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Treffer
1
bis
10
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV-SäHO
3.3.2
bei Baumaßnahmen, soweit nichts Abweichendes bestimmt wird (vergleiche Nummer 6.2.5 Satz 2), folgende Bauunterlagen:
3.3.2.1
Straßen- und Brückenbaumaßnahmen
Ein in Anlehnung an die „Richtlinien zum Planungsprozess
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Stand und Entwicklung der Schweineproduktion auf dem EU - Markt, in Deutschland und Sachsen
zur wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs oder zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage oder eines Teiles
einer Anlage,
2. eines Vorbescheides oder
3. einer Zulassung des vorzeitigen Beginns
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Wir beraten Sachsen. Unabhängig, kompetent, nachhaltig. Beratende Äußerung SÄCHSISCHER RECHNUNGSHOF Erhaltung der...
Abweichungen von den vom SRH zugrunde gelegten Daten auf. Die größte Abweichung in Höhe von 3,5 % betrifft den befriedigenden Zustandsbereich, alle anderen Notenbereiche differieren um rd. 1 % (Anlage 8).
Die Datengrundlage
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Sächsisches Aufbaubeschleunigungsgesetz - SächsAufbauG
1.
das Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 1 BauGB, eines Vorhaben- und Erschließungsplanes oder auf einem Grundstück, für das ein Vorbescheid nach § 66 nach
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwVSächsBO
ob die neue Nutzung ausreichend Rücksicht auf die Umgebung nimmt, beurteilt sich deshalb primär nach bauplanungsrechtlichen Grundsätzen. Darüber hinaus kann es eine Abweichung nach § 67 Abs. 1 rechtfertigen, wenn ein
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis – 10. SächsKVZ
benötigt wird. Erforderliche Fahr- und Wartezeiten sind der Arbeitszeit hinzuzurechnen.
Für jede Arbeitsstunde wird ein Betrag von 67 EUR erhoben.
Abweichendes gilt für folgende Amtshandlungen:
(1) Prüfung bautechnischer
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SächsBO
werden und die Technischen Baubestimmungen eine Abweichung nicht ausdrücklich ausschließen. § 16a Absatz 2, § 17 Absatz 1 und § 67 Absatz 1 bleiben unberührt.
(2) Die Konkretisierungen können durch Bezugnahmen
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Referentenentwurf Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung Vom … Der Sächsische...
und die Technischen Baubestim-
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mungen eine Abweichung nicht ausdrücklich ausschließen. § 16a Absatz 2, § 17 Absatz 1 und § 67 Absatz 1 bleiben unberührt.
(2) Die Konkretisierungen
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SOGYA
der nächste Werktag.“
b)
Dem Absatz 11 wird folgender Satz angefügt:
„Ein nicht ganzzahliges Prüfungsergebnis wird aufgerundet.“
c)
Absatz 12 Satz 2 und 3 wird gestrichen.
22.
In der Anlage 4
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Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA
Prüfung statt.
(6) Für den Erwerb des Baccalauréat gilt die Prüfungsordnung nach Anlage 5.§ 67 geändert durch Verordnung vom 27. September 2013 (SächsGVBl. S. 805), durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl.

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