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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Anpassung Zuständigkeiten an geändertes Landesrecht
SächsGVBl. S. 817) wird wie folgt geändert:
1.
§ 2 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 2 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
„2.
jeweils ein Vertreter der von der obersten Naturschutzbehörde anerkannten
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VO geänderte Anforderungen Integration von Kindern mit Behinderung in Kitas
2010 (SächsGVBl. S. 277), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 477) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
§ 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Absatz 1 Satz
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Seite 5, linke Spalte oben, Angabe wird wie folgt geändert: Broschüre „Naturschutzrecht...
Seite 5, linke Spalte oben, Angabe wird wie folgt geändert:
Broschüre „Naturschutzrecht in Sachsen 2022“
Änderungen nach Redaktionsschluss durch Artikel 6 des Gesetzes begleitender
Regelungen zum Doppelhaushalt 2023/
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Seite 5, linke Spalte oben, Angabe wird wie folgt geändert: Broschüre „Naturschutzrecht...
Seite 141 ff., die Angabe zu § 74 Absatz 6 Satz 1 BNatSchG wird wie folgt ergänzt:
Seite 141 ff., im Anschluss an § 74 wird Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2)
wie folgt geändert:
Nach der Angabe
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
EG Hinterlegungsgesetz
vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 326), wird wie folgt geändert:
1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 20 wie folgt gefasst:
„§ 20 (aufgehoben)“.
2.
§ 17 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a)
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
VO zur Verbesserung der Sicherheit baulicher Anlagen
wie folgt geändert:
a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 1
Anwendungsbereich, Anzahl der Besucher“.
b)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa)
Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2.
Versammlungsstätten
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Anpassungsrichtlinie Wohnraumförderung 2019
SächsABl. SDr. S. S 339), wird wie folgt geändert:
1.
Ziffer VI Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 wird nach dem Wort „Projektförderung“ die Angabe „-ANBestP“ eingefügt.
b)
Satz 2 wird aufgehoben.
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV Bestellung eines Bezirksrevisors
wird wie folgt geändert:
aa)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
aaa)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„a)
Zu § 24 Absatz 3 und 9 der Kostenverfügung:“.
bbb)
In Doppelbuchstabe aa
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SächsVermKatG
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen“ ersetzt.
15.
§ 25 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 werden nach dem Wort „Vermessungsingenieur“ die Wörter
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SächsEJustizVO
S. 291), die zuletzt durch die Verordnung vom 11. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 664) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
§ 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Absatz 1 werden nach der Angabe „(BGBl. I

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