Zielvereinbarung
gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG
zwischen
der Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
vertreten durch den Rektor Herrn Axel Köhler
und
dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und
Tourismus
vertreten durch den Staatsminister Sebastian Gemkow
für die Jahre 2021 bis 2024

Inhaltsverzeichnis
Präambel ............................................................................................................................... 1
1
Hochschulpolitische Ziele ............................................................................................... 4
1.1
Übergreifende Ziele ................................................................................................. 4
1.2
Lehre und Studium .................................................................................................. 7
1.3
Forschung / Künstlerische Praxis ...........................................................................10
1.4
Dritte Mission – Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung .......................11
2
Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung .................................................12
2.1
Mittelzuweisung ......................................................................................................12
2.2
Berichterstattung ....................................................................................................13
2.3
Abrechnung ............................................................................................................13
3
Unterzeichnung und Inkrafttreten ..................................................................................14
4
Anlage: Fächerangebot

1
Präambel
Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025“ (HEP
2025) beschlossen, welcher die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen
an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für
Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen
entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen
und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Aus-
differenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches
in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Siche-
rung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes.
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken wurde am 6. Juni 2019 von den Regierungs-
chefs von Bund und Ländern beschlossen. Er stellt die Nachfolge des Hochschulpakts (HSP)
dar und ist auf Dauer angelegt. Mit dem Zukunftsvertrag sollen eine hohe Qualität von Studium
und Lehre sowie gute Studienbedingungen gewährleistet werden. Gleichzeitig sollen die Stu-
dienplatzkapazitäten in Deutschland bedarfsgerecht erhalten werden. Die Umsetzung des Zu-
kunftsvertrages ist in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen verankert.
Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß
§ 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen
Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen
ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hoch-
schulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu kön-
nen bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. Ziele und Handlungsaufträge wurden
daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist.
Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines
kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt
sind. Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder
einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch hochschulin-
terne Zielvereinbarungen
.
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP
2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere
die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushalts-
gesetzgebers. Mit der Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsre-
gierung gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG besteht finanzielle Planungssicherheit bis Ende
2024. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschu-
len mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024. Des Weiteren wird der Einsatz
der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund
freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Zuweisungen des Bun-
des im Rahmen des Zukunftsvertrages geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinba-
rung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung
den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung, welche den HEP
2025 für jede Hochschule individualisiert.
Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden (HfM Dresden) ist eine von 24 deut-
schen Musikhochschulen und eine der fünf Kunsthochschulen des Freistaates Sachsen. Stu-
dierende werden in künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Studiengängen
von Lehrenden verschiedenster Nationen unterrichtet. Die HfM Dresden bietet Bachelor-, Mas-
ter- und Staatsexamensstudiengänge sowie bei besonderer musikalischer Eignung die Meis-
terklasse an. In den Fächern Musikwissenschaft, Musiktheorie, Musikpädagogik und Musiker-
medizin besteht die Möglichkeit zur Promotion und Habilitation. Die Voraussetzungen für die

2
Künstlerische Forschung (Artistic Research) sollen geschaffen werden. Ergänzt werden die
Angebote durch weiterbildende Studiengänge, die berufsbegleitend studiert werden können
und das lebenslange Lernen institutionalisieren.
Im Unterschied zu anderen deutschen Musikhochschulen und zur Hochschule für Musik und
Theater Leipzig ist die HfM Dresden auch für die musikalisch-künstlerische Ausbildung von
150 Schülern
1
verantwortlich. Deren Ausbildung erfolgt am Sächsischen Landesgymnasium
für Musik Dresden (SLGM).
Die HfM Dresden versteht sich als ein Ort zur Pflege der Musikkultur, an welchem Kunst, Wis-
senschaft und Lehre in Theorie und Praxis ineinandergreifen. Tradition und Innovation, Konti-
nuität und Experiment stehen in programmatischem Austausch miteinander. Aufgabe ist es,
das Erbe der Vergangenheit im hochschul-, kultur- und gesellschaftspolitischen Wandlungs-
prozess konstruktiv zu pflegen, um einerseits die Tradition als Merkmal der Identität zu begrei-
fen und zu nutzen und andererseits Innovation und Interdisziplinarität zu fördern. Experimente,
neue Arbeitsweisen und künstlerische Forschung sind ein signifikanter Bestandteil des Hoch-
schulalltags. Darüber hinaus definiert sich das Aufgabenspektrum über die Vermittlung exzel-
lenter künstlerischer, wissenschaftlicher und pädagogischer Fähigkeiten in allen Bildungsbe-
reichen der Musikhochschule.
Charakteristika:
-
Fakultät I mit ihren Fachrichtung Dirigieren/Korrepetition, Gesang, Klavier, Streicher, Bläser
sowie mit Opernklasse, Hochschulsinfonieorchester und Hochschulchor;
-
Fakultät II mit ihren Fachrichtungen Jazz/Rock/Pop, Komposition/Musiktheorie, Instrumen-
tal- und Gesangspädagogik, Lehramt Musik sowie Musikwissenschaft, Neuer Musik/Klang-
Netz, Musikermedizin, Musikvermittlung, Hfmdd Jazzorchestra und des Jazzensembles;
-
Kooperationen mit Orchestern, Ensembles, Theatern, Bildungseinrichtungen, Veranstaltern
und Clubs zur Praxis- und Berufsorientierung;
-
Mehr als 400 öffentliche Veranstaltungen beider Fakultäten pro Studienjahr als Bestandteil
der künstlerischen Ausbildung und gleichzeitigem Beitrag zur regionalen Wirksamkeit.
Schwerpunkt der Hochschulentwicklung für die kommenden Jahre wird es vor allem sein, die
Herausforderungen der durch die Corona-Krise entstandenen und noch entstehenden Verän-
derungen zu meistern. Die Möglichkeiten der digitalen Lehre sollen erweitert und optimiert und
somit die Erfahrungen aus der Krise konstruktiv umgesetzt werden. Die Notwendigkeit und die
Relevanz des Musiker- und Lehrerberufes für die Gesellschaft und zur Daseinsfürsorge sollen
künftig noch stärker betont und untermauert werden.
Die Fakultät I soll ab dem Jahr 2021 durch die Gründung des Dresdner Instituts für En-
semble- und Orchesterentwicklung (DIEO) weiter an Profil gewinnen. Durch eine zielge-
richtete Berufung von exzellenten Orchesterpädagogen führender Orchester für die ent-
sprechenden Professuren wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen. Für die Ausbil-
dung im chorischen Bereich sind ebenfalls profilbildende Maßnahmen geplant.
Auch für die Fakultät II sind weitere profilbildende Maßnahmen vorgesehen, vordringlich
zur Gewinnung von Studierenden im Fach Lehramt. Vor allem genießt die Fachrichtung
Jazz/Rock/Pop für die regionale Nachwuchsgewinnung eine hohe Priorität.
1
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden in der Regel das generische Maskulinum
verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich für alle Geschlechter.

3
Das Sächsische Landesgymnasium für Musik Dresden soll noch intensiver mit der Infrastruktur
der HfM Dresden verknüpft werden. Dabei soll auch der Übergang vom SLGM an die Hoch-
schule stärker priorisiert werden, um die Nachwuchsförderung und -gewinnung vor allem im
Orchesterbereich weiter zu optimieren.

4
1
Hochschulpolitische Ziele
Die HfM Dresden bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen
bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maß-
nahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur
Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der HfM
Dresden und dem SMWK folgende hochschulspezifische Ziele vereinbart:
1.1
Übergreifende Ziele
1.1.1 Profil
Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und
bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leis-
tungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätig-
keiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeut-
licht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum
Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung. Die Be-
nennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet
nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder
Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in
Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung
entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit An-
passungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit
dem SMWK abzustimmen.
Die HfM Dresden und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der
Hochschule wie folgt darstellt:
Das Studienangebot der HfM Dresden umfasst das gesamte Spektrum der Instrumental- und
Gesangsfächer sowie der musikpädagogischen Studiengänge. Sie ist zudem für die Erteilung
des musikalisch-künstlerischen Unterrichts am Sächsischen Landesgymnasium für Musik zu-
ständig.
1.1.2 Hochschulinterner Entwicklungsplan
Die HfM Dresden schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2022 gemäß § 10
Abs. 5 SächsHSFG fort.
1.1.3 Personalentwicklung
Im Rahmen der Personalentwicklung setzt die HfM Dresden den „Rahmenkodex über den
Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den
Hochschulen im Freistaat Sachsen“ um.
1.1.4 Familiengerechte Hochschule
Die HfM Dresden setzt es sich zum Ziel, sowohl für die Studierenden als auch als Arbeitgeber
ein familiengerechter Hochschulstandort zu sein. Zu diesem Zweck strebt die Hochschule bis
zum 31.12.2023 die Unterzeichnung der Charta „Familie in der Hochschule“ und eine Mitglied-
schaft im „Familie in der Hochschule e. V.“ an. Die Qualitätssicherung und externe Begutach-
tung wird durch die Zusammenarbeit mit der „Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sach-
sen“ (KCS) gesichert. Darüber hinaus wird die HfM Dresden ihre Mitgliedschaft evaluieren und

5
das Ergebnis dem SMWK bis zum 31.12.2024 zur Verfügung stellen. Zur Evaluierung der Im-
plementierung setzt das Rektorat eine Kommission ein, in der mindestens ein externer Sach-
verständiger (Vertreter der KCS) vertreten ist.
1.1.5 Gleichstellung
Die HfM Dresden schreibt bis zum 31.12.2023 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den
im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die
KCS soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden.
Die HfM Dresden strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Pro-
fessorinnen von 38 % an.
1.1.6 Inklusion
Die HfM Dresden aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
vention bis zum 31.12.2021. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für
Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der HfM Dresden gestärkt werden.
1.1.7 Internationalisierung
Ausländische Studierende, Künstler und Wissenschaftler bereichern die Forschung, Lehre und
künstlerische Praxis und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschulland-
schaft bei. Die HfM Dresden setzt die in ihrer Internationalisierungsstrategie beschriebenen
Maßnahmen kontinuierlich um.
Zudem strebt sie eine Anzahl von vertraglich verankerten Erasmus Hochschulpartnerschaften
von 40 kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 an.

6
Punktwertrechnung Übergreifende Ziele:
Bei Unterzeichnung der Charta „Familie in der Hochschule“ bis zum 31.12.2023 und beste-
hender Mitgliedschaft im „Familie in der Hochschule e. V.“ sowie Abgabe der Evaluierungser-
gebnisse bis zum 31.12.2024 werden der HfM Dresden acht Punkte angerechnet.
Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Professorinnen (amtliche Personal- und
Stellenstatistik 2024; Köpfe) werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anteil
Punkte
Ab 38 %
10
Von 36,5 % bis unter 38 %
9
Von 35 % bis unter 36,5 %
8
Von 33,5 % bis unter 35 %
7
Von 32 % bis unter 33,5 %
6
Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl Erasmus Hochschulpartnerschaften kumu-
liert für die Jahre 2023 bis 2024 werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anzahl
Punkte
Ab 40
10
Von 38 bis 39
9
Von 36 bis 37
8
Von 34 bis 35
7
Von 32 bis 33
6
Der Punktwert für die Übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die
einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte.

7
1.2
Lehre und Studium
1.2.1 Anzahl der Studierenden
Die HfM Dresden strebt im Jahr 2024 folgende Zielzahl für die immatrikulierten Studierenden
an:
Jahr
Anzahl der
Studierenden
2024
660
1.2.2 Absolventen
Die HfM Dresden strebt eine Anzahl der Absolventen von 350 kumuliert für die Jahre 2023 und
2024 an.
1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit
Die HfM Dresden strebt einen Anteil der Studierenden im Wintersemester innerhalb der Re-
gelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (Mittelwert 2023 bis 2024) von 99 % an.
1.2.4 Studienerfolg
Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre stärkt die HfM Dresden
die hochschuldidaktische Weiterqualifizierung für alle Lehrenden unter Berücksichtigung he-
terogener Zielgruppen.
Aus diesem Grund nehmen die Lehrenden der HfM Dresden an 20 Lehrgangstagen an wei-
terbildenden Institutionen kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 an hochschuldidaktischen Wei-
terbildungen teil.
1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes
Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HfM Dresden so-
wohl für die Aufnahme neuer – nicht in der Anlage aufgeführter Studienfächer – als auch für
die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage aufgeführt sind, des Einvernehmens des
SMWK. Die HfM Dresden stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einver-
nehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze.
1.2.6 Meisterschülerstudium
Die HfM Dresden bildet Meisterschüler in Meisterschülerklassen aus. Die Hochschule strebt
eine Anzahl von 25 abgeschlossenen Meisterschülerprüfungen kumuliert für die Jahre 2023
bis 2024 an.
1.2.7 Daseinsvorsorge / Besondere Kapazitäten
Die HfM Dresden verpflichtet sich, in den folgenden Studiengängen mit dem Abschluss Staats-
examen die entsprechenden Planungsgrößen zu erreichen und die dafür notwendigen Kapa-
zitäten ab dem Wintersemester 2021/2022 vorzuhalten:
- für das Lehramt an Grundschulen:
35 Studierende
-
für das Lehramt an Oberschulen:
20 Studierende
- für das Lehramt an Gymnasien:
20 Studierende
Gesamt:
75 Studienanfänger pro Jahr
Sollte die Anzahl der Bewerbungen für das Lehramt an Oberschulen unterhalb
der
Kapazität
liegen, werden die Plätze durch Bewerber für das Lehramt an Gymnasien gefüllt.

8
Die HfM Dresden gewährleistet die Ausbildung im Fach Musik für alle einschlägigen Lehrämter
im Verbund mit der TU Dresden (TUD). HfM Dresden und TUD stimmen dazu das gemein-
same Vorgehen ab.
Die HfM Dresden setzt durch geeignete Maßnahmen ein Qualitätsmanagement für die Lehr-
amtsstudiengänge um.
Punktwertrechnung Lehre und Studium:
Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche
Studierendenstatistik zum WS 2024/2025) werden der HfM Dresden Punkte wie folgt ange-
rechnet:
Anzahl
Punkte
Von 777 bis 792
7
Von 760 bis 776
8
Von 744 bis 759
9
Von 727 bis 743
10
Von 594 bis 726
11
Von 577 bis 593
10
Von 560 bis 576
9
Von 544 bis 559
8
Von 528 bis 543
7
Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Studierenden im Wintersemester inner-
halb der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (amtliche Statistik der Jahre 2023 bis 2024;
Mittelwert) werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anteil
Punkte
Ab 99 %
11
Von 97,5 % bis unter 99 %
10
Von 96 % bis unter 97,5 %
9
Von 94,5 % bis unter 96 %
8
Von 93 % bis unter 94,5 %
7
Bei Erreichen der folgenden Werte für Personentage an hochschuldidaktischen Weiterbildun-
gen kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 werden der HfM Dresden Punkte wie folgt ange-
rechnet:
Anzahl
Punkte
Ab 20
11
Von 18 bis 19
10
Von 16 bis 17
9
Von 14 bis 15
8
Von 12 bis 13
7

9
Bei Erreichen der folgenden Werte für die abgeschlossenen Meisterschülerprüfungen (amtli-
che Statistik der Jahre 2023 bis 2024) kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 werden der HfM
Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anzahl
Punkte
Ab 27
10
Von 25 bis 26
11
24
10
23
9
22
8
21
7
Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte
für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte.

10
1.3
Forschung / Künstlerische Praxis
1.3.1 Drittmittel
Die HfM Dresden strebt Drittmitteleinnahmen in Höhe von 1.300 T€ kumuliert für die Jahre
2023 bis 2024 an.
1.3.2 Gutachtertätigkeiten
Die Lehrenden der HfM Dresden werden als Juror oder Gutachter bei Projekten oder Wettbe-
werben eingesetzt. Die HfM Dresden strebt eine Anzahl der Gutachtertätigkeiten ihrer Lehren-
den von 75 kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 an.
Punktwertrechnung Forschung / Künstlerische Praxis:
Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen (amtliche Statistik der Jahre
2023 bis 2024) kumuliert für die Jahre 2023 bis 2024 werden der HfM Dresden Punkte wie
folgt angerechnet:
In T€
Punkte
Ab 1.300
11
Von 1.235 bis unter 1.300
10
Von 1.170 bis unter 1.235
9
Von 1.105 bis unter 1.170
8
Von 1.040 bis unter 1.105
7
Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl Gutachtertätigkeiten ihrer Lehrenden kumu-
liert für die Jahre 2023 bis 2024 werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anzahl
Punkte
Ab 75
11
Von 71 bis 74
10
Von 67 bis 70
9
Von 64 bis 66
8
Von 60 bis 63
7
Der Punktwert für die Ziele in der Forschung / Künstlerische Praxis ergibt sich aus der Summe
der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 20 Punkte.

11
1.4
Dritte Mission – Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung
1.4.1 Beitrag zur Kulturlandschaft
Die HfM Dresden leistet einen wichtigen Beitrag zur Kulturlandschaft, indem sie an Veranstal-
tungen mitwirkt, Ausstellungen, Wettbewerbe und Konzerte sowie Auftritte organisiert bzw.
anbietet. Dabei strebt die Hochschule 350 selbst organisierte vorgenannte Veranstaltungen im
Durchschnitt der Jahre 2023 bis 2024 an.
1.4.2 Transferbereitschaft / Akademische und künstlerische Weiterbildung
Die HfM Dresden entwickelt eine Strategie für lebenslanges Lernen und schafft innerhalb der
Zielvereinbarungsperiode die Voraussetzungen für den Ausbau von Angeboten der akademi-
schen bzw. künstlerischen Weiterbildung für alle Altersgruppen. Das Konzept soll bis zum
30.06.2022 an das SMWK übergeben werden.
Zudem strebt die HfM Dresden die Durchführung von 12 Meisterkursen kumuliert für die Jahre
2023 bis 2024 an.
Punktwertrechnung Dritte Mission:
Bei Erreichen der folgenden Werte für den Beitrag zur Kulturlandschaft (2023 bis 2024; Mittel-
wert) werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anzahl
Punkte
Ab 350
10
Von 333 bis 349
9
Von 315 bis 332
8
Von 298 bis 314
7
Von 280 bis 297
6
Bei Erreichen der folgenden Werte für die Durchführung von Meisterkursen kumuliert für die
Jahre 2023 bis 2024 werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet:
Anzahl
Punkte
Ab 12
7
Von 10 bis 11
6
Von 8 bis 9
5
Von 6 bis 7
4
Von 4 bis 5
3
Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte
für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte.

12
2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung
2.1
Mittelzuweisung
Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielverein-
barungsbudget der HfM Dresden im Jahr 2021 633,5 T€ und im Jahr 2022 653,5 T€.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024
beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 665,4 T€ und im Jahr 2024 677,5 T€.
Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinba-
rungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungspe-
riode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des
Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3.
Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen ver-
einbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung
der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschul-
steuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets
in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt.
Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und
des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen:
-
Der HfM Dresden werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden
Hochschulpakt in Summe wie folgt zugewiesen:
2021
750,0 T€
2022
765,0 T€
2023
780,0 T€
2024
796,0 T€
Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter
dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber.
-
Aus dem Zukunftsvertrag werden der HfM Dresden in den Jahren 2021 bis 2024 Stel-
len wie folgt zugewiesen:
2021
8 Stellen
2022
8 Stellen
2023
8 Stellen
2024
8 Stellen
Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entschei-
dung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.

13
2.2
Berichterstattung
Die HfM Dresden berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung
über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichter-
stattung über die Zielerreichung.
Die HfM Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den
Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der
31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätes-
tens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht
spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim
SMWK vorzulegen.
Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HfM Dresden die Ursachen. Beim
Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundes-
deutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die
Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus
resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der
HfM Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberich-
ten darzulegen.
Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HfM Dresden und das SMWK zum Stand
der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen.
Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HfM Dres-
den und dem SMWK statt.
Im Übrigen berichtet die HfM Dresden dem SMWK jährlich bis zum 15. Dezember zum Stichtag
1. November zu den je Schulart und Fach aufgenommenen Studienanfängern im ersten Fach-
semester sowie zu den je Fachsemester an der Hochschule eingeschriebenen Lehramtsstu-
dierenden.
2.3
Abrechnung
Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der
Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielberei-
chen definierten Punktesystem.
Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) – durch die
Definition des Höchstwertes – Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des
Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder
mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die HfM
Dresden nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % – das ent-
spricht einem Wert von 100 Punkten – so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielver-
einbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Ziel-
vereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet.
Werden die Planungsgrößen für die Studienanfänger in den Lehramtsstudiengängen (Ziff.
1.2.7) im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 von der HfM Dresden nicht erreicht, so ist bei
einer Abweichung von mehr als -10 % ein jährlicher Budgetanteil von 40,0 T€ anteilig in Höhe
der prozentualen Abweichung an das SMWK zurückzuzahlen. Dieser Abzug wird mit dem Ziel-
vereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet.

14
3 Unterzeichnung und Inkrafttreten
Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.
Dresden, den 04.06.2021
Sebastian Gemkow
Staatsminister
Axel Köhler
Rektor

1
4 Anlage: Fächerangebot gemäß Ziffer 1.2.5
Fächergruppe
Studienbereich
Studienfach
Kunst, Kunstwissenschaft
Musik, Musikwissenschaft
Dirigieren (192)
Gesang (230)
Instrumentalmusik (080)
Jazz und Popularmusik (164)
Komposition (191)
Musikerziehung (113)
Orchestermusik (165)