Zielvereinbarung
gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG
zwischen
der Technischen Universität Dresden
vertreten durch die Rektorin Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
und
dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und
Tourismus
vertreten durch den Staatsminister Sebastian Gemkow
für die Jahre 2021 bis 2024

Inhaltsverzeichnis
Präambel ............................................................................................................................... 1
1
Hochschulpolitische Ziele ............................................................................................... 4
1.1
Übergreifende Ziele ................................................................................................. 4
1.2
Lehre und Studium .................................................................................................. 7
1.3
Forschung ..............................................................................................................11
1.4
Dritte Mission – Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung .......................12
2
Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung .................................................14
2.1
Mittelzuweisung ......................................................................................................14
2.2
Berichterstattung ....................................................................................................15
2.3
Abrechnung ............................................................................................................16
3
Unterzeichnung und Inkrafttreten ..................................................................................16
4
Anlage 1: Fächerangebot
5
Anlage 2: Zielvereinbarung 2021 bis 2024 mit der Medizinischen Fakultät Carl Gustav
Carus der Technischen Universität Dresden

1
Präambel
Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025“ (HEP
2025) beschlossen, welche die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an
die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für
Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen
entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen
und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen
Ausdifferenzierung,
der
Chancengleichheit
sowie
der
Aufrechterhaltung
des
Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu
dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes.
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken wurde am 6. Juni 2019 von den
Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen. Er stellt die Nachfolge des
Hochschulpakts (HSP) dar und ist auf Dauer angelegt. Mit dem Zukunftsvertrag sollen eine
hohe Qualität von Studium und Lehre sowie gute Studienbedingungen gewährleistet werden.
Gleichzeitig sollen die Studienplatzkapazitäten in Deutschland bedarfsgerecht erhalten
werden. Die Umsetzung des Zukunftsvertrages ist in den Zielvereinbarungen mit den
Hochschulen verankert.
Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß
§ 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen
Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen
ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den
Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren
zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. Ziele und Handlungsaufträge
wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig
ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines
kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt
sind. Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder
einzelnen
Hochschule
sowie
der
hochschulindividuellen
Konkretisierung
durch
Zielvereinbarungen mit den Grundeinheiten
.
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP
2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere
die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des
Haushaltsgesetzgebers. Mit der Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der
Staatsregierung gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG besteht finanzielle Planungssicherheit
bis Ende 2024. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der
Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024. Des Weiteren wird der
Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den
Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Zuweisungen des
Bundes im Rahmen des Zukunftsvertrages geregelt. Gleichzeitig verankert die
Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die
Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen
Zielvereinbarung, welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert.
Die Technische Universität Dresden (TU Dresden) durchlief in den letzten Dekaden eine
Ausnahmeentwicklung,
deren
vorläufige
Höhepunkte
die
Auszeichnungen
als
Exzellenzuniversität in den Jahren 2012 und 2019 markierten.

2
Seit ihrer Gründung als „Technische Bildungsanstalt“ im Jahr 1828 prägen Innovationskraft
und Mut die Entwicklung der TU Dresden. Sie trugen dazu bei, die Umbrüche des 20.
Jahrhunderts zu bewältigen: Die TU Dresden erholte sich von der fast vollständigen
Zerstörung im Zweiten Weltkrieg und ging aus der deutschen Wiedervereinigung 1990 mit
weitreichenden politischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Umwälzungen gestärkt
hervor. In den vergangenen 25 Jahren gelang der TU Dresden der Aufstieg zu einer deutschen
Spitzenuniversität mit rund 31.000 Studierenden, über 600 Professoren
1
und einem
Gesamthaushalt von rund 586 Mio. € (darunter ca. 269 Mio. € Drittmittel). Auch andere
akademische Leistungskennzahlen wie Publikationen, Preise, ERC-Grants etc. sind in dieser
Zeit deutlich angestiegen. Im Fördermittelranking der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat
die TU Dresden inzwischen Platz 6 und in zahlreichen internationalen Rankings einen Platz
unter den TOP 200 Universitäten weltweit erreicht. Im Hinblick auf den Wissenstransfer und
die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gehört die TU Dresden zu den führenden Universitäten.
Die TU Dresden hat ihre traditionellen Stärken in den Ingenieurwissenschaften ausgebaut und
verfügt darüber hinaus als technische Volluniversität auch in den Naturwissenschaften, in den
Lebenswissenschaften
einschließlich
der
Medizin
sowie
in
den
Geistes-
und
Sozialwissenschaften über exzellente Forschungsstärke. Durch gezielte Förderung
interdisziplinärer Zusammenarbeit vermag die TU Dresden einen wichtigen Beitrag zur Lösung
komplexer regionaler, nationaler sowie globaler Herausforderungen zu leisten. Darüber hinaus
kommen dem Wissens- und Technologietransfer sowie dem Dialog mit der Gesellschaft eine
besonders
hohe
Bedeutung
zu.
Gemeinsam
mit
ihren
außeruniversitären
Partnereinrichtungen entwickelte sich die TU Dresden in den letzten zwei Jahrzehnten zu
einem entscheidenden Wirtschaftsfaktor und Innovationsmotor sowohl für den Standort
Dresden als auch für den Freistaat Sachsen.
Die der TU Dresden inhärente Innovationskraft beschränkt sich dabei nicht allein auf die
Universität. Sie strahlt auf den gesamten Raum Dresden aus, der sich seit 1990 durch die
erfolgreiche Ansiedlung neuer Forschungseinrichtungen und High-Tech-Industrien zu einem
bedeutenden
Wirtschaftsstandort
und
zu
einer
der
wichtigsten
deutschen
Wissenschaftsregionen entwickelt hat. Die TU Dresden erkannte frühzeitig das einzigartige
Potenzial einer engen Zusammenarbeit am Standort und überwand als eine der ersten
Universitäten die in Deutschland sonst übliche Trennung zwischen Hochschulen und
außeruniversitären Einrichtungen, indem sie sich 2010 mit Partnern aus Wissenschaft und
Kultur zum Verbund DRESDEN-concept zusammenschloss. Die bereits seit vielen Jahren
gelebten, intensiven Kooperationen zwischen den 28 Partnern wurden institutionalisiert und
erzielen
seither
weitreichende
Synergien
in
Forschung,
Lehre,
Transfer
und
Forschungsinfrastrukturen.
Die konsequente Weiterentwicklung der TU Dresden seit 1990 findet mit Blick auf das
bevorstehende 200-jährige Jubiläum ihren Ausdruck in der Strategie „TU Dresden 2028.
Synergy and Beyond“, mit der das Erreichte konsolidiert und neue Entwicklungen im Rahmen
der Exzellenzstrategie des Bundes und Länder vorangetrieben werden. Das Ziel ist es, die
TUD zu einer global bezogenen und gleichzeitig regional verankerten Spitzenuniversität für
das 21. Jahrhundert zu entwickeln, um innovative Beträge zur Lösung globaler
Herausforderungen zu leisten und dauerhaft eine der fünf leistungsstärksten deutschen
Universitäten zu sein.
Die TU Dresden engagiert sich für ein Gleichgewicht zwischen beruflichen und familiären
Anforderungen sowie für eine größtmögliche Chancengleichheit aller Universitätsangehörigen.
1
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden in der Regel das generische Maskulinum
verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter.

3
Die Mitglieder der TU Dresden pflegen ein vertrauensvolles Miteinander beim Lehren, Lernen
und Forschen. In dieser Atmosphäre können sich unterschiedliche Biographien und
Lebensentwürfe voll entfalten. Die Universität fördert die internationale Zusammensetzung
ihrer Mitgliedschaft und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschung und Lehre.
Sie ist eingebunden in weltweite Kooperationen und ist überzeugt, dass nur mit einer
weltoffenen und toleranten Grundeinstellung Wissenschaft und Fortschritt gelingen können.
Diese Überzeugung vertritt die TU Dresden nach innen und außen und übernimmt dadurch
eine wichtige Leitrolle in der aktuellen Diskussion um die Ausgestaltung einer zukunftsfähigen
Gesellschaft.

4
1
Hochschulpolitische Ziele
Die TU Dresden bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen
bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen
Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu
erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen
der TU Dresden und dem SMWK folgende hochschulspezifische Ziele vereinbart:
1.1
Übergreifende Ziele
1.1.1 Profil
Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und
bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem
Leistungsangebot
zu
setzen
und
diese
mit
entsprechenden
Studienangeboten,
Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche
Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch
nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische
Ausdifferenzierung. Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder
Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten
Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der
entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll
Festlegungen zur Profilbildung in den Grundeinheiten entsprechend des im Folgenden
vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von
Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen.
Die TU Dresden und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der
Hochschule wie folgt darstellt:
Die TU Dresden zeichnet sich durch ein sehr breites Fächerspektrum aus, das die Ingenieur-
und Naturwissenschaften, die Lebenswissenschaften einschließlich Medizin sowie die
Geistes- und Sozialwissenschaften umfasst. Zusätzlich zu ihren regional gebundenen
gesellschaftsbezogenen Aktivitäten nimmt sie eine überregionale, globale Verantwortung in
ihren Kernaufgaben Forschung und Lehre sowie in ihrer Dritten Mission wahr. Ihre fünf
Forschungsprofillinien „Gesundheitswissenschaften, Biomedizin und Bioengineering“,
„Informationstechnologien und Mikroelektronik“, „Material- und Werkstoffwissenschaften“,
„Energie, Mobilität und Umwelt“ sowie „Kultur und Gesellschaftlicher Wandel“ entwickelt sie in
enger Abstimmung und Kooperation mit dem Netzwerk DRESDEN-concept weiter. Das
Studienangebot der TU Dresden umfasst das oben genannte breite Spektrum und wird
profilbildend von den Fächergruppen Mathematik, Naturwissenschaften, dem Studienbereich
Humanmedizin, den Ingenieurstudiengängen sowie den geistes- und sozialwissenschaftlichen
Studiengängen geprägt, als auch von der damit vielfach verbundenen Lehramtsausbildung.
Die TU Dresden verfolgt das Ziel, sich zu einer global bezogenen und gleichzeitig regional
verankerten Spitzenuniversität für das 21. Jahrhundert zu entwickeln, um innovative Beträge
zur Lösung globaler Herausforderungen zu leisten und dauerhaft eine der fünf
leistungsstärksten deutschen Universitäten zu sein. Sie wird alle erforderlichen Anstrengungen
unternehmen, ihren Status als Exzellenzuniversität im Rahmen der Exzellenzstrategie des
Bundes und der Länder im Jahr 2026 erneut zu bestätigen
.
1.1.2 Hochschulinterner Entwicklungsplan
Die TU Dresden schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2022 gemäß § 10
Abs. 5 SächsHSFG fort.

5
1.1.3 Personalentwicklung
Im Rahmen der Personalentwicklung setzt die TU Dresden den „Rahmenkodex über den
Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den
Hochschulen im Freistaat Sachsen“ um.
Die TU Dresden strebt einen Anteil der unbefristeten wissenschaftlichen und künstlerischen
Mitarbeiter (§ 71 SächsHSFG) an der Gesamtzahl der wissenschaftlichen und künstlerischen
Mitarbeiter, welche aus dem Stellenplan und aus sonstigen Haushaltsmitteln finanziert werden
– ohne Medizinische Fakultät, bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode von 40 % an.
1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die TU Dresden setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber
ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck lässt sich die TU Dresden
bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode als „familiengerechte Hochschule“ re-auditieren.
1.1.5 Gleichstellung
Die TU Dresden (einschließlich Medizinische Fakultät) entwickelt bis zum 31.12.2024 ihr
bestehendes Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf
die Hochschule individualisierten Anforderungen weiter. Die „Koordinierungsstelle
Chancengleichheit Sachsen“ (KCS) soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Ein
Schwerpunkt der anzustrebenden gleichstellungsfördernden Maßnahmen soll auf der
Förderung von Frauen in Führungspositionen liegen. Aus diesem Grund bemüht sich die
TU Dresden, den Anteil der Professorinnen an der TU Dresden zu erhöhen.
Die TU Dresden strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der
Mitarbeiterinnen an den hauptberuflich Wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern
gemäß § 71 SächsHSFG (ohne Medizinische Fakultät) von 34 % an.
1.1.6 Inklusion
Die
TU
Dresden
aktualisiert
ihren
Aktionsplan
zur
Umsetzung
der
UN-
Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2022. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle
der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der TU Dresden
gestärkt werden.
1.1.7 Internationalisierung
Ausländische Studierende und Wissenschaftler bereichern die Forschung und Lehre und
tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die
TU Dresden setzt die in ihrer Internationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen
kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Teilnahme von Wissenschaftlern am
Austauschprogramm Erasmus von 1.000 Personentagen kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024
an.
1.1.8 Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren
Die örtlichen zulassungsbeschränkten Studiengänge aller deutschen Hochschulen sollen über
die Stiftung für Hochschulzulassung auf dem zentralen Portal der Stiftung für
Hochschulzulassung verwaltet werden. Die TU Dresden beteiligt sich spätestens zum
Wintersemester 2022/2023 grundsätzlich mit allen örtlichen zulassungsbeschränkten
grundständigen Studiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV).

6
Punktwertrechnung Übergreifende Ziele:
Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der unbefristeten wissenschaftlichen und
künstlerischen Mitarbeiter (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2024) am Gesamtpersonal
der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter, welche aus dem Stellenplan und aus
sonstigen Haushaltsmitteln finanziert werden – ohne Medizinische Fakultät, werden der
TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anteil
Punkte
Ab 40 %
10
Von 38 % bis unter 40 %
9
Von 36 % bis unter 38 %
8
Von 34 % bis unter 36 %
7
Von 32 % bis unter 34 %
6
Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Mitarbeiterinnen an den
wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern (amtliche Personal- und Stellenstatistik
2024 – ohne Medizinische Fakultät) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anteil
Punkte
Ab 34 %
10
Von 33 % bis unter 34 %
9
Von 32 % bis unter 33 %
8
Von 31 % bis unter 32 %
7
Von 30 % bis unter 31 %
6
Bei Erreichen der folgenden Werte für die Teilnahme von Wissenschaftlern am
Austauschprogramm Erasmus kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 werden der TU Dresden
Punkte wie folgt angerechnet:
Anzahl
Punkte
Ab 1.000
8
Von 950 bis unter 1.000
7
Von 900 bis unter 950
6
Von 850 bis unter 900
5
Von 800 bis unter 850
4
Der Punktwert für die Übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die
einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte.

7
1.2
Lehre und Studium
1.2.1 Anzahl der Studierenden
Die TU Dresden strebt im Jahr 2024 folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden
und Studienanfänger im 1. Hochschulsemester an:
Jahr
Anzahl der
Studierenden
Anzahl der
Studienanfänger im
1.Hochschulsemester
2024
30.000
6.000
1.2.2 MINT-Quote
Die TU Dresden strebt von 2023 bis 2024 eine Anzahl von insgesamt 11.000 Absolventen an.
Dabei strebt die Hochschule einen Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der
Gesamtzahl der Absolventen (Mittelwert 2023 bis 2024) von 46 % an.
1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit
Die TU Dresden strebt von 2023 bis 2024 einen Anteil der Studierenden im Wintersemester
innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (Mittelwert 2023 bis 2024) von 93 %
an.
1.2.4 Qualitätssteigerung in der Lehre
Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre stärkt die TU Dresden
die hochschuldidaktische Weiterqualifizierung für alle Lehrenden unter Berücksichtigung
heterogener Zielgruppen.
Über ihr Zentrum für Weiterbildung bietet die TU Dresden zielgruppenspezifische
hochschuldidaktische Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Lehrenden an. Diese werden über
Workshops sowie individuelle und zielgruppenspezifische Beratungen realisiert. Die
TU Dresden strebt an, in Summe der Jahre 2023 bis 2024 insgesamt 720 Teilnehmertage zu
erreichen.
1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes
Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die TU Dresden
sowohl für die Aufnahme neuer – nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer – als auch
für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens
des SMWK. Die TU Dresden stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das
Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze.
1.2.6 Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten
Die TU Dresden verpflichtet sich, in den folgenden Studiengängen mit dem Abschluss
Staatsexamen die entsprechenden Planungsgrößen zu erreichen und die dafür notwendigen
Kapazitäten ab dem Wintersemester 2021/2022 vorzuhalten:
- für das Lehramt an Grundschulen:
150 Studierende
-
für das Lehramt an Oberschulen:
285 Studierende
- für das Lehramt an Gymnasien:
215 Studierende
- für das Lehramt an berufsbildenden Schulen:
240 Studierende
Gesamt:
890 Studienanfänger pro Jahr
Die TU Dresden sichert eine Verteilung der Fächer und Fachrichtungen gemäß den
nachfolgenden Orientierungen:
Im Lehramt an Grundschulen eine Verteilung der Fächer gemäß den Regelungen der
Lehramtsprüfungsordnung I. In der Grundschuldidaktik wirkt die TU Dresden in

8
besonderer Weise auf eine hinreichende Belegung der Bereiche Kunst, Musik und
Werken hin.
Im Lehramt an Oberschulen und
im
Lehramt an Gymnasien ist von Planungen gemäß
der nachfolgenden
Tabelle
auszugehen
,
wobei eine Gleichverteilung zwischen diesen
beiden Schularten anzustreben
ist.
Sollte die Anzahl der Bewerbungen für das Lehramt
an Oberschulen unterhalb
der
Kapazität liegen, werden die Plätze durch Bewerber für
das Lehramt an Gymnasien gefüllt.
Lehramts-Fächer:
Planungsgröße ab
WS 2021/22
Mathematik
139
Deutsch
128
Englisch
115
Physik
74
Geschichte
58
Biologie
2
50
Geographie
126
Französisch
35
Chemie
34
Kunst
40
Ethik
37
Informatik
85
Latein
21
Russisch(/Slavistik)
20
Kath. Theologie
23
Evang. Religion
24
Gemeinschaftskunde
30
WTH/Arbeitslehre
60
Im Lehramt an berufsbildenden Schulen ist von folgenden Planungsgrößen
auszugehen:
2
Die Kapazitäten für das Lehramtsfach Biologie gemäß der angegebenen Planungsgröße wird die TU
Dresden spätestens ab dem Wintersemester 2022/2023 vorhalten.
Fachrichtung
Planungsgröße ab
WS 2021/2022
Metall- und Maschinentechnik
30
Sozialpädagogik
40
Gesundheit und Pflege
70
Lebensmittel-, Ernährungs- und
Hauswirtschaftswissenschaften
30
Elektrotechnik und Informationstechnik
30
Bautechnik
10

9
Für die an der TU Dresden eingerichteten Lehrämter ist für das Erweiterungsfach
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) eine Kapazität von 20 vorzuhalten.
Die Ausbildung im Fach Musik wird für alle einschlägigen Lehrämter im Verbund mit
der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden (HfM) gewährleistet.
TU Dresden und HfM stimmen dazu das gemeinsame Vorgehen ab.
Die TU Dresden bekennt sich zu einem starken Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und
Berufsbildungsforschung mit einer sachgerechten Ressourcenausstattung, das Aufgaben in
den Bereichen Koordination, Studium, Forschung, Qualitätsmanagement sowie der Fort- und
Weiterbildung von Lehrkräften absichert.
Die TU Dresden setzt durch geeignete Maßnahmen ein Qualitätsmanagement für die
Lehramtsstudiengänge um.
Bestandteil dieses Qualitätsmanagements ist die Verpflichtung
der TU Dresden, für alle einschlägigen Fächer der Lehramtsstudiengänge Fachdidaktik-
professuren vorzuhalten.
Zur Bereitstellung und Buchung der Praktikumsplätze im Rahmen der Schulpraktischen
Studien (SPS) für alle Lehramtsstudierenden im Freistaat Sachsen kooperiert die TU Dresden
mit der Universität Leipzig und der TU Chemnitz bezüglich der Sicherung der Funktionalität
des Online-Praktikumsportals, das die Universität Leipzig verantwortlich betreibt.
Zur Steigerung der Studierendenzahlen in den gewerblichen Fachrichtungen im Lehramt an
berufsbildenden Schulen verpflichtet sich die TU Dresden
,
die Kooperative Ausbildung im
technischen Lehramt (KAtLa) fortzuführen sowie weitere Studienangebote gemäß dem
Folgeprogramm OptLA gemeinsam mit sächsischen Hochschulen für angewandte
Wissenschaften außerhalb der Ballungszentren aufzubauen.
Die TU Dresden strebt an, die Anzahl der Studienanfänger im Studienbereich Informatik zu
erhöhen.
Die TU Dresden verpflichtet sich, in den folgenden Studiengängen mit dem Abschluss
Staatsexamen die entsprechenden Planungsgrößen zu erreichen und die dafür notwendigen
Kapazitäten vorzuhalten:
- für den Studiengang Medizin:
225 Studienanfänger
- für den Modellstudiengang Medizin
3
:
50 Studienanfänger
- für den Studiengang Zahnmedizin:
56 Studienanfänger
- für den Studiengang Hebammenkunde:
25 Studienanfänger.
Für die Medizinische Fakultät gilt im Übrigen die Zielvereinbarung zwischen der TU Dresden/
Medizinische Fakultät Dresden und dem SMWK vom 04.06.2021 gemäß Anlage 2.
3
Die Genehmigung der Landesdirektion für den Modellstudiengang Medizin ist bisher auf mindestens
1 bis maximal 2 Immatrikulationsjahrgänge beschränkt
Farbtechnik, Raumgestaltung und
Oberflächentechnik
10
Labor- und Prozesstechnik
10
Holztechnik
10

10
Punktwertrechnung Lehre und Studium:
Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche
Studierendenstatistik zum WS 2024/2025) werden der TU Dresden Punkte wie folgt
angerechnet:
Anzahl
Punkte
Von 32.626 bis 33.000
7
Von 32.251 bis 32.625
8
Von 31.876 bis 32.250
9
Von 31.501 bis 31.875
10
Von 28.500 bis 31.500
11
Von 28.125 bis 28.499
10
Von 28.675 bis 28.124
9
Von 27.375 bis 28.674
8
Von 27.000 bis 27.374
7
Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Studierenden im Wintersemester
innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (amtliche Statistik der Jahre 2023 bis
2024; Mittelwert) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anteil
Punkte
Ab 93 %
11
Von 91,5 % bis unter 93 %
10
Von 90 % bis unter 91,5 %
9
Von 88,5 % bis unter 90 %
8
Von 87 % bis unter 88,5 %
7
Bei Erreichen der folgenden Werte für Teilnehmertage an hochschuldidaktischen
Weiterbildungen kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 werden der TU Dresden Punkte wie
folgt angerechnet:
Anzahl
Punkte
Ab 720
11
Von 684 bis unter 720
10
Von 648 bis unter 684
9
Von 612 bis unter 648
8
Von 576 bis unter 612
7
Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte
für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte.

11
1.3
Forschung
1.3.1 Forschungsleistung
Die TU Dresden stellt sich der besonderen Herausforderung von wettbewerblichen,
wissenschaftsgeleiteten Verfahren (DFG, Bund, EU). Es ist Ziel dabei in den Jahren 2023 und
2024 Mittel im Umfang von 165.000 T€ jährlich (Mittelwert 2023 bis 2024) einzuwerben.
1.3.2 Drittmittel aus der Wirtschaft
Die TU Dresden strebt in den Jahren 2023 und 2024 Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft
in Höhe von 23.000 T€ (ohne Einnahmen der Medizinischen Fakultät) jährlich (Mittelwert 2023
bis 2024) an.
1.3.3 Promotionen
Die TU Dresden strebt (ohne Promotionen an der Medizinischen Fakultät) im Zeitraum 2023
bis 2024 insgesamt 1.000 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren (darunter 60
kooperative Promotionen) an.
Punktwertrechnung Forschung:
Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen,
wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingeworbenen Mittel (Mittelwert 2023 bis 2024) werden
der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
In T€
Punkte
Ab 165.000
11
Von 156.750 bis unter 165.000
10
Von 148.500 bis unter 156.750
9
Von 140.250 bis unter 148.500
8
Von 132.000 bis unter 140.250
7
Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft – ohne
Medizinische Fakultät (Mittelwert 2023 bis 2024) werden der TU Dresden Punkte wie folgt
angerechnet:
In T€
Punkte
Ab 23.000
11
Von 21.850 bis unter 23.000
10
Von 20.700 bis unter 21.850
9
Von 19.550 bis unter 20.700
8
Von 18.400 bis unter 19.550
7
Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich
abgeschlossenen Promotionsverfahren – ohne Medizinische Fakultät (2023 bis 2024; Summe)
werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anzahl
Punkte
Ab 1.000
11
Von 950 bis 999
10
Von 900 bis 949
9
Von 850 bis 899
8
Von 800 bis 849
7
Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für
die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte.

12
1.4
Dritte Mission – Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung
1.4.1 Transferbereitschaft / Akademische Weiterbildung
Die TU Dresden entwickelt eine Strategie für lebensbegleitendes Studieren und schafft
innerhalb der Zielvereinbarungsperiode die Voraussetzungen für den Ausbau von Angeboten
der akademischen Weiterbildung für alle Altersgruppen. Das Konzept soll bis zum 31.12.2024
an das SMWK übergeben werden.
Zudem strebt die TU Dresden ein akademisches Weiterbildungsangebot von mindestens
1.200 Studierenden an weiterbildenden Studiengängen im Jahr 2024 an.
1.4.2 Stärkung der Innovationskraft
Die TU Dresden entwickelt ihre Transferstrategie unter Beachtung aktueller wirtschaftlicher
und gesellschaftlicher Entwicklungen weiter und setzt die darin beschriebenen Maßnahmen
kontinuierlich um.
Die TU Dresden strebt eine Anzahl der Verwertungsfälle in Höhe von 40 kumuliert für die Jahre
2023 bis 2024 an. Unter einem Verwertungsfall wird dabei jeder abgeschlossene
Verwertungsvertrag (Kauf- und Lizenzvertrag bzw. Übertragungsvertrag) verstanden. Darüber
hinaus wird bei jedem abgeschlossenen Vertrag die Anzahl der übertragenen Nutzungsrechte
berücksichtigt.
1.4.3 Gründungsgeschehen
Die TU Dresden strebt eine Anzahl der Ausgründungen von 20 kumuliert für die Jahre 2023
bis 2024 an. Unter einer Ausgründung wird ein selbständiges Unternehmen verstanden, das
durch Neugründung oder Änderung der Geschäftstätigkeit eines bestehenden Unternehmens
entstanden ist und auf das mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale zutreffen:
-
Die Geschäftstätigkeit basiert wesentlich auf Know How und/ oder geistigem Eigentum,
das im Rahmen von FuE-Tätigkeiten innerhalb der Hochschule entstanden ist,
-
Gründer sind Forschende, Studierende oder Absolventen der Hochschule,
-
Es besteht eine formale Vereinbarung (Nutzungs-, Kauf-, Lizenz- und/ oder
Beteiligungsvertrag) zwischen Unternehmen und der Hochschule.
1.4.4 Dialog mit der Stadtgesellschaft in Dresden und Umgebung
Die TU Dresden versteht sich als zivile Akteurin, die gesellschaftliche Verantwortung für den
Wissenstransfer trägt. Partizipative Formate der Wissenschaftskommunikation, die einen
wissenschaftsbasierten Austausch mit den Bürgern ermöglichen, sollen ausgebaut werden.
Die TU Dresden möchte zur Umsetzung der Zielstellung mindestens 8 verschiedene,
wiederkehrende Veranstaltungsformate (z.B. Bürgeruniversität und Seniorenakademie,
Kinder-Universität, Juniordoktor, TUD im Dialog, Dresdner Lange Nacht der Wissenschaften,
UNI-Tag, Sound&Science) durchführen oder sich an deren Realisierung maßgeblich zu
beteiligen.

13
Punktwertrechnung Dritte Mission:
Bei Erreichen der folgenden Werte für das akademische Weiterbildungsangebot von
Studierenden an weiterbildenden Studiengängen im Jahr 2024 werden der TU Dresden Punkte
wie folgt angerechnet:
Anzahl
Punkte
Ab 1.200
6
Von 1.140 bis unter 1.200
5
Von 1.080 bis unter 1.140
4
Von 1.020 bis unter 1.080
3
Von
960 bis unter 1.020
2
Bei Erreichen der folgenden Werte für Verwertungsfälle (2023 bis 2024; Summe) werden der
TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anzahl
Punkte
Ab 40
6
Von 38 bis 39
5
Von 36 bis 37
4
Von 34 bis 35
3
Von 32 bis 33
2
Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Ausgründungen (2023 bis 2024; Summe)
werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anzahl
Punkte
Ab 20
6
19
5
18
4
17
3
16
2
Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte
für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte.

14
2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung
2.1
Mittelzuweisung
Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das
Zielvereinbarungsbudget der TU Dresden im Jahr 2021 13.125,7 T€ und im Jahr 2022
13.541,7 T€.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024
beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 13.787,7 T€ und im Jahr 2024
14.038,7 T€.
Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der
Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der
Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter
Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3.
Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen
vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der
Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische
Hochschulsteuerungsverordnung
durch
Verrechnung
in
den
Zuweisungen
des
Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt.
Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und
des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen:
-
Der TU Dresden werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden
Hochschulpakt in Summe (ohne Medizinische Fakultät) wie folgt zugewiesen:
2021
14.212,5 T€
2022
14.496,8 T€
2023
14.781,0 T€
2024
15.084,2 T€
Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter
dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber.
-
Aus dem Zukunftsvertrag werden der TU Dresden in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen
(ohne Medizinische Fakultät) wie folgt zugewiesen:
2021
63 Stellen
2022
114 Stellen
2023
151 Stellen
2024
151 Stellen
Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der
Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.
Die TU Dresden wird durch 17 abgeordnete Lehrkräfte aus dem Schulbereich hinsichtlich der
Lehrerausbildung zusätzlich unterstützt.

15
2.2
Berichterstattung
Die TU Dresden berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung
über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur
Berichterstattung über die Zielerreichung.
Die TU Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den
Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der
31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber
spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige
Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen
Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen.
Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die TU Dresden die Ursachen. Beim
Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw.
bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich
die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte).
Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK
und
der
TU
Dresden festzuhalten.
Grundsätzlich
sind
Abweichungen
in
den
Zielvereinbarungsberichten darzulegen.
Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die TU Dresden und das SMWK zum Stand
der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen.
Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der TU Dresden
und dem SMWK statt.
Im Übrigen berichtet die
TU Dresden
dem SMWK jährlich bis zum 15. Dezember zum Stichtag
1. November zu den je Schulart und Fach aufgenommenen Studienanfängern im ersten
Fachsemester sowie zu den je Fachsemester an der Hochschule eingeschriebenen
Lehramtsstudierenden.

16
2.3
Abrechnung
Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der
Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen
Zielbereichen definierten Punktesystem.
Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) – durch die
Definition des Höchstwertes – Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des
Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder
mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die
TU Dresden nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % – das
entspricht einem Wert von 100 Punkten – so führt dies zu einem prozentualen Abzug im
Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit
dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet.
Werden die Planungsgrößen für die Studienanfänger in den Lehramtsstudiengängen (Ziff.
1.2.6) im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 von der TU Dresden nicht erreicht, so ist bei
einer Abweichung von mehr als -10 % ein jährlicher Budgetanteil von 300,0 T€ anteilig in Höhe
der prozentualen Abweichung an das SMWK zurückzuzahlen. Dieser Abzug wird mit dem
Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet.
3 Unterzeichnung und Inkrafttreten
Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.
Dresden, den 04.06.2021
Sebastian Gemkow
Staatsminister
Prof. Dr. Ursula M. Staudinger
Rektorin

1
4 Anlage 1: Fächerangebot gemäß Ziffer 1.2.5
Fächergruppe
Studienbereich
Studienfach
Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften,
Veterinärmedizin
Forstwissenschaft, Holzwirtschaft
Forstwissenschaft/-wirtschaft (058)
Holzwirtschaft (075)
Landespflege, Umweltgestaltung
Landespflege/Landschaftsgestaltung (093)
Geisteswissenschaften
Evangelische Theologie, - Religionslehre
Evangelische Theologie, - Religionslehre (053)
Geisteswissenschaften allgemein
Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Sprach- und
Kulturwissenschaften) (004)
Medienwissenschaft (302)
Germanistik (Deutsch, germanische
Sprachen ohne Anglistik)
Deutsch als Fremdsprache oder als Zweitsprache (271)
Geschichte
Geschichte (068)
Katholische Theologie, - Religionslehre
Katholische Theologie, - Religionslehre (086)
Philosophie
Philosophie (127)
Humanmedizin/
Gesundheitswissenschaften
Gesundheitswissenschaften allgemein
Gesundheitswissenschaften/-management (232)
Humanmedizin (ohne Zahnmedizin)
Medizin (Allgemein-Medizin) (107)
Zahnmedizin
Zahnmedizin (185)

2
Ingenieurwissenschaften
Architektur, Innenarchitektur
Architektur (013)
Bauingenieurwesen
Bauingenieurwesen/Ingenieurbau (017)
Wasserwirtschaft (077)
Elektrotechnik und Informationstechnik
Elektrotechnik/Elektronik (048)
Informatik
Informatik (079)
Medieninformatik (121)
Ingenieurwesen allg.
Mechatronik (380)
Maschinenbau/ Verfahrenstechnik
Maschinenbau/-wesen (104)
Verfahrenstechnik (226)
Materialwissenschaft und Werkstofftechnik
Werkstofftechnik (177)
Raumplanung
Umweltschutz (458)
Verkehrstechnik, Nautik
Verkehrsingenieurwesen (089)
Vermessungswesen
Kartographie (280)
Vermessungswesen (Geodäsie) (171)
Kunst, Kunstwissenschaft
Kunst, Kunstwissenschaft allg.
Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft (092)
Mathematik,
Naturwissenschaften
Biologie
Biologie (026)
Biotechnologie (282)

3
Chemie
Biochemie (025)
Chemie (032)
Lebensmittelchemie (096)
Geographie
Geographie/Erdkunde (050)
Mathematik
Mathematik (105)
Technomathematik (118)
Wirtschaftsmathematik (276)
Mathematik, Naturwissenschaften allg.
Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Naturwissenschaften)
(049)
Physik, Astronomie
Physik (128)
Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
Erziehungswissenschaften
Ausländerpädagogik (117)
Erziehungswissenschaft (Pädagogik) (052)
Politikwissenschaften
Politikwissenschaft/Politologie (129)
Psychologie
Psychologie (132)
Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften allgemein
Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Rechts-, Wirtschafts-
und Sozialwissenschaften) (030)
Lernbereich Gesellschaftslehre (154)
Sozialwesen
Sozialpädagogik (245)

4
Sozialwissenschaften
Soziologie (149)
Wirtschaftsingenieurwesen mit
wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt
Wirtschaftsingenieurwesen mit wirtschaftswissenschaftlichem
Schwerpunkt (179)
Wirtschaftswissenschaften
Betriebswirtschaftslehre (021)
Internationale Betriebswirtschaft/Management (182)
Verkehrswirtschaft (210)
Volkswirtschaftslehre (175)
Wirtschaftspädagogik (181)
Wirtschaftswissenschaften (184)