Freistaat Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
- Dokumentation -
Bestimmung und Prämienkalkulation von aus naturbeding-
ten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten
Gebieten im Freistaat Sachsen ab 2018
(Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, Art. 32)
Ansprechpartner:
Ulrich Schreiber (Referatsleiter Grundsatzfragen, Agrarpolitik, Recht)
Tel.: 0351/564-2310, ulrich.schreiber@smul.sachsen.de
Katrin Fichtner (Referentin)
Tel.: 0351/564-2317, katrin.fichtner@smul.sachsen.de
Bearbeitung:
Falk Ullrich (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 22)
Stand: 10/2016
I
Inhalt
Inhalt ____________________________________________________________________________ I
Abbildungsverzeichnis ______________________________________________________________ II
Tabellenverzeichnis ________________________________________________________________ II
Anlagenverzeichnis ________________________________________________________________ III
Abkürzungsverzeichnis _____________________________________________________________ III
1. Kontext ________________________________________________________________________ 1
2. Zielstellung_____________________________________________________________________ 2
3. Ausweisung der Fachkulisse nach VO (EU) 1305/2013 Art. 32 - Überblick ___________________ 3
4. Ausweisung der Fachkulisse nach VO (EU) 1305/2013, Art. 32 – im Einzelnen _______________ 6
4.1. Datengrundlagen allgemein ____________________________________________________ 6
4.2. Ausweisungsebene ___________________________________________________________ 6
4.3. Landwirtschaftliche Referenzfläche ______________________________________________ 8
4.4. Biophysikalische Kriterien ______________________________________________________ 8
4.4.1. Kriterium C1: Niedrige Temperatur __________________________________________ 12
4.4.2. Kriterium C2: Trockenheit _________________________________________________ 15
4.4.3. Kriterium C3: Begrenzte Wasserführung ______________________________________ 16
4.4.4. Kriterium C4: Unvorteilhafte Bodentextur und Steinigkeit _________________________ 22
4.4.4.1. Böden mit einem hohen Sandanteil_______________________________________ 22
4.4.4.2. Steinige Böden ______________________________________________________ 26
4.4.4.3. Organische Böden ____________________________________________________ 29
4.4.4.4. Tonreiche Böden _____________________________________________________ 31
4.4.4.5. Vertische Böden _____________________________________________________ 31
4.4.5. Kriterium C5: Durchwurzelungstiefe (Rhizosphäre) ______________________________ 31
4.4.6. Kriterium C6: Schlechte chemische Eigenschaften ______________________________ 33
4.4.6.1. Versalzte Böden _____________________________________________________ 33
4.4.6.2. Alkalische Böden _____________________________________________________ 33
4.4.6.3. Saure Böden ________________________________________________________ 33
4.4.7. Kriterium C7: Steile Hanglage ______________________________________________ 34
4.4.8. Kriterium C3bis: Übermäßige Bodenfeuchtigkeit ________________________________ 36
4.5. Feinabstimmung = 2. Stufe der Neuabgrenzung ___________________________________ 36
4.5.1. Daten und Grundsätze ____________________________________________________ 36
5. Ermittlung der Benachteiligten Gebiete - Ergebnisse ___________________________________ 39
6. Kalkulationsmethode nach VO (EU) Nr. 1305/2013, Art. 31 für Zahlungen für aus naturbedingten
und anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete ________________________________ 42
6.1. Erstellung der Kalkulation _____________________________________________________ 42
6.2. Struktur und Prinzip _________________________________________________________ 42
6.3. Prämienberechnungen _______________________________________________________ 43
7. Quellenverzeichnis _____________________________________________________________ 45
8. Anlagen _______________________________________________________________________ VI
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Datengrundlagen zur Berechnung der Fachkulisse ........................................................... 3
Abbildung 2: GIS technische Verarbeitung (Intersect) der Defizitkulisse mit der LF .............................. 4
Abbildung 3: GIS technische Verarbeitung und Ermittlung der benachteiligten LF je Bezugseinheit ..... 4
Abbildung 4: Berechnung der Fachkulisse (1. Stufe, ohne Feinabstimmung) ........................................ 5
Abbildung 5: Feinabstimmung und endgültige Festlegung der Fachkulisse benachteiligte Gebiete ...... 5
Abbildung 6: Betrachtungs- und Ausweisungsebenen in Sachsen ......................................................... 7
Abbildung 7: Räumliche Verteilung der genutzten Wetterstationen im Überblick ................................... 9
Abbildung 8: Teilgebiete bei der Interpolation ....................................................................................... 10
Abbildung 9: Interpolation Tagesniederschlag vom 20.06.2009 mit Regnie Methode .......................... 11
Abbildung 10: Interpolation Tagesniederschlag vom 20.06.2009 mit aktueller Methode ..................... 11
Abbildung 11: Räumliche Verteilung der Standorte nach Kriterium C1 „Niedrige Temperatur“ ............ 14
Abbildung 12: Berechnung des Ariditätsindex nach UNEP ................................................................... 15
Abbildung 13: Berechnungsergebnis Kriterium C 2 für die Referenzperiode 1971 - 2000 ................... 15
Abbildung 14: Schematische Darstellung - Ableitung des MGW in Bezug auf Bodenhorizonte mit .... 17
Abbildung 15: Ausgangsdaten für die Berechnung des Korrekturfaktors ............................................. 19
Abbildung 16: Räumliche Verteilung der Standorte nach Kriterium C3 "Begrenzte Wasserführung" ... 21
Abbildung 17: Definition der Bodenarten Sand und lehmiger Sand und dessen Einordnung .............. 22
Abbildung 18: Räumliche Verteilung der Standorte nach Kriterium C4 "Sandige Böden" .................... 25
Abbildung 19: Analyseergebnis der Grobmaterialgehalte im Oberboden in den Referenzprofilen ...... 27
Abbildung 20: Räumliche Verteilung der Standorte nach dem Kriterium C4 „Steinige Böden“ ............ 28
Abbildung 21: Räumliche Verteilung der Standorte nach dem Kriterium „Organische Böden“ ............ 30
Abbildung 22: Räumliche Verteilung der Standorte nach dem Kriterium „Durchwurzelungstiefe“ ........ 32
Abbildung 23: Räumliche Verteilung der Standorte nach dem Kriterium „Steile Hanglage“ ................. 35
Abbildung 24: Überblick - Ausweisungsprozess nach VO (EU) 1305/2013 Art. 32 .............................. 39
Abbildung 25: Anteil Benachteiligten LF in den Gebietseinheiten - 1. Stufe ......................................... 41
Abbildung 26: Natürliche Standorthauptgruppen zur Auswertung von Anbauverhältnissen ............... VIII
Abbildung 27: Feinabstimmung Anbauverhältnis - betroffene Gebietseinheiten ................................... IX
Abbildung 28: Ackerzahlklassen zur Ermittlung landwirtschaftlicher Erträge ........................................ IX
Abbildung 29: Feinabstimmung Ertrag - betroffene Gebietseinheiten .................................................... X
Abbildung 30: Feinabstimmung Viehbesatzdichte - betroffene Gebietseinheiten .................................. XI
Abbildung 31: Feinabstimmung Dauerkulturanteil - betroffene Gebietseinheiten .................................. XI
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Daten und Datenquellen ......................................................................................................... 6
Tabelle 2: Anzahl der Gebietseinheiten auf kommunaler und lokaler Ebene in Sachsen seit 1990 ....... 7
Tabelle 3: Als LF definierte Hauptnutzungsklassen im InVeKoS-Feldblockreferenzsystem .................. 8
Tabelle 4: Für Sachsen relevante Wetterstationen und Erfüllung des Kriterium C1 ............................. 12
III
Tabelle 5: Horizonte mit redoximorphen Merkmalen nach KA5 ............................................................ 16
Tabelle 6: Vernässungsstufen ............................................................................................................... 18
Tabelle 7: Flächen und Berechnung des Korrekturfaktors .................................................................... 20
Tabelle 8: Untergliederung und Kornfraktionen des Feinbodens .......................................................... 23
Tabelle 9: Berechnung des Kriteriums C4 Sand beispielhaft für ausgewählte Leitbodentypen ........... 24
Tabelle 10: Untergliederung und Kornfraktion des Grobbodens nach [1] Tab. 32 ................................ 26
Tabelle 11: Einstufung des Grobbodens nach [1] Tab. 33 .................................................................... 26
Tabelle 12: Einstufung des Humusgehaltes nach KA5 ......................................................................... 29
Tabelle 13: Klassifikation der Durchwurzelungstiefe ............................................................................. 31
Tabelle 14: Feinabstimmung Indikatoren und angewandte biophysikalischen Indikatoren in Sachsen 37
Tabelle 15: Indikatoren zur Umsetzung der Feinabstimmung in Sachsen ............................................ 37
Tabelle 16: Flächenumfang der betroffenen Landesfläche und LF in Sachsen .................................... 40
Tabelle 17: Feinabstimmung Indikatoren und der quantitative Wirkung auf die Kulisse....................... 41
Tabelle 18: Kalkulationsfaktoren zur Deckungsbeitragsdifferenz ......................................................... 42
Tabelle 19: Weizenanteil am Ackerland nach natürliche Standorthauptgruppe .................................. VIII
Tabelle 20: durchschnittlicher Getreideertrag nach Ackerzahlklassen ................................................... X
Tabelle 21: Benachteiligte Gebiete nach VO (EU) 1698/2005 ............................................................XVII
Tabelle 22: Abgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen anhand biophysikalischer
Kriterien (1. Stufe) ..............................................................................................................XVII
Tabelle 23: Benachteiligte Gebiete nach Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, Art. 32 (inkl.
Feinabstimmung) ...............................................................................................................XVII
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Indikatoren, Datengrundlagen, Grenzwerte Neuabgrenzung landwirtschaftlich
benachteiligter Gebiete in Sachsen ...................................................................................... VI
Anlage 2: Feinabstimmung – Indikatoren, Herleitung, Grenzwerte....................................................... VII
Anlage 3: Nutzungsunabhängige biophysikalische Defizitkulisse nach Art. 32 Absatz 1b .................. XIII
Anlage 4: Nutzungsabhängige biophysikalische Defizitkulisse nach Art. 32 Absatz 1b ......................XIV
Anlage 5: Benachteiligte Agrarzone nach VO (EU) 1305/2013 (1. Stufe) ............................................XV
Anlage 6: Benachteiligte Agrarzone nach VO (EU) 1305/2013 (1. + 2. Stufe) ....................................XVI
Anlage 7:Abgrenzung benachteiligter Gebiete VO 1698/2005 und VO 1305/2013 ............................XVII
Abkürzungsverzeichnis
AAA®
- Grunddatenbestand der Geodaten des amtlichen Vermessungswesens
AG
- Arbeitsgruppe
AI
- Ariditätsindex
Art.
- Artikel
ASE
- Agrarstrukturerhebung
IV
AZL
- Ausgleichszulage
BfUL
-
Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft
BL
- Bundesland(er)
BLAG
- Bund-Länder Arbeitsgruppe
Bsp.
- Beispiel
bzw.
- beziehungsweise
cm
- Zentimeter
D
- Deutschland
DB
- Datenbank
DESTATIS
- Statistische Bundesamt
DGM(25)
- Digitales Geländemodell (25x25m Raster)
DV
- Datenverarbeitung
DWD
- Deutscher Wetterdienst
EBE
- Ernte- und Betriebsberichterstattung
ELER
- Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländl. Raums
EMZ
- Index des landwirtschaftlichen Ertragspotential – siehe Bodenschätzung
EPLR
- Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum
EU
- Europäische Union
FIS Boden
- Fachinformationssystem Boden
FISBo BGR
- Profil- und Labordatenbank der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe
FK
- Feldkapazität
GAK
- Gemeinsame Agrarpolitik und Küstenschutz
GeoSN
- Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen
GIS
- Geoinformationssystem
GOF
- Geländeoberfläche
GWS
- Grundwasserstufe
InVeKoS
- Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem
JRC
- Joint Research Centre
KA5
- Bodenkundliche Kartieranleitung 5. Ausgabe [1]
KOM
- Kommission
LAU
- Local Administrative Unit
LF
- landwirtschaftliche Nutzfläche
LfULG
- Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
LGP
- Length of Growing/ Länge der Vegetationszeit
MAE
- Mächtigkeit
m. H.
- mit Hilfe
mm
- Millimeter
MS
- Mitgliedstaat(en)
NUTS
- Nomenclature des unités territoriales statistiques
PET
- Potentielle Evapotranspiration
V
RL
- Richtlinie
SN
- Sachsen
stat.
- statistisch(e)
StaLa
- Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
SMUL
- Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
TSUM
- thermal-time sum/ Wärmesumme
u. a.
- und andere/ unter anderem
UNEP
- United Nations Environment Program
ü. NN
- über Normal Null/ über dem Meeresspiegel
vgl.
- vergleiche
VO
- Verordnung
Vol.
- Volumen
VZ
- Viehzählung
WRB
- World Reference Base of Soil
°Cd
- Wärmesumme in Grad(Celsius)tagen
1
1. Kontext
Die im Jahr 1975 EU-weit eingeführte Beihilferegelung zugunsten von Landwirten in „Berg-
gebieten und anderen, aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteilig-
ten Gebieten“ wird mit der VO (EU) 1305/2013 fortgeführt [39]. Benachteiligte Gebiete
können in drei Kategorien ausgewiesen werden
a. Berggebiete,
b. andere Gebiete als Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten Gründen be-
nachteiligt sind, und
c. andere, aus anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete.
In diesen Gebieten kann „ein Ausgleich der Gesamtheit oder eines Teils der zusätzlichen
Kosten und Einkommensverluste gewährt werden, die den Landwirten aufgrund von Nachtei-
len für die landwirtschaftliche Erzeugung […] entstehen“ [39].
In der Europäischen Union (EU) sind vor der Neuabgrenzung rund 55 % der landwirtschaft-
lich genutzten Fläche (LF) als benachteiligt eingestuft [10]. Um den effizienten Einsatz der
Unionsmittel und die Gleichbehandlung der Landwirte in der gesamten Union zu gewährleis-
ten, setzt die VO (EU) 1305/2013 die Forderung des EU-Rechnungshofes um, die Bergge-
biete und anderen Gebiete, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen be-
nachteiligt sind, anhand objektiver Kriterien zu definieren [10]. Bei Gebieten, die aus natur-
bedingten Gründen benachteiligt sind, sollen die Kriterien biophysikalischer Art sein und sich
auf fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen.
Das Joint Research Centre (JRC) wurde mit der Entwicklung eines entsprechenden Sys-
tems beauftragt. Die Arbeiten begannen 2005 und wurden mit einem Abschlussbericht 2014
beendet [11]. Dieser Bericht, die VO (EU) 1305/2013 sowie eine Vielzahl zusätzlicher Do-
kumente mit Konkretisierungen (u. a. [12] [20] [21]) bilden nun die obligatorische Grundlage
für die Abgrenzung der benachteiligten Gebiete innerhalb der EU. Zudem orientiert sich
Sachsen an den Grundsätzen des GAK-Rahmenplans (GAK: Gemeinschaftsaufgabe „Ver-
besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) und an den Inhalten der Stellung-
nahme Deutschlands an die KOM im Zuge erster Simulationen [2].
Für die Umsetzung in Deutschland erfolgten darüber hinaus bilaterale Abstimmungen zwi-
schen KOM und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL - Fragen-
katalog). Wird eine Förderung der anderen Gebiete als Berggebiete, die aus erheblichen
naturbedingten Gründen benachteiligt sind, in den Mitgliedstaaten (MS) weiterhin angestrebt,
ist die Neuabgrenzung dieser sog. Zwischengebiete (nachfolgend als Benachteiligte Agrar-
zone bezeichnetet) verbindlich und muss spätestens 2018 eingeführt sein.
2
2. Zielstellung
In Sachsen wird die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete seit 1992 gewährt. Die Ge-
bietskulisse der benachteiligten Gebiete umfasst aktuell 353.085 ha LF (EU-Notifizierung),
dies entspricht einem Anteil von 38,7 % an der gesamten LF. Rechtliche Grundlagen für die
Abgrenzung sind die Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das
Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der
Richtlinie Nr. 75/268/EWG (Deutschland), zuletzt geändert durch Richtlinie des Rates
92/92/EWG und durch Entscheidungen der Kommission, zuletzt durch die Entscheidung der
Kommission 97/172/EG vom 10. Februar 1997.
Sachsen beabsichtigt, zum 01.01.2018 die Neuabgrenzung der anderen Gebiete als Berg-
gebiete, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind, umzusetzen und
ausschließlich diese Kategorie als benachteiligtes Gebiet auszuweisen (Benachteiligte Ag-
rarzone). Die bisherige Kategorie „Berggebiete“ soll aufgrund des relativ geringen Flächen-
umfangs (1.929 ha) nicht mehr weitergeführt werden, die bislang hierunter fallenden Regio-
nen werden in der neuen Benachteiligten Agrarzone vollständig mit abgebildet. Der wirt-
schaftliche Nachteil kann somit den Landwirten in den ehemaligen Berggebieten weiterhin
ausgeglichen werden. Ziel der Ausweisung ist eine objektive, gerechte und zielgenaue Fach-
kulisse. Es werden die bestmöglichen und aktuellsten, landesweit verfügbaren Daten ge-
nutzt.
Ab 2018 sollen Zahlungen an die Landwirte in der Benachteiligten Agrarzone erfolgen, um
durch die Förderung der dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zur Erhaltung der
Landschaft sowie zur Erhaltung und Förderung von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen
beizutragen. Um die Wirksamkeit dieser Förderung sicherzustellen, werden die Landwirte
durch die Ausgleichszulage für die Einkommensverluste und die zusätzlichen Kosten infolge
der mit dem betreffenden Gebiet verbundenen Nachteile entschädigt. Die Zahlungen werden
zwischen den in VO (EU) 1305/2013, Anhang II festgesetzten Mindest- und Höchstbeträgen
liegen. Die Kalkulationsmethode für die entsprechenden Zahlungen deckt sich mit der derzei-
tigen, bereits im Antragsjahr 2015 angewandten Methodik in Sachsen [31].
3
3. Ausweisung der Fachkulisse nach VO (EU) 1305/2013 Art. 32 - Überblick
Nach VO (EU) 1305/2013 Art 32 Abs. 1 werden drei Gebietskategorien unterschieden.
a. Berggebiete
b. andere Gebiete als Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benach-
teiligt sind (nachfolgend als Benachteiligte Agrarzone bezeichnet), und
c. andere, aus anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete.
Sachsen beschränkt sich auf die Ausweisung der Gebietskategorie b. Dies erfolgt zum einen
vor dem Hintergrund der naturräumlichen Gegebenheiten, zum anderen aus Aspekten der
Verwaltungsvereinfachung. Aufgrund der Komplexität erfolgt die Ausweisung in mehreren
Schritten. Die einzelnen Schritte sind nachfolgend schematisch vereinfacht im Überblick kurz
erläutert und beispielhaft dargestellt.
1. Schritt
Ermittlung der Ausgangsdaten
Folgende Daten werden benötigt:
•
administrative Grenzen
•
landwirtschaftliche Referenzfläche (LF)
•
biophysikalische Kriterien
•
Indikatoren zur Feinabstimmung.
Abbildung 1 zeigt eine vereinfachte Darstellung der Ausgangsdaten.
Abbildung 1: Datengrundlagen zur Berechnung der Fachkulisse
2. Schritt
Ausweisung der benachteiligten Landesfläche und landwirtschaftlichen Fläche
In diesem Schritt wird die naturräumliche Defizitkulisse der Benachteiligten Agrarzone erstellt
und mit landwirtschaftlichen und administrativen Flächendaten verarbeitet.
Grundsätzlich ergibt sich die Defizitkulisse für die Benachteiligte Agrarzone aus der Summe
aller biophysikalischen Kriterien mit den vorgegebenen Schwellenwerten [39]. Dafür werden
alle Kriterien einzeln ausgewiesen, weiter verarbeitet und nachfolgend zusammengeführt.
Ein Standort gilt als benachteiligt, sobald ein Kriterium nachweisbar ist. Dabei ist es generell
unerheblich, ob ein Standort von einem oder mehreren Kriterien betroffen ist. Die Zusam-
menführung der Einzelmerkmale verhindert Redundanzen bei der Flächenberechnung, d. h.
eine von mehreren Kriterien betroffenen Fläche wird nur einmalig gewertet.
4
Die so gewonnene Defizitkulisse wird mit der landwirtschaftlichen Referenzfläche (InVeKoS-
Feldblockreferenz 2010-2014) verarbeitet und die benachteiligte LF zur weiteren Berechnung
identifiziert (vgl. Abbildung 2 und [9]).
Abbildung 2: GIS technische Verarbeitung (Intersect) der Defizitkulisse mit der LF
3. Schritt
Ausweisung der Fachkulisse Benachteiligte Agrarzone = 1. Stufe zur Neuabgrenzung
Das Ergebnis wird mit den administrativen Grenzen der Bezugseinheit der Fachkulisse ver-
arbeitet und ausgewertet. Im Ergebnis ist neben der gesamten LF, die benachteiligte LF für
jede Bezugseinheit ausweisbar [8]. Abbildung 3 zeigt diesen Schritt schematisch vereinfacht.
Abbildung 3: GIS technische Verarbeitung und Ermittlung der benachteiligten LF je Bezugseinheit
Nachfolgend wird der Anteil der benachteiligten LF an der gesamten LF/Gemeinde ausge-
wiesen. Beträgt dieser Anteil ≥ 60 %, so wird die gesamte Gemeinde und damit deren ge-
samte LF als benachteiligt eingestuft. Bei einem Wert < 60 % ist die Gemeinde insgesamt,
genauso wie deren LF, unabhängig vom Ergebnis aus den voran gehenden Schritten, nicht
benachteiligt (vgl. Abbildung 4 und [20]).
5
Abbildung 4: Berechnung der Fachkulisse (1. Stufe, ohne Feinabstimmung)
4. Schritt
Feinabstimmung der Fachkulisse Benachteiligte Agrarzone = 2. Stufe zur Neuab-
grenzung
Die Feinabstimmung der potentiellen Fachkulisse erfolgt über den Ausschluss von Gebiets-
einheiten, bei denen die Benachteiligung nachweislich überwunden wurde.
Bei der Feinabstimmung werden Gebietseinheiten wieder ausgeschlossen, bei denen der
biophysikalische Nachteil überwunden wurde. Der Nachweis erfolgt auf Grundlage objektiver
Indikatoren, wie Investitionen, Wirtschaftstätigkeit oder Hinweise auf eine normale Boden-
produktivität mittels aktueller statistischer Kennzahlen (vgl. Tabelle 1 und Tabelle 15). Es
wird die endgültige Fachkulisse Benachteiligte Agrarzone erzeugt (vgl. Abbildung 5, [39]
[21]).
Abbildung 5: Feinabstimmung und endgültige Festlegung der Fachkulisse benachteiligte Gebiete
6
4. Ausweisung der Fachkulisse nach VO (EU) 1305/2013, Art. 32 – im Einzelnen
4.1. Datengrundlagen allgemein
Die Ausweisung der Benachteiligten Agrarzone bedarf zahlreicher Daten, die innerhalb eines
Geodateninformationssystem (GIS) und in Datenbanken (DB) verarbeitet werden. Grund-
sätzlich werden offizielle Daten und Informationen der amtlichen Statistik und Verwaltung
genutzt (vgl. Tabelle 1).
Tabelle 1: Daten und Datenquellen
Daten
Quelle
biophysikalische Kriterien
•
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirt-
schaft und Geologie (LfULG)
•
Deutscher Wetterdienst (DWD)
•
Thünen Institut (TI)
landwirtschaftliche Referenzfläche
•
Sächsische Staatsministerium für Umwelt und
Landwirtschaft (SMUL)
administrative Grenzen/Ausweisungsebene
•
Staatsbetrieb Geobasisinformation und
Vermessung Sachsen (GeoSN)
Indikatoren zur Feinabstimmung
•
Statistisches Landesamt des Freistaates
Sachsen (StaLa)
•
Statistisches Bundesamt
•
Sächsische Staatsministerium für Umwelt und
Landwirtschaft (SMUL)
4.2. Ausweisungsebene
Die Benachteiligte Agrarzone ist auf der Ebene der lokalen Verwaltungseinheiten (NUTS,
LAU) oder auf der Ebene einer klar abgegrenzten lokalen Einheit, die ein einzelnes, genau
bezeichnetes geografisch zusammenhängendes Gebiet mit einer eigenen wirtschaftlichen
und administrativen Identität abdeckt, auszuweisen [37] [15]. Abbildung 6 gibt einen Über-
blick über die räumliche (Größen)Struktur der einzelnen Verwaltungseinheiten in Sachsen.
Aktuell wird die Fachkulisse Benachteiligte Gebiete (RL AZL/2015, [12]) in Sachsen auf Ebe-
ne der Gemarkung administriert. Mit dieser kleinräumigen Struktur wurden in Sachsen gute
Erfahrungen bei der Umsetzung und Zielgenauigkeit der Fachkulisse gemacht. Ziel ist es
daher, die benachteiligten Gebiete weiterhin kleinräumig abzubilden.
Methodisch erfolgt daher die Neuabgrenzung der Benachteiligten Gebiete in der 1. Stufe auf
Ebene der Gemeinde, die Feinabstimmung (2. Stufe) auf Ebene der Gemarkungen. Damit
kann die Fachkulisse, wie bisher, auf Ebene der Gemarkung administriert werden.
Begründung des Vorgehens:
•
Das Vorgehen stellt sicher, dass die reell benachteiligten Gebiete in der Kulisse er-
fasst werden und die nötigen Ausgleichszahlungen erhalten. Regionen, welche die
wirtschaftlichen Nachteile überwunden haben, können standortgenau aus der Kulisse
und folglich von der Ausgleichszulage ausgeschlossen werden. Die zur Verfügung
stehenden knappen Haushaltsmittel kommen somit ausschließlich den bedürftigen
Flächen und Betrieben in Sachsen zugute.
•
Gemeinden und Gemarkungen sind Verwaltungseinheiten, deren Grenzen durch die
Landesvermessung (GeoSN) inhaltlich und technisch gepflegt werden. Dabei ist zu
beachten, dass die Gemeinden durch kommunale Gebietsreformen jährlich, inhaltlich
(Name der Einheit) und räumlich (Grenzen), angepasst werden. Dagegen sind die
Gemarkungen räumlich wesentlich stabiler (vgl. Tabelle 2). Hier erfolgt nur eine jährli-
che inhaltliche Anpassung (Name der zugehörenden Gemeinde).
7
Abbildung 6: Betrachtungs- und Ausweisungsebenen in Sachsen
Tabelle 2: Anzahl der Gebietseinheiten auf kommunaler und lokaler Ebene in Sachsen seit 1990
Jahr
Anzahl Gemeinden/ LAU2
Anzahl Gemarkungen
1990
1.638
5.452
1995
958
5.452
2000
543
5.452
2005
515
5.452
2010
485
Umstellung auf AAA®-Modell
1
2015
430
5.408
Quelle: GeoSN jeweils zum Stand 01.01. jeden Jahres
1
8
4.3. Landwirtschaftliche Referenzfläche
Die Fachkulisse Benachteiligte Agrarzone bezieht sich ausschließlich auf die landwirtschaft-
lich genutzte Fläche (LF). Als Grundlage der LF wird die InVeKoS-Feldblock-Referenz der
Jahre 2010 bis 2014 genutzt. In Tabelle 3 sind die verwendeten Hauptnutzungsklassen auf-
geführt.
Tabelle 3: Als LF definierte Hauptnutzungsklassen im InVeKoS-Feldblockreferenzsystem
Nutzungsklasse
Klartext
Nutzungsklasse
Klartext
AL
Ackerland
KF
Kompensationsflächen
GF
Flächen unter Glas und Folie
OD
Obstplantagen, Dauerkulturen
GL
Dauergrünland, Weideland, Deichflächen
RF
Rebflächen
HO
Hopfen
SO
Sonstige Flächen
4.4. Biophysikalische Kriterien
Als Datengrundlage für die biophysikalischen Kriterien werden Daten genutzt, welche
•
den jeweils aktuellsten Stand abbilden
•
für Sachsen flächendeckend vorliegen
•
die größtmögliche räumliche Auflösung besitzen.
Im Folgenden sind die einzelnen Kriterien für Sachsen ausführlich beschrieben und ihre Her-
leitung dokumentiert. Eine Zusammenstellung der angewandten Kriterien enthält Anlage 1 zu
finden.
Die europaweit einheitliche Ausweisung benachteiligter Gebiete wird durch die heterogene
Struktur der EU (naturräumliche Ausstattung, administrative Strukturen, fachliche Datenauf-
nahme und Nomenklaturen) erschwert. Sachsen gibt den Informationen aus den nationa-
len/regionalen Systemen den Vorzug, da der Aufnahme- und Darstellungsmaßstab zumeist
größer und damit der Informationsgehalt umfassender und damit eine Ausweisung benach-
teiligter Gebiete zielgenauer ist.
.
9
Klima
Die Kriterien identifizieren Gebiete, in denen die landwirtschaftliche Nutzung aufgrund unzu-
reichender klimatischer Bedingungen gegenüber anderen Regionen begrenzt ist [11]. Die
klimatischen Kriterien werden unabhängig von anderen standörtlichen Faktoren bewertet.
Die Daten sind nach den Vorgaben aus [11] vom Deutschen Wetterdienst (DWD) im Auftrag
des BMEL bundesweit einheitlich bereitgestellt worden. Den Referenzzeitraum stellen die
Jahre 1971 bis 2000 dar. Datengrundlage waren alle Wetterstationen, die für den Untersu-
chungszeitraum eine vollständig konsistente Datenbasis aufweisen. Die Berechnung wurde
somit auf Grundlage von 150 Wetterstationen durchgeführt (vgl. Abbildung 7).
Abbildung 7: Räumliche Verteilung der genutzten Wetterstationen im Überblick
Die Daten sind im Rasterformat mit einer räumlichen Auflösung der Daten von 1 x 1 km ver-
arbeitet. Das dafür genutzte Interpolationsverfahren wurde beim DWD erstellt und wird nach-
folgend beschrieben
2
.
2
Wolfgang Janssen, Deutscher Wetterdienst, Abteilung Agrarmetorologie, Offenbach
10
___________________________INTERPOLATION DWD___________________________
Ziel:
Es soll aus punktuell in einer Region vorliegenden meteorologischen Messwerten ein realis-
tisches Rasterfeld erzeugt werden. Das herkömmliche Verfahren des DWD (Regnie Methode
[4]) erfordert eine Vielzahl an Messwerten (in D derzeit rund 1.400 Datensätze) und ist in
diesem Fall nicht möglich, weil selbst für die Messreihe 1971 bis 2000 zu wenige konsistente
Daten an entsprechend vielen Stationen vorliegen. Es muss ein Interpolationsverfahren ver-
wendet werden, was trotz relativ geringen Dateninputs eine große Übereinstimmung mit den
Messwerten erreicht.
Annahme:
Jeder über längere Zeit gemittelte Messwert (M) an einem Ort (st) erklärt sich aus seinem
Umfeld durch die Stationshöhe (h) sowie der geografischen Breite (b) und Länge (l). Bei
Temperaturelementen besteht zusätzlich noch eine Abhängigkeit von dem Wasseranteil (w)
in der Umgebung. Es soll lediglich eine lineare Abhängigkeit von den einzelnen Stationscha-
rakteristiken bestehen. Ein Messwert lässt sich demzufolge durch folgende Gleichung be-
schreiben.
(1) M(st) = Kon1 + Kon2*h(st) + Kon3*b(st) + Kon4*l(st) [ + Kon5*w(st) ]
Um die unbekannten 4 bzw. 5 Konstanten (Kon) zu bestimmen, werden mindestens 5 bzw. 6
Messwerte benötigt, die möglichst aus der gleichen Region kommen sollten, damit die Be-
ziehung besonders gut erfüllt ist.
Abbildung 8: Teilgebiete bei der Interpolation
Lösung:
Je nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Stationen, die gleichmäßig in einer Region
verteilt sein sollten, werden gleichgroße Teilgebiete gebildet und untersucht. Die Teilgebiete
werden über Kreise gebildet, deren Radius so gewählt wird, dass sich im Mittel über 10 Sta-
tionen in dem Teilgebiet befinden. Die Kreise überlappen sich in der dargestellten Form, so
dass eine Station in mehreren Teilgebieten liegen kann.
Für alle Messwerte in dem Teilgebiet werden über eine multiple Regression die freien Kon-
stanten (Kon1 … Kon5) aus Gleichung (1) bestimmt, so dass die Summe der Abweichung
zwischen berechneten und gemessen Werten an allen Orten des Teilgebietes am kleinsten
11
ist. Für jedes Teilgebiet werden die freien Konstanten auf diese Art und Weise bestimmt. Von
einem gegebenen Raster, von dem die geografischen Koordinaten und Höhen bekannt sind,
wird die Lage in Bezug zu den benachbarten Kreismittelpunkten bestimmt und deren Kon-
stanten jeweils arithmetisch auf den Rasterpunkt übertragen. Mit den so arithmetisch gemit-
telten Konstanten wird der Wert für den Rasterpunkt berechnet. Diese Vorgehensweise ist
sinnvoll, da sich die Gebiete überlappen und so gewährleistet ist, dass die Messwerte in dem
Raster stetig ohne Sprünge ineinander übergehen.
Das beschriebene Verfahren ergibt realistischere Verteilungen als z.B. ein einfaches Krig-
ging, weil mehr Abhängigkeiten berücksichtigt werden. So werden u. a. die Höhenlagen/ das
Relief bei diesem Verfahren mit berücksichtigt, was ein großer Vorteil bei der Interpolation
von Klimadaten gegenüber herkömmlichen Verfahren ist.
Methode mit sehr hohem Dateninput (1.400 Da-
tensätze)
Methode mit geringerem Dateninput (150 Datens-
ätze)
Abbildung 9: Interpolation Tagesniederschlag vom
20.06.2009 mit Regnie Methode
Abbildung 10: Interpolation Tagesniederschlag
vom 20.06.2009 mit aktueller Methode
Beispiel:
In einem Beispiel soll das Verhalten und die Güte der angewandten Interpolationsmethode
verdeutlicht werden. Dafür wird das Interpolationsverfahren mit einem herkömmlichen Ver-
fahren, der Regnie Methode verglichen. Unterschied der beiden Verfahren ist, dass die Reg-
nie Methode wesentlich mehr Eingangswerte (aktuell ca. 1.400 Datensätze) benötigt, die
aber für die Kriterien, aufgrund der Nutzung einer konsistenten Datenbasis 1971 bis 2000
nicht verfügbar sind. Zusätzlich wurde absichtlich ein Tagesniederschlag vom 20.6.2009
ausgewählt, der räumlich stark variiert, um an einem schwierigen Beispiel die Güte des Ver-
fahrens aufzuzeigen. Allgemeinen gilt, dass bei längerfristigen Betrachtungen, wie für die
JRC Kriterien, wesentlich bessere räumliche Bezüge und Ergebnisse erzielt werden (vgl.
Abbildung 9 und Abbildung 10).
12
4.4.1. Kriterium C1: Niedrige Temperatur
Das Kriterium kennzeichnet Gebiete, in denen eine landwirtschaftliche Nutzung aufgrund der
thermischen Bedingungen eingeschränkt ist. Methodisch wird das Kriterium mittels einer
Kombination aus absoluten Zahlen (Temperatursumme oder Vegetationszeit) und relativen
Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten der entsprechenden Ereignisse/Grenzwerte hergelei-
tet [11]. Der DWD hat die Daten entsprechend den Vorgaben aus [11] berechnet.
Ein Gebiet ist vom Kriterium betroffen, wenn der Grenzwert in mindestens 7 Jahren der Re-
ferenzperiode auftritt. Die Methode bedingt, dass ein Gebiet bei einer Eintrittswahrschein-
lichkeit von ≥ 20 % betroffen ist.
Nachfolgend wird die Berechnung schrittweise kurz dargestellt.
1. Ermittlung der Tagesmittel der Temperatur für alle Stationen und Jahre
Ergebnis: gemittelter Temperaturgang für jede Station und jedes Jahr innerhalb der
Referenzperiode
2. Bildung der Temperatursumme (TSUM) an Tagen im Jahr mit Tagesmitteltemperatu-
ren über 5 °C innerhalb der Vegetationsperiode
3
Ergebnis: TSUM pro Jahr und Station
3. Interpolation und Erstellung eines Rasters mit 1x1 km Auflösung für Deutschland (D)
Ergebnis: Rasterdatensatz mit TSUM pro Jahr für D
4. Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeiten der vorgegebenen Grenzwerte innerhalb
der Referenzperiode
Ergebnis: Rasterdatensatz mit Eintrittswahrscheinlichkeiten TSUM ≤ 1.500 Cd
In Tabelle 4 sind die für den sächsischen Raum relevanten Wetterstationen und die Wahr-
scheinlichkeit der Erfüllung der Bedingungen durch den DWD zusammengestellt.
Tabelle 4: Für Sachsen relevante Wetterstationen und Erfüllung des Kriterium C1
ID
Stationsname
Höhe ü. NN
in Meter
Bedingung erfüllt
% der Jahre (Referenz 1971 bis 2000)
P066
Kronach
312
0
P071
Teuschnitz
633
73
P175
Heinersreuth-Vollhof
350
3
10466
Halle-Kröllwitz
93
0
10474
Wittenberg
105
0
10488
Dresden-Klotzsche
227
0
10490
Doberlug-Kirchhain
97
0
10499
Görlitz
238
0
10567
Gera-Leumnitz
311
7
10569
Plauen
386
13
10577
Chemnitz
418
10
10578
Fichtelberg
1213
100
10582
Zinnwald-Georgenfeld
877
100
10685
Hof
565
53
10688
Weiden
440
13
3
Der Beginn der Vegetationszeit erfolgt mit dem erstmaligen nachhaltigen Überschreiten einer Tagesmitteltemperatur von
5°C an fünf aufeinander folgenden Tagen innerhalb eines Kalenderjahres. Das Ende der Vegetationszeit ist im Herbst mit
dem nachhaltigen Unterschreiten einer Tagesmitteltemperatur von 5°C an fünf aufeinander folgenden Tagen.
13
In Sachsen werden Standorte als benachteiligt ausgewiesen, die in mehr als 20 % der Jahre
eine TSUM im Jahr von ≤ 1.500 Cd aufweisen.
Abbildung 11 zeigt die Standorte, bei denen die angeführten Merkmale zutreffen.
14
Abbildung 11: Räumliche Verteilung der Standorte nach Kriterium C1 „Niedrige Temperatur“
15
4.4.2. Kriterium C2: Trockenheit
Das Kriterium beschreibt die Benachteiligung eines Gebietes hinsichtlich des klimatischen
Wasserhaushalts. Dafür wird eine Trockenheitsgrenze über einen Index definiert, ab der eine
landwirtschaftliche Nutzung nur unter Einschränkungen möglich ist. Ähnlich dem Kriterium 1
wird das Kriterium 2 aus einer Kombination von absoluten Zahlen und deren Eintrittswahr-
scheinlichkeiten errechnet [11].
Nach [11] wird der Ariditätsindex (AI) aus dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen
(UNEP) als Hilfsmittel genutzt, um das Verhältnis Wasserbedarf zu Wasserangebot abzubil-
den. Dabei wird das Verhältnis von Jahresniederschlag (in mm) zur potentiellen jährlichen
Evapotranspiration (in mm) abgebildet (Abbildung 12).
Abbildung 12: Berechnung des Ariditätsindex nach UNEP
Ein Gebiet ist betroffen, wenn die vorgegebenen Grenzwerte in 7 Jahren oder in mehr als
20 % der Jahre innerhalb der Referenzperiode auftreten. Die methodische Herleitung des
Index ist identisch mit dem Vorgehen bei Indikator 1.
Nach [11] ist ein Gebiet betroffen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von AI ≤ 0,5 in
mehr als 20 % der Jahre ist. Der DWD hat an allen verfügbaren Wetterstationen das Kriteri-
um geprüft. Der Grenzwert für AI tritt im Referenzzeitraum in D nur vereinzelt auf, wobei aber
keine Station die geforderten Eintrittswahrscheinlichkeiten erreicht (Abbildung 13).
Das Kriterium 2 kommt in Sachsen nicht zur Anwendung.
Abbildung 13: Berechnungsergebnis Kriterium C 2 für die Referenzperiode 1971 - 2000
16
Boden
Die pedogenen Kriterien identifizieren Standorte, die aufgrund von Bodenstruktur und Bo-
denzusammensetzung eine geringere ökonomische Vorzüglichkeit bei einer landwirtschaftli-
chen Nutzung gegenüber nicht benachteiligten Gebieten erwarten lassen. Die verringerte
Leistungsfähigkeit kann sich durch erhöhte Kosten bei der Bearbeitung oder durch geringere
Naturalerträge ergeben.
Als Basis der Ausweisung werden die Daten mit der größtmöglichen räumlichen Auflösung
angewandt, die landesweit flächendeckend verfügbar sind. In Sachsen wird dafür das
Fachinformationssystem Boden (FIS Boden) im Maßstab 1:50.000 genutzt [29] [28]. Das FIS
Boden enthält ca. 60.000 Einzelflächen, wobei die Daten in der Nomenklatur der bodenkund-
lichen Kartieranleitung (KA5) [1] einer ständigen Aktualisierung unterliegen. Bodenkundliche
Bewertungen und Kartierungen werden in Deutschland nach den Vorgaben der KA5 [1] bzw.
nach DIN 4220 durchgeführt.
Die Vorgaben des JRC [11] basieren auf den internationalen Standards nach der World Re-
ference Base of Soil (WRB) [13], die sich von der Nomenklatur der KA5 in einzelnen Punkten
unterscheidet. Werden im Vergleich zu den JRC Vorgaben [11] abweichende Methoden für
einzelne Indikatoren genutzt, so werden diese benannt und fachlich beschrieben. Abwei-
chende Methoden sind in D mit führenden Experten der Länder und des BMEL abgestimmt
und zum Teil bereits mit Experten der KOM und des JRC (u. a. Workshops
4
und in [2]) disku-
tiert.
Die Datenqualität und -aussagekraft steigt mit abnehmendem Maßstab um ein Vielfaches.
Das bedeutet, dass die lokale Ausbreitung eines Kriteriums wesentlich vom Erfassungsmaß-
stab der Datengrundlage abhängig ist. Grundsätzlich wird für die Ausweisung der zum Zeit-
punkt der Berechnung flächendeckend bestmögliche verfügbare Datenbestand genutzt.
4.4.3. Kriterium C3: Begrenzte Wasserführung
Das Kriterium beurteilt einen Standort hinsichtlich seiner Wasserführung. Nach den Vorga-
ben [11] sind Standorte betroffen, die folgende Merkmale aufweisen:
•
nass in Bodentiefen bis zu 80 cm unter Geländeoberfläche (GOF) für mehr als 6 Mo-
nate bzw. nass in Bodentiefen bis zu 40 cm für über 11 Monate ODER
•
schlecht entwässernd (Grundwasserspiegel in 40 cm unter GOF bzw. sehr schlecht
entwässernd (Grundwasser in 15 cm unter GOF) ODER
•
reduktive Merkmale innerhalb 40 cm unter GOF.
Tabelle 5: Horizonte mit redoximorphen Merkmalen nach KA5
Go - Horizont
Grundwasser beeinflusster Horizont mit im Jahresverlauf überwiegend
oxidierenden Verhältnissen im Bereich der Schwankungsamplitude
des Grundwassers
Gro - Horizont
Grundwasser beeinflusster Horizont mit im Jahresverlauf wechseln-
den Anteilen von reduzierenden und oxidierenden Verhältnissen, bis 6
Monate Wassersättigung
Gor – Horizont
Grundwasser beeinflusster Horizont mit im Jahresverlauf überwiegend
reduzierenden Verhältnissen, mehr als 6 Monate Wassersättigung
Gr - Horizont
Grundwasser beeinflusster Horizont mit im Jahresverlauf fast durch-
gängig reduzierenden Verhältnissen, mehr als 10 Monate Wassersät-
tigung
4
Workshop: KOM/ JRC - BMELV/BL am 25./26.05.2010 und am 07.07.2016 in Brüssel
17
Die Wasserführung des Bodens wird in Sachsen bei der landesweiten bodenkundlichen Kar-
tierung nach KA5 [1] im Feld aufgenommen. Im FIS Boden [29] werden über die Porosität
und den Humusgehalt sowie über die Ober- und Tiefengrenzen und Mächtigkeiten der Hori-
zonte mit redoximorphen Merkmalen (Tabelle 5) u. a. folgende Werte abgeleitet:
•
der Mittlere Grundwasserstand (MGW)
•
der Mittlere Grundwasserhochstand (MHGW)
•
der Mittlere Grundwassertiefstand (MNGW)
•
die Grundwasserstufe (GWS)
•
der Vernässungsgrad
Im Ergebnis der Auswertung werden Leitbodentypen mit folgenden Merkmalen ausgewiesen.
1. reduktive Merkmale innerhalb 40 cm unter GOF
•
Referenzboden mit der Grundwasserstufe 1 oder 2
Abbildung 14 zeigt schema-
tisch den Grundwasserstand bei den Grundwasserstufen nach KA5 [1].
Abbildung 14: Schematische Darstellung - Ableitung des MGW in Bezug auf Bodenhorizonte mit
redoximorphen Merkmalen und Einordnung in die GWS 1 bis 2
2. nass in Bodentiefen bis zu 80 cm unter Geländeoberfläche (GOF) für mehr als 6 Mo-
nate bzw. nass in Bodentiefen bis zu 40 cm für über 11 Monate
•
Bodentypen mit einem Vernässungsgrad von 5 oder 6
5
.
•
Die Eigenschaften der Vernässung sind aus Tabelle 6 zu entnehmen.
5
Vorgehen erfolgt in Anlehnung an die Methodik des Saarlandes.
18
Tabelle 6: Vernässungsstufen
Vernässungs-
stufe
Klassifikation
Zeit der Vernässung
0-2 dm
unter GOF
2-4 dm
unter GOF
4-8 dm
unter GOF
Vn 0
nicht vernässt
nie
selten
gelegentlich
Vn 1
sehr gering
vernässt
selten
gelegentlich
kurz
Vn 2
gering vernässt
gelegentlich
kurz
mittel
Vn 3
moderat ver-
nässt
kurz
mittel
lang
Vn 4
stark vernässt
mittel
lang
sehr lang
Vn 5
sehr stark ver-
nässt
lang; öfter stehende
Wasser
sehr lang
fast ständig
Vn 6
extrem vernässt
sehr lang; lang ste-
hendes Wasser
fast ständig
permanent
3. schlecht entwässernd (Grundwasserspiegel in 40 cm unter GOF bzw. sehr schlecht
entwässernd (Grundwasser in 15 cm unter GOF)
•
Zusätzlich sollen Standorte der Bodenklasse Gleysol nach WRB mit einer GWS 3
über das Grundwassermessnetz überprüft werden. Diese Flächen werden im Ergeb-
nis anteilig über einen Korrekturfaktor von 0,15 berücksichtigt.
•
Die Gründe für die Ausweisung sowie die Methode zum Nachweis und zur Berech-
nung des Korrekturfaktors werden im Folgenden beschrieben.
_____Analyse des Grundwassereinflusses von Gleyen in Nordostsachsen_____
Hintergrund
Die Analyse bezieht sich speziell auf Gebiete der Oberlausitz (Nordost-Sachsen), die vom
Braunkohletagebau stark geprägt sind. Dort wird aktuell eine Vernässung von landwirtschaft-
lichen Flächen aufgrund der Folgen des Tagebaus beobachtet. Mit der Tagebausanierung
(Sicherung und Flutung ehemalige Tagebaue) geht eine Veränderung des Grundwassers in
Menge und Zustand einher. Gerade in Tallagen und Niederungen ist das Grundwasser ver-
mehrt nahe der Oberfläche.
Dieser seit mehreren Jahrzehnten laufende Prozess kann aktuell noch nicht aus den Daten
der BK50 abgelesen werden. Betroffen sind v. a. die grundwasserbeeinflussten Gleyböden
(WRB Bodenklasse Gleysol [14]), die in dem Gebiet einen großen Flächenumfang einneh-
men. Diese Standorte werden geprüft.
Die Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) betreibt im Auftrag des Säch-
sischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in der Region ein
Grundwassermessnetz gemäß § 89 Sächsisches Wassergesetz. Danach werden Daten zu
folgenden Zwecken ermittelt und aufbereitet [22]:
•
Erfassen des natürlichen oder menschlich beeinflussten Grundwasserdargebotes in
Qualität und Menge,
•
für wasserwirtschaftliche oder sich auf den Wasserhaushalt auswirkende Planungen,
Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen und
19
•
für Zwecke der Wirtschaft, Wissenschaft oder Rechtspflege.
Dieses Messnetz bildet u.a. die Grundlage für die Grundwasserüberwachungen, mit der die
Verpflichtungen aus der europäischen Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie -
WRRL) erfüllt werden. Die Daten des gewässerkundlichen Messnetzes wurden mit einem
gängigen Verfahren interpoliert
6
, um einen flächenhaften Überblick zu erhalten.
Diese Daten werden als Nachweis für Böden mit einem Grundwassereinfluss ≤ 40 cm unter
Geländeoberfläche genutzt.
Eingangsdaten
Nachfolgend sind die Eingangsdaten für die Analyse aufgeführt. Abbildung 15 gibt einen
räumlichen Überblick über die Eingangsdaten.
•
BK50 – Böden mit Grundwassereinfluss/Gleyböden mit einer GWS 3
•
Flächendaten zum Grundwasserstand mit einem Grundwasserstand ≤ 40 cm unter
Geländeoberfläche
Abbildung 15: Ausgangsdaten für die Berechnung des Korrekturfaktors
Methode
Die Daten werden in einem GIS verarbeitet. Der Flächenanteil der Standorte mit Grundwas-
sereinfluss ≤ 40 cm unter Geländeoberfläche wird für die vorkommenden Gleyböden mit
GWS 3 in den vom Bergbau geprägten Regionen Ostsachsens berechnet. Aus den Daten
wird der Korrekturfaktor ermittelt.
6
Die interpolierten Daten basieren auf Messdaten der Jahre 2009 bis 2012. Als Verfahren wurden Universales Kriging
und Kriging with external drift im ArcGIS von ESRI genutzt.
20
Tabelle 7: Flächen und Berechnung des Korrekturfaktors
Bodenklasse
Fläche gesamt
davon mit Grundwassereinfluss ≤ 40 cm
unter Geländeoberfläche
Anteil/ Korrek-
turfaktor
Gley mit GWS 3
in Nordosten von
Sachsen
67.773 ha
9.986 ha
15%/ 0,15
Weiteres Verfahren
Bei der Ausweisung der Benachteiligung einer Gebietseinheit werden die Flächen, mit den
vorn beschriebenen Eigenschaften, mit einem Korrekturfaktor gezählt, sofern die Flächen
nicht von einem anderen Nachteil belegt werden. Der Korrekturfaktor wird nur für die analy-
sierten Referenzbodentypen angewandt.
__________________________________________________________________________
Beispiel 1
Gemeinde x:
1000 ha LF
davon benachteiligt: 350 ha sonst. benachteiligt/ 400 ha ausschließlich mit Gleyböden mit
GWS 3
Berechnung:
(350 ha + 400 ha*0,15) = 410 ha
406,8 ha/1.000 ha =
41 %
Ergebnis:
Gebietseinheit nicht benachteiligt
Beispiel 2
Gemeinde y:
500 ha LF
davon benachteiligt: 280 ha sonst. benachteiligt/ 200 ha ausschließlich mit Gleyböden mit
GWS 3
Berechnung:
(280 ha + 200 ha*0,15) = 310 ha
310 ha/500 ha =
62 %
Ergebnis:
Gebietseinheit benachteiligt
In Sachsen entsprechen Standorte mit den folgenden Merkmalen dem Kriterium "Begrenzte
Wasserführung":
•
Standorte mit Grundwasserstufe 1 oder 2
•
Standorte mit einem Vernässungsgrad 5 oder 6
•
Standorte der Bodenklasse Gleysol nach WRB mit GWS 3 im Nordosten von Sach-
sen (Braunkohletagbaugebiet) mit einem Nachweis eines langjährigen Grundwasser-
standes ≤ 40 cm unter GOF über das Grundwassermessnetz. Die Flächen werden
über einen Korrekturfaktors von 0,15 in der Berechnung berücksichtigt.
Abbildung 16 zeigt die räumliche Betroffenheit der Standorte in Sachsen.
21
Abbildung 16: Räumliche Verteilung der Standorte nach Kriterium C3 "Begrenzte Wasserführung"
22
4.4.4. Kriterium C4: Unvorteilhafte Bodentextur und Steinigkeit
Das Kriterienset bewertet den Standort im Hinblick auf die bodenkundliche Textur und Zu-
sammensetzung des Bodens. Die Bodenbeschaffenheit hat Einfluss auf die Nährstoffverfüg-
barkeit, das Wasserspeichervermögen, die Erosionsgefährdung und auf die Bearbeitbarkeit.
Nachteile in dieser Beziehung wirken sich direkt auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
eines Standorts aus.
Durch die Vielfalt an Merkmalen, die zu einer solchen Benachteiligung führen können, wird
das Kriterium in sechs Teilkriterien gesplittet, die einzeln im FIS Boden ausgewertet, im Wei-
teren aber zu einem Kriterium zusammengefasst werden. Überschreitet ein Teilkriterium den
vorgegebenen Grenzwert, so gilt der Standort als benachteiligt. Das Kriterium C4 setzt sich
wie folgt zusammen:
•
4.4.4.1 Böden mit einem hohen Sandanteil
•
4.4.4.2 Steinige Böden
•
4.4.4.3 Organische Böden
•
4.4.4.4 Tonreiche Böden
•
4.4.4.5 Vertische Böden
4.4.4.1. Böden mit einem hohen Sandanteil
Das Teilkriterium identifiziert grobkörnige Böden mit einem geringen Nährstoff- und Wasser-
speichervermögen, in denen die Bodenarten „sand“ und „loamy sand“ dominant auftreten.
Abbildung 17: Definition der Bodenarten Sand und lehmiger Sand und dessen Einordnung
Aufgrund der in Europa sehr heterogenen Klassifikationen der Bodenarten „sand“ und „loamy
sand“ erfolgt die Ausweisung nach einer Methode des JRC, wo die o. g. Bodenarten mathe-
matisch einheitlich beschrieben werden. Nach den Unterlagen des JRC [11] sind diejenigen
Bodenarten als „sand“ und „loamy sand“ zu definieren, die folgende Bedingung erfüllen:
Schluff in % + (2xTon %) ≤ 30 %
.
Für die Berechnung fanden die Kornfraktionen Ton (Clay), Schluff (Silt) und Sand (Sand)
nach KA5 ([1] Seite 141) Anwendung. Tabelle 8 gibt einen Überblick über die Korndurch-
messer.
23
Tabelle 8: Untergliederung und Kornfraktionen des Feinbodens
Fraktion
Unterfraktion
Kurzzeichen
Äquivalentdurchmesser in mm
Ton
T
< 0,002
Feinton
fT
< 0,0002
Mittelton
mT
0,0002 bis < 0,00063
Grobton
gT
0,00063 bis < 0,002
Schluff
U
0,002 bis < 0,063
Feinschluff
fU
0,002 bis < 0,0063
Mittelschluff
mU
0,0063 bis < 0,02
Grobschluff
gU
0,02 bis < 0,063
Sand
S
0,063 bis < 2,0
Feinsand
fS
0,063 bis < 0,2
Mittelsand
mS
0,2 bis < 0,63
Grobsand
gS
0,63 bis < 2,0
Sand, Schluff und Ton werden laboranalytisch für alle Horizonte der Referenzböden bzw.
Leitbodentypen ausgewertet und ins FIS Boden übertragen.
Für die Auswertung werden alle Horizonte bis 100 cm unter GOF der Referenzbodenprofile
verwendet. Dabei wird die oben angeführte Formel für jeden einzelnen Horizont berechnet.
Für die Beurteilung werden die Mächtigkeiten der Bodenhorizonte kumuliert, welche die Be-
dingung für „sand“ und „loamy sand“ erfüllen.
In Sachsen werden Referenzbodentypen als benachteiligt eingestuft, die die Bodenarten
„sand“ und „loamy sand“ nach WRB in ≥ 50 % der ausgewerteten Profilmächtigkeit bis 100
cm unter GOF aufweisen.
Beispielhaft ist das Vorgehen in Tabelle 9 an Referenzbodentypen aufgeführt. Abbildung 18
zeigt die räumliche Verteilung des Merkmals in Sachsen.
24
Tabelle 9: Berechnung des Kriteriums C4 Sand beispielhaft für ausgewählte Leitbodentypen
LE
Leitbodentyp
Horizont
Ober-
grenze
Horizont
Unter-
grenze
Horizont
Mächtig-
keit
Horizont
Mächtig-
keit Aus-
wertung
Ton
Schluff
Sand
Schluff
+2*Ton
Beding-
ung
erfüllt
in m
in %
1000
Podsole aus
Sand
Ahe
0,00
0,10
0,10
0,10
3
5
92
11
ja
Ae
0,10
0,20
0,10
0,10
3
5
92
11
ja
Bs
0,20
0,50
0,30
0,30
3
5
92
11
ja
Bv
0,50
1,10
0,60
0,50
3
5
92
11
ja
Auswertemächtigkeit
1,00
davon Bedingung erfüllt
1,00
Anteil
100%
Referenzbodentyp be-
nachteiligt
1048
Braunerden
aus Skelett
fuehrendem
Schluff ueber
Skelett
Ah
0,00
0,10
0,10
0,10
13
57
30
83
nein
rAp
0,10
0,30
0,20
0,20
13
57
30
83
nein
II Bv
0,30
0,45
0,15
0,15
7
18
75
32
nein
III mCv
0,45
1,00
0,55
0,55
3
17
80
23
ja
Auswertemächtigkeit
1,00
davon Bedingung erfüllt
0,55
Anteil
55%
Referenzbodentyp be-
nachteiligt
940
Braunerden
aus Skelett
fuehrendem
Sand
Ap
0,00
0,25
0,25
0,25
4
32
64
40
nein
M
0,25
0,35
0,10
0,10
4
32
64
40
nein
II fBv
0,35
0,60
0,25
0,25
4
32
64
40
nein
III fBv
0,60
0,85
0,25
0,25
3
17
80
23
ja
IV fBv-Cv
0,85
1,10
0,25
0,15
3
17
80
23
ja
Auswertemächtigkeit
1,00
davon Bedingung erfüllt
0,4
Anteil
40%
Referenzbodentyp nicht
benachteiligt
25
Abbildung 18: Räumliche Verteilung der Standorte nach Kriterium C4 "Sandige Böden"
26
4.4.4.2. Steinige Böden
Das Teilkriterium bewertet die Böden hinsichtlich des Anteils „grober Fragmente“ (nachfol-
gend Grobboden) im Oberboden. Ein erhöhter Grobbodenanteil beeinflusst die physikali-
schen Eigenschaften des Bodens bezüglich der landwirtschaftlichen Eignung wesentlich und
bildet eine Benachteiligung.
Die Definition des Grobbodens umfasst nach [11] alle Bestandteile des Bodens ab 2 mm. Die
Nomenklatur nach KA5 entspricht dieser Definition (vgl. Tabelle 10 aus [1]).
Tabelle 10: Untergliederung und Kornfraktion des Grobbodens
nach [1] Tab. 32
kantige Grobbodenfraktionen
gerundete Grobbodenfraktionen
Durchmesser
Bezeichnung
Kurz-
zeichen
Bezeichnung
Kurz-
zeichen
in mm
Fein-
skelett
Grus
Gr
Kies
G
2 bis < 63
Feingrus
fGr
Feinkies
fG
2 bis < 6,3
Mittelgrus
mGr
Mittelkies
mG
6,3 bis < 20
Grobgrus
gGr
Grobkies
gG
20 bis < 63
Grob-
skelett
kantige Steine und Blöcke
X
gerundete Steine und Blöcke
O
≥ 63
kantige Steine
fX
gerundete Steine
fO
63 bis < 200
kantige Blöcke
mX
gerundete Blöcke
mO
200 bis < 630
kantige Großblöcke
gX
gerundete Großblöcke
gO
≥ 630
Die Bewertung des Kriteriums erfolgt für den Oberboden. Der Grobbodenanteil wird im Rah-
men der bodenkundlichen Landesaufnahme direkt bei der Bodenansprache im Feld in Klas-
sen jeweils für das Fein- sowie für das Grobskelett (Tabelle 10) für jeden Horizont aufge-
nommen und ins FIS Boden übertragen. Aus den Informationen wird der Grobbodenanteil in
Klassen abgeleitet (Tabelle 11).
Tabelle 11: Einstufung des Grobbodens
nach [1] Tab. 33
Stufe
Bezeichnung
Anteil Grobbo-
den in Vol%
1
sehr schwach
steinig, kiesig, grusig
>2
2
schwach
steinig, kiesig, grusig
2 bis <10
3
mittel
steinig, kiesig, grusig
10 bis <25
4
stark
steinig, kiesig, grusig
25 bis <50
5
sehr stark
steinig, kiesig, grusig
50 bis <75
6
extrem stark
Steine, Kies, Grus
≥75
Für die Ausweisung benachteiligter Gebiete sollen Böden mit ≥ 15 Vol% Grobmaterial im
Oberboden berücksichtigt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Klassengrenzen kann
dieser Wert mit den vorliegenden Bodendaten nach KA5 nicht exakt abgebildet werden.
Bodentypen mit einem Grobbodenanteil der Stufe 4 bis 6 im Oberboden erfüllen mit
≥ 25 Vol% eindeutig den Schwellenwert. Relevante Böden mit der Grobbodenstufe 3 weisen
einen Grobbodenanteil ≥ 10 bis < 25 Vol% auf. Diese Stufe entspricht damit nur teilweise
den Anforderungen. Aus diesem Grund wird in Sachsen eine Möglichkeit angewandt, bei der
die 15 Vol% Grobbodenanteil mit Hilfe eines Korrekturfaktors ermittelt wird (analog zum Vor-
gehen des Saarlandes). Im Ergebnis gehen die Bodentypen, die eine Grobbodenstufe 3 im
Oberboden aufweisen, nur anteilig bei der Ausweisung der benachteiligten Flächen innerhalb
einer Gemeinde ein.
In Anlehnung an die Methodik des Saarlandes sollen dafür Daten aus der Profil- und Labor-
datenbank der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (FISBo BGR)
genutzt
werden. Diese Datenbank enthält Laboranalysen des Grobbodenanteils für alle Horizonte
von Referenzbodenprofilen aus ganz Deutschland.
27
Für die Analyse werden Oberbodenhorizonte ausschließlich von sächsischen Referenzprofi-
len herangezogen. In der Datenbank sind 46 sächsische Referenzprofile enthalten. Davon
weisen 13 Referenzprofile die Grobbodenstufe 3 im Oberboden auf. Über die vorliegende
Stichprobe wird die Häufigkeitsverteilung für ein Auftreten eines Grobbodenanteils ≥ 15 Vol%
innerhalb der Grobbodenstufe 3 repräsentativ ermittelt.
Von den 13 Referenzprofilen weisen 8 oder 62% der Referenzprofile ≥ 15 Vol% und 5 oder
38% der Referenzprofile weniger als 15 Vol% Grobmaterial im Oberboden auf. Das Ergebnis
bildet, trotz der relativ geringen Grundgesamtheit, die Bodenbedingungen in Sachsen gut ab.
Die hier gezeigte Verteilung wird als Grundlage für einen Korrekturfaktor angewandt. Boden-
typen mit der Grobbodenstufe 3 im Oberboden werden mit einem Korrekturfaktor von 0,62
bei der Ausweisung der benachteiligten landwirtschaftlichen Fläche berücksichtigt.
Abbildung 19: Analyseergebnis der Grobmaterialgehalte im Oberboden in den Referenzprofilen
Für die Ausweisung der Benachteiligung werden folgende Standorte herangezogen:
•
Bodentypen mit einem Grobbodenanteil der Stufe 4 bis 6.
•
Bodentypen mit einem Grobbodenanteil der Stufe 3 mit einem Korrekturfaktor von
0,62.
Abbildung 20 zeigt die räumliche Verteilung des Merkmals in Sachsen.
28
Abbildung 20: Räumliche Verteilung der Standorte nach dem Kriterium C4 „Steinige Böden“
29
4.4.4.3. Organische Böden
Das Kriterium identifiziert Böden mit einem erhöhten Anteil (≥ 30 %) an organischem Materi-
al, was eine wesentliche Benachteiligung der Landwirtschaft darstellt.
Nach KA5 [1] erfolgt die Aufnahme des Humusgehaltes horizontweise bis zu einer Bodentie-
fe von maximal 100 cm in Klassen (Tabelle 12). Dabei gibt die Humusstufe 7 den Grenzwert
für das Kriterium wieder.
Tabelle 12: Einstufung des Humusgehaltes
nach KA5
Kurzzeichen
Bezeichnung
Humusgehalt in Masse-%
h0
humusfrei
0
h1
sehr schwach humos
< 1
h2
schwach humos
1 bis < 2
h3
mittel humos
2 bis < 4
h4
stark humus
4 bis < 8
h5
sehr stark humos
8 bis < 15
h6
extrem humos, anmoorig
15 bis < 30
h7
organisch, Torf
≥ 30
Nach der Methode aus [11] werden im FIS Boden die ersten 100 cm eines Bodenprofils ab
GOF ausgewertet. Die Mächtigkeiten der Bodenhorizonte mit einem Humusgehalt ≥ 30 %
werden kumuliert. Nach [11] werden in Sachsen Standorte als benachteiligt ausgewiesen,
wenn diese in mindestens 40 cm, innerhalb von 100 cm ab GOF, ≥ 30 % organischer Sub-
stanz aufweisen.
Abbildung 21 zeigt die räumliche Verteilung der entsprechenden Standorte in Sachsen.
30
Abbildung 21: Räumliche Verteilung der Standorte nach dem Kriterium „Organische Böden“
31
4.4.4.4. Tonreiche Böden
Das Kriterium bewertet die Böden hinsichtlich des Anteils der tonigen Fraktion im Oberbo-
den. Ein zu hoher Anteil der tonigen Fraktion beeinflusst die physikalischen Eigenschaften
des Bodens im Hinblick auf deren landwirtschaftliche Eignung wesentlich und ist eine natürli-
che Benachteiligung für die Landwirtschaft.
Die Bewertung des Kriteriums erfolgt für den Oberboden. Nach [11] werden in Sachsen Bö-
den mit einem Tonanteil von ≥ 60 % im Oberbodenhorizont als benachteiligt eingestuft. In
Sachsen weisen keine Standorte diese Bedingung auf. Das Kriterium findet in Sachsen keine
Anwendung.
4.4.4.5. Vertische Böden
Das Kriterium identifiziert Standorte mit einem erhöhten Anteil der tonigen Fraktion im
Oberboden in Verbindung mit dem Vorhandensein eines Bodenhorizontes mit vertischen
Eigenschaften innerhalb der ersten 100 cm eines Bodenprofils ab GOF. Nach [11] werden
Böden mit einem Tonanteil von ≥ 30 % im Oberboden in Verbindung eines Bodenhorizontes
mit vertischen Eigenschaften innerhalb von 100 cm unter GOF als benachteiligt eingestuft. In
Sachsen weisen keine Standorte diese Bedingung auf. Das Kriterium findet in Sachsen keine
Anwendung.
4.4.5. Kriterium C5: Durchwurzelungstiefe (Rhizosphäre)
Eine geringe Durchwurzelungstiefe kann eine landwirtschaftliche Nutzung wesentlich limitie-
ren. Böden mit einer Durchwurzelungstiefe von ≤ 30 cm werden über einen Durchwurze-
lungsindikator identifiziert. Die Durchwurzelungstiefe (definiert nach KA5) ist der Bereich des
Bodenprofils, den eine Pflanze unter normalen Bedingungen durchwurzeln kann. Der Be-
reich reicht von der GOF bis zum Ausgangsgestein (hard rock) oder bis zu einem Bodenho-
rizont, den die Pflanzenwurzeln nicht durchdringen können (hard pan). Die KA5 klassifiziert
die Durchwurzelungstiefe wie in Tabelle 13.
Tabelle 13: Klassifikation der Durchwurzelungstiefe
Kurzzeichen
Bezeichnung
Tiefe in dm
Wp0
keine
0
Wp1
sehr flach
0 bis < 1.5
Wp2
flach
1.5 bis < 3
Wp3
mittel
3 bis < 7
Wp4
tief
7 bis < 12
Wp5
sehr tief
12 bis < 20
Wp6
äußerst tief
≥ 20
Für die Ausweisung der Durchwurzelungstiefe werden nur physikalische Eigenschaften (ko-
härentes Ausgangsgestein oder feste Schichten) und keine chemischen Eigenschaften ge-
nutzt.
In Sachsen werden Referenzbodentypen mit einer Durchwurzelungstiefe der Stufen Wp0,
Wp1 oder Wp2 als benachteiligt ausgewiesen.
Abbildung 22 zeigt die räumliche Verteilung des Kriteriums in Sachsen.
32
Abbildung 22: Räumliche Verteilung der Standorte nach dem Kriterium „Durchwurzelungstiefe“
33
4.4.6. Kriterium C6: Schlechte chemische Eigenschaften
4.4.6.1. Versalzte Böden
In Sachsen weisen keine Standorte diese Bedingung auf. Das Kriterium findet in Sachsen
keine Anwendung.
4.4.6.2. Alkalische Böden
In Sachsen weisen keine Standorte diese Bedingung auf. Das Kriterium findet in Sachsen
keine Anwendung.
4.4.6.3. Saure Böden
Der pH-Wert beeinflusst das Pflanzenwachstum im erheblichen Maße. Neben dem Einfluss
auf die Bodenstruktur sind daran die Verfügbarkeit und die Aufnahme der Nährstoffe, aber
auch der toxischen Stoffe im Boden gekoppelt. Ein pH-Wert im suboptimalen Bereich ist ein
Nachteil für die landwirtschaftliche Produktion.
Der pH-Wert für das Kriterium wird nach Vorgaben des JRC [11] in Wasser gemessen, was
nicht der Nachweismethode des pH nach KA5 entspricht [1]. Nach KA5 wird die DIN ISO
10390 [20] angewandt, welche den pH mit Hilfe von CaCl2 nachweist. Beide Methoden lie-
fern unterschiedliche Ergebnisse. Es gibt in Sachsen nur standortbezogene Einzelerhebun-
gen bzw. -untersuchungen zum pH-Wert. Eine flächendeckende Erhebung des pH im FIS
Boden liegt nicht vor.
Es wird zudem davon ausgegangen, dass auf landwirtschaftlichen Flächen auf einen optima-
len pH geachtet wird, um nach guter fachlicher Praxis wirtschaften zu können.
In Sachsen findet das Kriterium keine Anwendung.
34
Relief
Die Morphologie, die Gestalt der Geländeoberflächen hat einen entscheidenden Einfluss auf
eine landwirtschaftliche Nutzung eines Gebietes und kann diese entsprechend beschränken.
4.4.7. Kriterium C7: Steile Hanglage
Das Kriterium weist stark geneigte Flächen aus. Die Bewirtschaftung und Nutzung von stark
geneigten Flächen ist erheblich eingeschränkt [11]. Das Kriterium wird mit dem Digitalen Ge-
ländemodell 25x25m (DGM25) abgebildet. Die Daten werden bundesweit vom Bundesamt
für Kartographie und Geodäsie (BKG) bereitgestellt. Das DGM25 beschreibt die Gelände-
formen der Erdoberfläche durch eine Punktmenge, die in einem regelmäßigen Gitter ange-
ordnet und in Lage und Höhe georeferenziert ist. Die Gitterweite beträgt 25m x 25m, die Auf-
lösung nach der Lage 25m und der Höhe 0,01m und die Genauigkeit in der Lage und in der
Höhe +/- 1 bis 3 m. Weitere Informationen sind auf den Seiten des Bundes unter
45
verfügbar [3].
Das DGM25 ist die Datengrundlage für die Berechnung der Hangneigung, die durch das
Thünen Institut (TI) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) erfolgte. Die Berechnung wurde m. H. der Software ArcGIS von ESRI mit dem Tool
Slope (Spatial Analyst Tools) durchgeführt. In der
von ArcGIS wird das Verfah-
ren nochmals detailliert beschrieben [16].
Nach [11] werden in Sachsen Standorte mit einer Hangneigung ≥ 15 % als benachteiligt
ausgewiesen.
Abbildung 23 zeigt die räumliche Verteilung der entsprechenden Standorte in Sachsen.
35
Abbildung 23: Räumliche Verteilung der Standorte nach dem Kriterium „Steile Hanglage“
36
Klima und Boden
4.4.8. Kriterium C3bis: Übermäßige Bodenfeuchtigkeit
Das Kriterium weist Gebiete aus, die von extrem nassen Böden aufgrund intensiver Nieder-
schläge betroffen sind. Eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung wird durch eine übermäßige
Wassersättigung des Bodens limitiert. Eine Übersättigung des Bodens tritt nach [11] bei ei-
ner Feldkapazität (FK) ≥ 100 % ein. Dabei beginnt eine dauerhafte Einschränkung der Pflan-
zen erst nach fünf aufeinander folgenden Tagen mit FK ≥ 100 % und endet erst nach fünf
aufeinander folgenden Tagen mit FK <100 %. Für eine Benachteiligung muss die Wahr-
scheinlichkeit des Auftretens einer solchen Einschränkung in mindestens 7 Jahren oder in
mehr als 20 % der Jahre innerhalb der Referenzperiode vorliegen ([39] [11]).
Der DWD bildet das Kriterium bundesweit ab. Die Schrittfolge zur Erstellung der Daten ist
ähnlich der Vorgehensweise bei den Kriterien C1 und C2. Nach [11] wird in Sachsen ein Ge-
biet als benachteiligt ausgewiesen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von ≥ 230
Tagen/Jahr mit einer FK ≥ 100 % in mehr als 20 % der Jahre beträgt.
Die angeführten Grenzwerte werden deutschlandweit nur im Nordstau der Alpen und in we-
nigen Kammlagen der Mittelgebirge erreicht. Die Grenzwerte (≥ 230 Tagen/Jahr mit
FK ≥ 100 %) treten räumlich nur sehr begrenzt in Einzeljahren auf. Das Kriterium hat für
Sachsen keine Relevanz.
4.5. Feinabstimmung = 2. Stufe der Neuabgrenzung
Die Feinabstimmung schließt in Sachsen Gebiete aus, in denen die natürlichen Nachteile
entweder über investive Maßnahmen oder über die Anpassung der Bewirtschaftung über-
wunden sind [20] [21]. Die Feinabstimmung wird obligatorisch für alle Flächen der Benachtei-
ligten Agrarzone (nach 1. Stufe) für jedes bei der Abgrenzung genutzte biophysikalische Kri-
terium durchgeführt. Die dafür genutzten Indikatoren orientieren sich an den Vorgaben [21]
[39] und
•
sind aktuell sowie angemessen (direkte Verknüpfung zum jeweiligen biophysikali-
schen Nachteil),
•
dokumentieren langjährig eine Überwindung der Benachteiligung (5jähriger Durch-
schnitt),
•
stammen aus den nationalen statistischen Systemen und
•
sind auf Einzelflächen oder auf eine administrative Bezugseinheit bezogen.
Die Feinabstimmung erfolgt auf Gemarkungsebene. Damit werden die statistischen Informa-
tionen kleinräumig und somit standortspezifisch abgebildet und eine korrekte und angemes-
sene Feinabstimmung wird gewährleistet.
4.5.1. Daten und Grundsätze
Für die Feinabstimmung werden die Daten des StaLa, des Statistischen Bundesamtes
(DESTATIS) und Daten aus InVeKoS genutzt. Die Feinabstimmung erfolgt in Sachsen nach
folgenden Grundsätzen:
•
Kennwerte und Schwellen orientieren sich an den Arbeitsdokumenten der KOM
•
Daten stammen aus amtlichen Systemen – StaLa, DESTATIS oder InVeKoS
•
Referenzwerte sind aus den nationalen (deutschen) Durchschnittswerten abgeleitet
•
ein Kennwert wird angewandt, wenn
37
o
Daten flächendeckend vorhanden sind und
o
ein kleinräumiger Standortbezug hergestellt werden kann.
Tabelle 14: Feinabstimmung Indikatoren und angewandte biophysikalischen Indikatoren in Sachsen
biophysikalischer Kriterien (1. Stufe)
C1
C3
C4
C5
C7
Temperatur
Wasser-
führung
Bodentextur/
Steinigkeit
Durchwurze-
lung
Relief
Indikatoren
Bestockungsgrad
√
X
√
√
X
Viehbesatz
√
√
√
√
X
Ertrag
√
√
√
√
X
Anbauverhältnis
√
√
√
√
√
In Tabelle 14 sind die in Sachsen angewandten Feinabstimmungsindikatoren im Kontext mit
den biophysikalischen Kriterien der 1. Stufe aufgeführt. Tabelle 15 gibt Auskunft über die
Anwendung und Referenzwerte. In Anlage 2 wird die Auswertung der Ertrags- und Anbauda-
ten näher erläutert.
Tabelle 15: Indikatoren zur Umsetzung der Feinabstimmung in Sachsen
Feinabstimmung - Anwendung in Sachsen
Herleitung
Grenzwert
Ebene
Datenherkunft
Feinabstimmung (2. Stufe) Indikatoren und Grenzwerte in
Sachsen
Besto-
ckungs-
grad/ Dau-
erkulturan-
teil
Flächenanteil von
Dauerkulturen an der
LF
80 % des nationalen
Durchschnitts
(KOM [21])
Gemarkung
InVeKoS 2011 bis
2015
Viehbesatz
Viehbesatz in Groß-
vieheinheiten (GV) je
Hektar LF
1,4 GV pro ha LF
(KOM [21])
Gemarkung
InVeKoS 2010 bis
2014
Ertrag
Getreideertrag (55 %
der Anbaufläche
Sachsen)
80 % des nationalen
Durchschnitts (KOM
[21])
Gemarkung
StaLa
2011 bis 2015
Anbauver-
hältnis
Anbauanteil von
Fruchtarten auf Vor-
zugsstandorten
80 % des nationalen
Durchschnitts
(KOM [21])
Gemarkung
InVeKoS 2010 bis
2014
Weshalb wird der nationale Durchschnitt als Grenzwert verwendet?
Über die Feinabstimmung werden Gebiete herausgearbeitet, in denen die biophysikalischen
Nachteile aktuell Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion haben. Dabei sollen
38
die angewandten Referenzdaten und Grenzwerte dem Ziel angemessen sein. Referenzdaten
können auf mehreren Ebenen erhoben werden.
EU- Referenzwert
In den Mitgliedstaaten herrschen unterschiedliche Produktionsbedingungen. Im Vergleich zu
Deutschland oder Sachsen führen die unterschiedlich ausgeprägten Anbaustrukturen (z.B.
Oliven) und Tierhaltungssysteme (z.B. Schafe) zu differenzierten Anbau-, Kosten- und Er-
lösstrukturen. Die Daten sind damit nicht für eine Feinabstimmung benachteiligter Gebiete in
Sachsen geeignet. Eine Feinabstimmung mit einem EU-Referenzwert führt zu Fehlinterpreta-
tionen.
Sachsen-Referenzwert
Sachsen Landwirtschaftsfläche ist im bundesweiten Vergleich stark benachteiligt, ein Sach-
sen-internes Ranking der Gebiete würde dazu führen, dass Gebiete mit ausgeschlossen
werden, welche die Nachteile reell nicht überwunden haben. Eine Feinabstimmung mit ei-
nem sächsischen Referenzwert führt zu Fehlinterpretationen.
Deutschland-Referenzwert
Ein Vergleich mit dem bundesweiten Durchschnitt ermöglicht eine Feinabstimmung von Ge-
bieten innerhalb des Wirtschaftsraumes der Betriebe. Mit einem bundesweiten Vergleich
können jene Gebiete ausgeschlossen werden, in denen statistisch die natürlichen Nachteile
überwunden wurden. Die Anwendung des nationalen Durchschnitts entspricht auch den
Empfehlungen der EU-KOM [21]. Mit der Anwendung eines nationalen Referenzwerts kann
eine objektive, deutschlandweit vergleichbare Feinabstimmung erfolgen.
39
5. Ermittlung der Benachteiligten Gebiete - Ergebnisse
Die Ausweisung erfolgte nach den Vorgaben der KOM. Die Abbildung 24 gibt einen Über-
blick über die räumliche und quantitative Flächenwirkung des Ausweisungsprozesses und
die einzelnen Verarbeitungsschritte
Abbildung 24: Überblick - Ausweisungsprozess nach VO (EU) 1305/2013 Art. 32
In der 1. Stufe der Neuabgrenzung werden die einzelnen Kriterien ausgewiesen. Im Ergebnis
entsteht eine nutzungsunabhängige potentielle Defizitkulisse. Diese bildet die Bruttofläche
der Benachteiligten Agrarzone nach Art. 32 Abs. 1b ELER VO 1305/2013
[39]. Nutzungsun-
abhängig sind ca. 1,137 Mio. ha bzw. rund 62 % der Landesfläche von Sachsen betroffen
(vgl. Anlage 3 + Tabelle 16 Spalte C).
Mit der Einarbeitung der landwirtschaftlichen Referenzfläche entsteht eine nutzungsabhängi-
ge Defizitkulisse bzw. die potentiell benachteiligte LF, unabhängig von ihrer administrativen
Zugehörigkeit. Im Ergebnis sind rund 500.500 ha oder 52 % der sächsischen LF von Krite-
rien nach Art. 32, Anhang III der ELER VO [39] betroffen (vgl. Anlage 4 + Tabelle 16 Feld D).
40
Tabelle 16: Flächenumfang der betroffenen Landesfläche und LF in Sachsen
A
B
C
D
ID
Kriterium
betroffene
Landesfläche
davon LF*
in ha
in ha
1
Gesamtfläche Sachsen
1.842.015
966.116
2
Klima
558.340
262.070
3
C1
Niedrige Temperatur
558.340
262.070
4
C2
Trockenheit
-
-
5
Boden
ohne Korrekturfaktor
874.962
361.642
7
mit Korrekturfaktor
759.827
311.857
8
C3
Begrenzte Wasserführung
ohne Korrekturfaktor
70.856
57.154
9
mit Korrekturfaktor
52.884
26.202
10
C4
Unvorteilhafte Bodentextur und
Steinigkeit
ohne Korrekturfaktor
819.167
335.321
11
mit Korrekturfaktor
777.664
296.841
12
darunter
Steinige Böden
ohne Korrekturfaktor
511.054
217.762
13
mit Korrekturfaktor
395.718
171.256
14
Sandige Böden
388.337
151.916
15
Tonige Böden
-
-
16
Vertische Böden
-
-
17
Organische Böden
350
114
18
C5
Durchwurzelungstiefe
26.141
8.206
19
C6
Schlechte chemische Eigenschaften
-
-
20
darunter
Salzige Böden
-
-
21
Alkalische Böden
-
-
22
Saure Böden
-
-
23
Relief
196.440
48.757
24
C7
Hangneigung
196.440
48.757
25
Boden und Klima
-
-
26
C3bis
Übermäßige Bodenfeuchte
-
-
27
benachteiligte Fläche in Sachsen
ohne Korrekturfaktor
1.196.991
528.603
28
mit Korrekturfaktor
1.137.519
500.622
29
Flächenanteil in Sachsen
ohne Korrekturfaktor
65%
55%
30
mit Korrekturfaktor
62%
52%
*LF aus InVeKoS Referenz 2010 bis 2014
Die Zusammenführung der benachteiligten LF mit der administrativen Gebietseinheit LAU2
erfolgt nach den KOM-Vorgaben [39]. Für jede Gemeinde wird der Anteil der benachteiligten
LF ausgewiesen und geprüft. Alle Gemeinden mit ≥ 60 % Anteil benachteiligter LF an der
gesamten LF werden als benachteiligt in der 1. Stufe ausgewiesen.
Nach Berechnung der 1. Stufe weisen 226 Gemeinden einen Anteil von ≥ 60 % benachteilig-
ter LF auf. Abbildung 25 gewährt einen Überblick über die Verteilung der relativen Betroffen-
heit der Gemeinden und Anlage 5 über die räumliche Verteilung.
Die Grundkulisse Benachteiligte Agrarzone wird über die Feinabstimmung auf Gemarkungs-
ebene geschärft. Dabei werden die Gebietseinheiten ausgeschlossen, die durch Maßnah-
men den Nachteil statistisch nachweisbar, nachhaltig überwunden haben (2. Stufe der Neu-
abgrenzung). Informationen zu den einzelnen Indikatoren und deren quantitative Wirkung
sind in Tabelle 17 aufgeführt. Die Herleitung und räumliche Wirkung sind in Anlage 2 be-
schrieben.
41
Abbildung 25: Anteil Benachteiligten LF in den Gebietseinheiten - 1. Stufe
Im Ergebnis sind nach VO (EU) 1305/2013 Art. 32 - Ausweisung Benachteiligte Agrarzone -
in Sachsen 1.930 Gemarkungen benachteiligt. Die Fachkulisse Benachteiligte Agrarzone
beinhaltet ca. 314.000 ha LF bzw. rund ein Drittel der sächsischen LF. Das Gesamtergebnis
dokumentieren Anlage 6 und
Anlage 7.
Tabelle 17: Feinabstimmung Indikatoren und der quantitative Wirkung auf die Kulisse
Feinabstim-
mung Indika-
tor
Grenzwert
Ebene
benachteiligte Ge-
bietseinheiten
Veränderung ggü. 1.
Stufe
benachteilig-
te LF
Veränderung
ggü. 1. Stufe
Anzahl der (betroffenen) Gebietseinheiten*
ha LF**
Fachkulisse 1. Stufe Neuabgrenzung
226 Gemeinden
425.869 ha
2.469 Gemarkungen
GV Besatz
>1,4 GVE/ha
LF
Gemarkung
2.468 Gemarkungen
-1 Gemarkungen
425.166 ha
-703 ha
Dauerkultur-
anteil
80 % des
Bundes-
durchschnitts
Gemarkung
2.387 Gemarkungen
-82 Gemarkungen
414.974 ha
-10.895 ha
Ertrag
80 % des
Bundes-
durchschnitts
Gemarkung
1.958 Gemarkungen
-511 Gemarkungen
322.687 ha
-103.182 ha
Anbauanteil
80 % des
Bundes-
durchschnitts
Gemarkung
2.132 Gemarkungen
-337 Gemarkungen
352.544 ha
-73.325 ha
Fachkulisse Neuabgrenzung
1.930 Gemarkungen
-539 Gemarkungen
314.060 ha
-111.809 ha
(inkl. Feinabstimmung)
*Gebietsstand 01.01.2015 **InVeKoS Feldblockreferenz 2010 bis 2014
Stand 09/2016
Die neu abgegrenzte Kulisse "Benachteiligte Agrarzone" (ab 2018) bildet die naturräumli-
chen Benachteiligungen für Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen realistisch ab. Sie deckt sich
im Wesentlichen mit den langjährigen Erfahrungen der landwirtschaftlichen Praxis bei der
Bewirtschaftung benachteiligter Gebiete in Sachsen.
42
Die Ausweisung zeigt, dass die natürlichen Benachteiligungen im Norden und im Süden des
Landes gelegen sind. Über die Feinabstimmung ist es gelungen, die Regionen auszuschlie-
ßen, die im Laufe der Jahre eine normale Bodenproduktivität erreicht und damit die wirt-
schaftlichen Nachteile überwunden haben.
Es wird davon ausgegangen, dass die genutzten Indikatoren zur Feinabstimmung die be-
nachteiligten Gebiete in Sachsen zielsicher identifizieren. Damit kann die Unterstützung ge-
zielt in die benachteiligten Regionen gelenkt werden.
6. Kalkulationsmethode nach VO (EU) Nr. 1305/2013, Art. 31 für Zahlungen für
aus naturbedingten und anderen spezifischen Gründen benachteiligte Ge-
biete
6.1. Erstellung der Kalkulation
Die derzeit geltenden Grundsätze für die Berechnungen zusätzlicher Kosten und Einkom-
mensverluste von Landwirten in benachteiligten Gebieten gegenüber Landwirten in anderen,
nicht aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten (EPLR 2014-2020 [8]) sollen
nach der Umsetzung der Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete (2018) fortgeführt werden.
Die Berechnungen wurden im Rahmen der Ex-ante-Bewertung von einem unabhängigen
Dritten geprüft und im Zuge der EPLR-Genehmigung von der KOM akzeptiert. Es wird an
dieser Methodik festgehalten. Die Prämien ab 2018 wurden von einem unabhängigen Dritten
geprüft.
6.2. Struktur und Prinzip
Basis für die Kalkulation der Prämien für die Ausgleichszulage ist die Berechnung der wirt-
schaftlichen Benachteiligung der verschiedenen Staffelungsstufen. Die Ermittlung der Be-
nachteiligung erfolgt auf Basis des methodischen Ansatzes der Deckungsbeitrags-
Differenzrechnung zum nicht benachteiligten Gebiet (Referenzgebiet) in Sachsen.
Bei dieser Methode werden folgende Kalkulationsfaktoren ermittelt:
Tabelle 18: Kalkulationsfaktoren zur Deckungsbeitragsdifferenz
Kalkulationsfaktoren
Beschreibung
Anbauumfang
Eingeschränkte Anbauvielfalt von Kulturen im benachteiligten
Gebiet; Verrechnung differenzierter Anbauumfänge im nicht
benachteiligten Gebiet und im benachteiligten Gebiet nach
Staffelungsstufen
Erträge
Ertragsminderung im benachteiligten Gebiet; Verrechnung
differenzierter Ertragshöhen der Fruchtarten im nicht benach-
teiligten Gebiet und im benachteiligten Gebiet nach Staffe-
lungsstufen
erhöhter Aufwand (Mehraufwand)
zusätzliche Kosten und erhöhter Arbeitsaufwand im be-
nachteiligten Gebiet nach Staffelungsstufen
Deckungsbeitrag
Ermittlung der Deckungsbeiträge für AL und GL im Rahmen
landestypischer Fruchtfolgen im nicht benachteiligten Gebiet
und im benachteiligten Gebiet Sachsens nach Staffelungs-
stufen; Differenzrechnung zum Ausweis der Benachteiligung
Die Berechnung der Benachteiligung erfolgt separat für Acker- und Grünland je Gebiets- und
Staffelungsstufe.
Konkret werden folgende Kalkulationsfaktoren in die Deckungsbeitragsermittlung für Acker-
land und Grünland je Gebiet (nichtbenachteiligtes Gebiet, je Staffelungsstufe in der Benach-
teiligten Agrarzone) einbezogen:
43
-
Ermittelte Anbauumfänge auf dem Ackerland in % (5-jähriger Durchschnitt);
-
Nutzungsumfänge auf dem Grünland in % (5-jähriger Durchschnitt)
-
Ermittelte Erträge je Fruchtart und Nutzungsart in dt/ha (5-jähriger Durchschnitt)
- Ermittlung des Deckungsbeitrages je Fruchtart und Nutzungsart (in EUR/ha) unter Ver-
wendung der Standardverfahren aus den sächsischen Planungs- und Bewertungsdaten
und den ermittelten Erträgen
•
Der quantitative Ertrag im Marktfruchtbau (Menge in dt/ha) wird mit dem Erzeuger-
preis (in EUR/dt; fünfjähriges Mittel) bewertet; zur Gewährleistung der Vergleichbar-
keit werden auch die Erträge im Futterbau mit den Marktpreisen (in EUR/dt) bewertet.
•
Die variablen Kosten werden fruchtarten- und ertragsabhängig für die einzelnen Feld-
früchte/Nutzungsarten in Abhängigkeit von den agrarstrukturellen Unterstellungen zur
Mechanisierung in den sächsischen Agrarstrukturgebieten (Standardverfahren) ver-
rechnet.
•
Erhöhter Aufwand: Mehraufwendungen ergeben sich in Abhängigkeit vom jeweiligen
Bewirtschaftungsverfahren im benachteiligten Gebiet aus den Kostenelementen:
o
erhöhte variable Maschinenkosten, z. B. für Erschwernisse in Hanglagen,
kleinere Mechanisierung in Gebirgs- und Vorgebirgslagen
o
Entlohnung des Mehraufwandes (zusätzliche Personalkosten), z. B. durch
höheren Arbeitszeitbedarf, bewertet mit durchschnittlichem Lohnansatz
(EUR/Akh).
Folgende Standardverfahren aus den Planungs- und Bewertungsdaten [21] in den jeweiligen
Gebieten finden Verwendung:
Nicht benachteiligtes Gebiet
-
Verfahren Lössgebiet, 10 ha-Parzelle AL, 5 ha-Parzelle GL
Benachteiligte Agrarzone
-
Verfahren Gebirge bzw. Vorland, 5 ha-Parzelle AL, 2 ha-Parzelle GL
-
Nord: Verfahren Heidegebiet, 10 ha-Parzelle AL, 5 ha-Parzelle GL
-
Süd: Verfahren Vorland, 5 ha-Parzelle AL, 2 ha-Parzelle GL
Sonderkulturen, Gemüse, Saatgutvermehrung
-
Sachsen-Verfahren
weitere Unterstellungen
- Bewertung der Arbeitserschwernis in Gebirgs- und Vorgebirgslagen mit einem Hangnei-
gungszuschlag von 5% auf die Maschinenkosten und Verrechnung im Deckungsbeitrag
-
Bewertung des höheren Arbeitszeitaufwandes in Akh/ha in Gebirgs- und Vorgebirgslagen
mit einem Personalkostenansatz von 15,70 €/Akh und Verrechnung im Deckungsbeitrag
6.3. Prämienberechnungen
Die Prämienbeträge je Hektar (Ausgleichszulage) wurden auf Grundlage der neuen Kulisse
Benachteiligte Agrarzone (2018 ff) ermittelt.
Die jährlichen Fördersätze ab 2018 gestalten sich danach wie folgt:
•
Benachteiligte Agrarzone 1 (≥ 800 m ü. NN oder ≥ 600 m ü. NN und < 800 m ü. NN
und EMZ ≤ 21) = bis 85 Hektar: 105 EUR/ha
44
•
Benachteiligte Agrarzone 2 (≥ 600 m ü. NN und < 800 m ü. NN und EMZ > 21 oder
< 600 m ü. NN und EMZ < 30) = bis 85 Hektar: 75 EUR/ha
•
Benachteiligte Agrarzone 3 (< 600 m ü. NN und EMZ ≥ 30) = bis 85 Hektar:
50 EUR/ha
Begünstigte, die ihre Berechtigung für AZL-Zahlungen aufgrund der neuen Kulissengestal-
tung verloren haben, erhalten Übergangszahlungen für den Zeitraum 2018-2020 (Phasing-
out). Die Höhe der jährlichen Zahlung beläuft sich auf 25 EUR pro Hektar.
45
7. Quellenverzeichnis
[1]
Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung 5. Aufl. Seite 150 Tabelle 33 ,
Hannover
[2]
BMELV (2010): Stellungnahme BMELV an KOM zur Simulation der ersten Stufe der Ab-
grenzung anhand der 8 bio-physikalischen Indikatoren (unveröffentlicht)
[3]
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie:
- aufgeru-
fen am 30.06.2016
[4]
Deutscher Wetterdienst (2013): „REGNIE: Regionalisierte Niederschläge Verfahrensbe-
schreibung und Nutzeranleitung“, Download unter
am 30.06.2016
[5]
DIN ISO 10390: Bodenbeschaffenheit - Bestimmung des pH-Wertes (ISO 10390:2005) un-
ter
Aufruf am 01.02.2015
[6]
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) im Freistaat Sachsen zuletzt ge-
ändert am 16/12/2014 – download unter
[7]
EU KOM (2005): Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Rat
über die Zweckmäßigkeit des Erlasses europaweiter Vorschriften für die Schaffung weiterer
Gliederungsebenen in der NUTS-Klassifikation
[8]
EU KOM (RDC – 13/4/2011): “Results of testing the biophysical criteria for the delimitation
of intermediate areas with natural handicaps” – Vortrag
[9]
EU KOM (RDC – 13/4/2011): “Results of testing the biophysical criteria for the delimitation
of intermediate areas with natural handicaps” – Vortrag
[10] Europäischer Rechnungshof (2003), Sonderbericht Nr. 4/2003, ABl. C 151 vom 27.6.2003
[11] European Commission; Joint Research Centre; Institute for Environment and Sustainability
(Luxembourg 2014): JRC science and policy reports - Updated common bio-physical criteria
to define natural constraints for agriculture in Europe - Definition and scientific justification
for the common biophysical criteria
[12] European Commission; Joint Research Centre; Institute for Environment and Sustainability
(Luxembourg 2014): JRC science and policy reports - Scientific contribution on combining
biophysical criteria underpinning the delineation of agricultural areas affected by specific
constraints - Methodology and factsheets for plausible criteria combinations
[13] FAO-IUSS-ISSS (1998): World reference base for soil resources. World Soil Resources Re-
port 84, Rome: FAO
[14] Food and Agriculure Organization of the United Nations (2015): “World reference base for
soil resources 2014 - International soil classification system for naming soils and creating
legends for soil maps”, World Soil Resource Reports No. 106, Rom
[15]
Ab-
ruf am 10.06.2015
[16]
-
aufgerufen 30.06.2016
46
[17]
[19] IUSS Working Group WRB (2007): World Reference Base for Soil Resources 2006. Erstes
Update 2007. Deutsche Ausgabe. – Übersetzt von Peter Schad. Herausgegeben von der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover
[20] KOM (Brüssel, 2014): Measure 13 fiche - Payments to areas facing natural or other specific
constraints – Erläuterungen zur Umsetzung der Maßnahme
[21] KOM 06/2015: “Fine-tuning in areas facing significant natural and specific constraint” (Ar-
beitspapier)
[22] Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2015): „Messnetzkonzeption Grund-
wasser“, Dresden Download unter
[23] Lieberoth, I. (1982): Bodenkunde, 3. Auflage, VEB Deutscher Landwirtschaftsverlag Berlin
[24] Lieberoth, I.; Schmidt, I.; Adler, G. (1976): Nutzeranleitung GEMAT-DABO – Einführung in
die Gemeindedatei des Datenspeichers Boden, Akademie der Landwirtschaftswissenschaf-
ten Forschungszentrum für Bodenfruchtbarkeit Müncheberg Bereich Bodenkunde Ebers-
walde
[25] Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-
schutzes“ für den Zeitraum 2014 – 2017
[26] Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie (1996): Bodenatlas des Freistaates
Sachsen Teil 2: Standortkundliche Verhältnisse und Bodennutzung; Radebeul
[27] Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (02.08.2010): Stellung-
nahme LfULG an SMUL „Bewertung der Bodeneigenschaften von Böden mit der Bodenart
Su2 im Oberboden“ (unveröffentlicht)
[28] Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2009): „Sächsisches Bo-
denbewertungsinstrument Stand 03/2009“ -
[29] Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2012): Karten, WMS-
Dienst, WFS-Dienst zum Fachthema Boden –
Download in 03/2015
[30] Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Planungs- und Bewer-
tungsdaten Stand: 02/2016;
[31] Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (2014): Entwicklungspro-
gramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 (EPLR)
[32] Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (2014): Förderrichtlinie Aus-
gleichszulage – RL AZL/2015 vom 22.Juni 2015
[33] Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) – Stand 01.01.2015
[34] Terres, J. M.; Toth, T. (19 Oct 2011): “Updated factsheets for biophysical criteria used in the
delimitation of areas with natural handicap” - Vortrag im Rahmen 52
nd
Meeting of the Com-
mittee on Rural Development
47
[35] TGL 24300 (1985): Aufnahme landwirtschaftlich genutzter Standorte.- In: Fachbereichs-
standards, Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR; Berlin
[36] U. Müller - LBEG, K. Kruse - BGR (2015): Stellungnahme: „Verwendung der Grobboden-
klasse 3 nach KA5“ (unveröffentlicht)
[37] Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai
2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Sta-
tistik (NUTS)
[38] Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 vom 21.10.2005
[39] Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. De-
zember 2013
[VI]
8. Anlagen
Anlage 1: Indikatoren, Datengrundlagen, Grenzwerte Neuabgrenzung landwirtschaftlich benachteiligter Gebiete in Sachsen
Kurzbe-
zeichnung
Kriterium
Begriffsbestimmung
Schwellenwert EU KOM
Umsetzung in Sachsen:
Datenquelle
KLIMA
C1
Niedrige Temperatur
Länge der Vegetationsperiode (Anzahl Tage), definiert
anhand der Anzahl Tage mit einer täglichen Durchschnitts-
temperatur
>
5°C (LGPt5) oder
≤ 180 Tage
Wahrscheinlichkeit TSUM ≤ 1.500 °Cd > 20 %
(TSUM … Temperatursumme)
Referenzperiode 1971 bis 2000
(Deutscher Wetterdienst)
Temperatursumme (Grad-Tage) für die Vegetationsperio-
de, definiert anhand der akkumulierten täglichen Durch-
schnittstemperatur
> 5°C
≤ 1.500 Grad-Tage
C2
Trockenheit
Verhältnis der jährlichen Niederschläge (P) zur jährlichen
potenziellen Evapotranspiration (PET)
P/PET ≤ 0,5
nicht relevant
BODEN
C3
Begrenzte Wasserführung
Gebiete, die während eines bedeutenden Teiles des Jah-
res unter Wasser stehen
Nass innerhalb von 80 cm unterhalb der Bodenoberflä-
che während mehr als 6 Monaten oder nass innerhalb
von 40 cm während mehr als 11 Monaten oder
Referenzbodentypen mit
•
den Grundwasserstufen 1 oder 2
•
der Vernässungsstufe 5 und 6
•
in Tagebaugebiet für Braunkohle in NO Sachsen: Gleyböden (mit
GWS 3) mit starken Grundwassereinfluss ≤ 40 cm unter GOF
Kor-
rekturfaktor 0,15
abgeleitet aus dem Sächsi-
schen Bodenbewertungs-
instrument im Maßstab
1:50.000 – Landesamt für
Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie [28]
schlecht oder sehr schlecht entwässerter Boden oder
Reduktions-Oxidations-Farbmuster innerhalb von 40 cm
unterhalb der Bodenoberfläche
C4
Unvorteilhafte Bo-
dentextur und Stei-
nigkeit
Steinige Böden
Relative Häufigkeit von Ton, Lehmsand, Sand, organischen
Substanzen (Gewicht in %) und Grobboden (Volumen in
%)
≥
15 % des Oberbodenvolumens besteht aus Grobboden
einschließlich Felsenflächen, Geröll oder
Referenzbodentypen mit
•
den Grobbodenstufen 4 , 5 und 6
•
der Grobbodenstufe 3
Korrekturfaktor 0,62
Sandige Böden
die Hälfte oder mehr (kumuliert) bis 100 cm unterhalb der
Bodenoberfläche
besteht aus Sand und Lehmsand,
definiert als Schluff in % + (2 x Ton %)
≤
30 % oder
Referenzbodentypen mit der Bodenart sand, loamy sand (definiert als
silt%+2xclay%
≤
30%) in
≥
50 % MAE
7
in 100 cm ab GOF
8
Tonige Böden
der Oberboden ist schwerer Ton (≥ 60 % Ton)
oder
nicht relevant
alkalische Böden
Bodenoberfläche enthält 30 % oder mehr Ton und es gibt
vertische Eigenschaften innerhalb von 100 cm ab der
Bodenoberfläche oder
nicht relevant
Organic Material/
organische Böden
organischer Boden (organische Substanzen
≥
30 %) von
mindestens 40 cm unterhalb der Bodenoberfläche
Referenzbodentypen mit der organische Bodenart (≥ 30 %) in
≥
40 cm
MAE in 100 cm ab GOF
C5
Durchwurzelungstiefe (Rhizosphäre)
Tiefe (in cm) von der Bodenoberfläche bis zu zusammen-
hängendem festem Gestein
≤ 30 cm
Referenzbodentypen mit einer physikalische Durchwurzelungstiefe ≤ 30
cm
C6
Schlechte chemi-
sche Eigenschaften
Versalzte Böden
Anwesenheit von Salzen, austauschbarem Natrium, über-
mäßigem Salzgehalt
Salzgehalt:
≥
4 Dezi-Siemens je Meter (dS/m) im
Oberboden
oder
Alkalische Böden
nicht relevant
Natriumgehalt:
≥
6 Anteil an austauschbarem Natrium
(ESP) in der Hälfte oder mehr bis 100 cm unterhalb der
Bodenoberfläche
oder
Saure Böden
Säuregehalt des Bodens: ph ≤ 5 (in Wasser) im Oberbo-
den
RELIEF
C7
Steile Hanglage
Höhenveränderung bei der planimetrischen Entfernung (in
%)
≥ 15%
Hangneigung ≥ 15 %
DGM25 (Bundesamt für Karto-
graphie und Geodäsie)
KLIMA UND BODEN
C3 bis
Übermäßige Bodenfeuchtigkeit
Anzahl Tage bei oder über Feldkapazität
>
230 Tage
nicht relevant
Referenzperiode 1971 bis 2000
(Deutscher Wetterdienst)
7
Mächtigkeit der Bodenhorizonte
8
Geländeoberfläche
[VII]
Anlage 2: Feinabstimmung – Indikatoren, Herleitung, Grenzwerte
landwirtschaftliche Erträge und Anbauverhältnisse
Landwirtschaftliche Erträge und Anbauanteile von ökonomisch wichtigen Fruchtarten können Indikato-
ren zur Bewertung qualitativer Standorteigenschaften für eine landwirtschaftliche Produktion sein.
Damit sind sie für eine Feinabstimmung im Sinne der VO (EU) 1305/2013 Art. 32 geeignet.
Allerdings ist im Zuge der Neuabgrenzung eine Feinabstimmung auf Basis dieser Kennzahlen nur
zielführend, wenn diese in Bezug mit den standörtlichen Bedingungen ausgewertet werden und für
kleinräumige administrative Einheiten (LAU2) flächendeckend vorliegen. Vor diesem Hintergrund
wurden die Daten der Ertragserhebung landwirtschaftlicher Kulturen in Zusammenarbeit mit dem Sta-
tistischen Landesamt (StaLa) sowie InVeKoS Daten gesondert ausgewertet. Eine Verknüpfung/ Ver-
linkung von kleinräumigen administrativen Einheiten und den natürlichen Standortbedingungen liegt in
Sachsen in Form der GEMDAT
[24] vor. In diesem Datensatz sind administrativen Gebietseinheiten
natürliche Standortmerkmale zugeordnet. Damit bietet sich in Sachsen die Möglichkeit einer gerech-
ten, zielführenden Feinabstimmung auf kleinräumiger Ebene m. H. aktueller Ertragserhebungen und
Anbaudaten.
Das angewandte Verfahren nutzt u. a. Daten der Bodenschätzung und bringt diese in „Verbindung zur
tatsächlichen (aktuellen) Produktion und Situation“ [21]. Im Folgenden werden die aktuellen Anbau-
verhältnisse auf Basis der Standorthauptgruppen (StHG) und die Erträge auf Basis der Ergebnisse
aus der Bodenschätzung (Ackerzahlgruppen) für die Feinabstimmung ausgewertet.
Mit dem Anbauverhältnis lässt sich die Frage nach dem „Was wird angebaut“ ableiten, wobei aber
regionale Unterschiede bei der Höhe der Erträge auftreten können [23] [35]. Diese werden kleinräumig
durch die Vergesellschaftung von Bodentyp, Wasserverhältnis, Klima und Reliefform hervorgerufen.
So sind im Übergang von Gunst- und Ungunstlagen sehr differenzierte Bedingungen zu erwarten.
Diese qualitativen Unterschiede für die landwirtschaftliche Produktion innerhalb der StHG sind m. H.
der Bodenschätzung, in diesem Fall die Ackerzahl (AZ) in Verbindung mit den Erträgen erkennbar.
_________________________________________________________________________________
Exkurs –Standorthauptgruppen(StHG)
Die StHG werden aus den Merkmalen Bodenart und geologische Herkunft bzw. dem Ausgangsmaterial der Bo-
denbildung abgeleitet [23] [24] [35]. Die dominierende StHG ist einer kleinräumigen Gebietseinheit (Gemarkung)
zugeordnet. In Sachsen kommen Alluvial- (Al), Löss- (Lö), Diluvial- (D) sowie Verwitterungsstandorte (V) als
StHG vor.
Bodenart und Ausgangsmaterial der Bodenbildung sind zeitlich nicht veränderbar und damit ist auch die StHG
heute noch gültig. Nachfolgend werden die StHG kurz charakterisiert [35].
Alluvialstandort (Al)
Alluviale Standorte sind vornehmlich durch lehmige Substrate der großen Flussauen geprägt. Charakteristisch
sind Vega/ Auengley-Bodengesellschaften.
Lössstandort (Lö)
Die lössbeeinflussten Standorte sind ein Teil des mitteleuropäischen Lössgürtels. Dabei dominieren in Sachsen
v. a. braune Lösslehmböden in unterschiedlichen Verwitterungsstadien. Die Böden haben gute physikalische und
chemische Eigenschaften und ein mittleres bis hohes Speichervermögen für pflanzenverfügbares Wasser. Die
Bearbeitbarkeit ist zumeist immer gegeben. Dominierende Bodentypen sind Schwarz-, Gris- sowie Parabrauner-
den, Fahl- oder Braunerden, die z. T. mit Braunstaugley und Staugley vergesellschaftet sind
Diluvialstandort (D)
Diluviale Standorte sind in Sachsen vornehmlich eiszeitliche Altmoränenlandschaften mit einem sehr heterogenen
Untergrund. Die zumeist sandigen Substrate sind nährstoffarm und mit einem geringen Wasserhaltevermögen
ausgestattet. In den Übergängen zu den Lö-Standorten werden die Böden lehmiger. Typische Böden sind Sand-
Braunerdepodsole und Sand-Braunerden. In den Urstromtälern treten Sand-Gleye und Sand-Gleye/ Braunerde-
podsole auf.
Verwitterungsstandort (V)
[VIII]
Auf V-Standorten kommen in Sachsen vorwiegend lehmig-grusige und lehmig-sandige Böden vor. Die teils sehr
flachgründigen Böden weisen einen höheren Steingehalt auf. Die hohe Reliefenergie und die klimatischen Bedin-
gungen erschweren die Bewirtschaftung. Nährstoffarme Berglehm-Braunerdepodsole aus sauren Graniten des
Westerzgebirges und Rhyolithen des Osterzgebirges sowie Berglehm-Braunerden mit Staugley aus der Gneis-
und Glimmerschieferverwitterung des mittleren und östlichen Erzgebirges sind typisch.
Abbildung 26: Natürliche Standorthauptgruppen zur Auswertung von Anbauverhältnissen
__________________________________________________________________________________________
Anbauanteil Weizen am Ackerland
Standorte mit einer hohen ökonomischen Rentabilität sind in Sachsen mit einem hohen Anteil an Wei-
zen, v. a. Winterweizen, als die ökonomisch rentabelste Fruchtart gekennzeichnet. Auf guten Standor-
ten weist der Weizen oft mehr als 40 % Anteil an der Ackerfläche auf. Damit kann der Weizen durch-
aus als Zeiger von ackerbaulichen Vorzugsstandorten gelten. Der durchschnittliche Anteil der Anbau-
fläche von Weizen liegt in Deutschland bei 26,9 %.
Tabelle 19: Weizenanteil am Ackerland nach natürliche Standorthauptgruppe
natürliche Standorthaupt-
gruppe
Ackerland
Weizenanbaufläche
Weizen am AL
2010 bis 2014 in ha
in %
AL - Alluvial
12.543
3.983
31,8%
Lö - Löss
367.268
124.797
34,0%
D - Diluvial
164.733
27.355
16,6%
V - Verwitterung
159.671
28.500
17,8%
davon 80 %
Deutschland - DESTATIS
11.878.520
3.195.900
26,9%
21,5%
Grundlage der Auswertung sind die Antragsdaten 2010 bis 2014 (5jähriger Durchschnitt), die auf Ba-
sis der StHG ausgewertet werden. In Tabelle 19 ist erkennbar, dass die D- und V-Standorte unter-
durchschnittliche Flächenanteile beim Weizen aufweisen. Im Vergleich zum sächsischen und deut-
schen Durchschnitt erreichen diese Standorte nur rund 2/3 der Anbauanteile. Alluviale und Löss-
standorte besitzen überdurchschnittliche Anbauanteile für den Weizen und werden ausgeschlossen.
In Abbildung 27 ist die räumliche Wirkung des Indikators erkennbar.
[IX]
Abbildung 27: Feinabstimmung Anbauverhältnis - betroffene Gebietseinheiten
Getreideertrag
Nationale Indexsysteme, wie die Bodenschätzung, die Standorte hinsichtlich ihrer landwirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit klassifizieren, sind wichtige Hilfsmittel bei einer objektiven Bewertung. Dies soll bei
der Feinabstimmung genutzt werden, wobei die Ertragserhebung der amtlichen Statistik 2011 bis
2015 (5jähriger Durchschnitt) auf dieser Basis ausgewertet wird. Die Auswertung erfolgt nach Acker-
zahlklassen (vgl. Abbildung 28 und Tabelle 20).
Abbildung 28: Ackerzahlklassen zur Ermittlung landwirtschaftlicher Erträge
[X]
Die Auswertung zeigt, dass mit Zunahme der Ackerzahl um 10 Punkte über alle Klassen hinweg ein
Anstieg der durchschnittlichen Erträge vorliegt. Dabei sind die Ertragszuwächse zwischen den einzel-
nen Klassen durchschnittlich bei rund 7 dt/ ha. Der größte Zuwachs wird von der AZ-Klasse 2 auf die
AZ-Klasse 3 erreicht. Die Klassen 1 und 2 liegen unter 80 % des Referenzwertes. Die Standorte der
Klasse 3 bis 5 werden ausgeschlossen.
Tabelle 20: durchschnittlicher Getreideertrag nach Ackerzahlklassen
Klasse
Nummer
Ackerzahl-
bereich
Getreideertrag
2011 - 2015
1
bis 30
51 dt/ ha
2
30 bis 40
56 dt/ ha
3
40 bis 50
66 dt/ ha
4
50 bis 60
72 dt/ ha
5
größer 60
77 dt/ ha
> 80 %
Deutschland - DESTATIS
70 dt/ ha
57 dt/ ha
Abbildung 29: Feinabstimmung Ertrag - betroffene Gebietseinheiten
GV Besatz
Die Prüfung des Viehbesatzes erfolgt m. H. der Antragsdaten 2010 bis 2014 (5jähriger Durchschnitt).
Dafür wird der Viehbesatz der Betriebe auf die beantragte landwirtschaftliche Fläche der Betriebe
anteilig umgelegt. Die Summe der Viehbesätze der Einzelflächen einer administrativen Gebietseinheit
bildet, dann dessen Viehbesatz je ha LF. In der Literatur gibt es unterschiedlichste Definitionen für
eine extensive und intensive Tierhaltung und deren GV Besatzdichten. Für die Feinabstimmung wird
ein Grenzwert von 1,4 GV/ ha LF als Referenzwert genutzt (vgl. [21]). Alle Gebietseinheiten über die-
sen Wert werden ausgeschlossen. Abbildung 30 zeigt die räumliche Wirkung.
[XI]
Abbildung 30: Feinabstimmung Viehbesatzdichte - betroffene Gebietseinheiten
Dauerkulturanteil
Der Anteil an Dauerkulturen in einer Gebietseinheit erfolgt anhand der Antragsdaten 2010 bis 2014
(5jähriger Durchschnitt). Der Referenzwert ist der nationale Durchschnitt. In Deutschland werden
durchschnittlich auf 1,2 % der LF Dauerkulturen angebaut. In Sachsen werden Gebietseinheiten aus-
geschlossen die mehr als 1 % Dauerkulturfläche und damit mehr als 80 % des deutschen Durch-
schnittswertes erreichen. Abbildung 31 zeigt die Wirkung des Indikators.
Abbildung 31: Feinabstimmung Dauerkulturanteil - betroffene Gebietseinheiten
[XII]
Feinabstimmung - Fazit
Die Feinabstimmung soll eine Qualifizierung der Neuabgrenzung auf Grundlage der bio-
physikalischen Indikatoren aus der 1. Stufe sein. In Sachsen wird die Feinabstimmung auf kleinräumi-
ger administrativer Ebene durchgeführt. Dabei werden offiziell verfügbare Daten genutzt und z. T. auf
Basis natürlicher Standortfaktoren ausgewertet. Ein Bezug zu aktuellen Produktions- und Anbauver-
fahren ist damit gegeben. Eine Qualifizierung der Kulisse der biophysikalischen Indikatoren aus der 1.
Stufe der Neuabgrenzung ist mit diesem Vorgehen sehr gut möglich.
[XIII]
Anlage 3: Nutzungsunabhängige biophysikalische Defizitkulisse nach Art. 32 Absatz 1b
[XIV]
Anlage 4: Nutzungsabhängige biophysikalische Defizitkulisse nach Art. 32 Absatz 1b
[XV]
Anlage 5: Benachteiligte Agrarzone nach VO (EU) 1305/2013 (1. Stufe)
[XVI]
Anlage 6: Benachteiligte Agrarzone nach VO (EU) 1305/2013 (1. + 2. Stufe)
Anlage 7:Abgrenzung benachteiligter Gebiete VO 1698/2005 und VO 1305/2013
Tabelle 21: Benachteiligte Gebiete nach VO (EU) 1698/2005
Sachsen
Artikel 18
Artikel 19
Artikel 20
nicht be-
nachteiligt
Landwirtschaftlich genutzte Fläche
(ha)
1.929
351.156
738.400
Landwirtschaftliche Fläche im
InVeKoS (ha)
„aktuelle potenzielle AZL-Fläche“
1.469
324.093
640.555
Tabelle 22: Abgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen anhand biophysikalischer
Kriterien (1. Stufe)
Artikel 19
Landwirtschaftlich
genutzte Fläche
(ha)
Nicht Art. 19
(Art. 18)
Landwirtschaftlich
genutzte Fläche (ha)
Insgesamt
Landwirtschaftlich
genutzte Fläche (ha)
LF mit „naturbedingten Nachteilen,
die nicht Berggebiete sind“
290.469
135.400
425.869
LF ohne „naturbedingten Nachtei-
len, die nicht Berggebiete sind“
35.093
505.154
540.247
Insgesamt
325.562
640.554
966.116
Tabelle 23: Benachteiligte Gebiete nach Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, Art. 32 (inkl. Feinabstimmung)
LF „Berggebiete“
Art. 32.1. a)
LF „Andere Gebiete als
Berggebiete, die aus erheb-
lichen naturbedingten
Gründen benachteiligt sind“
Art. 32.1. b)
LF “Spezifische Gebiete”
Art. 32.1. c)
Insgesamt
Landwirtschaftlich
genutzte Fläche (ha)
0
314.060
0