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SSfB_Broschuere2019_final_1405.indd
Bauherr
Stefan Schulzensohn und Marlene Schulzensohn, Hainewalde
Entwurfsverfasser
Anja Klinger, Freie Architektin, Dürrhennersdorf
Solaraktivhaus als »Haus im Haus«,
Hainewalde
Bauherr
Wohnungsgenossenschaft Johannstadt
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Sächsischer Staatspreis für Baukultur 2017 1 Sächsischer Staatspreis für Baukultur 2017 BAU...
Maul
Bauherr
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement,
Niederlassung Chemnitz
Planer
Burger Rudacs Architekten, Stefan Burger
Architekt BDA
Ausführende
Heidelberger Betonelemente GmbH & Co. KG
Bauherr
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| 1 Sächsischer Staatspreis für Baukultur 2015 Baukunst schafft Orte der Begegnungen...
Bauherr
Gebäude- und Grundstücksgesellschaft Zwickau mbH
Planer
Kottusch Architekten BDA, Zwickau und weitere
Ausführende
S & P GmbH, Lengenfeld, Döhler & Tietze GmbH, Zwickau
Kongresshalle Leipzig
Bauherr
Zoo Leipzig
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Sächsischer Staatspreis für Baukultur 2013 2 Inhalt Grußwort des Sächsischen Staatsministers des...
Bauherr
DRK Kreisverband Löbau e. V., Löbau
Bauunternehmen
Schneider Bau Löbau; Dachdecker Görlach & Co. GmbH Löbau; Tischlerei Jürgen Prasse, Hirschfelde; Kunstschmiede Grützmann, Löbau; STL Bau GmbH & Co.KG, Löbau;
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Vorschrift-19560.43954
in Höhe von zehn Prozent abzuziehen (vergleiche Nummer 4.4.2
Buchstabe e). Eine Kürzung findet nicht statt, wenn der Bauherr das Eigentum im zeitlichen
Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Sicherung, Instandsetzung und
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Sächsischer Staatspreis für Baukultur - Bauen und Wohnen in Sachsen - sachsen.de
die Zukunft weisendes Zusammenleben aufzeigen.
Zum Holzhaus Leipzig-Lindenau und Begründung für die Preisvergabe:
Bauherr: Baugemeinschaft Z8 GbR, Leipzig
Entwurfsverfasser: ASUNA atelier für strategische und nachhaltige
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Leitfaden_Seveso-III-FKS (final)
ohnehin erst als
Kriterium einzubeziehen ist, wenn ein Vorhaben aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich zulässig
ist. Daher kann sich der Bauherr zunächst darauf berufen, dass das Städtebaurecht
für die Zulässigkeit
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Fachkommission Städtebau
in der Regel der jeweilige Grundstückseigentümer als Zustandsstörer, ggf. aber auch der Handlungsstörer wie etwa der Bauherr. Auch hier ist auf
spezifische Regelungen der jeweiligen Länder zur Kostentragung zu verweisen.
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Referentenentwurf Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung Vom … Der Sächsische...
Anforderungen an Bauwerke insgesamt oder ihre Teile so genau beschrieben werden, dass der Rechtsanwender (Bauherr/Unternehmer) anhand dieser Beschreibung in der Lage ist, das geeignete Bauprodukt auszuwählen. Dabei handelt
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Leitfaden_Seveso-III-FKS (final)
ohnehin erst als
Kriterium einzubeziehen ist, wenn ein Vorhaben aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich zulässig
ist. Daher kann sich der Bauherr zunächst darauf berufen, dass das Städtebaurecht
für die Zulässigkeit

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