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Institut für Hygiene und Umwelt
Qualitätssicherung für Laboratorien, die nach § 5 der Eigenkontrollverordnung - EKVO des Saarlandes zugelassen sind.
Für Laboratorien mit einer entsprechenden Zulassung besteht laut Zulassungsbestimmungen die Pflicht zur
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LÜRVe – Welche Info muss wann mitgeteilt werden
Dieser Ringversuch gilt als Nachweis der externen Analytischen Qualitätssicherung für Laboratorien,
die nach § 5 der Eigenkontrollverordnung - EKVO des Saarlandes zugelassen sind. Für Laboratorien
mit einer entsprechenden
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Rahmenbedingungen zum 27. LÜRV
Laboratorien,
die nach § 5 der Eigenkontrollverordnung - EKVO des Saarlandes zugelassen sind. Für Laboratorien
mit einer entsprechenden Zulassung besteht laut Zulassungsbestimmungen die Pflicht zur Teilnahme
am Ringversuch.
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Stand: 28.06.2019 Rahmenbedingungen zum 54. Länderübergreifenden Ringversuch – KW-Index in Abwasser, Oktober...
der externen analytischen Qualitätssicherung für
Laboratorien, die nach § 5 der Eigenkontrollverordnung - EKVO des Saarlandes zugelassen
sind. Für Laboratorien mit einer entsprechenden Zulassung besteht laut
Zulassungsbestimmungen
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LÜRVe – Welche Info muss wann mitgeteilt werden
mit nicht anerkannten Parametern möglich. Laboratorien, die sich im Anerkennungsverfahren gem. EKVO befinden, wird die Teilnahme an diesem Ringversuch dringend nahe gelegt. Nach EKVO staatlich anerkannte Laboratorien
müssen
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LÜRVe – Welche Info muss wann mitgeteilt werden
Dieser Ringversuch gilt als Nachweis der externen analytischen Qualitätssicherung für Laboratorien,
die nach § 5 der Eigenkontrollverordnung - EKVO des Saarlandes zugelassen sind. Für Laboratorien
mit einer entsprechenden
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LÜRVe – Welche Info muss wann mitgeteilt werden
der externen analytischen Qualitätssicherung für Laboratorien, die nach § 5
der Eigenkontrollverordnung - EKVO des Saarlandes zugelassen sind. Für Laboratorien mit einer entsprechenden Zulassung besteht laut Zulassungsbestimmungen
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Rahmenbedingungen_LÜRV35
für Laboratorien,
die nach § 5 der Eigenkontrollverordnung - EKVO des Saarlandes zugelassen sind. Für Laboratorien
mit einer entsprechenden Zulassung besteht laut Zulassungsbestimmungen die Pflicht zur Teilnahme
am Ringversuch.
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LÜRVe – Welche Info muss wann mitgeteilt werden
für Laboratorien,
die nach § 5 der Eigenkontrollverordnung - EKVO des Saarlandes zugelassen sind. Für Laboratorien
mit einer entsprechenden Zulassung besteht laut Zulassungsbestimmungen die Pflicht zur Teilnahme
am Ringversuch.
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LÜRVe – Welche Info muss wann mitgeteilt werden
nicht vorgesehen.
Saarland:
Dieser Ringversuch gilt als Nachweis der externen analytischen Qualitätssicherung für Laboratorien,
die nach § 5 der Eigenkontrollverordnung - EKVO des Saarlandes zugelassen sind. Für Laboratorien

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