2013
Allgemeine Vergaberichtlinien
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Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20-21, 10117 Berlin
Frau Gerlinde Nitschke
Telefon: (030) 20619-337
E-Mail: nitschke@zdh.de
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Schlegelstraße 1, 53113 Bonn
Frau Dr. Ursula Schirmer
Telefon (0228) 9091-402
E-Mail: presse@denkmalschutz.de
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Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege
des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Allgemeine Vergaberichtlinien
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Deutsche Stiftung
Denkmalschutz (DSD) verleihen einen Denkmalpflegepreis für beispielhafte Leistun-
gen in der Baudenkmalpflege in den einzelnen Bundesländern. Dabei handelt es sich
sowohl um Geldpreise als auch um ideelle Preise.
Mit Auslobung und Verleihung des Denkmalpflegepreises soll die breite Öffentlichkeit
auf das Anliegen und die kulturelle Notwendigkeit der Denkmalpflege aufmerksam
gemacht werden, die Originalsubstanz unwiederbringlicher Baudenkmäler als Zeug-
nisse einer abgeschlossenen Kulturepoche so zu erhalten, dass sie in einem best-
möglichen Erhaltungszustand an die nächstfolgende Generation weitergegeben wer-
den können.
1.
Private Denkmaleigentümer
sollen auf die Qualität und Leistungsfähigkeit
handwerklicher Betriebe in der Denkmalpflege hingewiesen und in die Lage
versetzt werden, diese Qualität einzufordern.
Handwerker
sollen auf das vielfältige und in jeder Weise lohnende Aufgaben-
gebiet der Denkmalpflege aufmerksam gemacht und motiviert werden, sich an
den eigens dafür eingerichteten handwerklichen Fortbildungszentren für
denkmalpflegerische Aufgaben zu qualifizieren.
1.1
Geldpreise
werden ausschließlich an
private Bauherren
verliehen. Voraus-
setzung ist, dass an einem denkmalwürdigen Objekt beispielhafte Sanie-
rungsarbeiten abgeschlossen wurden, zu deren Ausführung Handwerksbetrie-
be beauftragt worden sind. Der Abschluss der Arbeiten darf nicht länger zu-
rückliegen als die letzte Durchführung des Preiswettbewerbes in dem jeweili-
gen Bundesland.
1.2
Ideelle Preise - Urkunden
im Regelfall vom Ministerpräsidenten des Landes,
dem ZDH-Präsidenten und der Vorsitzenden der DSD unterzeichnet - können
getrennt nach Sparten an eingetragene
Handwerksbetriebe
der jeweiligen
Bundesländer für hervorragende Leistungen in der Baudenkmalpflege in Form
eines Bundespreises verliehen werden. Weitere Ehrenurkunden und Belobi-
gungen für Denkmaleigentümer sind möglich.
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2.
Der Denkmalpflegepreis wird
jährlich
für jeweils
zwei Bundesländer
ausge-
lobt, so dass alle Bundesländer in gleichmäßigen Abständen berücksichtigt
werden. Die Reihenfolge wird von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und
dem Zentralverband des Deutschen Handwerks einvernehmlich festgelegt.
3.
Handwerksbetriebe
,
Architekten, Ingenieure, Restauratoren,
die
amtliche
Denkmalpflege und Heimatbünde
aus dem jeweiligen Bundesland sind be-
rechtigt, entsprechende Baudenkmale vorzuschlagen. Ebenfalls können
pri-
vate Bauherren
sich mit Objekten in dem jeweiligen Bundesland bewerben.
4.
Vorschläge und Bewerbungen sind an den Zentralverband des Deutschen
Handwerks zu richten. Bei mehr als zehn Vorschlägen kann dieser eine Vor-
auswahl treffen.
5.
Ausstattung des Denkmalpflegepreises
5.1
Je Bundesland sollen nach Möglichkeit jeweils erste, zweite und dritte Geld-
preise sowie ideelle Preise verliehen werden.
5.2
Geldpreise
werden mit maximal
15.000 Euro
je Bundesland ausgestattet.
Die Verteilung der Geldpreise an private Denkmaleigentümer wird im Regelfall
wie folgt vorgenommen:
ein erster Preis
7.500 Euro
ein zweiter Preis
5.000 Euro
ein dritter Preis
2.500 Euro
Kann sich die Preisjury auf die Vergabe entsprechender Preisplatzierungen
nicht einigen, so ist die Vergabe von beispielsweise
zwei ersten Preisen und keinem zweiten und dritten Preis
oder
keinem ersten Preis, dafür zwei zweite Preise und einem dritten
Preis
oder
einem ersten Preis und drei dritten Preisen etc.
möglich. Die Preisausstattung obliegt der Jury, wobei die Preissumme von
insgesamt
15.000 Euro
nicht überschritten werden darf.
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6.
Jury
6.1
Die Preisträger werden von der Jury ermittelt.
Die Jury setzt sich nach Möglichkeit zusammen aus Vertretern
der
Obersten Denkmalschutzbehörde
, zu benennen durch
das zuständige Ministerium;
des
Landesamtes für Denkmalpflege
, zu benennen durch den
Landeskonservator;
der
Architektenkammer
, zu benennen durch den Präsidenten
der jeweiligen Landesarchitektenkammer;
der
Handwerkskammern
, zu benennen durch den Präsidenten
der jeweiligen Landesvereinigung der Handwerkskammern bzw.
im Einvernehmen der jeweiligen Handwerkskammern;
der
Deutschen Stiftung Denkmalschutz
, zu benennen durch
die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Stiftung Denkmal-
schutz;
des
Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
, zu benen-
nen durch den Präsidenten des Zentralverbandes des Deut-
schen Handwerks;
ggf.
lokaler Vereine oder weiterer Einrichtungen
, die sich in
der Denkmalpflege engagieren.
6.2
Die
Jury
bereist gemeinsam die einzelnen Objekte und stimmt mit einfacher
Mehrheit über die Preiswürdigkeit ab. Die Entscheidung der Jury ist nicht an-
fechtbar.
7.
Die
Preisverleihung
wird nach Möglichkeit durch den
Ministerpräsidenten
des jeweiligen Bundeslandes, den
ZDH-Präsidenten
und die
Vorsitzende
der DSD
vorgenommen, wobei der Öffentlichkeitsbeteiligung größter Wert
beigemessen wird. Die Preisträger werden der Presse vorgestellt.
8.
Organisation und Vorbereitung des Denkmalpflegepreises werden von den
Preisstiftern gemeinsam durchgeführt. Die Geschäftsführung obliegt dem
Zentralverband des Deutschen Handwerks, die finanzielle Ausstattung über-
nimmt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.
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Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege 2013
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Referat Denkmalpflege
z. Hd. Frau Nitschke
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
A N M E L D U N G
Anmeldeschluss für Sachsen
:
24. Mai 2013
1. Vorgeschlagenes Objekt:
Bezeichnung (wie Wohnhaus, Scheune etc.).................................................................
Entstehungszeit: Baujahr................................oder Epoche ..........................................
Straße: ...........................................................................................................................
PLZ + Ort: .............................................................Stadtteil:..........................................
2. Eigentümer/Bauherr
Name: ....................................................................Telefon:..........................................
Email: .................................................................... Handy: ..........................................
Straße: ............................................................... PLZ + Ort: .........................................
3. Es handelt sich um eine
□
Gesamtsanierung
□
Teilsanierung; saniert wurde (z. B. Fassade, Dach, Anbau, Erker etc.):
........................................................................................................................................
........................................................................................................................................
4. Zeitraum der Sanierungsarbeiten
(Beendigung der Arbeiten zwischen dem 1.1.2007 und dem 24.5.2013)
Beginn:
Datum....................................................
Beendigung:
Datum....................................................
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5. Der Anmeldung beizufügende Unterlagen:
kurze Beschreibung (max. 3 Seiten A4) über Art und Umfang der durchgeführten
Sanierungsarbeiten, insbesondere der Handwerksleistungen
vollständige Liste der mit Sanierungsarbeiten beauftragten Handwerksbetriebe
4-10 Fotos mit Gesamtansicht, Details und Vorzustand (möglichst A4-Ausdrucke)
Kopie der denkmalrechtlichen Genehmigung
soweit vorhanden Pläne (Lageplan, Grundrisse, Schnitt)
Aus den eingegangenen Bewerbungen wird die Jury eine Vorauswahl von Objekten
treffen, die zur Ermittlung der Preisträger auf einer Juryfahrt besichtigt werden sollen.
Weitere Unterlagen bitten wir, nur auf Nachfrage zuzusenden.
6. Es ist mir/uns bekannt, dass
Anmeldungen, die nach dem 24. Mai 2013 (Poststempel) beim Zentralverband
des Deutschen Handwerks eintreffen, nicht mehr berücksichtigt werden können;
das Urteil der Preisjury über die Verteilung der Preise entscheidet;
der Rechtsweg ausgeschlossen ist;
der Auslober sich vorbehält, die eingereichten Unterlagen u. U. einzubehalten
und zu veröffentlichen;
nur Objekte, die sich in privatem Besitz befinden, berücksichtigt werden können.
7. Der Anmelder ist
□
Eigentümer
□
Architekt
□
Nutzer
□
Denkmalpfleger
□
Handwerker
□
........................................
8. Die Allgemeinen Vergaberichtlinien sind mir/uns bekannt und werden mit der
geleisteten Unterschrift anerkannt.
...............................................................................................................................
Ort, Datum
Unterschrift (Stempel)