul
Regionalplan
Oberlausitz-
Nieder-
schlesien
Regionaler
Planungsverband
mit RPS Bautzen
Braunkohlenpläne
als
Teilregionalpläne
Braunkohlenpläne
als
Teilregionalpläne

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
35
2.2 Gesetzliche Grundlagen und Instrumente der Raumordnung und
Landesplanung
2.2.1 Landesplanungsgesetz
Das durch den Bundesgesetzgeber mit Wirkung vom 01.01.1998 neu gefasste Raumord-
nungsgesetz (ROG) verpflichtet die Bundesländer, ihre Landesplanungsgesetze innerhalb von
vier Jahren an die geänderten umsetzungspflichtigen Vorschriften des ROG anzupassen.
Dieser Verpflichtung ist der Freistaat Sachsen mit dem Gesetz zur Neuregelung des
Landesplanungsrechts und zur Änderung der Sächsischen Bauordnung vom 14.12.2001
(SächsGVBl. S. 716) fristgerecht nachgekommen. Damit wurde ein neues Gesetz zur Raum-
ordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz-SächsLPlG)
erlassen, welches das Landesplanungsgesetz von 1992 abgelöst hat.
Das neue SächsLPlG enthält gegenüber dem SächsLPlG von 1992 folgende wesentliche
Änderungen:
-
Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Gebietstypen „Vorranggebiet“ und „Vorbehaltsge-
biet“ (§ 7 Abs. 4 Nr. 1 und 2 ROG) wird der Gebietstyp „Eignungsgebiet“ eingeführt. Mit
Eignungsgebieten werden Gebiete bezeichnet, die für bestimmte, raumbedeutsame Maß-
nahmen geeignet sind, die städtebaulich nach § 35 des Baugesetzbuches zu beurteilen sind
und an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen werden (§ 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG).
Eignungsgebiete dürfen allerdings nur in Verbindung mit der Ausweisung von Vorrang-
gebieten zugunsten der betroffenen Nutzung festgelegt werden. Mit dieser Kombination
werden die Steuerungsmöglichkeiten für privilegierte Außenbereichsvorhaben, insbeson-
dere die Windkraftanlagen, verbessert.
- Die Möglichkeit, Fachliche Entwicklungspläne aufzustellen, entfällt. Der Fachliche Ent-
wicklungsplan Verkehr (FEV) vom 27. August 1999 gilt jedoch bis zum 31. Dezember
2009 fort. Die Möglichkeit, sachliche und räumliche Teilpläne zum Landesentwicklungs-
plan und zu den Regionalplänen aufzustellen, bleibt erhalten.
- Es wird die Möglichkeit eröffnet, Regionale Flächennutzungspläne aufzustellen. Hierzu
kann die Staatsregierung in verdichteten Räumen oder bei sonstigen raumstrukturellen
Verflechtungen durch Rechtsverordnung zulassen und im Ausnahmefall auch anordnen,
dass ein Regionaler Flächennutzungsplan aufgestellt wird, der in seinem Geltungsbereich
zugleich die Funktion des Regionalplanes und eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes
nach § 204 des Baugesetzbuches (BauGB) übernimmt.
- Die bisherige Vierstufigkeit des zentralörtlichen Systems (Ober-, Mittel-, Unter- und
Kleinzentren) wird aufgegeben. Künftig werden in den Regionalplänen die Orte und Ver-
bünde der unteren Stufe (Grundzentren) festgelegt, die übrigen Zentren legt der Landes-
entwicklungsplan (LEP) fest.
- Bei der Aufstellung aller Raumordnungspläne wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zwin-
gend vorgeschrieben.
- Für Braunkohlenpläne, die den Abbau von Braunkohle festlegen, wird eine Umweltver-
träglichkeitsprüfung vorgeschrieben.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
36
-
Für die Genehmigung der Regional-, Braunkohlen- und Regionalen Flächennutzungspläne
wird eine Frist von sechs Monaten mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit auf 12 Mo-
nate eingeführt. Bei Überschreitung der Frist gilt der Plan als genehmigt (Genehmigungs-
fiktion). Auf das bisherige Erfordernis, für die Genehmigung dieser Pläne das Einverneh-
men der berührten Ministerien einzuholen, wird zugunsten einer Benehmensregelung ver-
zichtet.
-
Die Zustimmung des Landtags zum LEP entfällt. Dafür erhält der Landtag ein qualifizier-
tes Beteiligungsrecht (frühzeitige Stellungnahme).
- Zielabweichungsverfahren werden künftig nicht mehr von der obersten, sondern von den
höheren Raumordnungsbehörden (Regierungspräsidien) durchgeführt.
- Zur Sicherung in Aufstellung befindlicher Raumordnungsziele wird die Möglichkeit
eingeführt, raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zu untersagen. Dies gilt ebenso
für die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Raumordnungszielen.
-
Für die Träger der Regionalplanung werden die Möglichkeiten verstärkt, bei der Verwirk-
lichung der Raumordnungspläne mitzuwirken; dies bezieht sich insbesondere auf die Er-
arbeitung regionaler Entwicklungskonzepte und deren Umsetzung. Die Möglichkeiten, öf-
fentlich-rechtliche Vereinbarungen zur Verwirklichung von Raumordnungsplänen (raum-
ordnerische Verträge) abzuschließen, werden erweitert.
- Die unteren Raumordnungsbehörden bei den Landratsämtern werden abgeschafft. Unbe-
rührt davon bleibt die Verantwortung der Landkreise dafür, dass die Ziele der Raumord-
nung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen beachtet sowie die Grundsätze
und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung berücksichtigt werden. Diese Kompeten-
zen nehmen die Landkreise nach wie vor im Rahmen ihrer fachgesetzlichen Zuständigkeit
wahr.
Nicht verändert wurde durch das neue SächsLPlG die Einteilung des Freistaates Sachsen in
fünf Planungsregionen. Den bisher bestehenden, kommunal verfassten Regionalen Planungs-
verbänden bleibt die Aufgabe der Regionalplanung zur eigenverantwortlichen Erfüllung
übertragen.
Die Überleitungsvorschriften des neuen SächsLPlG enthalten die Verpflichtung, den LEP bis
zum 31. Dezember 2003 an die Vorschriften des neuen Gesetzes anzupassen. Die Regional-
pläne sind binnen drei Jahren nach In-Kraft-Treten des angepassten LEP ihrerseits anzupas-
sen.
2.2.2 Landesentwicklungsplan
Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und zu-
sammenfassende Planung für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes und seiner
Teilräume in Abstimmung mit den einzelnen Fachplanungen. Mit dem seit dem 6. September
1994 verbindlichen Landesentwicklungsplan (LEP) hatte die sächsische Staatsregierung ihr
landesplanerisches Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und ausgeglichene Entwick-
lung aller Teilräume vorgelegt.
Der Landesentwicklungsplan baut auf dem Leitbild einer bestmöglich entwickelten Raum-
struktur als Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen auf und

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
37
setzt einen flexiblen Rahmen für die Entwicklung des Landes und seiner Teilräume. Mit den
Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung enthält er Orientierungen und
Vorgaben für Planungen oder sonstige Maßnahmen, durch die Grund und Boden in Anspruch
genommen oder die räumliche Entwicklung eines Gebietes beeinflusst wird.
Der Landesentwicklungsplan 1994 (LEP 1994) war Grundlage für die Erstellung der ersten
Generation der Regionalpläne in den fünf sächsischen Planungsregionen.
Die dynamische Entwicklung des Freistaates Sachsen seit 1990, insbesondere auf den Gebie-
ten des Siedlungswesens und der Infrastruktur, sowie die tief greifenden Veränderungen in
der Wirtschaft haben dazu geführt, dass eine Reihe von Festlegungen des LEP 1994 inzwi-
schen realisiert wurde, während andere einer Aktualisierung und Ergänzung bedürfen. Gemäß
§ 24 Abs. 3 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen
(SächsLPlG) ist daher der seit 1994 verbindliche LEP bis 31.12.2003 fortzuschreiben.
Neben der Anpassung an das geltende Recht erfordern auch veränderte raumrelevante Bedin-
gungen und Entwicklungen im Freistaat Sachsen eine Fortschreibung des LEP.
Beispielhaft sind zu nennen
- der demografische Wandel mit landesweit signifikantem, aber regional differenziertem
Bevölkerungsrückgang, altersstrukturellen Verschiebungen und Änderungen der räumli-
chen Bevölkerungsverteilung,
-
die regional differenzierte Entwicklung der Wirtschaft,
- Veränderungen der Flächennutzung, insbesondere hinsichtlich der Inanspruchnahme von
Flächen für Wohnen, Gewerbe und großflächigen Einzelhandel,
-
die quantitative und qualitative Entwicklung der Infrastruktur,
-
die deutliche Reduzierung der Anzahl der Kreise und Gemeinden im Ergebnis der Kreis-
und Gemeindegebietsreform,
-
ein funktionaler Bedeutungswandel von Städten und Gemeinden sowie
- erhebliche Fortschritte bei der Sanierung großflächiger Bergbaufolgelandschaften, ver-
bunden mit neuen Fragestellungen zur Etablierung tragfähiger Folgenutzungen.
Daneben stehen auch auf nationaler und globaler Ebene veränderte Rahmenbedingungen, wie
-
die Auswirkungen des Gemeinsamen Europäischen Binnenmarktes sowie der bevorste-
henden EU-Osterweiterung,
- Auswirkungen des technologischen Fortschritts (z. B. Neue Medien) und der Globalisie-
rung,
-
veränderte Anforderungen des Umwelt-, Natur- und Ressourcenschutzes,
-
Anforderungen auf Grund des sich vollziehenden Wertewandels und der Entwicklung von
Mobilität und Erreichbarkeit,
-
Veränderungen in den Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
durch Staat, Kommunen und Private,
- Auswirkungen der weiteren Entwicklung des Finanzrahmens von Staat und Kommunen
unter Berücksichtigung der ab dem Jahre 2005 rückläufigen Zuweisungen aus dem Soli-
darpakt II sowie
-
eine Trendwende hin zur interkommunalen Zusammenarbeit und zu regionalen Koopera-
tionen.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
38
Bei der Fortschreibung des LEP sind die verbindlichen Regionalpläne einschließlich der
Braunkohlenpläne, der Fachliche Entwicklungsplan Verkehr sowie andere raumwirksame
Fachplanungen zu berücksichtigen.
Für die Ausarbeitung des Planentwurfes gelten folgende Gestaltungsgrundsätze:
-
Die Konzipierung des neuen LEP ist mit dem Ziel der inhaltlichen Straffung und Deregu-
lierung sowie Normklarheit zu verbinden. Dabei soll der LEP ein konsequent am Rege-
lungsbedarf ausgerichtetes landesweites Konzept zur Koordinierung von Raumnutzungs-
ansprüchen und zur raumordnerischen Steuerung darstellen unter Verzicht auf Sachverhal-
te, die abschließend und ausreichend an anderer Stelle geregelt sind (z. B. in Gesetzen und
Fachplänen).
-
In den LEP sollen klare Vorgaben und Aufträge für die Träger der Regionalplanung hin-
sichtlich der einzusetzenden Instrumente und Kriterien bei der räumlichen und sachlichen
Ausformung des LEP durch die Regionalpläne aufgenommen werden.
- Den aktuellen und zu erwartenden Veränderungen der sozioökonomischen
Rahmenbedingungen ist Rechnung zu tragen; dabei sind bewährte Kernaussagen des LEP
1994 neu zu gewichten.
-
Im LEP ist die Leitvorstellung der Nachhaltigkeit als Rahmen und Maßstab bei prinzipiell
ausgewogener Ausrichtung des Plankonzepts auf ökonomische, soziale und ökologische
Zielsetzungen zu verankern.
- Der LEP ist für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren zu konzipieren. Dabei sollen die
raumbezogenen Entwicklungsmöglichkeiten Sachsens in einem erweiterten und zusam-
menwachsenden Europa aufgezeigt werden.
-
Im LEP sollen die Grundzüge einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung als Rahmen-
setzung für Entwicklungs-, Ausgleichs- und Erhaltungsziele, die auf die Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen gerichtet sind, festgelegt werden.
Besondere Bedeutung kommt der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen, der Ver-
besserung der räumlichen Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit der sächsi-
schen Wirtschaft, einer nachhaltigen Landbewirtschaftung sowie der Entwicklung der
Verkehrsinfrastruktur gerade auch im Hinblick auf die Osterweiterung der Europäischen
Union zu.
- Um die regionalen Eigenkräfte stärker zur Wirkung zu bringen und die interkommunale
Zusammenarbeit weiterzuentwickeln, sind im LEP besondere regionale
Entwicklungsaufgaben festzulegen.
Die Inhalte des LEP hinsichtlich der anzustrebenden Siedlungs- und Freiraumstruktur, der
Räume mit besonderen Entwicklungs- und Sanierungsaufgaben sowie zu sichernder Standorte
und Trassen für die Infrastruktur ergeben sich aus § 3 Abs. 2 SächsLPlG .
Der LEP soll auch Festlegungen nach § 7 Abs. 3 Raumordnungsgesetz enthalten, sofern sie
raumbedeutsam und nicht bereits in Fachgesetzen geregelt sind. Neben den Fachplänen des
Verkehrsrechts sowie des Wasser- und Immissionsschutzrechts gehören dazu insbesondere:

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
39
a) raumbedeutsame Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschafts-
pflege; im Freistaat Sachsen wird das Landschaftsprogramm gemäß § 5 SächsNatSchG als
Bestandteil des LEP aufgestellt,
b) raumbedeutsame Erfordernisse und Maßnahmen der forstlichen Rahmenpläne auf Grund
der Vorschriften des Bundeswaldgesetzes,
c) raumbedeutsame Erfordernisse und Maßnahmen der Abfallwirtschaftsplanung auf Grund
der Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes,
d) raumbedeutsame Erfordernisse und Maßnahmen der (agrarstrukturellen) Vorplanung nach
den Vorschriften des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrar-
struktur und des Küstenschutzes".
Wegen der gegenüber dem LEP 1994 veränderten raumrelevanten Rahmenbedingungen,
insbesondere des wirtschaftlichen Wandels, des Bevölkerungsrückganges, der Suburbanisie-
rung und der Ergebnisse der Gemeindegebietsreform, bildet die Überarbeitung des Konzepts
der Zentralen Orte und Verbünde einen besonderen Schwerpunkt bei der Fortschreibung des
LEP 1994. Dabei besteht die Zielstellung, vom ehemals vierstufigen Zentrale-Orte-System
(Ober-, Mittel-, Unter-, Kleinzentren) auf ein dreistufiges System (Ober-, Mittel-, Grundzent-
ren) überzugehen, wobei die Ausweisung der Grundzentren den Regionalen Planungsverbän-
den im Rahmen der Fortschreibung der Regionalpläne auf der Grundlage der im LEP festge-
legten Kriterien obliegt.
2.2.3 Regionalplanung
2.2.3.1 Regionalpläne
In den Regionalplänen werden die Grundsätze des Raumordnungsgesetzes sowie die Grund-
sätze und Ziele des LEP räumlich und sachlich ausgeformt. Die Erarbeitung der Regionalplä-
ne steht damit in enger Wechselwirkung mit dem Landesentwicklungsplan. Nach In-Kraft-
Treten des Landesentwicklungsplanes wurde durch die Regionalen Planungsverbände mit der
Aufstellung der Grundsätze und Ziele für die räumliche Ordnung und Entwicklung in der
Region begonnen. Dabei spielten Fragen wie z. B. der Schutz ökologisch wertvoller Freiräu-
me, der Vorrang für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe, Entwicklungserfordernisse
Zentraler Orte (Ausweisung der Kleinzentren), die Sicherung und Schaffung von raumordne-
rischen Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Aufstellung regionaler
Verkehrskonzepte eine besondere Rolle. Die regionalen Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen sowie zum Schutz bedrohter Pflanzen- und
Tierarten, sind den Regionalplänen in einer Anlage beigefügt.
Der jeweilige Abschluss des Genehmigungsverfahrens sowie der Zeitpunkt des Eintritts in die
Verbindlichkeit der Regionalpläne sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Abschluss des Genehmigungsverfahrens durch die Annahme des Genehmigungsbescheides
durch die Verbandsversammlung am
06.11.2000
und Eintritt in die
Verbindlichkeit
am
03.05. 2001

image
Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
40
Regionalplan Westsachsen
Abschluss des Genehmigungsverfahrens durch die Annahme des Genehmigungsbescheides
durch die Verbandsversammlung am
20.04.2001
und Eintritt in die
Verbindlichkeit
am
20.12.2001
Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien
Abschluss des Genehmigungsverfahrens durch die Annahme des Genehmigungsbescheides
durch die Verbandsversammlung am
10.01.2002
und Eintritt in die
Verbindlichkeit
am
30.05.2002
Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge
Abschluss des Genehmigungsverfahrens durch die Annahme des Genehmigungsbescheides
durch die Verbandsversammlung am
20.11.2001
und Eintritt in die
Verbindlichkeit
am
12.09.2002
Regionalplan Südwestsachsen
Abschluss des Genehmigungsverfahrens durch die Annahme des Genehmigungsbescheides
durch die Verbandsversammlung am
21.11.2002
und Eintritt in die
Verbindlichkeit
am
27.12.2002
Abb. 6: Regionalpläne der fünf Regionalen Planungsverbände
Im Berichtszeitraum wurde bereits mit der Teilfortschreibung der Regionalpläne, insbesonde-
re der Grundsätze und Ziele zur raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung und
zur Ausweisung von Vorsorgestandorten „Industrie“ begonnen.

image
Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
41
2.2.3.2 Braunkohlenpläne
Neben den 5 Regionalplänen ist in den Braunkohlenplangebieten „Westsachsen“ und „Ober-
lausitz-Niederschlesien“ als Teilregionalplan für jeden Tagebau ein Braunkohlenplan aufzu-
stellen, bei stillgelegten Tagebauen als Sanierungsrahmenplan.
Diese Teilregionalpläne enthalten, soweit es für die räumliche Entwicklung, Ordnung und
Sicherung erforderlich ist, Festlegungen zu:
1. den Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, den Grenzen der Grundwasser-
beeinflussung, den Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
2. den fachlichen, räumlichen und zeitlichen Vorgaben,
3. den Grundzügen der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche, zur anzustrebenden Land-
schaftsentwicklung im Rahmen der Wiedernutzbarmachung sowie zur Revitalisierung
von Siedlungen,
4. den Räumen, in denen Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern und Leitungen aller
Art vorzunehmen sind.
Die Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen bzw. die
Sanierungsvorhaben sind mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen.
Abb. 7: Auszug aus dem Braunkohlenplan Delitzsch-Südwest
Für die langfristig fortzuführenden Tagebaue Nochten und Reichwalde im Braunkohlenplan-
gebiet „Oberlausitz-Niederschlesien“ sind die Braunkohlenpläne seit 1994 verbindlich. Der

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
42
Braunkohlenplan für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain (Braunkohlenplangebiet
„Westsachsen“) ist seit Februar 1999 verbindlich. Grundlage dieser Braunkohlenpläne sind
die langfristigen energiepolitischen Vorstellungen der Staatsregierung.
Für das Braunkohlenplangebiet „Oberlausitz-Niederschlesien“ werden 15 Sanierungsrahmen-
pläne aufgestellt. Davon sind bereits 10 verbindlich, 5 befinden sich noch im Verfahren.
Für das Braunkohlenplangebiet „Westsachsen“ gibt es 9 Sanierungsrahmenpläne, die sämtlich
verbindlich sind, 3 dieser Pläne befinden sich in der Fortschreibung.
Die Sanierungsrahmenpläne dienen insbesondere als Grundlage für die Schaffung einer öko-
logisch stabilen, vielseitig nutzbaren und sicheren Bergbaufolgelandschaft und der dazu
durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen.
Der Stand der Braunkohlenplanung ist in den folgenden Tabellen dargestellt.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
43
Stand der Braunkohlenplanung im Lausitzer Braunkohlenrevier
Braunkohlenplan
Auf-
stellungs-
beschluss
Anhörung
Erörterungs-
verhandlung
Feststellung als
Satzung
genehmigt
Verbindlichkeit
am ... von ... bis
am ... am ... am ... seit ...
Reichwalde
25.09.92 30.06.93 - 09.08.93
24.09.93
12.11.93
31.01.94
17.05.94
Nochten
25.09.92 30.06.93 - 06.09.93
29.10.93
26.11.93
07.02.94
17.05.94
Olbersdorf
25.09.92 27.10.93 - 20.12.93
11.05.94
29.03.95
29.08.95
28.12.95
Lohsa, Teil 1
23.02.95 30.08.95 - 01.11.95
19.12.95
25.07.96
09.06.97
12.09.97
Skado und Koschen
09.09.93 28.08.95 - 16.10.95
18.01.96
25.07.96
09.06.97
12.09.97
Berzdorf
29.03.95 14.12.95 - 12.02.96
30.05.96
19.09.96
30.04.98
26.02.99
Bärwalde
09.08.95 28.12.95 - 27.02.96
20.06.96
15.08.96
19.09.96
04.02.98
26.02.99
Laubusch / Kortitz-
mühle
23.02.95 28.12.95 - 27.02.96
22.08.96
21.11.96
30.09.98
26.02.99
Spreetal 20.04.95
09.06.97 -
08.09.97
16.07.98
11.03.99,
Beschluss zur
Überarbeitung
am 10.11.00
Spreetal-
Überarbeitung
14.05.01 - 17.08.01
23.05.02
12.09.02
23.04.03
Lohsa, Teil 2
25.07.96 14.01.99 - 12.04.99
27.04.00
10.11.00
27.06.01
01.03.02
Scheibe
19.09.96 14.01.99 - 12.04.99
12.10.00
29.03.01
10.01.02
27.06.02
Burghammer
19.09.96 14.01.99 - 12.04.99
16.12.99
06.07.01
02.05.01
21.09.01
Heide
22.05.97 26.08.99 - 19.11.99
22.03.01
21.06.01
21.05.02
04.09.02
Zeißholz
20.11.97 07.01.02 - 29.03.02
17.10.02
12.12.02
Tgb. I Werminghoff
(Knappenrode)
20.11.97 03.09.01 - 23.11.01
08.04.03
Trebendorfer Felder
20.11.97 26.08.02 - 26.11.02
Altbergbau Muskau-
er Faltenbogen
11.03.99
Tab. 2: Stand der Braunkohlenplanung im Lausitzer Braunkohlenrevier

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
44
Stand der Braunkohlenplanung im Mitteldeutschen Braunkohlenrevier
Braunkohlenplan
Auf-
stellungs-
beschluss
Anhörung
Erörterungs-
verhandlung
Feststellung
als Satzung
genehmigt Verbindlichkeit
am ...
von ... bis
am ...
am ...
am ...
seit ...
Goitsche
06.11.92 15.06.98 - 25.09.98
14.01.98
23.06.00
04.03.02
05.12.02
Delitzsch-Südwest /
Breitenfeld
06.11.92 21.11.96 - 10.01.97
27.03.97
26.06.98
19.05.99
02.12.99
Cospuden
06.11.92 14.02.94 - 29.09.94
28.04.94
11.10.96
19.01.98
26.02.99
Zwenkau
06.11.92 07.06.95 - 21.07.95
20.10.95
28.02.97
15.05.98
29.07.99
01.04.00
Espenhain
06.11.92 07.06.95 - 21.07.95
20.10.95
11.10.96
19.01.98
26.02.99
Borna-Ost /
Bockwitz
06.11.92 07.06.95 - 21.07.95
20.10.95
11.10.96
19.01.98
26.02.99
Vereinigtes
Schleenhain
06.11.92 01.11.93 - 15.12.93
12.02.94
18.08.95
08.09.98
26.02.99
Haselbach
27.05.94 21.11.96 - 10.01.97
27.03.97
26.06.98
06.11.01
14.06.02
Profen
06.11.92 17.06.97 - 31.08.97
29.01.98
11.12.98
03.02.00
09.09.00
Witznitz
06.11.92 14.10.97 - 16.01.98
16.04.98
04.06.99
03.02.00
09.09.00
Fortschreibung
Braunkohlenplan
Auf-
stellungs-
beschluss
Anhörung
Erörterungs-
verhandlung
Feststellung
als Satzung
genehmigt Verbindlichkeit
am ...
von ... bis
am ...
am ...
am ...
seit ...
Vereinigtes
Schleenhain
18.08.95
Espenhain
05.02.02-05.04.02
06.06.02
13.12.02
Zwenkau/
Cospuden
21.06.02
Goitsche 13.12.02
Tab. 3: Stand der Braunkohlenplanung im Mitteldeutschen Braunkohlenrevier

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Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
45
2.2.4 Raumordnungskataster
Das Raumordnungskataster wird gemäß § 21 Abs. 2 SächsLPlG in den Regierungspräsidien
als den höheren Raumordnungsbehörden geführt.
Im Zeitraum 1999-2002 hat sich das bis 1997/98 noch ausschließlich analog geführte Raum-
ordnungskataster zu einem modernen computergestützten Informationssystem "DIGROK"
(digitales Raumordnungskataster) entwickelt. Die Daten der Raumordnung liegen jetzt voll-
ständig digital vor. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen in ihren jeweiligen Verfah-
rensständen können am Bildschirm visualisiert, ihre Lage im Raum fachlich beurteilt und bei
Bedarf rechentechnisch ausgewertet bzw. mit anderen raumbezogenen Informationen überla-
gert werden. Als topographischer Hintergrund dienen die Geobasisdaten des Landesvermes-
sungsamtes (Rasterdaten der topographischen Karten 1 : 25.000 und 1 : 10.000).
Abb. 8: Bildschirmansicht am Auskunftsplatz für das Digitale Raumordnungskataster (DIGROK)
Das Raumordnungskataster hat sowohl inhaltlich – bedingt durch die der Digitalisierung
vorgeschaltete Tiefenprüfung – als auch in seiner Beratungsfunktion eine deutlich höhere
Qualität erreicht. In den Referaten Raumordnung der Regierungspräsidien werden separate
PC-Auskunftsplätze eingerichtet, an denen Planungsträger und andere fachlich Interessierte
unter fachlicher Anleitung Auskünfte zu bestimmten raumbedeutsamen Planungen und Maß-
nahmen erhalten können. In begründeten Fällen ist es möglich, für ausgewählte Themen in
vorgegebenen Bereichen blattschnittfrei farbige Plots auszugeben.

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Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
46
Für eine landesweite Übersicht werden ausgewählte Daten des DIGROK aus den drei Regie-
rungspräsidien auch im Innenministerium als der obersten Raumordnungs- und Landespla-
nungsbehörde zusammengeführt. Die Regionalen Planungsstellen partizipieren ebenfalls an
den DIGROK-Daten. Sie erhalten entsprechend den territorialen Zuständigkeiten von den
Regierungspräsidien halbjährlich die aktuellen Daten der Bauleitplanung sowie nach Erfor-
dernis auch weitere Fachdaten, solange eine landesweite Regelung des Online-Zugriffs auf
relevante Geofachdaten noch aussteht.
Das DIGROK basiert auf der Systemsoftware ArcInfo und ist so angelegt, dass eine Verknüp-
fung mit anderen Fachinformationssystemen möglich ist. Durch Integration raumbezogener
Zusatzinformationen, zum Beispiel digitaler kommunaler Flächennutzungspläne, kann es
schrittweise zu einem umfassenden Raumplanungs-Informationssystem für den Investitions-
standort Sachsen ausgebaut werden. Unter diesem Aspekt wird zur Zeit durch das Regie-
rungspräsidium Leipzig die Erstellung digitaler Flächennutzungspläne eines territorial größe-
ren Gebietes im Südraum Leipzig fachlich begleitet. Zum einen soll damit der Informations-
gehalt des DIGROK erhöht werden, zum anderen ein gangbarer Weg zur gemeinsamen Nut-
zung von Geofachdaten der staatlichen und kommunalen Ebene gefunden werden. Insofern
handelt es sich um ein Pilotprojekt, dessen Ergebnisse auch anderen Kommunen bei der
Erstellung ihrer Flächennutzungspläne hilfreich sein sollen.
Das DIGROK soll insbesondere mit den Daten der Bauleitplanung im Rahmen des Projektes
„Geoportal der sächsischen Landesverwaltung“ (siehe Kap. 1.3.2) in die Geodateninfrastruk-
tur des Freistaates Sachsen integriert und hier zukünftig über die Funktionskomponente
„Digitale Sachsenkarte“ für Landes- und Kommunalbehörden verfügbar sein.
Abb. 9: Testprojekt DIGROK-Auskunft per Internet (RP Leipzig)

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
47
2.2.5 Regionalentwicklung
Vor dem Hintergrund eines umfassenden Strukturwandels, eines sich verschärfenden Wett-
bewerbes, wachsender Verflechtungen sowie der Änderung der Dimensionen sozialer Fragen
und Umweltprobleme und nicht zuletzt auf Grund der Verknappung öffentlicher Finanzmittel
müssen zunehmend über lokale Grenzen hinweg regionale Lösungen gesucht werden, die in
interkommunaler und regionaler Kooperation umgesetzt werden. Zudem übersteigt die ange-
strebte nachhaltige Entwicklung die planerischen und finanziellen Mittel einzelner Kommu-
nen. Der Bedeutungsgewinn der regionalen Ebene wird dabei begleitet von der zunehmenden
Notwendigkeit für die Akteure, bei der Steuerung und Entwicklung der Regionen schneller
und flexibler auf die neuen Anforderungen reagieren zu können.
Eine Raumnutzung, die sich an den Anforderungen der jetzigen Generation ausrichtet und
gleichzeitig Entwicklungsmöglichkeiten für zukünftige Generationen bewahren soll, kann nur
mit und durch die Bürger der Regionen realisiert werden. Daher müssen die Bürger in diese
von unten getragenen räumlichen Entwicklungsprozesse von vornherein einbezogen werden.
Staatliches Handeln kann dabei nur rahmensetzend und unterstützend wirken.
2.2.5.1 Stand der Herausbildung und Entwicklung von Aktionsräumen der Regional-
entwicklung
In der Bilanz der in den vergangenen Jahren vollzogenen aktiven Regionalentwicklung im
Freistaat Sachsen ist festzustellen, dass die sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise
auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert haben, indem sie in einer Vielzahl von
interkommunalen Initiativen und Kooperationsverbünden freiwillig und schöpferisch zur
Entwicklung ihrer Regionen zusammenarbeiten.
Das „Sich-fit-Machen“ der Regionen für die Zukunft erfordert Konzepte und Strategien zur
Regionalentwicklung sowie zu deren Umsetzung ein gemeinsames, dauerhaftes Handeln und
Wirken der beteiligten Partner. Zur Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit bei
der Entwicklung der Region und als Maßstab für deren Ausgestaltung kommen im Freistaat
Sachsen „Regionale Entwicklungs- und Handlungskonzepte“ (REK) zur Anwendung. Dieses,
an den Zielen der Nachhaltigkeit orientierte, raumordnerische informelle Instrument dient der
ganzheitlichen Darstellung der konzeptionellen Entwicklungsvorstellungen sowie der Ablei-
tung konkreter Entwicklungsvorhaben für die Region.
Darüber hinaus gab und gibt es weitere vielfältige Aktivitäten interkommunaler Zusammen-
arbeit sowie der Zusammenarbeit von regionalen Akteuren, wie beispielsweise bei der Dorf-
entwicklung im Rahmen Agrarstruktureller Entwicklungsplanungen (AEP), bei LEADER-
Projekten, in „Inno-Regio“-Projekten, bei Aktivitäten der Stiftung Innovation und Arbeit
Sachsen u. a.
Zurzeit gibt es im Freistaat Sachsen insgesamt 22 Aktionsräume der Regionalentwicklung, die
ein REK erstellt haben bzw. bei denen es sich in Aufstellung befindet. Diese Aktionsräume
unterscheiden sich
-
in ihrer räumlichen Ausdehnung,
-
in ihren besonderen Problemlagen,
- in der Art ihrer Kooperation (Städtenetze oder Kooperationsverbünde von Landkreisen,
rein sächsisch oder länderübergreifend mit Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen oder
auch grenzüberschreitend mit polnischen und tschechischen Partnern),

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
48
- im Stand des Entwicklungs- und Handlungsprozesses – manche noch ganz am Anfang,
andere bereits fortgeschritten in einer gemeinsamen Verstetigungsphase.
Karte 7: Aktionsräume für Maßnahmen der Regionalentwicklung
Stand: April 2002
19
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G e ne hm ig u n gs num m er : D NV 7 6/ 0 2

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
49
Bei den bisher im Freistaat Sachsen entstandenen freiwilligen regionalen Initiativen und
Aktivitäten lässt sich erkennen, dass diejenigen Aktionsräume und Regionen die besten Erfol-
ge bei der regionalen Entwicklung erzielen konnten, in denen es gelungen ist,
-
Aktions- und Kooperationsräume zu definieren, die gemeinsame Problemlagen und regio-
nale Interessenpositionen aufweisen,
- freiwillige Willensbekundungen zur gemeinsamen Entwicklung von Leitbildern und
Zukunftsideen sowie zum gemeinsamen Handeln bei der Umsetzung von Maßnahmen und
Schlüsselprojekten zu fixieren und in der Folge einen Vertragsstatus dazu herzustellen,
-
das Bottom-up-Prinzip zur Grundlage der interkommunalen Zusammenarbeit zu machen,
- stabile und gut funktionierende Organisations-, Lenkungs- und Arbeitsstrukturen zu etab-
lieren,
-
die regionseigenen Kräfte und Reserven zu mobilisieren und Synergieeffekte auszulösen,
- eine breite Öffentlichkeitsarbeit zum regionalen Entwicklungs- und Umsetzungsprozess
zu organisieren
.
Aktionsräume und Regionen, die ein konsensfähiges und strategisch klares Entwick-
lungskonzept sowie die notwendigen umsetzungswirksamen Instrumente wie Regional- und
Projektmanagement aus der Region heraus etabliert haben, sind am weitesten im regionalen
Entwicklungsprozess vorangekommen.
In den durch die Staatsregierung definierten Gebieten mit besonderen Entwicklungsaufgaben
(GmbE - siehe auch Kap. 3.4.3) wurden über die GA-Förderung im Jahr 2001 Regionalmana-
gements etabliert. Da ein Großteil der freiwillig entstandenen Aktionsräume der Regional-
entwicklung teilräumlich zu den Gebietskulissen der GmbE gehört, sind somit auch gute
Möglichkeiten für eine enge Vernetzung der Prozesse gegeben. Nur in der Kombination von
REK-Prozess und Regionalmanagement kann eine wirksame Regionalentwicklung gestaltet
und der Gesamtprozess – wie angestrebt und notwendig – zum „Selbstläufer“ werden. Ein
solches gemeinsames Agieren wird derzeit modellhaft für den REK- und GmbE-Aktionsraum
„Erzgebirge“ praktiziert.
Dass die in den sächsischen Aktionsräumen der Regionalentwicklung erzielten Ergebnisse
durchaus deutschlandweit Beispielcharakter haben, zeigte sich in dem sehr guten Abschnei-
den der „Wirtschaftsregion Chemnitz-Zwickau“ und der Region „Südraum Leipzig“ im bun-
desweiten Wettbewerb „Regionen der Zukunft“ mit Abschluss zu URBAN 21 im Juli 2000 in
Berlin, bei dem diese beiden Aktionsräume zwei erste Plätze unter den rund 130 Wettbe-
werbsteilnehmern belegen konnten.
Darüber hinaus wurden im Freistaat Sachsen zwei Modellvorhaben regionaler Initiativen
(Bund-Land-Projekte) umgesetzt:
Modellvorhaben der Raumordnung „Sanierungs- und Entwicklungsgebiet Uranbergbau
Johanngeorgenstadt“
Der Ausschuss für Struktur und Umwelt der MKRO beschloss im März 1996, das neue In-
strument „Sanierungs- und Entwicklungsgebiet“ im Rahmen von drei Modellvorhaben der
Raumordnung deutschlandweit zu erproben und zu operationalisieren. Das vormalige Bun-
desministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat daraufhin in Abstimmung mit
den Bundesländern drei Modellvorhaben ausgewählt und anteilig mit den jeweiligen Bundes-
ländern gefördert. Dazu zählte die durch Schwermetalle und Radionuklide belastete Bergbau-
region Johanngeorgenstadt/Westliches Erzgebirge. Zu diesem Modellvorhaben wurde im Mai
2000 ein Abschlussbericht „Sanierungs- und Entwicklungsgebiet Johanngeorgen-
stadt/Westliches Erzgebirge“ vorgelegt.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
50
In einer zweiten Phase wird dieses Projekt im Zeitraum 2002-2004 mit dem Bund-Land-
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Umbau von Siedlungsstrukturen unter Schrump-
fungsbedingungen als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung, Modellvorhaben im Zent-
ralen Erzgebirge um Johanngeorgenstadt“ im Rahmen des BMBF-Programms „Bauen und
Wohnen“ weiter qualifiziert und der Umsetzungsprozess über ein Projektmanagement in
Gang gesetzt.
Modellvorhaben der Raumordnung „Finanzierungsmodell für eine nachhaltige Regionalent-
wicklung“
Seit Mitte 2001 begleitet das Institut Raum und Energie im Auftrag des Bundesamtes für
Bauwesen und Raumordnung die gemeinsam mit den Landesplanungen der Bundesländer
ausgewählten sieben Modellvorhaben. Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt
sind gemeinsam daran mit dem grenzübergreifenden Verbundprojekt „Beratungs- und Kom-
petenzzentrum für erneuerbare Energien Dübener Heide“ beteiligt.
Bei diesem Schlüsselprojekt des Aktionsraumes „Dübener Heide“, das sich aus einzelnen
Bausteinen (Modulen) zusammensetzt, die ihre Standorte in vier Landkreisen (Landkreise
Delitzsch und Torgau-Oschatz auf sächsischer Seite sowie Bitterfeld und Wittenberg auf
sachsen-anhaltinischer Seite) haben, wird modellhaft die Gestaltung und Realisierung einer
optimalen Finanzierungsorganisation untersucht. Über Coaching-Maßnahmen, die vom Bund
befördert werden, sowie eine aktive finanzielle Unterstützung seitens der jeweiligen Länder
sollen diese Pilotprojekte einer nachhaltigen Regionalentwicklung als Beispiellösungen für
sektor- und ländergrenzenübergreifende Finanzierungskooperationen realisiert werden. In der
ersten Phase des Modellvorhabens konnte hier für das sächsisch-sachsen-anhaltinische Pro-
jekt „Beratungs- und Kompetenzzentrum für erneuerbare Energien Dübener Heide“ eine klare
Umsetzungskonzeption erstellt, eine Interessengemeinschaft gegründet, der Aufbau des
Netzwerkes begonnen und der Projektträger ermittelt werden.
In der zweiten Phase wird mit der Realisierung der einzelnen investiven Module in den vier
Landkreisen des grenzüberschreitenden Aktionsraumes begonnen. Dabei sind die vorhande-
nen unterschiedlichen Fördermodalitäten in den beiden Bundesländern zusammenführend
einzusetzen.
2.2.5.2 Ergebnisse des Fachförderprogramms „FR-Regio“
Das mittelfristige Fachförderprogramm der sächsischen Landesentwicklung „Erstellung und
Umsetzung Regionaler Entwicklungs- und Handlungskonzepte und Modellvorhaben der
Raumordnung (FR-Regio)“ unterstützt zur Erfüllung des strategischen Gesamtzieles der
Landesentwicklung, der Schaffung von gleichwertigen Lebensbedingungen für die Menschen
in allen Teilräumen des Freistaates, die folgenden Schwerpunktaufgaben:
- Entwicklung der strukturschwachen Gebiete mit erheblichen Nachteilen im Vergleich
zum Landesdurchschnitt
- Sicherung von Wachstumspolen
-
Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend dem Zieldreieck
einer nachhaltigen Raumentwicklung in der Einheit von Ökonomie, Ökologie und Le-
bensqualität
-
Erhaltung und Entwicklung der Funktionalität der zentralen Orte
- Lösung der Stadt-Umland-Problematik
- Schaffung der entwicklungsplanerischen Voraussetzungen für den Schutz und die Pflege
sowie die Sanierung der Natur und der Landschaft zur Verbesserung der Standortbedin-
gungen

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
51
Das Fachförderprogramm „FR-Regio“ stand ab Mitte 1997 zur Verfügung und wurde im
Dezember 2001 durch das sächsische Kabinett für den Zeitraum bis zum Jahr 2006 modifi-
ziert fortgeschrieben. Ziel dieses Programms ist, die interkommunale Zusammenarbeit zum
Ausbau der spezifischen Stärken der Regionen unter Mobilisierung der eigenen Kräfte auf der
Grundlage gemeinsamer Konzepte und Maßnahmenkataloge zu befördern und zu unterstüt-
zen. Damit sollen Synergieeffekte erzielt und öffentliche Mittel effektiver eingesetzt werden.
Mit Unterstützung aus dem Fachförderprogramm „FR-Regio“ sollen die interkommunalen
Aktivitäten in einem befristeten Zeitraum auch durch den Einsatz externen Sachverstandes
aktiviert werden, so dass sie nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu einem selbsttragen-
den Prozess werden.
Gegenstand der unmittelbaren Förderung sind Maßnahmen der Erstellung von REK, der
Unterstützung von regionalen Akteuren bei der Umsetzung von REK durch Dritte und inves-
titionsvorbereitende Maßnahmen zur Umsetzung von durch die REK priorisierten Infrastruk-
turvorhaben sowie Modellvorhaben der Raumordnung und Vorhaben der Revitalisierung von
Brachflächen, die nicht durch die VwV-Stadtentwicklung gefördert werden. Diese Maßnah-
men sollen in den Aktionsräumen, insbesondere in den Gebieten mit besonderen Entwick-
lungsaufgaben, in den Gebieten interkommunaler Kooperationsgemeinschaften, in Städtever-
bünden und Städtenetzen durchgeführt werden. Aktionsräume der regionalen Entwicklung
können dabei auch länder- und staatsgrenzenübergreifend angelegt sein. Voraussetzung für
eine Förderung ist, dass sich die Vorhaben im Einklang mit den Grundsätzen der Raumord-
nung und Landesplanung befinden.
Insgesamt konnten 170 Vorhaben innerhalb der ersten Förderperiode (Mitte 1997 bis Ende
2001) gefördert werden. Ein Großteil der Vorhaben hatte dabei eine Laufzeit von mehreren
Jahren.
Fördergegenstand
Anzahl der
Vorhaben
Fördermittel
in TDM
in %
Regionale Entwicklungs- und
Handlungskonzepte
17
3.800
11,88
Vorplanungen 23 2.110 6,59
Öffentlichkeitsarbeit 11 460 1,44
Modellvorhaben 1 330 1,03
Brachenrevitalisierung 114 22.300 69,69
Grunderwerb
(Darlehen)
4 3.000 9,37
Summe
170 32.000 100,00
Tab. 4: Förderergebnisse des Fachförderprogramms „FR-Regio“ (Quelle: SMI)
Über die Erstellung von REK wurden für die einzelnen Aktionsräume Stärken-Schwächen-
Analysen, Leitbilder, Entwicklungsziele und Handlungsprogramme erarbeitet. Daraus wurden
für die Regionen abgestimmte Projekte entwickelt.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
52
Mit der Fortschreibung des Fachförderprogramms und der Modifizierung der Fördergegen-
stände soll in der 2. Förderperiode 2002-2006 noch zielgenauer auf die angestrebten raum-
ordnerischen Entwicklungsziele sowie die Entwicklung der interkommunalen Kooperation
und die Aktivierung der regionalen Potenziale hingesteuert werden.
Bei der Modifizierung der Fördergegenstände wurde u. a. dem Umstand Rechnung getragen,
dass sich in der Förderperiode 2002-2006 der Schwerpunkt von Vorhaben der Erstellung von
REK hin zu Vorhaben der Umsetzung von REK verlagern wird.
2.2.5.3 Verstetigung des REK-Prozesses
Eine interkommunale, zum Teil länder- und grenzübergreifende Zusammenarbeit, die Über-
windung von Kirchturmdenken und die Schaffung eines regionalen Bewusstseins sind Bau-
steine eines erfolgreichen Zusammenwirkens im Sinne der Entwicklung der jeweiligen Regi-
on. Dieser Kooperationsprozess muss fortgeführt, in einigen Regionen auch erst begonnen
werden. Um die Entwicklung in den einzelnen Aktionsräumen auch weiterhin voranzutreiben,
bedarf es auch in Zukunft einer Unterstützung durch den Freistaat Sachsen, hauptsächlich bei
der Umsetzung der ganzheitlichen REK. Dabei werden als Zielrichtungen verfolgt,
-
die Erstellung von REK abzuschließen,
-
weitere Aktionsräume zu etablieren,
-
die ganzheitliche Entwicklung in den Aktionsräumen zu fördern und die Einrichtung von
Projekt- und Regionalmanagements zu unterstützen,
-
bestehende REK zu bewerten und fortzuschreiben, damit auch weiterhin eine fundierte
und aktuelle Grundlage für die Entwicklung der Regionen vorliegt und
-
durch REK priorisierte Vorhaben umzusetzen.
Um der Entwicklung der regionalen Aktivitäten weitere Impulse zu verleihen und dabei die
bisher gewonnenen guten Erfahrungen der einzelnen Aktionsräume zu nutzen, haben sich die
sächsischen Aktionsräume der Regionalentwicklung im Mai 2002 unter dem Motto „Aus den
Regionen – für die Regionen: Regionale Entwicklungs- und Handlungskonzepte – und wie
dann weiter?“ zu einem ersten Austausch von Erfahrungen bei der Verstetigung von REK-
Prozessen, den Rahmenbedingungen dafür sowie zu Beispielen der Projektumsetzung getrof-
fen.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
53
2.3
Zusammenarbeit mit den benachbarten Bundesländern
2.3.1
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung
Sachsen-Anhalt
Die zur Umsetzung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sach-
sen-Anhalt über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Landesplanung im Raum
Halle-Leipzig vom 27. August 1993 gebildete Raumordnungskommission (ROKO) Halle-
Leipzig, deren Aufgaben und Zusammensetzung im Landesentwicklungsbericht 1998 aus-
führlich beschrieben wurden, hat im Berichtszeitraum ihre Tätigkeit kontinuierlich fortge-
setzt. Auch die ebenfalls zur Umsetzung des Staatsvertrages gebildete Regionale Arbeitsge-
meinschaft Halle-Leipzig (RAG) trat weiterhin zusammen.
Während in der Raumordnungskommission Halle-Leipzig insbesondere bei Verkehrsprojek-
ten, bei der Ansiedlung raumbedeutender Freizeiteinrichtungen oder bei der Braunkohlenpla-
nung meist einvernehmliche Lösungen gefunden werden konnten, stößt die Zusammenarbeit
bei der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen im Gebiet des Staatsvertrages
an Grenzen. Nachdem auf sächsischer Seite 1999 die Erweiterung eines unmittelbar an der
Landesgrenze gelegenen Möbelhandels gegen das Votum der Vertreter Sachsen-Anhalts
genehmigt worden war, fasste die Raumordnungskommission Halle-Leipzig im März 2000
einen Grundsatzbeschluss, wonach die Erweiterung von Einzelhandelsgroßbetrieben außer-
halb städtebaulich integrierter Lagen im Gebiet des Staatsvertrages künftig ausgeschlossen
sein soll. Dennoch erteilten die zuständigen Behörden Sachsen-Anhalts noch im gleichen Jahr
die Genehmigung für die Errichtung eines neuen SB-Warenhauses im Einkaufszentrum Saale-
Park. Nach Auffassung der zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden in Sachsen-
Anhalt bestand auf Grund der bauplanungsrechtlichen Situation im Saale-Park ein Rechtsan-
spruch auf die Erteilung dieser nicht unumstrittenen Genehmigung. Inzwischen sind für den
Bereich des Saale-Parks zwei Bebauungspläne erlassen worden, die das Höchstmaß der zuläs-
sigen Verkaufsfläche branchenspezifisch festsetzen. Damit wurde einer Forderung der Raum-
ordnungskommission Halle-Leipzig entsprochen. Gegen das Votum der Raumordnungskom-
mission eröffnen diese Bebauungspläne jedoch die Möglichkeit der Ansiedlung zusätzlicher
Freizeiteinrichtungen.
Thüringen
Der am 28. Juli 1998 in Kraft getretene Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und
dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landes-
planung sieht die Bildung einer Raumordnungskommission nur fakultativ vor. Nach dem
übereinstimmenden Willen beider Länder ist eine solche Kommission bisher nicht gebildet
worden. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landes-
planung funktioniert auch ohne die Einrichtung einer Raumordnungskommission reibungslos.
Dies gilt vor allem für die Zusammenarbeit beider Länder bei den EU-
Gemeinschaftsinitiativen INTERREG II C/IIIB, für die raumordnerische Abstimmung grenz-
überschreitender Fachplanungen sowie für die Zusammenarbeit im Bereich der Regionalpla-
nung.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
54
2.3.2
Zusammenarbeit im Bereich der Braunkohlensanierung
Die Auswirkungen des Braunkohlenbergbaus bzw. der -sanierung machen nicht an den Lan-
desgrenzen halt. Daher ist die länderübergreifende Abstimmung von Planungen und Maß-
nahmen im Rahmen der Sanierung und Revitalisierung an den Landesgrenzen zu Branden-
burg, Sachsen-Anhalt und Thüringen unabdingbar.
Zwischen 1998 und 2001 befasste sich eine länderübergreifende Arbeitsgruppe (LIWAG) der
jeweils für die Braunkohlenplanung zuständigen Referate mit Fragen der Wasserhaushaltssa-
nierung im Bereich der Braunkohlensanierung. Ziel dieser Arbeitsgruppe war es, durch Mo-
deration der verschiedenen Ansätze der Akteure vor Ort abgestimmte Lösungen zu erreichen.
Auf Grundlage eines gemeinsamen Positionspapiers vom April 1999 konnten in der Folge
mehrere vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden, so u. a. zur Bereitstellung von
Talsperrenwasser für die Flutung der Tagebaue. Ein sichtbares Ergebnis bildete die Schaffung
der Flutungszentrale Lausitz im September 2000, die zukünftig die möglichst optimale Nut-
zung der für Flutungszwecke zur Verfügung stehenden Wassermengen gewährleisten soll.
2.3.3
Zusammenarbeit im Bereich der Regionalentwicklung
Gemeinsame Problemlagen, die Ausprägung gemeinsamer regionaler Interessen, freiwillige
Willensbekundungen und die Notwendigkeit der Mobilisierung endogener Potenziale bei der
Entwicklung der Regionen enden in der Regel nicht an administrativen Grenzen. Dies hat zur
Etablierung von Aktionsräumen der Regionalentwicklung geführt, die über die Landesgrenze
hinaus in benachbarte Bundesländer reichen. Hierzu zählen das „Sächsisch-Bayerische Städ-
tenetz“ (Chemnitz, Zwickau, Plauen, Hof, Bayreuth), der über die Grenze zum Freistaat Thü-
ringen reichende Städteverbund „Nordöstliches Vogtland“ (Mylau, Netzschkau, Reichen-
bach/Vogtl., Elsterberg, Greiz) und der grenzüberschreitende Aktionsraum „Dübener Heide“,
dem neben sächsischen Kommunen der Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz auch sach-
sen-anhaltinische Gemeinden der Landkreise Bitterfeld und Wittenberg angehören.
Zu den bisher aus diesen grenzüberschreitenden Kooperationsinitiativen hervorgegangenen
positiven Ergebnissen zählen u. a.
beim „Sächsisch-Bayerischen Städtenetz“
- die Einflussnahme und die Aktivitäten zum Ausbau der „Sachsen-Franken-Magistrale“
(ICE-Verbindung Nürnberg-Bayreuth-Hof-Plauen-Zwickau-Chemnitz-Dresden),
-
die Durchführung einer gemeinsamen jährlichen Jugend-Kunst-Biennale,
beim Städteverbund „Nordöstliches Vogtland“
-
die gemeinsame Präsentation der einbezogenen Städte als „Region“ auf Messen,
-
die Herausgabe eines gemeinsamen Städteplanes für den Verbund sowie
beim Aktionsraum „Dübener Heide“
- die gemeinsame Realisierung des über die Landesgrenzen hinweg wirkenden und an
Standorten in beiden Ländern agierenden Verbundprojektes „Beratungs- und Kompetenz-
zentrum für erneuerbare Energien Dübener Heide“ und
- die Einrichtung eines „Projektmanagements“ zur Umsetzung der identifizierten und prio-
risierten Schlüsselprojekte aus dem gemeinsam aufgestellten REK unter Zusammenfüh-
rung aller für die Region zur Verfügung stehenden sektoralen Unterstützungsmaßnahmen.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
55
2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den bisher an der EU-Außengrenze liegenden
Nachbarstaaten Republik Polen und Tschechische Republik wurde sowohl auf der staatlichen
Ebene als auch auf der kommunalen Ebene, also direkt durch die benachbarten Gebietskör-
perschaften, in den letzten Jahren weiter intensiviert. Insbesondere durch den bevorstehenden
EU-Beitritt der beiden Länder gewinnt diese Zusammenarbeit immer mehr an Bedeutung. Der
Freistaat Sachsen hat Anteil an vier Euroregionen, die als Netzwerke die grenzüberschreiten-
de Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene betreuen.
Fördergebiet INTERREG III A
Neiße-Nisa-Nysa
Erzgebirge/Krusnohori
Elbe/Labe
Egrensis
Polen
Republik
Tschechische Republik
Deutschland
Bundesrepublik
Euroregionen
Zwickau
Plauen
Hoyerswerda
Amberg
Görlitz
Chemnitzer
Land
Jablonec
n. Nisou
Chemnitz
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Aue-
Schwarzenberg
Stollberg
Gera
Meißen
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Dresden
Zwickauer
Land
Leipzig
Sächsische Schweiz
Usti n. L.
Riesa-Großenhain
Annaberg
Leipziger
Land
Weißeritz-
kreis
Löbau-Zittau
Wunsiedel
Döbeln
Muldental-
kreis
Teplice
Kulmbach
Saale-Orla-Kreis
Torgau-
Oschatz
Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Mittweida
Most
Chomutov
Neustadt a. d. W.
Sokolov
Litomerice
Delitzsch
Vogtlandkreis
Ceska Lipa
Freiberg
Liberec
Bautzen
Karlovy Vary
Bayreuth
Decin
Greiz
Cheb
Kamenz
Louny
Tachov
Hof
Jelenia Gora
Karte 8: Euroregionen mit sächsischer Beteiligung
2.4.1 Zusammenarbeit mit der Republik Polen
Die Zusammenarbeit des Freistaates Sachsen mit der Republik Polen erfolgt auf staatlicher
Ebene im Rahmen der Deutsch-Polnischen Regierungskommission. Sachsen beteiligt sich seit
1992 aktiv in den Unterausschüssen für interregionale Zusammenarbeit sowie für grenznahe
Fragen. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung erfolgte bis 1998 im Rahmen
einer deutsch-polnischen Raumordnungskommission. Seit 1999 gibt es dafür innerhalb der
Deutsch-Polnischen Regierungskommission einen Unterausschuss für Raumordnung.
Seit der Neugliederung der polnischen Wojewodschaften am 1. Januar 1999, bei der die ur-
sprünglich 49 Wojewodschaften zu 16 zusammengefasst wurden, arbeitet Sachsen intensiv
mit der benachbarten Wojewodschaft Niederschlesien zusammen. Im Netzwerk der Euroregi-

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
56
on „Neiße-Nisa-Nysa“ werden auf kommunaler Ebene Kontakte hergestellt und Interessen
abgestimmt.
Zum Erfahrungsaustausch auf staatlicher Verwaltungsebene hat sich die bilaterale Sächsisch-
Niederschlesische Arbeitgruppe gebildet. In den jährlichen Treffen werden die Fortschritte
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung, Wissenschaft,
Raumplanung, Gesundheitswesen, Familie, Frauen und Soziales, Jugendaustausch, Sport und
Tourismus, Verkehrsinfrastrukturplanung, Grenzübergänge, Landwirtschaft, Ernährung und
Forsten, Umweltschutz, Wirtschaft und Energiepolitik thematisiert. Ein abgestimmtes Jahres-
programm legt die Schwerpunkte der Zusammenarbeit, teilweise ausgefüllt mit konkreten
Projektvorschlägen, fest. Daneben begleitet das Gremium die Kooperationen lokaler Gebiets-
körperschaften.
Die bilaterale Zusammenarbeit mit der nordöstlich an den Freistaat Sachsen angrenzenden
Wojewodschaft Lebuser Land erfolgt vorrangig im Rahmen von Einzelprojekten. Wichtigstes
Projekt hierbei ist bisher die Wiederherstellung des Fürst-Pückler-Parks Bad Muskau nach
historischem Vorbild auf deutscher und polnischer Seite.
Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung wurde in den letzten Jahren vertieft
und in Form von gemeinsam durchgeführten Aktivitäten konkretisiert. Auf Grund der verän-
derten Rahmenbedingungen (gesetzliche Änderungen im Bereich der Raumordnung und
Gebiets- und Verwaltungsreform in der Republik Polen, strukturelle Veränderungen im
Grenzraum sowie die bevorstehende EU-Osterweiterung) wurden die im Jahr 1995 erarbeite-
ten "Raumordnerischen Leitbilder für den Raum entlang der deutsch-polnischen Grenze"
aktualisiert und konkretisiert. Bei deren Überarbeitung wurden von Anfang an regionale und
lokale Akteure einbezogen, um den geänderten Rahmenbedingungen und den neuen Heraus-
forderungen Rechnung zu tragen. Die aktualisierten Raumordnerischen Leitbilder beziehen
einerseits die von den Fachressorts mit den regionalen Akteuren abgestimmten Entwicklungs-
vorstellungen ein und dienen gleichzeitig als Grundlage bei wichtigen raumwirksamen Ent-
scheidungen in der Grenzregion. Sie stellen einen Beitrag zur Intensivierung der grenzüber-
schreitenden Raumentwicklung dar. Der Ausschuss für Raumordnung der deutsch-polnischen
Regierungskommission hat im Mai 2002 beschlossen, die Aktualisierung der Raumordneri-
schen Leitbilder für die Entwicklung der Programme und Raumordnungspläne auf allen Ebe-
nen der Verwaltung praktisch zu nutzen.
Als Instrument für die Umsetzung konkreter Entwicklungsvorstellungen der Grenzregion
wurde die EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG sowie das PHARE-Programm genutzt.
Der Freistaat Sachsen hat in der Förderperiode 1997-1999 innerhalb der Ausrichtung
INTERREG II C fünf gemeinsame Projekte mit der Republik Polen durchgeführt, an denen
sich Sachsen auch finanziell beteiligt hat. Beispielhaft seien zwei trilaterale Projekte, mit
Beteiligung der Tschechischen Republik, genannt:
-
Transnationale Kooperation zur raumordnerischen Hochwasservorsorge im Einzugsgebiet
der Oder (ODERREGIO):
In dem Projekt wurden neben einer zielführenden Zusammenarbeit auf der strategischen
Ebene der Raumordnung auch Konzepte und Maßnahmen zum vorsorgenden Hochwas-
serschutz durch Instrumente der Raumordnung erarbeitet. Es wurden länderübergreifend
erste Schritte unternommen, mittels transnationaler Kooperation zur raumordnerischen
Hochwasservorsorge eine komplexe und abgestimmte Neuordnung der Raumstruktur in
der Republik Polen, der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland im
Einzugsgebiet der Oder zu initiieren.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
57
- Kooperationen von Groß- und Mittelstädten in Mittel- und Südosteuropa (Cooperative
Networks):
Im Erweiterungsteil dieses Projektes wurde für das sogenannte "Kleine Dreieck" der Städ-
te Zittau - Bogatynia (Reichenau) - Hrádek nad Nisou (Grottau) ein grenzüberschreitendes
Regionales Entwicklungs- und Handlungskonzept (REK) erarbeitet, auf dessen Grundlage
die Bürgermeister der drei Städte am 9. November 2001 eine gemeinsame Vereinbarung
über Zusammenarbeit im „Städteverbund Kleines Dreieck“ zur zukünftigen Entwicklung
der Region unterzeichneten. Erklärtes Ziel des trilateralen Städteverbundes ist es, die ge-
meinsamen Interessen zu bündeln und diese in Form von gemeinsamen Projekten umzu-
setzen.
Für die neue Förderperiode 2000-2006 sind weitere Projekte zur Intensivierung der Zusam-
menarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung innerhalb der EU-Gemeinschaftsinitiative
INTERREG III B geplant. Der Beitritt Polens zur EU wird die grenzüberschreitende Zusam-
menarbeit erleichtern, da ab 2004 beide Länder über die gleichen Förderinstrumente verfügen
werden.
2.4.2 Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik
Nach Abschluss der Verwaltungsreform gliedert sich die Tschechische Republik nun in staat-
liche, regionale und kommunale Administrationseinheiten. Für den Freistaat Sachsen ist es
daher wichtig, die neu entstandenen grenznahen Regionen Karlovy Vary, Ústí und Liberec in
die unmittelbare grenzüberschreitende Zusammenarbeit einzubeziehen. Auf lokaler Ebene
betreuen die Netzwerke der vier Euroregionen „Egrensis“, „Erzgebirge/Krušnohoří“, „El-
be/Labe“ und „Neiße/Nisa/Nysa“ die bilateralen Kontakte der Kommunen.
Die aktive Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik
wird von einer Sächsisch-Tschechischen Arbeitsgruppe koordiniert. Dieser Kreis von Fach-
leuten erstellt jährlich ein Programm, welches den Stand der Zusammenarbeit in den Berei-
chen Wirtschaft, Raumordnung, Industrie, Verkehr, Inneres, Arbeit und Soziales, Justiz,
Bildungswesen, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt-
schutz dokumentiert und mit konkreten Projektvorschlägen untersetzt.
In der Förderperiode 1997-1999 wurden mit der Tschechischen Republik innerhalb der EU-
Gemeinschaftsinitiative INTERREG II C mit finanzieller Beteiligung des Freistaats Sachsen
insgesamt 9 Projekte aus folgenden Maßnahmebereichen des Programms umgesetzt:
-
Initiativen zum Aufbau eines Kooperationsprozesses in der Raumplanung
-
Förderung der Zusammenarbeit in Form von internationalen Städtekooperationen
- Entwicklung multimodaler Verkehrssysteme und Ausgewogenheit im Zugang zu
Verkehrsinfrastrukturen
-
Zusammenarbeit zur Verbesserung des Zugangs zu Wissen und Information
-
Vorsorgliche Bewirtschaftung und Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes
Innerhalb der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III B will der Freistaat Sachsen die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung mit der Tschechischen Republik während
der neuen Förderperiode 2000-2006 auf zwei Schwerpunkte konzentrieren:

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
58
- Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Zusammenhang mit der Regionalentwicklung
im Paneuropäischen Verkehrskorridor IV (Berlin - Dresden - Prag - Wien - Bratislava -
Budapest)
- Vorbeugender Hochwasserschutz durch Instrumente der Raumordnung im Einzugsgebiet
der Elbe/Labe
Im Hinblick auf die EU-Erweiterung wird der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen als
Grundlage regionaler Entwicklungen große Bedeutung beigemessen. Gemeinsames Interesse
der Tschechischen Republik und des Freistaates Sachsen ist es, die anstehende Neuorientie-
rung der Transeuropäischen Netze im Sinne der EU-Osterweiterung maßgeblich mitzugestal-
ten. Ein langfristiges Ziel sächsischer Raumentwicklungspolitik ist die Entwicklung eines
neuen europäischen Kernraumes mit den Metropolen Berlin - Dresden - Prag - Wien - Bratis-
lava - Budapest. Wesentliche Voraussetzung für die Herausbildung dieses Kernraums ist eine
leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur, die insbesondere im Bereich des spurgebundenen
Verkehrs neu geschaffen werden muss. Rad-Schiene-Technik und Magnetbahn sollen im
Rahmen des Projektes gleichberechtigt untersucht werden.
Das Jahrhundert-Hochwasser im Einzugsgebiet der Elbe/Labe im August 2002 hat erhebliche
Schäden, vor allem in Sachsen und Böhmen, verursacht. Dieses gravierende Ereignis hat
gezeigt, dass in vielen Bereichen Verbesserungen beim vorsorgenden Hochwasserschutz
zwingend notwendig sind.
Ausgehend vom 5-Punkte-Programm der Bundesregierung zum vorbeugenden Hochwasser-
schutz vom 15. September 2002, unter Beachtung der Budapester Initiative zur Stärkung der
regionalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Hochwasserschutzes und der Anforderungen
der Sächsischen Staatsregierung zur Regionalentwicklung im sächsisch-tschechischen Grenz-
raum wird der Freistaat Sachsen ein Projekt „Vorbeugender Hochwasserschutz im Einzugs-
gebiet von Elbe und Labe durch Instrumente der Raumordnung“ durchführen. Im Rahmen des
Projektes sollen transnational abgestimmte Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasser-
schutz mit raumordnerischen Instrumenten erarbeitet werden. Auf der Grundlage von detail-
lierten digitalen Erhebungsmodellen sollen Überschwemmungsgebiete festgesetzt, Vorrang-
gebiete für den Hochwasserschutz ausgewiesen bzw. überprüft, Rückhalteräume geschaffen,
Retentionsmaßnahmen festgelegt und sonstige Hochwasserschutzmaßnahmen definiert wer-
den.
Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung wird auch mit der Tschechischen
Republik nach deren EU-Beitritt eine neue Qualität bekommen. Der Einsatz von gleichen
Förderinstrumenten wird Planung, Vollzug und Abrechnung gemeinsamer Vorhaben der
Raumordnung wesentlich erleichtern.
2.4.3 Förderung der lokalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit –
INTERREG III A
Der Ausbau nachbarschaftlicher Beziehungen wird seit 1994 im Rahmen der EU-
Gemeinschaftsinitiative INTERREG, Ausrichtung A, durch die Europäische Union unter-
stützt. Ziel des Programmes ist die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
und der Regionalentwicklung. Im zurückliegenden Förderzeitraum 1995-1999 stellte die EU
zur Mitfinanzierung von 570 Projekten im sächsisch-polnischen und sächsisch-tschechischen
Grenzraum Mittel in Höhe von ca. 152 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich zu diesem
Betrag beteiligte sich der Freistaat Sachsen mit ca. 36 Millionen Euro an der Realisierung der
Vorhaben. Auf tschechischer und polnischer Seite wurden die Integrationsbemühungen durch

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
59
das EU-Programm Phare Cross-Border Cooperation (CBC) unterstützt. Die Bilanz einer
erfolgreichen Projektarbeit verdeutlicht, dass die Finanzinstrumente wichtige Impulse zur
Strukturstärkung der Grenzregionen ausgesendet haben.
Aufbauend auf den guten Ergebnissen wird die EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A
im Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2006 fortgeführt.
Die Programmdokumente, die den Raum beiderseits der Grenze als geographische und sozio-
ökonomische Einheit betrachten, formulieren die gemeinsame Strategie für die grenzüber-
schreitende Zusammenarbeit im jeweiligen Grenzraum. Sie wurden gemeinsam von sächsi-
schen, tschechischen und polnischen Partnern ausgearbeitet. Die inhaltliche Ausgangsbasis
für das gemeinsame Programm bildete das Sächsisch-Tschechische und das Sächsisch-
Niederschlesische Entwicklungskonzept. Sie wurden 1999 von der Sächsischen Staatsregie-
rung und dem Tschechischen Ministerium für Regionalentwicklung in Auftrag gegeben. Die
Ideen und Vorstellungen der regionalen Akteure flossen in diese von einem Gutachterteam
erarbeiteten Konzepte ein.
Nach Genehmigung des Programmdokumentes „Freistaat Sachsen - Tschechische Republik“
am 13. Juli 2001 stehen bis zum Ende der Förderperiode im Jahr 2006 insgesamt
170,7 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung zur Unterstüt-
zung von grenzüberschreitenden Projekten zur Verfügung. Das Programm „Freistaat Sach-
sen - Wojewodschaft Niederschlesien“ hält insgesamt 42,7 Millionen Euro aus dem Europäi-
schen Fonds für Regionalentwicklung zur Kofinanzierung von Vorhaben mit grenzüberschrei-
tendem Charakter bereit. Auf tschechischer und niederschlesischer Seite gelten nach wie vor
die jährlich von der Europäischen Kommission aufgelegten Phare CBC-Programme.
Die ersten Monate der Programmumsetzung von INTERREG III A waren im Wesentlichen
von der Implementierung der vereinbarten Strukturen und Prozeduren sowie der Projektak-
quisition geprägt. Nach zügigem Programmstart konnten in den Jahren 2001 und 2002 bereits
253 Projekte im sächsisch-tschechischen und 51 Projekte im sächsisch-niederschlesischen
Grenzraum begonnen werden. Besondere Relevanz für die Raumentwicklung besitzen u. a.
die Projekte in den Maßnahmebereichen Verkehr, Infrastruktur sowie ländliche und städtische
Entwicklung.
Schon jetzt wird erkennbar, dass sich der Anteil echter grenzüberschreitender Projekte mit
gemeinsamer Planung, vielfach sogar gemeinsamer Umsetzung, gegenüber den vergangenen
Jahren wesentlich erhöht hat. Gleichzeitig zeigt sich, dass es nach wie vor schwierig ist, wir-
kungsvolle Projekte nicht nur inhaltlich und organisatorisch, sondern auch finanziell zwischen
sächsischer, tschechischer und polnischer Seite zu verzahnen. Nach der Erweiterung der
Europäischen Union 2004 und der Bereitstellung von INTERREG-Mitteln für alle Partner
werden sich die Rahmenbedingungen für gemeinsame Projektarbeit weiter verbessern.
2.4.4
Förderung der transnationalen Zusammenarbeit - INTERREG II C /
INTERREG III B
Die politischen Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung der Europäischen Union
und die Notwendigkeit einer Kooperation in der Raumentwicklung über die bestehenden
Grenzen der EU-Mitgliedstaaten hinaus wurden 1999 in Form des Europäischen Raument-
wicklungskonzeptes (EUREK) von den Mitgliedstaaten vereinbart.
Die transnationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumentwicklung und -planung
wurde erstmalig im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG II C gefördert. In

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
60
der ersten Programmperiode zwischen 1997 und 1999 wurde eine intensive und erfolgreiche
Projektarbeit geleistet. Der Freistaat Sachsen engagierte sich mit weiteren sechs Bundeslän-
dern und den Mitgliedstaaten Griechenland, Italien und Österreich sowie weiteren 14 Staaten
im Mitteleuropäischen, Adriatischen, Donau- und Südosteuropäischen Raum (CADSES), in
dem annähernd 200 Mio. Menschen leben.
Die Abteilung Landesentwicklung, Vermessungswesen des Sächsischen Staatsministeriums
des Innern hat für die beteiligten deutschen Länder die Federführung für die inhaltliche und
die finanztechnische Projektabwicklung übernommen. Dabei wurde sie vom Nationalen
Programmsekretariat mit Sitz beim Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) in
Dresden unterstützt.
Ein erstes Resümee der abgelaufenen Programmperiode INTERREG II C belegt das breit
gefächerte Aufgabenspektrum. Erstmals wurden in dieser Ausführlichkeit Fragen zur Raum-
entwicklung und Raumplanung grenzübergreifend und transnational gestellt sowie nach
adäquaten Lösungsansätzen gesucht. Das Sächsische Staatsministerium des Innern und das
Nationale Programmsekretariat haben insgesamt 26 transnationale Projekte mit deutscher
Beteiligung in fünf Maßnahmebereichen betreut. In den fünf fachlich orientierten Bereichen
wurden Durchführbarkeits- und Machbarkeitsstudien, Datensammlung und -analyse, der
Aufbau von Kooperationen und Netzwerken, der Erfahrungsaustausch (z. B. im Rahmen von
Seminaren, Konferenzen, Publikationen) sowie die gemeinsame Entwicklung von Methoden
und Instrumentarien im Bereich der Raumentwicklung gefördert.
Die transnationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumentwicklung und -planung
kann nach fünf Jahren intensiver Projekttätigkeit auf beachtliche Erfolge verweisen. Die
Zielstellung des Operationellen Programms, den Abbau von Entwicklungsdisparitäten bei
gleichzeitiger Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Europa voranzu-
treiben, wurde umgesetzt.
Für den Freistaat Sachsen entwickelten sich im Zusammenhang mit INTERREG II C ausge-
zeichnete Möglichkeiten, die Aufmerksamkeit für die spezifischen räumlichen Probleme an
der östlichen Außengrenze der EU auf europäischer Ebene zu erhöhen. Insgesamt gelang es,
die Zusammenarbeit in Fragen der Raumentwicklung nicht nur mit den EU-Partnern Öster-
reich, Italien und Griechenland zu intensivieren, sondern vor allem auch mit weiteren 14 süd-
osteuropäischen Staaten.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten und die beteiligten
Drittstaaten setzen die erfolgreich gestartete Kooperation im Bereich der Raumplanung in der
neuen Förderperiode von INTERREG III B (2000 bis 2006) fort.
Vier thematische Prioritäten bilden die Grundlage für zu entwickelnde Projekte:
Priorität 1:
Nachhaltige Raumentwicklung und sozialer und wirtschaftlicher
Zusammenhalt
Priorität 2:
Effiziente und nachhaltige Verkehrssysteme und Zugang zur
Informationsgesellschaft
Priorität 3:
Förderung und Management von Landschaften und des Natur- und
Kulturerbes
Priorität 4:
Umweltschutz, Ressourcenmanagement und Risikovorbeugung

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
61
Die im Zeitraum von INTERREG II C entstandenen organisatorischen Strukturen haben es
ermöglicht, dass sich die nationale Ebene zunehmend aus der programmatischen Arbeit zu-
rückzieht, um auf transnationaler Ebene einer neuen Struktur Raum zu geben. Die Organisati-
onsstruktur wurde insofern modifiziert, als die zur Durchführung der Gemeinschaftsinitiative
INTERREG III B notwendigen Verwaltungseinrichtungen auf zwei Standorte konzentriert
wurden: Die italienische Hauptstadt Rom ist Sitz der zentralen Verwaltungsbehörde und der
EU-Zahlstelle. Das Gemeinsame Transnationale Sekretariat (Joint Technical Secretariat) für
den gesamten Kooperationsraum hat seinen Sitz im Mai 2002 in Dresden eingenommen
(
www.CADSES.net
). Als Ansprechpartner für die Projektnehmer auf nationaler Ebene wur-
den sog. CADSES Contact Points (CCP) eingerichtet. Der deutsche CCP hat seinen Sitz
gleichfalls in Dresden (Eröffnung im Juni 2002 (
www.ioer.de/ccp
)). Mit der Etablierung der
aufgezeigten Organisationsstruktur und mit der Einreichung von Projektvorschlägen hat im
Juli 2002 die strategische Umsetzung von INTERREG III B begonnen.
Aus Sicht der sächsischen Raumordnung sind die Veränderungsprozesse durch die EU-
Erweiterung vor allem als Chance zu begreifen, die langfristig überwiegend positive Auswir-
kungen für die Grenzbereiche mit sich bringt. Die jetzigen Grenzregionen rücken aus der
Randlage heraus und können so innerhalb der neuen, erweiterten EU eine Mittlerfunktion
wahrnehmen. Dies stärker in das Bewusstsein eines interessierten Fachpublikums gebracht zu
haben, ist eines der wesentlichen Verdienste von INTERREG. Dabei hat sich die Notwendig-
keit einer verbesserten Raumerschließung als Schlüssel für die künftige Entwicklung heraus-
kristallisiert.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
62

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
63
3 Entwicklung räumlicher Strukturen (überfachlicher Teil)
3.1 Raumstruktur
Die Raumstruktur des Freistaates Sachsen wird geprägt von unterschiedlichen naturräumli-
chen, demographischen, kulturellen, siedlungsstrukturellen, wirtschaftsräumlichen und admi-
nistrativen Gegebenheiten der einzelnen Teilräume. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die
Ordnung und Entwicklung der Teilräume unter Berücksichtigung der regionalen Identitäten
und Vorraussetzungen differenziert zu gestalten und bei der Raumordnung zu berücksichti-
gen.
Im Landesentwicklungsplan 1994 wurden Zentrale Orte, Gebietskategorien und Überregiona-
le Verbindungsachsen als Instrumente der Raumordnung bestimmt, die aus heutiger Sicht
einer Überprüfung bedürfen. Dies gilt um so mehr, als die Kriterien für die Festlegung von
Zentralen Orten und Gebietskategorien größtenteils auf Basis der Gemeinden abgegrenzt
wurden, deren Anzahl und räumlicher Zuschnitt sich seit 1994 durch die Gemeindegebietsre-
form wesentlich verändert haben.
Hinzu kommen die veränderten demographischen Bedingungen, denen die Raumordnung mit
ihren Instrumenten Rechnung tragen muss.
Die derzeitige Raumstruktur (auf Grundlage des LEP 1994, ausgeformt und ergänzt in den
Regionalplänen) ist aus der Karte 9 ersichtlich.
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Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
Oberzentrum
Mittelzentrum
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Unterzentrum
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Oberzentraler
Städteverbund
Mittelzentraler
Städteverbund
Unterzentraler
Städte- und
Gemeindeverbund
Kooperierende
Zentren
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Gebiete mit Verdichtungsansätzen
im Ländlichen Raum
Verdichtungsraum
Randzone des Verdichtungsraumes
Ländlicher Raum
Gebietskategorien
und Zentrale Orte
(nach LEP 1994,
Gebietsstand 01.01.2002)
Kleinzentrum
(lt. Regionalplan)
Karte 9: Raumstruktur nach LEP 1994, ausgeformt und ergänzt in den Regionalplänen

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
64
3.1.1 Gebietskategorien
Gebietskategorien sind Räume, die eine annähernd einheitliche Raumstruktur aufweisen und
deshalb hinsichtlich ihrer angestrebten Entwicklung weitgehend einheitlich zu behandeln
sind. Sie werden nach raumstrukturellen Kriterien abgegrenzt (siehe LEP 1994). Hier orien-
tiert sich der Freistaat Sachsen am Raumordnungsgesetz (ROG). Danach werden Verdichtete
Räume und Ländliche Räume voneinander unterschieden.
Laut Landesentwicklungsplan 1994 werden im Freistaat Sachsen bisher folgende Gebietska-
tegorien ausgewiesen:
Verdichteter Raum
- Verdichtungsraum
-
Randzone des Verdichtungsraumes
Ländlicher Raum
-
Gebiete mit Verdichtungsansätzen im Ländlichen Raum
-
Gebiete ohne Verdichtungsansätze im Ländlichen Raum.
Die Abgrenzung der Gebietskategorien erfolgte auf Basis der administrativen Grenzen der
Gemeinden. Wesentliche Kriterien zur Abgrenzung waren die Bevölkerungsdichte (EW/km²)
und die Siedlungsdichte (EW/km² Siedlungsfläche) sowie der Siedlungsflächenanteil an der
Gesamtfläche. Durch die Eingemeindung von häufig ländlich geprägten Gemeinden zu höher
verdichteten Gemeinden werden deren statistische Werte in der Regel nach unten nivelliert, so
dass ein Teil der Gemeinden die Abgrenzungskriterien entsprechend der bisherigen Zuord-
nung nicht mehr erfüllt. Durch die Gemeindegebietsreform ergaben sich insbesondere in den
Randzonen der Verdichtungsräume wesentliche Veränderungen dieser Abgrenzung. Entspre-
chend dem Gebietsstand zum 01.01.2002 und unter Berücksichtigung der in den Regionalplä-
nen erfolgten Anpassungen ergeben sich folgende Anteile der Gebietskategorien an der Be-
völkerung und der Landesfläche:
Gebietskategorie
Anzahl Gemeinden
Anteil Bevölkerung
Anteil Fläche
Verdichtungsraum
92
52,4 %
16,9 %
Randzone des Verdich-
tungsraumes
87
9,1 %
13,1 %
Gebiete mit Verdich-
tungsansätzen im
Ländlichen Raum
71
13,6 %
9,9 %
Gebiete ohne Verdich-
tungsansätze im Länd-
lichen Raum
286
24,9 %
60,0 %
Tab. 5: Anteile der Gebietskategorien an Gemeindezahl, Bevölkerung und Fläche
Die so entstandene Zuordnung der Gemeinden zu den Gebietskategorien ist bei der Fort-
schreibung des Landesentwicklungsplanes zu überprüfen, da sich innerhalb der Gemeinden
zum Teil gravierende Veränderungen der Siedlungsstruktur und der funktionsräumlichen
Verflechtungen ergeben haben.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
65
Neben einer Verringerung der Anzahl der Gemeinden in den Gebietskategorien Verdichtungs-
raum und Gebiete mit Verdichtungsansätzen im Ländlichen Raum wird vor allem die Katego-
rie „Randzone des Verdichtungsraumes“ zu überprüfen sein. Die Oberzentren haben bereits
einen Teil „ihrer“ bisherigen Randzone eingemeindet. Gemeinden aus der Randzone des
Verdichtungsraumes wurden vielfach mit Gemeinden aus dem angrenzenden Ländlichen
Raum vereinigt, so dass in der neuen größeren Gemeinde meist die ländlichen Strukturen
überwiegen. Eine weitere Verdichtung der Siedlungsstruktur und damit Zersiedelung der
Landschaft kann hier – vor allem abseits der Achsen – nicht gewollt sein. Sie ist auch vor dem
Hintergrund der derzeitigen demographischen Entwicklung bis auf wenige Ausnahmen lang-
fristig nicht zu erwarten.
3.1.2
Überregionale und regionale Verbindungsachsen
Die im Landesentwicklungsplan 1994 ausgewiesenen überregionalen Achsen spiegeln im
Wesentlichen die Bündelung großräumig orientierter Verbindungen von Verkehrsinfrastruk-
tur wider, die die höherrangigen Zentralen Orte bzw. die verdichteten Räume untereinander
und mit den benachbarten Verdichtungsräumen außerhalb Sachsens verbinden. Sie wurden in
den Regionalplänen ausgeformt und durch regionale Achsen ergänzt. Dabei wird in den Regi-
onalplänen eine Differenzierung nach „reinen“ Verbindungsachsen und nach Entwicklungs-
und Verbindungsachsen zur Konzentration der Siedlungstätigkeit vorgenommen.
Leipzig
Chemnitz
Plauen
Dresden
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Regionale und überregionale Verbindungsachsen
Ausweisungen in den Regionalplänen
Regionale Entwicklungsachse bzw. regionale Verbindungsachse
im Zuge überregionaler Verbindungsachsen (Ausformung)
Regionale Entwicklungsachse bzw. regionale Verbindungsachse
Karte 10: In den Regionalplänen ausgewiesene überregionale und regionale Achsen
Die Achsen bilden gemeinsam mit den Zentralen Orten ein punkt-axiales System, gleichsam
ein „Ordnungs-Gitter“, an dem sich die räumliche Entwicklung des Landes ausrichten kann.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
66
Das Ziel, die Siedlungstätigkeit auf die an den Achsen gelegenen Orten zu konzentrieren und
die Infrastruktur vorrangig an diesen Achsen zu bündeln, wurde nur teilweise erreicht, da
insbesondere die Bündelungswirkung der Schienenverkehrswege stark zurückgegangen ist
und auch z. B. bei der Wohnbaulandnachfrage die ÖPNV-Anbindung keine primäre Rolle
mehr spielt. Im Gegenzug hat die Achsenfunktion der Straßenverkehrswege zugenommen.
Eine Präzisierung und Anpassung der Achsen wird insbesondere durch die fortschreitende
Bundes- und Landesverkehrswegeplanung und deren Umsetzung sowie durch Umstrukturie-
rungen im Bereich des Schienenverkehrs auch weiterhin periodisch notwendig werden.
Mit Stand vom 01.01.2002 ergibt sich für den Freistaat Sachsen die in Karte 10 dargestellte
Struktur der überregionalen und regionalen Achsen.
3.1.3 Zentrale Orte
Zentrale Orte sind Städte und Gemeinden, die auf Grund ihrer Größe, Lage, Funktion und
Komplexität der Ausstattung Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Lebens im Freistaat Sachsen bilden oder als solche entwickelt werden sollen. Sie übernehmen
über die Versorgung ihrer eigenen Bevölkerung hinaus Versorgungsaufgaben für die Bevöl-
kerung ihres Verflechtungsbereiches (siehe LEP 1994).
Zentrale Orte sollen möglichst so im Raum verteilt sein, dass
- die überörtliche Versorgung der Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches mit Gütern
und Dienstleistungen unterschiedlicher Stufen (zentralörtliche Einrichtungen) gebündelt
in zumutbarer Entfernung sichergestellt wird,
- ein für diese zentralörtlichen Einrichtungen weitgehend wirtschaftlich tragfähiger Ver-
flechtungsbereich vorhanden ist,
-
in allen Teilräumen des Landes leistungsfähige Wirtschaftsstandorte als Schwerpunkte für
Wohn- und Arbeitsstätten erhalten und entwickelt werden können,
-
die gewachsenen Siedlungsstrukturen erhalten bleiben und die Vorteile der damit verbun-
denen Wirtschafts- und Sozialstruktur gesichert und weiterentwickelt werden und
- der Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt sowie auf die Ordnung und Gestaltung
des Siedlungsraumes und den Schutz der Freiräume hingewirkt wird.
Grundlage für die Ausarbeitung des Zentrale-Orte-Konzeptes im LEP 1994 war ein vierstufi-
ges System von Zentralen Orten. Dabei oblag die Ausweisung der Ober-, Mittel- und Unter-
zentren dem LEP. Die Kleinzentren wurden nach den Kriterien des LEP in den Regionalplä-
nen ausgewiesen.
Im LEP 1994 wurden für den Freistaat Sachsen acht Städte als Oberzentren ausgewiesen,
davon drei als Oberzentraler Städteverbund. In diesen Städten wohnen 35,4 % der Einwohner
Sachsens. 56 Städte wurden als Mittelzentrum ausgewiesen, davon wiederum 17 als Mitglie-
der eines Mittelzentralen Städteverbundes bzw. als Teil eines Kooperierenden Mittelzent-
rums. In den Mittelzentren leben 23,7 % der sächsischen Bevölkerung.
In Ergänzung des Netzes aus Ober- und Mittelzentren wurden im LEP 1994 außerdem Unter-
zentren ausgewiesen. Diese Funktion erhielten – inkl. Verbünde und Kooperationen – insge-
samt 104 Gemeinden, in denen 16,4 % der Einwohner leben.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
67
Bei der Ergänzung des Netzes der im LEP 1994 ausgewiesenen Zentralen Orte durch die
Regionalplanung wurden in den Regionalplänen weitere 136 Gemeinden als Kleinzentren
ausgewiesen.
Im Zuge der Gemeindegebietsreform schlossen sich zahlreiche kleinere Gemeinden mit Ge-
meinden zusammen, die die Kriterien des LEP 1994 erfüllen und Zentralortstatus haben.
Viele Kleinzentren haben dadurch quasi „ihren Versorgungsbereich eingemeindet“ und gren-
zen jetzt unmittelbar an den nächsten Zentralen Ort an. Von den 535 Gemeinden des Freistaa-
tes Sachsen (Stand 01.07.2002) haben somit 304 Gemeinden eine Zentralortfunktion unter-
schiedlicher Hierarchiestufe. 88 % der Bevölkerung Sachsens leben in Zentralen Orten.
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
Mittelzentren
(inkl. Kooperierende Zentren und Verbände)
Kleinzentren
(nach Regionalplänen)
Oberzentren
(inkl. Oberzentraler Städteverbund
Bautzen-Görlitz-Hoyerswerda)
Zentrale Orte nach LEP 1994
Unterzentren
(inkl. Kooperierende Zentren und Verbände)
Gebietsstand: 01.01.2002
Karte 11: Zentrale Orte im Freistaat Sachsen (Stand 01.01. 2002)
Diese hohe Dichte der Zentralen Orte in Sachsen und das in vielen anderen Bundesländern
angewandte und bewährte dreistufige Zentrale-Orte-System bekräftigten auch in Sachsen die
Entscheidung, zu einer Dreistufigkeit (Ober-, Mittel- und Grundzentren) bei gleichzeitiger
Reduzierung der Anzahl der Zentralen Orte überzugehen, zumal eine großflächige Verteilung
der Mittel zur Vorhaltung zentralörtlicher Infrastruktur in mehr als der Hälfte der Gemeinden
vor dem Hintergrund des Bevölkerungsrückganges und der damit drohenden Nichtauslastung
infrastruktureller Einrichtungen nicht weiter zu vertreten ist. Die Stufe der Mittelzentren muss
deshalb einer kritischen Neubewertung unterzogen werden. Die Klein- und Unterzentren
müssen zahlenmäßig reduziert und auf der Stufe der Grundzentren zusammengeführt werden,
so dass – insbesondere im ländlichen Raum – eine ausgewogene Verteilung bei ausreichender
Dichte und Erreichbarkeit von Zentralen Orten gewährleistet bleibt.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
68
3.1.4 Siedlungsstruktur
Der Freistaat Sachsen weist eine im Vergleich zu den anderen neuen Bundesländern hohe
Siedlungsdichte auf. Die Siedlungsstruktur ist durch eine Vielfalt an historisch gewachsenen
Siedlungsformen gekennzeichnet, die allerdings durch die enorme Siedlungstätigkeit der
letzten Jahre – insbesondere im Zusammenhang mit der nachholenden Suburbanisierung im
Umland der großen Städte – teilweise stark überformt wurde.
Entsprechend den Grundsätzen und Zielen des LEP 1994 sollte eine über die Eigenentwick-
lung hinausgehende Siedlungsentwicklung vorrangig in den Zentralen Orten stattfinden. Zur
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sollen neue Bauflächen dem Bedarf
entsprechend ausgewiesen werden, und zwar vorrangig in Anbindung an geeignete Sied-
lungseinheiten, die infrastrukturell bereits gut erschlossen sind. Die Siedlungsentwicklung der
Gemeinden soll sich in die vorhandene Siedlungsstruktur und in die Landschaft einfügen.
Brachliegende und brachfallende Bauflächen, insbesondere Industriebrachen, sollen mög-
lichst wieder einer Nutzung zugeführt werden. Die landschaftstypischen Siedlungsformen,
wie Waldhufendörfer, Straßen- und Angerdörfer und Rundlinge sollen ebenso wie ortsbild-
prägende Elemente, z. B. historische Marktplätze und mittelalterliche Stadtkerne, Umgebin-
dehäuser und Fachwerkhäuser so weit wie möglich erhalten werden.
Um einer Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken und Freiräume zu sichern bzw. zu
verbinden, wurden in den Regionalplänen Grünzäsuren und Regionale Grünzüge ausgewie-
sen.
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
keine Ausweisung
0 bis unter 5 ha
5 bis unter 20 ha
20 bis unter 50 ha
50 bis unter 100 ha
100 ha und mehr
Kommunale Baulandausweisung
1999-2001
Gebietsstand: 01.01.2001
Karte 12: Kommunale Baulandausweisung 1999-2001 (Quelle: Regierungspräsidien)

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
69
Der hauptsächliche Bauboom, der zur großflächigen Ausweisung von Bauland in den Ge-
meinden führte, fand von 1992/93 bis 1998/99 statt. Trotz der einschränkenden Festlegungen
durch die Raumordnung wurde das Siedlungsbild in den meisten Gemeinden im Umland der
großen Städte aber zum Teil auch im ländlichen Raum gravierend verändert. Es entstanden
großflächige Gewerbegebiete, große „Wohnanlagen“ mit zum Teil sehr regelmäßigen Sied-
lungsmustern, Einrichtungen des großflächigen Einzelhandels meist außerhalb des bisherigen
Siedlungsraumes und häufig „auf der grünen Wiese“. Diese Umverteilungsprozesse gingen zu
Lasten der Innenstadtbereiche und der städtischen Zentren, was sich unter anderem auch in
der Bevölkerungsentwicklung widerspiegelt. Nach 1999 ging die Anzahl und die Größe neu
ausgewiesener Bauflächen – insbesondere bei Wohnbauland – auf Grund sinkender
Nachfrage langsam zurück.
Die rückläufige Tendenz in der Baulandausweisung äußert sich auch in der Statistik der Jahre
1999-2001. In diesem Zeitraum hat nur noch etwa die Hälfte der sächsischen Gemeinden neue
Bebauungspläne zur Genehmigung eingereicht. Ein Großteil davon bezog sich auf Gesamtflä-
chen von weniger als 5 ha Bauland.
Die Entwicklung des Anteils der Siedlungsfläche an der Gesamtfläche lässt sich statistisch auf
Gemeindebasis nicht fehlerfrei nachvollziehen, da die Veränderungen in Folge der Gemein-
degebietsreform zum 01.01.1999 einen Vergleich der Flächenerhebungen von 1996 und 2000
kaum möglich machen (siehe Kapitel 3.5). Gerade im hierfür interessanten Stadt-Umland-
Bereich gab es die meisten administrativen Veränderungen.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
70
3.2 Bevölkerung
3.2.1 Bevölkerungsstand
Am 31. Dezember 2001 hatte Sachsen 4.384.192 Einwohner. Die Bevölkerung ist unregelmä-
ßig über das Gebiet des Freistaates verteilt.
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
unter 50
50 bis 99
100 bis 199
200 bis 299
300 bis 399
400 und mehr
(Einwohner je km²)
Bevölkerungsdichte 2001
Verdichtungsräume Leipzig/Dresden/
Chemnitz (nach LEP 1994)
Karte 13: Bevölkerungsdichte 2001
Allein in den drei Verdichtungsräumen Chemnitz/Zwickau, Leipzig und Dresden lebten
2.297.735 Einwohner bzw. 52,4 % der Gesamtbevölkerung auf knapp 17 % der Landesfläche.
Davon konzentrieren sich 1.227.481 Einwohner bzw. 28 % der Gesamtbevölkerung in den
Kernstädten.
Trotz insgesamt sinkender Einwohnerzahl stieg der prozentuale Bevölkerungsanteil der Kern-
städte während des Berichtszeitraumes leicht an, was auf einen Rückgang der starken Subur-
banisierungserscheinungen der Vorjahre schließen lässt. Zu berücksichtigen ist hier allerdings
die großräumige Eingliederung von Umlandgemeinden – die bis dahin wesentliche Abwande-
rungsziele waren und es zum Teil noch sind – durch die Gesetze zur Gemeindegebietsreform
zum 01.01.1999.
Neben den Verdichtungsräumen existiert in Sachsen ein relativ dichtes Netz von Mittel- und
Kleinstädten. Vor allem die Mittelstädte zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern sind
zunehmend vom Bevölkerungsverlust betroffen. Gleichzeitig hat der Bevölkerungsanteil in
Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zugenommen. Das deutet darauf hin, dass Lebensquali-
tät und Arbeitsplatzangebot in den Mittelstädten als schlechter eingeschätzt werden.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
71
Nur 4 % der Bevölkerung leben in Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern, was aller-
dings keine siedlungsstrukturelle Spezifik von Sachsen darstellt, sondern vielmehr auf das
Ergebnis der Gemeindegebietsreform zurückzuführen ist. Der Vergleich mit 1990 in der
folgenden Tabelle veranschaulicht die Verteilung der Bevölkerung auf die tatsächlichen
Siedlungsgrößen (vor Beginn der Gemeindegebietsreform).
Gemeinde-
Anzahl
2001
1997*
Bev.entw.*
Vergleich 1990
Größenklasse
2001
Einwohner
%
Einwohner*
%
1997-2001
(%)
Anzahl Einwohner
%
über 100.000 4 1329207 30,3 1368080 30,2 -2,8 4 1410526 29,5
50.000 - 99.999 2 131419 3,0 137515 3,0 -4,4 3 208899 4,4
20.000 - 49.999 20 613803 14,0 649955 14,4 -5,6 25 733052 15,3
10.000 - 19.999 43 642242 14,6 663812 14,7 -3,2 33 468895 9,8
5.000 - 9.999 98 678054 15,5 696062 15,4 -2,6 59 415313 8,7
2.000 - 4.999 249 814449 18,6 828563 18,3 -1,7 181 558368 11,7
1.000 - 1.999 111 166782 3,8 169555 3,7 -1,6 352 488104 10,2
unter 1.000 10 8236 0,2 8870 0,2 -7,1 978 492757 10,3
Summe 537 4384192 100 4522412 100 -3,1 1635 4775914 100
(* bezogen auf den Gebietsstand 2001)
Tab. 6: Bevölkerungsverteilung nach Gemeindegrößenklassen 2001 und 1997 sowie Vergleich zu 1990
3.2.2 Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerung Sachsens nimmt wie die der anderen neuen Bundesländer (Ausnahme Bran-
denburg mit dem Sonderfaktor Berlin) entgegen dem gesamtdeutschen Trend weiterhin ab. Im
Zeitraum 1997-2001 hat der Freistaat Sachsen einen Bevölkerungsverlust von 138.220 Perso-
nen zu verzeichnen.
Land
Bevölkerung (1000 EW)
Bev.-Dichte
Änderung
Fläche
km²
Dez 1990
Dez 1997
Dez 2001
2001
1997-2001 (%)
Baden-Württemberg 35751 9822 10397 10601 297 1,96
Bayern 70548 11449 12066 12330 175 2,19
Berlin 891 3434 3426 3388 3802 -1,11
Brandenburg 29477 2578 2573 2593 88 0,78
Bremen 404 682 674 660 1634 -2,08
Hamburg 755 1652 1705 1726 2286 1,23
Hessen 21114 5763 6032 6078 288 0,76
Mecklenburg-Vorp. 23171 1924 1808 1760 76 -2,65
Niedersachsen 47614 7387 7845 7956 167 1,41
Nordrhein-Westfalen 34080 17350 17974 18052 530 0,43
Rheinland-Pfalz 19847 3764 4018 4049 204 0,77
Saarland 2570 1073 1081 1066 415 -1,39
Sachsen 18413 4764 4522
4384 238 -3,05
Sachsen-Anhalt 20447 2874 2702
2581 126 -4,48
Schleswig-Holstein 15764 2626 2756
2804 178 1,74
Thüringen 16172 2611 2478
2411 149 -2,70
BRD 357020 79753 82057
82439 231 0,47
Tab. 7: Bevölkerungsentwicklung der Bundesländer (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
72
Der anhaltende Bevölkerungsrückgang führt
zunehmend zu Schrumpfungserscheinungen, die
sich in Wohnungsleerstand, Schulschließungen,
sinkender Nachfrage nach Waren und Dienstleis-
tungen, Nichtauslastung infrastruktureller Ein-
richtungen und Anlagen sowie sinkenden Steuer-
einnahmen bis hin zu einer drohenden Unterfi-
nanzierung der Sozialsysteme widerspiegeln.
Die Bevölkerungsentwicklung wird durch die
natürlichen Faktoren Geburten und Sterbefälle
sowie die räumlichen Faktoren Zuzug und Weg-
zug bestimmt.
Karte 14:
Bevölkerungsentwicklung der Bundesländer
3% und mehr
2 bis unter 3%
0 bis unter 2%
Abnahme
0 bis unter 1%
1 bis unter 2%
Zunahme
Bundesrepublik Deutschland - Bevölkerungsentwicklung 1998 - 2001
SH
MVP
BLN
BRB
SN
TH
SA
SAA
NRW
RP
HE
H
B
NS
BY
BW
2 bis unter 3%
3.2.2.1 Natürliche Bevölkerungsentwicklung
Die Zahl der Lebendgeborenen liegt in Sachsen bereits seit Jahrzehnten unter der Anzahl der
Sterbefälle und ist Hauptursache für die stetige Bevölkerungsabnahme.
1970
1972
1974
1976
1978
1980
1982
1984
1986
1988
1990
1992
1994
1996
1998
2000
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
Lebendgeb. je 1000 EW
Gestorbene je 1000 EW
Abb. 10: Natürliche Bevölkerungsentwicklung 1970-2001

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
73
Seit dem Tiefpunkt 1994 stieg die Zahl der Lebendgeborenen wieder beständig leicht an,
erreicht jedoch 2000 mit 33.139 erst wieder rund 50 % der Anzahl von Ende der 80er Jahre.
Der positive Trend scheint sich nicht fortzusetzen. Im Jahr 2001 ging in Sachsen die Zahl der
Lebendgeborenen leicht zurück (-3,6 %).
Den stärksten relativen Rückgang bei den Geburten haben dabei der Muldentalkreis und der
Mittlere Erzgebirgskreis zu verzeichnen. Eine Zunahme ist dagegen in den Landkreisen Rie-
sa-Großenhain, Annaberg und in der Kreisfreien Stadt Plauen festzustellen.
Die Zahl der Sterbefälle weist bereits seit 1990 und auch noch innerhalb des Berichtszeitrau-
mes eine leicht sinkende Tendenz auf und fällt 2001 auf einen Tiefststand von 49.244. Der
Saldo aus Geburtenzahlen und Sterbefällen liegt aber nach wie vor deutlich im negativen
Bereich, wenn auch mit sinkender Tendenz.
3.2.2.2 Räumliche Bevölkerungsentwicklung
Deutliche Wanderungsverluste ab 1998 beendeten abrupt die vorangehende Periode leichter
Wanderungsgewinne.
Im Jahr 2001 stehen 88.604 Fortzügen nur 64.840 Zuzüge gegenüber. Die Wanderungsverlus-
te im Jahr 2001 übertreffen mit 57,9 % erstmals seit 1991 den aus dem Gestorbenenüber-
schuss resultierenden natürlichen Bevölkerungsverlust. Dabei geht der Trend zu einer stärke-
ren Abwanderung auch im Jahr 2002 weiter.
Jahr Einwohner Veränd. Räuml.
Zuzüge
Fortzüge
(31.12.)
z. VJ
Saldo
insg.
alte BL neue BL
Ausl.
insg.
alte BL neue BL
Ausl.
1990 4775914 -136853 -117565
43473 4403 23618 15452 161038 97507 26524 37007
1991 4690246 -85668 -51019
46935 21212 14533 11190 97954 71870 15237 10847
1992 4641108 -49138 -12854
61523 27828 12404 21291 74377 51890 13569 8918
1993 4607775 -33333 3140
68678 27318 12211 29149 65538 40946 13616 10976
1994 4584345 -23430 11672
75951 29579 13375 32997 64279 37234 14748 12297
1995 4566603 -17742 15468
85420 30483 14980 39957 69952 36471 16399 17082
1996 4545702 -20901 8524
82098 29590 15966 36542 73574 35262 16333 21979
1997 4522412 -23290 1097
76518 29382 17424 29712 75421 35204 16379 23838
1998 4489415 -32997 -11246
66475 26085 16936 23454 77721 39283 16391 22047
1999 4459686 -29729 -10662
65918 26209 15709 24000 76580 44038 14112 18430
2000 4425581 -34105 -16893
64737 28119 16058 20560 81630 51358 13708 16564
2001 4384192 -41389 -23764
64840 27498 16814 20528 88604 58053 16244 14307
Tab. 8: Räumliche Bevölkerungsentwicklung 1990-2001
Die Wanderungsbilanz gegenüber dem Ausland und gegenüber den neuen Bundesländern ist
seit 1997 durchgängig positiv. Ursache für den Wanderungsverlust ist damit allein die Ab-
wanderung in die alten Bundesländer. Hauptziele blieben auch 2001 Bayern mit 19 %, Baden-
Württemberg (14 %) und Nordrhein-Westfalen (6 %).
Vor allem junge Menschen verlassen nach wie vor in großer Zahl den Freistaat in Richtung
Westen. Im Ergebnis einer vom Statistischen Landesamt durchgeführten Wanderungsanalyse
wird deutlich, dass über ein Drittel aller Wanderungsverluste seit 1990 auf die Altersgruppe
zwischen 18 und 25 Jahren entfällt. Mehr als die Hälfte aller Fortgezogenen war jünger als 30

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
74
Jahre. Unter diesen jungen Altersgruppen war der Frauenanteil besonders hoch, was sich auch
auf die Möglichkeit steigender Geburtenzahlen in Sachsen negativ auswirken wird. Die meis-
ten Fortzüge sind durch einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz motiviert. Besonders in den
jüngeren Altersgruppen spielt hierbei der höhere Verdienst eine bedeutende Rolle, was sich
unter anderem darin zeigt, dass etwa die Hälfte der Fortgezogenen zum Zeitpunkt des Fortzu-
ges in Sachsen in einem Arbeitsverhältnis stand. Insbesondere bei den Frauen war der Nach-
zug zum Ehe- oder Lebenspartner, der meist vorher schon gependelt und dann umgezogen ist,
ein wesentliches Motiv. Hinzu kommt bei den Frauen die Suche nach einem anspruchsvollen
Ausbildungsplatz.
Die Wanderungsanalyse zeigt, dass überwiegend Personen mit höherem Schulabschluss Sach-
sen verlassen. Auch das berufliche Ausbildungsniveau der Fortgezogenen liegt über dem
Durchschnitt der sächsischen Bevölkerung. Der hiesigen Wirtschaft fehlen schon jetzt qualifi-
zierte Arbeitskräfte. Fachkräftemangel wird – spätestens wenn mit den geburtenschwachen
Jahrgängen ab 2007 einheimischer Nachwuchs ausbleibt – zur Existenzbedrohung für viele
Unternehmen werden.
Die Abwanderung aus Sachsen erfolgt nahezu flächendeckend, Ausnahmen sind die Städte
Dresden und Leipzig. Am stärksten betroffen ist der ostsächsische Raum, insbesondere die
Lausitz zwischen Hoyerswerda und Görlitz.
In der Gesamt-Wanderungsbilanz (Überschuss der Zuzüge (+) oder der Fortzüge (-) aller
Wanderungen über Kreisgrenzen je 1000 Einwohner) für 2001 zeigen sich z. T. beträchtliche
regionale Abweichungen vom Durchschnitt der sächsischen Kreise, der bei einem Überschuss
von 5,4 Fortzügen je 1000 Einwohner liegt: Wie im Vorjahr auch tragen besonders Hoyers-
werda (-42,0), Görlitz (-15,6) und der Niederschlesische Oberlausitzkreis (-19,1) zum Wande-
rungsverlust der Lausitz bei. Der Anteil der Fortzüge in die Altbundesländer ist hier mit über
40 % sachsenweit am höchsten.
Ebenfalls stark von Abwanderung geprägt sind die südliche Oberlausitz, der Raum Oschatz-
Riesa-Döbeln und die Erzgebirgskreise Aue-Schwarzenberg, Annaberg und Mittlerer Erzge-
birgskreis.
Eine positive Wanderungsbilanz weisen allein die Zentren Dresden und Leipzig (jeweils
+2,9), sowie in geringem Maße die Kreisfreie Stadt Plauen (+0,3) auf.
Markant sind die Änderungen in den bisher für Zuzüge attraktiven Randgebieten um die
Oberzentren Dresden und Leipzig (Weißeritzkreis –2,3 / Vorjahr +4,9 bzw. Muldentalkreis
–4,7 / Vorjahr +3,7). Hier macht sich die Stagnation der Suburbanisierung bemerkbar, die die
Wanderungsverluste nicht mehr kompensiert.
Die Karten zur räumlichen Bevölkerungsentwicklung der Jahre 1999 und 2001 zeigen einer-
seits die Schwerpunkte der Zunahme bzw. Abnahme, andererseits das Abebben der Suburba-
nisierungserscheinungen und die Zunahme flächendeckender Bevölkerungsverluste.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
75
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
Räumliche Bevölkerungsentwicklung 1999
unter 10
10 bis unter 20
20 bis unter 50
50 und mehr
Wanderungsgewinne
je 1000 Einwohner
Wanderungsverluste
je 1000 Einwohner
unter 5
5 bis unter 10
10 bis unter 15
15 bis unter 20
20 und mehr
Gebietsstand: 01.01.2000
Karte 15: Räumliche Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden 1999
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
Räumliche Bevölkerungsentwicklung 2001
unter 10
10 bis unter 20
20 bis unter 50
50 und mehr
Wanderungsgewinne
je 1000 Einwohner
Wanderungsverluste
je 1000 Einwohner
unter 5
5 bis unter 10
10 bis unter 15
15 bis unter 20
20 und mehr
Karte 16: Räumliche Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden 2001

image
Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
76
3.2.3 Bevölkerungsstruktur
In Sachsen setzte sich die Bevölkerung am 31.12.2001 aus 2.257.469 Frauen und 2.126.723
Männern zusammen. Der höhere Frauenanteil ist auf deutlich mehr Frauen in den Altersgrup-
pen ab 65 zurückzuführen.
Die Alterspyramide Sachsens ist sehr unregelmäßig aufgebaut. Nicht auf natürliche Ursachen
zurückzuführende Einschnitte gibt es bei den etwa 85-Jährigen (1. Weltkrieg), den 55-
Jährigen (2. Weltkrieg), den 24- bis 29-Jährigen („Pillenknick“) und den 0- bis 10-Jährigen
(„Wendeknick“).
Abb. 11: Altersaufbau der Bevölkerung am 31.12.2001
Parallel zur Bevölkerungsabnahme ist eine zunehmende Überalterung der Bevölkerung Sach-
sens festzustellen. Deutlich wird dies am prozentualen Anteil der jeweiligen Altersgruppen:
Altersgruppe
31.12.97
31.12.01
unter 18
18,2 %
15,9 %
18 bis unter 65
64,6 %
64,8 %
65 und älter
17,2 %
19,3 %
Tab. 9: Verteilung der Bevölkerung auf
die Altersgruppen
© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
77
Bevölkerungsanteil
der unter 15-Jährigen (2001)
unter 12,0 %
12,0 bis unter 13,5 %
13,5 bis unter 15,0 %
15,0 bis unter 16,5 %
16,5 % und mehr
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
Karte 17: Bevölkerungsanteil der unter 15-Jährigen nach Gemeinden
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
Bevölkerungsanteil
der über 65-Jährigen (2001)
unter 15,0 %
15,0 bis unter 16,5 %
16,5 bis unter 18,0 %
18,0 bis unter 20,0 %
20,0 % und mehr
Karte 18: Bevölkerungsanteil der über 65-Jährigen nach Gemeinden

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
78
Knapp die Hälfte der Sachsen ist verheiratet (47,5 %), mehr als ein Drittel (37,7 %) ledig, die
übrigen sind verwitwet (8,3 %) oder geschieden (6,5 %).
Die Zahl der Eheschließungen lag 1998 bei 15.648, stieg 1999 auf den Spitzenwert von
17.145 und sank 2001 auf 15.421 (3,5 je 1000 EW). Mit 9.337 war 1998 die höchste Anzahl
an Ehescheidungen zu verzeichnen; 2001 wurden 8.430 Ehen geschieden (1,9 je 1000 EW).
Die meisten Ehen wurden nach 11-15 Jahren Ehedauer geschieden (1998: 6-10 Ehejahre).
Am 31.12.2001 lebten 110.185 Ausländer im Freistaat Sachsen. Der Ausländeranteil liegt
somit bei 2,5 % und hat sich seit 1998 (2,3 %) geringfügig erhöht; er liegt aber immer noch
weit unter dem Bundesdurchschnitt von 8,9 %. Bei den Ausländern dominiert der männliche
Bevölkerungsanteil mit 62 % deutlich.
Hinsichtlich der Haushaltgrößen ist eine zunehmende Verschiebung zu 1- und 2-Personen-
Haushalten festzustellen. Die Haushaltgröße nimmt damit weiter ab und die Zahl der Single-
Haushalte steigt weiter, was unter anderem auch Auswirkungen auf die Wohnungsnachfrage
haben wird.
Haushaltgröße
Anzahl in 1000
Anzahl in 1000
mit Personen
1998
%
2001
%
1
671,2 32,5 755,2 35,7
2
729,6 35,3 749,7 35,4
3
363,4 17,6 342,5 16,2
4
245,8 11,9 218,1 10,3
5 und mehr
55,2 2,7 50,1 2,4
gesamt
2065,3
2115,7
Tab. 10: Haushaltgrößen 1998 und 2001
3.2.4 Pendler
Das Pendlerverhalten der Bevölkerung gibt Aufschluss über das Verhältnis von Arbeitsplatz-
angebot und Arbeitsplatznachfrage bzw. Arbeitskräftepotential. Es wird auf Basis der sozial-
versicherungspflichtig Beschäftigten sowie deren Wohn- und Arbeitsort ermittelt.
Am 31. Dezember 2001 hatten 1.452.609 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeit-
nehmer ihren Arbeitsplatz im Freistaat Sachsen. Bei insgesamt 1.509.529 sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten, die ihren Wohnort in Sachsen hatten, ergab sich ein Auspend-
lerüberschuss in Höhe von 56.920 Personen, der im Vergleich zum Vorjahr um 8.726
Auspendler gestiegen ist. Der Pendlersaldo ergab sich aus 71.469 Einpendlern mit einem
Wohnort außerhalb von Sachsen und 128.389 Auspendlern in andere Bundesländer.
Rund 83 % aller Einpendler nach Sachsen hatten ihren Wohnort in den neuen Bundesländern.
Allein 31,9 % aller Einpendler stammten aus Sachsen-Anhalt. Die Zahl der aus den alten
Bundesländern und Berlin-West einpendelnden Beschäftigten betrug 11.808 Personen bzw.
16,5 %. Mit 3.505 Personen stand Bayern wiederum an der Spitze der Herkunftsländer des
westlichen Bundesgebietes. Bevorzugtes Zielgebiet der Einpendler sowohl aus den neuen
Bundesländern als auch aus den alten Bundesländern war die Stadt Leipzig.

image
Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
79
Abb. 12: Pendlerverhalten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Freistaat Sachsen gegenüber den
anderen Bundesländern und dem Ausland zum Stichtag 31.12.2001 (in Personen)
Fast 61 % aller Einpendler waren in Dienstleistungsberufen beschäftigt, vor allem in Organi-
sations-, Verwaltungs- und Büroberufen, gefolgt von Warenkaufleuten und Personen mit
Verkehrsberufen. Knapp 81 % aller Einpendler dieser Berufsgruppe kamen aus den neuen
Bundesländern. Rund 28 % aller Einpendler aus dem Altbundesgebiet waren in Organisa-
tions-, Verwaltungs- und Büroberufen tätig.
© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
80
Von 128.389 Personen, die Ende Dezember 2001 in Sachsen wohnten und ihren Arbeitsort
außerhalb der Landesgrenze hatten (Auspendler), waren 37,9 % in anderen neuen Bundeslän-
dern und 62,1 % in den alten Bundesländern beschäftigt. Bevorzugte Zielregion der Auspend-
ler aus Sachsen waren die angrenzenden Länder Bayern und Sachsen-Anhalt, wobei etwa
jeder vierte Auspendler seinen Arbeitsplatz in Bayern hatte. Die meisten Auspendler stamm-
ten aus der Kreisfreien Stadt Leipzig.
Der Anteil der Frauen bei den Auspendlern über die sächsische Landesgrenze betrug 29,6 %.
Eine Betrachtung der Auspendler nach Berufsgruppen zeigt, dass mit 52 % auch die Mehrheit
der Auspendler in Dienstleistungsberufen beschäftigt war, vor allem in Organisations-, Ver-
waltungs- und Büroberufen, gefolgt von Warenkaufleuten und Personen mit Verkehrsberufen.
Deutlich höher als bei den Einpendlern war bei den auspendelnden Beschäftigten mit rund
36 % der Anteil von Personen mit Fertigungsberufen. 13.437 Auspendler waren Schlosser
und Mechaniker bzw. hatten ähnliche, dieser Berufsgruppe zugeordnete Tätigkeiten, und
7.894 Personen waren in Bauberufen beschäftigt.
Pendlerverhalten innerhalb Sachsens
In die Untersuchung des Pendlerverhaltens innerhalb Sachsens wurden alle sozialver-
sicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsort in einem anderen Kreis als der jeweilige
Wohnort lag, einbezogen. Ende Dezember 2001 gab es 1.381.140 Beschäftigte, bei denen sich
sowohl der Arbeits- als auch der Wohnort in Sachsen befand. Davon pendelten 377.166 Per-
sonen bzw. 27 % zu ihrem Arbeitsort über die Kreisgrenze.
Bezogen auf die Pendler innerhalb des Landes war in allen Kreisfreien Städten ein Über-
schuss an Einpendlern zu verzeichnen. Dagegen wurde in allen Landkreisen ein Auspendler-
überschuss festgestellt. Am höchsten war der Überschuss an Einpendlern mit 45.171 Personen
in der Stadt Dresden, gefolgt von der Stadt Leipzig mit 34.884 Personen. Die größten Aus-
pendlerüberschüsse waren mit 12.072 Personen im Landkreis Zwickauer Land und mit 10.167
Personen im Landkreis Leipziger Land zu verzeichnen.
Differenziert nach Kreisen ergaben sich die größten Pendlerströme vom Landkreis Leipziger
Land zur Stadt Leipzig, vom Weißeritzkreis zur Stadt Dresden sowie vom Landkreis De-
litzsch zur Stadt Leipzig.
Werden neben den Pendlern innerhalb Sachsens auch alle Pendler über die Landesgrenzen
einbezogen, so ergibt sich außer für die Kreisfreie Stadt Hoyerswerda für alle Kreisfreien
Städte ein Überschuss an Einpendlern. Gemessen an der Zahl der Beschäftigten am Arbeitsort
(Arbeitsplätze) hatten die Städte Zwickau, Hoyerswerda und Chemnitz sowie der Landkreis
Leipziger Land die größten Anteile an Einpendlern. Die geringsten Anteile an einpendelnden
Beschäftigten waren in den Landkreisen Löbau-Zittau, Aue-Schwarzenberg und Torgau-
Oschatz zu verzeichnen.
Die höchsten Anteile an Auspendlern – gemessen an der Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten an ihrem Wohnort – wurden in den Landkreisen Leipziger Land und Zwickauer
Land sowie in der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda festgestellt, während die Auspendleranteile
in Dresden und Leipzig sowie dem Landkreis Löbau-Zittau am niedrigsten waren.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
81
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
Gemeindetypisierung nach Pendlermerkmalen
(Stand 30.06.2001)
SV-pflichtig Beschäftigte am Arbeitsort in Prozent
der SV-pflichtig Beschäftigten am Wohnort
unter 50
(starker Auspendlerüberschuss)
50 bis unter 90
(Auspendlerüberschuss)
90 bis unter 110
(ausgeglichener Pendlersaldo)
110 bis unter 150
(Einpendlerüberschuss)
150 und mehr
(starker Einpendlerüberschuss)
Gebietsstand: 30.06.2002
Karte 19: Gemeindetypisierung nach Pendlermerkmalen (Einpendler- bzw. Auspendlerüberschuss) 2001
Die Untersuchung der Pendlersalden der Gemeinden auf Basis der sozialversicherungspflich-
tig Beschäftigten lässt Rückschlüsse auf das Arbeitsplatzangebot der jeweiligen Gemeinde in
Relation zur ansässigen Bevölkerung zu. Neben den klassischen Arbeitsmarktzentren in den
Oberzentren und Mittelzentren fallen hier die großen Arbeitgeber in Gemeinden mit einer
vergleichsweise niedrigen Einwohnerzahl (z. B. Boxberg) auf, die für Einpendlerüberschüsse
sorgen. Auffällig ist außerdem der hohe Auspendlerüberschuss in den Gemeinden im Land-
kreis Riesa-Großenhain oder im Landkreis Delitzsch.
3.2.5 Bevölkerungsprognose bis 2020
Erkenntnisse über die künftige Bevölkerungsentwicklung des Landes werden durch Bevölke-
rungsvorausberechnungen gewonnen. Diese nutzen mathematische Modelle, um unter be-
stimmten Annahmen und für einen festgelegten Zeitraum Bestand und Struktur der Bevölke-
rung zu berechnen. Die 3. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesam-
tes beinhaltet die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung im Freistaat Sachsen bis
2020 in unterschiedlich wählbarer regionaler Gliederung. Die Annahmen beruhen auf der
beobachteten Entwicklung seit 1995, insbesondere der Jahre 1998 bis 2001, sowie der gründ-
lichen Prüfung der Annahmen der vorherigen Prognose (bis 2015). Basisjahr für die in zwei
Varianten gerechnete aktuelle Prognose ist das Jahr 2001. Die zwei Varianten unterscheiden
sich in den Annahmen zur Lebenserwartung und zum Wanderungsaustausch mit dem Bun-
desgebiet und dem Ausland.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
82
Die zukünftige Entwicklung wird vorrangig durch eine geringe Geburtenrate und durch die
weitere Steigerung der Lebenserwartung geprägt. Dabei wird angenommen, dass die Anglei-
chung der Geburtenrate von derzeit 1,25 Kinder je Frau an das durchschnittliche Niveau der
alten Bundesländer von 1,4 Kinder je Frau erst etwa im Jahr 2015 erfolgen wird. Das für die
vollständige Reproduktion erforderliche Bestandserhaltungsmaß wäre 2,1.
Die durchschnittliche Lebenserwartung wird bis 2020 für männliche Neugeborene von derzeit
74,5 Jahre auf 78,4 Jahre (Variante 1) bzw. 77,7 Jahre (Variante 2) steigen. Für weibliche
Neugeborene steigt sie von 81,0 auf 84,7 bzw. 83,9 Jahre an.
Darüber hinaus werden weiterhin Wanderungsbewegungen insbesondere den Bestand bei den
jüngeren und mittleren (mobilen) Jahrgängen verändern. Beim Wanderungsaustausch mit den
anderen Bundesländern, insbesondere in das frühere Bundesgebiet, werden weiterhin starke
Wanderungsverluste erwartet. Die Zahl der Fortzüge wird sich jedoch auch auf Grund der
geringeren Besetzungsstärken der jüngeren Jahrgänge allmählich etwas abschwächen. Trotz-
dem wird gegenüber den anderen Bundesländern im Prognosezeitraum ein Wanderungsver-
lust zwischen 423.000 und 461.000 Personen erwartet.
Der Wanderungsaustausch mit dem Ausland wird vor allem durch rückläufige Zuzugszahlen
bei Spätaussiedlern und einen im Rahmen der EU-Osterweiterung erwarteten leichten Anstieg
der Zuzüge aus dem übrigen Ausland gekennzeichnet sein. Er wird im Prognosezeitraum in
der Bilanz positiv sein, kann aber die oben genannten Wanderungsverluste gegenüber dem
Bundesgebiet bei weitem nicht ausgleichen.
Nach den Prognoseberechnungen des Statistischen Landesamtes setzt sich der Rückgang der
Bevölkerung bis 2020 weiter fort. Für den Freistaat Sachsen ist dann eine Bevölkerungszahl
zwischen 3,79 und 3,69 Millionen zu erwarten. Gegenüber dem 31. Dezember 2001 mit einer
Einwohnerzahl von 4,38 Millionen Personen bedeutet das einen Rückgang um 13,7 % (Vari-
ante 1) bzw. 15,9 % (Variante 2). Sachsen verliert damit in diesem Zeitraum mehr Einwohner
als die Stadt Leipzig gegenwärtig vorzuweisen hat.
Die Hauptursache des Bevölkerungsrückgangs bleibt bis 2020 die Tatsache, dass mehr Men-
schen sterben als geboren werden. Insgesamt wird erwartet, dass 562.000 bzw. 553.400
Personen geboren und zwischen 972.800 und knapp über 1 Million Menschen sterben werden.
Trotz steigender Lebenserwartung wird sich die Zahl der Gestorbenen auf Grund der geänder-
ten Besetzungsstärke in den höheren Altersjahren nicht verringern, sondern weiter ansteigen.
Die leicht steigende Geburtenhäufigkeit kann den Rückgang der Zahl der Frauen im gebärfä-
higen Alter, verursacht durch den starken Geburtenrückgang Anfang bis Mitte der 1990er
Jahre, nicht ausgleichen. Insgesamt wird im Prognosezeitraum ein Geburtendefizit von
410.700 bis 456.400 Personen erwartet. Die Ursachen sind anhand der Alterspyramide gut zu
erkennen. Die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter sinkt, da in dieses Alter schwächere
Jahrgänge aufrücken während stärkere es verlassen. Dieser Effekt wird noch verstärkt, weil
im Alter von 16 bis 25 Jahren besonders die weibliche Bevölkerung hohe Abwanderungszah-
len aufweist.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
83
Abb. 13: Natürliche und räumliche Bevölkerungsbewegung 2002 bis 2020 (Prognose)
Im Zeitraum 2002 bis 2020 werden mit Ausnahme der Kreisfreien Städte Leipzig und Dres-
den alle Kreise in Sachsen Einwohner verlieren. Am stärksten wird die Kreisfreie Stadt Hoy-
erswerda vom Rückgang betroffen sein. Gegenüber 2001 wird hier die Bevölkerung nach den
vorliegenden Berechnungen bis 2020 um 36,5 % bzw. 39,5 % sinken
.
Alle anderen Kreise
werden Verluste von 10,7 % bis maximal 25,6 % zu verzeichnen haben.
Natürliche Bevölkerungsbewegung
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
0
20
40
60
80
100
120
Tausend
Lebendgeborene
Gestorbene
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
0
10
20
-10
-20
-30
-40
Tausend
2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018
0
20
40
60
80
100
120
Wanderungsgewinne und -verluste
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
0
10
20
-10
-20
-30
-40
Gewinne
Verluste
Bevölkerungsbewegung 2002 bis 2020
Fortzüge
Zuzüge
Räumliche Bevölkerungsbewegung
Tausend
Tausend
Geburtendefizit
Variante 1:
Variante 2:
2005
2010
2015
2020
2005
2010
2015
2020
2005
2010
2015
2020
2005
2010
2015
2020
© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
84
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
-16,9
-17,4
+1,0
-17,0
-16,8
-10,7
-17,5
-19,1
-15,4
-20,9
-21,3
-17,2
-19,1
-17,2
-16,2
-17,1
-18,7
-16,8
-14,9
-18,1
-14,1
-36,5
-18,7
-19,1
-15,4
-21,4
-23,0
-21,2
+1,8
Bevölkerungsentwicklung
31.12.2001 bis 31.12.2020 (Prognose)
Bevölkerungsverlust 25% und mehr
Bevölkerungsverlust 20 bis unter 25%
Bevölkerungsverlust 15 bis unter 20%
Bevölkerungsverlust 10 bis unter 15%
Bevölkerungsgewinn
Datenquelle: 3.Regionalisierte Bevölkerungsprognose
(Variante 1) des Statistischen Landesamtes
Bevölkerungsverlust unter 10% nicht belegt
Karte 20 : Prognose der Bevölkerungsentwicklung der Landkreise und Kreisfreien Städte bis 2020
An der Alterspyramide (siehe Abb. 14) sind deutlich die zu erwartenden Veränderungen im
Altersaufbau der Bevölkerung des Freistaates zu erkennen. Der „Lebensbaum“ bekommt
einen immer schlankeren Stamm bei etwa gleichbleibend breiter bzw. sich tendenziell ver-
breiternder Krone. So wird sich das Durchschnittsalter der Sachsen von derzeit 43,3 Jahren bis
2020 auf knapp 49 Jahre erhöhen.
Verursacht wird dies nicht nur durch die Zunahme der
älteren Bevölkerung, sondern auch durch den starken Rückgang bei den jüngeren Altersgrup-
pen. Am Ende des Prognosezeitraumes wird die Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren ca.
20 % unter dem Wert von 2001 liegen.
In den Kreisen steigt das Durchschnittsalter sehr unterschiedlich. Wird die Bevölkerung in
den Kreisfreien Städten Leipzig und Dresden in den nächsten 20 Jahren im Durchschnitt um 3
bis 4 Jahre älter, so beträgt diese Spanne in der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda und im Nie-
derschlesischen Oberlausitzkreis zwischen 8 und 9 Jahre. Voraussichtlich 12 sächsische Krei-
se haben im Jahr 2020 eine Bevölkerung, deren Durchschnittsalter 50 Jahre erreicht oder
überschreitet.
Die Zahl der Personen im Alter von 65 und mehr Jahren wächst bis 2020 gegenüber 2001 um
ca. 28,0 % bzw. 24,5 %. Der Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung steigt
ausgehend von 19,3 % 2001 weitgehend kontinuierlich bis zum Ende des Prognosezeitraumes
auf Werte von 28,6 bzw. 28,5 %. Im Jahr 2020 wird dieser Wert in allen Kreisen Werte zwi-
schen 24,7 (Kreisfreie Stadt Leipzig, Variante 1) und 36,8 % (Kreisfreie Stadt Hoyerswerda,
Variante 2) erreichen. Fast jeder dritte Sachse wird also dann 65 Jahre oder älter sein.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
85
Abb. 14: Alterspyramide für den Freistaat Sachsen 2001 und Prognose bis 2020
Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird sich bis 2020 um 24,3 % bzw. 26,0 % verrin-
gern. Dies geschieht fast ausschließlich durch den Rückgang in der Altersgruppe der 20- bis
unter 40-Jährigen, denn die Zahl der älteren Erwerbsfähigen (40 bis unter 60 Jahre) steigt in
der ersten Hälfte des Prognosezeitraumes noch geringfügig an.
Der Anteil der Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung lag
im Jahr 2001 zwischen 66,6 % (Landkreis Löbau-Zittau) und 70,4 % (Kreisfreie Stadt Leip-
zig). Am Ende des Prognosezeitraumes ist dieser Anteil mit Werten zwischen 54,1 % (Kreis-
freie Stadt Hoyerswerda, Variante 2) und 63,4 % (Kreisfreie Stadt Leipzig, Variante 2) in
allen Kreisen durchschnittlich 9 Prozentpunkte niedriger als 2001.
40 30 20 10 00 10 20 30 40
Alter in Jahren
1 000 Personen
95
90
85
80
75
70
65
60
55
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
100
männlich
weiblich
2020 (Variante 1)
2001
2020 (Variante 2)
Bevölkerung des Freistaates Sachsen am 31. Dezember 2001 und 2020 nach Alter und Geschlecht
© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
86
Durch die Verschiebung der Anteile der Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung ändern
sich auch die sogenannten Lastquotienten. Diese Quotienten sind ein Maß dafür, in welchem
Umfang die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter für Kinder und Rentner (nichterwerbsfähi-
ges Alter) zu sorgen hat. Ausgehend von 2001 mit einem Wert von 173 ist der Jugendquotient
in Folge der geringen Besetzung der unteren Altersjahre bis 2005 rückläufig und erreicht
einen Wert von 151. Danach steigt er auf Grund des Rückgangs der Zahl der Personen im
Alter von 15 bis unter 65 Jahren wieder an und erreicht 2020 einen Wert von 183 bzw. 181.
Der Altenquotient wird bis zum Jahr 2020 kontinuierlich auf 474 bzw. 471 steigen. Im Jahr
2001 kamen auf 1 000 Personen im erwerbsfähigen Alter 280 Personen im Alter von 65 und
mehr Jahren.
Jahr
Jugendlastquotient
Alterslastquotient
Soziallastquotient
1990
282 239 521
1995
227 248 475
2000
170 255 425
2005
151 335 486
2010
172 395 567
2015
180 421 601
2020
183 474 657
Werte ab 2005: 3. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen bis 2020 (Variante 1)
Tab. 11: Lastquotienten des Freistaates Sachsen 1990 bis 2020
Schlussfolgerungen aus der Prognose
Das Altern der Bevölkerung wird sich in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts in allen Berei-
chen des gesellschaftlichen Lebens auswirken. Für die nächsten Jahre müssen infolge des
Geburtentiefs hauptsächlich die Mittelschulen und Gymnasien mit einem starken Rückgang
der Schülerzahlen rechnen. Ab 2006 wird die Zahl der Auszubildenden dramatisch sinken.
Zukünftig werden immer weniger Jugendliche und junge Erwachsene dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen und als Nachfrager von Produkten, Wohnungen und Dienstleistungen
auftreten. Das Verhältnis von jungen zu älteren Erwerbsfähigen wird sich weiter zu den Älte-
ren hin verschieben, auch wenn bis 2015 etwa 23 % der heutigen Erwerbstätigen das Renten-
alter (lt. Mikrozensus) erreichen. Diese Abnahme der erwerbsfähigen Bevölkerung stellt neue
Anforderungen an die Gestaltung der Arbeit und an die Qualifikationsbereitschaft des Einzel-
nen auch in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens.
Die Zahl der Senioren wird steigen. Zu diskutieren sind neben der Finanzierung der
Sozialsysteme auch die sich ändernden Nachfragerstrukturen. Perspektivisch wird es mehr
Pflegebedürftige geben. Daraus resultiert ein Mehrbedarf an Pflegepersonal. Andererseits
führt die höhere Lebenserwartung und damit die länger anhaltende Vitalität/Mobilität zu
neuen Möglichkeiten für die „jungen“ Alten.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
87
3.2.6
Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe Demographischer Wandel
Durch Kabinettsbeschluss vom 19. September 2000 wurde eine Interministerielle Arbeits-
gruppe "Demographischer Wandel" eingerichtet, die beauftragt wurde, die sich aus der zu-
künftigen Bevölkerungsentwicklung ergebenden ressortspezifischen und gesamtstaatlichen
Konsequenzen aufzuzeigen.
Unter Federführung der Sächsischen Staatskanzlei hatten alle in der Arbeitsgruppe vertrete-
nen Ressorts Gelegenheit, die aus der Sicht ihres Geschäftsbereiches zu erwartenden Folgen
der Bevölkerungsentwicklung in Sachsen darzustellen.
Zu den Themen "Bevölkerungsentwicklung und Ländlicher Raum" sowie zur Bildungsfor-
schung wurden Wissenschaftler sächsischer Universitäten zu Vorträgen eingeladen. Zusätzli-
cher externer Sachverstand konnte durch die Kontaktaufnahme zu weiteren wissenschaftli-
chen Institutionen erschlossen werden.
In einer abschließenden Sitzung im Dezember 2001 wurden die von der Arbeitsgruppe identi-
fizierten Aufgabenfelder für politisches Handeln sowie geeignete Maßnahmebereiche zur
Einleitung von Gegenstrategien in einem Katalog zusammengefasst. Unter Verwendung der
von den Ressorts gelieferten Materialien sowie der Auswertung von Gutachten und For-
schungsberichten erstellte die Staatskanzlei im März 2002 eine Konzeption zum weiteren
Vorgehen. Darin wurde – ausgehend von einer Analyse der Bevölkerungsentwicklung seit
1990 – ein Überblick über die absehbaren Folgen und Konsequenzen des demographischen
Wandels in Sachsen geliefert. Der Bericht enthält auch Vorschläge, wie das Thema "Demo-
graphischer Wandel" künftig ressortübergreifend behandelt werden sollte. Dabei werden im
Grundsatz drei wesentliche Ansatzpunkte gesehen, mit denen Staat und Gesellschaft den
Herausforderungen des Bevölkerungswandels sachgerecht begegnen können:
1. Zur Sicherung der zukünftigen staatlichen Handlungsfähigkeit ist – insbesondere mit
Blick auf die Erhaltung der finanziellen Gestaltungsfähigkeit – eine Anpassung öffentli-
cher Angebote, einschließlich derjenigen im Bereich der Infrastruktur, an die veränderte
Nachfrage unverzichtbar. Hiervon sind alle Politikbereiche betroffen.
2. Zur Sicherung eines ausreichenden Bevölkerungspotenzials in Sachsen sind vor allem
Maßnahmen in der Familien- und Arbeitsmarktpolitik zu nennen. Dabei geht es insbeson-
dere um die Absicherung der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Erwerbstätigkeit.
Auch in Bezug auf den Alterungsprozess der Gesellschaft ist die Förderung der Familie
von Bedeutung.
3. Der Freistaat Sachsen muss sich im Wettbewerb mit anderen Regionen als attraktiver
Standort behaupten. Nur aus der Summe wirtschaftlicher und kultureller Attraktivität lässt
sich das für die zukünftige Entwicklung Sachsens erforderliche Bevölkerungspotenzial
halten bzw. gewinnen, was ausdrücklich auch Leistungseliten mit einschließt. Dies ist bei
der notwendigen Anpassung von öffentlichen Angeboten einschließlich der Infrastruktur
angemessen zu berücksichtigen.
Auf Grundlage der 3. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes,
die eine weitere Verstärkung des Bevölkerungsrückganges zum Ergebnis hat, sollen die aus
dem demographischen Wandel absehbaren Folgen insbesondere vor dem Hintergrund der in
Sachsen regional nicht einheitlich verlaufenden Entwicklung weiterhin durch die Interminis-
terielle Arbeitsgruppe laufend analysiert werden.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
88
3.3
Wirtschaftsentwicklung
3.3.1 Wirtschaftskraft
Der Freistaat Sachsen verfügt im Vergleich mit den neuen Bundesländern über die höchste
Wirtschaftskraft, gemessen am Bruttoinlandsprodukt je Einwohner (Stand 2000). Allerdings
liegt Sachsen beim Wachstum dieser Kennziffer in den letzten Jahren auf Rang 2 hinter Thü-
ringen.
Mit einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik von 3,6 % (Stand 2001) liegt
Sachsen auf Rang 8 aller Bundesländer.
Bruttoinlandsprodukt (BIP) absolut
Das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen stieg in Sachsen im Zeitraum 1997 bis 2000 um
ca. 4 % auf 72.407 Mio. €.
Unter den sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten verzeichnete die Stadt Zwickau
mit 23,7 % den höchsten Zuwachs in diesem Zeitraum. Um jeweils mehr als 10 % nahm das
Bruttoinlandsprodukt im Landkreis Kamenz, in der Stadt Dresden und im Landkreis Riesa-
Großenhain zu. Das durchschnittliche Wachstum der Landkreise lag bei 2,4 %, bei den Kreis-
freien Städten war dagegen im Mittel ein Wachstum von 3,8 % zu verzeichnen, bei einer
Streuung der Werte von –10,2 % (Stadt Görlitz) bis +23,7 % (Stadt Zwickau).
Im Jahr 2000 wurden im Regierungsbezirk Chemnitz 34,4 % des sächsischen Bruttoinlands-
produktes erwirtschaftet, der Anteil des Regierungsbezirkes Dresden lag mit 39,4 % darüber,
der von Leipzig mit 26,2 % dagegen deutlich darunter. Mit 11 Mrd. € verzeichnete die Stadt
Dresden 2000 die absolut höchste Wirtschaftsleistung aller sächsischen Kreise, dicht gefolgt
von Leipzig (10,4 Mrd. €). Auf die drei größten Städte Sachsens entfielen 2000 rund 37 % des
Bruttoinlandsproduktes.
Gesamtwirtschaftliche Produktivität (BIP je Erwerbstätigen)
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Produktivität) einer Region lässt sich anhand des
Bruttoinlandsproduktes je Erwerbstätigen besser beurteilen als im Vergleich von Absolutwer-
ten des Bruttoinlandsproduktes.
Im Jahr 2000 wurde für die Stadt Zwickau mit einem Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen
von 41.210 € die höchste regionale Wirtschaftsleistung in Sachsen ausgewiesen. Im Vergleich
dazu lag der Landesdurchschnitt bei 36.747 €. Mit Ausnahme von Plauen (36.184 €) lag das
Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen 2000 in allen Kreisfreien Städten über dem Sachsen-
durchschnitt. Dies war außerdem in acht Landkreisen der Fall. Die geringste Wirtschaftsleis-
tung verzeichnete der Mittlere Erzgebirgskreis (28.359 €). Hier wurden weniger als 80 % des
sächsischen Durchschnitts im Jahr 2000 erreicht. In den Landkreisen Annaberg, Löbau-Zittau,
Sächsische Schweiz, im Vogtland- und im Weißeritzkreis lag die Wirtschaftsleistung 2000
mehr als 10 % unter dem Sachsendurchschnitt.

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
89
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
Bruttoinlandprodukt
je Erwerbstätigen (2000)
unter 30.000 €
30.000 bis unter 35.000 €
35.000 bis unter 37.000 €
37.000 bis unter 39.000 €
39.000 € und mehr
Karte 21: Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen im Jahr 2000 nach Kreisen
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000
Chemnitz, Stadt
Plauen, Stadt
Zwickau, Stadt
Annaberg
Chemnitzer Land
Freiberg
Vogtlandkreis
Mittlerer Erzgebirgskreis
Mittweida
Stollberg
Aue-Schwarzenberg
Zwickauer Land
Dresden, Stadt
Görlitz, Stadt
Hoyerswerda, Stadt
Bautzen
Meißen
Niederschl.Oberlausitzkr.
Riesa-Großenhain
Löbau-Zittau
Sächsische Schweiz
Weißeritzkreis
Kamenz
Leipzig, Stadt
Delitzsch
Döbeln
Leipziger Land
Muldentalkreis
Torgau-Oschatz
Landkreis/Kreisfreie Stadt
BIP je Erwerbstätigen (in €)
1996
1997
1998
1999
2000
Abb. 15: Entwicklung des Bruttoinlandproduktes je Erwerbstätigen 1996-2000 nach Kreisen

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
90
Die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes je Erwerbstätigen verlief in den Kreisen des
Freistaates sehr differenziert. Nachdem die Produktivität in der Kreisfreien Stadt Hoyerswer-
da 1996/97 stark zurückgegangen war, konnte hier im Zeitraum 1997 bis 2002 die größte
Steigerung in Sachsen erzielt werden. In vier Landkreisen ging dagegen die Produktivität in
diesem Zeitraum zurück.
3.3.2 Einkommen
Im Jahr 2001 erzielte die sächsische Bevölkerung pro Kopf ein durchschnittliches monatli-
ches Nettoeinkommen von 887 €. Das waren 6,5 % bzw. 54 € mehr als 1998. Bis auf Görlitz
(-1,0 %) ist das Nettoeinkommen in allen Kreisen Sachsens seit 1998 gestiegen. Die höchsten
Zuwächse verzeichneten die Landkreise Löbau-Zittau (13,4 %) und Freiberg (13,0 %) sowie
die Kreisfreie Stadt Hoyerswerda (11,0 %). Das geringste Wachstum gab es im Landkreis
Leipziger Land (1,6 %), gefolgt vom Muldentalkreis (2,2 %) und dem Landkreis Döbeln
(3,0 %).
Die höchsten Nettoeinkommen wurden 2001 in den Kreisfreien Städten – mit Ausnahme von
Görlitz – erzielt. Den Spitzenwert erreichte Dresden mit einem 11 % über dem sächsischen
Durchschnitt liegenden Nettoeinkommen, gefolgt von Chemnitz und Hoyerswerda, die je-
weils 5 % darüber lagen. Aber auch Landkreise, die an Kreisfreie Städte grenzen – wie z.B.
Meißen und der Weißeritzkreis – wiesen vergleichsweise hohe Einkommen auf.
Kamenz
Bautzen
Freiberg
Vogtlandkreis
Delitzsch
Meißen
Mittweida
Torgau-Oschatz
Muldentalkreis
Döbeln
Löbau-Zittau
Weißeritzkreis
Leipziger
Land
Annaberg
Riesa-Großenhain
Sächsische
Schweiz
Leipzig
Dresden
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Zwickauer
Stollberg
Aue-
Schwarzenberg
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Chemnitz
Chemnitzer
Land
Plauen
Zwickau
Görlitz
Hoyerswerda
Land
Durchschnittliches Pro-Kopf-Netto-
einkommen in den Landkreisen und
Kreisfreien Städten 2001 (Sachsen=100)
89 - 96
97 - 99
100
101 - 104
105 - 111
Karte 22: Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der Bevölkerung der Kreise im Vergleich zu
Sachsen, (Stand 2001)

Landesentwicklungsbericht 2002
Freistaat Sachsen
91
Am geringsten war das Nettoeinkommen im Landkreis Löbau-Zittau, wo mit 788 € der säch-
sische Durchschnitt um 11 % unterschritten wurde. Insgesamt erreichten 16 der 29 Kreise den
sächsischen Einkommensdurchschnitt nicht (vgl. auch Tabelle 12).
Die größte Steigerungsrate beim durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der Bevöl-
kerung im Zeitraum 1998 bis 2001 weisen die Landkreise Sächsische Schweiz (+13,4 %) und
Freiberg (+ 13,0 %) auf. Leicht zurückgegangen ist der Wert dagegen in diesem Zeitraum in
der Kreisfreien Stadt Görlitz.
Monatliches Nettoeinkommen pro Kopf der Bevölkerung
Veränderung
Sachsen=100
Landkreis/Kreisfreie Stadt
1998
2001
2001/1998
1998
2001
%
Chemnitz, Stadt 884 928 5,0 106 105
Plauen, Stadt 811 884 9,0 97 100
Zwickau, Stadt 860 911 5,9 103 103
Annaberg 790 852 7,8 95 96
Chemnitzer Land 819 895 9,3 98 101
Freiberg 771 871 13,0 93 98
Vogtlandkreis
813 879 8,1 98 99
Mittlerer Erzgebirgskreis 762 803 5,4 91 90
Mittweida 788 868 10,2 95 98
Stollberg 836 884 5,7 100 100
Aue-Schwarzenberg 779 856 9,9 94 97
Zwickauer Land 851 892 4,8 102 101
Dresden, Stadt 932 984 5,6 112 111
Görlitz, Stadt 830 822 -1,0 100 93
Hoyerswerda, Stadt 835 927 11,0 100 105
Bautzen 778 821 5,5 93 93
Meißen 851 917 7,8 102 103
Niederschl. Oberlausitzkreis 786 841 7,0 94 95
Riesa-Großenhain 796 864 8,5 96 97
Löbau-Zittau
745 788 5,8 89 89
Sächsische Schweiz 801 908 13,4 96 102
Weißeritzkreis 847 917 8,3 102 103
Kamenz 805 871 8,2 97 98
Leipzig, Stadt 876 917 4,7 105 103
Delitzsch
798 880 10,3 96 99
Döbeln 800 824 3,0 96 93
Leipziger Land 885 899 1,6 106 101
Muldentalkreis 826 844 2,2 99 95
Torgau-Oschatz 832 862 3,6 100 97
Sachsen 833 887 6,5 100 100
Ergebnisse des Mikrozensus; errechnet über Median; ohne selbstständige Landwirte in der Haupttätigkeit sowie Personen, die kein Einkommen
haben bzw. keine Angaben über ihr Einkommen gemacht haben
Tab. 12: Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der Bevölkerung in Sachsen

Landesentwicklungsbericht 2002