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Einverständniserklärung zur Teilnahme am Projekt „Praxisberater an Schulen“ –
eine Maßnahme der Berufsorientierung nach § 48 SGB III und
Einwilligung zur Weitergabe von personenbezogenen Daten
für Schülerinnen und Schüler,
die gleichzeitig an der Maßnahme der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) teilnehmen
I. Projektbeteiligte
Name der Schule: _____________________________________________________________
Zuständige Agentur für Arbeit: ____________________________________________________
Name des Berufsberaters:
______________________________________________________
Name des Bildungsträgers: ______________________________________________________
Name des Praxisberaters: _______________________________________________________
Name des Berufseinstiegsbegleiters: ________________________________________________
Name des Bildungsträgers des BerEb: _______________________________________________
II. Informationen zum Projekt
Praxisberater
an Schulen unterstützen Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen im
Prozess der Berufswahlvorbereitung und Berufswahlentscheidung durch vertiefte Berufs- und
Studienorientierung. Wird die Schülerin / der Schüler von einem Berufseinstiegsbegleiter betreut,
dann stimmen Praxisberater und Berufseinstiegsbegleiter die Inhalte ihrer Arbeit in Bezug auf die
Schülerin / den Schüler ab.
Die Tätigkeit der Praxisberater an Schulen umfasst dabei folgende Handlungsfelder:
- Durchführung des Potenzialanalyseverfahren „Profil AC Sachsen“ für Teilnehmer der Klas-
senstufe 7, einschließlich Auswertung und Entwicklungsplanung.
Hat der BerEb bereits eine Potenzialanalyse mit der Schülerin / dem Schüler durchgeführt,
kann der Praxisberater diese unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
nutzen.
- Durchführung von abgestimmter und ergänzender Berufsorientierung in den Klassenstufen 7
und 8 und Koordinierung bzw. Abstimmung der Berufsorientierungsangebote weiterer Akteu-
re.
Die Praxisberater sind bei einem Bildungsträger beschäftigt. Der Bildungsträger wurde durch die
Bundesagentur für Arbeit in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus
(SMK) beauftragt.
Die Tätigkeit des Praxisberaters beginnt in der Klassenstufe 7 und endet spätestens am Ende der
Klassenstufe 8. Sie wird an der o. g. Schule für alle Schülerinnen und Schüler dieser Klassenstu-
fen angeboten.
Um die Maßnahme erfolgreich gestalten zu können, übermittelt der Praxisberater dem Klassen-
lehrer und dem Berufsberater der Agentur für Arbeit personenbezogene Daten. Dabei handelt es
sich um den ausgefüllten Entwicklungsplan (siehe Musteranlage 1). Dem Klassenlehrer wird so
die Möglichkeit gegeben, auf bestimmte Interessen und Ziele der Schülerin oder des Schülers
einzugehen und diese ggf. weiter zu fördern. Dem Berufsberater der Agentur für Arbeit wird er-

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möglicht, frühzeitig eine bessere Beratung der Schülerin oder des Schülers anzubieten und bei
der Vorbereitung der späteren Berufswahlentscheidung hilfreich zur Seite zu stehen. Die an die
betreffenden Stellen übermittelten Informationen sind beispielhaft im Muster der Anlage 1 aufge-
führt.
Die Tätigkeit der Praxisberater an Schulen wird durch den Freistaat Sachsen sowie die Bunde-
sagentur für Arbeit gemeinsam finanziert. Die Umsetzung der Finanzierung erfolgt durch die Re-
gionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit bzw. durch die örtlichen Agenturen für Ar-
beit.
III. Datenrelevante Projektinhalte
Der Praxisberater führt eine Potenzialanalyse („Profil AC Sachsen“) durch. Es folgt eine persönli-
che Auswertung zwischen Praxisberater, der Schülerin / dem Schüler und ggf. den Personensor-
geberechtigten (siehe Musteranlage 2). Der persönliche Auswertungsbogen verbleibt mit einem
Exemplar beim Praxisberater. Ein zweites Exemplar erhalten die Schülerin / der Schüler und sei-
ne Personensorgeberechtigen zu ihrer persönlichen Verfügung.
Dieser Teil entfällt, wenn die Schülerin / der Schüler bereits vom BerEb betreut wird.
Die Ergebnisse aus dem persönlichen Auswertungsbogen bilden die Grundlage für die Erarbei-
tung des Entwicklungsplanes (s. Musteranlagen).
Zu diesem Schritt stimmen sich der Praxisberater und der BerEb ab. Die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen sind einzuhalten.
Der Praxisberater darf die Angaben im Entwicklungsplan aus Gründen des Datenschutzes nur an
den Berufsberater der Agentur für Arbeit und den Klassenlehrer übermitteln, wenn das Einver-
ständnis der Schülerin / des Schülers bzw. deren Personensorgeberechtigten vorliegt. Die ge-
nannten Personen dürfen diese Angaben nur für die vorgenannten Zwecke unter Beachtung der
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Sozialdaten nutzen. Dementsprechend erhalten nur
die Unterzeichner des Entwicklungsplanes ein Exemplar. Ein weiteres unterzeichnetes Exemplar
erhält der Berufsberater der Agentur für Arbeit.
Die Übermittlung der Daten erfolgt schriftlich.
IV. Weitere Informationen
Die Unterzeichnung der Einverständniserklärung zur Teilnahme am Projekt „Praxisberater an
Schulen“ und die Einwilligung zur Weitergabe von personenbezogenen Daten, wie oben
beschrieben, sind freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Soll-
te von dieser Widerrufsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden, dann werden die erhobenen per-
sonenbezogenen Daten durch den Praxisberater, ggf. den Klassenlehrer, ggf. den Berufsberater
der Agentur für Arbeit, unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet. Eine (weitere) Teilnahme an der
Maßnahme ist bei Widerruf der Einwilligung zur Weitergabe von personenbezogenen Daten
an
den Berufsberater der Agentur für Arbeit allerdings nicht möglich.
Die Daten werden nach Ablauf von zwei Jahren nach Ende der Teilnahme an der Maßnahme
bzw. mit Verlassen der Schülerin/des Schülers der Schule gelöscht. Da die Maßnahme am Ende
der Klassenstufe 8 endet, werden die Daten spätestens am 31.07. des jeweiligen Jahres in der
Klassenstufe 10 gelöscht.

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V. Erklärung / Einwilligung
Name, Vorname:
Geburtsjahr:
Schule:
Klasse:
Wir sind an der Teilnahme an der Maßnahme der Berufsorientierung „Praxisberater an
Schulen“ interessiert und nehmen das Angebot an.
Wir willigen in die Übermittlung des Entwicklungsplans an den Klassenlehrer ein. Die zu
übermittelnden Daten werden vor der Übergabe mit uns abgestimmt.
Wir willigen in die Übermittlung des Entwicklungsplans an den Berufsberater der Agentur
für Arbeit ein. Die zu übermittelnden Daten werden vor der Übergabe mit uns abgestimmt.
Bei nicht erfolgender Zustimmung zur Datenübermittlung an den Berufsberater ist keine
Teilnahme an diesem Projekt möglich.
Wir sowie der Praxisberater erhalten jeweils ein Exemplar dieser Einverständniserklärung.
Ort, Datum:
Unterschrift des/der Personensorgeberechtigten
Unterschrift der Schülerin/des Schülers