PESTALOZZISTRASSE
MEISSNER STRASSE
III+D
Haus 8.1
Wohnen
III+D
Haus 3.1
Wohnen
III+D
Haus 3.2
Wohnen
III+D
Haus 3.3
Wohnen
III+D
Haus 5.2
Wohnen + Büro
IV+D
Haus 2
Büro + Wohnen
NEUE
ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
NEUE
ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
TG Ein- und Ausfahrt
Tiefgarage
Tiefgarage
SCHNITT
ANSICHT WASASTRASSE
MEISSNER STRASSE
NEUE
ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
PESTALOZZISTRASSE
ANSICHT SCHUMANNSTRASSE
PETALOZZISTRASSE
NEUE
ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
MEISSNER STRASSE
ANSICHT PESTALOZZISTRASSE
SCHUMANNSTRASSE
RIESESTRASSE
WASASTRASSE
III+D
Haus 8.1
Wohnen
II+D
III+D
II+D
II+D
II+D
I+D
II+D
II+D
I+D
II+D
II+D
II+D
I+D
II+D
I+D
II+D
II+D
II+D
I+D
II+D
I+D
II+D
SCHUMANNSTRASSE
II+D
WASASTRASSE
II+D
II+D
MEISSNER STRASSE
PESTALOZZISTRASSE
I+D
RIESESTRASSE
IV
II+D
II+D
III+D/S
Haus 4
Büro + Wohnen
IV
III+D
Haus 1.1
Wohnen
IV+D
Haus 5.1
Wohnen + Büro
III+D
IV+D/S Haus 2 Büro + Wohnen
(derzeit: VI im Bestand)
III+D
II+D
III+D
NEUE ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
III+D
Haus 3.1
Wohnen
III+D
Haus 3.2
Wohnen
III+D
Haus 8.2
Wohnen
III+D
Haus 8.3
Wohnen
III+D
Haus 8.4
Wohnen
III+D
Haus 1.2
Wohnen
III+D
Haus 1.3
Wohnen
III+D
Haus 1.4
Wohnen
IV+D
20.00
19.00
27.90
11.50
21.00
15.50
88.00
12.00
12.50
15.00
11.00
15.00
11.00
15.00
11.00
12.00
15.00
11.50
15.00
11.50
15.00
11.50
16.00
19.30
17.00
19.80
12.60
28.00
16.00
11.00
16.00
11.00
11.20
TG Ein- und
Ausfahrt
20.00
TG Ein-
und Ausfahrt
NEUE ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
III+D
Haus 5.2
Wohnen
III+D
Haus 3.3
Wohnen
TG Ein- und
Ausfahrt
(Spielplatz)
(Spielplatz)
20 STP Karl-May-Museum
24
STP
10 STP
GEPLANTER ABENTEUERSPIELPLATZ (öffentlich)
KLEINBAHNTRASSE
(Spielplatz)
Haus 4 Bestand
Haus 5 Bestand
Haus 1 Bestand
Haus 3 Bestand
5.00
6.00
3.002.50
20.00
5.00
4.00
5.50
12.80
2.50
5.50
3.00
17.00
GRENZE VORHABENSPLAN
GRENZE VORHABENSPLAN
I+D
5.00
5.50
3.002.50
20.00
III+D
Baufeld
Baufeld
Baufeld
Baufeld
Baufeld
Baufeld
Baufeld
Baufeld
Baufeld
Haus 6 Bestand
Haus 7 Bestand
Baufeld
Baufeld
BAUABSCHNITT 1
( ca. 2021 - 2026 )
BAUABSCHNITT 2
( ca.ab 2030 )
II+D
III+D
II+D
II+D
I+D
II+D
I+D
II+D
II+D
I+D
II+D
I+D
II+D
II+D
II+D
I+D
II+D
I+D
II+D
SCHUMANNSTRASSE
II+D
WASASTRASSE
II+D
II+D
MEISSNER STRASSE
PESTALOZZISTRASSE
I+D
RIESESTRASSE
IV
II+D
II+D
III+D
III+D
II+D
III+D
NEUE ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
27.90
19.00
20.00
11.50
21.00
15.50
88.00
12.00
12.50
15.00
11.00
15.00
11.00
15.00
11.00
12.00
15.00
11.50
15.00
11.50
15.00
11.50
16.00
19.30
17.00
19.80
12.60
28.00
16.00
11.00
16.00
11.00
11.20
20.00
NEUE ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
42 STP
52
STP
59 STP
19 STP
43 STP
Standort
BHKW
Haus 4 Bestand
Haus 5 Bestand
Haus 1 Bestand
Haus 3 Bestand
5.00
2.50
6.00
3.00
20.00
5.00
4.00
12.80
2.50
5.50
5.50
3.00
17.00
I+D
3.00 2.50 5.50
5.00
20.00
Haus 6 Bestand
Haus 7 Bestand
VORHABENPLAN WASAPARK-AREAL RADEBEUL
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmustereintragung vorbehalten.
,
3 / $ 1 8 1 * 6 5 ( & + 7 / , & + (
( 5 / b 8 7 ( 5 8 1 * ( 1
1 Art der baulichen Nutzung
Es ist geplant für das Planareal Baugebiete mit verschiedenen baulichen Nutzungen wie
folgt zu definieren:
Die Häuser 2, 4 und 5.1 - 5.2 werden zu einem Baugebiet zusammenfaßt und aufgrund der
Nähe zur stark frequentierten, durch öffentlichen Nahverkehr erschlossenen Meißner
Straße sowie des Charakters der Bebauung als Mischgebiet gem §6 BauNVO festgesetzt
werden. Die Häuser 1.1-1.4, 3.1-3.3 und 8.1-8.4 werden als jeweils getrennte Bauflächen
begriffen und sollen als Allgemeine Wohngebiete §6 BauNVO festgesetzt werden.
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete ist geplant allgemein bzw. ausnahmsweise
zulässige Nutzungen wie folgt auszuschliessen: Der Versorgung des Gebietes dienende
Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe sind nicht
zulässig. Des weiteren sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe
und Tankstellen sowie Anlagen für Verwaltungen nicht zulässig.
0 D ›
G H U
E D X O L F K H Q
1 X W ] X Q J
Innerhalb des Plangebiets soll das Maß der baulichen Nutzung entsprechend der Definition
der Baugebiete hinsichtlich Art der baulichen Nutzung unterschiedlich festgesetzt werden.
In allgemeinen Wohngebieten wird die Geschossflächenzahl gem. §17 Abs.2 BauNVO auf
1,6 festgelegt.
5 H J H O X Q J
G H U
h E H U V F K U H L W X Q J
G H U
] X O l V V L J H Q
* U X Q G I O l F K H
Die festzusetzende zulässige Grundflächenzahl in den Allgemeinen Wohngebieten
darf je Baugrundstück durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie
Nebenanlagen und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das
Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten
werden. Zusätzlich darf diese für Terrassen je Gebäude um maximal 40 m² je Gebäude
überschritten werden.
= X O l V V L J H
+ | K H
E D X O L F K H U
$ Q O D J H Q
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete wird die Sockelhöhe (= Oberkante des fertigen
Erdgeschossfußbodens) auf maximal 0,60 m über dem Höhenbezugspunkt festgesetzt.
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind Wohngebäude mit drei Vollgeschossen und
ausgebautem Dach bzw. Staffelgeschoss geplant.
% H ] X J V S X Q N W
G H U
+ | K H Q I H V W V H W ] X Q J H Q
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete ist der Bezugspunkt für die Festsetzung der Höhe
baulicher Anlagen die gemittelte Höhe der fertig ausgebauten Straße, von der das
Gebäude erschlossen ist, jeweils im Bereich des betreffenden Gebäudes.
$ X V Q D K P H
Y R Q
] X O l V V L J H Q
+ | K H Q
E D X O L F K H U
$ Q O D J H Q
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete darf zur Ausbildung der Eckgebäude auf
mindestens 1/3 der jeweiligen Fassadenlänge jedoch maximal 6 m die Traufhöhe bis zur
festgesetzten maximalen Gebäudehöhe überschritten werden.
% D X Z H L V H
† E H U E D X E D U H
X Q G
Q L F K W
† E H U E D X E D U H
* U X Q G V W † F N V I O l F K H Q
Die Bauweise wird im Mischgebiet und in Allgemeinen Wohngebieten als offene Bauweise
definiert.
3.1 Abweichende Bauweise
Im Mischgebiet sind Gebäudelängen von mehr als 50 m zulässig.
3.2 Ausnahmen von Baulinien
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete darf zur Ausbildung eines Risalits die Baulinie um
maximal 0,75 m auf maximal 40 % der Länge der zugehörigen Straßenfassade
überschritten werden. Zur Ausbildung von Balkonen und Eingangsüberdachungen darf von
der Baulinie durch Überschreiten um maximal 1,50 m abgewichen werden.
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete und des Mischgebietes darf zur Ausbildung von
Staffelgeschossen von der Baulinie durch Zurückweichen um mindestens 1,20 m
abgewichen werden. Die Ausbildung von Staffelgeschossen darf anstelle der Ausbildung
von Dachgeschossen erfolgen.
Die Überschreitung der Baulinien zur Errichtung von Tiefgaragen ist zulässig.
3.3 Ausnahmen von Baugrenzen
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete dürfen die Baugrenzen zur Errichtung von
Balkonen um maximal 1,50 m und zur Errichtung von Terrassen um maximal 3,00 m
überschritten werden.
Die Überschreitung der Baugrenzen zur Errichtung von Tiefgaragen ist zulässig.
( L Q V F K U l Q N X Q J
G H U
= X O l V V L J N H L W
Y R Q
1 H E H Q D Q O D J H Q
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind Stellplätze, Garagen, Carports und
Nebenanlagen sowie bauliche Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen
zulässig sind oder zugelassen werden können, nur hinter der straßenbegleitenden
Bauflucht zulässig.
Hiervon ausgenommen sind Stellplätze vor Garagen/Carports und Standplätze
für Abfallbehälter.
) O l F K H Q
I † U
6 W H O O S O l W ] H
X Q G
* D U D J H Q
V R Z L H
* H P H L Q V F K D I W V D Q O D J H Q
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete ist die Errichtung von Tiefgaragen zulässig.
Oberirdische Stellplätze sind in Allgemeinen Wohngebieten nur innerhalb von in der
Planzeichnung besonders festzusetzenden Flächen zulässig.
˘
( U O l X W H U X Q J H Q
] X U
* U † Q R U G Q X Q J
˘
) O l F K H Q
R G H U
0 D › Q D K P H Q
] X P
6 F K X W ]
] X U
3 I O H J H
X Q G
] X U
( Q W Z L F N O X Q J
Y R Q
Boden, Natur und Landschaft
˘
$ U W H Q V F K X W ]
9 H U P H L G X Q J V
X Q G
6 F K X W ] P D › Q D K P H Q
In den Allgemeinen Wohngebieten sind an jedem Neubauvorhaben
-
eine Nisthilfe für Tierarten Haussperling, Hausrotschwanz und Kohlmeise und
-
ein großräumiges Fledermausquartier konstruktiv oder durch den Einbau von
geeigneten Holzbetonkästen (z. B. als Großraumhöhle, Großraumeinbaustein)
zu schaffen.
˘
% H I H V W L J X Q J
Y R Q
= X I D K U W H Q
6 W H O O S O l W ] H Q
X Q G
: H J H Q
Die Befestigung der Stellplätze und Wege auf den privaten Grundstücken ist
wasserdurchlässig mit einem Fugenanteil von mindestens 20 % auszuführen.
5.1.3 Versickerung
Das auf den Dachflächen der Tiefgaragen und den befestigten Flächen anfallende nicht
schädlich verunreinigte Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken über die belebte
Bodenzone zu versickern oder zu sammeln und nachzunutzen.
˘
$ Q S I O D Q ] X Q J H Q
Y R Q
% l X P H Q
6 W U l X F K H U Q
X Q G
V R Q V W L J H Q
% H S I O D Q ] X Q J H Q
˘
$ Q S I O D Q ] X Q J H Q
D X I
S U L Y D W H Q
* U X Q G V W † F N H Q
Auf jedem Grundstück sind pro 200 m² nicht über-/unterbauter Grundstücksfläche
mindestens 1 Baum und 2 Großsträucher zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Vorhandene Gehölze können angerechnet werden.
˘
' D F K E H J U † Q X Q J
7 L H I J D U D J H Q E H J U † Q X Q J
Tiefgaragen sind mit einer Erdüberdeckung von mindestens 0,7 m zu realisieren.
Im Bereich von Baumstandorten ist die Erdüberdeckung auf mindestens 1 m zu
erhöhen.
˘
) D V V D G H Q E H J U † Q X Q J
Fassadenabschnitte, die auf einer Länge von 5 m keine Fenster oder Türen
aufweisen, sind mit kletternden bzw. rankenden Pflanzen zu begrünen.
, ,
% $ 8 2 5 ' 1 8 1 * 6 5 ( & + 7 / , & + (
( 5 / b 8 7 ( 5 8 1 * ( 1
b X › H U H
* H V W D O W X Q J
E D X O L F K H U
$ Q O D J H Q
' l F K H U
X Q G
' D F K D X I E D X W H Q
Für geneigte Dächer gilt:
Als Dachdeckung sind Dachziegel aus gebranntem Ton in naturrot bis rotbraun oder in
anthrazit sowie Schiefer bzw. Kunstschiefer in anthrazit zulässig. Als Dachdeckung ist
Zinkblech in traditioneller Stehfalz- und Doppelstehfalzdeckung ebenfalls zulässig.
Die Verwendung von glasierten oder glänzenden Dacheindeckungen ist nicht zulässig.
Die Dachüberstände dürfen 0,40 m nicht überschreiten.
Für Flachdächer gilt:
Die Errichtung von Sonnenkollektor- oder Photovoltaikanlagen ist auf den Dächern der
Hauptgebäude zulässig, wenn sie mindestens 1 m von der Attika zurückgesetzt werden.
1.2 Fassaden
1.2.1 Gliederung
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind stehende Fensterformate zu verwenden. Für
hofseitige Fassadenabschnitte sind Sonderformate zulässig. Innerhalb der Allgemeinen
Wohngebiete sind mindestens 20 % der Straßenfassade als Fensterflächen auszubilden.
1.2.2 Material und Farbigkeit
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind als Baustoffe für die Fassaden der
Haupt- und Nebengebäude zulässig:
-
flächige Putzfassaden in Glattputz
-
Naturstein, Betonwerkstein, Klinker, keramische Bekleidungen
-
zementgebundene Plattenwerkstoffe,
jeweils mit matter Oberfläche.
Im gesamten Plangebiet sind Kunststoff- oder Kunststoffkompositoberflächen nicht
zulässig.
Garagen, Carports, Nebengebäude, untergeordnete Bauteile und Anbauten sind auch in
Holz zulässig.
Im gesamten Plangebiet sind die Verglasungen von Fenstern und Türen mit verspiegelten
Glasoberflächen sowie das flächige Bekleben von Türen oder Schaufenstern mit Folien
nicht zulässig.
Im Allgemeinen Wohngebiet ist die Farbgestaltung der Fassaden in hell bis mitteltonig
auszuführen.
1.3 Werbeanlagen
In den Allgemeinen Wohngebieten sind Werbeanlagen nur an der Stätte der
Leistung und auf maximal 1 m² Fläche begrenzt zulässig.
$ E I D O O E H K l O W H U
X Q G
( L Q I U L H G X Q J H Q
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind Standplätze für Abfallbehälter mit
Formhecken oder Rankpflanzen einzugrünen.
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind Einfriedungen nur mit Mauern, Metallzäunen
mit senkrechten Stäben oder als Formhecken zulässig. Die Höhe der baulichen
Einfriedungen ist auf maximal 1,60 m begrenzt.
Ecke Pestalozzi- / Schumannstrasse
Vorhabensträger:
Larmarc-Düssel GmbH
Wasastraße 50
01445 Radebeul
Verfasser:
IPROconsult GmbH
Schnorrstraße 70
01069 Dresden
9 2 5 ( 1 7 : 8 5 )
= 8 5
) 5 h + = ( , 7 , * ( 1
% ( 7 ( , / , * 8 1 *
' ( 5
g ) ) ( 1 7 / , & + . ( , 7
PLANFASSUNG VOM 20.03.2019
MASZSTAB: 1:500 (im Original)
Gemeinde:
Große Kreisstadt Radebeul
Stadtverwaltung
Pestalozzistraße 6
01445 Radebeul
) U † K ] H L W L J H
% H W H L O L J X Q J
G H U
g I I H Q W O L F K N H L W
zum Vorentwurf des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 71
"Wasapark"
Meißner Straße, Richtung Dresden
Meissner Straße, Richtung Meissen
Lageplan Tiefgaragen
Wasastraße, Richtung Meißner Straße