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Kultur und Tourismus - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
• Übersicht über die Corona-Unterstützungsprogramme für Kultur und Tourismus in Sachsen Zur Internetseite des Kultur- und Tourismusministeriums
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Der Bund hat einen
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Pandemieplan Freistaat Sachsen
der AOLG (AG
AATB) verantwortlich, für den Bereich Krankenhäuser die AG Krankenhauswesen.
1.4.3 Abstimmung zwischen Bund und Ländern
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes
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Häufig gestellte Fragen zur Coronaschutzimpfung - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
die Bevölkerung kostenlos. Die Finanzierung der Impfstoffe übernimmt der Bund, die Kosten für den Betrieb der Impfstellen teilen sich Bund und Länder.
Muss ich vor der Impfung einen COVID-19-Test machen lassen?
Nein,
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Häufig gestellte Fragen zur Coronaschutzimpfung - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
die Bevölkerung kostenlos. Die Finanzierung der Impfstoffe übernimmt der Bund, die Kosten für den Betrieb der Impfstellen teilen sich Bund und Länder.
Muss ich vor der Impfung einen COVID-19-Test machen lassen?
Nein,
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Bekanntmachungen zum Coronavirus in Sachsen - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
tritt am 1. Oktober in Kraft und läuft mit Ablauf des 7. April 2023 aus. Grundlage für die sächsischen Regelungen ist das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG), welches der Bund Mitte September verabschiedet hat.
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Coronamaßnahmen in Sachsen im Überblick - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023. Die Verordnung basiert auf den sogenannten Basisschutzmaßnahmen des geänderten Infektionsschutzgesetzes, welches der Bund Mitte September 2022 verabschiedet hat.
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Bekanntmachungen zum Coronavirus in Sachsen - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
tritt am 1. Oktober in Kraft und läuft mit Ablauf des 7. April 2023 aus. Grundlage für die sächsischen Regelungen ist das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG), welches der Bund Mitte September verabschiedet hat.
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Bekanntmachungen zum Coronavirus in Sachsen - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
tritt am 1. Oktober in Kraft und läuft mit Ablauf des 7. April 2023 aus. Grundlage für die sächsischen Regelungen ist das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG), welches der Bund Mitte September verabschiedet hat.
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Bekanntmachungen zum Coronavirus in Sachsen - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
tritt am 1. Oktober in Kraft und läuft mit Ablauf des 7. April 2023 aus. Grundlage für die sächsischen Regelungen ist das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG), welches der Bund Mitte September verabschiedet hat.
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Bekanntmachungen zum Coronavirus in Sachsen - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de
tritt am 1. Oktober in Kraft und läuft mit Ablauf des 7. April 2023 aus. Grundlage für die sächsischen Regelungen ist das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG), welches der Bund Mitte September verabschiedet hat.

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