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Faktencheck Flüchtlinge: Kinder in der Schule | SMK-Blog
Kraft getreten, liege ich da richtig? D.h. bis dahin bestand eigentlich nur ein Schulbesuchsrecht, seither besteht Schulpflicht nach Maßgabe von § 26 Abs. 1 SchulG (eine neue VwV zu dem Thema gibt es wohl nicht), der an
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Mehr politische Bildung an den Oberschulen | SMK-Blog
für Unterricht und Erziehung sind Lehrpläne und Stundentafeln, die von der obersten Schulaufsichtsbehörde festgelegt werden (§ 35 Abs. 1 SächsSchulG).
Entsprechend § 63 Abs. 1 SächsSchulG ist beim Staatsministerium
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Mehr politische Bildung an den Oberschulen | SMK-Blog
für Unterricht und Erziehung sind Lehrpläne und Stundentafeln, die von der obersten Schulaufsichtsbehörde festgelegt werden (§ 35 Abs. 1 SächsSchulG).
Entsprechend § 63 Abs. 1 SächsSchulG ist beim Staatsministerium
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Faktencheck Flüchtlinge: Kinder in der Schule | SMK-Blog
Kraft getreten, liege ich da richtig? D.h. bis dahin bestand eigentlich nur ein Schulbesuchsrecht, seither besteht Schulpflicht nach Maßgabe von § 26 Abs. 1 SchulG (eine neue VwV zu dem Thema gibt es wohl nicht), der an
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Bildungsempfehlung weiterhin wichtige Orientierung | SMK-Blog
Eltern bei der Entscheidung über den weiteren schulischen Werdegang ihrer Kinder wurden im Sächsischen Schulgesetz (§ 34 Abs. 1 und 2) gestärkt, um der Regelung der Landesverfassung (Art. 22 Abs. 3) nachzukommen. Darin
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Bildungsempfehlung weiterhin wichtige Orientierung | SMK-Blog
Eltern bei der Entscheidung über den weiteren schulischen Werdegang ihrer Kinder wurden im Sächsischen Schulgesetz (§ 34 Abs. 1 und 2) gestärkt, um der Regelung der Landesverfassung (Art. 22 Abs. 3) nachzukommen. Darin
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Titel Überschrift Exemplum
im vorliegenden Fall schon deshalb nicht, weil keine rechtzeitige schriftliche Beantragung nach § 4 Abs. 1 SBO durch einen
Antragsberechtigten erfolgt ist. Die Verweigerung der Schülerinnen und
Schüler, den Unterricht zu
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Titel Überschrift Exemplum
verhalten, sondern müssen klar gegen diskriminierendes und menschenfeindliches Verhalten in der Schule vorgehen (vgl. § 3 Abs. 1 TV-L bzw. § 33 Abs. 1
BeamtStG).
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Antrag auf Drehgenehmigung
einer Drehgenehmigung.
Dies entspricht der Abwägung bei der Entscheidung des Schulleiters über einen
Auskunftsanspruch, der Pressevertretern nach dem Presserecht zusteht (vgl.
insbesondere § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 des
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Warnstreiks an Schulen: Worum es geht und was erlaubt ist | SMK-Blog
Dürfen Lehrer überhaupt streiken?
fotolia_81822684
Angestellte Lehrer dürfen von ihrem Streikrecht Gebrauch machen. Das Recht dazu gründet sich auf Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. In diesem Paragrafen ist die Koalitionsfreiheit

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