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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Sächsische Dienstrechtsneuordnungsverordnung
Juristen des Freistaates Sachsen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
(5) Das Staatsministerium für Kultus kann den Wortlaut der Lehramtsprüfungsordnung
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV Investkraft
Staatsministerien zur Vorbereitung einer Maßnahmeplankonferenz weiter. In der Maßnahmeplankonferenz bewertet das fachlich für die Einzelmaßnahme zuständige Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Vertretungsverordnung – VertrVO
1, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Satz 1 kann die oberste Staatsbehörde, zu deren Geschäftsbereich das Verfahren gehört, und in den Fällen des § 7 das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung,
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Sächsische Dienstrechtszuständigkeitsverordnung – SächsDRZustVO
Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SächsUStZuVO
2.
durch das Staatsministerium für Kultus, das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und das
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV Aktenführung
der Akten bildet der Landeseinheitliche Aktenplan des Freistaates Sachsen (LEAP). Ergänzungen und Berichtigungen zum LEAP beantragen die Behörden und sonstigen Einrichtungen auf dem Dienstweg beim Staatsministerium des Innern.
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Sächsische Umsatzsteuerbescheinigungs-Zuständigkeitsverordnung – SächsUStZuVO
worden ist,
2.
durch das Staatsministerium für Kultus und Sport, das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft aufgrund von § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV KommInfra2009
der Staatskanzlei, des Staatsministerium des Innern, des Staatsministeriums der Finanzen, des Staatsministeriums der Justiz, des Staatsministeriums für Kultus, des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Staatsministeriums
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SächsUSzZuVO
das Staatsministerium für Kultus, das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz sowie das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit Zustimmung
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. Elternzeit- und anderer Verordnungen
und 2 Sächsisches Beamtengesetz - SächsBG
SächsBG,
6.
durch das Staatsministerium des Innern aufgrund von § 18 Abs. 2 Sächsisches Beamtengesetz - SächsBG
SächsBG und
7.
durch das Staatsministerium für Kultus
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