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Rili-BÄK Teil B 3 - Erfahrungen aus dem ersten Jahr der Überwachung in mikrobiologischen Laboratorien
Informationen
6. Fazit 2017-2018
7. Fragen/Diskussion
Weiterführende Informationen/Links
? www.zlg.de (z. B. Arbeitsgruppe Medizinprodukte (AGMP), Antworten und
Beschlüsse der Sektorkomitees)
? MiQ:
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Die Eichaufsichtsbehörden informieren Wärmezähler Richtig gemessen und abgerechnet: Messgeräte für Elektrizität, Gas,...
Jahr in dem die
Eichfrist beginnt:
2015
Jahr, in dem die
Eichfrist beginnt:
2015
Kennung der
Eichaufsichtsbehörde:
z. B. NW =
NordrheinWestfalen
Kennbuchstabe D
für Deutschland
Eichbehörde Staatlich
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INFO_168-TMU_Zapfsaeulen.pdf
• Eine Kennzeichnung an anderer Stelle, z. B. am Ende des Belegausdruckes, hat nur in der
Form „Volumen bei 15 °C“ oder in ähnlicher ausgeschriebener Form zu erfolgen.
Was bedeutet dies für den Kunden?
1 Mess-
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02.03.2016 - M. Ruscher Konformitätsbewertung Taxameter/ Wegstreckenzähler 1 Konformitätsbewertungsstelle 0115 beim SME...
Der Regelermittlungsausschuss
kann für konkrete
Messgerätearten weitere
Module/Modulkombinationen
gestatten.
¡ z. B. D1 oder F1 für EU-Taxameter einschl. Wegstreckensignalgeber in Kraftfahrzeugen
bei Verwendung von
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Entgeltregelung des SME
Module F, F1
EU-Messgeräte Länge
Messgeräte zur Bestimmung der Länge von
länglichen Gebilden (z. B. Stoffen, Bändern
und Kabeln) während einer
Vorschubbewegung des Messguts
< 200 m (1
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Rili-BÄK - Was gibt es Neues?
Chargenwechsel)
* * Überprüfung der Reagenzien
1.) orientierende biochemische Einzelverfahren, z. B. Oxidase, Katalase, … (täglich)
2.) kommerzielle ID-Systeme, wie z. B. API, „Bunte Reihe“,… (bei Chargenwechsel)
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INFO_146-Tretkurbelergometer.pdf
ist aber auch, wer außerhalb von Gesundheitseinrichtungen
(siehe § 2 Absatz 4 MPBetreibV) in seinem Betrieb oder seiner Einrichtung oder im öffentlichen
Raum Medizinprodukte zur Anwendung bereithält (z. B. Apotheken, Sanitätshäuser,
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INFO_138-Apotheke.pdf
301
Die Eichfrist endet z. B. vorzeitig, wenn ein Eingriff vorgenommen wird, der Einfluss auf die messtechnischen Eigenschaften des Messgerätes haben kann oder wenn vorgeschriebene Kennzeichen (z. B. das EG-Eichzeichen,
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BERICHTIGUNGEN Berichtigung der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom...
Aufschriften auf den Teilgeräten“.
Seite 215, Anhang VI, Nummer 7.5, Tabelle, zweite Spalte, sechste Zeile:
Anstatt: „Fühlerart (z. B. Pt 100)“
muss es heißen: „Fühlerart (z. B. Pt100)“.
Seite 215, Anhang
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INFO_162-Rili-BAEK_2014.pdf
Messsystem:
(1) mit dem Start des Messverfahrens,
(2) mindestens 2-mal innerhalb von 24 Stunden und spätestens nach 16 Stunden,
(3) nach jedem Eingriff in das Messsystem (z. B. Neustart, Wartung, Kalibration, Reagenzchargenwechsel).

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