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Gefährliche Stoffe in kommunalen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen - Wasser - sachsen.de
Gefährliche Stoffe in kommunalen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen
Laufzeit: 06/2005–03/2009
Projektziel:
Vorkommen, Quellen und Elimination bestimmter gefährlicher Stoffe in kommunalen und industriellen
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Freigabe radioaktiver Stoffe - Strahlenschutz - sachsen.de
Radioaktive Abfälle und Rückstände
• Freigabe radioaktiver Stoffe
• Arbeitsbereiche Strahlenschutz und Kerntechnik
Freigabe radioaktiver Stoffe
Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und insbesondere beim Rückbau
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Beförderung radioaktiver Stoffe - Strahlenschutz - sachsen.de
Stoffe
• Arbeitsplätze mit natürlicher Radioaktivität
• Bestimmung von Sachverständigen
Beförderung radioaktiver Stoffe
In Sachsen werden sonstige radioaktive Stoffe in unterschiedlichster Form und Zusammensetzung
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Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen - Strahlenschutz - sachsen.de
Stoffe
• Arbeitsplätze mit natürlicher Radioaktivität
• Bestimmung von Sachverständigen
Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen
Sonstige radioaktive Stoffe (unterschieden werden offene und umschlossene radioaktive
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Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen/ ionisierender Strahlung - Strahlenschutz - sachsen.de
Stoffe
• Arbeitsplätze mit natürlicher Radioaktivität
• Bestimmung von Sachverständigen
• Fachkunde und Kenntnisse
• Schutz gegen Störmaßnahmen
• Aufsicht
Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen/
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Einstufung von wassergefährdenden Stoffen - Wasser - sachsen.de
Stoffe (VwVwS) eingestuft worden sind, als eingestuft.
• Bekanntmachung der bereits eingestuften Stoffe, Stoffgruppen und Gemische gemäß § 66 Satz 1 AwSV (*.pdf, 6,17 MB)
Alle bisher in eine Wassergefährdungsklasse
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Wasser - sachsen.de
für Anlagen in der Landwirtschaft (insbesondere Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersaft, sogenannte JGS-Anlagen) ersetzt.
Festmist und Silagesickersäfte sind wassergefährdende Stoffe und
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Welche Stoffe sind zulassungspflichtig? - Chemikalien - sachsen.de
Stoffe, die nach den Kriterien der REACH-Verordnung
• persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT)
• sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB)
sind.
Stoffe, die wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf
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Umweltbundesamt Bekanntmachung der aufschwimmenden flüssigen Stoffe nach Anlage 1 Nummer 3.1 der...
bestehen, als allgemein wassergefährdend.
Diese Stoffe erfüllen die Kriterien für nicht wassergefährdende flüssige Stoffe gemäß Anlage 1 Nummer 2.1 Buchstabe a
bis g AwSV und weisen unter Normalbedingungen die folgenden
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Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen - Strahlenschutz - sachsen.de
3 bzw. § 29 Abs. 1 Nr. 7 StrlSchG). Dieser Schutz ist vom Antragsteller/ Genehmigungsinhaber in Abhängigkeit von der Aktivität der Stoffe und ggf. weiteren Randbedingungen durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen sicherzustellen.

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