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KOALITIONSVERTRAG
2019
BIS
2024
Erreichtes bewahren
Neues ermöglichen
Menschen verbinden
Gemeinsam für Sachsen

 
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Inhaltsverzeichnis
Präambel ................................................................................................................................................. 2
Bildung ..................................................................................................................................................... 5
Wissenschaft, Hochschulen und Forschung .......................................................................................... 14
Kunst und Kultur .................................................................................................................................... 21
Wirtschaft .............................................................................................................................................. 26
Arbeit ..................................................................................................................................................... 33
Energie und Klimaschutz ....................................................................................................................... 37
Strukturwandel ...................................................................................................................................... 42
Digitalisierung ........................................................................................................................................ 45
Verkehr, Mobilität, Infrastruktur ........................................................................................................... 47
Tourismus .............................................................................................................................................. 55
Kommunales .......................................................................................................................................... 57
Verwaltung, Personal, Digitalisierung und Transparenz ....................................................................... 59
Innere Sicherheit ................................................................................................................................... 64
Polizei .................................................................................................................................................... 70
Asyl ........................................................................................................................................................ 72
Migration und Integration ..................................................................................................................... 74
Landesentwicklung ................................................................................................................................ 76
Bauen und Wohnen ............................................................................................................................... 79
Umwelt- und Naturschutz ..................................................................................................................... 82
Ländliche Entwicklung ........................................................................................................................... 88
Landwirtschaft ....................................................................................................................................... 88
Soziales .................................................................................................................................................. 92
Sportland Sachsen ............................................................................................................................... 101
Gleichstellung ...................................................................................................................................... 104
Justiz .................................................................................................................................................... 107
Demokratie .......................................................................................................................................... 111
Europa ................................................................................................................................................. 114
Kirchen und Religionsgemeinschaften ................................................................................................ 118
Medien ................................................................................................................................................ 119
Grundsätze der Haushalts- und Finanzpolitik ..................................................................................... 122
Zusammenarbeit der Koalitionsparteien ............................................................................................ 131

 
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Präambel
Sachsen ist ein starkes und erfolgreiches Land, weil die Menschen, die hier leben, sich mit
Mut, Veränderungsbereitschaft und Fleiß immer wieder neuen Herausforderungen stellen
und so dazu beitragen, dass der Freistaat heute in vielerlei Hinsicht gut dasteht.
So wie den Menschen 1989 klar war, dass Freiheit, Demokratie, und Rechtsstaatlichkeit
stets errungen werden müssen, so ist uns auch heute klar, dass wir für unsere Grundwerte
einstehen müssen. So wie ihnen damals klar war, dass sie die Zukunft selbst gestalten
müssen, so ist uns auch heute klar, dass eine sich wandelnde Welt unser gemeinsames
Anpacken
erfordert:
Der
globale
Wettbewerb,
die
rasante
Digitalisierung
aller
Lebensbereiche, Klimawandel und Umweltschutz sowie der soziale Zusammenhalt
verlangen neue Antworten und kluge Weichenstellungen.
In diesem Wissen wollen wir die Veränderungen als Chancen begreifen und sie nutzen, um
ein neues Kapitel in der Geschichte des Freistaates Sachsen aufzuschlagen. Wir sind der
festen Überzeugung, dass dies in unserem Land am besten gelingt, wenn wir
zusammenstehen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Menschen dazu
befähigen, Dinge für sich und die Gemeinschaft möglich zu machen.
Die Sächsische Union, die sächsischen Bündnisgrünen und die Sozialdemokratie Sachsens
bilden ein breites Spektrum der sächsischen Gesellschaft ab, sie stehen aber auch für
unterschiedliche Sichtweisen. Das Ergebnis der Landtagswahl begreifen wir als Auftrag,
gemeinsam neue Perspektiven einzunehmen. Wir wollen Sachsen mit einer klugen und
nachhaltigen Politik in eine gute Zukunft führen.
Unser Ziel ist es, dass Sachsen im Jahr 2024 und darüber hinaus ein dynamischerer,
gerechterer und noch lebenswerterer Ort im Herzen Europas ist: Ein weltoffenes Land, in
dem die Menschen gute Arbeit finden, das die Chancen der Digitalisierung offensiv nutzt, mit
Forschergeist neue Lösungen für den Klima- und Umweltschutz auf den Weg bringt, ein
guter Nachbar in der Mitte Europas bleibt und einen aktiven Beitrag zum europäischen
Zusammenhalt leistet.
Wir werden die Freiheit der Menschen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln schützen und
verteidigen. Wir wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die
demokratische Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und ihre
gleichberechtigte Teilhabe fördern wir. Wir stärken die Eigenverantwortung und die freie
Entfaltung einer jeden Persönlichkeit wie auch den Gemeinsinn.
Freiheit braucht Sicherheit. Deshalb stärken wir in allen Regionen die Präsenz des Staates
durch Polizei und Justiz und gewährleisten eine stabile Daseinsvorsorge. Sicherheit braucht
Freiheit. Wir bekennen uns zum Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Unsere
Demokratie werden wir stärken und gegen Angriffe von Verfassungsfeinden verteidigen.
Freiheit in Verantwortung ist die Grundlage für wirtschaftliches Handeln. Wir stehen für den
Erhalt und die Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft, die Wachstum schafft,
Ressourcen schont, Leistungen belohnt und Wohlstand gerecht verteilt. Sie ist die Grundlage
für eine stabile Gesellschaft mit einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft, gegründet auf sozial
verpflichtendem, doch verlässlich vom Staat geschütztem Eigentum. Die Stärkung von
Sozialpartnerschaft und Tarifbindung ist für uns ein wichtiges Prinzip.
Wir möchten, dass die Menschen den demokratischen Prinzipien, staatlichen Einrichtungen
sowie ihren Prozessen und Entscheidungen vertrauen. Indem wir neue Formen der
politischen Bürgerbeteiligung einführen und den begonnenen Dialog weiter ausbauen,
binden wir die Bevölkerung besser in Entscheidungsprozesse ein. Wir stärken das Prinzip

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der kommunalen Verantwortung und fördern die zivilgesellschaftliche Teilhabe. Wir machen
Demokratie besser erlebbar und stärken die demokratische Bildung. Durch weniger
Bürokratie, den Einsatz von modernen Technologien und durch die Möglichkeiten der
Digitalisierung verbessern wir Abläufe und Verfahren in Politik und Verwaltung und machen
sie transparenter. Wir stärken eine Kultur des Ermöglichens und fördern Engagement und
das Ehrenamt in Gesellschaft und Vereinen. Wir begrüßen den Einsatz von Kirchen,
Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Initiativen für den Zusammenhalt in
unserem Land. Diejenigen, die sich für unser Gemeinwohl einsetzen, genießen unser
besonderes Vertrauen und unseren Schutz.
Sachsen bleibt Industrie- und Energieland und wird Impulsgeber einer neuen Dynamik sein.
Die Fachkräfte von morgen wollen wir ausbilden und halten. Wir fördern aktiv die Anwerbung
von Fachkräften aus dem Ausland und begegnen ihnen mit Offenheit. Bei Neugründungen
und Unternehmensnachfolgen, bei der Vernetzung von Forschung und Entwicklung, bei der
Bewältigung des Strukturwandels in den Braunkohlegebieten und in der Automobilindustrie
leitet uns das Prinzip der Nachhaltigkeit. Zukünftigen Generationen wollen wir solide
Finanzen und eine leistungsfähige und moderne öffentliche Infrastruktur übergeben.
Wir bewahren unsere Lebensgrundlagen durch nachhaltiges Handeln und schützen unsere
Natur, die Umwelt und das Klima. Wir begegnen dem Artensterben und wollen natürliche
Flächen erhalten. Wir gestalten eine innovative und nachhaltige Politik für eine
leistungsfähige, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung, für eine ökologisch
verträgliche, regional wertschöpfende Landwirtschaft und für eine verlässliche Mobilität für
alle Menschen ± gleich ob auf dem Land oder in den Städten.
Sachsen ist Heimat für alle Menschen, die füreinander einstehen und die sich in ihrer
Vielfältigkeit einbringen. Wir sind ein offenes und tolerantes Land, das Wert auf seine Kunst-
und Kulturlandschaft legt, die wir bewahren wollen. Unabhängig von Alter, Wohnort oder
Geschlecht, soll sich jede und jeder frei und mit gleichen Chancen entfalten sowie sich für
unser Gemeinwesen engagieren können. Wer Unterstützung benötigt, kann sich unserer
Solidarität sicher sein. Wir setzen uns für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in
Stadt und Land ein. Wir kümmern uns um kluge Lösungen für die großen Herausforderungen
der Pflege und der flächendeckenden medizinischen Versorgung. Die Gerechtigkeit
zwischen den Generationen zu wahren, ist Ziel der Koalitionsparteien. Die Lebens- und
Aufbauleistung der älteren Generationen verdient Respekt und soll anerkannt werden. Damit
mehr junge Menschen ihre Zukunft in Sachsen aufbauen, tragen wir für hervorragende
Bildungseinrichtungen Verantwortung und unterstützen Firmen aus dem In- und Ausland
dabei, gute, tarifgebundene Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen.
Diese Koalition für Sachsen wird den Freistaat in den kommenden fünf Jahren auf einen
Weg führen, der Moderne und Dynamik mit Tradition und kulturellem Bewahren vereint. Wir
wollen ein Sachsen, das sich der Zukunft mit Mut, Zuversicht und Gestaltungswillen
zuwendet.
Die Koalitionsparteien sind sich einig, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel zielgerichtet
für innovative, wirtschaftsfördernde, ökologische und soziale Maßnahmen einzusetzen. Für
alle finanzwirksamen Maßnahmen gilt ein Haushaltsvorbehalt, mit Ausnahme von prioritären
Maßnahmen in folgenden Schwerpunktbereichen:
Starke Kommunen – starker Freistaat
Unsere Kommunen sind das Rückgrat unseres Landes. Wir wollen die finanziellen und
gestalterischen
Spielräume
zur
Verbesserung
von
Lebensqualität
und
Entwicklungsperspektiven stärken. Dazu werden wir auch für weniger Bürokratie sorgen.

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Mobilität für Alle in unserem Freistaat
Flächendeckend zuverlässige, nachhaltige und bezahlbare Mobilität ist eine wichtige
Voraussetzung dafür, dass sich Menschen in Sachsen selbstbestimmt in das wirtschaftliche
und gesellschaftliche Leben einbringen können. Deshalb werden wir spürbar in Sachsens
Mobilität investieren.
Sozialer und gesellschaftlicher Zusammenhalt
Sachsen ist vielfältig und braucht das Miteinander aller, um als Freistaat stark sein zu
können. Kultur und Kreativität prägen unser Land im Herzen Europas. Wir fördern den
gesellschaftlichen Zusammenhalt und sozialpolitische Maßnahmen, die den Menschen in
Sachsen faire Chancen und Möglichkeiten zur Teilhabe eröffnen.
Haltung für Demokratie und Menschlichkeit
Die Demokratie ist das grundlegende Gestaltungsprinzip unseres Zusammenlebens. Sie zu
fördern, heißt, die freiheitliche Zukunft Sachsens zu sichern. Wir unterstützen die
Zivilgesellschaft in ihrem Einsatz für Menschlichkeit und ein starkes Miteinander. Wir
verbessern die Beteiligungsmöglichkeiten.
Ökologie und Nachhaltigkeit – Natur und Umwelt bewahren
Die Bewahrung der Schöpfung hat in Sachsen Verfassungsrang. Wir investieren in Natur-
und Umweltschutz, um unsere Lebensgrundlagen und unsere Kultur- und Naturlandschaft für
uns und unsere nachfolgenden Generationen zu bewahren.
Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Digitales
Wir investieren in unseren Wirtschafts- und Industriestandort und stärken regionale
Wertschöpfungsketten. Sachsen soll Land guter Arbeit sein. Mit mehr Innovationsförderung
und Digitalisierung stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Klima- und Energieland Sachsen
Sachsen ist und bleibt Energieland. Wir wollen, dass Klimaschutz und -anpassung sowie die
damit verbundenen Technologien in Sachsen zum Konjunkturmotor werden. Wir ergreifen
die Chancen des Strukturwandels und investieren in die Zukunft der Regionen. Diesen
Prozess gestalten wir gemeinsam mit den Menschen.
Sachsens kluge Köpfe fördern
Wir werden in gute Bildung von Anfang an verstärkt investieren, damit niemand zurückbleibt
und alle Menschen ihre Chancen nutzen können. Bildung und Wissenschaft sind die
Schlüssel, damit Sachsen auch in Zukunft seine Potenziale voll entfalten kann.
Leistungsfähige Staatsverwaltung
Für eine leistungsfähige und bürgernahe Staatsverwaltung investieren wir in die Aus- und
Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vereinfachen und digitalisieren
Verwaltungsvorgänge.
Sicheres Sachsen – starker Rechtsstaat
Die Freiheit ist das höchste Gut, das der Staat verteidigt. Die Grundlage dafür, dass die
Menschen in Sicherheit und Freiheit leben können, ist ein starker Rechtsstaat, der den
Herausforderungen unserer Zeit gerecht wird.
Dafür stellen wir in der 7. Legislaturperiode mindestens 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die maßnahmenkonkrete Umsetzung erfolgt durch die Koalitionsparteien. Ein Teil dieser
Maßnahmen im Umfang von 220 Millionen Euro soll bereits kurzfristig im Jahr 2020 mit
einem Sofortprogramm umgesetzt werden. Über darüber hinaus zur Verfügung stehende
Mittel
wie
u. a.
Steuermehreinnahmen
und
Haushaltsüberschüsse
werden
die
Koalitionsparteien im Einvernehmen entscheiden.

 
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Bildung
Bildung hat für die Koalitionsparteien einen hohen Stellenwert. Wir wollen kein Kind
zurücklassen, das individuelle Erreichen bester Bildungserfolge ermöglichen und allen
Menschen umfassende Chancen für ein selbstbestimmtes und verantwortungsbewusstes
Leben in sozialer Gemeinschaft eröffnen. Gemeinsam wollen wir das Bildungsland Sachsen
mit zukunftsfähigen Konzepten weiterentwickeln und unsere Bildungseinrichtungen durch
mehr Eigenverantwortung stärken. Sie sind offene und persönlichkeitsbildende Orte, die
Menschen
mit
unterschiedlichen
Hintergründen,
Perspektiven
und
Fähigkeiten
zusammenbringen. Die Förderung von bürgerschaftlicher Kultur, von Demokratie und
Nachhaltigkeit ist uns ein wichtiges Anliegen, ebenso die Stärkung der Bildungsangebote in
den ländlichen Räumen sowie die Förderung der sorbischen Sprache und Kultur.
Bewegungs- und Gesundheitsförderung sind für uns ebenfalls wesentliche Ziele. Wir wollen
unsere Bildungseinrichtungen im Kontext gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen betrachten
und besondere soziale Herausforderungen bei der Förderung berücksichtigen. Die
Entwicklung regionaler Bildungslandschaften bringen wir voran, um Synergien zu
erschließen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern.
Frühkindliche Bildung
Sachsens Kindertagesstätten sind Orte der Bildung, Betreuung
und Erziehung
gleichermaßen. Die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung im Freistaat werden wir sichern
und fortentwickeln. Für den Bildungserfolg unserer Kinder sind das Bildungssystem und die
Gesellschaft sowie in besonderer Weise die Familie wichtig.
Die Attraktivität des Erzieherberufes werden wir erhöhen, indem wir die Qualitätsentwicklung
und eine Reform der Erzieherausbildung verbinden. Im Dialog mit Kommunen und Trägern
verbessern wir die Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen weiter. Fehlzeiten,
die durch Urlaub, Weiterbildung und Krankheit im Umfang von bis zu 20 Prozent der
Bruttoarbeitszeit entstehen, sollen ab 2022 schrittweise bei der Berechnung des
Personalschlüssels berücksichtigt werden.
Wir entwickeln eine ÄFachkrlftestrategie fr†hkindliche Bildung 2030³ auf der Basis eines
Fachkräftemonitorings für soziale Berufe ab 2020. Ausgehend davon gewährleisten wir die
für die Ausbildung notwendigen Ressourcen, insbesondere beim Ausbau der akademischen
Ausbildung. Unser Ziel ist es, bis 2030 den Anteil der akademischen Fachkräfte deutlich zu
erhöhen.
Längerfristig
wollen
wir
die
Fachkraft-Kind-Relation
schrittweise
auf
1 (Vollzeitäquivalente) : 4 (Kinder) in der Krippe, 1:10 im Kindergarten und 1:16 im Hort
verbessern.
Die Erzieherausbildung werden wir reformieren, am derzeitigen Qualifikationsniveau gemäß
Deutschem Qualifikationsrahmen (Niveau 6) halten wir fest. Wir wollen die Anrechnung
erworbener Qualifikationen für die Einmündung in Erzieherausbildung und Studium
erweitern. Mit der Ausweitung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) Pädagogik um 100
Plätze speziell in Kindertageseinrichtungen wollen wir frühzeitig bei jungen Menschen das
Interesse am Erzieherberuf wecken.
Wir verstetigen die Ergebnisse des Projekts ÄLernort Praxis Kita³ in Sachsen. Die Arbeit der
Praxisanleiterinnen und -anleiter unterstützen wir durch Anrechnung von zwei Stunden pro
Woche und Fachschülerin bzw. Fachschüler. Ab dem Schuljahr 2020/21 werden wir die
Auszubildenden in der Erzieherausbildung von der Zahlung des Schulgeldes befreien.
Der Ausbau der berufsbegleitenden Ausbildung hat für die Koalitionsparteien Priorität. Ziel ist
es, deren Anteil an der Zahl aller Auszubildenden deutlich zu erhöhen. Wir prüfen
Möglichkeiten, wie wir die Träger bei dieser Form der Ausbildung besser unterstützen

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können, zum Beispiel bei der Vergütung außerhalb des Personalschlüssels. Zusätzlich
stellen wir sicher, dass Umschulungen auch weiterhin finanziert werden können.
Mit Blick auf die Entwicklung multiprofessioneller Teams in den Einrichtungen werden wir die
Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte im Jahr
2020 neu gestalten und dabei differenzierte Zugänge schaffen.
Wir wollen mehr Männer für den Beruf des Erziehers gewinnen und dazu die Ergebnisse des
Modellprojekts ÄMlnner in den Kitas³ umsetzen.
Wir wollen gemeinsam mit den Trägern Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit
Migrationsgeschichte entwickeln und die Anerkennung von im Ausland erworbenen
Bildungsabschl†ssen beschleunigen. Nachgewiesene Qualifikationslücken werden wir durch
bedarfsspezifische Fortbildungsprogramme (insbesondere Sprache) schließen.
Den Sächsischen Bildungsplan entwickeln wir fort und passen ihn an neue
Herausforderungen
an.
Wir
werden
die
Demokratievermittlungskompetenz
von
Erzieherinnen und Erziehern durch ein Fortbildungs- und Supervisionsprogramm fördern. Für
die Vermittlung der sorbischen Sprache in den Kindertagesstätten implementieren wir ein
Qualitätsmanagement. Den Hort werden wir noch besser mit der Grundschule verzahnen
und gemeinsam mit den Ganztagsangeboten weiterentwickeln.
Die Kindertagespflege im Freistaat Sachsen ergänzt die Angebote frühkindlicher Bildung und
entspricht dem Grundsatz des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern. Die Informations- und
Koordinierungsstelle Kindertagespflege werden wir sichern und dauerhaft fördern. Im Dialog
mit den Kommunen wollen wir die finanzielle Situation der Kindertagespflegepersonen im
Gleichklang mit der Entwicklung in den Kindertageseinrichtungen verbessern und ein
qualitativ hochwertiges Angebot im Freistaat Sachsen ermöglichen. Wir möchten
gewährleisten, dass die Finanzierung inklusiver Kindertagespflege analog zu den Kitas
erfolgt.
Unser Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Hierbei werden wir
Kindertageseinrichtungen bei der Einführung und Sicherstellung flexiblerer und längerer
Öffnungszeiten insbesondere auch im ländlichen Raum unterstützen.
Die Sächsische Kita-Landschaft werden wir mit Blick auf Integration und Inklusion sowie bei
der Sprachförderung weiterentwickeln und dabei die Erfahrungen aus dem Projekt
Willkommens-Kitas nutzen. Wir erfüllen den Sächsischen Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), erhalten heilpädagogische Kompetenzen,
knüpfen das Netz inklusiver Kindertageseinrichtungen dichter und stärken die Inklusion im
Hort.
Unser Ziel ist es, die Verantwortung von Eltern für das Kindeswohl zu stärken und Familien
bei dieser Aufgabe durch Beratung und Vermittlung von Kompetenzen gezielt zu
unterstützen. Kindertageseinrichtungen mit besonderen sozialen und demografischen
Indikatoren wollen wir beginnend ab dem Jahr 2021 mit zusätzlichen Personalressourcen
ausstatten. Dazu werden wir die Ergebnisse und aufgebauten Ressourcen der Eltern-Kind-
Zentren und des Projekts ÄKinder stlrken³ sichern und auf der Grundlage einer kommunalen
Sozialberichterstattung in eine strukturelle Ausstattung überführen.
Bauliche Investitionen in Kitas wollen wir weiterhin bedarfsgerecht fördern und zur Stärkung
der Gesundheits- und Ernährungsbildung auch die Einrichtung von Küchen ermöglichen.
Im Dialog mit Kommunen, Expertinnen und Experten und Trägern werden wir im Jahr 2021
das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG)
insbesondere im Hinblick auf die Finanzierungsstruktur, Qualitätssicherung und -entwicklung

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sowie Elternmitwirkungsrechte novellieren. Dabei ist es unser Ziel, durch eine Anhebung und
Dynamisierung des Landeszuschusses die Kommunen zu entlasten. Eine Differenzierung
nach Krippe, Kindergarten, schulvorbereitendem Jahr und Hort prüfen wir.
Wir wollen weitere Schritte zur Beitragsentlastung von Eltern in der Kinderbetreuung
unternehmen. In diesem Zusammenhang prüfen wir Obergrenzen für die Belastungen von
Eltern sowie die Voraussetzungen und den Umfang der Befreiung von Elternbeiträgen
landeseinheitlich zu regeln. Dabei beziehen wir eine Differenzierung nach Krippe,
Kindergarten, schulvorbereitendem Jahr und Hort mit ein.
Schule
Das sächsische Schulsystem erzielt im Vergleich der Bundesländer seit langer Zeit gute
Bildungserfolge. Dies ist das Verdienst der qualitativ hochwertigen Arbeit unserer Lehrkräfte,
die sich auf ein von Kontinuität und Verlässlichkeit geprägtes Umfeld stützen können. Die
Koalitionsparteien sind sich einig, dass ein Schulsystem auf gesellschaftliche Veränderungen
und Entwicklungen reagieren muss, es dabei aber einer wohlausgewogenen Balance
zwischen Neuerung und Kontinuität bedarf. Wir halten am gegliederten Schulsystem und am
zwölfjährigen Abitur fest und werden unser Schulsystem weiterentwickeln. Leistungs- und
Chancengerechtigkeit bilden dabei keinen Widerspruch.
Stärkung der Schulen
Angesichts der weiter steigenden Schülerzahlen und des bundesweit andauernden
Lehrkräftemangels ist die Sicherung der Unterrichtsversorgung auch in den kommenden
Jahren wichtig. Um Schulen und Lehrkräfte bestmöglich zu unterstützen, haben wir in den
letzten Jahren zahlreiche Assistenzprogramme eingeführt. Diesen Weg setzen wir fort und
bauen multiprofessionelle Teams auf, die helfen, alle Aspekte erfolgreicher Schulgestaltung
abzusichern.
An jeder Grund-, Ober- und Gemeinschaftsschule mit mehr als 400 und jedem Gymnasium
bzw. jedem Berufsschulzentrum mit mehr als 700 Schülerinnen und Schülern wird der
Freistaat
Sachsen
schrittweise
bis
zum
Schuljahr
2023/24
einen
Schulverwaltungsassistenten bzw. eine -assistentin beschäftigen, die erforderlichen Stellen
für Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden im Stellenplan ausgewiesen. Das Programm
ÄSchulassistenz³ wollen wir bis zum Schuljahr 2024/25 auf jede zweite Schule in |ffentlicher
Trägerschaft ausweiten und haben zudem das Ziel, bis zum Jahr 2030 eine Schulassistenz
an möglichst jeder öffentlichen Schule schaffen. Ab dem Schuljahr 2020/21 wird an jeder
sächsischen Oberschule eine vom Land finanzierte Praxisberaterin bzw. ein Praxisberater
tätig sein, zudem prüfen wir die Ausdehnung des Programms auf die Gymnasien. Das
Programm ÄSchulsozialarbeit³ wird fortgef†hrt mit der Zielstellung, dass unter Beteiligung der
Schulträger an jeder allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule Ressourcen der
Schulsozialarbeit zur Verf†gung stehen sollen. Die Programme ÄSchulassistenz³,
ÄPraxisberater/in³ und ÄInklusionsassistenz³ wollen wir, auch unter Nutzung alternativer
Finanzierungsmöglichkeiten, ab dem Doppelhaushalt 2021/22 verbindlich ausweisen.
Schulen sollen in ihrer Individualität und Leistungsfähigkeit weiter gestärkt werden. Wir
werden die Eigenständigkeit von Schulen im Rahmen eigener Schulbudgets unterstützen.
Für Schulen mit besonderen Bedarfen soll ausgehend von definierten sozialräumlichen
Kriterien ein Budgetaufschlag gewährt werden. Hierzu wollen wir bis zum Ende des Jahres
2021 ein Modell für eine sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung erarbeiten. Unsere
sächsischen Oberschulen entwickeln wir als wichtige Säule unseres Bildungssystems fort
und sorgen im Dialog mit Handwerk und Wirtschaft für eine stärkere Praxisnähe des
Unterrichts, um insbesondere dem Bedarf nach gut ausgebildeten Fachkräften Rechnung zu
tragen. Durch eine stärkere Vernetzung unserer Oberschulen mit den Berufsschulzentren
wollen wir Synergien heben und im Rahmen der Berufsorientierung feste Kooperationen

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bilden. Durch den Ausbau von Praktika insbesondere in den Klassenstufen 7 bis 9 wollen wir
in noch stärkerem Maße Schülerinnen und Schüler an die Arbeitswelt heranführen. Wir
prüfen Möglichkeiten, um Doppelqualifizierungen, wie beispielsweise die Berufsausbildung
mit Abitur, weiter auszubauen.
Für die Koalitionsparteien ist die Förderung hoch- und mehrfachbegabter Schülerinnen und
Schüler pädagogisch bedeutsam. Wir werden hierzu das System der Begabtenförderung im
Freistaat Sachsen weiter auf hohem Niveau unterstützen und für beste Rahmenbedingungen
sorgen.
Ganztagsangebote
Wir werden die Ganztagsförderung so ausbauen, dass jede allgemeinbildende Schule in
Sachsen ein Ganztagsangebot vorhalten kann. Mit der Ausweitung der Schülerbeförderung
sorgen wir dafür, dass alle Kinder an Ganztagsangeboten teilnehmen können. Die
Ganztagskonzepte sollen gemeinsam mit Eltern und Schulträgern entwickelt werden. Sie
sollen verbindliche und gleichzeitig flexible Teilnahmezeiten der Kinder und Jugendlichen
ermöglichen und die Einbeziehung externer Partner weiter stärken. Insbesondere wollen wir
Schulen motivieren, herausgehobene Projekte beispielsweise in den Bereichen Demokratie,
Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sowie Selbstständigkeit und Unternehmertum zu
initiieren.
Es ist uns besonders wichtig, die Grundschule, ihre Ganztagsangebote und den Hort besser
miteinander zu verzahnen, um eine Rhythmisierung des Schulalltags zu ermöglichen. Auch
an den weiterführenden Schulen wollen wir die flexible Einbindung der Ganztagsangebote in
den schulischen Unterrichtsablauf erhöhen. Wir wollen Lernen, Leben und Fördern besser
verzahnen und so für eine schülerorientierte Lernkultur sorgen. Dazu wird der schulische
Ganztag künftig in unterschiedlichen Formen gefördert. Über offene Ganztagsangebote
hinaus schaffen wir zusätzliche Anreize für einen rhythmisierten Ganztag. Im Rahmen der
Fortschreibung der bestehenden F|rderrichtlinie werden wir daf†r den ÄQualitltsrahmen
Ganztagsangebote³ zur verbindlichen Grundlage machen. Wir wollen erreichen, dass sich
bis zum Schuljahr 2024/25 jede vierte Grundschule und jede fünfte weiterführende Schule für
einen rhythmisierten Ganztag entscheidet. Wir unterstützen diese Schulen durch
konzeptgebundene mehrjährige Pauschalen und prüfen deren haushalterische Umsetzung.
Zur Qualitätsentwicklung des schulischen Ganztags werden wir mit Einrichtung der
ÄServicestelle Ganztag³ ein Monitoring einf†hren und f†r eine Vernetzung und Beratung von
Schulen mit Ganztagsangeboten sorgen.
Erhöhung der Schulabschlussquote
Unser Anspruch ist es, jeder Schülerin und jedem Schüler einen Schulabschluss zu
ermöglichen und somit die Schulabschlussquote weiter zu verbessern. Wir wollen, dass
Sch†ler mit dem F|rderschwerpunkt ÄLernen³ einen Schulabschluss erlangen k|nnen. Das
erfolgreiche Modell ÄProduktives Lernen³ weiten wir auf weitere Schulen aus. Um den Erwerb
eines Schulabschlusses nach Ende der Schulpflicht zu erleichtern, eröffnen wir neben dem
Netz von Abendschulen weitere kostenfreie Möglichkeiten, Schulabschlüsse auch tagsüber
nachzuholen. Außerdem werden wir die derzeit aus europäischen Mitteln finanzierten
Produktionsschulen dauerhaft erhalten. Die Möglichkeiten der nachholenden Schulbildung
sollen in Sachsen lebenden Menschen aus anderen Ländern ebenso offen stehen wie
deutschen Bürgerinnen und Bürgern.
Schulische Inklusion stärken
Dem Abbau von Barrieren, der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der
gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen f†hlen wir uns verpflichtet.
Den eingeschlagenen Weg zur inklusiven Schule setzen wir auf der Grundlage der
Ergebnisse des laufenden Evaluationsprozesses fort. Unser Anspruch ist es, so viel inklusive
Bildung wie möglich anzubieten und gleichzeitig am notwendigen Umfang der Förderung
nach den jeweiligen Bedarfen der Schülerin oder des Schülers festzuhalten. Wir erhalten die

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F|rderschulen als einen wichtigen Bestandteil unseres Bildungssystems und erm|glichen
ihnen die Öffnung für Schülerinnen und Sch†ler ohne sonderpldagogischen F|rderbedarf.
Grundsltzlich entscheiden Eltern, ob ihr Kind eine F|rderschule oder eine Regelschule
besucht.
Wir wollen Lehrkräfte durch Fortbildung und externe Expertise dabei unterstützen,
besondere Förderbedarfe bei Schülerinnen und Schülern noch besser zu erkennen. Ziel der
Diagnostik soll es sein, bedarfsgerechte Fördermaßnahmen einzuleiten, um eine erfolgreiche
Unterrichtung an einer Regelschule zu ermöglichen.
Im Rahmen der Kooperationsverbünde setzen wir an inklusiv arbeitenden weiterführenden
Schulen auf Binnendifferenzierung. Dazu wollen wir eine verlässliche Grundausstattung mit
Personal und Sachmitteln sicherstellen und multiprofessionelle Teams insbesondere von
Lehrkrlften, Sonderpldagoginnen und -pädagogen sowie Inklusionsassistentinnen und
-assistenten bilden. Im Zuge der Evaluation werden wir einen unabhlngigen Beirat ÄInklusive
Schule in Sachsen³ einrichten. Dieser soll unter Berücksichtigung von Stellungnahmen,
Bedenken und Sorgen der Verbände, der Betroffenenvertretungen und Schulen Vorschläge
zur Weiterentwicklung inklusiver Schulen erarbeiten.
Ermöglichung von Gemeinschaftsschulen
Wir werden den mit dem Volksantrag vorgelegten Gesetzentwurf im parlamentarischen
Verfahren zügig, vollständig und in Abstimmung mit den Vertrauenspersonen des
Volksantrages beraten und die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen
ermöglichen.
Gemeinschaftsschulen können dort eingerichtet werden, wo der gemeinsame Wille des
Schulträgers, der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler dazu besteht. Mit
differenzierten Regelungen für große und kleine Schulstandorte sichern wir die
Bildungsqualität und gewährleisten die Stabilität unseres Schulnetzes. Zu diesem Zweck
ermöglichen wir die Sächsische Gemeinschaftsschule von Klasse 1 bis 12. Außerhalb der
Ober- und Mittelzentren können sich Oberschulen das besondere pädagogische Profil
ÄLlngeres gemeinsames Lernen³ geben ± und sich damit zur Oberschule+ entwickeln,
welche die Klassenstufen 1 bis 10 umfasst.
Im Dialog mit den Vertrauenspersonen des Volksantrags werden wir einen entsprechenden
Änderungsantrag erarbeiten.
Medienbildung und Digitalisierung
Die Vermittlung von Medienkompetenz an Schülerinnen und Schüler werden wir weiter
intensivieren und unsere Lehrkräfte im Rahmen der Aus- und Fortbildung noch besser auf
medienpädagogische Aufgaben vorbereiten. Das Projekt der M.I.T.-Schulen, mit
Schwerpunkten in den Bereichen Medien, Informatik und digitale Technologien, wollen wir
ausbauen.
Die
bisher
finanzierten
schulischen
Medienbildungsangebote
werden
sichergestellt und ausgebaut. Aufgabe der Landeskoordinierungsstelle Medienbildung ist es,
die vorhandenen Kompetenzen in Aus- und Weiterbildung sowie die vorhandenen
medienpädagogischen Zentren stärker zu vernetzen.
Die Digitalisierung unserer Lebens- und Arbeitswelt stellt auch Schulen vor neue
Herausforderungen. Diesen begegnen wir inhaltlich mit entsprechenden Veränderungen in
der Aus- und Fortbildung der Lehrkrlfte und mit der Unterst†tzung innovativer
Unterrichtskonzepte. Wo sie zu einer besseren schulischen Bildung f†hren, den klassischen
Unterricht sinnvoll erglnzen und die Chancengerechtigkeit erh|hen, werden wir digitale
Lernformen f|rdern und in der Fllche verf†gbar machen.
Wir setzen die begonnenen Maßnahmen in Umsetzung des Digitalpaktes konsequent fort
und wollen das Ziel einer auch digital arbeitenden Schule mit schnellem Internet (mindestens

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1 GBit/s) bis 2024 durch entsprechende Ausstattung erreichen. Dabei streben wir
verlässliche Vereinbarungen mit den Schulträgern über Service und Wartung der digitalen
Infrastruktur an. Wir werden ab dem Schuljahr 2022/23 eine sächsische Schulcloud
einrichten und dabei insbesondere eine personalisierte Zugangsstruktur, funktionale
Lernumgebungen, Schulverwaltungsfunktionen und ein elektronisches Klassenbuch
integrieren.
Vielfalt an sächsischen Schulen
Wir wollen gut ausgebildeten Lehrkräften mit Migrationshintergrund den Weg in den
Lehrerberuf ebnen. Wir überprüfen hierzu die Möglichkeiten der Anerkennung und
notwendiger Qualifizierungen. Zugleich ermutigen wir Menschen mit Migrationshintergrund,
einen pädagogischen Beruf zu ergreifen. Unser Ziel ist es außerdem, mit den erfolgreichen
Vorbereitungsklassen die Schülerinnen und Schüler möglichst schnell in den Regelunterricht
zu integrieren. Dafür soll insbesondere das Fach Deutsch als Zweitsprache hinsichtlich
seiner Ergebnisse überprüft werden.
Ethische und religiöse Bildung an unseren Schulen ist uns wichtig. Wir arbeiten
vertrauensvoll mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften zusammen und unterstützen
die Bestrebungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht. Zugleich treffen wir
alle notwendigen Maßnahmen, die zweistündige Unterrichtung der Fächer Ethik und Religion
zu gewährleisten. Jüdischen Religionsunterricht bieten wir zukünftig über die Grundschule
hinaus an. Uns ist es wichtig, das jüdische Leben in Deutschland, dessen reiche Tradition
und den Umgang mit Minderheiten in Vergangenheit und Gegenwart zu behandeln.
Diskriminierung jeglicher Art stellen wir uns entschieden entgegen. Wir werden eine
unabhängige Ombudsperson beim Kultusministerium benennen, an die sich Schülerinnen
und Schüler, Lehrkräfte und Eltern wenden können.
Demokratische Schule
Wir wollen, dass an allen Schulen demokratisches und zivilgesellschaftliches Engagement,
soziale und ökologische Verantwortung, Rechte und Pflichten sowie Toleranz gelernt und
gelebt werden. Dazu wird das Handlungskonzept ÄW wie Werte³ schrittweise weiter
umgesetzt. Wir werden die Schulen finanziell fördern, zum Beispiel mit Schulbudgets, um
Demokratie und eine lebendige Streitkultur sowie kulturelle, ethnische, religi|se und
weltanschauliche Vielfalt erfahrbar zu machen. Wir werden die Mitwirkungsverordnung
ändern, um die Schülermitwirkung zu stärken und die demokratischen Kompetenzen zu
fördern.
Zur Förderung einer umfassenden politischen und demokratischen Bildung werden wir das
Fach Gemeinschaftskunde bzw. Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft weiter
stärken. Mit der stärkeren Nutzung außerschulischer Lernorte wollen wir unsere
Schülerinnen und Schüler nicht nur an Branchen und Berufsbilder heranführen, sondern
ihnen darüber hinaus erlebbare Perspektiven auf unsere Geschichte und deren politische
Bewertung
bieten.
Wir
fördern
die
altersgerechte
und
zielgruppenorientierte
Gedenkstättenpädagogik und unterstützen die schulischen Aktivitäten zum Besuch der
Erinnerungs- und Gedenkorte an die Diktaturen des 20. Jahrhunderts und deren Opfer.
Eigenverantwortliche Schule, Qualitätssicherung und schulische Evaluation
Durch mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in Verbindung mit interner und
externer Qualitätssicherung stlrken wir die Schul- und Unterrichtsentwicklung. Wir wollen
Schulen
dazu
motivieren,
in
ihre
Schulprogramme
fächerverbindende,
jahrgangsübergreifende und projektorientierte Elemente aufzunehmen und die Schülerinnen
und Schüler stärker in die Unterrichtsgestaltung einzubeziehen.
Wir halten am Benotungssystem zur Leistungseinschätzung fest und werden auch dafür
Sorge tragen, die individuelle Bewertung jedes Schülers im Rahmen der Kopfnoten und

11
durch Worturteile fortzuentwickeln. Die Wiederholung eines Schuljahrgangs zur Festigung
und Vertiefung von Wissen im Interesse eines künftigen Schulabschlusses werden wir
beibehalten und Eltern umfassend und vertrauensvoll beraten.
Das Unterstützungssystem Schulentwicklung wird zu einer abgestimmten Gesamtstrategie
zur Qualitätssicherung von Schule und Unterricht weiterentwickelt. Die vorhandenen
Unterstützungssysteme, regionalen Hilfesysteme und externen Angebote werden ausgebaut,
verzahnt und koordiniert.
Interne
und
externe
Evaluationsverfahren
stellen
wichtige
Instrumente
der
Qualitätsentwicklung dar. Wir werden bis zum Schuljahr 2021/22 ein Konzept erarbeiten, auf
dessen Grundlage die bestehenden Verfahren der internen Qualitätssicherung noch in dieser
Legislaturperiode durch eine externe Schulevaluation ergänzt werden. Dazu und zum Zweck
der Schulforschung richten wir für die Organisation der externen Evaluation ein An-Institut an
einer lehrerbildenden sächsischen Universität ein. Dabei stellen wir das Zusammenwirken
mit der Schulaufsicht sicher und stärken deren Beratungs- und Evaluationskompetenz. Zur
Weiterentwicklung der schulischen Qualität und der internen Evaluation werden die
bestehenden Qualitätsentwicklungsbudgets für Schulen fortgeführt und zum Ende der
Legislaturperiode evaluiert.
Wir streben an, die Schulabschlüsse zwischen den Ländern besser vergleichbar zu machen.
Darum
setzen
wir
uns
im
Rahmen
der
Kultusministerkonferenz
für
einen
Bildungsstaatsvertrag ein, der für alle Länder verbindliche Vorgaben macht, und unterstützen
die Einführung eines Nationalen Bildungsrates. Die Schulen im Freistaat Sachsen beteiligen
sich weiterhin an nationalen und internationalen Leistungsvergleichen und den
Vergleichsarbeiten in den Klassenstufen 3 und 8. Darüber hinaus werden wir eine
landesweite Längsschnittstudie auf den Weg bringen, um das Lernklima und das schulische
Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler sowie die Entwicklung von Sozial- und
Demokratiekompetenz zu evaluieren.
Schulaufsicht und Schulträger
Das Landesamt für Schule und Bildung werden wir auf dem Weg zu einem leistungsfähigen
Dienstleister mit dem Schwerpunkt Beratung, Begleitung und Unterstützung von Schulen in
öffentlicher und freier Trägerschaft unterstützen.
Wir werden das Einstellungsverfahren weiter modernisieren, den Anteil schulscharfer
Ausschreibungen kontinuierlich erhöhen, regionale Bedürfnisse der Schullandschaft stärker
berücksichtigen und sicherstellen, dass Bewerberinnen und Bewerber, Schulen und
Lehrkräfte eine bestmögliche Beratung und Betreuung erfahren.
Wir werden die Kommunen bei der Entwicklung regionaler Bildungslandschaften
unterstützen und dabei unter anderem die Expertise der Transferagentur Mitteldeutschland
für kommunales Bildungsmanagement einbeziehen.
Berufliche Bildung
Die beruflichen Schulzentren mit ihren Bildungsgängen und Standorten wollen wir langfristig
sichern und bedarfsgerecht gemeinsam mit den Schulträgern entwickeln und stärken. Bei
der Berufsschulnetzplanung werden wir regionale und fachliche Belange berücksichtigen und
mit einem dichten und verlässlichen Berufsschulnetz auch den ländlichen Raum stärken.
Den technischen Entwicklungen der Wirtschaft müssen auch unsere Berufsschulzentren
Rechnung tragen können. Wir beabsichtigen, die digitale Infrastruktur und die zeitgemäße
Ausstattung mit einer Innovations- und Investitionsoffensive gezielt zu fördern und werden
die Aus- und Fortbildung der berufsbildenden Lehrkräfte stärken.
Um die Attraktivität der Berufsausbildung zu erhöhen, werden wir die Rahmenbedingungen
zusätzlich zum bereits eingeführten AzubiTicket weiter verbessern. Im Hinblick auf die

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schulnahe Unterbringung von Auszubildenden nehmen wir die Sanierung und den Neubau
von Internatsplätzen zusätzlich in das Schulbauförderprogramm auf. Wir erweitern die
finanzielle Unterstützung bei Unterbringung und Verpflegung auf bisher nicht berücksichtigte
Auszubildende.
Wir wollen gemeinsam mit Kammern, ausbildenden Unternehmen und weiteren Partnern
einen Weg finden, um Angebote in den Bereichen Beratung, Unterstützung und Wohnen zu
bündeln, auszubauen und zusammenzuführen. Hierzu prüfen wir die Einrichtung von
Auszubildendenwerken. Die Jugendberufsagenturen führen wir fort und setzen uns
außerdem für mehr Durchlässigkeit zwischen den Systemen der beruflichen und der
akademischen Bildung ein. Im Rahmen der Sozialpartnerschaft ist uns die Zusammenarbeit
mit den Kammern und den Gewerkschaften wichtig. Beide sollen gemeinsam über sich und
ihre Anliegen an Schulen informieren können.
Schulen in freier Trägerschaft
Schulen in freier Trägerschaft ergänzen unser sächsisches Schulsystem durch ihre
jeweiligen pädagogischen Konzepte in besonderer Weise und stellen für uns
gleichberechtigte Partner in der sächsischen Bildungslandschaft dar. Wir stellen sicher, dass
Schulen in freier Trägerschaft bei der Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für
Investitionen und der Bereitstellung von Unterstützungspersonal anteilig berücksichtigt
werden. Die Voraussetzungen und Verfahren der Genehmigung von Schulen in freier
Trägerschaft werden wir transparent und einheitlich gestalten. Im Landesamt für Schule und
Bildung (LaSuB) richten wir Referentenstellen für Schulen in freier Trägerschaft ein. Den
Dialog zwischen Schulaufsicht und den freien Schulträgern sowie zwischen Schulleitungen
und Lehrkräften fördern wir. Die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft werden wir
auf der Grundlage des gesetzlich vorgegebenen externen Gutachtens weiterentwickeln.
Schule der Zukunft
Die Arbeits- und Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft sind durch Individualisierung,
Globalisierung und Digitalisierung einem tiefgreifenden Wandel unterworfen. Mit den
Wissensbeständen und Fähigkeiten, die junge Menschen brauchen, verändern sich die
Anforderungen an das Bildungssystem, an jede einzelne Schule, ihre Unterrichtskultur und
die Lehrkräfte. Diesem Wandel wird sich das Bildungsland Sachsen stellen und seinen guten
Ruf in die Zukunft tragen. Im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsverfahrens werden wir
gemeinsam mit Expertinnen und Experten, Akteurinnen und Akteuren sowie Bürgerinnen
und Bürgern zukunftsfähige Konzepte für eine moderne, gerechte und demokratische Schule
diskutieren und entwickeln. Auf Grundlage dieses Diskussionsprozesses werden wir bis zum
Ende der Legislaturperiode das Sächsische Schulgesetz novellieren.
Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs
Voraussetzung für den Erfolg unseres gegliederten sächsischen Schulsystems bilden in
erster Linie gute ausgebildete und hochmotivierte Lehrerinnen und Lehrer. Unser Anspruch
ist es, auf der Basis des bereits eingeleiteten Handlungsprogramms den Bedarf an
Lehrkräften dauerhaft zu decken.
Die Gleichstellung von Lehrkräften nach DDR-Recht schließen wir ab, indem wir die Gruppe
der Ingenieurpädagoginnen und -pädagogen an sächsischen Schulen Lehrkräften nach
neuem Recht gleichstellen werden und darüber hinaus prüfen, welche weiteren Gruppen in
die Regelungen einbezogen werden können.
Unser Augenmerk legen wir in der kommenden Zeit auf die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte, denn dies nutzt auch den Schülerinnen und Schülern.
Wir werden die drei Säulen des Gesundheitsmanagements an sächsischen Schulen
weiterführen und ausbauen
.
Auf der Basis einer langfristigen Lehrerbedarfsplanung werden
wir die erforderlichen Einstellungen umsetzen und achten dabei besonders auf den
ländlichen Raum. Unser Ziel ist es, in dieser Legislaturperiode zur umfassenden

13
Absicherung des Ergänzungsbereiches in den sächsischen Schulen zurückzukehren.
Darüber hinaus wollen wir ab dem Schuljahr 2023/2024 beginnen, perspektivisch allen
Klassenleiterinnen und Klassenleitern eine Anrechnungsstunde zu gewähren und die
Anrechnung des Stundendeputats der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter schrittweise zu
reduzieren. Zur weiteren qualitativen Stärkung der Oberschulen planen wir längerfristig, die
Eingangsklassen der Oberschulen mit einer Klassengröße von höchstens 25 Schülerinnen
und Schülern festzulegen.
Lehrkräfte brauchen Zeit, damit Kinder und Jugendliche auch tatsächlich individuell und gut
gefördert werden können. Deshalb ist es unser langfristiges Ziel, dass Pflichtstundenmaß der
Lehrkräfte an diese Anforderungen anzupassen. All diese Maßnahmen setzen voraus, dass
es gelingt, genügend Lehrkräfte einzustellen.
Innovativer und nachhaltiger Schulhausbau
Den Schulhausbau fördern wir landesweit weiterhin auf hohem Niveau durch ausreichend
Mittel sowie planungs- und baubeschleunigende Maßnahmen. Städte mit hohem
Kinderzuwachs unterstützen wir mit mehrjährigen, bedarfsgerechten Investitionspauschalen.
Es
ist
uns
wichtig,
dass
die
Gestaltung
von
Schulgebäuden
anerkannten
bildungswissenschaftlichen Prinzipien folgt und ausreichend räumliche Ressourcen sowohl
für die Umsetzung vielfältiger pädagogischer Konzepte als auch für die Arbeit
multiprofessioneller Teams bestehen. Für kleinere Maßnahmen wie die Umgestaltung von
Schulhöfen sowie die Einrichtung von Schulgärten und -küchen stellen wir gesondert Mittel
bereit. Die Schulbaukultur in Sachsen werden wir durch die Erarbeitung einer
Schulbauleitlinie fördern. Es ist unser Ziel, die zur Verfügung stehenden Mittel für
energieeffizientes Bauen zukünftig besser auszuschöpfen.
Weiterbildung
Weiterbildung und lebenslanges Lernen sollen persönliche und berufliche Kompetenzen
weiterentwickeln sowie das demokratische Miteinander befördern. Wir werden insbesondere
die Volkshochschulen und staatlich anerkannten Träger der Weiterbildung dabei
unterstützen, bedarfsgerecht und flächendeckend Bildungsangebote zu unterbreiten und
deren Finanzierung langfristig sichern.
Die Finanzierung der Weiterbildung werden wir mit der Zielsetzung weiterentwickeln, die
Weiterbildungsdichte besonders im ländlichen Raum bis 2024 anzuheben und insgesamt
den Bundesdurchschnitt bis 2030 zu erreichen. Wir werden das Weiterbildungsgesetz bis
Ende 2021 novellieren, um die Förderung der Erwachsenenbildung im Freistaat Sachsen auf
eine langfristig orientierte Grundlage zu stellen. Wir beabsichtigen eine Ausweitung der
Angebote und eine Verbesserung der Situation der Honorarkräfte. Dabei haben die
Volkshochschulen für uns einen besonderen Stellenwert. Wir wollen ihre Rolle auch im
Bereich der nachholenden Bildung stärken. Zudem befördern wir die akademische Bildung
für alle Altersgruppen. Insbesondere die Erweiterung digitaler Fähigkeiten und die Stärkung
bürgerschaftlicher und demokratischer Kompetenzen sollen in den kommenden Jahren im
Fokus stehen.
Die Weiterbildung werden wir künftig bei der Bildungsberichterstattung des Freistaates
berücksichtigen.
Im Hinblick auf den zunehmenden Zuzug ausländischer Fachkräfte ist es das Ziel der
Koalitionsparteien, die Anerkennung von Abschlüssen zu beschleunigen und weiter zu
professionalisieren, um einen möglichst schnellen und unkomplizierten Übergang in das
Erwerbsleben sicherzustellen. Hierzu bündeln wir die nötigen Kompetenzen im Bereich der
Kultusverwaltung und stärken diese insbesondere personell.

 
14
Wissenschaft, Hochschulen und Forschung
Die positive wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates Sachsen beruht maßgeblich auf
seiner Stärke in Wissenschaft und Forschung. Für die Ausbildung des wissenschaftlichen
Nachwuchses, die Daseinsvorsorge, als Partner für Wirtschaft und Gesellschaft sowie als
Anziehungspunkt für Menschen aus allen Regionen Deutschlands, Europas und der Welt ist
unsere Hochschul- und Wissenschaftslandschaft unverzichtbar.
Wir erhalten die bestehenden 14 staatlichen Hochschulen.
Angesichts des weiter wachsenden Fachkräftebedarfs, insbesondere im Bereich der
Daseinsvorsorge, sehen wir die Notwendigkeit, das derzeitige Niveau der Studierendenzahl
von ca. 101.000 zu halten und durch den Ausbau spezifischer Studienangebote,
insbesondere in den Bereichen Humanmedizin, Lehramt, Informatik, Gesundheit und Pflege,
in Abstimmung mit den Hochschulen bedarfsgerecht auszubauen. Dies zeichnen wir im
Hochschulentwicklungsplan nach.
Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist für uns nicht verhandelbar. Wir
versetzen die Hochschulen in die Lage, sich zukunftsfähig auszurichten und den
wachsenden wissenschaftlichen sowie gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Hierfür stärken wir sie in finanzieller und rechtlicher Hinsicht weiter. Dabei setzen wir auf die
Verantwortung und den Gestaltungswillen der Hochschulen: Wir geben ihnen die Freiräume
für eine bestmögliche Entwicklung und nehmen sie gleichzeitig im Hinblick auf ihre
gesellschaftliche Verantwortung in die Pflicht. Unsere Hochschul- und Wissenschaftspolitik
ist geprägt von Vertrauen und setzt auch auf Anreizsysteme. Diesen Leitgedanken folgend
novellieren wir 2020 das Hochschulfreiheitsgesetz und stärken die Autonomie der
Hochschulen.
Internationalisierung und europäische Zusammenarbeit
Unsere Hochschulen sind Orte der Weltoffenheit und interkulturellen Begegnung. Wir wollen
die internationale Vernetzung der Hochschulen stärken, weltweit herausragende Forschende
sowie talentierte Studierende gewinnen und so auch einen Beitrag zur Deckung des
regionalen Fachkräftebedarfs leisten.
Wir unterstützen die Hochschulen dabei, sich noch stärker europäisch zu vernetzen und
auszurichten, sich unter anderem am großen europäischen F|rderprogramm ÄHORIZONT
EUROPA³ zu beteiligen und weiter koordinierende Funktionen in den EU-
Forschungsnetzwerken wahrzunehmen. Dazu wollen wir die Zentrale EU-Serviceeinrichtung
Sachsen (ZEUSS) verstetigen und ausbauen.
Einen besonderen Fokus wollen wir auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Mittel- und
Osteuropa legen, unter anderem durch eine regelmäßige Wissenschaftskonferenz.
Hochschulautonomie
Wir stehen an der Seite selbstbewusster Hochschulen, die in Lehre und Forschung einen
entscheidenden Beitrag zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundhaltung und einer
aufgeklärten Gesellschaft leisten.
Die hochschulgesetzlichen Vorgaben novellieren wir, um u. a. die Kompetenzen zwischen
Hochschulrat,
Rektorat
und
Senat
auszubalancieren.
Wir
stärken
zudem
die
Entwicklungsperspektiven der Hochschulen durch eine Erweiterung der Erprobungsklausel
und die Möglichkeit zum Erlass von Rahmenordnungen.
Wir stellen die verbindliche Mitgliedschaft in der Verfassten Studierendenschaft her, um u. a.
die Einführung eines sachsenweit gültigen Semestertickets zu befördern. Wir werden den

15
Verhandlungsprozess
zwischen
den
sächsischen
Studierendenräten
und
den
Verkehrsverbünden initiieren.
Hochschulfinanzierung
Wir stellen die Hochschulfinanzierung auf zwei Säulen. Das Leistungsbudget geht zukünftig
in voller Höhe ins Grundbudget ein. Wir streben an, das Grundbudget 2021 spürbar zu
erhöhen und wollen es auf Basis der Zuschussvereinbarung zukünftig dynamisieren. Die
zweite Säule wird Zielvereinbarungs- sowie Anreizelemente umfassen und speist sich
mindestens aus dem bisherigen Innovationsbudget.
Wir werden mit den Mitteln des Zukunftsvertrages die Ähberlastpakete³, das ÄBildungspaket³
und die 20 zusätzlich finanzierten Medizinstudienplätze in Leipzig auf Dauer stellen sowie die
Studienerfolgsprojekte und das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen dauerhaft
absichern. Hierfür werden ab dem Jahr 2021 800 Stellen für hauptberufliches Personal im
Stellenplan ausgebracht. Die Koalitionsparteien werden, nach Beratung mit den
Hochschulen, in 2020 die abschließende Schwerpunktsetzung und genaue Verteilung der
weiteren Mittel entscheiden.
Die ÄHochschulentwicklungsplanung 2025³ und die Zuschussvereinbarung werden wir in
2020 für den verbleibenden Zeitraum 2021 ± 2024 entsprechend anpassen und ergänzend
fortschreiben. Dabei werden wir auch die Ausgestaltung des neuen 2-Säulen-Budgets sowie
die künftige Dynamisierung beraten und mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 umsetzen.
Mittels der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen werden wir die Erfüllung der
Verpflichtungen aus dem Zukunftsvertrag sicherstellen sowie für den Ausbau von
Studienplätzen
in
den
Bereichen
Medizin,
Digitalisierung
und
Erzieher-
und
Lehramtsausbildung Sorge tragen.
Wir treten mit den Hochschulen in einen Dialog über die Zukunft der kleinen Fächer.
Wir sichern das bestehende Recht auf ein gebührenfreies Hochschulstudium. Wir überprüfen
die Steuerungswirkung der Studiengebühren für Langzeitstudierende.
Qualitätssicherung
Wir erwarten von den Hochschulen systematisches Qualitätsmanagement von Forschung,
Lehre sowie Technologie- und Wissenstransfer gleichermaßen und setzen dabei auf die
Chancen der Digitalisierung. Wir folgen den Empfehlungen des Wissenschaftsrats
hinsichtlich eines Kerndatensatzes Forschung.
Das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen entwickeln wir weiter, ermöglichen dort
Forschung und bündeln dort die Koordination für die hochschuldidaktische Qualifizierung und
digitale Bildung.
Forschungsland Sachsen
Wir werden in einem Strategieprozess ein ÄWei›buch für die Forschung in öffentlichen
Wissenschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen³ entwickeln und berufen eine
Expertenkommission zur Stärkung des Beitrages der Wissenschaft für eine nachhaltige
Entwicklung in Sachsen. Auf dieser Grundlage wollen wir den Ausbau der bestehenden und
die Ansiedlung neuer Forschungseinrichtungen unter Beachtung der regionalen Potenziale
unterstützen. Im Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier nutzen wir dazu auch die Mittel aus
dem Strukturstärkungsgesetz des Bundes.
Die Landesforschungsförderung werden wir thematisch erweitern und wollen diese finanziell
aufstocken. Die Vergabe der Mittel soll verstärkt in wissenschaftsgeleiteten Verfahren
stattfinden.

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Den landesfinanzierten Forschungsinstituten gewähren wir zukünftig im selben Umfang
Aufwüchse bei der Grundfinanzierung, wie sie der Pakt für Forschung und Innovation für die
Bund-Länder-finanzierten Wissenschaftseinrichtungen vorsieht.
Kooperation und Wissenstransfer
Eine Stärke Sachsens liegt in der engen Kooperation von Hochschulen, außeruniversitärer
Forschung und Industrieforschung, deren Netzwerke wir gezielt fördern werden. Dabei liegt
unser Augenmerk insbesondere auf der abgestimmten Profilbildung, der Zusammenarbeit
mit Wirtschaft und Gesellschaft, der Gewinnung von qualifizierten Fachkräften und
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, dem Wissenstransfer und der gemeinsamen
Nutzung von Infrastrukturen.
Wir stärken die Gründungskultur an unseren Hochschulen und die bestehenden
Gründerinitiativen
in Kooperation mit der Innovationsplattform futureSAX
.
Wissenschaft in Verantwortung
Wir stärken den Austausch zwischen Wissenschaft, Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft
mit einer neuen Förderlinie Reallabore. Durch Citizen Science-Formate unterstützen wir
Forschung, bei der die Gesellschaft beteiligt wird.
Mit der öffentlich finanzierten Forschung wird zur Erörterung von Grundanliegen der
Gesellschaft, zum Lösen gesellschaftlicher Aufgaben und zur Bindung von Fachkräften
beigetragen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass eine Kommunikation von
Forschungsergebnissen erfolgt.
Digitale Hochschule
Unsere Hochschulen sind zentrale Orte für die aktive Gestaltung der Digitalisierung in
Sachsen. Wir werden sie in dieser Rolle maßgeblich unterstützen. Ein Schwerpunkt bei der
Weiterentwicklung der Informatikstudiengänge wird auf der Steigerung des Studienerfolgs
und der Interdisziplinarität mit Natur-, Ingenieur-, Sozial- und Geisteswissenschaften sowie
Medizin liegen.
Wir wollen den Frauenanteil in den Informatik- und Digitalstudiengängen deutlich erhöhen.
Dazu ergreifen wir ein Maßnahmenpaket, welches unter anderem ein ³Sachsen Technikum´
zur verbesserten Berufs- und Studienorientierung und einen Wettbewerb für die besten
spezifischen Frauenangebote der Hochschulen im Bereich Informatik und Digitalisierung
enthält.
Digitale Lehr- und Lernformen sowie offene Lernmaterialien sollen in allen Fächern Einzug
halten. Über einen Innovationsfonds schaffen wir Anreize hierfür und treiben die digitale
Vernetzung von Studienangeboten voran. Mittelfristig kann so die Virtuelle Hochschule
Sachsen als eine gemeinsam genutzte Plattform entstehen.
Wir werden eine Open-Access-Strategie für den Freistaat Sachsen entwickeln und
Hochschulen, ihre Angehörigen und die Bibliotheken bei der Umstellung ihrer
Publikationstätigkeiten und Datenbereitstellung unterstützen.
Sachsen ist insbesondere mit dem Big Data Kompetenzzentrum Dresden/Leipzig ein
wichtiger Standort für Künstliche Intelligenz (KI). Wir wollen die Stärkung dieser
Schlüsseltechnologie in die deutsche und europäische Entwicklung einbetten, dauerhaft
unterstützen und entwickeln eine sächsische KI-Strategie. Neben der Bedeutung für den
Wohlstand in unserem Land legen wir auch besonderes Augenmerk auf die
gesellschaftlichen Implikationen. Dazu setzen wir einen Beirat für digitale Ethik ein.

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Die Handelshochschule Leipzig (HHL) ist eine traditionsreiche, etablierte Universität. Mit
ihrem Konzept Digital Spaces will sie künftig Unternehmensgründerinnen und -gründer (Start-
ups) bei der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle sowie kleine und mittelständische
Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Geschäftsmodelle unterstützen. Dies
wollen wir gemeinsam mit der HHL auf den Weg bringen.
Studentenwerke
Die Studentenwerke sind leistungsfähige Partner und soziale Dienstleister für die
Studierenden und bereichern mit ihren Angeboten das studentische Leben. Wir werden sie
weiter stärken und mit mehrjährigen Vereinbarungen zum laufenden Betrieb und zu
Investitionen ihre Finanzierung absichern sowie einen ÄStudentischen Kleinprojekte Fonds³
auflegen. Wir überarbeiten und aktualisieren u. a. die bestehenden Vorschriften zur
Wirtschaftsführung und zur gemeinsamen Nutzung von Liegenschaften.
Den Neubau, die Modernisierung und die Sanierung von Studentenwohnheimen wollen wir
bedarfsgerecht,
unter
besonderer
Berücksichtigung
innovativer
Konzepte,
an
Hochschulstandorten, mit verstärktem Mitteleinsatz ± auch im ländlichen Raum ±
unterstützen.
Um langfristige Investitionen tätigen zu können, suchen wir einen Weg, wie der Freistaat
Kredite der Studentenwerke absichern kann.
Hochschulpersonal
Wir stärken die Hochschulen als attraktive Arbeitgeber. Transparente Karrierewege,
Familienfreundlichkeit und verlässliche Personalentwicklung sind Grundbedingungen für
einen attraktiven Hochschulstandort. Gemeinsam mit den Hochschulen entwickeln wir den
ÄKodex f†r gute Arbeit an slchsischen Hochschulen³ weiter und vereinbaren Standards zu
Mindestvertragslaufzeiten und zur Erhöhung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse.
Die gewachsene Personalstruktur, insbesondere an den Hochschulen für angewandte
Wissenschaften (HAW) sowie den Kunst- und Musikhochschulen, überprüfen wir, um
Daueraufgaben abzusichern.
Durch
neue
Personalkategorien
in
den
Schwerpunkten
Lehre,
Forschung
und
Wissenschaftsmanagement schaffen wir Karrierewege neben der Professur für junge
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Zugleich schaffen wir die beamten-, hochschul-
und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Tandem-Professuren. Darüber hinaus stellen
wir sicher, dass auch Karrierewege außerhalb des Wissenschaftssystems Teil der
Personalentwicklungsstrategie sind.
Die Lehrbeauftragten stärken wir als Angehörige der Hochschulen und definieren gemeinsam
mit den Hochschulen Honorarrichtlinien und Mindeststandards. Im Hochschulgesetz heben
wir den ausnahmslosen Befristungszwang bei Drittmittelbeschäftigungen auf.
Für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte wenden wir die Richtlinien der
Tarifgemeinschaft der Länder vollumfänglich an.
Wissenschaftlicher Nachwuchs / Promotion
Wir richten ein sächsisches Promotionskolleg als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung
der sächsischen Hochschulen ein und verleihen ihm nach einer positiven wissenschaftlichen
Evaluation das Recht zur Promotion.
Mit der Hochschulgesetznovelle werden die Rechte der Promovierenden durch eine
verpflichtende Promotionsvereinbarung, das Führen einer Doktorandenliste sowie ein
eigenes Vertretungsgremium (Promovierendenrat) gestärkt.

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Die Landesgraduierten- und Wiedereinstiegsstipendien werden wir zukünftig regelmäßig
anpassen, Eltern- und Pflegezeiten besser berücksichtigen, den Bezugskreis auf
Promovierende in kooperativen Promotionen ausdehnen und die Anzahl der Geförderten
insgesamt erhöhen.
Diversität in der Wissenschaft
Wir bringen die Chancengleichheit an Hochschulen weiter voran, stärken die
Gleichstellungsbeauftragten
und
die
Koordinierungsstelle
zur
Förderung
der
Chancengleichheit.
Unser gemeinsames Ziel sind mehr Frauen in Wissenschaft und Hochschulgremien.
Wir verankern die Erstellung eines regelmäßig zu aktualisierenden Gleichstellungskonzeptes
auf Basis des Kaskadenmodells, um Personalentwicklungsstrategien zur tatsächlichen
Gleichstellung von Frauen bei Professuren und Führungspositionen zu etablieren.
Auf Vorschlagslisten für Hochschulleitungswahlen müssen Frauen zukünftig vertreten sein.
Wir initiieren ein Gastprofessorinnen-Programm.
Wir vereinbaren eine Fortschreibung der Aktions- und Maßnahmenpläne zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention für die Wissenschaftseinrichtungen, stellen weiterhin ein
Budget bereit und vereinfachen die Umsetzung.
Familienfreundliche Hochschule
Wir wollen das Studium familienfreundlicher ausgestalten und vor allem ÄStudieren mit Kind³
erleichtern. Die Hochschulen sollen Studiengänge verstärkt so organisieren, dass sie
individuell in Teilzeit studiert werden können.
Unter anderem mit familiengerechteren Arbeitszeitmodellen wollen wir die Hochschulen
familienfreundlicher gestalten. Wir wollen, dass sich mehr Wissenschaftsinstitutionen als
familiengerecht zertifizieren lassen.
Hochschulmedizin
Den ÄMasterplan Medizinstudium 2020³ wollen wir umsetzen und die beiden Medizinischen
Fakultäten mit zusätzlichen zweckgebundenen Mitteln ausstatten. Ein Schwerpunkt liegt bei
der Aufwertung der Allgemeinmedizin, um eine flächendeckende Hausarztversorgung in
Sachsen abzusichern.
Wir wollen einen Modellstudiengang der Medizinischen Fakultät Dresden am Klinikum
Chemnitz mit der Zielstellung von 50 Studienplätzen einführen und unterstützen das
Mitteldeutsche Konzept der Medizinischen Fakultät Leipzig ÄMiLaMed´. Zusätzlich haben wir
das Ziel, 30 weitere Studienplätze, davon 20 in Leipzig und 10 in Pécs, zu schaffen.
Bei der Novellierung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes eröffnen wir den
Hochschulen die Möglichkeit, berufliche Vorbildung oder standardisierte Auswahlgespräche
zu Rate zu ziehen.
Wir erarbeiten ein Landarztgesetz zur Einführung einer Landarztquote.
Mit Blick auf die Akademisierung in den Gesundheits- und Pflegeberufen und um
medizinischen Versorgungsengpässen vorzubeugen, werden wir eine umfassende
gesundheitspolitische Versorgungsplanung erarbeiten sowie regelmäßig fortschreiben. Diese
Prognosen fließen in die künftige Hochschulentwicklungsplanung ein. Bei der konkreten

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Festlegung der Ausbildungsstandorte werden wir den ländlichen Raum angemessen
berücksichtigen.
Wir stärken die medizinische Forschung und Lehre und den Transfer zur Krankenversorgung
und Gesundheitswirtschaft.
Wir bauen die hervorragende Krebsforschung in Dresden und Leipzig weiter aus.
Zur Stärkung der Forschung im Bereich der Kindergesundheit fördern wir das LIFE CHILD-
Projekt dauerhaft und werden die LIFE ADULT-Studie in den ländlichen Raum erweitern.
Um die Hochschulmedizin konkurrenz- und leistungsfähig weiterzuentwickeln, wollen wir die
Empfehlungen aus dem Gutachten des Wissenschaftsrates schrittweise weiter umsetzen
und haben zum Ziel, ein langfristiges Investitionsprogramm insbesondere für Bau und
Digitalisierung aufzulegen.
Wir suchen einen Weg, wie entsprechende Kredite der beiden Universitätskliniken
abgesichert werden können.
Wir
erwarten,
dass
die
Hochschulmedizin
sich
stärker
als
Koordinator
einer
flächendeckenden Versorgung mit regionalen Krankenhäusern und Praxen vernetzt.
Lehrerbildung
Gut ausgebildete und motivierte Lehrkräfte in ausreichender Zahl sind der wichtigste Faktor
für
den
Bildungserfolg
unserer
Schülerinnen
und
Schüler.
Wir
werden
die
bildungswissenschaftlichen Anteile des Studiums stärken und die fachübergreifenden
Themen des Erziehungs- und Bildungsauftrages des Schulgesetzes in allen Fachrichtungen
verbindlich berücksichtigen.
Wir halten an der Lehramtsausbildung an den jetzigen Standorten sowie am Staatsexamen
fest, um Kontinuität in der Ausbildung zu gewährleisten. Wir steigern die Kapazität auf bis zu
2.700 Studienanfängerplätze. Am Standort Leipzig wollen wir einen Modellstudiengang der
Stufenausbildung einrichten, am Standort Chemnitz den Studiengang ÄPrimarstufe plus³. Auf
Basis einer Kooperation mit der Universität Leipzig und einer HAW wollen wir zudem ein
Modell für die Lehramtsausbildung außerhalb der Ballungszentren anbieten. Zur Förderung
der Qualitlt in der Lehramtsausbildung pr†fen wir die Einf†hrung einer ÄSchool of Education³.
Darüber hinaus wollen wir neue universitäre Qualifizierungsmöglichkeiten für in- und
ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen entwickeln, die ins Lehramt
einmünden.
Den Weg der stärkeren Regionalisierung während des Referendariats setzen wir fort. Die
Zentren für Lehrerbildung wollen wir ausbauen und strukturell stärken. Sie sollen zu allen
drei Phasen der Lehrerbildung beitragen. In Kooperation mit der Bildungsverwaltung und
Schulpraxis sollen forschungsbezogene Konzepte zu Inhalten und Methoden digitaler Schule
und digitalen Unterrichts entstehen sowie neue digitale Formate für die Lehrerfortbildung
entwickelt werden. Wir werden die Lehrerbildung in Chemnitz evaluieren und bedarfsgerecht
stärken.
Hochschulbau
Wir legen fest, unter welchen Bedingungen einzelne Hochschulen die Bauherreneigenschaft
auf Wunsch wahrnehmen können und prüfen, ob dies auch auf die Liegenschaftsverwaltung
übertragen werden kann. Wir übertragen die Zuständigkeit einschließlich Ressourcen für
kleinere Baumaßnahmen an die Hochschulen.

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Mit einem Masterplan 2030 wollen wir die Sanierungsbedarfe bei den Hochschulbauten
reduzieren und die Hochschulen auch durch Neubauten für zukünftige Herausforderungen
gut aufstellen. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf Energieeffizienz, Klimaschonung,
Barrierefreiheit und Gesundheitsförderung.
Berufsakademie Sachsen
Die Koalitionsparteien werden die Berufsakademie Sachsen schrittweise zur Dualen
Hochschule Sachsen weiterentwickeln. Dabei sollen das eigenständige Profil mit einem
dualen Studium und die Verbundenheit zur mittelständischen Wirtschaft erhalten bleiben, um
Wissenstransfer in der Region sicherzustellen. Wir werden 2020 im Dialog mit den Partnern
ein Umsetzungskonzept erarbeiten. Dabei soll geprüft werden, inwieweit die Duale
Hochschule auch zusätzliche Studienangebote der Pflege- und Gesundheitsberufe vorhalten
kann.
Darüber hinaus wird der Anteil der hauptamtlichen Dozentinnen und Dozenten auf
50 Prozent gehoben, zudem werden Mittel für Transfer und praxisnahe Forschung
bereitgestellt.
Akademische Weiterbildung
Gemeinsam mit den Hochschulen und der Berufsakademie entwickeln wir Strategien für
lebenslanges Lernen und schaffen die Voraussetzungen für den Ausbau von Angeboten der
akademischen Weiterbildung für alle Altersgruppen.
Hochschulsport
Der Hochschulsport soll auch zukünftig gefördert werden, um die sportliche Betätigung von
Hochschulangehörigen und Studierenden zu organisieren.

 
21
Kunst und Kultur
Kultur und Kunst prägen uns und unser Zusammenleben, gestalten Lebensräume und
Lebenswirklichkeiten. Sie bieten Möglichkeiten des Austauschs und der gesellschaftlichen
Verständigung. Für die Menschen sind sie ein wichtiger Teil ihrer Identität und ein Stück
Heimat. Der Zugang zur Kultur darf keine Frage des Alters oder des Wohnortes, der Herkunft
oder des sozialen Status sein.
Wir schützen die Freiheit der Kunst und sichern die für ihre Entwicklung notwendigen
Freiräume. Kunst und Kultur haben einen Eigenwert, den wir vor allen weiteren Effekten auf
Wirtschaft und Tourismus anerkennen. Wir stehen zu einer verlässlichen Finanzierung und
bürokratiearmen Förderung. Zugleich werden wir Anstrengungen unternehmen, um mehr
privatwirtschaftliches Engagement zu mobilisieren.
Das Kulturland Sachsen wird gleichermaßen geprägt von einem reichen kulturellen Erbe wie
von innovativer Gegenwartskunst, von international herausragenden Einrichtungen und von
einem vielfältigen Angebot in allen Regionen. Als Koalition ist es unser gemeinsames Ziel,
diese kulturelle Vielfalt zu erhalten, zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und eine faire
Vergütung zu sichern. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Entwicklungen im
ländlichen Raum und einer besseren Vernetzung der Kulturangebote untereinander. Dazu
werden wir einen Kulturdialog initiieren. Kultureinrichtungen wollen wir bei der bundes- und
europaweiten Zusammenarbeit angemessen unterstützen.
Kulturelle Bildung
Wir stärken Musikschulen, soziokulturelle Zentren und die Freie Kulturszene als verlässliche
Partner der kulturellen Bildung und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Kultur ist ein
zentraler Baustein unserer Demokratie und befördert diese.
Bürgerinnen und Bürger sollen sich aktiv mit Kunst und Ästhetik auseinandersetzen können.
Wir begrüßen die Anstrengungen der Kultureinrichtungen, mit neuen Konzepten nicht nur
neue Besuchergruppen zu erschließen, sondern auch wachsender Konkurrenz um
Aufmerksamkeit und Themengestaltung zu begegnen. Unser Ziel sind kulturelle Angebote,
die für Kinder und Jugendliche leicht erreichbar und zugänglich sind, schulisch sowie
außerschulisch bestehen und an deren Entwicklung sowie Umsetzung sich Kinder und
Jugendliche aktiv beteiligen können. Das landesweite Konzept ÄKulturelle Kinder- und
Jugendbildung für den Freistaat Sachsen³ schreiben wir fort und werden es mit konkreten
Maßnahmen untersetzen. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten
Ressorts, Bildungseinrichtungen und Akteuren intensiviert werden. Die Schulen arbeiten
dabei insbesondere durch Ganztagsangebote stärker mit außerschulischen Einrichtungen
zusammen, benennen Ansprechpersonen und erarbeiten pädagogische Konzepte für
kulturelle Bildung. Die Jugendkunstschulen sowie Schlösser, Burgen und Gärten wollen wir
als Akteure der kulturellen Bildung stärken. Unser gemeinsames Ziel ist der Abbau von
Hürden, welche die Teilhabe erschweren.
Sachsen hat eine engmaschige Musikschullandschaft in Stadt und Land. Diese wollen wir
erhalten und ihre Arbeit stärken. Deshalb wollen wir die Arbeit an Musikschulen attraktiver
gestalten und Lösungen für die angespannte Personalsituation finden sowie die Mobilität der
Musikschulpädagoginnen und -pädagogen stärker unterstützen.
Kulturelle Bildung muss auch den gemeinsamen Besuch der regionalen oder staatlichen
Kultureinrichtungen ermöglichen. Hierbei wollen wir Schulen im ländlichen Raum mehr
unterstützen.

22
Kulturorte
Wir ermöglichen Kulturschaffenden, insbesondere außerhalb der Ballungszentren, ihre Ideen
für Orte der Begegnung und des Dialogs zu verwirklichen. Dazu starten wir ein
Modellprogramm für innovative Kulturorte. Über Investitionen, Mentoring, Qualifizierung im
Kulturmanagement
und
Vernetzung
können
bestehende
Kultureinrichtungen
wie
Kunstgalerien,
Kulturhäuser,
Soziokulturelle
Zentren,
Kinos,
Bibliotheken
und
Volkshochschulen für eine Zusammenarbeit mit anderen Sparten oder Initiativen geöffnet
und neue Räume für kulturelle Aktivitäten entwickelt werden.
Soziokultur und Freie Szene
Die Soziokultur in Sachsen steht für eine bürgernahe Kulturarbeit, die unterschiedliche
gesellschaftliche Gruppen einbindet. Sie stellt multifunktionale Kultureinrichtungen bereit.
Wir unterstützen regionale Kulturkonzepte, die Mobilität befördern und Kultur von allen und
für alle ermöglichen. So können neue Bündnisse zwischen Kultureinrichtungen in den
Städten und soziokulturellen Zentren in der Region entstehen.
Die Koalition bekennt sich zur besonderen Bedeutung der Freien Kulturszene für die Vielfalt
und Lebendigkeit von Kultur und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb fördern wir
die wichtige Arbeit der Kulturverbände weiter. Die Verbände der Freien Theater und der
Amateurtheater unterstützen wir künftig entsprechend ihrer spezifischen Ausrichtung. Die
Förderung der landesweit bedeutsamen Einrichtungen setzen wir fort, denn sie bieten Raum
für interdisziplinären, sparten- und zielgruppenübergreifenden Dialog.
Kulturstiftung
Die Kulturstiftung und ihre Förderinstrumente entwickeln wir nach einer Untersuchung im
Dialog zeitgemäß weiter. Dabei sollen der Organisationsgrad und die Beratungsstrukturen
gestärkt
und
die
Digitalisierung
des
Förderprozesses
ermöglicht
werden.
Die
Koalitionsparteien werden die Mittel für die Projektförderung erhöhen und die
Konzeptförderung verstetigen. Mit dem Kleinprojektefonds und der Gastspielförderung
leisten wir einen Beitrag, der insbesondere die ländlichen Räume stärkt. Wir bauen diese
Idee weiter aus und beziehen bei Gastspielen neben Theater und Tanz auch andere
Kultursparten ein.
Faire Bezahlung von Kulturschaffenden
Wir führen einen breiten Dialog über den Wert von Kultur und die faire Bezahlung
Kulturschaffender. Unser Ziel ist: Dort wo der Freistaat Sachsen Kultur fördert, wird fair
vergütet. Zu diesem Zweck werden wir gemeinsam mit den Landeskulturverbänden
Honorarrichtlinien und Mindeststandards in der Kulturförderung entwickeln. Zudem schaffen
wir Optionen zur Präsentation und Vermarktung sächsischer Kultur und Kulturschaffender.
In den Landeskulturverbänden werden wir eine tarifgerechte Entlohnung ermöglichen.
Kulturraumgesetz und Kulturpakt
Wir stehen zum Sächsischen Kulturraumgesetz und entwickeln es zeitgemäß weiter.
Die Koalitionsparteien werden unter Beachtung der Gesetzessystematik die Kulturraummittel
aufstocken und dabei den Zeitraum des Kulturlastenausgleichs modifizieren, um auf diesem
Weg die Schwankung der Zuweisungen an die Kulturräume zu minimieren.
Die
Mitfinanzierung der Landesbühnen durch alle Kulturräume werden wir aufheben.
Den Kulturpakt überführen wir ab dem Doppelhaushalt 2023/24 mit den Kommunen in eine
Regelfinanzierung und diskutieren dafür eine zielgenaue Lösung, um auch Anreize für
tarifliche Löhne in weiteren Sparten zu setzen.

23
Zudem entwickeln wir das Kulturraumgesetz auch hinsichtlich der allgemeinen
Erneuerungsfähigkeit der Kulturräume und der regelmäßigen Neubesetzung
der
Kulturbeiräte weiter.
Weitere Förderschwerpunkte
Mit einer Landeskonzeption zur interkulturellen Öffnung nehmen wir die interkulturelle
Kulturarbeit als übergreifendes kulturpolitisches Thema stärker in den Blick und geben
staatlichen
und
geförderten
Kultureinrichtungen
eine
praktische
Orientierung
für
Personalentwicklung, Diversität und Weiterbildung. Wir werden den fachlichen Austausch
und die Vernetzung fördern, Projekte mit Vorbildwirkung auszeichnen und gemeinsam mit
der Kulturstiftung spezifische Fördermöglichkeiten für interkulturelle Projekte entwickeln.
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern auch im Kulturbereich ist uns ein wichtiges
Anliegen. Wir erarbeiten Handlungsgrundlagen für die Personalentwicklung der staatlichen
Kultureinrichtungen und die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien, Jurys und
Fachbeiräten. Die Vernetzung, Beratung und Interessenvertretung von Frauen in der Kultur
werden wir unterstützen.
Das Programm ÄJeki ± Jedem Kind ein Instrument³ bauen wir aus, um weitere Standorte im
Programm berücksichtigen zu können sowie die Honorare und Fahrtkostenerstattung der
Musikpädagoginnen und -pädagogen zu verbessern. Wir sorgen dafür, dass Kinder, deren
Interesse für ein Instrument geweckt werden konnte, dieses anschließend im
Instrumentalunterricht vertiefen können. Zugleich sollen die Träger das Programm zu
ÄJeKITS - Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen³ weiterentwickeln.
Wir werden die Bedingungen für Digitalkultur gemeinsam mit der Kulturstiftung untersuchen
und verbessern. Neuartige Kunstformen wie Daten-, Netz- und Hybridkunst oder die digital-
gestützte Beteiligung an künstlerischen Angeboten geben über alle Kunstsparten hinweg
Impulse für die gesellschaftliche Diskussion der Digitalisierung.
Industriekultur und Welterbe
Mit dem Jahr der Industriekultur 2020 und der Landesausstellung rückt das
industriekulturelle Erbe verstlrkt in die gffentlichkeit. Wir werden den ÄFahrplan
Industriekultur³ umsetzen und das industriekulturelle Erbe auch über 2020 hinaus stärker ins
Blickfeld rücken. Hierfür werden wir die Ausstattung des Zweckverbandes Sächsisches
Industriemuseum verbessern.
Der Freistaat Sachsen befördert gemeinsam mit den Akteuren in der Region das UNESCO-
Welterbe Montanregion-Erzgebirge / Kruãnohot und das UNESCO -Welterbe Muskauer
Park / Park Muakowski.
Wir unterstützen sächsische Kulturhauptstadtbewerbungen.
Sächsische Museumslandschaft
Museen sind wichtige Orte des kulturellen Erbes und der Vermittlung. Wir schreiben die
Museumskonzeption fort. Die Landesstelle für Museumswesen stärken wir und beauftragten
sie mit der Unterstützung kleiner Museen unter anderem bei der Digitalisierung sowie der
museumspädagogischen Arbeit. Die Koordinierungsstelle Künstlernachlässe fördern wir
weiterhin.
Mit den Staatlichen Kunstsammlungen hat Sachsen einen kulturellen Leuchtturm von
internationaler Strahlkraft. Wir sichern ihre finanzielle und personelle Entwicklungsfähigkeit
und erwarten eine Stärkung der museumspädagogischen Arbeit. Das weitere Engagement
im ländlichen Raum sowie in ihrer Rolle als Botschafter des Freistaates Sachsen
unterstützen wir.

24
Unsere besondere Beachtung gilt den Staatlichen Ethnographischen Sammlungen, deren
Bestände eine Basis für die Entwicklung interkultureller Kompetenzen sind. Zugleich
kommen wir unseren Verpflichtungen im Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen
Zusammenhängen nach.
Mit
der
Weiterführung
des
Projekts
Daphne
sichern
wir
die
Grundlage
für
Provenienzforschung und digitale Kunstvermittlung.
Bibliotheken
Wir wollen Bibliotheken auch im ländlichen Raum zu Bildungsorten, Medienzentren und
kulturellen Treffpunkten weiterentwickeln. Ziele und Grundsätze des Bibliothekswesens
legen wir in einem Landesbibliotheksentwicklungsplan fest. Dazu initiieren wir einen
Beteiligungsprozess, um in Zusammenarbeit mit der Landesfachstelle verbindliche
Standards für eine Gesamtkonzeption der sächsischen Bibliotheken zu erarbeiten.
Den Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband e. V. werden wir
institutionell fördern. Er soll die ÄDigitale Schulbibliothek´ landesweit umsetzen. Die
erfolgreichen Programme zur Lese- und Literaturförderung unterstützen wir nachhaltig.
Wir definieren die Aufgaben und Strukturen der Landesfachstelle für Bibliothekswesen neu
und gliedern sie an die Sächsische Landesbibliothek ± Staats- und Universitätsbibliothek
(SLUB) an. Dort werden wir eine Koordinationsstelle einrichten, welche die sächsischen
Kommunen bei der wissenschaftlichen Suche nach NS-Raubgut in öffentlichen Bibliotheken,
der
Restitution
und
der
Aufarbeitung
für
die
Öffentlichkeit
unterstützt.
Das
Landesdigitalisierungsprogramm der SLUB bauen wir aus und unterstützen damit vor allem
kleine und mittlere Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen.
Das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) werden wir stärker unterstützen.
In der sächsischen Verlags- und Veranstaltungslandschaft ist das Buch ein wichtiges
Kulturgut.
Erinnerungskultur
Gedenkstätten und Erinnerungskultur leisten einen wichtigen Beitrag zur politisch-
historischen Bildung. Wir stehen zu unserer Verantwortung, die Verbrechen des
Nationalsozialismus aktiv in Erinnerung zu halten und wenden uns gegen eine
Verharmlosung der SED-Diktatur.
Wir unterstützen die Arbeit der verschiedenen Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen.
Wir werden die sächsische Gedenkstättenlandschaft stärken und ausbauen. Dies erfordert
die weitere Profilierung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, damit sie ihren gesetzlichen
Auftrag zeitgemäß erfüllt, sich besser innerhalb und außerhalb Sachsens vernetzt und mit
Vereinen und Initiativen zusammenarbeitet. Deshalb werden wir die Handlungsfähigkeit des
Stiftungsrates erhöhen. Auf Grundlage der Umsetzung von Evaluationsergebnissen und
einer fachlich hinreichend diskutierten Entwicklungskonzeption erhöhen wir die Mittel für die
Stiftung.
Die sächsischen Gedenkstätten sollen stärker zu Lernorten entwickelt werden. Sie benötigen
dafür mehr Gedenkstättenpädagoginnen und -pädagogen sowie bessere Möglichkeiten für
pädagogische Qualifizierung, fachlichen Austausch und zur Nutzung digitaler Mittel. Die
Projektförderung und -beratung soll erweitert werden. Die Errichtung und institutionelle
Förderung weiterer Gedenkstätten gemäß dem Stiftungsgesetz ist voranzubringen. Wir
schaffen die Voraussetzungen dafür, dass weitere authentische Erinnerungsorte in Sachsen

25
durch den Bund mitfinanziert werden können. Die Aufarbeitungsinitiativen und Archive sollen
weiter professionalisiert und dafür institutionell gefördert werden.
Wir wollen die Förderung von Bildungsfahrten und die damit verbundene Arbeit der
Landesservicestelle zu außerschulischen Lernorten des Erinnerns und Gedenkens des
20. Jahrhunderts in Sachsen und darüber hinaus verstetigen.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund die sächsischen Außenstellen des
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes dauerhaft finanziert
und dabei mindestens einen leistungsfähigen Archivstandort aufbaut.
Den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur werden wir personell stärker
unterstützen.
Popularmusik
Die Vielzahl von aufstrebenden Bands und Einzelkünstlerinnen und -künstlern der
sächsischen Musikszene im Bereich Rock, Pop, Jazz und Elektro hat ein großes Potenzial
für
kulturelle
Vielfalt
und
wirtschaftliches
Wachstum.
Um
die
Wahrnehmung,
Professionalisierung und strukturellen Rahmenbedingungen der Szene zu verbessern,
streben wir eine bessere organisatorische Unterstützung an.
Inklusion in Kunst und Kultur
Kulturelle Teilhabe für Menschen mit Behinderung werden die Koalitionsparteien weiterhin
befördern. Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die
Servicestelle ÄInklusion im Kulturbereich´ verstetigen wir. Dabei achten wir auf eine m|glichst
unbürokratische Umsetzung barrieresenkender Maßnahmen.
Sorbisches Volk
Wir bekennen uns zu den in der Sächsischen Verfassung verankerten Rechten für das
sorbische Volk und stehen für diese ein. Wir begleiten die Bemühungen und den Dialog um
mehr Mitsprache-, Mitgestaltungs- und Selbstbestimmungsrechte des sorbischen Volkes. Die
besonderen Anliegen und Belange der Sorben werden wir beim Strukturwandel in der
Lausitz einbeziehen.
Die sorbische Muttersprache ist zentrales Element der kulturellen Identität. Wir stärken
moderne Sprachvermittlung und unterstützen die Digitalisierung der sorbischen Sprache.
Das Witaj-Konzept stärken wir. Das schulische Bildungskonzept 2plus evaluieren wir und
ermöglichen weiterhin sorbischsprachige Bildung auf muttersprachlichem Niveau. Für
deutsche Muttersprachler streben wir an, Sorbisch als vollwertige zweite Fremdsprache
anzuerkennen.
Unser Ziel ist es, eine verlässliche Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk zu
gewährleisten. Ein neues Finanzierungsabkommen ist gemeinsam mit dem Bund so
auszugestalten, dass eine zeitgemäße Förderung der sorbischen Sprache, Kultur und
Identität auch unter gestiegenen finanziellen Anforderungen möglich ist.
Wir wollen das Sorbische Institut e. V. Bautzen/Cottbus als eigenständige Institution stärken.
Die Schaffung eines modernen sorbischen Archiv- und Bibliotheksstandortes auf dem
ÄLauenareal³ in Bautzen werden wir unterst†tzend begleiten.

 
26
Wirtschaft
Sachsen soll Energie- und Industrieland bleiben, mit guter Arbeit sowie einem starken
Handwerk und Mittelstand. So können auch in Zukunft hochwertige Arbeitsplätze entstehen
und erhalten bleiben. Das gelingt, wenn wir Innovation und Nachhaltigkeit zusammenbringen
und digitale, technische und soziale Innovation stärken. Deshalb wollen wir Sachsen als
attraktiven Industriestandort erhalten, der mit attraktiven Bedingungen aufwarten kann. Dies
wird umso wichtiger, wenn man sich die in den letzten Jahren international verschärften
Wettbewerbsbedingungen sowie den Änderungsdruck in den Schlüsselindustrien vor Augen
hält. Solche Transformationsprozesse sehen wir auch als Chance und wollen sie aktiv
gestalten.
Mittelstand und Handwerk, Unternehmensnachfolge
Sachsen soll einen Spitzenplatz bei der Mittelstands- und Gründerfreundlichkeit einnehmen.
Wir wollen weiterhin Selbstständigkeit und Unternehmertum fördern und gleichzeitig unsere
solidarische Sozialordnung stärken. Um dies zu erreichen, werden wir die Bedürfnisse und
Interessen von Mittelstand und Handwerk besonders berücksichtigen. Dazu zählen wir die
Digitalisierung, die Globalisierung, den demografischen Wandel und den Klimawandel.
Mit Hilfe der Digitalisierung vereinfachen und beschleunigen wir Antragsverfahren und
Verwaltungsvorgänge. Wir sehen die Verwaltung als Dienstleister und etablieren eine
Ermöglichungskultur, die Ermessenspielräume besser nutzt.
Wir werden in dieser Legislaturperiode die vorhandenen Investitionsförderprogramme
weiterentwickeln,
Innovationsnetzwerke
noch
gezielter
unterstützen
und
die
Fachkräfteallianz fortführen. Online-Beratungen für Mittelstand und Handwerk werden wir
dabei ebenso ermöglichen wie die direkte Hilfe vor Ort mit Unternehmensforen,
Messeunterstützung und Kontaktvermittlung.
Das Programm ÄRegionales Wachstum³ hat sich bewlhrt. Die F|rderung hat insbesondere
Unternehmen in den ländlichen Regionen geholfen, notwendige Investitionen zu finanzieren.
Wir wollen das Programm fortführen und zielgerichtet aufstocken.
Wir wollen zukünftig auch aus Landesmitteln Personal für die Förderung der
Innovationsaktivitäten kleiner Unternehmen unterstützen, um in dieser wichtigen Frage nicht
allein von europäischen Mitteln abhängig zu sein. Besonderes Augenmerk legen wir dabei
auf die Förderung der Digitalisierung der Geschäftsprozesse in Handwerk und Handel.
Wir werden weiterhin am Instrument des Innovations- und Transferassistenten festhalten und
bei der Ausgestaltung darauf achten, dass alle Regionen davon profitieren.
Um den ausgezeichneten Ruf der Qualität des sächsischen Handwerks zu erhalten, werden
wir den Meisterbonus erhöhen.
Wir werden die Unterstützungs- und Beratungsangebote bei Unternehmensnachfolgen noch
besser bündeln, abstimmen und potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern eine
passgenaue Qualifizierung anbieten.
Vergabegesetz
Die Koalition wird das Sächsische Vergabegesetz mit den folgenden Maßgaben novellieren:
Wir streben ein weiterhin schlankes, in der Praxis gut handhabbares Gesetz an, das die
Interessen von mittelständischen Unternehmen in besonderer Weise berücksichtigt.

27
Dafür werden die Bezugnahmen des Vergabegesetzes an die aktuellen bundesgesetzlichen
Vorschriften angepasst. Dabei prüfen wir die Möglichkeit einer Verringerung von
Nachweispflichten (z. B. durch Digitalisierung) für Unternehmen.
Durch die Ermöglichung von Präqualifikation und die Stärkung losweiser Vergabe
unterstützen wir kleine und mittlere Unternehmen.
Wir werden das Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Vergabe stärken und, soweit dies
verhältnismäßig
ist,
dazu
Umweltverträglichkeit,
Emissionen,
Energieeffizienz,
die
Lebenszykluskosten sowie Innovationskriterien bei der Feststellung des wirtschaftlichsten
Angebots berücksichtigen.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind Mindestarbeitsbedingungen zu gewährleisten, die
auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und Branchenmindestlöhnen beruhen. Nur dort,
wo keine solchen Regelungen existieren, führen wir einen Vergabemindestlohn in Höhe E1
Stufe 2 des TV-L ein.
Es wird abgesichert, dass Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen sowie Beschäftigte
von Unterauftragnehmern bei der Ausführung der öffentlichen Aufträge für die gleiche
Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten.
Wir streben an, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der
in
den
Kernarbeitsnormen
der
Internationalen
Arbeitsorganisation
festgelegten
Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
Wir wollen die soziale Verantwortung bei der Vergabe stärken. Dazu können soziale Kriterien
als Anforderungen berücksichtigt werden. Solche Kriterien sind insbesondere: Gleichstellung
und
Chancengleichheit,
Beschäftigung
von
Schwerbehinderten,
Auszubildenden,
Langzeitarbeitslosen. Die Gegebenheiten in kleinen Unternehmen dürfen dabei nicht zur
Benachteiligung dieser Unternehmen führen.
Die Vorschriften des Sächsischen Vergabegesetzes werden den Kommunen zur Anwendung
empfohlen. Wir werden für alle Vergabestellen einen praxisorientierten Handlungsleitfaden
zur Verfügung stellen, der alle Kriterien von EU, Bundes- und Landesebene beinhaltet.
Es wird festgelegt, dass Aufträge über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen
Personennahverkehrs auf Straße und Schiene nur an Unternehmen vergeben werden
dürfen, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens das in
einem repräsentativen Tarifvertrag vorgesehene Entgelt zu zahlen. Bei der Ausschreibung
im Bereich SPNV/ÖPNV ist das überarbeitete Vergabegesetz verbindlich.
Beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber, vom ausgewählten Betreiber gemäß Artikel 4 Abs.
5 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu verlangen, dass dieser die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers zu deren bisherigen
Arbeitsbedingungen übernimmt, so verpflichtet er den bisherigen Betreiber, ihm die hierzu
erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder Einsicht in Lohn- und
Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu
gewähren,
aus
denen
Umfang,
Art,
Dauer
und
tatsächliche
Entlohnung
der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hervorgehen oder abgeleitet werden können.
Hierdurch entstehende Aufwendungen des bisherigen Betreibers werden durch den
öffentlichen Auftraggeber erstattet.
Industriepolitik
Die Automobil- und Mikroelektronikindustrie sowie der Maschinen- und Anlagenbau sind das
Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie sichern unseren Wohlstand und unsere Beschäftigung.

28
Wir wollen unsere Position als Halbleiterindustriestandort Nr. 1 in Europa festigen und
ausbauen. Wir wollen Synergiepotenziale mit unmittelbar verwandten Technologiebereichen
wie innovativen Batterietechnologien und der Halbleiter-Photovoltaik in Sachsen heben.
Auf Bundes- und Europaebene setzen wir uns für die Weiterentwicklung des europäischen
Beihilferechts für Schlüsseltechnologien ein.
Wir wollen die Ergebnisse der Strategiewerkstatt ÄIndustrie der Zukunft³ im Rahmen einer
übergreifenden Sächsischen Industriestrategie umsetzen.
Stahlindustrie
Wir setzen auf nachhaltigen Stahl und eine funktionierende Stahl-Kreislaufwirtschaft als
wichtige Grundstoffindustrie. Stahl kann ohne Qualitätsverlust zu 100 Prozent immer wieder
recycelt werden. CO
2
-ärmere Stahlproduktion braucht regulatorische Fenster, damit
energieintensiven Betrieben die Transformation im Hinblick auf die Energiewende gelingt.
Automobilindustrie
Sachsen ist ein Automobilland, das wir zu einem Vorreiter für Mobilitätstechnologien
weiterentwickeln wollen. Das Auto der Zukunft wird digital agieren, autonom fahren und
einen
umweltfreundlichen
Antrieb
haben.
Hierbei
setzen
wir
bewusst
auf
Technologieoffenheit, wollen jedoch gezielt die Technologien unterstützen, welche das beste
Wachstumspotenzial haben.
Wir wissen um die Bedeutung der konventionellen Antriebstechnologien für die industrielle
Wertschöpfung in Sachsen und werden deshalb den Wandel der Automobilindustrie mit
einem Branchendialog eng begleiten. Wir unterstützen die sächsische Automobil- und
Zulieferindustrie auf ihrem Weg, den sie im bislang wohl größten und schnellsten Wandel
ihrer Geschichte zu gehen hat, um unter den Anforderungen des Klimaschutzes, der
Digitalisierung und des automatisierten Fahrens ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu
sichern.
Sachsen soll zum Kernland der Innovation werden. Vor allem Wasserstoff bietet als
Energieträger vielversprechende Anwendungsmöglichkeiten. Dies gilt nicht nur für
Straßenfahrzeuge. Gerade im Schienensektor bietet Wasserstoff völlig neue Möglichkeiten
zur Nutzung der Potenziale zur Emissionsminderung oder auch der CO
2
-Einsparung.
Brennstoffzellen und Brennstoffzellensysteme gewinnen ebenso immer größere Bedeutung.
Außenwirtschaft
Unsere sächsische Wirtschaft kann nur prosperieren, wenn Handelshemmnisse abgebaut
werden und internationale Vernetzung bestehen bleibt. Freihandelsabkommen sollten dazu
genutzt werden, hohe europäische soziale und ökologische Standards weltweit zu
implementieren. Eine Absenkung unserer Standards auch bei Umwelt-, Gesundheits-,
Verbraucher-, Datenschutz sowie sozialer Standards durch Freihandelsabkommen lehnen
wir ab.
Die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen mit unseren unmittelbaren
Nachbarn Polen und Tschechien, mit Russland, mit anderen europäischen Partnern und mit
den großen Wachstumsregionen, insbesondere in Asien und den Vereinigten Staaten, trägt
zur Stärkung unserer Wirtschaft bei. Daher werden wir unsere Außenwirtschaftsstrategie
präzisieren.
Es wird eine Stelle für eine Repräsentanz des Freistaates Sachsen bei der Handelskammer
der USA geschaffen. Über weitere Repräsentanzen entscheiden wir im Zuge der
Außenwirtschaftsstrategie.

29
Die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS GmbH) werden wir weiterentwickeln.
Zielmärkte und Kernbranchen müssen fortwährend aktualisiert werden, um eine
bestmögliche Standortwerbung für Sachsen zu gewährleisten und sächsische Unternehmen
optimal zu unterstützen.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Sachsen ist ein Land der Gründerinnen und Gründer und Erfinderinnen und Erfinder, mit
einer der dichtesten und leistungsfähigsten Forschungslandschaften Europas.
Wir
wollen
bestehende
Strukturen
in
den
hier
verwurzelten
Branchen
und
Forschungskompetenzen nutzen, um Zukunftstechnologien gezielt zu fördern und regionale
Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten zu stärken. Wir streben Wertschöpfung mit
höchstmöglicher Ressourceneffizienz an und wollen hier Technologieführerschaft erreichen.
Wir wollen aus der Innovationsstrategie 2030 einen Maßnahmenplan erarbeiten und diesen
konsequent umsetzen. Die sächsischen Innovationsbranchen wie Leichtbau, Textil und die
Halbleiterindustrie wollen wir gezielt weiter unterstützen.
Der Sharing Economy kommt eine innovative und ressourcenschonende Rolle zu.
Den Instituten der sächsischen Industrieforschungsgemeinschaft helfen wir weiterhin bei
Investitionen.
Wir werben gezielt für die Ansiedlung nationaler und internationaler Forschungsinstitute und
setzen uns bei bestehenden Einrichtungen für den Aufbau neuer Forschungsschwerpunkte
ein, um Forschung und Entwicklung noch stärker auf die Chancen der Digitalisierung
auszurichten. Dazu gehören die sogenannten Blockchain-Technologien genauso wie die
Künstliche Intelligenz (KI), die wir auch im Freistaat erfolgreich mitentwickeln und zum
Einsatz bringen wollen.
KI, intelligente Datenverarbeitungs- und Analysesysteme sowie Internet der Dinge (IoT)-
Techniken sind eine wichtige Triebkraft für die Innovation und Weiterentwicklung digitaler
Technologien. Wir wollen eine breite Vernetzung der Kompetenzen und Aktivitäten zur
Künstlichen Intelligenz etablieren und unterstützen. In einer solchen Initiative sollen u. a. aus
Unternehmens- und Maschinendaten, die die beteiligten Unternehmen zur Verfügung stellen,
gemeinsam Anwendungen entwickelt und in die Praxis überführt werden. Gleichzeitig wollen
wir einen offenen und gesellschaftlichen Diskurs über die Chancen und die ethischen
Herausforderungen der KI anstoßen und unsere Unternehmen motivieren, sich mit dem
Thema auseinanderzusetzen.
Wir
werden
Menschen
vor
Zensur
und
Benachteiligung
durch
automatische
Datenverarbeitung sowie Datenmissbrauch schützen und bekennen uns zu den Ergebnissen
der Datenethikkommission.
Um all diese Ziele zu erreichen, werden wir die Ausgaben für Forschung und Entwicklung
weiter steigern. Mit einer Technologie-, Innovations- und Validierungsförderung, welche
technologieoffen und entlang der gesamten Wertschöpfungskette ausgerichtet ist, möchten
wir von der Erfindung bis zur Produktion die Wettbewerbsfähigkeit stärken und die
Unternehmen dabei unterstützen, sich als Innovationsführer zu positionieren.
Wir wollen unsere Ansiedlungspolitik auf die Ansiedlung innovativer Unternehmen
fokussieren. Um die Entwicklung zum Softwareland Sachsen zu beschleunigen, müssen wir
weiter dafür sorgen, dass genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen, dass die digitale
Infrastruktur auf Basis von Glasfaser ausgebaut wird und dass Innovationen ermöglicht
werden. Die neuen Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und des

30
Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in der Lausitz bieten das Potenzial für
Fortschritte bei der Dekarbonisierung der Industrie.
Um die Potenziale der sächsischen Zuliefererindustrie der Luft- und Raumfahrt weiter zu
heben, setzen wir als Ansprechpartner für Belange dieser Branchen in Sachsen einen Luft-
und Raumfahrtkoordinator ein.
Durch Ädas Haus der kleinen Forscher³ oder bundes- und landesweite Wettbewerbe, wie
zum Beispiel den ÄSlchsischen Informatik-Wettbewerb³ oder ÄJugend forscht³ und ÄJugend
hackt³, fördern wir bei Kindern und Jugendlichen die Begeisterung für das Forschen.
Start-up-Ökosystem Sachsen
Um Sachsen noch besser auf die vor uns liegenden Transformationsprozesse vorzubereiten,
werden wir das Start-up-Ökosystem in Sachsen deutlich stärker nach dem Bottom-Up-
Prinzip unterstützen. Dazu werden wir vorab eine entsprechende Studie in Auftrag geben mit
dem Ziel, nach der Bestandsaufnahme eine zielgenaue Ökosystementwicklung unter
Einbindung internationaler Partner durchzuführen.
Hubs nehmen als Orte der Co-Innovation eine zentrale Position im sächsischen
Gründerökosystem ein. Durch eine gemeinsame Strategie verknüpfen wir zukünftig unsere
unterschiedlichen Hub-Standorte und Gründungsinitiativen sowohl in den drei großen
Städten als auch in Mittelzentren des ländlichen Raums.
Die Schaffung innovativer und kreativer Ansiedlungsräume ist uns wichtig. Wir wollen private
und öffentliche Acceleratoren/Inkubatoren unterstützen und, wo möglich, auch in den
Mittelstldten ÄHot Spots³ schaffen. Daf†r sollen die Kommunen die F|rderung im Rahmen
der Gemeinschaftsaufgabe ÄVerbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur³ (GRW)
effektiver nutzen können.
Für die beschäftigungs- und umsatzstarke Automobil- und Zulieferindustrie insbesondere in
Südwestsachsen wollen wir dadurch neuen Geschäftsmodellen rund um Elektromobilität und
automatisiertes Fahren sowie neuen Mobilitätslösungen eine Chance zur Markteinführung
geben.
Das Instrument des InnoStartBonus wollen wir weiterentwickeln.
Wir wollen die zielgenaue Förderung von Existenzgründerinnen und weiblichen
Selbstständigen nicht nur finanziell weiter stärken, sondern sie auch qualitativ durch
Maßnahmen wie Beratung, Coaching und Netzwerke unterstützen.
Wir setzen uns für eine bessere Vermittlung eines positiven Bildes unternehmerischen
Handelns in Schulen und Universitäten ein, um noch mehr gut ausgebildete, junge
Menschen für die Möglichkeit einer Unternehmensgründung zu begeistern.
Darüber hinaus wollen wir die Möglichkeiten verbessern, dass sowohl Gewerkschaften als
auch Wirtschaftsverbände im Rahmen des Unterrichts praxisorientiert zu den Themen
unternehmerisches
Handeln,
Mitbestimmungsmöglichkeiten,
Sozialpartnerschaft,
Tarifautonomie und Mitbestimmung informieren können.
Wir wollen Vorreiter einer digitalen, zweisprachigen Unternehmensanmeldung in Sachsen
innerhalb von maximal zehn Tagen werden. Für die Unternehmensgründung notwendige
Behördenkontakte bündeln wir (One-Stop-Agency).
Die Innovationsplattform futureSAX entwickeln wir im Hinblick auf die Transferaktivitäten
weiter, sodass u. a. die Vernetzung der Transferstellen bzw. Transfermitarbeiterinnen und

31
-mitarbeiter an universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen verbessert
wird. Ziel ist es, den Austausch zwischen Forschungseinrichtungen, mittelständischen
Unternehmen und Start-ups zu intensivieren. Darüber hinaus ist futureSAX als die zentrale
Plattform im sächsischen Start-up-Ökosystem weiter zu etablieren, um auch den Austausch
zwischen und die Verknüpfung von urbanen und ländlichen Innovationsräumen sowie
-akteuren zu erhöhen. Dazu soll die futureSAX GmbH finanziell und personell gestärkt
werden. Für eine konsequente weitere Entwicklung der Gesellschaft soll ein Aufsichtsrat
unter Vorsitz des fachlich zuständigen Ministeriums gebildet werden.
Um den Gründerstandort Sachsen international bekannter zu machen, wollen wir den Aufbau
eines Start-up-Events mit internationaler Strahlkraft initiieren.
Kultur- und Kreativwirtschaft
Wir wollen die begonnene Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft fortsetzen und
weiterentwickeln. Dabei setzen wir auf die Erhöhung der Sichtbarkeit der Branche, die
Zusammenarbeit mit den starken und wachsenden Branchennetzwerken und eine stärkere
regionale Vernetzung.
Wir wollen das Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft in Abstimmung mit den regionalen
Branchenverbänden auch zu einem Kompetenzzentrum für Cross Innovation, als Begleiter
des Strukturwandels und als sektorenübergreifenden Treiber für die Digitalisierung strukturell
ausbauen, weiterentwickeln und langfristig fördern.
Förderprogramme
Hochschulnahe Gründerinitiativen
Auch in der neuen EU-Förderperiode werden wir die hochschulnahen Gründerinitiativen
weiter fördern. Ziel ist die Verstetigung dieser Maßnahmen, um dauerhafte Strukturen an der
Schnittstelle von Wissenschaft, Wirtschaft und Start-up-Szene zu etablieren.
Technologiegründerfonds
Wir
wollen
das
Instrument
des
Technologiegründerfonds
verstetigen
und
die
Gründerförderprogramme nachhaltig und modern ausgestalten. Dazu gehört die Etablierung
des Wachstums- und Digitalisierungsfonds sowie eine Fortsetzung und praxistaugliche
Neuausrichtung der Darlehns- und Beteiligungsprogramme. Darüber hinaus soll die
Gründerberatung in Abstimmung mit allen Kammern Sachsens neu aufgestellt werden.
Wir prüfen, wie wir gemeinsam mit den Partnern die vielfältigen Aktivitäten der sächsischen
Wirtschaftsförderung mit dem Ansatz ÄAlles unter einem Dach³ räumlich oder virtuell bündeln
können. Ziel ist es, Unterstützungs- und Ansiedlungsprozesse für Unternehmerinnen und
Unternehmer effizienter und transparenter zu gestalten.
Wirtschaftsförderung Gemeinschaftsaufgabe ÄVerbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Wir werden die Technologie- und die Wirtschaftsförderung auf hohem Niveau fortsetzen.
Kleine, mittlere und am Gemeinwohl orientierte Unternehmen stehen dabei genauso im
Fokus wie soziale und ökologische Kriterien.
Zukünftig sollen auch immaterielle Innovationen unterstützt werden. Dabei spielen Themen
wie
die
Digitalisierung,
der
innovationsgestützte
Strukturwandel
und
die
Unternehmensmodernisierung durch die Anwendung neuesten Wissens eine große Rolle.
In der auslaufenden EU-Förderperiode geht es darum, Kompensation zumindest für wichtige
Programme durch Landesmittel herzustellen, um Kontinuität zu gewährleisten und Probleme
beim ÄWiederanlaufen³ zu vermeiden.

32
In der kommenden EU-Förderperiode sollen die Forschungs- und Entwicklungs-
Projektförderung,
Technologietransferförderung,
Innovationsprämie,
Transferassistent,
Innovationsassistent sowie die Validierungsförderung fortgesetzt werden.
Bei der aktuell anstehenden Neufassung des länderübergreifenden Rahmens dieser Bund-
Länder-Richtlinie werden wir uns dafür einsetzen, dass auch nach 2020 genügend Mittel
bereitstehen, um den wirtschaftlichen Aufholprozess zu fördern und strukturellen Schwächen
zu begegnen. Die Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftskraft wie Investitionen,
Innovationen, gewerbenahe Infrastruktur und Fachkräftesicherung sollen weiter im
Mittelpunkt der GRW-Förderung stehen. Wir werden das Programm GRW-RIGA weiterführen
und mit bedarfsgerechten Finanzmitteln ausstatten.
Vereinfachung und Flexibilisierung von Verfahren
Wir wollen Planungs- und Genehmigungsverfahren und Verwaltungsvorgänge vereinfachen
und beschleunigen, um unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft im internationalen
Wettbewerb noch besser zu unterstützen, neue Investoren nach Sachsen zu holen und
zukunftsorientierte Innovationen zu fördern sowie die Standortbedingungen zu verbessern.
Wir
schaffen
höchstmögliche
Transparenz
bereits
in
frühen
Verfahrens-
und
Beteiligungsphasen, um spätere, langwierige Konflikte und Verzögerungen zu vermindern.
Wir haben das Ziel, den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmerinnen und Unternehmer zu senken.
Wir setzen uns für die Überprüfung und Straffung des statistischen Erhebungs-,
Aufzeichnungs- und Dokumentationsaufwandes für kleine und mittlere Unternehmen ein. Wir
werden auf Bundesebene auf eine modernere, realistischere und unternehmens- und
arbeitnehmerfreundlichere Umsetzung der EU-Regelungen zu beruflichen Entsendungen im
EU-Ausland hinwirken. Wir prüfen die Einrichtung einer gemeinsamen Bearbeitungsstelle der
Landesverwaltung mit den Kammern, in der gemeinsam mit Unternehmen konkrete Anträge
aller Verwaltungsbereiche bearbeitet werden, Unternehmen jedoch auch auf nicht
nachvollziehbare Belastungen hinweisen können. Anhand von Praxisbeispielen wollen wir
das Verständnis für Vereinfachungen stärken und konkrete Verbesserungen erzielen.
Im Bereich der Logistik wollen wir eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für
überregionale Groß- und Schwertransporte durch Zentralisierung der Aufgaben in der
Landesdirektion erreichen.
Freie Berufe
Die Freien Berufe sind Teil unserer Wirtschaft und tragen in erheblichen Umfang zur
Wertschöpfung bei. Wir bekennen uns zu den Freien Berufen und werden am Prinzip der
freiberuflichen Selbstverwaltung festhalten.

 
33
Arbeit
Fleißige, engagierte, gut ausgebildete, sozial kompetente und kreative Menschen sind ein
wertvolles Potenzial und der Reichtum des Freistaates Sachsen. Eine starke, faire und
nachhaltige Wirtschaft ist die Grundlage für gute Lebensbedingungen. Sie schafft die
Voraussetzungen für zukunftsfeste Arbeitsplätze, faire Einkommen und ökologischen
Fortschritt. Unser Ziel heißt Vollbeschäftigung.
Wir stehen für starke Tarifpartnerschaft. Gute Löhne, die auf Augenhöhe zwischen den
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und den Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmern
ausgehandelt werden, sind eine große Errungenschaft der Sozialen Marktwirtschaft. Unter
dem Leitbild ÄGute Arbeit f†r Sachsen³ setzen wir uns f†r die notwendige Schaffung
attraktiver Arbeitsbedingungen ein. Dazu gehören weiterhin die Erhöhung der Tarifbindung,
eine Stärkung der Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft, eine verbesserte Vereinbarkeit
von Familie, Pflege und Beruf sowie eine kontinuierliche Weiterbildung.
Fachkräfte
Die Fachkräftestrategie 2030 wird mit allen Partnern fortgeführt und ausgebaut.
Die strategische Gewinnung von Fachkräften ist eine der wesentlichen Aufgaben der
kommenden Jahre. Wir schaffen weiter die Voraussetzungen dafür, dass Menschen nach
Sachsen zurückkehren und sich vor Ort in ihrer Heimat beruflich und privat verwirklichen
können.
Wir wollen auch künftig alle vorhandenen Fachkräftepotenziale dadurch ausschöpfen, dass
wir arbeitslose Menschen wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Ohne die Zuwanderung
und Integration ausländischer Fachkräfte kann der Fachkräftebedarf in Sachsen jedoch nicht
gedeckt werden. Wir intensivieren die Anstrengungen zur Gewinnung von Fachkräften aus
Drittstaaten. Dabei arbeiten wir eng mit der Bundesagentur für Arbeit, den Kammern und den
Verbänden zusammen. Wir werden die vorhandenen Formate der Anwerbung verstetigen
und weiterentwickeln. Darüber hinaus richten wir zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Zusammenarbeit mit Russland und der Ukraine Regionalbüros unter Zuständigkeit der
Staatskanzlei ein.
Das Portal ÄHeimat f†r Fachkrlfte³ wird weiterentwickelt und mehrsprachig gestaltet. Mit
einer entsprechenden Kampagne werden wir dafür werben, Fachkräfte in Sachsen zu halten
und für uns zu gewinnen. Wir werden die Möglichkeit der Unterstützung der
Sprachausbildung vor der Einreise prüfen.
Dabei achten wir auf die Bedingungen für eine nachhaltige und faire Migration, was sowohl
die Herkunftsländer als auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Sachsen
anbelangt.
Wir werden daher die bewährten Angebote der Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete und
die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte (BABS) in Sachsen bedarfsgerecht
weiterentwickeln.
Für eine schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen nutzen wir die Möglichkeiten des
neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, richten für das beschleunigte Verfahren eine
zentrale Stelle ein und werden die zuständigen Stellen personell stärken.
Außerdem werden wir gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren Möglichkeiten für
Anpassungsmaßnahmen schaffen, insbesondere um ausschließlich fehlende Teile zu einer
deutschen Berufsanerkennung passgenau nachholen zu können.

34
Ausbildungsbetriebe
brauchen
Planungssicherheit
bei
der
Einstellung
von
Asylbewerberinnen und -bewerbern oder Geduldeten. Wir begrüßen die Neuregelung durch
das ÄGesetz †ber Duldung bei Ausbildung und Beschlftigung³. Soweit n|tig, werden wir für
die davon nicht erfassten Fälle auf dem Erlassweg eine landesweit einheitliche
Anwendungspraxis schaffen. Das betrifft die Ermessensausübung in vorbereitenden
Maßnahmen vor der Ausbildungsduldung bzw. mit Abschluss des Ausbildungsvertrages
sowie die Ermessensspielräume des Aufenthaltsrechts zu Gunsten der Betroffenen.
Wir schaffen ein ÄSlchsisches Zentrum f†r Fachkrlftesicherung und Gute Arbeit³. Es berlt
und unterstützt sächsische Unternehmen und Beschäftigte als potenzielle Fachkräfte bei der
Fachkräftesicherung,
der
strategischen
Personalarbeit
und
Fachkräftegewinnung.
Information, Beratung und Service aus einer Hand sowie eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit
sollen die Markenzeichen des Zentrums werden.
Wir prüfen Instrumente zur Unterstützung des Wissenstransfers in Klein- und
Kleinstbetrieben, wenn aus Altersgründen ausscheidendes Personal durch neu eingestellte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ersetzt wird.
Ausbildung
Wir wollen und wir können auf keinen Jugendlichen ± auf kein einziges Talent ± verzichten.
Das gilt besonders in Zeiten von Fachkräfteengpässen und -mangel. Deshalb unterstützt der
Freistaat Sachsen die regionalen Akteure auch zukünftig bei der Etablierung von
Jugendberufsagenturen (JubaS).
Die Koalitionsparteien sehen in der dualen Ausbildung eine wichtige Grundlage für die
Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs im Freistaat Sachsen. Das Positionspapier des
Landesausschusses f†r berufliche Bildung (LAB) ÄSlchsische Dekade der Berufsausbildung³
werden wir dabei als Leitfaden für unsere Arbeit betrachten.
Ergänzt werden die Aktivitäten bei Bedarf mit einem ganzheitlichen Landesförderprogramm
ÄBerufliche Bildung Sachsen³. Die Koalitionsparteien bekennen sich dabei zur
Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.
Arbeitsmarktpolitik
Die Stärkung der Tarifpartnerschaft ist nicht nur eine Voraussetzung für mehr
Leistungsgerechtigkeit, sondern auch ein wirkungsvoller Ansatz zur Stärkung demokratischer
Werte innerhalb der Betriebe und in der ganzen Gesellschaft. Wir werden deshalb die
positiven Anreize für eine Tarifbindung in der Förderpolitik des Freistaates, wie etwa die
bereits bestehenden Bonusregelungen für tarifgebundene oder vergleichbar zahlende
Unternehmen, beibehalten und bei Bedarf ausweiten. Instrumente können u. a. Förderboni,
tarifliche Personalförderung und Beratungsangebote für Unternehmen sein.
Der Freistaat muss auch mit gutem Beispiel vorangehen. Bei Unternehmen mit einer
mindestens 50-prozentigen Beteiligung des Landes wird eine Tarifbindung vorgeschrieben.
Die Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten und Gewerkschaften wollen wir weiter
stärken. Wir streben dazu eine Bundesratsinitiative an, um im Betriebsverfassungsgesetz
einen besseren Schutz bei Betriebsratsgründungen zu schaffen.
Wir wollen jedem Menschen die Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Wir setzen die
aktivierende Arbeitsmarktpolitik des Freistaates Sachsen fort und entwickeln sie
bedarfsgerecht weiter.

35
Die in der abgelaufenen Legislaturperiode neu gestarteten Programme im Bereich Sozialer
Arbeitsmarkt (SAM) setzen wir fort und entwickeln sie weiter. Speziell Familien mit Kindern
wollen wir mit TANDEM-Sachsen langfristig intensiv begleiten.
Die Möglichkeiten des neuen Teilhabechancengesetzes des Bundes wollen wir ebenfalls
noch stärker nutzen. Der Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) bietet eine zusätzliche Möglichkeit, die
kommunalen Eingliederungsleistungen bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
verstärkt einzubinden. Der Freistaat Sachsen wird sich deshalb auf Bundesebene für eine
gesetzliche Verankerung des PAT im SGB II einsetzen.
Wir intensivieren die Bemühungen, Ausbildungen zu modularisieren und eröffnen damit
Menschen mit Bildungshemmnissen eine schrittweise Ausbildung.
Menschen mit Beeinträchtigungen wollen wir künftig verstärkt in den Blick nehmen. Denn es
ist eine große gesellschaftliche Aufgabe und ein wichtiges politisches Ziel, die
Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen oder mit anderen besonderen
Unterstützungsbedarfen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Dazu werden
u. a. die durch das Bundesteilhabegesetz bereitgestellten Instrumente zielgerichtet genutzt.
Wir werden eine eigene Landesqualifizierungsmaßnahme für arbeitslose schwerbehinderte
Menschen auflegen, die nach erfolgreichem Abschluss in den Landesdienst übernommen
werden.
Wir verbessern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der stärkeren
Inanspruchnahme vom Budget für Arbeit, beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und durch
Inklusionsfirmen.
Arbeitsbedingungen
Die Koalition wird den Arbeitsschutz verbessern und dabei Prävention und Beratung stärken.
Damit die Beschäftigten im Freistaat Sachsen auch weiterhin sicher und gesund arbeiten
können, brauchen wir eine gut ausgestattete Arbeitsschutzbehörde, die Unternehmen berät
und Arbeitsbedingungen kontrolliert.
Arbeitsschutz ist auch eine Voraussetzung, um Arbeitskräfte zu halten; deshalb verknüpfen
wir die sächsische Fachkräfteallianz und die Arbeitsschutz-Allianz miteinander und werden
durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen auf die Bedeutung von Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit hinweisen.
Wir unterstützen Unternehmen, Betriebs- und Personalräte sowie die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer darin, flexible Arbeitsmodelle auszuprobieren. Wir setzen uns auf
Bundesebene für entsprechende gesetzliche Regelungen ein. Wir setzen uns für den Aufbau
von
Coworking-Spaces
als
alternative
Arbeitsplatzangebote
und
für
Kinderbetreuungsangebote vor allem in den Randzeiten ein. Der Freistaat Sachsen und
seine Verwaltung müssen noch stärker als bisher Vorbild im Bereich der Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben sein.
Wir unterstützen Unternehmen beim Ausbau von Betriebskindergärten sowie flexibler
Arbeitszeitmodelle und prüfen, wie Berufsausbildung und Studium verstärkt in Teilzeit
angeboten werden können.
Für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wollen wir gemeinsam mit allen betroffenen
Akteuren die Unternehmen stärker sensibilisieren und passende Projekte hierfür für die
Stärkung der Vereinbarkeit auf den Weg bringen.

36
Technologischer Wandel und insbesondere die Digitalisierung und Vernetzung praktisch aller
Lebensbereiche führt auch zu tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt. Die Chancen
dieser Entwicklung wollen wir nutzen, den Risiken werden wir politisch entgegenwirken.
Weiterbildung
Wir wollen die berufliche Neuorientierung und Ausbildung für Erwachsene, z. B. für die
Gesundheits- und Sozialwirtschaft, erleichtern.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung und lebenslangen Lernens sind zentrale
arbeitsmarktpolitische Instrumente für den erfolgreichen digitalen Wandel der Arbeitswelt und
den Strukturwandel. Zusätzlich zu den umfassenden Maßnahmen auf Bundesebene
unterstützt der Freistaat die Beschäftigten und die Unternehmen in Sachsen auch künftig mit
seiner Landesförderung für Weiterbildung und Qualifizierung. Vor diesem Hintergrund prüfen
wir auch die Einführung eines Bildungsfreistellungsgesetzes.
Die Ansiedlung des überregionalen Zentrums für Digitale Arbeit in Sachsen wird begrüßt und
vom Freistaat Sachsen unterstützt.
Wir werden ein ÄWeiterbildungsportal Sachsen³ schaffen. Die Koalitionsparteien wollen eine
Modernisierung und Verbesserung der zielgruppenspezifischen Ausrichtung von Ansätzen
und Formaten der betrieblichen Weiterbildung umsetzen. Zukünftig muss ein besonderer
Schwerpunkt auf Weiterbildungsangeboten für Zielgruppen liegen, die bisher nur wenig von
einer Weiterbildung profitieren. Dazu zählen vor allem geringqualifizierte und ältere
Beschäftigte und Personen mit Qualifizierungsbedarf im Bereich Grundbildung und
Alphabetisierung.

 
37
Energie und Klimaschutz
Sachsen soll Energieland bleiben. Wir leisten unseren Beitrag zur Umsetzung der Klimaziele.
Der Umbau des Energiesystems soll auf Basis marktwirtschaftlicher Steuerung erfolgen, die
Versorgungssicherheit muss erhalten bleiben und er muss sozial verträglich sein.
Wir sorgen dafür, dass die Energieversorgung in Sachsen auch in Zukunft für
Verbraucherinnen und Verbraucher, Industrie, Gewerbe sowie für unser Handwerk sicher
und bezahlbar bleibt. Wir setzen uns für zielgenaue Entlastungen, insbesondere von
energieintensiven
Betrieben,
ein,
um
Verzerrungen
gegenüber
internationalen
Wettbewerbern auszugleichen.
Den Umstieg auf die erneuerbaren Energien wollen wir technologieoffen und
verantwortungsvoll gestalten, gerade mit Blick auf den Ausstieg aus der Kohleverstromung.
Wir stehen zu den Pariser Klimazielen, dem EU-Ziel einer Treibhausgasneutralität bis 2050
sowie zur vollständigen Umsetzung der Empfehlungen der Kommission ÄWachstum,
Strukturwandel und Beschlftigung³ mit dem darin festgelegten f†r uns herausfordernden
Plan für eine schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung bis
spätestens 2038.
Klimaschutz
Wir wollen den Klimaschutz als Staatsziel in der Sächsischen Verfassung verankern.
Das Klimaschutzprogramm 2030 des Bundes werden wir umsetzen. Ergänzend werden wir
einen slchsischen Masterplan ÄEnergie und Klimaschutz³ beschlie›en. Die dazu
erforderlichen landesrechtlichen Regelungen werden wir treffen.
Wenn zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele der Bundes- oder Staatsregierung
Gesetzesnovellen zur Klarstellung erforderlich sind, werden wir diese im Rahmen eines
Klimaschutzgesetzes (Artikelgesetz) im Landtag beschließen.
Auf Bundesebene werden wir uns für einfache und effiziente Regelungen in der
Energiewirtschaft einsetzen, mit dem Ziel, konsequent und ressortübergreifend den Ausstoß
von Kohlendioxid (CO
2
) zu verringern.
Mindestens zweimal in der Legislaturperiode soll dem Sächsischen Landtag ein
Fortschrittsbericht über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Freistaat Sachsen
vorgelegt werden. Neben den Emissionen, die nach Sektoren zu erheben sind, sollen dabei
auch die Maßnahmen und Instrumente zur Emissionsminderung bezüglich Wirksamkeit und
Effizienz bewertet werden.
Sachsen wird seinen Beitrag zur Treibhausgasreduktion leisten. Die Staatsregierung wird
ihre Veranstaltungen nachhaltig planen und umsetzen sowie den Einsatz von Elektro-
Fahrzeugen im landeseigenen Fuhrpark und die Anzahl der Ladesäulen an landeseigenen
Liegenschaften deutlich erhöhen. Bei eigenen Gebäuden und Unternehmen übernehmen wir
eine Vorbildrolle.
Wir werden das Instrument des Kommunalen Energiemanagements ausbauen und
verstetigen und die Kommunen u. a. durch fachliche Beratung und Begleitung der
Sächsischen Energieagentur (SAENA) unterstützen.
Wir werden den kommunalen European-Energy-Award-Prozess verstetigen. Pilotkommunen,
die integrierte Klimakonzepte aufstellen, werden wir in besonderer Form unterstützen.

38
Die
Kommunen
werden
wir
im
Rahmen
der
Weiterentwicklung
bestehender
Förderinstrumente dabei unterstützen, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen
(Stadtbegrünung,
Abkühlung,
Verschattung,
Durchlüftung,
Trinkbrunnen
für
den
Gesundheitsschutz während Hitzeperioden in den Städten u. ä.).
Klimaschutz, Klimawandel und Klimaanpassung gehören für uns zum Lehrplan und in die
Schulen. Wir werden Schulen in ihrem klimapolitischen Engagement stärken und die Anzahl
der Klimaschulen erheblich erweitern. Umweltbildung muss weiter gestärkt und die Natur in
der Schule stärker erfahrbar werden. Die Initiative ÄBildung für Nachhaltige Entwicklung³
schreiben wir fort.
Uns ist es wichtig, den begonnenen klimapolitischen Dialog mit jungen Menschen
fortzusetzen. Die Staatsregierung wird einmal jährlich in einer Klimakonferenz Rechenschaft
über ihr klimapolitisches Handeln ablegen.
Wir wollen gemeinsam mit der Energiewirtschaft, der Wissenschaft, den Beschäftigten und
Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Sächsischen Energiedialog auf den Weg bringen.
EKP und erneuerbare Energien
Wir werden unverzüglich das Energie- und Klimaprogramm (EKP) anpassen. Zu dessen
Kernpunkten gehören ein Ausbauziel für erneuerbare Energien, ein Beteiligungs- und
Akzeptanzmanagement für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und eine
Wasserstoffstrategie.
Wir schreiben das EKP bis zum Sommer 2020 fort, setzen es im gleichen Jahr in Kraft und
schaffen die landesrechtlichen Möglichkeiten für dessen rasche Umsetzung.
Wer ein Unternehmen führt, Kapital investiert oder Eigentümerin oder Eigentümer ist, soll die
Chancen und Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, kennen und sie angemessen
in
seine
Entscheidungen
einbeziehen.
Deshalb
sollen
veröffentlichungspflichtige
Unternehmen, insbesondere solche der öffentlichen Hand, die sie betreffenden
klimabasierten Risiken im Berichtswesen ausweisen.
In den kommenden fünf Jahren schaffen wir die planerischen und rechtlichen
Voraussetzungen dafür, dass der Freistaat Sachsen nach dem Ende der Braunkohlenutzung
seinen Strombedarf bilanziell vollständig mit erneuerbaren Energien decken kann. Neben
Speichern stellen flexible, in Wärmenetze eingebundene Gaskraftwerke zum Ausgleich von
Versorgungsschwankungen eine wichtige Systemkomponente und Brücke dar.
Das EKP soll sich an einem zusätzlichen Ausbau von 10 Terrawattstunden (TWh)
Jahreserzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 orientieren. Für 2024 orientieren wir
uns an einem Zubau-Zwischenziel von 4 TWh, von dem der Hauptteil durch Windenergie
gewonnen werden soll.
Wir wollen einen breiten gesellschaftlichen Konsens in Stadt und Land über die Klima- und
Energiepolitik. Der Umbau der Energieversorgung und der Netzausbau sollen bei
Bürgerinnen und Bürgern vor Ort auf Akzeptanz stoßen, denn nur mit ihrer umfassenden
Beteiligung wird diese Generationenaufgabe in unserer Demokratie gelingen.
Die Effizienz der Energienutzung soll weiter kontinuierlich steigen (Äefficiency first³). Das
betrifft sowohl den betrieblichen als auch den kommunalen und den privaten
Energieverbrauch. Unternehmen, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger sollen dabei mit
den Möglichkeiten des Bundes und des Freistaates unterstützt werden.
Gegebenenfalls unterstützen wir die Bundesprogramme in den Bereichen Wärme und
Effizienz durch Landesmaßnahmen.

39
Damit die Kommunen, die Stadtwerke und die Wohnungswirtschaft den Energiebedarf im
Wärme- und Gebäudebereich zukünftig emissionsneutral decken können, unterstützen wir
die Kommunen bei der Aufstellung kommunaler Wärmepläne durch Beratungsleistungen der
SAENA
und unter Ausnutzung von Bundesprogrammen.
Wir prüfen, wie wir die Stadtentwicklungsförderung mit der Aufstellung von Wärmeplänen
verknüpfen können.
Der
Freistaat
unterstützt
konkrete
Projekte
zur
alternativen
und
nachhaltigen
Wärmeversorgung von Kommunen.
Wir werden im Wege des Contracting mit den regionalen Energiepartnern und der örtlichen
Handwerkerschaft
die
emissionsarme
und
effiziente
Gebäudeenergieversorgung
(Objektversorgung) von Immobilien des Freistaates ermöglichen. Auch in den Kommunen
(Schulen, Verwaltungsgebäude etc.) soll dies vermehrt stattfinden. Hierbei werden die
dezentralen
Effizienztechnologien
gasmotorische
Kraft-Wärme-Kopplung
(Klein-
Blockheizkraftwerke), Wärmepumpen und Photovoltaik bevorzugt. So wird der Freistaat
seiner Vorbildrolle zur Entlastung des Emissionsbudgets gerecht.
Wir werden die SAENA als Partner im Klimaschutz stärken und entsprechend ausstatten.
Für die Verbesserung von Transparenz und Beratung sowie zur Konfliktlösung im Bereich
der Windenergie und anderer Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien werden
wir eine Dialog- und Servicestelle bei der SAENA einrichten.
Transparente, rechtssichere und zügige Genehmigungsverfahren ermöglichen wir mit
Anwendungshinweisen für den Freistaat insbesondere in den Bereichen Natur- und
Artenschutz sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dies schließt eine Berichtspflicht
über Verfahrensstände von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) bei
einer Leistung von mehr als 750 kW gegenüber dem zuständigen Ressort ein.
Im Rahmen bundesrechtlicher Regelungen werden wir im Freistaat Sachsen den
Mindestabstand von neuen Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1000 Meter
festlegen. Das schafft Planungssicherheit.
Kommunen sollen finanziell an den Einnahmen aus WEA auf ihrem Gemeindegebiet oder in
ihrer unmittelbaren Nachbarschaft beteiligt werden. Wir setzen uns diesbezüglich für die
rasche Schaffung einer bundesweit einheitlichen Lösung ein. Wir werden diese umgehend
mit dem Ziel umsetzen, dass die Erlöse den Standortkommunen in vollem Umfang zur
Verfügung stehen.
Wir setzen uns im Bund dafür ein, dass Bürgerenergieprojekte im europarechtlich möglichen
Umfang von bis zu 18 Megawatt je Projekt von der Pflicht zur Ausschreibung befreit werden.
Wir passen die rechtlichen Vorschriften für Landesplanung und Bauen an, um die Rolle von
Klimaschutz und Klimaanpassung bei planerischen Abwägungen zu stärken. Dabei werden
wir im Bereich Windenergie Voraussetzungen für eine effizientere Flächenausnutzung und
die einfachere Umsetzung von Repoweringprojekten schaffen. Kommunen ermöglichen wir
es, eigenständig im Rahmen der Bauleitplanung mit kleineren Projekten eine Vorreiterrolle
einzunehmen.
Windenergieanlagen im Wald schließen wir aus.
Wir nutzen die Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz, um den Ausbau der
Freiflächen-Photovoltaik voranzubringen.

40
Zur Sicherung einer stabilen Versorgung werden wir die Vernetzung von Erzeugung und
Verbrauch verbessern. Es bedarf neuer Äintelligenter³ digitaler Netze, die dabei helfen, Strom
dann zu verbrauchen, wenn er ausreichend verfügbar und für den Verbraucher
kostengünstiger ist.
Langfristig müssen ausreichende Speicherkapazitäten für eine sichere Energieversorgung
bereitstehen. Die Erforschung neuer sowie den Ausbau bestehender Speichertechnologien
wollen wir mit finanziellen Anreizen und geeigneten Forschungsbedingungen weiter zügig
voranbringen.
Die Koalition wird sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, die bestehende
Stromnetzentgeltsystematik weiterzuentwickeln und die regionale Spreizung der gegenwärtig
stark unterschiedlichen Netzentgelte der Verteilernetzbetreiber in Deutschland zu dämpfen.
Wir setzen uns in diesem Zusammenhang weiterhin dafür ein, dass für die Übertragung von
Strom aus erneuerbaren Energiequellen auf Speicher kein Netzentgelt erhoben wird.
Den netzdienlichen Ausbau kleiner Photovoltaik-Anlagen sowie die Entwicklung von
Speichersystemen fördern wir. Dazu werden wir das Volumen des sächsischen
Speicherprogrammes erhöhen und dieses inhaltlich weiterentwickeln.
Die Koalition wird sich für den Aufbau einer sächsischen Wasserstoffindustrie entlang der
gesamten Wertschöpfungskette einschließlich der Grundlagenforschung einsetzen. Damit
kann der Strukturwandel gefördert und der Freistaat zu einer Energieregion der Zukunft
weiterentwickelt werden. Technologien zur Produktion, Speicherung und Nutzung von
Wasserstoff sollen umfassend erforscht und am Markt erfolgreich eingeführt und etabliert
werden. Wir wollen dabei sicherstellen, dass vorrangig Wasserstoff aus erneuerbaren
Energien zur Anwendung kommt. Wir beabsichtigen, hierzu noch 2020 eine eigene
Wasserstoffstrategie für Sachsen zu erarbeiten.
Die Koalition wird sich in die Erarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie einbringen und
sich für die Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingen auf Bundesebene
einsetzen.
Außerdem werden wir gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus Wissenschaft und
Wirtschaft
ein
sächsisches
Kompetenzzentrum
für
Wasserstoff-
und
Brennstoffzellentechnologie ins Leben rufen.
Bergbau
Wir richten in Sachsen eine Schlichtungsstelle Bergschäden für den Braunkohletagebau ein.
Wir setzen uns im Bund für eine Novellierung und Modernisierung des Bergrechts ein,
welche die Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen heimischen Bergbau sicherstellt.
Braunkohle
Im Rahmen des Braunkohlekompromisses sichern wir die Rahmenbedingungen für den
Strukturwandel, beachten die Versorgungssicherheit sowie die Interessen der Beschäftigen
und Unternehmen und vermeiden Risiken für den Freistaat. Der Kohlekompromiss gilt.
Wir setzen uns dafür ein, dass die im Kommissionsbericht genannten Prüftermine und
Prüfpunkte
(Erreichung
der
Klimaziele,
Entwicklung
der
Strompreise
und
der
Versorgungssicherheit, der Beschäftigung, der strukturpolitischen Ziele und der realisierten
strukturpolitischen Maßnahmen sowie der regionalen Wertschöpfung) auch eingehalten
werden.

41
Wir erhalten die Voraussetzungen für den geordneten Auslaufbetrieb in den derzeitigen
Abbaugebieten für Braunkohle, weisen jedoch keine neuen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
mehr aus.
Im Rahmen der Umsetzung der Vorsorgevereinbarungen sichern wir die Mittel für die
Wiedernutzbarmachung
der
Tagebaue.
Vor
dem
Hintergrund
energiepolitischer
Entwicklungen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Tagebaubetreiber wird das
Kabinett jährlich ab Sommer 2020 entsprechend über den Sachstand unterrichtet. Falls
erforderlich, werden wir im Rahmen der Vorsorgevereinbarungen Anpassungen vornehmen.
Die Koalitionsparteien möchten den Ort Pödelwitz erhalten und die Inanspruchnahme der
Ortslage vermeiden. Es wird deshalb in Gesprächen mit dem Bergbauunternehmen nach
einem rechtssicheren Weg gesucht, der dies ermöglicht und zugleich den Betrieb im
Kraftwerk Lippendorf im Rahmen des Kohlekompromisses sicherstellt.
Für die Tagebaue in der Lausitz sind sich die Koalitionsparteien einig, dass keine Flächen in
Anspruch genommen werden oder abgesiedelt werden, die für den Betrieb der Kraftwerke im
Rahmen des Kohlekompromisses nicht benötigt werden.

 
42
Strukturwandel
Ganz Sachsen verändert sich. Nicht nur in den Braunkohleregionen, im gesamten Land sind
tiefgreifende Wandlungsprozesse wie die demografische Entwicklung oder die Veränderung
in der Automobilindustrie im Gang. Die demografische Entwicklung stellt in einigen Regionen
wie der Lausitz oder in Südwestsachsen sowie in weiteren ländlichen Regionen eine der
größten Herausforderungen für die künftige Entwicklung dar. Wir wollen mit gezielter
Strukturentwicklung und durch Anpassung der Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik darauf
eine Antwort geben.
Braunkohlefolgeregionen
Die Beschäftigten in der Kohleindustrie haben einen entscheidenden Beitrag zur Erarbeitung
des Wohlstands geleistet, den wir heute genießen. Dafür gebührt ihnen Respekt und
Anerkennung. Die Lausitz und das Mitteldeutsche Revier sollen Energieregionen bleiben.
Wir wollen sie bei der Erforschung und beim Einsatz von neuen Technologien unterstützen.
Die Unternehmen der Energiewirtschaft werden wir einbinden und sehen sie als Partner für
den Strukturwandel und die Energiewende.
Mit den Empfehlungen der Kommission ÄWachstum, Strukturwandel und Beschlftigung³
lassen sich die Ziele in der Energiewirtschaft erreichen. Wir werden uns für die Überführung
der Vielzahl der Maßnahmen und Empfehlungen der Kommission in ein strategisches
Gesamtkonzept einsetzen und damit eine konsistente Grundlage schaffen. Wir erwarten von
der Bundesregierung eine vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen und Empfehlungen
und eine verlässliche Umsetzung der finanziellen Zusagen.
Wir werden uns mit Investitionen in die Infrastruktur, mit neuen Forschungseinrichtungen, mit
Behördenansiedlungen und insbesondere mit attraktiven Standortbedingungen auch in den
Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Freizeit, durch spürbare Verbesserung der Mobilität und
durch die Förderung von Unternehmen mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen
dafür einsetzen, dass in den Strukturwandelregionen Sachsens neue Entwicklungschancen
entstehen.
Wir sind uns einig, dass Strukturwandelprozesse nur dann nachhaltig erfolgreich sein
können, wenn sie vor Ort auf Akzeptanz treffen und von einer breiten Mehrheit getragen
werden. Deshalb unterstützen wir die Mitwirkung der Menschen vor Ort bei der Erarbeitung,
Weiterentwicklung und Umsetzung regionaler Leitbilder und Projekte.
Für
die
Mitwirkung
bei
der
Entscheidung
über
die
Koordination
der
Strukturstärkungsförderung sowie über Projekte werden wir geeignete Strukturen aufbauen
und
erhalten.
Dabei
ist
für
uns
die
Zusammenarbeit
und
Vernetzung
über
Bundesländergrenzen hinweg ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Wir wollen die Bedingungen für die Demonstration und Markteinführung wichtiger
Innovationen etwa in Technologien zur Speicherung von Stromüberschüssen (Power-to-X-
Technologien) mit Hilfe der Experimentierklauseln (analog dem Schaufenster für intelligente
Energie SINTEG) verbessern.
Für einen erfolgreichen Strukturwandel investieren wir auch in eine moderne
Verkehrsinfrastruktur. Zu den Projekten mit besonderer Bedeutung gehören beispielsweise
die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecken Chemnitz-Leipzig, Dresden-Görlitz/Zittau und eine
deutlich verbesserte Anbindung von Hoyerswerda und Kamenz an die Landeshauptstadt
Dresden sowie von Gera an Leipzig und der Strecke Grimma-Rochlitz-Geithain an die
Metropolregion Mitteldeutschland. Bei der Eisenbahnverbindung zwischen Görlitz und der

43
Bundeshauptstadt Berlin unterstützen wir eine zügige Elektrifizierung der vorhandenen
Strecke und die Planung einer internationalen Schnellzugverbindung.
Die Verbesserung der überregionalen Erreichbarkeit und Vernetzung der Lausitz und des
Mitteldeutschen Reviers ist ein wichtiger Baustein für die wirtschaftliche und touristische
Entwicklung beider Regionen.
Der geplante Ausbau der BAB 4 ist ein langfristiges Projekt des Bundesverkehrswegeplans.
Kurzfristig setzen wir uns für die verkehrstelematische Steuerung und die temporäre
Standstreifenfreigabe ein. Wichtig ist für uns die Verlagerung von Gütern auf die Schiene,
um die Kapazitäten der überlasteten Autobahnabschnitte zu erhöhen.
Neben dem Ausbau des Bahn- und Busangebots fokussieren wir uns auf einen
bestandsorientierten
Ausbau
der
Mitteldeutschland-Lausitz-Trasse
(Milau)
mit
Netzergänzungsmaßnahmen sowie auf Maßnahmen zur Entlastung der Ortsdurchfahrten für
eine schnellere Erreichbarkeit von Weißwasser und Hoyerswerda. Bei der Finanzierung
sehen wir den Bund in der Pflicht.
Wir wirken darauf hin, dass in den Beihilfekriterien der Europäischen Union der besonderen
Wettbewerbssituation der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen durch die Aufnahme von
Ausnahmeregelungen Rechnung getragen wird. Diese Ausnahmeregelungen müssen so
gestaltet sein, dass kein steuerlicher Unterbietungswettbewerb zwischen den betroffenen
Kommunen entstehen kann.
Die einzelnen Teile des Gesamtpaketes, insbesondere das Strukturstärkungsgesetz und das
Kohleausstiegsgesetz, gehören für uns untrennbar zusammen. Wir halten es für wichtig,
dass die geförderten Projekte zur Stärkung der Regionen nachhaltigen Charakter haben.
Wir wollen zehn Prozent der dem Freistaat vom Bund künftig im Rahmen des
Bundesförderprogramms ÄZukunft Revier³ zur Verf†gung gestellten Mittel f†r Projekte
regionaler Vereine, Verbände und Kirchen einsetzen.
Wir werden uns für Maßnahmen zur Verfahrens- und Planungsbeschleunigung einsetzen.
Rohstoffstrategie
Wir wollen die Leitlinien und Ziele der Rohstoffstrategie für Sachsen fortschreiben und
weiterentwickeln.
Für die Sicherung einer stabilen Rohstoffbasis setzen wir verstärkt auf die Weiterentwicklung
in den Bereichen Rohstoffeffizienz, Recycling und Rohstoffsubstitution. Wir wollen, dass sich
Sachsen zu einem Exzellenzstandort für diese Technologien entwickelt. So gilt es etwa, die
stoffliche Wiederverwertung der in industriellen Massengütern wie Batteriezellen, Elektronik
und Solarmodulen enthaltenen Rohstoffe deutlich zu verbessern, um die Erreichung von
Klimaschutzzielen auch mit Nachhaltigkeit im Rohstoffeinsatz zu verbinden.
Wir wollen Äschonenden³ Bergbau mit effizienter Nutzung der Rohstoffe. Bergbau- und
Rohstoffpolitik hat für uns das vorrangige Ziel, Sachsen nicht nur als Rohstofflieferant zu
sehen, sondern möglichst viele Stufen der Wertschöpfungsketten der Rohstoffwirtschaft und
der Verarbeitung in Sachsen zu realisieren.
Wir wollen die erfolgreiche Braunkohlesanierung im Rahmen der Verwaltungsabkommen zur
Braunkohlesanierung (VA-BKS) fortführen. Auf Bundesebene werden wir uns daher für eine
Weiterführung der Sanierung der sächsischen Teile der Lausitz und Mitteldeutschlands über
das Jahr 2022 hinaus einsetzen sowie die für die Kofinanzierung erforderlichen Mittel

44
bereitstellen. Die Verhandlungen zu einem Folgeabkommen (VA-VII-BKS) zwischen dem
Bund und den betroffenen Ländern werden wir unverzüglich aufnehmen.

 
45
Digitalisierung
Die Digitalisierung verändert heute und in Zukunft, unter anderem die Art und Weise wie
Verwaltungen
arbeiten,
Mobilität
stattfindet,
Menschen
interagieren,
Maschinen
kommunizieren, Geschäftsideen umgesetzt werden.
Die digitale Transformation ist zum zentralen Schlüsseltrend und zum Wachstumstreiber
unserer Wirtschaft geworden. Wir wollen die so eröffneten Chancen der Digitalisierung
offensiv für Sachsen nutzen und als Softwareland neue Technologien nicht nur sinnvoll
anwenden, sondern auch weiterentwickeln. Der Freistaat Sachsen verfügt dafür über
hervorragende Voraussetzungen, weil alle Schlüsselindustrien ± Software, Hardware und
Connectivity ± sowie mit dem Maschinen- und Anlagenbau, dem Energiesektor und dem
Gesundheitswesen auch einige der wichtigsten Zielbranchen für digitale Lösungen in der
Region vertreten sind.
Die Koalition wird in dieser Legislaturperiode die finanziellen Voraussetzungen dafür
schaffen, dass Staat, Kommunen und Wirtschaft die Möglichkeiten erhalten, die Chancen der
digitalen Transformation für die Menschen nutzbar machen zu können.
Um den Prozess des digitalen Wandels effizient gestalten zu können, wird der Freistaat die
Aufgaben bündeln und hierfür eine Digitalagentur gründen. Mit ihr werden wir die
Digitalstrategie des Freistaates weiterentwickeln, um z. B. Teilhabechancen für alle Alters-
und Bevölkerungsgruppen, zivilgesellschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten, die Entwicklung
einer Open-Data-Strategie, die Wahrung der Grundrechte im digitalen Zeitalter und die
Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt sowie eine nachhaltige globale
Entwicklung zu berücksichtigen.
Wir wollen, dass der digitale Wandel nachhaltig und ressourceneffizient gestaltet wird. Die
Koalition bekennt sich zu einer breiten und barrierearmen Partizipation der Bürgerinnen und
Bürger, online wie offline, und wird diese ausbauen.
Die Arbeit des Beirats ÄDigitale Wertsch|pfung´ wird transparent stattfinden und
Organisationen der Zivilgesellschaft integrieren.
Wir wollen für Städte und Gemeinden die Möglichkeit schaffen, in bisher ungenutzten
Brachen Räume für digitales Arbeiten zu errichten, in denen neue Modelle moderner Arbeit,
zum Beispiel Coworking-Spaces für Start-ups, umgesetzt werden können.
Wir werden einen digitalen Infrastrukturatlas erstellen, in dem alle Infrastrukturmaßnahmen
bzw. bereits vorhandene Anlagen oder Einrichtungen aufgeführt und zentral dargestellt
werden. Damit schaffen wir die Grundlagen für eine vorausschauende Planung und
Synergien
bei
der
Erschließung
und
Modernisierung
von
leitungsgebundenen
Infrastrukturen.
Die Koalition setzt sich für eine intensivere, zielgruppengenauere und branchenspezifischere
Digitalisierungsberatung von KMU ein. Wir werden die Aufnahme, Qualifizierung, Listung und
Bewerbung von Digitalisierungsassistenten nach bestimmten Qualitätskriterien fördern. Wir
prüfen, das Instrument des Innovations- und Transferassistenten dafür zu öffnen.
Der Freistaat wird die Unternehmen bei ihren Bemühungen unterstützen, ihre Prozesse zu
digitalisieren. Darüber hinaus schafft der Freistaat ebenfalls Strukturen, die Beschäftigten
und ihre Interessensvertretungen im Bereich der Digitalisierung durch öffentlich geförderte
Unterstützungsangebote zu fördern. Betriebsräte und Belegschaften müssen auf ihrem Weg
zu Gestaltern der Digitalisierung in Unternehmen begleitet und unterstützt werden.

46
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen wollen wir mit der Einrichtung eines IT-
Sicherheitszentrums für Unterstützung und Beratung auch im privatwirtschaftlichen Bereich
sorgen. Deshalb unterstützen wir die sächsischen Unternehmen dabei, Sicherheitslücken in
Soft- und Hardware zu erkennen und schnellstmöglich zu schließen.

 
47
Verkehr, Mobilität, Infrastruktur
Ziel unserer Politik ist eine Mobilität für alle Menschen in der Stadt und auf dem Land, die
sicher, sozial, bezahlbar und an den Klimazielen ausgerichtet ist. Wir wollen, dass alle
Menschen schnell, zuverlässig und bequem ihre Ziele erreichen. Wir treten für gleichwertige
Lebensverhältnisse ein und werden die Mobilität der Zukunft in allen Teilen des Landes
vorantreiben.
Wir wollen den bedarfsgerechten Ausbau von Schienen, Straßen und Wasserwegen, von
Energie- und IT-Infrastruktur sowie von Flughäfen vorantreiben.
Die Belastungen für Mensch und Umwelt durch Lärm und Schadstoffe sowie den
Flächenverbrauch wollen wir spürbar verringern.
Auf dem Weg hin zu einem modernen Verkehrs- und Mobilitätskonzept zählt für uns ein
gleichberechtigtes Nebeneinander aller Verkehrsmittel. Wir setzen uns konsequent für die
Stärkung von Bahn, Bus, Rad und Fußverkehr ein.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der ÖPNV gewährleistet die Mobilität der Menschen und ermöglicht auf diese Weise soziale
Teilhabe. Er steigert die Lebensqualität in Städten und Gemeinden.
Wir wollen 80 Prozent der Bevölkerung Sachsens, und damit einer Million Menschen mehr
als heute, den Zugang zum vertakteten ÖPNV ermöglichen und den barrierefreien Ausbau
voranbringen. Mit der Einführung des Sachsentakts, des Sachsentarifs, des Bildungstickets,
des
landesweit
einheitlichen
digitalen
Bezahlsystems
und
eines
Mindesterreichbarkeitsstandards wollen wir den Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten
Wegen bis 2030 verdoppeln.
Landesverkehrsgesellschaft
Wir wollen in Kooperation mit der kommunalen Ebene die ÖPNV-Landschaft deutlich
verbessern und den Nahverkehr als ganzheitliches System darstellen und nutzen. Eine
flächendeckende Ausweitung des schienengebundenen Angebots und die Fortsetzung des
Aufbaus des PlusBus- und Taktbus-Grundnetzes mit der Ergänzung durch ein flexibles
Landbus-Netz mit flexiblen Bedienformen (Rufbusse, Ruftaxis), die Abstimmung von
Mindestbedienstandards und integrierte Planung von Bahn- und landesbedeutenden
Busverkehren machen eine überregionale Planung und Abstimmung im ÖPNV erforderlich.
Wir gründen eine Landesverkehrsgesellschaft, die Sächsische Mobilitätsgesellschaft, in der
der Freistaat, die Landkreise sowie die kreisfreien Städte als Gesellschafter vertreten sind.
Die Anteile an der Gesellschaft halten der Freistaat Sachsen und die kommunale Ebene zu
jeweils 50 Prozent. Die kommunalen Vertreter stellen über eine Rückkopplung mit den
kommunalen
Aufgabenträgern
die
Umsetzung
sicher.
Aufgabenträger
sind
die
Verkehrszweckverbände.
Die
Aufgaben
der
Gesellschaft
werden
in
einem
Gesellschaftsvertrag verbindlich definiert. Der Sitz der Gesellschaft soll im ländlichen Raum
angesiedelt werden.
Die Gesellschaft wird unter Beteiligung des Sächsischen Landtages einen auf den
Deutschlandtakt abgestimmten Landesnahverkehrsplan (LNVP) für alle relevanten
Festlegungen für den ÖPNV verbindlich definieren. Darüber hinaus wird die Gesellschaft
folgende Aufgaben mit überregionaler Bedeutung, wie u. a.
-
die Einführung von verbundübergreifenden Produkten, wie beispielsweise eines
Bildungstickets
sowie
eines
Sachsentarifs,
und
deren
landesweite
Vertriebsdigitalisierung,

48
-
die Festlegung von Qualitätsstandards für den SPNV,
-
die Prüfung der Schaffung eines landeseigenen einheitlichen Fahrzeugbestands,
-
die Planung und Unterstützung innovativer Mobilitätsangebote,
-
die Absicherung von Mindestbedienstandards und die integrierte Planung und
überregionale Steuerung im ÖPNV
-
sowie die Prüfung der Reaktivierung von stillgelegten oder abbestellten
Schienenstrecken oder von Lückenschlüssen
übernehmen.
Der Landesnahverkehrsplan ist verbindliche Grundlage für die regionalen Nahverkehrspläne
der ÖPNV-Aufgabenträger. Die ÖPNV-Finanzierungsverordnung wird entsprechend
angepasst und zum zentralen Steuerelement der Finanzierung des ÖPNV in Sachsen.
Die kommunale Ebene werden wir in ihrer Eigenverantwortung für die Organisation und
Planung der leistungsfähigen Straßenbahnsysteme, Stadtverkehre und die kleinräumigen
lokalen Bus- und Nahverkehre zwischen den Dörfern sowie zwischen den kleineren Städten
und Gemeinden stärken und bei Bedarf unterstützen.
Wir prüfen zudem eine Reduzierung der Anzahl der Zweckverbände mit dem Ziel, die
Koordinierung insbesondere zwischen den Ballungsräumen und den sie umschließenden
Landkreisen sowie den Nachbarländern weiter zu verbessern.
Verbundweites Bildungsticket
In Kooperation mit der kommunalen Ebene wollen wir möglichst kostengünstige und
universelle ÖPNV-Angebote für alle Schülerinnen und Schüler initiieren und dauerhaft
etablieren. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel wollen wir dauerhaft zur Verfügung stellen.
Wir setzen auf die Zusage der Landräte, zum kommenden Schuljahr ein mindestens
verbundweites, einheitliches und ganzjährig gültiges Bildungsticket einzuführen.
Wir
schaffen
die
Voraussetzungen
für
die
Harmonisierung
aller
Schülerbeförderungssatzungen der ÖPNV-Aufgabenträger im Freistaat Sachsen.
Freiwilligendienstleistende wollen wir perspektivisch in das Bildungsticket integrieren und in
einem ersten Schritt sollen sie von dem Azubi-Ticket profitieren.
Außerdem sollen Auszubildende, deren Berufsschule außerhalb Sachsens liegt, ebenfalls
ein Azubi-Ticket erhalten können.
Dazu werden wir die Kostentreiber im Schüler-, Studenten- und Auszubildendenverkehr nach
einheitlichen Kriterien erheben und die Ausstattung des Gesetzes zur Finanzierung des
Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) evaluieren sowie
das Gesetz novellieren.
Mindestbedienstandards
Wir wollen den Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen bis 2030 verdoppeln. Um
dieses Ziel zu erreichen, werden wir in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen
verbindliche Mindestbedienstandards in Abhängigkeit von der Anzahl der Menschen in
zusammenhängenden Siedlungsgebieten definieren.
Auf allen SPNV-Strecken und landesbedeutsamen Buslinien (PlusBus-Netz) wollen wir
grundsätzlich mindestens einen Stundentakt von frühmorgens bis spätabends in der Woche
(5 bis 23 Uhr). Auch am Wochenende, an Feiertagen und in Schulferien wollen wir morgens
bis abends eine deutliche Verbesserung durch ein vertaktetes, mindestens zweistündiges,
Angebot erreichen.

49
Für die flächendeckende Grundversorgung von früh bis spät an sieben Tagen in der Woche
sollen die vertakteten Buslinien (TaktBus) durch flexible Bedienangebote ergänzt werden.
Finanzierungsinstrumente
Die ÖPNVFinVO wird ein wichtiges Steuerungsinstrument der ÖPNV-Maßnahmen unter
Beteiligung des Freistaates Sachsen. Deshalb werden wir die Verordnung überarbeiten, um
sie den aktuellen Notwendigkeiten anzupassen. Dazu gehören mehrjährige Überträge für
notwendige Infrastrukturinvestitionen ebenso wie beispielsweise ein Bonus-System für
Zielsetzungen bei Nutzerzahlen in Verbindung mit Angebots- und Versorgungsdichte.
Die Entflechtungsnachfolgemittel des Bundes werden ab dem nächsten Landeshaushalt
zweckgebunden für den Ausbau und die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur (Straße,
Schiene, Rad- und Fußwege) zur Verfügung gestellt.
Wir streben schrittweise bis zum Ende der Legislaturperiode eine hälftige Verteilung dieser
Mittel zwischen ÖPNV/SPNV einerseits und kommunalem Straßenbau inklusive des
Radverkehrs andererseits an.
Investitionsprogramme
Wir stärken das Landesinvestitionsprogramm ÖPNV, um Infrastruktur und Fahrzeuge im
ÖPNV und SPNV zu modernisieren. Die angestrebte Verdopplung der ÖPNV-Nutzung wird
erhebliche Mittel für neue Infrastruktur und zusätzliche Fahrzeuge benötigen, die von der
kommunalen Ebene nicht alleine getragen werden können.
Wir werden das Landesinvestitionsprogramm evaluieren, neu ausrichten und bedarfsgerecht
ausstatten. Dabei werden wir neue Bedingungen zur Fahrzeugförderung schaffen, speziell
für landesweit bedeutsame Linien, flexible Bedienformen sowie Fahrzeuge mit alternativen
Antrieben auf Straße und Schiene. Dabei wollen wir technologieoffen vorgehen und so stark
wie möglich sächsische Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionskapazitäten nutzen. Die
Förderung der Anschaffung von Bussen im ÖPNV werden wir nicht mehr vom
Durchschnittsalter der Flotte, sondern von der Laufleistung der Fahrzeuge abhängig
machen.
Insbesondere zur Unterstützung der Verkehrswende in den wachsenden Städten sowie zur
schrittweisen Umsetzung der Barrierefreiheit wollen wir die ÖPNV-Investitionsförderung
weiter verstärken.
Wir werden uns auch weiterhin an der Kofinanzierung der Bahnhofsprogramme der Bahn
und des Bundes beteiligen, um Bahnhöfe auch zu Mobilitätsstationen zu entwickeln.
Wir wollen mit hohen Investitionszuschüssen für den ÖPNV die Kommunen so entlasten,
dass sie bezahlbare und soziale Tarife, welche auch Sozialtickets einschließen, ermöglichen.
Insbesondere im ländlichen Raum wollen wir in der Verantwortung der Verkehrsverbünde die
Förderung sogenannter Bürgerbusvereine weiterentwickeln und u. a. ein Handbuch
entwickeln. Sie sollen eine zusätzliche Ergänzung zum ÖPNV darstellen. Dabei muss vor
allem der Versicherungsschutz für die Fahrerinnen und Fahrer verbessert werden.
Fernverkehr
Wir brauchen mehr Fernverkehrsverbindungen; vor allem Chemnitz und die Region
Südwestsachsen müssen an den Fernverkehr angebunden werden.
Den Lärm durch Schienenverkehr wollen wir mindern, indem wir das Investitionsprogramm
des Bundes zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen weiter kofinanzieren.

50
Schieneninfrastruktur
Die Stadt-Umland-Verbindungen und schnellen innerstädtischen Verkehre sollen durch den
Ausbau und die Taktverdichtung der S-Bahn-Netze und des Chemnitzer Modells deutlich
gestärkt werden.
Darüber
hinaus
wollen
wir
den
Ausbau
und
die
Elektrifizierung
der
im
Bundesverkehrswegeplan geplanten sächsischen Strecken vorantreiben.
Wir halten die vollständige Umsetzung der Maßnahmen aus dem Abschlussbericht der
Kommission ÄWachstum, Strukturwandel und Beschlftigung³ zum Ausbau und die
Elektrifizierung sächsischer Schienenstrecken für dringend erforderlich.
Grenzüberschreitende Schieneninfrastruktur
Wir wollen den Ausbau der grenzüberschreitenden Schieneninfrastruktur voranbringen, um
internationalen Fernverkehr zu ermöglichen. Dafür werden wir Planungsvorbereitungen
durchführen und die Finanzierung von landesbedeutsamen, grenzüberschreitenden
Eisenbahnstrecken sicherstellen.
Um das Elbtal von Güterverkehr und Lärm zu entlasten, treiben wir das europäische Projekt
Neubaustrecke Dresden-Prag im Rahmen der Förderung Transeuropäischer Netze weiter
voran. Die Neubaustrecke soll insbesondere schweren Güterverkehr aufnehmen. Wir werden
uns
dafür
einsetzen,
dass
die
Umsetzung
dieses
europaweit
bedeutsamen
Verkehrsprojektes durch die EU weiterhin unterstützt wird.
Streckenreaktivierungen
Zur besseren Verknüpfung des ländlichen Raums mit den Ballungszentren wollen wir die
Reaktivierung/Wiederinbetriebnahme entwidmeter und abbestellter Bahnstrecken mit Hilfe
einer Potenzialanalyse prüfen.
Die bereits begonnenen Überprüfungen zur Reaktivierung von Bahnlinien werden auf
Grundlage vorliegender Potenzialanalysen zeitnah abgeschlossen. Generell sollen Strecken
mit erfolgreicher Potenzialanalyse wieder zügig befahren werden.
Radverkehr
Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen, den Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad
zurückgelegten Wege bis zum Jahr 2025 zu verdoppeln.
Um dies zu erreichen, werden wir Planung und Bau von Rad- und Radschnellwegen
vorantreiben, die Arbeitsgemeinschaft Rad.SN organisatorisch und langfristig finanziell
unterstützen sowie Fahrradstationen und -abstellanlagen fördern. Beim Neu- und Ausbau
von Staatsstraßen wird künftig ein Radweg mitgebaut. Wir beschleunigen Umsetzungs- und
Genehmigungsprozesse durch eine den Aufgaben entsprechende Personalausstattung im
zuständigen Fachministerium, im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) und in
den Genehmigungsbehörden.
Wir werden das Anliegen des Radverkehrs in der Verwaltung besser abbilden. Mit
zusätzlichen Personalmitteln für qualifiziertes Personal werden wir das sächsische
Verkehrsministerium und seine Straßenbauverwaltungen deutlich aufstocken.
Wir werden ein Referat Nahmobilität sowohl beim zuständigen Fachministerium als auch
beim LASuV einrichten und die radspezifischen Planungskapazitäten erhöhen.
Die kommunale Radverkehrsförderung werden wir finanziell deutlich besser ausstatten.

51
Die bestehende Förderung von Fahrradparkhäusern und -abstellanlagen an öffentlichen
Einrichtungen
jenseits
von
Bahnhöfen,
Haltepunkten
oder
sonstigen
ÖPNV-
Verknüpfungsstellen wollen wir ausweiten.
Wir prüfen, mit der Ausweitung der ÖPNV-Förderrichtlinie auch Mobilitätsstationen zu
unterstützen.
Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Freistaates mit sicheren
Fahrradabstellanlagen nachzurüsten.
Fußverkehr
Bei der Ausreichung von Fördermitteln wollen wir einen stärkeren Fokus auf die Förderung
von Gehwegsanierung und die Verbesserung der Sicherheit im Fuß- und Radverkehr sowie
Barrierefreiheit setzen. Dazu unterstützen wir Nahmobilitäts-Checks.
Mobilitätsmanagement
Wir wollen Maßnahmen des Mobilitätsmanagements unterstützen und Beschäftigten und
Unternehmen ermöglichen, ihre Verkehre noch effizienter zu gestalten.
Straßenbau
Eine moderne Mobilitätspolitik braucht gute Verkehrswege. Sachsen verfügt über ein
umfassendes und modernes Straßennetz.
Im Bereich des Stra›enbaus bekennen wir uns zum Grundsatz ÄErhalt geht vor Aus- und
Neubau³.
Staatsstraßen
Als Koalition werden wir weiter in den Staatsstraßenbau investieren. Dabei werden wir einen
Schwerpunkt auf den Erhalt und die Sanierung der Staatsstraßen legen und insbesondere
den
Sanierungsstau
in
ländlichen
Regionen
abbauen.
Daher
werden
wir
die
Neubaumaßnahmen im Bereich der Staatsstraßen unter besonderer Berücksichtigung des
jeweiligen Verfahrensstandes, des Nutzen-Kosten-Verhältnisses, der Umweltverträglichkeit,
der Maßgabe des geänderten Nutzerverhaltens und der Verlagerung von Verkehren auf die
Schiene überprüfen und entsprechend priorisieren.
Mit der Ausbau- und Erhaltungsstrategie (AES 2030) wollen wir nicht nur den status quo
wahren, sondern zu einer schrittweisen Verbesserung des Straßenzustandes kommen. Um
verlässlicher planen und bauen zu können, wollen wir dem LASuV für die Erneuerung der
Staatsstraßen frühzeitig einen entsprechenden Verfügungsrahmen zur Verfügung stellen.
Damit gewährleisten wir, dass das LASuV mehr Eigenverantwortung bei der Steuerung der
notwendigen Maßnahmen erhält und die Koordination mit der kommunalen Ebene rechtzeitig
erfolgt.
Wir wollen den Lärmschutz für die Anlieger an bestehenden Straßen verbessern, indem wir
die Einstiegswerte für die Lärmsanierung an Staatsstraßen um 3 db(A) reduzieren und ein
Landeslärmschutzprogramm auflegen.
Bauhaushalt Straße
Wir wollen eine bessere Aussteuerung des Bauhaushaltes durch eine Verstetigung des
bisherigen Anteils der Verpflichtungsermächtigungen und eine schnelle Resteübertragung zu
Beginn des nachfolgenden Haushaltsjahres erreichen.
Kommunaler Straßenbau
Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen die Beantragung, Bewilligung und Ausreichung
der Mittel im kommunalen Straßenbau anwendungsorientierter gestalten und dazu auch die

52
pauschalen Anteile erhöhen. Den Finanzrahmen wollen wir erweitern und ihn in Zukunft
überjährig zur Verfügung stellen. Kommunale Straßenbaumaßnahmen im besonderen
Landesinteresse wie große Brückenbauwerke sollen weiter über die Richtlinie Kommunaler
Straßen- und Brückenbau umgesetzt werden können.
Beim Neu-, Aus- und Umbau von kommunalen Straßen sind nach baulicher Möglichkeit Rad-
und Fußwege zu realisieren. Wir streben diesen Prozess der Fördermittelvereinfachung mit
dem Doppelhaushalt 2021/2022 an und werden Einzelheiten mit den kommunalen
Spitzenverbänden abstimmen.
Digitale Planung
Wir wollen die Einführung digitaler Planungsmethoden (BIM) in der Straßenplanung
vorantreiben.
Verkehrssicherheit
Wir schreiben das Verkehrssicherheitsprogramm f†r Sachsen fort. Unser Ziel bleibt ÄVision
Zero³,
d. h.
null
Verkehrstote.
Wo
es
erforderlich
ist,
setzen
wir
uns
für
Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Maßnahmen ein.
Wir setzen die landesweit einheitliche Mobilitätserziehung einschließlich der Durchführung
von Verkehrssicherheitstrainings an Kindergärten und Grundschulen fort und wollen diese
auf weiterführende Schulen ausdehnen.
Wir erhöhen die Verkehrssicherheit u. a. durch mehr Verkehrskontrollen und sichere
Straßenquerungen.
Zudem werden wir eine Handreichung zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
entwickeln,
die
es
den
Unteren
Straßenverkehrsbehörden
ermöglicht,
Geschwindigkeitsreduzierungen auf klassifizierten Straßen rechtssicher anzuordnen; die
Oberen Straßenverkehrsbehörden werden wir entsprechend anweisen.
Im Fuhrpark der Landesverwaltung werden wir die LKWs mit Abbiegeassistenten
nachrüsten.
Flughäfen
Wir wollen, dass die Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden weiterhin eine besondere Rolle für
die wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates Sachsen spielen.
Wir verstärken an den Luftfahrtstandorten die Bemühungen zur Reduktion von CO
2
-
Emissionen und Lärmemissionen im Luftverkehr.
Wir unterstützen die Bemühungen um eine weitgehende
Abschaffung der kurzen
Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle.
Wir wollen Lärm- und Schadstoffe durch den Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge mit
alternativen Antrieben und Kraftstoffen am Boden reduzieren.
Elbe
Wir setzen uns für den Erhalt der Elbe als weiteren umweltverträglichen Verkehrsweg im
Rahmen des Elbe-Gesamtkonzeptes sowie für die damit einhergehenden Maßnahmen zur
Sicherung der Schiffbarkeit ein.

53
Unser Nein zum Elbeausbau gilt auch weiterhin, denn die Vorteile einer Nutzung des Flusses
als Transportweg können die Nachteile mit Blick auf den Schutz von Natur, Biodiversität und
Landschaft sowie den Hochwasserschutz nicht aufwiegen.
Dies beinhaltet auch die Ablehnung des Baus der Staustufe bei Dþtn.
Wir wollen den Hafenstandort Riesa erhalten und prüfen die Notwendigkeit der Unterhaltung
von Häfen außerhalb des Freistaates Sachsen. Weitere Investitionen werden wir vorab auf
Wirtschaftlichkeit, ökologische Auswirkungen und mögliche Alternativen prüfen.
Güterverkehr und Logistik
Wir wollen dafür sorgen, dass zukünftig mehr Güter auf der Schiene transportiert werden.
Dazu werden wir Instrumente, wie z. B. die Rollende Landstraße, Railports und die Funktion
der Güterverkehrszentren stärken. Um das Ziel der Verkehrsverlagerung zügiger zu
erreichen, nutzen wir auch die Möglichkeiten der Digitalisierung.
Wir wollen smart-city- und smart-logistics-Konzepte fördern und die verkehrsrechtlichen
Voraussetzungen zu ihrer Erprobung schaffen.
Wir fördern Kommunen und Unternehmen bei der Einführung umweltfreundlicher
Stadtlogistikkonzepte beispielsweise mit Hilfe von Lastenrädern.
Railports,
kleinere
Logistikterminals,
die
Unternehmen
auch
mit
geringeren
Transportmengen einen Zugang zum Schienengüterverkehr verschaffen, werden wir fördern.
Um die Bedingungen für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer und damit die Sicherheit auf
Sachsens Straßen zu verbessern, setzen wir uns beim Bund dafür ein, dass hunderte
zusätzliche Stellplätze an Autobahnen und Bundesstraßen eingerichtet werden.
Durch die Einrichtung einer ÄRollenden Landstra›e³ und mit Unterst†tzung des
Speditionsgewerbes wollen wir die sächsischen Autobahnen entlasten und Güterverkehr auf
die Schiene verlagern.
Neue Mobilitätsformen
Wir wollen Sachsen zum Vorreiter klimafreundlicher Mobilität und für die Elektromobilität
entwickeln.
Insbesondere in ländlichen Regionen wird der motorisierte Individualverkehr auch in der
Zukunft seine Bedeutung behalten.
Wir wollen Kommunen dabei unterstützen, zukunftsfähige Mobilitätskonzepte und
klimafreundliche Mobilitätsdienstleistungen auf den Weg zu bringen. Dazu soll die SAENA
bei der Umstellung kommunaler Fuhrparke und dem Aufbau der Ladeinfrastruktur
unterstützen sowie dabei helfen, neue klimafreundliche Mobilitätsdienstleistungen, wie z. B.
Carsharing, zu etablieren. Dafür ist die SAENA bedarfsgerecht auszustatten.
Die Staatsregierung muss selbst bei der klimafreundlichen Mobilität zum Vorreiter werden.
Überall dort, wo nach Abwägung aller Alternativen das Auto weiter das Verkehrsmittel der
Wahl ist, wollen wir in den Beschaffungsrichtlinien für Landesministerien und nachgeordnete
Behörden eine Vorrangstellung von Elektrofahrzeugen verankern.
Der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur hat eine hohe Priorität. Mit einer
landeseigenen Förderung wollen wir die Errichtung von gewerblicher Ladeinfrastruktur
vorantreiben.

54
Angehörige des öffentlichen Dienstes dürfen ihre privaten Elektro- oder Hybridfahrzeuge an
Ladevorrichtungen ihrer unmittelbaren Dienststelle kostenlos aufladen, sofern keine
dienstlichen Belange entgegenstehen. Die Behörde kann Dritten eine entsprechende
kostenfreie Stromabnahme gestatten.
Die
Wasserstoff-
und
Brennstoffzellentechnologie
bietet
für
uns
erhebliche
Zukunftspotenziale bei Mobilität, Logistik, Infrastruktur, Kommunal- und Haustechnik. Damit
die Vorteile dieser emissionsfreien Stromversorgung tatsächlich klimaschützend wirken,
muss der benötigte Wasserstoff grün produziert werden. Dies leistet darüber hinaus auch
einen Beitrag für die Speicherfähigkeit regenerativer Energie.
Die Entwicklungen von Anwendungen vor allem in der Logistikwirtschaft und im Öffentlichen
Verkehr werden wir unterstützen.
Digitale Infrastruktur
Breitbandausbau
Sachsen soll eine flächendeckende Gigabit-Breitbandinfrastruktur erhalten. Dies soll durch
Unterstützung unserer Städte, Gemeinden und Landkreise beim Glasfaser- und
Breitbandausbau und durch die intelligente Verknüpfung der zur Verfügung stehenden
Technologien geschehen. Hierzu ist es unerlässlich, den Breitbandfonds Sachsen
entsprechend den bereits bestehenden Planungen weiter zu speisen, sodass eine
Finanzierung sichergestellt ist.
Mobilfunk
Wir bauen die Mobilfunkversorgung gemeinsam mit den Netzbetreibern weiter aus und
sorgen mit einem Programm und einem Mobilfunkkoordinator gegen Funklöcher für eine
flächendeckende Abdeckung. Der Freistaat Sachsen forciert die Umsetzung der bisherigen
Vereinbarungen zur Schließung weißer Mobilfunkflecken.
Die Planungen für die Glasfasernetze sollen auch auf die Mitnutzung durch 5G-Infrastruktur
angepasst werden können. Wir wollen einen zügigen Ausbau von 5G, um Sachsen zu einem
der führenden Länder beim Einsatz des neuen Mobilfunkstandards zu machen. Aufgabe des
Freistaates ist es hierbei, durch Information, Aufklärung und Transparenz für Akzeptanz zu
sorgen.
Öffentliches WLAN
Um unseren Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum einen besseren Zugang zum
Internet und den digitalen Diensten der Verwaltung zu ermöglichen, werden wir freien
Internetzugang durch öffentliches WLAN in allen Gebäuden des Freistaates und der
Kommunen einrichten bzw. dessen Einrichtung unterstützen.
Wir wollen prüfen, wie wir Freifunkinitiativen in Sachsen unterstützen können.

 
55
Tourismus
Sachsen zieht immer mehr Touristen an. Einzigartige Natur und Kultur in allen Regionen
unseres Freistaates sowie Städte- und Geschäftsreisen locken jedes Jahr mehr Menschen
aus aller Welt zu uns. Gemeinsam wollen wir dafür sorgen, dass Sachsen ein attraktives
Tourismusland und das deutsche Kulturreiseziel Nr. 1 bleibt. Dafür werden wir die
sächsischen Regionen gemeinsam mit den Menschen vor Ort behutsam als Reiseziele
weiterentwickeln und national wie international für das Blickfeld neuer Besucherinnen und
Besucher öffnen.
Wir wollen den Tourismus als wichtigen Wirtschaftsfaktor in Sachsen im Einklang mit der
Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickeln.
Dafür bildet die Tourismusstrategie 2025 eine Basis. Wir wollen sie umsetzen und
weiterentwickeln, um den Herausforderungen der Digitalisierung und des Klimaschutzes und
der Anpassung an den Klimawandel gerecht zu werden.
Besonders in den ländlichen Räumen wollen wir Maßnahmen und Initiativen für einen
naturverträglichen, inklusiven und barrierefreien Tourismus fördern. Wir unterstützen die
sächsischen Kur- und Erholungsorte als wichtige Zentren der touristischen Entwicklung.
Wir setzen uns für ein gutes gesellschaftliches Klima in Sachsen ein, in dem
Gastfreundschaft und Willkommenskultur großgeschrieben werden. Ein solches Klima ist
gerade im Hinblick auf internationale Gäste wichtig.
Wir wollen den begonnenen Prozess der Erarbeitung einer Konzeption für die Sächsische
Seenlandschaft abschließen.
Den Landestourismusverband und die Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen werden
wir so stärken, dass sie die touristischen Unternehmen beim digitalen Wandel sowie bei der
Umsetzung von Innovation und Nachhaltigkeit unterstützen können.
Die Standortkampagne ÄSo geht slchsisch³ werden wir als Dachmarke mit dem Ziel der
Vernetzung aller Akteure und Partner von Wirtschaft, Tourismus, Kunst, Kultur und Sport
entwickeln.
Mit neuen, kundennahen, digitalen Plattformen und Applikationen sowie durch vernetzte
Angebote und digitale Vermarktung werden wir unsere heimischen Anbieter darin
unterstützen, die Potenziale der Digitalisierung, der Angebotsentwicklung, des Vertriebs und
der Kommunikation zu nutzen.
Zur Förderung und Weiterentwicklung des Tourismus in Sachsen soll ein Informationssystem
aufgebaut werden, mit dem alle Straßen, Rad-, Reit- und Wanderwege digital erfasst und für
verschiedene Nutzungen zur Verf†gung gestellt werden k|nnen (Ädigitale Wanderkarte³).
Perspektivisch kann das System auf weitere, spezielle Themenfelder wie Wasserwege,
Skiloipen usw. erweitert werden.
Wir stärken den naturnahen Tourismus und damit den ländlichen Raum. Im Bereich des
Radtourismus wollen wir Sachsen europaweit konkurrenzfähig machen. Dafür unterstützen
wir die touristischen Akteure beim Aufbau von Koordinierungsstellen zur Entwicklung und
Vermarktung
der
überregionalen
Radrouten
und
der
naturverträglichen
Mountainbikestrecken in Sachsen.
Zusätzlich zum laufenden Ausbau der Radwegweisung werden wir das touristische
Radwegenetz in Sachsen bis 2024 komplett mit einer Knotenpunktwegweisung ausstatten.

56
Gemeinsam mit den Kommunen werden wir zudem die sächsischen Radfernwege weiter
qualifizieren.
Schmalspurbahnen
Die sächsischen Schmalspurbahnen sind ein Kultur- und Technikerbe. Wir setzen die
Unterstützung bei der Instandhaltung von bestehender Infrastruktur für diese Bahnen fort ±
auch im Interesse der zahlreichen Touristen, die Sachsen jedes Jahr besuchen.

 
57
Kommunales
Kommunale Selbstverwaltung
Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung entlang der Prinzipien von Vertrauen und
Verantwortung, eröffnen den Kommunen mehr Gestaltungsspielräume und setzen auf eine
Kultur des Vertrauens zwischen Land, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern. Für eine
gleichwertige und zukunftsfähige Entwicklung aller sächsischen Regionen erarbeiten der
Freistaat und die kommunale Ebene gemeinsame Entwicklungsziele.
Wir setzen auf eine starke kommunale Zusammenarbeit statt auf weitere Gebietsreformen.
Dafür evaluieren wir die bisherigen Formen der interkommunalen Zusammenarbeit und
werden deren Ausweitung, insbesondere im Bereich der gemeinsamen Planung, prüfen. Wir
etablieren eine Beratungsstruktur für kommunale Zusammenarbeit, die Kommunen mit
rechtlicher Expertise unterstützen und begleiten soll.
Für freiwillige Eingemeindungen soll in Zukunft die Durchführung eines Bürgerentscheides
obligatorisch sein.
Kommunale Demokratie
Die Kommunen sind die Herzkammern unserer Demokratie ± hier werden demokratische
Prozesse und politisches Engagement am unmittelbarsten für Bürgerinnen und Bürger
erfahrbar. Um die Zivilgesellschaft und demokratische Selbstwirksamkeitserfahrungen der
Menschen zu stärken, wollen wir die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ausbauen und
Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsrechte geben.
Dazu werden wir das Quorum für Bürgerbegehren landesweit auf 5 Prozent absenken und
den kreisfreien Städten und Landkreisen das Recht geben, das Zustimmungsquorum für
Bürgerentscheide auf 15 Prozent herabzusetzen.
Wir ermöglichen den Kommunen den Erlass von Bürgerbeteiligungssatzungen, damit diese
ihren Einwohnerinnen und Einwohnern rechtssicher verbindliche Beteiligungs- und
Informationsverfahren einräumen können. Die Koalitionsparteien werden die Gemeinden und
Landkreise dabei mittels eines ÄErfahrungs- und Beratungsnetzwerks B†rgerbeteiligung³
unterstützen, welches die Kommunen bei entsprechenden Verfahren berät.
Mindestens
zweimal
im
Jahr
soll
eine
öffentliche
und
thematisch
offene
Einwohnerversammlung stattfinden.
Das
Quorum
für
die
Beantragung
von
Einwohnerversammlungen
sowie
für
Einwohneranträge werden wir ebenfalls auf 5 Prozent senken.
Die komplexen Aufgaben einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters sind regelmäßig
nicht im Ehrenamt zu bewältigen. Deshalb werden wir den Grundsatz der Hauptamtlichkeit
der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters auch in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern
wieder einführen. Wir verfolgen das Ziel, für ehemalige ehrenamtliche Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister einen pauschalen Ehrensold auszubringen.
Die
vielfältigen
Erfahrungen
mit
der
Ortschaftsverfassung
und
der
neuen
Stadtbezirksverfassung werden wir mit dem Ziel evaluieren, die Rechte der Stadtbezirke und
ihrer Räte weiter anzugleichen.
Wir werden ab 2021 Bürgerbudgets als Möglichkeit der Bürgerbeteiligung einführen und
finanziell fördern. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eigene Ideen in
konkreten Projekten einfach und basisdemokratisch umzusetzen. Diese Gelder werden in
einem unbürokratischen Verfahren bereitgestellt und abgerechnet werden.

58
Stärkung der kommunalen Vertretungen
Wir wollen Gemeinderäte und Kreistage in ihrer Arbeit als Hauptorgan der Kommunen
stärken. Deswegen werden wir eine rechtssichere Regelung für die Veröffentlichung von
Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen schaffen. Wir erleichtern die Fraktionsbildung.
Zukünftig sollen 5 Prozent der Rats- oder Kreistagsmitglieder eine Fraktion bilden können,
sofern dies mindestens zwei Personen sind.
Darüber
hinaus
schaffen
wir
eine
einheitliche
Regelung
für
eine
verbesserte
Fraktionsfinanzierung, die in allen Gemeinden und Landkreisen eine angemessene sachliche
und personelle Mindestausstattung von Fraktionen vorsieht. Wir konkretisieren zudem den
Rechtsanspruch kommunaler Räte auf Entschädigung und definieren eine angemessene
Mindestentschädigung.
Beides
erfolgt
in
Abstimmung
mit
den
kommunalen
Spitzenverbänden.
Wir werden die Bestimmungen zur Arbeit in den Ausschüssen der Gemeinderäte und
Kreistage, insbesondere die Stellvertreterregelung, auf ihre Praktikabilität überprüfen und bei
Bedarf überarbeiten.
Jede Fraktion soll auf Antrag Einsicht in Verwaltungsakten erhalten können. Kreistage und
Gemeinderäte sollen zudem die rechtssichere Möglichkeit erhalten, zeitweilige Ausschüsse
einzusetzen.
Innerhalb des Gemeindewirtschaftsrechtes überprüfen wir die Gewährleistung der
Informations- und Prüfrechte der Gemeinderäte und der Kreistage sowie die Ausgestaltung
der Rechnungsprüfung für die Beteiligungen ab der dritten Stufe.
Straßenausbaubeiträge
Die Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist grundsätzlich Bestandteil der
Finanzautonomie der Kommunen und damit des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Wir
werden die Finanzautonomie der Kommunen stärken, indem wir die faktische
Erhebungspflicht im Falle von Haushaltsnotlagen abschaffen.
Vermessungswesen
Wir werden in Erfüllung des Beschlusses des 6. Sächsischen Landtags die Evaluation der
Ausgestaltung des sächsischen Vermessungswesens hinsichtlich des Zusammenhangs
zwischen der Aufgabenverteilung, der Organisation, einschließlich Zuständigkeiten und
Leistungsfähigkeit, den fachlichen Vorgaben und den festzulegenden Gebühren fortsetzen.
Hierbei werden auch die Möglichkeiten und Auswirkungen einer Übertragung der
Messberechtigung zur Erfüllung eigener Aufgaben an die unteren Vermessungsbehörden
unter Berücksichtigung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
geprüft.

 
59
Verwaltung, Personal, Digitalisierung und Transparenz
Unser Leitbild ist eine serviceorientierte, vielfältige, kritikfähige und moderne Verwaltung. Um
dieses Ziel zu erreichen, werden wir die Verwaltungsprozesse und -strukturen im Freistaat
Sachsen weiter modernisieren.
Digitalisierung, Verwaltungsmodernisierung und Transparenz
Eine bürgernahe und wirtschaftsfreundliche Verwaltung ist gut erreichbar: Vor Ort, per
Telefon und im Internet. Wir treiben die Digitalisierung der Verwaltung in enger Abstimmung
mit den Kommunen systematisch voran. Als Voraussetzung für die Digitalisierung werden wir
die Verwaltung in die Lage versetzen, stärker über Geschäftsbereichsgrenzen hinweg in
Projektstrukturen zu arbeiten.
Die Plattform Amt24 entwickeln wir zu einer landesweiten Verwaltungsplattform weiter. Bei
der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit dem Serviceportal werden wir die Behörden
und Kommunen stärker unterstützen und weiter finanziell fördern. Das Online-
Beteiligungsportal nutzen wir intensiv zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Arbeit von
Regierung und Verwaltung. Hierzu wird die bestehende Beteiligungsplattform zur App
ausgebaut. Akzeptanz und Bekanntheit der Plattform steigern wir mittels einer stärkeren
Bewerbung.
Wir wollen Digital-Lotsen etablieren, welche die Kommunen beraten. Wir werden die
Einhaltung des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) durch die Kommunen voranbringen und die Kommunen dabei
unterstützen. Der Schutz von personenbezogenen Daten und Unternehmensdaten sowie der
Schutz staatlicher oder kommunaler Netz-Infrastruktur vor unbefugten Zugriffen ist zentrales
Anliegen.
Die Behördennummer 115 wollen wir weiterentwickeln und mit dem Serviceportal Amt24
koppeln, um einen telefonischen Support für die Nutzerinnen und Nutzer anbieten zu
können.
Bürgerinnen und Bürger sollen in Sachsen bis 2022 viele Dienstleistungen digital nutzen
können. So sollen etwa die Beantragung von Elterngeld, von Unterhaltsvorschuss, von
Wohngeld, der Erstattung von Verdienstausfall nach Feuerwehreinsätzen sowie die
Geburtsanzeige und Gewerbeanzeige einfach und vollelektronisch durchzuführen sein.
Über das individuelle Servicekonto (Bürger- und Unternehmenskonto) schaffen wir auch
Datentransparenz. Eine elektronische Datenschutzanfrage wird bis 2022 zum Basisangebot
digitaler Dienste in Sachsen gehören.
Die Digitalisierung der Verwaltung bedarf einer starken Rolle des Beauftragten für
Informationstechnologie (CIO). Dafür wird im Haushalt ein eigenes Budget ausgebracht.
Durch die Zusammenführung von IT-Ausgaben sollen Transparenz, Wirtschaftlichkeit,
Standardisierung und Sicherheit beim IT-Einsatz erhöht werden.
Ein funktionsfähiger Staat braucht digitale Souveränität. Wir bekennen uns zur Stärkung des
Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienste (SID), sowohl finanziell als auch strukturell,
und zur zentralen Ansiedlung der Digitalisierungsverantwortung in der Staatsregierung. Der
SID ist der zentrale IT-Dienstleister, bei dem wir geeignete IT-Aufgaben bündeln und
standardisieren. Diese Leistungen sollen auch den Kommunen angeboten werden.
Eine moderne Verwaltung arbeitet zügig und rechtssicher. In und zwischen den Behörden
sollen Verfahren medienbruchfrei elektronisch abgewickelt werden. Rechtliche Hürden, wie

60
Schriftformerfordernisse, bauen wir weiter ab. Die Optimierung und Digitalisierung von
Abläufen und Datenbeständen ist Basis für mehr Transparenz.
Durch einen Digital-Check für Gesetze während der Gesetzgebung wird darauf geachtet,
dass der künftige Vollzug und die Automatisierung dieser Gesetze digital möglich sind und
spätere Folgekosten vermieden werden.
Das E-Government-Gesetz sichert den unkomplizierten Zugang der Bürgerinnen und Bürger
zu Leistungen des Staates. Wir werden die Ziel- und Zweckbestimmungen des Gesetzes so
ändern, dass verbindlich einheitliche Standards und Formate beim Einsatz von Informations-
und Kommunikationstechnologien angewandt werden. Die Regelungen des E-Government-
Gesetzes sollen auch für die Kommunen Anwendung finden. Diese unterstützen wir bei der
Umsetzung sowohl fachlich als auch finanziell. Zugleich regeln wir den Anspruch auf einen
weiterhin analogen Zugang zu Verwaltungsdokumenten und -verfahren verbindlich.
Die Open Data-Regelungen im E-Government-Gesetz entwickeln wir weiter, um
Wertschöpfung in der Wirtschaft und neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen.
Wir werden für Unternehmen und Start-ups, die Technologien für öffentliche Aufgaben
entwickeln (GovTech), eine zentrale Anlaufstelle in der Verwaltung schaffen und so die
Kooperation verbessern.
Offene
Schnittstellen
und
Standards
sollen
die
Grundpfeiler
der
sächsischen
Softwareinfrastruktur bilden. Zur Stärkung der digitalen Souveränität wollen wir die
Abhängigkeit des Landes von einzelnen IT-Anbietern im Zusammenspiel mit Bund, Ländern
und Kommunen reduzieren. Die Verwendung von Open-Source-Software in staatlichen
Behörden werden wir ausbauen und durch die Staatsregierung eine Open-Source-Strategie
für die Öffentliche Verwaltung entwickeln.
Wir wollen Green-IT als Landesstrategie festschreiben, damit durch energiesparende und
umweltschonende Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Hardware die Digitalisierung
nachhaltig gestaltet wird. Bei der Beschaffung von Technik wird auf eine hohe
Energieeffizienz geachtet.
Das SAX.CERT bauen wir zum IT-Sicherheitszentrum aus, das sächsische Verwaltungen
und Betreiber kritischer Infrastrukturen unterstützt. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird weiter vertieft.
Insgesamt werden wir das IT-Sicherheitsmanagement personell und technisch weiter
ausbauen, um Melde- und Reaktionszeiten bei illegalen Zugriffen deutlich zu verbessern.
Transparenzgesetz
Wir wollen den freien Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten. Dazu
schaffen wir bis Ende 2020 ein Transparenzgesetz, das in der Regel kostenfrei sowohl den
individuellen Zugang zu Informationen (Informationsfreiheit) ermöglicht als auch den
allgemeinen Zugang zu digital vorliegenden Behördeninformationen über eine Online-
Transparenzplattform vorsieht, soweit der Schutz von Daten privater Dritter oder besonderer
öffentlicher Belange nicht überwiegt.
Zunächst
ermöglichen
wir
der
kommunalen
Ebene
rechtssicher
Informationsfreiheitssatzungen erlassen zu können. Nach zwei Jahren wollen wir das
Transparenzgesetz mit dem Ziel evaluieren, die Geltung auf die Gemeinden und Landkreise
im Benehmen mit diesen auszuweiten und sie beim Ausbau dieser Angebote fachlich und
wenn erforderlich finanziell zu unterstützen

61
Personal, Besoldung, Behörden
Die Gewinnung und Ausbildung von kompetenten und motivierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern aus allen Teilen der Gesellschaft für eine vielfältige Verwaltung in Sachsen wird
eine zentrale Herausforderung der kommenden Jahre sein. Zu diesem Zweck werden wir die
Ausbildungsoffensive Sachsen, auch unter Berücksichtigung des Fachkräftebedarfs der
Wirtschaft, weiter ausbauen. Dabei haben wir das Ziel, bestehende Ausbildungsstandorte zu
erweitern und bauliche Provisorien schnell durch Erweiterungsbauten zu ersetzen. Wir
geben Auszubildenden eine Übernahmegarantie.
Wir erarbeiten zur Umsetzung im nächsten Doppelhaushalt ein integriertes laufbahn- und
ressortübergreifendes Personalkonzept mit verlässlicher mittel- und langfristiger Planung der
konkreten Personalbedarfe, der zu bewältigenden Aufgaben und der notwendigen
Ausbildungskapazitäten. Ein solches Konzept berücksichtigt auch Behördenstandorte, die
dazugehörige Personalplanung und behördeninterne Personalentwicklung sowie Bedarfe der
kommunalen Ebene.
Hierzu wird im Jahr 2020 eine ständige Kommission eingerichtet, der Vertreterinnen und
Vertreter der Ressorts, der betroffenen Verwaltungen sowie der Personalvertretungen
angehören und die sowohl an der erstmaligen Erstellung des Konzepts als auch an dessen
regelmäßiger
Fortschreibung
mitwirkt.
Wissenschaftliche
Unterstützung
wird
themenspezifisch hinzugezogen.
Die Einführung einer landeseinheitlichen Personalverwaltungs- und Bewerbermanagement-
software in der Kernverwaltung ist für eine moderne Personalplanung unerlässlich.
Zum Ausgleich der hohen Altersabgänge in den kommenden Jahren werden wir das
personalplanerische Instrument der ÄDemografiebr†cken³ weiterentwickeln sowie eine
Personaloffensive starten, auf eine ausgewogene Altersstruktur in der Verwaltung hinwirken
und durch überkompensatorische Einstellungen in den kommenden Jahren einen
geordneten Wissenstransfer ermöglichen.
Wir stellen sicher, dass jede staatliche Behörde die zur Aufgabenerfüllung notwendige
Personalausstattung erhält.
Die Landesdirektion Sachsen wollen wir als leistungsfähige zentrale Mittelbehörde personell
und unter Berücksichtigung von Experteneinschätzungen auch in der Aufgabenstruktur
stärken.
Wir bekennen uns zur Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens. Die Qualität der Verfahren
erhöhen wir, indem diese grundsätzlich nicht mehr in der Ausgangsstelle, sondern in einer
davon abgegrenzten anderen Stelle oder der übergeordneten Behörde erfolgen.
Wir stehen für eine bürgernahe Verwaltung. Das Standortekonzept werden wir daher mit
Blick auf die Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger, eine ausgewogene Verteilung
von Standorten, insbesondere im ländlichen Raum, die Kosten und die Umsetzung des
Personalkonzepts unter Einbeziehung der Personalvertretungen evaluieren.
Wir wollen die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst verbessern, um auch in Zukunft für
Beschäftigte attraktiv zu sein.
Bei
der
Personalgewinnung
setzen
wir
auf
ein
aktives,
zielgruppenorientiertes
Personalmarketing
unter
einheitlicher
Arbeitgebermarke
und
auf
modernen
Kommunikationswegen.
Wir werden die beamten- und besoldungsrechtlichen Regelungen zeitnah dahingehend
weiterentwickeln, dass sie den Anforderungen an eine flexiblere Arbeitswelt genügen.

62
Insbesondere wollen wir die Verwaltung für Quereinsteigende öffnen und die Laufbahnen
durchlässiger gestalten. Wir wollen die Wahrnehmung höherwertiger Ämter oder von
Führungsverantwortung
künftig
finanziell
besser
anerkennen
und
für
bessere
Aufstiegschancen sorgen. Wir fördern den Personalaustausch zwischen staatlicher und
kommunaler Verwaltung und innerhalb der EU.
Wir haben das Ziel, dass die Beschäftigten den Weg zur Arbeitsstätte an allen Standorten
häufiger mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können. Wir werden hierzu die
Nutzung des Fahrrads unterstützen, indem wir Anreize setzen und an allen
Behördenstandorten überdachte und sichere Abstellmöglichkeiten schaffen. Die Schaffung
von Kinderbetreuungsmöglichkeiten und die Errichtung eines Kindergartens auf dem
Behördencampus dienen ebenfalls dem Ziel, als moderner Arbeitgeber aufzutreten.
Die Wertschätzungsoffensive der Staatsregierung werden wir fortsetzen und vor allem
hinsichtlich der Förderung einer neuen Führungskultur fortentwickeln. Dazu werden wir bis
2022 gemeinsam mit der Fachhochschule Meißen ein Konzept für moderne, wirksame,
eigenverantwortliche und gute Führung in der sächsischen Verwaltung entwickeln.
Im Sinne der Wertschätzung sollen Beamtinnen und Beamte mit einem Alter von über 55
Jahren grundsätzlich auch an der Regelbeurteilung teilnehmen.
Beamte des Freistaates Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich
krankenzuversichern. Wir schaffen den Selbstbehalt bei der Beihilfe ab.
Fortbildung ist ein wichtiger Schwerpunkt zur Flankierung der Ausbildungsoffensive. Dabei
wollen wir die Angebote der öffentlichen Trägerlandschaft unter Berücksichtigung der
Entwicklungswünsche und Potenziale der Beschäftigten und der dienstlichen Bedarfe in
einer integrierten Fortbildungskonzeption weiterentwickeln.
Wir reduzieren die Zahl befristeter Arbeitsverhältnisse in der sächsischen Verwaltung und in
Einrichtungen mit Mehrheitsbeteiligungen des Freistaates Sachsen und werden auf die
sachgrundlose Befristung weitestmöglich verzichten. Zudem werden wir uns auf
Bundesebene dafür einsetzen, dass Personen nach einer sachgrundlosen Befristung nicht
dauerhaft gehindert sind, erneut für den öffentlichen Dienst zu arbeiten.
Wir werden gemeinsam mit den Personalvertretungen ein landesweites Konzept zum
Gesundheitsmanagement entwickeln.
Wir werden Mitbestimmung und Beteiligung für die Beschäftigten weiter verbessern und
dafür das Personalvertretungsgesetz unter Einbeziehung der Gewerkschaften, der
Personalvertretungen und der kommunalen Ebene bis Ende 2021 weiterentwickeln.
Datenschutz
Ein hoher Datenschutzstandard in Sachsen sichert nicht nur das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung, sondern ist auch einen Standortvorteil für Unternehmen.
Zur Verbesserung der Regelkontrollen und zur Bewältigung der gestiegenen Anforderungen
im Rahmen der Digitalisierung stärken wir den Sächsischen Datenschutzbeauftragten
personell und finanziell. Dadurch soll er auch in die Lage versetzt werden, die sächsische
Wirtschaft, Vereine, die Ausübenden freier Berufe sowie weitere Stellen hinsichtlich der
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu informieren und zu beraten. Zudem
räumen wir dem Landtag wieder die Möglichkeit ein, den Datenschutzbeauftragten um
Gutachten, besondere Berichte oder Kontrollen zu ersuchen.

63
Wir werden die Berichts- und Benachrichtigungspflichten, insbesondere bei verdeckten
Grundrechtseingriffen, gegenüber den Betroffenen, dem Datenschutzbeauftragten und dem
Landtag ausbauen.
Archivwesen
Zur Erhaltung des unikalen Kulturgutes werden wir das Archivwesen stärken und besonders
für
kleine
Kommunen
Anreize
schaffen,
archivfachliche
Kooperationen
und
Zusammenschlüsse zu gründen. Gleichzeitig wollen wir das Sächsische Staatsarchiv ab
dem kommenden Doppelhaushalt im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung für die
archivfachliche Beratung personell stärken.

 
64
Innere Sicherheit
Sicherheit, Polizeigesetz, Kontrolle
Moderne Polizei benötigt ausreichende Befugnisse für die Aufgabenerfüllung, welche jedoch
stets verhältnismäßig ausgestaltet und gut kontrolliert sein müssen.
Um Parlament und Öffentlichkeit umfassend über die Sicherheitslage zu informieren, werden
wir ab 2021 die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik alle zwei Jahre um einen online
zugänglichen Periodischen Sicherheitsbericht ergänzen. Wir streben die Verknüpfung der
Kriminalitätsstatistiken zu einer Verlaufsstatistik an, um ein umfassendes Bild zur
Kriminalitätsentwicklung erstellen zu können.
Für die Erhellung des Dunkelfeldes der Kriminalität in Sachsen sollen in spezifischen
Deliktsfeldern, die für die Sicherheit der sächsischen Bürgerinnen und Bürger von
besonderem Interesse sind, in regelmäßigen Abständen Dunkelfeldstudien angefertigt
werden. Hierfür werden wir die kriminologische Forschung ausweiten und an der Hochschule
der sächsischen Polizei ein Sächsisches Institut für Polizei und Sicherheitsforschung
gründen.
Wir werden das 2020 in Kraft tretende neue Polizeirecht im Lichte der zu erwartenden
Entscheidung
des
Sächsischen
Verfassungsgerichtshofs
neu
bewerten
und
die
Rechtsprechung
umsetzen.
Darüber
hinaus
plant
die
Koalition
fernab
der
im
Koalitionsvertrag getroffenen Regelungen keine weitere Novelle des Polizeigesetzes.
Bei der eingeführten Bodycam werden wir verbindliche Regelungen dahingehend schaffen,
dass Polizeibedienstete diese bei absehbaren Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs
einschalten müssen.
Grundsätzlich werden zukünftig neu eingeführte Befugnisse der Sicherheitsbehörden zeitlich
befristet.
Wir werden für Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einheiten eine anonymisierte
Wechselkennzeichnung einführen.
Betroffene
anlassloser
Kontrollen
erhalten
zukünftig
als
Nachweis
eine
Kontrollbescheinigung.
Die Koalitionsparteien sind sich einig, dass die parlamentarische Kontrolle des
Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums umfassend gewährleistet werden
muss.
Der polizeiliche Opferschutz wird verbessert. Es besteht Einigkeit in der Notwendigkeit der
besseren bilingualen Kommunikationsfähigkeit der Polizei sowie der Erreichbarkeit eines
Übersetzungsservices.
Prävention
Wir wollen die Präventionsarbeit gemeinsam mit den Kommunen weiter stärken und die
Kooperation
verschiedener
Akteure
intensivieren.
Polizeiliche
Präventionsarbeit,
insbesondere mit Kindern und Jugendlichen, ist für uns eine gleichberechtigte polizeiliche
Aufgabe.
Wir unterstützen die Kommunen weiter im Rahmen der Maßnahmen für eine Allianz Sicherer
Sächsischer Kommunen (ASSKomm) und wollen die Arbeit Kriminalpräventiver Räte
ausbauen und durch den Einsatz speziell geschulten Personals professionalisieren.

65
Die Kooperation der Landespolizei mit den kommunalen Sicherheitsbehörden wird weiter
ausgebaut, insbesondere durch mehr Sicherheitspartnerschaften mit den Kommunen. Beim
Landespräventionsrat
werden
wir
ab
dem
nächsten
Doppelhaushalt
eine
Arbeitsgemeinschaft für städtebauliche Kriminalprävention zur Unterstützung der Kommunen
einsetzen.
Die Unterstützung der Fußballfanprojekte werden wir weiter stärken.
Kriminalitätsbekämpfung
Die Polizei muss sich auf gesellschaftliche Entwicklungen und neue oder sich ändernde
Kriminalitätsfelder einstellen.
Die Kriminalität in den Grenzregionen wollen wir weiter bekämpfen und zurückdrängen. Das
Sicherheitsempfinden und die tatsächliche Kriminalitätsbelastung haben direkten Einfluss auf
die Lebensqualität in den Grenzregionen.
Straftaten im Bereich der grenzüberschreitenden Drogenkriminalität, insbesondere im
Zusammenhang mit Crystal, werden wir weiterhin mit hoher Intensität verfolgen.
Zur Grenzsicherheit werden wir noch stärker mit der Bundespolizei, dem Zoll sowie den
Polizeien von Tschechien und Polen zusammenarbeiten.
Zur Eindämmung der organisierten Kriminalität und der Bandenkriminalität, beispielsweise in
Form von Wohnungseinbruchsdiebstahl, werden wir den Informationsaustausch weiter
verbessern und die praktische Zusammenarbeit der sächsischen Strafverfolgungsbehörden
mit ihren Partnern in den anderen Bundesländern weiter stärken, beispielsweise mittels
gemeinsamer Fahndungsgruppen und der Fahndungs- und Kompetenzzentren.
Gerade bei Kriminalitätsfeldern mit hohem Schadenspotenzial und komplexen Sachverhalten
ist eine effektive Bekämpfung wichtig. Dafür werden wir kompetente und personell
auskömmlich ausgestattete Strukturen bei den Strafverfolgungsbehörden einrichten,
insbesondere zur Bekämpfung von Cybercrime sowie der Wirtschafts- und der Organisierten
Kriminalität.
Hass, Morddrohungen und Einschüchterungen im Internet sind eine gesamtgesellschaftliche
Herausforderung. Die Angst vor Hasskommentaren führt dazu, dass sich immer mehr
Menschen davor scheuen, sich zivilgesellschaftlich oder politisch zu engagieren. Recht und
Gesetz müssen auch im Internet durchgesetzt werden. Dafür werden wir die
Strafverfolgungsbehörden dazu anhalten, rechtswidrige Hass-Postings unter Einbeziehung
weiterer Akteure stärker zu verfolgen und ihnen hierfür die erforderlichen personellen und
technischen Ressourcen bereitstellen. Wir werden die Möglichkeiten vereinfachen,
Hasskriminalität im Internet der Polizei mitzuteilen.
Wir werden die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Umgangs mit ungeklärten
Todesfällen mit der Zielsetzung überarbeiten, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu
unterstützen.
Sachsen bekennt sich dazu, sich im Rahmen multilateraler Friedenssicherungsmissionen der
Vereinten Nationen und von Missionen der Europäischen Union, zum Beispiel zur Sicherung
der EU-Außengrenzen, mit sächsischen Polizeibeamten unter Einbindung des Sächsischen
Landtages zu beteiligen.
Verfassungsschutz
Wir werden den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes
mit den anderen Sicherheitsbehörden und die Qualität seiner Arbeit verbessern.

66
Dafür werden wir auch den bundesweiten Verfassungsschutzverbund stärken und die
Einrichtung der Polizeilichen und Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestellen
unterstützen,
die
zu
einer
bundesländerübergreifenden
frühzeitigen
Abwehr
verfassungsfeindlicher Gefahren beitragen.
Die Erkenntnisse aus der Aufarbeitung des NSU-Komplexes werden wir nutzen, damit der
Verfassungsschutz die notwendigen Erkenntnisse sammelt, auswertet und zur Verfügung
stellt. Dafür werden wir die Analysefähigkeit der Behörde weiter stärken. In diesem
Zusammenhang sollen Gefahrenerkennung und wissenschaftlich fundierte Auswertung
verfassungsfeindlicher Bestrebungen stärker getrennt werden.
Wir werden die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz von V-Personen
konkretisieren.
Die Kontrolle durch das Parlament wollen wir stärken und ausbauen. Zudem werden wir dem
Innenausschuss
im
Sächsischen
Landtag
die
Aufgabe
der
Behandlung
nicht
geheimhaltungsbedürftiger
Fragen
des
Verfassungsschutzes
zuweisen.
Die
Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) soll nur noch für geheimzuhaltende
Angelegenheiten zuständig sein. Wir werden beim Sächsischen Landtag eine Fachstelle
einrichten, welche die PKK bei ihrer Kontrollfunktion unterstützt.
Politisch motivierte Kriminalität
Die Radikalisierung in unserer Gesellschaft hat in den letzten Jahren sichtbar zugenommen.
Rassismus, Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit, Gewalt, Hass und Hetze spalten unsere
Gesellschaft. Unsere Antwort auf diese Entwicklung sind eine starke Zivilgesellschaft und ein
leistungsfähiger Rechtstaat.
Wir bekennen uns zu einer starken Zivilgesellschaft, die jeden Tag die Werte unserer
Demokratie aufs Neue verteidigt. Diese werden wir nach Kräften unterstützen. Wir werden
die
zivilen
Akteure
und
Kommunen
zum
Engagement
gegen
jede
Art
von
Verfassungsfeinden verstärkt ermutigen.
Insbesondere der Rechtextremismus und der Rechtsterrorismus stellen eine gravierende
Gefahr für unsere Gesellschaft und das Zusammenleben dar. Auch die islamistische
Radikalisierung und gewalttätiger Linksextremismus sind besondere Herausforderungen. Die
Bekämpfung jedweder politisch motivierten Kriminalität ist daher eine zentrale Aufgabe.
Wir werden konsequent gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst vorgehen, Vorgesetzte
und Verantwortliche stärker für den Umgang mit menschenfeindlichen Positionen
sensibilisieren und alle Bediensteten zu einem klaren Eintreten für eine freie und offene
Gesellschaft ermutigen.
Wir wollen verhindern, dass öffentliche Gelder zur Finanzierung verfassungsfeindlicher
Bestrebungen dienen.
Wir werden das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrum (PTAZ) und die
staatsanwaltschaftliche Zentralstelle Extremismus in Sachsen (ZESA) weiterhin fortführen
und personell aufgabengerecht ausstatten.
Wir werden eine ÄDokumentations- und Forschungsstelle zur Analyse und Bewertung
demokratiefeindlicher Bestrebungen³ errichten, in der sich wissenschaftlich fundiert mit
antidemokratischen und menschenfeindlichen Tendenzen in Sachsen auseinandergesetzt
werden soll und die die Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen informiert.
Wir wenden uns gegen jegliche Form von Antisemitismus, werden jüdische Einrichtungen
schützen und jüdisches Leben unterstützen.

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Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus
Eine der wesentlichsten Herausforderungen für die offene und freie Gesellschaft ist der
Rechtsextremismus, den wir mit einem Gesamtkonzept bekämpfen werden. Voraussetzung
hierfür ist eine klare Haltung aller politischen und gesellschaftlichen Verantwortungsträger
gegen rechtsextreme Positionen.
Wir setzen das länderübergreifende und bundesweit einheitliche Frühwarnsystem für rechte
Gefährder auch in Sachsen zügig um.
Wir werden die Zivilgesellschaft und die Kommunen besser in die Lage versetzen, sich mit
rechtsextremen Strukturen vor Ort auseinanderzusetzen und sich ihnen entgegenzustellen.
Dazu werden wir dafür sorgen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz stärker als bisher
über Akteure, Strukturen und Aktivitäten der extremen Rechten informiert.
Für Opfer von Bedrohungen werden wir eine zentrale Anlaufstelle bei den
Sicherheitsbehörden schaffen, die den Betroffenen mit Information, Beratung und einer
ersten Gefahrenanalyse hilft.
Die Kommunen werden wir stärker beraten, wie sie insbesondere mit rechtextremen
Veranstaltungen und Immobiliennutzungen umgehen können.
Wir wollen rechtsextreme Netzwerke konsequent zerschlagen. Dafür werden wir Polizei und
Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, entsprechende Strukturen frühzeitig und
umfassend zu erkennen und wirksam zu bekämpfen.
Wir werden die Errichtung eines Erinnerungsortes sowie eines Dokumentationszentrums für
die Opfer der Taten des in Sachsen untergetauchten NSU unterstützen.
Waffenrecht
Waffen gehören nicht in die Hände von Verfassungsfeinden und unzuverlässigen Personen.
Deshalb werden wir die kommunalen Sicherheitsbehörden verstärkt dazu motivieren, bei der
Erteilung bzw. Versagung und dem Entzug der Waffenbesitzkarte, aber auch im Rahmen der
nachgelagerten Kontrolltätigkeit ihre Anstrengungen zu erhöhen.
Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass bereits die Mitgliedschaft in einer
verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit führt. Auch
die Einführung einer Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern bei der Beantragung
einer Waffenbesitzkarte unterstützen wir.
Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Wir verstetigen die Unterstützung der Feuerwehren, des Rettungsdienstes sowie
Katastrophenschutzes, die alle einen wichtigen Beitrag zum Bevölkerungsschutz leisten. Um
sie zu stärken, wollen wir das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz
(BRKG)
unter
Einbeziehung
der
betroffenen
Akteure
und
wissenschaftlicher Expertise bis 2021 umfassend novellieren.
Gleichzeitig werden wir eine umfassende Risiko- und Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich
der Anforderungen an den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophen- und
Bevölkerungsschutz im Freistaat vornehmen.
Auf dieser Grundlage werden wir unter anderem zur Sicherung der Tageseinsatzbereitschaft
die Einrichtung von Stützpunktfeuerwehren und eines Anreizsystems prüfen. Wir wollen mit
regionalen Brandschutzbedarfsplänen eine optimale und aufgabengerechte Ausstattung der
Feuerwehren sicherstellen. Dabei unterstützen wir kommunale Sammelbeschaffungen für
Feuerwehrtechnik.

68
Wir wollen Kommunen, welche aufgrund besonderer Gefahren vor organisatorischen und
finanziellen Herausforderungen stehen, besser bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützen.
Dazu zählt insbesondere die Waldbrandbekämpfung aus der Luft gemeinsam mit dem Bund.
Ferner prüfen wir die Ertüchtigung von Polizeihubschraubern zur Waldbrandbekämpfung.
Die Aus- und Weiterbildung für die Bekämpfung von Waldbränden werden wir ausbauen.
Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen Lösungen hinsichtlich der Bewachung
ausgewiesener Bereiche an Badeseen finden.
Die zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeuerwehren an die
Kommunen
ausgereichten
Mitgliederpauschalen
sowie
die
Förderung
des
Feuerwehrführerscheins führen wir fort.
Wir werden die im Freistaat Sachsen tätigen Blaulichtorganisationen stärker bei der
Nachwuchsgewinnung, Jugendarbeit und Prävention unterstützen, sowohl im Rahmen von
deren institutioneller Förderung als auch durch Einführung einer Projektförderung für
gemeinwesenorientierte Jugendarbeit.
Wir werden den Ausbau der Aus- und Fortbildungskapazitäten der Landesfeuerwehr- und
Katastrophenschutzschule auf 8.000 Lehrgangsplätze pro Jahr fortsetzen. Soweit darüber
hinaus Mehrbedarfe festgestellt werden, werden wir diese umsetzen. Die Möglichkeit
dezentraler Schulungen wollen wir dauerhaft etablieren.
Wir werden durch regelmäßige Weiterbildungen im Bereich des Konfliktmanagements und
Deeskalationstrainings die Mitglieder der Feuerwehr im Umgang mit gegen sie gerichteten
Anfeindungen stärken.
Wir werden die neue Notfallsanitäterzulage für Feuerwehrleute bis 2021 auf ihre Wirksamkeit
überprüfen.
Die seit 2016 für Neubauten geltende Rauchwarnmelderpflicht im Freistaat Sachsen werden
wir auf Bestandsbauten ausweiten.
Die für Sonderbauten geltenden Brandschutzregelungen und ihre Umsetzung werden wir mit
dem Ziel eines umfassenderen Schutzes der sich in ihnen aufhaltenden Menschen
verbessern.
Im Bereich des Katastrophenschutzes werden wir auch zukünftig darauf hinwirken, dass
Bund, Land und Kommunen gemeinsam ihre Pflicht wahrnehmen. Die Bundesmittel zur
Unterhaltung der Katastrophenschutzeinheiten sollen mit Landesmitteln verstärkt werden.
Wir wollen gemeinsam mit den im Katastrophenschutz tätigen Organisationen und
Kommunen erreichen, dass jede Einheit und alle Helferinnen und Helfer im Freistaat
Sachsen gute Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen haben.
Die Koalitionsparteien werden nach Möglichkeit dafür sorgen, dass die Gleichstellung der
Katastrophenschutzeinheiten bei Alarmierungen unterhalb der Katastrophenschwelle
hinsichtlich der Freistellung und des Versicherungsschutzes erfolgt.
Wir werden die psychosoziale Notfallversorgung für Opfer und Einsatzkräfte im Freistaat
Sachsen verbessern und die örtlichen Kriseninterventionsteams einschließlich der
Polizeiseelsorge in die Strukturen des Katastrophenschutzes des Landes und der
Kommunen integrieren. Den Ausbau einer Landeszentralstelle für psychosoziale
Notfallversorgung treiben wir voran.
Die Einbeziehung von Spontanhelferinnen und -helfern bei Katastrophenlagen werden wir
zukünftig ebenso stärker berücksichtigen wie deren Koordination über soziale Netzwerke.

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Um die Qualität des Rettungsdienstes von übermäßigem Kostendruck zu befreien, werden
wir das Vergabeverfahren im Rettungsdienst auf den Prüfstand stellen und hierbei zumindest
die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst ermöglichen.
Die Einhaltung der Hilfsfristen, die bei Lebensgefahr ein schnelles Eintreffen von
Rettungskräften gewährleisten sollen, wollen wir im ganzen Land sicherstellen.
Wir wollen die Kooperation mit unseren Nachbarländern Polen und Tschechien im Bereich
des Rettungswesens verbessern und darauf hinarbeiten, dass ein grenzüberschreitender
Transport von Notfallpatientinnen und -patienten und die zugehörige Abrechnung problemlos
möglich sind.

 
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Polizei
Personal
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen ist eines der wichtigsten
Anliegen und Kernaufgabe des Staates und ist zudem ein wichtiger Standortfaktor.
Ein handlungsfähiger Rechtsstaat braucht eine handlungsfähige Polizei. Wir werden der
Polizei das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personal zur Verfügung stellen, damit sie die
Bürgerinnen und Bürger effektiv vor Gefahren schützen, Kriminalität vorbeugend bekämpfen
und Straftaten konsequent verfolgen kann.
Wir werden uns für den Schutz von Polizistinnen und Polizisten vor Gewalt einsetzen, die
psychosoziale Nachsorge verbessern sowie Konfliktmanagement stärker in der Aus- und
Weiterbildung verankern.
Wir wollen Sachsen zu einem noch sichereren Land machen und für mehr sichtbare
Sicherheit sorgen. Mit dem bereits laufenden Stellenaufbau werden wir den Streifendienst im
gesamten Land verstärken, setzen mehr Bürgerpolizistinnen und -polizisten ein und statten
die Kriminalpolizei personell besser aus. Darüber hinaus sehen wir einen weiteren, über die
Legislaturperiode hinausgehenden Stellenbedarf bei der Verkehrspolizei, der Prävention und
der Polizeiverwaltung, welcher durch die Fachkommission 2.0 zeitnah genauer bestimmt und
anschließend umgesetzt wird.
Für einen zügigen Personalaufbau werden wir in dieser Legislaturperiode 1.000 zusätzliche
Polizistinnen und Polizisten in den Dienst bringen. An der Einstellung von jährlich
mindestens 700 Anwärterinnen und Anwärtern halten wir fest, bis der Stellenbedarf gedeckt
ist. Wir führen die Möglichkeiten des Praxisaufstiegs für Polizeibeamte ein und werden den
Seiteneinstieg für Fachkräfte aus den Bereichen IT und Wirtschaft offen und attraktiv
gestalten.
Die Polizei soll in allen Landesteilen sichtbar und verfügbar sein. Mit fortschreitendem
Personalaufbau bei der Landespolizei werden wir die polizeiliche Präsenz sowohl in den
Ballungsräumen als auch in der Fläche für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Ein
neues Polizeirevier soll dort eingerichtet werden, wo der Einsatz zusätzlichen Personals an
vorhandenen Polizeistandorten nicht ausreichend ist.
Ausbildung
Eine moderne Polizei ist demokratischen Werten, gesellschaftlicher Offenheit und
Transparenz verpflichtet. Wir werden gemeinsam mit der sächsischen Polizei ein
entsprechendes Leitbild entwickeln. Damit geben wir gerade auch den jungen
Polizeibediensteten eine klare Orientierung.
Der Schlüssel für eine gute Polizeiarbeit ist eine an den aktuellen Erfordernissen orientierte,
gute Polizeiausbildung. Deshalb wollen wir die derzeitige Aus- und Weiterbildung bei der
sächsischen Polizei den gesellschaftlichen Anforderungen anpassen, die Interdisziplinarität
fördern sowie die demokratische Bildung, die interkulturelle Kompetenz und die
Grundrechtsausbildung intensivieren. Dazu werden wir die Empfehlungen der Kommission
zur Überprüfung der Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei umsetzen, für
das Jahr 2021 eine Evaluierung der gesamten Ausbildung anstreben und auf dieser
Grundlage die Ausbildungsinhalte anpassen.
Wir werden bis 2024 die Polizeiausbildung umfassend modernisieren und fachliche
Spezialisierung ermöglichen. Wir wollen in allen Teilen des Landes geeignete
Nachwuchskräfte finden und ansprechen. Dafür werden wir die polizeiliche Aus- und
Fortbildung im ostsächsischen Raum etablieren. Auch die Hochschule der Sächsischen

71
Polizei werden wir weiter modernisieren, um optimale Lehr- und Lernbedingungen zu
schaffen.
In diesem Zusammenhang werden wir die Polizeiausbildung für eine stärkere Kooperation
mit Externen öffnen sowie die Lehre und Forschung der Polizeihochschule stärken. Wir
werden zudem nach Möglichkeit Teile der Ausbildung und des Studiums an der
Verwaltungsfachhochschule in Meißen oder an den Universitäten ± hier vor allem die
juristische Ausbildung ± gemeinsam mit anderen Studierenden durchführen lassen.
Die Bekämpfung der Cyberkriminalität ist ein zentraler Schwerpunkt der Polizeiarbeit, der die
Gewinnung von Fachkräften und die Verstärkung von Ausbildung und Forschung erfordert.
Wir setzen gerade hier auf eine stärkere Verzahnung der Aus- und Fortbildung, mehr
gemeinsame Übungen und eine Weiterentwicklung des Informationsaustausches.
Eine bürgernahe Polizei soll die Vielfalt unserer Gesellschaft abbilden. Dies werden wir bei
der Nachwuchswerbung stärker berücksichtigen. Wir fördern innerhalb des Polizeidienstes
gezielt Frauen.
Baumaßnahmen
Das im Jahr 2017 begonnene langfristige Investitionskonzept für die Polizeistandorte werden
wir fortsetzen. Priorität haben für uns insbesondere die Einrichtungen der Aus- und
Fortbildung.

 
72
Asyl
Die Wahrung der Menschenwürde ist Maßstab für die humane und rechtsstaatliche
Gestaltung des bestehenden Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Vollzugs von
Ausreisepflichten. Geflüchtete und Asylsuchende, bei denen die rechtsstaatlichen Verfahren
ergeben haben, dass sie nicht bleiben können, müssen das Land verlassen. Freiwillige
Rückkehr hat für uns Vorrang vor Abschiebungen.
Aufnahme und Unterbringung
In den Aufnahmeeinrichtungen soll sichergestellt sein, dass schnelle und rechtssichere
Asylverfahren in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
gewährleistet
werden,
ausreichende
Dolmetscherleistungen
sowie
eine
schnelle
Erstorientierung,
Kenntnisvermittlung
der
deutschen
Sprache
und
verlässliche
Betreuungsstrukturen angeboten werden.
Wir werden im Rahmen der Fortentwicklung des Unterbringungskonzepts künftig verstärktes
Augenmerk auf den Schutz und die Bedarfe besonders schutzbedürftiger Personen und
Gruppen richten. Hierzu werden wir das Gewaltschutzkonzept überarbeiten. Zur frühzeitigen
Erkennung von besonderem Unterstützungsbedarf führen wir ein medizinisches und
psychologisches Clearingverfahren bei der Aufnahme ein.
Es besteht Einigkeit, die Asylverfahrensberatung im Rahmen der neuen gesetzlichen
Stufenregelung des Asylgesetzes auszugestalten. Auf der zweiten Stufe hat sich eine
unabhängige Beratung durch die Wohlfahrtsverbände bewährt. Diese wollen wir verstetigen.
Unter Beachtung der bundesrechtlichen Regelungen soll bei Familien mit minderjährigen
Kindern die Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes drei Monate nicht
überschreiten.
Den Bildungszugang in den Unterbringungseinrichtungen wollen wir perspektivisch zum
Wohle der Kinder weiter verbessern und streben den Schulbesuch für Kinder bereits ab dem
vierten Monat ihres Aufenthaltes in Deutschland an.
Wir werden das Instrument des Heim-TÜVs unter stärkerer Berücksichtigung der
Betroffenenperspektive fortführen.
Wir werden die Wohnsitzauflage dahingehend überprüfen, ob sie integrationsfördernd ist.
Wir werden Programme des Bundes in Abstimmung mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk zur
Aufnahme von besonders gefährdeten Gruppen, wie zum Beispiel verfolgten Christinnen und
Christen sowie Frauen und Kindern aus Nordsyrien und dem Nordirak, unterstützen und
werden bei der Umsetzung mindestens 150 Menschen in Sachsen aufnehmen.
Duldung und Spurwechsel
Wir setzen uns dafür ein, dass gut integrierte Asylbewerberinnen und -bewerber, Geflüchtete
und Geduldete entsprechend der bundesrechtlichen Reglungen die Chance auf einen
Spurwechsel und ein Bleiberecht in Deutschland erhalten, wenn sie den Lebensunterhalt für
sich selbst und ihre Familie verdienen und ausreichend Deutsch sprechen können.
Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Ausländerbehörden ihren Hinweis-, Anstoß- und
Dokumentationspflichten umfassend nachkommen, insbesondere bei den bundesrechtlichen
Neuregelungen im Migrationspaket.

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Abschiebung
Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft sind die letzten Mittel zur Durchsetzung der
Ausreisepflicht. Auf Grund des geltenden Rechts haben dabei mildere Mittel stets den
Vorrang und wird die unabhängige Rechtsberatung gewährleistet. Aufgrund des Vorhaltens
einer sächsischen Abschiebehafteinrichtung wird es keine Inhaftierung zum Zweck der
Abschiebung in Strafgefängnissen geben. Auf die Unterbringung von Minderjährigen im
Ausreisegewahrsam werden wir möglichst verzichten.
Wir werden gewährleisten, dass Abschiebungen durch Behörden des Freistaates Sachsen
für die Betroffenen so human wie möglich und unter besonderer Berücksichtigung des
Kindeswohls
gestaltet
werden.
Auf
Familientrennung
und
Abholung
aus
Bildungseinrichtungen oder vom Arbeitsplatz soll möglichst verzichtet werden. Bei der
Rückführung von vollziehbar Ausreisepflichtigen soll die Priorität bei jenen liegen, welche die
öffentliche Sicherheit gefährden. Wir werden einen Leitfaden Rückführungspraxis entwickeln.
Wir führen jährlich eine Evaluation aller Abschiebehaftfälle, die in Sachsen oder von anderen
Bundesländern im Wege der Amtshilfe für Ausländerbehörden Sachsens vollzogen werden,
durch. Die Unterbringungseinrichtungen führen eine Statistik über die bei ihnen vollzogenen
Haftfälle und Fälle des Ausreisegewahrsams. Darüber hinaus werden wir an einer
geeigneten Stelle die Einrichtung eines Abschiebemonitorings vornehmen, die hierzu dem
Landtag berichtet.

 
74
Migration und Integration
Wir verstehen Integration als Gemeinschaftsaufgabe von Zugewanderten, Staat und
Gesellschaft. Erfolgreiche Integration und Teilhabe setzen voraus, dass alle Personen die
unveräußerlichen Grundprinzipien und -werte der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der
Würde des Menschen, der Freiheit der Person und der Religion, der Gleichheit und
Gleichberechtigung aller Menschen sowie des Rechts jedes Einzelnen auf ein
selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben achten.
Wir legen bis 2021 auf Basis des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes (ZIK II) ein
Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz vor. Damit schaffen wir Rechtsgrundlagen für
die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund und verbessern die
Integrationsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene. Wir orientieren uns dabei am
Grundsatz ÄFordern und F|rdern³.
Wir werden unsere landesgeförderten Sprachkurse erhalten und bei Bedarf ausbauen.
Verständigung, Werteorientierung und soziale Integration sind der Schlüssel für eine
gelingende Integration. Die bislang bestehenden, bewährten landespolitischen Maßnahmen
setzen wir fort und entwickeln sie weiter. Beispielsweise stärken wir die Psychosozialen
Zentren im Hinblick auf Angebote im ländlichen Raum und eine Öffnung für Minderjährige
und entwickeln fachliche Standards in der Migrationssozialarbeit. Dabei werden wir auch
einen Betreuungsschlüssel prüfen. Zudem setzen wir uns auf Bundesebene weiterhin für
eine ausreichende Finanzierung der bundesfinanzierten Maßnahmen, wie beispielsweise
Migrationsberatung für Erwachsene und Jugendliche sowie für Integrationskurse und
berufsbezogene Sprachkurse ein.
Wir führen das bestehende Projekt zur Online-Sprach- und Integrationsmittlung weiter und
wollen es für die Verwaltungen sowie freien Träger auf Landes- und kommunaler Ebene
nutzbar machen.
Um Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zu unterstützen, streben wir eine zügige
Vermittlung in dezentrales Wohnen an und befördern weiterhin eine dezentrale
Unterbringung in den Kommunen.
Die Koalitionsparteien vereinbaren, die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über
die Härtefallkommission nach dem Aufenthaltsgesetz (SächsHFKVO) dahingehend zu
überprüfen, inwieweit der humanitäre Charakter der Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a
AufenthG gestärkt werden kann.
Freiwillige Rückkehr hat für uns Vorrang vor Abschiebungen. Daher stärken wir die freiwillige
Rückkehrberatung.
Im
Einzelfall
stellen
wir
weiterhin
Reise-
und
Wiederansiedlungszuschüsse bei der Rückkehr in die Herkunftsländer bereit.
Wir überprüfen die Verwaltungspraxis im Umgang mit nichtjüdischen Familienmitgliedern von
jüdischen Zuwandererinnen und Zuwanderern im Hinblick auf ein eigenständiges
Bleiberecht.
Sinti und Roma sind leider auch heute noch von Diskriminierung, Ausgrenzung und
Rassismus betroffen. Wir wollen die Minderheit der Sinti und Roma in ihrer Kultur- und
Erinnerungsarbeit weiterhin konstant unterstützen und fördern.
Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler
Wir werden die Gruppe der Vertriebenen, Aussiedlerinnen und Aussiedler und
Spätaussiedlerinnen und -aussiedler weiterhin unterstützen, ihre Kultur bewahren und die

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Verwendung der deutschen Sprache bef|rdern. Wir setzen den ÄBeirat f†r Vertriebenen-,
Aussiedler- und Spltaussiedlerfragen³ wieder ein.
Flucht und Vertreibung, die ihre Ursache in den Verbrechen des Nationalsozialismus haben,
werden wir stärker zum Gegenstand von Veranstaltungen machen und durch
außerschulische Projekte, wie zum Beispiel im Rahmen von Schulfahrten zu Gedenkstätten,
befördern.
Wir wollen die Erfahrungen und Leistungen sowie die Fähigkeit der Vertriebenen und
Spätaussiedler als Brückenbauer zu den deutschen Minderheiten und den Regionen in Ost-,
Mittel- und Südosteuropa bewahren. Dem werden wir durch eine außerschulische Bildungs-
und Begegnungsstltte ÄTransferraum Heimat³ in Hoyerswerda Rechnung tragen.
Die Entscheidung des Bundesrates, mit der die Bundesregierung zur Prüfung der
rentenrechtlichen Situation der Spätaussiedlerinnen und -aussiedler und zur Beseitigung von
Benachteiligungen bei der Rentenberechnung aufgerufen wird, unterstützen wir weiterhin.

 
76
Landesentwicklung
Landesentwicklungsplanung
Die Lebens- und Wohnqualität wollen wir in allen Regionen stärken, ob Städte oder ländliche
Räume. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Regionen gleichwertig an der guten Entwicklung
unseres Freistaates teilhaben. Alle Städte, Gemeinden und Ortschaften sollen eine
lebendige, liebens- und lebenswerte Heimat sein.
Der geltende Landesentwicklungsplan bleibt die Grundlage für die strategische
Landesentwicklung.
Notwendige Anpassungen an neue Ziele der Raumordnung werden vorzugsweise durch
unverzügliche Anpassungen über Teilpläne, auch auf Ebene der Regionalplanung,
vorgenommen.
Der Landesentwicklungsbericht wird umgehend neu aufgelegt. Der Schwerpunkt liegt dabei
auf der Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit.
Wir setzen auf die Effekte einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit und werden
die bestehenden Kooperationsstrukturen dafür stärken. Dabei wollen wir, dass insbesondere
eine Entwicklung entlang der Schienenpersonennahverkehrs-Achsen und eine Stärkung der
Stadt-Land-Beziehungen
im
Hinblick
auf
die
gegebenen
demografischen
Veränderungsprozesse beachtet und unterstützt wird. Kommunen, insbesondere solche im
ländlichen Raum ohne zentralörtliche Funktion, sollen die Versorgung der örtlichen
Bevölkerung mit grundlegenden Dienstleistungen des täglichen Bedarfs im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit absichern können.
Die Siedlungsentwicklung soll jeder Kommune die Möglichkeit eröffnen, den Ansprüchen der
örtlichen Bevölkerung nach zeitgemäßen Wohnverhältnissen sowie den Ansprüchen
ortsangemessener Gewerbebetriebe und Dienstleistungsunternehmen Rechnung zu tragen,
sofern sie dem Bedarf aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung entspricht. Wir wollen
die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für eine nachfrageorientierte Siedlungs- und
Gewerbeentwicklung der Städte und Gemeinden erweitern, auch bei jenen, die keine
zentralörtliche Funktion haben. Die Möglichkeiten nachhaltiger Flächenvorsorge und
wirtschaftlicher Entwicklungspotenziale werden erweitert, wobei auch dabei der Grundsatz
Innen- vor Außenentwicklung gilt.
Wir werden prüfen, inwiefern die zentralen Orte flächendeckend in sogenannten Regiopolen
neuen Regionen, in denen Stadt und Land inklusive der nicht-zentralen Orte integriert
werden
gemeinsam und abgestimmt die nachfragebegründete Siedlungs- und
Gewerbeentwicklung auf der Basis der demografischen Entwicklung steuern können. Dazu
sind gute Erfahrungen in funktionierenden Stadt-Umland-Kooperationen auszuwerten, so
dass kreative neue Lösungen zum Einsatz kommen.
Zugleich ist es aber unser strategisches Ziel, die künftige Flächenversiegelung in Sachsen
rechtlich verbindlich und mittels geeigneter Instrumentarien bis 2030 stufenweise auf zwei
Hektar pro Tag zu senken. Dieses Ziel wollen wir erreichen, indem wir die
Flächennutzungseffizienz mittels der Strategien ÄVermeiden, Mobilisieren und Revitalisieren³
steigern.
Konkrete Handlungsansätze sehen wir insbesondere im flächensparenden Bauen, in der
Revitalisierung von Brachflächen, der Nachverdichtung (Nutzung von Baulücken) und der
Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächen. Mit einem innovativen und integrierten
Flächenmanagement sollen Freistaat und Kommunen Instrumente zur Flächenaktivierung
schaffen, die den Zielen dienen, die öffentliche Daseinsvorsorge, die wirtschaftliche

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Entwicklung, die Entwicklung von Brachen sowie ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu
unterstützen. Wir führen bis 2021 auf Landesebene eine Kompensationsverordnung ein.
Dabei sollen möglichst keine landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
herangezogen werden.
Stadt- und Gemeindeentwicklung
Kommunen sollen den Grundsatz ÄInnenentwicklung vor Au›enentwicklung³
eigenverantwortlich besser umsetzen können. Dabei berücksichtigen wir die Grundsätze der
klima- und sozialgerechten Stadtentwicklung.
Die bestehenden F|rderprogramme des Bundes und des Landes wollen wir dazu stlrker
verzahnen und für eine nachhaltige Entwicklung in Stadt und Land nutzen. Dabei achten wir
verstärkt auf eine Kohärenz der Mittelvergabe für Maßnahmen der Innenentwicklung, die die
Stadt-Land-Beziehungen, den Denkmalschutz sowie die Flächenversiegelung berücksichtigt.
Wir sprechen uns dafür aus, dass von den Gemeinden in begründeten Einzelfällen, z. B. auf
einem elterlichen Grundstück, auch angrenzend an eine vorhandene Randbebauung
(bisheriger Außenbereich) eine bauliche Entwicklung ermöglicht wird. Dabei sollen die
bestehenden bauplanungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden.
Wir wollen im Bund darauf hinwirken, dass die bislang befristete Regelung zur
Verfahrensvereinfachung bei der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude in Wohnraum
verstetigt wird.
Wir unterstützen die Kommunen bei einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung.
Gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Ländern werden wir uns gegenüber dem Bund
bei der Neuausrichtung der Städtebauförderung für einen Verteilerschlüssel einsetzen, der
die spezifisch ostdeutschen Herausforderungen abbildet.
Wir werden prüfen, welche Förderlücken wir durch Landesprogramme bei Modellvorhaben
und
integrierten
Ansätzen
zur
Stärkung
der
Zivilgesellschaft
und
sozialer
Quartiersentwicklung sowie zur Zentrumsentwicklung in kleinen und mittleren Städten unter
Berücksichtigung von Leerständen, Klimaanpassung und Digitalisierung schließen können.
Wir werden prüfen, ob die seit 2019 geltende Praxis, Kommunen ohne zentralörtliche
Funktion mit über 2.000 Einwohnern in die Städtebauförderung einzubeziehen, verstetigt
werden kann.
Beim Verkauf öffentlicher Grundstücke soll eine Konzeptvergabe bevorzugt werden, die auch
soziale,
ökologische,
wohnungs-
und
städtebauliche
Aspekte
berücksichtigt.
Baugemeinschaften sollen eine besondere Unterstützung erfahren.
Wir prüfen, inwieweit zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele die Handlungsfähigkeit der
öffentlichen Hand gegenüber bauunwilligen Grundstückseigentümern weiterentwickelt
werden kann.
Wir wollen für den Freistaat eine strategische Flächenpolitik sowie die dafür erforderlichen
Instrumente und Organisationsformen entwickeln.
Kommunen wollen wir unterstützen, auf den demografischen Wandel angemessen reagieren
zu können, denn dieser bedeutet gleichermaßen Schrumpfung und Wachstum. Wir wollen
den Kommunen Instrumente an die Hand geben, um sowohl ihre Ortskerne zu stärken als
auch eine Nachverdichtung zu ermöglichen.

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Wir wollen gerade junge Familien beim Erwerb und der Instandsetzung von Immobilien im
Innenbereich verstärkt unterstützen.
Um die Innenentwicklung zu stärken und vorhandene Potenziale zur behutsamen
Nachverdichtung und Aufstockung zu heben, werden wir die Förderprogramme des
Freistaates so nutzen, dass sie grundsätzlich vertikale Nutzungsmischungen gezielt
anreizen.
Wir f†hren das Landesprogramm ÄR†ckbau Wohngeblude³ dort fort, wo Verwahrlosung und
Unwirtschaftlichkeit drohen sowie städtebauliche Missstände vermieden werden müssen.

 
79
Bauen und Wohnen
Bauen
Die Klimaschutzziele im Gebäudebereich müssen sozialverträglich erreicht werden.
Wir werden den begonnenen Weg der Digitalisierung in der Bauverwaltung fortsetzen und
streben
ihre
vollständige
Digitalisierung
an
±
auch
mit
dem
Ziel
der
Verfahrensbeschleunigung.
Wir setzen die Empfehlungen der Baukostenkommission des Bundes zur Dämpfung der
Baukosten um.
Bei der Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen setzt der Freistaat auf
Qualität. Die zukünftige Staatsregierung wendet dabei einheitliche und auskömmliche
Honorarsätze bei Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI) im Freistaat Sachsen an. Sie setzt sich außerdem dafür ein, dass die HOAI
entsprechend
geeigneter
qualitätssichernder
Vergütungsmodelle
anderer
Berufe
fortgeschrieben wird.
Wir setzen uns für eine zügige Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes des Bundes ein.
Vor dem Hintergrund der Gesetze des Bundes zu Gebäudeenergie und Klimaschutz
erarbeiten wir mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft Konzepte für einen klimaneutralen
Wohngebludebestand.
Wir fördern im Rahmen der Wohnungsbauförderung zusätzlich modellhafte Konzepte des
experimentellen Wohnungsbaus, beispielsweise flexible Wohnraumnutzung.
Beim Bauen ist den Bedürfnissen von Familien, Menschen mit Behinderungen und der
alternden Gesellschaft ausreichend Rechnung zu tragen. Wir unterstützen innovative
Wohnformen wie Senioren-WGs und wollen darüber hinaus generationsübergreifende
Wohnformen fördern. Unser Ziel ist es, dass die Menschen so lang wie möglich
selbstbestimmt und in ihrem vertrauten Umfeld wohnen können.
Wir unterstützen die Herstellung der Barrierefreiheit im gesamten öffentlichen Raum. Wir
wollen hierbei in den staatlichen Einrichtungen vorangehen.
Der Einsatz innovativer und ökologischer Baustoffe ist uns wichtig. Mit neuen Werkstoffen
wie Carbonbeton und modernsten Technologien wollen wir die Ressourceneffizienz deutlich
erhöhen.
Die Stadt- und Gemeindeentwicklung erfordert eine identitltsstiftende Baukultur, die unser
kulturelles Erbe bewahrt und weiterentwickelt.
Wir unterstützen weiterhin das Zentrum für Baukultur Sachsen mit dem Ziel, konzeptionelle
Vorstellungen zur Zukunft der regionalen Baukulturen zu entwickeln.
Wir begrüßen die Gründung von Gestaltungsbeiräten durch die Kommunen. Gestaltungs-
und Erhaltungssatzungen sind ein geeignetes Instrument, um vor allem im ländlichen Raum
identitätsstiftende Baukultur zu ermöglichen.
Wohnen
Die großen Städte und deren Umland sind Impulsgeber für eine dynamische Entwicklung
unseres Freistaates. Sie bieten gute Infrastrukturen und ein dichtes, mittelstandsfreundliches
Wirtschafts-, Wissenschafts-, Sozial- und Kulturumfeld. Hier finden junge Familien wie auch

80
ältere Menschen, Studierende, Kulturliebhaber und Start-up-Gründerinnen genauso wie
große Investoren ein Zuhause.
Wir wollen die Attraktivität der Großstädte erhalten und durch gezielte Stadt-Umland-
Kooperationen verstärkt Ausstrahleffekte in die Region nutzen. Wir wollen die
Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich wieder mehr junge Menschen für einen Wohnsitz
in den ländlichen Räumen entscheiden.
Die Eigentumsbildung wollen wir unterst†tzen. Die Grundsltze ÄInnen- vor
Außenentwicklung³, ÄBestand vor Neubau bei Kauf und Sanierung³ sowie der
Flächensparsamkeit werden dabei beachtet.
Dazu müssen bestehende Förderprogramme, wie z. B. ÄWohneigentum im ländlichen
Raum³, entsprechend angepasst werden.
Wir sorgen dafür, dass es auch weiterhin zinsgünstige Kredite der Sächsischen Aufbaubank
in Ergänzung des Baukindergeldes des Bundes gibt.
Junge Familien und Baugemeinschaften sollen beim Kauf und der Sanierung von
Bestandsgebluden gezielt gef|rdert werden: Mit einem Landesprogramm ÄJung kauft Alt³
kann Sachsen eine Vorreiterrolle übernehmen.
Wir wollen es den Kommunen ermöglichen, bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt
geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen Möglichkeiten regionaler und
temporärer
Instrumente
wie
die
Mietpreisbremse,
Kappungsgrenzen
sowie
Zweckentfremdungs- und Umnutzungsverbote.
Enteignungen sind aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument, um die Situation am
Wohnungsmarkt zu verbessern.
Wir werden mit einer Wohnraumförderrichtlinie einen verlässlichen Rahmen für die
verschiedenen Instrumente der Mietwohnraumförderung schaffen.
Ausreichend Wohnungen in öffentlicher und genossenschaftlicher Hand sichern langfristig
bezahlbare Mieten. Wir wollen mit den öffentlichen, genossenschaftlichen und kooperativen
Wohnungsbauträgern ein Bündnis für bezahlbares Wohnen in Stadt und Land schließen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden wir die bisher in Dresden und Leipzig geltende
Kappungsgrenzen-Verordnung über das Jahr 2020 hinaus verlängern und gegebenenfalls
weitere Kommunen mit einbeziehen.
Für Dresden und Leipzig werden wir die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung einer
Mietpreisbremse noch im Jahr 2020 schaffen.
Wir werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kommunen
lokalspezifisch Wohnraumzweckentfremdung eindämmen können.
Wir werden besonders auf die Wohn- und Unterkunftssituation der Studierenden bzw.
Auszubildenden an ihren Lernstandorten achten.
Unser Ziel ist es, mittelfristig einen deutlich höheren stabilen Bestand von Sozialwohnungen
zu erreichen. Dabei soll den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung verstärkt
entsprochen werden.
Wohnungsbau ist unverzichtbar für den Mieterschutz und das beste Mittel gegen ausufernde
Mietpreise. Wir wollen den sozialen Wohnungsbau qualitativ und quantitativ deutlich

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weiterentwickeln und kooperative, genossenschaftliche und gemeinwohlorientierte Modelle
unterstützen.
Wir haben zum Ziel, die künftigen Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung
vollständig abzurufen und mit Landesmitteln kozufinanzieren. Um mehr Sozialwohnungen zu
schaffen, erhöhen wir die Finanzmittel für die soziale Wohnraumförderung. Die zusätzliche
Förderung des Wohnungsbaus (Eigentumsbildung, Modernisierung im Bestand, mobilitäts-
und behindertengerechter Ausbau) für den ländlichen Raum erfolgt mindestens in gleicher
Höhe.
Um das Fördervolumen vollständig auszuschöpfen und das Antragsverfahren zu
vereinfachen, werden wir die Neufassung der Wohnraumförderrichtlinie bis zum 30. Juni
2020 realisieren.
Dabei wollen wir weiteren Kommunen den Zugang zur Förderung eröffnen. Die Mietpreis-
und Belegungsbindung soll 20 Jahre betragen. Gleichzeitig erweitern wir den Kreis der
Anspruchsberechtigten für die soziale Wohnraumförderung durch Anhebung der
Einkommensgrenzen für Schwellenhaushalte. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch
der Erwerb von Belegungsrechten gefördert werden kann.
Wir gestalten die Programme der Städtebau- und Wohnraumförderung so, dass sie
grundsätzlich von kooperativen, genossenschaftlichen und gemeinwohlorientierten Trägern
in Anspruch genommen werden können. Wir gewährleisten eine geeignete Beratung.
Denkmalschutz
Wir bekennen uns zum Erhalt unserer reichen sächsischen Denkmallandschaft und
befördern angemessene und pragmatische Lösungen bei Zielkonflikten. Hierbei ist die
Beteiligung der Kommunen von besonderer Bedeutung. Gemeinsam mit den Kommunen
wird die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt. In Zusammenarbeit mit den berufsständischen
Organisationen des Handwerks stärken wir die qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung
und Forschung im Bereich Denkmalpflege und Restauration.
Der sächsische Denkmalschutz hat sich in seinen Grundzügen bewährt. Wir werden zwei
unabhängige Fachbehörden für Baudenkmale und Bodendenkmale erhalten.
Wir stellen eine aufgabengerechte Personalausstattung und Organisationsstruktur der
Denkmalschutzbehörden sicher. Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen wird als
moderne Behörde und Kompetenzzentrum für fachliche Beratung und Unterstützung
insbesondere kommunaler und ländlicher Entwicklung ebenso gestärkt wie zur
wissenschaftlichen Arbeit und zur Aus- und Fortbildung.
Die Unterstützung insbesondere auch privater Denkmaleigentümer durch den Freistaat
Sachsen werden wir mit fachlicher Beratung und aufgestockten finanziellen Mitteln
verstärken. Wir unterstützen den Aufbau eines privat organisierten Beratungsnetzwerkes mit
Know-how und finanziellen Mitteln. Wir wollen das Notsicherungsprogramm ÄDlcher dicht!³
fortführen und die Förderschwerpunkte für Industriedenkmale u. a. für Spinnmühlen, für
Schlösser
und
Herrenhäuser
sowie
zur
Unterstützung
der
Montanregion
Erzgebirge/Kruãnohoi stärken. Wir werden auch weiterhin aussichtsreiche Bewerbungen zur
Aufnahme von Stätten in das Weltkulturerbe ermöglichen und finanziell unterstützen.
Wir erarbeiten ein Nutzungskonzept für Schloss Hubertusburg in Wermsdorf, in welchem die
Sicherung des Sächsischen Bauteilearchives und die Nutzung insbesondere für Kultur und
Weiterbildung zentrale Bestandteile sind. Wir sichern die Denkmalakademie in Görlitz,
erarbeiten einen konzeptionellen Ansatz zur Förderung von Freilichtmuseen und
unterstützen die Sächsische Jugendbauhütte.

 
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Umwelt- und Naturschutz
Lärm, Licht- und Luftverschmutzung
Umweltbelastungen durch Lärm, Licht- und Luftverschmutzung reduzieren wir wirksam und
unterstützen u. a. die Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung ihrer Pläne.
Die Beratungsangebote der Klimaanpassung im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie (LfULG) werden fortgeführt und hinsichtlich der Beratung zu Pilotprojekten
erweitert.
Zur Lärmvermeidung und -bekämpfung werden wir die Kommunen bei der Umsetzung der
EU-Umgebungslärm-Richtlinie
unterstützen.
Zudem
werden
wir
ein
sächsisches
Landeslärmschutzprogramm auflegen, das die Kommunen beim Auflegen gezielter
Maßnahmen aus den Lärmaktionsplänen ± vor allem an innerörtlichen Straßen in
kommunaler Baulast ± unterstützt. Hierzu streben wir an, die neue Förderperiode des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu nutzen.
Bei der Abwägung von Maßnahmen in Lärmaktions- und Luftreinhalteplänen im
Straßenverkehr durch die Landesbehörden schätzen wir den Gesundheitsschutz von
Anwohnerinnen und Anwohnern als besonders ein.
Im Interesse der Menschen im Ballungsraum Leipzig und der Akzeptanz der weiteren
ökonomischen Entwicklung des Flughafens werden wir uns für eine weitere Reduzierung der
Fluglärmbelastungen einsetzen.
Wir werden weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Fluglärmbelastung ergreifen.
Instrumente dafür sind die Spreizung der Start- und Landeentgelte, der Ausschluss von
nächtlichen Triebwerksprobeläufen im Freien und eine gleichmäßigere Verteilung der Starts
und Landungen auf beide Bahnen. Wir unterstützen die Bemühungen um eine weitgehende
Abschaffung
der
kurzen
Südabkurvung
des
Flughafens
Leipzig/Halle.
Die
Fluglärmkommission werden wir in enger Abstimmung mit den Kommunen neu aufstellen.
Wir werden einen unabhängigen Fluglärmschutzbeauftragten als direkten Ansprechpartner
für die Anwohnerschaft durch die Staatsregierung einsetzen.
Zur Reduzierung der Lichtverschmutzung soll künstliches Licht nur eingesetzt werden, wo es
zur Sicherheit notwendig ist. Naturnahe Bereiche wie Bäume, Felsen oder Gewässer sollen
möglichst nicht beleuchtet werden. Die naturschutz- und umweltfreundliche Beleuchtung soll
bereits in der Planung berücksichtigt werden.
Naturschutz und Artenvielfalt
Wir führen die Umweltallianz Sachsen zur Initiierung und Würdigung besonderer
Umweltleistungen fort.
Wir verstärken Maßnahmen gegen Artensterben und Lebensraumverlust. Dafür entwickeln
wir das Programm ÄSachsens Biologische Vielfalt³ weiter. Den Schwerpunkt bildet dabei die
Konkretisierung von Umsetzungsschritten zur Verbesserung des Biotopverbundsystems
auch au›erhalb der Kernfllchen bis Ende 2020. Wir werden die ÄFachlichen
Arbeitsgrundlagen f†r einen Biotopverbund³ aktualisieren sowie untersuchen, wo weitere
großräumige Gebiete zum Prozessschutz ausgewiesen werden können. Damit werden wir
die Wanderungsbewegungen der betroffenen Arten erleichtern, die Lebensräume stärker
vernetzen und so die Populationen fördern. Dazu dient auch die Wiedervernässung von
Mooren. Die finanzielle Unterstützung der Landschaftspflegeverbände wird an die steigende
Kostenentwicklung angepasst. Wir werden ein ÄHandlungskonzept Insektenvielfalt im
Freistaat Sachsen³ beschlie›en und umsetzen.

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Wir sichern die Finanzierung des landesweiten Netzes der Naturschutzstationen.
Die Qualität und Struktur des Systems der Schutzgebiete entwickeln wir weiter. Das
Nationale Naturmonument ÄGr†nes Band³ und das Biosphlrenreservat ÄFlusslandschaft
Elbe³ wollen wir im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden, Stldten und Landkreisen
sowie den Verbänden vorantreiben. Insbesondere werden wir die Perspektiven und das
Potenzial der Nationalparkregion Sächsische Schweiz prüfen. Unser Ziel ist es, in der
Region eine nachhaltige Entwicklung voranzubringen und dabei den Schutzstatus zu
gewährleisten. Konzepte eines naturverträglichen Tourismus und Maßnahmen, die eine
Besucherlenkung bewirken, werden wir unterstützen.
Wir werden die Unteren Umwelt- und Naturschutzbehörden entlasten (z. B. bei der
Widerspruchsbearbeitung), um einen landeseinheitlichen Verwaltungsvollzug abzusichern.
Wir werden ein Förderprogramm Klimawandelanpassung für die Kommunen auflegen,
insbesondere mit dem Schwerpunkt Stadtgrün.
Wir werden ein Landesförderprogramm Naturschutz auflegen, um den praktischen
Naturschutz zu unterstützen, insbesondere für Pilotprojekte mit Vorbildwirkung.
Zur Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der Großschutzgebietsverwaltung soll
diese personell verstärkt werden.
Die Vorkaufsrechte gemäß § 66 Bundesnaturschutzgesetz stellen wir zugunsten der
Kommunen wieder her.
Wir werden den Kommunen den Erlass von umfassenden Baumschutzsatzungen
ermöglichen,
damit
diese
die
Interessen
des
Naturschutzes
mit
jenen
der
Grundstückseigentümer in ein besseres Verhältnis bringen können. Dazu werden wir das
Sächsische Naturschutzgesetz ändern. Die Genehmigungsfiktion für Fällanträge wird auf
sechs Wochen erhöht.
Wir werden darauf hinwirken, den Rückgang von Straßenbäumen und Alleen zu stoppen und
für eine Trendumkehr zu sorgen, u. a. durch ein Programm zur Anlage von Baumreihen und
Alleen. Dazu werden wir uns auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Richtlinie für
den passiven Schutz an Straßen überarbeitet wird.
Für Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege sollen vorrangig Flächen im
Eigentum der öffentlichen Hand, insbesondere landeseigene Grundstücke, zur Verfügung
gestellt werden. Werden Grundstücke Dritter benötigt, sind die Eigentümerinnen und
Eigentümer frühzeitig in die Planungen einzubeziehen. Auf einen Interessenausgleich,
insbesondere durch Freiwilligkeit und Entschädigung, ist hinzuwirken.
Die Verzahnung von Naturschutz und Landschaftspflege mit regionaler Entwicklung im
Einvernehmen mit den Menschen vor Ort ist uns besonders wichtig. Grundlage für die
Maßnahmen bleibt unser kooperativer Ansatz des Naturschutzes. Neben den Maßnahmen
des
Freistaates
werden
die
regionalen,
kommunalen,
wirtschaftlichen
und
naturschutzfachlichen Akteure auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen gemeinsam
die wertvollen Arten und Lebensräume erhalten und entwickeln.
Der Schutzstatus von Tieren und Pflanzen muss regelmäßig mit Blick auf die
Populationsentwicklung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Umweltbildung
Wir werden die Umweltbildung (i.S.v. Bildung für nachhaltige Entwicklung) umfassend
stlrken. Das Projekt ÄJunge Naturwlchter³ sowie die Waldjugendspiele werden fortgef†hrt.

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Botanische Glrten werden wir unterst†tzen. Das wald- und umweltpldagogische Angebot
der Forstverwaltung wird fortentwickelt. Wir verbessern die Unterstützung der Träger und
Maßnahmen der Umweltbildung und berücksichtigen stärker die Themen Umwelt,
Naturschutz und Landwirtschaft in den Fortbildungen der Lehrkräfte.
Wölfe
Die 100-Prozent-Förderung der Prävention, die vollumfängliche Entschädigung von
Wolfsrissen und mehr Rechtssicherheit bei der Entnahme von Wölfen in begründeten
Ausnahmefällen werden sichergestellt. Wir setzen uns auf Bundesebene für eine
Mutterschafprämie ein und verstetigen den Ausgleich für die Mehraufwendungen der
Schafhalter
durch
Wolfspräventionsmaßnahmen.
Dafür
wird
die
beihilferechtliche
Genehmigung der Richtlinie Schaf- und Ziegenhaltung angestrebt.
Gewässer, Hochwasserschutz, Wasser
Saubere Flüsse und Seen sowie sauberes Grund- und Trinkwasser sind eine unserer
wichtigsten Lebensgrundlagen. Wir wollen eine Verbesserung des ökologischen und
chemischen Zustands unserer Gewässer erreichen. Standortgerechte gewässerbegleitende
Gehölzbestände sind für uns ein wesentlicher Bestandteil unserer Kulturlandschaft.
Die Renaturierung von Fließgewässern im Rahmen des Hochwasserschutzprogrammes, der
nachhaltigen Hochwasserschadensbeseitigung an Gewässern, des Auenprogramms und der
Bergbausanierungspläne wollen wir konsequent fortsetzen.
Für Vorrang- und Zielerreichungsgewässer mit einem ökologischen Zustand von mäßig und
schlechter, bei denen innerhalb von drei Jahren keine Verbesserungen des ökologischen
Zustands eintreten, werden wir gewässerspezifisch abrechenbare Kenngrößen zur
Verbesserung der ökologischen Gewässerkomponenten aufstellen und regelmäßig
kontrollieren sowie kontinuierlich integrierte Gewässerentwicklungskonzepte erstellen und
umsetzen, wobei die Hochwasserrisikomanagementpläne einzubeziehen sind. Die sich
daraus ergebenden Maßnahmen wollen wir umsetzen.
Wir setzen uns gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass auf EU-Ebene bei der
Einschätzung der Güte unserer Oberflächengewässer vom Menschen nicht beeinflussbare
Faktoren bei der Bewertung ausgeschlossen werden, damit eine Verbesserung des
Gewässerzustandes deutlicher sichtbar wird.
Für
besondere
Gewässerabschnitte
streben
wir
aus
ökologischen
und
Hochwasserschutzgründen einen Erwerb der Gewässerrandstreifen durch den Freistaat an.
Dazu werden wir auch die Instrumente der ländlichen Flurneuordnung nutzen.
Wir wollen den Nähr- und Schadstoffeintrag wirksam senken, die Gewässerdynamik
verstärken und die Ausbildung der natürlichen Uferstrukturen ermöglichen. Wir setzen uns
zum Ziel, dass Grünstreifen am Gewässerrand dauerhaft erhalten werden können, ohne den
Status von Ackerland zu verlieren.
Wir beabsichtigen, die finanziellen Hilfen für die Kommunen zur Gewässerpflege an
Gewässern II. Ordnung ab 2021 zu verstetigen. Kommunale Maßnahmen zur Verbesserung
des
Gewässerzustandes,
u. a.
durch
Renaturierung
entsprechend
der
Wasserrahmenrichtlinie, werden wir weiterhin fördern. Die Landschaftspflegeverbände sollen
die Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen fachlich beraten und
unterstützen.
Die Anstrengungen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und des
Hochwasserschutzes werden verstärkt. Wir streben an, dazu auch weiterhin EFRE-Mittel zu
nutzen.

85
Bei der Gründung von Gewässerunterhaltungsverbänden sind Beiräte zur Beteiligung aller
Betroffenen zu bilden.
Gemeinsam mit den Aufgabenträgern der öffentlichen Trinkwasserversorgung stellen wir
sicher, dass in Trinkwasserschutzgebieten nur landwirtschaftliche Anbauformen mit einem
erheblichen Minderungspotenzial im Nitratbereich gewählt werden und dass von diesen
keine
Risiken
durch
die
Verunreinigung
mit
Pflanzenschutzmitteln
und
Medikamentenrückständen für die Trinkwasserqualität ausgehen.
Um zielgerichtete und regionalspezifische Maßnahmen zur Reduzierung der Nitrat-Belastung
des Grundwassers entwickeln zu können, werden die Ursachen stärker untersucht,
Landwirtinnen und Landwirte sowie Aufgabenträger beraten und unterstützt und darüber
hinaus das Grundwassermessnetz angepasst.
Neue Herausforderungen durch veränderte klimatische Bedingungen, demografische
Entwicklungen und rechtliche Anforderungen erfordern eine weitere Anpassung der
Wasserversorgungssysteme, auch in Brunnendörfern. Wir werden bis zum Jahr 2020 die
ÄWasserversorgungskonzeption 2030³ fortschreiben. Wir werden pr†fen, ob die
Versorgungssicherheit den Bau neuer Speicherkapazitäten und (Über-)Leitungssysteme
erfordert.
Hochwasserschutz ist eine Generationenaufgabe, der wir uns weiterhin intensiv widmen
werden.
Das Hochwasserschutzprogramm wird deshalb unter besonderer Berücksichtigung der
Schaffung von Retentionsflächen, insbesondere durch Deichrückverlegungen, fortgesetzt
und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden bereitgestellt. Gemeinsam mit den
Akteuren vor Ort entwickeln wir abgestimmte Strategien zum Wasserrückhalt in der Fläche.
Wir treten für einen vorbeugenden Hochwasserschutz ein, der die Balance zwischen baulich-
technischen Lösungen und natürlichem Wasserrückhalt einhält.
Auf Polderflächen ist landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich. Wir setzen uns für eine
einheitliche Ausgleichs- und Entschädigungsregelung für Landwirtinnen und Landwirte ein,
deren Flächen benötigt werden (z. B. Abfall- oder Schadstoffablagerungen).
Beim Hochwasserschutz muss neben öffentlichen Maßnahmen das Prinzip der
Eigenvorsorge gestärkt werden. Dazu wollen wir ein Programm auflegen, das
Hauseigentümerinnen
und
Hauseigentümer
bei
baulichen
und
haustechnischen
Vorsorgemaßnahmen unterstützt.
Die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer durch Fischereibetriebe und -zuchten und die
Angelfischerei ist ein Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum. Die Bewirtschaftung ist
Voraussetzung für die Erhaltung ökologisch sensibler Areale und trägt zum Natur- und
Artenschutz bei. Wer angelt und fischt, wird von uns bei der naturschutzgerechten
Gewässernutzung unterstützt. Zielkonflikte wollen wir lösen. Um die Wertigkeit unserer
Schutzgebiete in den Teichgebieten zu erhalten, muss auch künftig die Fischereiwirtschaft
im bisherigen Umfang möglich sein. Zur Sicherung der Berufs- und Angelfischerei ist ein
gesamtheitliches Konzept zu erarbeiten.
Wir bekennen uns zur ökologischen und touristischen Entwicklung nach Maßgabe des
ÄGesamtkonzeptes Elbe³. Ein Ausbau der Elbe findet nicht statt.
Wald- und Forstwirtschaft
Wir sichern und erhöhen den Baumbestand in Sachsen. Dazu werden bis zum Jahr 2030
mindestens 50 Millionen Bäume sowohl im Staatswald als auch ± unterstützt durch
Förderung ± im Privat- und Körperschaftswald, als Stadt- und Straßenbegleitgrün und als

86
Neuanpflanzungen zur Walderneuerung und -mehrung gepflanzt. Am Waldmehrungsziel der
Waldstrategie 2050 wird festgehalten.
Der Umbau zu naturnahen und langfristig klimastabilen Mischwäldern wird weiter
vorangetrieben. Im Landeswald sollen dazu durchschnittlich 1.300 Hektar jährlich umgebaut
werden. Natürliche Verjüngungsprozesse sind dabei besonders zu unterstützen.
Die
Zusammenarbeit
mit
der
Technischen
Universität
Dresden,
Fachrichtung
Forstwissenschaften in Tharandt wird im Bereich klimaangepasste Waldbewirtschaftung
intensiviert.
Wer Wald besitzt, wird bei der Waldbewirtschaftung, Bekämpfung der Waldschäden und
dem Waldumbau unterstützt. Um eine flächendeckend nachhaltige Waldbewirtschaftung zu
gewährleisten, wird im Sinne eines Gemeinwohlausgleichs der Zusammenschluss von
Waldbesitzerinnen
und
Waldbesitzern
gefördert.
Die
finanzielle
Förderung
von
Waldschutzmaßnahmen behalten wir bei und werden ± wie beim Borkenkäfer ± auch künftig
zusätzliche Mittel bei Problemlagen bereitstellen. Wir setzen die unentgeltliche
Bodenschutzkalkung auch für die Privat- und Körperschaftswaldbesitzer fort. Die
Fördermittel der Bundes (GAK Förderbereich 5) reichen wir vollständig an die privaten und
kommunalen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer weiter.
Mit Blick auf den Klimawandel werden die Koalitionsparteien in einem breiten Dialog die
notwendige Novellierung des Waldgesetzes vorbereiten und dabei die spezifischen
sächsischen Strukturen beim erforderlichen Waldumbau berücksichtigen. Bei der Änderung
des Sächsischen Waldgesetzes werden wir unter Wahrung der Nutzfunktion des Waldes in
seiner Gesamtheit die Zielsetzung im Staatswald noch stärker auf die Sicherung und
Verbesserung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes und seiner biologischen
Vielfalt ausrichten.
Wir werden zusammen mit der TU Dresden, Fachrichtung Forstwissenschaften in Tharandt,
die Potenziale und Herausforderungen einer Bewirtschaftung des Staatswaldes nach den
Kriterien der FSC Deutschland 3.0 untersuchen, u. a. auch im Rahmen eines Modellprojekts.
Wir wollen erreichen, dass gemäß der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Anteil
ungenutzter Wälder an der gesamten Waldfläche langfristig auf fünf Prozent gesteigert wird.
Wir werden dabei verantwortungsvoll und vorbildlich vorangehen, mit dem Ziel bis Ende
2022 zehn Prozent der Flächen des Staatswaldes aus der wirtschaftlichen Nutzung zu
nehmen.
Über das Amt für Großschutzgebiete wird künftig die Fachaufsicht Naturschutz unmittelbar
durch das zuständige Staatsministerium als oberste Behörde wahrgenommen.
Um die Qualität der Arbeit im Wald zu sichern und den Bedarf nach gut ausgebildetem
Forstpersonal zu decken, wird die Anzahl der Ausbildungsstellen erhöht.
Wir werden die Verwendung von Holz, anderen nachwachsenden und ökologischen
Baustoffen, insbesondere auch recycelter und wiederverwendbarer Materialien, in den
bauinvestiven Förderprogrammen unterstützen. Rechtliche Hemmnisse bei der Nutzung
dieser Materialien müssen geprüft und möglichst beseitigt werden. In diesem Sinne soll ein
Holzbaukompetenzzentrum errichtet werden. Bei der Umsetzung von Bauprojekten der
öffentlichen Hand soll Sachsen mit gutem Beispiel vorangehen und innovative Baustoffe
nutzen. Zu weiteren stofflichen und energetischen Nutzung werden Netzwerke, wie z. B.
simul+, Lignosax oder das Cluster Forst und Holz, unterstützt.
Zeitgemäße Jagd erfolgt tierschutzgerecht, leistet einen Beitrag zum Natur- und Artenschutz
und vermeidet Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Wir setzen uns

87
dafür ein, dass die natürliche Verjüngung der Wälder und der Waldumbau ohne die
Anwendung aufwändiger Schutzmaßnahmen überall im Freistaat Sachsen möglich ist. Am
anerkannten
sächsischen
Jagdrecht
halten
wir
zur
Unterstützung
der
Jagdrechtsinhaberinnen
und
-inhaber,
der
Jägerinnen
und
Jäger
sowie
der
Grundstücksnutzerinnen und -nutzer fest.
Abfall und Rohstoffwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft wollen wir als innovativen Wirtschaftszweig, der zum Klimaschutz und
zur Energiewende beiträgt, stärken und dadurch Ressourcen schonen sowie Wertschöpfung
für Unternehmen in Sachsen erschließen.
Recycling und damit die Substituierung von Primärrohstoffen werden wir befördern und dafür
innovative Ansätze unterstützen. Wir entwickeln wirksame Abfallvermeidungs- und
-verwertungsstrategien mit dem Ziel, die Umwelt nicht zu belasten und Wertstoffe vollständig
in Wirtschaftskreisläufe zurückzuführen. Dazu verfolgen wir fünf Prinzipien: Müllvermeidung,
das Umgestalten von Produkten und Prozessen, damit der Müll erst gar nicht entsteht, die
Wiederverwendung von Gegenständen, die stoffliche Umwandlung von Abfällen in Rohstoffe
und die Kompostierung von Abfällen.
Wir werden speziell innerhalb der Umweltallianz Sachsen und der Zukunftsinitiative simul+
die Kreislaufwirtschaft in den Fokus nehmen, durch spezielle Projekte den Stand von
Wissenschaft und Technik aufarbeiten und die Entwicklung innovativer Technologien sowie
deren Einführung in die Praxis unterstützen.
Um
vor
schädlichen
Bodenveränderungen
zu
schützen
und
gleichzeitig
Investitionshemmnisse zu beseitigen, stellen wir die weitere Finanzierung der Beseitigung
von Altlasten sicher und setzen uns gegenüber dem Bund für eine stärkere Beteiligung an
der Finanzierung der Altlastenfreistellung ein. Investive Maßnahmen zur Sanierung
belasteter Flächen, zur Sicherung und Stilllegung von Deponien, des Altbergbaus und zur
Gefahrenabwehr bei ehemaligen Steinkohlerevieren (Altlastensanierung) werden weiterhin
gefördert.

 
88
Ländliche Entwicklung
Ländliche Regionen sind Lebens- und Wirtschaftsraum sowie Kulturlandschaft mit wertvollen
Natur-
und
Erholungsgebieten.
Ziele
unserer
Politik
bleiben
gleichwertige
Lebensbedingungen, hohe regionale Wertschöpfung und ein attraktives Lebensumfeld für
alle Generationen im ländlichen Raum.
Wir gestalten die Integrierte Ländliche Entwicklung, führen das Programm LEADER
einschlie›lich der Regionalbudgets der Gemeinschaftsaufgabe ÄVerbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes³ (GAK) in den bestehenden Strukturen fort und
stärken innovative Konzepte mit möglichst vielen Handlungsfreiräumen vor Ort. Die EU-
Fördermittel im Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER) sowie die Bundesmittel der GAK werden in vollem Umfang
abgerufen und die dafür notwendige Kofinanzierung gesichert.
Wir treten für eine Vereinfachung der EU-F|rderung geml› dem Prinzip ÄELER-Reset³ ein.
Das Landesprogramm ÄVitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum³ wird in der
derzeitigen Gebietskulisse fortgesetzt. Dabei werden wir jährlich Projekte im bisherigen
Umfang aus Mitteln der GAK und des Landes fördern.
Die Schwerpunkte der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen in den
Bereichen Ökologie, Umwelt, Tierschutz, regionale Wertschöpfung und ländliche
Entwicklung liegen. Eine Umverteilung der GAP-Mittel zwischen den Bundesländern lehnen
wir ab.
Die Mittel, die der Freistaat durch die Erhöhung der Umschichtung aus der 1. in die 2. Säule
erhält, werden zur Stärkung der Agrarumwelt- und Klima-Programme (AUK) verwendet. Wir
setzen uns in der GAP für Schaf-, Ziegen- und Eiweißprämien sowie für die Beihilfefähigkeit
von Gehölzkleinstrukturen auf Grünland ein.
Wir streben zur Erhöhung der Strukturvielfalt an, dass Biodiversitätsmaßnahmen möglichst
kleinteilig und produktionsintegriert gefördert werden.
Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte, welche über die gesetzlichen Standards
hinausgehen,
werden
auch
zukünftig
ausgeglichen.
Der
Erhalt
von
regionalen
Gestaltungsspielräumen ist uns wichtig.
Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass das System der Zahlungsansprüche
abgeschafft wird.
Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Strukturen und Rahmenbedingungen
Konventionelle und ökologische Landwirtschaft sind in Sachsen gleichberechtigt. Die
Koalitionsparteien streben eine leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft an.
Die Wertschöpfungsketten in der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft werden
gestärkt, regionale Wirtschaftskreisläufe gefördert und der Ausbau regionaler Verarbeitungs-
und Vermarktungsstrategien unterstützt. Auf Bundesebene streben wir rechtliche
Vereinfachungen für das kleine Handwerk im Ernährungs- und Veredelungsbereich an. Wir
führen das Verbraucherportal
www.regionales.sachsen.de
weiter. Wir begleiten und
unterstützen Hersteller, die ihre Produkte unter den EU-Geoschutz stellen wollen.

89
Der Anteil ökologisch produzierender Betriebe soll weiter erhöht werden. Mit einer
verlässlichen Förderung unterstützen wir ein ausgewogenes, marktgerechtes Wachstum des
Sektors
sowie
die
Entwicklung
und
Stärkung
von
Wertschöpfungsketten
und
Absatzmöglichkeiten.
Wir
halten
an
der
Zahlung
einer
Umstellungs-
und
Beibehaltungsprämie fest.
Wir setzen die Unterstützung von Ernährungswirtschaft und -handwerk, Direktvermarktung
sowie regionaler Produzenten und Initiativen unter Berücksichtigung des EU-Beihilferechts
im Hinblick auf Investitionen, Innovationen, Vernetzung sowie Absatzförderung fort. Dafür
etablieren wir ab 2021 einen Förderbaustein, der den Marktzugang regionaler Produzenten
unterstützt.
Wir werden eine Strategie initiieren, mit welcher der Einsatz regional und/oder ökologisch
erzeugter Lebensmittel gesteigert und gesunde Ernährung (mit einem wachsenden Anteil
von Lebensmitteln aus ökologischer Produktion) in der Gemeinschaftsverpflegung gefördert
wird. Dafür werden wir auch bestehende Strukturen nutzen. Wir setzen die Teilnahme am
EU-Schulprogramm zur Versorgung mit Obst, Gemüse und Milch fort.
Die Koalitionsparteien entwickeln die Zukunftsinitiative simul+ weiter. Den Wettbewerb
ÄIdeen f†r den llndlichen Raum³ setzen wir fort, um dort neue Akzente zu setzen.
Entscheidend für eine nachhaltige und zukunftsfähige Umwelt-, Kreislauf-, Land-, Forst- und
Ernährungswirtschaft sind die Wissensgenerierung und die Überführung neuer Produkte,
Verfahren und Dienstleistungen in die praktische Anwendung. Dafür wird der simul+
Innovation Hub als akkreditierter europlischer ÄDigital Innovation Hub³ ausgebaut.
Wir richten ein Kompetenzzentrum ÄNachhaltige Landwirtschaft³ am LfULG ein, das auch
Demonstrationsprojekte mit Partnerbetrieben durchführt.
Die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft braucht qualifizierte Nachwuchskräfte, die auch
weiterhin im Freistaat ausgebildet werden. Das gilt insbesondere für den Erhalt der
überbetrieblichen Ausbildung in bestehenden Ausbildungsstätten und in der Intensivierung
der Referendarausbildung für den höheren landwirtschaftlichen Fachschuldienst.
Wir wollen eine vielfältige Agrarstruktur erhalten und entwickeln, den Zugang zu
Agrarflächen für ortsansässige Landwirte erleichtern und die Pacht sowie den Erwerb
landwirtschaftlicher Flächen und Betriebe (Anteilskäufe) für außerlandwirtschaftliche
Investoren erschweren. Wir beschließen bis Ende 2021 ein Agrarstrukturgesetz und regeln
bis Ende 2020 die Verpachtung landeseigener Flächen nach einem Kriterienkatalog, welcher
sich insbesondere an agrarstrukturellen und nachhaltigen Aspekten orientiert.
Wir streben den Erwerb von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft
GmbH (BVVG) an und werden ab 2021 ein Existenzgründer- und Hofnachfolgeprogramm für
Haupterwerbsbetriebe auf den Weg bringen.
Um die Fortführung des Betriebes im Erbfall zu sichern, soll eine Sächsische Höfeordnung
geschaffen werden.
Wir
werden
uns
beim
Bund
für
einen
Prämienzuschuss
zum
Aufbau
von
Mehrgefahrenversicherungen insbesondere für Sektoren und Risiken einsetzen, in denen
noch kein für die Betriebe wirtschaftlich tragbares Versicherungsangebot am Markt ist oder
große Wettbewerbsunterschiede innerhalb der Europäischen Union bestehen.
Wir wollen die Tradition des Kleingartenwesens erhalten und stehen für den Erhalt des
besonderen Schutzes der Dauerkleingärten im Bundeskleingartengesetz. Über die
Gartenakademie
des
LfULG
unterstützen
wir
die
umwelt-
und
naturgerechte

90
Kleingartenbewirtschaftung. Ebenso unterstützen wir Tafelgärten, Urban Gardening und
Selbstversorgerinitiativen wie z. B. Solidarische Landwirtschaft.
Pflanzenschutz
Bedarfsgerechte Pflanzenernährung und Pflanzenschutz sind weiterhin notwendig. Es
werden Strategien entwickelt und umgesetzt, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis
2030 zu halbieren. Die Entwicklung und die flächendeckende Nutzung von innovativen
Verfahren des ÄSmart Farming³ wird unterst†tzt.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in
Privatgärten reduziert wird.
Wir tragen das auf Bundesebene verankerte Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter
Organismen mit. Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab.
Regionale Produkte
Wir werden die Garten- und Obstbaubetriebe bei der Anpassung an den Klimawandel durch
entsprechende Förderinstrumente und Wissenstransfer unterstützen. Die Bauordnung wird
im Hinblick auf die Verfahrensfreiheit für Wetterschutzeinrichtungen und temporäre
Bewässerungsanlagen angepasst. Die Auswirkungen dieser Befreiungen werden auch mit
Blick auf Schutzgebietsregelungen evaluiert.
Die
sächsischen
Weinbaubetriebe
geben
der
Kulturlandschaft
des
Elbtals
ihr
unverwechselbares Erscheinungsbild. Mit einem Konzept Steillagenweinbau wollen wir die
bestehenden Schwierigkeiten der Steillagenbewirtschaftung analysieren und angepasste
Lösungen erarbeiten.
Die Weinberge mit ihren Weinbergmauern bieten eine Vielzahl von Lebensräumen für
seltene und geschützte Arten. Mit der Förderung der Sanierung der Trockenmauern wollen
wir den Erhalt dieser biologischen Vielfalt sichern.
Die Koalitionsparteien bekennen sich dazu, auch weiterhin alle drei Jahre eine
Landesgartenschau und das jährliche Landeserntedankfest sowie weitere Veranstaltungen,
wie den ÄTag der Milch³, durchzuf†hren.
Die Koalitionsparteien bekennen sich zur Unterstützung und Stärkung der Pferdewirtschaft
im Freistaat, insbesondere zur Förderung der Zucht und zum Erhalt gefährdeter
Pferderassen, und wollen dazu die Sächsische Gestütsverwaltung als Kompetenzzentrum
der Pferdewirtschaft mit bundesweiter Ausstrahlung weiterentwickeln.
Wir setzen uns für die Unterstützung und den Erhalt alter Nutztierrassen einschließlich
Kleintierrassen ein.
Wir unterstützen regionale Erzeugerstrukturen für die Produktion von Regiosaatgut und
gebietsheimischen Saaten.
Tierschutz in der Landwirtschaft
Die Koalitionsparteien bekennen sich zu einer flächengebundenen und tiergerechten
Nutztierhaltung als wichtigem Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft.
Die Schwerpunkte der Agrarinvestitionsförderung liegen auf Tierschutz, Umwelt und
Innovation. Grundlage für die Förderung von Tierhaltungssystemen ist eine auf
wissenschaftlicher Basis und unter Einbeziehung von Fachverbänden der Landwirtschaft,
des Tierschutzes und der Umwelt bis 2021 zu erarbeitende Nutztierstrategie. Dies dient der
Stärkung gesellschaftlicher Akzeptanz der landwirtschaftlichen Produktion. Ziel ist die

91
Förderung von Tierhaltungssystemen, welche über die aktuell geltenden rechtlichen
Standards hinausgehen. Dazu nutzen wir die landeseigene Forschung; u. a. wird eine
Kompetenzstelle für Klauengesundheit aufgebaut.
Der Wettbewerb ÄTiergerechte und umweltvertrlgliche Haltung in Sachsen³ soll weiter
jährlich stattfinden.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass nicht-kurative Eingriffe grundsätzlich reduziert bzw.
nicht mehr betäubungsfrei angewendet werden und dementsprechend auf Bundesebene
abstimmen. Zudem werden wir Programme für besonders gute Tierhaltung entwickeln.
Gemeinsam mit Tierhalterinnen und -haltern sowie Tierärztinnen und -ärzten wollen wir
erreichen, dass der Einsatz von Antibiotika in der Nutz- und Haustierhaltung weiter reduziert
wird. Wir setzen uns gegen den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung ein.
Wir
setzen
uns
für
die
konsequente
Einhaltung
und
amtliche
Kontrolle
der
tierschutzrechtlichen Vorgaben auch bei Tiertransporten ein und stärken dafür die
Kapazitäten des Vollzugspersonals. Wir unterstützen die Initiative zur Begrenzung der
Schlachttiertransportzeiten.
Wir
werden
die
Möglichkeit
der
Aufnahme
von
Wildtieren,
z. B.
durch
Wildtierauffangstationen, landesweit erfassen und verstärkt öffentlich kommunizieren.
Die Imkerinnen und Imker unterstützen wir beim Aufbau und Erhalt gesunder
Bienenbestände.

 
92
Soziales
Für uns steht der gesellschaftliche Zusammenhalt im Mittelpunkt; ein wichtiger
sozialpolitischer Leitgedanke ist Prävention im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe. In diesem
Sinne stärken wir Konzepte und Strategien, die Hilfebedarf vermeiden und die Selbsthilfe
aus der Zivilgesellschaft heraus stärken.
Gute Sozialpolitik lässt sich nur gemeinsam und in konstruktiver Einbeziehung aller Akteure
im Sozialbereich gestalten. Besonders mit der kommunalen Ebene, einschließlich des
Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV), wollen wir gemeinsame Zielvorstellungen
umsetzen und eine grundsätzliche Abstimmung für eine bessere Gestaltung und Aufteilung
der Sozialpolitik vornehmen.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Einrichtungen und Diensten leisten
einen unverzichtbaren Beitrag zur Sozialstaatlichkeit in Sachsen. Deshalb werden wir die
Arbeit der Spitzenverbände auf hohem Niveau fördern.
Auf neue gesellschaftliche Herausforderungen brauchen wir ganz neue Antworten. Wir
wollen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft Impulsgeber sozialer Innovationen sein.
Der Ort
dafür wird eine Zukunftsplattform für soziale Innovationen sein, in der Vertreterinnen und
Vertreter
aus
Praxis,
Wissenschaft,
Verwaltung
und
Politik
gemeinsam
neue
Lösungsmodelle entwickeln und deren Umsetzbarkeit bewerten.
Wir ermöglichen Praxis- und Modellprojekte für Kommunen, gemeinnützige und gewerbliche
Unternehmen sowie soziale Entrepreneurs oder auch ganz neue Zusammenschlüsse, wie
Sozialgenossenschaften.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht in einem intakten, solidarischen Gemeinwesen.
Wir erm|glichen mit einem Modellprojekt ÄSoziale Orte³ die Entstehung neuer
Infrastrukturen, um gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Durch die Bündelung
verschiedener Daseinsvorsorgeleistungen entstehen im öffentlichen kommunalen Raum Orte
der Begegnung, Kommunikation und der sozialen Dienstleistung.
In unserer Gesellschaft braucht Soziale Arbeit den Stellenwert, den sie verdient, denn wir
brauchen diese Fachkräfte dringend. Unser Beitrag muss dabei sein, die Arbeits- und
Förderbedingungen zu verbessern.
Wir schaffen die Möglichkeit der Festbetragsfinanzierung, die beispielsweise über
mehrjährige Zuwendungsverträge ausgereicht wird. Wir werden darüber hinaus prüfen,
inwieweit Förderzeiträume erweitert und Förderverfahren vereinfacht und optimiert werden
können. Die Eigenanteile sollen sich an der Leistungsfähigkeit des Angebots orientieren.
Wir werden die Sozialberichterstattung fortführen und unter Berücksichtigung der
Machbarkeitsstudie ÄWohnungslosenstatistik f†r Sachsen³ zukünftig auch das Thema
Wohnungslosigkeit darin aufnehmen. Die Regionalisierung der Sozialberichterstattung
werden wir unter Beachtung der Stadt-Umland-Beziehungen begleiten und weiter
unterstützen. Die Sozialberichterstattung wird für uns die Grundlage für unsere strategische
Sozialplanung bilden.
Wir begleiten die kommunale Ebene bei präventiven Ansätzen in der Wohnungslosenhilfe,
bspw. dem ÄHousing First³-Ansatz.
Ausgehend
vom
Ergebnis
der
Evaluation
stehen
wir
einer
Verstetigung
und
Weiterentwicklung des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes offen
gegenüber.

93
Gesundheit
Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Ihr Erhalt, ihre Wiederherstellung und ihre
Förderung, vor allem bei der Pflege unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Sachsen, ist
herausragendes Anliegen unserer Koalition.
Die zukunftsfeste Sicherstellung einer zuverlässigen und qualitativ hochwertigen
medizinischen Versorgung in Stadt und Land sehen wir als eine zentrale Aufgabe in der
nächsten Legislaturperiode an. Wir gewährleisten in ganz Sachsen, gerade auch im
ländlichen Raum, eine schnelle Versorgung im Notfall. Unser Ziel ist es, dass die
medizinische, pharmazeutische und therapeutische Versorgung flächendeckend gesichert
werden kann. Die Mitwirkung der Kommunen bei der medizinischen Versorgung ist für uns
unerlässlich.
Im Schulterschluss mit den Akteuren entwickeln wir das Gesundheitssystem für die Zukunft
fort. Dafür bekennen wir uns zu den Prinzipien der Freiberuflichkeit und der Selbstverwaltung
im Gesundheitswesen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Partner der Selbstverwaltung alle
Spielräume im Sinne einer guten Patientenversorgung nutzen. Dafür bauen wir das Bündnis
ÄWir versorgen Sachsen³ weiter aus. Die Allgemeinmedizin werden wir weiter stärken und
die Förderung der Weiterbildungsverbünde fortführen.
Für eine qualitativ hochwertige Versorgung im ländlichen Raum brauchen wir neue
Versorgungsformen
wie
beispielsweise
Gesundheitszentren,
Medizinische
Versorgungszentren und die ÄPoliklinik Plus³.
Wir unterstützen Praxisnetze als Partner in der medizinischen Versorgung, um damit
Vertragsärzte bei ihren Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Weitere Möglichkeiten zur
Einrichtung mobiler Angebote der Gesundheitsversorgung prüfen wir, so z.B. einen
sogenannten MediBus.
Wir fördern den Aufbau von regionalen Gesundheitsnetzen. In diesen können sich Akteure
des Gesundheitswesens regional zusammenschließen, um die Gesundheitsprävention und
-versorgung zu verbessern und moderne Versorgungsformen einzuführen.
Wir fördern auch in Zukunft Modellprojekte, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen
vorantreiben. Wir unterstützen alle Aktivitäten für erfolgreiche Versorgungslösungen in der
Regelversorgung und prüfen dazu beispielsweise die Etablierung einer ÄSlchsischen
Plattform Gesundheit³. Die E-Health-Förderung werden wir weiterführen und ausbauen.
Wir wollen die Bürokratie in den medizinischen und pflegerischen Berufen abbauen. Damit
sich Ärztinnen und Ärzte auf ihre Kernaufgaben in der Patientenbehandlung konzentrieren
können, unterstützen wir ihre Entlastung durch medizinische Assistenz wie z. B. Nicht-
-
ärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten (NäPa), Versorgungsassistentinnen und
-assistenten in der Hausarztpraxis (Verah) und Physician Assistants (PA). Die mögliche
Delegation ärztlicher Tätigkeiten eröffnet dem mittleren medizinischen Personal neue
berufliche Perspektiven.
Wir bekennen uns zum öffentlichen Gesundheitsdienst als tragende Säule der
Bevölkerungsmedizin bei Gesundheitsprävention, -förderung und -schutz.
Die Impfquoten steigern wir u. a. durch Aufklärung und niedrigschwellige aufsuchende
Angebote.
Wir begleiten die Entwicklung neuer Versorgungsformen. Dazu gehören sektorübergreifende
Versorgungs- und Kooperationsstrukturen des ambulanten und stationären Bereiches, eine
sektorenübergreifende Verzahnung des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes mit der
Notfallversorgung in den Krankenhäusern und die Weiterentwicklung der sächsischen

94
Krankenhauslandschaft. Dabei muss die Digitalisierung im Gesundheitswesen eine
entscheidende Rolle spielen.
Wir werden das sächsische Krankenhausgesetz unter Berücksichtigung der Ergebnisse
einer Zukunftswerkstatt novellieren. Wir haben das Ziel, in den nächsten fünf Jahren die
Investitionen in unsere Krankenhäuser weiter zu erhöhen.
Insbesondere mit Blick auf die Krankenhaushygiene werden wir die Verordnung über
ÄHygiene- und Infektionsprlvention in medizinischen Einrichtungen³ weiterentwickeln und
wollen die Einrichtungen bei der Umsetzung unterstützen.
Wir werden die geriatrische Versorgung weiter verbessern.
Auf Grundlage der fortgeschriebenen Studie entwickeln wir die ambulante sowie die
stationäre Hospiz- und Palliativversorgung weiter.
Die Gesundheitswirtschaft ist einer der beschäftigungsintensivsten Bereiche in Sachsen.
Sachsen gehört zu den dynamischsten Life Sciences-Regionen Deutschlands. Gemessen an
der gerade in den Lebenswissenschaften langen Zeitspanne zwischen Forschung und
Produkt(erfolg) hat sich die sächsische Biotechnologie mit großer Unterstützung gut
entwickelt.
Unser Ziel ist die Unterstützung von Innovationen in der Gesundheitswirtschaft, die das Wohl
und
die
Würde
des
Menschen
in
den
Mittelpunkt
stellen
und
dabei
im
gesamtgesellschaftlichen Interesse dem effizienten Einsatz von Ressourcen und finanziellen
Mitteln dienen.
Wir setzen Maßnahmen des 20-Punkte-Programms für die Deckung des absehbaren
Ärztebedarfs, insbesondere im ländlichen Raum, um. Dazu gehört, dass wir das
Stipendienprogramm für Hausärztinnen und -ärzte weiterführen, die Erweiterung auf
Fachärztinnen und -ärzte mit besonderem Bedarf prüfen und zusätzlich das Studium von
künftigen Medizinerinnen und Medizinern an der Universität Pécs in Ungarn finanzieren.
Wir fordern die bundesweite Abschaffung des Schulgeldes für Gesundheitsfachberufe und
setzen uns für eine angemessene Ausbildungsvergütung ein. Bis zum Inkrafttreten einer
bundeseinheitlichen Regelung stellen wir die Schülerinnen und Schüler mit Landesmitteln
schulgeldfrei.
Die neue generalistische Ausbildung soll in Sachsen schnellstmöglich eine spürbare
Verbesserung der Pflegesituation bringen. Deshalb fördern wir Maßnahmen zur
reibungslosen Umsetzung der neuen Ausbildung und sichern die dazugehörigen
Ausbildungsverbünde
und
deren
Finanzierung. Wir
streben
an,
dass
mit
der
Zwischenprüfung der generalistischen Ausbildung der Berufsabschluss im Bereich
Pflegeassistenz möglich wird.
Wir wollen die bestmögliche Versorgung für werdende Eltern und ihre Kinder sowie gute
Arbeitsbedingungen für Hebammen. Wir unterstützen Hebammen und Geburtshelfer
weiterhin
mit
dem
Gründungszuschuss,
der
Aufwandsentschädigung
für
das
Hebammenexternat, dem Landesprogramm Hebammen und der aktiven Unterstützung der
Landeskoordinierungsstelle Hebammen. Der Runde Tisch ÄHebammenversorgung³ wird
fortgesetzt. Darüber hinaus wird bei Vorhandensein geeigneter Rahmenbedingungen die
Einrichtung Hebammen-geführter Kreißsäle durch die Landesregierung begleitet. Auf
Bundesebene setzen wir uns dafür ein, die die Berufshaftpflichtversicherung in der
Geburtshilfe bezahlbar zu halten.

95
In Sachsen steigt die Zahl der psychischen Erkrankungen. Psychische Belastungen und
Gefährdungen insbesondere von Kindern und Jugendlichen wollen wir frühzeitig erkennen
und
ihnen
koordiniert
begegnen.
Das
Projekt
Neurologisch-psychiatrische
und
psychotherapeutische Versorgung (NPPV) erprobt eine gestufte und koordinierte Versorgung
von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das wollen wir landesweit ausbauen. Wir
stärken die Weiterbildungsverbünde im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Wir
legen ein Landesprogramm Suizidprävention auf und prüfen neue telemedizinische
Behandlungsformen in der psychiatrischen Notfallversorgung. Wir evaluieren das
Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
sowie den Landespsychiatrieplan.
Mit dem Präventionsgesetz stärken wir die Gesundheitskompetenz von der Geburt bis ins
hohe Alter. Gesundheitsförderung gewinnt in Land und Kommunen immer mehr an
Bedeutung. Gemeinsam mit dem Netzwerk der Sächsischen Landesvereinigung für
Gesundheitsförderung gestalten wir diesen Bereich in allen Lebenswelten weiter.
Wir stärken die geschlechtsspezifische Medizin.
Wir unterstützen Initiativen zum Verbot von sogenannten Konversionstherapien.
Wir prüfen, wie wir gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen die Häufigkeit
sexueller Belästigung und tätlicher Übergriffe beispielsweise in den Notaufnahmen sowie
gegenüber den Beschäftigten deutlich reduzieren können.
Pflege
Gute Pflege beginnt mit Respekt. Wir sorgen für gute Rahmenbedingungen für ein
selbstbestimmtes und würdevolles Leben im Alter in einem lebenswerten Umfeld. Jeder, der
Pflege braucht, soll sich auf ein verlässliches und bezahlbares Hilfesystem mit einer großen
Angebotsvielfalt verlassen können. Gute Pflege braucht motivierte und gesunde Pflegekräfte
und attraktive Arbeitsbedingungen.
Wir machen uns die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission ÄPflege³ zueigen
und werden ein weiteres Pflegepaket schnüren.
Um Pflegekräfte im Arbeitsalltag zu entlasten, treiben wir den Abbau von Bürokratielasten
voran. Darüber hinaus setzen wir uns für einen Fachkräftemix ein. Im Zusammenhang mit
der Entwicklung von Personalbemessungsinstrumenten auf Bundesebene prüfen wir
Anpassungsbedarfe der Fachkraftquote.
Angehörige tragen einen wesentlichen Anteil an der Pflege. Wir setzen uns für ihre
gesellschaftliche Anerkennung ein und wollen sie noch stärker unterstützen. Wir werden die
Woche der pflegenden Angehörigen jährlich fortsetzen. Wir nehmen u. a. die angemessene
soziale Absicherung bei langjähriger Pflegeübernahme in den Blick und unterstützen
Schulungsangebote und Selbsthilfegruppen.
Wir wollen ein Programm zur Investitionsförderung auflegen, das insbesondere der
Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen dient.
Wir stehen zu unseren unterstützenden Angeboten und wollen diese gemeinsam mit der
kommunalen Familie weiterentwickeln, um Vereinsamung entgegenzuwirken und die
Teilhabe älterer Menschen auszubauen. Wir erhöhen das Pflegebudget, u. a. um die
Pflegekoordination auszubauen.
Wir unterstützen eine frühzeitige Information, um den Pflegebedürftigen und Angehörigen
alle bestehenden Pflegeangebote bekannt zu machen. Wir verpflichten uns, innovative
Modelle und Projekte zur Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen und

96
pflegerischen Versorgung einzurichten und zu fördern. Bereits etablierte Modelle, wie die
Buurtzorg-Methode, sollen in Sachsen bedarfsgerecht implementiert und dauerhaft
ermöglicht werden.
Die Landesinitiative Demenz führen wir fort.
Wir sprechen uns für eine nachhaltige Finanzierung der Leistungen der Pflegeversicherung
aus und wirken auf Bundesebene auf eine Begrenzung der Eigenbeiträge in der stationären
Pflege hin.
Die Koalition unterstützt die Akteure in der Pflege dabei, eine starke Interessenvertretung zu
gewährleisten.
Wir bekennen uns zum Flächentarifvertrag Pflege, der sich am Tarifvertrag des Öffentlichen
Dienstes (TVöD) orientiert.
Das Monitoring aller Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufe werden wir weiterentwickeln.
Ambulante Pflegedienste wollen wir unterstützen, indem wir Pflegekräfte wie Auszubildende
beim Führerscheinerwerb finanziell unterstützen. Wir prüfen rechtliche Möglichkeiten für
Parkerleichterungen für ambulante Pflegekräfte.
Wir werden das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz weiterentwickeln. Damit
schaffen wir die Rahmenbedingungen für eine hohe Qualität in der Pflege.
Drogen / Suchthilfe
Wir setzen auf eine menschliche und faktenbasierte Drogen- und Suchtpolitik, die sich aus
Prävention, Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg und Maßnahmen zur
Schadensreduzierung zusammensetzt. Eine solche Politik stärkt die Selbstverantwortung
und hilft Suchtkranken, ohne sie zu stigmatisieren.
Suchtprävention und -krankenhilfe sind an regionalen Bedarfen und Zielgruppen orientiert
anzubieten. Das Land unterstützt die Landkreise und Kreisfreien Städte bei dieser Aufgabe,
u. a. durch das mobile Prlventionsangebot ÄGLhCK Sucht DICH³. Wir wollen Kinder und
Jugendliche stark für das Leben machen; u. a. stimmen wir dazu die Arbeit der
Leistungsträger der Jugend- und Suchthilfe eng ab. Ein Augenmerk legen wir auf die
Aufklärung über die verheerende Wirkung von Substanzkonsum in der Schwangerschaft.
Wir evaluieren bis 2021 die Bedarfe an ambulanten und stationären Therapieplätzen und
passen die Kapazitäten an. Insbesondere nehmen wir dabei Kinder und Jugendliche,
Schwangere und Eltern mit Kind in den Blick. Wir erstellen ein Konzept zur Behandlung und
Begleitung Crystal-geschädigter Säuglinge und Kinder bis zur Schulzeit.
Den 10-Punkte-Plan zur Bekämpfung des Crystal-Konsums entwickeln wir weiter und
nehmen dabei ein erweitertes Suchtspektrum in den Blick.
Probleme durch Alkohol zählen zu den häufigsten Suchtstörungen, so dass wir uns
besonders diesen Gesundheitsrisiken widmen werden. Dafür wollen wir gemeinsam mit
weiteren Akteuren der Präventionsarbeit und der sächsischen Ärzteschaft das nationale
Gesundheitsziel unterstützen.
Wir wollen eine Initiative zur Aufnahme von weitergehenden Werbebeschränkungen für
alkoholische Getränke und Nikotin im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrags starten.

97
Generationen
Familien und Kinder
Familie ist überall dort, wo Menschen gegenseitig und auf Dauer füreinander Verantwortung
übernehmen. Die Kindererziehung ist zuvörderst Aufgabe der Eltern. Jede Familie soll nach
ihren individuellen Vorstellungen leben können.
Wir werden ein Paket zur Stärkung der sächsischen Familien auflegen.
Der Schutz des ungeborenen Lebens ist uns ein hohes Gut. Schwangere Frauen in
Konfliktlagen erhalten qualifizierte Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Schwangere
Frauen in Konfliktsituationen benötigen einfachen Zugang zu Informationen und Beratung.
Dafür werden wir eine leicht zugängliche öffentliche Internetpräsenz einrichten, die stets
aktuell alle sächsischen Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte auflistet und
zusätzlich umfassende Informationen zu Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern in
Sachsen enthält.
Der verantwortungsvolle Umgang mit Sexualität, Verhütungsmethoden und Hilfen für
Schwangere in Konfliktsituationen sowie der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten
müssen breit kommuniziert werden ± barrierefrei und altersgemäß.
Wir setzen uns gegenüber dem Bund für eine bundeseinheitliche Regelung zur Übernahme
der Kosten ärztlich verordneter Mittel zur Empfängnisverhütung für Frauen und Männer ein,
die Leistungen nach SGB II beziehen oder über ein vergleichbar geringes Einkommen
verfügen.
Alleinerziehende tragen die alleinige Verantwortung für ihre Kinder. Wir wollen sie stärker
unterstützen und werden im Rahmen eines Aktionsplans die berufliche Qualifikation bzw.
Ausbildung sowie die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt verbessern.
Das Landeserziehungsgeld entwickeln wir fort, indem wir alleinerziehende Eltern in den
Bezug einbeziehen, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege
betreut werden. Wir wollen die jährliche Anpassung der Einkommensgrenzen und die
Leistungen nach der Geburt des zweiten Kindes erhöhen und die Bezugsdauer ausweiten.
Wir entwickeln die Stiftung ÄHilfe f†r Familien, Mutter und Kind³ zur Slchsischen
Familienstiftung weiter und helfen Familien in besonders schweren Lebenslagen, in denen
einzelne Familienmitglieder einen erhöhten Betreuungsbedarf haben (z. B. bei schwersten
Erkrankungen von Kindern).
Wir
unterstützen
Familien
bei
Bedarf
mit
einem
passgenauen
Hilfs-
und
Unterstützungsangebot. Dazu zählen die Angebote der Frühen Hilfen.
Zur landesweiten Koordinierung der gemeinsamen Anstrengungen zum Kinderschutz sowie
zur Stärkung ihrer Beteiligungsrechte werden wir einen/eine Landeskinderbeauftragte/n
einsetzen.
Wir werden ein Kinderschutzkonzept verabschieden und dabei insbesondere landesweite
Angebote
der
spezialisierten
Beratungsstellen
und
die
Etablierung
von
Kinderschutzambulanzen
(ÄChildhood-Haus³)
ber†cksichtigen.
Die
Hilfs-
und
Beratungsangebote in den Städten und Gemeinden unterstützen wir auch weiterhin, um
Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen.
Wir werden Initiativen für Kinderrechte im Grundgesetz unterstützen.

98
Die Erziehungskompetenz der Eltern wollen wir durch den inhaltlichen Ausbau der Angebote
der Familienbildung und -beratung stärken, u. a. in der Medienbildung und Digitalisierung. In
der Online-Plattform ÄFaBiSax³ finden sich diese Angebote geb†ndelt. Wir machen die
Datenbank für alle Regionen nutzbar und verstetigen das Angebot.
Familien in schwierigen Lebenssituationen benötigen niedrigschwelligen Zugang zu
zielgerichteten Beratungsangeboten wie beispielsweise die Ehe-Familien-Lebensberatung.
Diese Angebote werden wir absichern.
Wir wollen die Rückholquoten beim Unterhaltsvorschuss erhöhen. Dafür soll eine zentrale
Zuständigkeit, etwa bei der staatlichen Finanzverwaltung, geprüft werden.
Sachsen setzt sich weiterhin für eine dauerhafte Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser
aus Bundesmitteln ein.
Jugend und Senioren
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können. Seniorinnen und Senioren mit Grundsicherung im Alter wollen wir in den
Familienpass aufnehmen.
Wir stärken die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten wie auch die Kinder- und
Jugenderholung sowie den internationalen Jugendaustausch und erleichtern deren
kommunale und überörtliche Förderung.
Die Schulsozialarbeit verstetigen wir und legen bei einer Weiterentwicklung ein Augenmerk
auf die Grundschulen.
Wir bekennen uns zu einer starken Trägerlandschaft im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Jugendpauschale entwickeln wir weiter und werden sie schrittweise erhöhen,
insbesondere mit Blick auf die Strukturen im ländlichen Raum.
Wir schlie›en einen ÄPakt f†r die Jugend³. Kern ist die verbindliche Vereinbarung zur
Förderung der überörtlichen Kinder- und Jugendhilfe über fünf Jahre, z. B. durch einen
Zuwendungsvertrag. Wir streben im Dialog mit der kommunalen Familie eine Übertragung
dieser Regelung auf die örtliche Kinder- und Jugendhilfe an.
Wir wollen, dass Jugendliche stärker in Entscheidungen eingebunden werden und sich aktiv
beteiligen können. Wir entwickeln die eigenständige Jugendpolitik in Sachsen weiter. Wir
führen die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung und das flexible Jugendmanagement
fort und unterstützen weiterhin die Sächsische Jugendstiftung. Wir etablieren eine
Zukunftswerkstatt Jugend.
Die vorhandenen Möglichkeiten zur Beteiligung in Kitas, Schulen und Kommunen sollen
stärker genutzt werden.
Der Bericht der ÄExpertenkommission beim Slchsischen Ministerium für Soziales und
Verbraucherschutz zur Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung 2018³ stellt fest, dass die
Kommunen bezüglich des Anstieges der Kosten für die Hilfen zur Erziehung finanziell zu
entlasten sind. Im Rahmen einer Bundesratsinitiative werden wir uns deshalb dafür
einsetzen, dass der Bund sich an den Kosten für die (stationären) Hilfen zur Erziehung
beteiligt und die Kommunen so entlastet werden. Zur weiteren Unterstützung werden wir
insbesondere eine landesweite Angebotsdatenbank nach §§ 32 und 34a SGB XIII in den
Blick nehmen. Wir werden die Ombudsarbeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung weiter
ermöglichen und unterstützen.

99
Wir werden bis Ende 2020 im Dialog mit den Leistungserbringern und Kostenträgern die
geltende Verwaltungsvorschrift zum Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen im Hinblick auf
eine fach- und sachgerechte Leistungserbringung ergänzen und anpassen.
Das Landesjugendamt stärken wir personell und strukturell dauerhaft, um öffentliche und
freie Träger aller Ebenen zu unterstützen.
Die Jugendverbandsarbeit hat für uns einen besonderen Stellenwert und wird weiter
gestärkt. Bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie werden wir die aufgabengerechte
Entlohnung und eine Verbesserung der Sachkostenfinanzierung ermöglichen.
Seniorinnen und Senioren sind aktiv und wollen bis ins hohe Alter ein selbstbestimmtes
Leben führen. Dazu unterstützen wir die Kommunen bei der Schaffung niedrigschwelliger
Angebote gegen Vereinsamung, Altersdepression und Demenz sowie innovativer
Wohnformen wie Senioren-WGs, ergänzend um generationsübergreifende Wohnformen. Wir
fördern die Entwicklung von barrierefreien Wohnquartieren für alle Generationen mit einer
lebendigen Nachbarschaft. Dazu werden wir eine ressortübergreifende Handlungsstrategie
entwickeln und Kommunen bei der Umsetzung mit Beratungsangeboten und vereinfachten
Förderverfahren unterstützen.
Ehrenamt und Freiwilligendienste
Ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist unverzichtbar für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dafür gilt ihnen unser Dank. Ehrenamt ermöglicht
Menschen jeden Alters, demokratische und gesellschaftliche Wirksamkeit zu erleben.
Besonderer Dank gilt auch den Familien der ehrenamtlich Tätigen. Deshalb laden wir einmal
im Jahr zu einem Ehrenamtstag ein. Auch durch diesen machen wir die Ehrenamtskarte
gemeinsam mit den Kommunen bekannter und attraktiver. Wir prüfen die Ehrenamtskarte für
Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleitercard (Juleica) zu ermöglichen. Die Aus- und
Weiterbildung der Juleica wird für die Teilnehmenden zukünftig beitragsfrei sein.
Mit ÄWir f†r Sachsen³ unterst†tzen wir die Ehrenamtlichen weiterhin unkompliziert mit einer
Aufwandsentschädigung. Wir werden es so ausdehnen, dass die Aufwandsentschädigung
den ehrenamtlich Tätigen für 12 Monate zur Verfügung steht.
Bürgerschaftliches Engagement muss stärker digital, qualifiziert, vernetzt und vor Ort sein.
Vernetzung schaffen wir, indem wir eine Ehrenamtsagentur gründen, welche den
Engagierten Hilfestellung gibt und Best-practice-Beispiele zugänglich macht. Digital heißt, wir
bauen die Engagementbörse zu einer anwenderorientierten mobilen App um, um die
Engagementquote zu erhöhen. Qualifiziert heißt, wir verstetigen die Beratungs- und
Fortbildungsangebote für ehrenamtlich Engagierte. Vor Ort heißt, wir verstetigen das
Ehrenamtsbudget für Kommunen.
Wir werden die Digitalisierung im Bereich der Vereine unterstützen. Die Verwaltungsabläufe
sollen digitalisiert werden und für einfache Kommunikationswege zwischen Vereinen und
Institutionen sorgen. Wir werden uns für Bürokratieabbau einsetzen. Wir wollen die
Einrichtung von digitaler Infrastruktur insbesondere für Sport- und Vereinsstätten fördern.
Wir wollen, dass noch mehr junge Menschen Verantwortung für ihr Land übernehmen. Das
wird im Rahmen der Freiwilligendienste vorbildlich gelebt. Wir werden außerdem eine
Debatte zu einem allgemeinen Gesellschaftsdienst anstoßen.
Wir f†hren den ÄSachsen-Sommer³ als flexiblen Freiwilligendienst ein, der zwischen einem
Monat und drei Monaten dauern kann.

100
Wir erhöhen deutlich die geförderten Plätze in den Freiwilligendiensten und geben den
Trägern durch Anpassung der Förderpauschale die Möglichkeit, ein höheres Taschengeld zu
zahlen. Wir prüfen besondere Anreize für Einsatzstellen des Freiwilliges Sozialen Jahrs
(FSJ) im medizinischen und pflegerischen Bereich. Zudem prüfen wir die Aufnahme der
Förderung von Assistenzkräften für die Freiwilligendienste. Freiwilligendienstleistende wollen
wir perspektivisch in das Bildungsticket integrieren, in einem ersten Schritt sollen sie von
dem AzubiTicket profitieren.
Inklusion
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des
gesellschaftlichen Lebens ist zu gewährleisten. Das Prinzip ÄNichts †ber uns ohne uns´
werden wir bei allen Planungen und Vorhaben, die Menschen mit Behinderungen betreffen,
beachten.
Dieses
Ziel
der
UN-Behindertenrechtskonvention
wird
im
Freistaat
durch
den
Landesaktionsplan ressortübergreifend umgesetzt. Dieser wird im Rahmen des Berichts zur
Lage der Menschen mit Behinderungen evaluiert. In diesem Rahmen wird die Perspektive
der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen explizit aufgenommen. Der Bericht
wird bis 2021 vorgelegt und daraufhin der Landesaktionsplan bis 2022 weiterentwickelt.
Das sächsische Inklusionsgesetz wird bis 2022 evaluiert.
Wir werden die Behinderten-Selbstvertretung weiterhin ausreichend ausstatten.
Barrierefreiheit ist unverzichtbar, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wollen
wir durch ein Programm ÄSachsen Barrierefrei 2030³ ausbauen, das Programm
ÄLieblingsplltze f†r alle³ werden wir auf hohem Niveau fortf†hren.
Die Leistungen des Landesblindengeldgesetzes erhöhen wir mit dem Doppelhaushalt
2021/2022.
Verbraucherschutz
Wir stärken mündige und eigenverantwortliche Verbraucherinnen und Verbraucher ± über
alle Generationen hinweg. Deshalb fördern wir die Verbraucherbildung von jung bis alt und
verbessern
Alltagskompetenzen
in
den
Bereichen
Digitalisierung,
Datenschutz,
Energiewende und gesunde Ernährung.
Zur Stärkung des ländlichen Raumes unterstützen wir die Verbraucherzentrale Sachsen bei
der Erarbeitung und Umsetzung eines Modellprojektes für einen Mix aus vor-Ort-,
aufsuchender und mobiler Beratung.
Verbraucherschutz stärkt die Mehrheit der seriösen Unternehmen. Insbesondere setzen wir
uns deshalb auf Bundesebene dafür ein, eine Bestätigungslösung für Haustürgeschäfte
gesetzlich zu verankern.
Um Verbraucherinnen und Verbraucher dabei zu unterstützen ihr Benutzerverhalten zu
optimieren, fördern wir die Energieeinsparberatung.
Verbraucherschutz ist für uns nicht nur Beratung und Kontrolle, sondern auch Unterstützung
in schwierigen Lebenslagen. Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen sind
wichtige Anlaufstellen und unterstützen im Falle einer drohenden bzw. bestehenden
Überschuldung oder Insolvenz. Wir werden die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen weiter
fördern und darauf hinwirken, dass Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zukünftig
aus einer Hand erfolgt und die soziale Schuldnerberatung möglichst kostenfrei erfolgt.

 
101
Wir wollen den gesundheitlichen Verbraucherschutz weiter stärken. Dazu gehört eine
leistungsstarke Landesuntersuchungsanstalt.
Wir wollen den Vollzug lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Vorschriften unterstützen. Wir
tun dies durch eine schlagkräftige Task-Force Lebensmittel und die Schaffung einer
Möglichkeit, Ereignisse und Krisen von besonderer Tragweite zentral zu bewältigen.
Tierschutz
Die Sicherung des Tierwohls hat für uns eine hohe Priorität und der Schutz des Tieres ist bei
der Haltung entsprechend zu berücksichtigen.
Zum Wohle der Zirkustiere treten wir auf Bundesebene für die Umsetzung der
Bundesratsinitiative (Bundesrat DRS 78/16) zu bestimmten Wildtierarten in reisenden
Zirkusunternehmen ein.
Wir sprechen uns für verstärkte Kontrollen von Tiertransporten auf Bundesautobahnen aus.
Land und Kommunen werden hier enger zusammenarbeiten. Auf den Vollzug des
Tierschutzrechtes wollen wir mehr Augenmerk richten.
Tierheime und Tierschutzvereine leisten wertvolle Arbeit bei der Unterbringung von
Fundtieren und der Unterbringung und Vermittlung herrenloser Tiere. Die Situation der
sächsischen Tierheime wollen wir weiter verbessern, ohne die Finanzierungsverantwortung
der Kommunen abzulösen; eine Personalkostenförderung soll möglich sein.
Für die Stärkung des Tierschutzes in Sachsen werden wir außerdem einen
Landesbeauftragten oder eine Landesbeauftragte für den Tierschutz zur Beratung und
Unterstützung des für den Tierschutz zuständigen Ministeriums
einrichten.
Sportland Sachsen
Der Sport ist die größte Bürgerbewegung im Freistaat Sachsen. Er leistet einen
unschätzbaren Beitrag zur Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung, trägt zum
gesellschaftlichen Miteinander, zur erfolgreichen Integration sowie Inklusion und zur
Verständigung zwischen Generationen und Kulturen bei und ist ein wichtiger Bestandteil
unserer demokratischen Gesellschaft. Dies gilt für den Breiten- und Leistungssport sowie für
den Behinderten- und Rehabilitationssport. Die Koalitionsparteien bekennen sich zum Sport
als hohes gesellschaftliches Gut und verstehen sich als Partner der Sportlerinnen und
Sportler, der Vereine und Verbände sowie insbesondere des Landessportbundes Sachsen
als Vertreter des organisierten Sports im Freistaat. In diesem Sinne wollen wir auch weiterhin
neben den hauptamtlichen Strukturen das Ehrenamt im Sport besonders würdigen und
unterstützen.
Es ist uns wichtig, die sächsischen Strukturen im Sport langfristig und verlässlich zu
finanzieren. Die Übungsleiterpauschale werden wir an die Ehrenamtsförderung des
Programms ÄWir f†r Sachsen³ angleichen, um so die ehrenamtliche Leistung besser
anzuerkennen.
Die Koalitionsparteien bekennen sich auch weiterhin zu einer langfristigen und
vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport im Freistaat Sachsen.
Unser
erklärtes
Ziel
ist
es,
auf
der Grundlage
des
seit
Jahren
bewährten
Zuwendungsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landessportbund Sachsen
die Förderung des Sports langfristig, planbar und weiterhin auf hohem Niveau
sicherzustellen.

102
Im Bereich des Spitzensports werden wir den im Zuge der Leistungssportreform gemeinsam
mit dem Landessportbund entwickelten ÄSlchsischen Weg³ fortsetzen und pr†fen ein
Sonderprogramm ÄStandorte des Spitzensports³.
Neben der Stärkung des neuen, fusionierten Olympiastützpunktes Sachsen und der
sächsischen Bundesstützpunkte wollen wir sowohl die Trainerinnen und Trainer als auch die
Sportlerinnen und Sportler künftig noch stärker unterstützen. Damit Training, Wettbewerbe
und Berufsleben unter einen Hut passen, schaffen wir duale Karrieremöglichkeiten für
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler und berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse
von Nachwuchssportlerinnen und -sportlern in den schulischen, beruflichen und
akademischen Bildungswegen. Die Rahmenbedingungen für sächsische Sportfördergruppen
werden wir weiter verbessern. Die sächsischen Sportschulen sind ein Fundament unseres
sportlichen Erfolgs und der Sicherung des sportlichen Nachwuchses. Wir werden sie
weiterhin umfassend in ihrer Entwicklung unterstützen.
Die investive Sportförderung werden wir auf hohem Niveau, auf Basis der kommunalen
Sportstättenentwicklungskonzepte, weiterentwickeln. Neben dem Breitensport werden wir
den Erhalt und den Ausbau von Sportstätten des Hochleistungssports besonders fördern.
Wir werden einen Gleichklang mit der Förderung von sportlichen Anlagen in anderen
Förderprogrammen, beispielsweise im Schulhausbau, herstellen. Bei Sanierung und Neubau
werden Kriterien der Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Wir werden dem Sport in den sächsischen Schulen einen breiten Raum bieten und das
Konzept ÄBewegte Schule³ im Sinne der Bewegungsf|rderung weiter ausbauen. Wir wollen
besonders die Voraussetzungen zum Erlernen des Schwimmens verbessern.
Sachsen verfügt über hervorragende sportliche und sportwissenschaftliche Kompetenzen,
die national und international hohe Anerkennung genießen. Unser Ziel ist es, die
akademische
Traineraus-
und
-weiterbildung
sowie
die
Erforschung
der
präventivmedizinischen Versorgung im Nachwuchsleistungssport auch in Zukunft zu stärken.
Gemeinsam mit dem Bund sind für uns die Weiterentwicklung, der Ausbau und damit die
Stärkung des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) von großer Bedeutung.
Wir wollen die positive gesellschaftliche und integrative Kraft des Sports stärken und bauen
die Antidiskriminierungsarbeit und Gewaltprävention aus. Ein sauberer, fairer und
gewaltfreier Sport ohne Doping, Manipulation, Fan-Gewalt, Diskriminierung und Rassismus
ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Gemeinsam mit den sächsischen Sportverbänden
werden wir die erfolgreichen Projekte gegen Diskriminierung, beispielsweise von sexueller
Orientierung, und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und sexualisierte Gewalt
auch im Kinder- und Jugendbereich fortsetzen und intensivieren. Die Arbeit der Fanprojekte
werden wir weiter stärken.
Unser Ziel ist es, regionale Kompetenzen in ausgewählten Sportarten zu stärken, durch die
Förderung von Investitionen dazu beizutragen, deren Entwicklung gezielt zu unterstützen
und somit in noch stärkerem Maße nationale und internationale Wettbewerbe in Sachsen zu
ermöglichen. Insbesondere Vorhaben in den großen sportlichen Zentren, aber auch in den
Wintersportregionen stehen dabei für uns im Fokus. Mit Großsportveranstaltungen stärken
wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt, erhöhen das positive Image des Freistaates
Sachsen, schaffen Impulse für die Entwicklung unserer Sportregionen und erhöhen die
Anziehungskraft des Sportlands Sachsen. Sie unterstreichen die Weltoffenheit Sachsens
und haben Vorbildwirkung für unsere Nachwuchssportlerinnen und -sportler. Als Grundlage
für die Förderung ist für jede Großsportveranstaltung ein Nachhaltigkeitskonzept zu erstellen,
welches insbesondere soziale und ökologische Kriterien beinhaltet.
Wir erkennen die wachsende Bedeutung virtueller Sportangebote an. Diese Entwicklung
wollen wir positiv aufnehmen, um so eine effektive Jugendarbeit, gerade im Hinblick auf

103
Gesundheitsförderung,
sozialen
Zusammenhalt,
Gewalt-
und
Suchtprävention
zu
gewährleisten.
Gemeinsam mit dem Landessportbund und den Landesfachverbänden prüfen wir die
Errichtung eines ÄHaus des Sports³ in Leipzig.

 
104
Gleichstellung
Gleichstellungsgesetz und politische Teilhabe
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine tragende Säule des gesellschaftlichen
Zusammenhalts.
Für
uns
muss
dabei
eine
moderne
und
zukunftsorientierte
Gleichstellungspolitik die Vielfalt von Lebensentwürfen berücksichtigen. Wir setzen uns dafür
ein, dass bestehende Benachteiligungen beseitigt werden und alle ihre Kompetenzen und
Erfahrungen in allen Gesellschaftsbereichen, vor allem auch in Führungspositionen,
ungehindert einbringen können.
Wir werden die Gleichstellungsarbeit weiter bedarfsgerecht fördern.
Wir wollen die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen
Positionen erreichen. Es besteht Einigkeit darüber, dass aufbauend auf den bereits
vorhandenen Initiativen und intensiven Vorarbeiten von Vereinen und Verbänden bis 2021
ein Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat beschlossen wird.
Dieses wird Instrumente bereitstellen, um die Anzahl weiblicher Führungskräfte in der
öffentlichen Verwaltung zu erhöhen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern
und die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen.
Zudem herrscht Einigkeit, dass neben gesetzlichen Regelungen auch das Schaffen von
Anreizen eine Möglichkeit darstellt, diese Ziele zu erreichen. Dafür wollen wir passgenaue
und wirksame Nachwuchs- und Führungskräfteförderprogramme auf den Weg bringen und
qualifizierte Frauen gezielt ansprechen und fördern.
Im Rahmen von Personalentscheidungen in Bereichen mit einem geringen Frauenanteil
sollen unter der Voraussetzung einer im Wesentlichen gleichen objektiven Qualifikation
Frauen bevorzugt berücksichtigt werden. Dies gilt bei Unterrepräsentanz von Männern in
Führungspositionen gleichermaßen.
Ziel ist es, darauf hinzuwirken, bei der Besetzung von Gremien Frauen im gleichen Umfang
wie Männer berücksichtigen.
Wir werden die Gleichstellungsbeauftragten durch organisatorische Maßnahmen und eine
bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung umfassend stärken. Die Beteiligungsrechte der
Gleichstellungsbeauftragten werden präzisiert und erweitert; deren Verletzung wird
klagefähig, auch für die Betroffenen.
In einem zweijährlichen Bericht über die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen
und Männern in der öffentlichen Verwaltung sollen Wirksamkeit und Defizite der
Förderinstrumente in der Gleichstellung transparent gemacht und zugleich Fortschritte und
gute Beispiele aufgezeigt werden.
Instrumente einer effektiven Gleichstellungspolitik sind verbindliche Gleichstellungspläne und
Berichte zur Lage der Gleichstellung im Freistaat Sachsen, die einen faktenbasierten
Überblick über die Wirksamkeit der unterschiedlichen Gleichstellungsinstrumente und
besondere Problemfelder verschaffen.
Wir werden Frauen und Männern Unterbrechungen der Berufstätigkeit und den
Wiedereinstieg erleichtern und damit beispielsweise die Kindererziehung oder die Pflege von
Angehörigen unterstützen. Auch Beratungs- und Kontaktprogramme vor und während dieser
Zeiten sowie Jobsharing-Modelle und weitere Modelle zur flexiblen Arbeitszeit- und
Arbeitsortsgestaltung auf allen Ebenen sind dafür wichtige Schritte.

105
Mit dem Ziel einer gerechten Entlohnung von gleicher und gleichwertiger Arbeit wollen wir
gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlechterspezifische
Entgeltstrukturen schrittweise abbauen. Wir wollen gemeinsam mit der Wirtschaft und den
Tarifparteien die Geschlechtstypik von Tätigkeiten überwinden. Weiterhin wollen wir eine
frühe Beratung und Förderung von Schülerinnen und Schülern gleichermaßen in den MINT-
Berufen sowie in sozialen Berufen.
Gemeinsames Ziel ist außerdem die gleichmäßige Vertretung von Frauen und Männern in
den Parlamenten und Räten auf Landes- und Kommunalebene. Hierzu werden wir in eine
breite juristische und gesellschaftliche Debatte über mögliche verfassungskonforme
Lösungen eintreten. Zur Begleitung dieser Debatte wird eine Fachkommission eingerichtet.
Wir
wollen
erreichen,
dass
sich
die
Rahmenbedingungen
der
ehrenamtlichen
kommunalpolitischen Arbeit an der Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt und Beruf
ausrichten und prüfen, ob zur Förderung des kommunalpolitischen Engagements
Mentoringprojekte und Kinderbetreuungsangebote im Rahmen von Ratssitzungen unterstützt
werden können.
In der gemeinsamen Regierungsarbeit verwenden wir eine sprachliche Ausdrucksweise, die
die Geschlechter gleichberechtigt sichtbar macht, ohne dabei die Verständlichkeit von
Veröffentlichungen und Rechtsvorschriften zu beeinträchtigen. Grundlage hierfür sind das
Handbuch der Rechtsförmlichkeit und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zum Personenstandsrecht.
Gewaltschutz
Frauen und Kinder sind besonders oft Opfer häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt. Es ist
Aufgabe der Regierung, ihnen in Sachsen flächendeckend und bedarfsgerecht Schutz zu
bieten und Beratungs- und Schutzeinrichtungen für Frauen, Kinder, Jugendliche und Männer
auszubauen.
Wir erkennen die aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erwachsenen Verpflichtungen an, Frauen
und Kinder, aber auch Männer, die Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt geworden
sind, zu schützen.
Die Anzahl der vorhandenen Plätze in Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen wird
bedarfsgerecht ausgeweitet. Künftig ist in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eine
Interventions- und Koordinierungsstelle vorgesehen. Wir streben den barrierefreien Ausbau
der
Frauen-
und
Kinderschutzeinrichtungen
an,
ebenso
die
Reduzierung
des
Personalschlüssels in den Einrichtungen.
Die Männerschutzwohnungen werden wir einer Evaluation unterziehen, sie entsprechend der
Ergebnisse in unsere Regelstrukturen einbeziehen und sie gegebenenfalls auch in anderen
Regionen Sachsens ausbauen.
Wir werden eine Landeskoordinierung für Gewaltschutzaufgaben schaffen.
Wir unterstützen die Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure bei der
Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes.
Vielfalt und Antidiskriminierung
Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft sollen der Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt
von Lebensentwürfen und die vorhandenen Beratungsstrukturen vor allem im ländlichen
Raum evaluiert und weiterentwickelt werden. Dabei werden verbindliche Maßnahmen
festgelegt.

106
Zudem unterstützen wir Initiativen zum Verbot von sogenannten Konversionstherapien und
werden prüfen, in welchem Umfang solche Angebote in Sachsen existieren und wie sie sich
unterbinden lassen.
Auch die Antidiskriminierungsarbeit in Sachsen soll ausgebaut und gestärkt werden. Dazu
schließen wir auch gesetzliche Lücken im Diskriminierungsschutz.
Die sächsische Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt in
Sachsen wird die Koalition im Dialog mit der Zivilgesellschaft fortführen und weiterentwickeln
sowie die vorhandenen Beratungsstrukturen stärken.

 
107
Justiz
Allgemeine Justiz
Die Leistungsfähigkeit der sächsischen Justiz fußt auf einer angemessenen personellen und
materiellen Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Dazu statten wir die
sächsische Justiz einschließlich des nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltschaftlichen
Bereichs auskömmlich aus und werden auch auf besondere Bedarfslagen (z. B. aktuell in
den Sozial- und Verwaltungsgerichten sowie im Rahmen von Großverfahren und
besonderen
Zuständigkeiten
der
Staatsanwaltschaften)
kurzfristig
mit
personellen
Stärkungen reagieren.
Zur Bewältigung des bevorstehenden Generationenwechsels werden wir in der Justiz
attraktive
und
flexible
Arbeitsbedingungen bieten.
Dazu
gehören
entsprechende
Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
ebenso wie die Verbeamtung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Den Justizwachtmeisterdienst werden wir personell stärken. Zudem werden wir die
monatliche Amtszulage erhöhen, eine Qualifizierung der Leiterinnen und Leiter für
Beförderungen
bis
nach
Besoldungsgruppe
A8
ermöglichen
und
weitere
Beförderungsmöglichkeiten
schaffen,
Ressourcen
für
benötigte
Sicherheitstechnik
bereitstellen und die Teilnahme am Vorbereitungsdienst für Justizfachwirtinnen und
Justizfachwirte ermöglichen.
Die Digitalisierung der sächsischen Verwaltung betrifft die Justiz in besonderem Maße. Wir
werden die Fachprogramme für die elektronische Vorgangsbearbeitung in der Justiz in
weiterhin enger Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen fortentwickeln und
verbessern.
Die Koalitionsparteien unterstützen eine Modernisierung des Strafprozessrechts. Mit einer
Bundesratsinitiative wollen wir das Zeugnisverweigerungsrecht dahingehend erweitern, dass
das besondere Vertrauensverhältnis von staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeitern sowie ihren Klientinnen und Klienten stärker geschützt wird.
Das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bzw. der Justizministerin, das es
ihm bzw. ihr ermöglicht, im Einzelfall auf ein bestimmtes Ermittlungsverfahren Einfluss zu
nehmen, wird bis zu seiner Abschaffung in Sachsen nicht ausgeübt.
Wir werden Lebenszeit-Richterstellen zukünftig ausschreiben und unter Einbeziehung des
Präsidialrats nach den Grundsätzen Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben.
Wir stärken die Ermessensausübung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Rahmen
ihrer Verfügungspraxis.
Am eingeschlagenen Weg einer konsequenten Strafverfolgung, deren Teil die Ausweitung
beschleunigter Verfahren ist, halten wir fest. Wir schaffen Rahmenbedingungen für eine
zügige Verfolgung schwerer und wiederholter Straftaten, insbesondere im Bereich der
Jugendkriminalität.
Wir werden die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften mit der Polizei und den
Jugendämtern im Bereich der Jugendkriminalität evaluieren und unter Berücksichtigung der
regionalen Strukturen deutlich intensivieren. Dabei sollen verbindliche Fachstandards die
Voraussetzungen für eine rechtskonforme Zusammenarbeit innerhalb der Einrichtungen
regeln.

108
Wir verbessern die spezifischen Fachkompetenzen der Staatsanwaltschaften und ihre
Vernetzung mit Polizei, Steuerbehörden, Zoll und Kommunen, um Netzwerke der
Organisierten Kriminalität gerade auch im Bereich des Menschenhandels und der
Zwangsprostitution sowie in den Bereichen Cybercrime und Hasskriminalität noch intensiver
zu verfolgen und aufzubrechen.
Wir treten politisch motivierter Gewalt noch stärker entgegen. Durch die bessere Vernetzung
zuständiger Stellen werden diese frühzeitiger gegen menschenverachtende
Hetze und
Hasskriminalität, insbesondere im Internet und in den sozialen Medien, vorgehen.
Wir streben eine moderate Erhöhung der Altersgrenze für Schöffen und Schöffinnen an. Wir
stärken die Bemühungen, auch jüngere Menschen für diese Tätigkeit zu gewinnen.
Justizvollzug
Wir werden die Leistungsfähigkeit des Justizvollzugs durch eine gute materielle und
personelle
Ausstattung
der
Justizvollzugsanstalten
stärken.
Dazu
wird
die
Ausbildungsoffensive fortgesetzt und erweitert. Die Anzahl der Ausbildungsplätze pro
Jahrgang erhöhen wir bis zur Erreichung des sich aus der Personalbedarfsberechnung
ergebenden Bedarfs auf 200. Die Ausbildungskapazitäten passen wir entsprechend an. Die
Attraktivität
der
Ausbildung
werden
wir
u. a.
durch
eine
Erhöhung
des
Anwärtersonderzuschlags steigern.
Wir werden die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Personalgewinnung erweitern.
Die
aktuell
laufende
Personalbedarfsberechnung
wird
zukünftig
Grundlage
der
Stellenausstattung.
Mit Blick auf die Intensität der dienstlichen Belastungen werden wir eine Gleichbehandlung
der Justizvollzugsbediensteten mit den Bediensteten im Polizeivollzugsdienst erreichen. Wir
räumen dazu u. a. ein Wahlrecht zwischen der Beihilfe und der Freien Heilfürsorge ein.
Wir werden die Personalausstattung im Bereich der Fach- und Dolmetscherdienste im
Rahmen der allgemeinen Versorgung auf dem bestehenden Niveau verstetigen.
Die
Mittel
für
die
Fort-
und
Weiterbildung
stärken
wir
und
eröffnen
auch
Handlungsspielräume für die Justizvollzugsanstalten.
Die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten wird u. a. durch eine Verbesserung der
medizinischen, insbesondere psychiatrischen Versorgung zum Beispiel durch eine
Kooperation mit dem Maßregelvollzug erhöht.
Neue Ärztinnen und Ärzte gewinnen wir weiterhin durch das Angebot einer frei
verhandelbaren Bezahlung. Soweit Ärztinnen und Ärzte in den Justizvollzugsanstalten
fehlen, wollen wir den Versorgungsauftrag durch Ärztinnen und Ärzte des Maßregelvollzugs
erfüllen lassen.
Wir werden weitere Suchttherapiestationen einrichten, u. a. für weibliche Strafgefangene und
im ostsächsischen Raum. Hierzu schaffen wir die erforderlichen personellen, baulichen und
sachlichen Voraussetzungen.
Den Vollzug in freien Formen werden wir ausbauen, wobei insbesondere Angebote für
Frauen und erwachsene Männer zu schaffen sind.
Vollzugspolitische Maßnahmen sollen auf Grundlage der kriminologischen Forschung,
weiterentwickelt werden. Diese wird durch die Einrichtung eines Forschungsinstitutes
gestärkt.

109
Wir wollen Radikalisierungstendenzen in der Haft konsequent den Boden entziehen. Dazu
werden wir Präventions- und Deradikalisierungsprogramme stärken.
Wir prüfen, inwieweit gesetzliche Regelungen zu einer besseren Auslastung des offenen
Vollzugs führen können, um die Resozialisierung zu stärken.
Für bisher durch den Europäischen Soziallfonds finanzierte Bildungsmaßnahmen im
Justizvollzug (bis 2020) müssen Folgelösungen erarbeitet werden, die von allen Gefangenen
wahrgenommen werden können. Wir erhöhen die Beschäftigungsangebote und die
Angebote des elektronischen Lernens weiter.
Wir werden die Durchf†hrung eines Pilotprojekts ÄResozialisierung durch Digitalisierung³
prüfen.
Wir bauen die Möglichkeiten des zentralen elektronischen Besuchs aus.
Wir
stärken
eine
ressort-
und
trägerübergreifend
vernetzte,
unterbrechungsfreie
Resozialisierungsarbeit vor und nach der Haftentlassung sowie inner- und außerhalb des
Justizvollzugs. Hierfür schaffen wir die entsprechenden rechtlichen und finanziellen
Grundlagen und arbeiten ressortübergreifend eng zusammen.
Wir werden umfangreiche Bemühungen unternehmen, den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe
zu vermeiden. Wir stärken die Sozialen Dienste der Justiz und die Träger der freien
Straffälligenhilfe
und
vernetzen
sie
besser.
Die
Gestaltung
des
Vollzugs
der
Ersatzfreiheitsstrafe werden wir weiterentwickeln und, z. B. in einer Anstalt mit besonderer
Zuständigkeit spezifische Beratungs-, Hilfs- und Beschäftigungsangebote etablieren.
Wir stärken die Anstaltsbeiräte in ihrem Wirken in die Öffentlichkeit und berücksichtigen ihre
Erfahrungen, insbesondere bei der Fortentwicklung des Vollzuges und der Gewinnung von
Ehrenamtlichen.
Wir setzen uns für die Aufnahme der arbeitenden Gefangenen in die gesetzliche
Rentenversicherung unter Kostentragungspflicht des Bundes ein.
Wir erweitern die Voraussetzungen für den familienorientierten Vollzug, inklusive spezieller
Angebote für Kinder von Straffälligen, und Langzeitbesuche.
Opferschutz
Zu einem wirksamen Opferschutz gehören
qualifizierte Ansprechpersonen für Opfer bei
Polizei und Staatsanwaltschaften
sowie präventive Beratungsangebote zur Tatvermeidung.
Wir
unterstützen
die
flächendeckende
Etablierung
verfahrensunabhängiger
pseudonymisierter Spurensicherung nach Vergewaltigung und sexueller Nötigung.
Wir streben die flächendeckende Ausstattung der Gerichte mit Zeugenzimmern an.
Wir erweitern das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung durch Förderung der dafür
erforderlichen Zusatzausbildung und Zertifizierung.
Wir streben an, weitere Childhood-Häuser einzurichten
.
Deren interdisziplinären Ansatz
wollen wir auf weitere Opfergruppen erstrecken.
Wir setzen uns für die Weiterentwicklung und Stärkung des Täter-Opfer-Ausgleichs ein. Wir
stärken die Opferorientierung im Strafvollzug durch die Entwicklung alternativer
Wiedergutmachungsverfahren und eine entsprechende Qualifizierung geeigneter Personen.

110
Wir beauftragen eine Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung vorrangig durch häusliche Gewalt,
Stalking und sexualisierte Gewalt.

 
111
Demokratie
Transparenz und Bürgerbeteiligung
Unsere Regierungsarbeit werden wir transparenter gestalten und insbesondere die
Kontrollfunktion des Parlaments z. B. durch frühzeitige Informationen stärken. Einflüsse von
Interessensgruppen und Organisationen auf politische Entscheidungsprozesse machen wir
durch ein freiwilliges Lobbyregister besser nachvollziehbar. Zugleich wollen wir Initiativen
anderer Bundesländer prüfen, insbesondere auch im Bereich eines Akteneinsichtsrechts.
Das Vertrauen in die Integrität der Staatsregierung und in ihre Amtsführung ist uns ein hohes
Gut. Mit einer Karenzzeitregelung für Mitglieder der Staatsregierung, die im Einzelfall greifen
soll, wollen wir dazu beitragen.
Wir werden Normentwürfe frühzeitig zur Normprüfung vorlegen, damit die Einhaltung
verfassungsrechtlicher Vorgaben, insbesondere die Auswirkungen auf die Grundrechte, noch
effektiver geprüft werden kann.
Mit der Einführung eines Digitalchecks bei beabsichtigten Normsetzungen werden wir die
Digitalisierung der Verwaltung unterstützen.
Wir streben eine Modernisierung des Gleichheitsgrundsatzes in Artikel 18 Absatz 3 der
Sächsischen Verfassung an.
Wir wollen das Quorum für Volksanträge auf 0,6 Prozent und das Quorum für Volksbegehren
auf 6 Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger absenken. Gleichzeitig wollen
wir für den Volksentscheid ein Zustimmungsquorum von 20 Prozent einführen.
Nach einem erfolgreichen Volksantrag wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass der
Sächsische Landtag über den Inhalt des Volksantrags einen Volksentscheid initiieren kann.
Die Verwaltung des sächsischen Landtags wird verpflichtet, die Initiatorinnen und Initiatoren
von Volksanträgen und Volksbegehren bei juristischen und formalen Fragen zu beraten.
Außerdem sollen die Initiatorinnen und Initiatoren auch in Gremien des Sächsischen
Landtags, insbesondere dem Plenum, Rede- und Anhörungsrechte erhalten.
Damit die Bürgerinnen und Bürger sich bei Volksgesetzgebungsverfahren umfassend
informieren können, wollen wir gesetzliche Regelungen zur Information im Verfahren treffen.
Wir werden prüfen, wie das System der Volksgesetzgebung sinnvoll durch das weitere
Instrument eines Volkseinwands ergänzt werden kann.
Die Chancen und Möglichkeiten des Sächsischen Bürgerbeteiligungsportals werden wir in
der Öffentlichkeit und den sächsischen Kommunen bekannter machen. Wir werden
Gesetzentwürfe
der Staatsregierung
im
Sächsischen
Bürgerbeteiligungsportal
zur
Diskussion durch die Bürgerinnen und Bürger einstellen.
Mit einem digitalen Sachsengespräch werden wir allen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig
die Möglichkeit geben, sich direkt mit den Mitgliedern der Staatsregierung auszutauschen.
Petitionswesen
Wir werden das Petitionsrecht stärken. Wir ermöglichen, dass sich Bürgerinnen und Bürger
in einem Internetportal bereits beim Landtag eingereichten Petitionen, die öffentliche
Belange betreffen, in einem festgelegten Zeitraum anschließen können. Dazu führen wir
Verfahren zur Identifikation, Legitimation bzw. Authentifizierung der Petenten ein. Der
Verfahrensstand der Petitionen soll zukünftig digital abgerufen werden können.

112
In Zukunft wird der Petitionsausschuss die Möglichkeit haben, ab 2.500 Mitzeichnungen zur
betreffenden Petition öffentliche Anhörungen zu beschließen.
Versammlungsrecht
Wir werden das Sächsische Versammlungsgesetz weiterentwickeln, um dem verbürgten
Recht auf politische Teilhabe größtmögliche Wirksamkeit zu verleihen. Der Schutz der
Versammlungsfreiheit ist elementare staatliche Aufgabe.
Das Versammlungsrecht werden wir deshalb bis 2021 praxisgerechter und verständlicher
gestalten.
Hierbei
orientieren
wir
uns
am
Musterentwurf
des
Arbeitskreises
Versammlungsrecht.
Darüber hinaus gilt es, die Kommunikation und Kooperation zwischen Versammlungs- und
anderen Sicherheitsbehörden zu verbessern. Wir streben insbesondere die Einrichtung eines
Expertennetzwerkes bei der Landesdirektion an, das die kommunalen Entscheidungsträger
in schwierigen Rechtsfragen unterstützt.
Politische Bildung
Wir wollen ein stärkeres Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühl in Sachsen
fördern, das eine Kultur des Zuhörens und Gehörtwerdens schafft.
Wir treten mit Entschlossenheit Extremismus und demokratiefeindlichen Einstellungen und
Bestrebungen überall argumentativ, mit den Mitteln des Rechtsstaates und durch politische
Bildungsarbeit klar entgegen.
Wir richten ein sächsisches Forum für Demokratie ein. Seine Aufgaben sind die Schaffung
von
Erlebnisorten
der
Demokratie,
auch
landesweit
in
den
Kommunen,
die
Weiterentwicklung der Methoden moderner politischer Bildung, die Organisation von
Ausstellungen und Veranstaltungen und die Etablierung digitaler politischer Bildung. Durch
die Einrichtung des Forums etablieren und stärken wir auch die politische Bildungsarbeit in
den sächsischen Klein- und Mittelstädten und im ländlichen Raum. Der Freistaat unterstützt
den Aufbau von Demokratieorten, also von öffentlichen Räumen, die für Vereine, Verbände
und andere zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure kostenfrei nutzbar sind.
Die Koalitionsparteien werden die Sächsische Landeszentrale für Politische Bildung und ihre
personelle Ausstattung stärken, eine strukturelle Weiterentwicklung ermöglichen und die
Angebote von Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Menschen in pädagogischen Berufen wie
ehrenamtliche Tätige fortsetzen. Wir streben eine engere Zusammenarbeit zwischen der
Landeszentrale, der Gedenkstättenstiftung, dem Demokratiezentrum, den Jugendverbänden
und der Jugendstiftung Sachsen sowie der Engagementförderung und anderer an.
Wahl- und Wahlprüfungsrecht
Ein modernes Wahlrecht ist entscheidend für unsere Demokratie. Wir werden daher die
Wahlgesetze im Freistaat Sachsen zeitnah novellieren.
Es ist das vornehmste Recht der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in unserer
Demokratie, insbesondere bei Wahlen mitzuentscheiden. Deshalb werden wir über die
Chancen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und die damit verbundene
Möglichkeit zur Mitentscheidung durch das Recht zur Teilnahme an Wahlen verstärkt
informieren.
Zur
Verbesserung
der
Chancengleichheit
werden
wir
das
Einspruchsrecht
bei
Kommunalwahlen dem der Landesebene anpassen.

113
In beiden Wahlgesetzen werden wir das H|chstzahlverfahren nach d¶Hondt durch ein
anderes, geeignetes Regelverfahren ersetzen.
Menschen, die Verantwortung übernehmen und in der Öffentlichkeit Entscheidungen
vertreten, werden wir künftig besser schützen.
Wir setzen uns dafür ein, dass § 188 StGB, der die üble Nachrede und Verleumdung gegen
Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt, auch auf Kommunalpolitiker und
-politikerinnen erweitert wird.
Bewerberinnen und Bewerber sollen hinsichtlich der Bekanntmachung von Wahlvorschlägen
zwischen der Angabe der vollständigen Anschrift oder lediglich von Wohnort und Postleitzahl
entscheiden können.
Das Wahlprüfungs- und das Wahlzulassungsrecht werden wir praxisgerechter und
rechtssicher gestalten. Dabei haben wir das Ziel, die Möglichkeit des einstweiligen
Rechtsschutzes gegen die Entscheidung von Wahlausschüssen einzuführen und werden bis
spätestens 2023 Änderungsbedarfe im Wahlprüfungsverfahren ausloten.
Um in ganz Sachsen einen fairen Wettbewerb bei Wahlkämpfen sicherzustellen, werden wir
das Straßengesetz dahingehend ändern, dass einheitliche und praktikable Mindeststandards
für die Sondernutzung in Wahlzeiten in den Kommunen gelten.
Demokratieförderung
Die Arbeit für ein demokratisches Gemeinwesen hat in der Koalition oberste Priorität. Bis
2021 werden wir ein Gesamtkonzept erstellen, um Ideologien der Ungleichheit und
Menschenfeindlichkeit, insbesondere dem Antisemitismus, entgegenzuwirken.
Eine dauerhafte, verlässliche und nachhaltige Demokratieförderung ist notwendig. Die
bestehenden Strukturen der mobilen Beratung, der Opferberatung sowie der Ausstiegs- und
Distanzierungsberatung werden im Rahmen des Demokratie-Zentrums Sachsen auf hohem
Niveau abgesichert.
Das Landesprogramm ÄWeltoffenes Sachsen f†r Demokratie und Toleranz³ (WOS) werden
wir fortführen, ausbauen und um eine kommunale Komponente ergänzen. Alle Bereiche in
der Demokratieförderung von Kommunen, Land und Bund werden wir über das Demokratie-
Zentrum eng miteinander abstimmen.
Durch die Vermittlung von Partnerschaften zwischen Initiativen und Stiftungen wollen wir das
Fördervolumen bundesweiter Stiftungen in Sachsen erhöhen.

 
114
Europa
Europäische Union
Sachsen ist europäisch und weltoffen. Wir stehen zu einem vereinten Europa, das den Weg
der europäischen Integration weitergeht. Wir setzen uns für einen stärkeren Zusammenhalt
in der EU ein und wollen sie sozialer, gerechter, ökologischer und demokratischer gestalten.
Wir machen uns für eine EU der Bürgerinnen und Bürger stark, die das Prinzip der
Subsidiarität respektiert. Sachsens geografische Lage begreifen wir als eine große Chance
und wollen die Zusammenarbeit ± insbesondere über zivilgesellschaftlichen Austausch ± mit
unseren Nachbarländern verbessern. Sachsen profitiert in besonderem Maße vom
Schengener Abkommen.
Sachsen soll eine europäische Vorzeigeregion werden. Der Freistaat profitiert von der
Reisefreiheit, vom Binnenmarkt, einem stabilen Euro, der gemeinsamen Agrarpolitik sowie
von
der
Strukturförderung.
Wir
brauchen
starke
Regionen
mit
eigenen
Gestaltungsspielräumen.
Das Bewusstsein für die Europäische Einigung und die Unionsbürgerschaft werden wir
stärken und die Bedeutung der Europäischen Union noch besser vermitteln, z. B. durch
dialogorientierte Formate. Dazu ist eine vertiefte Zusammenarbeit mit der Europäischen
Bewegung Sachsen und ihren Mitgliedsorganisationen sowie anderen Initiativen sinnvoll. Der
Austausch und die Begegnungen der Menschen sind für ein lebendiges und bürgernahes
Europa unverzichtbar.
Wir werden die europäische Bildungsarbeit stärken und hierfür ein Gesamtkonzept
entwickeln.
Wir werden regelmäßig ein sächsisches Bürgerforum mit der EU-Kommission durchführen,
insbesondere im Zusammenhang mit einer Konferenz zur Zukunft Europas in Sachsen. Wir
unterstützen weitere Bewerbungen für sächsische Europe Direct Informationszentren
(EDIC).
Wir treten für eine weitere Stärkung der Partizipations- und Informationsmöglichkeiten der
regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Europa ein.
Wir unterstützen die sächsischen Bewerber für die europäische Kulturhauptstadt.
Wir begleiten aktiv die deutsche Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020. Wir wollen
dafür hochrangige gemeinsame Veranstaltungen zusammen mit dem Bund in Sachsen
durchführen und eigene kulturelle Veranstaltungen in Brüssel ausrichten.
Das Thema Europa soll auch im Sächsischen Landtag weiterhin stark vertreten und
regelmäßig Gegenstand entsprechender Debatten im Plenum sein.
Das Verbindungsbüro Brüssel wird zu einer Vertretung des Freistaates Sachsen bei der
Europäischen Union aufgewertet und die Standorte in Breslau und Prag werden
weiterentwickelt.
EU-Förderung
Den Beitrag der EU-Förderung zu Sachsens Wertschöpfung und Entwicklung wollen wir
sichern.
Die EU-Förderung ist für den Freistaat Sachsen eine Erfolgsgeschichte, denn sie hat seit
Beginn der 1990er Jahre als entscheidendes Unterstützungsinstrument den wirtschaftlichen

115
Neuanfang begünstigt und maßgeblich zum Aufholprozess beigetragen. Sie ist zugleich die
vor Ort sichtbarste Politik Europas.
Dennoch bestehen nach wie vor strukturelle Defizite, die sich insbesondere in einer im
Bundesvergleich kleinteiligen Wirtschaftsstruktur sowie einer niedrigeren Steuerkraft und
einem
unterdurchschnittlichen
Bruttoinlandsprodukt
widerspiegeln.
Darüber
hinaus
verzeichnen die ländlich geprägten Grenzräume eine schwächere wirtschaftliche und soziale
Entwicklung. Eine Unterstützung durch die EU-Strukturfondsförderung ist daher auch
weiterhin notwendig.
In der nächsten EU-Strukturfondsförderperiode wollen wir deshalb eine möglichst hohe
Mittelausstattung für Sachsen erreichen. Diese muss sich auch künftig auf einem Niveau
bewegen, das die Wachstums- und Entwicklungsbedingungen unterstützt und die
Fortführung des Angleichungsprozesses ermöglicht.
Daher werden wir uns bei den laufenden Verhandlungen für den Mehrjährigen Finanzrahmen
2021-2027 nachdrücklich für eine angemessene Dotierung der Strukturfonds Europäischer
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Europäischer Sozialfonds (ESF) zu
bestmöglichen Konditionen in den Übergangs- und stärker entwickelten Regionen einsetzen.
Insoweit unterstützen wir die Forderung, das für die Mitgliedstaaten vorgesehene
Sicherheitsnetz auch auf den Freistaat Sachsen anzuwenden. Die Mittelverteilung soll
zudem innerhalb Sachsens räumlich ausgewogen erfolgen.
Wir werden uns für die Aufrechterhaltung der Unterstützungsmöglichkeiten für die
grenznahen Regionen und die ausreichende Mittelausstattung der Europäischen
Territorialen
Zusammenarbeit
(Interreg),
insbesondere
der
grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit, sowie f†r die F|rderflhigkeit der Landkreise in der Äzweiten Reihe³ und
eine einfache Ausgestaltung der Kleinprojektefonds einsetzen.
Wir wollen, dass die EU-Mittel möglichst vollständig ausgeschöpft, kofinanziert und
ausgereicht werden.
Wir konzentrieren uns auf nachhaltig wirksame Förderschwerpunkte. Wir werden unsere
Strukturfondsförderung entsprechend der vorgesehenen politischen Ziele der EU:
-
Äein intelligenteres Europa,
-
ein grüneres, CO
2
-freies Europa,
-
ein sozialeres Europa,
-
ein b†rgernlheres Europa³
ausrichten.
Die Mittel sollen in vereinfachten Verfahren ausgereicht werden. Dafür setzen wir uns auf
europäischer Ebene ein. Die Mittelvergabe soll unter stärkerer regionaler Beteiligung
erfolgen, insbesondere durch eine Aufwertung und Stärkung der Begleitausschüsse und
anderer unterstützender Gremien. Wir reduzieren die zusätzlich zum EU-Recht
anzuwendenden landesrechtlichen Anforderungen auf ein Minimum und passen die
Verwaltungsstrukturen an.
Wir wollen, auch um Strukturveränderungsprozesse gestalten zu können, erreichen, dass für
ganz Sachsen ein attraktiverer europäischer Beihilferahmen für Investitionen geschaffen
wird. Damit sollen neben kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) auch große
Unternehmen besser gefördert werden können.
Wir wirken darauf hin, dass in den Beihilfekriterien der EU der besonderen
Wettbewerbssituation
der
vom
Kohleausstieg
betroffenen
Regionen
durch

116
Ausnahmeregelungen Rechnung getragen wird. Insbesondere die Weiterentwicklung
vorhandener und die Ansiedlung neuer Branchen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen
sollen unterstützt werden können.
Auf Bundes- und Europaebene setzen wir uns für die Weiterentwicklung des Europäischen
Beihilferechts für Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) zur
strategischen Entwicklung unserer Kompetenz für Schlüsseltechnologien ein und stellen den
erforderlichen Rahmen auf Landesebene sicher.
Wir begrüßen die vorgeschlagene Verdoppelung des Budgets für Erasmus
das Programm
für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
sowie die vorgesehenen
Vereinfachungen der Verwaltungs- und Antragsverfahren. Wir werden uns dafür einsetzen,
dass die seitens der EU angestrebte überproportionale Erhöhung der Teilnehmerzahl nicht
zu einer Absenkung der Förderung im Einzelfall und damit zu einem Ausschluss finanziell
schlechter gestellter Teilnehmerinnen und Teilnehmer führt.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Wir werden die zentrale Lage Sachsens in Europa nutzen und uns insbesondere unter
Stärkung der Brückenfunktion des Sorbischen Volkes, auch im Rahmen parlamentarischer
und zivilgesellschaftlicher Kooperationen, für eine lebendige Beziehung zu unseren
Nachbarn einsetzen. Die regionale und kommunale grenzüberschreitende Kommunikation,
Begegnung und Zusammenarbeit sollen verbessert werden.
Insbesondere werden wir unsere engen Beziehungen in den Euroregionen zu
Niederschlesien, Lubuskie und in die Tschechische Republik weiter stärken. Dazu gehören
gute Beziehungen in Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft genauso wie eine enge
Zusammenarbeit z. B. in Fragen der Sicherheit, des Umweltschutzes, der Bildung, des
schienengebundenen Fernverkehrs, des ÖPNV und des Ausbaus der Infrastruktur sowie bei
den Rettungsdiensten und der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.
Der Austausch von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden,
insbesondere zwischen Sachsen, Polen und Tschechien sowie Besuche im Europäischen
Parlament sollen gefördert werden. Schulpartnerschaften und Sprachlernangebote
insbesondere im Bereich der Nachbarsprachen werden wir stärken.
Die Zusammenarbeit im Bereich der Medien zwischen Sachsen, Polen und Tschechien
werden wir weiter ausbauen und die Diskussion über eine trinationale Medienplattform
fortführen.
Wir unterstützen das Programm #FreeInterrail und werden mehr sächsischen Jugendlichen
die Teilnahme ermöglichen.
Internationale und Entwicklungszusammenarbeit
Die globalen Herausforderungen machen nicht vor den Toren Sachsens halt. Deswegen
bekennen wir uns zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der UNO und zu den Prinzipien der
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
Wir werden die Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaates
entsprechend weiterentwickeln. Die Auswirkungen der sächsischen Politik auf die
Entwicklungsländer werden wir berücksichtigen.
Wir werden die bereits bestehenden Beziehungen zu den Partnerregionen weiter
intensivieren, neue etablieren und u. a. mit Hilfe der Partnerschaft der Parlamente die
transatlantischen Beziehungen weiter ausbauen. Eine weiterhin enge Zusammenarbeit mit
dem Vereinigten Königreich ist für uns unverzichtbar.

117
Wir wollen mit dem ÄDresdner Forum f†r internationale Politik³ die Landeshauptstadt und
Sachsen
als
hochrangigen
internationalen
Tagungsort
zu
außen-
und
entwicklungspolitischen Themen fortentwickeln.
Die internationale Entwicklungszusammenarbeit soll weitergeführt werden. Der Fokus des
entwicklungspolitischen Engagements der Staatsregierung soll dabei projektorientiert auf
Regionen Afrikas und des Nahen Ostens liegen. Damit wollen wir die Lebensbedingungen in
diesen Regionen verbessern, nachhaltige Entwicklung fördern sowie Fluchtursachen vor Ort
bekämpfen. Es soll eine Entwicklungspartnerschaft mit einer konkreten Region aufgesetzt
werden.
Wir
stärken
die
entwicklungspolitische
Bildungsarbeit
und
den
entwicklungspolitischen Runden Tisch.

 
118
Kirchen und Religionsgemeinschaften
Wir bekennen uns ausdrücklich zur Achtung und zum Schutz der Religionsfreiheit und der
Religionsausübung, wie sie im Grundgesetz und in der Sächsischen Verfassung garantiert
sind. Ebenso beachten wir, dass viele Menschen keiner Religion angehören. Wir treten allen
Tendenzen entgegen, Menschen wegen ihres Glaubens oder ihrer religiösen Herkunft
herabzuwürdigen.
Religionsfreiheit bedeutet nicht nur Toleranz gegenüber unterschiedlichen religiösen
Lebensformen, sondern auch deren in unserer Verfassung verankertes Recht, ein eigenes
religiöses Leben zu gestalten und zu verwirklichen.
Wir unterstützen nachdrücklich den Beitrag der christlichen Kirchen, der jüdischen
Gemeinden sowie der muslimischen Gemeinden und weiterer religiöser Gemeinschaften, der
in ihrer Mitverantwortung und ihrer Mitgestaltung für das Gemeinwohl zum Ausdruck kommt.
Diese bieten den Menschen Orientierung, bereichern das gesellschaftliche Leben und
fördern den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
Das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, Einrichtungen im Sozial- und
Gesundheitswesen
zu
unterhalten,
wird
anerkannt.
Soweit
solche
Einrichtungen
gemeinwohlbezogene Aufgaben erfüllen, die unabhängig von der Religionszugehörigkeit in
Anspruch genommen werden können, werden wir diese angemessen fördern.
Wir setzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der
Religionen im Freistaat Sachsen fort. Sie sind für uns wichtige Gesprächspartner. Wir
unterstützen ihren Beitrag im gesellschaftlichen Dialog und zur Vermittlung von Werten und