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Treffer
1
bis
10
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Wir beraten Sachsen. Unabhängig, kompetent, nachhaltig. Beratende Äußerung SÄCHSISCHER RECHNUNGSHOF Erhaltung der...
Abweichungen von den vom SRH zugrunde gelegten Daten auf. Die größte Abweichung in Höhe von 3,5 % betrifft den befriedigenden Zustandsbereich, alle anderen Notenbereiche differieren um rd. 1 % (Anlage 8).
Die Datengrundlage
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Gutachten zu besonders geschützten Arten im Sinne des § 44 BNatSchG -...
Belastung führen würde." G emäß § 67, Abs. 3
BNatSchG kann diese Befreiung mit Nebenbestimmungen versehen werden, die sicher stellen,
dass die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist. Da der Bauherr
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Stand und Entwicklung der Schweineproduktion auf dem EU - Markt, in Deutschland und Sachsen
zur wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs oder zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage oder eines Teiles
einer Anlage,
2. eines Vorbescheides oder
3. einer Zulassung des vorzeitigen Beginns
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwVSächsBO
ob die neue Nutzung ausreichend Rücksicht auf die Umgebung nimmt, beurteilt sich deshalb primär nach bauplanungsrechtlichen Grundsätzen. Darüber hinaus kann es eine Abweichung nach § 67 Abs. 1 rechtfertigen, wenn ein
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Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich - Bedarfsbeschreibung
kann Abweichungen von Anforderungen der Bauordnung und damit zusammenhängender Vorschriften unter bestimmten Bedingungen zulassen (vgl. § 67 Absatz 1 MBO).
Die Analyse, die hier gegeben wird, behandelt das Abweichungsverfahren
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Datenschutzrecht für öffentliche Stellen Dokumentation zum Themenportal www.datenschutzrecht.sachsen.de Stand: 28. August 2018...
10.3 nur
falls
Nr.
10.2
Die Verpflichtung
bezieht sich auf
folgende personenbezogene
Formular 1 Anlage 6c
Seite 3 von 3
ja: Daten:
Die Nichtbereitstellung
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis – 10. SächsKVZ
benötigt wird. Erforderliche Fahr- und Wartezeiten sind der Arbeitszeit hinzuzurechnen.
Für jede Arbeitsstunde wird ein Betrag von 67 EUR erhoben.
Abweichendes gilt für folgende Amtshandlungen:
(1) Prüfung bautechnischer
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SächsBO
werden und die Technischen Baubestimmungen eine Abweichung nicht ausdrücklich ausschließen. § 16a Absatz 2, § 17 Absatz 1 und § 67 Absatz 1 bleiben unberührt.
(2) Die Konkretisierungen können durch Bezugnahmen
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Referentenentwurf Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung Vom … Der Sächsische...
und die Technischen Baubestim-
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mungen eine Abweichung nicht ausdrücklich ausschließen. § 16a Absatz 2, § 17 Absatz 1 und § 67 Absatz 1 bleiben unberührt.
(2) Die Konkretisierungen
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SOGYA
der nächste Werktag.“
b)
Dem Absatz 11 wird folgender Satz angefügt:
„Ein nicht ganzzahliges Prüfungsergebnis wird aufgerundet.“
c)
Absatz 12 Satz 2 und 3 wird gestrichen.
22.
In der Anlage 4

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