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VwV BEL 2021/22
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2021/22
Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums
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VwV BEL 2021/22
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2021/22
Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums
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Änd. VwV BEL 2017/2018
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2017/18
Vollzitat: Verwaltungsvorschrift
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VwV SächsBesG
den mit dem Amt verbundenen Anforderungen entsprechen.
27.3.2
Leistungsfeststellung
Zuständig für die Leistungsfeststellung ist grundsätzlich die oberste Dienstbehörde. Diese kann ihre Entscheidungszuständigkeit
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Prüfungsverordnung Waldorfschulen – WaldorfPVO
§ 16 Ausschuss für die Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung
§ 16
Ausschuss für die Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung
(1) 1 Zur Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung für
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Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA
Ausdrucksmängel werden in allen schriftlichen Arbeiten gekennzeichnet.
§ 27 Besondere Leistungsfeststellung
§ 27
Besondere Leistungsfeststellung
(1) Die oberste Schulaufsichtsbehörde bestimmt Termine, Aufgaben und
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Änd. SOMIAP und SOFS
oder des Leistungsnachweises der besonderen Leistungsfeststellung in dem jeweiligen Fach und Prüfungsteil. Für die schriftlichen Prüfungen und die schriftlichen Leistungsnachweise der besonderen Leistungsfeststellung können
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VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2022/2023
Gymnasien Abiturprüfung für die Schulfremden finden am 7. Juli 2023 statt.
V. Besondere Leistungsfeststellung an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen
V.
Besondere Leistungsfeststellung an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen
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SächsBesG
letzten Leistungsfeststellung durchzuführen. 4 Leistungsfeststellungen werden mit dem Ersten des auf ihre Eröffnung folgenden Monats wirksam. 5 Sie erfolgen durch die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle.
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Änd. SOGS, SOFS, SOMIAP, SOGY
(2) Den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwirbt der Schüler, wenn er das Ziel der Klassenstufe 9 erreicht und an der besonderen Leistungsfeststellung erfolgreich teilgenommen hat. Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn
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