Treffer 1 bis 10
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwVSächsBO
ob die neue Nutzung ausreichend Rücksicht auf die Umgebung nimmt, beurteilt sich deshalb primär nach bauplanungsrechtlichen Grundsätzen. Darüber hinaus kann es eine Abweichung nach § 67 Abs. 1 rechtfertigen, wenn ein
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis – 10. SächsKVZ
benötigt wird. Erforderliche Fahr- und Wartezeiten sind der Arbeitszeit hinzuzurechnen.
Für jede Arbeitsstunde wird ein Betrag von 67 EUR erhoben.
Abweichendes gilt für folgende Amtshandlungen:
(1) Prüfung bautechnischer
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SächsBO
werden und die Technischen Baubestimmungen eine Abweichung nicht ausdrücklich ausschließen. § 16a Absatz 2, § 17 Absatz 1 und § 67 Absatz 1 bleiben unberührt.
(2) Die Konkretisierungen können durch Bezugnahmen
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SOGYA
der nächste Werktag.“
b)
Dem Absatz 11 wird folgender Satz angefügt:
„Ein nicht ganzzahliges Prüfungsergebnis wird aufgerundet.“
c)
Absatz 12 Satz 2 und 3 wird gestrichen.
22.
In der Anlage 4
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA
Prüfung statt.
(6) Für den Erwerb des Baccalauréat gilt die Prüfungsordnung nach Anlage 5.§ 67 geändert durch Verordnung vom 27. September 2013 (SächsGVBl. S. 805), durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2018 (SächsGVBl.
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Sächsisches Aufbaubeschleunigungsgesetz - SächsAufbauG
1.
das Vorhaben innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 1 BauGB, eines Vorhaben- und Erschließungsplanes oder auf einem Grundstück, für das ein Vorbescheid nach § 66 nach
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SächsBO
Absätze 1 bis 3 gelten nicht“ werden durch die Wörter „Abweichungen von den Absätzen 1 und 2 können nach § 67 nur dann zugelassen werden“ ersetzt.
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. SächsWG und SAbwaG
geändert:
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „unbedeutende Anlagen, insbesondere für“ durch die Wörter „folgende Anlagen“ ersetzt.
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG
hat sie folgende Grundsätze zu beachten:
1.
Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent abweichen; beträgt die Abweichung mehr
- gefunden im Portal: REVOSax
-
REVOSax Landesrecht Sachsen -
Änd. VwV IK-Setzung von zwischen den Bundesländern abgestimmten Regelungen zum JGG
Angabe „1. September 2011“ durch die Angabe „1. Oktober 2017“ ersetzt.
3.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a)
Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe zu § 77 Devisenwerte die folgende Angabe eingefügt:
- gefunden im Portal: REVOSax