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Fristen im beschleunigten Verfahren - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
für Ärzte).
Gleiches gilt auch für landesrechtlich geregelte Berufe; für manche Berufe ist das Sächsische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (SächsBQFG) anwendbar und für andere
- gefunden im Portal: Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
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Fristen im beschleunigten Verfahren - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
für Ärzte).
Gleiches gilt auch für landesrechtlich geregelte Berufe; für manche Berufe ist das Sächsische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (SächsBQFG) anwendbar und für andere
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Startseite - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
Qualifizierte Zuwanderung für Sachsen
• www.zuwanderung.sachsen.de
Fragen und Antworten zum Gesetz
Fragen und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
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Website des Bundesministeriums
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Vorteile für Arbeitgeber - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gibt es für die einzelnen Verfahrensschritte besondere gesetzliche Fristen.
Weitere Informationen
Zuständige Ausländerbehörde
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist die
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Ziel: Vorabzustimmung zum Visum - Zuwanderung - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - sachsen.de
zum Visum erteilen. Damit bescheinigt die Ausländerbehörde, dass wesentliche Voraussetzungen für den Aufenthalt vorliegen. Es bleibt aber bei der gesetzlichen Regelung, dass der Visumantrag bei der zuständigen Auslandsvertretung
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