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Reichweite der Freistellungsregelungen – Anwendung für ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz Satz 1 SächsBRKG). Dem privaten Arbeitgeber wird der Betrag auf Antrag erstattet (§ 62 Absatz 1 Satz 3 SächsBRKG). Die Erstattung erfolgt nach § 62 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 SächsBRKG i. d. R. (zunächst) durch die
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Informationen für Arbeitgeber - Ehrenamt mit Blaulicht - sachsen.de
§ 62 Absatz 1 SächsBRKG). Selbstständige können ebenso Verdienstausfälle geltend machen (§ 62 Absatz 2 SächsBRKG, § 14 Sächsische Feuerwehrverordnung und § 12 Sächsische Katastrophenschutzverordnung). Auf diese
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Firma 1 von 2 Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall gemäß § 62 Abs. 2 SächsBRKG - Selbstständige - (nicht Arbeitnehmer) 1. Angaben zum Selbstständigen 2. Angaben zum Feuerwehrdienst
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Firma 1 von 2 Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall gemäß § 62 Abs. 1 SächsBRKG - Arbeitnehmer - 1. Angaben zum Arbeitgeber - Antragsteller 2. Angaben zum
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