Name, Vorname:
| Aktenzeichen (wird von der Behörde vergeben): | |||
R52-6639/_____________________ | ||||
Abschluss aus Land:
| Posteingangsstempel (wird von der Behörde vergeben): | |||
Landesamt für Schule und Bildung Standort Bautzen Postfach 44 44 02634 Bautzen
Zugang für elektronisch signierte Nachrichten: zastsax-d@lasub.smk.sachsen.de | ||||
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe Seite 5) bei. | ||||
A N T R A G | ||||
auf Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise | ||||
[ ] | als Hauptschulabschluss | |||
[ ] | als mittlerer Schulabschluss | |||
[ ] | als Hochschulzugangsqualifikation | |||
W i c h t i g: | ||||
Bitte Zutreffendes ankreuzen, ansonsten ist eine Bearbeitung nicht möglich! (siehe auch Website www.schule.sachsen.de) |
Angaben der Antragstellerin/ des Antragstellers | ||||||||||
Name, Vorname
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[ ] | männlich | [ ] | weiblich | |||||||
Postanschrift (Straße, PLZ, Ort)
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E-Mail-Adresse*
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Telefon* | Festnetz:
| Mobil:
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In welchem Land und wann wurde/n die Qualifikation/en erworben?
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Welcher allgemeinbildende und welcher berufliche Abschluss wurden im Herkunftsland erworben?
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*freiwillige Angaben; diese können ggf. eine schnellere Bearbeitung ermöglichen | ||||||||||
Erklärungen (erforderlich!) | ||||||||||
[ ] | Ich habe einen derartigen Antrag bei keiner anderen Stelle in der Bundesrepublik Deutschland eingereicht. | |||||||||
[ ] | Ich habe einen derartigen Antrag bereits bei einer/mehreren anderen Stelle/n | |||||||||
eingereicht, und zwar am |
| bei (Name und Anschrift der Stelle) | ||||||||
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[ ] | Von dort habe ich noch keine Entscheidung. | |||||||||
[ ] | Eine Kopie der Entscheidung liegt bei. | |||||||||
[ ] | Ich erkläre, dass ich in Sachsen eine Erwerbstätigkeit/Ausbildung/ein Studium aufnehmen möchte. | |||||||||
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und elektronisch ge-speichert werden dürfen. Von der Datenschutzerklärung gemäß Anlage "Informationen zur Datenverarbeitung", ab Seite 6, habe ich Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass dieses Verfahren kostenpflichtig ist. | ||||||||||
Ort, Datum | Unterschrift | |||||||||
Tabellarischer Lebenslauf | |||||||||
1. | Angaben zur Person | ||||||||
Familienname, ggf. Geburtsname, Vornamen
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Geburtstag, Geburtsort und –land
| Staatsangehörigkeit
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Seit wann haben sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland?
Seit wann haben Sie Ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen?
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2. | Besuch von Schulen im Herkunftsland | ||||||||
(Primarschulen, Sekundarschulen, Berufsbildende Schulen in chronologischer Reihenfolge) | |||||||||
von – bis | Schule | Fachrichtung | Ort | ||||||
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3. | Besuch von Hochschulen/Universitäten im Herkunftsland | ||||||||
von – bis | Hochschule/ Universität | Fachrichtung | Ort | ||||||
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4. | Angabe zur Berufstätigkeit im Herkunftsland und in der Bundesrepublik Deutschland (in chronologischer Reihenfolge) | ||||||||
von – bis | Tätigkeit | Ort | |||||||
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5. | Angaben zum Schulbesuch seit Einreise nach Deutschland (Mittelschule, Gymnasium, Berufsbildende Schulen) | ||||||||
von – bis | Schule | Fachrichtung | Ort | ||||||
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6. | Angabe zu Sprachkursen, Berufsausbildung, Berufstätigkeit seit Einreise in Deutschland | ||||||||
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7. | Angestrebter Bildungsweg nach dem Anerkennungsverfahren (z. B. Bewerbung für Beruf, Ausbildung oder Studium [bitte ggf. durch geeignete Unterlagen darlegen]) | ||||||||
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Ort, Datum | Unterschrift | ||||||||
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Checkliste: Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Unterlagen für Ihr Antragsverfahren beigefügt haben.
[ ] vollständig ausgefülltes Antragsformular
[ ] bei unter 18-Jährigen: einfache Kopie des Protokolls der Besonderen Bildungsberatung
Zur Bildungsberatung wenden Sie sich bitte entsprechend Ihres Wohnsitzes an den
zuständigen Standort des LaSuB:
LaSuB, Standort Bautzen: Otto-Nagel-Str. 1 Tel.: 03591 / 621 0
LaSuB, Standort Chemnitz: Annaberger Str. 119 Tel.: 0371 / 5366 0
LaSuB, Standort Dresden: Großenhainer Str. 92 Tel.: 0351 / 8439 0
LaSuB, Standort Leipzig: Nonnenstr. 17 a Tel.: 0341 / 4945 0
LaSuB, Standort Zwickau: Makarenkostr. 2 Tel.: 0375 / 4444 0
Personaldokumente:
[ ] amtlich beglaubigte Kopie1 eines Personaldokuments
[ ] ggf. Nachweis der Namensänderung (z. B. durch Heirat)
[ ] amtlich beglaubigte Kopie1 des Originals
[ ] amtlich beglaubigte Kopie1 der Übersetzung2 des Originals
[ ] ggf. amtlich beglaubigte Kopie1 einer Spätaussiedlerbescheinigung
Schul-/Berufsschuldokumente:
[ ] Sekundarschulabschlusszeugnis / letztes Schulzeugnis inkl. Fächer- und Notenübersicht
[ ] amtlich beglaubigte Kopie1 des Originals
[ ] amtlich beglaubigte Kopie1 der Übersetzung2 des Originals
Hochschuldokumente:
[ ] ggf. Nachweis einer Hochschulaufnahmeprüfung
[ ] amtlich beglaubigte Kopie1 des Originals
[ ] amtlich beglaubigte Kopie1 der Übersetzung2 des Originals
[ ] ggf. Studiennachweise inkl. Fächer- und Notenübersichten
[ ] amtlich beglaubigte Kopie1 des Originals
[ ] amtlich beglaubigte Kopie1 der Übersetzung2 des Originals
[ ] ggf. Studienabschlusszeugnis inkl. Fächer- und Notenübersicht
[ ] amtlich beglaubigte Kopie1 des Originals
[ ] amtlich beglaubigte Kopie1 der Übersetzung2 des Originals
Landesamt für Schule und Bildung
Referat 52 / Zeugnisanerkennungsstelle
Informationen zur Datenverarbeitung
bei der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
I. Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nummer 7(DSGVO) ist das Landesamt für Schule und Bildung, Annaberger Str. 119, 09120 Chemnitz
II. Datenschutzbeauftragt gemäß Art. 37 DSGVO ist die Datenschutzbeauftragte des Landesamtes für Schule und Bildung
Frau Susanne Sattler-Dornbacher
Postfach 13 34
09072 Chemnitz
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lasub.smk.sachsen.de
Telefon: 0351/8324 431
III. Zweck der Erhebung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihr Antrag auf Bewertung der von Ihnen vorgelegten Bildungsnachweise.
IV. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind:
• Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die von Ihnen mit der Antragstellung oder die mit dem Begehren auf eine Beratung erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a), Art. 7, Art. 4 Nummer 11 DSGVO).
• Weitere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind insbesondere:
§ 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
• Weitere Rechtsgrundlagen für das Bewertungsverfahren bzw. für eine Beratungsleistung sind:
Sächsisches Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz,
Lehramtsprüfungsordnung
V. Folgende Daten werden verarbeitet:
• Angaben zur Person (z. B. Vor- und Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit)
• Bildungs- und sonstige Leistungsdaten (z. B. Schulabschlüsse, Universitätsabschlüsse, Berufsabschlüsse, Noten)
Ohne Angabe dieser Daten ist die Anerkennungsstelle nicht in der Lage, Ihren Antrag zu bearbeiten. Die begehrte Anerkennung des Bildungsnachweises ist dann nicht möglich. Auch eine bestimmte Beratungsleistung kann nur bei Vorliegen der hierfür erforderlichen Daten erfolgen.
• gegebenenfalls für eine Gebührenbefreiung: Daten über den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
VI. Sie können die Antragstellung und die damit erfolgte Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücknehmen bzw. widerrufen. In diesem Fall der Rücknahme der Antragstellung oder eines sonstigen Widerrufs der Einwilligung bleibt die bis zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage der Einwilligung erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig.
VII. Die Daten zur Person und die Bildungs- bzw. sonstigen Leistungsdaten werden, soweit es für die mit der Antragstellung begehrte Bewertung erforderlich ist, an folgende Stellen übermittelt:
• Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz
• zuständige Anerkennungsstelle in einem anderen Bundesland
• von der Anerkennungsstelle beauftragte externe Gutachter oder externe Übersetzer
• Melderegisterstellen
Im Bereich der beruflichen Anerkennung erfolgt überdies eine Datenübermittlung zu statistischen Zwecken an das Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (§ 16 Sächsisches Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz).
VIII. Ferner kann gegebenenfalls eine Übermittlung der Daten zur Person sowie zu den Bildungs- und sonstigen Leistungsdaten an eine sachlich zuständige Stelle in demjenigen Drittland erfolgen, in welchem der zur Bewertung vorgelegte Bildungsnachweis erworben worden ist.
IX. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten grundsätzlich am Ende desjenigen Kalenderjahres gelöscht, in dem das Verfahren 10 Jahre abgeschlossen worden ist.
X. Zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen jeweils das Recht
- auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Art. 15 DS-GVO)
- auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Art. 16
DS-GVO)
- auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
- auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DS-
GVO)
- auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
- auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21
DS-GVO)
XI. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt
XII. Sie haben nach Art. 77 DS-GVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 12 00 16, 01001 Dresden