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Wir prüfen für Sachsen.
Unabhängig, kompetent, nachhaltig.
Jahresbericht 2012
SÄCHSISCHER
RECHNUNGSHOF
Band I: Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und
Haushaltsrechnung,
Staatsverwaltung

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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 01
Vorwort
Der Freistaat Sachsen muss insbesondere wegen auslaufender
Solidarpaktmittel, des demografischen Wandels und der unzureichenden
eigenen Steuerdeckung in den kommenden Jahren außergewöhnliche
Konsolidierungsanstrengungen ergreifen.
Die zentrale Aufgabe für Sachsen besteht unbestritten darin, bis zum
Jahr 2019 - wenn der sogenannte Solidarpakt II in einem Umfang von
ehemals 2,7 Mrd. € ausläuft - Strukturen zu sichern, die ein öffentliches
Leben ohne diese finanziellen Hilfen ermöglichen. Derzeit sind wir auf
Transfers von außen angewiesen, weil unsere eigene Steuerdeckung bei
nur rd. 57 % liegt. Das bedeutet, dass wir zwei Fünftel dessen, was wir für
Verwaltung, Infrastruktur, Sicherheit, Lehre, Forschung und Weiteres
ausgeben, nicht selbst erwirtschaften. Eine besondere Schwierigkeit ergibt
sich aus der demografischen Entwicklung in Sachsen. Schon durch den an
die Bevölkerungszahl gekoppelten Länderfinanzausgleich führt der
Wegzug eines einzigen Bürgers zu Mindereinnahmen von mindestens
2.700 bis zu 3.450 € p. a. Für den Freistaat Sachsen erwächst aus dem vor
uns liegenden Anpassungsprozess bis 2019 ein extrem hoher Handlungs-
bedarf. Lediglich eine Begrenzung des Ausgabenanstieges wird dazu nicht
ausreichen. Dreh- und Angelpunkt bleibt die zweckentsprechende
Steuerung des Personalabbaus. Darüber hinaus sollte aus Sicht des
Rechnungshofs die mittelfristige Finanzplanung um eine strukturelle
Aufgabenkritik im Sinne einer Konsolidierungsplanung ergänzt werden.
Jährlich sollten dem Parlament darüber Berichte vorgelegt werden.
Bereits am 12. Dezember 2008 hat der Sächsische Landtag beschlossen, in
der Sächsischen Haushaltsordnung einen Schuldendeckel zu verankern.
Ziel ist es, den staatlichen Schuldenstand auf die Höhe des Jahres 2008
einzufrieren. Aufgrund der zum 1. August 2009 im Grundgesetz festge-
schriebenen Schuldenbremse ist nunmehr auch für die gesamte Bundes-
republik verfassungsrechtlich festgelegt, dass für die Länder ab dem
Jahr 2020 keine strukturelle Verschuldung mehr zulässig ist. Obwohl das
Grundgesetz keine bundesverfassungsrechtliche Pflicht zur Regelung des
Neuverschuldungsverbotes in der Landesverfassung begründet, sprechen
der grundlegende Paradigmenwechsel, die langfristige Kontinuität der
neuen Haushaltsregeln und die Eröffnung verfassungsgerichtlicher
Rechtsbehelfe für eine Änderung der Sächsischen Verfassung.
Die angemessene und wirksame sowie verfassungsrechtlich verankerte
Rechnungsprüfung gewinnt angesichts schwieriger haushaltswirtschaft-
licher Rahmenbedingungen weiter an Bedeutung. Der Sächsische
Rechnungshof verfügt über ein breit gefasstes Mandat zur Erfüllung seiner
Aufgaben. Deshalb bezieht sich die Prüfungstätigkeit nicht nur auf den
unmittelbaren staatlichen oder kommunalen Verwaltungsbereich. Sie
umfasst auch die Verwendung von öffentlichen Geldern bei Staats- und
Kommunalbetrieben sowie bei privatrechtlich verfassten Unternehmungen,
die mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betraut sind und bei denen der
Staat oder die Kommune über eine satzungsändernde Mehrheit verfügen.
Das wesentliche Instrument des Rechnungshofs ist gemäß Artikel 100 der
Sächsischen Verfassung das Recht und die Pflicht, gegenüber dem Landtag
über seine Arbeit zu berichten. Gleichzeitig unterrichtet er auch die
Staatsregierung. Die Ergebnisse werden als Gutachten, Sonderberichte und
Beratende Äußerungen vorgelegt. Mit den Beiträgen im Jahresbericht 2012
soll auch die Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Rechnungshofs

02 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
informiert werden. Insbesondere die Mitglieder des Sächsischen Landtages
und die Staatsregierung sollen beispielhaft Informationen zur
Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit
öffentlicher Aktivitäten erhalten.
Voraussetzung für die effektive Finanzkontrolle ist der uneingeschränkte
Zugang zu den notwendigen Informationen und ein transparentes
Prüfverfahren. Der Sächsische Rechnungshof hat dementsprechend seine
Prüfungstätigkeit neu ausgerichtet und strategische Schwerpunkte
gesetzt. Erstmals legen wir in diesem Jahr die Berichte unserer Arbeit zu
zwei verschiedenen Terminen vor: Der hiermit veröffentlichte Band I
enthält die Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Haushaltswirt-
schaft des Freistaates. Darin enthalten sind Nebenhaushalte, der Nachweis
des Staatsvermögens und der Staatsschulden sowie Feststellungen nach
Einzelplänen. Der Band II - als Zusammenfassung der wesentlichsten
Erkenntnisse aus der überörtlichen Kommunalprüfung - wird im Dezember
2012 herausgegeben. Damit soll die Nachvollziehbarkeit und Lesbarkeit der
Prüfungsergebnisse der Ebenen Land und Kommunen weiter verbessert
werden.
Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bei den Mitgliedern des
Sächsischen Landtages, insbesondere bei den Mitgliedern des Haushalts-
und Finanzausschusses, für die intensive Begleitung unserer Arbeit und die
gewichtige Auseinandersetzung bedanken. Mein Dank gilt gleichermaßen
den Ministern und Staatssekretären, Bürgermeistern, Oberbürgermeistern
und Landräten, die unseren Empfehlungen grundsätzlich offen und
konstruktiv gegenüberstehen und notwendige korrigierende Maßnahmen
im Einzelfall festlegen. Nicht zuletzt ist die Arbeit des Sächsischen
Rechnungshofs nur durch seine fachkundigen und engagierten Mitarbeiter
möglich, denen ich für ihren Einsatz danke.
Leipzig, im August 2012
Der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs
Prof. Dr. Karl-Heinz Binus

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 03
Inhaltsübersicht
Band I
Nr.Seite
Vorwort
- 1
Inhaltsübersicht
- 3
Kurzfassungen der Beiträge
-
7
Abkürzungsverzeichnis
-
23
Einleitung
-
25
I. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung
Haushaltsplan und Haushaltsrechnung für das Haushalts-
jahr 2010
1
29
Haushaltswirtschaft des Freistaates
2
40
Nebenhaushalte 3 70
Staatsschulden 4 83
Vermögensrechnung 5 94
Sondervermögen Grundstock
6
104
II. Allgemeines
Kosten für Veröffentlichungen, Dokumentationen und Öffent-
lichkeitsarbeit
7
109
Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung von SMK, SMS, SMUL
und SMWA/Innenrevision
8
121
III. Staatsverwaltung
Einzelplan 03:
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Quartiersmanagement im Freistaat Sachsen
9
125
Unterbringung der Polizeidirektion Westsachsen
10
129
Bewirtschaftung der polizeieigenen Kraftfahrzeugwerkstätten
und Beschaffung von Dienstfahrzeugen der Polizei
11
131
Einzelplan 04:
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Sächsische Schlösserverwaltung - Erfolgskontrolle
12
135
Einzelplan 05:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sportförderung - Stiftung Sporthilfe Sachsen
13
137
Sportförderung - Sächsischer Behinderten- und Rehabilita-
tionssportverband e. V.
14
140

04 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Nr.Seite
Einzelplan 06:
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa
Optimierung der IT-Organisation in der sächsischen Staatsver-
waltung 15
143
IT-Fachverfahren forumSTAR
16
147
Finanzsicherheit in den Wirtschaftsbetrieben der Justizvollzugs-
anstalten 17
151
Einzelplan 07:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Ver-
kehr
Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung 18 154
Fehlverwendung von Mitteln der GA-Förderung in Einzelfällen
19
158
E-Government-Projekt „Elektronische Beschaffung“
20
163
Einzelplan 08:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher-
schutz
Influenza-Pandemievorsorge 21 167
Einzelplan 09:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Abwasserabgabe 22 170
Wasserentnahmeabgabe 23 172
Fördermaßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie „Förderung
besonderer Initiativen“ RL BesIn/2007
24
175
Einzelplan 12:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Kulturraum Stadt Leipzig - Gewandhaus zu Leipzig
25
178
Zuwendungen an das Fraunhofer-Institut für Zelltherapie und
Immunologie Leipzig
26
181
Einzelplan 14:
Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung
Nutzungskosten im Hochbau sowie Maßnahmen zur Energieef-
fizienz 27
185
Einzelplan 15:
Allgemeine Finanzverwaltung
Betätigung des Freistaates Sachsen bei der Sächsischen Lotto
GmbH 28
188
Betätigung des Freistaates Sachsen bei der Sächsischen Staats-
bäder GmbH und deren Tochterunternehmen Chursächsische
Veranstaltungs GmbH
29
191
Die betriebsnahe Veranlagung von Investitionszulagen
30
193
Vollstreckung rückständiger Steuerforderungen
31
195

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 05
Nr.Seite
IV.
Frühere Jahresberichte: nachgefragt
Innenrevisionen in der Landesverwaltung
(Jahresbericht 2008 - Beitrag Nr. 8)
32
197
Anmietungen durch die Staatliche Vermögens- und Hochbau-
verwaltung (Jahresbericht 2011 - Beitrag Nr. 30)
33
199
IT-Sicherheit in der Landesverwaltung
(Jahresbericht 2007 - Beitrag Nr. 7)
34
200

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 07
Kurzfassungen der Beiträge
I. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrech-
nung
1 Haushaltsplan und Haushaltsrechnung für das Haushalt-
jahr 2010
Der SRH bescheinigt für das Hj. 2010 unbeschadet der in den einzelnen
Beiträgen dargestellten Prüfungsergebnisse eine insgesamt ordnungsge-
mäße Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Er empfiehlt jedoch, die Staatsbetriebe, für die wiederholt keine Jahresab-
schlüsse vorliegen, bis zum Vorliegen aussagefähiger Jahresabschlüsse von
der Entlastung für das Hj. 2010 auszunehmen. Das betrifft für das Hj. 2010
die Staatsbetriebe Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen und
Geobasisinformation und Vermessung Sachsen.
2 Haushaltswirtschaft des Freistaates
Die positive Entwicklung der deutschen Wirtschaft spiegelt sich im abge-
schlossenen Haushalt des Jahres 2011 wider. So wurden Mehreinnahmen
gegenüber dem Haushaltsplan in Höhe von 1,3 Mrd. € erzielt. Der Haushalt
konnte ohne Bewirtschaftungsmaßnahmen und Auflösung von Rücklagen
ausgeglichen werden.
Für das laufende Haushaltsjahr wird mit Einnahmen aus Steuern und steu-
erinduzierten Einnahmen über dem Niveau des bisherigen Rekordjahres
2008 gerechnet. Danach wird gegenüber der letzten Steuerschätzung für
die Jahre 2013 bis 2016 von jährlich rd. 450 bis 500 Mio. € mehr Steuer-
einnahmen ausgegangen.
Trotz dieser positiven Entwicklung steht der Freistaat in den kommenden
Jahren vor großen Herausforderungen. Im Wesentlichen geht es dabei um
die strukturellen Grundprobleme, wie den Rückgang der Osttransfermittel,
die Auswirkungen der demografischen Entwicklung, den Rückgang der EU-
Fördermittel und die dauerhafte Einhaltung der Schuldenbremse.
Vor dem Hintergrund der genannten Probleme gilt es, die Ausgaben an die
Einnahmen anzupassen. Zur Wahrung der intergenerativen Gerechtigkeit
müssen die kommenden Haushalte zukunftsorientiert geplant und be-
schlossen werden. Der SRH hat im Jahresbericht Anregungen zur Umset-
zung einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft gegeben.
Die zunehmende Abhängigkeit von den Steuereinnahmen und steuerindu-
zierten Einnahmen wird die Bedeutung von Rücklagen als Instrument der
Vorsorge zum Ausgleich von Konjunkturschwankungen erhöhen. Um ein
vorzeitiges Auflösen der Rücklagen zu verhindern, sollte zumindest im HG
eine entsprechende Zweckbindung festgelegt werden und perspektivisch
eine Pflicht zur Rücklagenbildung in der Verfassung verankert werden.
Der SRH erwartet eine über die mittelfristige Finanzplanung hinausgehen-
de strategische Planung. Die vom SMF an das ifo Institut in Auftrag gege-
bene Projektion der Einnahmen bis zum Jahr 2025 kann dabei nur ein
Anfang sein. Langfristprognosen müssen fortgeschrieben und um die Aus-
gabenseite ergänzt werden.
01
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08 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
3 Nebenhaushalte
Die Zuschüsse und Zuführungen an Nebenhaushalte beliefen sich im
Hj. 2010 auf rd. 2,9 Mrd. €. Damit wurden etwa 17,5 % der Gesamtausga-
ben des Staatshaushaltes an Nebenhaushalte ausgereicht. 19,3 % der
Beschäftigten des Freistaates Sachsen waren 2010 allein in den Staatsbe-
trieben und Hochschulen beschäftigt.
Der SRH hat mit der Prüfung der HR 2010 schwerpunktmäßig die Sonder-
vermögen ressortübergreifend geprüft und hat aufgrund seiner Feststel-
lungen die folgenden Empfehlungen gegeben.
Die Zuführungen sowie die Bestände der Sondervermögen sind zutreffend
und nachprüfbar auszuweisen. Auf eine sorgfältige Erstellung der Anlagen
zur HR ist zu achten. Für die Ressorts sind einheitliche Vorgaben zum Um-
gang und zur Darstellung von Sondervermögen zu erstellen. Die Zinsein-
nahmen aus Sondervermögen sind in der HR korrekt und nachvollziehbar
auszuweisen. Zuführungen aufgrund von Zinseinnahmen an die Sonder-
vermögen sind einheitlich zu berücksichtigen.
Die Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel außerhalb des Kernhaushaltes
und damit außerhalb kameralistischer Haushaltsgrundsätze führt zu kei-
nem Transparenzgewinn. Die Aussagekraft des Kernhaushalts wird ge-
schwächt. An die Errichtung von Sondervermögen ist ein strenger Maßstab
anzulegen.
4 Staatsschulden
Für das Hj. 2010 weist die HR eine haushaltsmäßige Verschuldung in Höhe
von 11,826 Mrd. € aus. Diese setzt sich zusammen aus 6,544 Mrd. Kredit-
aufnahmen am Kreditmarkt, 2,328 Mrd. Kreditaufnahmen bei öffentlichen
Haushalten und 2,953 Mrd. € noch nicht valutierten Kreditaufnahmen
gem. § 2 Abs. 5 Satz 2 HG 2009/2010.
Zu den Schulden des Freistaates gehören nicht nur die o. g. Schulden,
sondern auch die sog. impliziten Schulden, zu denen u. a. die Pensionsver-
pflichtungen zählen. Die impliziten Schulden werden auch als verdeckte
Schulden bezeichnet, da sie nicht aus dem Haushaltsplan oder der HR
ersichtlich sind. Die impliziten Schulden übersteigen die Kreditschulden
fast um das Doppelte. Den größten Anteil machen die Zahlungsverpflich-
tungen der Altersversorgung (18,7 Mrd. €) aus. Der SRH mahnt daher die
Verankerung des zur Begrenzung der impliziten Verschuldung eingerichte-
ten Generationenfonds in der Sächsischen Verfassung an.
5 Vermögensrechnung
Die Vermögensrechnung nach Art. 99 Verfassung des Freistaates Sachsen
i. V. m. § 80 Abs. 2 und § 86 SäHO enthält einen bewerteten Nachweis über
das Vermögen und die Schulden des Freistaates zu Beginn und zum Ende
des Haushaltsjahres. Somit können der Ressourcenverbrauch sowie künfti-
ge Belastungen für den Staatshaushalt abgebildet werden. Bei der Gliede-
rung der Vermögensrechnung und der Bewertung der Positionen hat sich
das SMF an die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften an-
gelehnt. In Abstimmung mit dem SRH erfolgt der Aufbau der Vermögens-
rechnung schrittweise.
Der SRH sieht in der gesonderten Ermittlung der Daten für die Vermögens-
rechnung als Nebenrechnung eine Ursache für die Fehleranfälligkeit der
03
04
05

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 09
Daten. Die Einführung eines integrierten Buchführungssystems würde die
Qualität der Vermögensrechnung deutlich erhöhen.
Erstmalig wurden die Werte der kaufmännischen Jahresabschlüsse der
Technischen Universität Dresden, der Technischen Universität Bergakade-
mie Freiberg und der Technischen Universität Chemnitz in der Vermögens-
rechnung unter den „Sonstigen Anteilsrechten - Hochschulen“ in Höhe von
287 Mio. € erfasst. Weder die Universität Leipzig noch die Fach- und
Kunsthochschulen wurden abgebildet. Ein vollständiger Ausweis der Hoch-
schulen in der Vermögensrechnung ist nicht gegeben. Die Abbildung der
Jahresabschlüsse der Hochschulen in der Vermögensrechnung hält der
SRH für besonders wichtig, da diese nicht in der HR ausgewiesen sind.
6 Sondervermögen Grundstock
Im Verlaufe des Hj. 2010 hat sich der Bestand des Grundstocks von an-
fänglich rd. 342,2 Mio. € auf rd. 229,0 Mio. € zum Ende des Jahres verrin-
gert. Die Reduzierung des Grundstockbestandes um rd. 113,2 Mio. € resul-
tiert hauptsächlich aus der Abführung von 126,2 Mio. € an den Garantie-
fonds
1
. Dabei handelt es sich um den anteiligen Verkaufserlös der Landes-
bank Sachsen AG, der seinerzeit dem Grundstock zufloss.
Im Hj. 2011 weist der Grundstockstatus im Vergleich zu den Vorjahren
hohe Einnahmen (230,8 Mio. €) und Ausgaben (219,4 Mio. €) aus. Dem
Freistaat Sachsen flossen aus dem Verkauf von Anteilen an der Sachsen-
Finanzgruppe in 2011 rd. 215,1 Mio. € zu. Nach den Regelungen des
SächsGaFoG war dieser zunächst vom Grundstock vereinnahmte Betrag
über den Haushalt an den Garantiefonds abzuführen.
In den nächsten Jahren (bis 2015) soll sich der Grundstockbestand zwi-
schen 168 und 182 Mio. € bewegen.
II. Allgemeines
7 Kosten für Veröffentlichungen, Dokumentationen und
Öffentlichkeitsarbeit
Der SRH hat im Rahmen der Haushaltsprüfung 2010 in allen Ressorts eine
stichprobenweise Belegprüfung in der Gruppe 531 – Kosten für Veröffent-
lichungen, Dokumentationen und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.
Er hat festgestellt, dass die Bewirtschaftung der Gruppe 531 in den
Ressorts sehr uneinheitlich ist. Dies betrifft insbesondere die Zuord-
nung und Abgrenzung zu anderen Gruppen. Der SRH hält allgemeine
Regelungen z. B. im Gruppierungsplan oder in den Haushaltsaufstel-
lungsschreiben für notwendig, um eine ressortübergreifend einheitli-
che Handhabung zu gewährleisten. Die Hinweise des SRH sind dabei
zu beachten.
Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind unbe-
dingt einzuhalten. Unzulässige Ausgaben, insbesondere Geschenke
und Bewirtungen für Mitarbeiter, sind zu unterlassen.
1
Das HBG 2011/2012 enthält unter Art. 4 das Sächsische Garantiefondsgesetz (SächsGaFoG), mit
dem das Sondervermögen „Garantiefonds“ errichtet wird. Das Sondervermögen „Garantiefonds“
übernimmt ab dem 29.12.2010 u. a. alle dem Freistaat Sachsen in Bezug auf die Landesbank
Sachsen AG zuzuordnenden Verbindlichkeiten und Ansprüche.
06
07

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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
8 Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung von SMK, SMS,
SMUL und SMWA/Innenrevision
Die Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung waren unzureichend.
Die Funktion des Ansprechpartners Anti-Korruption ist zu stärken.
Der Freistaat Sachsen sollte neben dem Ansprechpartner Anti-Kor-
ruption einen Rechtsanwalt als Vertrauensanwalt installieren.
Zum Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen des SRH waren die Maßnahmen
zur Prävention von Korruptionsrisiken mit Ausnahme des Geschäftsberei-
ches des SMUL unzureichend. Der SRH hält die Einrichtung einer wirksa-
men und personell gut ausgestatteten Innenrevision in allen Ministerialbe-
reichen für erforderlich. Ein risikoorientierter Prüfungsansatz der Innenre-
vision war nicht in allen geprüften Bereichen vorhanden. Teilweise fehlte
es vollständig an Prüfplänen. Die vom SRH schon während der örtlichen
Erhebungen in den einzelnen Geschäftsbereichen angesprochenen Prob-
lemfelder wurden zum Anlass genommen, die festgestellten Mängel zu
beheben.
Der Umstand, dass der Ansprechpartner Anti-Korruption nicht berechtigt
ist, über ihm bekannt gewordene straf- oder disziplinarrechtlich relevante
Korruptionssituationen Stillschweigen zu wahren, hat zur Folge, dass die
befragten Ansprechpartner nach eigenen Aussagen durchschnittlich jähr-
lich zweimal kontaktiert wurden. In kaum einem Fall hat ein Bediensteter
dem Ansprechpartner Anti-Korruption einen Korruptionsverdacht mitge-
teilt. Es ist lebensfern anzunehmen, dass Bedienstete gegenüber dem An-
sprechpartner Anti-Korruption über korruptive Sachverhalte berichten,
ohne dass deren Anonymität gewährleistet ist. Das Spannungsverhältnis
zwischen dem berechtigten Wunsch des Hinweisgebers nach Anonymität
auf der einen Seite und der Möglichkeit des Anschwärzens auf der anderen
Seite könnte durch einen Rechtsanwalt als Vertrauensanwalt gelöst wer-
den.
Der Freistaat Sachsen sollte daher neben dem Ansprechpartner Anti-
Korruption einen Rechtsanwalt als landesweit tätigen Vertrauensanwalt
installieren.
III. Staatsverwaltung
9 Quartiersmanagement im Freistaat Sachsen
Mehrfach hatten die geprüften Kommunen trotz langjähriger Förde-
rung das Ziel, die städtebaulichen Entwicklungsgebiete sozial aufzu-
werten, noch nicht erreicht. Der weitere Fördermitteleinsatz ist
grundsätzlich darauf auszurichten, dass die Förderziele in einem ver-
tretbaren Zeitraum realisiert werden.
Der Erfolg der Quartiersmanager war häufig nicht messbar. Dazu be-
darf es einer Konkretisierung und Festlegung der erwarteten Ergeb-
nisse. Es fehlt bisher ein einheitliches Anforderungsprofil für die
Quartiersmanager, sodass ein vergleichbarer Standard der Aufgaben-
erledigung nicht erreicht werden konnte.
Der SRH hat 6 Zuwendungsempfänger mit insgesamt 10 Fördergebieten
der Sozialen Stadt ausgewählt und die Mittelverwendung aus dem Pro-
gramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt“
(SSP) geprüft. In den geprüften Gebieten werden sowohl auf Verwaltungs-
08
09

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 11
als auch auf Quartiersebene Quartiersmanagementaufgaben wahrge-
nommen.
Die auf Verwaltungsebene bestehenden Ansätze der Vernetzung von De-
zernats- und Amtsbereichen sind zu verstetigen und auszubauen. Integ-
rierte Stadt(teil)entwicklung muss zur Daueraufgabe der Kommunalver-
waltung werden, damit die Nachhaltigkeit der örtlichen Erneuerungspro-
zesse nach Auslaufen des SSP gesichert werden kann. Auch die ämterüber-
greifende Kooperation durch einen Gebietsbeauftragten und die Schaffung
von Sozialraumbudgets sind denkbar.
Für die Beauftragung der eingesetzten Quartiersmanager fehlt bisher ein
einheitliches Anforderungsprofil, sodass ein vergleichbarer Standard der
Aufgabenerledigung nicht erreicht werden konnte. Auch die im Jahresar-
beitsprogramm der Quartiersmanager enthaltenen Angaben waren oft
wenig konkret und damit im Grunde nicht prüffähig. Der Erfolg der Tätig-
keit der Quartiersmanager war deshalb häufig nicht messbar. Dazu bedarf
es einer Konkretisierung und Festlegung der erwarteten Ergebnisse. Stärker
als bisher ist auf eine sowohl die Verwaltung als auch das Quartiersmana-
gement bindende Strategie und auf eine Arbeitsteilung zwischen den Ebe-
nen zu achten.
Der weitere Fördermitteleinsatz in den Fördergebieten der „Sozialen Stadt“
ist unter Berücksichtigung des bisherigen Stabilisierungsgrades, der noch
erzielbaren Nachhaltigkeitseffekte und im Hinblick auf finanzielle und
personelle Ressourcen zu überprüfen, um das Förderziel doch noch in
einem vertretbaren Zeitraum zu erreichen.
10 Unterbringung der Polizeidirektion Westsachsen
Das SMI hat dem Kabinett ohne Betrachtung der wirtschaftlichen
Auswirkungen Vorschläge zur Polizeireform 2005 unterbreitet.
Die Großen Baumaßnahmen Polizeidirektion Grimma und Polizeidirek-
tion Torgau wurden unverändert fortgeführt, obwohl deren Bedarf im
Zuge der Reform entfallen konnte.
Das in Grimma errichtete moderne Führungs- und Lagezentrum der
sächsischen Polizei wurde bis heute nicht in Betrieb genommen.
Allein im Bereich Polizeidirektion Westsachsen sind Investitionen in
Millionenhöhe für Bau und Ausstattung vergeblich erfolgt.
Das SMI hat dem Kabinett seine Vorschläge für die Polizeireform 2005
ohne Untersuchung und Einbeziehung der zu erwartenden wirtschaftli-
chen Folgen bei der Unterbringung vorgelegt. Selbst kostenintensive lau-
fende Große Baumaßnahmen wurden nicht berücksichtigt.
Die Großen Baumaßnahmen in Grimma und Torgau liefen unverändert
weiter. Dies, obwohl bereits seit Ende 2002 feststand, dass das Personal
der neu gebildeten Polizeidirektion Westsachsen nicht vollumfänglich
untergebracht werden konnte und das Führungs- und Lagezentrum in
Torgau nicht mehr benötigt wurde.
Aktuell nimmt die Polizeidirektion Westsachsen für ihr Führungs- und
Lagezentrum sowohl Räumlichkeiten in der landeseigenen Immobilie in
Grimma als auch angemietete Räumlichkeiten im Behördenzentrum Leip-
zig-Paunsdorf in Anspruch.
10

12 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
11 Bewirtschaftung der polizeieigenen Kraftfahrzeugwerk-
stätten und Beschaffung von Dienstfahrzeugen der Poli-
zei
Die Leistungsbemessung bei den Kfz-Werkstätten der Polizei basiert
auf einer fehlerhaften Kostenerhebung aus dem Jahr 2006.
Im Bereich der Instandsetzung von Polizeifahrzeugen wurden Leistun-
gen in Höhe von jährlich rd. 3,5 Mio. € dem freien Wettbewerb durch
Freihändige Vergaben entzogen. Auch bei der Beschaffung von Poli-
zeifahrzeugen wurde regelmäßig gegen vergaberechtliche Bestimmun-
gen verstoßen.
Vorgaben des SMF zur Beschaffung von Dienstfahrzeugen werden von
der Polizei nicht eingehalten. Der mit dem SMF vereinbarte Fahrzeug-
bestand der Polizei wurde regelmäßig um mehr als 10 % überschrit-
ten.
Im Prüfungszeitraum 2008 bis 2010 unterhielt die sächsische Polizei
8 polizeieigene Kfz-Werkstätten. Zur Ermittlung der Leistungen der poli-
zeieigenen Werkstätten und zum Vergleich der Leistungen der eigenen
Werkstätten mit denen der freien Wirtschaft verwandte die Landespolizei-
direktion Zentrale Dienste Sachsen noch im Jahr 2012 einen auf den Kos-
ten des Jahres 2006 basierenden Stundenverrechnungssatz, der fehlerhaft
gebildet und trotz Änderung in der Auftrags- und Kostenlage nicht fortge-
schrieben worden war. Ein aussagekräftiger Vergleich der eigenen Kosten
mit den Kosten dritter Werkstätten war auf dieser Basis jedoch nicht mög-
lich. Der fehlerhaft berechnete Stundenverrechnungssatz diente als
Grundlage für die Entscheidung der Landespolizeidirektion Zentrale Diens-
te zur Vergabe von Fremdleistungen.
Ersatzteile wurden in den einzelnen polizeieigenen Kfz-Werkstätten unein-
heitlich beschafft. Nicht in jeder Werkstatt wurden vor der Auftragerstei-
lung 3 Vergleichspreise eingeholt. Die Vergabe von Aufträgen an Fremd-
werkstätten erfolgte regelmäßig ohne vorherige Einholung von Vergleichs-
angeboten. Rahmenvereinbarungen wurden vergaberechtswidrig grund-
sätzlich freihändig vergeben. Aufträge zur Beschaffung von Reifen werden
seit dem Hj. 2007 freihändig vergeben, obwohl der jährliche Auftragswert
den Schwellenwert für EU-Vergabeverfahren übersteigt.
In den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2007/2008 vereinbarte das
SMF mit dem SMI den Abbau des Fuhrparks der Polizei auf eine Zahl von
2.400 Fahrzeugen. Um den vereinbarten Abbau umsetzen zu können, führ-
te das SMI eine neue, dem Wortlaut der VwV-DKfz widersprechende, Zähl-
weise für Dienstfahrzeuge ein. Fahrzeuganhänger und Arbeitsmaschinen,
die nach dem Wortlaut der VwV-DKfz zum Fahrzeugbestand zu zählen
sind, wurden bspw. nach dem neuen System nicht mehr erfasst.
Nach Mitteilung des SMI kaufte die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste
Sachsen im Prüfungszeitraum 688 neue Dienst-Kfz. Hiervon wurden
148 Fahrzeuge (21,5 %) im Wege der Freihändigen Vergabe beschafft.
Dabei erfolgte bei insgesamt 170 durchgeführten Vergabeverfahren die
Auftragsvergabe in 116 Fällen (ca. 70 %) freihändig.
12 Sächsische Schlösserverwaltung - Erfolgskontrolle
Gesetzliche Voraussetzungen zur Führung eines Staatsbetriebes wur-
den über Jahre nicht erfüllt. Das gleichzeitige Erreichen verschiedener
Ziele des Staatsbetriebes misslang. Eine Fortführung des Staatsbe-
triebes oder eine Gründung einer GmbH ist nur zulässig, wenn kurz-
11
12

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 13
fristig eine funktionsfähige Kosten- und Leistungsrechnung einge-
richtet wird.
Das SMF hat es über Jahre hin unterlassen, den Veränderungen der Orga-
nisationsform der Sächsischen Schlösserverwaltung die gesetzlich gefor-
derten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gem. § 7 Abs. 2 SäHO voranzu-
stellen. Die verschiedenen Ziele, welche mit der Gründung des Staatsbe-
triebes im Jahr 2003 verbunden wurden, konnten nicht in gleichem Maße
erreicht werden. Daneben verfügt der Staatsbetrieb nicht über die gesetz-
lich geforderten betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente. Diese
sind aber Voraussetzung für einen Wechsel der Rechtsform hin zur GmbH,
wie er für die nahe Zukunft geplant ist. Die betriebswirtschaftlichen Steue-
rungsinstrumente sind kurzfristig einzuführen. Andernfalls müsste konse-
quenterweise überlegt werden, die Bewirtschaftung der sächsischen
Schlösser, Burgen und Gärten in den kameralen Haushalt des Freistaates
zurückzuführen.
13 Sportförderung - Stiftung Sporthilfe Sachsen
Die Höhe privater Zustiftungen und Spenden blieb weit hinter den
Erwartungen zurück. Die Stiftung arbeitete an der Grenze des wirt-
schaftlich Vertretbaren.
Zustiftungen zu der im Jahr 2000 vom Landessportbund Sachsen e. V.
(LSB) gegründeten Stiftung erfolgten mit Ausnahme des institutionell
geförderten LSB und seiner Gesellschaften grundsätzlich nicht durch Pri-
vate, sondern weitgehend durch den Freistaat selbst.
Sinkende Spenden aufgrund des hart umkämpften Fundraisingmarktes,
geringe Einnahmen aus der Vermögensverwaltung und der fehlende reale
Bestandserhalt des Grundstockvermögens begrenzten den Spielraum für
die Erfüllung des Stiftungszwecks stark. Die geringe Wirtschaftlichkeit des
Stiftungshandelns und allgemeine Verunsicherungen bei der Sicherheit der
Anlage von Geldmitteln lassen eine Förderung von Sportlern in der Orga-
nisationsform einer gemeinnützigen bürgerlichen Stiftung und damit Zu-
stiftungen des Freistaates in der gegenwärtigen Situation wenig sinnvoll
erscheinen, zumal die Stiftungsmittel weitestgehend seiner Einflussnahme
und Kontrolle entzogen sind.
14 Sportförderung - Sächsischer Behinderten- und Rehabi-
litationssportverband e. V.
Der Verband konnte die sparsame und wirtschaftliche Verwendung
fortlaufender staatlicher Zuwendungen und deren Nachweis nicht
gewährleisten. Die Zuwendungsgeber SMK und LSB nahmen ihre Auf-
sichts- und Kontrollpflichten nicht konsequent wahr.
Der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V. (SBV)
mit Sitz in Leipzig ist einer der mitgliederstärksten Landesfachverbände im
Landessportbund Sachsen (LSB). Er erhielt laufende staatliche Zuwen-
dungen zu seinen Projekten Verbands- und Talententwicklung.
Die Buchführung des SBV verstieß grob gegen elementare Grundsätze.
Buchungsunterlagen mehrerer Jahre fehlten vollständig. Über vertragliche
Zahlungsansprüche und -verpflichtungen hatte er keinen Überblick. Rech-
nungen wurden teilweise nicht gestellt, Bareinzahlungen erfolgten ohne
Beleg. Personalakten und Lohnunterlagen führte der Verband lückenhaft
und unsystematisch.
Die Bestimmungen des Vergaberechts wurden missachtet.
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Unwirtschaftlich handelte der SBV u. a. bei der Einrichtung einer Außen-
stelle in der Nähe von Görlitz und beim Kauf eines Kleinbusses.
15 Optimierung der IT-Organisation in der sächsischen
Staatsverwaltung
Das Projekt „Optimierung der IT-Organisation in der sächsischen
Staatsverwaltung“ ist gescheitert. Wesentliche Ursache dafür war eine
unzureichende Unterstützung.
Die Staatsregierung hat im Jahr 2005 das Projekt „Optimierung der IT-
Organisation in der sächsischen Landesverwaltung“ mit dem Ziel beschlos-
sen, die gesamte IT-Landschaft der Staatsverwaltung bis Ende 2010 neu zu
gestalten. Zielstellungen des Projektes waren u. a. die zentrale Bereitstel-
lung aller IT-Leistungen, Harmonisierung, Konsolidierung und Straffung
der IT-Landschaft sowie transparenter und effizienter Mitteleinsatz.
Im Ergebnis der Prüfung muss einschätzt werden, dass keines der verfolg-
ten Ziele erreicht wurde. Lediglich 4 große IT-Einrichtungen aus den Res-
sorts des SMI, SMUL und SMF wurden im Zuge des Projektes in den zent-
ralen IT-Dienstleister „Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste“ (SID)
überführt. Dort werden die Aufgaben allerdings noch so wahrgenommen
wie vorher. Die geplante Überführung der restlichen IT-Aufgaben und des
restlichen IT-Personals der Ressorts in den Dienstleister erfolgte nicht
ansatzweise. Über die Fortführung des Projektes sind sich die Ressorts
uneins.
Bisher sind im Zuge der IT-Organisation rd. 8 Mio. € ausgegeben worden,
ohne dass ein adäquater Nutzen erkennbar ist. Die Ursachen für diesen
nicht zu akzeptierenden Stand des für die Staatsmodernisierung eminent
wichtigen Projekts sind vielfältig. Entscheidend war jedoch eine unzurei-
chende Unterstützung insbesondere durch den Lenkungsausschuss für IT
und E-Government. Sofern sich diese nicht grundlegend ändert, muss
befürchtet werden, dass auch die jüngst eingeleiteten Maßnahmen zur
Neuausrichtung des Projektes ins Leere laufen.
16 IT-Fachverfahren forumSTAR
Der sächsische Sonderweg bei der Formularentwicklung für forum-
STAR ist teuer. Justizpersonal wird auf Jahre in erheblichem Umfang
gebunden.
Eine unzureichende Projektorganisation verzögerte die Programmein-
führung.
ForumSTAR ist ein IT-Verfahren für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Es wird
von 10 Bundesländern gemeinsam entwickelt. Das Verfahren kostete Sach-
sen bisher rd. 27 Mio. €. Sämtliche elektronischen Formulare für forum-
STAR entwickelt die sächsische Justiz selbst. Damit sind rd. 24 VZÄ Justiz-
personal befasst. Alle anderen Länder des Verbundes entwickeln die For-
mulare gemeinsam. Der eingeschlagene Weg der Eigenentwicklung der
Formulare wird künftige Haushalte noch erheblich belasten. Dennoch
führte das SMJus vor der Entscheidung der Eigenentwicklung keine Wirt-
schaftlichkeitsbetrachtung durch.
Lange Antwortzeiten und Mängel bei den bereitgestellten Formularen
stören die Arbeitsabläufe in den Gerichten und verringern die Akzeptanz
bei den Nutzern (Richter, Rechtspfleger und Bedienstete der Geschäftsstel-
len). Eine zeitnahe Evaluation der Nutzerzufriedenheit sollte deshalb ver-
anlasst werden.
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 15
Von 2003 bis 2007 hatte Sachsen trotz eines Personaleinsatzes von 43 VZÄ
den geringsten Fortschritt bei der Programmeinführung aller beteiligten
Länder aufzuweisen. Erst Anfang 2008 wurde das Projekt grundlegend neu
organisiert und das Personal um 20 VZÄ aufgestockt. Nur so war es mög-
lich, die bis dahin eingetretenen Verzögerungen zwischenzeitlich weitge-
hend zu kompensieren. Die Errichtung einer wirksamen Projektorganisati-
on erfolgte viel zu spät.
17 Finanzsicherheit in den Wirtschaftsbetrieben der Justiz-
vollzugsanstalten
Die Verwaltungsvorschriften zur Ausgestaltung der Geschäftsprozesse
in der Arbeitsverwaltung sind unzureichend. Zur Korruptionspräven-
tion ist das vorgefundene Interne Kontrollsystem ungeeignet. Die
Beschaffung der Lebensmittel und Arbeitsmittel erfolgte nicht verga-
berechtskonform.
Klare Vorgaben zur Geschäftsprozessorganisation in der Arbeitsverwaltung
im sächsischen Justizvollzug existieren nicht. Eine Risikoanalyse der Ge-
schäftsprozesse zur Korruptionsprävention hat bei Prüfung nicht vorgele-
gen. Die Funktionstrennung (Tätigkeiten, die in einem Geschäftsprozess
ablaufen, dürfen nicht durch einen Bediensteten allein ausgeführt werden)
und das Vieraugenprinzip (keine wesentlichen Vorgänge ohne Gegenkon-
trolle) werden unzureichend gewährleistet. So war die Trennung der Be-
schaffung, Annahme und Verwaltung der Lebensmittel nur in 2 von 4
geprüften JVA gewährleistet. Nach Neuordnung der internen Prüfungsver-
pflichtungen zum 01.01.2011 wurden Kontrollen nicht vollumfänglich
durchgeführt.
Die Vergabe der bezogenen Lebensmittel im Umfang von 1,1 Mio. € im
Hj. 2010 erfolgte ohne Öffentliche Ausschreibung. Der Gefangenenverpfle-
gungssatz von 2,85 € sei nur bei Annahme tagesaktueller Angebote, der
entgeltfreien Lieferung und der Nutzung regionaler Anbieter möglich.
18 Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung
Eine vollständige Einbeziehung der Privatisierungserlöse aus dem
ehemaligen DDR-Bergbau in die Finanzierung der Braunkohlesanie-
rung könnte den Kofinanzierungsanteil des Freistaates um
rd. 140 Mio. € absenken.
Bei der Förderung von Straßen- und Wegebaumaßnahmen im Braun-
kohlesanierungsgebiet wird der von den Kommunen zu erbringende
Eigenanteil nachträglich mit Mitteln der Verwaltungsabkommen-
Braunkohlesanierung abgesenkt und die Höchstgrenze der finanziellen
Beteiligung des Bundes überschritten. Diese unzulässige Förderung ist
einzustellen.
Der SRH hat stichprobenweise die Mittelverwendung der sächsischen Kofi-
nanzierung der zwischen dem Bund und den ostdeutschen Braunkohlelän-
dern abgeschlossenen Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung
geprüft. Insgesamt haben der Bund und die Länder bisher über 8,5 Mrd. €
in die Braunkohlesanierung investiert, darunter der Freistaat Sachsen
770,1 Mio. €.
Privatisierungserlöse aus der Veräußerung von Unternehmen und Liegen-
schaften des DDR-Bergbaus sind Finanzierungsbestandteil der Verwal-
tungsabkommen. Ihre Höhe blieb wegen vorrangig zu bedienender Restitu-
tionsansprüche lange ungeklärt. Über die volle Laufzeit der Privatisie-
rungsverträge würden sich unter Anrechnung der bereits eingebrachten
Privatisierungserlöse entsprechend der Finanzierungsregelung von 75 %
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Bund zu 25 % Länder, die von den Ländern anteilig übernommenen Mitfi-
nanzierungen der Grundsanierung um 472,6 Mio. € vermindern. Der Frei-
staat Sachsen würde entsprechend seinem Länderanteil von rd. 30 % um
141,8 Mio. € entlastet.
Der SLT sollte die Staatsregierung auffordern, in Abstimmung mit den
anderen Braunkohleländern Verhandlungen mit dem Bund zur erneu-
ten Einbeziehung von Privatisierungserlösen als Finanzierungsbaustein
der Braunkohlesanierung aufzunehmen.
Das SMWA hat auf Grundlage der Förderrichtlinie zum kommunalen
Straßenbau den Höchstfördersatz für die Bundesbeteiligung von 75 %
nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ausgeschöpft und den
verbleibenden Eigenanteil von 25 % aus dem ebenfalls mit Bundes-
mitteln teilfinanzierten Verwaltungsabkommen-Braunkohlesanierung
abgesenkt. Das ist unzulässig und einzustellen.
19 Fehlverwendung von Mitteln der GA-Förderung in Ein-
zelfällen
Fördermittel in Millionenhöhe wurden unzulässig gewährt. Mängel bei
der Durchführung der Förderung führten zu überhöhten Zuschüssen.
Der SRH hat die Verwendung von Mitteln der GA-Förderung in 2007 und
2008 in Einzelfällen geprüft. Insgesamt hat der Freistaat von 2007 bis
Mitte 2009 Maßnahmen im Umfang von fast 238 Mio. € gefördert.
Der Stadt Schöneck bewilligte die frühere LD Chemnitz rd. 3,9 Mio. € zur
Errichtung eines Parkhauses. Bis 2 Jahre nach Bewilligung war die Ge-
samtfinanzierung der Maßnahme nicht gesichert. Die Wirtschaftlichkeits-
berechnung als Basis für die Zuwendungsentscheidung war fehlerhaft und
ungeeignet. Zudem förderte die damalige LD Ausgaben, die vor Bewilli-
gung unter Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen angefallen
waren.
Nachdem die Gemeinde Spreetal wesentliche Zuwendungsvoraussetzun-
gen nicht erfüllt, hat das SMWA die damalige LD Dresden veranlasst, über
2 Jahre rd. 40 Mio. € an staatlichen Fördergeldern durch eine Zusicherung
zu binden, ohne dass die haushalts- und zuwendungsrechtlichen Voraus-
setzungen vorlagen. Zuwendungsanträge, die die zuwendungsrechtlichen
Voraussetzungen nicht erfüllen, sind abzulehnen.
Im Fall der Stadt Königstein gewährte die damalige LD Dresden für die
Errichtung eines Parkhauses eine Zuwendung von rd. 4,1 Mio. €. Darüber
hinaus verpflichtete sich der Freistaat Sachsen zur Zahlung einer „Stell-
platzablöse“ von rd. 470 T€. Die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Zahlung einer Stellplatzablöse bestanden nicht. Die Zuwendung des
Freistaates Sachsen und die weitere als „Stellplatzablöse“ bezeichnete
Zahlung des Freistaates führten bei einer Gesamtinvestition von 4,7 Mio. €
zu einer Bezuschussung von rd. 97 %.
Die Zahlung der sog. „Stellplatzablöse“ hätte von den zuwendungsfähigen
Ausgaben in Abzug gebracht werden müssen. Die GA-Förderung ist daher
neu zu berechnen und die Förderhöchstgrenze von 90 % der zuwendungs-
fähigen Ausgaben ist einzuhalten.
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
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20 E-Government-Projekt „Elektronische Beschaffung“
Durch die zügige Einführung der elektronischen Beschaffung sind
jährliche Einsparungen in Millionenhöhe erreichbar.
Unter Federführung des SMWA wird am Projekt „Elektronische Beschaf-
fung“ seit dem Jahr 2004 gearbeitet. Das Nutzenspotenzial wurde seiner-
zeit mit über 10 Mio. € jährlich beziffert. Der SRH hat nach 7 Jahren Pro-
jektlaufzeit feststellen müssen, dass sich die Beschaffungssituation in der
Staatsverwaltung nur unwesentlich geändert hat. Wegen fehlender Be-
schaffungsgrundsätze und -standards wird in der Staatsverwaltung noch
viel zu teuer beschafft. Wesentliche Ursache für den nicht zu akzeptieren-
den Stand des Projektes ist unprofessionelles Projektmanagement. Termine
wurden regelmäßig nicht eingehalten, der konkrete Nutzen für die Betrof-
fenen nicht nachgewiesen.
Das Projekt soll nunmehr in 2 Schritten umgesetzt werden (Schritt 1: Or-
ganisations- und Prozessoptimierung, Schritt 2: durchgängige Einführung
der IT-Systemunterstützung). Dabei sollte unbedingt vermieden werden,
dass infolge der Neustrukturierung 2 getrennte Projekte entstehen. Sofern
dies geschähe, würde sich die Einführung der elektronischen Beschaffung
in der Staatsverwaltung weiter verzögern. Jedes Jahr Verzögerung bedeu-
tet Verzicht auf Einsparungen in Millionenhöhe.
21 Influenza-Pandemievorsorge
Das SMS hat durch den Abschluss eines Vertrages mit in der Höhe
unbegrenzter Haftungsfreistellung ohne gesetzliche Ermächtigung das
Budgetrecht des Parlaments verletzt.
Der SRH hat festgestellt, dass das SMS im November 2007 einen Vertrag
über die Bereitstellung eines Pandemieimpfstoffes abgeschlossen hat.
Der Vertrag hat u. a. den Impfstoffhersteller von Schadensersatzansprü-
chen Dritter, Verlusten oder finanziellen Aufwendungen, die aus Ansprü-
chen und Klagen gegen sie entstehen im Zusammenhang mit der Anwen-
dung, mit der organisatorischen Abwicklung, dem Vertrieb oder der Lage-
rung des Pandemieimpfstoffes, soweit diese Umstände in der SPC
2
nicht
enthalten sind, freigestellt.
Diese Regelung stellt einen Garantievertrag dar, der eine der Höhe nach
unbegrenzte Haftungsfreistellung enthält.
Die Übernahme von Garantien ohne eine der Höhe nach bestimmte
gesetzliche Ermächtigung verstößt gegen Haushaltsrecht.
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das SMS, hat mit der gesamt-
schuldnerischen Übernahme einer Garantie das Budgetrecht des SLT
verletzt.
22 Abwasserabgabe
Erhebliche Bearbeitungsrückstände bei der Festsetzung und Verrech-
nung der Abwasserabgabe sowie deren verzögerte Verwendung behin-
dern zeitnahe Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Ge-
wässergüte.
2
Summery of Product Characteristics.
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Der SRH hat die Erhebung und Verwendung der Abwasserabgabe - auch
hinsichtlich der seit 1999 bereits mehrfach bemängelten erheblichen Ar-
beitsrückstände - erneut geprüft.
Die Bearbeitungsrückstände bei der Festsetzung und Verrechnung der
Abwasserabgabe sind immer noch nicht abgebaut. Damit sind Leistungs-
ansprüche des Freistaates Sachsen in Millionenhöhe noch nicht begründet
worden.
Statt die vereinnahmte zweckgebundene Abwasserabgabe baldmöglichst
wieder für Ausgleichsmaßnahmen im Gewässerhaushalt einzusetzen, ver-
ausgabte das SMUL die jährlichen Vorjahresreste in Höhe von durch-
schnittlich 20,4 Mio. € nur zur Hälfte. Der mit der Abgabe beabsichtigte
Anreiz für private und öffentliche Abwasserproduzenten zur Vermeidung
und Verminderung ihrer Schadstoffeinleitungen wurde durch den verzö-
gerten Einsatz der vorhandenen Mittel behindert.
23 Wasserentnahmeabgabe
Zu niedrige Abgabesätze, eine nicht gerechtfertigte Abgabebefreiung
für die Grundwasserfreimachung und -freihaltung von Braunkohleta-
gebauen sowie die schleppende Verwendung vereinnahmter Mittel in
Millionenhöhe für Ausgleichsmaßnahmen behindern das Wirksamwer-
den der Lenkungs- und Vorteilsausgleichsfunktion der Wasserent-
nahmeabgabe.
Die 1992 festgelegten Abgabesätze wurden seit 20 Jahren nicht erhöht.
Ihre niedrige Höhe behindert das Wirksamwerden der Vorteilsausgleichs-
und Anreizfunktion der Wasserentnahmeabgabe.
Die Abgabefreiheit für das Freimachen und Freihalten der Braunkohletage-
baue von Grundwasser, soweit dieses ohne vorherige Verwendung wieder
in ein Gewässer eingeleitet wird, ist aus Sicht des SRH aufgrund der erheb-
lichen, langfristigen Schädigung des Grundwasserhaushaltes nicht ge-
rechtfertigt. Der SRH sieht zudem eine Besserstellung gegenüber anderen
Bergbauunternehmen mit gleichen abbautechnischen Problemen.
Die Einnahmen aus der Wasserentnahmeabgabe wurden nicht zeitnah für
Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit
und des gewässerökologischen Zustandes, für den Hochwasserschutz un-
ter ökologischen Gesichtspunkten und den sparsamen Umgang mit Wasser
verwendet.
Stattdessen wurden jährlich Ausgabereste in Millionenhöhe in
die Folgejahre übertragen.
24 Fördermaßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie „För-
derung besonderer Initiativen“ RL BesIn/2007
Bei einem unbestimmten Förderzweck wie „nicht planbare und sach-
lich aus dem Rahmen fallende Initiativen von besonderer staatlicher
Bedeutung“ ist es umso notwendiger, dass messbare inhaltliche Ziel-
größen definiert, das besondere staatliche Interesse dokumentiert und
die Verwendungsnachweise (zeitnah) geprüft werden.
Gefördert werden nicht planbare und sachlich aus dem Rahmen der alltäg-
lichen Verwaltung fallende Initiativen von Einzelpersonen bzw. ihrer Verei-
nigungen, z. B.:
Äberlausitzer Aberntage (Oberlausitzer Kartoffeltage) und
Gehegebau und Ausstattung für das Projekt „Mit Schafen und Ziegen
durch das Jahr“.
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
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Messbare inhaltliche Zielgrößen enthält die Förderkonzeption nicht.
Die Unbestimmtheit des Förderzwecks führt zu einem aufwendigen Ab-
stimmungsverfahren zwischen Ministerium und Bewilligungsstelle.
Bei vielen Förderprojekten ist das erhebliche staatliche Interesse nicht
belegt. Verwendungsnachweise sind z. T. noch ungeprüft.
Der SRH hat angeregt, den Fördergegenstand zu konkretisieren und mess-
bare inhaltliche Förderziele in die Förderkonzeption aufzunehmen. Im Wei-
teren hat der SRH die Dokumentation des staatlichen Interesses sowie eine
zeitnahe Verwendungsnachweisprüfung gefordert.
25 Kulturraum Stadt Leipzig - Gewandhaus zu Leipzig
Den stetig steigenden Zuschüssen an das Gewandhaus ist durch Min-
derung der Aufwendungen, insbesondere im Personalbereich, entge-
genzuwirken.
Das Gewandhaus zu Leipzig ist ein kommunaler Eigenbetrieb mit
rd. 273 Stellen, darunter 185 Musikerstellen. Die Gesamtaufwendungen
erhöhten sich stetig und betrugen im Wirtschaftsjahr 2009/2010
rd. 33,8 Mio. €. Der Personalaufwand lag bei rd. 23 Mio. €. Die Zuschüsse
zum Spielbetrieb wuchsen im Wirtschaftsjahr 2009/2010 auf
rd. 15,6 Mio. €. Gleichzeitig verfügt das Gewandhaus über steigende liqui-
de Mittel (Stand zum 31.07.2010 rd. 5,9 Mio. €).
Die Erhöhung der Vergütung des Gewandhauskapellmeisters um 1 T€ pro
Dirigat führte ab dem Wirtschaftsjahr 2006/2007 zu jährlichen Kostenstei-
gerungen von bis zu 60 T€. Für die Mitwirkung am Spielplan erhielt er ein
jährliches Entgelt, das der Jahresvergütung der Verwaltungsdirektorin
entsprach. Die Vergütung des Gewandhausdirektors lag erheblich über den
Bezügen des Oberbürgermeisters und denen eines Sächsischen Staatsmi-
nisters. Die den Musikern des Gewandhausorchesters auf Grundlage eines
Haustarifvertrages gewährte übertarifliche Vergütung führt zu jährlichen
Mehrkosten in Höhe von rd. 3,3 Mio. €. Die Tourneen des Gewandhausor-
chesters führten im Wirtschaftsjahr 2009/2010 zu einem Defizit von rd.
400 T€.
26 Zuwendungen an das Fraunhofer-Institut für Zellthera-
pie und Immunologie Leipzig
Das Ministerium hat auf die Überwachung der Mittelverwendung fast
vollständig verzichtet. Personal- und Investitionsmittel in Millionen-
höhe wurden nicht bestimmungsgemäß verwendet.
Das SMWK hat weder das Verfahren für die 100 %ige Anschubfinan-
zierung des Instituts einheitlich nach den geltenden Landes- bzw. Bundes-
vorschriften ausgerichtet noch den Prozess überwacht und auch die Ver-
wendung der Mittel nicht geprüft. Mitteilungs- und Berichtspflichten des
Zuwendungsempfängers aufgrund geänderter Einsatzmöglichkeiten der
bewilligten Mittel für Personal und Investitionen blieben unberücksichtigt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sowie das Gebot des Wettbewerbs
und der Transparenz wurden durch die Bewilligungsbehörde nicht geahn-
det. Unbemerkt blieb auch, dass von den zuwendungsfinanzierten Geräten
173 mit einem Wertumfang von 2,5 Mio. € auch nach Jahren noch nicht
ihrer Verwendung zugeführt wurden. Die Sachberichte des IZI verschwei-
gen den Missstand und deklarieren eine vollständige Erfüllung des Zuwen-
dungszweckes.
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
27 Nutzungskosten im Hochbau sowie Maßnahmen zur
Energieeffizienz
Obwohl Nutzungskosten in jeder Phase des Bauens berücksichtigt
werden müssen, spielen sie bei Baumaßnahmen der Hochbauverwal-
tung derzeit nur eine untergeordnete Rolle.
Auch in der Phase der Nutzung erfolgt kein Anreiz zum sparsamen
Umgang, da Medienverbräuche nicht eindeutig zuzuordnen sind.
Die im Energiebericht des SIB getroffenen Aussagen zur Energieein-
sparung infolge von Energieeffizienzmaßnahmen sind nicht belegt.
Die Festlegung der Baustandards erfolgt ohne Berücksichtigung der Fol-
gekosten. Neben einem Kostenbudget für die Planung energieeffizienter
Gebäude müssen künftig auch Verbrauchskennwerte für Baumaßnahmen
vorgegeben werden.
Wenn dem SIB verursachergerechte Verbrauchsdaten zur Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit seiner Betriebskosten fehlen, hat er keine Einfluss-
möglichkeiten auf das Nutzerverhalten.
Der Amortisationszeitraum für die durchgeführten Energieeffizienzmaß-
nahmen ist nicht belegt. Es handelt sich nur um grobe Annahmen. We-
gen steigender Energiepreise sollten ausschließlich Energieeffizienzmaß-
nahmen finanziert werden, die wirtschaftlich sind und zu wesentlichen
Energieeinsparungen führen.
28 Betätigung des Freistaates Sachsen bei der Sächsischen
Lotto GmbH
Für den Betrieb der Staatslotterien wurde kein Sondervermögen ge-
gründet. Damit wird gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen.
Durch den mit 19,75 Mio. € finanzierten Ausbau des Spielgeschäfts
wird der Freistaat Sachsen seinem Ziel, die Spielsucht einzudämmen,
nicht gerecht.
Erlöse und Aufwendungen der staatlichen Lotterien werden derzeit außer-
halb des Staatshaushaltes gebucht. Das SMF nimmt hierfür die Existenz
eines Sondervermögens in Anspruch. Im Staatslotteriegesetz und in den
Haushaltsplänen sind Aussagen über die Errichtung eines Sondervermö-
gens, seines Zweckes und Umfangs nicht enthalten. Durch die unrechtmä-
ßige Praxis des SMF wird gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstoßen
und insbesondere das Budgetrecht verletzt.
Im Doppelhaushalt 2011/12 sind Kapitalzuführungen von 19,7 Mio. € im
Jahr 2011 und 19,3 Mio. € im Jahr 2012 an die Sächsische Lotto GmbH
vorgesehen. Das SMF rechtfertigte dies mit Investitionen in neue Produkte,
insbesondere mit der Auslobung hoher Gewinne bei der im März 2012
gestarteten Lotterie Eurojackpot. Der mit hohen Beträgen finanzierte Aus-
bau des staatlichen Spielgeschäftes setzt neue Spielsuchtanreize und wirkt
jedenfalls dem Ziel, Spielsucht zu bekämpfen, entgegen.
Der geänderte Glücksspielstaatsvertrag führt vorerst zeitlich befristet zu
einer Öffnung des Sportwettenmarktes. Der Markt für den Betrieb von
stark spielsuchtaffinen Automatenspielen war zuvor bereits für private
Anbieter eröffnet. Ob ein staatliches Lotteriemonopol Bestand haben kann,
bleibt abzuwarten. Vor dem Hintergrund veränderter Marktsituationen und
eines verschärften Wettbewerbs sind Motive und Begründungen für das
staatliche Interesse (Spielsuchtbekämpfung, Kanalisierung des Spiels,
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
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Fernhalten von Kriminalität, Gewähr eines Kinder- und Jugendschutzes)
bereits jetzt weder erreich- noch darstellbar.
29 Betätigung des Freistaates Sachsen bei der Sächsischen
Staatsbäder GmbH und deren Tochterunternehmen Chur-
sächsische Veranstaltungs GmbH
Der Freistaat Sachsen hat bis zum Jahr 2010 mit insgesamt
197 Mio. € Investitionen und laufendes Geschäft bei der Sächsischen
Staatsbäder GmbH und der Chursächsischen Veranstaltungs GmbH
finanziert. Der Freistaat hat in Dauerverlustbetriebe investiert. Die
Sächsische Staatsbäder GmbH und die Chursächsische Veranstaltungs
GmbH weisen einen Finanzierungsbedarf von mehr als 3 Mio. € jähr-
lich allein zur Abdeckung des laufenden Geschäfts auf. Stark rückläu-
fige Gästezahlen und fehlende Kostendeckung sind die Gründe.
Verbesserte Betriebsergebnisse der Sächsischen Staatsbäder GmbH sind
von steigenden Gästezahlen in den Hotels, Pensionen und Ferienwohnun-
gen abhängig. In Bad Elster haben sich die Übernachtungen von 2002 bis
2010 um 38,38 % vermindert. Die Investitionen (u. a. König Albert Theater,
Parkhaus, Thermalerkundung) in die Attraktivität des Standortes sollten
einen Hotelinvestor im 4-Sterne-Bereich interessieren und binden. Mit-
te 2012 hat sich eine österreichische Unternehmensgruppe entschieden, in
Bad Elster ein 4-Sterne-Hotel in den Jahren 2013/2014 zu errichten und zu
betreiben. Pressemeldungen zufolge solle die Sächsische Staatsbäder
GmbH zeitgleich ein Solethermalbad für 10 bis 15 Mio. € errichten. Die
Sächsische Staatsbäder GmbH hat Investitionen getätigt, für die keine
auslastende Nachfrage am Markt besteht.
Der Betrieb der Kureinrichtungen (Sächsische Staatsbäder GmbH) und das
kulturelle Angebot (Chursächsische Veranstaltungs GmbH) stärken die
Attraktivität der Kommunen und des Vogtlandkreises für Einwohner und
Gäste. Die Kosten trägt im Wesentlichen jedoch der Freistaat. In anderen
Kurorten in Sachsen werden Bäder (inkl. der Kuranwendungen) und Kurbe-
trieb von Landkreisen/Kommunen und/oder Privatunternehmen betrieben.
Die Geschäftstätigkeit der Sächsischen Staatsbäder GmbH ist an die
Marktnachfrage anzupassen und so zu verbessern, dass insbesondere
durch Einbindung der regionalen Partner in die Mitfinanzierung der Zu-
schussbedarf der Sächsischen Staatsbäder GmbH nachhaltig sinkt.
30 Die betriebsnahe Veranlagung von Investitionszulagen
Die bisherige Praxis, bedeutende Anträge auf Investitionszulage zu-
meist vom Schreibtisch aus, statt vor Ort zu prüfen, kann Subventi-
onsmissbrauch bis hin zu Betrug oder Subventionsbetrug nicht ausrei-
chend entgegenwirken. Durch unzureichende Prüfung von Anträgen
auf Investitionszulage im Freistaat Sachsen erhöht sich die Gefahr,
dass (hohe) Subventionen zu Unrecht gewährt werden.
Sächsische FÄ haben für die Jahre 2005 bis 2009 insgesamt 1,67 Mrd. €
Fördermittel ausgereicht. Die FÄ waren angewiesen, bedeutende Fälle vor
Auszahlung der Investitionszulage grundsätzlich im Außendienst zu
prüfen. Der SRH hat bei seiner Prüfung in 2 FÄ die Bearbeitung von
bedeutsamen Anträgen auf Investitionszulage (Zahlungsanspruch > 25 T€)
untersucht und dabei erhebliche Unterschiede bei der regionalen
Verteilung bedeutsamer Anträge festgestellt, die sich bei der
Stellenausstattung der betriebsnahen Veranlagung bisher nicht wider-
spiegelten.
Das LSF hatte das strukturelle Prüfdefizit mangels Tatsachenkenntnis und
mangels eines entsprechenden Controllings bislang nicht erkannt. Die
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
beiden FÄ hatten in insgesamt 99 Fällen mangels außendienstlicher
Ermittlungen die Voraussetzungen für die Auszahlung von 12 Mio. € nicht
ausreichend sachgerecht geprüft.
Bei bedeutenden Investitionszulagenfällen darf nur im Ausnahmefall auf
Ermittlungen im Außendienst verzichtet werden. Angesichts des
systematisch angelegten Fehlers erscheinen weitere Steuerausfälle in den
anderen sächsischen FÄ realistisch.
31 Vollstreckung rückständiger Steuerforderungen
Nach erfolglosen und teilweise unzulänglichen Vollstreckungsversu-
chen werden von den sächsischen FÄ Steuerforderungen in Höhe von
jährlich rd. 229 Mio. € niedergeschlagen. Der Erhebungserfolg in
Fällen, in den Steuerpflichtige dem Fiskus mehr als 25 T€ schulden,
liegt lediglich bei 25 %.
Der SRH fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Erfolgsquote bei
der Vollstreckung rückständiger Steuerforderungen.
Der SRH hat in 3 FÄ die Arbeitsweise der Vollstreckungsstellen in den
Fällen geprüft, in denen die Steuerpflichtigen Steuerrückstände von
insgesamt mehr als 25 T€ hatten (= Hochrückstandsfälle). Die Erhebungen
des SRH zeigten, dass die FÄ bei den 61 geprüften Hochrückstandsfällen
lediglich rd. 25 % der offenen Steuerforderungen beigetrieben hatten
(von 7,32 Mio. € Rückständen nur 1,8 Mio. € realisiert).
Der mit 75 % sehr hohe Ausfall der Steuerforderungen beruhte insbe-
sondere auch auf Bearbeitungs- und Organisationsdefiziten, die sowohl
den Innendienst als auch die Vollziehungsbeamten im Außendienst
betrafen. Das aus dem Massenbearbeitungverfahren der übrigen Voll-
streckungsfälle übernommene schematische Vorgehen der FÄ wirkte in
den Hochrückstandsfällen meist kontraproduktiv. Eine an den Besonder-
heiten des jeweiligen Hochrückstandsfalles ausgerichtete Bearbeitungs-
strategie hätte zu besseren Ergebnissen führen können.
Hochrückstandsfälle sind künftig vorrangig und zielgerichteter zu be-
arbeiten.
IV. Frühere Jahresberichte: nachgefragt
Dieser Beitrag enthält Ergebnisse zu folgenden Themen:
Innenrevisionen in der Landesverwaltung
(Jahresbericht 2008 - Beitrag Nr. 8)
Anmietungen durch die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung
(Jahresbericht 2011 - Beitrag Nr. 30)
IT Sicherheit in der Landesverwaltung
(Jahresbericht 2007 - Beitrag Nr. 7)
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
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Abkürzungen
AAÜG
Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus
Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes
AG Aktiengesellschaft
AO Abgabenordnung
apl. außerplanmäßig
BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz
BauGB Baugesetzbuch
BesGr. Besoldungsgruppe
BEZ Bundesergänzungszuweisungen
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
BHO Bundeshaushaltsordnung
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
EFRE
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
EG Europäische Gemeinschaft
Epl. Einzelplan
ESF Europäischer Sozialfonds
EU Europäische Union
EW Einwohner
FA/FÄ Finanzamt/-ämter
FGr. Fallgruppe
GG Grundgesetz
gGmbH Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH & Co. KG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Komman-
ditgesellschaft
GmbHG
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
HBG Haushaltsbegleitgesetz
HFA Haushalts- und Finanzausschuss
HG
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates
Sachsen für das Haushaltsjahr (Haushaltsgesetz)
HGB Handelsgesetzbuch
HGr. Hauptgruppe
HGrG
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der
Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz)
Hj. Haushaltsjahr
HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HR Haushaltsrechnung
HÜL Haushaltsüberwachungsliste
IT Informationstechnik
Kap. Kapitel
KomHVO
Verordnung des SMI über die kommunale Haushaltswirtschaft (Kom-
munalhaushaltsverordnung)
KomKVO
Verordnung des SMI über die kommunale Kassenführung
kw künftig wegfallend
LD Landesdirektion
LRA/LRÄ Landratsamt/-ämter
LSF
Landesamt für Steuern und Finanzen (siehe OFD)
LT-DS Landtagsdrucksache
MDR Mitteldeutscher Rundfunk
NSM Neues Steuerungsmodell
OGr. Obergruppe
RLBau
Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben und Bedarfsde-
ckungsmaßnahmen des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich
der staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung
RP Regierungspräsidium
RPA/RPÄ Rechnungsprüfungsamt/-ämter
SAB Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
SächsABl. Sächsisches Amtsblatt

24 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
SächsFAG/FAG
Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen
im Freistaat Sachsen (Finanzausgleichsgesetz) [bis 1999 jährlich]
SächsGemO
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
SächsHSG Sächsisches Hochschulgesetz
SächsKHG
Gesetz zur Neuordnung des Krankenhauswesens (Sächsisches Kran-
kenhausgesetz)
SächsLKrO
Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen
SächsVergabeDVO Sächsische Vergabedurchführungsverordnung
SächsVergabeG Sächsisches Vergabegesetz
SächsWG Sächsisches Wassergesetz
SäHO Sächsische Haushaltsordnung
SGB Sozialgesetzbuch
SIB
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
SID Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
SK Sächsische Staatskanzlei
SLT Sächsischer Landtag
SMF
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
SMI
Sächsisches Staatsministerium des Innern
SMJus
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa
SMK Sächsisches Staatsministerium für Kultus (ab 01.04.2012)
Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport (bis 31.03.2012)
SMS Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
SMUL
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
SMWA
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
SMWK
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
SRH Sächsischer Rechnungshof
SSG Sächsischer Städte- und Gemeindetag
StHpl. Staatshaushaltsplan
StRPrA/StRPrÄ Staatliches Rechnungsprüfungsamt/-ämter
Tit. Titel
Tit.Gr. Titelgruppe
TU Technische Universität
TV-L Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12.10.2006
üpl. überplanmäßig
UStG Umsatzsteuergesetz
VE Verpflichtungsermächtigung
VergGr. Vergütungsgruppe
VermG
Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz)
VK
Vollzeitkraft ist eine Rechengröße, bei der Vollzeit- und Teilzeitbe-
schäftigte auf Vollzeitbeschäftigte hochgerechnet werden.
VO Verordnung
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (ehemals Verdin-
gungsordnung für Bauleistungen)
VOB/A
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A
VOF
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
VOL
Verdingungsordnung für Leistungen
VOL/A
Verdingungsordnung für Leistungen Teil A
VV/VwV Verwaltungsvorschrift
VwV Kita-
Investitionen
Verwaltungsvorschrift des SMS über die Gewährung pauschalisierter
Fördermittel für Investitionen für Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen
VwV Kom-
mInfra2009
Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Förderung
von Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
VwV-HWiF
VwV des SMF zur Haushalts- und Wirtschaftsführung
VwV-SäHO Verwaltungsvorschriften des SMF zur SäHO vom 27.06.2005
VZÄ Vollzeitäquivalente
VZOG
Gesetz über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseige-
nem Vermögen (Vermögenszuordnungsgesetz)
ZDL
Zentrale Datenstelle der Länder
ZuInvG
Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und
Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz)

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 25
JAHRESBERICHT
Einleitung
I. Inhalt des Jahresberichtes
Nach Art. 100 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen prüft der
Rechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Frei-
staates. Die überörtliche Kommunalprüfung führt der Rechnungshof ge-
mäß Sächsischer Gemeindeordnung für alle Gemeinden und Landkreise
sowie für kommunale Zusammenschlüsse und Stiftungen durch. In dieser
Prüfungstätigkeit wird er von den ihm nachgeordneten Staatlichen Rech-
nungsprüfungsämtern in Löbau, Wurzen und Zwickau unterstützt (§ 13
RHG).
Der Rechnungshof prüft auch die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der
Bewilligung und Verwendung von EG-Mitteln, die über den sächsischen
Landeshaushalt gewährt werden.
Das Ergebnis seiner Prüfung fasst der Rechnungshof, soweit es für die
Entlastung der Staatsregierung von Bedeutung sein kann, jährlich in einem
Jahresbericht zusammen, den er Landtag und Staatsregierung zuleitet
(§ 97 Abs. 1 SäHO).
Dem Bericht liegen Prüfungsergebnisse vor allem aus dem Jahr 2011, teil-
weise auch aus früheren Jahren oder aus dem Jahr 2012 zugrunde (§ 97
Abs. 3 SäHO). Der Abschnitt zur Haushaltsrechnung (§ 97 Abs. 2 Nr. 1 Sä-
HO) bezieht sich auf das Jahr 2010. Der Sächsische Rechnungshof berich-
tet überwiegend über aktuelle Prüfungsergebnisse, um dem Sächsischen
Landtag Gelegenheit zu geben, rechtzeitig Konsequenzen aus diesen Er-
kenntnissen zu ziehen. Entsprechende Hinweise werden in den einzelnen
Beiträgen gegeben. Dort ist dargestellt, welche Folgerungen aus Sicht des
Sächsischen Rechnungshofs notwendig waren.
II. Entlastung des Rechnungshofs
Die Rechnung des Rechnungshofs wird durch den Landtag geprüft
(§ 101 SäHO). Die Entlastung des Präsidenten des Sächsischen Rechnungs-
hofs hinsichtlich der Haushaltsrechnung für das Jahr 2009 erfolgte mit
Beschluss des Landtages vom 23.11.2011. Gegenstand der diesjährigen
Prüfung war die Rechnung des Hj. 2010. Beschlussfassung und Entlastung
des Präsidenten durch das Parlament standen bis Redaktionsschluss noch
aus.
III. Prüfungsverfahren
Der Sächsische Rechnungshof ist eine unabhängige und nur dem Gesetz
unterworfene Kontrollinstitution. Seine Mitglieder (Kollegium) besitzen
richterliche Unabhängigkeit. Einflussnahmen und Einwirkungen durch
Parlament u./o. Regierung auf den Rechnungshof sind mit Art. 100 Verfas-
sung des Freistaates Sachsen unvereinbar.
Der Rechnungshof hat keine Eingriffsrechte, um seine (nicht justiziablen)
Prüfungsergebnisse zu vollziehen. Politische Entscheidungen im Rahmen
geltenden Rechts unterliegen nicht der Beurteilung des Rechnungshofs.

26 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Die Entwürfe der Jahresberichtsbeiträge sind den zuständigen Ministerien
und betroffenen Stellen vorab übersandt worden. Ihnen wurde somit Gele-
genheit gegeben, im kontradiktorischen Verfahren ihre Stellungnahme
abzugeben. Die Stellungnahmen sind in den Beiträgen berücksichtigt bzw.
auszugsweise wiedergegeben.
Der Umfang des Prüfungsstoffs und die Personalkapazität des Sächsischen
Rechnungshofs lassen nicht zu, die Verwaltung vollständig zu prüfen. Der
Rechnungshof muss daher von der Ermächtigung Gebrauch machen, nach
seinem Ermessen die Prüfung zu beschränken (§ 89 Abs. 2 SäHO).
IV. Prüfungsspiegel vom 01.07.2011 bis 30.06.2012
Im Zeitraum vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012 hat der Rechnungshof
folgende Leistungen erbracht:
Staats-
verwaltung
Kommunalhaushalt
Summe
davon
SRH
davon
StRPrÄ
Anzahl der begonnenen
Prüfungen insgesamt
55
43
115
213
Anzahl der abgeschlossenen
Prüfungen insgesamt
72 27 141 240
Gutachten, Sonderberichte
4
1
5
Über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung kann der Rechnungshof
den Landtag und die Staatsregierung jederzeit unterrichten (§ 99 SäHO).
Davon hat der Rechnungshof Gebrauch gemacht und einen Sonderbericht
nach § 99 SäHO für den Landtag zur „Prüfung der Fischereiabgabe“ (vgl.
LT-DS 5/8803 vom 04.04.2012) erstellt.
Der Rechnungshof kann aufgrund seiner Prüfungserfahrungen Landtag
und Staatsregierung beraten (§ 88 Abs. 2 SäHO). Dementsprechende Bera-
tende Äußerungen hat der Rechnungshof zu folgenden Themen vorgelegt:
„Transparenz, Haushaltsflexibilisierung, Budgetrecht - Schritte zu einer
neuen Haushaltswirtschaft - Teil II“ (vgl. LT-DS 5/9711)
„Organisationsempfehlungen für sächsische Landkreise zur mittelfristi-
gen Umsetzung bis zum Jahr 2020“ (vgl. LT-DS 5/8894)
„Nachhaltigkeit und Reduzierung der Bewirtschaftungs- und Bauunter-
haltsausgaben des Freistaates Sachsen“ (vgl. LT-DS 5/7154)
„Empfehlungen zu strategischen Förderkonzepten und Förderinstru-
menten sowie zur künftigen Rolle der Sächsischen Aufbaubank (SAB)“
(vgl. LT-DS 5/7294)
V. Prüfung des Mitteldeutschen Rundfunks
Der Sächsische Rechnungshof prüft gemeinsam mit den Rechnungshöfen
von Sachsen-Anhalt und Thüringen nach § 35 Staatsvertrag über den MDR
und § 16c Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag die Wirtschaftsführung des Mit-
teldeutschen Rundfunks (MDR) sowie seiner Beteiligungen. Die Federfüh-
rung für gemeinsame Prüfungen hat derzeit der Thüringer Rechnungshof.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden nicht in den Jahresbericht des Rech-
nungshofs aufgenommen, sondern dem Ministerpräsidenten mitgeteilt,
der den Sächsischen Landtag hierüber unterrichtet.
Derzeit prüft der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt unter Beteiligung
des Sächsischen Rechnungshofs die wirtschaftliche Lage des MDR. Dar-
über hinaus hat der Sächsische Rechnungshof eine Prüfung der Entwick-
lung der Ausgaben für Urheberrechte und Rechtemanagement beim MDR

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 27
begonnen. Die Prüfung der operativen Geldgeschäfte des MDR II durch
den Sächsischen Rechnungshof dauert noch an. Der Thüringer Rech-
nungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemein-
schaftseinrichtung ARD/ZDF – Kinderkanal. Die gemeinsame Prüfung der
MDR-Werbung GmbH sowie die Prüfung der Übernahme von Bürgschaften
durch den MDR und die DREFA Media Holding GmbH, die vom Landes-
rechnungshof Sachsen-Anhalt durchgeführt wurde, sind abgeschlossen.
VI. Zusammensetzung des Kollegiums
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Jahresbericht gehörten dem
Kollegium an:
Präsident Prof. Dr. Karl-Heinz Binus
Vizepräsident Stefan Rix
Rechnungshofdirektor Dr. Reinhard Augstein
Rechnungshofdirektor Dr. Wilfried Spriegel
Rechnungshofdirektor Peter Teichmann
Vizepräsident Rix war an der Beschlussfassung über die Beiträge 1 bis 5
nicht beteiligt.
VII. Veröffentlichung
Der vorliegende Jahresbericht wurde am 11. Oktober 2012 veröffentlicht.
Im Internet ist der Bericht auf der Homepage des Sächsischen Rechnungs-
hofs
(www.rechnungshof.sachsen.de)
verfügbar.

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 29
I. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug
und Haushaltsrechnung
Haushaltsplan und Haushaltsrechnung für das Haus-
haltsjahr 2010
01
1 Vorbemerkungen
Das Hj. 2010 schloss mit einem kassenmäßigen Defizit von 155,7 Mio. €.
Das SMF hat Haushaltssperren von 140 Mio. € ausgesprochen. Trotz der
haushaltswirtschaftlich angespannten Lage im Jahr 2010 wurde die
Pro-Kopf-Verschuldung konstant gehalten und ein wiederum sehr hohes
Investitionsniveau erreicht.
2 Gesamtbeurteilung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2010
Für das Hj. 2010 ist unbeschadet der in den folgenden Beiträgen dar-
gestellten Prüfergebnisse eine insgesamt ordnungsgemäße Haushalts-
und Wirtschaftsführung festzustellen.
Der SRH empfiehlt jedoch, die Staatsbetriebe, für die wiederholt keine
Jahresabschlüsse vorliegen, bis zum Vorliegen aussagefähiger Jahres-
abschlüsse von der Entlastung für das Hj. 2010 auszunehmen. Das
betrifft für das Hj. 2010 die Staatsbetriebe Staatliche Schlösser, Bur-
gen und Gärten Sachsen und Geobasisinformation und Vermessung
Sachsen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Beitrag Nr. 3
Pkt. 4.1.
3 Staatshaushaltsplan 2009/2010
Der Landtag hat den StHpl. 2009/2010 in Einnahmen und Ausgaben für
das Hj. 2010 auf 16.493.198.100 € festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr
ist das Haushaltsvolumen um 0,5 % geringer.
Der StHpl. enthält für das Hj. 2010 VE in Höhe von 1.740.905.100 €. Ge-
genüber dem Vorjahr sind das 22 % weniger VE.
4 Haushaltsrechnung
4.1 Haushaltsabschluss
Die Isteinnahmen im Hj. 2010 betrugen insgesamt 16.224.736.024,20 €
und die Istausgaben 16.380.422.566,77 €. Als kassenmäßiges Jahresergeb-
nis für das Hj. 2010 ergab sich somit ein negativer Saldo von
155.686.542,57 €.
Nach Berücksichtigung des Unterschieds zwischen den aus dem Vor-
jahr übertragenen und in das kommende Jahr zu übertragenden Ein-
nahme- und Ausgaberesten schloss das Hj. 2010 mit einem ausgegli-
chenen rechnungsmäßigen Jahresergebnis ab.
4.2 Finanzierungssaldo
Der Finanzierungssaldo wird als Differenz zwischen den bereinigten Ein-
nahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres ermittelt. Dazu werden die
Isteinnahmen um die Nettokreditaufnahme, Entnahmen aus Rücklagen,
Einnahmen aus Überschüssen sowie haushaltstechnischen Verrechnungen
und die Istausgaben um die Zuführungen zu Rücklagen, Ausgaben zur
Deckung von Fehlbeträgen sowie haushaltstechnischen Verrechnungen
vermindert.
1
Bestätigung einer ordnungsgemäßen
Haushalts- und Wirtschaftsführung
2
3
Nachweise für 2 Staatsbetriebe fehlen
4
5
6
Abschluss des Hj. 2010 mit ausgegli-
chenem rechnungsmäßigen Jahresergeb-
nis
7
8

30 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Einnahmen
Summe Isteinnahmen
16.224.736.024,20 €
Nettokreditaufnahme 255.750.000,00 €
Entnahme aus Rücklagen, Fonds und Stöcken
628.285.740,82 €
Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
0,00 €
Haushaltstechnische Verrechnungen
4.773.870,26 €
Bereinigte Einnahmen
15.335.926.413,12 €
Ausgaben
Summe Istausgaben
16.380.422.566,77 €
Zuführung zu Rücklagen, Fonds und Stöcke
125.133.921,81 €
Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
0,00 €
Haushaltstechnische Verrechnungen
4.882.741,52 €
Bereinigte Ausgaben
16.250.405.903,44 €
Finanzierungssaldo -914.479.490,32 €
Für das Hj. 2010 ergab sich ein negativer Finanzierungssaldo von
914,5 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Nettokreditaufnahme des Frei-
staates bei Sondervermögen (OGr. 31) ergäbe sich ein negativer Finan-
zierungssaldo von rd. 583,7 Mio. €.
4.3 Zusammensetzung des Staatshaushaltes
In der folgenden Übersicht sind die im Staatshaushalt veranschlagten
Einnahmen und Ausgaben den Isteinnahmen und -ausgaben lt. HR geglie-
dert nach Haupt- und Obergruppen gegenübergestellt:
HGr./OGr.
StHpl.
HR
in €
Einnahmen
0 Steuern und steuerähnliche Abgaben 8.798.139.000,00 8.441.641.330,11
1 Verwaltungseinnahmen 420.953.400,00 459.855.162,59
2
Zuweisungen und Zuschüsse mit
Ausnahme für Investitionen 5.440.168.900,00 5.371.621.593,02
3 ohne 31
und 32
Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen, besondere Finan-
zierungseinnahmen 1.908.936.800,00 2.026.617.938,48
„Ordentliche" Einnahmen 16.568.198.100,00 16.299.736.024,20
31 und 32
Nettokreditaufnahme
-75.000.000,00
-75.000.000,00
Gesamteinnahmen/Istergebnis 16.493.198.100,00 16.224.736.024,20
Ausgaben
4 Personalausgaben 4.340.086.700,00 3.596.213.568,27
51 bis 54
Sächliche Verwaltungsausgaben
768.823.000,00
682.652.979,96
56 bis 57
Ausgaben für den Schuldendienst
530.193.200,00
367.648.356,93
6
Zuweisungen und Zuschüsse mit
Ausnahme für Investitionen 7.606.319.600,00 8.113.165.725,50
7, 8
Investitionsausgaben
3.304.577.500,00
3.490.725.272,78
- darunter
7 Baumaßnahmen 716.205.400,00 714.549.018,04
81,82 Sonstige Sachinvestitionen 183.204.300,00 95.379.756,10
83 bis 89
Investitionsförderung
2.405.167.800,00
2.680.796.498,64
9 Besondere Finanzierungsausgaben -56.801.900,00 130.016.663,33
Gesamtausgaben/Istergebnis 16.493.198.100,00 16.380.422.566,77
9
10

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 31
Die deutlichen Verschiebungen in den HGr. 4 bis 6 ergeben sich aus der
Novellierung des SächsHSG. Ab dem Hj. 2009 werden an die Hochschulen
Zuschüsse aus den HGr. 6 und 8 gezahlt, im StHpl. 2009/2010 war dies
noch nicht berücksichtigt.
In der HGr. 9 sind die Soll-Ist-Abweichungen teilweise mit haushaltstech-
nischem Vorgehen begründet. So wurden Globale Minderausgaben bei
allen Einzelplänen (ohne HGr. 4) in der Haushaltsstelle Kap. 1503
Tit. 972 03 in Höhe von 51 Mio. € veranschlagt. Der Nachweis der Erbrin-
gung erfolgt in den Einzelplänen bei den jeweiligen Haushaltsstellen. In
Höhe von 70 Mio. € wurden bei der Haushaltsstelle Kap. 1530 Tit. 972 04
Minderausgaben aus der Differenz der veranschlagten und der tatsächli-
chen Schlüsselmasse nach dem SächsFAG ausgebracht. Laut HR erfolgte
die Einsparung aus Minderausgaben bei den Zuweisungen zum Ausgleich
des besonderen Bedarfs (Kap. 1530 Tit. 613 32) und den Investiven Zuwei-
sungen zum Ausgleich des besonderen Bedarfs (Kap. 1530 Tit. 883 15).
In Höhe von 65,5 Mio. € wurden Zuweisungen an das Sondervermögen
„Wohnraumförderungsfonds Sachsen" (Kap. 0323 Tit. 916 01) geleistet, der
Haushaltsplan sah 4,2 Mio. € vor. Die Mehrausgaben in Höhe von
61,3 Mio. € sind durch Einnahmen der durch Vermerk gekoppelten
Tit. 162 04, 182 03 und 331 28 im Kap. 0323 gedeckt.
5 Ausgabereste und Vorgriffe
Als Ausnahme vom Grundsatz der Jährigkeit können nicht in Anspruch
genommene Ausgabeermächtigungen in das Folgejahr übertragen werden.
Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Ausgaben für Investitionen oder
Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen handelt (§ 19 SäHO) oder sie
durch Haushaltsvermerk im Haushaltsplan für übertragbar erklärt wurden.
Darüber hinaus kann das SMF in besonders begründeten Einzelfällen die
Übertragbarkeit von Ausgaben zulassen, soweit Ausgaben für bereits be-
willigte Maßnahmen im nächsten Haushaltsjahr zu leisten sind
(§ 45 Abs. 4 SäHO). Die Übertragung und die Inanspruchnahme bedürfen
der Einwilligung des SMF (§ 45 Abs. 3 SäHO). Ausgabereste bedürfen keiner
neuen Veranschlagung im Haushaltsplan. Sie wachsen den Ausgabebefug-
nissen des neuen Haushaltsplanes automatisch zu und sind nicht im
Haushaltsplan ersichtlich.
Die Summe der Bruttoausgabereste gekürzt um die Mehrausgaben bei
übertragbaren Ausgaben (Vorgriffe) ergibt den im Haushaltsabschluss
dargestellten Betrag der Nettoausgabereste.
Die Vorgriffe bedürfen ebenfalls der Einwilligung des SMF. Voraussetzung
für die Mehrausgaben ist das Vorliegen eines unvorhergesehenen und
unabweisbaren Bedürfnisses. Vorgriffe sind auf die nächstjährige Bewilli-
gung für den gleichen Zweck anzurechnen (§ 37 Abs. 6 SäHO).
Insgesamt wurden im Hj. 2010 Bruttoausgabereste in Höhe von
2.526.659.533,83 € und Vorgriffe in Höhe von 253.360,46 € bewilligt. Die
Nettoausgabereste betragen somit 2.526.406.173,37 € (15,4 % der Ge-
samtausgaben).
Für die Abwicklung des Konjunkturprogramms II waren Ausgabereste in
Höhe von 205 Mio. € erforderlich. Nach Angaben des SMF belaufen sich
die Ausgabereste aus reinen Landesmitteln auf 457 Mio. €. Die übrigen
Übertragungen betreffen drittmittelfinanzierte und mischfinanzierte Pro-
gramme.
11
12
13
14
15
16
Im Hj. 2010 wurden Nettoausgabereste in
Höhe von 2,5 Mrd. € übertragen
17
18

32 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Die Anzahl der bewilligten Ausgabereste ist mit 436 gegenüber dem Vor-
jahr (431) nahezu gleich. Auf die Einzelpläne verteilen sich die Ausgaberes-
te wie folgt:
Epl.
Bruttoausgabereste
Vorgriffe
Nettoausgabereste
in €
01
247.971,59
0,00
247.971,59
02 423.323,57 0,00 423.323,57
03
161.423.566,67
0,00
161.423.566,67
04 3.934.601,14 11.280,98 3.923.320,16
05
151.910.611,77
0,00
151.910.611,77
06 20.195.922,88 0,00 20.195.922,88
07
698.400.863,99
0,00
698.400.863,99
08 36.715.733,03 0,00 36.715.733,03
09
492.431.974,20
242.079,48
492.189.894,72
11 63.921,69 0,00 63.921,69
12
316.556.029,04
0,00
316.556.029,04
14 154.660.278,65 0,00 154.660.278,65
15
489.694.735,61
0,00
489.694.735,61
2.526.659.533,83 253.360,46 2.526.406.173,37
In den Epl. 07, 09, 12 und 15 wurden rd. 79 % aller Ausgabereste gebildet.
Die Mehrzahl der Ausgabereste im Epl. 07, 09 und 12 stehen im Zusam-
menhang mit EU-Mitteln. In den Kap. 0715 (Förderung durch den EFRE -
Förderzeitraum 2007 bis 2013) und 0716 (Förderung durch den EFRE im
Rahmen des Ziels 3 „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ Förderzeit-
raum 2007 bis 2013) wurden insgesamt Ausgabereste in Höhe von
488,4 Mio. €, im Kap. 0707 (Förderung der beruflichen Bildung und Be-
kämpfung der Arbeitslosigkeit) rd. 150,1 Mio. € übertragen.
Für den Epl. 09 liegt der Schwerpunkt der Ausgabenübertragung im
Kap. 0908 (Förderung durch die EU-Periode 2007 bis 2013) mit insgesamt
439,4 Mio. €. Im Epl. 12 wurden bspw. Mittel zur Technologieförderung in
Höhe von rd. 188,7 Mio. € übertragen.
Den Schwerpunkt der Ausgabenübertragung im Epl. 15 bilden die Ausga-
bereste in Höhe von 270,6 Mio. € bei den Verstärkungsmitteln für Investi-
tionen. Die Mittel betreffen größtenteils die Abwicklung des Konjunktur-
programms II. Weitere Übertragungen erfolgten u. a. im Kap. 1521 (Betrie-
be und Beteiligungen) in Höhe von 92 Mio. € und im Kap. 1530 (Kommu-
naler Finanzausgleich) in Höhe von 65,4 Mio. €.
Vorgriffe wurden insgesamt in Höhe von 253,4 T€ genehmigt, darunter im
Kap. 0912 (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geolo-
gie) in Höhe von 242,1 T€ für drittmittelfinanzierte Personalausgaben und
Dienstleistungen Dritter als Vorfinanzierung.
19
20
21
22
23

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
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Ausgabereste im Einzelplan14
Die HR 2010 weist im Epl. 14 Ausgabereste in Höhe von 154.660.278,65 €
aus. Das sind 21,4 % der Bauausgaben.
Entwicklung der Ausgabereste in €
Haushaltsjahr
2006
2007
2008
2009
2010
Haushaltsbetrag
547.916.000,00
612.721.100,00
581.382.700,00
626.809.800,00
581.351.800,00
Vorjahresrest 613.606,66 24.389.588,18 70.849.807,39 112.111.332,97 145.129.540,17
Gesamtsoll
548.529.606,66
637.110.688,18
652.232.507,39
738.921.132,97
726.481.340,17
Gesamtist 540.577.381,68 644.580.953,21 732.436.688,39 741.413.746,82 721.761.632,67
verbliebener Rest
24.389.588,18
70.849.807,39
112.062.332,97
145.129.540,17
154.660.278,65
Anteil verbliebener
Rest/Gesamtist
4,51 %
9,83 %
15,30 %
19,57 %
21,43 %
In den Hj. 2006 bis 2010 sind die in den HR ausgewiesenen Ausgaben für
Baumaßnahmen um rd. das 1,3-fache gestiegen, der Anteil der Ausgabe-
reste um rd. das 6,3-fache. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen,
dass entgegen der Ausnahmeregelung in § 24 Abs. 4 SäHO über die Haus-
haltsjahre eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Planungsvorhaben
in den Haushaltsplänen veranschlagt sind, deren Baubeginn und damit der
Mittelabfluss sich über Jahre verzögert.
An 2 Beispielen, die Baumaßnahmen TU Dresden - Fakultät Bauinge-
nieurwesen Umbau und Modernisierung (Kap. 1422 Tit. 714 51) und dem
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Dresden (Kap. 1403
Tit. 718 52), wird stellvertretend für weitere Baumaßnahmen die Bildung
von Ausgaberesten nachvollzogen.
Die Übertragung der Ausgabereste wurde mit der Verzögerung bei der
planerischen Vorbereitung bzw. dem Genehmigungsverfahren, nachträgli-
chen Nutzerforderungen, dem Fehlen von Zuarbeiten und der kalten Wit-
terung begründet. Dadurch verzögere sich der Baubeginn, womit der Mit-
telabfluss 2010 in der ursprünglich erwarteten Höhe verhindert würde.
Mittels der Darstellung in den nachfolgenden Diagrammen wird deutlich,
dass die Begründungen nicht nachvollzogen werden können.
Im Epl. 14 wurden 21,4 % der Bauausga-
ben übertragen
24
25
26
27
28
Ausgabereste Kap. 1403 Tit. 718 52
0
2
4
6
8
10
Haushaltsbetrag
Haushaltsbetrag und Ausgaberest
Ausgaben
Mio. €
2007 2008 2009 2010

34 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Die Grafiken zeigen, dass der Mittelabfluss bei beiden Baumaßnahmen
schon über Jahre nicht entsprechend den veranschlagten Haushaltsansät-
zen erfolgte. Durch die Bildung von Ausgaberesten sollen die Mittel über
Jahre verfügbar bleiben.
Die Bildung von Ausgaberesten ist gem. § 45 Abs. 3 SäHO nur zulässig,
soweit ein sachliches Bedürfnis besteht und die Ausgaben bei wirtschaftli-
cher und sparsamer Verwaltung erforderlich sind, insbesondere, wenn
rechtliche Verpflichtungen, die aufgrund der Veranschlagung eingegangen
wurden, noch erfüllt werden müssen.
Ein sachliches Bedürfnis kann regelmäßig nicht angenommen werden,
wenn Minderausgaben bei Baumaßnahmen darauf beruhen, dass diese
ganz oder teilweise auf Dauer nicht durchgeführt oder auf unbe-
stimmte Zeit verschoben werden.
6 Einnahmereste
Zur Deckung der Ausgabereste wurden Einnahmereste in Höhe von insge-
samt 1.964.832.606,21 € in das Hj. 2011 übertragen. Diese ergeben sich
aus den Zuweisungen aus Mitteln der EU in den Epl. 07 und 09
(1.635,2 Mio. €) und aus Zuweisungen für Investitionen vom Sonderver-
mögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ des Bundes (157,3 Mio. €) und
aus der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigung
(172,4 Mio. €) im Epl. 15 aus dem Jahr 2005.
Die Differenz zwischen den Ausgaberesten und Einnahmeresten wird
durch den Saldo des kassenmäßigen Gesamtergebnisses in Höhe von
561,6 Mio. € gedeckt.
7 Verpflichtungsermächtigungen
Maßnahmen, die den Staat zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haus-
haltsjahren verpflichten können, sind nur zulässig, wenn der Haushaltsplan
dazu ermächtigt (§ 38 Abs. 1 Satz 1 SäHO). Ausnahmen sind in Fällen eines
unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses möglich – üpl. und
apl. VE - (§ 38 Abs. 1 Satz 2 SäHO). Darüber hinaus ist das SMF ermächtigt,
nach § 11 Abs. 1 HG 2009/2010 zusätzlichen VE zuzustimmen, wenn hier-
für im laufenden Haushaltsjahr nicht veranschlagte Mittel zweckgebunden
von anderer Seite gezahlt oder rechtsverbindlich zugesagt sind.
Für das Hj. 2010 wurden im StHpl. 2009/2010 insgesamt VE in Höhe von
1.740.905.100 € veranschlagt. Das SMF hat in üpl. VE in Höhe von
182.263.420 € und apl. VE in Höhe von 124.531.544 € eingewilligt. Zusätz-
lichen VE wurde in Höhe von 573.400 € zugestimmt.
Der Mittelabfluss für 2 beispiel-
haft ausgewählte Baumaßnahmen
erfolgte über Jahre nicht entspre-
chend der Veranschlagung im
Staatshaushaltsplan
29
30
31
32
33
34
Für 2010 waren 1,7 Mrd. €
Verpflichtungsermächtigungen
veranschlagt, das SMF hat
weitere 0,3 Mrd. € genehmigt
35
0
1
2
3
4
5
6
2007
2008 2009
2010
Ausgabereste Kap. 1422 Tit. 714 51
Mio. €
Haushaltsbetrag
Haushaltsbetrag und Ausgaberest
Ausgaben

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 35
Der Nachweis der Inanspruchnahme von VE erfolgt nach VwV Nr. 9 Satz 1
zu § 34 SäHO mit den Mustern 4a und 4b zu § 34 SäHO. In der folgenden
Übersicht hat der SRH die insgesamt bewilligten VE und die Inanspruch-
nahme entsprechend den Meldungen der Ressorts zusammengefasst.
Epl.
Haushaltsplan
2010
üpl.
apl.
zusätzliche
Umschichtungen
gesamt
Inanspruchnahme
01
0
0
0
0
0
0
02
202.000
0
0
500.000
702.000
140.600
03
180.672.000
16.851.600
58.102.320
0
255.625.920
186.956.950
04
0
0
4.421.600
0
4.421.600
4.421.600
05
76.854.800
0
6.000.000
0
82.854.800
33.106.500
06
8.691.800
930.000
1.338.700
0
10.960.500
7.195.720
07
684.025.500
75.201.300
14.690.300
0
-66.368.000
707.549.100
561.713.800
08
61.643.000
1
4.507.200
274.000
73.400
66.497.600
73.345.300
09
280.404.800
1.903.984
17.148.874
0
299.457.658
171.086.400
11
0
0
252.500
0
252.500
250.000
12
73.154.900
72.358.236
22.303.250
0
66.368.000
234.184.386
206.069.700
14
210.000.000
0
0
0
210.000.000
134.195.900
15
165.256.300
10.511.100
0
0
175.767.400
26.355.400
1.740.905.100
182.263.420
124.531.544
573.400
0
2.048.273.464
1.404.837.870
1
Zzgl. Umsetzung aus Kap.
0903 Tit. 686 71 in Höhe von 293.800 €, VE somit insgesamt
61.936.800 €.
Im Epl. 08 wurden im Hj. 2010 mehr VE in Anspruch genommen, als veran-
schlagt und über Ermächtigungen des SMF genehmigt waren. Im
Kap. 0806 Tit. 891 51 übersteigt die gemeldete Inanspruchnahme der VE
des Hj. 2010 den Betrag der zur Verfügung stehenden VE in Höhe von
35.079.400 €.
Das SMS führt in der Stellungnahme dazu aus, dass in 2010 unter
Kap. 0806 Tit.Gr. 51 für die Einzelförderung nach § 10 SächsKHG sowie die
Förderung nach Gesundheitsstrukturgesetz (GSG), Art. 14 Ausgaben in
Höhe von 46 Mio. € veranschlagt seien. Diese Ausgaben werden komplett
von den Krankenkassen finanziert. Die Zuweisungen von den Krankenkas-
sen in Höhe von 46 Mio. € seien unter Kap. 0806 Tit. 336 01 ausgewiesen.
Die Krankenkassen stellen diesen Betrag (ab 2011 jeweils 45 Mio. €) dem
SMS jedes Jahr bis 2014 zur Verfügung. Die Investitionsmaßnahmen (und
ebenso die entsprechende Planung) erstrecken sich in der Regel über meh-
rere Jahre. Deshalb umfassen die Bewilligungsbescheide in der Regel auch
mehrere künftige Haushaltsjahre.
Die im StHpl. 2010 ausgebrachten VE seien zwar überschritten worden,
aber die Grundsatzregelung des § 38 Abs. 1 SäHO gelte nur für Verpflich-
tungen, die die Verwaltung selbst begründen kann. Daraus folge, dass § 38
Abs. 1 Satz 1 SäHO nicht für Verpflichtungen gelte, die kraft Gesetzes oder
aufgrund eines Gesetzes entstehen. Die Verpflichtung zur Förderung der
Investitionskosten ergäbe sich bereits mit Aufnahme in das Krankenhausin-
vestitionsprogramm (Krankenhausfinanzierungsgesetz, Gesundheitsstruktur-
gesetz, SächsKHG).
Im Übrigen belasteten die eingegangenen Verpflichtungen den Freistaat
Sachsen künftig nicht, da diese bis 2014 vollständig von den Krankenkas-
sen nach Art. 14 GSG finanziert würden. Davon unbenommen seien im
laufenden Doppelhaushalt 2011/2012 nunmehr ausreichend VE veran-
schlagt.
36
37
38
39
40

36 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Der SRH hat bereits im Jahresbericht 2010 zu diesem Sachverhalt festge-
stellt, dass die bloße Aufnahme einer Maßnahme in das Krankenhausinves-
titionsprogramm den Freistaat noch nicht rechtsverbindlich verpflichtet,
diese Maßnahme auch durchzuführen. VE sind nach unserer Auffassung
erforderlich.
Das SMS hat teilweise unberechtigt VE in Anspruch genommen. Das
stellt einen Verstoß gegen § 38 Abs. 1 SäHO dar. Die ausreichende
Veranschlagung im Doppelhaushalt 2011/2012 bleibt abzuwarten.
8 Bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben nach § 37 Abs. 1
SäHO und bewilligte zusätzliche Ausgaben nach § 11 Abs. 1 HG
2009/2010
Das SMF kann nach § 37 Abs. 1 SäHO üpl. und apl. Ausgabeermäch-
tigungen erteilen. Zusätzlich ermächtigt § 11 Abs. 1 HG 2009/2010 das
SMF, zusätzlichen Ausgaben zuzustimmen, wenn zweckgebundene Mittel
von anderer Seite gezahlt oder rechtsverbindlich zugesagt sind.
Im Hj. 2010 wurden vom SMF üpl. Ausgaben in Höhe von 84,5 Mio. € (Vor-
jahr 209,7 Mio. €) und apl. Ausgaben in Höhe von 128,4 Mio. € (Vorjahr
113 Mio. €) bewilligt. Zusätzlichen Ausgaben wurde insgesamt in Höhe
von 4,8 Mio. € (Vorjahr 45,9 Mio. €) zugestimmt.
Die Bewilligungen der üpl., apl. und zusätzlichen Ausgaben verteilen sich
auf die Einzelpläne wie folgt:
Epl.
bewilligte
üpl. Ausgaben
bewilligte
apl. Ausgaben
zusätzliche Ausgaben
gem. § 11 HG
in €
01
394.679,74
0,00
0,00
02 40.000,00 0,00 500.000,00
03
24.211.370,48
18.825.425,00
0,00
04 254.185,85 0,00 0,00
05
25.741.588,03
26.137.000,00
250.000,00
06 1.983.725,67 0,00 0,00
07
8.535.897,20
23.229.385,39
0,00
08 5.865.207,65 26.217.318,53 0,00
09
3.532.560,57
13.166.159,92
3.833.333,33
11 125.880,00 2.000,00 0,00
12
2.551.155,00
17.583.519,23
200.000,00
14 0,00 3.199.000,00 0,00
15
11.301.000,00
7.130,00
0,00
Gesamt 84.537.250,19 128.366.938,07 4.783.333,33
Die üpl. Ausgaben wurden im Hj. 2010 vor allem in den Epl. 03, 05 und 15
bewilligt. Bei den bewilligten üpl. Ausgaben im Epl. 03 handelt es sich in
Höhe von 15,7 Mio. € um Zuführungen an den Generationenfonds. Für den
Epl. 05 wurden in Höhe von 19,7 Mio. € üpl. Mittel für Zuweisungen an
Gemeinden und Gemeindeverbände für Kinderkrippen, Kindergärten und
Horte infolge der erhöhten Anzahl der betreuten Kinder und des Betreu-
ungsumfangs genehmigt. Im Epl. 15 waren die üpl. Bewilligungen für den
Mehrbedarf für die Prüfung von Regressansprüchen des Freistaates im
Zusammenhang mit der Sachsen LB erforderlich.
Bei den apl. Ausgaben entfallen im Epl. 05 20,5 Mio. € auf den Mehrbe-
darf für Personal an Gymnasien, im Epl. 07 21,1 Mio. € auf zusätzlichen
Mittelbedarf im Zusammenhang mit dem Augusthochwasser 2010 und im
Epl. 08 25,3 Mio. € auf apl. Ausgaben für den Impfstoff gegen die Influ-
enza A/H1N1 einschließlich Verbrauchsmaterial und Logistik.
41
Das SMS hat VE unberechtigt in
Anspruch genommen
42
43
44
45
46
47

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 37
Der Schwerpunkt der Bewilligungen nach HGr. lag im Hj. 2010 bei den üpl.
(67,5 %) und apl. (34,3 %) Bewilligungen in der HGr. 6 (Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen). Die zusätzlichen Ausgaben
betreffen zu 80 % Ausgaben in der HGr. 7 (Baumaßnahmen) im Epl. 09 für
die Bereitstellung von zusätzlichen Bundesmitteln einschließlich Kofinan-
zierung für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zum präventiven Hochwas-
serschutz.
9 Umschichtungen bzw. Verstärkungen gem. § 11 Abs. 8 HG
2009/2010
Das SMF ist ermächtigt, im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts
Ausgaben und VE für Investitionen umzuschichten sowie Ansätze für In-
vestitionsausgaben durch Einsparungen bei laufenden Ausgaben im Ein-
zelplan oder durch Deckung im Gesamthaushalt zu verstärken.
Insgesamt hat das SMF im Hj. 2010 Umschichtungen bzw. Verstärkungen
in Höhe von 33.420.500 € bewilligt. Davon entfallen 14 Mio. € auf eine
Verstärkung des Kap. 0320 Tit. 812 90 für Ausgaben im Zusammenhang
mit dem digitalen Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Orga-
nisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die Einsparung erfolgte im
Gesamthaushalt (8 Mio. €) und im Kap. 0319 Feuerwehrschule, Brand-
schutz (6 Mio. €).
Im Epl. 09 wurde der Haushaltsansatz für die Kleinkläranlagenförderung
(Kap. 0903 Tit. 893 93) mit 9,6 Mio. € verstärkt. Die Einsparung erfolgte im
Gesamthaushalt.
10 Vorschüsse und Verwahrungen
Vorschüsse und Verwahrungen gem. § 60 SäHO werden außerhalb des
Staatshaushalts geführt und somit nicht im StHpl. und in der HR abgebil-
det.
Die Bestände an Vorschüssen und Verwahrungen haben sich in den letzten
Jahren (jeweils zum Stand 31.12.) wie folgt entwickelt:
Seit 2009 erfolgt die kassenmäßige Abwicklung von Rücklagen, Sonder-
vermögen und Staatsbetrieben über einen gesonderten Abschnitt des
Hauptzeitbuches und nicht mehr über die Verwahrkonten. Die Umbuchung
von Einnahmen aus Kreditaufnahmen gem. § 2 Abs. 5 HG werden seit 2010
48
49
Das SMF hat im Hj. 2010 insgesamt
33 Mio. € Verstärkungen bzw. Umschich-
tungen nach § 11 Abs. 8 HG zugestimmt
50
51
52
53
54
340,6
275,4
934,6
909,1
2.364,6
374,0
178,0
378,3
219,6
168,2
158,0
137,4
2.522,1
3.246,4
140,1
356,0
400,5
672,5
417,4
157,1
139,2
553,2
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Mio. €
Verwahrungen
Vorschüsse
350,2
144,5
2011

38 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
über einen Sonderbuchungsabschnitt gebucht (vgl. Jahresbericht 2011 des
SRH, Beitrag Nr. 1, Pkt. 11).
Nach der Bereinigung der Verwahr- und Vorschusskonten weisen diese seit
2010 wieder Bestände im Rahmen des üblichen Niveaus aus.
11 Einzelfeststellungen - Haushaltstransparenz
Der SRH hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die
Transparenz des Staatshaushaltsplans zunehmend verloren geht. In seiner
Beratenden Äußerung „Transparenz, Haushaltsflexibilisierung, Budget-
recht“ vom Juni 2010 hat er dies beispielhaft im StHpl. 2009/2010 für
Haushaltsstellen mit ihren Vermerken aufgezeigt.
Ein Beispiel war die Haushaltsstelle Kap. 1503 Tit. 686 02 (Verstärkungs-
mittel für Rechtsverpflichtungen). Der Vermerk im StHpl. 2009/2010 ent-
hielt insgesamt 17 einzelplan- und kapitelübergreifende einseitige und
gegenseitige Deckungsvermerke, einen Übertragungsvermerk und einen
Vermerk, der es ermöglicht, die Vorschriften für VE zu umgehen. Für die
meisten erklärten Deckungsfähigkeiten war kein verwaltungsmäßiger oder
sachlicher Zusammenhang (§ 20 Abs. 2 SäHO) vorhanden. Eine wirtschaft-
lichere und sparsamere Verwendung der Mittel bspw. durch die Deckungs-
fähigkeit von Ausgaben für Rechtsverpflichtungen mit Aufwendungen für
Mitarbeiter der Mitglieder des SLT war nicht erkennbar.
Für das Hj. 2010 waren rd. 17,8 Mio. € veranschlagt, aus dem Vorjahr be-
stand ein Ausgaberest von rd. 21,7 Mio. €, sodass sich für die Haushalts-
stelle Kap. 1503 Tit. 686 02 ein Gesamtsoll von insgesamt 39,5 Mio. € für
2010 ergab. Mittel in Höhe von insgesamt 17,2 Mio. € wurden für Zufüh-
rungen an den Generationenfonds, Versorgungsbezüge ehemaliger Regie-
rungsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen, für Zuschüsse für laufende
Zwecke an Unternehmen des privaten Rechts sowie Zahlungen an die SAB
für Kosten der Abwicklung staatlicher Zuwendungen geleistet. In Höhe der
restlichen Ausgabeermächtigungen von rd. 22,3 Mio. € wurden wiederum
Ausgabereste in das Folgejahr 2011 übertragen.
Die tatsächliche Inanspruchnahme der Verstärkungsmittel für Rechts-
verpflichtungen im Hj. 2010 stellt die Notwendigkeit der Veranschla-
gung dieses Titels infrage. Diese Maßnahmen sind keine Rechtsver-
pflichtungen im eigentlichen Sinn. Mittels üpl./apl. Ausgabengeneh-
migung an den entsprechenden Haushaltsstellen hätte transparent ein
erhöhter Mittelbedarf nachgewiesen werden können.
Die Begründung für die Ausgabenübertragung im Plan über die Ver-
wendung der Ausgabereste, dass eine genaue Zuordnung mangels
abgeschlossener Berechnungen nicht möglich ist, verstößt gegen § 45
Abs. 3 SäHO.
Das SMF führt in der Stellungnahme dazu aus, dass durch die Vorgehens-
weise ein flexibler und sachgerechter Haushaltsvollzug möglich sei. Ver-
stärkungsmittel dienen dem flexiblen Vollzug innerhalb des Haushaltsjah-
res und seien Teil der Risikovorsorge. Nach dem SMF stehen die Verstär-
kungsmittel für jegliche rechtliche Verpflichtungen zu Verfügung.
Laut SMF sei der Ausgaberest insgesamt zur Abdeckung von Tarifrisiken im
Bereich der Staatsbetriebe und bei Anstalten des öffentlichen Rechts sowie
für sonstige Rechtsverpflichtungen - z. B. für den Bereich der Versorgung
sowie für mögliche Mehrforderungen der SAB im Rahmen der Umsetzung
des Konjunkturprogramms II - beantragt. Zum Zeitpunkt der Beantragung
der Übertragung sei eine genaue Zuordnung zu den einzelnen Ausgabe-
zwecken noch nicht sachgerecht möglich gewesen. Dieses Vorgehen sei
Die Bestände der Verwahr- und
Vorschusskonten sind nach Berei-
nigung im Jahr 2010 wieder auf
normalem Niveau
55
56
57
58
Die Veranschlagung der Verstär-
kungsmittel für Rechtsverpflich-
tungen wird infrage gestellt
59
60
61
62

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 39
nach Ansicht des SMF im Wesen der Verstärkungsmittel implizit und daher
zulässig.
Im Ergebnis der Beratenden Äußerung „Transparenz, Haushaltsflexi-
bilisierung, Budgetrecht“ hat das SMF im Rahmen der Haushaltsaufstel-
lung 2013/2014 ein Vermerkekonzept erarbeitet, wonach grundsätzlich alle
Haushaltsvermerke auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen und neu zu gestal-
ten sind. Die Anzahl der Vermerke wurde dadurch deutlich reduziert. Für
die o. g. Haushaltsstelle ist der Vermerk nach dem vorliegenden Haushalts-
voranschlag für 2013/2014 deutlich vereinfacht worden, eine Deckungsfä-
higkeit mit Verstärkungsmitteln für Personalausgaben (Kap. 1503
Tit. 461 02) und für Investitionen (Kap. 1503 Tit. 883 14) sowie der Über-
tragungsvermerk wurden jedoch beibehalten.
Die Voranschläge weisen gegenüber den Vorjahren eine erneute Steige-
rung aus und betragen für die Hj. 2013 und 2014 jeweils 30 Mio. €
(2009: 19,4 Mio. €,
2010: 17,8 Mio. €,
2011: 20,2 Mio. €
und
2012: 25,3 Mio. €).
Die zunehmende Veranschlagung von Verstärkungstiteln ist Ausdruck
der gewachsenen Komplexität des Staatshaushalts. Der SRH stellt die
Notwendigkeit von Verstärkungsmitteln im Einzelfall nicht infrage.
Hinsichtlich des gestiegenen Anteils am Haushaltsvolumen sieht er
jedoch die Grundsätze der Kameralistik in Gefahr. Die Verstärkungs-
mittel ermöglichen zudem eine Ausweitung der Ausgaben über die
vom Parlament beschlossenen Ansätze hinaus, ohne die entsprechen-
den Instrumente des kameralen Haushalts zu erfordern.
Das SMF sieht in Verstärkungsmitteln anerkannte Instrumente der Haus-
haltspraxis. Da die Ansätze der Verstärkungsmittel vom Parlament be-
schlossen werden, sei eine Gefahr für die Grundsätze der Kameralistik
nicht erkennbar.
Der SRH bleibt bei seiner Auffassung.
63
64
Verstärkungsmittel erlauben eine Auswei-
tung der Ausgabenbefugnis
65
66
67

40 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
02
Haushaltswirtschaft des Freistaates
1 Vorbemerkung
Die positive Entwicklung der deutschen Wirtschaft spiegelt sich im abge-
schlossenen Haushalt des Jahres 2011 wider. So wurden Mehreinnahmen
gegenüber dem Haushaltsplan in Höhe von 1,3 Mrd. € erzielt. Der Haushalt
konnte ohne Bewirtschaftungsmaßnahmen und Auflösung von Rücklagen
ausgeglichen werden.
Mit der Steuerschätzung vom Mai 2012 wurde die Einnahmeentwicklung
gegenüber der Novemberschätzung 2011 für die nächsten Jahre nach
oben korrigiert. Die Dynamik der Entwicklung hat im Vergleich zum Vorjahr
zwar nachgelassen, trotzdem wird für 2012 mit 4,6 Mrd. € Steuermehrein-
nahmen in Deutschland gerechnet. Das größte Risiko für diese prognosti-
zierte Entwicklung stellt die weitere Entwicklung der Finanz- und Wirt-
schaftskrise innerhalb der EU dar.
Vor dem Hintergrund steigender Steuereinnahmen und unter Beachtung
des Verschuldungsverbotes, sinkender Solidarpaktmittel und rückläufiger
Bevölkerungszahlen hat das Kabinett die folgenden Eckwerte für die Haus-
haltsplanung beschlossen:
Es werden keine neuen Schulden aufgenommen und die Pro-Kopf-Ver-
schuldung wird durch Tilgung trotz sinkender Bevölkerung konstant ge-
halten.
Eine jährliche Investitionsquote von 19 % wird angestrebt.
Am Ziel des Stellenabbaus bis auf 70.000 Beschäftigte bis 2020 ff. wird
festgehalten.
Das Bildungspaket Sachsen 2020 soll konsequent umgesetzt werden.
Die vollständige Abnahme der zur Verfügung stehenden Bundes- und
EU-Mittel wird angestrebt.
Der Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 sieht ein Haushaltsvolumen
von rd. 16,3 Mrd. € und von rd. 16,9 Mrd. € vor.
Von der positiven Entwicklung der Einnahmen im Freistaat werden auch
die sächsischen Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
profitieren.
Mit der Rückführung der Solidarpaktmittel und anderer Fördermittel zum
Aufbau Ost wird der sächsische Haushalt zunehmend von der gesamtdeut-
schen Wirtschaftsentwicklung abhängig. Die Höhe der Ausgaben muss sich
also zukünftig nach der Höhe der Einnahmen aus Steuern und steuerindu-
zierten Einnahmen richten.
Der folgende Beitrag befasst sich mit der Entwicklung der Einnahmen und
Ausgaben im Freistaat und stellt schwerpunktmäßig die Forderungen des
SRH für eine nachhaltige Haushaltswirtschaft dar.
1,3 Mrd. € Mehreinnahmen in
1
2011
Steuerschätzung prognostiziert
2
weitere Mehreinnahmen
Eckwerte für StHpl. 2013/2014
3
4
5
Steigende Abhängigkeit des
6
sächsischen Haushalts von ge-
samtdeutscher Wirtschaftsent-
wicklung
Nachhaltige Haushaltswirtschaft
7
vom SRH gefordert

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 41
2 Einnahmenstruktur
2.1 Entwicklung der Einnahmen
Aufgrund der Mai-Steuerschätzung 2012 wird bereits für das laufende
Haushaltsjahr mit Einnahmen aus Steuern und steuerinduzierten Einnah-
men über dem Niveau des bisherigen Rekordjahres 2008 gerechnet. Da-
nach wird gegenüber der letzten Steuerschätzung für die Jahre 2013 bis
2016 mit jährlich rd. 450 bis 500 Mio. € mehr Steuereinnahmen gerechnet.
Die Steuereinnahmen weisen somit als einzige Einnahmengruppe eine
steigende Tendenz aus.
Die Struktur der Einnahmen unterliegt permanenten Veränderungen. So
weist der Freistaat seit 2006 eine negative Nettokreditaufnahme durch die
Nettokredittilgung aus.
In den Jahren 2003 und 2004 waren durch Fluthilfemittel jeweils über
1 Mrd. € höhere Einnahmen bei den Investitionszuweisungen zu verzeich-
nen. Auch die Folgejahre sind dadurch geprägt. Durch die Überlappung
zweier Förderperioden war der Anteil der EU-Fördermittel in 2007 und
2008 erhöht. Die Jahre 2009 bis 2011 sind durch zusätzliche Einnahmen
vom Bund in Höhe von insgesamt 596,75 Mio. € aus dem Konjunkturpa-
ket II geprägt. Die investiven Zuweisungen enthalten auch Mittel aus dem
Korb II des Bundes, die in den nächsten Jahren degressiv abgebaut werden.
Mit der Ausgliederung der Hochschulen aus dem Staatshaushalt sind seit
2009 rd. 167,6 Mio. € sonstige Einnahmen weniger im Haushalt enthalten.
In den nächsten Jahren wird sich besonders der Abbau der Solidarpaktmit-
tel bemerkbar machen. Während die Rückführung bis 2008 nur in gerin-
gem Umfang erfolgte, sind es seit 2009 jährlich rd. 200 Mio. € weniger.
Rückläufig sind auch die Sonderbedarfs-BEZ zum Ausgleich der Sonderlas-
ten Hartz IV.
1
KP II = Konjunkturpaket II.
8
Jährlich bis 500 Mio. € mehr Steuerein-
nahmen
9
10
596,75 Mio. € zusätzliche Einnahmen aus
dem KP-II
1
11
12
-2
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist
StHpl.
mittelfristige
Finanzplanung
Nettokreditaufnahme/Nettotilgung
Verwaltungseinnahmen
Sonstige Einnahmen
Investive Zuweisungen
Solidarpaktmittel mit LFA und BEZ
Steuereinnahmen
Mrd. €
2016
Entwurf
StHpl.

42 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Zusätzlich bewirkt die rückläufige Bevölkerungsentwicklung weniger Ein-
nahmen aus dem Länderfinanzausgleich. Mit jedem Bürger weniger rech-
net das SMF mit jährlichen Mindereinnahmen von 2.700 bis 3.450 € (vgl.
mittelfristige Finanzplanung 2012 bis 2016). Nach der 5. regionalisierten
Bevölkerungsprognose wird es gemäß Variante 1 bis 2025 nur noch
3,8 Mio. Sachsen geben. Im Vergleich zum Stand 2011 sind dies
rd. 360.000 EW weniger. Durch die Zensuserhebungen zeichnet sich derzeit
eine weitere Reduzierung der EW-Zahl ab.
2.2 Steuereinnahmen und steuerinduzierte Einnahmen
Die Steuereinnahmen (HGr. 0 ohne OGr. 09) und steuerinduzierten Ein-
nahmen (Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich, Fehlbetrags-BEZ und
Kompensation aus der Lkw-Maut und Kfz-Steuerkompensation) sind von
der gesamtdeutschen Entwicklung abhängig und unterliegen damit regel-
mäßigen Schwankungen zwischen Soll und Ist.
in Mio. €
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Soll gemäß StHpl.
9.872,0
9.099,0
9.362,6
8.679,0
8.976,0
9.605,3
9.731,3
10.347,6
10.230,6
9.712,9
Ist gemäß HR und
Kassen-Ist 8.608,5 8.708,9 8.745,5 8.481,7 9.554,0 10.571,6 10.875,5 10.248,9 9.975,5 10.553,4
Differenz Ist - Soll
-1.263,5
-390,1
-617,1
-197,3
578,0
966,3
1.144,2
-98,7
-255,1
840,5
Bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise blieben die Einnahmen des
Freistaates aus Steuern und steuerinduzierten Einnahmen in 2009 und
2010 hinter den Erwartungen zurück. Der Wirtschaftsaufschwung in
Deutschland wird ab 2011 auch für Sachsen spürbar. Die Einnahmen lagen
mit 840,5 Mio. € über dem Haushaltsansatz. Das SMF geht aufgrund der
aktuellen Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres von einem neuen Spit-
zenwert von 11.186 Mio. € aus. Gegenüber der November-Steuer-
schätzung 2011 wird auch in den Folgejahren mit Steuermehreinnahmen
in Höhe von rd. 450 bis 500 Mio. € gerechnet. Diese Werte wurden vom
SMF auf Basis der regionalisierten Ergebnisse der Steuerschätzung abzüg-
lich Korrekturbeträgen u. a. aus Steuerrechtsänderungsrisiken, Demografie,
Konjunkturabschlägen und Zensusauswirkungen ermittelt.
Die Mehreinnahmen des Freistaates bedeuten gleichzeitig auch für die
Kommunen aufgrund des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes höhere Zuwei-
sungen. Die Staatsregierung beabsichtigt, mit den Mehreinnahmen die
Investitionsquote des Freistaates von 16,7 % gemäß Haushaltsplan auf
19 % anzuheben. Weiterhin sollen die Mittel zur Finanzierung von zusätz-
lichem Personal für Hochschulen dienen und zur Reduzierung des Lehrer-
mangels genutzt werden.
Die prognostizierten höheren Steuereinnahmen wirken sich auch auf die
Steuerdeckungsquote aus. Sie stellt den Anteil der durch Steuern gedeck-
ten bereinigten Ausgaben dar und ist in erheblichem Umfang von der
gesamtdeutschen Wirtschaftsentwicklung abhängig.
Rückläufige Bevölkerungsent-
13
wicklung führt zu Einnahmever-
lusten
Regelmäßige Soll-Ist-
14
Abweichungen
In 2011 Einnahmen aus Steuern
15
und steuerinduzierte Einnahmen
mit 840,5 Mio. € über dem Haus-
haltsansatz
16
17

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 43
Quelle: 2001 bis 2010 HR, 2011 Kassen-Ist, 2012 StHpl., 2013 bis 2014 Entwurf StHpl.
2015 bis 2016 mittelfristige Finanzplanung.
Die Entwicklung der Steuerdeckungsquote unterliegt erheblichen Schwan-
kungen und weist in den letzten 10 Jahren keine signifikante Steigerung
auf. Der wirtschaftliche Aufholprozess ist seit Mitte bis Ende der
90er Jahre weitestgehend zum Erliegen gekommen. Eine Studie im Auftrag
des Bundesministeriums des Innern zum wirtschaftlichen Stand und zu
Perspektiven für Ostdeutschland vom Mai 2011
2
bestätigt diese Entwick-
lung.
Während der Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer 2010 bei
durchschnittlich 69,5 % lag, erreichte die Steuerdeckungsquote in Sachsen
nur 51,9 %. Sachsen liegt damit nur knapp über dem Durchschnitt der
Ostländer von rd. 50 %, aber mit 17,6 Prozentpunkten noch weit entfernt
von den Westländern. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser Abstand
noch um 0,9 Prozentpunkte vergrößert. Im Vergleich der Flächenländer bei
den Steuereinnahmen pro EW belegt Sachsen sogar einen der letzten Plät-
ze (11 von 13).
Mittelfristig rechnet das SMF mit einem Anstieg der Steuerdeckungsquote
auf 63 %. Das ifo Institut geht unter Einbeziehung der steuerinduzierten
Einnahmen langfristig von einem Anstieg auf 81 % im Jahr 2025 aus. Das
Pro-Kopf-Steueraufkommen soll um 23 % auf 2.850 € pro EW ansteigen.
Der Anstieg beruht zum einen auf steigenden Steuereinnahmen und zum
anderen wird das sinkende Ausgabenvolumen durch die Rückführung der
spezifischen Ostförderung (Sonderbedarfs-BEZ, Hartz-IV-BEZ, Pol-BEZ,
Rückführung EU-Fördermittel und Korb-II-Mittel des Bundes) die Quote
steigen lassen. Bei den Pro-Kopf-Steuereinnahmen sorgt der Bevölke-
rungsrückgang für einen überproportionalen Anstieg.
Eine Erhöhung der Steuerdeckungsquote bedeutet für Sachsen auch eine
größere Abhängigkeit von der gesamtdeutschen Wirtschaftsentwicklung.
Die Staatsregierung sieht ihre Möglichkeiten für eine Erhöhung der eige-
nen Wirtschaftskraft in der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbe-
dingungen. Dazu zählen eine gut ausgebaute Infrastruktur, ein effizientes
Bildungssystem und eine breit gefächerte Forschungslandschaft.
2
Quelle: „Wirtschaftlicher Stand und Perspektiven für Ostdeutschland“, Studie im Auftrag des
Bundesministeriums des Innern, Halle (Saale), 23.05.2011, Auftragnehmerkonsortium: Institut für
Wirtschaftsforschung Halle, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, ifo Institut für Wirt-
schaftsforschung, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Institut für Hochschulforschung
Wittenberg, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung.
18
Steuerdeckungsquote unterliegt Schwan-
kungen
19
20
Erheblicher Anstieg Steuerdeckungsquote
bis 2025 durch Rückführung spezifischer
Ostförderung
21
Entwicklung der Steuerdeckungsquote
51,4
45,4
44,4 46,3
46,0
51,0
57,5
57,4
53,5
51,9
56,8
56,2
59,1
58,0
61,5
0
10
20
30
40
50
60
70
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Steuerdeckungsquote
%
2016
63,0

44 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
In die HR des Freistaates Sachsen fließen in Kap. 1501 die Steuereinnah-
men ein. Bestandteil dieser Einnahmen sind zum einen der dem Freistaat
Sachsen jeweils zustehende Landesanteil am örtlichen Aufkommen der
Gemeinschaftsteuern einschließlich der Zerlegungsanteile und zum ande-
ren die Landessteuern.
Gemeinschaftsteuern sind diejenigen Steuern, deren Aufkommen dem
Bund, den Ländern und teilweise auch den Gemeinden zusteht. Namentlich
sind dies die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatz-
steuer. Regelmäßig wird hier auch die Gewerbesteuerumlage ausgewiesen.
Für die verschiedenen Erhebungsformen der Einkommensteuer – sie wird
im Wesentlichen als Steuerabzug von Löhnen (Lohnsteuer) und von Zins-
bzw. Veräußerungserträgen (Abgeltungsteuer) sowie als durch Bescheide
festgesetzte Steuer (veranlagte Einkommensteuer) erhoben – sind in
Kap. 1501 jeweils eigene Titel eingerichtet. Hier kommt insbesondere der
Lohnsteuer als aufkommensstärkster Erhebungsform der Einkommensteuer
eine wesentliche Bedeutung zu. Sie trägt mit durchschnittlich rd. 86 % zu
deren Aufkommen bei.
Landessteuern umfassen demgegenüber die ausschließlich den Ländern
zustehenden Steuern. Hierzu zählen die Erbschaftsteuer, die Grunder-
werbsteuer, die Biersteuer, die Lotteriesteuer und weitere Landessteuern
mit geringerem Aufkommen sowie die ebenfalls in Kap. 1501 veranschlag-
te Spielbankabgabe.
Die Ertragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer (Landessteuer) wurde durch
Gesetz vom 29.05.2009 mit Wirkung vom 01.07.2009 auf den Bund über-
tragen (nunmehr Bundessteuer); die Länder erhalten im Gegenzug Zuwei-
sungen aus dem Steueraufkommen des Bundes. Zum Erhalt der überjähri-
gen Vergleichbarkeit sind diese in Kap. 1528 veranschlagten Zuweisungen
im Folgenden betragsmäßig bei den Landessteuern enthalten.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Steuerarten im Folgenden in
Gruppen zusammengefasst dargestellt. In der Gruppe „Gewinn- und Er-
tragsteuern“ sind die veranlagte Einkommensteuer, die nicht veranlagten
Steuern vom Ertrag, die Abgeltungsteuer, die Körperschaftsteuer und die
Gewerbesteuerumlage zusammengefasst. Die Landessteuern sind als
Summe dargestellt.
Die Entwicklung der veranschlagten und tatsächlichen Steuereinnahmen
stellt sich nach diesen Maßgaben für die Hj. 2008 bis 2014 im Einzelnen
wie folgt dar:
22
23
24
25
26
27
28

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 45
Die Umsatzsteuer stellt mit einem durchschnittlichen Anteil von rd. 68 %
die mit erheblichem Abstand einnahmestärkste Steuerart dar, gefolgt von
der Lohnsteuer mit einem Anteil von rd. 19 %. Die Gewinn- und Ertrag-
steuern sowie die Landessteuern haben mit einem durchschnittlichen An-
teil von rd. 13 % dagegen eine untergeordnete Bedeutung.
Im Verhältnis zum Aufkommen stellt die Umsatzsteuer eine schwankungs-
ärmere Steuerart dar. Der private umsatzsteuerbelastete Konsum ist in der
Regel weniger stark von konjunkturellen Schwankungen betroffen, weil
wegfallende Arbeitseinkommen und Gewinne zunächst durch Lohnersatz-
bzw. Sozialleistungen sowie den Verbrauch von Ersparnissen kompensiert
werden.
Die Landessteuern knüpfen großteils ebenfalls an den privaten Konsum
(z. B. Biersteuer und Lotteriesteuer) bzw. an die Übertragung von Gütern
(z. B. Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer) an und sind deshalb ebenso
weniger stark von konjunkturellen Schwankungen betroffen.
Die Lohnsteuer sowie die Gewinn- und Ertragsteuern sind demgegenüber
wegen ihrer Anknüpfung an die Löhne und Gehälter der abhängig Be-
schäftigten bzw. die Gewinne der Unternehmen außerordentlich konjunk-
turabhängig und damit schwankungsanfällig.
Alle Prognosen über die Höhe der Steuereinnahmen beruhen auf den Er-
gebnissen der Sitzungen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, die im
Mai und November eines jeden Jahres stattfinden. Das SMF passt die regi-
onalisierten Ergebnisse der Steuerschätzungen an die Entwicklung im
Freistaat Sachsen an. Insbesondere wird der zu erwartende Bevölkerungs-
rückgang in Sachsen und ggf. ein Korrekturbetrag für die konjunkturelle
Entwicklung veranschlagt, sofern die Erwartungen des SMF bezüglich des
Wirtschaftswachstums in Deutschland von den der Steuerschätzung zu-
grunde liegenden Annahmen abweichen. Mit diesem Verfahren wird durch
das SMF bereits bei der Veranschlagung der Steuern Vorsorge betrieben,
um das Risiko von zukünftigen Steuerausfällen zu begrenzen.
Die Schätzungen basieren dennoch auf Annahmen über die gesamtwirt-
schaftliche Entwicklung, die in der Vergangenheit oftmals von der tatsäch-
lichen Entwicklung abwichen. Danach kann es zu teilweise erheblichen
29
Landessteuern haben untergeordnete
Bedeutung
30
31
32
33
Abschläge bei Steuerschätzungen als
Risikobegrenzung
34
Entwicklung der Steuereinnahmen
Steuereinnahmen
in Mio. €
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
Gewinn- und Ertragsteuern
Lohnsteuer
Landessteuern
Umsatzsteuer
1.717,0
257,0
1.309,0
749,6
6.009,0
568,5
1.667,2
763,7
6.226,2
388,0
1.692,0
734,7
6.040,0
249,6
1.590,6
710,2
6.332,1
291,0
752,0
6.022,0
477,9
1.550,4
707,0
6.093,6
479,0
1.559,0
690,0
5.828,0
579,6
1.720,8
752,9
6.313,3
528,0
1.601,0
691,4
6.165,0
674,0
1.876,0
766,6
6.685,0
691,0
1.945,0
766,6
6.774,0
StHpl.
2008
HR
2008
StHpl.
2009
HR
2009
StHpl.
2010
HR
2010
StHpl.
2011
Kassen-
Ist 2011
StHpl.
2012 2013
2014
Entwurf StHpl.

46 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Abweichungen zwischen dem Schätzergebnis und damit auch der Veran-
schlagung im StHpl. und den tatsächlichen Einnahmen kommen.
Während die Mehreinnahmen für das Hj. 2008 mit rd. 901 Mio. € beson-
ders hoch waren, lagen die tatsächlichen Steuereinnahmen in den Hj. 2009
und 2010 nur rd. 28 Mio. € bzw. rd. 47 Mio. € über den veranschlagten
Beträgen. Für das Hj. 2011 hingegen waren Mehreinnahmen von
rd. 811 Mio. € zu verzeichnen. Wegen dieser positiven Entwicklungsten-
denz weist der Entwurf zum StHpl. 2013/2014 gegenüber dem Haushalts-
ansatz für 2012 erhebliche zu erwartende Mehreinnahmen von rd. 1.016
bzw. 1.191 Mio. € aus.
2.3 Solidarpaktmittel und Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“
Die neuen Länder erhalten zusätzlich nach dem Solidarpaktfortführungs-
gesetz (SFG – Solidarpakt II) Sonderbedarfs-BEZ zur Deckung von teilungs-
bedingten Sonderlasten aus dem bestehenden infrastrukturellen Nachhol-
bedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft
(§ 11 Abs. 3 FAG). Diese Mittel sind genau auf die Länder verteilt, degressiv
gestaffelt und laufen 2019 aus. Sie werden als Korb I bezeichnet.
Weitere Solidarpaktmittel werden aus dem Korb II mit einem Gesamtvolu-
men von 51 Mrd. € an die neuen Länder und Berlin verteilt. Diese Mittel
sind ebenfalls bis 2019 degressiv gestaffelt. Die Verteilung dieser Mittel
erfolgt in Abhängigkeit von der Aufstellung des Bundeshaushalts. Im Ge-
gensatz zu den feststehenden Korb I–Mitteln gibt es hier keine Planungssi-
cherheit über die jährliche Höhe der Mittel.
Der Rückgang der Solidarpaktmittel „Sonderbedarfs-BEZ zum Ausgleich
teilungsbedingter Sonderlasten„ für den Freistaat von 2002 bis 2019 ist
nachfolgend dargestellt. Sie wurden den flutbereinigten Investitionsaus-
gaben, die auf dem Niveau des Jahres 2016 der mittelfristigen Finanzpla-
nung fortgeschrieben wurden, gegenübergestellt.
Entwurf StHpl. 2013/2014 weist
35
gegenüber StHpl. 2012 wesent-
lich höhere Steuereinnahmen aus
36
37
38

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 47
Die Grafik zeigt deutlich, dass die Investitionen bisher zum überwiegenden
Teil durch die Sonderbedarfs-BEZ finanziert wurden. Im Hj. 2011 waren es
69,7 % der Investitionen. In dem Maße, wie die Solidarpaktmittel zurück-
gehen, werden auch die Investitionen im Freistaat sinken.
In diesem Jahr betragen die Solidarpaktmittel noch rd. 1,9 Mrd. €. In den
nächsten 8 Jahren werden diese um jährlich rd. 200 Mio. € auf Null redu-
ziert. Somit muss der Freistaat bis 2020 den strukturellen Aufholprozess
abgeschlossen haben. Eine Bezuschussung der finanz- und strukturschwa-
chen neuen Länder über 2020 hinaus ist nicht zu erwarten. Trotz aufbau-
gerechter Mittelverwendung blieb die Wirtschaftskraft bisher auf unverän-
dert niedrigem Niveau im Vergleich zu den alten Ländern. Die Studie des
Bundesministeriums des Innern zum wirtschaftlichen Stand und zu Per-
spektiven für Ostdeutschland kann als erster Ansatz gesehen werden, neue
Wege zu finden, um die Wirtschaftskraft der Ostländer zu steigern.
Die neuen Länder legen jährlich in den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“
Rechenschaft über die aufbaugerechte Verwendung der Sonderbe-
darfs-BEZ und die Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke
ab.
Für das Hj. 2010 ergibt sich für den Freistaat nach dem einheitlichen
Berechnungsschema eine Verwendungsquote von insgesamt 137 %
für die Infrastrukturinvestitionen (Land und Kommunen) und die
Beträge zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanz-
kraft.
Der Freistaat hat somit eine vollständig sachgerechte Verwendung der
Solidarmittel nachgewiesen. Der Anteil der Landesebene für Infra-
strukturmaßnahmen beträgt allein 96 % der Sonderbedarfs-BEZ.
39
Sinkende Investitionen durch Rückfüh-
rung Solidarpaktmittel
40
41
42
43
Vollständige sachgerechte Verwendung
der Solidarpaktmittel
59,0 64,9 74,4 75,2 72,5 73,7 65,3 69,7 74,2 59,4 52,6 51,3 46,4 38,6 30,4 22,6
Sonderbedarfs-BEZ
Investitionsausgaben auf dem Stand von 2016 gemäß mittelfristiger Finanzplanung fortgeschrieben
1)
2.752,3
2.746,4
2.706,4 2.666,4
2.479,8
2.279,8
2.093,2
1.893,2
1.706,5
1.506,5
1.319,9
1.119,9
933,3
733,3
546,6
4.193,4
4.666,0
4.241,5
3.691,5
4.039,3
3.598,0
3.677,4
3.366,8
3.002,9
2.875,1
2.574,5
2.414,8
2.414,8
2.752,3
2.752,3
2.733,1
2.414,8
2.414,8
2.865,9
2.552,3
3.490,7
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
5.000
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
%
65,6 67,7
Mio. €
Sonderbedarfs-BEZ zum Ausgleich teilungsbedingter Sonderlasten im Verhältnis zu den Investitionsausgaben
1)
Anteil der Sonderbedarfs-BEZ an den Investitionsausgaben

48 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Für den sogenannten Korb II regionalisiert die ZDL im Auftrag der Länder
und in Zusammenarbeit mit dem Bund die Leistungen. Danach hat der
Freistaat im Hj. 2009 1,4 Mrd. € und insgesamt für den Zeitraum 2005 bis
2009 7,6 Mrd. € erhalten.
Für das Hj. 2010 flossen rd. 5 Mrd. € aus den Korb-II-Mitteln an die neuen
Länder, im Zeitraum 2005 bis 2010 insgesamt 31 Mrd. €. Damit sind be-
reits rd. 60 % der Leistungen aus dem Korb II erbracht.
Die Studie im Auftrag des Bundesministeriums des Innern zu Stand und
Perspektiven für Ostdeutschland vom Mai 2011, durchgeführt von einem
Konsortium führender deutscher Wirtschaftsinstitute, kommt zu dem
Ergebnis, dass die öffentliche Infrastruktur in weiten Teilen an den west-
deutschen Standard angeglichen ist und in einigen Bereichen das Versor-
gungsniveau sogar besser ist.
Aber es sind trotz der umfangreichen spezifischen Ostförderung noch
erhebliche Strukturdefizite vorhanden. Die Studie zählt hierzu u. a. das
höhere Erwerbslosigkeitsniveau, fehlende leistungsfähige Großunterneh-
men, eine geringere Forschungs- und Entwicklungsintensität als im Wes-
ten, durch die starke Abwanderung der Bevölkerung eher zutage tretender
Fachkräftemangel und andere Eigentumsstrukturen beim kommunalen
Wohnungsbestand und damit verbundene finanzielle Probleme.
Die wesentlichen Herausforderungen und Empfehlungen für die Politik
liegen lt. der Studie in den Bereichen öffentliche Wirtschaft, Unternehmen,
Bevölkerung und Arbeitsmarkt sowie Innovationssystem.
Im Einzelnen werden u. a. die Anpassung der infrastrukturellen Rahmen-
bedingungen an den demografischen Wandel, der Stadtumbau mit Kon-
zentration auf zukunftsfähige Standorte und der Umbau des kommunalen
Finanzsystems genannt. Es wird eine gezielte Förderung für eine selbsttra-
gende und nachhaltige Entwicklung für Größenwachstum kleiner und
mittelständischer Unternehmen, besonders im höherwertigen Dienstleis-
tungsbereich mit dem Ziel überregional agieren zu können, empfohlen. Die
Rahmenbedingungen für den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte und die
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen verbessert
werden. Zur Aktivierung aller Erwerbsreserven wird ein spezifisches Fort-
bildungsangebot empfohlen. Zum Themenkomplex Innovationssystem wird
Handlungsbedarf bei der Steigerung der industriellen Forschungs- und
Entwicklungsintensität gesehen. Besonders neue Technologien könnten die
Basis für die Ansiedlung neuer Industrien werden.
Die Studie empfiehlt, zukünftig keine spezifisch regional begrenzte Ostför-
derung mehr, sondern eine Förderung für alle strukturschwachen Regio-
nen Deutschlands mit Schwerpunktsetzungen bei den Förderthemen. Es
sollte auf die bisherige Vielzahl an Förderinstrumenten und eine flächen-
deckende Förderung verzichtet werden. Die Studie kommt zu dem Ergeb-
nis, dass eine vollständige Konvergenz von Ostdeutschland und West-
deutschland auch zukünftig nicht zu erreichen ist.
Der Freistaat sollte seine Förderstrukturen in den nächsten Jahren an die
sich aus der Studie ergebenden Erfordernisse anpassen. Insbesondere muss
für die verbleibenden Jahre analysiert werden, wie die Mittel des Solidar-
pakts und die spezifischen Aufbaumittel Ost von EU und Bund schwer-
punktmäßig verwendet werden. Hierzu sind schnellstmöglich die noch
bestehenden Lücken des Aufbaus Ost aufzudecken.
44
45
Studie im Auftrag des Bundesmi-
46
nisteriums des Innern zu Stand
und Perspektiven für Ostdeutsch-
land
Erhebliche Strukturdefizite fest-
47
gestellt
48
49
50
Festlegung schwerpunktmäßiger
51
Verwendung von Fördermitteln
notwendig

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 49
3 Ausgabenstruktur
3.1 Entwicklung der Ausgaben
Im Hj. 2011 stellten die Zuweisungen der HGr. 6 mit 49,1 % den größten
Ausgabenblock des Freistaates dar. Den Zuweisungen werden u. a. Ausga-
ben im Rahmen des SächsFAG, EU-Fördermittel und sonstige Bundes- und
Landesförderungen zugerechnet. Sie enthalten außerdem die Zuschüsse
zum laufenden Betrieb der Staatsbetriebe, der Hochschulen und ähnlicher
Einrichtungen (vgl. Beitrag 3) und auch den Mehrbelastungsausgleich an
die Kommunen im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform. Mit
767,6 Mio. € fallen auch Zahlungen gemäß AAÜG und Zuführungen an
den Generationenfonds (462,4 Mio. €) darunter (vgl. Pkt. 5).
Zweitgrößter Ausgabenblock sind die Personalausgaben mit 22,2 % gefolgt
von den Investitionsausgaben mit 18,2 % der Ausgaben. Zu den sonstigen
Ausgaben mit 8,4 % Anteil an den Ausgaben des Freistaates gehören ne-
ben den Verwaltungsausgaben der HGr. 5 (4,2 %) (ohne Zinsausgaben)
auch die „Besonderen Finanzierungsausgaben“ der HGr. 9 (4,2 %), z. B.
Zuführungen an Sondervermögen und Rücklagen, Ausgaben zur Deckung
von Fehlbeträgen aus Vorjahren, globale Mehr- und Minderausgaben und
haushaltstechnische Verrechnungen. Den kleinsten Ausgabenblock stellen
die Zinsausgaben mit 2,0 % der Ausgaben dar.
Seit 2002 sind Fluthilfemittel Bestandteil der Ausgaben. Insbesondere in
den Hj. 2003 und 2004 war der Anteil mit rd. 1,5 Mrd. € und rd. 1,1 Mrd. €
besonders hoch. Derzeit ist aufgrund des geringen Umfangs ein separater
Ausweis nicht mehr erforderlich.
In den Jahren 2009 bis 2011 sind die Investitionsausgaben durch insge-
samt 681,3 Mio. € KP II-Mittel erhöht. Die Überlappung zweier
EU-Förderperioden hat in den Hj. 2007 und 2008 eine Erhöhung des Aus-
gabenvolumens zur Folge.
52
53
54
55
681,3 Mio. € KP II-Mittel für Investitio-
nen
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist StHpl.
mittelfristige
Finanzplanung
Zinsausgaben
Sonstige Ausgaben
Investitionsausgaben
Personalausgaben
Zuweisungen
Mrd. €
Ausgaben
2016
Entwurf
StHpl.

50 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Mit der Ausgliederung der Hochschulen ab 2009 haben sich die Ausgaben
um rd. 167,5 Mio. € reduziert. Dabei handelt es sich um Drittmittel der
Hochschulen, die nicht mehr im Haushalt veranschlagt werden, da sie von
den Hochschulen direkt vereinnahmt und verausgabt werden.
Durch umfangreiche Ausgliederungen in den letzten Jahren (vgl. Bei-
trag Nr. 3) hat sich die Haushaltsstruktur verändert. Da die Finanzierung
über Zuschüsse erfolgt, ist die HGr. 6 im dargestellten Entwicklungszeit-
raum stark angestiegen. Dagegen haben sich die Personalausgaben und
die Verwaltungsausgaben (HGr. 4 und 5) u. a. durch die Ausgliederungen
rückläufig entwickelt. Beispielsweise bewirkte die Ausgliederung der Hoch-
schulen in 2009 eine Mittelverschiebung von insgesamt 667,3 Mio. €.
Zu einer zunächst rückläufigen Entwicklung der Personalausgaben haben
der Personalabbau, Streichungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie
Aufgabenverlagerungen im Rahmen der Funktional- und Verwaltungsre-
form beigetragen. Der Wiederanstieg der Personalausgaben seit 2010 ist
durch Tariferhöhungen und Besoldungsanpassungen begründet.
Die Investitionsausgaben sind seit Jahren rückläufig. Dies ist insbesondere
der Rückführung der Solidarpaktmittel und anderer ostspezifischer För-
dermittel geschuldet (vgl. Pkt. 3.2).
Die in den sonstigen Ausgaben enthaltenen besonderen Finanzierungsaus-
gaben sind in hohem Maße von der Haushaltssituation abhängig. Ihre
Höhe wird insbesondere von den Zuführungen an Rücklagen bestimmt.
Im dargestellten Zeitraum sind die Zinszahlungen leicht gesunken auf-
grund des niedrigen Zinsniveaus und der Tilgungsleistungen des Freistaa-
tes. Mittelfristig rechnet das SMF wieder mit einem Anstieg der Zinsen. Es
ist aber davon auszugehen, dass er hinter den hier noch verwendeten
Planzahlen bleiben wird.
3.2 Investitionsausgaben
Zu den Investitionsausgaben zählen die Bauausgaben (HGr. 7), eigene
Sachinvestitionen des Freistaates (OGr. 81 und 82) und die Investitionsför-
dermaßnahmen (OGr. 83 bis 89).
56
Veränderung der Haushaltsstruk-
57
tur durch Zunahme von Ausglie-
derungen
Personalausgaben wieder gestie-
58
gen
Investitionsausgaben rückläufig
59
60
61
62

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 51
Die Entwicklung der Investitionsausgaben im Freistaat Sachsen stellt sich
wie folgt dar:
Die Investitionen enthalten zusätzliche Mittel vom Bund für die Fluthilfe
und Mittel des KP II.
Die Investitionen werden in den nächsten Jahren zurückgehen. Ursache
dafür ist nicht nur die systematische Rückführung der Solidarpaktmittel.
Auch die Rückführung von EU- und Bundesfördermitteln sowie geringere
Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich durch rückläufige Bevölke-
rungszahlen tragen zur Verringerung des Investitionsvolumens bei.
Mit 72 % (2.164,2 Mio. €) stellen die Investitionsfördermaßnahmen auch
im Hj. 2011 den Hauptanteil an den Gesamtinvestitionen. Auf Bauausga-
ben entfielen 749,3 Mio. €. Das entspricht einem Anteil von 25 %. Nur 3 %
(89,4 Mio. €) investiert der Freistaat in seine eigene Verwaltung.
Die Investitionsquote spiegelt als Anteil der Investitionen an den bereinig-
ten Ausgaben besonders den Anpassungsbedarf der Ausgaben an die Ein-
nahmen wider.
63
64
65
Rückgang Fördermittel für Investitionen
66
67
Investitionsausgaben
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
5.000
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Investionen
davon Hochwasser
davon KP II
Mio. €
2016
Quelle: 2001 bis 2010 HR, 2011 Kassen-Ist, 2012 StHpl.,
2013 bis 2014 Entwurf StHpl., 2015 bis 2016 mittelfristige Finanzplanung.

52 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Bis zum Auslaufen der Solidarpaktmittel bis 2020 wird die Investitionsquo-
te weiter sinken. Das SMF rechnet mittelfristig bis 2016 nur noch mit
14,9 % im Vergleich zu 19 % im Hj. 2011.
Die Entwicklung der Investitionsquote kann auch als Ausdruck des Rück-
gangs des Bedarfs an Investitionen im Zusammenhang mit dem Fortschritt
beim Aufbau Ost (vgl. Pkt. 2.3) gesehen werden.
Trotz rückläufiger Investitionsquote liegt Sachsen im Ländervergleich im-
mer noch vorn. Ab 2020 wird sich Sachsen auf eine wesentlich niedrigere
Investitionsquote einstellen müssen. Diese könnte, wie bei vergleichbaren
finanzschwachen alten Bundesländern, bei unter 10 % liegen.
Der Rückgang der Investitionsausgaben beim Land wird sich mittelfristig
auf die Investitionszuschüsse für die Kommunen auswirken. Erhielten die
Kommunen im Hj. 2011 noch 1.034,8 Mio. € soll diese Summe gemäß
mittelfristiger Finanzplanung bis 2016 auf 879,9 Mio. € stark reduziert
werden. Durch die gute Einnahmesituation beim Land wurden den Kom-
munen für 2011 und 2012 zusätzliche Mittel für Investitionen in Höhe von
38 Mio. € und 106 Mio. € zur Verfügung gestellt.
4 Personalhaushalt
4.1 Ausgaben
Im Hj. 2010 betrugen die Personalausgaben 3.596,2 Mio. € (Soll 2010:
3.661,7 Mio. €
3
). Sie waren mit einem Anteil von rd. 22 % der zweitgrößte
Ausgabenblock im Staatshaushalt.
Gegenüber dem Vorjahr sind die Personalausgaben um 222,1 Mio. €
(6,6 %) angestiegen.
3
Quelle: Haushalts- und Vermögensrechnung 2010, Band 1, Seite 23.
Investitionsquote weiter sinkend
68
69
Sachsen hält höchste Investiti-
70
onsquote im Ländervergleich
71
22 % der Ausgaben für Personal
72
Anstieg der Personalausgaben um
73
6,6 %
Investitionsquote
0
5
10
15
20
25
30
35
%
32,8
31,7
29,8
29,5
30,7
26,0
26,3
28,0
26,7
23,7
25,5
23,2
22,9
20,7
21,5
19,0
16,7
17,7
17,0
15,9
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Investitionsquote
2016
14,9
Quelle: 1996 bis 2010 HR, 2011 Kassen-Ist, 2012 StHpl., 2013 bis 2014 Entwurf StHpl.,
2015 bis 2016 mittelfristige Finanzplanung.

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 53
Bei der Bewertung der Personalausgabenentwicklung ist zu berücksichti-
gen, dass der Personalaufwand für die Universitäten und Hochschulen
nicht mehr in der HGr. 4 veranschlagt wird. Mit Inkrafttreten des Sächsi-
schen Hochschulgesetzes zum 01.01.2009 wurden diese Körperschaften
des öffentlichen Rechts. Der Personalaufwand wird seitdem über Zuschüs-
se (HGr. 6) finanziert. Im Hj. 2010 betrug dieser 536,6
4
Mio. €.
Darüber hinaus bezuschusst der Freistaat Sachsen mit Haushaltsmitteln
der HGr. 6 den Personalaufwand in den Staatsbetrieben und den Anstalten
und Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei denen er Eigentümer bzw.
Miteigentümer ist. Im Hj. 2010 betrug z. B. der Personalaufwand allein in
den Staatsbetrieben 315,3 Mio. €
5
.
Zur Sicherung der Versorgung und Beihilfen künftiger Versorgungsemp-
fänger hat der Freistaat Sachsen neben der Versorgungsrücklage einen
Generationenfonds eingerichtet. Während die Versorgungsrücklage
6
aus
der HGr. 4 finanziert wird, erfolgen die Zuführungen zum Generationen-
fonds aus der HGr. 6. Im Hj. 2010 betrugen diese rd. 501 Mio. €
7
.
Bei Berücksichtigung dieser Ausgaben, sind im Hj. 2010 mindestens
4,9 Mrd. € für Personal aufgewendet worden. Dieser Betrag entspricht
rd. 30 % der Gesamtausgaben.
Die HGr. 4 enthält nur die unmittelbaren Personalausgaben des Kern-
haushaltes.
Vorsorgeausgaben für Beamte zum Generationenfonds sowie die Aus-
gaben für vom Freistaat Sachsen finanziell bezuschusstes, ausgelager-
tes Personal sind in der HGr. 6 enthalten. Dies ist bei der Bewertung
der Ausgabenentwicklung zu beachten.
4
Einschließlich Sächsische Akademie der Künste und Sächsische Akademie der Wissenschaften.
5
Laut Zuarbeit der Ressorts.
6
Außer bei Vorschussbuchungsstellen (Landeseinrichtungen nach § 26 SäHO).
7
Laut Jahresabschluss AöR Generationenfonds (Voll- und Teilfinanzierung).
74
Personalaufwand in Hochschulen
536,6 Mio. €
75
Personalaufwand in Staatsbetrieben
315,3 Mio. €
76
501 Mio. € Zuführungen zum Generatio-
nenfonds
77
Tatsächliche Personalausgabenquote bei
30%
78
79
3.000
3.500
4.000
Entwicklung der Personalausgaben
Personalausgaben im Ist
Mio. €
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Quelle: 2007 bis 2011 HR, 2012 StHpl., 2013 und 2014 Entwurf StHpl.,
2015 bis 2016 mittelfristige Finanzplanung.
4.500

54 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Die wesentlichsten Positionen der Personalausgaben der HGr. 4 sind die
Entgelte der Arbeitnehmer, die Bezüge der Beamten, die Versorgungsbezü-
ge sowie die Beihilfen Heilfürsorge und dergleichen. Für die Hj. 2009 bis
2011 stellt sich deren Entwicklung wie folgt dar:
Veränderungen gegenüber Vorjahr
2009
Ist
2010
Ist
2011
Ist
absolut in Mio. €
in Prozent
2010 2011 2010 2011
Personalausgaben Gesamt
3.374,1
3.596,2
3.648,5
222,1
52,3
6,6
1,5
darunter:
Beamte, Richter
1.043,1
1.088,7
1.082,8
45,6
- 5,9
4,4
- 0,5
Entgelte für Arbeitnehmer 2.115,6 2.274,3 2.317,0 158,7 42,7 7,5 1,9
Versorgung
80,8
97,7
109,1
16,9
11,4
20,9
11,7
Beihilfen und dergleichen
1
69,0
73,0 77,8 4,0 4,8 5,8 6,6
1)
OGr. 44.
Der Anstieg der Personalausgaben im Hj. 2010 wurde vor allem durch die
Tarif- und Besoldungserhöhung und die Ost-West-Angleichung der Ent-
gelte und Bezüge für die Bediensteten des gehobenen und höheren Diens-
tes verursacht. Darüber hinaus führten das Auslaufen des Bezirkstarifver-
trages zur Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit für Lehrer an Mittel-
schulen und Gymnasien sowie Neueinstellungen im Lehrerbereich zu hö-
heren Ausgaben. Allein für die Zahlung der Vergütung der Lehrer sind dem
SMK nach § 37 SäHO für den Bereich der Gymnasien 20,5 Mio. € und für
die Mittelschulen 3,6 Mio. € überplanmäßig bewilligt worden.
Die Ausgaben für die Bezüge der Beamten sind im Hj. 2011 im Vergleich
zum Vorjahr trotz Besoldungserhöhung um 5,9 Mio. € zurückgegangen.
Dies ist vor allem auf den Wegfall der Jahressonderzahlung (Weihnachts-
geld) zurückzuführen.
Die Versorgungsbezüge der Beamten betrugen 95,6 Mio. €
8
im Hj. 2010.
Die gezahlten Beihilfen an die Versorgungsempfänger (15,6 Mio. €) sind
darin nicht enthalten. Die Gesamtausgaben für die Versorgung beliefen
sich damit auf 113,3 Mio. €
9
. In den Hj. 2009 bis 2011 haben sich diese
Ausgaben von 94,1 Mio. € auf 127,0 Mio. € erhöht. Im gleichen Zeitraum
stieg die Anzahl der Versorgungsempfänger von 4.284 auf 5.387. Während
sich die Zahl der Versorgungsempfänger um rd. ein Viertel erhöhte, stiegen
die Ausgaben um mehr als ein Drittel. Diese Entwicklung ist insbesondere
dem gestiegenen Versorgungsniveau, u. a. durch erworbene längere An-
wartschaften, geschuldet.
Die mittelfristige Finanzplanung prognostiziert für das Hj. 2016 ein Ausga-
bevolumen von 283,6 Mio. €. Das sind 170,3 Mio. € (rd. 150 %) mehr als
im Hj. 2010.
Die Versorgungsausgaben für Beamte werden auch künftig überpro-
portional wachsen.
Um sich in Zukunft - trotz weiter wachsender Versorgungsausgaben -
einen hinreichend großen Gestaltungsspielraum beim Haushaltsvollzug zu
erhalten, hat der Freistaat Sachsen im Jahr 2005 eine Rücklage in Form des
Generationenfonds eingerichtet. Diese soll der Vollfinanzierung der Ver-
sorgungs- und Beihilfeansprüche für alle Verbeamtungsjahrgänge ab dem
8
Einschließlich Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung.
9
Einschließlich Zuführung an Versorgungsrücklage und Sachschadensersatz bei Unfällen außerhalb
der Dienstunfallfürsorge.
80
81
Bezüge der Beamten trotz Besol-
82
dungserhöhung gesunken
Anzahl Versorgungsempfänger um
83
ein Viertel gestiegen
84
Überproportionaler Anstieg der
85
Versorgungsausgaben
86

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 55
Jahr 1997 dienen. Für die Verbeamtungsjahrgänge vor 1997 soll aus der
Rücklage eine Teilfinanzierung dieser Ansprüche erfolgen.
Die mit dem Generationenfonds verfolgte generationengerechte Las-
ten-Nutzen-Verteilung bei der Finanzierung der künftigen Versorgungs-
ausgaben macht es erforderlich, trotz absehbar sinkender Einnahmen für
den Staatshaushalt, die nachhaltige Finanzierung des Fonds zu sichern und
dessen zweckwidrige Verwendung zu verhindern.
Dies kann nur dauer-
haft erfolgreich sein, wenn sowohl Zweck als auch Finanzierung des
Generationenfonds in der Verfassung des Freistaates verankert wer-
den.
4.2 Beschäftigungsvolumen und Stellen
Im Juni 2010 betrug das Beschäftigungsvolumen des Freistaates Sachsen -
ohne Personal an Hochschulen - 77.032 VZÄ, davon 65.878 VZÄ im Kern-
haushalt. Von den 86.603 Stellen des Personalsolls A, B und C waren
83.211 zum Stand 01.07.2011 besetzt, das entspricht rd. 96 %. Im Jahr
2010 betrug die Besetzungsquote 97 %. Den höchsten Anteil der unbe-
setzten Stellen hatte das Ressort SMJus. Dort waren 540 Stellen (6 %) zum
Stichtag 01.07.2011 nicht besetzt.
Jahr
Beschäftigte
Freistaat insge-
samt
1
in VZÄ
Beschäftigte im
Kernhaushalt
1, 2
in VZÄ
Personalsoll
A + B
Personal-
soll
C
Personal-
Soll
A + B + C
Istbesetzung
zum Stichtag
3
A + B + C
Ausgaben Ist
HGr. 4 lt. HR
in Mio. €
4
2006
98.600
88.049
91.971
86.701
4.104,5
2007
95.930
85.893
88.822
85.129
3.983,3
2008
95.241
84.630
87.205
93.934
5
81.408
3.986,7
2009
78.295
4
67.227
4
79.664
8.888
88.552
84.827
3.374,1
2010
77.032
4
65.878
4
78.085
8.840
86.925
84.345
3.596,2
2011
77.612
7
66.228
68.489
18.114
86.603
83.211
3.648,5
2012
67.491
18.051
85.542
3.694,8
6
1
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen; Stand 30.06. des jeweiligen Jahres.
2
Im Kernhaushalt sind die Beschäftigten der Einrichtungen, Unternehmen und Krankenhäuser
mit Sonderrechnung nicht erfasst.
3
Quelle: Erhebung des SMF zum 01.10. des jeweiligen Hj. bzw. ab dem Hj. 2009 zum 01.07.
4
Ohne Personal an Hochschulen ab dem Hj. 2009.
5
Rechnerisch ermittelt, Quelle: Stellenabbaubericht der Sächsischen Staatsregierung 2011/2012.
6
Angaben (Soll) lt. StHpl.
7
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen zum Stand 30.06.2011 - Ausgaben vom
07.06.2012 rechnerisch ermittelt.
Im Stellenabbaubericht zum StHpl. 2011/2012 ist durch den Vollzug von
kw-Vermerken bis zum 01.01.2020 ein Abbau auf 79.314 Stellen ausge-
wiesen. Für die Jahre danach sind noch weitere 2.514 kw-Vermerke ausge-
bracht.
Die Staatsregierung beabsichtigt, den im Jahre 2010 bereits beschlossenen
Stellenabbau zu vollziehen, um den Personalbestand bis zum Jahr 2020 ff.
weiter an den Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer anzupassen.
Zur Erreichung der Zielgröße von 70.000 Stellen ist eine weitere Unterset-
zung des Stellenabbaus erforderlich.
10
Bisher ist mehr als die Hälfte des vorgesehenen Stellenabbaus noch
nicht mit kw-Vermerken untersetzt.
Zur Flankierung des notwendigen Stellenabbaus haben Staatsregierung
und Regierungsfraktionen u. a. mit dem Kabinettsbeschluss zur Einführung
eines Personal-Controlling, dem Stellenabbaubegleitgesetz oder dem Ge-
10
Vgl. Kabinettsbeschluss Nr. 05/0513 (TOP 1 Eckwerte des Doppelhaushaltes 2013/2014 sowie
Bericht zu den Voranschlägen zum Doppelhaushalt 2013/2014).
87
Generationenfonds in der Verfassung
verankern
88
89
90
Stellenabbau nicht mit kw-Vermerken
untersetzt
91
92

56 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
setz zur Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer beamten-
rechtlicher und hochschulrechtlicher Regelungen Maßnahmen eingeleitet.
Die bisher beschlossenen Maßnahmen werden nicht ausreichen, um
das anvisierte Ziel mit der gebotenen Wirksamkeit und Wirtschaft-
lichkeit zu erreichen.
Tiefe Einschnitte in funktionierende Organisationen, wie der beabsichtigte
Stellenabbau in der sächsischen Staatsverwaltung im geplanten Umfang,
sind nur langfristig umsetzbar. Dies erfordert nicht nur ein Ziel vor-
zugeben, sondern auch den Weg dorthin, auf der Grundlage einer validen
Datenbasis, systematisch zu beschreiben. Hierzu haben andere Länder, z. B.
Sachsen-Anhalt, Personalkonzepte erarbeitet und regelmäßig fortgeschrie-
ben. Eine vergleichbare „Wegbeschreibung“ fehlt bisher für die sächsische
Staatsverwaltung.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf der Grundlage einer Auf-
gabenkritik, umgehend ein personalwirtschaftliches Konzept zu erar-
beiten, das den Weg zu dem Ziel der Anpassung des Personalbestands
an den Durchschnitt westdeutscher Flächenländer vorgibt. Ohne ein
solches Konzept wird unter Umständen eine effektiv funktionierende
Staatsverwaltung aufs Spiel gesetzt.
5 Nachhaltige Haushaltswirtschaft
Die sächsische Haushaltswirtschaft steht in den kommenden Jahren vor
großen Herausforderungen. Im Wesentlichen geht es dabei um die struk-
turellen Grundprobleme:
Rückgang der Osttransfermittel
, insbesondere die Solidarpaktmittel
aus Korb I und II,
Auswirkungen der demografischen Entwicklung
, durch einen stetigen
Bevölkerungsrückgang, mögliche weitere Reduzierung der Einwohner-
zahl im Ergebnis des Zensus 2011, Überalterung der Bevölkerung und
regional unterschiedliche Entwicklungsabläufe,
Rückgang der EU-Fördermittel
durch geänderte Förderbedingungen
ab 2014,
dauerhafte Einhaltung der Schuldenbremse
.
Vor dem Hintergrund der genannten Probleme gilt es, die Ausgaben an die
Einnahmen anzupassen. Zur Wahrung der intergenerativen Gerechtigkeit
müssen die kommenden Haushalte zukunftsorientiert geplant und be-
schlossen werden.
Die derzeitige positive Wirtschaftslage erschwert den Blick für die Not-
wendigkeit der Grundsteinlegung für eine nachhaltige Haushaltswirtschaft
im Freistaat Sachsen. Ebenso ist das kamerale Haushaltssystem im Hinblick
auf eine zukunftsorientierte und nachhaltige Haushaltswirtschaft wenig
hilfreich (vgl. Beratende Äußerung des SRH „Transparenz, Haushaltsflexibi-
lisierung, Budgetrecht Teil I und II). Für die parlamentarische Entscheidung
fehlen wichtige zukunftsorientierte Informationen. Im Folgenden möchte
der SRH einige Anregungen zur Umsetzung einer nachhaltigen Haushalts-
wirtschaft geben.
5.1 Verschuldung
Zur Verschuldung des Freistaates Sachsen gehören nicht nur die Kredit-
marktschulden, sondern auch die impliziten Schulden, wie beispielsweise
die Pensionsansprüche oder Schulden und Zahlungsverpflichtungen aus
Nebenhaushalten sowie Zahlungsverpflichtungen aus dem AAÜG.
Der Freistaat Sachsen befindet sich mit der Gründung des Generationen-
fonds auf einem guten Weg, die Zahlungsverpflichtungen gegenüber sei-
93
94
Staatsregierung muss personal-
95
wirtschaftliches Konzept erarbei-
ten
96
Strukturelle Grundprobleme der
sächsischen Haushaltswirtschaft
97
98
Zukunftsorientierte Informatio-
nen für parlamentarische Ent-
scheidung fehlt
99
100

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 57
nen Beamten in der Zukunft nicht unbezahlbar zu machen und damit
künftigen Generationen auch einen finanzpolitischen Handlungsspielraum
zu belassen.
Die Zahlungsverpflichtungen der Altersversorgung machen mit 57 % den
größten Anteil an den Schulden des Freistaates aus. Während für die Ver-
beamtungsjahrgänge ab 1997 eine Vollfinanzierung der Pensionsansprü-
che erzielt werden soll, sind die Pensionsansprüche für die Verbeamtungen
vor 1997 nur zum Teil finanziell gesichert. Die Vermögensrechnung des
Freistaates 2010 weist eine Deckungslücke für die Pensionslasten in Höhe
von 6,66 Mrd. € gegenüber den Ansparungen im Generationenfonds und
der Versorgungsrücklage aus. Trotz Erhöhung von insgesamt 563,9 Mio. €
im Hj. 2010 hat sich die Deckungslücke gegenüber dem Vorjahr um
110,2 Mio. € vergrößert.
Allein diese Größenordnung macht die Notwendigkeit einer Vollfinanzie-
rung auch für die gesamten bisherigen aufgelaufenen Pensionsansprüche
deutlich. Der SRH fordert daher, mögliche Mehreinnahmen für den Aufbau
einer systematischen Vollfinanzierung zu verwenden. Die Einnahmen des
Freistaates werden in den nächsten Jahren immer stärker von der gesamt-
deutschen Wirtschaftsentwicklung und damit von den Steuereinnahmen
abhängen. Da in wirtschaftlich schwachen Einnahmejahren vom SRH die
Gefahr gesehen wird, die Pensionsansparungen dem Zweck entfremdet für
laufende Ausgaben zu verwenden, fordert der SRH eine verfassungsrecht-
lich verankerte Zweckbindung der Fondsmittel (vgl. Pkt. 4.1).
Auf die Verschuldung wird im Übrigen im Beitrag 4 „Staatsschulden“ aus-
führlich eingegangen.
5.2 Einnahmen
Das SMF hat das ifo Institut Dresden mit einem Gutachten zur „Projektion
der Einnahmen des sächsischen Landeshaushalts bis zum Jahr 2025“ be-
auftragt. In dem Gutachten vom Oktober 2011 wird von einem realen
Rückgang der Einnahmen in Höhe von rd. 3 Mrd. € ausgegangen. Das sind
rd. ein Fünftel der derzeitigen bereinigten Einnahmen des Freistaates. We-
sentlicher Grund für die Rückführungen ist der sukzessive Abbau der ost-
spezifischen Förderung. Im Wesentlichen betrifft dies die Rückführung der
Sonderbedarfs-BEZ. Auch weitere ostspezifische Fördermittel vom Bund
(z. B. Korb II-Mittel) und EU-Förderungen (Konvergenzförderung) laufen
bis 2020 aus. Aufgrund der guten Arbeitsmarktsituation muss mit einer
rückläufigeren Entwicklung der Hartz-IV-BEZ gerechnet werden. Auch für
die BEZ - für politische Führung rechnet das ifo Institut mit einer Einstel-
lung der Zahlungen.
Weitere Einnahmen gehen durch den Bevölkerungsrückgang im Länderfi-
nanzausgleich verloren. Der Länderfinanzausgleich läuft zum 31.12.2019
in seiner jetzigen Form aus und muss zwischen Bund und Ländern neu
verhandelt werden. Von einer Verlängerung der Sonderbedarfs-BEZ ist
nicht auszugehen, da von einer Schließung der Infrastrukturlücke bis 2020
ausgegangen wird. Das SMF weist in seinen jährlichen Fortschrittsberich-
ten zum Aufbau Ost die vollständige Verwendung der Solidarpaktmittel
nach und belegt damit die systematische Schließung der Infrastrukturlücke
seit der Wende. Auch die positive Verwendung der Bundes- und EU-
Fördermittel zum Aufbau Ost hebt der Freistaat regelmäßig hervor
(vgl. Pkt. 2.3).
Die dargestellten Einnahmerückgänge werden vom ifo Institut aber auch
relativiert. Zum einen muss der aufgabenbezogene Einnahmerückgang im
Verhältnis zu den Einwohnerzahlen gesehen werden. Durch die sinkenden
Bevölkerungszahlen ergibt sich lediglich ein Rückgang von 8 % von
3.845 €/EW im Jahr 2011 auf 3.528 €/EW im Jahr 2025. Zum anderen sind
101
Zahlungsverpflichtungen der Altersver-
sorgung größter Schuldenteil
102
Vollfinanzierung bisher aufgelaufener
Pensionsverpflichtungen erforderlich
103
104
Realer Einnahmenrückgang bis 2025
rd. 3 Mrd. €
Rückführung aller ostspezifischen För-
dermittel
105
Einnahmenverluste durch Bevölkerungs-
rückgang
106

58 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
die aufbaubedingten Zahlungen seit Jahren hinsichtlich Höhe und Zeit-
punkt des Auslaufens bekannt, sodass in der langfristigen Haushaltspla-
nung gegengesteuert werden kann.
Mit der Rückführung der ostspezifischen Aufbauhilfemittel wird der säch-
sische Haushalt zunehmend von der Wirtschaftsentwicklung und damit
von den gesamtdeutschen Steuereinnahmen abhängig. Schwankungen des
Wirtschaftswachstums und Auswirkungen von Änderungen im Steuerrecht
werden stärker als bisher die Gesamteinnahmen beeinflussen (vgl. Pkt. 2.2).
Der SRH geht davon aus, dass der Freistaat Sachsen bis 2020 den Aufbau-
prozess abgeschlossen hat und sich die Förder- und Investitionsvolumina
auf dem Stand eines vergleichbaren Flächenlandes West befinden. Der
Freistaat ist gezwungen, die Ausgaben den Einnahmen anzupassen. Diese
Aufgabe ist in dem noch zur Verfügung stehenden Zeitraum lösbar.
5.3 Ausgaben
Für eine nachhaltige zukunftsfähige Haushaltswirtschaft führt kein Weg
an der Anpassung der Ausgaben an die Einnahmen vorbei. In der landesei-
genen Projektion im Stabilitätsbericht für das Jahr 2011 geht das SMF von
einer durchschnittlichen Rückführung der Ausgaben von 0,4 % pro Jahr
aus, um bis 2020 die Schuldenregelung weiterhin einhalten zu können.
Dies kann nur über eine permanente Aufgabenkritik erfolgen. Weitere
Möglichkeiten, die Ausgaben den Einnahmen anzupassen, beschränken
sich im Wesentlichen auf Personalabbau, Rückführung der Investitionen
und Rückführung gesetzlicher Leistungen.
Der Rückgang der ostspezifischen Fördermittel schlägt sich auch auf die
Kommunen und Drittempfänger von Fördermitteln nieder. Sie müssen sich
auf eine Reduzierung dieser vom Freistaat weitergereichten Mittel einstel-
len. Bei Kommunen betrifft dies beispielsweise die Sonderbedarfs-BEZ zum
Ausgleich der Sonderlasten Hartz IV oder Solidarpaktmittel für den Aus-
gleich der unterproportionalen Finanzkraft der Kommunen. Für das
Hj. 2010 ergibt sich lt. Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ zum Ausgleich der
unterproportionalen kommunalen Finanzkraft ein Betrag von 265 Mio. €.
Sinkende Einnahmen ziehen zwangsläufig eine Absenkung der Investiti-
onsquote (vgl. Pkt. 3.2) nach sich. Dabei sollten auch die Ergebnisse des
Gutachtens zum Aufbau Ost beachtet werden (vgl. Pkt. 2.3), wonach Sach-
investitionen allein nicht die Wirtschaftskraft steigern, sondern dies nur
über eine gezielte Förderung von Forschung und Entwicklung, der Förde-
rung von Unternehmensentwicklung in selbsttragende zukunftsfähige
Branchen und die Verbesserung von Bildung und Ausbildung zu erwarten
ist.
Bei dem Prozess der Anpassung der Ausgaben an die Einnahmen ist von
einer pauschalen Kürzung abzusehen. Der Freistaat hat aufgrund der ho-
hen Rechtsbindung der Mittel nicht überall Einfluss auf deren Höhe, wie
im Folgenden dargestellt ist. Insbesondere verläuft die Ausgabenentwick-
lung in den einzelnen Ausgabearten sehr unterschiedlich und die Balance
zu Ausgaben zur Vorsorge (beispielsweise Generationenfonds) muss ge-
wahrt werden.
5.3.1 Haushaltsstruktur nach Bindungsgrad
Die Rechtsbindungsstruktur der Mittel zeigt den hohen Bindungsgrad der
Mittel im sächsischen Haushalt auf. Die Analyse der Rechtsbindung der
Mittel hilft Einsparpotenziale aufzuzeigen. Sie zeigt aber auch, wie gering
die finanzpolitischen Handlungsspielräume im Freistaat Sachsen durch
rechtliche Verpflichtungen aus Bundes- und Landesgesetzen, Verträgen
oder Bürgschaftsinanspruchnahmen sowie EU-Förderprogrammen und
Sächsischer Haushalt zunehmend
107
von gesamtdeutschen Steuerein-
nahmen abhängig
108
Anpassung der Ausgaben an die
109
Einnahmen
Permanente Aufgabenkritik
Kommunen und Drittempfänger
110
auf Reduzierung Fördermittel
einstellen
111
Keine pauschale Mittelkürzung
112
Geringe finanzpolitische Hand-
lungsspielräume durch Rechtsbin-
dungsstruktur
113

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 59
Ausgaben zur Aufrechterhaltung der Verwaltung, insbesondere durch
Personalausgaben und Zinsausgaben, sind.
Im Bereich der Bundesgesetze (beispielsweise Zahlungen nach dem Wohn-
geldgesetz und Regionalisierungsgesetz) und bei Verträgen, Vereinbarun-
gen und sonstigen Verpflichtungen hat der Freistaat keinen Spielraum für
Ausgabenanpassungen. Hier muss er auch steigenden Ausgaben wie im
BAföG-Bereich oder Zahlungen nach dem AAÜG oder Leistungen für Un-
terkunft und Heizung aus Mitteln des Bundes nachkommen. In 2011 wur-
den für Bundesgesetze und Verträge u. ä. Landesmittel in Höhe von 13,9 %
gebunden. Die überwiegenden Landesgesetze stehen dem Grunde nach
zwar nicht zur Disposition, dennoch sollte zumindest die Höhe der Zah-
lungsverpflichtungen infrage gestellt werden (vgl. Pkt. 5.3.2).
Förderprogramme der EU und Bund-Länder-Programme haben einen An-
teil von 14,5 % an den Gesamtausgaben und sind vom Freistaat komple-
mentär mitzufinanzieren. Bei den EU-Programmen lagen die Schwerpunkte
bei der Förderung aus EFRE-Mitteln und im Bereich Wissenschaft, For-
schung und Technologie. Die umfangreichsten Bund-Länder-Förderpro-
gramme sind die Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur, die
Forschungsförderung und der Städtebau.
Das erklärte Ziel des Freistaates ist die Bereitstellung der erforderlichen
Komplementärmittel zum Abruf aller Fördermittel. Auch diese Praxis sollte
infrage gestellt werden, insbesondere Förderungen um jeden Preis (vgl.
Pkt. 5.3.4).
Die freiwilligen Landesmittel umfassten im Hj. 2011 10,5 % der Ausgaben.
Sie werden in die Bereiche disponible Mittel und institutionelle Förderung
unterteilt.
Zur institutionellen Förderung zählen neben den Zuschüssen an Staatsbe-
triebe und Einrichtungen, die wie Staatsbetriebe geführt werden, auch
andere Einrichtungen in Landesträgerschaft wie Hochschulen, Unikliniken
und medizinische Fakultäten oder Berufsakademien. Einsparmaßnahmen
lassen sich in diesem Bereich nur schwer durchsetzen.
Dem Bereich der disponiblen Mittel werden neben dem mit 183,4 Mio. €
größten Ausgabenblock Landesbau auch die Mittel für Betriebe und Betei-
ligungen und die reinen Landesförderprogramme (u. a. Jugendhilfe, Sport-
förderung, ÖPNV/SPNV, Schulhausbau) zugerechnet. Dieser Bereich bietet
hinsichtlich Kürzung und Streichung von Maßnahmen einen großen Ges-
taltungsspielraum, ist aber volumenmäßig begrenzt.
114
Kein Spielraum bei Bundesgesetzen
Höhe der Zahlungen aus Landesgesetzen
hinterfragen
115
116
Abruf aller Fördermittel infrage stellen
117
118
119
5,6 % EU-Programme;
931,7 Mio. €
8,9 % Bund-Länder-Programme;
1.461,3 Mio. €
3,9 % Disponible Landesmittel;
642,6 Mio. €
6,6 % Landesmittel
institutionelle Förderung;
1.092,6 Mio. €
0,7 % Verträge/Vereinbarungen/
Sonstige Verpflichtungen;
114,8 Mio €
31,0 % Ausgaben für
die Verwaltung;
5.115,2 Mio. €
13,1 % Bundesgesetze;
2.168,8 Mio. €
30,1 % Landesgesetze;
4.975,1 Mio. €
Anteile der Ausgaben nach der Rechtsbindungsstruktur an den Gesamtausgaben
2011 (Ist 16.455,5 Mio. €)

60 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Der Verwaltungshaushalt stellt mit einer Bindung von 31,0 % den größten
Ausgabenblock dar. Zu ihm gehören die Personalausgaben mit 22,1 %, die
sächlichen Verwaltungsausgaben einschließlich Zinszahlungen, Sachinves-
titionen und die besonderen Finanzierungsausgaben der HGr. 9 (vgl.
Pkt. 3.1).
Der Spielraum für Einsparungen beschränkt sich im Wesentlichen auf den
Personalabbau. Bei den besonderen Finanzierungsausgaben können Rück-
lagen nur bei entsprechend verfügbaren Einnahmen gebildet werden. Da
die Rücklagenbildung im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft ein
wesentlicher Bestandteil der Vorsorge ist, sieht der SRH hier kein Einspar-
potenzial (vgl. Pkt. 5.3.6).
Die Analyse der Rechtsbindungsstruktur zeigt deutlich, dass der Spiel-
raum für Einsparungen auf wenige Ausgabenarten begrenzt ist. Um
auf Einnahmenschwankungen reagieren zu können, ist eine entspre-
chende Risikovorsorge, wie sie der Freistaat in den letzten Jahren
durch Rücklagenbildung insbesondere aus Mehreinnahmen betrieben
hat, unumgänglich und weiter fortzusetzen.
5.3.2 Rückführung der staatlichen Leistungen
Zu den staatlichen Leistungen des Freistaates gehören im Wesentlichen die
Zahlungsverpflichtungen aus Landesgesetzen. Dazu zählen u. a. die Leis-
tungen nach dem SächsFAG, nach dem Kulturraumgesetz, an Schulen in
freier Trägerschaft, Kindertageseinrichtungen, Zahlungen in den Generati-
onenfonds oder das Landeserziehungsgeld. Auch die freiwilligen Landes-
mittel, als disponible und institutionelle Mittel (vgl. Pkt. 5.3.1) sowie alle
komplementär finanzierten Förderungen sind staatliche Leistungen.
In der Vergangenheit wurden bereits Leistungen, wie die kostenlose Kin-
dergartenbetreuung im Vorschuljahr, zurückgeführt. Der SRH unterbreitet
in seinen Jahresberichten auch regelmäßig Vorschläge zur Aufwandsredu-
zierung und Rückführung von Leistungen. So wurde im Jahresbericht 2010
durch den SRH im Beitrag Nr. 14 die Forderung nach Einstellung der För-
derung durch EU-Mittel von Kleinkläranlagen geäußert, da das Förderziel
nicht erreicht wurde. Ebenso hat der SRH im Jahresbericht 2010 im Bei-
trag Nr. 15 die Förderung der Erstaufforstung infrage gestellt und den
Fördererfolg als zweifelhaft angesehen. Die Wirtschaftlichkeit der Förde-
rung nachwachsender Rohstoffe wurde im Jahresbericht 2008 im Bei-
trag Nr. 25 vom SRH angezweifelt und der Förderzweck als nicht erreicht
eingestuft.
Im Jahresbericht 2009 des SRH im Beitrag Nr. 23 wurde die Notwendigkeit
des Staatsbetriebes Sächsische Gestütsverwaltung infrage gestellt. Aus-
gliederungen müssen einer kritischen Erfolgskontrolle unterzogen werden.
Bisher fehlten regelmäßig Vergleiche hinsichtlich einer Vorher–Nachher-
Betrachtung der Finanzmittel. Zudem entziehen sich Ausgliederungen
weitgehend der Haushaltssteuerung.
5.3.3 Personalausgaben
Die Staatsregierung hat infolge der absehbaren Veränderungen der demo-
grafischen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen beschlossen, den
Personalbestand der Staatsverwaltung an den Durchschnitt der westdeut-
schen Flächenländer bis zum Jahr 2020 ff. anzupassen.
Der Stellenabbaubericht der Sächsischen Staatsregierung zum Staatshaus-
haltsplan 2011/2012 weist für das Jahr 2012 eine Stellenzahl von
85.542 Stellen aus. Bis zum Jahr 2020 sind bisher über alle Einzelpläne
6.224 Stellen kw gestellt. Für die Jahre 2020 ff. sowie ohne Jahr enthält
der Stellenabbaubericht weitere 2.514 kw-Vermerke. Die nachfolgende
Übersicht zeigt die Verteilung der bereits beschlossenen kw-Vermerke im
120
Kein Einsparpotenzial bei Rückla-
121
gen
Risikovorsorge unumgänglich
122
123
Vorschläge SRH zur Rückführung
124
staatlicher Leistungen
125
Anpassung Personalbestand bis
2020 ff. an Durchschnitt west-
deutscher Flächenländer
126
127

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 61
Zeitraum von 2012 bis 2019 auf die Einzelpläne sowie deren Auswirkun-
gen auf die Stellenpläne.
Verteilung kw-Vermerke 2012 bis 2019 auf die Einzelpläne - ohne
SRH
Stellenplan
Veränderung
kw-Vermerke
2020 ff. und
ohne Jahr
2012 2020 absolut in %
SLT
179
173
-6
-3,4
0
SK 199 190 -9 -4,5 0
SMI
17.471
15.365
-2.106
-12,1
936
SMF 8.643 8.278 -365 -4,2 273
SMK
29.772
28.133
-1.639
-5,5
30
SMJus 8.928 8.385 -543 -6,1 551
SMWA
1.209
1.106
-103
-8,5
155
SMS 910 840 -70 -7,7 13
SMUL
4.053
3.409
-644
-15,9
86
SMWK 13.882 13.147 -735 -5,3 467
allg. Finanzverwaltung
51
51
0
0,0
0
Quelle: Stellenabbaubericht der Staatsregierung zum StHpl. 2011/2012.
Die absehbaren Einnahmen des Freistaates werden im Jahr 2020 nominal
14.680 Mio. € und real 12.839 Mio. € betragen.
11
Unter Zugrundelegung
der vom SRH im Pkt. 4.1 ermittelten Personalausgaben für das Jahr 2010
in Höhe von rd. 4,9 Mrd. € und von 86.925 Stellen (Stellenplan 2010, Per-
sonalsoll A, B und C) fallen rein rechnerisch 56,9 T€ auf eine Stelle. Sofern
zum bereits beschlossenen Stellenabbau in Höhe von 6.224 Stellen kein
weiterer Abbau hinzukäme, fielen im Jahr 2020, nur bei Berücksichtigung
eines jährlichen Inflationsausgleichs von 1,5 %, rd. 5,2 Mrd. € für Perso-
nalausgaben an. Dies entspräche einer Personalausgabenquote von nomi-
nal rd. 36 %. Im Jahr 2010 betrug die Personalausgabenquote noch
rd. 30 % (vgl. Tz. 74 ff.).
Ein weiterer Stellenabbau ist unumgänglich. Ansonsten würde sich der
infolge der geringeren Einnahmen bereits reduzierte Gestaltungsspielraum
zusätzlich signifikant verringern. Um das anvisierte Ziel 70.000 Stellen zu
erreichen, sind bis zum Jahr 2020 ff., gegenüber dem Stellenplan 2012,
weitere 9.318 Stellen (10,9 %) über alle Einzelpläne kw zu stellen.
Im Jahr 2010 lebten in Sachsen rd. 4,1 Mio. Einwohner. Nach der
5. regionalisierten Bevölkerungsprognose wird der Freistaat im Jahr 2025
nur noch rd. 3,8 Mio. Einwohner haben. Mit rückläufigen Bevölkerungszah-
len reduziert sich das Aufgabenvolumen der Staatsverwaltung. Dieses
Konsolidierungspotenzial, die sogenannte demografische Rendite, muss
von der Staatsregierung in Anbetracht der rückläufigen Einnahmeentwick-
lung konsequent erschlossen werden. Hierzu ist u. a. erforderlich, dass die
im Stellenabbaubericht beschlossenen Eckpunkte über die künftige Stel-
lenplanbemessung im Bildungsbereich umgesetzt werden
12
. Damit die
Handlungsfähigkeit der Staatsverwaltung nicht ohne Not eingeschränkt
wird, ist dem weiteren Stellenabbau eine umfassende Aufgabenkritik
(Zweck- und Vollzugskritik) der Staatsregierung vorzuschalten.
11
Basisjahr 2011, Quelle: ifo Institut Niederlassung Dresden, Endbericht zum Forschungsvorha-
ben „Projektion der Einnahmen des sächsischen Landeshaushaltes bis zum Jahr 2025“, Dresden,
Oktober 2011.
12
Vgl. Stellenabbaubericht der Staatsregierung zum StHpl. 2011/2012, S. 20.
128
129
Weiterer Stellenabbau unumgänglich
Stellenabbau umfassende Aufgabenkritik
vorschalten
130

62 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Ursprünglich beabsichtigte die Staatsregierung, den Personalbestand an
den Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer bis zum Jahr 2020
anzupassen. Dies entsprach einer Zielgröße von rd. 70.000 Stellen.
13
Die Staatsregierung beabsichtigt nunmehr, den im Jahr 2010 beschlosse-
nen Stellenabbau zu vollziehen.
14
Das heißt aus heutiger Sicht, bis zum
Jahr 2020 einen Personalbestand von 79.314 Stellen zu erreichen und in
den Folgejahren weitere 2.514 Stellen abzubauen (vgl. Pkt. 4.2). Auch an
der Zielgröße von 70.000 Stellen hält sie fest, die jedoch nunmehr „bis zum
Jahr 2020 ff.“ angestrebt wird.
Das zeitliche Strecken des Stellenabbaus auf „2020 ff.“ entspricht nicht der
Beschlusslage der Staatsregierung aus dem Jahr 2010, nämlich bis
zum
Jahr 2020 einen Personalbestand von 70.000 Stellen zu erreichen. Zudem
ist die Terminierung des Ziels „bis zum Jahr 2020 ff.“ unbestimmt. Wann
das Ziel erreicht werden soll, ist damit offen. So ist weder eine zielgerich-
tete Gestaltung und Steuerung noch eine Erfolgskontrolle des notwendi-
gen Stellenabbaus möglich.
Unter den oben dargestellten Rahmenbedingungen für die künftigen
Haushalte des Freistaates bedeutet jedes Jahr spätere Zielerreichung, Mit-
tel für Personalausgaben zu binden, die dann für die Finanzierung/Kofi-
nanzierung anderer notwendiger Maßnahmen fehlen.
Eine jahreskonkrete Terminierung des anvisierten Stellenziels ist
zwingend geboten.
Die Personalausgaben sind gegenwärtig nach den Zuschüssen und Zuwei-
sungen der zweitgrößte Ausgabenblock im Staatshaushalt. Um diesen
Ausgabenblock langfristig zielgerichtet steuern und periodengenau ver-
gleichen zu können, bedarf es geeigneter Instrumente. Hierbei ist das In-
strument der Stellenplanung unentbehrlich. Eine Steuerung der quantitati-
ven und qualitativen Personalausstattung der Staatsverwaltung in Zeiten
kontinuierlichen Personalabbaus allein mithilfe der Personalausgaben
erscheint wegen der nachhaltigen Auswirkungen von Beschäftigungs-
struktur und Beschäftigungsniveau auf die Funktionsfähigkeit der Verwal-
tung sowie deren nachhaltige Auswirkungen auf den Haushalt nicht
zweckmäßig.
Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des
Berufsbeamtentums gem. Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz. Danach ist der
Dienstherr zu einer angemessenen und dauerhaften Versorgung des Be-
amten und seiner Angehörigen verpflichtet. Diese besondere Fürsorge-
pflicht gegenüber der Gruppe der Beamten führt zu einer entsprechenden
langfristigen Belastung der Haushalte.
Nach der folgenden Übersicht hat der Freistaat Sachsen im Vergleich zu
allen anderen Flächenländern mit rd. 34 % den geringsten Beamtenanteil
an seinen Bediensteten.
13
Vgl. Kabinettsbeschluss Nr. 05/0079 (TOP 2 Haushaltsaufstellung 2011/2012); Stellenabbaube-
richt der Sächsischen Staatsregierung zum StHpl. 2011/2012, Seite 19.
14
Vgl. Kabinettsbeschluss Nr. 05/0513 (TOP 1 Eckwerte des Doppelhaushaltes 2013/2014 sowie
Bericht zu den Voranschlägen zum Doppelhaushalt 2013/2014).
131
132
133
134
135
Instrument der Stellenplanung für
136
Personalabbau unentbehrlich
137
Sachsen hat geringsten Beamte-
138
nanteil im Ländervergleich

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 63
Beamten - Arbeitnehmerverhältnis der Flächenländer
Land
Vollzeitäquivalent
Beamte und Richter
Arbeitnehmer
Schleswig-Holstein
48.923
78 %
22 %
Niedersachsen
163.850
68 %
32 %
Nordrhein-Westfalen
297.630
76 %
24 %
Hessen
116.570
72 %
28 %
Rheinland-Pfalz
83.754
73 %
27 %
Baden-Württemberg
228.377
73 %
27 %
Bayern
255.924
71 %
29 %
Saarland
27.336
56 %
44 %
Brandenburg
51.246
58 %
42 %
Mecklenburg-Vorpommern
35.247
38 %
62 %
Sachsen
76.993
34 %
66 %
Sachsen-Anhalt
52.043
40 %
60 %
Thüringen
54.899
52 %
48 %
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder,
Statistik „Beschäftigte des Landes“, Stichtag: 30.06.2010 und eigene Berechnungen des
Sächsischen Rechnungshofs
15
.
Der vom Freistaat im Jahr 2005 eingerichtete Generationenfonds trägt
maßgeblich für eine generationengerechte Verteilung von Lasten und
Nutzen bei der Finanzierung künftiger Versorgungsansprüche der Beamten
und deren Angehörigen bei. Trotz der im Vergleich zu den anderen Ländern
relativ geringen Verbeamtungsquote binden diese Zuführungen erhebliche
Haushaltsmittel. Im Hj. 2010 betrugen die Zuführungen mit 501 Mio. €
etwa 3 % der Ausgaben des Staatshaushaltes.
In Anbetracht der nicht unerheblichen langfristigen Mittelbindung für
die Zuführungen zum Generationenfonds, den absehbar rückläufigen
Einnahmen und der Tatsache, dass keine Vollfinanzierung der Versor-
gungsansprüche und Beihilfen erfolgt sowie Zweck und Finanzierung
des Generationenfonds noch nicht in der Verfassung des Freistaates
verankert sind, sollte die Staatsregierung vom derzeit verfolgten ver-
gleichsweise defensiven Verbeamtungskonzept nicht abweichen.
5.3.4 Förderpolitik
Verlorene Zuschüsse binden den größten Teil der für Förderinstrumente
bereitstehenden Haushaltsmittel. Andere Förderinstrumente spielen eine
untergeordnete Rolle.
15
Der SRH hat dabei die Vollzeitäquivalente der Teilzeitbeschäftigten proportional auf alle
Teilzeitbeschäftigten verteilt, unabhängig davon, ob sie zur Gruppe der „Beamten und Richter“
oder zur Gruppe der „Arbeitnehmer“ gehören.
139
Generationengerechte Lastenverteilung
durch Generationenfonds
140
Von defensivem Verbeamtungskonzept
unter aktuellen Bedingungen nicht ab-
weichen
Förderung überwiegend durch verlorene
Zuschüsse
141

64 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Die Ressorts SMWA, SMWK, SMI, SMK und SMUL binden große Teile ihrer
Haushaltsmittel durch Zuschüsse mit Fördersätzen zwischen 75 und
100 %.
Nahezu zwei Drittel der Fördermittel aller Ressorts werden mit Fördersät-
zen zwischen 75 und 100 % vergeben.
142
Fördersätzen überwiegend zwi-
schen 75 und 100 %
Prozentualer Anteil verlorener und rückzahlbarer Zuschüsse geplanter Haus-
haltsmittel für Förderinstrumente
0
20
40
60
80
100
verlorene Zuschüsse
2.075.881.000 €
2.014.379.500 €
rückzahlbare Zuschüsse
275.437.300 €
225.632.600 €
2011
2012
%
Anteil an Haushaltsmitteln, die mit Fördersätzen von 75 bis 100 % von den
einzelnen Ressorts verausgabt werden
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
SMWK
110.745.300 €
110.823.700 €
SMWA
282.309.500 €
256.383.100 €
SMUL
103.284.100 €
98.359.300 €
SMS
57.368.000 €
55.488.000 €
SMK
166.846.000 €
118.888.900 €
SMJus
5.541.200 €
5.561.300 €
SK
852.400 €
852.400 €
SMI
98.647.800 €
73.277.900 €
2011
2012
%

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 65
Aus den Übersichten wird deutlich, dass die Staatsregierung dringend
ihren Handlungsspielraum erhöhen muss, indem sie die Fördersätze ab-
senkt und damit die Förderwirkung bei geringer werdenden Mitteln erhöht.
Im Januar dieses Jahres hat sich der SRH zu Förderverfahren zur Bewälti-
gung der Folgen von Tornado und Hochwasser 2010 in einer Prüfungsmit-
teilung geäußert. Dieser Förderbereich kann auch beispielhaft für andere
Förderbereiche gesehen werden (vgl. Pkt. 5.3.2).
Bei der Gewährung staatlicher Zuwendungen nach § 23 SäHO i. V. m.
§ 44 SäHO sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Notwendigkeit
und Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu beachten. Dies bedingt, dass
die Geeignetheit und Wirksamkeit des Förderinstruments in Bezug auf die
Erreichung des Förderziels vorab zu prüfen sind. Wenn Geschädigte nicht
in der Lage sind, Darlehen zu bedienen, kann das Förderziel nicht erreicht
werden. Verfügt der Geschädigte hingegen über genügend Eigenmittel,
Spenden oder Versicherungsleistungen, bedarf es keiner staatlichen Unter-
stützung. Bei Förderung von Schadensbeseitigungsmaßnahmen sowohl
durch zinsgünstige Darlehen, als auch durch Zuschüsse bzw. auf Basis
spezieller Schadensrichtlinien als auch von Richtlinien der Fachförderung
bedarf es einer einheitlichen Förderstrategie und -praxis, um eine Intrans-
parenz des Mitteleinsatzes und die Gefahr der Doppelförderung auszu-
schließen.
Die Gefahr von Überkompensationen und Mitnahmeeffekten müssen im
Rahmen des Möglichen ausgeschlossen sein. Dazu müssen die Verfahren
so gestaltet werden, dass nicht lediglich die Angaben der Antragsteller
Maßstab der Prüfung sind. Risiken der Fehlverwendung oder des Miss-
brauchs staatlicher Zuwendungen können nur mit geeigneten Kontrollver-
fahren wirksam vorgebeugt werden. Das zeigen nicht zuletzt die Stichpro-
benkontrollen des SRH. Personalabbau und Verwaltungsvereinfachung
rechtfertigen keine Abstriche bei der gebotenen haushaltsrechtlich korrek-
ten Mittelbewirtschaftung.
Nach Nr. 2.4 VwV zu § 44 SäHO ist bei der Bemessung der Höhe der Zu-
wendung insbesondere dem Umstand Rechnung zu tragen, dass eine Zu-
wendung nur insoweit bewilligt werden darf, als ein erhebliches Staatsin-
teresse vorliegt, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendi-
gen Umfang befriedigt werden kann. Bei der Bemessung der Höhe einer
Zuwendung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Staatsmittel sind
143
144
145
Intransparenz und Doppelförderung
ausschließen
146
Überkompensation und Mitnahmeeffekte
vermeiden
Geeignete Kontrollverfahren gegen Zu-
wendungsmissbrauch
147
Anteil verschiedener Fördersätze am Gesamtfinanzvolumen
(ohne Mittel, die im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung verausgabt werden)
100-75 %
100-75 %
70-50 %
70-50 %
45-10 %
45-10 %
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
45-10 %
137.443.400 €
145.949.700 €
2011 2012
%
70-50 %
100-75 %
376.765.100 €
376.347.300 €
1.107.926.700 €
972.187.400 €

66 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
deshalb sowohl das Eigeninteresse und die Leistungskraft des Zuwen-
dungsempfängers (angemessene Eigenmittel) als auch die Finan-
zierungsbeteiligungen Dritter angemessen zu berücksichtigen. Nach
Nr. 2.1 VwV zu § 44 SäHO ist hinreichend zu prüfen, welche Finanzie-
rungsart unter Berücksichtigung der Interessenlage des Staates und des
Zuwendungsempfängers den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit am Besten entspricht.
5.3.5 Liegenschaften-Abbaukonzept Flächen
Nach Angaben des SIB stehen den Landeseinrichtungen des Freistaates
Sachsen insgesamt rd. 3,4 Mio. m² Hauptnutzfläche zur Verfügung, die
sich wie folgt verteilen:
Eine wirtschaftliche und effiziente Behördenstruktur ist nur zu erreichen,
soweit vorhandene Einsparpotenziale entsprechend umgesetzt werden:
200 Tsd. m² Hauptnutzfläche
durch die Realisierung des im Doppel-
haushalt 2011/2012 beschlossenen Stellenabbaus,
rd. 100 Tsd. m² Hauptnutzfläche
des Flächenüberhangs des Freistaa-
tes Sachsen durch Annäherung an den geringeren Flächenquerschnitt
von Sachsen-Anhalt (in einem ersten Schritt um ein Viertel) sowie der
Einführung moderner Personaleinsatz- und Bürokonzepte,
insgesamt lassen sich rechnerisch rd. 300 Tsd. m² Hauptnutzfläche
einsparen, was rd. 16 % der Fläche entspricht, die aktuell von Lan-
deseinrichtungen des Freistaates Sachsen genutzt wird (ohne
Hochschulen und Finanzvermögen).
16
16
Vgl. Beratende Äußerung „Nachhaltigkeit und Reduzierung der Bewirtschaftungs- und Bauunter-
haltsausgaben des Freistaates Sachsen“ September 2011.
148
149
300 Tsd. m² Hauptnutzfläche
Einsparpotenzial
Flächenbestände nach Ressorts in Prozent
SMI, Vermessung
0,3 %
SMI, Sonstige
4,5 %
SMK
3,2 %
SMI, Polizei
10,7 %
SMJus, Gerichte
6,5 %
SMJus, JVA
5,2 %
Landtag
0,4 %
Staatskanzlei
0,3%
SMWK
9,1 %
Finanzvermögen
7,7 %
Hochschulen
36,8 %
SRH
0,2 %
SMUL
5,8 %
SMS
2,6 %
SMWA
0,9 %
SMF
5,7 %

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 67
Die Realisierung der Flächeneinsparpotenziale von rechnerisch min-
destens 300 Tsd. m² Hauptnutzfläche würde eine Verringerung der
jährlichen Bewirtschaftungsausgaben von rd. 12 Mio. € sowie Einspa-
rungen im Bauunterhalt von 5,2 Mio. € nach sich ziehen.
Unterstellt man, dass von den freiwerdenden Flächen – unter Vernach-
lässigung des rechnerischen Mietanteils von 18 % - lediglich die Hälfte
zeitnah veräußert würde, könnte bereits – basierend auf einer Grobrech-
nung des SRH anhand der Vermögensrechnung des Freistaates Sachsen –
ein Verkaufserlös von rd. 90 Mio. € erzielt werden.
5.3.6 Rücklagen und Risikovorsorge
Nach Auffassung des SRH sind für eine nachhaltige Haushaltswirtschaft
die Bildung von Rücklagen und anderen Instrumenten der Risikovorsorge
unabdingbar. Derzeit sind die Bürgschaftssicherungsrücklage, die Kassen-
verstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage und die Rücklagen gem.
§ 2 Abs. 2 SächsFAG von besonderer Bedeutung. Im Bedarfsfall ist die
Bildung weitere Rücklagen möglich, bspw. eine Risikoausgleichsrücklage
für Bund-Länder-Finanzbeziehungen oder Rücklage zur Weitergabe von
Wohngeldeinsparungen. Andere Instrumente der Vorsorge sind die Einrich-
tung des Garantiefonds, des Generationenfonds und der Versorgungsrück-
lage. Mit diesen Instrumenten werden zukünftige Zahlungsansprüche an
den Freistaat bereits heute abgesichert.
Weiterer wichtiger Aspekt der Risikovorsorge sind die Risikoabschläge des
SMF auf die regionalisierten Ergebnisse der Steuerschätzungen (vgl.
Pkt. 2.2). Dieses Verfahren hat sich aus Sicht des SRH bewährt.
Durch die Rückführung der ostspezifischen Aufbau- und Fördermittel
(Solidarpaktmittel, Bundes- und EU-Fördermittel) wird der Haushalt Sach-
sens abhängiger von der gesamtdeutschen Wirtschaftsentwicklung und
damit von den Einnahmen aus Steuern und den steuerinduzierten Ein-
nahmen. Die Entwicklungsprognose der Steuerdeckungsquote auf über
80 % nach 2025 macht diese Abhängigkeit deutlich. Die bisherige kon-
stante Größe von rd. 3 Mrd. € ostspezifischer Transfermittel entfällt bis
2020. Die Schwankungen des gesamtdeutschen Wirtschaftswachstums in
den letzten 10 Jahren verdeutlicht die nachstehende Grafik.
150
12 Mio. € weniger Bewirtschaftungsaus-
gaben und 5,2 Mio. € weniger Bauunter-
halt möglich
151
152
Risikovorsorge durch Rücklagenbildung
für nachhaltige Haushaltswirtschaft
unabdingbar
153
Risikoabschläge auf Steuerschätzungen
wichtiger Aspekt der Vorsorge
154
Haushalt wird abhängiger von Schwan-
kungen des gesamtdeutschen Wirt-
schaftswachstums
Darstellung des Flächenabbaus
3.400.000 m²
3.100.000 m²
200.000 m²
100.000 m²
2.000.000
2.200.000
2.400.000
2.600.000
2.800.000
3.000.000
3.200.000
3.400.000
3.600.000
Hauptnutzfläche in m²
Flächenabbau durch
Stellenabbau
Flächenabbau durch
Flächenüberhang

68 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Quelle: Statistisches Bundesamt.
Durch den nachgelagerten Abrechnungsmodus für den Länderfinanzaus-
gleich wirkt sich eine Veränderung des gesamtdeutschen Wirtschafts-
wachstums zeitlich verzögert auf die Einnahmen des Freistaates aus
(vgl. Pkt. 2.2).
Den bisher größten Einbruch der Steuereinnahmen und steuerinduzierten
Einnahmen verzeichnete der Freistaat im Hj. 2002 mit einem Rückgang
von rd. 1,3 Mrd. €.
Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in 2009 und 2010
haben gezeigt, dass der Freistaat die Ausgaben trotz Bewirtschaftungs-
maßnahmen nicht im ausreichenden Maß an die gesunkenen Einnahmen
anpassen konnte. Der Haushaltsausgleich war nur durch Entnahmen aus
der Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage möglich.
Durch Vorsorgemaßnahmen müssen nicht nur die Einnahmeschwan-
kungen ausgeglichen werden, auch unumgängliche Mehrausgaben, z. B.
ein Mehrbedarf an Lehrern und Hochschulpersonal, müssen zukünftig
abgedeckt werden. Vorsorgemaßnahmen ermöglichen eine nachhaltige
Haushaltswirtschaft bei Gewährleistung einer nötigen Flexibilität des
Haushalts.
Mit steigender Abhängigkeit des sächsischen Haushalts von den Steuerein-
nahmen werden die Einnahmeschwankungen zunehmen. Umso wichtiger
wird die ausreichende Vorsorge in wirtschaftlich starken Jahren zum Aus-
gleich der wirtschaftlich schwächeren Jahre.
Neben den Einnahmeschwankungen hat der SRH in seinen letzten Jahres-
berichten wiederholt auf weitere mögliche Risiken und damit verbundene
Mehrausgaben hingewiesen. Auch wenn nicht alle Risiken erfasst und für
jede Eventualität Vorsorge getroffen werden kann, hält der SRH die Ein-
richtung eines Risikomanagements für erforderlich. Insofern unterstützt
der SRH die erstmalige Darstellung von mittelfristigen Haushaltsrisiken in
der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015.
Unter der Einrichtung eines Risikomanagements versteht der SRH nicht
nur das Abwägen von Risiken bei den Einnahmen und Vorsorge durch
Rücklagen und für anstehende Pensionsverpflichtungen. Wie die Erfah-
rungen der Vergangenheit gezeigt haben, müssen auch langfristige und
finanzintensive Verträge einer Kontrolle unterzogen werden, um hier mög-
155
156
Bisher keine Anpassung der Aus-
157
gaben an weggebrochene Ein-
nahmen möglich gewesen
Nötige Flexibilität des Haushalts
158
durch Vorsorgemaßnahmen
In starken Haushaltsjahren Vor-
159
sorge für wirtschaftlich schwä-
chere Jahre treffen
Einrichtung Risikomanagement
160
vom SRH gefordert
161
0,0
-0,4
1,2
0,7
3,7
3,3
1,1
-5,1
3,7
3,0
-6
-5
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
5
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
2009
2010 2011
Veränderungen des preisbereinigten Bruttoinlandprodukts gegenüber dem Vorjahr in %

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 69
liche finanzielle Risiken aufzuzeigen. Ebenso dürfen sich Nebenhaushalte
nicht einer Haushaltssteuerung entziehen. Hierzu bedarf es der Mitwirkung
aller Ressorts.
6 Fazit
Der absehbare Einnahmerückgang muss sich auf der Ausgabenseite wider-
spiegeln. Nach 20 Jahren Aufholprozess muss schwerpunktmäßig ent-
schieden werden, welche Investitionen erforderlich sind. Das führt zu
einem wachsenden Planungsaufwand. Förderbereiche müssen dahinge-
hend überdacht werden, welche freiwilligen Leistungen langfristig finan-
zierbar sind. Die Kommunen müssen sich ebenso auf weniger Transferleis-
tungen einstellen.
Im Personalbereich zeigt sich durch die aktuelle Debatte um den Lehrer-
mangel, dass die strategische Personalplanung im Freistaat noch unzurei-
chend ist.
Neben der Forderung nach tragfähigen Personalkonzepten hält der SRH
die Forderung nach Verankerung des Generationenfonds in der Verfassung
aufrecht.
Die zunehmende Abhängigkeit von den Steuereinnahmen und steuerindu-
zierten Einnahmen wird die Bedeutung von Rücklagen als Instrument der
Vorsorge für die Einhaltung der Schuldengrenze stärken. Um ein vorzeiti-
ges Auflösen dieser Rücklagen zum Ausgleich von Konjunkturschwankun-
gen zu verhindern, sollte mindestens im HG eine entsprechende Zweckbin-
dung festgelegt werden und perspektivisch eine Pflicht zur Rücklagenbil-
dung in der Verfassung verankert werden.
Der SRH erwartet eine über die mittelfristige Finanzplanung hinausgehen-
de strategische Planung. Die vom SMF an das ifo Institut in Auftrag gege-
bene Projektion der Einnahmen bis zum Jahr 2025 kann dabei nur ein
Anfang sein. Langfristprognosen müssen fortgeschrieben und um die Aus-
gabenseite ergänzt werden.
162
Freiwillige Leistungen prüfen
Weniger Transferleistungen
163
164
Forderung nach tragfähigen Personalkon-
zepten und Verankerung des Generatio-
nenfonds in der Verfassung
165
Zweckbindungspflicht zur Rücklagenbil-
dung im HG und in der Verfassung fest-
schreiben
166
Strategische Planung gefordert

70 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
03
Nebenhaushalte
1 Bestand und weitere Entwicklung
Nebenhaushalte sind Einrichtungen und Vermögen des Freistaates, bei
denen das Land Eigentümer ist oder eine eigentümerähnliche Stellung
einnimmt. Dazu zählen Staatsbetriebe, Sondervermögen, juristische Perso-
nen des öffentlichen Rechts und Unternehmen, an denen der Freistaat
Sachsen beteiligt ist. Nebenhaushalte werden außerhalb des Kernhaushalts
geführt und im Regelfall nur mit den Zu- und Abführungen im StHpl.
erfasst.
Zu den Nebenhaushalten des Freistaates zählen bspw. 15 Staatsbetriebe,
16 Sondervermögen und der Generationenfonds. Daneben werden
15 Hochschulen des Freistaates als Körperschaften des öffentlichen Rechts
geführt.
Mit dem Verkauf seiner Anteile ist der Freistaat Sachsen mit Ablauf des
30.06.2011 nicht mehr an der Sachsen-Finanzgruppe beteiligt. Die Sonder-
vermögen Klimaschutzfonds Sachsen und SachsenLand-Fonds wurden
aufgelöst, der Darlehensfonds zur Verbesserung der regionalen Wirt-
schaftsstruktur im Geschäftsbereich des SMWA und der Zukunftsfonds
Sachsen - Stärkung von Innovation, Wissenschaft, Forschung im Ge-
schäftsbereich des SMWK (HBG 2011/2012, Art. 3 Sächsisches Gesetz zur
Errichtung von Förderfonds) errichtet.
Im Geschäftsbereich des SMWK sollen der Staatsbetrieb Landesbühnen
Sachsen zum 01.08.2012 (Beschluss Haushaltsgesetzgeber Dezember 2010)
und der Staatsbetrieb Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten zum
01.01.2013 (Kabinettsbeschluss Juni 2010) in eine private Rechtsform
überführt werden. Weiterhin wird gegenwärtig geprüft, die Staatsbetriebe
Staatsschauspiel und Staatsoper unter Wahrung der jeweiligen künstleri-
schen Integrität ab dem 01.01.2013 bzw. zum Spielzeitbeginn der Saison
2013/2014 in einen Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater zusam-
menzuführen. Für die Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universi-
tätsbibliothek Dresden - ist eine Umwandlung in einen Staatsbetrieb zum
01.01.2014 geplant.
Der Bestand der unmittelbaren Beteiligungen des Freistaates an Unter-
nehmen des privaten Rechts hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund des
Wegfalls der Beteiligung an der S-Bahn-Tunnel-Leipzig GmbH i. L. auf
29 reduziert. Der Bestand der mittelbaren Beteiligungen des Freistaates an
Unternehmen des privaten Rechts verringerte sich auf 49.
1
2
3
4
5

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 71
Der Bestand an Nebenhaushalten zum 31.12.2011 ist nachfolgend nach
Angaben des SMF dargestellt:
6
Nebenhaushalte
Einrichtungen, bei denen der Freistaat Eigentümer,
Miteigentümer ist oder eine eigentümerähnliche
Stellung einnimmt
Staatsbetriebe
Juristische Personen des
öffentlichen Rechts
Beteiligungen an
Unternehmen des
privaten Rechts
Einrichtungen,
die wie Staats-
betriebe geführt
werden
Staatsbetrieb für
Mess- und Eichwesen
Landestalsperrenver-
waltung
Staatliche Betriebsge-
sellschaft für Umwelt
und Landwirtschaft
Sächsische
Gestütsverwaltung
Staatliche Schlösser,
Burgen und Gärten
Sachsen
(11 Schlossbetriebe)
Staatsschauspiel
Dresden
Sächsische Staatsoper
Dresden
Landesbühnen
Sachsen
Deutsche Zentral-
bücherei für Blinde
zu Leipzig
Sachsenforst
Sächsische Informatik
Dienste
Geobasisinformation
und Vermessung
Sachsen
Landesamt für
Archäologie
Sächsisches Immobi-
lien- und Bau-
management
Staatliche Kunst-
sammlungen
Dresden
1
Körperschaften:
Sächsische
Akademie der Künste
Sächsische
Akademie der
Wissenschaften
15 Hochschulen
Stiftungen:
Stiftung Sächsische
Gedenkstätten zur
Erinnerung an die
Opfer politischer
Gewalt
Kulturstiftung des
Freistaates Sachsen
Sächsische Landes-
stiftung für Natur
und Umwelt ein-
schließlich Natur-
schutzfonds
Stiftung Sächsische
Behindertenselbsthilfe
Otto Perl
Stiftung für das
sorbische Volk
Anstalten:
Universitätsklinikum
Dresden
Universitätsklinikum
Leipzig
Kreditanstalt für
Wiederaufbau
Süddeutsche
Klassenlotterie
Sächsische
Aufbaubank
-Förderbank
4 Studentenwerke
Berufsakademie
Sachsen/7 Staat-
liche Studienaka-
demien
Generationenfonds
4 Landeskranken-
häuser mit
4 Medizinischen
Versorgungszent-
ren
1 Wohn- und
Pflegeheim
2 Medizinische
Fakultäten
Stiftung Fürst-
Pückler-Park
29 unmittelbare
Beteiligungen
(siehe gesondertes
Schaubild)
49 mittelbare
Beteiligungen
Grundstock
Versorgungsrücklage des
Freistaates Sachsen
Staatslotterie im Freistaat
Sachsen
3
Mikrodarlehensfonds I
2
(Förderzeitraum 2000
- 2006)
Mikrodarlehensfonds II
2
(Förderzeitraum 2007
- 2013)
Aufbauhilfefonds Sachsen
2002
Fonds Krisenbewältigung
und Neustart
Wohnraumförderungs-
fonds Sachsen
Stadtentwicklungsfonds
Sachsen
Zukunftsfonds Sachsen
- Stärkung von Innovation,
Wissenschaft, Forschung
Darlehensfonds zur Verbes-
serung der regionalen
Wirtschaftsstruktur
Fonds zur Rettung und
Umstrukturierung von
sächsischen Unternehmen
Sächsischer Consultant-
Fonds
Altlastenfonds Sachsen
Kommunaler Vorsorge-
fonds
Garantiefonds
Sonstige
Sondervermögen
Stiftung Elbsand-
steingebirge Kunst
und Natur
Ausgleichsabgabe
nach der Altenpflege-
ausgleichsverordnung
Konsolidierungs- und
Wachstumsfonds der
Sächsischen Beteili-
gungsgesellschaft
1
Das Vermächtnis Hegenbarth wird beim Staatsbetrieb Staatliche
Kunstsammlungen Dresden bilanziert, aber namentlich nicht
erwähnt.
2
Getrennter Ausweis der Mikrodarlehensfonds I und II, da die
Fonds getrennt verwaltet werden und auf der Landesmittelseite
über getrennte Zuführungstitel im Epl. 07 verfügen.
3
Vgl. Beitrag Nr. 28
Betätigung des Freistaates Sachsen bei der
Sächsischen Lotto GmbH.

72 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
2 Auswirkungen auf den Gesamthaushalt
2.1 Ausgaben des Staatshaushaltes an Nebenhaushalte
Die Zuschüsse und Zuführungen an Nebenhaushalte beliefen sich im
Hj. 2010 auf rd. 2,9 Mrd. €.
1
Folglich wurden etwa 17,5 % der Gesamtaus-
gaben des Staatshaushaltes an Nebenhaushalte ausgereicht. Neben den
Zuschüssen und Zuführungen aus den HGr. 6 und 8 der jeweiligen Kapitel
flossen auch Mittel aus anderen Haushaltsstellen an die Nebenhaushalte.
Der Anstieg der Zuschüsse und Zuführungen an Nebenhaushalte im
Hj. 2010 um 5,8 % ist überwiegend auf die Zuführungen in Höhe von
958,3 Mio. € an den im Hj. 2010 errichteten Garantiefonds zurückzufüh-
ren. Das im Hj. 2010 errichtete Sondervermögen Garantiefonds übernimmt
den gesamten Rechts- und Geschäftsverkehr der an die Landesbank Ba-
den-Württemberg veräußerten Landesbank Sachsen AG, einschließlich der
Finanzierung der Inanspruchnahme aus der Garantieverpflichtung in Höhe
von bis zu 2,75 Mrd. €, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Lan-
desbank Sachsen AG eingegangen werden musste. Der Garantiefonds hat
im Hj. 2010 entsprechend § 3 Abs. 1 Sächsisches Garantiefondsgesetz den
Bestand der Bürgschaftssicherungsrücklage in Höhe von 832 Mio. € sowie
einen Bestand in Höhe von rd. 126,3 Mio. € aus dem Grundstock über-
nommen. Darüber hinaus werden nunmehr jährliche Zuführungen an den
Garantiefonds nach Maßgabe des StHpl. getätigt, ab 2013 mindestens in
Höhe von 100 Mio. € jährlich.
1
Drittmittel wurden nicht berücksichtigt.
17,5 % der Gesamtausgaben des
7
Staatshaushaltes flossen 2010 an
Nebenhaushalte
8
Dienstleistungen
Produktions-
unternehmen
Bäder- und Kur-
unternehmen
Verkehrsunter-
nehmen
Wissenschaft
und Kunst
Staatliche Porzellan-
Manufaktur Meissen
GmbH
Zentrum Mikroelek-
tronik Dresden AG
Sächsische Staatsbä-
der GmbH
Mitteldeutsche Flug-
hafen AG
Flughafen Dresden
GmbH
Flughafen Leipzig/
Halle GmbH
Sächsische Binnen-
häfen Oberelbe GmbH
Sächsische Dampf-
schifffahrts-GmbH
FWU Institut für Film und
Bild in Wissenschaft und
Unterricht gGmbH
HIS Hochschul-
Informations-System GmbH
Kunst- und Ausstellungs-
halle der Bundesrepublik
Deutschland GmbH
Mitteldeutsche Medien-
förderung GmbH
Helmholtz-Zentrum für
Umweltforschung GmbH
- UFZ
Augustusburg/Scharfen-
stein/Lichtenwalde
Schlossbetriebe gGmbH
Festung Königstein gGmbH
DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs-
und -bau GmbH
Wirtschaftsförderung
Sachsen GmbH
Leipziger Messe GmbH
EEX European Energy
Exchange AG
LSEG Landessiedlungs-
und Entwicklungsgesell-
schaft Sachsen mbH i. L.
Sächsische Landsiedlung
GmbH - SLS
MHS Management-Hol-
ding Sachsen GmbH i. L.
Sächsischer Rinderzucht-
verband e. G.
Sächsische Energieagen-
tur SAENA GmbH
Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts
Sächsische Spielbanken-
GmbH & Co. KG
Sächsische Spielbanken-
beteiligungs-GmbH
LISt-Gesellschaft für
Verkehrswesen und
ingenieurtechnische
Dienstleistungen mbH
Sächsische Lotto-GmbH
Neue Länder Grund-
stücksverwertung und
Verwaltung GmbH i. L.

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 73
Folgende Grafik verdeutlicht die Anteile der an Nebenhaushalte ausge-
reichten Zuschüsse und Zuführungen an den Gesamtausgaben im
Hj. 2010, gegliedert nach Organisationsformen:
Der Garantiefonds erhielt mit 5,9 % der Gesamtausgaben 2010 rd. ein
Drittel der gesamten Zuschüsse und Zuführungen an Nebenhaushalte. Die
Zuschüsse an die Sondervermögen insgesamt beliefen sich im Hj. 2010 auf
rd. 1,1 Mrd. €. Die an die Hochschulen, den Generationenfonds sowie an
die Staatsbetriebe im Hj. 2010 ausgereichten Zuschüsse und Zuführungen
in Höhe von 1,5 Mrd. € sind im Vergleich zum Vorjahr um 4,3 %
(61,3 Mio. €) leicht angestiegen.
Die Zuschüsse und Zuführungen an die Staatsbetriebe sind im Zeitraum
2006 bis 2011, u. a. aufgrund der Zunahme der Anzahl an Staatsbetrieben,
Tarifanpassungen und den Zuführungen an den Generationenfonds, um
fast die Hälfte gestiegen.
9
10
11
Zuschüsse und Zuführungen an Staatsbe-
triebe seit 2006 um die Hälfte gestiegen
Juristische Personen
des öffentlichen Rechts
7,3 % (1.196 Mio. €)
(davon 3,8 % Hochschulen
(626 Mio. €)
und 3,1 % Generationen-
fonds (501 Mio. €))
Staatsbetriebe
2,2 %
(368 Mio. €)
Sondervermögen
6,8 %
(1.122 Mio. €),
darunter 5,9 %
Garantiefonds
(958 Mio. €)
Einrichtungen, die wie
Staatsbetriebe geführt
werden
0,8 %
(136 Mio. €)
Beteiligungen an Unternehmen
des öffentlichen und privaten Rechts
0,3 %
(43 Mio. €)

74 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Staatsbetriebe
Zuschuss in €
31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009
3
31.12.2010
3
31.12.2011
3
Sächsisches Immobilien und Bauma-
nagement
53.557.515
54.871.900
51.976.200
59.213.602
57.686.154
56.350.164
Staatliche Schlösser, Burgen und
Gärten Sachsen
10.807.944 9.722.008 11.291.471 12.985.032 12.367.823 11.748.595
Staatsbetrieb für Mess- und Eichwe-
sen
947.000
1.100.000
1.200.000
859.426
898.315
1.285.360
Landestalsperrenverwaltung 50.050.700 55.620.200 54.601.132 63.843.656 71.082.507 57.859.098
Staatsbetrieb Sachsenforst
50.381.144
55.852.319
36.500.000
1
54.185.261
4
42.018.285
4
52.085.507
Staatliche Betriebsgesellschaft für
Umwelt und Landwirtschaft
12.733.400 12.882.100 15.610.800 19.218.013 18.893.386 18.542.585
Sächsische Gestütsverwaltung
3.304.857
2.881.000
3.103.600
3.114.877
3.124.858
3.471.322
Sächsische Staatsoper Dresden 43.128.431 40.269.600 37.078.900 37.345.000 41.086.200 44.700.000
Staatsschauspiel Dresden
15.004.900
15.228.300
13.850.000
17.358.000
17.196.500
17.195.000
Landesbühnen Sachsen
12.499.400 13.098.600 11.606.000 12.457.000 12.796.000 9.398.000
Deutsche Zentralbücherei für Blinde
zu Leipzig
3.429.425
3.019.300
3.100.000
3.300.000
3.264.500
3.300.000
Sächsische Informatik Dienste
2
23.275.000
28.834.975
31.575.751
31.482.605
Sächsische Informatik Dienste -
Landesrechenzentrum Steuern
2
22.523.600
18.679.472
21.335.112
20.409.060
Landesamt für Archäologie mit
Landesmuseum für Vorgeschichte
5.934.700 5.596.443 6.341.105 6.264.655
Geobasisinformation und Vermes-
sung Sachsen
keine Daten
vorhanden
19.841.860
19.652.889
19.100.203
Staatliche Kunstsammlung Dresden
13.242.548 22.740.008
5
18.608.800
5
Summe
255.844.716
264.545.327
291.651.403
370.075.165
382.059.392
371.800.954
1
Übergang von 193 Mitarbeitern auf die Kommunen im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform.
2
Darstellung getrennt nach Einzelplänen.
3
In den Beträgen enthalten sind die Zuführungen an den Generationenfonds in Höhe von 12,3
Mio. € (2009), 13,6 Mio. € (2010) und
12,9 Mio. € (2011).
4
Zusätzliche Zuführungen an die Rücklage in Höhe von 5,8 Mio. € im Hj. 2009 und 2,5 Mio. € im Hj. 2010.
5
Eingliederung der Staatlichen Ethnographischen Sammlungen Sachsen in den Verbund der Staatlichen Kunstsammlungen zum 01.01.2010.
Im Hj. 2011 sank der Anteil der an Nebenhaushalte ausgereichten Zu-
schüsse und Zuführungen auf rd. 2,1 Mrd. €, dies entspricht etwa 12,9 %
der Gesamtausgaben des Staatshaushaltes. Der Rückgang der Zuschüsse
und Zuführungen an Nebenhaushalte im Hj. 2011 basiert auf der vorge-
nannten, im Hj. 2010 erfolgten, Ausstattung des Garantiefonds mit Zufüh-
rungen in Höhe von 958 Mio. €. Die im Hj. 2011 erfolgten Zuführungen an
den Garantiefonds in Höhe von 316 Mio. € erklären u. a. den leichten An-
stieg der Zuschüsse und Zuführungen an Nebenhaushalte im Vergleich
zum Hj. 2009.
2.2 Personalbestand und -aufwendungen der Nebenhaushalte
Im Hj. 2010 waren rd. ein Fünftel der Beschäftigten (in VZÄ) des Freistaa-
tes Sachsen in den Staatsbetrieben und Hochschulen beschäftigt. Folglich
wird ein erheblicher Personalbestand aus dem Kernhaushalt in die Neben-
haushalte verschoben. Die Personalaufwendungen der Nebenhaushalte
werden nicht bei den Personalausgaben der HGr. 4, sondern bei den Zu-
schüssen der HGr. 6 ausgewiesen. Die Berechnung der Personalausgaben-
quote des Freistaates verliert aufgrund dieser Verschiebung der Haushalts-
struktur an Bedeutung und Aussagekraft (vgl. Beitrag Nr. 2).
12
Rund ein Fünftel der Beschäftig-
13
ten des Freistaates waren 2010 in
Staatsbetrieben und Hochschulen
beschäftigt

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 75
Nachfolgende Grafik verdeutlicht die Personalaufwendungen bei den
Staatsbetrieben und Hochschulen zum 31.12.2010 anteilig an den Gesamt-
personalaufwendungen des Freistaates
2
.
Im Hj. 2010 betrugen die Personalaufwendungen der Staatsbetriebe und
Hochschulen 952 Mio. €. Darüber hinaus leistet der Freistaat Sachsen
Zahlungen an Einrichtungen, die wie Staatsbetriebe geführt werden und
an weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts. Insgesamt beliefen sich die Personalaufwendungen der Staatsbe-
triebe, Einrichtungen, die wie Staatsbetriebe geführt werden und der Kör-
perschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auf
1.404 Mio. €.
3
2
Gesamtpersonalaufwendungen hier HGr. 4 zzgl. Personal der Staatsbetriebe und Hochschulen,
Drittmittelbeschäftigte wurden bei der Ermittlung des Personalbestandes und der Personalauf-
wendungen, außer bei den Staatsbetrieben im Geschäftsbereich des SMUL, nicht berücksichtigt.
3
Personalaufwendungen nach Angabe der Ressorts.
14
15
Hochschulen 14,0 %
Staatsbetriebe 6,9 %

76 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter
in VZÄ bei den Staatsbetrieben und den Hochschulen nach Angaben der
Ressorts:
Mitarbeiter in VZÄ
Staatsbetriebe 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011
Sächsisches Immobilien und Baumanagement
1.229,3
1.208,6
1.207,1
1.198,9
1.149,4
997,6
Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen 232,0 194,5 196,5 197,0 225,3 226,8
Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen
90,4
88,2
87,1
85,5
83,8
84,7
Landestalsperrenverwaltung 730,8 777,1 770,1 778,6 781,0 789,1
Staatsbetrieb Sachsenforst
1.746,3
1.717,0
1.555,8
1
1.435,8
1.403,3
1.434,8
Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und
Landwirtschaft 170,9 179,4 243,7
2
275,2 274,3 257,9
Sächsische Gestütsverwaltung
103,8
104,0
102,8
102,0
101,3
105,2
Sächsische Staatsoper Dresden
802,0 797,0 784,3 774,2 788,4 781,7
Staatsschauspiel Dresden
274,0
269,0
257,7
258,4
256,9
258,7
Landesbühnen Sachsen
287,5 263,0 281,6 279,1 277,0 274,0
Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig
77,0
76,0
76,0
75,0
75,5
73,8
Sächsische Informatik Dienste
3
269,5 293,5 303,4 300,9
Sächsische Informatik Dienste - Landesrechen-
zentrum Steuern
3
151,1
148,4
141,2
141,1
Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für
Vorgeschichte
73,5 74,5 71,9 70,6
Geobasisinformation und Vermessung Sachsen
279,5
256,4
252,4
259,9
Staatliche Kunstsammlung Dresden
260,0
307,3
4
303,0
Hochschulen
10.482,9
10.635,4
10.611,7
Summe
5.744,0 5.673,8 6.336,2 16.975,2 17.127,6 16.971,4
1
Übergang von 193 Beschäftigten auf die Kommunen im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform.
2
Ab 01.08.2008 durch Integration der Labore der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft 53 VZÄ mehr.
3
Darstellung getrennt nach Einzelplänen.
4
Eingliederung der Staatlichen Ethnographischen Sammlungen in den Verbund der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden zum
01.01.2010.
Abweichungen der Summen sind rundungsbedingt.
Die Ausgliederung von Aufgaben aus dem Staatshaushalt in Nebenhaus-
halte führt neben der Verschiebung der Haushaltsstruktur dazu, dass die
Mitarbeiter im Ländervergleich statistisch nicht mehr dem Freistaat zuge-
rechnet werden.
3 Sondervermögen
Sondervermögen werden wie Staatsbetriebe außerhalb des Staatshaushalts
geführt und im StHpl. nur mit den Zu- und Abführungen erfasst (§ 26
Abs. 3 SäHO). Daneben sind der HR Übersichten über die Einnahmen, Aus-
gaben sowie über den Bestand beizufügen (§ 85 Abs. 1 Nr. 2 SäHO).
16
17
18

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 77
3.1 Bestand der Sondervermögen
Der Gesamtbestand der Sondervermögen ist zum 31.12.2011 gegenüber
dem Vorjahr um rd. 116 Mio. € auf 2,2 Mrd. € angestiegen. Die Sonder-
vermögen weisen zum 31.12.2011 folgende Bestände aus:
Sondervermögen
Bestand in €
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
Grundstock
342.266.274,85
229.042.806,88
240.381.586,51
Versorgungsrücklage des Freistaates Sachsen 71.096.272,98 82.816.160,13 92.412.707,38
Staatslotterie im Freistaat Sachsen
1
0,00
0,00
0,00
Mikrodarlehensfonds I
2
7.204.221,45 10.060.564,15 12.679.969,25
Mikrodarlehensfonds II
2
10.677.737,54
1.791.089,04
10.874.159,57
Aufbauhilfefonds Sachsen 2002
515.285.583,43
430.421.972,99
387.385.963,58
Fonds Krisenbewältigung und Neustart
9.823.917,90
9.737.385,40
9.901.436,50
Wohnraumförderungsfonds Sachsen
14.399.552,30 35.844.935,88 12.562.621,81
Stadtentwicklungsfonds
0,00
0,00
0,00
Zukunftsfonds Sachsen - Stärkung von Inno-
vation, Wissenschaft, Forschung
3
0,00
Darlehensfonds zur Verbesserung der regiona-
len Wirtschaftsstruktur
3
10.000.088,89 40.050.007,89
69.703.304,19
Fonds zur Rettung und Umstrukturierung von
sächsischen Unternehmen
43.771.621,04
44.990.382,40
43.994.452,87
Sächsischer Consultant-Fonds
984.664,32
792.388,32
743.664,00
Altlastenfonds Sachsen
106.582.730,44
96.036.638,10
112.563.955,78
Klimaschutzfonds Sachsen
0,00
0,00
-
Kommunaler Vorsorgefonds
137.637.070,47
195.251.057,33
76.210.690,00
SachsenLand-Fonds 0,00 0,00 -
neu ab 2010:
Garantiefonds 898.947.395,59 1.121.055.122,52
Summe:
1.269.729.735,61
2.075.782.784,10
2.190.469.633,96
1
Sondervermögen besteht aus durchlaufenden Posten ohne Anfangs- und Endbestand.
2
Auf Empfehlung des SMWA getrennter Ausweis der Mikrodarlehensfonds I und II.
3
Bis zum 31.12.2010 Zukunftsfonds Sachsen.
Der SRH hat mit der Prüfung der HR 2010 schwerpunktmäßig die Sonder-
vermögen ressortübergreifend geprüft. Dabei wurden die folgenden Fest-
stellungen getroffen. Daneben wird auf die Ausführungen zum Sonder-
vermögen Staatslotterie im Freistaat Sachsen im Beitrag Nr. 28 und zum
Sondervermögen Grundstock im Beitrag Nr. 6 verwiesen.
3.2 Darstellung in der Haushaltsrechnung 2010
Die in den Anlagen der HR 2010 dargestellten Einnahmen, Ausgaben und
Bestände der Sondervermögen stimmen teilweise nicht mit den dem SRH
übermittelten Nachweisen/Kontoauszügen überein:
1. Die in der Anlage zur HR dargestellten Zuführungen zum Fonds zur
Rettung und Umstrukturierung von sächsischen Unternehmen in Höhe
von 1,035 Mio. € können anhand der in der Anlage ausgewiesenen
Haushaltsstellen nicht nachvollzogen werden. Dem SMWA zufolge sind
die Zuführungen u. a. über den Tit. 862 01 erfolgt, welcher zugunsten
der Tit. 634 03 und 884 03 deckungsfähig ist. Da der Tit. 862 01 keinen
direkten Zuführungstitel für das Sondervermögen darstellt, war nach
Auffassung des SMWA ein Verweis auf diesen Titel in der Anlage zur
HR nicht notwendig. Der SRH weist darauf hin, dass aus Gründen der
Transparenz Zuführungen an Nebenhaushalte vollumfänglich in der
Anlage zur HR nachzuweisen sind, auch wenn diese im Rahmen der
Deckungsfähigkeit zulasten einer anderen Haushaltsstelle erfolgen.
19
20
21
Abweichungen bei der Darstellung der
Sondervermögen
22

78 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
2. Bei dem Sondervermögen Krisenbewältigung und Neustart wird die
Gewährung von Zuschüssen im SOLL ausschließlich auf dem Konto-
auszug dargestellt. Folglich weicht der Kontoauszug bzgl. der Gesamt-
ausgaben von der Anlage der HR 2010 ab.
3. Dementsprechend wurden bei den Sondervermögen Mikrodarlehens-
fonds I und Mikrodarlehensfonds II Einnahmen bzw. Ausgaben aus
stornierten Spesen, Korrektur Zinsen aus Darlehen und Korrektur
Rückzahlung Darlehen auf dem Kontoauszug dargestellt, jedoch nicht
in der Anlage zur HR. Des Weiteren wurden bei dem Mikrodarlehens-
fonds I Abzüge aufgrund von Umbuchungen und Ausbuchungen/Ver-
zicht in der Anlage zur HR ausschließlich mittels Fußnote erwähnt und
nicht wie auf dem Kontoauszug bei den Ausgaben nachgewiesen. Die
fehlende Übereinstimmung von Kontoauszug und Anlage zur HR ist
nicht nachvollziehbar. Dem SMWA zufolge wurden die entsprechenden
Anlagen zur HR korrigiert.
4. Für das Sondervermögen Altlastenfonds Sachsen weicht die im
Kap. 0903 Tit. 916 89 dargestellte Zuführung von der in der Anlage zur
HR dargestellten Zuführung ab. Die Abweichung resultiert aus einer
Titelverwechslung in der Anlage zur HR. Im Sondervermögen ist der
Saldenübertrag aus dem Hj. 2009 fehlerhaft auf die Titel der ursprüng-
lichen Mittelherkunft aufgelöst worden. Die ausgewiesenen Zuführun-
gen bei Kap. 8003 Tit. 334 04 entsprechen Zuführungen des Vorjahres.
Der Gesamtübertrag hätte bei Kap. 8003 Tit. 360 01 erfasst werden
müssen, welcher dem SMUL nicht zur Bewirtschaftung zugewiesen
war. Die jahresübergreifende Korrektur der fehlerhaften Buchungen
erfolgte Anfang Juni 2011.
5. Der im Rahmen der Prüfung der HR 2010 an den SRH übermittelte
Bestand des Kommunalen Vorsorgefonds zum 31.12.2010 in Höhe von
195,7 Mio. € stimmt nicht mit dem in der Anlage zur HR 2010 ausge-
wiesenen Bestand in Höhe von 195,3 Mio. € überein.
Das SMF teilte mit, dass der an den SRH übermittelte Bestand des Kom-
munalen Vorsorgefonds zum 31.12.2010 in Höhe von 195,7 Mio. € auf
einem internen Rechenfehler basiere. Der in der Anlage zur HR 2010 aus-
gewiesene Bestand in Höhe von 195,3 Mio. € sei korrekt.
Die Zuführungen sowie die Bestände der Sondervermögen sind zutref-
fend und nachprüfbar auszuweisen. Auf eine sorgfältige Erstellung
der Anlagen zur HR ist zu achten. Für die Ressorts sind einheitliche
Vorgaben zum Umgang und zur Darstellung von Sondervermögen zu
erstellen.
Das SMF beabsichtigt, einheitliche Regelungen zu erstellen und diese mit
dem SRH abzustimmen.
Bei der Prüfung des Sondervermögens Versorgungsrücklage hat das LSF
dem SRH die Berechnungen für die Zuführungen an das Sondervermögen
Versorgungsrücklage vorgelegt. Danach wurden der Berechnung die Brut-
tobezüge nach der Bezügeabrechnung für den Zahltag 12/2010, Stand
01.12.2010, zugrunde gelegt.
Ein Vergleich der Berechnungsgrundlagen des LSF mit den Personalausga-
ben der einschlägigen Buchungsstellen lt. Zentralrechnung 2010 ergab
bspw. für die Besoldung eine um mehr als 4,9 Mio. € höhere Berechnungs-
grundlage. In der Folge hätten dem Sondervermögen Versorgungsrücklage
rd. 26 T€ mehr aus dem Bereich der Besoldung zugeführt werden müssen.
23
24
25
26
27
Einheitliche Vorgaben für die
28
Ressorts erforderlich
29
30
31

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 79
Zur Sicherstellung einer korrekten Zuführung an das Sondervermögen
Versorgungsrücklage wird empfohlen, eine „Spitzabrechnung“ jeweils
im laufenden Haushaltsjahr für das Vorjahr durchzuführen. Gegebe-
nenfalls sollte eine daraus resultierende zusätzliche Zuführung im
laufenden Haushaltsjahr erfolgen.
3.3 Abgrenzung von Sondervermögen
Die Abwicklung der Vorgänge des Sondervermögens Wohnraumförde-
rungsfonds Sachsen im Rahmen eines Sondervermögens ist nach Auffas-
sung des SRH nicht sinnvoll und wirtschaftlich. Auf die Ausführungen des
SRH im Jahresbericht 2011 des SRH, Beitrag Nr. 3, Pkt. 3.1 wird verwiesen.
Nach Ansicht des SMI lasse sich die Abwicklung des Sondervermögens in
der HR nur unzureichend darstellen. Darlehensrückflüsse sollen dauerhaft
zugunsten der Wohnraumförderung zur Verfügung stehen und einen re-
volvierenden Fördermitteleinsatz ermöglichen. Vorübergehend nicht benö-
tigte Mittel fließen dem Fonds zu und werden als Jahresüberschuss in das
neue Haushaltsjahr gebucht. Es handele sich insofern um ein Modell der
Rücklage.
Den dargestellten Zielen steht aus Sicht des SRH eine übliche Abwicklung
nach Haushaltsrecht nicht entgegen. Tatsächliche Vorteile des Fondsmo-
dells sind nicht ersichtlich. Das realisierte Fondsmodell entspricht zudem
nicht den gesetzlichen Vorgaben, wonach bei Sondervermögen nur Zufüh-
rungen oder Ablieferungen zu veranschlagen sind (§ 26 Abs. 3
SäHO). Über Einnahmen, Ausgaben und VE der Sondervermögen sind Über-
sichten dem Haushaltsplan als Anlagen beizufügen.
In der Haushaltsplanaufstellung 2013/2014 sind nunmehr folgende Ände-
rungen für das Fondsmodell vorgesehen:
1. Bisher werden die Darlehenszinsen und Darlehensrückflüsse aus den
Programmen der Wohnraumförderung im Tit. 0323/162 04 bzw.
0323/182 03 vereinnahmt. Ab 2013 werden die Darlehenszinsen und
Darlehensrückflüsse unmittelbar im Wohnraumförderungsfonds nach-
gewiesen.
2. Ab 2013 erfolgt auch die ausgabenseitige Abwicklung der Wohnraum-
förderprogramme unmittelbar über den Wohnraumförderungsfonds.
Bis 2012 wurde die Mittelverwendung aus dem Sondervermögen für
die Durchführung des Bund-Länder-Programmes zur Eigentumsförde-
rung (Tit. 0323/893 28) und die aktuelle Wohnraumförderung
(0323/863 01) im Tit. 0323/356 27 nachgewiesen.
Die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln außerhalb des Kernhaus-
haltes und damit außerhalb kameralistischer Haushaltsgrundsätze
führt aus unserer Sicht zu keinem Transparenzgewinn. Die Aussage-
kraft des Kernhaushalts wird geschwächt. An die Errichtung von Son-
dervermögen ist ein strenger Maßstab anzulegen.
3.4 Ausweis von Zinseinnahmen der Sondervermögen
Zuführungen an die Sondervermögen aufgrund von Zinseinnahmen wur-
den in der HR vereinzelt nicht korrekt abgebildet.
1. Das Sondervermögen Wohnraumförderungsfonds Sachsen ist im
Kap. 0323 Tit. 916 01 um 135.027,51 € zu niedrig angegeben. Bei dem
Betrag handelt es sich um Zinsen aus der Geldanlage 2010, die im
Kap. 8016 im Tit. 154 01 vereinnahmt wurden. Eine Zuführung über
einen Einnahmetitel im Kap. 0323 erfolgte nicht. Die Zinseinnahmen
aus Sondervermögen sind dementsprechend nur in der Anlage II zum
Für das Sondervermögen Versorgungs-
rücklage wird eine „Spitzabrechnung“
empfohlen
32
33
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Ausgliederungen in Nebenhaushalte
schwächen die Aussagekraft des Kern-
haushaltes
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Epl. 03 - Übersicht über den Bestand der Rücklagen (Kap. 8016) - aus-
gewiesen.
Die Unstimmigkeiten resultieren aus der fehlenden Abstimmung zwi-
schen dem Sondervermögen und der HR. Für eine weitere Beurteilung
ist die Umsetzung der unter Pkt. 3.3 genannten Änderungen in der
Haushaltsplanaufstellung 2013/2014 abzuwarten.
2. Bei dem Fonds zur Rettung und Umstrukturierung von sächsischen
Unternehmen wurden die Zinseinnahmen aus ausgereichten Darlehen
in der HR mit 2,5 T€ zu hoch ausgewiesen.
Die Zinseinnahmen aus Sondervermögen sind in der HR korrekt und
nachvollziehbar auszuweisen.
Bei dem Sondervermögen Versorgungsrücklage erfolgt die Zurechnung der
Zinseinnahmen entsprechend den Kontoauszügen nach wirtschaftlichen
Kriterien, d. h., die Zinseinnahmen werden dem jeweiligen Haushaltsjahr
unabhängig vom Zugang zugerechnet. Bei allen weiteren Sondervermögen
des Freistaates Sachsen werden die Zinseinnahmen stichtagsbezogen, d. h.,
nur Zugänge bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres, berücksichtigt.
Zuführungen aufgrund von Zinseinnahmen an die Sondervermögen
sind einheitlich zu berücksichtigen.
Das SMF werde unter Einbeziehung des SRH einheitliche Regelungen er-
stellen.
4 Staatsbetriebe
Staatsbetriebe stellen rechtlich unselbstständige Teile der Staatsverwal-
tung dar, für die aufgrund ihrer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung be-
sondere Bewirtschaftungsmaßnahmen gelten (§ 26 Abs. 1 SäHO).
4.1 Darstellung der Staatsbetriebe
Im Regelfall werden die Nebenhaushalte nur noch über je einen Zuschuss-
titel für Verwaltungsausgaben und für Investitionen im StHpl. dargestellt.
Um die Transparenz und Aussagekraft des Staatshaushalts zu erhöhen,
werden die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse (Bilanz sowie Gewinn-
und Verlustrechnung) der Staatsbetriebe im StHpl. bzw. in der HR abgebil-
det.
In der HR 2010 fehlten die testierten Jahresabschlüsse der Staatsbetriebe
Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen und Geobasisinformation
und Vermessung Sachsen erneut. Bereits im Jahresbericht 2011, Beitrag
Nr. 3, Pkt. 3.1 wurden die fehlenden Jahresabschlüsse o. g. Staatsbetriebe
thematisiert.
Die VwV Rechnungslegung 2010 vom 09.12.2010, Abschn. E Pkt. II Nr. 11
schreibt vor, dass bei Staatsbetrieben der Jahresabschluss in geprüfter
Form als Anlage XII beizufügen ist. Sollte im Ausnahmefall die geprüfte
Form nicht vorliegen, kann die ungeprüfte Form der HR beigefügt werden.
Des Weiteren hat der Staatsbetrieb Staatliche Schlösser, Burgen und Gär-
ten Sachsen lt. § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Staatsbetriebes Staat-
liche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen nach Abschluss des Wirt-
schaftsjahres, spätestens bis zum 31.03. des darauffolgenden Jahres, den
Jahresabschluss zu erstellen und im Anschluss von einem Wirtschaftsprü-
fer prüfen zu lassen. Ein geprüfter bzw. ungeprüfter Jahresabschluss 2010
konnte dem SRH auch zum Zeitpunkt der Prüfung nicht vorgelegt werden.
42
43
Zinseinnahmen der Sondervermö-
44
gen sind korrekt und einheitlich
auszuweisen
45
46
47
48
49
50
51

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 81
Aufgrund der Nichtvorlage der Jahresabschlüsse ist ein mögliches Risiko
für den Gesamthaushalt aus dem Geschäftsgebaren der Staatsbetriebe
kaum erkennbar bzw. kalkulierbar.
Der SRH empfiehlt, die Staatsbetriebe Staatliche Schlösser, Burgen
und Gärten Sachsen und Geobasisinformation und Vermessung Sach-
sen bis zum Vorliegen aussagefähiger Jahresabschlüsse von der Ent-
lastung für das Hj. 2010 auszunehmen.
Dem SMF zufolge wird derzeit das Rechnungswesen und Controlling des
Staatsbetriebes Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen durch
eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft analysiert, um Schwachstellen zu
identifizieren. Ziel sei, insbesondere die Gewährleistung der fristgerechten
Erstellung künftiger Jahresabschlüsse.
Die Ressorts übernehmen mit der Gründung der Nebenhaushalte eine
erhebliche Verantwortung hinsichtlich der Ausübung der Fachaufsicht und
der Durchführung von Erfolgskontrollen, der sie nach unseren Prüfungser-
fahrungen nur unzureichend nachkommen. Der SRH verweist daher erneut
darauf, dass Nebenhaushalte regelmäßig hinsichtlich ihrer Aufgabenwahr-
nehmung und ihrer Zweckmäßigkeit zu hinterfragen sind. Auf die Ausfüh-
rungen im Jahresbericht 2011 des SRH, Beitrag Nr. 3, Pkt. 3.1 wird verwie-
sen.
Der SRH hält den Aufbau eines Risikomanagements für unumgäng-
lich. Vorstellbar ist aus Sicht des SRH, die Steuerung zentral beim
SMF anzusiedeln, um einheitliche Kriterien zugrunde legen zu können.
Zudem empfiehlt der SRH, analog zu den Unterrichtungspflichten der
Ressorts bei den Beteiligungen des Freistaates Sachsen nach § 69
SäHO, dem SRH künftig die Jahresabschlüsse der Staatsbetriebe mit
einem eigenen Prüfvermerk vom zuständigen Ressort zu übersenden.
4.2 NSM-Anpassung bei den Staatsbetrieben
Staatsbetriebe, die bereits betriebswirtschaftliche Methoden oder Steue-
rungselemente eingeführt haben oder erproben, sind gem. Nr. 3.3 VwV-
NSM an die Vorgaben des NSM-Rahmenhandbuches anzupassen. Hierzu
ist eine Anpassungsvereinbarung abzuschließen, um das Verfahren und
den zeitlichen Rahmen für die Anpassung festzulegen.
Für Staatsbetriebe ohne betriebswirtschaftliche Methoden bzw. Steue-
rungselemente sind Umsetzungsvereinbarungen gem. Nr. 3.1 VwV-NSM
für die Einführungsphase abzuschließen.
Für 9 Staatsbetriebe
4
liegen derzeit Anpassungs- bzw. Umsetzungsverein-
barungen vor. Davon befinden sich 7 Staatsbetriebe im „Echtbetrieb“, d. h.,
die IST-Fachkonzepte wurden vollständig umgesetzt.
Nach Umsetzung und positiver Evaluation der IST-Fachkonzepte bedarf es
zur Umsetzung der SOLL-Fachkonzepte einer Ressortvereinbarung gem.
Nr. 3. 2 VwV-NSM. Bisher wurden für 3 Staatsbetriebe Ressortvereinba-
rungen abgeschlossen, für einen weiteren Staatsbetrieb ist diese derzeit in
Vorbereitung. Für den SIB wurde der Abschluss einer Ressortvereinbarung,
die Konzeption, Umsetzung und Evaluation der SOLL-Fachkonzepte sowie
die darauf folgende Entscheidung über die dauerhafte Budgetierung aus-
gesetzt.
4
Zusätzlich wurde eine Anpassungsvereinbarung zum Modellversuch zur koordinierten Einführung
des NSM im Staatsbetrieb Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen - Schlossbetrieb Moritzburg ab-
geschlossen.
52
53
Keine Entlastungsempfehlung für die
Staatsbetriebe Staatliche Schlösser, Bur-
gen und Gärten Sachsen und Geobasisin-
formation und Vermessung Sachsen bis
zur Vorlage der Jahresabschlüsse
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57
Eigener Prüfvermerk der Ressorts emp-
fohlen
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59
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61

82 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Nur die Staatsbetriebe Landesamt für Archäologie und Staatliche Kunst-
sammlungen Dresden haben die NSM-Vorgaben vollständig umgesetzt. Für
6 Staatsbetriebe steht der Abschluss einer Anpassungs- bzw. Umsetzungs-
vereinbarung noch aus.
Die Steuerung der Staatsbetriebe erfolgt im Rahmen des NSM über Pro-
dukte und Kennzahlen und nicht mehr über die im StHpl. und in der HR
abgebildeten Zuschusstitel. Eine vollständige Umsetzung des
NSM-Rahmenhandbuches bei den Staatsbetrieben verbessert die parla-
mentarische Haushaltssteuerung und führt zu einem Transparenzgewinn.
Der SRH mahnt wiederholt eine zügige NSM-Anpassung aller Staats-
betriebe an. Die einheitliche Handhabung der Staatsbetriebe ist Vor-
aussetzung für deren Konsolidierung.
Das SMF unterstützt die Anregung des SRH bez. einer zügigen
NSM-Anpassung in den Staatsbetrieben. Zur Unterstützung dieses Ziels
habe der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste eine einheitliche
NSM-Standardsoftware ausgeschrieben. Angestrebt wird die Einführung
dieser in einem Zeitraum von 6 Jahren in allen Staatsbetrieben.
5 Einzelfeststellungen
5.1 Bilanzierungsunterschiede bei den Kulturstaatsbetrieben
Der Staatsbetrieb Sächsische Staatsoper Dresden bilanziert die noch nicht
fertiggestellten Bühnenbilder als unfertige Erzeugnisse. Der Staatsbetrieb
Staatsschauspiel Dresden verzichtet darauf mit der Begründung, dass die
Produktionskosten nur in den wenigsten Fällen durch Erlöse über die
Spieldauer gedeckt werden können.
Der Aufbau des Eigenkapitals bzw. die Bezeichnung der einzelnen Eigenka-
pitalbestandteile der Kulturstaatsbetriebe zum 31.12.2010 ist nicht ein-
heitlich. So wird das Eigenkapital beim Staatsbetrieb Sächsische Staatsoper
mittels Allgemeiner Rücklage, Gewinnrücklage, Verlustvortrag und dem
Bilanzgewinn/-verlust ermittelt. Beim Staatsbetrieb Sächsisches Staats-
schauspiel erfolgt die Ermittlung aus Kapitalrücklage, Gewinnrücklage und
Bilanzverlust, bei dem Staatsbetrieb Landesbühnen Sachsen aus der Freien
Rücklage und dem Bilanzverlust und bei dem Staatsbetrieb Staatliche
Kunstsammlungen Dresden aus dem Basiskapital und dem Jahresüber-
schuss.
Die Vergleichbarkeit ist aufgrund der unterschiedlichen Bilanzierung ein-
geschränkt. Eine Vereinheitlichung ist zumindest bei den Einrichtungen in
der gleichen Rechts- bzw. Verwaltungsform anzustreben. Im Übrigen teilte
das SMF in seiner Erwiderung zu den Feststellungen bzgl. der Kulturstaats-
betriebe im Rahmen der Haushaltsrechnungsprüfung 2009 mit, dass es
beabsichtige, die haushaltsrechtlichen Grundlagen für Staatsbetriebe fort-
zuentwickeln (vor allem die VwV zu § 26 SäHO) und dabei die Erkenntnisse
aus der Erprobung betriebswirtschaftlicher Methoden im Rahmen des NSM
zu nutzen. Soweit die Nebenhaushalte betriebswirtschaftlich agieren, sei
der Bedarf einer Professionalisierung und Standardisierung einer betriebs-
wirtschaftlichen Steuerung zu konstatieren. Dies sei mit dem geänderten
haushaltsrechtlichen Rahmen aufgrund der Änderungen des HGrG auf
Bund-Länder-Ebene zu scharnieren. Änderungen der VwV zu § 26 SäHO
liegen derzeit noch nicht vor.
Im Hinblick auf eine mögliche Konsolidierung der Einzelabschlüsse der
Staatsbetriebe im Rahmen der Vermögensrechnung des Freistaates
Sachsen und für eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der einzelnen
Kulturbetriebe in der Rechtsform eines Staatsbetriebes ist es erforder-
lich, eine Vereinheitlichung der Rechnungslegung anzustreben.
62
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Zügige NSM-Anpassung als
64
Voraussetzung für die Konsolidie-
rung der Staatsbetriebe erforder-
lich
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Eine einheitliche Rechnungsle-
gung der Staatsbetriebe ist anzu-
streben
69

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
| 83
Staatsschulden
04
1 Vorbemerkungen
Die finanzielle Situation einiger EU-Länder hat deutlich gemacht, welche
Gefahren für ein Land durch eine ausufernde Staatsverschuldung beste-
hen. Bedingt durch die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise
auf die Eurozone und der drohenden Zahlungsunfähigkeit Griechenlands
hat sich Deutschland zu milliardenschweren Rettungshilfen für die EU
verpflichtet. Auch eigene Konjunkturprogramme haben die Staatsver-
schuldung über 80 % des Bruttoinlandsprodukts steigen lassen. Die zu-
lässige Obergrenze gemäß EU-Stabilitätspakt beträgt 60 % des Bruttoin-
landsprodukts.
Trotz einer guten Wirtschaftsentwicklung mit entsprechenden Steuerein-
nahmen für den Staat ist die gesamtdeutsche Verschuldung weiter ange-
stiegen. Zwar hat sich in 2011 der Anstieg wesentlich verlangsamt, trotz-
dem ist die gesamtdeutsche Verschuldung mit Beginn der Finanz- und
Wirtschaftskrise von 1,5 auf fast 2,1 Bio. € gestiegen.
Der Freistaat Sachsen will auch in den nächsten Jahren an einer soliden
Verschuldungspolitik festhalten. Das bedeutet ausgeglichene Haushalte
ohne Nettokreditaufnahme. Weiterhin verfolgt er sein Ziel einer konstan-
ten Pro-Kopf-Verschuldung durch jährliche Schuldentilgung in Höhe von
75 Mio. €.
Die parlamentarische Diskussion um die Aufnahme eines Verschuldungs-
verbotes in der Sächsischen Verfassung hat begonnen. Der SRH hat die
entsprechenden Verfassungsänderungen immer wieder angemahnt. In
anderen Ländern wie Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz
und Niedersachsen gab es bereits Verfassungsänderungen bzw. sind diese
geplant.
Der Freistaat Sachsen ist nicht losgelöst von der Entwicklung der Schul-
den in der EU und in Deutschland zu betrachten. Finanzielle Verpflichtun-
gen Deutschlands gegenüber der EU sind von jedem Bürger mitzutragen.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung müssen die Lasten
durch steigende Schulden einschließlich der impliziten Verschuldung
durch immer weniger Menschen getragen werden.
2 Kreditermächtigungen und Kreditaufnahme
Die Aufnahme von Krediten sowie jede Übernahme von Bürgschaften,
Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künfti-
gen Jahren führen können, bedürfen gem. Art. 95 Satz 1 Verfassung des
Freistaates Sachsen einer Ermächtigung durch Gesetz.
Kreditermächtigung für das Hj. 2010
Kreditermächtigung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 HG 2009/2010
0,00 €
+
Kreditermächtigung aus übertragenen Einnahmeresten 2009
gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 HG 2009/2010
304.737.698,52 €
=
Kreditermächtigung 2009 gesamt
304.737.698,52 €
-
Nettokreditaufnahme im Hj. 2010
0,00 €
=
2010 nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung
304.737.698,52 €
1
Staatsverschuldung über 80 % des Brut-
toinlandsprodukts
2
3
4
5
6

84 |
Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Der Freistaat Sachsen hat auch 2010 keine neuen Kredite aufgenommen,
sondern tilgte Kredite in Höhe von 75 Mio. €. Die Kreditermächtigung
wurde somit in 2010 eingehalten.
Der SRH regte in seinem letzen Jahresbericht an, die Fortschreibung der
Regelung des § 2 Abs. 1 Nr. 3 HG zu überdenken und zur Disposition zu
stellen (vgl. Jahresbericht 2011 des SRH, Beitrag Nr. 4, Pkt. 2). Nach Auf-
fassung des SMF sei diese Regelung auch über das Jahr 2020 notwendig.
Es wird erwartet, dass das Verschuldungsverbot für definierte Tatbestän-
de wie die Auswirkungen von Naturkatastrophen aber auch für Auswir-
kungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwick-
lung Ausnahmen vom Verbot der Neuverschuldung zulassen wird.
Sofern der Mittelabfluss der hiermit im Zusammenhang stehenden Maß-
nahmen erst im Folgejahr erfolgt, muss die notwendige Kreditaufnahme
ebenfalls verschoben werden können. Mit der Regelung wird die Flexibili-
tät der Kreditaufnahme gesichert, kann die Mittelaufnahme an den Mit-
telbedarf angepasst werden.
Bereits mit dem Haushaltsabschluss 2010 wurde die als Einnahme-
reste übertragene Kreditermächtigung von 304,7 auf 172,4 Mio. €
reduziert.
Das SMF teilte mit, dass im Rahmen des Ausgaberesteverfahrens
2011/2012 die Ermächtigung zur Aufnahme von Nettokrediten in Höhe
von 172 Mio. € zur Finanzierung der Ausgabereste vollständig gestrichen
wurde.
Neben der Ermächtigung zur Aufnahme von Nettokrediten enthält das HG
weitere Sonderkreditermächtigungen.
In § 2 Abs. 2 HG darf das SMF mit Einwilligung des Haushalts- und
Finanzausschusses für die Kapitalausstattung von Unternehmen des pri-
vaten Rechts, an denen der Freistaat beteiligt ist und für Unternehmen
des öffentlichen Rechts, bei denen der Freistaat Gewährträger ist, Kredite
in unbegrenzter Höhe aufnehmen.
Mit § 2 Abs. 4 HG wird das SMF ermächtigt, Kredite bis zur Höhe von 2 %
des Haushaltsvolumens als Vorgriff auf die Kreditermächtigung des
nächsten Haushaltsjahres aufzunehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 HG darf das SMF bei Störung des gesamtwirtschaftli-
chen Gleichgewichts Kredite bis in Höhe von 100 Mio. € aufnehmen.
Mit dem HG 2011/2012 wurde dem SMF die Möglichkeit der Kreditauf-
nahme in Höhe von 1,795 Mrd. € für den neu gegründeten Garantiefonds
eingeräumt.
Sonderkreditermächtigungen wurden im Hj. 2010 nicht in Anspruch ge-
nommen.
Aufgrund der neuen Verschuldungsregeln, die eine Kreditaufnahme nur
noch in streng begrenzten Ausnahmefällen und bei gleichzeitiger Vorlage
eines verbindlichen Tilgungsplans zulassen, hält der SRH die Sonderkre-
ditermächtigung für die Kapitalausstattung von Unternehmen für nicht
mehr zeitgemäß.
Das SMF teilte mit, dass die Verankerung des Neuverschuldungsverbotes
in der Sächsischen Verfassung derzeit im parlamentarischen Raum disku-
tiert werde. Die Kreditermächtigungen würden an die dann bestehende
Rechtslage angepasst werden.
7
8
9
Kreditermächtigung wurde redu-
10
ziert
11
Sonderkreditermächtigungen
12
im HG
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18
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
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Aufgrund der Kritik des SRH bezüglich der Kreditermächtigung in
Höhe von 1,795 Mrd. € für den Garantiefonds und der damit ver-
bundenen Verlagerung der Kreditaufnahme in einen Nebenhaushalt,
hat das SMF zugesichert, im Falle einer Kreditaufnahme diese in der
HR in der Anlage II im Epl. 15 darzustellen.
Zusätzlich beabsichtigt das SMF, im Vorbericht die Höhe der Tilgung und
der Kreditaufnahme für den Garantiefonds und die Pro-Kopf-Verschul-
dung mit und ohne Kreditaufnahme für den Fonds auszuweisen.
Der SRH begrüßt die Zusicherungen des SMF bezüglich der beabsichtigten
Darstellungen im Falle der Kreditaufnahme für den Garantiefonds.
3 Schuldenstand und Schuldendienst
Zu den Schulden des Freistaates gehören nicht nur die Kreditmarktschul-
den, sondern auch die sog. impliziten Schulden, zu denen u. a. die Pensi-
onsverpflichtungen und Beihilfen, Rückstellungen für Altersteilzeit, Ver-
pflichtungen aus Instandhaltungs- und Investitionsrückstau sowie die
Schulden und Zahlungsverpflichtungen aus Nebenhaushalten zählen. Die
impliziten Schulden werden auch als verdeckte Schulden bezeichnet, da
sie nicht aus dem Haushaltsplan oder der HR ersichtlich sind.
Der Freistaat Sachsen weist mit der Vermögensrechnung neben dem
Schuldenstand aus der Kreditaufnahme am Kreditmarkt und bei Sonder-
vermögen (OGr. 31 und 32) auch weitere Schulden, insbesondere die
impliziten Schulden und Schulden der Nebenhaushalte, aus.
Das vorherr-
schende kamerale System kann eine systematische Erfassung des
Vermögens und der Schulden nicht leisten. Eine Vermögensrechnung
auf dieser Basis ist daher zwangsläufig unvollständig und fehleran-
fällig (vgl. Beitrag Nr. 5).
Die impliziten Schulden übersteigen die Kreditschulden fast um das Dop-
pelte. Mit rd. 57 % machen die Zahlungsverpflichtungen der Altersversor-
gung (18,7 Mrd. €) den größten Anteil an den dort ausgewiesenen Schul-
den des Freistaates aus. Auf die Schulden aus Kreditaufnahmen
(8,873 Mrd. €) entfallen dagegen nur rd. 27 % der bisher in der Vermö-
gensrechnung ausgewiesenen Schulden. Für die Zahlungsverpflichtungen
der Altersvorsorge hat der Freistaat Sachsen mit der Errichtung des Gene-
rationenfonds Vorsorge getroffen (vgl. Beitrag Nr. 2 und 5).
Für das Hj. 2010 weist die HR eine haushaltsmäßige Verschuldung in
Höhe von 11,826 Mrd. € aus. Diese setzt sich zusammen aus 6,544 Mrd. €
Kreditaufnahmen am Kreditmarkt, 2,328 Mrd. € Kreditaufnahmen bei
öffentlichen Haushalten und 2,953 Mrd. € noch nicht valutierten Kredit-
aufnahmen gem. § 2 Abs. 5 Satz 2 HG 2009/2010.
Zwischen der in der HR ausgewiesenen Verschuldung und den Kredit-
marktschulden der Vermögensrechnung ergibt sich eine Differenz auf-
grund der noch nicht valutierten Kreditaufnahme in Höhe von
2,953 Mrd. € (vgl. Vermögensrechnung des Freistaates Sachsen 2010,
Seite 44).
Nachfolgende Grafik verdeutlicht die Größenordnung der gemäß HR
aufgelaufenen Schulden im Verhältnis zum Haushaltsvolumen des Frei-
staates.
20
SMF sagt Ausweis von Kreditaufnahmen
für den Garantiefonds in der HR zu
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25
Implizite Schulden übersteigen Kredit-
schulden
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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Mit dem Ziel, die Pro-Kopf-Verschuldung im Freistaat konstant zu halten,
sollen auch weiterhin jährlich 75 Mio. € an Schulden getilgt werden. Für
den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung ergibt sich rechnerisch
ein Schuldenstand in Höhe von 11,376 Mrd. € im Hj. 2016.
Quelle: Eigene Berechnungen nach Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Der Freistaat Sachsen nimmt bei seinen Sondervermögen und bei Einrich-
tungen, bei denen er Eigentümer, Miteigentümer ist oder eine eigentü-
merähnliche Stellung einnimmt, z. B. bei dem Generationenfonds, bei der
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, der Stiftung Sächsische Behinder-
ten-Selbsthilfe Otto Perl oder der SAB Kredite auf. Bei der statistischen
Ermittlung der Verschuldung werden diese Kreditaufnahmen nicht be-
rücksichtigt. Dadurch ergibt sich für 2010 mit 1.543 €/EW eine wesentlich
geringere Pro-Kopf-Verschuldung als die haushalterische Ermittlung.
Diese betrug mit 2.847 €/EW annähernd das Doppelte der statistischen
Pro-Kopf-Verschuldung. Sachsen hält seit 2005 trotz sinkender Bevölke-
Freistaat hält am Ziel einer kon-
29
stanten Pro-Kopf-Verschuldung
fest
Umfangreiche Kreditaufnahmen
30
bei Sondervermögen und anderen
eigenen Einrichtungen
Haushaltsvolumen und Schuldenentwicklung
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
20.000
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
2014
2015
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist
Ist
StHpl.
mittelfristige
Finanzplanung
in Mio. €
Schuldenstand Haushaltsvolumen
2016
Entwurf
StHpl.
Pro-Kopf-Verschuldung 2010 in €/EW
(nur Kreditmarktschulden, nur Flächenländer)
2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000
Sachsen
Bayern
Baden- Württemberg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Thüringen
Rheinland-Pfalz
Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Nordrhein-Westfalen
Saarland
0

Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
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rung die Pro-Kopf-Verschuldung konstant. Mit dem vorläufigen Kassen-
abschluss für 2011 ergibt sich eine geringfügige Senkung der haushalte-
rischen Pro-Kopf-Verschuldung auf 2.839 €/EW.
Der Freistaat Sachsen hat im statistischen Ländervergleich (nur Kre-
ditmarktschulden) die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung. Auch die
Hinzurechnung der Kreditaufnahmen im öffentlichen Bereich ändert
an diesem Ergebnis nichts.
Seit dem Hj. 2009 werden Schuldenaufnahmen und Tilgungen von Schul-
denaufnahmen bei Sondervermögen im StHpl. in der OGr. 31 veran-
schlagt. Damit erfolgte die Trennung zwischen Schuldenaufnahme und -
tilgung auf dem inländischen Kreditmarkt und bei den Sondervermögen.
Die Kreditaufnahmen in OGr. 31 erfolgten insbesondere bei den Sonder-
vermögen „Aufbauhilfefonds“ und der „Versorgungsrücklage“.
Schuldenaufnahme bei Sondervermögen in Mio. €
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
7 8 458 409 546 206 840
Kreditaufnahmen bei Einrichtungen, bei denen der Freistaat Eigentü-
mer bzw. Miteigentümer ist oder eine eigentümerähnliche Stellung
einnimmt, werden in der OGr. 32 bei den regulären Kreditaufnahmen
und Tilgungen am Kreditmarkt gebucht. Die statistische Bereinigung
betrug im Hj. 2010 dafür 732 Mio. €.
Mit der Änderung der statistischen Erfassung der Verschuldung sei-
tens des Statistischen Bundesamtes ab 2010 ist diese mit der haushal-
terischen nicht mehr identisch. Um die Verschuldung im kameralen
Haushaltssystem darzustellen, bedarf es immer umfassenderer Erläu-
terungen, sowohl in der HR als auch in der statistischen Erfassung.
Der SRH hält bspw. die unterschiedliche Berücksichtigung von Kredit-
aufnahmen im öffentlichen Bereich für nicht nachvollziehbar. So wird
u. a. die SAB nicht aus der statistischen Verschuldung herausgerech-
net, obwohl sie als Anstalt des öffentlichen Rechts die gleiche Rechts-
form wie der Generationenfonds besitzt.
Die Darstellung der Pro-Kopf-Verschuldung im Stabilitätsbericht
weicht wiederum sowohl von der statistischen als auch der haus-
haltsmäßigen Größe ab, da andere Zuordnungskriterien festgelegt
wurden.
Der SRH hält eine transparente Darstellung der Pro-Kopf-Verschul-
dung für nicht mehr gegeben. Die Verwendung dieser statistischen
Größe für die Vergleichbarkeit der Länder ist nur noch bedingt mög-
lich und erfordert einen zunehmenden Erklärungsbedarf.
Ohne die erforderlichen Erläuterungen ergibt sich aus der oben beschrie-
benen Vorgehensweise eine deutlich zu positive Darstellung der Pro-
Kopf-Verschuldung des Freistaates nach außen.
4 Stabilitätsbericht
Zur Vermeidung künftiger Haushaltsnotlagen wurde im August 2009 das
Stabilitätsratsgesetz verabschiedet. Es ist zum 01.01.2010 in Kraft getre-
ten (vgl. Jahresbericht 2010 des SRH, Beitrag Nr. 4, Pkt. 3). Hauptaufgabe
des Stabilitätsrates ist neben der Übernahme der Aufgaben des Finanz-
planungsrates die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes
und der Länder sowie die Durchführung von Sanierungsverfahren.
31
32
33
34
35
36
Transparente Darstellung der statistischen
Pro-Kopf-Verschuldung nicht mehr gege-
ben
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38

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Jahresbericht 2012 des Sächsischen Rechnungshofs, Band I: Staatsverwaltung
Die Haushaltsüberwachung erfolgt auf Basis der von Bund und Ländern
jährlich vorzulegenden Berichte mit vom Stabilitätsrat festgelegten Kenn-
ziffern zur aktuellen Haushaltslage und Finanzplanung, mit Aussagen zur
Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenze sowie einer
Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung.
Erwartungsgemäß waren auch im zweiten Bericht Sachsens vom Septem-
ber 2011 keine Auffälligkeiten, die auf eine drohende Haushaltsnotlage
hindeuten, für den Stabilitätsrat erkennbar.
In seinem Bericht hat der