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Treffer
1
bis
10
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Gewerbesteuer - Statistik - Statistik - sachsen.de
der gewerblichen Tätigkeit befindet (§ 35a Abs. 3 GewStG).
Steuergegenstand
Der Gewerbesteuer unterliegen alle stehenden Gewerbebetriebe (§ 2 Abs. 1 GewStG), soweit sie im Inland betrieben werden. Darunter sind gewerbliche
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Betriebe Landwirtschaft - Statistik - sachsen.de
im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Produkten. Wurde für die Tätigkeiten ein rechtlich selbstständiger Gewerbebetrieb (z. B. Tochtergesellschaft) gegründet, war dieser nicht einzubeziehen.
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Anleitung zur Vollkostenrechnung im landwirtschaftlichen Betrieb
Eine Besonderheit im landwirtschaftlichen Betrieb (im Gegensatz zum Gewerbebetrieb)
besteht darin, daß bei einer entsprechend tiefen Gliederung Kostenstellen sehr oft nur einen
einzigen Kostenträger als Hauptprodukt produzieren
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Biogaserzeugung und -verwertung - Einleitung
Strukturwandel vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum Gewerbebetrieb
beginnt der Gewerbebetrieb zu dem Zeitpunkt, zu dem die Tätigkeit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs dauerhaft umstrukturiert wird. Hiervon
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Wir prüfen für Sachsen. Unabhängig, kompetent, nachhaltig. Jahresbericht 2016 SÄCHSISCHER RECHNUNGSHOF Band...
Der Gewerbebetrieb
seinerseits plante einen Hallenneubau im Straßenbereich. In
Abstimmung mit dem Gewerbebetrieb entwickelte die Stadt die später
zur Ausführung gekommene Variante. Bei dieser liegt die Straße auf
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Glossar Öffentliche Haushalte, Steuern - Statistik - sachsen.de
sie im Inland betrieben werden. Darunter sind gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 15 Abs. 2 EStG) und Reisegewerbebetriebe (§ 35a GewStG) zu verstehen. Ein Gewerbebetrieb ist eine auf Gewinnerzielung
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S - Statistik - sachsen.de
Gewerbesteuer unterliegen alle stehenden Gewerbebetriebe (§ 2 Abs. 1 GewStG), soweit sie im Inland betrieben werden. Darunter sind gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 15 Abs. 2 EStG) und Reisegewerbebetriebe
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Glossar Land- und Forstwirtschaft - Statistik - sachsen.de
basieren auf im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Produkten. Wurde für die Tätigkeiten ein rechtlich selbstständiger Gewerbebetrieb (z. B. Tochtergesellschaft) gegründet, war dieser nicht einzubeziehen.
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E - Statistik - sachsen.de
und/oder basieren auf im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Produkten. Wurde für die Tätigkeiten ein rechtlich selbstständiger Gewerbebetrieb (z. B. Tochtergesellschaft) gegründet, war dieser nicht einzubeziehen.
• Daten
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Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Abgrenzung des Grundvermögens...
1987, BStBl II 1988 S. 400). Nur in den Fällen, in denen
von dem in dem Gebäude ausgeübten Gewerbebetrieb ein so starker Lärm ausgeht, dass
ohne entsprechende Schutzvorkehrungen der Betriebsablauf selbst in Frage gestellt

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