Treffer 11 bis 20
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Änd. VwV-SäHO
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14.
Das Muster 35 wird wie folgt gefasst:
Anlage
Muster 35
IV.
Die Verwaltungsvorschrift zu § 71 der Sächsischen Haushaltsordnung wird wie folgt geändert:
Das Muster 13 wird wie folgt gefasst:
Anlage
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VwV Bestellung eines Bezirksrevisors
gefasst:
„b)
Zu § 24 Absatz 7 und § 32 der Kostenverfügung:“.
cc)
Buchstabe c wird wie folgt geändert:
aaa)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„c)
Zu § 25 der Kostenverfügung:“.
bbb)
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Änd. VwV Kooperationsverbund-Fortbildung
folgt geändert:
a)
Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
„aa)
die Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen),“.
b)
Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c)
die Landesfeuerwehr-
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Gesetz Fortentwicklung Kommunalrechts
„§ 96a
Inhalt des Gesellschaftsvertrages“.
g)
Die Angabe zu § 97 wird wie folgt gefasst:
„§ 97
(aufgehoben)“.
h)
Die Angabe zu § 99 wird wie folgt gefasst:
„§
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G zur Änd.kommunalwahlrechtlicher Vorschriften
wie folgt gefasst:
„§ 57
Verbundene Wahlen“.
i)
Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst:
„§ 58
(aufgehoben)“.
j)
Die Angabe zu § 59 wird wie folgt gefasst:
„§
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Änd. VwVMiZi
wird wie folgt gefasst:
„in Hessen
die Regierungspräsidien,“
c)
Die Anmerkung Nummer 1 für Sachsen wird wie folgt gefasst:
„in Sachsen
die Landesdirektion Sachsen,“.
B.
B.
Die
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Änd. VwVMiZi
wird wie folgt gefasst:
„im Saarland
das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz,“.
bb)
Die Anmerkung für Sachsen wird wie folgt gefasst:
„in Sachsen
die Regierungspräsidien,“.
cc)
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Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
c)
Die Bezeichnung von § 7 wird wie folgt gefasst:
„§ 7 Inhalte von Werbung und Teleshopping, Kennzeichnung“.
d)
Die Bezeichnung von § 10 wird wie folgt gefasst:
„§ 10 Berichterstattung, Informationssendungen,
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3. Änd. VO Mutterschutzverordnung
Die Überschrift des § 6 wird wie folgt gefasst:
„§ 6
Sitz- und Ruhemöglichkeit während
Schwangerschaft und Stillzeit“
9.
Die Überschrift des § 7 wird wie folgt gefasst:
„§ 7
Mitteilungspflicht,
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SächsStVollzG und Änderung weiterer Gesetze
Schreiben § 55b Andere Formen der Telekommunikation“. n) Die Angabe zu § 57 wird wie folgt gefasst: „§ 57 Vergütung“. o) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 (aufgehoben)
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