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bis
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einschließlich der Abschlussveranstaltung
des Bundesfinals teilnimmt. Ausnahmen sind
genehmigungspflichtig (Antrag an die Deutsche
Schulsportstiftung über das SMK mit der Zusendung des Meldebogens und des unterzeichneten
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REVOSax Landesrecht Sachsen -
VwV FinanzReg-JTFO/JTFP
FÜR PARALYMPICS die Landessiegermannschaften zu den Bundesfinalveranstaltungen. Für diese Mannschaften wird seitens der Deutschen Schulsportstiftung als Veranstalter ein Eigenanteil pro Schüler für Unterkunft/Vollverpflegung/
Amt24 Behördenwegweiser (0)