Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der
Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“
2
Inhaltsverzeichnis
1
EINFÜHRUNG ................................................................................................................................................ 3
1.1
BUNDESWEITER LEHRKRÄFTEMANGEL ............................................................................................................................ 3
1.2
GESAMTKONZEPT....................................................................................................................................................... 3
1.2.1
Bildung sichern und Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen ................................................................................ 4
1.2.2
Schrittweise Verbesserungen ................................................................................................................................ 4
1.3
LEHRKRÄFTEBEDARFSPLANUNG UND EINSTELLUNGSPLANUNG ............................................................................................. 5
1.3.1
Ausbildungskapazitäten der Lehrerbildung .......................................................................................................... 6
2
FINANZIELLE MAßNAHMEN ZUR STEIGERUNG DER ATTRAKTIVITÄT DES LEHRERBERUFS .............................. 6
2.1
VERBEAMTUNG VON LEHRKRÄFTEN UND REFERENDAREN .................................................................................................. 6
2.1.1
Verbeamtung von Neueinstellungen, Bestandslehrern und Übernahme verbeamteter Lehrkräfte aus anderen
Bundesländern ...................................................................................................................................................... 6
2.1.2
Verbeamtung von Referendaren und Lehramtsanwärtern im Vorbereitungsdienst ............................................ 6
2.2
VERGÜTUNG SEITENEINSTEIGERQUALIFZIERUNG ............................................................................................................... 7
2.3
HEBUNG DER GRUNDSCHULLEHRKRÄFTE AUF A 13/E 13 .................................................................................................. 7
2.4
HEBUNG VON NIEDRIGER ALS A 13/E 13 EINGRUPPIERTEN LEHRKRÄFTEN ............................................................................ 7
2.5
BEFÖRDERUNGSSTELLEN UND ZULAGEN FÜR LEHRKRÄFTE IM ANGESTELLTENVERHÄLTNIS ......................................................... 8
2.6
ANPASSUNG DER SCHULLEITUNGSÄMTER SOWIE WEITERER GRUPPEN .................................................................................. 8
2.7
BUDGET FÜR LEISTUNGSPRÄMIEN ................................................................................................................................. 9
3
STRUKTURELLE MAßNAHMEN ZUR STEIGERUNG DER ATTRAKTIVITÄT DES LEHRERBERUFS UND ZUR
VERBESSERUNG DER UNTERRICHTSVERSORGUNG ........................................................................................ 9
3.1
PROGRAMM „SENIOR-LEHRKRÄFTE“ ............................................................................................................................. 9
3.2
PROGRAMM „SCHULASSISTENZ“ ................................................................................................................................. 10
3.3
FLEXI-TEILZEIT ......................................................................................................................................................... 10
3.4
ÜBERARBEITUNG DER LEHRPLÄNE UND STUNDENTAFELN ................................................................................................. 10
3.5
ERHÖHUNG DER MITTEL FÜR GANZTAGSANGEBOTE ........................................................................................................ 11
3.6
VERRINGERUNG DER TEILZEITQUOTE ............................................................................................................................ 11
3.7
ANSCHLUSSREFERENDARIAT ....................................................................................................................................... 11
3.8
VORZIEHEN DER EINSTIEGSQUALIFIKATION FÜR SEITENEINSTEIGER ..................................................................................... 11
3.9
BUDGETIERUNG VON NICHT BESETZTEN LEHRERARBEITSVERMÖGEN ................................................................................... 11
3.10
BEGLEITETE BERUFSEINSTIEGSPHASE ............................................................................................................................ 12
3.11
PERSONELLE ABSICHERUNG DER MAßNAHMEN IM LASUB ............................................................................................... 12
3.12
SCHULPSYCHOLOGEN ................................................................................................................................................ 12
4
WEITERE ERGÄNZENDE MAßNAHMEN BZW. VERFAHREN ........................................................................... 12
4.1
PRÜFUNG DER AUSWIRKUNGEN DER MAßNAHMEN AUF DIE FREIEN SCHULEN ...................................................................... 12
4.2
KONTINUIERLICHE BEGLEITUNG DER UMSETZUNG DES PROGRAMMS DURCH DIE LEHRERGEWERKSCHAFTEN UND VERBÄNDE UND DEN
SÄCHSISCHEN LANDTAG ............................................................................................................................................ 13
5
ANLAGEN .................................................................................................................................................... 14
5.1
ANLAGE 1 - LEHRKRÄFTEBEDARFSPLANUNG .................................................................................................................. 14
3
1
Einführung
1.1 Bundesweiter Lehrkräftemangel
Die Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt in Deutschland ist seit Jahren angespannt. Vor dem
Hintergrund steigender Geburtenraten, starker Lehrerjahrgänge, die das Ruhestandsalter
erreichen, aber auch auf Grund neuer Herausforderungen wie der Umsetzung der Inklusion oder
des Zuzugs von Flüchtlingen stehen die Länder in einem starken Wettbewerb. Wurden 2009 bis
2014 bundesweit jährlich ca. 30.000 Lehrkräfte eingestellt, so stieg diese Zahl in 2016 auf gut
36.000 an. Die Zahl der neuen grundständig ausgebildeten Lehrkräfte verharrte dagegen bei ca.
30.000 Neuabsolventen des Vorbereitungsdienstes.
Alle Bundesländer haben derzeit große Schwierigkeiten, grundständig ausgebildete Lehrkräfte in
ausreichender Zahl zu finden. Sachsen steht darüber hinaus vor einem zusätzlichen Problem: Die
derzeit in Sachsen ausgebildeten Absolventen reichen kurzfristig nicht einmal aus, um die
regulären Altersabgänge an den Schulen zu ersetzen. Zusätzliche Bedarfe aufgrund steigender
Schülerzahlen können aus eigener Kraft im Grundschulbereich frühestens ab dem Schuljahr
2022/23, in den anderen Schularten erst beginnend ab dem Schuljahr 2024/25 gedeckt werden.
Mittelfristig wird Sachsen seinen Lehrerbedarf zwar aus eigener Kraft decken können; erst recht,
wenn die quantitativen Anstrengungen an den Hochschulen von qualitativen Veränderungen in
der Lehramtsausbildung begleitet werden. Doch kurzfristig muss das Sächsische Schulsystem
zusätzliche Ressourcen mobilisieren, um das aktuell bestehende Defizit an Lehrerarbeitsvermögen
zu verringern und sicherzustellen, dass nicht nur künftige Generationen, sondern auch die heute in
unseren Schulen lernenden Kinder und Jugendlichen eine hochwertige Schulbildung erhalten.
1.2
Gesamtkonzept
Mit dem Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“
legt die Sächsische Staatsregierung ein Gesamtkonzept vor, das sich sowohl den kurzfristig
umsetzbaren Maßnahmen widmet als auch langfristig erforderliche Steuerungsprozesse einleitet.
Im Schuljahr 2018/19 stehen 30.188 Stellen zur Verfügung, im Schuljahr 2019/20 werden es
30.300 Stellen sein.
Das Handlungsprogramm komplettiert die bisher unternommenen Schritte der sächsischen Politik
zur Verbesserung der schulischen Bildung beginnend bei den „Bildungspaketen“ I (2011) und II
(2013) über den Koalitionsvertrag „Sachsens Zukunft gestalten“ (2014) und das
„Lehrermaßnahmenpaket“ (2016) bis hin zum novellierten Schulgesetz (2017).
Weil die vergangenen Jahre deutlich gemacht haben, dass Trends und Entwicklungen nicht mehr
ausschließlich langen Linien folgen, sondern auch immer wieder Sprünge und Unwägbarkeiten
aufweisen, muss der Freistaat Sachsen in der Lage sein, künftig schneller und flexibler auf
Veränderungen im Bildungsbereich zu reagieren. Gleichzeitig führen gerade die heute im Bereich
der Lehrerbildung bestehenden Folgeprobleme früherer Entscheidungen vor Augen, dass
Kontinuität ein ganz wesentlicher Faktor für das Gelingen von Prozessen ist. Mehr Vielseitigkeit
4
und zugleich mehr Klarheit, mehr Risikofreude und zugleich mehr Sicherheit, mehr Weitblick und
zugleich mehr Schnelligkeit – das sind auch im Bildungsbereich die herausfordernden
Gütekriterien von Entscheidungen, denen sich Politik und Verwaltung noch besser als bisher
stellen müssen.
1.2.1 Bildung sichern und Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen
Mit dem Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“
verfolgen die Koalitionspartner das Ziel, die Attraktivität des Lehrerberufs im Freistaat Sachsen
weiter zu steigern. Dies ist einerseits mit Blick auf die beschriebene Wettbewerbssituation mit den
anderen Bundesländern erforderlich, um neue Lehrkräfte in die sächsischen Schulen zu bringen. Es
ist zum anderen aber auch mit Blick auf die bereits heute in Sachsens Schulen tätigen Lehrkräfte
notwendig, um denen, die unser sächsisches Schulsystem seit vielen Jahren tragen und zu steten
Erfolgen führen, gebührend Anerkennung und Wertschätzung zuteilwerden zu lassen. Alle
Bemühungen dienen schließlich dazu, das verfassungsmäßige Recht aller Kinder und Jugendlichen
auf bestmögliche Bildung im Freistaat Sachsen zu gewährleisten.
Die Attraktivität des Lehrerberufes bemisst sich an vielen Faktoren. Natürlich ist die Frage des
Verdienstes eine ganz Wesentliche bei der Entscheidung junger Menschen für einen Beruf und
den Ort ihrer Berufsausübung. Doch darüber hinaus nehmen auch die Bedingungen, unter denen
Lehrkräfte ihre Tätigkeit ausüben können, entscheidend Einfluss auf die Arbeitszufriedenheit und
die Motivation für den Beruf. In vielen Briefen, Stellungnahmen, Petitionen und Äußerungen
haben die Lehrkräfte im Freistaat Sachsen in den vergangenen Monaten deutlich gemacht, dass
sie sich neben einer im Vergleich zu anderen Bundesländern gerechten Entlohnung mehr Zeit für
die Kernaufgaben des Lehrerberufs – guten Unterricht und individuelle Förderung – wünschen. Die
hier immer wieder genannten Stichworte lauten: Einführung einer Klassenleiterstunde, Absenkung
des Pflichtstundenmaßes oder auch Verringerung des Klassenteilers.
1.2.2 Schrittweise Verbesserungen
Solche Forderungen und Wünsche sind aus der Perspektive der Lehrkräfte nachvollziehbar. Doch
gleichzeitig
kostet
jeder
weitere
Schritt
in
eine
solche
Richtung
zusätzliches
Lehrerarbeitsvermögen - das bereits jetzt knapp ist. Der Freistaat Sachsen hat in den letzten
Jahren viele Schritte unternommen, um sowohl die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte als auch
die Bildungsbedingungen für die Schüler zu verbessern:
-
Mit der Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes wurde der Erhalt von Schulstandorten
im ländlichen Raum gesichert. Dadurch werden lange Schul- und Arbeitswege vermieden,
eine wohnortnahe Beschulung ermöglicht, die ländlichen Kommunen gestärkt und die
Ausdünnung des Schulnetzes verhindert. Aber natürlich verursachen diese Maßnahmen
einen zusätzlichen Lehrkräftebedarf.
-
Die neue Klassenbildungsverordnung schreibt eine Absenkung der Klassenobergrenze im
Rahmen der integrativen Beschulung verbindlich vor. Damit wird eine zusätzliche Belastung
der Lehrkräfte vermieden und eine bessere individuelle Förderung der Schüler ermöglicht.
Aber natürlich verursacht diese Maßnahme einen zusätzlichen Lehrkräftebedarf.
5
-
Mit dem Lehrermaßnahmenpaket 2016 wurde für ältere Lehrkräfte eine zusätzliche
Altersermäßigung
gewährt.
Außerdem
wurde
das
Pflichtstundenmaß
der
Grundschullehrkräfte um eine Stunde abgesenkt. Für die Ausbildung der Seiteneinsteiger
durch Mentoren wurden zusätzliche Anrechnungsstunden gewährt, für die Seiteneinsteiger
selbst eine dreimonatige Einstiegsfortbildung eingeführt. All diese Maßnahmen dienen
dazu, die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte zu verbessern. Doch gleichzeitig verursachen
diese Maßnahmen alle einen zusätzlichen Lehrkräftebedarf.
Nicht immer, aber leider oft stehen derzeit die beiden wichtigsten Ziele sächsischer Bildungspolitik
– die Absicherung eines qualitativ hochwertigen Unterrichts für die Schülerinnen und Schüler
einerseits und die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte andererseits –
miteinander im Konflikt. Erst recht unter den aktuellen Grenzen, die nicht mehr ausschließlich der
finanzielle Gesamtrahmen des Landeshaushalts setzt, sondern vor allem die begrenzte
Verfügbarkeit an ausgebildeten Lehrkräften auf dem Arbeitsmarkt. Maßnahmen zur weiteren
Absenkung der Unterrichtsverpflichtung können deshalb kurzfristig nicht ergriffen werden.
Allerdings sollen mit dem Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im
Freistaat Sachsen“ planerische Wege eröffnet werden, die solche Maßnahmen langfristig
ermöglichen und dabei gleichzeitig die Unterrichtsabsicherung gewährleisten.
1.3
Lehrkräftebedarfsplanung und Einstellungsplanung
Steigende Schülerzahlen einerseits und viele Altersabgänge andererseits führen auch künftig zu
einem anhaltend hohen Einstellungsbedarf in allen Schularten. Dieser Einstellungsbedarf kann
bereits seit mehreren Jahren nicht mehr ausschließlich mit grundständig ausgebildeten
Lehrkräften gedeckt werden, so dass die Einstellung von Seiteneinsteigern zur Absicherung des
Unterrichts erforderlich ist. Seiteneinsteiger sind eine wichtige Hilfe und unverzichtbare Stütze für
unser Schulsystem. Mittelfristig muss es aber gelingen, den Einstellungsbedarf wieder vollständig
mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu decken und den Seiteneinstieg auf seine
Nebenrolle als ergänzenden Weg zum Lehrerberuf zurückzuführen.
Um die in den nächsten Jahren erforderlichen Ausbildungskapazitäten für Lehrkräfte solide
bestimmen zu können, braucht es eine Planung, die den Bedarf an Lehrkräften transparent und
vollständig ausweist (siehe Anlage 1).
So kann beispielsweise eine 100% Abdeckung des Ergänzungsbereichs in einigen Jahren nur dann
erreicht werden, wenn die dafür erforderlichen Lehrkräfte heute in die Ausbildung gebracht
werden. Gleichzeitig muss transparent werden, dass zum heutigen Zeitpunkt nicht alle in der
Lehrerbedarfsplanung als erforderlich ausgewiesenen Stellen besetzt werden können, weil hierfür
nicht genügend Personal auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist.
Die langfristig orientierte Lehrkräftebedarfsplanung des Freistaates Sachsen wird zu diesem Zweck
um eine kurzfristig orientierte Einstellungsplanung ergänzt. Während erstere die Grundlage für die
Bestimmung
der
Ausbildungskapazitäten
an
den
Universitäten
liefert,
bildet
die
Einstellungsplanung die aktuell möglichen Einstellungszahlen ab. Die Lehrkräftebedarfsplanung
wird gemäß der Festlegung des neuen Schulgesetzes künftig alle zwei Jahre aktualisiert. Die
Aktualisierung der Einstellungsplanung erfolgt halbjährlich auf Basis der Absolventenzahlen und
unter Festlegung eines Seiteneinsteiger-Anteils. Die zum Jahresende 2018 neu vorzulegende
6
langfristig orientierte Lehrkräftebedarfsplanung wird auf Basis der geltenden Rechtslage erstellt
und bezieht die vollständige Abdeckung des Ergänzungsbereichs mit ein.
1.3.1 Ausbildungskapazitäten der Lehrerbildung
Voraussetzung für die Stabilisierung der Lehrkräftesituation ist die ausreichende Ausbildung von
Lehrernachwuchs. Hierzu müssen einerseits genügend Studienplätze an den Hochschulen
bereitgestellt werden. Zum zweiten muss es gelingen, eine ausreichende Zahl von Abiturienten für
die Aufnahme eines Lehramtsstudiums in den benötigten Schularten und Fächerkombinationen zu
gewinnen. Und schließlich müssen das Studium und die Arbeitsbedingungen im nachfolgenden
Referendariat so gestaltet sein, dass möglichst viele Studierende die Studienziele erreichen und als
Absolventen im Freistaat Sachsen verbleiben.
Die Studienplatzkapazitäten für das Lehramt an den sächsischen Hochschulen wurden in den
vergangenen Jahren mehrfach erhöht: Standen im Jahr 2011 für Studienanfänger nur 1.000
Studienplätze für die Lehramtsausbildung zur Verfügung, so wuchs diese Zahl im Jahr 2012 auf
1.784 Studienplätze. Ab 2017 konnten über alle Schularten hinweg 2.045 Studienplätze für
Studienanfänger angeboten werden und ab 2018 steigt diese Zahl an den lehrerbildenden
Hochschulen Sachsens auf vorübergehend 2.420 Studienplätze. Da eine grundständig ausgebildete
Lehrkraft von der Immatrikulation an der Hochschule bis zum Ablegen des Zweiten Staatsexamens
eine rund siebenjährige Ausbildungszeit absolviert, werden die positiven Effekte der erhöhten
Studienkapazitäten ab dem Jahr 2020 schrittweise im Schulsystem spürbar werden, je nach
Schulart in unterschiedlichem Ausmaß.
2
Finanzielle Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des
Lehrerberufs
2.1
Verbeamtung von Lehrkräften und Referendaren
2.1.1 Verbeamtung von Neueinstellungen, Bestandslehrern und Übernahme verbeamteter
Lehrkräfte aus anderen Bundesländern
Sachsen verbeamtet ab 1. Januar 2019 neu einzustellende Lehrkräfte mit grundständiger
Ausbildung und übernimmt zur Bedarfsdeckung statuswahrend bereits verbeamtete Lehrkräfte
aus anderen Bundesländern. Gleichzeitig wird grundständig ausgebildeten Lehrkräften im Bestand
bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (bisher 47 Jahre) die Möglichkeit eröffnet, sich ebenfalls
verbeamten zu lassen. Die Anrechnung von versorgungsrechtlichen Vordienstzeiten wird dabei auf
5 Jahre begrenzt. Die Maßnahme wird befristet bis zum 31. Dezember 2023. Eine Evaluation
erfolgt bis zum 31. Dezember 2021.
2.1.2 Verbeamtung von Referendaren und Lehramtsanwärtern im Vorbereitungsdienst
Als Konsequenz der angebotenen Verbeamtung der Lehrer und als Anreizinstrument zur
Aufnahme
des
Vorbereitungsdienstes
im
Freistaat
Sachsen
werden
Referendare
und
7
Lehramtsanwärter ab 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 im Beamtenverhältnis auf
Widerruf eingestellt, der bisher gewährte Zuschlag von 390 Euro pro Monat entfällt ab 1. Januar
2019.
Zusätzlich wird die Attraktivität des Lehrerberufs durch folgende Maßnahmen gesteigert:
-
Einstellungsgarantie
: Referendare erhalten im Zeitpunkt der Aufnahme des Referendariats
unter der Voraussetzung des erfolgreichen Bestehens des Zweiten Staatsexamens eine
Einstellungsgarantie für die Schularten Grundschule, Förderschule und Oberschule. Bei den
Schularten Gymnasium und Berufliche Schulen wird die Einstellungsgarantie bis auf
weiteres für bestimmte Fächer bzw. Fächerkombinationen ausgesprochen. Das SMK
informiert in jedem Jahr rechtzeitig über die Fortführung der Einstellungsgarantie.
-
Anwärtersonderzuschlag
:
Um einen
Anreiz zu schaffen, dass Referendare und
Lehramtsanwärter den Vorbereitungsdienst an Schulen im ländlichen Raum absolvieren,
soll ein Anwärtersonderzuschlag nach § 73 Sächsisches Besoldungsgesetz gewährt werden.
Voraussetzung ist, dass ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern vorliegt. Der
Anwärtersonderzuschlag wird beitragen, eventuelle zusätzliche Kosten beim Wechsel vom
universitären Ausbildungsort an einen schulischen Ausbildungsort im ländlichen Raum
neben der Besoldung abzudecken.
-
Ausbildungsstätten im ländlichen Raum
: SMK wird bis 31. Dezember 2018 über die
Einrichtung von zwei weiteren Ausbildungsstätten für Referendare und Lehramtsanwärter
im ländlichen Raum (je eine in Ostsachsen und Westsachsen) entscheiden.
2.2
Vergütung Seiteneinsteigerqualifzierung
Die Seiteneinsteiger erhalten für die Zeit ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung künftig bis zu 6
statt bisher „bis zu 4“ Anrechnungsstunden. Damit verringert sich das Pflichtstundenmaß in
Vollzeit auf 20 (OS, Gym, BBS) bzw. auf 19 Stunden (FöS) bzw. 21 Wochenstunden (GS).
2.3
Hebung der Grundschullehrkräfte auf A 13/E 13
Mit dem Lehrermaßnahmenpaket vom Oktober 2016 wurden die Oberschullehrer in die
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe E 13 eingruppiert. Unser Ziel ist die Gleiche Bezahlung in allen
Schularten. Ab 1. Januar 2019 erhalten deshalb auch Grundschullehrer eine Besoldung nach der
Besoldungsgruppe A 13 beziehungsweise eine Vergütung nach der Entgeltgruppe E 13. Die
Überstundenvergütung von Grundschullehrern wird ab 1. Januar 2019 auf das Niveau der anderen
Schularten erhöht.
2.4
Hebung von niedriger als A 13/E 13 eingruppierten Lehrkräften
Der Freistaat Sachsen wird alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Angleichung der
Bezahlung von unterhalb der A 13/E 13 eingruppierten Lehrkräften ausschöpfen, denn in ihrer
praktischen Tätigkeit an den sächsischen Schulen sind diese Lehrkräfte hinsichtlich ihrer fachlichen
8
und pädagogischen Fähigkeiten seit vielen Jahren eine wesentliche Stütze des sächsischen
Bildungserfolgs.
Lehrkräfte mit DDR-Abschluss werden hinsichtlich ihrer Lehrbefähigung und damit ihrer
Eingruppierung den an ihrer Schulart tätigen Lehrkräften nach neuem Recht gleichgestellt.
Voraussetzung hierfür ist neben dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung an einer damaligen
(Pädagogischen) Hochschule, Pädagogischen Schule oder einem Institut für Lehrerbildung eine
mindestens
fünfjährige
Unterrichtstätigkeit
in
den
entsprechenden
Fächern
und
eine
Kurzbeurteilung des Schulleiters. Die Lehrer-Qualifizierungsverordnung wird entsprechend
geändert.
Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen sind aufgrund des Theorie und Praxis verbindenden
Lernfeldunterrichts in Sachsen grundsätzlich als Berufsschullehrer tätig. Damit bestimmt sich auch
für Handwerksmeister, Ingenieurpädagogen und ähnliche Berufsgruppen die Eingruppierung nach
Abschnitt 2 Ziffer 4 der Entgeltordnung Lehrkräfte, mithin erfolgt eine Eingruppierung mindestens
in Entgeltgruppe 10.
Seiteneinsteiger werden aufgrund ihrer wissenschaftlichen Ausbildung – soweit möglich –
grundsätzlich in Entgeltgruppe 12 eingruppiert. Nach einer erfolgreichen berufsbegleitenden
Qualifizierung erwerben sie einen der grundständigen Lehramtsausbildung gleichgestellten
pädagogischen Abschluss und gelangen damit in die Entgeltgruppe 13.
Zur Erstellung von Ermessensleitlinien für die Anerkennungspraxis und zum Umgang mit
Härtefällen wird eine „Anerkennungskommission“ beim SMK unter Beteiligung der sächsischen
Lehrergewerkschaften und des SMF eingerichtet.
2.5
Beförderungsstellen und Zulagen für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis
Die
erfolgreiche
Entwicklung
des
sächsischen
Schulsystems
ist
entscheidend
dem
jahrzehntelangen Engagement der Lehrkräfte im Bestand zu verdanken. Der Freistaat hat dazu in
den letzten Jahren Oberschul- und Förderschullehrkräfte in Anerkennung dieses Engagements in
die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert. Grundschullehrkräfte steigen zukünftig ebenfalls in die
Entgeltgruppe 13
auf.
Ergänzend
dazu
wird
durch
Ausbringung
von
20
Prozent
Beförderungsstellen den nicht verbeamteten grundständig ausgebildeten Lehrkräften an den
weiterführenden Schulen ab 1. Januar 2019 eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14
angeboten.
Außerdem treten wir in Gespräche mit der TdL ein, um möglichst vielen sächsischen Lehrkräften
eine Zulage zu gewähren.
2.6
Anpassung der Schulleitungsämter sowie weiterer Gruppen
Für eine passförmige Ämterstruktur werden in der Folge der vorgenannten Höhergruppierungen
die Schulleitungsämter an Grundschulen, Oberschulen und Förderschulen angepasst, um die
Leistungen der Schulleiter und stellvertretenden Schulleiter zu honorieren und Anreize für die
Übernahme der verantwortungsvollen Funktion der Schulleitung zu setzen.
9
Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben an Lehrerseminaren
bzw. im Landesamt für Schule und Bildung ebenfalls angepasst werden.
2.7
Budget für Leistungsprämien
Jede Schule erhält ab 1. Januar 2019 ein frei aufteilbares Prämienbudget zur Ausgabe individueller
und kollektiver Leistungsprämien. Über die Vergabe entscheidet der Schulleiter in Abstimmung
mit dem Örtlichen Personalrat. Das Prämienbudget wird auf die öffentlichen Schulen im Freistaat
Sachsen entsprechend der Anzahl der Lehrkräfte an jeder Schule aufgeteilt. Die Zuweisung des
zusätzlichen Prämienbudgets erfolgt bis zum 31. Dezember 2023.
3
Strukturelle Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des
Lehrerberufs und zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung
Das sächsische Schulsystem muss kurzfristig alle verfügbaren Ressourcen mobilisieren, um das
aktuell bestehende Defizit an Lehrerarbeitsvermögen zu verringern und die Unterrichtsversorgung
abzusichern. Hierbei werden verschiedene Maßnahmen gleichzeitig ergriffen, die dazu dienen, die
Lehrkräfte zu entlasten und so ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Auch dies trägt dazu bei,
die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen. Ein Weg zur Entlastung von Lehrkräften und damit
zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung besteht darin, zusätzliches Personal an die Schulen zu
bringen, welches einen Teil der Aufgaben, die jetzt Lehrkräfte erledigen, übernehmen kann.
3.1
Programm „Senior-Lehrkräfte“
In den vergangenen Jahren sind viele Lehrkräfte mit der Regelaltersgrenze oder vorzeitig in ihren
wohlverdienten Ruhestand gegangen. Zwar ist es mit der im Lehrermaßnahmenpaket
beschlossenen und bis mindestens zum 31. Dezember 2023 beizubehaltenden Bindungszulage
gelungen, mehr als 600 Lehrkräfte über das 63. Lebensjahr hinaus im Schuldienst zu halten. Doch
nicht alle Lehrkräfte sind nach langjähriger Unterrichtstätigkeit dazu bereit und in der Lage, auch
noch im Rentenalter regelmäßig vor Schulklassen zu stehen. Allerdings dürften viele von Ihnen
gern die Aufgabe erfüllen, künftige Lehrkräfte auszubilden und so ihre Erfahrungen
weiterzugeben.
Der Freistaat Sachsen startet deshalb das Programm „Senior-Lehrkräfte“ und bietet allen Lehrern
unmittelbar vor ihrem Renteneintritt eine Weiterbeschäftigung als „Senior-Lehrkraft“ an. Aufgabe
der Senior-Lehrkraft ist die Begleitung und Einarbeitung von Seiteneinsteigern, Referendaren und
Praktikanten sowie die Unterstützung der Schulleitung bei ihren organisatorischen Aufgaben. Die
Weiterbeschäftigung erfolgt analog zu den Maßgaben des Programms Unterrichtsversorgung je
nach Bedarf an der eigenen oder einer anderen Schule in Teilzeit in einem Umfang von bis zu 20
Stunden pro Woche, dabei werden die konkreten Beschäftigungskonditionen (Arbeits- oder
Honorarvertrag) nach individueller Situation der Senior-Lehrkraft gestaltet. Für das Programm
sollen auch bereits heute in Rente befindliche Lehrkräfte gewonnen werden.
10
In gleichem Maße wie Senior-Lehrkräfte an den sächsischen Schulen die Aufgaben der Betreuung
von Seiteneinsteigern und Referendaren übernehmen, können die hierfür derzeit gewährten
Anrechnungsstunden wieder der regulären Unterrichtsversorgung zugeführt werden („Atmendes
System“ – Berechnung pro Schuljahr).
3.2 Programm „Schulassistenz“
Der Freistaat Sachsen startet das Programm „Schulassistenz“. Vor allem an Schulen mit
besonderen Herausforderungen (z.B. hoher DaZ-Klassen- bzw. Migrantenanteil, hoher Anteil an
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, hoher Anteil an Schülern mit wirtschaftlich
schwachem Hintergrund, etc.) haben die Lehrkräfte viele zusätzliche Aufgaben zu erledigen. An
diesen Schulen soll zusätzliches nichtpädagogisches Personal zur Unterstützung und Entlastung
der Lehrkräfte gewonnen werden.
Auf Basis einer Vergütung bis zu Entgeltstufe E 9 werden wir bis zu ein Drittel aller sächsischen
Schulen erreichen.
3.3
Flexi-Teilzeit
Das bisher praktizierte Sabbatjahrmodell wird zum Modell „Flexi-Teilzeit“ weiterentwickelt und
ausgebaut. Danach übernimmt die Lehrkraft für einen bestimmten Zeitraum ein höheres
Unterrichtsvolumen, als sie vergütet bekommt und kann dieses zu einem späteren Zeitpunkt
durch eine in gleichem Maße gewährte Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung ohne
Einkommensverlust abgelten. Das Modell wird so ausgestaltet, dass die „Ausgleichsphase“ erst ab
dem Schuljahr 2023/2024 in Anspruch genommen werden kann.
3.4
Überarbeitung der Lehrpläne und Stundentafeln
Neue Lerninhalte wie beispielsweise Digitalisierung, Medienbildung und politische Bildung
verlangen eine fächerübergreifende Lehrplanüberarbeitung die sich in den Stundentafeln
niederschlagen wird. Mit einer Stundentafelüberarbeitung wird deshalb die im bundesweiten und
erst recht europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Stundenlast der Schülerinnen und
Schüler verringert und Raum hierfür geschaffen. Gleichzeitig wird so auch zusätzliches
Lehrerarbeitsvolumen zur Absicherung des Unterrichts gewonnen.
Die Lehrpläne und Stundentafeln werden zum 1. August 2019 überarbeitet. Ziel ist eine
Absenkung des Unterrichtsvolumens um 4 Prozent bei gleichzeitiger Einhaltung der KMK-
Standards. In die Stundentafelüberarbeitung sollen alle Fächergruppen einbezogen werden.
11
3.5
Erhöhung der Mittel für Ganztagsangebote
Um kurzfristig zusätzliche Angebote zu ermöglichen und langfristig Veränderungen der
Stundentafel konzeptionell zu begleiten, werden die Mittel für Ganztagsangebote um
13,5 Mio. Euro pro Jahr beginnend ab 1. August 2019 erhöht.
3.6
Verringerung der Teilzeitquote
Die rechtlichen Möglichkeiten für Teilzeitarbeit werden beibehalten, um die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf auch für Lehrkräfte sicherzustellen. Gleichzeitig werden wir bei den Lehrerinnen
und Lehrern für die Vollzeittätigkeit werben und auch das Hinausschieben des Ruhestandseintritts
der Lehrkräfte soll weiterhin dazu beitragen, das Arbeitsvermögen im Schuldienst zu erhalten. Die
Bindungszulage bleibt erhalten.
3.7
Anschlussreferendariat
Zukünftig wird der unmittelbare Wechsel in den Vorbereitungsdienst nach dem Ersten
Staatsexamen ermöglicht. Die laufende Novellierung der Lehramtsprüfungsordnung I wird
berücksichtigen, dass der Ablauf der Ersten Staatsprüfung so gestaltbar ist, dass nach Abschluss
aller Einzelprüfungen (zum Mai/Juni bzw. Dezember/Januar) der Vorbereitungsdienst anschließen
kann. Das Zulassungsverfahren zum Vorbereitungsdienst wird parallel zum Ablauf der Prüfungen
organisiert.
3.8
Vorziehen der Einstiegsqualifikation für Seiteneinsteiger
Die Einstiegsqualifikation für Seiteneinsteiger wird um drei Monate vor Schulhalbjahresbeginn
vorgezogen – erstmalig ab 1. Mai 2018.
3.9
Budgetierung von nicht besetzten Lehrerarbeitsvermögen
Schulen erhalten im Rahmen eines Modellversuchs befristet die Möglichkeit nicht besetzbares
Lehrerarbeitsvermögen zu kapitalisieren und zur Entlastung von Lehrkräften bzw. für
unterrichtsergänzende und -vertiefende Angebote einzusetzen. Zusätzlich erhalten diese Schulen
ein
schulgenaues
finanzielles
Budget
aus
dem
Programm
Unterrichtsversorgung
zur
eigenverantwortlichen Verwendung, um schnell und flexibel auf Vertretungsbedarfe von bis zu
fünf Wochen reagieren zu können.
In einer Pilotphase im Schuljahr 2018/2019 sollen 10 Schulen Vertragskonstruktionen erproben.
Gemeinsam mit dem LaSuB werden parallel die erforderlichen Verwaltungsprozesse definiert,
erprobt und mit Blick auf die flächendeckende Einführung ab dem Schuljahr 2019/2020 überprüft.
12
3.10
Begleitete Berufseinstiegsphase
Im Rahmen des Berufseinstiegs werden intensive Coaching- und Fortbildungsmaßnahmen
angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei. Für diese begleitete Berufseinstiegsphase
stehen bedarfsgerecht Ressourcen zur Verfügung.
3.11
Personelle Absicherung der Maßnahmen im LaSuB
Als zusätzliche vorübergehende Aufgaben zu den ohnehin stattfindenden Neueinstellungen wird
das LaSuB die Verbeamtung von Bestandslehrern, Hebungen, Höhergruppierungen und
Anlassbeurteilungen vornehmen. Dies beinhaltet voraussichtlich über 30.000 einzelne zusätzliche
vorübergehende Personalmaßnahmen. Um die zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen bedarf es
übergangsweise zusätzlichen Personals im LaSuB, welches unverzüglich einsetzbar ist.
3.12
Schulpsychologen
Das SMK wird beginnend ab 1. Januar 2019 bis zu 20 zusätzliche Schulpsychologen einstellen.
4
Weitere ergänzende Maßnahmen bzw. Verfahren
4.1
Prüfung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die freien Schulen
Eine
Verbeamtung
von
neu
eingestellten
bzw.
bereits
beschäftigen
Lehrkräften
im
Angestelltenverhältnis erhöht die staatlichen Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft. Durch
die im Sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) festgelegte
Berechnungsregelung
wirkt
sich
eine
Verbeamtung
dieser
Lehrkräfte
positiv
auf
die
Bruttojahresentgelte aus und führt damit zu einer Steigerung der Schülerausgabensätze. Bei der
Berechnung der Schülerausgabensätze sind die Bruttojahresentgelte der tarifbeschäftigten Lehrer
einschließlich der pauschalierten Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Zweigen der
Sozialversicherung und zur Zusatzversorgung an die Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder maßgeblich. Verbeamtete Lehrer, wie derzeit schon die Schulleiter, werden mit
berücksichtigt und als tarifbeschäftigte Lehrer behandelt. Die Besoldungsgruppen werden dabei
den
entsprechenden
Entgeltgruppen
zugeordnet.
Damit
fließen
die
pauschalierten
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in die Berechnung ein.
Die Zahlungen in den Generationenfonds und Beihilfeaufwendungen finden allerdings keine
Berücksichtigung.
Diese Herangehensweise ist in § 14 Abs. 3 Satz 4 SächsFrTrSchulG ausdrücklich festgeschrieben.
Die Zuordnung der Besoldungsgruppen zu den Entgeltgruppen ist in § 2 Zuschussverordnung
geregelt. Dies führt bei einer Verbeamtung von neueingestellten und jüngeren Lehrkräften (die
sich in der Regel in den unteren Entgeltstufen der Entgeltgruppen befinden) zu höheren
Bruttojahresentgelten, weil in die Berechnung der durchschnittlichen Bruttojahresentgelte in
stärkerem Maße die Lehrkräfte mit den höheren Entgeltstufen einfließen.
13
Um durch die Verbeamtung ggf. entstehende Nachteile der Schulen in freier Trägerschaft beim
Wettbewerb um Lehrkräfte ohne Zeitverzug auszugleichen, wollen wir für die Schulen in freier
Trägerschaft bereits zum Jahr 2019 einen entsprechenden Ausgleich schaffen.
4.2
Kontinuierliche Begleitung der Umsetzung des Programms durch die
Lehrergewerkschaften und Verbände und den Sächsischen Landtag
Das SMK wird in 2018 und 2019 vierteljährlich den Lehrergewerkschaften und Verbänden sowie
dem Schulausschuss des Sächsischen Landtages über die Umsetzung des Handlungsprogramms
berichten.
14
5
Anlagen
5.1
Anlage 1 - Lehrkräftebedarfsplanung
Bei der oben genannten Tabelle handelt es sich um eine modifizierte Darstellung auf der Basis der
Lehrerbedarfsprognose vom November 2016. Über die damals festgestellten Einstellungsbedarfe
hinaus
wird
der
zusätzliche
Einstellungsbedarf
ausgewiesen,
um
den
Grund-
und
Ergänzungsbereich vollständig abzudecken.
Die Grafik stellt eine Momentaufnahme dar. Bis Ende 2018 erfolgt eine umfassende Evaluation des
Lehrerbedarfs insbesondere auf der Basis der fortgeschriebenen Schülerzahlprognose des
Statistischen Landesamtes.