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Handreichung
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Anlage zur denkmalrechtlichen Genehmigung / Zustimmung (ggf. als Bestandteil der
Baugenehmigung)
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(ausstellende Behörde)
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(Objekt/Aktenzeichen)
Dokumentation denkmalpflegerischer Maßnahmen im Freistaat Sachsen -
Handreichung für den Bauherren -
Vorbemerkung
Dokumentationen sind unverzichtbarer Bestandteil denkmalpflegerischer Tätigkeiten. Sie enthalten
Informationen über das Objekt, zu Untersuchungsmethoden und -ergebnissen bzw. zu ausgeführ-
ten Maßnahmen. Außerdem dienen sie der Entwicklung von Erhaltungskonzepten und der langfris-
tigen Archivierung der Objektgeschichte, damit diese Informationen langfristig zur Verfügung
stehen.
Um die Anforderungen an eine Dokumentation praxisgerecht zu vereinheitlichen, sind nachfolgen-
de Hinweise zu beachten.
Allgemeine Grundsätze
Jede Dokumentation ist textlich, fotografisch und zeichnerisch in Papierform sowie digital anzufer-
tigen. Es gilt: Qualität und Aussagekraft gehen über Quantität.
Der zuständigen Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen ist je
ein Exemplar in Papierform und in digitaler Form zu übergeben. Die Übergabe der Dokumentation
ist zu protokollieren.
Die notwendige Genauigkeit/Bearbeitungstiefe ist auf das jeweilige Vorhaben abgestimmt:
Erforderliche Bestandteile der Dokumentation (Zutreffendes für Ihr Vorhaben ist angekreuzt):
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(1) Titelblatt mit Angabe: - des Autors/Bearbeiters
- einer kurzen Ortsangabe
- der Bezeichnung des Objektes/Objektteiles
- des Anlasses/der Bezeichnung der Maßnahme
(als Kurzbezeichnung)
- der Bearbeitungszeit
- des Ortes und des Datums der Dokumentationserstellung
- des Verteilers
LfD Sachsen, Dokumentation - Handreichung (Stand: Juli 2021)
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(2) Angaben zum Objekt: - Standort (Landkreis, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer,
Gemarkungs-/ Flurstücksnummer, Gebäude, Gebäudeteil,
Geschoss, Raum, Wand etc.)
- Architekt(en)/Künstler/ Signaturen etc.
- Eigentümer/Bauherr(en)/Auftraggeber
- Übersichtsskizze und/oder -fotos
- ggf. Maße (z. B. Höhe x Breite x Tiefe)
- Ausführender, ggf. Nachauftragnehmer
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(3) Inhaltsverzeichnis (nur bei umfangreicheren Dokumentationen)
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(4) Lage-/Orientierungspläne, Übersichtsfotografien
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(5) Allgemeine Objekt-/ Maßnahmebeschreibung
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(6) Angaben zur Bau-/Herstellungs-/Restaurierungsgeschichte und zum Ist-Bestand
(Erfassung von wesentlichen baulichen / konstruktiven / substanziellen / technologischen /
gestalterischen / künstlerischen Zusammenhängen)
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(7) Grundlegende maßliche Erfassung des Objektes durch
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a) Messbildfotografie
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b) Aufmaß (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1 :
(Genauigkeitsstufe:
)
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(8) Dokumentation (schriftlich/zeichnerisch/fotografisch) zu
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a) baulichen/konstruktiven/gestalterischen Details (Baugefüge, Materialien,
Oberflächen, Fassungsabfolgen etc.)
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b) Schadenszuständen (Angaben zu Schadensformen, Schadensursachen, Grad der
Schädigung, gegebenenfalls Schadenskartierung etc.)
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(9) Anforderungen zur Fotodokumentation:
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a) aufgeklebte Farbfotografien (Laborabzüge, mind. 10 x 15 cm)
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b) Farbausdrucke auf hochwertigem Fotopapier
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c) analoge Schwarz-Weiß-Fotos (Abzüge auf Barytpapier, weitere Details sind mit
UDB und LfDS abzustimmen)
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(10) Dokumentation sonstiger relevanter Bearbeitungsaspekte, bzw. naturwissenschaftlicher
Untersuchungen (z. B. dendrochronologische Untersuchungen, Feuchtigkeitsbelastung,
Klimaverlauf, Salzanalysen, Lichtbelastung).
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(11) Arbeitsdokumentation (Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen)
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(12) Zusammenfassung/Befundauswertung (ggf. Bearbeitungskonzeption/Variantendiskussion/
Empfehlung zu Erhaltungsbedingungen)
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(13) Anlagen: z. B. Auszüge aus Gutachten/Archivunterlagen, Materialinformationen (Herkunft,
Rezepturen, technische Merkblätter)
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(14) Literatur-/ Quellenangaben
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(15) Sonstiges:
LfD Sachsen, Dokumentation - Handreichung (Stand: Juli 2021)
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Erläuterungen/Festlegungen für den Dokumentationsersteller
Formales:
Standardformat für die Dokumentationen (Text, Fotos) ist DIN A4 mit normaler Zweifachlochung für
Leitzordner o. ä.
Ring- oder Klebebindungen, Laminate, Klarsichthüllen sowie Heft- und Büroklammern sind unzulässig.
Papierqualität für Dokumentationen: mind. 80 g/m² für Textdokumentation, 120 g/m² für Grafiken bzw.
Fotoblätter. Es sind alterungsbeständige Materialien zu verwenden (Orientierung: DIN ISO 9706).
Dokumentationen komplexer Objekte bzw. von deren Teilbereichen sind in einer logischen Systematik
(z. B. Raumbuchsystematik) zu strukturieren. Diese Struktur ist im Fall parallel durchgeführter Einzel-
maßnahmen sowie bei Folgemaßnahmen zu beachten bzw. beizubehalten.
Bei komplexen Dokumentationen (z. B. Raumbüchern) sind die Einzeldokumentationen nach Fertigstel-
lung in das bestehende Dokumentationssystem einzuordnen. In diesem ggf. bereits enthaltene Aussagen
aus früheren Bearbeitungsphasen brauchen nicht erneut dargelegt werden. Die Informationen müssen
aufeinander aufbauen.
Dokumentationstexte können stichpunktartig abgefasst werden.
Angaben zu Farbwerten müssen mit allgemein üblichen genormten Referenzsystemen (RAL, NCS) erfol-
gen, in speziellen Fällen erfolgt der Nachweis durch individuelle Farbaufstriche bzw. produktbezogene
Bezeichnungssysteme.
Jedem Dokumentationsexemplar ist ein digitaler Datenträger beizulegen (CD-R bzw. DVD-R). Die ge-
samte Dokumentation (Text, Fotos, Grafiken) ist im *.pdf/A-Format zu speichern. In extra Dateiordner(n)
sind abzulegen: unkomprimierte bzw. unbearbeitet Bilddateien im Format *.tif bzw. *.jpg zzgl. Exif-Daten,
Raw-Daten (soweit vorhanden) sowie Zeichnungsdateien im Format *.dwg bzw. *.dxf. Die Verwendung
weiterer gängiger Dateiformate kann ausnahmsweise nach vorheriger Abstimmung mit dem Landesamt
für Denkmalpflege erfolgen.
Zeichnerische Dokumentation:
Je nach Erfordernis und Voraussetzung sind anzufertigen: Handskizzen bzw. skizzenartige Darstellungen
mittels EDV-Technik, mittels klassischem Handaufmaß, als Handzeichnung oder mit CAD-gestütztem
Verfahren – auch Mischverfahren sind möglich (z. B. eine Kombination CAD mit Handzeichnung und/oder
Messbild).
Die Anforderungen der jeweiligen Genauigkeitsstufe sind zu beachten. Diese wie folgt definiert:
Genauigkeitsstufe I: Schematisches Aufmaß; meist mit Annahme des idealen rechten Winkels und
Anwendung von Maßketten; auch maßstäbliche Handskizze; bei Gebäudeaufmaß Maßstab ca. 1:100.
Genauigkeitsstufe II: Annähernd wirklichkeitsgetreue Darstellung; Erkennbarkeit deutlicher Verformun-
gen / Abweichungen vom rechten Winkel, Zuordnung übereinanderliegender Grundrisse durch Pass-
punkte (Lot), Informationen zum konstruktive Aufbau und verwendeten Materialien, bei Gebäudeaufmaß
Maßstab 1:50.
Genauigkeitsstufe III: Formgetreues Aufmaß; Zuordnung übereinanderliegender Grundrisse / Ansich-
ten / Schnitte durch Passpunkte, Netzkreuze u. s. w.; Detaillierte Darstellung von Verformungen, tat-
sächlicher Winkel, Konstruktion und Struktur von Bauteilen, Bauschäden, früheren Bauzuständen,
Zimmermanns- und Steinmetzzeichen etc.; Genauigkeit bei Maßstab 1:50: +/- 2,5 cm (bezogen auf Ge-
samtbauwerk).
Genauigkeitsstufe IV: Exaktes wirklichkeitsgetreues Aufmaß, aufbauend auf Anforderungen der Stufe III
mit erhöhter Aussagedichte durch flächige Angabe von Oberflächentexturen, Bearbeitungsspuren etc.;
Genauigkeit bei Maßstab 1:20/25: +/- 1 cm // M 1:10: +/- 0,5 cm (bezogen auf Gesamtbauwerk).
Für Zeichnungen der Genauigkeitsstufen III und IV ist ein vom Bauwerk unabhängiges Messsystem (Er-
mittlung der Objektpunkte über Triangulation) erforderlich. Zu messen und zu zeichnen ist vor Ort.
Aufzunehmen sind die zum Zeitpunkt der Aufnahme erkennbaren Gegebenheiten, Vermutungen sind als
solche klar zu kennzeichnen.
Nicht zugängliche oder aus anderen Gründen nicht aufgemessene Bereiche sind kenntlich zu machen.
Bei Teilgrundrissen oder -schnitten ist der Anschluss an andere Teilaufmaße mit Pfeil und Vermerk (An-
schluss A etc.) zu kennzeichnen. Hierbei ist in einer verkleinerten Übersichtsdarstellung (Lageplan) der
Gesamtzusammenhang kenntlich zu machen.
Erforderliche Angaben in Zeichnungen sind:
LfD Sachsen, Dokumentation - Handreichung (Stand: Juli 2021)
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Schriftfeld (Ortsname, Straße, Eigenname des Objektes, Bezeichnung des Objektteiles, Eigentümer /
Bauherr, Maßstab, Zeichnungsverfasser, Datum, ggf. Blattnummer),
Verzugsmaßstab (bei Handzeichnung vor Beginn des Aufmaßes auftragen),
Nordpfeil (bei horizontalen Schnittebenen, z. B. Grundrissen),
Legende (Symbole, Abkürzungen, Strukturen, Farben etc.).
Zeichnungen sind kopierfähig mit ausreichendem Kontrast herzustellen. Der Dokumentation sind nach
DIN auf A4-Format gefaltete Kopien/Drucke beizufügen.
Für baurechtlich verbindliche Pläne sind gültige Standards bzw. Normen zu beachten (Genauigkeitsklas-
sen, Linienarten und -stärken, Höhenangaben, Farben, Symbole, Ansichts- und Schnittebenen etc.).
Fotodokumentation:
Erforderlich sind Fotografien aller maßnahmerelevanten Motive mit einer Digitalkamera (Bildchip im APS-
C- bzw. Vollformat, Bilddateien in geringstmöglich komprimiertem *.jpg-Format sowie zusätzlich – sofern
technisch möglich - als Roh-Bilddaten im RAW-Format, 10 MPixel Mindestauflösung: 600 dpi bezogen
auf Ausdruck im A4-Format).
In Ausnahmefällen sind zusätzlich analoge Fotografien beizufügen - die Details hierzu sind gesondert mit
dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen.
Bei komplexen Objekten bzw. Objektteilen sind neben fotografischen Übersichtsdarstellungen Fotos von
aussagefähigen Details bzw. Referenzflächen anzufertigen, welche das Befund- bzw. Bearbeitungsspekt-
rum möglichst umfassend repräsentieren.
Bei Vorzustands-/Arbeits- und Abschlussfotos sind identische Aufnahmebedingungen (Standpunkt, Per-
spektive, Brennweite, Lichtverhältnisse etc.) anzustreben.
Motive sind formatfüllend abzubilden.
Auf eine optimale horizontale/vertikale Ausrichtung der Kamera ist zu achten (--> z. B. fluchtende Linien
bei Architekturteilen).
Das Fotomotiv ist mit gut lesbarer Befundbezeichnung sowie einem Größen- und ggf. einem Farbmaß-
stab zu versehen, bei horizontalen Flächen (Decken, Fußböden) ist ein Nordpfeil einzufügen.
Richtlinie für zu wählende Empfindlichkeit: max. 200 ISO (ASA).
Aufnahmen sollen in der Regel mittels Stativ und bei natürlichem Tageslicht bzw. mit Beleuchtung durch
Tageslichtlampen erfolgen, im Ausnahmefall mit externem Blitzlichtgerät(en). Die Verwendung des inte-
grierten Blitzlichtes sowie Mischlicht bzw. die Beleuchtung mit unterschiedlichen Lichttemperaturen sind
zu vermeiden.
Fotos sind als Laborabzug (Glanz) mindestens im Format 10 x 15 cm aufzukleben, in Abstimmung mit
dem Landesamt für Denkmalpflege können auch Farbausdrucke auf hochwertigem Fotopapier zugelas-
sen werden.
Das Aufkleben der Fotos auf Karton (Qualität s. o.) hat mittels sogenannter Fotosticks (doppelseitig kle-
bende spezielle Pads) oder mit alterungsbeständigen Foto- bzw. Grafikklebern zu erfolgen, sogenannte
Alles- oder Büroklebstoffe sind nicht zulässig. Alternativ können die Fotoecken in diagonale Schlitze im
Fotoblatt eingesteckt werden.
Erforderlich ist die Angabe der wichtigsten Aufnahmedaten: Bezeichnung des Objektes/des Objektteiles,
Befundnummer/-bezeichnung, Dateiname, Kameramodell, Beleuchtung, Brennweite, Aufnahmedatum,
Autor, Archivierung, Übersichtsgrafik zur Aufnahmelokalisation sowie ein kurzer aussagekräftiger Bild-
kommentar.
Rechtliche Hinweise
Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen nutzt die Dokumentation ausschließlich im Rahmen seiner
fachlichen und wissenschaftlichen Aufgaben. Urheberrechtliche Belage werden nicht berührt.
LfD Sachsen, Dokumentation - Handreichung (Stand: Juli 2021)
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Weiterführende Literatur/Quellen (Auswahl):
Charta von Venedig, Artikel 16.
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat Z III Dokumentationswesen: Anforderungen an Doku-
mentationen und Untersuchungsberichte in der Bau- und Kunstdenkmalpflege, Stand: Juni 2019, Inter-
netversion:
https://www.blfd.bayern.de/mam/abteilungen_und_aufgaben/denkmalforschung_und_denkmalerfassung/
dokumentationswesen/anforderungen_06-2019.pdf
(Abruf: 19.07.2021).
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum: Anforderungen
an eine Bestandsdokumentation in der Baudenkmalpflege – Arbeitsmaterialien zur Denkmalpflege in
Brandenburg, Heft 1, Petersberg 2002, Internetversion 2006:
https://bldam-brandenburg.de/wp-
content/uploads/2019/01/GrauesHeft-Bauforschung.pdf
(Abruf: 19.07.2021).
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Eckstein, Günter, Empfehlungen für Baudokumentationen. Bauaufnahme – Bauuntersuchung (Landes-
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Fitzner, Bernd/Heinrichs, Kurt: Kartierung und Bewertung von Verwitterungsschäden an Natursteinbau-
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forderungen für dendrochronologische Untersuchungen in der historischen Bauforschung. (2008), Inter-
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http://www.vdl-denkmalpflege.de/fileadmin/dateien/Arbeitsbl%C3%A4tter/Nr28.pdf
(Abruf: 19.07.2021).
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland, Arbeitsblatt 30, Empfehlun-
gen zum Umgang mit digitalen Baudokumentationen für eine Langzeitarchivierung (2009), Internetversi-
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http://www.vdl-denkmalpflege.de/fileadmin/dateien/Arbeitsbl%C3%A4tter/Nr30.pdf
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Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland, Arbeitsblatt 40, Anforderun-
gen an die Dokumentation von Denkmalen vor Abbruch (2011), Internetversion:
http://www.vdl-
denkmalpflege.de/fileadmin/dateien/Arbeitsbl%C3%A4tter/Nr40.pdf
(Abruf: 19.07.2021).
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland, Arbeitsblatt 43, Qualitäts-
standards für bauhistorische Untersuchungen im Kontext von Sanierungsmaßnahmen (2013), Internet-
version:
http://www.vdl-denkmalpflege.de/fileadmin/dateien/Arbeitsbl%C3%A4tter/Nr43.pdf
(Abruf: 19.07.2021).
LfD Sachsen, Dokumentation - Handreichung (Stand: Juli 2021)
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