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Startseite | Geldwäscheprävention im Freistaat Sachsen
07.02.2017]
Geldwäscheprävention im Freistaat Sachsen
Auf unserer Webseite finden Sie Informationen zur Geldwäscheprävention im Freistaat Sachsen.
Die Landesdirektion Sachsen ist die nach dem Gesetz über das Aufspüren
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Startseite | Geldwäscheprävention im Freistaat Sachsen
07.02.2017]
Geldwäscheprävention im Freistaat Sachsen
Auf unserer Webseite finden Sie Informationen zur Geldwäscheprävention im Freistaat Sachsen.
Die Landesdirektion Sachsen ist die nach dem Gesetz über das Aufspüren
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Dienstleister für Gesellschaften | Mitwirkungspflichten
erforderlich und angemessen sein. Eine Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäldschebeauftragten gibt es im Freistaat Sachsen nicht, jedoch obliegt der Landesdirektion Sachsen stets die Möglichkeit diesbezüglich
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Versicherungsvermittler | Mitwirkungspflichten
Sicherungsmaßnahme erforderlich und angemessen sein. Eine Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäldschebeauftragten gibt es im Freistaat Sachsen nicht, jedoch obliegt der Landesdirektion Sachsen stets die Möglichkeit
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Güterhändler | Mitwirkungspflichten
eines Geldwäldschebeauftragten gibt es im Freistaat Sachsen nicht, jedoch obliegt der Landesdirektion Sachsen stets die Möglichkeit diesbezüglich eine Anordnung zu treffen, damit den internen Sicherungsmaßnahmen nachgekommen
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Immobilienmakler | Mitwirkungspflichten
zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten gibt es im Freistaat Sachsen nicht, jedoch obliegt der Landesdirektion Sachsen stets die Möglichkeit diesbezüglich eine Anordnung zu treffen, damit den internen Sicherungsmaßnahmen
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