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705 Sächsisches Amtsblatt Nr. 26/2020 25. Juni 2020 Inhaltsverzeichnis Sächsischer Landtag Bekanntmachung...
energiespezifischen Dienstleistungen und den sonstigen Dienstleistungen
vermieden, zum anderen erleichtert dies die Nachweisführung nach § 4 Absatz 5a GasNEV im Rahmen der Kostenprüfung für die sonstigen Dienstleistungen
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Erhebungsbogen Strom (BNetzA EHB-VNB 0.1/2007)
und nicht-energiespezifischen Dienstleistungen anzugeben. Bei den energiespezifischen Dienstleistungen (Spalte X des Dienstleister-EHB) ist der Tätigkeitsabschluss des Dienstleisters nach § 6b EnWG zugrunde zu legen. Wenn
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Seite 1 von 9 Die Landesregulierungsbehörde Ausfüllhinweise für Betreiber von Gasverteilernetzen Anlage...
Dienstleistungen
erbracht wurden und von welchen Dritten, welche Kosten die einzelnen Dienstleistungen verursacht haben und in welcher Kostenposition die Dienstleistungen
beim Netzbetreiber verbucht wurden. Es sind alle Verpachtungs-
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Die Landesregulierungsbehörde Seite 1 von 18 Anforderungen an Struktur und Inhalt des...
Es ist anzugeben, welche Dienstleistungen erbracht wurden und von welchen Dritten, welchen Aufwand die einzelnen Dienstleistungen verursacht haben und in welcher Kostenposition die Dienstleistungen
verbucht wurden. Ferner
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Die Landesregulierungsbehörde Seite 1 von 18 Anforderungen an Struktur und Inhalt des...
§ 6b Absatz 2 Satz 1 EnWG vorzulegen, aus denen sich die
Kosten für Dienstleistungen ergeben. Dies gilt nur, sofern die Summe der Kosten,
die sich aus allen Vertragsverhältnissen mit demselben Dienstleister ergibt, 5 Prozent
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Seite 1 von 12 Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Verwaltungsverfahren...
Prüfung
der beim Netzbetreiber anfallenden Aufwendungen für Dienstleistungen. Dies gilt
nur, sofern die Summe der Kosten, die sich aus allen Vertragsverhältnissen mit demselben Dienstleister ergibt, 5 Prozent der nach §
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Seite 1 von 13 Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Verwaltungsverfahren...
Prüfung
der beim Netzbetreiber anfallenden Aufwendungen für Dienstleistungen. Dies gilt
nur, sofern die Summe der Kosten, die sich aus allen Vertragsverhältnissen mit demselben Dienstleister ergibt, 5 Prozent der nach §
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Erhebungsbogen zur Kostenprüfung Gas 2021 (4. RP)
für die Überlassung von Netzinfrastruktur -
1.1.2.2 für die Erbringung von Dienstleistungen -
1.1.2.2.a davon gegenüber Unternehmen, für die ein Dienstleistungs-EHB bereitgestellt wurde -
1.1.2.3
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Seite 1 von 13 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach...
Die kleineren Netzbetreiber seien gezwungen, den Ausschreibungs- und Beschaffungsprozess
der Verlustenergie als Dienstleistung von Dritten in Anspruch zu nehmen, da die ausgeschriebene Verlustenergiemenge vergleichsweise
Amt24 Behördenwegweiser (0)