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REVOSax Landesrecht Sachsen -
FRL IntBilkoop
4.
Der Zuwendungsempfänger muss seinen Sitz oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Er ist für die sachgerechte Verwendung der Mittel sowie die Abrechnung gegenüber der Bewilligungsbehörde verantwortlich.
IV. Zuwendungsvoraussetzungen
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RL Gesundheit und Versorgung
Freistaat Sachsen in ihren jeweiligen Lebenswelten nachhaltig einen gesundheitsförderlichen und präventiv geprägten Lebensstil umsetzen. Dazu unterstützt der Freistaat Sachsen die Fortbildung von Multiplikatoren und auch
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Änd. SächsStrG
wird aufgehoben.
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen
Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen
In Nummer
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VwV Beamtenverhältnis
anderen Dienstherrn wird mit dem in der Versetzungsverfügung angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch mit dem Tag der Bekanntgabe an den Beamten wirksam. Entsprechendes gilt bei einer Versetzung zum Freistaat Sachsen.
3.
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GO des SLT 7.Wahlperiode
Landtag wäre eine effektive parlamentarische Arbeit ohne geeignete Informationsinfrastruktur nicht mehr denkbar.
Der Freistaat Sachsen stellt mit dem Sächsischen Verwaltungsnetz eine Informationsinfrastruktur bereit. Diese
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Sächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz – SächsJVollzDSG
angeboten und von diesem als nicht archivwürdig bewertet worden sind oder über die Archivwürdigkeit nicht fristgemäß nach § 5 Absatz 6 des SächsArchivG
Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl.
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G Schutz personenbezogener Daten im Justiz- und Maßregelvollzug u.a.
ihr verwalteten oder beschafften Unterlagen enthalten sind oder ihr sonst im Zusammenhang mit der Erfüllung des Stiftungszwecks bekannt werden. Die §§ 6, 9 bis 11 und 17 des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen vom
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Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag – 3. GlüÄndStV
den 5. April 2019
Für das Saarland
Tobias Hans
Dresden, den 30. März 2019
Für den Freistaat Sachsen
Michael Kretschmer
Magdeburg, den 28. März 2019
Für das Land Sachsen-Anhalt
Reiner Haseloff
Kiel, den 9. April
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Änd. VwV-SäHO
11.1 und 11.2 eingefügt:
„11.1
Die Prüfung der vorläufigen Verwendungsnachweise und der Verwendungsnachweise erfolgt bei vollständiger Finanzierung der Zuwendung durch den Freistaat Sachsen durch eine stichprobenweise
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StV Hochschulzulassung
Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
der Freistaat Thüringen
(im
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