Fördermöglichkeiten für Prävention
Anja Herold-Beckmann, Geschäftsstelle Landespräventionsrat
Fördervielfalt
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Allgemein, Regionen, Auslandsbeziehungen: 12
❙
Beschäftigungsförderung: 8
❙
Energiewirtschaft: 2
❙
Kommunale Investitionen, kommunale Zusammenarbeit: 9
❙
Kultur und Bildung: 27
❙
Landesplanung, Städtebau, Dorferneuerung, Bau, Verkehr: 21
❙
Sozialwesen, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz: 31
❙
Umwelt, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Land- und
Forstwirtschaft, Naturschutz: 26
❙
Wirtschaftsförderung allgemein: 14
❙
Wohnungswesen: 9
Gesamt: 159 Richtlinien in Sachsen + Bund + EU
| 6. Februar 2019 | ASSKomm-Konferenz | Anja Herold-Beckmann
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Fördervielfalt
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Allgemein, Regionen, Auslandsbeziehungen: 12
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Beschäftigungsförderung: 8
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Energiewirtschaft: 2
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Kommunale Investitionen,
kommunale Zusammenarbeit
: 9
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Kultur und Bildung: 27
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Landesplanung,
Städtebau
, Dorferneuerung, Bau, Verkehr: 21
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Sozialwesen, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz: 31
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Umwelt, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Land- und
Forstwirtschaft, Naturschutz: 26
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Wirtschaftsförderung allgemein: 14
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Wohnungswesen: 9
Gesamt: 159 Richtlinien in Sachsen + Bund + EU
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Antragsteller können sein:
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Kommunen/ kommunale Gebietskörperschaften
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Vereine
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Wohneigentümer
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Unternehmen
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Kulturräume
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Juristische Personen des Privatrechts
❙
… usw.
❙
ebenso vielfältig sind die Zielrichtungen von Förderrichtlinien,
die sich aber in aller Regel an eine sehr spezifische Zielgruppe
richten
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Förderrichtlinien sind meist defizitorientiert, d.h. sie sollen der
Problemreduzierung dienen
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Problemvielfalt
• Diebstahl/
Wohnungseinbruch
• Vandalismus/ Graffiti
• Extremismus
• Digitale Medien
• Schulabstinenz
• Gewalt
• Amok
• Fehlende
Lebenskompetenz
• Opferwerdung
• (Cyber)Mobbing
• Sexuelle Gewalt
• Verwahrloste
Grundstücke
• Verkehrssicherheit
• Sucht
• Gewalt im Sport
• usw.
Mit funktionsfähigen Strukturen lassen sich (fast) alle
Probleme lösungsorientiert und ressourcenschonend
bearbeiten.
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Präventionsnetzwerk
Warum eine Förderrichtlinie Kommunale Prävention?
❙
Hintergrund: Einstieg in Beratungsgespräche oft mit der Forderung
nach Verstärkung der Polizeipräsenz oder Finanzierung von
Streetworkern verbunden
❙
Werden dann Ursachen und Ausgangslage hinterfragt, kommt schnell
die Erkenntnis: grundlegende Fakten liegen nicht vor, Bauchgefühl
und Einzelfälle, die lokalpolitisch und/ oder medial „hochkochen“, sind
die eigentlichen Auslöser
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Warum eine Förderrichtlinie Kommunale Prävention?
❙
Aktionismus ist nicht grundlegend schlecht, schließlich wird versucht
das Problem zu beseitigen
❙
ABER es ist nur die zweitbeste Lösung:
1.
Aktionismus ist immer nur Reaktion, d.h. der „Schaden“ ist immer
schon da, Kommune wirkt nicht handlungsfähig
2.
Aktionismus beseitigt nur die Symptome, nicht die Ursachen –
Probleme kommen immer wieder
3.
Als Stadtverwaltung haben Sie immer die schlechteren Karten,
kommen nie „vor die Lage“ -> Unsicherheit der Bürger steigt
Ein negativer Kreislauf entsteht
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Wirkungsorientierte Prävention in der
Kommune
Etablierung
lokaler
Präventionsstruk-
turen
Sicherheitsana-
lyse (objektive
Kriminalitätslage +
subjektives
Sicherheitsgefühl)
Präventionsstrategie,
Analyse von Lücken
und Überschnei-
dungen bestehender
Angebote
Umsetzung
effektiver und
erfolgversprechen-
der Programme
und Maßnahmen
Überprüfung der
Zielerreichung
der Maßnahmen
und Projekte
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Vorteile
❙
In einem Gremium sind weitere Akteure, die Verantwortung mittragen.
❙
Die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Analyse lassen sich nicht
einfach ignorieren.
❙
Eine gemeinsame Präventionsstrategie bündelt und schont
Ressourcen, setzt Synergieeffekte frei.
❙
Die Zusammenarbeit mit einer gemeinsamen Zielsetzung verbessert
Klima insgesamt.
❙
Die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen, die hinsichtlich ihrer
Wirksamkeit bereits erfolgreich untersucht wurden, erfährt höhere
Akzeptanz.
❙
Die Transparenz der Arbeit des Gremiums macht Handlungsfähigkeit
sichtbar und stärkt das Sicherheitsgefühl der Bürger.
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Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen zur
Kommunalen Prävention
❙
Ziel der Förderrichtlinie:
❙
Anreize zu eigenen Aktivitäten zum Aufbau
kommunalpräventiver Strukturen schaffen
❙
Unterstützung kommunalpräventiver Projekte und
Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit und Ordnung
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Fördergegenstand
❙
Gefördert werden Präventionsprojekte, die unmittelbar
oder mittelbar zur Vorbeugung von Kriminalität und
zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
beitragen.
❙
Beispiel: Etablierung eines Präventionsgremiums
❙
Insbesondere Projekte und Maßnahmen, die:
❙
sich als Erfordernis aus aktuellen
Kriminalitätslagebildern und kriminalgeografischen
Entwicklungen ableiten
❙
Beispiel:
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Fördergegenstand
❙
Insbesondere Projekte und Maßnahmen, die:
❙
dazu beitragen, kriminalpräventive Tendenzen zu
erkennen und Ansätze für Präventionsstrategien zu
entwickeln
❙
Beispiel: Situationsanalysen, Befragungen,
Entwicklung von Strategien
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Fördergegenstand
❙
Insbesondere Projekte und Maßnahmen, die:
❙
der Vernetzung von Akteuren oder Aktivitäten mit dem
Ziel dienen, Initiativen, Finanzen und Personal sinnvoll
und ressourcenschonend zu bündeln
❙
Beispiel: Vernetzungstreffen, Referenten für
Fachtagungen, Moderatoren/ Mediatoren für
(schwierige) Abstimmungsprozesse
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Fördergegenstand
❙
Insbesondere Projekte und Maßnahmen, die:
❙
unmittelbar durch die kommunalpräventiven Gremien
vor Ort geplant oder umgesetzt werden
❙
Beispiel: Aufklärungskampagne zu Alkohol- und
Nikotinmissbrauch in Verbindung mit Jugendschutz-
kontrollen und in Kooperation mit Schule und Handel
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Fördergegenstand
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Insbesondere Projekte und Maßnahmen, die:
❙
Im Rahmen einer Evaluation eine Erfolgskontrolle der
Präventionsarbeit ermöglichen
❙
Beispiel: wissenschaftliche Begleitung von Projekten
und Maßnahmen zur Ermittlung der Wirksamkeit
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❙
Förderrichtlinie ist bewusst soweit wie möglich offen
formuliert, um auf die individuellen Bedarfe und
Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können ->
Experten dafür sind die Akteure vor Ort
❙
Beratung vor Antragstellung ist verpflichtend, um zu
vermeiden, dass nicht förderfähige Maßnahmen beantragt
werden, z.B. investive Ausgaben, fehlender
Bedarfsnachweis
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❙
Projektförderung, d.h. Personal- und Sachausgaben zur
Zweckerreichung sind förderfähig
❙
ABER: Projektförderung ist IMMER zeitlich befristet, die
Fortsetzung nach Ablauf der Förderung ist Bestandteil der
Projektkonzeption
❙
Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben können
beantragt werden
❙
Bereitstellung von kommunalem Personal und Sachmitteln für
die Steuerung des Präventionsgremiums sind als Eigenanteil
anerkannt
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❙
Bestandteil Förderantrag ist ausführliche Projektbeschreibung:
❙
Problembeschreibung
❙
Analyse der Entstehungsbedingungen des Problems
❙
Festlegung der Präventionsziele, Projektziele und
Zielgruppen
❙
Festlegung der Maßnahmen für die Zielerreichung
❙
Projektkonzeption und Projektdurchführung
❙
Überprüfung von Umsetzung und Zielerreichung des
Projekts (Selbstevaluation)
❙
Schlussfolgerungen und Dokumentation
❙
KEINE wissenschaftliche Abhandlung, sondern klassisches
Projektmanagement
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❙
Doppelhaushalt 2019/2020: insgesamt 2,6 Mio Euro zur
Verfügung
❙
2019: Ausnahmeregelung, d.h. Aussetzung der Frist, da
FRL sehr kurzfristig veröffentlicht und finanziell erheblich
aufgestockt wurde
❙
Frist für Projekte 2020: 31. August bis 15. Oktober 2019
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Weitere Unterstützungs-
angebote des LPR
1. Beccaria-Qualifizierungsprogramm „Fachkraft für
Kriminalprävention“
• Zunehmende fachliche Anforderungen an
Präventionsakteure aus Kommunen, Schule, Polizei und
freie Träger
• Wie funktioniert Kriminalprävention?
• Wie werden nachhaltig wirkende Projekte geplant?
2. Etablierung von
Präventionscoaches
• Beratung und Begleitung bei Aufbau und Implementierung
von Präventionsstrukturen
• langfristig angelegt
3. Berufsbegleitender
Bachelor-Studiengang
„Präventionsmanagement“
mit der Uni Chemnitz ab April 2019
❙
Sie haben ein Problem, aber keine Idee?
❙
Sie haben eine Idee, kommen aber allein nicht weiter?
❙
Sie möchten etwas zum Erfahrungsaustausch beitragen,
weil etwas ganz besonders gut funktioniert hat oder aber
ziemlich schief gelaufen ist?
www.lpr.sachsen.de
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SMWA
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Sächsischer
Städte- und
Gemeindetag
Bundes-
polizei
Landesamt
für Schule
und Bildung
Landeszentrale
für politische
Bildung
SMI
Sächsischer
Landkreistag
Sächsischer
Fußballverband
Landesverkehrs-
wacht Sachsen
Zentralstelle
polizeiliche
Prävention im
Landeskriminalamt
SMS
SMK
SMJus
Liga der
Wohlfahrtsverbän-
de in Sachsen
Kinder- und
Jugendring
Sachsen
Deutscher
Kinderschutzbund
Sachsen
Landesarbeits-
gemeinschaft für
Schulsozialarbeit
Landesfrauen-
rat Sachsen
Tolerantes
Sachsen
Weißer
Ring
Opferhilfe
Sachsen
Beauftragter der
Sächsischen
Staatsregierung
für die Belange
von Menschen
mit Behinderung
RAA Sachsen
Landesfachaus-
schuss für
Suchtprävention
Landesarbeits-
gemeinschaft der
Familienverbän-
de
Landessport-
bund Sachsen
Kulturbüro
Sachsen
Sächsischer
Datenschutz-
beauftragter
Herzlichen Dank!
anja.herold-beckmann@smi.sachsen.de