Handreichung
Qualitätskriterien für die
Komplexe Leistung
Qualitätskriterien für die Komplexe Leistung
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Ziele
2
2. Zum Begriff der Komplexen Leistung
2
3. Anforderungen an die Komplexe Leistung
4
4. Themen
6
5. Betreuung
7
6. Durchführung und Bewertung
8
Handreichung mit Kommentierungen und Hinweisen zur Umsetzung für
Schulleitungen und Lehrer an sächsischen Gymnasien
Die Handreichung soll den Umgang mit Komplexen Leistungen an sächsischen
Gymnasien (nach §22 [2] SOGY bzw. § 15 [6] OAVO, jeweils gültig ab 01.08.2008)
unterstützen.
Komplexe Leistungen stellen eine sinnvolle Ergänzung zur Vielfalt bewährter Formen
der Leistungsermittlung und Leistungsbewertung dar.
Ausgehend von ersten praktischen Erfahrungen mit Komplexen Leistungen werden
Empfehlungen für die Arbeit in allen Klassen- und Jahrgangsstufen gegeben.
Die Handreichung kann Anregung dafür sein, schuleigene Konzeptionen zum
Umgang mit Klassenarbeiten/Klausuren, Komplexen Leistungen und Besonderen
Lernleistungen zu erarbeiten bzw. zu präzisieren.
Beratergruppe Komplexe Leistung / BELL in Zusammenarbeit mit SBI-Referat 23
Stand 30.06.2009
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Qualitätskriterien für die Komplexe Leistung
1 Ziele
Komplexe Leistungen können in allen Klassen- und Jahrgangsstufen
selbstständiges, handlungsorientiertes Arbeiten und vernetztes Denken schrittweise
fördern und die Stärken, Neigungen und Interessen jedes Schülers in besonderer
Weise berücksichtigen.
Das breite Spektrum der Leistungsanforderungen umfasst die intensive
Auseinandersetzung mit fachwissenschaftlichen oder methodischen Fragen ebenso
wie kreative, eigenständige Gestaltungsleistungen.
Komplexe Leistungen fördern – der Lernprogression entsprechend –
wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und damit die Studierfähigkeit der Schüler.
Mit der Bewertung ihrer Komplexen Leistung erhalten die Schüler nicht nur die
Beurteilung ihres Arbeitsergebnisses, sondern auch Aufschluss über ihre individuelle
Arbeitsweise und über den Arbeitsprozess.
2 Zum Begriff der Komplexen Leistung
Mit der Verknüpfung von Wissenserwerb, Kompetenzentwicklung und
Werteorientierung verweisen die sächsischen Lehrpläne auf die Vielfalt schulischer
Leistungen und damit auch auf ein erweitertes Leistungsverständnis.
Davon abgeleitet sind unter Komplexer Leistung Formen der Leistungsermittlung und
Leistungsbewertung zu verstehen, die von der Kombination von fachlich-inhaltlichen,
methodisch-strategischen, sozial-kommunikativen und personalen Leistungen
ausgehen. (vgl. "Positionen zur Leistungsermittlung und Leistungsbewertung", CI,
2005)
Komplexe Leistungen fordern, dass unter Berücksichtigung der Lernprogression
−
fachspezifische Themen mehrperspektivisch betrachtet werden oder
−
fachspezifische Themen mit verschiedenen fachspezifischen Methoden
bearbeitet werden oder
−
Themen auf der Grundlage fachübergreifenden oder fächerverbindenden
Arbeitens entwickelt werden.
In Komplexen Leistungen können mündliche, schriftliche und praktische
Leistungsanteile kombiniert werden. Gruppenarbeiten sind möglich. Dabei muss die
individuelle Leistung jedes in der Gruppe arbeitenden Schülers nachweisbar sein.
Komplexe Leistungen unterscheiden sich von tradierten Formen der Klassenarbeiten
durch:
−
einen höheren Grad an Selbstständigkeit des Schülers in der Erarbeitungsphase
und die Möglichkeit, den Arbeitsprozess eigenverantwortlich zu gestalten
−
verschiedene Sozialformen bei Erarbeitung und Präsentation (Einzel-, Partner-
und Gruppenarbeit)
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Qualitätskriterien für die Komplexe Leistung
−
eine stärkere Tiefgründigkeit der Erarbeitung eines Themas durch den Schüler in
Abhängigkeit von der Aufgabenstellung und der eigenen Sichtweise
−
stärkere Differenzierung der Schülerarbeit, selbst bestimmt nach Interessen,
Fähigkeiten und Vorkenntnissen
−
andere Bewertungsnormen (soziale und individuelle), Bewertungsformen
(prozess- und ergebnisorientiert) und Bewertungsinhalte ( Planung, Arbeitsweise,
Inhalt, Kommunikation, Kooperation, personale Kompetenzen)
Beispiele für Komplexe Leistungen sind (vgl. Festlegungen in §22 (2) SOGY und §15
(6) OAVO):
1. die Erarbeitung und Dokumentation von umfangreichen Arbeitsprozessen
−
Erstellen von Unterrichtsbausteinen
−
Erarbeiten von Aufführungen, Inszenierungen, Kunstobjekten
−
Erarbeiten und Halten von Schülervorträgen
−
Dokumentieren und Präsentieren der Ergebnisse von Projekten
−
Führen von Portfolios
−
Planen, Herstellen, Präsentieren von Demonstrations- bzw.
Anschauungsmaterialien
2. umfangreiche schriftliche Arbeiten
Anfertigen und Präsentieren von "Jahres"-, "Fach-" bzw. "Hausarbeiten"
3. anforderungsbezogene Berichte, insbesondere über Praktika und Exkursionen
−
Bericht zum Betriebspraktikum mit Aufbereitung z. B. der
betriebswirtschaftlichen Situation
−
Durchführen, Dokumentieren und Auswerten von Erkundungen,
Exkursionen, Praktika
4. die selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten
Durchführen und Auswerten von Simulationen, Versuchen,
Experimenten
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Qualitätskriterien für die Komplexe Leistung
3 Anforderungen an die Komplexe Leistung
Erweitertes Leistungsverständnis ist mehrdimensional. Anforderungen an Komplexe
Leistungen zielen deshalb konkret auf die Entwicklung und Bewertung von:
1. Fachlich-inhaltlichen Fähigkeiten/Leistungen u. a.
−
Verstehen und Aneignen von Wissensinhalten
−
Erkennen von Wesentlichem, Schwerpunktsetzung
−
Verstehen und Bewerten von Tatsachen, Prozessen und
Zusammenhängen
−
Anwenden und Übertragen von Wissen
−
Weiterdenken, kreative Lösungen finden, Neues entwickeln
2. methodisch-strategischen Fähigkeiten/Leistungen u. a.
−
Planen und Organisieren des Arbeitsprozesses
−
Beschaffen von Informationen, Verarbeiten von Informationen
−
selbstständiger Umgang mit Hilfsmitteln bzw. Quellen
−
Gestalten, Dokumentieren und ggf. Präsentieren der Arbeitsergebnisse
3. sozial-kommunikativen Fähigkeiten/Leistungen u. a.
−
selbstständiges und kooperierendes Arbeiten
−
Zuhören, Diskutieren, Argumentieren
−
Selbstreflexion, Kritikfähigkeit entwickeln
−
mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit
4. personalen Fähigkeiten/Leistungen u. a.
−
Selbstvertrauen gewinnen
−
Selbstkonzept entwickeln
−
Ausdauer, Gründlichkeit, Sorgfalt ausprägen
−
Werthaltungen aufbauen
Die Schwerpunktsetzung erfolgt durch die konkreten Aufgabenstellungen unter
Berücksichtigung der Interessen der Schüler, der alters- und geschlechtsspezifischen
Besonderheiten und der Lernprogression nach dem Prinzip der schrittweise
steigenden Anforderungen.
Für die
Klassenstufen 5 bis 9
bestehen die Komplexen Leistungen in der Regel aus
Dokumentationen, vorwiegend in Form von Texten. Denkbare Varianten dazu sind
z. B. Filme, Plakate, Tondokumente oder künstlerische Arbeiten.
Präsentationen können Komplexe Leistungen ergänzen.
In den
Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 10 bis 12
bestehen die Komplexen
Leistungen in der Regel aus schriftlichen Ausarbeitungen, die praktische
Komponenten enthalten können. Dabei ist zu sichern, dass jeder Schüler einmal ein
Arbeitsergebnis präsentiert.
Mindestanforderungen Komplexer Leistungen sind an denen von Klassenarbeiten
bzw. Klausuren orientiert. Die einzubringenden Wissensinhalte sollten sich auf eine
komplette oder auf mehrere Unterrichtseinheiten erstrecken.
Auch in der gymnasialen Oberstufe liegt das Anforderungsniveau an Komplexe
Leistungen deutlich unterhalb dessen, was von Besonderen Lernleistungen zu
erwarten ist.
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Qualitätskriterien für die Komplexe Leistung
Durch Komplexe Leistungen sollten die Schüler in den
Klassenstufen 5 bis 9
mit
Hilfe der Aufgabenstellung u. a. vorrangig befähigt werden zum
−
Umgang mit Neuem
−
Anwenden von fachspezifischen Methoden
−
Entwickeln von Methodenbewusstsein
−
Einsatz von Lern- und Arbeitstechniken
−
Strukturieren von Wissen
−
Entwickeln eigener, origineller Ideen
−
Nutzen verschiedener Präsentationsformen
−
Gebrauch verschiedener Medien
In den
Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 10 bis 12
sollen die Schüler u. a.
zunehmend befähigt werden zum
−
Aneignen vertieften Wissens und fachübergreifenden Arbeiten
−
Vernetzen von fachspezifischen Methoden und Methodenbewusstsein
−
wissenschaftspropädeutischen Arbeiten
−
kritischen und produktiven Einsatz der elektronischen Medien beim
Erkenntnisgewinn
−
Beherrschen verschiedener Präsentationsformen
−
Anwenden der Erkenntnisse
In den
Klassen- und Jahrgangsstufen 10 bis 12
umfasst die Präsentation neben
einem Überblick über die Arbeitsergebnisse auch Erläuterungen zu ausgewählten
Schwerpunkten sowie Aussagen zur Reflexion des Arbeitsprozesses.
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Qualitätskriterien für die Komplexe Leistung
4 Themen
Die Komplexen Leistungen werden thematisch dem Unterrichtsfach zugeordnet, in
dem die Bewertung erfolgt.
Die Themen der Komplexen Leistungen sind lehrplanbezogen.
Die Steigerung des Anspruchsniveaus spiegelt sich auch in der Themenwahl wider.
Während in den Klassenstufen 5/6 meist zentrale Aufgabenstellungen die stete
Betreuung durch den Fachlehrer und die Begleitung durch den Unterricht
ermöglichen, kann in den Klassen- und Jahrgangsstufen 10 bis 12 eine freiere
Themenwahl die Motivation und Selbstständigkeit der Schüler fördern.
Die Fachkonferenzen können Rahmenthemen für Komplexe Leistungen entwickeln.
Die konkreten Arbeitsthemen ergeben sich im Prozess der Absprache zwischen
Schülern und Fachlehrern.
Um die Arbeit für die Schüler zum Erfolg werden zu lassen, kann es erforderlich sein,
eine Vielfalt von Themen zuzulassen, die verschiedene Aspekte eines
Rahmenthemas beinhalten. So ist es den Schülern möglich, ein Thema zu wählen,
das für sie interessant oder persönlich bedeutsam ist.
Modifizierungen sind auch durch unterschiedliche Schwerpunktsetzungen oder
Aufgabenstellungen denkbar.
Mit den Rahmenthemen sollen die Einbeziehung aller Fachbereiche, der
Lehrplanbezug und die Vergleichbarkeit der Anforderungen gesichert werden.
Bei der Erarbeitung der Rahmenthemen ist zu beachten, dass zu verschiedenen
Anforderungen und Arbeitsweisen Themen angeboten werden.
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Qualitätskriterien für die Komplexe Leistung
5 Betreuung
Die Schüler werden während der Erarbeitung einer Komplexen Leistung in der Regel
durch den Fachlehrer bzw. Kursfachlehrer betreut. Dieser bewertet auch die
Komplexe Leistung.
Den Schülern werden durch den betreuenden Fachlehrer bzw. Kursfachlehrer
Zielstellung und Anforderungen der Komplexen Leistung erläutert.
Zu den Aufgaben des betreuenden Fachlehrers bzw. Kursfachlehrers gehören
weiterhin:
−
die Fixierung des genauen Themas und der inhaltlichen Schwerpunkte
−
die Formulierung spezieller fachspezifischer Anforderungen
−
die Bekanntgabe der formalen Anforderungen (Art der Dokumentation,
schreibtechnische Gestaltung, schulinterne Qualitätsanforderungen,
Quellenangabe)
−
die Festlegung des Abgabetermins
−
die Fixierung der Präsentationsform und des Ablaufs der Präsentation
−
die Erläuterung der Bewertungsgrundlagen
Die Erarbeitung der Komplexen Leistung in den
Klassenstufen 5 bis 9
sollte in der
Regel im Unterricht erfolgen bzw. durch den Unterricht begleitet werden.
Erfolgt die Erarbeitung der Komplexen Leistung nicht im Rahmen der Unterrichtszeit,
vereinbart der betreuende Fachlehrer bzw. Kursfachlehrer mit den Schülern
verbindliche Konsultationstermine und Unterstützungsmaßnahmen (Arbeitstagebuch,
Arbeitsvereinbarungen, Zwischenkontrolle).
Der betreuende Fachlehrer bzw. Kursfachlehrer muss in der Lage sein, Ideen und
Vorschläge der Schüler aufzugreifen, ihn aber auch vor unlösbaren Wegen oder zu
umfangreichen Vorhaben warnen.
In den Klassenstufen 5 bis 9
sollte ein Zeitplan für die Arbeitsphasen durch den
Fachlehrer vorgegeben bzw. mit den Schülern vereinbart werden.
In den
Klassen- und Jahrgangsstufen 10 bis 12
sollte sich die Betreuung der
Schüler stärker auf die methodische Herangehensweise orientieren. Die Fixierung
des genauen Themas, der inhaltlichen Schwerpunkte sowie der Präsentationsformen
erfolgt unter Einbeziehung der Schüler.
Der betreuende Fachlehrer bzw. Kursfachlehrer kann auch externe Betreuer
einbinden. In diesem Fall sollten Vereinbarungen über die Zusammenarbeit und zur
Bewertung getroffen werden.
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Qualitätskriterien für die Komplexe Leistung
6 Durchführung und Bewertung
Komplexe Leistungen können grundsätzlich in allen Fächern bzw. Kursen erbracht
werden. Sie werden bei der Notenbildung wie Klassenarbeiten bzw. Klausuren
berücksichtigt.
Die Gesamtlehrerkonferenz beschließt zu Schuljahresbeginn auf Grundlage der
Fachkonferenzbeschlüsse die Anzahl der Klassenarbeiten für jedes Fach.
Bei Entscheidung für die Erarbeitung einer Komplexen Leistung legen die
Fachkonferenzen auch die Anzahl, die Art und den Umfang der Komplexen
Leistungen fest.
In den
Klassenstufen 5 bis 10
kann die Erarbeitung Komplexer Leistungen
gefordert werden. Werden von allen Schülern einer Klasse im selben Fach Komplexe
Leistungen erbracht, dann werden diese auf die Anzahl der Klassenarbeiten in
diesem Fach angerechnet.
Neben Deutsch, erster und zweiter Fremdsprache sowie Mathematik sollen auch in
weiteren Fächern Klassenarbeiten geschrieben bzw. Komplexe Leistungen erbracht
werden (VwV des SMK zu Klassenarbeiten und weiteren komplexen Leistungen an
allgemein bildenden Gymnasien, gültig ab 01.08.2005). So kann die
Gesamtlehrerkonferenz z. B. beschließen, dass in Klasse 9 im Fach Kunst eine
Komplexe Leistung erbracht wird.
In den
Jahrgangsstufen 11/12
soll jeder Schüler mindestens eine Komplexe
Leistung erbringen, sofern diese nicht bereits in der Klassenstufe 10 erbracht wurde.
Die Komplexe Leistung muss in die Teilbewertung Klausuren/Komplexe Leistungen
in dem Kurshalbjahr einfließen, in dem die Bewertung erfolgt. Die Komplexe Leistung
kann dabei nicht auf die Anzahl der mindestens anzufertigenden Klausuren in den
Grund- und Leistungskursfächern angerechnet werden.
Für Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12, die regelmäßig in Abstimmung mit der
Schule an Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen und für Schüler, die
eine Besondere Lernleistung anfertigen, entfällt die Verpflichtung zur Erbringung
einer Komplexen Leistung.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Komplexe Leistungen jeweils nur von
einzelnen Schülern einer Klasse bzw. eines Kurses erbracht werden. Über die
unterschiedliche Gewichtung bei der Notenbildung mit und ohne Komplexe Leistung
entscheidet der Fachlehrer bzw. Kursfachlehrer und gibt dies den Schülern zu
Schuljahresbeginn bekannt.
Daraus ergibt sich die Möglichkeit, stärker zu differenzieren, die Themenwahl stärker
zu öffnen. Jeder Schüler einer Klasse bzw. eines Kurses erbringt dann eine
Komplexe Leistung, aber nicht alle in demselben Fach.
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Qualitätskriterien für die Komplexe Leistung
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Diese Vorgehensweise ist – auch unter Berücksichtigung der Betreuung – erst ab
Klassenstufe 9 zu empfehlen. Sie erfordert klare Vereinbarungen zwischen den
Fachkonferenzen und Transparenz gegenüber den Schülern u. a. bezüglich der
Berücksichtigung der Komplexen Leistung bei der Notenbildung. Festlegungen und
Maßnahmen zur Umsetzung müssen in schulischen "Konzeptionen zu
Klassenarbeiten/Klausuren, Komplexen Leistungen und Besonderen Lernleistungen"
verankert sein.
Aufgabenstellungen für Komplexe Leistungen müssen so aufbereitet werden, dass
eine Vergleichbarkeit der Anforderungen und der Bewertung möglich ist. Bei
fachübergreifenden oder fächerverbindenden Themen ist die Abstimmung zwischen
den betreffenden Fachkonferenzen notwendig.
Komplexe Leistungen können geeignet sein, die Leistungsermittlung und
Leistungsbewertung durch prozessorientierte Bewertungsformen, Selbst- und
Mitbewertung der Schüler oder verschiedene Bewertungsnormen stärker in den
Prozess des Lernens, Korrigierens und Beratens einzubinden.
Der betreuende Fachlehrer bzw. Kursfachlehrer sollte für die prozessorientierte
Bewertung den Zuwachs an Kompetenzen während der Arbeit an der Komplexen
Leistung mittels eines den Schülern bekannten Bewertungsrahmens und anhand
eines Erwartungsbildes dokumentieren. Diese Dokumentation kann auf verschiedene
Weise erfolgen (Pädagogisches Tagebuch, Bewertungsmatrix mit verschiedenen
Ausprägungen der Anforderungen). Soziale Bewertungsnormen setzen die
Schülerleistung ins Verhältnis zur Leistung der gesamten Lerngruppe. Individuelle
Bewertungsnormen beziehen sich auf den Lernfortschritt des einzelnen Schülers.
Ziel ist dabei immer, die Schüler zum Lernen zu ermutigen, die Selbstständigkeit und
Selbstbewertung zu fördern, auch Verständnis zu entwickeln, das auf das Lösen
gemeinsamer Aufgaben in lernenden Gruppen orientiert ist.
Empfohlen wird, die abschließende Benotung mit einem Worturteil oder in einem
Auswertungsgespräch transparent und nachvollziehbar zu machen.
Die korrigierte und bewertete Arbeit sollte innerhalb von drei Wochen an den Schüler
zurückgegeben werden.