Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
1
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 1
„Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“
Code 121: Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Land- und
Forstwirtschaft
□
□
•
Verbesserung der Absatzmöglichkeiten und der Marktstruktur
□
□
□
•
Verbesserung der Produktqualität
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Schaffung wettbewerbsfähiger, arbeitsintensiver
Erzeugungsbereiche
□
□
□
•
Sicherung und Schaffung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze
□
□
□
•
Auslösung von Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen
□
□
□
•
Erhöhung der Wertschöpfung
□
□
□
•
Herstellung einer wertschöpfungs- und
beschäftigungsorientierten Betriebsausrichtung
□
□
□
•
Ausbau alternativer Wertschöpfungspotentiale der Landnutzung
außerhalb der Nahrungsmittelerzeugung
□
□
□
•
Steigerung des Arbeitseinkommen je Arbeitskraft
□
□
□
•
Stärkung der regionalen Kreisläufe
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt mindestens zwei Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
2
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Sitz des Unternehmens
□
□
•
Berufliche Fähigkeit
□
□
•
Investitionskonzept / Wirtschaftlichkeit des Unternehmens (bei
förderfähigem Investitionsvolumen über 100.000 EUR)
□
□
•
Vorwegbuchführung (bei förderfähigem Investitionsvolumen über
100.000 EUR)
□
□
•
Verbesserung des Umwelt-, Tier oder Verbraucherschutzes zur
Erfüllung der gesellschaftlichen Anforderungen an die landwirt-
schaftliche Produktion
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
4.1
Für die Vorhaben wurde eine Bewertung entsprechend der Anlage
1.1 „Zusätzliche Auswahlkriterien bei Mittelknappheit im Code 121“
durchgeführt.
□ □
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
3
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 1
„Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“
Code 124: Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und
Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie in der Forstwirtschaft
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Land- und
Forstwirtschaft
□
□
□
•
Verbesserung der Absatzmöglichkeiten und der Marktstruktur
□
□
□
•
Verbesserung der Produktqualität
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Entwicklung neuer marktfähiger Produkte, Verfahren und
Technologien durch die enge Zusammenarbeit der
Primärerzeuger mit wissenschaftlichen Einrichtungen
□ □ □
•
Kooperatives und innovatives Denken und Handeln
□
□
□
•
Qualitätsverbesserung erzeugter Produkte
□
□
□
•
Erschließung neuer Märkte durch Innovationen und
Absatzförderung
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt mindestens zwei Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
4
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Noch keine wirtschaftliche Verwendung in der EU
□
□
•
Auf der Grundlage von Forschung und Entwicklung basierende
vollkommen neue oder weiterentwickelte Produkte oder Verfah-
ren
□ □
•
Ausrichtung auf Trends im Einsatz von landwirtschaftlichen
Rohstoffen
□
□
•
Umsatzerwartungen in weitgehend gesättigten Märkten
□
□
•
Kein unmittelbarer Zusammenhang mit kommerzieller Anwen-
dung
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Derzeit besteht keine Erfordernis Auswahlkriterien bei Mittelknappheit vorzusehen.
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
5
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 1
„Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“
Code 125: Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und
Anpassung der Land- und Forstwirtschaft
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Land- und
Forstwirtschaft
□
□
•
Verbesserung der Absatzmöglichkeiten und der Marktstruktur
□
□
□
•
Verbesserung der Produktqualität
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Forstbetriebe
□
□
•
Erweiterung des Netzes anforderungsgerechter forstlicher
Infrastruktur im Privat- und Körperschaftswald
□
□
•
Verbesserung des Ausbauszustandes vorhandener forstlicher Inf-
rastruktur
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt mindestens zwei Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
6
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Neubau und Instandsetzung forstwirtschaftlicher Wege nach § 21
SächsWaldG
□ □
•
Verbesserung der Walderschließung
□
□
•
Holznutzung in den nächsten fünf Jahren geplant
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Für die beantragten Projekte wird eine Rangfolge der Projekte für jedes nachstehend aufgeführte
Kriterium ermittelt.
Kriterium 1: absolute Höhe der zur Förderung beantragten Ausgaben
Kriterium 2: Kostensatz
Kriterium 3: Erschließungswirkung Waldfläche
Kriterium 4: Erschließungswirkung geplante Holzmenge in den nächsten 5 Jahren
Anschließend ist für jedes Projekt die Summe der Platzziffern aus allen Kriterien zu bilden. Ent-
sprechend der ermittelten Rangfolge - beginnend mit dem Projekt mit der niedrigsten Summe der
Platzziffern - werden die Projekte, solange bis die verfügbaren finanziellen Mittel gebunden sind,
bewilligt.
Projekt
Kriterium 1
Kriterium 2
Kriterium 3
Kriterium 4
Summe der
Platzziffern
Rangfolge
Mittelvolumen steht für erreichte Rangfolge zur Verfügung
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
7
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
8
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 1
„Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“
Code 132: Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Land- und
Forstwirtschaft
□
□
□
•
Verbesserung der Absatzmöglichkeiten und der Marktstruktur
□
□
□
•
Verbesserung der Produktqualität
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Schaffung von Wettbewerbsvorteilen zur wirkungsvollen Unterbin-
dung der Nachahmung
□
□
□
•
Steigerung der Wertschöpfung
□
□
□
•
Erschließung neuer Märkte durch Innovationen und
Absatzförderung
□
□
□
•
Profilierung am Markt mit anerkannten Qualitätsprodukten und
Spezialitäten
□
□
□
•
Qualitätsverbesserung erzeugter Produkte
□
□
□
•
Erhöhung des Bekanntheitsgrades
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt mindestens zwei Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
9
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Erzeugnisse ausschließlich für den menschlichen Verzehr
□
□
•
Erfüllung der Qualitätsregelungen nach VO (EG) Nr. 510/2006,
VO (EG) Nr. 509/2006, VO (EWG) Nr. 2092/1991
□
□
•
Förderung für Öko-Produkte nur wenn keine Förderung über
Agrarumweltmaßnahmen
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Derzeit besteht keine Erfordernis Auswahlkriterien bei Mittelknappheit vorzusehen.
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
10
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 1
„Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“
Code 133: Informations- und Absatzfördermaßnahmen
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Land- und
Forstwirtschaft
□
□
□
•
Verbesserung der Absatzmöglichkeiten und der Marktstruktur
□
□
□
•
Verbesserung der Produktqualität
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Steigerung des Absatzes und damit der Wertschöpfung für diese
Produkte
□
□
□
•
Erzielung einer Signalwirkung für weitere Unternehmen
□
□
□
•
Verbesserung des Qualitätsniveaus und der Transparenz über den
Herstellungsprozess der angebotenen Lebensmittel
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt mindestens zwei Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
11
2
Auswahlkriterien auf Basis der Ziele der ELER-Förderung
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Erzeugnisse ausschließlich für den menschlichen Verzehr
□
□
•
Erfüllung der Qualitätsregelungen nach VO (EG) Nr. 510/2006,
VO (EG) Nr. 509/2006, VO (EWG) Nr. 2092/1991
□
□
•
Projekt wird nicht nach VO (EG) Nr. 2826/2000 (Informations-
und Absatzfördermaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnen-
markt) gefördert
□ □
•
Kein Branchen- oder Dachverband
□
□
•
Projekt innerhalb des EU-Binnenmarktes
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Derzeit besteht keine Erfordernis Auswahlkriterien bei Mittelknappheit vorzusehen.
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
12
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 2
„Verbesserung der Umwelt und Landschaft“
Code 211: Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von
Landwirten in Berggebieten
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Verbesserung bzw. nachhaltige Sicherung des Zustands bzw. der
Vielfalt an natürlichen bzw. schutzwürdigen Lebensräumen und
heimischen Tier- und Pflanzenarten
□ □ □
•
Vermeidung bzw. Reduzierung von Emissionen, unerwünschten
Stoffeinträgen und Beeinträchtigungen in/von Boden, Wasser und
Luft durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen
□ □ □
•
Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung
□
□
□
•
Erhaltung der Stabilität und der Naturnähe der Wälder
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Erhaltung einer standortgerechten Landbewirtschaftung in
Berggebieten
□
□
□
•
Erhaltung und Förderung nachhaltiger Bewirtschaftungsformen in
Berggebieten
□
□
□
•
Entgegenwirken der Entstehung von „Sozialbrache“ und damit der
Gefährdung der Kulturlandschaft in Berggebieten
□
□
□
•
Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in Bergebieten
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt mindestens zwei Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
13
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Sitz des Unternehmens
□
□
•
Mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in
benachteiligtem Gebiet
□
□
•
Verpflichtung, die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit mindestens
fünf Jahre ab der ersten Zahlung auszuüben
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Derzeit besteht keine Erfordernis Auswahlkriterien bei Mittelknappheit vorzusehen.
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
14
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 2
„Verbesserung der Umwelt und Landschaft“
Code 212: Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die
nicht Bergebiete sind
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Verbesserung bzw. nachhaltige Sicherung des Zustands bzw. der
Vielfalt an natürlichen bzw. schutzwürdigen Lebensräumen und
heimischen Tier- und Pflanzenarten
□ □ □
•
Vermeidung bzw. Reduzierung von Emissionen, unerwünschten
Stoffeinträgen und Beeinträchtigungen in/von Boden, Wasser und
Luft durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen
□ □ □
•
Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung
□
□
□
•
Erhaltung der Stabilität und der Naturnähe der Wälder
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Erhaltung einer standortgerechten Landbewirtschaftung in Gebie-
ten, die nicht Berggebiete sind
□
□
□
•
Erhaltung und Förderung nachhaltiger Bewirtschaftungsformen in
Gebieten, die nicht Berggebiete sind
□
□
□
•
Entgegenwirken der Entstehung von „Sozialbrache“ und damit der
Gefährdung der Kulturlandschaft in Gebieten, die nicht Berggebie-
te sind
□ □ □
•
Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in Gebieten, die nicht
Berggebiete sind
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt mindestens zwei Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
15
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Sitz des Unternehmens
□
□
•
Mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche in
benachteiligtem Gebiet
□
□
•
Verpflichtung, die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit mindestens
fünf Jahre ab der ersten Zahlung auszuüben
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Derzeit besteht keine Erfordernis Auswahlkriterien bei Mittelknappheit vorzusehen.
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
16
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 2
„Verbesserung der Umwelt und Landschaft“
Code 214: Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Verbesserung bzw. nachhaltige Sicherung des Zustands bzw.
der Vielfalt an natürlichen bzw. schutzwürdigen Lebensräumen
und heimischen Tier- und Pflanzenarten
□ □ □
•
Vermeidung bzw. Reduzierung von Emissionen, unerwünschten
Stoffeinträgen und Beeinträchtigungen in/von Boden, Wasser
und Luft durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen
□ □ □
•
Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung
□
□
□
•
Erhaltung der Stabilität und der Naturnähe der Wälder
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Erhaltung der Bodenfunktionen
□
□
□
•
keine Belastung von Grund- und Oberflächenwasser
□
□
□
•
Wahrung/Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands
schutzbedürftiger Lebensräume und Arten
□
□
□
•
Herstellung qualitativ hochwertiger, umweltschonend erzeugter
Produkte
□
□
□
•
Pflege, naturnahe Gestaltung und Bereicherung der Kulturland-
schaft in ihrem Erlebnis- und Erholungswert
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt mindestens zwei Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
17
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Bewirtschaftungsauflagen
□
□
•
Naturschutzfachliche Stellungnahme (bei Maßnahmebereich B)
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Derzeit besteht keine Erfordernis Auswahlkriterien bei Mittelknappheit vorzusehen.
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
18
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 2
„Verbesserung der Umwelt und Landschaft“
Code 221: Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Verbesserung bzw. nachhaltige Sicherung des Zustands bzw.
der Vielfalt an natürlichen bzw. schutzwürdigen Lebensräumen
und heimischen Tier- und Pflanzenarten
□ □ □
•
Vermeidung bzw. Reduzierung von Emissionen, unerwünschten
Stoffeinträgen und Beeinträchtigungen in/von Boden, Wasser
und Luft durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen
□ □ □
•
Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung
□
□
□
•
Erhaltung der Stabilität und der Naturnähe der Wälder
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Erhöhung des Waldanteils auf landwirtschaftlichen Flächen zum
Schutz gegen Hochwasser und Bodenerosion, zur Steigerung
der CO2-Bindung und zur Verbesserung der Landschaftsstruktur
□ □ □
•
Verwendung standortgerechter Baum- und Straucharten
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt beide Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
19
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Erstaufforstungsgenehmigung
□
□
•
Zuwendungsempfänger muss Eigentümer/Besitzer der Flächen
sein (bei Pächtern Vorlage der Einverständniserklärung des
Eigentümers)
□ □
•
Innerhalb der Zweckbindungsfrist muss Wald im Sinne des § 2
SächsWaldG entstehen
□
□
•
Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der geförderten Bestockung
im Sinne §§ 16ff SächsWaldG
□
□
•
Verwendung standortgerechter Baumarten bei Kulturbegründung
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Derzeit besteht keine Erfordernis Auswahlkriterien bei Mittelknappheit vorzusehen.
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
20
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 2
„Verbesserung der Umwelt und Landschaft“
Code 223: Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Verbesserung bzw. nachhaltige Sicherung des Zustands bzw.
der Vielfalt an natürlichen bzw. schutzwürdigen Lebensräumen
und heimischen Tier- und Pflanzenarten
□ □ □
•
Vermeidung bzw. Reduzierung von Emissionen, unerwünschten
Stoffeinträgen und Beeinträchtigungen in/von Boden, Wasser
und Luft durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen
□ □ □
•
Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung
□
□
□
•
Erhaltung der Stabilität und der Naturnähe der Wälder
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Erhöhung des Waldanteils auf nichtlandwirtschaftlichen Flächen
zum Schutz gegen Hochwasser und Bodenerosion, zur
Steigerung der CO2-Bindung und zur Verbesserung der
Landschaftsstruktur
□ □ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss dieser Punkt für jedes Projekt erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
21
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Erstaufforstungsgenehmigung
□
□
•
Zuwendungsempfänger muss Eigentümer/Besitzer der Flächen
sein (bei Pächtern Vorlage der Einverständniserklärung des
Eigentümers)
□ □
•
Innerhalb der Zweckbindungsfrist muss Wald im Sinne des § 2
SächsWaldG entstehen
□
□
•
Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der geförderten Bestockung
im Sinne §§ 16ff SächsWaldG
□
□
•
Verwendung standortgerechter Baumarten bei Kulturbegründung
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Derzeit besteht keine Erfordernis Auswahlkriterien bei Mittelknappheit vorzusehen.
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
22
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 2
„Verbesserung der Umwelt und Landschaft“
Code 227: Beihilfen für nichtproduktive Investitionen im Wald
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Verbesserung bzw. nachhaltige Sicherung des Zustands bzw.
der Vielfalt an natürlichen bzw. schutzwürdigen Lebensräumen
und heimischen Tier- und Pflanzenarten
□ □
•
Vermeidung bzw. Reduzierung von Emissionen, unerwünschten
Stoffeinträgen und Beeinträchtigungen in/von Boden, Wasser
und Luft durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen
□ □ □
•
Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung
□
□
□
•
Erhaltung der Stabilität und der Naturnähe der Wälder
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Sicherung/Wiederherstellung der Habitatqualitäten der Wälder
□
□
□
•
Waldumbau- und Wiederaufforstungsmaßnahmen inner- /
außerhalb von Schutzgebieten
□
□
□
•
Unterstützung der Einbringung standortgerechter
Laubbaumarten, der Weißtanne und Douglasie
□
□
□
•
Sicherstellung der Kohärenz von Natura 2000 Gebieten
□
□
□
•
Verwirklichung eines landesweiten Biotopverbunds
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
23
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
A) Waldkalkung
•
Vom Staatsbetrieb Sachsenforst bestätigte Flächenauswahl
□
□
B) Waldumbau
•
Zuwendungsempfänger muss Eigentümer/Besitzer der Flächen
sein (bei Pächtern Vorlage der Einverständniserklärung des
Eigentümers)
□ □
•
Verwendung standortgerechter Baumarten bei Kulturbegründung
(innerhalb von Schutzgebieten mit Ausnahmen)
□
□
•
Beachtungen der Bestimmungen des Forstvermehrungsgutge-
setzes
□
□
C) Investive Maßnahmen zur Förderung von struktureller
Vielfalt und natürlichem Arteninventar
•
Gebietsabgrenzung je Fördergegenstand
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Derzeit besteht keine Erfordernis Auswahlkriterien bei Mittelknappheit vorzusehen.
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
24
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
25
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 3
„Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“
Code 311: Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen
□
□
□
•
Entwicklung verkehrlicher, baulicher und gemeinschaftlicher
Infrastruktur
□
□
□
•
Umsetzung nachhaltiger, kommunaler und regionaler Strategien
□
□
□
•
Erhaltung bzw. Herstellung der Mindestversorgung mit Gütern und
Dienstleistungen
□
□
□
•
Erhaltung ggf. Wiederherstellung des ländlichen Natur- und Kul-
turerbes sowie der regionaltypischen Siedlungs- und Baustruktur
□
□
□
•
Entwicklung des Landtourismus
□ □ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Erhaltung und Sicherung von Teilzeitarbeitskräften in
landwirtschaftlichen Unternehmen durch Diversifizierung
□
□
□
•
Wertschöpfungs- und beschäftigungsorientierte
Betriebsausrichtung
□
□
□
•
Ausbau alternativer Wertschöpfungspotentiale der Landnutzung
außerhalb der Nahrungsmittelerzeugung
□
□
□
•
Stärkung regionaler Kreisläufe
□
□
□
•
Stabilisierung und Verbesserung landwirtschaftlicher und außer-
landwirtschaftlicher Einkommen in landwirtschaftlichen Betrieben
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt mindestens zwei Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
26
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Sitz des Unternehmens
□
□
•
Berufliche Fähigkeit
□ □
•
50 % der Umsatzerlöse aus der Produktion von Anhang I-
Produkten
□
□
•
Investitionskonzept / Wirtschaftlichkeit des Unternehmens (bei
förderfähigem Investitionsvolumen über 100.000 EUR)
□
□
•
Vorwegbuchführung (bei förderfähigem Investitionsvolumen über
100.000 EUR)
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Derzeit besteht keine Erfordernis Auswahlkriterien bei Mittelknappheit vorzusehen.
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
27
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 3
„Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“
Code 313: Förderung des Fremdenverkehrs
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen
□
□
□
•
Entwicklung verkehrlicher, baulicher und gemeinschaftlicher
Infrastruktur
□
□
□
•
Umsetzung nachhaltiger, kommunaler und regionaler Strategien
□
□
□
•
Erhaltung bzw. Herstellung der Mindestversorgung mit Gütern und
Dienstleistungen
□
□
□
•
Erhaltung ggf. Wiederherstellung des ländlichen Natur- und Kul-
turerbes sowie der regionaltypischen Siedlungs- und Baustruktur
□
□
□
•
Entwicklung des Landtourismus
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Steigerung des Anteils des Landtourismus am Tourismusmarkt
□
□
□
•
Gewinnung zusätzlicher und Bindung bisheriger Urlauber
□
□
□
•
Erhöhung der Wertschöpfung im ländlichen Raum
□
□
□
•
Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
□
□
□
•
Schaffung/Erhalt von Arbeitsplätzen
□
□
□
•
Entgegenwirken der Abwanderung insbesondere aus den
Dörfern
□
□
□
•
Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt mindestens zwei Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
28
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
A) Entwicklung von Tourismusdienstleistungen sowie
Marketingmaßnahmen
•
Vereinbarkeit mit den aktuellen Grundzügen der Sächsischen
Tourismuspolitik, Tourismusmarketingkonzepten, Tourismuskon-
zepten und Leitbildern
□ □
•
Abgestimmte und bestätigte Marketingpläne, die das Segment
Landtourismus bzw. die Maßnahme beinhalten
□
□
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
B) Öffentlich zugängliche kleine Infrastruktur zur Förderung
des Landtourismus
•
Bei Vorhaben innerhalb von ILE-/LEADER-Gebieten liegt ein po-
sitiver Beschluss des ILE-/LEADER-Koordinierungskreises vor.
□
□
□
•
Vereinbarkeit mit dem überregionalen Tourismuskonzept und
dem touristischem Leitbild der Region
□
□
•
Betriebskonzept (einschließlich Marketingplan und eigenem In-
ternetauftritt) bei Unternehmen und Landwirten als Träger
□ □
C) Erweiterung von Beherbergungskapazitäten durch Umnut-
zung von Gebäuden in ortsbildprägender/ historischer länd-
licher Bausubstanz zu kleinen Beherbergungsbetrieben ein-
schließlich baulicher Investitionen
•
Bei Vorhaben innerhalb von ILE-/LEADER-Gebieten liegt ein po-
sitiver Beschluss des ILE-/LEADER-Koordinierungskreises vor.
□ □ □
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
29
•
Betriebskonzept (einschließlich Marketingplan und eigenem In-
ternetauftritt)
□
□
•
Kapazität nach Abschluss der Maßnahme mindestens 9 und
höchstens 30 Gästebetten (mit Ausnahme von Maßnahmen des
barrierefreien Landtourismus)
□ □
•
Durchführung der Maßnahme in ortsbildprägender/ historischer
ländlicher Bausubstanz
□
□
•
Vereinbarkeit mit dem regionalen ggf. mit dem lokalen Touris-
muskonzept
□
□
•
Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards nach Abschluss
der Maßnahme durch einen Qualitätsnachweis
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
4.1
Vorhaben Code 313, B) und Basisgebiete
•
Für Vorhaben Code 313, A) – entspricht B.1.1 der RL ILE – und
Vorhaben in Basisgebieten (B) und C)) wurde ein Ranking durch-
geführt (vgl. Anlage 1.2 „Auswahlkriterien bei Mittelknappheit für
Basisgebiete ländliche Entwicklung“).
□ □ □
4.2
ILE-/LEADER-Gebiete
•
Für Vorhaben in ILE-/LEADER-Gebieten erfolgt ein Ranking in-
nerhalb des Koordinierungskreises anhand der dort festgelegten
Strategie.
□ □ □
Mittelvolumen steht für erreichte Platzierung zur Verfügung
ja
□
nein
□
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
30
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 3
„Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“
Code 321: Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung der ländlichen
Wirtschaft und Bevölkerung
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen
□
□
□
•
Entwicklung verkehrlicher, baulicher und gemeinschaftlicher
Infrastruktur
□
□
□
•
Umsetzung nachhaltiger, kommunaler und regionaler Strategien
□
□
□
•
Erhaltung bzw. Herstellung der Mindestversorgung mit Gütern und
Dienstleistungen
□
□
□
•
Erhaltung ggf. Wiederherstellung des ländlichen Natur- und Kul-
turerbes sowie der regionaltypischen Siedlungs- und Baustruktur
□
□
□
•
Entwicklung des Landtourismus
□ □ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Umnutzung leerstehender Gebäude zur Grundversorgung
□
□
□
•
Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen
□
□
□
•
Modernisierung/Funktionsanreicherung bestehender Grundversor-
gungseinrichtungen
□
□
□
•
Zusammenlegung und Qualifizierung sozialer und kultureller
Grundversorgung
□
□
□
•
Neu- und Ausbau von öffentlich nutzbaren Freianlagen
□
□
□
•
Entwicklung der Bildungsinfrastruktur (Modernisierung und Neu-
bau von Kindertagesstätten, Schulen und Schulsportanlagen)
□
□
□
•
Schaffung dezentraler/kleiner zentraler örtlicher Infrastrukturen bis
5.000 EW
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
31
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
A) Dienstleistungseinrichtungen allgemein
•
Bei Vorhaben innerhalb von ILE-/LEADER-Gebieten liegt ein po-
sitiver Beschluss des ILE-/LEADER-Koordinierungskreises vor.
□
□
□
•
Vorhaben entspricht der Zielsetzung des ILEK bzw. der Dorfent-
wicklungsplanung
□ □ □
•
Berücksichtigung der demographischen Entwicklung (für be-
stimmte Fördergegenstände)
□
□
□
•
Wirtschaftlichkeitskonzept (für bestimmte Fördergegenstände)
•
Anträge zur Breitbandversorgung werden durch die Bewilligungs-
behörde vorrangig bewilligt
□
□
□
□
□
B) Abwasserbeseitigung
•
Ort bis 5.000 Einwohner
□
□
□
•
Übereinstimmung mit Abwasserbeseitigungskonzept
□
□
□
•
Einhaltung des Standes der Technik gem. AbwV bzw. § 7a WHG
□
□
□
•
Varianten- und Kostenvergleich
□
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
32
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
C) Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen in Baulast der
Gemeinden zum Zweck der Anbindung im ländlichen Raum
□ □ □
•
Bei Vorhaben innerhalb von ILE-/LEADER-Gebieten liegt ein po-
sitiver Beschluss des ILE-/LEADER-Koordinierungskreises vor.
•
Schriftliche Begründung hinsichtlich Notwendigkeit und Dimensi-
on der Maßnahme unter Heranziehung des Leitfadens Demogra-
phierelevanz
□ □ □
•
Keine Förderung zur Erschließung für Neubau- oder Gewerbege-
bieten (nach § 8 und 9 Baunutzungsverordnung)
□ □ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
4.1
Basisgebiete
•
Für Vorhaben in Basisgebieten (A) und C)) wurde ein Ranking
durchgeführt (vgl. Anlage 1.2 „Auswahlkriterien bei Mittelknapp-
heit für Basisgebiete ländliche Entwicklung“).
□ □ □
4.2
ILE-/LEADER-Gebiete
•
Für Vorhaben in ILE-/LEADER-Gebieten erfolgt ein Ranking in-
nerhalb des Koordinierungskreises anhand der dort festgelegten
Strategie.
•
□ □ □
4.3
MaßnMaßnahmen von herausragendem öffentlichem Interesse
•
Für Vorhaben der Bildungsinfrastruktur mit herausragendem öf-
fentlichen Interesse erfolgt ein Ranking im Rahmen eines ge-
sonderten Budgets zur Ermöglichung kostenintensiver Maßnah-
men (vgl. Anlage 1.3 „Auswahlkriterien Bildungsinfrastruktur“)
□ □ □
Mittelvolumen steht für erreichte Platzierung zur Verfügung
ja
□
nein
□
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
33
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 3
„Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“
Code 322: Dorferneuerung und -entwicklung
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen
□
□
□
•
Entwicklung verkehrlicher, baulicher und gemeinschaftlicher
Infrastruktur
□
□
□
•
Umsetzung nachhaltiger, kommunaler und regionaler Strategien
□
□
□
•
Erhaltung bzw. Herstellung der Mindestversorgung mit Gütern und
Dienstleistungen
□
□
□
•
Erhaltung ggf. Wiederherstellung des ländlichen Natur- und Kul-
turerbes sowie der regionaltypischen Siedlungs- und Baustruktur
□
□
□
•
Entwicklung des Landtourismus
□ □ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Um-/Wiedernutzung vorhandener Bausubstanz durch
private Nutzer
□
□
□
•
Um-/Wiedernutzung vorhandener Bausubstanz für gewerbliche
Zwecke
□
□
□
•
Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle und/oder Erschlie-
ßungsflächen zur gewerblichen Nutzung oder zur Verarbeitung
und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Produkte
□ □ □
•
Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen
□
□
□
•
Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten
□
□
□
•
Verbesserung der Verkehrlichen Infrastruktur
□
□
□
•
Flächenentsiegelung
□
□
□
•
Entwicklung der regionaltypischen Siedlungs- und
Landschaftsstruktur
□
□
□
•
Schutz vor wild abfließendem Oberflächen- und Niederschlagswa-
ser
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
34
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
A) Gebäudeentwicklung für private und gewerbliche Zwecke
•
Bei Vorhaben innerhalb von ILE-/LEADER-Gebieten liegt ein po-
sitiver Beschluss des ILE-/LEADER-Koordinierungskreises vor.
□
□
□
•
Vorhaben entspricht der Zielsetzung des ILEK bzw. der Dorfent-
wicklungsplanung
□ □
•
Berücksichtigung der regionalen Baukultur, sanierungsfähiges
Gebäude
□
□
•
Wirtschaftlichkeitskonzept bei wirtschaftlicher Nutzung
□
□
□
B) Verkehrliche Infrastruktur
•
Bei Vorhaben innerhalb von ILE-/LEADER-Gebieten liegt ein po-
sitiver Beschluss des ILE-/LEADER-Koordinierungskreises vor.
□ □ □
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
35
•
Schriftliche Begründung hinsichtlich der Notwendigkeit und Di-
mension der Maßnahme unter Heranziehung des Leitfadens De-
mographierelevanz
□ □
•
Keine Förderung zur Erschließung für Neubau- und Gewerbege-
biete (nach § 8 und 9 Baunutzungsverordnung)
□
□
C) Siedlungsökologische Maßnahmen
•
Bei Vorhaben innerhalb von ILE-/LEADER-Gebieten liegt ein po-
sitiver Beschluss des ILE-/LEADER-Koordinierungskreises vor.
□ □ □
•
Vorhaben entspricht der Zielsetzung des ILEK bzw. der Dorfent-
wicklungsplanung
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
4.1
Basisgebiete
•
Für Vorhaben in Basisgebieten (A) bis C)) wurde ein Ranking
durchgeführt (vgl. Anlage 1.2 „Auswahlkriterien bei Mittelknapp-
heit für Basisgebiete ländliche Entwicklung“).
□ □ □
4.2
ILE-/LEADER-Gebiete
•
Für Vorhaben in ILE-/LEADER-Gebieten erfolgt ein Ranking in-
nerhalb des Koordinierungskreises anhand der dort festgelegten
Strategie.
□ □ □
Mittelvolumen steht für erreichte Platzierung zur Verfügung
ja
□
nein
□
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
36
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 3
„Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“
Code 323: Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes - Naturerbe
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen
□
□
□
•
Entwicklung verkehrlicher, baulicher und gemeinschaftlicher
Infrastruktur
□
□
□
•
Umsetzung nachhaltiger, kommunaler und regionaler Strategien
□
□
□
•
Erhaltung bzw. Herstellung der Mindestversorgung mit Gütern und
Dienstleistungen
□
□
□
•
Erhaltung ggf. Wiederherstellung des ländlichen Natur- und Kul-
turerbes sowie der regionaltypischen Siedlungs- und Baustruktur
□ □
•
Entwicklung des Landtourismus
□ □ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Erhaltung/Verbesserung des ländlichen und natürlichen Erbes
□
□
•
Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt
□
□
•
Erhöhung der Wertschöpfung im ländlichen Raum
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt mindestens zwei Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
37
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
A) Sichernde und gestaltende Maßnahmen für Biotope, Le-
bensräume und Lebensstätten geschützter bzw. gefährdeter
Arten sowie Landschaftsstrukturelemente
•
Flächenverfügbarkeit hinsichtlich Eigentums- und Nutzerrechten
(für A.1 und A.2)
□
□
•
Fachliche Zweckmäßigkeit
□
□
•
Zustimmung der Naturschutzbehörde
□
□
B) Vorbereitende und begleitende Fachleistungen
•
Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme für be-
stimmte Fördergegenstände
□
□
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
4.1
fachliche Priorisierung
•
Es wird eine fachliche Priorisierung nach folgender Rangfolge vorgenommen:
Priorität 1: Vorhaben mit besonderer Bedeutung für den Natur- und Artenschutz
Priorität 2: Vorhaben, die dem Schutz von Arten und Lebensräumen dienen, die keinem
speziellen Schutz- / Gefährdungsstatus unterliegen
Priorität 3: Vorhaben, die der Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsbildes dienen.
Projekt
Priorität 1
Priorität 2
Priorität 3
4.2
Vorrang ILEK
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
38
•
Bei gleicher fachlicher Priorität erfolgt eine vorrangige Förderung des Vorhabens, das gleichzei-
tigen Zielen eines ILEK dient.
Mittelvolumen steht für erreichte Platzierung zur Verfügung
ja
□
nein
□
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
39
Code 323: Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes - Kulturerbe
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen
□
□
□
•
Entwicklung verkehrlicher, baulicher und gemeinschaftlicher
Infrastruktur
□
□
□
•
Umsetzung nachhaltiger, kommunaler und regionaler Strategien
□
□
□
•
Erhaltung bzw. Herstellung der Mindestversorgung mit Gütern und
Dienstleistungen
□
□
□
•
Erhaltung ggf. Wiederherstellung des ländlichen Natur- und Kul-
turerbes sowie der regionaltypischen Siedlungs- und Baustruktur
□ □ □
•
Entwicklung des Landtourismus
□ □ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Erhaltung/Verbesserung des ländlichen und natürlichen Erbes
□
□
□
•
Entwicklung des dörflichen Gemeinschaftslebens durch Unterstüt-
zung investiver Maßnahmen für Vereinsanlagen
□
□
□
•
Erhalt/Pflege des ländlichen Kulturerbes
□
□
□
•
Erhöhung der Wertschöpfung im ländlichen Raum
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt mindestens zwei Punkte erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
40
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
□
C) Dörfliche Identität und soziale Integration
•
Bei Vorhaben innerhalb von ILE-/LEADER-Gebieten liegt ein po-
sitiver Beschluss des ILE-/LEADER-Koordinierungskreises vor.
□ □ □
•
Schriftliche Begründung hinsichtlich der Anpassung der Maß-
nahme an demographische Entwicklung unter Heranziehung des
Leitfadens Demographie
□ □
•
Vorhaben entspricht der Zielsetzung des ILEK bzw. der Dorfent-
wicklungsplanung
□ □
D) Kulturerbe
•
Bei Vorhaben innerhalb von ILE-/LEADER-Gebieten liegt ein po-
sitiver Beschluss des ILE-/LEADER-Koordinierungskreises vor.
□ □ □
•
Öffentliche Zugänglichkeit
□
□
•
Vorhaben entspricht der Zielsetzung des ILEK bzw. der Dorfent-
wicklungsplanung
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
4.1
Basisgebiete
•
Für Vorhaben in Basisgebieten (A) bis C)) wurde ein Ranking
durchgeführt (vgl. Anlage 1.2 „Auswahlkriterien bei Mittelknapp-
heit für Basisgebiete ländliche Entwicklung“).
□ □ □
4.2
ILE-/LEADER-Gebiete
•
Für Vorhaben in ILE-/LEADER-Gebieten erfolgt ein Ranking in-
nerhalb des Koordinierungskreises anhand der dort festgelegten
Strategie.
□ □ □
Mittelvolumen steht für erreichte Platzierung zur Verfügung
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
41
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
42
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 3
„Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“
Code 341: Kompetenzentwicklung, Förderveranstaltungen und Durchführung
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen
□
□
□
•
Entwicklung verkehrlicher, baulicher und gemeinschaftlicher
Infrastruktur
□
□
□
•
Umsetzung nachhaltiger, kommunaler und regionaler Strategien
□
□
•
Erhaltung bzw. Herstellung der Mindestversorgung mit Gütern und
Dienstleistungen
□
□
□
•
Erhaltung ggf. Wiederherstellung des ländlichen Natur- und Kul-
turerbes sowie der regionaltypischen Siedlungs- und Baustruktur
□
□
□
•
Entwicklung des Landtourismus
□ □ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Einsatz der Instrumente der ländlichen Entwicklung verstärkt auf
der Basis von umsetzungsorientierten Integrierten Ländlichen
Entwicklungskonzepten (ILEK),
□ □ □
•
Verbesserung der Umsetzung von Entwicklungsstrategien
□
□
□
•
Verbesserung der Umsetzungsvorbereitung und Begleitung von
Maßnahmen eines ILEK
□
□
□
•
Stärkung der Hilfe zur Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Enga-
gements
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
43
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
A) Konzeptionen
•
Erbringung außerhalb öffentlicher Verwaltung
□ □
B) Umsetzung von Entwicklungsstrategien
•
Anerkanntes ILE-Gebiet
□
□
C) Vorbereitungsleistungen
•
Vorhaben entspricht der Zielsetzung des ILEK bzw. ist in erhebli-
chen Landesinteresse
□ □
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
D) Qualifizierung von leitenden ehrenamtlichen Akteuren in der
integrierten ländlichen Entwicklung
•
Begründeter Bedarf durch Gebietskörperschaft
□
□
•
Kriterien für leitende ehrenamtliche Akteure gemäß EPLR
□
□
•
Kriterien zu Qualifizierungsveranstaltungen und Fachliteratur ge-
mäß EPLR
□ □
•
Vorhaben entspricht der Zielsetzung des ILEK bzw. der Dorfent-
wicklungsplanung
□ □
•
Positives Votum des ILE- oder LEADER-Koordinierungskreises
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
44
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Derzeit besteht keine Erfordernis Auswahlkriterien bei Mittelknappheit vorzusehen.
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
45
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 4
„LEADER“
Code 411/413: Lokale Entwicklungsstrategie – Wettbewerbsfähigkeit / Lebensqua-
lität/ Diversifizierung
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
verstärkte Mobilisierung endogener Entwicklungspotentiale in länd-
lichen Regionen
□
□
•
Verbesserung regionaler Kooperationen zu allen für die Region re-
levanten Problemstellungen
□
□
□
•
Umsetzung nachhaltiger regionaler Strategien
□
□
•
Stärkung der regionalen Eigenverantwortung
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Steigerung regionaler Wertschöpfung/Lebensqualität
□
□
•
Diversifizierung ländlicher Wirtschaft
□
□
□
•
Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen
□
□
•
Anpassung an die demographische Entwicklung unter Beachtung
der ökologischen und sozialen Dimension der Nachhaltigkeit
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
46
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Bestätigte lokale Aktionsgruppe LEADER
□
□
•
Gültiges Gebietskonzept (ILEK)
□
□
•
Positiver Beschluss des LEADER - Koordinierungskreis
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
LEADER-Gebiete
•
Für Vorhaben in LEADER-Gebieten erfolgt ein Ranking innerhalb
des Koordinierungskreises anhand der dort festgelegten Strate-
gie.
□ □
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
47
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 4
„LEADER“
Code 421: Gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
verstärkte Mobilisierung endogener Entwicklungspotentiale in länd-
lichen Regionen
□
□
□
•
Verbesserung regionaler Kooperationen zu allen für die Region re-
levanten Problemstellungen
□
□
•
Umsetzung nachhaltiger regionaler Strategien
□
□
•
Stärkung der regionalen Eigenverantwortung
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt dieser Punkt erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt entfällt auf den sächsischen Antragsteller
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
48
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Bestätigte lokale Aktionsgruppe LEADER
□
□
•
Gültiges Gebietskonzept (ILEK)
□
□
•
Positiver Beschluss des LEADER - Koordinierungskreises
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
•
Für Vorhaben nach Code 421 wurde ein Ranking durchgeführt.
□
□
Für die Auswahl wurde auf der Grundlage von nachstehenden Kriterien ein Ranking durchgeführt:
Kriterium a): Anzahl der sächsischen LAG, die an einer Zusammenarbeit beteiligt sind (je LAG= 1
Punkt)
Kriterium b): Maßnahme der Zusammenarbeit - transnational (ja= 5 Punkte, nein= 0 Punkte)
Kriterium c): Maßnahme der Zusammenarbeit - transregional (zwischen Bundesländern) (ja= 3
Punkte, nein = 0 Punkte)
lfd. Nr.
Projekt
Kriterium a
Kriterium b
Kriterium c
Punkte
Platz
Mittelvolumen steht für erreichte Platzierung zur Verfügung
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
49
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
50
Auswahlkriterien für Maßnahmen
des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013
nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
SCHWERPUNKT 4
„LEADER“
Code 431: Betreiben der LAG, Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung
1
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
1.1
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Schwerpunktzielen des EPLR
•
verstärkte Mobilisierung endogener Entwicklungspotentiale in länd-
lichen Regionen
□
□
□
•
Verbesserung regionaler Kooperationen zu allen für die Region re-
levanten Problemstellungen
□
□
□
•
Umsetzung nachhaltiger Strategien
□
□
•
Stärkung der regionalen Eigenverantwortung
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt mindestens ein Punkt erfüllt sein.
1.2
Übereinstimmung des Förderantrags mit den
Maßnahmezielen des EPLR
•
Aufbau/Betrieb effizienter Strukturen in den LEADER-Gebieten
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR muss für jedes Projekt dieser Punkt erfüllt sein.
1.3
Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels
Chancengleichheit
□
□
□
1.4 Beitrag zur Erreichung des Querschnittsziels Umwelt
□
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt die Punkte 1.3 und 1.4 – sofern zutreffend – erfüllt sein.
2
Maßnahmeübergreifende Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.1
Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit des Projektträgers
□
□
2.2
Keine künstliche Schaffung der Voraussetzungen für die
Förderung
□
□
2.3
Maßnahmebeginn noch nicht erfolgt
(ausgenommen förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn)
□ □
2.4
Nachweis der Wirtschaftlichkeit/Zweckmäßigkeit des Projekts
(einschließlich Angemessenheit der Projektkosten)
□
□
2.5
Gesicherte Finanzierung
□
□
2.6
Projekt liegt im Fördergebiet
□
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
51
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
2.7
Ergebnis der maßnahmespezifischen Prüfung
a) Zweck der Förderung eingehalten
□
□
b) Fördervoraussetzungen eingehalten
□
□
c) Zuschussfähigkeit der Ausgaben gegeben
□
□
2.8
Beachtung des Förderzeitraums
a) Bewilligung bis spätestens 31.12.2013
□
□
b) (Schluss)Verwendungsnachweis bis spätestens 30.09.2015
□
□
2.9
Doppelförderung ausgeschlossen
Damit wird die Doppelförderung innerhalb EPLR, EGFL, EFRE/GAW, ESF, EFF,
GAK und sonstigen Maßnahmen ausgeschlossen sowie die Einhaltung der Kohärenz
gem. Kapitel 10 des EPLR sichergestellt.
□ □
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
3
Maßnahmespezifische Auswahlkriterien
erfüllt
nicht
erfüllt
nicht
zutreffend
3.1
Zuwendungsempfänger
□
□
3.2
Maßnahmebezogene Kriterien
•
Bestätigte lokale Aktionsgruppe LEADER
□
□
•
Gültiges Gebietskonzept (ILEK)
□
□
•
Positiver Beschluss des LEADER - Koordinierungskreises
□
□
Für eine Förderung im Rahmen des EPLR müssen für jedes Projekt alle zutreffenden Punkte erfüllt sein.
4
Auswahlkriterien bei Mittelknappheit
Derzeit besteht keine Erfordernis Auswahlkriterien bei Mittelknappheit vorzusehen.
Gesamtbewertung
Das Projekt erfüllt die Auswahlkriterien des EPLR und ist damit
förderwürdig.
ja
□
nein
□
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1.1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
52
Anlage 1.1 „Zusätzliche Auswahlkriterien bei Mittelknappheit im Code 121“
Auf der Basis der weiteren (Neben-)Ziele im EPLR zum Code 121 (EPLR Kapitel 5.3.1.2.1 )
-
Verbesserung der Gesamtleistung bzw. der Effizienz
-
Verbesserung des Tierschutzes,
-
Verbesserung des Umweltschutzes
-
Verbesserung der Tierhygiene
-
Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung
-
Einführung von neuen und modernen Techniken und Technologie
wird für alle Vorhaben im Code 121 eine Bewertung nach einem festen Punktesystem zur Ermittlung der
Bewilligungsreihenfolge (Ranking) festgelegt. Dabei wird den Vorhabensarten je nach Grad der Zielerrei-
chung eine feste Punktzahl zugeordnet. Innerhalb der Auswahl unter diesem Kriterium werden Anträge
privilegiert, die den vorgenannten Zielen in besonderem Maße entsprechen, indem der Antrag stellende
Betrieb nach den Maßgaben eines anerkannten Standards des biologischen Landbaus wirtschaftet) und
die im Hinblick auf die Einhaltung zukünftig veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen gestellt werden
(insbesondere zur Umstellung der Sauenhaltung auf Gruppenaufstallung). Zusätzlich wird ein Auswahlkri-
terium, „Viehbesatz auf der selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche“ (Pacht für die Dauer der
Zweckbindungsfrist oder Eigentum) eingeführt, um vor allem den Zielen Umwelt- und Tierschutz als Ne-
benziele des EPLR Rechnung zu tragen. Beträgt der Viehbesatz für bestimmte Maßnahmen mehr als 2
GV/ha wird dies mit 80 Negativpunkten bewertet.
Investitionen in
Punkte für die In-
vestition
Viehbesatz über
2 GV/ha im Ziel-
jahr
Abzug Punkte
Lagerung Wirtschaftsdünger 6-9 Monate
20
0
Spezialtechnik gemäß Anlage zur RL
20
0
Gartenbau
50
0
Dauerkulturen, Baumobst, Energiepflanzen
30
0
Lagerung, Trocknung, Aufbereitung Spezialkulturen
20
0
Nutztierhaltung – Einhaltung zukünftig veränderter
rechtlicher Rahmenbedingungen
80
0
Nutztierhaltung – Betrieb wirtschaftet nach Maßgaben
eines anerkannten Standards des biologischen Land-
baus
80
0
Nutztierhaltung - Rinder ben. Gebiet
80
- 80
Nutztierhaltung - Rinder nicht ben. Gebiet
70
- 80
Nutztierhaltung – Schweine ben. Gebiet
60
- 80
Nutztierhaltung – Schweine nicht ben. Gebiet
50
- 80
Nutztierhaltung – Geflügel ben. Gebiet
40
- 80
Nutztierhaltung – Geflügel nicht ben. Gebiet
30
- 80
Nutztierhaltung - sonstige
30
- 80
Erschließung bei Aussiedlung
20
0
Verarbeitung/Vermarktung Anh. 1
30
- 80
regenerative Energien
30
- 80
Das Ranking wird in ein kontinuierliches Beantragungs- und Bewilligungsverfahren unter Berücksichti-
gung der sonstigen Auswahlkriterien integriert. Dies ist erforderlich, da ansonsten die Durchführung der
Vorhaben aufgrund der Langfristigkeit der zu planenden und durchzuführenden Maßnahmen gefährdet
wäre.
Die Verwaltungsbehörde legt die für eine Bewilligung zu erreichende Mindestpunktzahl fest, um jeweils
die Projekte mit den höchsten Bewertungen zu bewilligen. Alle Anträge, in denen die Vorhaben die zum
Zeitpunkt der Bewertung jeweils gültige Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden abgelehnt.
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1.1
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
53
Vereinfachte Übersicht zum Ranking RL LuE/2007
Investitionen in
Reihenfolge
Punkte
Nutztierhaltung – Einhaltung zukünftig veränderter
rechtlicher Rahmenbedingungen
1
80
Nutztierhaltung - Betrieb wirtschaftet nach Maßgaben
eines anerkannten Standards des biologischen Land-
baus
1
80
Nutztierhaltung - Rinder ben. Gebiet
(Viehbesatz
≤
2GV/ha im Zieljahr)
1
80
Nutztierhaltung - Rinder nicht ben. Gebiet
(Viehbesatz
≤
2GV/ha im Zieljahr)
2
70
Nutztierhaltung – Schweine ben. Gebiet
(Viehbesatz
≤
2GV/ha im Zieljahr)
3
60
Nutztierhaltung – Schweine nicht ben. Gebiet
(Viehbesatz
≤
2GV/ha im Zieljahr)
4
50
Gartenbau
4
50
Nutztierhaltung – Geflügel ben. Gebiet
(Viehbesatz
≤
2GV/ha im Zieljahr)
5
40
Nutztierhaltung – Geflügel nicht ben. Gebiet
(Viehbesatz
≤
2GV/ha im Zieljahr)
6
30
Nutztierhaltung – sonstige
(Viehbesatz
≤
2GV/ha im Zieljahr)
6
30
Dauerkulturen, Baumobst, Energiepflanzen
6
30
Verarbeitung/Vermarktung Anh. 1
(Viehbesatz
≤
2GV/ha im Zieljahr)
6
30
regenerative Energien
(Viehbesatz
≤
2GV/ha im Zieljahr)
6
30
Lagerung Wirtschaftsdünger 6-9 Monate
7
20
Lagerung, Trocknung, Aufbereitung Spezialkult
7
20
Spezialtechnik Anlage zur RL
7
20
Erschließung bei Aussiedlung
7
20
Nutztierhaltung - Rinder ben. Gebiet
(Viehbesatz > 2GV/ha im Zieljahr)
8
0
Nutztierhaltung - Rinder nicht ben. Gebiet
(Viehbesatz > 2GV/ha im Zieljahr)
9
-10
Nutztierhaltung – Schweine ben. Gebiet
(Viehbesatz > 2GV/ha im Zieljahr)
10
-20
Nutztierhaltung – Schweine nicht ben. Gebiet
(Viehbesatz > 2GV/ha im Zieljahr)
11
-30
Nutztierhaltung – Geflügel ben. Gebiet
(Viehbesatz > 2GV/ha im Zieljahr)
12
-40
Nutztierhaltung – Geflügel nicht ben. Gebiet
(Viehbesatz > 2GV/ha im Zieljahr)
13
-50
Nutztierhaltung – sonstige
(Viehbesatz > 2GV/ha im Zieljahr)
13
-50
Verarbeitung/Vermarktung Anh. 1
(Viehbesatz > 2GV/ha im Zieljahr)
13
-50
regenerative Energien
(Viehbesatz > 2GV/ha im Zieljahr)
13
-50
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1.2
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
54
Anlage 1.2 „Auswahlkriterien bei Mittelknappheit für Basisgebiete ländliche Entwicklung“
Die Auswahl der zur Förderung vorgesehenen Projektanträge innerhalb der Basisgebiete sowie für die
Projekte nach Code 313, A.1 (B.1.1 der RL) erfolgt auf der Grundlage von Kriterien als Ranking. Für die
Kriterien wurden in der Hauptsache ohnehin erfasste Indikatoren oder eine unterschiedliche Wichtung
von Fördergegenständen bzw. deren inhaltliche Ausprägungen innerhalb eines Kapitels herangezogen.
Die Auswahl erfolgt in 3 Stufen:
1. Festlegung der Mittelausstattung für jede Maßnahme (Code) anhand der jeweiligen Anteile der
Maßnahme entsprechend bisher bewilligter Vorhaben in den Basisgebieten, mindestens jedoch
in Höhe einer durchschnittlichen Zuwendung für ein Vorhaben innerhalb einer Maßnahme.
2. Ranking innerhalb der Codes nach Bedeutung einzelner Maßnahmebereiche bzw. Förderge-
genstände hinsichtlich des Beitrags zu den Schwerpunktzielen des EPLR in der absteigenden
Reihenfolge
Nr.
Krite-
rienset
Priorität
Priorität der Fördergegenstände in den jeweiligen Codes
Prioritäten der Fördergegenstände im Code 313
P 1
1
313, A.1
P 7
2
313, B-C
Prioritäten der Fördergegenstände im Code 321
P 0
1 +
321, A.3 (nur Breitband)
P 2
1
321, A.1, A.3 (außer Breitband), A.7; (nur private Antragstel-
ler)
P 3
2
321, A.2, A.4, A.5, A.7, A.9 (nur Bildungsinfrastruktur – Schu-
le / Kindertagesstätten)
P 4
3
321, A.1, A.3 (außer Breitband), A.7
P 6
4
321, C.1
P 9
5
321, A.2, A.4 – A.7
Prioritäten der Fördergegenstände im Code 322
P 2
1
322, A.2, A..3 (nur private Antragsteller)
P 4
2
322, A.2, A.3 (nur kommunale Antragsteller)
P 5
3
322, A.1
P 6
4
322, B.1 - 3
P 8
5
322, C
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1.2
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
55
Im Code 323 werden zwischen den beiden Fördergegenstän-
den keine Prioritäten gesetzt. Es werden beide Fördergegens-
tände ausschließlich nach erreichter Punktzahl im Arbeits-
schritt 3 gerankt.
P 9
1
323, C.1, D.1;
Im Code 341 wird nur ein Fördergegenstand angeboten. Da-
her wird ausschließlich nach erreichter Punktzahl im Arbeits-
schritt 3 gerankt.
P10
1
341, A.1
3. Ranking innerhalb der Maßnahmebereiche bzw.
Fördergegenstände am Grad der Zielerreichung
anhand geeigneter Kriterien (z. B. Anzahl neu geschaffene Arbeitsplätze), anhand einer Wich-
tung unterschiedlicher Fördergegenstände (z. B. Code 322, C.1 und C.2 werden Vorhaben für
den Schutz vor wild abfließendem Wasser höher bewertet als Abbruchvorhaben) oder anhand
von inhaltlichen Ausprägungen innerhalb der Fördergegenstände (z.B. Maßnahmen für Junge
Familien werden höher bewertet als andere Maßnahmen).
P 0
Für die Auswahl wurde auf der Grundlage von nachstehenden Kriterien ein Ranking durchgeführt:
a) geringster Zuschussbedarf pro zu erschließendem Anschluss (Haushalte, Gewerbebetriebe,
Land- und Forstwirtschaftsbetriebe)
lfd. Nr.
Projekt
Zuschussbedarf pro
Anschluss
Platz
P 1
Für die Auswahl wurde auf der Grundlage von nachstehenden Kriterien ein Ranking durchgeführt:
a) Maßnahme von landesweitem Interesse (ja= 4 Punkte, nein= 0 Punkte)
b )Maßnahme im Interesse mehrerer regionaler TV (ja =3 Punkte, nein= 0 Punkte)
c) Maßnahme im Gesamtinteresse einer Tourismusregion (ja= 2 Punkte, nein= 0 Punkte)
lfd. Nr.
Projekt
Kriterium a
Kriterium b
Kriterium c
Punkte
Platz
P 2
Für die Auswahl wurde auf der Grundlage von nachstehenden Kriterien ein Ranking durchgeführt:
a) Anzahl geschaffene Arbeitsplätze (1 Arbeitsplatz=1 Punkt x 5)
b) Anzahl gesicherte Arbeitsplätze (1 Arbeitsplatz=1 Punkt)
c) Maßnahme dient der Grundversorgung (ja=2 Punkte, nein= 0 Punkte)
lfd. Nr.
Projekt
Kriterium a
Kriterium b
Kriterium c
Punkte
Platz
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1.2
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
56
P 3
Für die Auswahl wurde auf der Grundlage von nachstehenden Kriterien ein Ranking durchgeführt:
a) Energetische Bestandteile enthalten (ja = 4 Punkte, nein=0 Punkte)
b) Grundschule (ja = 3 Punkte, nein=0 Punkte)
c) Kindertageseinrichtung (ja = 2 Punkte, nein= 0 Punkte)
lfd. Nr.
Projekt
Kriterium a
Kriterium b
Kriterium c
Punkte
Platz
P 4
Für die Auswahl wurde auf der Grundlage von nachstehenden Kriterien ein Ranking durchgeführt:
a) Grundversorgungsnetz (Nahwärme) (ja = 4, nein= 0 Punkte )
b) Vorhaben dient der Grundversorgung (ja = 3 Punkte, nein=0 Punkte)
c) Denkmal (ja= 1 Punkt, nein = 0 Punkte)
lfd. Nr.
Projekt
Kriterium a
Kriterium b
Kriterium c
Punkte
Platz
P 5
Für die Auswahl wurde auf der Grundlage von nachstehenden Kriterien ein Ranking durchgeführt:
a) Junge Familie (ja= 4 Punkte, nein= 0 Punkte)
b) Denkmal (ja= 3 Punkte, nein= 0 Punkte)
c) Wiedernutzung (ja= 2 Punkte, nein = 0 Punkte)
lfd. Nr.
Projekt
Kriterium a
Kriterium b
Kriterium c
Punkte
Platz
P 6
Für die Auswahl wurde auf der Grundlage von nachstehenden Kriterien ein Ranking durchgeführt:
a) Gemeindeverbindungsstraße 321, C.1 (ja= 5 Punkt, nein = 0 Punkte)
b) Anzahl erschlossener Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen (1 Gewerbebetrieb oder 1
öffentliche Einrichtung=1 Punkt x 5)
c) innerörtliche Straße 322, B.1 (ja= 3 Punkte, nein= 0 Punkte)
lfd. Nr.
Projekt
Kriterium a
Kriterium b
Kriterium c
Punkte
Platz
P 7
Für die Auswahl wurde auf der Grundlage von nachstehenden Kriterien ein Ranking durchgeführt:
a) Anzahl geschaffene Arbeitsplätze (1 Arbeitsplatz=1Punkt x 5)
b) Anzahl gesicherte Arbeitsplätze (1 Arbeitsplatz=1 Punkt )
c) Vorhaben nach 313, B.1 (ja= 2 Punkte, nein= 0 Punkte)
d) Maßnahme nach 313, C.1 barrierefrei (ja= 1 Punkt, nein= 0 Punkte)
lfd. Nr.
Projekt
Kriterium a
Kriterium b
Kriterium c
Kriterium d
Punkte
Platz
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1.2
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
57
P 8
Für die Auswahl wurde auf der Grundlage von nachstehenden Kriterien ein Ranking durchgeführt:
a) Maßnahme nach 322, C.2 (ja= 4 Punkte, nein= 0 Punkte)
b) Maß der Entsiegelung (1 Punkt je 500 m²)
lfd. Nr.
Projekt
Kriterium a
Kriterium b
Punkte
Platz
P 9
Für die Auswahl wurde auf der Grundlage von nachstehenden Kriterien ein Ranking durchgeführt:
a) Maßnahme ist eine generationenübergreifende Einrichtung (ja= 5 Punkte, nein= 0 Punkte)
b) Maßnahme ist Jugendeinrichtung (ja= 3 Punkte, nein= 0 Punkte)
c) Maßnahme ist eine Senioreneinrichtung (ja= 2 Punkte, nein= 0 Punkte)
d) Denkmal (ja = 1 Punkt, nein= 0 Punkte)
lfd. Nr.
Projekt
Kriterium a
Kriterium b
Kriterium c Kriterium d
Punkte
Platz
P10
Für die Auswahl wurde auf der Grundlage von nachstehenden Kriterien ein Ranking durchgeführt:
a) Maßnahme betrifft mehr als 3 Gemeinden (ja= 5 Punkte)
b) Maßnahme betrifft mehr als 2 Gemeinden (ja= 3 Punkte)
c) Maßnahme betrifft 2 Gemeinden (ja= 0 Punkte)
lfd. Nr.
Projekt
Kriterium a
Kriterium b
Kriterium c
Punkte
Platz
4. Entsprechend der je Maßnahme (Code) festgelegten Mittelausstattung werden die Vorhaben entspre-
chend der Reihenfolge der Auswahl innerhalb der Maßnahme (Code) zugeordnet.
Mit Stichtag 30.06. eines jeden Jahres werden die vorliegenden entscheidungsreifen Anträge dieser Be-
wertung unterzogen. Sollte das zur Verfügung stehende jährliche Budget noch nicht ausgeschöpft wer-
den, erfolgen weitere Bewertungen zum Stichtag 30.09. und 30.11. eines jeden Jahres.
Projektauswahlkriterien (Stand 18.09.2012)
Anlage 1.3
„Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007-2013“
58
Anlage 1.3 „Gesonderte Auswahlkriterien Bildungsinfrastruktur“
In Leader- und ILE-Gebieten erfolgt das Ranking innerhalb des Koordinierungskreises anhand der festge-
legten Strategie und dem zur Verfügung gestellten Budget. Aufgrund der Inanspruchnahme der Budgets
und unter Berücksichtigung der zum Ende der Förderperiode ausgeschöpften Budgets ist die Unterstüt-
zung von kostenintensiven Maßnahmen in den Regionen eingeschränkt. Zur Realisierung von Maßnah-
men mit herausragendem öffentlichem Interesse, die auf Grund ihrer finanziellen Größenordnung nicht im
Rahmen der regionalen Budgets realisiert werden können, ist ein gesondertes Auswahlverfahren erfor-
derlich. Dafür werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.
Zur Erreichung der Schwerpunktziele des EPLR „Entwicklung gemeinschaftlicher Infrastruktur“ und „Er-
haltung bzw. Herstellung der Mindestversorgung mit Gütern und Dienstleistungen“ sowie des Maßnah-
mezieles „Entwicklung Bildungsinfrastruktur“ wird für Vorhaben der Bildungsinfrastruktur im Code 321 ein
gesondertes Auswahlverfahren (Ranking) festgelegt.
Es werden den Projektvorschlägen entsprechend der Auswahlkriterien abschließende Gesamtpunktzah-
len zugeordnet, die die Reihenfolge bei der Vergabe der zusätzlichen Mittel festlegt. Die Einreichung der
Projektvorschläge erfolgt zu einem festgelegten Stichtag.
Die Bewertung erfolgt durch den Sächsischen Landkreistag (SLKT) und den Sächsischen Städte- und
Gemeindetag (SSG). Der SLKT bewertet Projekte, bei denen Gemeinden und freie Träger begünstigt
sind und der SSG Projekte, bei denen Landkreise begünstigt sind.
Zu den Auswahlkriterien des Codes 321 sind zusätzlich folgende Kriterien heranzuziehen:
Auswahlkriterium
Staffelung
(Punkte)
Punkte für das Pro-
jekt
Nachhaltigkeit
(ökologische, soziale und ökonomische Qualität z.B. be-
sonderes Betreuungskonzept, Energieeffizienz)
0 bis 50
max. 50
10
20
Kostenintensität anhand der Zuwendungshöhe
- ab 250.000 Euro
- ab 500.000 Euro
- ab 1.000.000 Euro
30
max. 30
10
15
Zahl der erreichten Schüler oder betreuter Kinder
- ab 150 Schüler / ab 50 betreute Kinder
- ab 200 Schüler / ab 100 betreute Kinder
- ab 300 Schüler / ab 150 betreute Kinder
20
max. 20
Bei Punktgleichheit entscheidet die absolute Schülerzahl bzw. die Zahl betreuter Kinder.