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Nachbesserung des Medienstaatsvertrags - Regelungen zur Barrierefreiheit unzureichend - Sächsische Staatskanzlei - sachsen.de
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21.01.2019 Neujahrsdialog 2019
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29.01.2020
Nachbesserung des Medienstaatsvertrags - Regelungen zur Barrierefreiheit unzureichend
Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden
- gefunden im Portal: Sächsische Staatskanzlei
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Stand: 19.10.2020 Zusammenfassung des Holzangebotes Waldpflegeverträge Erstaufforstung / Nachbesserung alle außer Unterhaltung... Stand: 19.10.2020 Zusammenfassung des Holzangebotes Waldpflegeverträge Erstaufforstung / Nachbesserung alle außer Unterhaltung / Betrieb und Bau von
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Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft - RL WuF/2020 - Förderportal - sachsen.de
der Flächeneigentümer
• Vorhabenbeschreibung Waldumbau (Nachbesserung)
• Baumarten- und Finanzplan Waldumbau (Nachbesserung)
• Eigenerklärung bei Verwendung von Saat- oder Pflanzgut aus eigenem Forstbetrieb
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zur Pflege der Kultur (z. B. Freischneiden) sowie zum Schutz der Kultur gegen biotische Schadfaktoren und die Nachbesserung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach erfolgter Kulturbegründung Zuwendungsvoraussetzung:
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1_EPLR 2007-2013_genehmigte Fassung vom 2012.08.30_5. Änderung Pflege der Kultur (z. B. Freischneiden) sowie zum Schutz der Kultur gegen biotische Schadfaktoren und die Nachbesserung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach erfolgter Kulturbegründung Zuwendungsvoraussetzung:
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1 EPLR 2007-2013_genehmigte Fassung v. 2011.12.01_4. Änderung Pflege der Kultur (z. B. Freischneiden) sowie zum Schutz der Kultur gegen biotische Schadfaktoren und die Nachbesserung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach erfolgter Kulturbegründung Zuwendungsvoraussetzung:
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Pflege der Kultur (z. B. Freischneiden) sowie zum Schutz der Kultur gegen biotische Schadfaktoren und die Nachbesserung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach erfolgter Kulturbegründung Zuwendungsvoraussetzung:
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Kultur) Eine jährliche Kultursicherungsprämie zur Pflege der Kultur (z. B. Freischneiden) sowie zum Schutz der Kultur gegen biotische Schadfaktoren und die Nachbesserung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach
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Kultur) Eine jährliche Kultursicherungsprämie zur Pflege der Kultur (z. B. Freischneiden) sowie zum Schutz der Kultur gegen biotische Schadfaktoren und die Nachbesserung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach
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Pflege der Kultur (z. B. Freischneiden) sowie zum Schutz der Kultur gegen biotische Schadfaktoren und die Nachbesserung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach erfolgter Kulturbegründung Zuwendungsvoraussetzung: