Name, Vorname
| Aktenzeichen wird von der Behörde vergeben | |||
Abschluss aus Land:
| R52-6709/ | |||
Landesamt für Schule und Bildung Standort Bautzen Postfach 44 44 02634 Bautzen
Zugang für elektronisch signierte Nachrichten: anerkennung-lehrer-d@lasub.smk.sachsen.de | ||||
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die unterschriebene Erklärung sowie alle erforderlichen Unterlagen bei. | ||||
ANTRAG | ||||
auf Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Nachweisen mit einer Befähigung für die Ausübung des Lehrerberufes im Freistaat Sachsen für das | ||||
[ ] | Lehramt an Grundschulen | |||
[ ] | Lehramt an Oberschulen | |||
[ ] | Lehramt an Gymnasien | |||
[ ] | Lehramt an berufsbildenden Schulen | |||
[ ] | Lehramt Sonderpädagogik | |||
in folgenden Fächern: |
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Wichtig: | ||||
Bitte Zutreffendes ankreuzen, ansonsten ist eine Bearbeitung nicht möglich. | ||||
Wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen wollen, benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur, welche Ihre Unterschrift ersetzt. Informationen dazu finden Sie auf dem Merkblatt. | ||||
Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers
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Name, Vorname | ||||
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[ ] | männlich | |||
[ ] | weiblich | |||
Anschrift (Straße, PLZ, Ort) | ||||
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E-Mail* | ||||
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Telefon* | ||||
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In welchem Land und wann wurde/n die Qualifikation/en erworben? | ||||
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Welche/r allgemeinbildende/n und welche/r berufliche und akademische Abschluss/Abschlüsse wurden erworben? | ||||
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*freiwillige Angaben; diese können ggf. eine schnellere Bearbeitung ermöglichen.
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Tabellarischer Lebenslauf | ||||||
1. | Angaben zur Person | |||||
Familienname, ggf. Geburts- und frühere Namen, Vornamen | ||||||
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Geburtstag, Geburtsort und –land | Staatsangehörigkeit/en | |||||
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Seit wann haben Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland? | ||||||
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Seit wann haben Sie Ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen? | ||||||
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2. | Besuch von Schulen im Herkunftsland | |||||
(Primar-/Grundschulen, Sekundarschulen, Berufsbildende Schulen in chronologischer Reihenfolge) | ||||||
von - bis | Schule | Fachrichtung | Ort | |||
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3. | Besuch von Hochschulen/Universitäten im Herkunftsland | |||||
von – bis | Hochschule/ Universität | Fachrichtung | Ort | |||
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4. | Angabe zur Berufstätigkeit im Herkunftsland / in der Bundesrepublik (in chronologischer Reihenfolge) | |||
von - bis | Tätigkeit | |||
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5. | Angabe zu Sprachkursen, Berufsausbildung, Berufstätigkeit seit Einreise in Deutschland | |||
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6. | Kurze Darstellung des beabsichtigten weiteren Bildungsweges oder beruflichen Werdeganges | |||
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Ort, Datum | Unterschrift | |||
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Name, Vorname |
Erklärung
zum Antrag auf Gleichstellung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer aus dem Ausland mit der Befähigung für die Ausübung des Lehrerberufes im Freistaat Sachsen gemäß Gesetz zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer aus dem Ausland (Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer – BefäAnG Lehrer) vom 23. Januar 1996 (SächsGVBl. S. 2, 1997 S. 541), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. April 2017 (SächsGVBl. S. 242) geändert worden ist. |
Hiermit erkläre ich, dass ich diesen Antrag
[ ] | nur im Freistaat Sachsen gestellt habe. | ||
[ ] | auch in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gestellt habe und | ||
zwar in*) |
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Von dort habe ich | |||
[ ] | noch keinen Bescheid erhalten. (In diesem Fall ruht der Antrag im Freistaat Sachsen bis zur Vorlage der Entscheidung des anderen Bundeslandes, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass der Antrag in dem Bundesland zurückgezogen wurde bzw. dort bis zur Entscheidung durch die sächsische Behörde ruht.) | ||
[ ] | bereits einen Bescheid erhalten (amtlich beglaubigte Kopie liegt bei). | ||
Ich habe bereits | |||
[ ] | einen Anpassungslehrgang durchlaufen (amtlich beglaubigter Nachweis liegt bei). | ||
[ ] | eine Eignungsprüfung abgelegt (amtlich beglaubigter Nachweis liegt bei). |
Mir ist bekannt, dass für eine Bescheinigung des Landesamtes für Schule und Bildung über die Anerkennung/Gleichstellung ausländischer Lehramtszeugnisse nach §§ 1 Abs. 1, 2 Abs.1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 3 Abs. 1, 6 Sächsisches Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245), Verwaltungskosten erhoben werden. Die lfd. Nr. 6, Tarifstelle 8, des 10. Sächsischen Kostenverzeichnisses (10. SächsKVZ) vom 16. August 2021 (SächsGVBl. S. 898) weist für Amtshandlungen bei der Gleichstellung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BefäAnG Lehrer eine Rahmengebühr von 205,00 EUR bis 475,00 EUR aus. | ||
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und elektronisch ge-speichert werden dürfen. Von der Datenschutzerklärung gemäß Anlage "Informationen zur Datenverarbeitung", ab Seite 6, habe ich Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass dieses Verfahren kostenpflichtig ist. | ||
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Ort, Datum | Unterschrift |
*) Sofern der Antrag in mehreren Bundesländern gestellt wurde, bitte alle Länder angeben.
Landesamt für Schule und Bildung
Referat 52 / Zeugnisanerkennungsstelle
Informationen zur Datenverarbeitung
bei der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
nach Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
I. Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nummer 7(DSGVO) ist das Landesamt für Schule und Bildung, Annaberger Str. 119, 09120 Chemnitz
II. Datenschutzbeauftragt gemäß Art. 37 DSGVO ist die Datenschutzbeauftragte des Landesamtes für Schule und Bildung
Frau Susanne Sattler-Dornbacher
Postfach 13 34
09072 Chemnitz
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lasub.smk.sachsen.de
Telefon: 0351/8324 431
III. Zweck der Erhebung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihr Antrag auf Bewertung der von Ihnen vorgelegten Bildungsnachweise.
IV. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind:
• Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die von Ihnen mit der Antragstellung oder die mit dem Begehren auf eine Beratung erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung (Art. 6 Absatz 1 Buchstabe a), Art. 7, Art. 4 Nummer 11 DSGVO).
• Weitere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind insbesondere:
§ 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
• Weitere Rechtsgrundlagen für das Bewertungsverfahren bzw. für eine Beratungsleistung sind:
Sächsisches Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz,
Lehramtsprüfungsordnung
V. Folgende Daten werden verarbeitet:
• Angaben zur Person (z. B. Vor- und Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit)
• Bildungs- und sonstige Leistungsdaten (z. B. Schulabschlüsse, Universitätsabschlüsse, Berufsabschlüsse, Noten)
Ohne Angabe dieser Daten ist die Anerkennungsstelle nicht in der Lage, Ihren Antrag zu bearbeiten. Die begehrte Anerkennung des Bildungsnachweises ist dann nicht möglich. Auch eine bestimmte Beratungsleistung kann nur bei Vorliegen der hierfür erforderlichen Daten erfolgen.
• gegebenenfalls für eine Gebührenbefreiung: Daten über den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
VI. Sie können die Antragstellung und die damit erfolgte Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücknehmen bzw. widerrufen. In diesem Fall der Rücknahme der Antragstellung oder eines sonstigen Widerrufs der Einwilligung bleibt die bis zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage der Einwilligung erfolgte Datenverarbeitung rechtmäßig.
VII. Die Daten zur Person und die Bildungs- bzw. sonstigen Leistungsdaten werden, soweit es für die mit der Antragstellung begehrte Bewertung erforderlich ist, an folgende Stellen übermittelt:
• Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz
• zuständige Anerkennungsstelle in einem anderen Bundesland
• von der Anerkennungsstelle beauftragte externe Gutachter oder externe Übersetzer
• Melderegisterstellen
Im Bereich der beruflichen Anerkennung erfolgt überdies eine Datenübermittlung zu statistischen Zwecken an das Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (§ 16 Sächsisches Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz).
VIII. Ferner kann gegebenenfalls eine Übermittlung der Daten zur Person sowie zu den Bildungs- und sonstigen Leistungsdaten an eine sachlich zuständige Stelle in demjenigen Drittland erfolgen, in welchem der zur Bewertung vorgelegte Bildungsnachweis erworben worden ist.
IX. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten grundsätzlich am Ende desjenigen Kalenderjahres gelöscht, in dem das Verfahren 10 Jahre abgeschlossen worden ist.
X. Zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen jeweils das Recht
- auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Art. 15 DS-GVO)
- auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Art. 16
DS-GVO)
- auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
- auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DS-
GVO)
- auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
- auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21
DS-GVO)
XI. Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt
XII. Sie haben nach Art. 77 DS-GVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 12 00 16, 01001 Dresden