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18758 Stefanie Claus Bobath - Grundkurs Das Vorhaben dient der Unterstützung der beschäftigten bzw. in Ausbildung befindlichen Arbeitskräfte bei der Anpassung an den wirtschaftlichen, technologischen sowie gesellschaftlichen
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Hinweise zur Anwendung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes
ist zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Ihr sind die
hierfür erforderlichen Unterlagen frühzeitig vorzulegen und
die erbetenen Auskünfte zu erteilen. Personalakten darf die
Frauenbeauftragte
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
Sächsisches Frauenförderungsgesetz – SächsFFG
1 Die Frauenbeauftragte ist zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. 2 Ihr sind die hierfür erforderlichen Unterlagen frühzeitig vorzulegen und die erbetenen Auskünfte zu erteilen. 3
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
LJHG
Träger der freien Jugendhilfe, auch soweit sie im Ausschuss nicht vertreten sind, über Inhalt, Ziele und Verfahren der Planung umfassend zu unterrichten.
(2) Die auf der Ebene des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV Invest Schule
als erteilt. Von der Überschreitung und deren Höhe sind die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden und die kommunalen Hauptorgane frühzeitig und umfassend zu unterrichten.
4.
Die Aufnahme von Krediten nach § 82 Absatz
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV Investkraft
und deren Höhe sind die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden und die kommunalen Hauptorgane frühzeitig und umfassend zu unterrichten.
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV Nukleare Vorkommnisse
Bei Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen unterrichten sich die beteiligten Behörden, insbesondere die Strahlenschutzbehörde und die Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden gegenseitig, frühzeitig und umfassend über
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Hinweise für die Lärmaktionsplanung Informationsbroschüre für Städte und Gemeinden 2 Hinweise für...
Beteiligung der Öffentlichkeit
Nachdem die Öffentlichkeit bereits über die Ergebnisse der Lärmkartierung in Kenntnis zu setzen ist (Kapitel
2), ist sie gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG umfassend in die Erarbeitung der Lärmaktionspläne
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Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts im Zusammenhang...
entsprechend. Die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden sind frühzeitig, spätestens zwei Wochen vor Vertragsabschluss,
und umfassend über die insoweit vorgesehenen Kreditaufnahmen zu unterrichten. Auf
gegebenenfalls erforderliche
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Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemein dewirtschaftsrechts zur...
aufgenommen werden
soll, als erteilt. Die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden sind frühzeitig, spätestens zwei
Wochen vor Vertragsabschluss, und umfassend über die insoweit vorgesehenen Kreditaufnahmen zu unterrichten.

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