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Freistaat Sachsen - Verbraucherportal Sachsen - Amtliche Lebensmittelüberwachung
Bundesländern. Den allgemeinen rechtlichen Rahmen für die amtliche Lebensmittelüberwachung geben die Verordnung (EU) Nr. 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung
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Freistaat Sachsen - Verbraucherportal Sachsen
Inhalt
Aromen
Aromen verleihen Lebensmitteln einen charakteristischen Geruch und/ oder Geschmack. Sie begleiten uns deshalb im täglichen Leben. Unmittelbare Rechtsgrundlage ist die EU-Aromen-Verordnung (EG) Nr. 1334/2008.
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