Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Gliederung
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Rechtliche Regelungen im Überblick
❙
Sachkunde
❙
Flächen für die Allgemeinheit
❙
Pflanzenstärkungsmittel
❙
Zusammenfassung
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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❙
EU-Zulassungsverordnung gilt seit 14. Juni 2011 unmittelbar in
jedem Mitgliedstaat
❙
Mitgliedstaaten müssen bis 14. Dezember 2011
die EU-Rahmenrichtlinie umsetzen
❙
Deutschland: Pflanzenschutzgesetz wurde geändert,
gilt seit 14. Februar 2012
❙
Deutschland: neue oder geänderte Verordnungen zum
Pflanzenschutz (z.B. Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung,
wird erwartet im Frühjahr 2013)
Rechtliche Regelungen im Überblick
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Gliederung
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Rechtliche Regelungen im Überblick
❙
Sachkunde
❙
Flächen für die Allgemeinheit
❙
Pflanzenstärkungsmittel
❙
Zusammenfassung
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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❙
wird ausgestellt von der zuständigen Behörde, in Sachsen: Landesamt für
Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
❙
bisherige Sachkundenachweise gelten noch bis 26. November 2015
(z.B. Facharbeiterzeugnis, Fachhochschulzeugnis, Hochschulzeugnis)
❙
Sachkundige können Antrag stellen auf neuen Sachkundenachweis (Karte)
bis 26. Mai 2015
❙
bei Überschreitung der Frist muss die Sachkundeprüfung neu abgelegt
werden
Sachkunde im Pflanzenschutz
Neu: Sachkundenachweis nach
§
9 PflSchG
Mustermann, Hans
Name
01.01.1900
Musterhausen
Geburtsdatum
Geburtsort
Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt zur:
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Beratung über den Pflanzenschutz und zum
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
SN-07-123456789
Registriernummer
Speicher-
Chip
Sachkundenachweis
Pflanzenschutz
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Sachkunde im Pflanzenschutz
Wer braucht den Sachkundenachweis?
Mustermann, Hans
Name
01.01.1900
Musterhausen
Geburtsdatum
Geburtsort
Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt zur:
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Beratung über den Pflanzenschutz und zum
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
SN-07-123456789
Registriernummer
Speicher-
Chip
Sachkundenachweis
Pflanzenschutz
❙
Anwender
❙
Berater
❙
Ausbilder
❙
Verkäufer (gewerbsmäßig)
❙
Verkäufer über das Internet (auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeit)
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Sachkunde im Pflanzenschutz
Wer braucht keinen Sachkundenachweis?
Mustermann, Hans
Name
01.01.1900
Musterhausen
Geburtsdatum
Geburtsort
Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt zur:
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Beratung über den Pflanzenschutz und zum
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
SN-07-123456789
Registriernummer
Speicher-
Chip
Sachkundenachweis
Pflanzenschutz
❙
Anwendung im Haus- und Kleingarten
❙
einfache Hilfstätigkeiten unter Aufsicht durch eine sachkundige Person
❙
Anwendung im Ausbildungsverhältnis unter Anleitung durch eine
sachkundige Person
Auszug aus der Begründung zum Gesetzentwurf:
Hilfstätigkeiten können z.B.
bei der Verwendung von handgeführten Streichgeräten bei der Unkrautbekämpfung
oder bei der Verwendung von Legeflinten bei der Mäusebekämpfung
anfallen.
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Sachkunde im Pflanzenschutz
Wie beantrage ich den neuen Nachweis?
Mustermann, Hans
Name
01.01.1900
Musterhausen
Geburtsdatum
Geburtsort
Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt zur:
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Beratung über den Pflanzenschutz und zum
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
SN-07-123456789
Registriernummer
Speicher-
Chip
Sachkundenachweis
Pflanzenschutz
❙
1. Möglichkeit: Formular auf der Internetseite
(ab Frühjahr 2013)
❙
2. Möglichkeit: online im Internet
❙
Beide Formulare sind derzeit noch nicht verfügbar. Sie werden
bereitgestellt, sobald die Sachkundeverordnung in Kraft tritt und die
technischen Voraussetzungen für die Online-Beantragung vorliegen.
❙
Bitte keine formlosen Anträge stellen!
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Sachkunde im Pflanzenschutz
Wie beantrage ich den neuen Nachweis?
Mustermann, Hans
Name
01.01.1900
Musterhausen
Geburtsdatum
Geburtsort
Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt zur:
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Beratung über den Pflanzenschutz und zum
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
SN-07-123456789
Registriernummer
Speicher-
Chip
Sachkundenachweis
Pflanzenschutz
❙
Notwendige Angaben bzw. Unterlagen:
❙
1. Name und Vorname
2. Geburtsdatum
3. Geburtsort
4. Zeugnisse (als Kopie oder in eingescannter Form zum Online-Antrag)
❙
Die Ausstellung der Sachkundenachweiskarte ist gebührenpflichtig
(voraussichtlich 25 €).
❙
Sachkundenachweiskarte ist unbefristet gültig
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Ralf Dittrich
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Sachkunde im Pflanzenschutz
Welche Zeugnisse werden benötigt?
Mustermann, Hans
Name
01.01.1900
Musterhausen
Geburtsdatum
Geburtsort
Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt zur:
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Beratung über den Pflanzenschutz und zum
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
SN-07-123456789
Registriernummer
Speicher-
Chip
Sachkundenachweis
Pflanzenschutz
❙
Zeugnis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten
Beruf (Landwirt, Gärtner, Forstwirt, Winzer, Fachkraft Agrarservice) oder
❙
Zeugnis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines
abgeschlossenen Studiums mit einer Bescheinigung, dass vorgeschriebene
Inhalte zum Pflanzenschutz Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren
oder
❙
Zeugnis einer erfolgreich abgeschlossenen Sachkundeprüfung
❙
Hinweis: Als Nachweis können auch andere Ausbildungs- und Befähigungs-
nachweise gelten, aus dem sich bis zum 14.02.2012 die Sachkunde
ergeben hat einschließlich gleichwertiger DDR-Abschlüsse.
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Sachkunde im Pflanzenschutz
Entwurf Sachkundenachweis für Anwender,
Berater, Ausbilder und Verkäufer
Mustermann, Hans
Name
01.01.1900
Musterhausen
Geburtsdatum
Geburtsort
Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt zur:
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Beratung über den Pflanzenschutz und zum
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
SN-07-123456789
Registriernummer
Speicher-
Chip
Sachkundenachweis
Pflanzenschutz
Unterschrift des Inhabers
Dresden
01.01.2014
Ausstellungsort
Ausstellungsdatum
Sachsen
Pflanzenschutzdienst
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Sachkunde im Pflanzenschutz
Entwurf Sachkundenachweis für Verkäufer
Unterschrift des Inhabers
Dresden
01.01.2014
Ausstellungsort
Ausstellungsdatum
Sachsen
Pflanzenschutzdienst
Mustermann, Hans
Name
01.01.1900
Musterhausen
Geburtsdatum
Geburtsort
Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt zur:
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
SN-07-123456789
Registriernummer
Speicher-
Chip
Sachkundenachweis
Pflanzenschutz
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Sachkunde im Pflanzenschutz
Ansprechpartner für Sachkundenachweiskarte
Mustermann, Hans
Name
01.01.1900
Musterhausen
Geburtsdatum
Geburtsort
Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt zur:
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Beratung über den Pflanzenschutz und zum
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
SN-07-123456789
Registriernummer
Speicher-
Chip
Sachkundenachweis
Pflanzenschutz
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Außenstelle Rötha
Martina Schuster
Tel.: 034206/589-15
Fax: 034206/589-60
E-Mail: martina.schuster@smul.sachsen.de
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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❙
Sachkundige müssen einmal in 3 Jahren eine Fort- oder
Weiterbildungsveranstaltung besuchen
❙
für Personen, die am 14. Februar 2012 sachkundig gewesen sind, beginnt
der Dreijahreszeitraum für die Fort- und Weiterbildung am 1. Januar 2013
❙
für Personen, die sich ab dem 14. Februar 2012 in einer Aus-, Fort- und
Weiterbildung befanden bzw. befinden, beginnt der Zeitraum für die Fort-
und Weiterbildung ab der erstmaligen Ausstellung des
Sachkundenachweises
Sachkunde im Pflanzenschutz
Neu: Fortbildungspflicht
Mustermann, Hans
Name
01.01.1900
Musterhausen
Geburtsdatum
Geburtsort
Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt zur:
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Beratung über den Pflanzenschutz und zum
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
SN-07-123456789
Registriernummer
Speicher-
Chip
Sachkundenachweis
Pflanzenschutz
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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❙
Veranstaltung muss anerkannt sein von der zuständigen Behörde,
in Sachsen: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
❙
amtliche Veranstaltungen des Pflanzenschutzdienstes sind automatisch
anerkannt (aufgrund der Sachkundeverordnung)
❙
Fortbildung ist der Behörde auf Verlangen nachzuweisen
❙
kein Fortbildungsnachweis: Behörde setzt eine Frist
❙
Frist nicht eingehalten, keine Fortbildung: Sachkundenachweis wird
widerrufen
Sachkunde im Pflanzenschutz
Neu: Fortbildungspflicht
Mustermann, Hans
Name
01.01.1900
Musterhausen
Geburtsdatum
Geburtsort
Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt zur:
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
Beratung über den Pflanzenschutz und zum
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
SN-07-123456789
Registriernummer
Speicher-
Chip
Sachkundenachweis
Pflanzenschutz
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Gliederung
❙
Rechtliche Regelungen im Überblick
❙
Sachkunde
❙
Flächen für die Allgemeinheit
❙
Pflanzenstärkungsmittel
❙
Zusammenfassung
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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§
17 PflSchG
Flächen,
die für die Allgemeinheit
bestimmt sind
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Ralf Dittrich
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dazu gehören insbesondere
❙
öffentliche Parks und Gärten,
❙
Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden,
❙
öffentlich zugängliche Sportplätze einschließlich Golfplätze,
❙
Schul- und Kindergartengelände,
❙
Spielplätze,
❙
Friedhöfe,
❙
Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des
Gesundheitswesens
Flächen,
die für die Allgemeinheit
bestimmt sind
§
17 Absatz 1 PflSchG: Definition
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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❙
zugelassen als Mittel mit geringem Risiko nach EU-Zulassungs-
verordnung oder
❙
zugelassen im „regulären“ Zulassungsverfahren mit Eignung für Flächen,
die für die Allgemeinheit bestimmt sind oder
❙
genehmigt vom Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) nach Absatz 2 für Flächen, die für die
Allgemeinheit bestimmt sind
Flächen,
die für die Allgemeinheit
bestimmt sind
Welche Pflanzenschutzmittel sind erlaubt?
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Ralf Dittrich
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❙
Benehmen mit Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Julius Kühn-
Institut (JKI) und Umweltbundesamt (UBA)
❙
an der Anwendung muss öffentliches Interesse bestehen
❙
Mittel darf keine schädlichen Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben
aufgrund seiner chemischen Eigenschaften
❙
der Zulassungsinhaber ist zu hören
❙
BVL veröffentlicht eine Liste mit genehmigten Mitteln
Flächen,
die für die Allgemeinheit
bestimmt sind
Genehmigungsverfahren beim BVL
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Ralf Dittrich
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❙
Zulassungsinhaber
❙
gewerbliche Anwender
❙
juristische Personen, deren Mitglieder gewerbliche Anwender sind
❙
amtliche und wissenschaftliche Einrichtungen
❙
Flächeneigentümer
Antragsformular im Internet:
Flächen,
die für die Allgemeinheit
bestimmt sind
Genehmigungsverfahren beim BVL
Wer kann einen Antrag stellen?
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Zugelassene Pflanzenschutzmittel
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Zugelassene Pflanzenschutzmittel
Beispiele für Genehmigungen
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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❙
zuständige Behörde in den Ländern kann zusätzliche Mittel genehmigen
❙
bei Gefahr im Verzuge
❙
Gefährdung der Allgemeinheit muss ausgeschlossen werden durch
geeignete Maßnahmen
❙
Behörde muss das BVL informieren
Flächen,
die für die Allgemeinheit
bestimmt sind
Genehmigung in den Ländern
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Gliederung
❙
Rechtliche Regelungen im Überblick
❙
Sachkunde
❙
Flächen für die Allgemeinheit
❙
Pflanzenstärkungsmittel
❙
Zusammenfassung
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Pflanzenstärkungsmittel
Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die
❙
ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der
Pflanzen zu dienen soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, oder
❙
dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu
schützen (z.B. Minderung der Wasserverdunstung oder Frostschutzmittel)
Mittel, bei denen die Versorgung der Pflanzen mit Nähr- und Spurenstoffen
und die Anregung des Wachstums im Vordergrund steht, sind eher als
Pflanzenhilfsmittel oder Bodenhilfsstoffe einzuordnen. Diese Produktgruppen
unterliegen dem Düngemittelrecht.
Definition nach
§
2 Nr. 10 PflSchG
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Ralf Dittrich
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Pflanzenstärkungsmittel
Voraussetzungen:
❙
keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier,
das Grundwasser sowie keine sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen,
insbesondere auf den Naturhaushalt
❙
Das Inverkehrbringen muss zuvor beim Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden.
❙
Kennzeichnung nach den Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes, unter
Umständen zusätzlich nach Gefahrstoffrecht
Inverkehrbringen (§45 PflSchG)
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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Pflanzenstärkungsmittel
2 Übersichtslisten mit Erläuterungen im Internet:
1.
Liste der Mittel nach „altem Recht“, gelistet vor dem 14. Februar 2012,
Verkauf noch bis 14. Februar 2013 möglich,
danach dürfen Restmengen beim Anwender aufgebraucht werden
(unbefristet, kein Ende festgelegt),
Liste enthält zurzeit ca. 600 Mittel
2.
Liste der Mittel nach „neuem Recht“ gemäß §45 PflSchG,
Liste enthält zurzeit 3 Mittel
Inverkehrbringen (§45 PflSchG)
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Ralf Dittrich
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Gliederung
❙
Rechtliche Regelungen im Überblick
❙
Sachkunde
❙
Flächen für die Allgemeinheit
❙
Pflanzenstärkungsmittel
❙
Zusammenfassung
| 23. Januar 2013 |
Ralf Dittrich
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❙
neuer Sachkundenachweis: Antragstellung bis 26. Mai 2015 möglich
❙
Fortbildungspflicht: einmal in 3 Jahren
❙
öffentliche Flächen: nur noch solche Pflanzenschutzmittel erlaubt, die
ausdrücklich für diese Flächen zugelassen oder genehmigt sind
❙
Pflanzenstärkungsmittel: neue Rechtslage,
Übergangsfrist endet am 14. Februar 2013
Zusammenfassung