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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VO Hochwasserentstehungsgebiet „Schwarzwasser – Teilgebiet Breitenbrunn“
werden als Teil eines großräumigen Hochwasserentstehungsgebietes im Einzugsbereich des Schwarzwassers als Hochwasserentstehungsgebiet festgesetzt.
(2) Das Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Schwarzwasser
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Festsetzung Hochwasserentstehungsgebiet „Geising-Altenberg“
Altenberg und Geising im Weißeritzkreis werden als Teil eines großräumigen Hochwasserentstehungsgebietes im Osterzgebirge als Hochwasserentstehungsgebiet festgesetzt.
(2) Das Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Festsetzung Hochwasserentstehungsgebiet „Untere Müglitz/Gottleuba“
innerhalb der in Absatz 3 festgesetzten Umgrenzung des Hochwasserentstehungsgebietes.
(6) Veränderungen der Grenzen oder Bezeichnungen der vom Hochwasserentstehungsgebiet betroffenen Flurstücke verändern die festgesetzte
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VO Festsetzung Hochwasserentstehungsgebiet „Zittauer Gebirge – Lausche und Jonsdorf“
Verordnung der Landesdirektion Dresden zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zittauer Gebirge – Lausche und Jonsdorf“
Vollzitat: Verordnung der Landesdirektion Dresden zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VO Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Schwarzwasser“
Umgrenzung des Hochwasserentstehungsgebietes.
(6) Veränderungen der Grenzen oder Bezeichnungen der vom Hochwasserentstehungsgebiet betroffenen Flurstücke verändern die festgesetzte Grenze des Hochwasserentstehungsgebietes
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VO Festsetzung Hochwasserentstehungsgebiet Sächsische Schweiz – linkselbisch
Hochwasserentstehungsgebietes.
(5) Veränderungen der Grenzen oder Bezeichnungen der vom Hochwasserentstehungsgebiet betroffenen Flurstücke verändern die festgesetzte Grenze des Hochwasserentstehungsgebietes nicht.
(6)
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VO Festsetzung Hochwasserentstehungsgebietes „Zwota“
des Hochwasserentstehungsgebietes sind in einer Gesamtkarte im Maßstab 1:15 000 (Anlage 1) sowie in 33 Detailkarten im Maßstab 1:2 000 (Anlage 3) dargestellt. 2 Das Hochwasserentstehungsgebiet liegt innerhalb dieser Grenze
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VO Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zschopau – Teilgebiet 1“
Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zschopau – Teilgebiet 1“
Vollzitat: Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VO Festsetzung Hochwasserentstehungsgebiet „Sächsische Schweiz – rechtselbisch“
Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Sächsische Schweiz – rechtselbisch“
Vollzitat: Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VO Hochwasserentstehungsgebiet „Obere Müglitz/Weißeritz“
Flurstücke und Flurstücksteile innerhalb der in Absatz 3 festgesetzten Umgrenzung des Hochwasserentstehungsgebietes.
(6) Veränderungen der Grenzen oder Bezeichnungen der vom Hochwasserentstehungsgebiet betroffenen Flurstücke
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