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Anlage zu Ziffer I der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur... 14 gemäß AVV *) 7 Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe enthalten (Abfallschlüssel 17 05 04 gemäß AVV *) * Verordnung
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Anlage_1_zu_Ziffer_1_VwV_TB_Sachsen.pdf Boden und Steine, die keine gefährlichen Stoffe entha lten (Abfallschlüssel 17 05 04 gemäß AVV *) * Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) vom 10.12.2001, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung
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