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NATIONALER IMPFPLAN Erkrankungen zuständig. Das Infektionsschutzgesetz schreibt dem ÖGD in vielfältiger Form Aufgaben zu, die das Thema „Impfen“ betreffen. So sind die obere Bundesbehörde, die obersten Landesgesundheitsbehörden und
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Freistaat Sachsen - Gesundheit
3 des Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Infektionsschutzgesetzes sollen durch die obersten Landesgesundheitsbehörden öffentliche Empfehlungen für Schutzimpfungen auf der Grundlage
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Beschreibung zentraler Datenquellen und Methoden - Sozialberichterstattung - sachsen.de
Der weitaus überwiegende Teil der Daten in diesem Kapitel entstammt dem Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung (GBE) der Länder. Dieser wird von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG)
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Die Pflicht des Arztes, den Patienten auf eine Impfung hinzuweisen von Erwin... f) Öffentliche Empfehlungen der obersten Landesgesundheitsbehörden Die öffentlichen Impfempfehlungen, welche gemäß § 20 Abs. 3 IfSG in der Regel auf den Empfehlungen der STIKO beruhen, haben als „Empfehlung“ zwar
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Freistaat Sachsen - Gesundheit - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Inhalt
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als oberste Landesgesundheitsbehörde
• vertritt
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Bekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur öffentlichen Empfehlung einer... geändert worden ist, empfiehlt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als oberste Landesgesundheitsbehörde des Freistaates Sachsen öffentlich eine Impfung gegen Orthopoxviren
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Stand Juni 2007 Influenza-Pandemieplanung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales (SMS) Vorwort 1.... § 12 Abs. 1 IfSG sind Fälle von Influenzavirus-Nachweisen vom zuständigen Gesundheitsamt an die oberste Landesgesundheitsbehörde und von dort an das RKI zu melden. Diese Aufgabe nimmt gemäß § 2 Abs. 2 IfSGZuVO vom
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